Lustig, komme gerade von einer Doppelbesatzungstour nach Hause, mach den Fernseher an, öffne YT und sehe an erster Stelle Dein Video, Horst 😀 Das muss ein Zeichen sein 👍🏼 vielleicht sollten wir mal zusammenarbeiten 😂
Nicht zwingend. Nur wenn der Azubi zum Führerschein auch seine Kennziffer 95 besitzt und seine Fahrerkarte entsprechend ins EG-Kontrollgerät steckt. Wenn nicht, ist es nur ein Besatzungsmitglied / ein Beifahrer des LKW und nicht mehr. Also kein Mehrfahrerbetrieb.
@@dunning-krugereffekt9174 Was genau willst Du mir eigentlich erzählen? Versuch es doch mal sinngemäß zu verdeutlichen, statt immer nur das Schild "Dagegen" hochzuheben. Also ich bezog mich auf den Mehrfahrerbetrieb mit einem Azubi und sonst rein gar nichts. Genau das, worum es im Eingangskommenatr auch ging. Und ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was Du überhaupt willst! Denn nach ADR brauch der Beifahrer noch nicht einmal einen Führerschein haben, sondern er muss nur eine entsprechende Schulung / Gefahrgutausbildung nachweisen können.
Ich finde es richtig stark von dir das du trotzdem das Arbeitszeitgesetz und die Lenkzeit nochmal ganz kurz definiert hast für uns auch wenn du es vorraussetzt. Macht nicht jeder sich die Mühe.🙈 Echt Hut ab !
Sehr tolles Video wieder. Vielen Dank. Drei kritische Anmerkungen: 1.) Minuten 10:00: Wenn der Lenker zweimal Bereitschaft während des Be- und Entladens (wo er also selbst nicht aktiv beteiligt war) hatte, warum muss er von 16 bis 16:45 eine Lenkpause machen? Diese Bereitschaft wäre doch auch eine Lenkpause. 2.) In Österreich ist nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit eine "Ruhepause" einzulegen von zumindest 30 Minuten und bis zu 60 Minuten, je nach Tagesarbeitszeit. Während dieser Ruhepause (vulgo "Mittagspause") muss das Fahrzeug stehen. Gibt es diese Regelung in Deutschland nicht? 3.) Eine klitzekleine Kleinigkeit: Bei 11:15 wird hoffentlich zuerst die Fahrerkarte gesteckt und erst dann die Abfahrtskontrolle gemacht (welche übrigens auch ein Fahrer alleine machen könnte, dann hatte der andere nochmals 15 Minuten weniger Arbeitszeit). Die zweite Karte muss ja erst ab der zweiten Stunde gesteckt sein, wenn der zweite Fahrer z.B. vom ersten irgendwo abgeholt wird. Ich weiß, hinterher klugscheißen ist einfach. Sorry. Ein wirklich großartiges Video, sowohl inhaltlich als auch didaktisch als auch technisch. Ganz großen Respekt und vielen Dank!
Hallo, könnt ihr vielleicht auch ein Video über die Lenk und ruhezeiten im Linien Verkehr ( Linienbus ) machen. Und wie man die Berufskraftfahrerqualifizierung erlangen kann. Eure Videos sind super und einfach aufgebaut. Vielen Dank für eure Mühen
Danke für das Video! Mich würden mal technische Dinge interessieren. Für euch Experten wahrscheinlich äußerst trivial, aber für mich als Laien bleiben sie irgendwie ein Rätsel: Was sind für eine Spedition mit angestellten Fahrern die Kriterien beim Kauf eines LKW (speziell reine Zugmaschine), was die Ausstattung, die Motorleistung und was die Achsanzahl angeht. Speziell die Achsanzahl (2 oder 3) bleibt mir völlig undurchsichtig, da die Gesamtmasse in D ja auf 40t festgelegt ist. Und wo ist der Unterschied und Sinn in einem 6x2 Mid-oder Taglift? Und warum sind 3-Achs-Zugmaschinen eher unbeliebt? (Habe ich schon in mehreren Videos gesehen, "Nee, einen Dreiachser will ich nicht!") Oder Ist es nur die Geländegängigkeit? Und bei der Motorleistung, entscheidet da nur die Wirtschaftlichkeit oder macht es auch Sinn (für den regulären gewerblichen Güterverkehr) einen 550 bis 625 PS starken LKW zu kaufen? Von den noch stärkeren 750 oder 780 PS-LKW (Volvo und die neuen Scania) mal ganz zu schweigen, die wahrscheinlich im gew.Güterverkehr gar nicht bestellt werden? Bei der Ausstattung nehme ich an, dass man damit gute Fahrer werben und seine vorhandenen Guten besser halten kann? Wobei ich mich fragen würde, ob man eine 15.000 Euro-Ausstattung nicht lieber über den Abschreibungszeitraum in das Gehalt der Fahrer investieren kann? Oder ist eine Vollausstattung eher etwas, was nur selbstfahrende Unternehmer interessiert? Fragen über Fragen .... Ich fände es riesig, wenn ich dazu mal fundierte Antworten (also über diesen Kanal^^) bekommen könnte.
Grundsätzlich sollte ein LKW bestimmte Ausstattungen haben auch im Nahverkehr sollte ein Sattelzug eine Kabine und Kühlschrank haben,da die "Kaninchen Käfige " unbeliebt sind. Ansonsten ist den Fahrern alles relativ egal solange das Geld stimmt. Ich mochte meinen Volvo FH500, doch unsere Firma kauf immer die billigen Schrott Mercedes mit 450-460PS obwohl wir fast immer voll Ausgeladen fahren. 3 Achser auch als SZM lassen sich schlechter Rangieren und haben einen größeren Wendekreis, gibt es auch mit Liftachse. So ein Fahrzeug wird nötig wen bei bestimmten Ladungen ein 2 Achser nicht genug Achslast auf der SZM bietet, frag mich bitte nicht wann dies der Fall ist ^^
@@HL3AlcAida Ah, jemand erbarmt sich einer Antwort! DANKE! :D Ja das ist ein großes Thema, daher die Frage. Das mit den Achslasten habe ich eben auch noch nicht kapiert. Insgesamt darf der Zug ja nur brutto 40t wiegen. Bei welcher Konstellation ist dann der Drei-Achser hilfreich? Die Zugmaschine mit dritter Achse wiegt ja durch die dritte Achse schon 1t mehr, als die Zweiachser, kann also eine Tonne weniger Gewicht zuladen ..... braucht aber trotzdem dann drei Achsen? Aber das Thema ist wohl zu technisch für den Kanal. Schade.
@@HL3AlcAidaDie meisten 3 Achser haben Liftachse. Das hat Auswirkungen auf den Wendekreis. Gerade beim Be- und Entladen. Weswegen die meisten scandinavischen Länder nur Buggy-Achse ordern. Der zweite Grund ist die Achslast. In Norwegen 🇳🇴 darf man nur 11,5 Tonnen auf jeder Achse haben. Fährst an der Grenze über die Waage(selbst bei guter Verteilung der Ware) musst hier oft auf 3-Achser wechseln. Wenn man nicht genug „Last“ auf einer Achse hast, um z.B. den Berg hochzufahren. Nun, dann muss man halt eine Achse Liften oder, im Winter, Ketten legen.
Warum die meisten deutschen Spediteure keine 3-Achser kaufen? Das hat was mit Kosten zu tun!!! Jeder will den anderen im Preis unterbieten. Bei 3-Achser bezahlt man mehr Maut und mehr Reperaturkosten!!! Und nein!!! Den meisten Fahrern ist die Ausstattung der Hütte nicht egal. So was kann nur ein „unterirdischer“ Spediteur/ Unternehmer behaupten. Im Fernverkehr will man nicht mit einer Nahverkehrskutsche(Platz, Kühlschrank, Retarderen oder nur Drosselklappe) unterwegs sein!! Es richtet sich auch immer nach Art der Transporte. Fährt man oft voll ausgeladene Gewichte(40t) und viel Berge, da will man nicht mit Drosselklappe unterwegs sein… Will ein Unternehmer sein Humankapital halten(seine Fahrer), dann hält es sehr wohl Rücksprache mit diesen, und fragt nach den Sattelzugmaschinen!
Gut erklärt. Aber das hört sich fast so an als wenn der Fahrerwechsel bei voller Fahrt passiert😂 Mann plant da am besten 10 bis 15 Minuten ein. Da geht vielleicht jemand aufs Klo oder raucht eine. Wenn der andere Nichtraucher ist. Und wenn einer fährt, darf der andere Fahrer nicht im Bett liegen. Er hat angeschnallt auf dem Beifahrersitz zu sitzen. Ich weiß das wird in der Praxis öfter gemacht.und ich bin dafür jeden Tag 12 Stunden ( Schichtzeit ) und 12 Stunden Pause. Aber das wird für uns Fahrer nie kommen.
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat nur Doppelbesatzungen eingesetzt, da von den Fahrern zum Teil schwere, sperrige Ware von Hand abgeladen werden musste, die von einer Person alleine nicht zu bewegen war. Teilweise kam es sogar zum Rendezvous mit zusätzlichen Helfern, die im PKW hinterher gefahren sind, um den Wagen vor Ort abzuladen.
Doppelbesatzung bedeutet nicht zwingend Mehrfahrerbetrieb. Ein Beifahrer kann auch nur ein Besatzungsmitglied sein, ohne Fahrerlaubnis. Welches eben für Tätigkeiten des Be- und Entladen benötigt werden kann. Ist z.B. Möbeltransporten, keine Seltenheit. Entscheidend ist hier immer, wie das Fahrzeug engesetzt wird und wie weit, bzw. schnell es irgendwo 6vor Ort sein muss.
2:44 STOP!!! Das stimmt so nicht! Am Stück, dürfen sie zusammen eben nicht 20 Stunden Lenken! Laut Abreitszeitgesetz ist nach 6 Stunden Arbeitzeit (was auch Lenkzeit ist) eine Ruhezeit (Pause, die keine Bereitschaftzeit sein darf), von 30 Minuten vorgeschrieben. Und da eine Bereitschaftszeit keine Ruhezeit ist und in einem rollenden Fahrzeug keine Ruhezeit absolviert werden kann. Muss spätestens nach 12 Std. Lenkzeit (abzüglich sonstiger Arbeitzeiten) eine 30 minütige Ruhezeit (Pause, in der das Fahrzeug steht, ohne das die Besatzung arbeitet oder in Bereitschaft ist) absolviert werden. Auch das ein Fahrer pro Tag maximal 10 Std. lenken darf ist pure Theroie. Denn wer am Tag nur 10 Std. arbeiten darf, der kann gar keine 10 Stunden Lenken. Denn es gibt gesetzlich vorgeschrieben Tätigkeiten, wie z.B. die Abfahrtskontrolle, die keine Lenkzeit, aber dennoch Arbeitszeit ist. (Welche im Video ja auch erwähnt wurde) Zeiten, die jeder Fahrer im EG-Kontrollgerät auch dokumentierten muss (in dem er das EG-Kontrollgerät auf Arbeit stellt), ansonsten gelten diese Arbeiten als nicht ausgeführt. Dies gilt für jeden Fahrer, auch hinsichtlich der Abfahrtskontrolle, bei einem Fahrerwechsel (auch im Mehrfahrerbetrieb). Denn das ist auch eine Fahrzeugübergabe, die eine erneute Abfahrtskontrolle erfordert. Als Beifahrer, kann man schließlich auch schlafen und eventuell Ereignisse, welche die Verkehrsicherheit des Fahrzeuges negativ beeinflussen nicht mitbekommen. Somit würde jeder Fahrer, der 10 Std. lenkt, seine gesetzlich erlaubte Arbeitszeit überziehen, oder gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeiten (wie z.B. eben die Abfahrtkontrolle) nicht ausführen. Was beides gegen geltendes Recht verstößt. Somit sind 20 Std. Lenkzeit, besonders am Stück, auch bei einer Mehrfahrerbesatzung nicht möglich. Ebenso wie die 10 Std. Lenkzeit bei einem Einzelfahrer.
Hallo Howie, vielen herzlichen Dank für die guten Erläuterungen! Weißt Du, mit wieviel % die Beifahrer-Bereitschaftszeit bei einer Doppelbesatzung auf die Arbeitszeit des Beifahrers angerechnet werden muss? Meinen herzlichen Dank im Voraus für Deine Antwort.
@@walterkramp-holzwarth862 Ja weiß ich! Und zwar mit 0,00%. Bereitschaftzeit ist weder Arbeitszeit (Lenkzeit), noch Ruhezeit (Pause). Somit kann man von dieser soviel haben, wie man möchte, solange diese im Rahmen der 24h-Stunderegelung (Einzelfahrer), bzw 30h-Regelung (Mehrfahrer) bleibt. Also ohne, das diese irgenwie zur Abreitszeit gerechnet werden muss, noch darf. Nach Arbeitsbeginn, muss also spätestens nach 13 Std (unverkürzte Tagesuhezeit Einzelfahrer), bzw. nach 15 Std (verkürzte Tagesruhezeit oder gesplittete Tagesruhezeit, Einzelfahrer), bzw. nach 21 Std. (Mehrfahrer), auf Ruhezeit geschaltet werden. Wieviel Bereitschaftszeit vorliegt, juckt gesetzlich innerhalb der Sozialvorschriften oder dem Arbeitszeitgesetz nicht im Geringsten. Weder in der Gesamtzeit, noch in der Einzelänge. In wie fern man die Zeiten, vom Arbeitgeber bezahlt haben möchte, das muss jeder selber, mit diesem klären und vertraglich festhalten. Ob es da eine gesetzliche oder tarifliche Regelung darüber gibt, also über die Vergütung der Bereitschaftszeit, kann ich leider nicht sagen.
Hallo, sehr gutes Video! Bin selbst mal Doppelbesatzung gefahren. Wir mussten immer nach jeweils 6h Arbeitszeit pro Fahrer eine Pause einlegen zwecks Arbeitszeitgesetz. Lenkzeitunterbrechung ging mit Bereitschaftszeit, das galt/gilt aber nicht für die Arbeitszeit. Das heißt spätestens nach 12h Lenkzeit/Arbeitszeit beider Fahrer haben wir eine 45er gemacht.
Hey Thomas, das ist aber leider nicht ganz korrekt. Selbst die Pause nach AZG kann als Beifahrer gemacht werden. Der §21a im AZG schließt das nicht aus, alles andere aber schon. Damit gilt das auch als Arbeitszeitpause zumindest in Deutschland. In Österreich weiß ich, dass es anders ist. Dort muss eine Ruhepause nach 6 Stunden eingelegt werden, weil eben genau dort die Zeit als Beifahrer NICHT als Bereitschaftszeit sondern als reine Arbeitszeit gilt. Das ist zumindest mein Stand aus 2017. In Deutschland ist es aber so wie im Video beschrieben. :-) Das hat ja auch nichts mit den LuRZ zu tun sondern mit den nationalen Arbeitszeitgesetzen und die sind nun mal überall auch anders. :-(
Mal wieder richtig gutes Video lieber Horst! Praxisnah und leicht nachzuvollziehen. Ich empfehle deine Videos auch immer unseren Auszubildenden und Quereinsteiger an um die Thematik besser verstehen zu können
Hallo Horst, auch von mir einen großen Daumen hoch für die Videos ... sehr verständlich erklärt und die Beispiele gefallen mir am besten. Nun zu meiner Frage, habe in letzter Zeit so viel über Doppelbesatzung gelesen , dass ich schon etwas den Überblick verloren habe und zwar das Thema Abfahrtskontrolle ... ist es richtig, dass jeder Fahrer nach seiner 4,5 Std. Bereitschaftszeit dieses durchführen muss ... im Klartext also, min. 2 bzw. sogar 3 x in einer 21Std./Schicht)? Und bei der Gelegenheit auch noch .... Egal ob 1 oder 2 Mann Besatzung, der Fahrer steigt auf, Karte in den Slot und dann min. 10 Min. Abfahrstkontrolle ....ist klar, dann fährt er z.B. 2 Stunden zum Kunden und muss dort vor Ort Ware selber packen und laden ( Arbeitszeit ) oder er wird beladen und verbringt seine Zeit in der Kantine ( Pause, LKW nicht in Sicht) ... wenn er dann wieder losfahren will, muss er dann nochmals eine Kontrolle durchführen?Besten Dank und bleibt gesund.
Sehr, sehr, sehr gut erklärt! Denn was es gerade zu diesem Thema an hahnebüchenden Meinungen gibt ist unglaublich. Dieses Video wird jetzt mein Referenzvideo wenn es mal wieder zu Diskussionen kommt.;) TOP! Danke!
Dennoch ist die Eklärung hier nicht ganz korrekt. Hier wird mal wieder, das Zusammenspiel der unterschiedlichen Vorschrifte und Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt. Was in der Praxis, auch ständig zu Diskussionen zwischen Fahrer, Disponenten und Unternehmer führt. Der ewige Krieg, den man als Berufskraftfahrer hat, um drohenden Strafen, Gesetzesverstössen und ewigen Arbeitszeiten zu entgehen. Ahnlich wie der Kampf gegen Wundmühlen!
Das wäre echt mal interessant. Habe nämlich gesehen das die Kabinen von den neuen Kollegen Actros größer sind als meine und ich habe schon die höchste und längste die es bei der bösen Stern Firma gab.
Sehr interessante Betrachtung. Dennoch bin ich davon überzeugt das die Doppelbesatzung am Ende Vorteile bietet, auch wenn die Personalkosten höher anzusetzen sind. Geht man davon aus dass der LKW kein GwG ist und nur Geld verdient wenn er in Bewegung ist sollte sich die Doppelbesatzung umso mehr lohnen je weiter die Strecke ist. Insbesondere wenn eine Art von Linienverkehr vorliegt. Ergänzt man das Thema mit einem kreativen Fahrermanagement sollten die Vorteile noch gewichtiger werden. Auf einer Strecke wie hier im Beitrag vorgetragen halten sich die Vorteile aber in Grenzen. Hier wäre der Vorteil dass der LKW am darauffolgenden Tag gleich ab morgens wieder für neue Touren verfügbar ist - macht also eher Sinn wenn die Kapazitäten gut ausgelastet sind. Ich habe mich schon immer gefragt warum LKW derart lange auf Rastplätzen "herumstehen" und quasi Geld verbrennen.
Gibt mehre gute Gründe warum das nicht gemacht wird: -Der Beifahrer muss für die Bereitschaftszeit bezahlt werden, heißt es müssen immer 2 Fahrer bezahlt werden, wenn ein LKW steht. - man muss 2 Fahrer haben die sich gegenseitig den ganzen Tag ertragen -die Steuern, da der Fahrer relativ viel verdient hat er auch relativ viele Abzüge, der verdient dann wohl bloß 3€ die Stunde als Beifahrer Sprich für 24€ am Tag ist man die ganze Zeit in der Kabine gefangen und muss sich die auch noch mit dem andren Fahrer teilen.
Na, da fehlt dir wohl die nötige Praxis… Pass man auf, dass du dich in deinen Ansichten nicht täuschst….! LKW stehen lange rum, weil sie auf Ladung warten oder eben Pausen machen müssen… Und auch bei Doppelbesatzung kann man(z.B. in Spanien oder Norwegen) lange auf Rückladung warten und wenn man als Doppelbesatzung anfängt zu „sammeln“ und an jeder Ladestelle zusätzliche Zeiten „an der Rampe“ hat, dann kommst ganz schnell mal mit den LuRZ in‘s trudeln(Wartezeiten an der Ladestelle brechen Unternehmern oft das Genick). Dan rechnet sich Doppelbesatzung mal gar nicht mehr. Weswegen diese tolle Spedition aus Bornheim(„Wi…“) dem zweiten Fahrer unterirdischen Lohn zahlt(meist Ehefrau).
Wenn die Länge der Wartezeit beim Be-/Entladen bekannt ist gilt dies als Pausenzeit nicht als Bereitschaftszeit! Wenn die Länge unbekannt ist, gilt dies als Bereitschaftszeit (da der Fahrer sich ständig "bereit" halten muss).
In den 1980er Jahren sind wir in Konvois Richtung Saudi Arabien/VAE tlw. auch mit mehr Fahrern als Fahrzeugen gefahren. Dadurch konnte man die tägliche Lenkzeit (die jenseits von Österreich eh keinen juckte) verlängern, aber ich glaube, der Hauptgrund war, dass bei Krankheit noch Ersatz vorhanden war.
Hallo Horst wie immer ein Super Video bin selbst 15 jahre in Zweifahrer gefahren Umzug Unternehmen machen das oft heute noch so hier geht es oft darum das der Umzug schnell und gleich der Helfer dabei ist. Ein Sache vermisse ich leider und bitte noch mit rein packen oder hier antworten. wenn der Fahrer 2 bis zu einer Stunde Später zusteigt zählt die Zweifahrerbesatzung Beispiel Fahrer 1 holt Fahrer 2 Zuhause ab ist der Zustieg von Fahrer 2 Später als 1 Stunde zählt nicht mehr die Zweifahrerbesatzung bei Schichtarbeitszeit zweiter Fehler der gerne dann gemacht wird beide Fahrer müssen die Schicht gemeinsam Beenden wenn sie über 13Stunden Schichtzeit kommen d.h. Sind beide Fahrer weniger als 13 Stunden Schichtzeit unterwegs und einer Bendet die Schicht vorher so Zählt für den Weider fahrenden Fahrer die Schichtzeit für 1 Fahrerbesatzung Die BAG hat sich mal bei den Kollegen sehr gerfreut in 28Tagen 10 Verstöße
Das ist Müll was du hier schreibst, defranke. Steigt ein zweiter Fahrer später zu, zählt immer die „Schichtzeit“ von Beginn des ersten Fahrer(30 Stunden) und nein, sie müssen nicht zeitgleich beenden. Beim Wechsel auf ein anderes Fahrzeug sollte man aber schon aufpassen ☝️ Jeder Fahrer sollte selbst seine Lenk- und seine Arbeitszeit im Blick behalten.
Habe euren Kanal neulich gefunden und sofort abonniert. Die Themen sind alle super verständlich erklärt. Gibt es denn schon Beiträge über die Module und deren Inhalte?
Eine Frage, da wir derzeit dieses Problem haben: Wie unterscheidet denn das EG-Kontrollgerät den 1-Fahrerbetrieb mit dem 2-Fahrerbetrieb? Nach 4,5 Std. Lenkzeit sollte ja eigentlich die "Pause" von mind. 45 Minuten gemacht werden. Bei 2 Fahrern wird aber danach weiter gefahren bzw. Fahrer 2 auf Bereitschaft gestellt. Bitte diesbezüglich um Kontaktaufnahme.
Na es werden beide Karten in das Gerät gesteckt. Und wenn die Fahrer die Plätze tauschen, dann werden auch die Karten umgesteckt sodass der Fahrer immer in Steckplatz 1 steckt. Und ja, der kann dann einfach weiter fahren. Hoffe das hilft. Beste Grüße Horst
@@Logistik-Kanal ja, aber der beifahrer müsste ja dann das "bettsymbol" haben. oder wird das bei zwei fahrern automatisch erkannt und die bereitschaft als pause gewertet?
@@aaandreas Da wirfst Du jetzt die Zeiten aber ordentlich durcheinander. Also Ruhzeit, gibt es in keinem rollenden Fahrzeug. Wenn der Eine fährt ist das Lenkzeit und bei dem anderen wird automatisch Bereitschaftszeit geschrieben. Lenkzeitunterbrechung, darf Bereitschaftzeit oder Ruhezeit sein. Eben eine Zeit, in der keine Arbeiten absolviert werden.
@@Logistik-Kanal Nein, bei jedem Fahrerwechsel, bzw. bei einer Fahrzeugübergabe ist eine gesetzliche Abfahrtskontrolle erforderlich. Erst dann darf rechtlich weitergefahren werden, sofern dies innerhalb aller Gesetze und Vorschriften möglich ist.
Danke für dieses Video, ich hätte es leider doch vor ner Woche Gut gebrauchen können! Ich hätte da aber noch eine Frage, muss der z.B. 2 te Fahrer seine 4.5h fahren oder könne er wie bei uns nach 2.5h Lenkzeit wieder an Fahrer 1 abgeben und wie ist die Regelung dazu?
Es ist immer besser, die Lenkzeit gleichmäßig auf beide Fahrer zu verteilen! Man weis ja nie, was kommt und wirkt auch der allgemeinen Übermüdung entgegen. Dieses Rechenbeispiel, in diesem Video ist sehr abstrakt. Ich hätte schon an der Rampe den Fahrer gewechselt. Weil dadurch ganz andere Möglichkeiten entstehen. Ich hätte mal den Hinweis „Schlafen“ des Beifahrers interessant gefunden…😮
Hallo! Bei dem Vergleich im 2Mann Betrieb, im Gegensatz zum 1 Mann Fahrer, muss man da nicht im 2 Mann Betrieb nach spätestens 6 Stunden( Arbeitszeitgesetz) eine Pause von 0,5 Std machen? Lg
Das Video ist inhaltlich leider nicht ganz korrekt. 1. bei dem 1 Fahrer Beispiel, die Bereitschaft während dem laden zählt als Fahrtunterbrechung und somit entfällt die zweite 45Min. Pause und die Schichtzeit beträgt nur 12:45Std. 2. bei der Doppelbesatzung hat nur ein Fahrer 15Min. mehr Arbeitszeit, weil die Abfahrtskontrolle müssen nicht beide machen.....der andere kann in der Zeit Pause oder Bereitschaft machen Ansonsten super und gut erklärt. Finde richtig gut, dass erwähnt wurde, dass die Zeit als Beifahrer bezahlt werden muss!
Hallo, ein frohes gesundes neues Jahr Horst und gesamteTeam,Wieder ein perfekt erklärtes Video habt ihr da gemacht. Dafür gibt es nicht nur einen sondern gleich 10x Daumen hoch. Anregung für eurer nächstes Video die Verabschiedung der neuen Berufskraftfahrer Verordnung wie z.B. Fahrerqualifizierungsnachweis ,Handwerkerreglung auch einiges über die Maut. Gruß aus Hannover und macht weiter so :-)
Quasi in der Ausbildung, wenn ich die ersten Monate oder 1,5 Jahre mit einem Mentor im Führerhaus unterwegs bin, wird es für uns möglich sein in einem deutschen Fernverkehr, die Arbeit von einem Fahrer in doppelter Geschwindigkeit abzuarbeiten, woraufhin auch unsere Schichtzeit dementsprechend höher ausfallen würde, sollten wir grundlegend die Fahrten abarbeiten, die im Video als Beispiel erwähnt wurden.
Mal wieder wie gewohnt ein richtig starker Beitrag Horst! Danke dafür.👍🏻 Mir ist da die Abfahrtskontrolle ins Auge gefallen. Mach doch mal bitte ein Video über den Umfang und die rechtlichen Grundlagen der Abfahrtskontrolle. Hier gehen die Meinungen sehr weit auseinander. Ich behaupte an dieser Stelle mal ganz frech das eine Abfahrtskontrolle mindestens 1 Minute dauern muss, weil weniger nicht aufgezeichnet werden kann. 😊
Die Berufsgenossenschaft wünscht sich min 15 > ca. 20min. Unsere Kontrollbehörden geben sich mit 10min zufrieden. - bei unter 10min Abfahrtskontrolle muß man schon nen guten (glaubwürdigen) Grund angeben wieso man die Abfahrtskontrolle so kurz gemacht hat (z.B. weil man nur ne einzelne Zugmaschine hatte, ohne Anhänger. - bei 6min und weniger wird`s aber unglaubwürdig !
Das ist ja ganz schön abstrakt!!! Erstens muss man bedenken, dass die Geräte die Karten nicht in 0.00 Minuten die Karten auswerfen, sondern das dafür insgesamt mindestens 5 Minuten berechnet werden. Zweitens sind auch „Fahrer“ nur Menschen und haben Bedürfnisse!! Es ist also nicht möglich, dass der Beifahrer seinen Arsch aus dem Fenster hält um zu kacken, nur weil der Herr Disponent meint „Doppelbesatzung ist schneller“ Drittens, wenn 2 Menschen jeden Tag 24 Stunden in einem Raum von weniger als 5Quadratmeter aufeinanderhocken, gehen sie sich früher oder später so dermaßen auf den Zeiger, dass die beste Freundschaft daran zerbricht!!!!! Also oberste Vorsicht mit Doppelbesatzung ‼️ Das rechnet sich wirklich nur, bei sehr langen Strecken und kurzen Ladezeiten oder eben, wie gesagt bei bestimmten „Werttransporten“(Alkohol durch Schweden)
was passiert denn wenn ich bei einen von diesen seelenverkäufern unterwegs einen unfall habe ? bekomme ich dann entschädigung oder werde ich direkt aus der firma gekündigt und darf nun verletzt ohne einkommen irgendwie versuchen zu überleben ?
Verstöße gegen das Arbeitszeitengesetz,Sozialgesetz oder die Fahrzeiten rechtfertigen ohne Abmahnung bei wiederholten vorkommen eine fristlose Kündigung...
@@HL3AlcAida Aber darauf kannst Du in der Transportbranche lange warten, solange der Unternehmer damit richtig gut verdient. Denn niemand schlachtet die Kuh, die gut und viel Milch gibt. Das passiert nur, wenn der Fahrer zu teuer oder zu unbequem wird. Denn es werden mehr Fahrer gekündigt, die Ihre Gesetze einhalten, als solche die diese nicht einmal kennen.
Hatte heute eine ihk Prüfungsfrage. Nach deiner gesetzlichen Wochenend ruhezeit beginnst du um 14 Uhr im mehrfahrerbetrieb eine Tour nach Spanien. Wann endet deine nächste gesetzliche ruhezeit?
Wochen- Ruhe-Zeit…!!! Nicht Wochen-Ende-Ruhe Deine regelmäßige Wochenruhezeit kannst du auch immer am z.B. Dienstag und Mittwoch halten… Nur REGELMÄSSIG muss sie sein. Also IMMER Di und Mi 🫣🫣🫣 Und auf die Frage hätte man eine ganz einfache Antwort…: Das hängt davon ab, wie lange beide Fahrer gefahren sind und wann sie aufgehört haben zu arbeiten🫣🫣🫣 Irun, Bilbao oder Murcia und mit be- oder entladen??? Sind beide bis ganz in den Süden von Spanien 🇪🇸 gefahren und haben beide ihre Lenkzeit inclusive möglicher Pausen voll ausgeschöpft(ohne im Anschluss noch Abladen), dann endet ihre gemeinsame Ruhezeit um 20 Uhr… Sind sie unterwegs angehalten, um zwischendrin abzuladen…, haben sie ein Ziel gleich bei Irun und wird die LuRZ nicht vollends ausgeschöpft und beide gehen vor „Schichtzeit Ende“ in die Ruhezeit, dann ändert sich auch das Ende der Ruhezeit…😮
Horst sehr schön erklärt danke schön ... Was noch eine anmerkung ist das beide fahrer nicht gleichzeitig die ""schichtzeit"" beginnen müssen sondern innerhalb von 1h beide an bord sein müssen damit die doppelfahrerregelung von 30h greift ... Tun sie dies nicht und fahrer2 steigt erst 1:10h ein so gilt die ein fahrerregelung ... Sprich spätestens nach 15h ""schichtzeit"" ist finito und der vorteil ist dahin Auch werden beide fahrer unter aus die maximale lenkzeit in der einzelwoche, wenn regelmässig getauscht wird, auf max 47h ausdehnen und die darauf folgende einzelwoche nur um 2h verkürzen müssen ... Wird die max ""schichtzeit"" ausgereizt so kann man dies auch nur max 1 wochenruhezeit im nationalen verkehr verkürzen und im internationalen verkehr bis zu 2 verkürzte hintereinander erfolgen wenn diese im ausland verbracht werden und zwar weder im land des firmensitzes noch im wohnland des fahrers Ich glaube das war es zu meinen ergänzungen sofern ich jetzt nichts wichtiges vergessen habe
@@julianpirrung2564 der 2. Fahrer muss spätestens nach einer stunde zusteigen damit die doppelbesatzungsregelung greift ... Das hat nichts mit der tagesruhezeit zu tun
Ja das stimmt. Das ist deswegen gemacht worden, falls ein Fahrer den anderen abholen fährt oder ein Fahrer schonmal den LKW an die Rampe fahren kann zum laden ohne das beide Karten gesteckt sein müssen. Danke für die Ergänzung.
Hallo Ingo, Das stimmt so nicht‼️‼️‼️ Der zweite Fahrer kann auch später zusteigen. Die „Schichtzeit“ beginnt, für beide, mit Beginn des ersten Fahrers. Zitiere bitte Gesetze‼️‼️‼️
@@BeaBossebitte lies richtig ... der 2. Fahrer muss binnen 60min nach beginn der ""schichtzeit"" des 1. fahrers zugestiegen sein damit die doppelbesatzungsregelung greift ... steigt er auch nur 1min später zu gilt die regel nicht ... ergo kann der 2.fahrer nicht jederzeit zusteigen
Folgende Frage kam im Bekanntenkreis auf: Angenommen, ich wäre im Besitz einer Fahrerkarte und eines gültigen Führerscheins CE und bin als Berufskraftfahrer tätig. Mein Kumpel, alte Führerscheinklasse 3, im Besitz einer Fahrerkarte, bewegt einen LKW mit 7,49t, aber in einer anderen Firma/ Branche. Ich möchte in meiner Freizeit/Urlaub mal bei ihm mitfahren, ohne jegliche Tätigkeiten wie Lenken oder Ladetätigkeiten zu machen, also zum reinen Zeitvertreib. Muss ich dennoch zwingend meine Fahrerkarte stecken? Klar, wenn ich sie am Körper mitführen würde, könnte mir verständlicherweise seitens der Behörden ein Betrugsversuch zur Last gelegt werden. Was aber, wenn ich z. B. die Fahrerkarte oder sogar meinen Führerschein bewusst zuhause lasse, also nicht mitführe? Muss ich bei einer Polizeikontrolle angeben, dass ich (als Beifahrer) im Besitz einer Fahrerkarte bin? Meine Frage zielt nicht darauf ab, bestehende versicherungstechnische Probleme zu erörtern. Die sind mir bekannt
Fahrerkarte ist personenbezogen und muss IMMER am Mann sein!!! Glaub mir die Franzosen kontrollieren das!!! Wird hart bestraft dort. Das bedeutet nicht, dass die Karte gesteckt sein muss. Es gibt keine „Privatfahrten“ mit CE-Führerschein😊
Bei Minute 10:00. Warum muss der Fahrer nach den zweiten 4,5 h 45 Minuten Pause machen,? Er hat doch während der Be- und Entladezeit bereits eine Fahrtzeitunterbrechung von mehr als 45 Minuten gehabt.
Muss er nicht!! Er kann auch nach 8 Stunden noch zusteigen, oder später. In jedem Fall beginnt für beide die „Schichtzeit“ ( 21 + 9) mit Arbeitsbeginn des ersten Fahrers!!!!
Horst, erst mal ein gesundes neues Jahr. Während ein Fahrer fährt, muss der zweite Fahrer auf dem Beifahrersitz sitzen, Gurtpflicht ! Ein Aufenthalt in der Schlafkoje ist nur erlaubt, wenn Liegeplatz im Fahrzeugschein eingetragen ist. Und dieser Eintrag erfolgt nur, wenn im Fahrzeug entsprechende Rückhaltevorrichtungen vorhanden sind. Der letzte Lkw mit eingetragenen Liegeplätzen den ich gefahren habe, war ein MAN F 2000 Bj.1999. Und Ladezeiten sind Arbeitszeiten, keine Pausen ! Diese Tätigkeiten bleiben meistens am Fahrer hängen. Und du hast wieder bei einem Fahrer über die 13er Schicht hinaus geplant. ☝️ 9 h Tagesruhezeit ist eine Kann-Bestimmung, diese Kürzung entscheidet nur der Fahrer, Sklaverei und Leibeigene wurden nach dem Mittelalter abgeschafft ! 11 h Tagesruhezeit steht im Gesetzbuch. Gruß Doni
Diese aussage das es eine kann bestimmung ist ist fehlinterpretiert ... Man kann verkürzen auch wenn es die dispo laut planung vorschreibt ... Das hat nichts mit sklaverei zu tun ... Des weiteren ist die zeit auf dem beifahrersitz wie horst schrieb bereitschaftszeit und keine arbeitszeit weil die zeit auf dem beifahrersitz bekannt ist .. zum thema be und endladezeiten ... Im beispiel wurde ganz klar zum ausdruck gebracht das diese tätigkeiten nicht vom fahrer durchgeführt werden sondern durch das personal der be und entladestellen ...
@@ingokonen5755 Darum ging es in meinem Kommentar gar nicht, dass die Beifahrerzeit Bereitschaftszeit, und keine Pause ist. Und die Verkürzung der Tagesruhezeit ist eine Kann-Bestimmung, und so wie du das schreibst, musst du Disponent sein. Wenn du zum Feierabend nach Hause gehst, wieviele Stunden Pause hast du, bist du wieder im Büro erscheinen musst ? Und diese Pause steht dem Fahrer auch zu, das Arbeitszeitgesetz gilt für alle. Ich sage es ganz deutlich: ein Disponent der auf 15 h plant, der beherrscht seinen Job nicht ! Ich habe es schon vielen Disponenten praktisch bewiesen, dass es anders, also vernünftig geht. Plane so, dass keine Wartezeiten entstehen, also höre auf die Kunden anzulügen. Deshalb lassen die Kunden ja die Fahrer grundlos warten, um dem Disponenten zu schaden, weil sie vom Disponenten angelogen werden. Aber das werdet ihr Disponenten nie begreifen.
@@doni7368 In den Verkürzungen der Tagesruhezeiten muss ich dir teilweise widersprechen. Diese kann und darf der Arbeitgeber anordnen. Es muss aber in einem gewissen Verhältnis stehen. Wenn es aber jede Woche 3 mal praktiziert wird , muss man sich schon die Frage stellen ob die Interessen der Firma vor denen des Fahrers gestellt werden. Wo ich dir recht gebe ist das 15 Stunden Schichten von der Planung her absolut die Ausnahmen sein sollten. Da hat kein Fahrer mal etwas entgegenzusetzen. Das Problem sind aber leider die Verordnungen und Gesetze die so etwas zulassen. In vielen Logistikunternehmen wird genau so moderne Sklaverei betrieben. Das wird auch leider mit den Sozialvorschriften in Zukunft nicht besser. Diese Diskussionen habe ich jede Woche in den Kenntnisbereichsschulungen (Fälschlicher Weise auch Modulschulungen genannt). Viele Fahrer haben mir auch schon berichtet das sie eine 15 Stunden Schicht nicht voll bezahlt bekommen. Ein ganz schwieriges Thema.
@@BKFKanal Überlegte mal, solange ihr mir alle widersprecht, wird sich nie was ändern ! Jeder weiß es besser, wie man doch ne 15er fährt. Die maximale 10 h Arbeitszeit (8h ist ein voller Arbeitstag auch beim Lkw-Fahrer ) schafft man locker in der 13er Schicht, indem man als Fahrer seine Tour so gestaltet, dass Wartezeiten beim Kunden entfallen, und nicht so viele unnötige Pausen wegen der beliebten Imbissbuden. Ich habe unter einem anderen Kommentar schon ein Beispiel beschrieben. Was ich aber auf diesem Kanal bemängele, dass der Horst von Anfang an bei jedem Beispiel mit der 15er Schicht plant und rechnet, und schon sind wir da wie du schreibst, jede Woche 3 mal. Glaube mir, ich habe schon viele Touren praktisch korrigiert, aus 15er Schichten wurden 13er, aus der 6-Tage-Woche wurden nur noch 5 Schichten in der Woche, und habe dabei auch schon mal eine Tour mehr gefahren als andere Fahrer. Die Firmen müssen endlich mal lernen, dass nicht alle Fahrer doof sind und nur stur nach Navi fahren.
Wie sieht das aus wenn die zweite Person (Beifahrer) nicht um 4:45Uhr anfängt sonder erst eine Stunde später dazusteigt. Gibt es da die gleichen Regelungen ?
Ich habe mit dem Thema gar nichts zu tun - und mir gerade fast eine Viertel Stunde ein Video über Doppelbesatzung im LKW angeguckt. Spricht für die Qualität.
Vielen Dank für das Video. Ich suche übrigens Speditionen, welche in Doppelbesatzung mit eigenen Koffer-LKWs unterwegs sind. Bei Interesse bitte melden. 👍 (wg. sicherer Luftfracht, Arzneimittel, High Value etc. )
Wo wohnst du denn? Die Spedition in der ich arbeite fährt ausschließlich in Doppelbesatzung! :-) Schick mir doch gerne mal eine Mail an info@logistik-kanal.de wenn du Interesse hast.
@@Logistik-Kanal Sorry für die „späte“ Antwort. Wurde wohl nicht benachrichtigt nach dem Kommentar. Erst der zweite Kommentar von BeaBosse machte mich aufmerksam. Bin aus 83703 Gmund und hier in der Gegend betreibe ich mit meinem Team unsere Spedition. Viele Grüße
Wie verhält es sich wenn während einer Fahrt zwischen 6 Tagen, am Tag 4 ein Doppelfahrer einspringt, der für dich in den 9 Stunden wo du Ruhezeit verbringst, dein Fahrzeug lenkt?
Dann ist das keine Ruhezeit mehr!!! Genau dann haben beide Fahrer eine gemeinsame „Schichtzeit“. Da Fahrer 1 aber seine „Ruhezeit“ von 9+2 Stunden einhalten muss, ist so etwas nicht möglich!
Wie sieht es mit den Pausen nach Arbeitszeitgesetzt aus? Beifahrerzeit ist Bereitschaftszeit, Bereitschaftszeit ist zwar Fahrunterbrechnung, jedoch keine Pause nach dem Arbeitszeitgesetz. Nach 6 Stunden Arbeitszeit müssen 30 Minuten Pause gemacht werden. Bei 9 Stunden Arbeitszeit insgesamt 45 Minuten Pause. Ein Problem, was mir bisher niemand ausreichend beantworten konnte. Selbst Beamte der Kontrollbehörden nicht.
Fuer mich heisst das ab auf Jobsuche in einer Fabrik. Das ist doch Unmenschlich diese Doppelbesetzung. Nichts wie Kuendigen und den Kraftfahrer an den Nagel hängen. Wenn man jetzt noch einen dritten Sitz in den Lkw einbaut und einen dritten Fahrer mitnimmt, braucht man nur noch zum tanken anhalten.
ich hätte da noch eine 2te Frage: was ist wenn Fahrer 1 seine fahrerkarte vergessen hat mitzunehmen und fahrer 2 nicht. (fahrer 1 kann nicht nach einer stunde "zusteigen") die tour muss aber unbedingt in 2 man besetzung gefahren werden, da man sonst die tour nicht schaffen würde. wie reagiert man da?
@@dirkHDYT Fahrer 1 darf definitiv nicht fahren , weil ohne Karte ist es nur bei Verlust , Diebstahl und Beschädigung möglich. Leider Pech gehabt. Und nach 1 Stunde ohne Zusteigen des 2. Fahrers gilt die Einfahrerregelung.
@@BKFKanal also nur möglich mit folgender lösung: fahrer 2 wartet auf fahrer bis dieser seine fahrerkarte von zuhause geholt hat, dann die tour beginnen?
@@dirkHDYT Richtig. Am einfachsten wäre die Tour zu beginnen , den Kollegen mitnehmen um zu Hause seine Fahrerkarte abzuholen. Wenn er aber weiter weg wohnt und ihr länger als eine Stunde braucht dann geht es halt leider nicht. Mit einem Ausdruck und einer Begründung könnte man es versuchen , aber bei einer Kontrolle riskiert man dadurch immer ein Bußgeld..
Es gibt nur den einen Mehrfahrerbtrieb. 3 Fahrer macht keinen Sinn und wird vom EG-Kontrollgerät auch nicht unterstützt. Sollten aber mehr als 2 Fahrer (sofern vom Fahrzeug her, Sitzplatzmässig zulässig), gelten die selben Vorgaben, wie bei 2 Fahrern. Also 9 Stunden Tagesruhezeit auf einen 30Std-Zeitraum. Wenn Fahrer 3 fährt, muss er den Mehrfahrerbetrieb, manuell nachtragen. Ebenso wie jeder Fahrer, dessen Fahrerkarte in diesem Betriebsmodus nicht gesteckt werden kann. Aber Vorsicht, bei fehlerhaften Nachträgen erlischt der Mehrfahrerbetrieb und alle Fahrer werden als Einzefahrer bewertet, bzw. kontrolliert. In der Praxis, habe ich von so etwas noch nier gehört, das so etwas Anwendund findet. Sind doch immer nur 2 Fahrer, weil es zeitlich fürs Fahren keinen Vorteil bringt. Da ist jedes weiter Besatzungsmitglied, doch nur Be-/Entladehilfe und kein Fahrer. Gerade bei Umzugsfirmen, wo eh immer verdemmt lange Standzeiten anfallen.
Was mich ja mal interessiert sind die 2 Fahrer selbstständig oder warum müssen die nach 6 Stunden keine 45 Minuten machen die arbeiten doch länger als 9 Stunden.
Es gibt keinen Unterschied mehr, zwischen selbständig und angestellt. Nach 6 Stunden, ist zudem nur eine 30 minütige Ruhezeit gesetzlich erforderlich (Arbeitszeitgesetz). Somit muss diese Ruhezeit (keine Lenkzeitunterbrechung in Form einer Bereitschaftszeit), bei 2 Fahrern, spätestens nach 12 Stunden Arbeitszeit erfolgen. Also 6 Stunden Arbeitszeit für jeden Fahrer, während der andere Bereitschaftzeit hat. Durch die Bereitschaftzeit, kann man die gesetzlich vorgeschrieben Ruhezeit, nach hinten schieben. Nach den Lenk- und Ruhezeiten, ist nach 4,5 Std. Lenkzeit, nur eine Lenkzeitunterbrechung erforderlich, welche keine Arbeitszeit sein darf. Aber diese Lenkzeitunterbrechung, darf Bereitschaftzeit sein, wie die eines Beifahrers im Mehrfahrerbetrieb. Da gibt es feine, aber entscheidende Unterschiede, in den unterschiedlichen Gesetzen. Welche man natürlich, auch alle berücksichtigen muss. Was nach dem einen Gesetz erlaubt ist, kann durch ein anderes Gesetz verboten sein. Dies wurde hier leider nicht ganz richtig erwähnt, bzw. berücksichtigt. Auch nicht, das Fahrer das Abreitszeitgesetz kaum beachten, da dies nur Strafe für den Arbeitgeber vorsieht.
Hallo Horst, wie immer super Video. Jetzt mal nörgeln auf hohem Niveau. Ich fände die Anmerkung wichtig, dass für eine Mehrfahrerbesatzung der 2. Fahrer innerhalb der ersten Stunde mit ins Fahrzeug zugestiegen (und somit auch die Karte gesteckt) sein muss. Ist dies nicht der Fall, so ist keine Mehrfahrerbesatzung mehr gegeben. Somit würden für beide Fahrer wieder die 'normalen' Regelungen greifen. Ich habe noch eine weitere Bemerkung, die schicke ich Dir aber per Mail. Wie gesagt jammern auf hohem (ja sehr hohem) Niveau. Ich freue mich schon auf die nächsten Videos.
Das ist Blödsinn!!! Eine Fahrerkarte ist immer personenbezogen!!! Von daher gar nicht möglich😡😡😡 Wer schwätzt solchen Unsinn? Vielmehr ist es so, dass die „Schichtzeit“ für beide Fahrer beginnt, wenn der erste Fahrer anfängt. Ist also nicht nach hinten raus dehnbar!!!
ich hätte da mal die frage, kann fahrer 2, während fahrer 1 lenkt, seine bereitschaftszeit hinten auf den bett verbringen, oder muss diese auf den beifahrersitz verbracht werden? es ist ja ziemlich anstrengend (in deinem beispiel) über 16 stunden voll konzentriert zu sein. freue mich über die antworten, danke :)
Habe ich bereits geschrieben, im Bett geht nicht wegen der Gurtpflicht. Da muss Liegeplatz im Fahrzeugschein eingetragen sein, und das ist schon seit vielen Jahren nicht mehr der Fall.
@@doni7368 Hi es gibt LKW die dafür ein Bett haben was mit einem Fangnetz usw. intigriert ist, so das es möglich ist wärend der Fahrt im Bett zu liegen, bei einer Zweimannbesatzung. (Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein) aber es ist möglich. Direkte Information bekommst du bei den Herstellern wie MAN Mercedes Scania usw. die können dir genau sagen was du machen musst. Vielen Dank
Solange das Bett Quer ist reicht es wen die Sitze und das Hersteller eigene Fangnetz gespannt sind bzw. der Fanggurt. Es darf jedoch nur das untere Bett genutzt werden.
Kommt! Ich hab noch über 100 Themen die ihr mir alle geschrieben habt ;) Eins nach dem anderen ;) Ich werde aber ein Video direkt zum neuen Tachographen machen. VG Horst
Ich find das Video sehr gut doch ich muss dich korrigieren an der Stelle wo die lkws entladen und laden sind die auf Bereitschaft und das für eine Stunde Also bedeutet das das man nach der ersten Bereitschaft die 2,5 Stunden nicht von den 4,5 abziehen muss genau so wie die eine Stunde lenkzeit nach der Bereitschaft weil darauf hin wieder eine Stunde Bereitschaft sind. Also hat er 45 Minuten eher Feierabend
Wieso das denn? Be- und Entladzeiten ist nicht zwingend Bereitschaftzeit. Entweder ist es Arbeitszeit, wenn der/die Fahrer diese Arbeit übernehmen, bzw. wenn er/sie diese beaufsichtigen. Oder Ruhezeit, wenn diese Arbeit von anderweitigem Personal übernommen wird und man eine feste Zeit genannt bekommt, wie lange das dauern wird. (Ohne Aufsichtspflicht) Entscheidend ist nur, das der/die Fahrer, sich dabei auch frei vom Fahrzeug entfernen können. Wenn dem Fahrer, den Fahrern, also gesagt wird, die Entladung dauert mindest eine Stunde (welche durch Lagerpersonal erfolgt, ist diese Stunde reine Ruhezeit. Da hier der Zeitraum ohne Tätigkeit, klar definiert ist und die Fahrer sich diese Zeit frei gestalten können. Sagt aber jemand, man muss dennoch im Fahrzeug warten, falls man dennoch früher fertigt ist, erst dann und nur dann, ist es Bereitschaftszeit.
Lustig, komme gerade von einer Doppelbesatzungstour nach Hause, mach den Fernseher an, öffne YT und sehe an erster Stelle Dein Video, Horst 😀 Das muss ein Zeichen sein 👍🏼 vielleicht sollten wir mal zusammenarbeiten 😂
Haha! Manchmal gibts schon lustige Zufälle! Hoffe ihr kanntet die Regelungen und die Tour ist gut verlaufen?! Beste Grüße
Horst
@@Logistik-Kanal Als Unternehmer und Verkehrsleiter sollte ich die Regeln besser kennen, ist günstiger auf Dauer 😉 Beste Grüße zurück!
Cool Dito 😄
@@Deutz1812 Und dennoch hast Du die Fehler in der Erklärung hier, nicht erkannt!
Achtung bei Azubis die mitfahren und den Führerschein besitzten wird auch so gehandelt. (Zweimannbesatzung)
Danke für das Video :)
Nicht zwingend.
Nur wenn der Azubi zum Führerschein auch seine Kennziffer 95 besitzt und seine Fahrerkarte entsprechend ins EG-Kontrollgerät steckt.
Wenn nicht, ist es nur ein Besatzungsmitglied / ein Beifahrer des LKW und nicht mehr.
Also kein Mehrfahrerbetrieb.
@@howie4538
Nicht zwingend.
Bei ADR siieht das ganze wieder anders aus ;-)
@@dunning-krugereffekt9174
Wieso nicht zwingend?
Von ADR, war jetzt keine Rede!
@@howie4538
Nicht zwingend.
Von den Sachen die du aufgezählt hast war auch nicht die Rede ;-)
@@dunning-krugereffekt9174
Was genau willst Du mir eigentlich erzählen?
Versuch es doch mal sinngemäß zu verdeutlichen, statt immer nur das Schild "Dagegen" hochzuheben.
Also ich bezog mich auf den Mehrfahrerbetrieb mit einem Azubi und sonst rein gar nichts.
Genau das, worum es im Eingangskommenatr auch ging.
Und ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was Du überhaupt willst!
Denn nach ADR brauch der Beifahrer noch nicht einmal einen Führerschein haben, sondern er muss nur eine entsprechende Schulung / Gefahrgutausbildung nachweisen können.
Ich finde es richtig stark von dir das du trotzdem das Arbeitszeitgesetz und die Lenkzeit nochmal ganz kurz definiert hast für uns auch wenn du es vorraussetzt.
Macht nicht jeder sich die Mühe.🙈
Echt Hut ab !
Mega gut erklärt, ohne Vorwissen auch sehr verstädlich.
Sehr tolles Video wieder. Vielen Dank.
Drei kritische Anmerkungen:
1.) Minuten 10:00: Wenn der Lenker zweimal Bereitschaft während des Be- und Entladens (wo er also selbst nicht aktiv beteiligt war) hatte, warum muss er von 16 bis 16:45 eine Lenkpause machen? Diese Bereitschaft wäre doch auch eine Lenkpause.
2.) In Österreich ist nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit eine "Ruhepause" einzulegen von zumindest 30 Minuten und bis zu 60 Minuten, je nach Tagesarbeitszeit. Während dieser Ruhepause (vulgo "Mittagspause") muss das Fahrzeug stehen. Gibt es diese Regelung in Deutschland nicht?
3.) Eine klitzekleine Kleinigkeit: Bei 11:15 wird hoffentlich zuerst die Fahrerkarte gesteckt und erst dann die Abfahrtskontrolle gemacht (welche übrigens auch ein Fahrer alleine machen könnte, dann hatte der andere nochmals 15 Minuten weniger Arbeitszeit). Die zweite Karte muss ja erst ab der zweiten Stunde gesteckt sein, wenn der zweite Fahrer z.B. vom ersten irgendwo abgeholt wird.
Ich weiß, hinterher klugscheißen ist einfach. Sorry.
Ein wirklich großartiges Video, sowohl inhaltlich als auch didaktisch als auch technisch. Ganz großen Respekt und vielen Dank!
Hallo, könnt ihr vielleicht auch ein Video über die Lenk und ruhezeiten im Linien Verkehr ( Linienbus ) machen.
Und wie man die Berufskraftfahrerqualifizierung erlangen kann.
Eure Videos sind super und einfach aufgebaut. Vielen Dank für eure Mühen
Danke für das Video! Mich würden mal technische Dinge interessieren. Für euch Experten wahrscheinlich äußerst trivial, aber für mich als Laien bleiben sie irgendwie ein Rätsel: Was sind für eine Spedition mit angestellten Fahrern die Kriterien beim Kauf eines LKW (speziell reine Zugmaschine), was die Ausstattung, die Motorleistung und was die Achsanzahl angeht. Speziell die Achsanzahl (2 oder 3) bleibt mir völlig undurchsichtig, da die Gesamtmasse in D ja auf 40t festgelegt ist. Und wo ist der Unterschied und Sinn in einem 6x2 Mid-oder Taglift? Und warum sind 3-Achs-Zugmaschinen eher unbeliebt? (Habe ich schon in mehreren Videos gesehen, "Nee, einen Dreiachser will ich nicht!") Oder Ist es nur die Geländegängigkeit? Und bei der Motorleistung, entscheidet da nur die Wirtschaftlichkeit oder macht es auch Sinn (für den regulären gewerblichen Güterverkehr) einen 550 bis 625 PS starken LKW zu kaufen? Von den noch stärkeren 750 oder 780 PS-LKW (Volvo und die neuen Scania) mal ganz zu schweigen, die wahrscheinlich im gew.Güterverkehr gar nicht bestellt werden? Bei der Ausstattung nehme ich an, dass man damit gute Fahrer werben und seine vorhandenen Guten besser halten kann? Wobei ich mich fragen würde, ob man eine 15.000 Euro-Ausstattung nicht lieber über den Abschreibungszeitraum in das Gehalt der Fahrer investieren kann? Oder ist eine Vollausstattung eher etwas, was nur selbstfahrende Unternehmer interessiert? Fragen über Fragen .... Ich fände es riesig, wenn ich dazu mal fundierte Antworten (also über diesen Kanal^^) bekommen könnte.
Grundsätzlich sollte ein LKW bestimmte Ausstattungen haben auch im Nahverkehr sollte ein Sattelzug eine Kabine und Kühlschrank haben,da die "Kaninchen Käfige " unbeliebt sind.
Ansonsten ist den Fahrern alles relativ egal solange das Geld stimmt.
Ich mochte meinen Volvo FH500, doch unsere Firma kauf immer die billigen Schrott Mercedes mit 450-460PS obwohl wir fast immer voll Ausgeladen fahren.
3 Achser auch als SZM lassen sich schlechter Rangieren und haben einen größeren Wendekreis, gibt es auch mit Liftachse.
So ein Fahrzeug wird nötig wen bei bestimmten Ladungen ein 2 Achser nicht genug Achslast auf der SZM bietet, frag mich bitte nicht wann dies der Fall ist ^^
@@HL3AlcAida Ah, jemand erbarmt sich einer Antwort! DANKE! :D
Ja das ist ein großes Thema, daher die Frage. Das mit den Achslasten habe ich eben auch noch nicht kapiert. Insgesamt darf der Zug ja nur brutto 40t wiegen. Bei welcher Konstellation ist dann der Drei-Achser hilfreich? Die Zugmaschine mit dritter Achse wiegt ja durch die dritte Achse schon 1t mehr, als die Zweiachser, kann also eine Tonne weniger Gewicht zuladen ..... braucht aber trotzdem dann drei Achsen? Aber das Thema ist wohl zu technisch für den Kanal. Schade.
@@HL3AlcAidaDie meisten 3 Achser haben Liftachse. Das hat Auswirkungen auf den Wendekreis. Gerade beim Be- und Entladen. Weswegen die meisten scandinavischen Länder nur Buggy-Achse ordern. Der zweite Grund ist die Achslast. In Norwegen 🇳🇴 darf man nur 11,5 Tonnen auf jeder Achse haben. Fährst an der Grenze über die Waage(selbst bei guter Verteilung der Ware) musst hier oft auf 3-Achser wechseln.
Wenn man nicht genug „Last“ auf einer Achse hast, um z.B. den Berg hochzufahren. Nun, dann muss man halt eine Achse Liften oder, im Winter, Ketten legen.
Warum die meisten deutschen Spediteure keine 3-Achser kaufen? Das hat was mit Kosten zu tun!!! Jeder will den anderen im Preis unterbieten. Bei 3-Achser bezahlt man mehr Maut und mehr Reperaturkosten!!!
Und nein!!! Den meisten Fahrern ist die Ausstattung der Hütte nicht egal. So was kann nur ein „unterirdischer“ Spediteur/ Unternehmer behaupten.
Im Fernverkehr will man nicht mit einer Nahverkehrskutsche(Platz, Kühlschrank, Retarderen oder nur Drosselklappe) unterwegs sein!! Es richtet sich auch immer nach Art der Transporte. Fährt man oft voll ausgeladene Gewichte(40t) und viel Berge, da will man nicht mit Drosselklappe unterwegs sein…
Will ein Unternehmer sein Humankapital halten(seine Fahrer), dann hält es sehr wohl Rücksprache mit diesen, und fragt nach den Sattelzugmaschinen!
Guten Tag,9 Stunden Ruhezeit,21 Stunden Schichtzeit,1x und nie wieder
Gut erklärt. Aber das hört sich fast so an als wenn der Fahrerwechsel bei voller Fahrt passiert😂 Mann plant da am besten 10 bis 15 Minuten ein. Da geht vielleicht jemand aufs Klo oder raucht eine. Wenn der andere Nichtraucher ist. Und wenn einer fährt, darf der andere Fahrer nicht im Bett liegen. Er hat angeschnallt auf dem Beifahrersitz zu sitzen. Ich weiß das wird in der Praxis öfter gemacht.und ich bin dafür jeden Tag 12 Stunden ( Schichtzeit ) und 12 Stunden Pause. Aber das wird für uns Fahrer nie kommen.
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat nur Doppelbesatzungen eingesetzt, da von den Fahrern zum Teil schwere, sperrige Ware von Hand abgeladen werden musste, die von einer Person alleine nicht zu bewegen war. Teilweise kam es sogar zum Rendezvous mit zusätzlichen Helfern, die im PKW hinterher gefahren sind, um den Wagen vor Ort abzuladen.
Doppelbesatzung bedeutet nicht zwingend Mehrfahrerbetrieb.
Ein Beifahrer kann auch nur ein Besatzungsmitglied sein, ohne Fahrerlaubnis.
Welches eben für Tätigkeiten des Be- und Entladen benötigt werden kann.
Ist z.B. Möbeltransporten, keine Seltenheit.
Entscheidend ist hier immer, wie das Fahrzeug engesetzt wird und wie weit, bzw. schnell es irgendwo 6vor Ort sein muss.
2:44 STOP!!! Das stimmt so nicht! Am Stück, dürfen sie zusammen eben nicht 20 Stunden Lenken!
Laut Abreitszeitgesetz ist nach 6 Stunden Arbeitzeit (was auch Lenkzeit ist) eine Ruhezeit (Pause, die keine Bereitschaftzeit sein darf), von 30 Minuten vorgeschrieben.
Und da eine Bereitschaftszeit keine Ruhezeit ist und in einem rollenden Fahrzeug keine Ruhezeit absolviert werden kann. Muss spätestens nach 12 Std. Lenkzeit (abzüglich sonstiger Arbeitzeiten) eine 30 minütige Ruhezeit (Pause, in der das Fahrzeug steht, ohne das die Besatzung arbeitet oder in Bereitschaft ist) absolviert werden.
Auch das ein Fahrer pro Tag maximal 10 Std. lenken darf ist pure Theroie.
Denn wer am Tag nur 10 Std. arbeiten darf, der kann gar keine 10 Stunden Lenken.
Denn es gibt gesetzlich vorgeschrieben Tätigkeiten, wie z.B. die Abfahrtskontrolle, die keine Lenkzeit, aber dennoch Arbeitszeit ist. (Welche im Video ja auch erwähnt wurde)
Zeiten, die jeder Fahrer im EG-Kontrollgerät auch dokumentierten muss (in dem er das EG-Kontrollgerät auf Arbeit stellt), ansonsten gelten diese Arbeiten als nicht ausgeführt.
Dies gilt für jeden Fahrer, auch hinsichtlich der Abfahrtskontrolle, bei einem Fahrerwechsel (auch im Mehrfahrerbetrieb).
Denn das ist auch eine Fahrzeugübergabe, die eine erneute Abfahrtskontrolle erfordert.
Als Beifahrer, kann man schließlich auch schlafen und eventuell Ereignisse, welche die Verkehrsicherheit des Fahrzeuges negativ beeinflussen nicht mitbekommen.
Somit würde jeder Fahrer, der 10 Std. lenkt, seine gesetzlich erlaubte Arbeitszeit überziehen, oder gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeiten (wie z.B. eben die Abfahrtkontrolle) nicht ausführen.
Was beides gegen geltendes Recht verstößt.
Somit sind 20 Std. Lenkzeit, besonders am Stück, auch bei einer Mehrfahrerbesatzung nicht möglich.
Ebenso wie die 10 Std. Lenkzeit bei einem Einzelfahrer.
Hallo Howie, vielen herzlichen Dank für die guten Erläuterungen!
Weißt Du, mit wieviel % die Beifahrer-Bereitschaftszeit bei einer Doppelbesatzung auf die Arbeitszeit des Beifahrers angerechnet werden muss?
Meinen herzlichen Dank im Voraus für Deine Antwort.
@@walterkramp-holzwarth862
Ja weiß ich!
Und zwar mit 0,00%.
Bereitschaftzeit ist weder Arbeitszeit (Lenkzeit), noch Ruhezeit (Pause).
Somit kann man von dieser soviel haben, wie man möchte, solange diese im Rahmen der 24h-Stunderegelung (Einzelfahrer), bzw 30h-Regelung (Mehrfahrer) bleibt.
Also ohne, das diese irgenwie zur Abreitszeit gerechnet werden muss, noch darf.
Nach Arbeitsbeginn, muss also spätestens nach 13 Std (unverkürzte Tagesuhezeit Einzelfahrer), bzw. nach 15 Std (verkürzte Tagesruhezeit oder gesplittete Tagesruhezeit, Einzelfahrer), bzw. nach 21 Std. (Mehrfahrer), auf Ruhezeit geschaltet werden.
Wieviel Bereitschaftszeit vorliegt, juckt gesetzlich innerhalb der Sozialvorschriften oder dem Arbeitszeitgesetz nicht im Geringsten.
Weder in der Gesamtzeit, noch in der Einzelänge.
In wie fern man die Zeiten, vom Arbeitgeber bezahlt haben möchte, das muss jeder selber, mit diesem klären und vertraglich festhalten.
Ob es da eine gesetzliche oder tarifliche Regelung darüber gibt, also über die Vergütung der Bereitschaftszeit, kann ich leider nicht sagen.
👍👍👍👍👍👍
Hallo, sehr gutes Video!
Bin selbst mal Doppelbesatzung gefahren. Wir mussten immer nach jeweils 6h Arbeitszeit pro Fahrer eine Pause einlegen zwecks Arbeitszeitgesetz.
Lenkzeitunterbrechung ging mit Bereitschaftszeit, das galt/gilt aber nicht für die Arbeitszeit.
Das heißt spätestens nach 12h Lenkzeit/Arbeitszeit beider Fahrer haben wir eine 45er gemacht.
Das ist genau das, was die Wenigsten wissen !
Hey Thomas, das ist aber leider nicht ganz korrekt. Selbst die Pause nach AZG kann als Beifahrer gemacht werden. Der §21a im AZG schließt das nicht aus, alles andere aber schon. Damit gilt das auch als Arbeitszeitpause zumindest in Deutschland. In Österreich weiß ich, dass es anders ist. Dort muss eine Ruhepause nach 6 Stunden eingelegt werden, weil eben genau dort die Zeit als Beifahrer NICHT als Bereitschaftszeit sondern als reine Arbeitszeit gilt. Das ist zumindest mein Stand aus 2017. In Deutschland ist es aber so wie im Video beschrieben. :-) Das hat ja auch nichts mit den LuRZ zu tun sondern mit den nationalen Arbeitszeitgesetzen und die sind nun mal überall auch anders. :-(
Mal wieder richtig gutes Video lieber Horst! Praxisnah und leicht nachzuvollziehen. Ich empfehle deine Videos auch immer unseren Auszubildenden und Quereinsteiger an um die Thematik besser verstehen zu können
ALs Quereinsteiger kann ich das bestätigen. Konnte nun meine Fahrerkarte beantragen :D
Absolut praxisfern und ich bin lange genug Doppelbesatzung gefahren. Rein aus dem Auge 👁️ eines Disponenten
Echt leiwand erklärt. 🙏
Hallo Horst, auch von mir einen großen Daumen hoch für die Videos ... sehr verständlich erklärt und die Beispiele gefallen mir am besten. Nun zu meiner Frage, habe in letzter Zeit so viel über Doppelbesatzung gelesen , dass ich schon etwas den Überblick verloren habe und zwar das Thema Abfahrtskontrolle ... ist es richtig, dass jeder Fahrer nach seiner 4,5 Std. Bereitschaftszeit dieses durchführen muss ... im Klartext also, min. 2 bzw. sogar 3 x in einer 21Std./Schicht)?
Und bei der Gelegenheit auch noch .... Egal ob 1 oder 2 Mann Besatzung, der Fahrer steigt auf, Karte in den Slot und dann min. 10 Min. Abfahrstkontrolle ....ist klar, dann fährt er z.B. 2 Stunden zum Kunden und muss dort vor Ort Ware selber packen und laden ( Arbeitszeit ) oder er wird beladen und verbringt seine Zeit in der Kantine ( Pause, LKW nicht in Sicht) ... wenn er dann wieder losfahren will, muss er dann nochmals eine Kontrolle durchführen?Besten Dank und bleibt gesund.
Sehr, sehr, sehr gut erklärt! Denn was es gerade zu diesem Thema an hahnebüchenden Meinungen gibt ist unglaublich. Dieses Video wird jetzt mein Referenzvideo wenn es mal wieder zu Diskussionen kommt.;) TOP! Danke!
Dennoch ist die Eklärung hier nicht ganz korrekt.
Hier wird mal wieder, das Zusammenspiel der unterschiedlichen Vorschrifte und Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt.
Was in der Praxis, auch ständig zu Diskussionen zwischen Fahrer, Disponenten und Unternehmer führt.
Der ewige Krieg, den man als Berufskraftfahrer hat, um drohenden Strafen, Gesetzesverstössen und ewigen Arbeitszeiten zu entgehen.
Ahnlich wie der Kampf gegen Wundmühlen!
Super Erklärung ❤
Hallo Horst+++++ seit diesem Jahr darf die Fahrerkabine eines LKW groesser sein!!!???wäre vieleicht auch ein Thema ++++
Danke für den Hinweis. Meines Wissens gilt das jedoch schon ab 2020! Daher ein ziemlich altes Thema ;)
Das wäre echt mal interessant.
Habe nämlich gesehen das die Kabinen von den neuen Kollegen Actros größer sind als meine und ich habe schon die höchste und längste die es bei der bösen Stern Firma gab.
Sehr interessante Betrachtung. Dennoch bin ich davon überzeugt das die Doppelbesatzung am Ende Vorteile bietet, auch wenn die Personalkosten höher anzusetzen sind. Geht man davon aus dass der LKW kein GwG ist und nur Geld verdient wenn er in Bewegung ist sollte sich die Doppelbesatzung umso mehr lohnen je weiter die Strecke ist. Insbesondere wenn eine Art von Linienverkehr vorliegt. Ergänzt man das Thema mit einem kreativen Fahrermanagement sollten die Vorteile noch gewichtiger werden. Auf einer Strecke wie hier im Beitrag vorgetragen halten sich die Vorteile aber in Grenzen. Hier wäre der Vorteil dass der LKW am darauffolgenden Tag gleich ab morgens wieder für neue Touren verfügbar ist - macht also eher Sinn wenn die Kapazitäten gut ausgelastet sind. Ich habe mich schon immer gefragt warum LKW derart lange auf Rastplätzen "herumstehen" und quasi Geld verbrennen.
Gibt mehre gute Gründe warum das nicht gemacht wird:
-Der Beifahrer muss für die Bereitschaftszeit bezahlt werden, heißt es müssen immer 2 Fahrer bezahlt werden, wenn ein LKW steht.
- man muss 2 Fahrer haben die sich gegenseitig den ganzen Tag ertragen
-die Steuern, da der Fahrer relativ viel verdient hat er auch relativ viele Abzüge, der verdient dann wohl bloß 3€ die Stunde als Beifahrer
Sprich für 24€ am Tag ist man die ganze Zeit in der Kabine gefangen und muss sich die auch noch mit dem andren Fahrer teilen.
Na, da fehlt dir wohl die nötige Praxis…
Pass man auf, dass du dich in deinen Ansichten nicht täuschst….!
LKW stehen lange rum, weil sie auf Ladung warten oder eben Pausen machen müssen…
Und auch bei Doppelbesatzung kann man(z.B. in Spanien oder Norwegen) lange auf Rückladung warten und wenn man als Doppelbesatzung anfängt zu „sammeln“ und an jeder Ladestelle zusätzliche Zeiten „an der Rampe“ hat, dann kommst ganz schnell mal mit den LuRZ in‘s trudeln(Wartezeiten an der Ladestelle brechen Unternehmern oft das Genick). Dan rechnet sich Doppelbesatzung mal gar nicht mehr. Weswegen diese tolle Spedition aus Bornheim(„Wi…“) dem zweiten Fahrer unterirdischen Lohn zahlt(meist Ehefrau).
Wenn die Länge der Wartezeit beim Be-/Entladen bekannt ist gilt dies als Pausenzeit nicht als Bereitschaftszeit! Wenn die Länge unbekannt ist, gilt dies als Bereitschaftszeit (da der Fahrer sich ständig "bereit" halten muss).
Und in den ältesten Fällen ist das vorher bekannt😂😂😂
In den 1980er Jahren sind wir in Konvois Richtung Saudi Arabien/VAE tlw. auch mit mehr Fahrern als Fahrzeugen gefahren. Dadurch konnte man die tägliche Lenkzeit (die jenseits von Österreich eh keinen juckte) verlängern, aber ich glaube, der Hauptgrund war, dass bei Krankheit noch Ersatz vorhanden war.
Hallo Horst wie immer ein Super Video bin selbst 15 jahre in Zweifahrer gefahren Umzug Unternehmen machen das oft heute noch so hier geht es oft darum das der Umzug schnell und gleich der Helfer dabei ist.
Ein Sache vermisse ich leider und bitte noch mit rein packen oder hier antworten.
wenn der Fahrer 2 bis zu einer Stunde Später zusteigt zählt die Zweifahrerbesatzung Beispiel Fahrer 1 holt Fahrer 2 Zuhause ab ist der Zustieg von Fahrer 2 Später als 1 Stunde zählt nicht mehr die Zweifahrerbesatzung bei Schichtarbeitszeit
zweiter Fehler der gerne dann gemacht wird beide Fahrer müssen die Schicht gemeinsam Beenden wenn sie über 13Stunden Schichtzeit kommen d.h.
Sind beide Fahrer weniger als 13 Stunden Schichtzeit unterwegs und einer Bendet die Schicht vorher so Zählt für den Weider fahrenden Fahrer die
Schichtzeit für 1 Fahrerbesatzung Die BAG hat sich mal bei den Kollegen sehr gerfreut in 28Tagen 10 Verstöße
Hey "Der Franke", danke für die Ergänzung. Das hatte jemand anders schon geschrieben aber absolut richtig! :-)
Das ist Müll was du hier schreibst, defranke.
Steigt ein zweiter Fahrer später zu, zählt immer die „Schichtzeit“ von Beginn des ersten Fahrer(30 Stunden) und nein, sie müssen nicht zeitgleich beenden. Beim Wechsel auf ein anderes Fahrzeug sollte man aber schon aufpassen ☝️
Jeder Fahrer sollte selbst seine Lenk- und seine Arbeitszeit im Blick behalten.
Hallo Herr Horst,
bitte ich Sie über ein Kraft Omnibus etwas zu sagen.
Vielen Dank!
Habe euren Kanal neulich gefunden und sofort abonniert. Die Themen sind alle super verständlich erklärt. Gibt es denn schon Beiträge über die Module und deren Inhalte?
Hey Mario, ja klar. Schau mal hier: th-cam.com/video/J2ZMgP4yKdA/w-d-xo.html
@@Logistik-Kanal ok, vielen Dank!!! 😉👍🏻
Super Beitrag, super Video, toller Kanal. Ich bin begeistert! Werde mir sicherlich die anderen Videos noch ansehen. Vielen Dank an dieser Stelle.
Eine Frage, da wir derzeit dieses Problem haben: Wie unterscheidet denn das EG-Kontrollgerät den 1-Fahrerbetrieb mit dem 2-Fahrerbetrieb? Nach 4,5 Std. Lenkzeit sollte ja eigentlich die "Pause" von mind. 45 Minuten gemacht werden. Bei 2 Fahrern wird aber danach weiter gefahren bzw. Fahrer 2 auf Bereitschaft gestellt. Bitte diesbezüglich um Kontaktaufnahme.
Na es werden beide Karten in das Gerät gesteckt. Und wenn die Fahrer die Plätze tauschen, dann werden auch die Karten umgesteckt sodass der Fahrer immer in Steckplatz 1 steckt. Und ja, der kann dann einfach weiter fahren. Hoffe das hilft. Beste Grüße Horst
@@Logistik-Kanal ja, aber der beifahrer müsste ja dann das "bettsymbol" haben. oder wird das bei zwei fahrern automatisch erkannt und die bereitschaft als pause gewertet?
@@aaandreas
Da wirfst Du jetzt die Zeiten aber ordentlich durcheinander.
Also Ruhzeit, gibt es in keinem rollenden Fahrzeug.
Wenn der Eine fährt ist das Lenkzeit und bei dem anderen wird automatisch Bereitschaftszeit geschrieben.
Lenkzeitunterbrechung, darf Bereitschaftzeit oder Ruhezeit sein.
Eben eine Zeit, in der keine Arbeiten absolviert werden.
@@Logistik-Kanal
Nein, bei jedem Fahrerwechsel, bzw. bei einer Fahrzeugübergabe ist eine gesetzliche Abfahrtskontrolle erforderlich.
Erst dann darf rechtlich weitergefahren werden, sofern dies innerhalb aller Gesetze und Vorschriften möglich ist.
@@aaandreasDas erkennt das Gerät automatisch! Im zweiten Kartenshlot wird während der Fahrt niemals ein Bett angezeigt🫣🫣🫣
Danke für dieses Video, ich hätte es leider doch vor ner Woche Gut gebrauchen können! Ich hätte da aber noch eine Frage, muss der z.B. 2 te Fahrer seine 4.5h fahren oder könne er wie bei uns nach 2.5h Lenkzeit wieder an Fahrer 1 abgeben und wie ist die Regelung dazu?
Es ist immer besser, die Lenkzeit gleichmäßig auf beide Fahrer zu verteilen! Man weis ja nie, was kommt und wirkt auch der allgemeinen Übermüdung entgegen. Dieses Rechenbeispiel, in diesem Video ist sehr abstrakt. Ich hätte schon an der Rampe den Fahrer gewechselt. Weil dadurch ganz andere Möglichkeiten entstehen.
Ich hätte mal den Hinweis „Schlafen“ des Beifahrers interessant gefunden…😮
Hallo! Bei dem Vergleich im 2Mann Betrieb, im Gegensatz zum 1 Mann Fahrer, muss man da nicht im 2 Mann Betrieb nach spätestens 6 Stunden( Arbeitszeitgesetz) eine Pause von 0,5 Std machen?
Lg
Das Video ist inhaltlich leider nicht ganz korrekt.
1. bei dem 1 Fahrer Beispiel, die Bereitschaft während dem laden zählt als Fahrtunterbrechung und somit entfällt die zweite 45Min. Pause und die Schichtzeit beträgt nur 12:45Std.
2. bei der Doppelbesatzung hat nur ein Fahrer 15Min. mehr Arbeitszeit, weil die Abfahrtskontrolle müssen nicht beide machen.....der andere kann in der Zeit Pause oder Bereitschaft machen
Ansonsten super und gut erklärt. Finde richtig gut, dass erwähnt wurde, dass die Zeit als Beifahrer bezahlt werden muss!
Hallo ' machen Sie bitte lehrviedeo für Fahrtenschreiber' Eu Kontrollgrät🙏
Hallo, ein frohes gesundes neues Jahr Horst und gesamteTeam,Wieder ein perfekt erklärtes Video habt ihr da gemacht. Dafür gibt es nicht nur einen sondern gleich 10x Daumen hoch. Anregung für eurer nächstes Video die Verabschiedung der neuen Berufskraftfahrer Verordnung wie z.B. Fahrerqualifizierungsnachweis ,Handwerkerreglung auch einiges über die Maut. Gruß aus Hannover und macht weiter so :-)
Quasi in der Ausbildung, wenn ich die ersten Monate oder 1,5 Jahre mit einem Mentor im Führerhaus unterwegs bin, wird es für uns möglich sein in einem deutschen Fernverkehr, die Arbeit von einem Fahrer in doppelter Geschwindigkeit abzuarbeiten, woraufhin auch unsere Schichtzeit dementsprechend höher ausfallen würde, sollten wir grundlegend die Fahrten abarbeiten, die im Video als Beispiel erwähnt wurden.
wieder sehr gut erklärt.... macht spaß so sein wissen aufzufrischen....
Das freut mich! :-)
Vielen Dank für das tolle Video
Beste Erklärung daß ich je gehört habe ! Weiter so Horst.
Mal wieder wie gewohnt ein richtig starker Beitrag Horst! Danke dafür.👍🏻
Mir ist da die Abfahrtskontrolle ins Auge gefallen.
Mach doch mal bitte ein Video über den Umfang und die rechtlichen Grundlagen der Abfahrtskontrolle.
Hier gehen die Meinungen sehr weit auseinander.
Ich behaupte an dieser Stelle mal ganz frech das eine Abfahrtskontrolle mindestens 1 Minute dauern muss, weil weniger nicht aufgezeichnet werden kann. 😊
Eine Minute Abfahrtskontrolle wirkt aber nicht glaubhaft in einer Kontrolle. 15 Minuten dauert die in der Fahrprüfung.
Die Berufsgenossenschaft wünscht sich min 15 > ca. 20min.
Unsere Kontrollbehörden geben sich mit 10min zufrieden.
- bei unter 10min Abfahrtskontrolle muß man schon nen guten (glaubwürdigen) Grund angeben wieso man die Abfahrtskontrolle so kurz gemacht hat (z.B. weil man nur ne einzelne Zugmaschine hatte, ohne Anhänger. - bei 6min und weniger wird`s aber unglaubwürdig !
Nein, dieser Beitrag war unterdurchschnittlich und kann nur von jemandem kommen, der nie von/ in Doppelbesatzung sein Brot verdient hat…😱😭😭😭
Das ist ja ganz schön abstrakt!!!
Erstens muss man bedenken, dass die Geräte die Karten nicht in 0.00 Minuten die Karten auswerfen, sondern das dafür insgesamt mindestens 5 Minuten berechnet werden.
Zweitens sind auch „Fahrer“ nur Menschen und haben Bedürfnisse!! Es ist also nicht möglich, dass der Beifahrer seinen Arsch aus dem Fenster hält um zu kacken, nur weil der Herr Disponent meint „Doppelbesatzung ist schneller“
Drittens, wenn 2 Menschen jeden Tag 24 Stunden in einem Raum von weniger als 5Quadratmeter aufeinanderhocken, gehen sie sich früher oder später so dermaßen auf den Zeiger, dass die beste Freundschaft daran zerbricht!!!!!
Also oberste Vorsicht mit Doppelbesatzung ‼️
Das rechnet sich wirklich nur, bei sehr langen Strecken und kurzen Ladezeiten oder eben, wie gesagt bei bestimmten „Werttransporten“(Alkohol durch Schweden)
Darf der 2. Fahrer während der Fahrt im Bett liegen und schlafen bzw. ist das Gurttechnisch überhaupt möglich?
was passiert denn wenn ich bei einen von diesen seelenverkäufern unterwegs einen unfall habe ? bekomme ich dann entschädigung oder werde ich direkt aus der firma gekündigt und darf nun verletzt ohne einkommen irgendwie versuchen zu überleben ?
Verstöße gegen das Arbeitszeitengesetz,Sozialgesetz oder die Fahrzeiten rechtfertigen ohne Abmahnung bei wiederholten vorkommen eine fristlose Kündigung...
@@HL3AlcAida Aber darauf kannst Du in der Transportbranche lange warten, solange der Unternehmer damit richtig gut verdient.
Denn niemand schlachtet die Kuh, die gut und viel Milch gibt.
Das passiert nur, wenn der Fahrer zu teuer oder zu unbequem wird.
Denn es werden mehr Fahrer gekündigt, die Ihre Gesetze einhalten, als solche die diese nicht einmal kennen.
Funktioniert das so auch bei Fernbussen?
Hatte heute eine ihk Prüfungsfrage. Nach deiner gesetzlichen Wochenend ruhezeit beginnst du um 14 Uhr im mehrfahrerbetrieb eine Tour nach Spanien. Wann endet deine nächste gesetzliche ruhezeit?
Das kommt darauf an wann der zweite Fahrer zugestiegen ist. Innerhalb einer Stunde zugestiegen - endet die Zeit nach 30h.
Wochen- Ruhe-Zeit…!!!
Nicht Wochen-Ende-Ruhe
Deine regelmäßige Wochenruhezeit kannst du auch immer am z.B. Dienstag und Mittwoch halten… Nur REGELMÄSSIG muss sie sein. Also IMMER Di und Mi 🫣🫣🫣
Und auf die Frage hätte man eine ganz einfache Antwort…: Das hängt davon ab, wie lange beide Fahrer gefahren sind und wann sie aufgehört haben zu arbeiten🫣🫣🫣
Irun, Bilbao oder Murcia und mit be- oder entladen???
Sind beide bis ganz in den Süden von Spanien 🇪🇸 gefahren und haben beide ihre Lenkzeit inclusive möglicher Pausen voll ausgeschöpft(ohne im Anschluss noch Abladen), dann endet ihre gemeinsame Ruhezeit um 20 Uhr…
Sind sie unterwegs angehalten, um zwischendrin abzuladen…, haben sie ein Ziel gleich bei Irun und wird die LuRZ nicht vollends ausgeschöpft und beide gehen vor „Schichtzeit Ende“ in die Ruhezeit, dann ändert sich auch das Ende der Ruhezeit…😮
Horst sehr schön erklärt danke schön ... Was noch eine anmerkung ist das beide fahrer nicht gleichzeitig die ""schichtzeit"" beginnen müssen sondern innerhalb von 1h beide an bord sein müssen damit die doppelfahrerregelung von 30h greift ... Tun sie dies nicht und fahrer2 steigt erst 1:10h ein so gilt die ein fahrerregelung ... Sprich spätestens nach 15h ""schichtzeit"" ist finito und der vorteil ist dahin
Auch werden beide fahrer unter aus die maximale lenkzeit in der einzelwoche, wenn regelmässig getauscht wird, auf max 47h ausdehnen und die darauf folgende einzelwoche nur um 2h verkürzen müssen ...
Wird die max ""schichtzeit"" ausgereizt so kann man dies auch nur max 1 wochenruhezeit im nationalen verkehr verkürzen und im internationalen verkehr bis zu 2 verkürzte hintereinander erfolgen wenn diese im ausland verbracht werden und zwar weder im land des firmensitzes noch im wohnland des fahrers
Ich glaube das war es zu meinen ergänzungen sofern ich jetzt nichts wichtiges vergessen habe
Hi Ingo,
Hab ich's richtig verstanden dass Fahrer 2 nach spätestens 60 Minuten zugestiegen sein muss, damit die 9h Tagesruhezeit in 30h zählt?
@@julianpirrung2564 der 2. Fahrer muss spätestens nach einer stunde zusteigen damit die doppelbesatzungsregelung greift ... Das hat nichts mit der tagesruhezeit zu tun
Ja das stimmt. Das ist deswegen gemacht worden, falls ein Fahrer den anderen abholen fährt oder ein Fahrer schonmal den LKW an die Rampe fahren kann zum laden ohne das beide Karten gesteckt sein müssen. Danke für die Ergänzung.
Hallo Ingo,
Das stimmt so nicht‼️‼️‼️
Der zweite Fahrer kann auch später zusteigen. Die „Schichtzeit“ beginnt, für beide, mit Beginn des ersten Fahrers.
Zitiere bitte Gesetze‼️‼️‼️
@@BeaBossebitte lies richtig ... der 2. Fahrer muss binnen 60min nach beginn der ""schichtzeit"" des 1. fahrers zugestiegen sein damit die doppelbesatzungsregelung greift ... steigt er auch nur 1min später zu gilt die regel nicht ... ergo kann der 2.fahrer nicht jederzeit zusteigen
Reicht eine Abfahrkontrolle?
Oder muss Fahrer 2 auch noch mal ran?
Jeder macht seine eigene Abfahrtskontrolle…!!!
Weswegen eine Weiterfahrt nach Kartenwechsel gar nicht in 0.00 Minuten gehen kann!!!
Wie immer: Hervorragendes Video. Vor allem die letzten Videos über die Arbeits-/Lenk-/Ruhezeiten! Weiter so!
Folgende Frage kam im Bekanntenkreis auf:
Angenommen, ich wäre im Besitz einer Fahrerkarte und eines gültigen Führerscheins CE und bin als Berufskraftfahrer tätig.
Mein Kumpel, alte Führerscheinklasse 3, im Besitz einer Fahrerkarte, bewegt einen LKW mit 7,49t, aber in einer anderen Firma/ Branche.
Ich möchte in meiner Freizeit/Urlaub mal bei ihm mitfahren, ohne jegliche Tätigkeiten wie Lenken oder Ladetätigkeiten zu machen, also zum reinen Zeitvertreib.
Muss ich dennoch zwingend meine Fahrerkarte stecken?
Klar, wenn ich sie am Körper mitführen würde, könnte mir verständlicherweise seitens der Behörden ein Betrugsversuch zur Last gelegt werden.
Was aber, wenn ich z. B. die Fahrerkarte oder sogar meinen Führerschein bewusst zuhause lasse, also nicht mitführe?
Muss ich bei einer Polizeikontrolle angeben, dass ich (als Beifahrer) im Besitz einer Fahrerkarte bin?
Meine Frage zielt nicht darauf ab, bestehende versicherungstechnische Probleme zu erörtern. Die sind mir bekannt
Fahrerkarte ist personenbezogen und muss IMMER am Mann sein!!! Glaub mir die Franzosen kontrollieren das!!! Wird hart bestraft dort.
Das bedeutet nicht, dass die Karte gesteckt sein muss.
Es gibt keine „Privatfahrten“ mit CE-Führerschein😊
Bei Minute 10:00. Warum muss der Fahrer nach den zweiten 4,5 h 45 Minuten Pause machen,? Er hat doch während der Be- und Entladezeit bereits eine Fahrtzeitunterbrechung von mehr als 45 Minuten gehabt.
Guten Morgen Horst wieder ein tolles Video von dir super erklärt
Sehr gut erklärt. Einfach und praxisnah, sehr empfehlenswert.
Absolut praxisfern‼️‼️‼️
Hallo, mich würde interessieren warum Fahrer 2 innerhalb der ersten Stunde zusteigen muss und nicht nach 2 oder 3 Stunden zusteigen kann?
Muss er nicht!! Er kann auch nach 8 Stunden noch zusteigen, oder später. In jedem Fall beginnt für beide die „Schichtzeit“ ( 21 + 9) mit Arbeitsbeginn des ersten Fahrers!!!!
Horst, erst mal ein gesundes neues Jahr.
Während ein Fahrer fährt, muss der zweite Fahrer auf dem Beifahrersitz sitzen, Gurtpflicht ! Ein Aufenthalt in der Schlafkoje ist nur erlaubt, wenn Liegeplatz im Fahrzeugschein eingetragen ist. Und dieser Eintrag erfolgt nur, wenn im Fahrzeug entsprechende Rückhaltevorrichtungen vorhanden sind. Der letzte Lkw mit eingetragenen Liegeplätzen den ich gefahren habe, war ein MAN F 2000 Bj.1999.
Und Ladezeiten sind Arbeitszeiten, keine Pausen ! Diese Tätigkeiten bleiben meistens am Fahrer hängen. Und du hast wieder bei einem Fahrer über die 13er Schicht hinaus geplant. ☝️ 9 h Tagesruhezeit ist eine Kann-Bestimmung, diese Kürzung entscheidet nur der Fahrer, Sklaverei und Leibeigene wurden nach dem Mittelalter abgeschafft ! 11 h Tagesruhezeit steht im Gesetzbuch.
Gruß Doni
Diese aussage das es eine kann bestimmung ist ist fehlinterpretiert ... Man kann verkürzen auch wenn es die dispo laut planung vorschreibt ... Das hat nichts mit sklaverei zu tun ... Des weiteren ist die zeit auf dem beifahrersitz wie horst schrieb bereitschaftszeit und keine arbeitszeit weil die zeit auf dem beifahrersitz bekannt ist .. zum thema be und endladezeiten ... Im beispiel wurde ganz klar zum ausdruck gebracht das diese tätigkeiten nicht vom fahrer durchgeführt werden sondern durch das personal der be und entladestellen ...
@@ingokonen5755 Darum ging es in meinem Kommentar gar nicht, dass die Beifahrerzeit Bereitschaftszeit, und keine Pause ist. Und die Verkürzung der Tagesruhezeit ist eine Kann-Bestimmung, und so wie du das schreibst, musst du Disponent sein. Wenn du zum Feierabend nach Hause gehst, wieviele Stunden Pause hast du, bist du wieder im Büro erscheinen musst ? Und diese Pause steht dem Fahrer auch zu, das Arbeitszeitgesetz gilt für alle.
Ich sage es ganz deutlich: ein Disponent der auf 15 h plant, der beherrscht seinen Job nicht ! Ich habe es schon vielen Disponenten praktisch bewiesen, dass es anders, also vernünftig geht. Plane so, dass keine Wartezeiten entstehen, also höre auf die Kunden anzulügen. Deshalb lassen die Kunden ja die Fahrer grundlos warten, um dem Disponenten zu schaden, weil sie vom Disponenten angelogen werden. Aber das werdet ihr Disponenten nie begreifen.
@@doni7368 In den Verkürzungen der Tagesruhezeiten muss ich dir teilweise widersprechen. Diese kann und darf der Arbeitgeber anordnen. Es muss aber in einem gewissen Verhältnis stehen. Wenn es aber jede Woche 3 mal praktiziert wird , muss man sich schon die Frage stellen ob die Interessen der Firma vor denen des Fahrers gestellt werden. Wo ich dir recht gebe ist das 15 Stunden Schichten von der Planung her absolut die Ausnahmen sein sollten. Da hat kein Fahrer mal etwas entgegenzusetzen. Das Problem sind aber leider die Verordnungen und Gesetze die so etwas zulassen. In vielen Logistikunternehmen wird genau so moderne Sklaverei betrieben. Das wird auch leider mit den Sozialvorschriften in Zukunft nicht besser. Diese Diskussionen habe ich jede Woche in den Kenntnisbereichsschulungen (Fälschlicher Weise auch Modulschulungen genannt). Viele Fahrer haben mir auch schon berichtet das sie eine 15 Stunden Schicht nicht voll bezahlt bekommen. Ein ganz schwieriges Thema.
@@BKFKanal Überlegte mal, solange ihr mir alle widersprecht, wird sich nie was ändern ! Jeder weiß es besser, wie man doch ne 15er fährt. Die maximale 10 h Arbeitszeit (8h ist ein voller Arbeitstag auch beim Lkw-Fahrer ) schafft man locker in der 13er Schicht, indem man als Fahrer seine Tour so gestaltet, dass Wartezeiten beim Kunden entfallen, und nicht so viele unnötige Pausen wegen der beliebten Imbissbuden. Ich habe unter einem anderen Kommentar schon ein Beispiel beschrieben. Was ich aber auf diesem Kanal bemängele, dass der Horst von Anfang an bei jedem Beispiel mit der 15er Schicht plant und rechnet, und schon sind wir da wie du schreibst, jede Woche 3 mal. Glaube mir, ich habe schon viele Touren praktisch korrigiert, aus 15er Schichten wurden 13er, aus der 6-Tage-Woche wurden nur noch 5 Schichten in der Woche, und habe dabei auch schon mal eine Tour mehr gefahren als andere Fahrer. Die Firmen müssen endlich mal lernen, dass nicht alle Fahrer doof sind und nur stur nach Navi fahren.
Wie sieht das aus wenn die zweite Person (Beifahrer) nicht um 4:45Uhr anfängt sonder erst eine Stunde später dazusteigt. Gibt es da die gleichen Regelungen ?
Ja!!!
Ich habe mit dem Thema gar nichts zu tun - und mir gerade fast eine Viertel Stunde ein Video über Doppelbesatzung im LKW angeguckt. Spricht für die Qualität.
Vielen Dank für das Video. Ich suche übrigens Speditionen, welche in Doppelbesatzung mit eigenen Koffer-LKWs unterwegs sind. Bei Interesse bitte melden. 👍 (wg. sicherer Luftfracht, Arzneimittel, High Value etc. )
Wo wohnst du denn? Die Spedition in der ich arbeite fährt ausschließlich in Doppelbesatzung! :-) Schick mir doch gerne mal eine Mail an info@logistik-kanal.de wenn du Interesse hast.
Fenthols Hamburg nach Norwegen
@@Logistik-Kanal Sorry für die „späte“ Antwort. Wurde wohl nicht benachrichtigt nach dem Kommentar. Erst der zweite Kommentar von BeaBosse machte mich aufmerksam. Bin aus 83703 Gmund und hier in der Gegend betreibe ich mit meinem Team unsere Spedition. Viele Grüße
Super Video Horst, ich dank dir 🙋🏻♂️
👍👍👍🤗🤗🤗
Guten Morgen Horst, wieder ein schickes Video... Danke dafür. Lg Maurice
Hey Maurice, schön das es dir gefällt! Danke für dein Kommentar
Wie verhält es sich wenn während einer Fahrt zwischen 6 Tagen, am Tag 4 ein Doppelfahrer einspringt, der für dich in den 9 Stunden wo du Ruhezeit verbringst, dein Fahrzeug lenkt?
Während du im Fahrzeug bist? Das geht nicht!
Dann ist das keine Ruhezeit mehr!!!
Genau dann haben beide Fahrer eine gemeinsame „Schichtzeit“. Da Fahrer 1 aber seine „Ruhezeit“ von 9+2 Stunden einhalten muss, ist so etwas nicht möglich!
Hallo Horst
Das war sehr interessant , danke dir
Und auch beim Lkw fahren macht es mir mehr Spass wenn ich zu 2 fahre nicht immer alleine fahre
Wie sieht es mit den Pausen nach Arbeitszeitgesetzt aus? Beifahrerzeit ist Bereitschaftszeit, Bereitschaftszeit ist zwar Fahrunterbrechnung, jedoch keine Pause nach dem Arbeitszeitgesetz. Nach 6 Stunden Arbeitszeit müssen 30 Minuten Pause gemacht werden. Bei 9 Stunden Arbeitszeit insgesamt 45 Minuten Pause. Ein Problem, was mir bisher niemand ausreichend beantworten konnte. Selbst Beamte der Kontrollbehörden nicht.
Fahre mal 9 Stunden durch, ohne eine Toilette aufzusuchen… Dann klärt sich deine Frage von allein.
Fuer mich heisst das ab auf Jobsuche in einer Fabrik. Das ist doch Unmenschlich diese Doppelbesetzung. Nichts wie Kuendigen und den Kraftfahrer an den Nagel hängen. Wenn man jetzt noch einen dritten Sitz in den Lkw einbaut und einen dritten Fahrer mitnimmt, braucht man nur noch zum tanken anhalten.
ich hätte da noch eine 2te Frage: was ist wenn Fahrer 1 seine fahrerkarte vergessen hat mitzunehmen und fahrer 2 nicht. (fahrer 1 kann nicht nach einer stunde "zusteigen") die tour muss aber unbedingt in 2 man besetzung gefahren werden, da man sonst die tour nicht schaffen würde. wie reagiert man da?
Ausdrucke machen und darauf Protokollieren wann Du gefahren bist, Bereitschaft hattest oder Ruhepause.
@@schumai bei beiden fahrern? fahrer 2 hat ja seine karte
@@dirkHDYT Fahrer 1 darf definitiv nicht fahren , weil ohne Karte ist es nur bei Verlust , Diebstahl und Beschädigung möglich. Leider Pech gehabt. Und nach 1 Stunde ohne Zusteigen des 2. Fahrers gilt die Einfahrerregelung.
@@BKFKanal also nur möglich mit folgender lösung: fahrer 2 wartet auf fahrer bis dieser seine fahrerkarte von zuhause geholt hat, dann die tour beginnen?
@@dirkHDYT Richtig. Am einfachsten wäre die Tour zu beginnen , den Kollegen mitnehmen um zu Hause seine Fahrerkarte abzuholen. Wenn er aber weiter weg wohnt und ihr länger als eine Stunde braucht dann geht es halt leider nicht. Mit einem Ausdruck und einer Begründung könnte man es versuchen , aber bei einer Kontrolle riskiert man dadurch immer ein Bußgeld..
Du bist der beste 1a
Hallo Horst, super Video. Wie verhält es sich mit der Ruhezeit, wenn z: Bsp. im Umzugsverkehr, 3 Kraftfahrer mit dem LKW unterwegs sind?
Es gibt nur den einen Mehrfahrerbtrieb.
3 Fahrer macht keinen Sinn und wird vom EG-Kontrollgerät auch nicht unterstützt.
Sollten aber mehr als 2 Fahrer (sofern vom Fahrzeug her, Sitzplatzmässig zulässig), gelten die selben Vorgaben, wie bei 2 Fahrern. Also 9 Stunden Tagesruhezeit auf einen 30Std-Zeitraum.
Wenn Fahrer 3 fährt, muss er den Mehrfahrerbetrieb, manuell nachtragen.
Ebenso wie jeder Fahrer, dessen Fahrerkarte in diesem Betriebsmodus nicht gesteckt werden kann.
Aber Vorsicht, bei fehlerhaften Nachträgen erlischt der Mehrfahrerbetrieb und alle Fahrer werden als Einzefahrer bewertet, bzw. kontrolliert.
In der Praxis, habe ich von so etwas noch nier gehört, das so etwas Anwendund findet.
Sind doch immer nur 2 Fahrer, weil es zeitlich fürs Fahren keinen Vorteil bringt.
Da ist jedes weiter Besatzungsmitglied, doch nur Be-/Entladehilfe und kein Fahrer.
Gerade bei Umzugsfirmen, wo eh immer verdemmt lange Standzeiten anfallen.
Könntest du ein Video zum Marktmacht Portfolio machen und Beispiele für jedes Segment geben?
Darf der Beifahrer während der Fahrt , im Schlafkabine schlafen ? Falls ja ? Warum darf er das?
Super Hörst
Was mich ja mal interessiert sind die 2 Fahrer selbstständig oder warum müssen die nach 6 Stunden keine 45 Minuten machen die arbeiten doch länger als 9 Stunden.
Es gibt keinen Unterschied mehr, zwischen selbständig und angestellt.
Nach 6 Stunden, ist zudem nur eine 30 minütige Ruhezeit gesetzlich erforderlich (Arbeitszeitgesetz).
Somit muss diese Ruhezeit (keine Lenkzeitunterbrechung in Form einer Bereitschaftszeit), bei 2 Fahrern, spätestens nach 12 Stunden Arbeitszeit erfolgen.
Also 6 Stunden Arbeitszeit für jeden Fahrer, während der andere Bereitschaftzeit hat.
Durch die Bereitschaftzeit, kann man die gesetzlich vorgeschrieben Ruhezeit, nach hinten schieben.
Nach den Lenk- und Ruhezeiten, ist nach 4,5 Std. Lenkzeit, nur eine Lenkzeitunterbrechung erforderlich, welche keine Arbeitszeit sein darf.
Aber diese Lenkzeitunterbrechung, darf Bereitschaftzeit sein, wie die eines Beifahrers im Mehrfahrerbetrieb.
Da gibt es feine, aber entscheidende Unterschiede, in den unterschiedlichen Gesetzen.
Welche man natürlich, auch alle berücksichtigen muss.
Was nach dem einen Gesetz erlaubt ist, kann durch ein anderes Gesetz verboten sein.
Dies wurde hier leider nicht ganz richtig erwähnt, bzw. berücksichtigt.
Auch nicht, das Fahrer das Abreitszeitgesetz kaum beachten, da dies nur Strafe für den Arbeitgeber vorsieht.
Hallo Horst, wie immer super Video. Jetzt mal nörgeln auf hohem Niveau. Ich fände die Anmerkung wichtig, dass für eine Mehrfahrerbesatzung der 2. Fahrer innerhalb der ersten Stunde mit ins Fahrzeug zugestiegen (und somit auch die Karte gesteckt) sein muss. Ist dies nicht der Fall, so ist keine Mehrfahrerbesatzung mehr gegeben. Somit würden für beide Fahrer wieder die 'normalen' Regelungen greifen. Ich habe noch eine weitere Bemerkung, die schicke ich Dir aber per Mail. Wie gesagt jammern auf hohem (ja sehr hohem) Niveau. Ich freue mich schon auf die nächsten Videos.
Das ist Blödsinn!!!
Eine Fahrerkarte ist immer personenbezogen!!! Von daher gar nicht möglich😡😡😡
Wer schwätzt solchen Unsinn?
Vielmehr ist es so, dass die „Schichtzeit“ für beide Fahrer beginnt, wenn der erste Fahrer anfängt. Ist also nicht nach hinten raus dehnbar!!!
Super Video👍Sagmal kannst Du vielleicht mal ein Tutorial Über den Digitalen Tachographen machen?
ich hätte da mal die frage,
kann fahrer 2, während fahrer 1 lenkt, seine bereitschaftszeit hinten auf den bett verbringen, oder muss diese auf den beifahrersitz verbracht werden?
es ist ja ziemlich anstrengend (in deinem beispiel) über 16 stunden voll konzentriert zu sein.
freue mich über die antworten, danke :)
Habe ich bereits geschrieben, im Bett geht nicht wegen der Gurtpflicht. Da muss Liegeplatz im Fahrzeugschein eingetragen sein, und das ist schon seit vielen Jahren nicht mehr der Fall.
@@doni7368 Hi es gibt LKW die dafür ein Bett haben was mit einem Fangnetz usw. intigriert ist, so das es möglich ist wärend der Fahrt im Bett zu liegen, bei einer Zweimannbesatzung. (Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein) aber es ist möglich.
Direkte Information bekommst du bei den Herstellern wie MAN Mercedes Scania usw. die können dir genau sagen was du machen musst.
Vielen Dank
Solange das Bett Quer ist reicht es wen die Sitze und das Hersteller eigene Fangnetz gespannt sind bzw. der Fanggurt.
Es darf jedoch nur das untere Bett genutzt werden.
@@HL3AlcAidaWomit das Problem schon wieder anfängt… Wer schläft schon gerne im Bett des Anderen 🛌🫣🫣😱
Auch das obere Bett hat ein Fangnetz, also weiß ich nicht wo das Problem liegt?🤷@@BeaBosse
Wieder eine Lehrreiche Folge.
Wie wäre es den mal mit dem Thema Digitaler Fahrten Schreiber ?
Schöne grüsse und mach weiter so
Kommt! Ich hab noch über 100 Themen die ihr mir alle geschrieben habt ;) Eins nach dem anderen ;) Ich werde aber ein Video direkt zum neuen Tachographen machen. VG
Horst
@@Logistik-Kanal besteht evtl. die Möglichkeit mal was zum Thema Werksverkehr zu machen? Vg Sebastian
Ich hätte keine lust auf Doppelbesatzunt... das Führerhaus ist so schon eng, zu 2... nee
3 11 Was wie bieder fahrt pennen in der Kabine🥱? Richtig und Gurt 😂
gelten die Gesetze auch bei einer Doppelbesatzung im Reisebus?
Jaein, da ist die Grundregelung in etwa auch so.
Aber es gibt ein paar Änderungen, bzw. ein paar Ausnahmeregelungen.
Ich find das Video sehr gut doch ich muss dich korrigieren an der Stelle wo die lkws entladen und laden sind die auf Bereitschaft und das für eine Stunde
Also bedeutet das das man nach der ersten Bereitschaft die 2,5 Stunden nicht von den 4,5 abziehen muss genau so wie die eine Stunde lenkzeit nach der Bereitschaft weil darauf hin wieder eine Stunde Bereitschaft sind.
Also hat er 45 Minuten eher Feierabend
Wieso das denn?
Be- und Entladzeiten ist nicht zwingend Bereitschaftzeit.
Entweder ist es Arbeitszeit, wenn der/die Fahrer diese Arbeit übernehmen, bzw. wenn er/sie diese beaufsichtigen.
Oder Ruhezeit, wenn diese Arbeit von anderweitigem Personal übernommen wird und man eine feste Zeit genannt bekommt, wie lange das dauern wird. (Ohne Aufsichtspflicht)
Entscheidend ist nur, das der/die Fahrer, sich dabei auch frei vom Fahrzeug entfernen können.
Wenn dem Fahrer, den Fahrern, also gesagt wird, die Entladung dauert mindest eine Stunde (welche durch Lagerpersonal erfolgt, ist diese Stunde reine Ruhezeit.
Da hier der Zeitraum ohne Tätigkeit, klar definiert ist und die Fahrer sich diese Zeit frei gestalten können.
Sagt aber jemand, man muss dennoch im Fahrzeug warten, falls man dennoch früher fertigt ist, erst dann und nur dann, ist es Bereitschaftszeit.
irre,wie artikuliert der Sprecher redet
Müssen die 9 Stunden tagesruhezeit nicht innerhalb eines 24 Stundenintervalls gemacht werden? Das passt doch irgendwie nicht.
Hast du nicht aufgepasst ???
für Doppelbesatzung gilt 30 Stunden Intervall 🫣🫣🫣
bei den lenk und ruhezeiten hatsich doch februar 2024 einiges geändert, bei doppelbeszten lkw s..