Hallo, wenn ich von der Polizei gewogen werde zählt dann das Gewicht von Auto und Wohnwagen zusammen? Und zählt man die Stützlast des Wohnwagens zum Auto oder zum Anhänger?
Und wie ist es mit dem Gesamtgewicht des Zuges, also Zugfahrzeug plus Anhänger? Ich habe noch die Fahrerlaubnis der Klasse 3. Dürfte also 7,49to Zugmaschine plus 7,49to Anhänger fahren? Und bei PKW eine 3,5to Zugmaschine plus 3,5to Anhänger?
Die Aussage bei 1:22 stimmt so nicht. Die im Fahrzeugschein dokumentierte max. Anhängelast gibt die max. Last an, die gezogen werden darf und nicht das max. Gewicht des Anhängers. Denn nicht das tatsächlichen Gewicht des Anhängers wird gezogen, sondern das Gewicht des Anhängers minus der vorhandenen Stützlast. Denn die Stützlast wirkt durch die Anhängerkuplung auf das Fahrzeug. Beispiel beträgt das Gewicht des Anhängers 1575kg und beträgt die Stützlast 75kg so darf dieser Anhänger von einem PKW gezogen werden dessen max. Anhängelast 1500kg beträgt.
Neben der Achslast muss auch noch die Gesamtgewicht eingehalten sein. Da gilt die Stützlast nicht. Also falls im Schein 1500 kg Gesamtlast steht, die 2 Achsen je 800 haben und die Stützlast 75 kg beträgt, geht das nicht mit 1575 kg. Zudem wichtig zu beachten: 2 Achsen, Höhe von Auto und Hänger stimmen schlecht überein => Unmöglich denn max. zu beladen unter einhaltung sowohl der Stützlast + der max. Last auf der vorderen Achse (sofern die Achsen je nicht mehr als die Hälfte aufnehmen können). Auch noch wichtig: Wenn man noch ne Menge Kram im Kofferraum hat, kann man schnell mal die Hinterachse des Zugfahrzeugs überladen, auch wenn die Stützlast eingehalten ist. Bin zwar CH aber von diversen anderen Quellen, scheinen die Sachen gleich zu sein. Die Bussen nicht: CH wirds schnell extrem teuer. Zudem sind die Bussen kumulativ => Also kann man schon bei geringer Überladung schnell einige hundert Euro Akkumulieren. Einfach ein Hinweis, wer mit dem Wohnwagen durch die Schweiz in den Süden will...
Gutes Video! Ich verstehe allerdings nicht, welche Relevanz die Angaben in z.B. §42 StVZO haben, wenn die Anhängelast eh in der ZB I steht. Welcher Wert ist denn für die Berechnung von Bedeutung?
Laut § 42 StVZO darf z. B. die Anhängelast nicht größer sein als die zulässige Gesamtmasse des Pkw (Ausnahme Geländewagen) und in keinem Fall mehr als 3,5 t betragen. Diese und ähnliche Vorschriften gelten grundsätzlich immer. Für den Autofahrer besitzen sie aber tatsächlich weniger Relevanz, denn die Anhängelast ist ja, wie du richtig sagst, in der Zulassungsbescheinigung Teil I aufgeführt. Würde diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, sollte das Auto gar nicht für den Straßenverkehr zugelassen sein. Dieser Paragraf ist daher eher für die Autohersteller bzw. die Zulassungsstellen relevant, die darauf achten müssen, dass die entsprechenden Fahrzeuge die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
Ich möchte etwas längeres transportieren, Gewicht der Ladung ca. 600 kg. Leergewicht des Anhängers 790 kg macht gut 1400 kg. Mein Auto wiegt leer 1613 kg. Also Fahrzeug + Anhänger (1700+1400=3100kg) also darf ich den Anhänger ziehen ohne rechtlich belangt zu werden. So jedenfalls von 2 Anwälten für Verkehr bestätigt. Der Anhänger Verleih sagt er darf mir mit Führerschein B den oben beschriebenen Anhänger nicht ausleihen da dafür BE erforderlich ist. Der Anhänger hat eine mögliche Zuladung von 2700kg. Was stimmt denn jetzt?
Maximale zulässiges Gewicht des Autos + maximales zulässiges Gewicht = unter 3500 kg darfst du b fahren außer du überschreitest die anhängelast des Autos das darf der Hänger dann maximal wiegen
Weder der Anhängerverleih noch die Anwälte haben Recht! Du darfst mit dem Führerschein der Klasse B nur einen Anhänger ziehen, der ein Gesamtgewicht (Anhänger + Ladung von 750 KG hat (Realgewicht während der Fahrt) Das auch nur, wenn dein Fahrzeug eine entsprechende Anhängelast aufweist (O1 (Gebremst) oder (O2 ungebremst). Das obengenannte Gespann darfst du nicht bewegen mit FS KL B. Allerdings darfst du einen leeren Trailer bis zu einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen ziehen, wenn dessen Eigengewicht unter 750 KG liegt !
@@michaeluhlenbruck5593 Falsch! FS B Auto bis 3500 kg ZGG + Anhänger bis Max 750 kg ZGG Oder einen größeren Anhänger wobei ACHTUNG das ZGG Auto + ZGG Anhänger ZUSAMMEN 3500 kg nicht überschreitet.
Hallo David mein Motorradanhänger wiegt mit den Bikes zusammen 690kg. Mein Auto hat eine Anhängelast von 680kg. Wären also 10kg zu wenig. Gibt es da eine Tolereanz. Gruss Christian
Jede Wage hat Toleranzen die die Polizei bei einer Wiegung abzieht. Da werden die 10 Kg wohl schon locker unter den Tisch fallen. Sollte dem nicht so sein sind die Strafen bin 5Prozent wirklich gering. Grüße
Ist die Last auf einem Anhänger schlecht verteilt, kann es passieren, dass er zu hecklastig wird. In diesem Fall liegt er nicht nur mit keinerlei Gewicht auf der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs auf, er kann diese sogar nach oben ziehen. Ist das der Fall, wirkt eine negative Stützlast auf die Anhängerkupplung. Für das Zugfahrzeug bedeutet das: Die Anhängerkupplung und damit auch das Heck des Fahrzeugs gehen hoch, die Hinterachse wird entlastet und verliert dadurch an Antriebskraft und die Vorderachse wird wiederum überlastet. Das führt nicht nur zu einem schnellen Verschleiß am Fahrzeug, sondern auch zu einem schlechten Fahrverhalten. Eine negative Stützlast sollte deshalb unbedingt vermieden werden.
@@BussgeldkatalogOrg Vielen vielen Dank für die Antwort. Sie haben es so gut erklärt, dass ich es endlich erst jetzt verstanden habe, nochmal 1000 Dank.
Darfst du so fahren, es geht dabei immer um das Gewicht, das der Anhänger zum Zeitpunkt der fahrt hat ! Das wäre dann die zulässige Gesamtlast des Anhängers mit Ladung. Beispiel: Opel Corsa D (Zulässige Zuglast 900 KG9 + Anhänger (Auto-Trailer Eigengewicht 550 KG ) + Ladung (Palette Sand 350 KG) entspricht der STVO, obwohl der Anhänger 2,5 Tonnen tragen dürfte. Mindestanforderung Führerschein B96 oder BE, alleine mit Führerschein B wären nur 200 KG Zuladung möglich !
@@michaeluhlenbruck5593 Fast richtig Beim Führerschein B zählt immer das ZGG beider Fahrzeuge zusammen. 2,5 to zgg Anhänger bleiben 1,0to zgg Auto über. Führerschein Klasse B
Hier hat jemand an seinem Golf einen ungebremsten 750kg Anhänger auf dem eine 1000 Liter fassende Wassertonne steht die befüllt wird um den Schrebergarten zu bewässern.
Dich erwartet ganz sicher eine Geldstrafe. Da es sich hier um eine Straftat handelt ginge auch eine Freiheitsstrafe. Letzter Punkt ist aber eher unwahrscheinlich und kommt nur in Betracht wenn es hier noch zu einem starken Verkehrsunfall gekommen ist oder du mehrfach schon aus dem Verkehr gezogen worden bist für fahren ohne Fahrerlaubnis und nicht einsichtig warst.
Hohe Geldstrafe, Punkte in Flensburg. Führerscheinentzug bei Gefährdung des Strassenverkehrs und sogar Freiheitsstrafe bei Unfall oder Wiederholungstäter ! Das geht in jedem Fall vor Gericht und wird Teuer !
Ich find es Witzig das man unter 750 kg eine Anhänger Fahren darf aber über 750 kg einen Anhängerschein brauch sowas kann aber auch nur aus Dummland kommen aber hauptsache A1 Suizidmachine freigeben jaja ich hätte lieber BE als solch ein Müll. Grundsätzlich darf der nie schwerer sein als das Zugfahrzeug. Einen zusätzlichen Anhängerschein - also die BE-Fahrerlaubnis - benötigen Sie, wenn der schwerer als ist oder wenn mit einem schweren das gesamte Gespann mehr als 3.500 wiegt.
💡 Weitere Infos gibt's im Ratgeber: www.bussgeldkatalog.org/ueberladung/
Tip Top erklärt. Super investierte 5 min Lebenszeit 🙂
Hallo,
wenn ich von der Polizei gewogen werde zählt dann das Gewicht von Auto und Wohnwagen zusammen?
Und zählt man die Stützlast des Wohnwagens zum Auto oder zum Anhänger?
Und wie ist es mit dem Gesamtgewicht des Zuges, also Zugfahrzeug plus Anhänger? Ich habe noch die Fahrerlaubnis der Klasse 3. Dürfte also 7,49to Zugmaschine plus 7,49to Anhänger fahren? Und bei PKW eine 3,5to Zugmaschine plus 3,5to Anhänger?
Die Aussage bei 1:22 stimmt so nicht. Die im Fahrzeugschein dokumentierte max. Anhängelast gibt die max. Last an, die gezogen werden darf und nicht das max. Gewicht des Anhängers. Denn nicht das tatsächlichen Gewicht des Anhängers wird gezogen, sondern das Gewicht des Anhängers minus der vorhandenen Stützlast. Denn die Stützlast wirkt durch die Anhängerkuplung auf das Fahrzeug. Beispiel beträgt das Gewicht des Anhängers 1575kg und beträgt die Stützlast 75kg so darf dieser Anhänger von einem PKW gezogen werden dessen max. Anhängelast 1500kg beträgt.
Neben der Achslast muss auch noch die Gesamtgewicht eingehalten sein. Da gilt die Stützlast nicht. Also falls im Schein 1500 kg Gesamtlast steht, die 2 Achsen je 800 haben und die Stützlast 75 kg beträgt, geht das nicht mit 1575 kg.
Zudem wichtig zu beachten: 2 Achsen, Höhe von Auto und Hänger stimmen schlecht überein => Unmöglich denn max. zu beladen unter einhaltung sowohl der Stützlast + der max. Last auf der vorderen Achse (sofern die Achsen je nicht mehr als die Hälfte aufnehmen können).
Auch noch wichtig: Wenn man noch ne Menge Kram im Kofferraum hat, kann man schnell mal die Hinterachse des Zugfahrzeugs überladen, auch wenn die Stützlast eingehalten ist.
Bin zwar CH aber von diversen anderen Quellen, scheinen die Sachen gleich zu sein. Die Bussen nicht: CH wirds schnell extrem teuer. Zudem sind die Bussen kumulativ => Also kann man schon bei geringer Überladung schnell einige hundert Euro Akkumulieren. Einfach ein Hinweis, wer mit dem Wohnwagen durch die Schweiz in den Süden will...
Richtig
Wo wiegt man das denn? Und hat das Auto plus Anhänger ist auch eine vorgegebene kg Höhe? Diese fehlen mir im Video
Gutes Video! Ich verstehe allerdings nicht, welche Relevanz die Angaben in z.B. §42 StVZO haben, wenn die Anhängelast eh in der ZB I steht. Welcher Wert ist denn für die Berechnung von Bedeutung?
Laut § 42 StVZO darf z. B. die Anhängelast nicht größer sein als die zulässige Gesamtmasse des Pkw (Ausnahme Geländewagen) und in keinem Fall mehr als 3,5 t betragen. Diese und ähnliche Vorschriften gelten grundsätzlich immer. Für den Autofahrer besitzen sie aber tatsächlich weniger Relevanz, denn die Anhängelast ist ja, wie du richtig sagst, in der Zulassungsbescheinigung Teil I aufgeführt. Würde diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, sollte das Auto gar nicht für den Straßenverkehr zugelassen sein.
Dieser Paragraf ist daher eher für die Autohersteller bzw. die Zulassungsstellen relevant, die darauf achten müssen, dass die entsprechenden Fahrzeuge die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
Ich möchte etwas längeres transportieren, Gewicht der Ladung ca. 600 kg. Leergewicht des Anhängers 790 kg macht gut 1400 kg. Mein Auto wiegt leer 1613 kg.
Also Fahrzeug + Anhänger (1700+1400=3100kg) also darf ich den Anhänger ziehen ohne rechtlich belangt zu werden. So jedenfalls von 2 Anwälten für Verkehr bestätigt. Der Anhänger Verleih sagt er darf mir mit Führerschein B den oben beschriebenen Anhänger nicht ausleihen da dafür BE erforderlich ist. Der Anhänger hat eine mögliche Zuladung von 2700kg. Was stimmt denn jetzt?
Die Anwälte haben keinen Plan. Die Vermietung hat recht.
Maximale zulässiges Gewicht des Autos + maximales zulässiges Gewicht = unter 3500 kg darfst du b fahren außer du überschreitest die anhängelast des Autos das darf der Hänger dann maximal wiegen
Weder der Anhängerverleih noch die Anwälte haben Recht! Du darfst mit dem Führerschein der Klasse B nur einen Anhänger ziehen, der ein Gesamtgewicht (Anhänger + Ladung von 750 KG hat (Realgewicht während der Fahrt) Das auch nur, wenn dein Fahrzeug eine entsprechende Anhängelast aufweist (O1 (Gebremst) oder (O2 ungebremst). Das obengenannte Gespann darfst du nicht bewegen mit FS KL B. Allerdings darfst du einen leeren Trailer bis zu einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen ziehen, wenn dessen Eigengewicht unter 750 KG liegt !
@@michaeluhlenbruck5593 Falsch! FS B Auto bis 3500 kg ZGG + Anhänger bis Max 750 kg ZGG
Oder einen größeren Anhänger wobei ACHTUNG das ZGG Auto + ZGG Anhänger ZUSAMMEN 3500 kg nicht überschreitet.
Das ist so korrekt, zumindest meiner Auffassung nach. @@christianalbert1649
Hallo David mein Motorradanhänger wiegt mit den Bikes zusammen 690kg. Mein Auto hat eine Anhängelast von 680kg. Wären also 10kg zu wenig. Gibt es da eine Tolereanz. Gruss Christian
Jede Wage hat Toleranzen die die Polizei bei einer Wiegung abzieht. Da werden die 10 Kg wohl schon locker unter den Tisch fallen. Sollte dem nicht so sein sind die Strafen bin 5Prozent wirklich gering. Grüße
Ich bitte um eine Antwort: Was bedeutet eine negative Stützlast?
Ist die Last auf einem Anhänger schlecht verteilt, kann es passieren, dass er zu hecklastig wird. In diesem Fall liegt er nicht nur mit keinerlei Gewicht auf der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs auf, er kann diese sogar nach oben ziehen. Ist das der Fall, wirkt eine negative Stützlast auf die Anhängerkupplung.
Für das Zugfahrzeug bedeutet das: Die Anhängerkupplung und damit auch das Heck des Fahrzeugs gehen hoch, die Hinterachse wird entlastet und verliert dadurch an Antriebskraft und die Vorderachse wird wiederum überlastet. Das führt nicht nur zu einem schnellen Verschleiß am Fahrzeug, sondern auch zu einem schlechten Fahrverhalten.
Eine negative Stützlast sollte deshalb unbedingt vermieden werden.
@@BussgeldkatalogOrg
Vielen vielen Dank für die Antwort.
Sie haben es so gut erklärt, dass ich es endlich erst jetzt verstanden habe, nochmal 1000 Dank.
super erklärt
Hallo,
eine Frage dazu:
Wenn ein Auto eine zulässige Anhängelast hat, muss dann die tatsächliche oder das zulässige Gewicht des Hängers
Darfst du so fahren, es geht dabei immer um das Gewicht, das der Anhänger zum Zeitpunkt der fahrt hat ! Das wäre dann die zulässige Gesamtlast des Anhängers mit Ladung. Beispiel: Opel Corsa D (Zulässige Zuglast 900 KG9 + Anhänger (Auto-Trailer Eigengewicht 550 KG ) + Ladung (Palette Sand 350 KG) entspricht der STVO, obwohl der Anhänger 2,5 Tonnen tragen dürfte. Mindestanforderung Führerschein B96 oder BE, alleine mit Führerschein B wären nur 200 KG Zuladung möglich !
@@michaeluhlenbruck5593 Fast richtig Beim Führerschein B zählt immer das ZGG beider Fahrzeuge zusammen. 2,5 to zgg Anhänger bleiben 1,0to zgg Auto über. Führerschein Klasse B
Hier hat jemand an seinem Golf einen ungebremsten 750kg Anhänger auf dem eine 1000 Liter fassende Wassertonne steht die befüllt wird um den Schrebergarten zu bewässern.
Was passiert wenn ich erwischt wurden bin ohne ein be Führerschein ?
Dich erwartet ganz sicher eine Geldstrafe. Da es sich hier um eine Straftat handelt ginge auch eine Freiheitsstrafe. Letzter Punkt ist aber eher unwahrscheinlich und kommt nur in Betracht wenn es hier noch zu einem starken Verkehrsunfall gekommen ist oder du mehrfach schon aus dem Verkehr gezogen worden bist für fahren ohne Fahrerlaubnis und nicht einsichtig warst.
Hohe Geldstrafe, Punkte in Flensburg. Führerscheinentzug bei Gefährdung des Strassenverkehrs und sogar Freiheitsstrafe bei Unfall oder Wiederholungstäter ! Das geht in jedem Fall vor Gericht und wird Teuer !
nice
Ich find es Witzig das man unter 750 kg eine Anhänger Fahren darf aber über 750 kg einen Anhängerschein brauch sowas kann aber auch nur aus Dummland kommen aber hauptsache A1 Suizidmachine freigeben jaja ich hätte lieber BE als solch ein Müll.
Grundsätzlich darf der nie schwerer sein als das Zugfahrzeug. Einen zusätzlichen Anhängerschein - also die BE-Fahrerlaubnis - benötigen Sie, wenn der schwerer als ist oder wenn mit einem schweren das gesamte Gespann mehr als 3.500 wiegt.
Warum A1 Suizidmaschinen?