Welchen Anhänger darf mein Auto ziehen? Wie schwer darf er sein?
ฝัง
- เผยแพร่เมื่อ 28 พ.ย. 2024
- Fast täglich stellt sich bei uns die Frage, wie schwer darf der Anhänger für dieses oder jenes Auto sein. Erstaunlicherweise überschätzen viele ihr Auto. Besonders SUVs können oft weniger als man glaubt. Darf ein Polo z.B. einen großen Kipper ziehen??
Achtung! In diesem Video geht es nicht (NICHT!!!!) um die Führerscheinklassen!
Es ist sehr gut erklärt ich finde aber das es zu erwähnen ist das das ganze in einer Sache erweitert gehört und zwar das es sich um die Technische Erklärung handelt und das auf den Führerschein BE oder die alte Klasse 3 handelt und Nicht auf die heute meist verbreitete Klasse B
Sonst wirklich sehr gut 👍👍👍
Danke Herr Nachbar 😉👍
Danke für die umfangreiche Erklärung. Ihre Stimme ist sehr angenehm. Weiter so.
Toll! Nach all den Jahren habe ich das endlich verstanden. Vielen Dank.
Danke! Gut & anschaulich erklärt!
TOLLES VIDEO SO LANGE GESUCHT ENDLICH DANK DEINEM VIDEO GEFUNDEN 👍👍👍👍 RESPEKT UND DANKE
Video bezieht sich auf Klasse BE.
Mit B:
Zulässige gesamt Masse PKW + zulässige Gesamtmaße Anhänger ≤ 3,5t
Und
Tatsächliches Gewicht Anhänger - tatsächliche Stützlast ≤ zulässige Anhängelast
Tipp: Anhänger abrüsten beim TÜV ist günstiger als BE und manchmal auch als B96.
Dein Beispiel zur Klasse B ist so falsch, es ist nur dann richtig wenn der Anhänger eine Gesamtmasse > 750 kg hat. Bis einschließlich 750 kg darf man auch mit Führerschein B einen Zug mit 4250 kg bewegen. Fahrzeug 3500 kg und Anhänger 750 kg.
Und wenn dann heißt es ablasten, nicht abrüsten. Wobei der Tipp ein ganz schlechter ist. Führerschein BE haben ist nie falsch, B96 eher nicht, der einzige Vorteil von dem Ding ist, dass man keine Prüfung machen muss. Am besten macht man die für BE gleich zusammen mit B. Ablasten muss man sonst jeden neuen Anhänger, dazu kommt natürlich nach dem Gutachten auch noch gebührenpflichtig die Papiere ändern lassen und ob das billiger ist, als einmal Führerschein machen sei mal dahingestellt. Davon mal abgesehen ist die Wahrscheinlichkeit, dass man einen individuell Abgelasteten auch mal zum Mieten bekommt ist eher gering.
B96 hat eine höhere Anzahl von vorgeschriebenen Ausbildungsstunden als BE, der einzige Vorteil ist, dass es keine Prüfung braucht, was man sich unnötig mit einer massiven Gewichtsbeschränkung erkauft. Lohnt sich nicht, wer weiß schon was man fünf Jahre später vielleicht nochmal braucht. Also lieber gleich einmal gscheit.
Den letzter beispiel hab ich gebraucht 😘 vielen dank ,Ich war mir nicht sicher ob ich mit einem Tiguan (2.2t A.L.) ein Anhänger von 2.5 oder auch 3t ziehen darf.Hat sich erklärt nochmal Danke super video
Aus §42 STVZO ist aber zu entnehmen, dass die "gezogene Anhängelast" sich auf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers bezieht. Dieses ergibt sich auch aus § 42 Abs.1 Satz 2 StVZO: "Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.
zum §42 der STVZO
im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3)
zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies,
wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des
Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der
Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und
ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden.
Hallo. Das ist möglich, aber da frage ich selber nochmal nach. Das hat mit Technik nichts zu tun sondern ist juristerei. Ich bin kein Jurist, also sag ich wenn ich mir nicht zu 100% Sicher bin lieber nichts. Wichtig ist mir nur, dass ich nichts falsches gesagt habe, im gegenteil man könnte noch ein paar kg "kitzeln" wenn das mit der Stützlast stimmt. Vielen Dank für den Hinweis.
Ich habe mir das gerad durchgelesen. Ich lese da etwas anderes raus (aber wie gesagt: kein Jurist). Ich mach mich da mal schlau.
Hallo an alle. Ich hätte heute ein Gespräch mit einem TÜV Prüfer. Dieser Mann vertrat die Meinung, dass nichts addiert werden darf. Die Anhängelast ist klar definiert und darf nicht überschritten werden. Ich frage aber noch weiter nach.
@@KuhntAutoserviceGmbH Also, es ist so: Mein Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2400 kg, mein Zugfahrzeug hat eine Anhängelast von 2100 Kg, und eine Stützlast von 84 kg. Nach §42 der STVZO darf ich in diesem Falle die Stützlast auf die Anhängelast draufrechnen, und somit ein Anhängergewicht von 2184 kg ziehen.
Das steht so im Gesetz und da kann auch der TÜV nicht gegen an!
Wie gesagt. Nicht unmöglich aber ich habe das bis jetzt nicht gefunden oder zumindest nicht so verstanden.
Ich finde eine Rechnung interessant, vor allem wenn man mal in der Praxis auf der Autobahn, oder auf einer Landstraße in die Vollbremsung gehen muss, mit dem Ding und das könnte abknicken:
Beschleunigung/Geschwindigkeit zum Quadrat gleich Bremsweg
Fahrzeugmasse plus Anhänger Masse bis zu zweifach Gesamtgewicht und mehr, zum Quadrat, mit dem Bremsweg und der Geschwindigkeit.
_Das sollte man sich überlegen_ .
Ich finde mein Ausweichverhalten, durch meine Erfahrung mit Kompaktfahrzeugen, die länger, größer, schwerer sind, als normal und jetzt auch auf einem zweiten Zulassungsweg, bedenkenswert. Ich bin gewohnt, ich kann damit viel besser und sicherer reagieren, als wenn ich einen Anhänger (ausnahmsweise) anhänge. Selbst wenn ich hohe Geschwindigkeiten fahre und Risiko auf mich nehme.
Tolles video! Danke für die simple Erklärung
Danke schön für deine Mühe.
Super Video. Hat mir sehr geholfen!
Endlich erklärt mal eine, was die vielen Zahlen auf dem Farhzeugschein bedeuten und was ich tatsächlich ziehen darf. Vielen Dank. 👍👍👍👍👍
Sehr gerne! Danke fürs gucken
Sehr gut erklärt, danke hierfür
Ist notiert und besten Dank!😎
Danke, so genau hatte ich es noch nicht betrachtet.
Ist zwar sehr schön erklärt, wie was getan werden "darf ", aber : schön wäre wenn man noch mal darauf eingegangen wäre, welche Gewichtsverteilung am Auto und am Anhänger, z. B. Wohnwagen in der Realität sinnvoll wäre um die bestmögliche Fahrstabilität zu erhalten, da es oft heißt, das der Anhänger oder Wohnwagen nicht viel mehr, oder gleich schwer sein sollte im beladenen Zustand, als der PKW, auch in Bezug auf eventuellen Seitenwind. Prozentual, sollte der PKW immer schwerer sein, als der Anhänger um die bestmögliche Fahrstabilität und Zugkraftreserven noch zu haben, zudem muss auch bedacht werden, das beim Bremsen, obwohl der Anhänger eine Auflaufbremse hat, wenn dieser schwerer ist, als der PKW, mit mehr Gewicht schiebt, bzw. bremsen muss, als der PKW schwer ist, oder vielleicht wäre.
Welche Gefahren können entstehen bei sehr unterschiedlicher Gewichtsverteilung in Bezug auf den PKW und Anhänger, sowohl bergauf und bergab dabei
Danke für den Kommentar. Über diese Themen kann man noch einige Videos machen. Wenn ich das alles ins Video gepackt hätte, wäre das Video 2 Stunden lang geworden.
Leider falsch.
Die Beschränkung auf eine technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination von 6000kg bedeutet nicht, dass das REELLE Gesamtgewicht die 6000kg unterschreiten muss, sondern, dass die TECHNISCH ZULÄSSIGEN Gesamtmassen beider Fahrzeuge (Zugfahrzeug + Anhänger) aus deren jeweiligen Fahrzeugpapieren die 6000kg unterschreiten müssen. Ganz unabhängig von der Beladung.
Die 3200kg des Zugfahrzeugs unter F.1 bleiben hierfür 3200kg, man muss also einen Anhänger wählen, der maximal 2800kg zulässige Gesamtmasse eingetragen hat. Das ergibt zusammen dann die 6000kg technisch zulässige Gesamtmasse.
Ein Anhänger mit 3500kg zulässiger Gesamtmasse würde also ein Gespann außerhalb der Betriebserlaubnis ergeben, auch wenn das Zugfahrzeug "eigentlich" leer ist und in dem Moment gar keine 3200kg wiegt.
Das hat unter anderem damit zu tun, dass Beamten bei einer Verkehrskontrolle schon aus den Papieren und ohne Waage ersichtlich sein muss, ob ein Gespann, unabhängig von der Beladung zulässig ist.
Würden die Beamten andernfalls jedes Mal erst anordnen müssen, auf die nächstgelegene Waage zu fahren, würden sie Gefahr laufen, ein potentiell überladenes Gespann in den Verkehr (auf den Weg zur Waage) zu bringen.
th-cam.com/video/KiMFgUQyXys/w-d-xo.html
Leider falsch, ich fahre selber einen VW Tiguan und ziehe damit seit 6 Jahren einen 3,5t Anhänger, solange der Anhänger das zulässige Gewicht von 2,5t nicht überschreitet ist alles OK.
Hatte schon diverse Polizeikontrollen weil ein VW Tiguan mit einem 3,5t Anhänger auffällt aber bisher gab es noch nie Ärger wegen dem Anhänger.
sehr gut gemacht. wieder was gelernt, vielen dank
Mit den Lastzahlen ist alles klar. Wie wird aber der Kasten 1300 Kg mit 1,2 x 1,3 und 2,5 m hoch transportiert? Der Gewicht-Zentrum ist ziemlich hoch. Wird der Anhänger beim Abbiegen nicht kippen? Gibt es eine Begrenzung oder Berechnung dafür?
Also in meinem Fall steht unten 3460kg(Gespann)
2000kg gebremst Anhänger darf dran.
Das zulässige Gesamtgewicht vom Pkw (Mondeo MK3 2.5) ist 1950kg.
Leer 1467kg.
Bei leerem Auto kann ich also 1993kg Anhänger ziehen.(1993+1467=3460kg)
Bei vollem Pkw dann 1950+1510kg=3460kg
Ich habe bisher die Angabe unten nie beachtet. Aber gut zu wissen.
Darf ich fragen welchen Mondeo MK3 du hast? Also ob Turnier oder Limo? Habe auch einen MK3 Mondeo mit 2.5 als Turnier. Vollausstattung außer Automatik und Schiebedach. Auch auf 2000kg aufgelistet. Nur meiner wiegt leer gut 90kg mehr wie deiner. Habe auch das Nivoregulierungsfahrwerk, also das sich die Kiste hinten aufpumt bei nem schweren Hänger. Meiner ist einer der ersten Modelle aus BJ 01.
Danke sehr gut erklärt
Ich bin irgendwie trotzdem zu blöd glaueb ich. Oder verstehe ich es richtig?
Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs und die gebremst Anhängelast zum Beispiel, dürfen die technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination nicht überschreiten?
Hallo! Ich suche gerade nach Anhängerregelungen und bin so auf Eurer Video gekommen. Bei mir wäre die Kombination aber ganz anders, vielleicht könnt Ihr mir das erklären. Es geht ausschließlich um kleine Anhänger, zb um ein oder zwei Motorräder zu transportieren. Mein Auto hat ungebremst nur 645kg gezulassen. Gelten diese 645kg jetzt für das REALE Gewischt oder für das ZULÄSSIGE Gesamtgewicht? Beispiel: darf ich mir einen Anhänger ausleihen, der 750 kg zulässiges Gesamtgewicht hat, wenn das reale Gewicht (Anhänger + Motorrad/Motorräder) unter 645kg bleibt? Vielen Dank für Eure Hilfe
Gut erklärt. 👍
Das Video hat wirklich geholfen weiterzukommen.
Nun hätte ich doch noch Frage: Ich habe zum Schluss gesehen das sie sagten dass, das Fahrzeug einen Anhänger mit maximal 1500kg ziehen kann.
Woran liegt das jetzt ? Es ist echt schade wenn man in der Zulassungsbescheinigung sieht das man bis 6 Tonnen fahren kann aber zum Schluss mit maximal beladenen Auto(3200kg) und 1500kg Anhängelast auf 4700kg.
Ist das zum Schluss gezeigte Auto(also der rote Kongo) ein anderes Auto als das Auto was in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 behandelt wurde ?
Oder muss man einfach eine andere Anhängerkupplung am Auto haben oder woran liegt es das man nicht auf Gesamtgewicht 6 Tonnen kommen kann ?
Genau richtig. Das ist das erste Video welches ich sehe was das Thema Gesamtzuggewicht thematisiert.
Einfach ist es wenn das Gesamtzuggewicht in den Papieren fehlt - dann ist es zumindest beim DEFENDER max. zul. Gesamtgewicht des Fahrzeugs plus max. Anhängergewicht.
Beim 110er DEFENDER TD4 MY 2015 - 3050Kg +3500Kg - also ein Gesamtzugewicht von 6550Kg.
Danke fürs ansehen
Das max, zulässige Gesamtgewicht der Zugkombination (Zugfahrzeug + Anhänger) ist im Fahrzeugschein angegeben und darf mit FK BE max. 7000 kg betragen 3500 zGm des Zugfahrzeugs + 3500 kg zGm des Anhängers). Aber Achtung, die zGm des Zugfahrzeuges + die zGm des Anhängers kann von der zulässigen Gesamtmasse der Zugkombination erheblich abweichen. Also ist nicht die zGm des Zugfahrzeugs auscchlaggebend son die zulässige Gesamtmasse der Zugkombination. Diese wird separat unten in jedem Fahrzeugschein ausgewiesen, zusätzlich zur Leermasse im fahrbereiten Zustand und der zGm des Zugfahrzeuges.
Ganz gutes Video und informativ, nur eine Sache fehlt da noch:
Darf ich einen Hänger ziehen der z.B. das zul.Gesamtgewicht um 250 oder 300 Kg , welches ich ziehen darf, überschreitet?
Beispiel: 1500Kg darf ich ziehen und der Hänger hat 1750kg zul. Gesamtgewicht.
Antwort: Ja, darf ich - Solange das tatsächliche Gewicht des Hänger die max. Zuglast von 1500kg nicht überschreitet ! Also ist die Beladung immer ein wichtiger Punkt in der Rechnung.
Moin! Schau mal ab Minute 7:00
Eine Frage - wann ich CE habe dann darf if ohne Probleme in ihre Beispiel 6t wiege. Aber mit BE maximal 3.5t oder jetzt bin ich falsch ? Uber 3.5t Man braucht c1 Klasse oder?
BE oder B196 dürfen bis maximal 7,49 Tonnen ziehen, wenn Zugfahrzeug und Anhänger das zulassen :
... da bin ich jetzt ein wenig irritiert. Bislang war ich der Meinung, dass es nicht auf die tatsächliche Gewichtsverteilung ankommt, sondern auf die maximal möglichen Gewichte. Also: Wenn das Zugfahrzeug max. 3,5 t zulässt, verbleiben für den Anhänger bei einem Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) von 6 t nur 2,5 t. Es ist also nicht entscheidend, wieviel das Zugfahrzeug tatsächlich wiegt, sondern wie hoch das max. mögliche Gewicht ist. Der Gewichtsspielraum würde dann nur beim Anhänger liegen. Bin ich da evtl. auf dem Holzweg ?
LG
Horst
Nein das ist nicht so. Mein Schwager hat einen Kran auf einem Anhängerfahrgestell. ZGG 3,5 Tonnen. Er darf ihn mit seinem Ranger ziehen, das Zugfahrzeug aber nich voll beladen. Wenn es so wäre wie Du sagst, bräuchte im Fahrzeugschein ja nur eine geringere Anhängelast eingetragen sein.
Horst Rauland hat 100% recht. Diese zwei Angaben gibt es weil Fahrzeuge weltweit verkauft werden und wir in Europa andere Einschränkungen als z.Bsp Afrika oder Asien haben. Daher wird unten im „Fahrzeugschein“ auch von der technisch zulässigen Gesamtmasse geschrieben, also die Angaben die für Fahrzeug und Hänger in den Papieren stehen bei zulässiger Gesamtmasse. Ist leider verwirrend...aber es ist so.
Leider nicht. Oder Gott sei Dank. Die untere Eintragung spricht von der technischen Gesamtmasse der Zugkombination. Die einzelnen Teile des Zuges spielen (zumindest für diese eine Angabe) keine Rolle. Es macht technisch auch absolut Sinn das so zu beschreiben. Aber Danke fürs schauen und kommentieren.
Nicht einmal die Bezeichnung Kilogramm, Meter oder Tonnen findet man im Fahrzeugschein. So ist es und so wird es auch am klügsten sein.
Danke. Aber ich finde bei Beschränkungen zugelassenes gesamt Gewicht da gibts 2 Gewichte ich habe keine Ahnung was die bedeutet 🤦♂️ aber video finde ich sehr informativ, danke !
Weißt du zufällig welche Technikfragen bei der Hängerprüfung gefragt werden?
Reell bedeutet eigentlich zuvorkommend, fair, ehrlich usw. Real bedeutet tatsächlich, wirklich usw.
Beste Grüße
Peter
Auszug aus de.wiktionary.org/wiki/reell
Reell
Bedeutungen:
[1] auf angemessene Weise, in angemessenem Umfang
[2] auf die Wirklichkeit bezogen
[3] Mathematik, in Wendungen wie reelle Zahl: Zahl, die auf der Zahlengerade darstellbar ist; Zahl aus dem kleinsten Erweiterungskörper der rationalen Zahlen, in dem alle Cauchyfolgen konvergieren
Herkunft:
Das Wort wurde um 1700 aus französisch: réel → fr „tatsächlich, wirklich“ übernommen.[1]
Wie auch immer. Hauptsache man weiß wie es gemeint ist.
Hallo Herr Kuhnt, sehr schönes Video.
Wie sieht das mit der Stützlast aus?
Es gibt ja, mit BE-Führerschein die Möglichkeit dreiachsige Deichselanhänger (3500kg) zu ziehen,
was früher, in den 80zigern nicht möglich war. (damals nur mit Doppelachse die nicht weiter als ein Meter auseinander waren)
Könnten Sie, zu den neuen Anhängermöglichkeiten ein neues Video machen?
Viele Grüße aus Dortmund.
Danke für die Ausführungen. Eine Frage: Habe gehört das allradgetriebene Fahrzeuge irgendwie pauschal 20% mehr ziehen dürfen, quasi 20% zzgl auf im Schein angegebenen Wert. Stimmt das???
Nein
Ja aber geht es beim gesamten Zug nicht um das zulässige Gesamtgewicht?
Genau diesen Punkt vergessen viele. Das zul. Gesamtgewicht Gespann und die ist i. d. R. geringer als das Gewicht des PKW und die max. mögliche Anhängelast wie oben schon richtig erklärt. Bedeutet auch, das Auflasten des Zuggewichtes sollte genau berechnet werden sonst bringt es nämlich nix. ;)
Sehr mühsam und langatmig erklärt. Es müsste unterschieden werden zwischen höchstzulässigem Gesamtgewicht (im Zulassungsschein nachsehen) und dem tatsächlichen (Gesamt-)Gewicht. Dann ist das auch noch eine Frage der Führerscheinklassen, die man besitzt, um ein Gespann fahren zu dürfen!
Dann noch die Berechnung der Achslasten.
Bei 3:59 min lege ich mein Veto ein. Wenn der Anhänger eine Last von 3500 kg hat darf das Zugfahrzeug nur 2500 kg wiegen. Ich sage stopp (!) das stimmt nicht. Die Anhängelast darf niemals höher sein als das G-gewicht des Zugfahrzeugs. In diesem Fall wiegt der Anhänger 1000 kg mehr als das Zugfahrzeug bzw. 300 kg mehr als das zul. G-Gewicht des Z-Fahrzeugs. Das wird Probleme mit der Polizei geben. Das geht m. W. nach nur bei einem "Auflieger", also LKW. Bitte noch einmal prüfen.
§ 42 StVZO:
Die gezogene Anhängelast darf bei
1.
Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,...des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.
Geländewagen sind eine Ausnahme.
Was anderes habe ich nicht gefunden.
@@KuhntAutoserviceGmbH Mein Tiguan hat ein Gesamtgewicht von 2200kg und darf Anhänger bis 2500kg ziegen weil er im Fahrzeugschein als Geländefahrzeug geführt wird und nicht als PKW.
Hallo und vielen Dank für Dein informatives Video!
Darf ich fragen was da für ein Anhänger am Kangoo hängt ? Hersteller u. Ausführung ?
Gruß Matze
Hi! Humbur HN253118
Kuhnt Autoservice GmbH Besten Dank !
Ich würde eh raten nur 80% des Gewichtes des Zugfahrzeuges an zu hängen. Das sind bei 2000kg 1600kg und das ist auch für die Fahreigenschaften von Vorteil.
Das Video ist etwas rappelig gemacht.
Ziehen dürfen und ziehen mit Zuladung sind doch zwei verschiedene Dinge.
Ein ungebremster Anhänger der mit 750 Kg angegeben ist, ist das gesamt Gewicht des Anhänger mit Zuladung.
Der Anhänger selbst wiegt unbeladen 130 Kg .
750 Kg Gesamtgewicht heißt - 750 Kg minus 130 Kg Eigengewicht= 620 Kg Zuladung.
Ob nun ein ungebremster Anhänger mit 750 Kg oder ein gebremster 2.500 Kg Anhänger,das Prinzip ist immer das gleiche ...
Oder?
Dazu kommt die Begrenzung der 8 oder 12"% Steigung.
Ich habe einen solchen Anhänger. Die Zuladung ergibt sich aus dem Gesamtgewicht minus dem Eigengewicht.
Beim Auto das gleiche Prinzip.
Zusammen darf dann der Zug aus Auto Eigengewicht plus Zuladung und Anhänger Eigengewicht plus Zuladung Summe X nicht übersteigen...
Ist das so richtig oder rechne ich falsch?
Danke, das wäre klasse von Dir, da Dein erstes Video erst mal einen Lichtblick dafür gegeben hatte, was der Gesetzgeber vorschreibt. Was Du auch noch im Video dann erwähnen könntest, wäre die Stützlastzurechnung, zur eigentlichen zulässigen Anhängelast des PKW´s.
Ich habe es immer so verstanden, wenn die tatsächliche Anhängelast des PKW´s z.B. bei 8% Steigung 1700 Kg betragen würde und der Wohnwagen ein zulässiges Gesamtgewicht von 1800Kg hat, dürfte man, abgesehen davon, ob es jetzt sinnvoll wäre oder nicht ersteinmal, die z.B. 80 Kg Stützlast noch zur Anhängelast des PKW´s dazu rechnen. Somit dürfte man dann tatsächlich mit dem PKW 1780 Kg ziehen, anstatt wie im KFZ - Schein steht nur 1700 KG.
Ist dieses so korrekt ?
Wenn der PKW, dazu an die Grenzen seines zulässigen Gesamtgewicht dazu beladen sein würde, von sagen wir mal 1980Kg oder mehr, je nach dem wie hoch diese sein darf und das zulässige Gesamtgewicht der Zugwagenkombination nicht überschritten sein würde, ist der PKW somit auch immer noch schwerer als der Wohnwagen, mit seinen 1780 Kg im beladenen Zusatand, obwohl die Stützlast der Anhängelast noch zugerechnet wurde .
Na so was aber auch, bei meinem Fzg. alter Mazda 6 2.3l Benziner, steht das ein bissel anders:
O.1 - 1500kg
Anstelle der Zulässigen Gesammasse steht dann aber:
"O.1: 1.700kg bis 8% Steig.*Datum zur Emissionsklasse 30.11.2006"
Sieht für meine nach einer Auflastung aus, ohne Beschränkung bei der max. Zuladung im Fahrzeug?!
Verstehe ich das richtig?
Gruß JM MJ
Hi! Das heißt, dass der Anhänger auch 1700 kg wiegen darf aber nur wenn Deine Fahrstrecke keine Steigung von über 8% hat.
Sehr gut erklärt. Geliked und abonniert. Mein Fallbeispiel: Golf III darf 1200 kg ziehen. Autotransporter wiegt LEER 500 kg ( zul.Ges.Gew. 2000 kg). Darf der Golf den LEEREN Hänger ziehen ?
Na klar
Richtig informativ! Danke!
Freut mich! Danke sehr.
Schön erklärt, aber die Stützlast spielt ja auch noch eine Rolle...
Hallo, erstmal vielen Dank für das super Video, aber so 100% sicher bin ich mir noch nicht.
Ich habe einen Ford Kuga, dieser darf laut Papieren 2.100 kg ziehen, max. zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges 2.250k g. Unten steht jetzt noch folgende Angabe F.1 / F.2: 2350 U. 7.2/8.2: 1235 B. Anhängerbetrieb*WW.AHK
Als Gesamtgewicht Fahrzeug +Anhänger sind nicht mehr als 4.350 kg zulässig.
Jetzt meine Frage, wir können ab und zu einen Pferdeanhänger bekommen um mit unserem Pferd zufahren. Dieser hat ein Gesamtgewicht von max. 2.700 kg. Da wir aber nur mit einem Pferd fahren, kommen wir auf ein Gewicht von knapp 2.000 kg bin mal über so eine Waage gefahren.
Durfte ich diesen denn so übehraupt fahren oder war das so eigentlich schon immer falsch.
Ich danke für die Hilfe / Aufklärung
Hallo! Die Anhängelast (2100 kg) war mit den knapp 2t nicht überschritten. Ich gehe mal davon aus, dass der Kuga auch nicht überladen war und auch die Achslasten nicht überschritten waren. Wenn dem so war, war alles im grünen Bereich (zumindest technisch, Führerschein ist noch eine andere Geschichte). Schöne Grüße aus Eitorf!
@@KuhntAutoserviceGmbH
Vielen Dank für die Antwort, da ich jetzt beruhigt. Führerschein ist denke ich kein Problem. Ich habe extra den BE Führerschein gemacht :)
@@chrism.4043 Da sieht man, das dieser Führerschein für den Ar... ist. Das Thema hier sollte Bestandteil der Fahrerlaubnis sein. Ansonsten könnte man es auch direkt weiter so machen wie zu meinen Zeiten - Fahrerlaubnis mit nem kleinen PKW und dann ab in einen LKW, der gesamt bis zu 17 to wiegen durfte (7,5 to Zugmaschine + rund 10 to Anhänger)
Ein Muss man auch mit einschließen was für ein Führerschein man hat z.b B
Das ist simpel.
Klasse B Darf der leere Anhänger nicht schwerer sein als der
Man hätte die 100er Zulassung noch mit einbringen können, z.B. für längere Urlaubsfahrten. Für kurze Strecken kann ich alles mal dranhängen.
Wie ist es wenn man einen anhängerkupplung nach rüstet die ist ja Eintragungs frei und dann kommt ja auch noch die Sache mit der B und der BE wenn ich das ziehen würde was sie sagen Fan wäre ich überladen
Hallo! Wenn beim Punkt 22 steht"zu 18-20:L.BIS 4797, H.BIS 1462 U. ZU G:BIS 1539*ZU F.1/F.2:+50 U.ZU 7.1-8.3:H. +20 B.ANH-BETR.*ZU 0.1:1400 BIS 8% STEIG.*WW.AHK LT.EGTG/ABE*",was ist Beschränkung von Gesamtmasse+Anhänger?
Keine, wenn erlaubte Anhängelast und zulässiges Gesamtgewicht des PKW zusammen niedriger oder gleich des zulässigen Gesamtzuggewichtes ist, steht das zulässige Zuggesamtgewicht in der Regel nicht drin. Da diese Beschränkung nicht drin steht, wird das zulässige Zuggesamtgewicht wohl mindestens genauso hoch sein.
War für mich soweit klar. Da ich den Fuehrerschein klasse BE besitze brauche ich nur darauf zu achten ob die Zugkombination 7 Tonnen nicht überschreitet (LKW 3,5 t und Anhänger 3,5 Tonnen) Ich brauche also beim Zugfahrzeug lediglich die zul. Anhängelast und die Angabe bzw Kombination des zul. Gesamtgewicht beider Fahrzeuge zu beachten. Besitze seit 1,5 Jahren einen Tandemanhaenger mit einer zul. Gesamtmasse von 2t. Mein neuer PKW hat eine gebremste Anhängelast von 1,3 t. eingetragen solange der Anhänger nicht schwerer als 1300 Kilo ist darf ich den hinten dranhängen
So ist es. Der Anhänger darf ,solange er nicht schwerer als 1,3 t ist, von Deinem Auto gezogen werden. Das bedeutet also wenn der Anhänger leer 500 kg wiegt kann man ihn mit 800 kg beladen.
Also kann ich mit dem B Führerschein einen Anhänger ziehen? Oder brauche ich zwingend den BE Führerschein?
Du darfst immer Anhänger bis 750 KG zzg fahren, auch mit Führerschein der Klasse B., Vorraussetzung ist nur, das das Zugfahrzeug diese Last ziehen darf.
Wenn man die Gesetzestexte aufmerksam liest, so kann man noch Zulassungsbescheinigung sagen, exakt natürlich Zulassungsbescheinigung Teil I !!!!
Ja, ich sage aber meisten Fahrzeugschein. So wie mein Vater noch immer Mark und nicht Euro sagt. Hauptsache jeder weiß was gemeint ist
Hi, mein Auto darf O.1 1000kg und Stuetzlast 100kg Feld 13. Bedeutet das bei gebremst 1100kg insgesamt?
Du darfst nur 1000 KG ziehen, selbst wenn dein Auto eine Stützlast von 100 KG hat, ist ja nicht gesagt, dS DER ANHÄNGER ZB NUR 50 kg STÜTZLAST VERTRÄGT; DIESE WÄRE DANN ALLERDINGS ANZURECHNEN.. Grundsätzlich wird die Stützlast immer dem GGz des Zugfahrzeuges zugerechnet-
Sehr gut erklärt in dem Video, trotzdem habe ich noch eine Frage: in wie weit spielt die Führerscheinklasse beim Fahren der Zugkombination eine rolle?
Na hast nur Klasse B darfst so gut wie gar nichts, hast aber BE darfst die den
gezeigten Zug fahren
@@Rozzamella9378 so gut wie gar nichts, stimmt so nicht. Es kommt viel auf das Zugfahrzeug an.
Mein Mondeo wiegt leer 1467kg. Damit kann ich Anhänger bis 1400kg ziehen, mit Klasse b. Zugfahrzeug wiegt leer mehr als der volle Hänger. Der Mondeo wiegt voll 1950kg. Dazu die 1400kg Anhänger. Macht dann 3350kg. Also weniger als 3,5t.
Wenn man einen kleinen Corsa oder so fährt wird es schwieriger. Wenn der leer nur 1t wiegt kann man da echt kaum war dran hängen.
Ich habe mal gelernt, dasz der Anhänger nicht schwerer als das Zugfahrzeug sein darf. Gilt das nicht mehr ? Sie haben den Einfluß der zulässigen Stützlast ignoriert. Die Stützlast ermöglicht eine Erhöhung der Zuladung des Anhängers. Das kann manchmal mehr als 100 kg sein. Also durchaus eine wesentliche Einflußgröße.
eigendlich ist der fall interessant, der in der letzten minute erklärt wurde. zb, ich habe ein fahrzeug, was 1800kg gebremst ziehen darf. dann leihe ich einen autotrailer mit 2500kg zul gesamtgewicht. darf ich den anhängen und wieviel darf ich aufladen.
Hallo,
also nochmal für dumme wie mich xD
Also nehmen wir das Beispiel wie an dem Fahrzeugschein.
Das sagt aus das Auto darf nicht mehr als 6 Tonnen wiegen mit Beladung und Anhänger.
Diese 3,2 Tonnen darf max. das Fahrzeug wiegen.
Wenn ich ein Anhänger hätte der ein zul. Gesamtgewicht von 3 T hat. Anhänger plus Auto auf dem Anhänger wiegen zusammen aber nur 2 Tonnen. Darf ich den Anhänger dann trotzdem mit dem Auto fahren?
Und werden diese 3,2 Tonnen immer rein gerechnet auch wenn ich das Auto nicht voll belade?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen :)
Wenn ich Dich richtig verstanden habe:
Der Zug dar 6 t wiegen.
Das Zugfahrzeug darf 3,2t wiegen und das gemessene Gewich entspricht dem.
Der Anhänger dürfte gesamt 3 t wiegen, wiegt aber in echt nur 2t.
2t + 3,2t = 5,2t also von den Gewichten die Du angegeben hast ist alles im grünen Bereich!
@@KuhntAutoserviceGmbH super vielen Dank für die schnelle Antwort :)
Top video!! 😋
Gibt es k eine Licht?
Und wenn das Zugfahrzeug ein Automatikgetriebe hat, wird das Gwicht durch die Steigungen der Strecke begrenzt!
Das Video hat mir sehr gut gefallen. Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr auch noch mal auf die Geschwindigkeitsregelung eingeht. Wann darf ich mit dem Fahrzeug 100 km/h fahren und wann nur 80 km/h. Da gibt es ja auch noch einige spezielle Regeln.
Es sind noch weitere Anhänger Videos in Planung. Im Moment komme ich aber leider nicht dazu.
Und was mache ich, wenn in den Papieren steht: Leergewicht 1245 kg (inklusive Fahrer (75 kg) und Treibstoff (35 kg), zul. Gesamtgewicht 1640 kg. Ich stelle den Wagen auf die Waage und lese: 1420 kg (ohne Insassen und mit leerem Tank). Also reell (wir sind etwas schwerer) mit 2 Insassen (180 kg) und vollem Tank (45 kg) = Fahrgewicht 1645 kg. Leider haben wir noch Getränke und was zu essen mit. Ich darf 1200 kg anhängen und maximal 2500 kg wiegen!?
Ergo, mein Auto darf 2400kg ziehen, hat ein Eigengewicht von 1940kg und eine insgesamte Zuladung 2545kg ist also alles Save wenn ich einen Wohnwagen von 2T ziehen möchte? Ich habe übrigens keine Einschränkung unten stehen. 🤌🏻🤣
Bitte um Hilfe
Beispiel: Audi A6 3,0Tdi Quattro mit Anhängerlast "gebremst" 1900kg.
(ungebremst 750kg). Eigengewicht des Fahrzeugs laut G in der Zulassung liegt bei 1840kg
Frage: Darf und schafft der Audi es einen Hänger mit einem Auto drauf zu ziehen ? Fahrzeug auf dem Hänger zb. 1600kg
dann steht da noch im Fahrzeugschein: F.1 / F.2 : 2405 u 7.2/8.2: 1260 bei Anhängerbetrieb
0.1 :2100 bis 8% Steigung ..Tempo 100kmh
Freue mich auf eure Antworten :)
lg
Wenn ich das richtig lese was du schreibst, dann darf der Audi den nicht ziehen. Er darf 1900kg (oder 2100kg wenn es nicht zu steil wird (8%)). Das zu transportierende Fahrzeug wiegt 1600 kg. Dann blieben für den Anhänger nur 300 (bzw 500) kg übrig. Wird also eng.
Der ganze andere Kram sind noch diverse Achslasten und ZGG.
PS. das heißt nicht, dass er es nicht kann. Wir können ja auch mit 100 durch die Ortschaft fahren... aber wir dürfen es eben nicht.
@@KuhntAutoserviceGmbH verstehe, danke dir...
@@maikmlc1139 Moin - Also wenn, dann dürfte der Anhänger maximal 500kg wiegen bei einer verbrieften Nutzlast von über 1600kg? - (Bei Fahrten mit flachen Geländeprofil und im Zugfahrzeug verbauten technischen Hilfsmitteln [Stabilisationsprogramm usw.])
Hmmm...könnte man den Transportanhänger hier nehmen (Beispiel Pongratz LAT 400 T-K: Leergewicht 530kg und erlaubte maximale Nutzlast 2070kg) und die 30kg Übergewicht vom Anhänger mit abgelassenen Benzin vom 1600kg Fahrzeug verrechnen? Die 1,6t Karre hat doch bestimmt 50-60kg im Tank ;-) Nach meiner Milchmädchenrechnung wären das genau 2099kg inklusive Gurtzeug und absolut "Legal" Viel Glück :D
Hi! Wenn man ein entsprechendes „Leichtgewicht“ an Anhänger hat, dann passt es tatsächlich.
Da hilft nur noch die gute alte Schleppachse zu fahren mit klasse ce da gelenkter Anhänger.
Das Leergewicht ist mit Fahrer ja aber auch nur wenn der Fahrer 75kg wiegt, denn im Leergewicht ist halt"nur"ein Fahrer mit 75kg berechnet!
Aber muss das zugfahrzeug nicht immer schwerer sein als der anhänger?
Muss es nicht. Lieblingsbeispiel: Ford Ranger Zulässiges Gesamtgewicht 3,2t kann aber (ja nach Motor) 3,5 t ziehen.
Zum Glück ist das im österreich nicht so kompliziert 😅
Wie läuft das bei euch?
Solche komplizierten Rechnerreien gibt es in Österreich nicht !!!
Bei mir steht kein Zuggesamtgewicht drin im Fahrzeugschein Teil 1. Ich habe einen Fiat Ducato. Es ist ein Behinderten Fahrzeug. Ich habe aber die Rampe hinten selber ausgebaut. Die war mega schwer. Kann man das irgendwo anders herausfinden
Also ist es auch vollkommen okay wenn ich mein ganzes Gewicht komplett in den Anhänger gebe und nichts auf die Ladefläche wichtig ist das auch so erlaubt oder muss das Gewicht auf Lieferwagen und Anhänger verteilt sein denn in bestimmten Situationen bestimmt der Materialien sind im Anhänger halt besser aufgehoben
Hartmann einen Auffahrunfall passiert nicht so viel dann kann es dir die Ladung nicht in den Rücken drücken
Was ist denn mit der Anhängerstützlast? Ist die egal? So viel ich weiß hat mein Auto eine Stützlast von 75 kg, da wäre der Anhänger doch zu groß???
Mein Auto wiegt 370 kg, darf 920 kg ziehen
Anheanger wiegt 490 kg und hat eine Nutzlast von 2,7 tonnen
Darf ich ihn ziehen leer?
hm, da fehlen noch die Führerscheinbedingungen
hat der Anhänger eine 100 km/h Zulassung ist alles wieder hinfällig, oder? dann darf der Anhänger inkl. Stützlast nicht das Leergewicht des Zugfahrzeugs überschreiten, ist das korrekt?
Das ist nicht richtig. Zuerst etwas Wichtiges: Die Stützlast ist immer ein Teil des Anhängergewichtes. Das Gesetz unterscheidet zwischen Achslast und Stützlast, dass ist wiederum richtig. Achslast plus Stützlast gleich Gesamtgewicht. Beispiel: Hat ein Zugfahrzeug ein Leergewicht von 2000 kg dann kann (unter bestimmten Voraussetzungen!) der Anhänger ein Gesamtgewicht von 2400 kg haben.
In der 9. Ausnahmeverordnung kann man unter §1 lesen:
...und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers
@@KuhntAutoserviceGmbH ich hatte gegoogelt und mir das aufgeschrieben Ahnung habe ich nicht, z.B. steht bei mir das Leergewicht 1575 kg, zul., Gesamtgewicht 2170 kg + 50 kg (schon mal irritierend), Anhänger gebr. 1800 kg + 200 kg(?), Stützlast 90 kg. Bei einer 100 km/h Zulassung darf der Wohnwagen nicht schwerer als das Zugfahrzeug sein dann dürfte er inkl.Stützlast von 90 kg 1450 kg nicht überschreiten oder ich habe einen Denkfehler gemacht. Grüße und Danke
100er Zulassung
Ungebremst maximal 0.3 x Leergewicht Fahrzeug
Gebremst 1.1 x Leergewicht Fahrzeug
Gebremst und Stailitätsprogramm 1.2 oder 1.3 x Leergewicht Fahrzeug (Wert weiss ich jetzt nicht genau)
Stabilitätsprogramm können sein
Schlingerdämpfer
ABS-Regelung am Anhänger
Spezielles auf Anhänger progrqmiertes ABS am Zugfahrzeug
Ach ja: An Kuhnt Autoservice:
Bei der Stützlast gibt es 2 Sachen, wo zu diese zählt.
Beim Gesamtgewicht zählt die Stützlast zum Anhänger.
Bei der Anhängelast zählt die Stützlast aber zum ziehenden Fahrzeug.
Aus dem Grunde möchte ich mir, wenn mein Kleingeld mal reicht, einen 2-to Anhänger für meinen Mondeo kaufen, der darf 1800 Kg ziehen. Wenn ich mir nur einen 1800 Kg Hänger hole, könnte ich maximal 1800 Kg ziehen, da aber fast alle 1800 Kg Hänger nur abgelastete 2000 Kg Hänger sind, hätte ich einen Nutzlastverlust von 85 Kg (erlaubte Stützlast beim Mondeo)
Aussage:
Der Kangoo darf den Anhänger ziehen!!! Die Gesamt-Gewichtmasse des Anhängers, darf nicht schwerer sein ,als das Leergewicht des Zugfahrzeuges!!
Beispiel:
Mein VW Tiguan darf 2200KG gebr. ziehen, er wiegt leer aber nur 1688KG und mit werks. verbauter AHK, darf er als Zugkombi 4.460kg wiegen.
Meine Frage ist: Wie schwer darf nun mein Wohnwagen sein ,um Tempo 100 fahren zu dürfen? ( mit Anti-SK, Stoßdämpfer, gebremst, also Faktor 1.1 ) ???
Bitte um Antwort....
Bevor das schief geht, fahr mit beiden Scheinen bei einem Prüfingenieur (TÜV, DEKRA etc.) vorbei und lass ihn mal einen Blick drauf werfen. Theoretisch sollte es unten stehen wie es genau ist.
Nachdem was ich weiß, sollte hier der Faktor 1 greifen www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/auto-motorrad-caravan/gespanne-100kmh-zulassung/
hast eine mega sympathische stimme
danke sehr
Ist das für Führerschein klasse BE oder?
Hallo! Das Video hat mit dem Führerschein nicht zu tun. Mit den "neuen" Führerscheinklassen kenne ich mich auch leider nicht so aus, deswegen sage ich lieber nicht bevor ich was falsches sage. Schöne Grüße und bleib gesund.
Ja das ist die FS-Klasse BE denn:
Mit der FSK B darf man auch Anhänger fahren, unter der Voraussetzung, dass der komplette "Zug" nicht über 3,5t wiegt.
Mit B und Schlüsselzahl 96 darf das Gespann dann schon ganze 4,25t wiegen.
Lediglich mit der Klasse BE darf ein Gespann mit einem Gesamtgewicht von 7t führen.
Alles was darüber liegt fällt unter die LKW und Bus FS-Klassen
Zählt das auch bei mopedautos also 45km/h autos
moped autos haben keine Autoanhängerkupplung zumindest nicht legal meines wissens. da sie ja als 45kmh roller zählen. Also du bräuchtest ja eine kupplung mit Betriebserlaubnis beziwhungsweise einen Prüfer der dir das abnimmt (ich bin mir nicht sicher aber sowas gibt es glaube ich nicht.) bei einem 25kmh Mofa darfst du einen Fahrradanhänger verwenden mit einer Fahrradanhängerkupplung dafür gibt es keine Beschränkung aber es muss einfach noch verkehrsicher sein, da ist aber nicht viel gewicht möglich wenn du dich nicht umbringen willst
Meiner Meinung nach ist in dem Fallbeispiel ein Fehler:
Der Ranger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3200kg, der Anhänger 3500kg, macht also 6700kg. Durch die Beschränkung des Zuges auf max. 6000kg darf er so nicht auf die Straße, da hier das zählt, was technisch maximal möglich ist (also die 6700kg). Was wirklich für ein Gewicht auf dem Anhänger oder Ranger liegt ist egal. Soll der Ranger den Anhänger ziehen dürfen (auch leer), muss der Anhänger in den Papieren abgelastet werden (um 700kg).
Wenn ich falsch liege, klärt mich bitte auf..
Hi. Die Gewichtsbeschränkung unten ist nicht auf das zulässige Gesamtgewicht bezogen sonder auf die tatsächlich vorhanden Gewichte. Das ist manchmal etwas tricky zu erkennen was nun wirklich gemeint ist.
@@KuhntAutoserviceGmbH Doch, die Gewichtsbeschränkung unten ist eben schon auf die zulässige Gesamtmasse bezogen! Steht ja auch deutlich genug dabei.
...ganz wichtig, was eher beiläufig gesagt wird.
wenn man angehalten wird, wird das reelle Gewicht geprüft, nicht das theoretisch mögliche...
danach wirst du bestraft oder in Ruhe gelassen ! :-)
Bei der Aussage mit 3201kg darf er nicht wiegen, hab ich schon wieder Würgreiz bekommen...
Als ob das außerhalb Deutschlands auch nur irgendjemand interessieren würde 🤷♂️🙏
Super!!!! 🛺🚗🚘😊
Oder 3,2 t die Karre und der Hänger 2,8t
Also gilt für den Anhänger nicht das theoretische max Beladegewicht sondern nur das tatsächliche ?
Sorry wegen der späten Antwort. Karnevalsstress. Beim Führerschein zählen die Theoretisch möglichen Gewichte. Bei der Anhängelast die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, zählt das aktuelle, tatsächliche Gewicht des Anhängers.
Nicht schlecht kommentiert. Aber bitte nie auf die eingetragenen Leergewichte verlassen, die sind nämlich von allen Herstellern von Fahrzeugen schöngefärbt. denn sie wollen ja Fahrzeuge verkaufen und machen dem potentiellen Käufer den Mund wässrig mit Ihrenngeschönten Werten, Interessant wird die ganze Sache, wenn man die 100 km/h Zulassung haben will. Im Feld Leergewicht ist meist eine von bis Spanne eintragen, abhängig von der Austsattung des Fahrzeugs. Bei der sogenannten 100er Zulassung wird aber (aus Sicherheitsgründen) immer der untere Wert herangezogen. Manchmal kann es um wenige Kilogramm gehen, bei denen die 100er Zulassung versagt wird. Hier hilft Fahrzeug genau wieden lassen und von einem amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigen lassen. Kostet natürlich wieder Geld. Aber so kann man im besagten Fall doch die 100er Zulassung bekommen und somit schneller sein z.Bsp.: "Urlaubziel" erreichen.
Das fällt unter die Kategorie: Vertrauen ist gut...Kontrolle ist besser.
hi aber nur ein mit be darf ihn fahren auch wenn er unter 3500 t bleibt oder
Bei den neuen Führerscheinen bin ich nicht ganz so sicher. Ich schaue immer hier nach www.humbaur.com/de/wissenswertes/fahrerlaubnis/
Hallo..
Stand meines Wissens:
Führerscheinklasse B: Auto + Anhänger => max. 3500kg
Führerscheinklasse BE: Auto max. 3500kg + Anhänger max. 3500kg => Gesamt: 7000kg.
(Wie aber im Video erklärt, beachten, was das jeweilige Zugfahrzeug tatsächlich wiegt und/oder ziehen darf!)
@@user-gw8ou3lj3z eine Führerscheinklasse fehlt da noch, die etwas günstige "B96" mit einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg
@@user-gw8ou3lj3z Leute lest mal die Vorschriften! FSKl B ist allgemein auf 750Kg Anhängelast beschränkt, alles drüber bis 4.250Kg muß "B96" haben und der alte 3er ist C1E, wenn Ihr mit BE unterwegs seit ist Zugfahrzeug max. 3,5To mit Anhänger 3,5To soweit das Zugfahrzeug 3,5To ziehen darf und somit ist die Zugkombination 7To! B selbst darf NIEMALS mehr als 750Kg ziehen!!!!!!! Alles drüber ist fahren ohne Fahrerlaubnis!!!!
Ich hab CE und darf alles fahren was mit mindestens 3 Räder auf der Straße steht...
@@nylfetski1954 leider ein weit verbreiteter irglaube. auch ohne BE darf man - Obacht - Gebremst ! mehr wie 750 kg ziehen. ABER man darf mit dem Zuggewicht nicht über 3500 kg kommen. Die selbe Aussage trifft auch auf das ziehen eines Doppelachsanhängers ohne BE zu. Dies ist ebenfalls möglich solange das Achsmaas < 100 cm ist, sprich max. 99 cm beträgt. Es ist also durchaus möglich einen Doppelachser gebremst mit mehr als 750 kg und ohne BE zu ziehen. Will man das machen wird es zwar ein wildes hin und her rechnen da ein Anhänger (Achtung PKW Bereich) nicht schwerer sein darf als das Leergewicht des Zugfahrzeugs (Ausnahme Fahrzeuge mit Allrad das 1,5 fache), Rechtlich allerdings möglich.
Und bevor jetzt gleich ein willds hin her entsteht, ich möchte hier niemandem zu nahe treten, allerdings habe ich ebenfalls CE und muss das nicht an die große Glocke hängen um zu beweisen das ich der Jenige bin der Recht hat ;-). (da könnte ich dann auch auf meinen ADR "groß" usw. verweisen. ;-)
Ich mein, selbst wenn das Auto 3200kg wiegen darf, und es 3500kg ziehen darf, und insgesamt 6000kg wiegen darf...
Führerschein B darf nur 3,500kg zulässiges Gesamtgewicht fahren.
Danke
super
Lustig wird es, wenn man sich ein Fahrzeug kauft was technisch in der Lage ist viel mehr zu ziehen, es in anderen Ländern mit diesem Fahrzeug ohne Änderungen möglich ist, und nur Deutschland sagt, dass es technisch nicht möglich ist, also dem Hersteller widerspricht und anderen Ländern das die falsch handeln!
Darf eine DS einen Autohänger mit einem Cinquecento drauf ziehen? Bei uns frägt eh keiner....th-cam.com/video/RZbeNbDKaWU/w-d-xo.html
Hallo mein wohnwagen wiegt leer 1.560kg und mein auto darf 1.600 ziehen
Ich denke mal wenn ich mei wohnwagen beladen habe wiegt er bestimmt um die 1.700
Schlimm?
Kurze Antwort. Ja. Sie dürfen den Wohnwagen nicht anhängen. Wie teuer es wird wenn der Anhänger um 100 kg zu schwer ist, kann ich Leider nicht sagen.
Wenn sie Glück haben beim Wiegen gehen noch einige kg auf die Stützlast etwa 75 kg und bei unter 3% Übergewicht werden alle Augen zugedrückt. Oder Sie müssen die 25 kg in das Auto laden.
Auch mal c4c lesen und verstehen
du hast den führerschein vergessen
Andere Frage: Was hat der Führerschein damit zu tun, was das Auto ziehen darf? Das sind 2 komplett verschiedene Themen.
Führerschein betrifft den Fahrer, nicht das Fahrzeug.
In dem Video wird sehr viel Falsches erzählt. Hier geht es doch bei dem Zug, um das technisch zulässige Gesamtgewicht und nicht um das tatsächliche. Bitte nochmals überarbeiten und korrigieren
Wenn ein Fehler gefunden wurde bitte mit Angabe in welcher Minute der Fehler gemacht wurde. Aber das Video wurde schon einige male geprüft und bisher wurde kein Fehler gefunden (zumindest kein technischer).
@@KuhntAutoserviceGmbH wie ich schon erwähnt habe, es besteht ein Unterschied zwischen technisch zulässige Gesamtmasse und tatsächliche Gesamtmasse. Es ist bei dem Video von einem Zug mit einem technisch zulässigen Gesamtmasse von 6t die Rede. Also spielt es hier keine Rolle, ob der Zug beladen ist oder nicht. Hier ist entscheidend, was in den Papieren steht, zum zGG.
Die Beladung spielt sehr wohl eine Rolle. Zugfahrzeug und Anhänger ergeben einen Zug. Leer wiegt der Zug (Beispielsweise) 3t. Daraus ergibt sich eine Zuladung von 3t und dann ist das ZGG des Zuges eben ausgereizt. Ob dann die die ZGG vom Zugfahrzeug und/oder vom Anhänger ausgereizt sind spielt keine Rolle, solange diese nicht überschritten werden.
Oder ist das anders herum zu verstehen :
Wenn die Stützlast 80 Kg betragen soll und der Wohnwagen ein zulässiges Gesamtgewicht von 1800 Kg hat, das man die Stützlast der Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes dem Wohnwagen zurechnen darf, so dass der Wohnwagen dann somit, nicht nur bis 1800 Kg beladen werden darf, sondern dann bis sogar 1880 Kg.
Wie ist es richtig ?
Wird die Stützlast von z.B. 80 Kg der sonst zulässigen Anhängelast des PKW´s drauf gerechnet, also anstatt der zulässigen 1700 Kg Anhängelast dann auf 1780 Kg, oder eher dem zulässigem Gesamtgewicht des Wohnwagens, von 1800 Kg auf 1880 Kg.
Bin mir diesbezüglich ein bisschen unsicher.
Aus §42 STVZO ist aber zu entnehmen, dass die "gezogene Anhängelast" sich auf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers bezieht. Dieses ergibt sich auch aus § 42 Abs.1 Satz 2 StVZO: "Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.
zum §42 der STVZO
im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3)
zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies,
wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des
Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der
Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und
ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden.
leider versteh ich immernoch nix.....die anhängelast bezieht sie sich nur auf den anhänger oder anhänger + die last oder nur die last?! ein anhänger der 750kg schwer ist hat meiner meinung nach ja schon die "anhängelast" von 750kg erreicht oder nicht?! ich hasse diese verkomplizierten ausdrücke. zul.gesamtgewicht/masse/anhängelast/max anhängelast. wieso kann man nicht einfach sagen:
der anhänger wiegt 750kg, du darfst max. 750kg auf den anhänger packen, aber nicht die gesamtmasse (zuggeschpann) von 3500kg überschreiten?!
dann weiss ich, aha mein auto wiegt 1600kg + ich 1700kg, dann kommen 1500kg (anhänger + last) drauf, dann passt es, da es insgesamt 3200kg sind.
ist das in meiner rechnung so richtig?!