Ein großes Lob für Ihre gut verständlichen Ausführungen. Was mich interessieren würde ist, ob ich den Bodenwert auch in Hessen beim Flächen Faktor Modell neu berechnen lassen könnte. Hier gilt doch auch der Bodenrichtwert als Bemessungsgrundlage? Habe einen 7fach erhöhten Grundsteuermessbetrag erhalten bei einem Hebesatz von derzeit 950 %!!! Das Haus und Grundstück hat wert mindernde Eigenschaften wie hoher sanierungsbedarf, Überschwemmungs Gefahr wegen Tallage neben 2 Bachläufen. Haus und Garten standen schon 2 mal unter Wasser mit erheblichen Schäden für Grundstück und Bausubstanz, Kanal Netze im Garten, ungünstiger Grundstuckszuschnitt, Lage an einer vielbefahrenenen Hauptverkehrsstraße usw. Der Bodenrichtwert bildet hier in keiner Weise die tatsächlichen Gegebenheiten ab. Auch die Möglichkeiten zum Verkauf des Grundstücks sind schlecht, da niemand eine hochbesteuerte, alte sanierungsbedürftige ehemalige Hofstelle mit Überschwemmungsgefahr kaufen möchte, in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 950 %. Bin ratlos. Das kann doch nicht rechtens sein?
Hallo Herr Dr. Horst, ich habe im Jahr 2023 Widerspruch gegen den Grundsteuermessebetrag eingereicht. Begründung, bezüglich des Bodengrundwerts habe ich Verfassungsmäßigkeit Bedenken. Ich habe bis zum heutigen Tag nicht Mal eine Eingangsbestätigung vom Finanzamt im Saarland erhalten. Grund: auf 1er von 2 Parzellen steht eine ca. 50 Etw's Wohnanlage. Obwohl die 2te Parzelle als private Parkanlage im Grundbuch ausgewiesen wird für beide Parzellen der gleiche Bodenrichtwert berechnet. Der entsprechende Ausschuss bei der Gemeinde nimmt grundsätzlich keine Aktualisierungen vor. Vielen Dank für ihre Infos
@@onkelhulk58 Bei mir genau das Gleiche! Keine Eingangsbestätigung, nichts! Schreiben an diese vermeintlichen „Ämter“ verschicke ich seither nur noch mit Einschreiben-Rückschein!
@@elmarius1 interessant, ich hatte auch Einspruch eingelegt im Juli 2023 und bis heute null Reaktion, Empfangsbestätigung..Aber nun habe ich den neuen Bescheid zugesand bekommen..lohnt es da überhaupt, nochmals Widerspruch einzulegen? Von ca 600€ auf 1500€ ist schon ein heftiger Anstieg
Die Bodenrichtwerte waren nie für diese Zwecke erdacht. Sie sollten nur einen schnellen groben Überblick für den Baulandpreis geben. Wenn da ein Grundstück zu 95% seiner Fläche nicht bebaut werden darf nach Bebauungsplan, dann hat das der Gutachterausschuss im Zweifel nie erfahren - er muss sich darum auch nicht kümmern. Desweiteren sind die Gutachter i.d.R. ehrenamtlich tätig - das soll _nicht_ heißen, dass sie nicht fachkundig sind. Jetzt plötzlich diese Bodenrichtwerte als Grundlage einer Besteuerung zu nutzen ist mindestens verwegen - wenn nicht sogar dreist.
Wir haben noch nicht mal diesen Bemessungskram bekommen. Hatten aber auch keinen Zensus mitgemacht. Alles, was man Anfragt, und nicht unterschreibt, können sie nicht bearbeiten. Schicken aber selber jedes Schreiben ohne Unterschrift. Merkwürdig 🤷🤦♂️
Vielen Dank erstmal für Ihre ausführliche Information. Mich würde noch interessieren wie ich einen Einspruch für den Messbescheid begründe. Interessant ist auch der variable Bodenrichtwert in der Boristabelle. 2022 hatte ich einen Richtwert in Höhe von 1.100 €, beim Fragebogen, jetzt 2024 nach Zusendung des Messbescheides liegt der Bodenrichtwert komischerweise bei 680 €. Verstehe ich nicht.... Muss jetzt das dreifache bezahlen.
Sollten Sie den Einspruch eingelegt haben, sollten Sie ergänzend auf diesen Umstand hinweisen. Sollte Ihr Bescheid bestandskräftig geworden sein, müssen Sie einen Änderungsantrag stellen. Ihr Hans Reinold Horst
Kann man den Bodenrichtwert auch in Hessen beim Flächen Faktor Modell anfechten ? Bei einer Immobilie mit den von Ihnen genannten wertmindernden Eigen schaften?
Hatte auch Wiederspruch erhoben. In NRW, ähnlich wegen Lasten und Beschränkungen in Abt. II. Antwort FA sinngemäß, ich soll mich doch nicht aufregen, der Meßwert ist doch niedriger wie zuvor. Was soll ich tun? Weitere Einlassungen erscheinen mir zu aufwendig und mit sehr ungewissem Erfolg.
Kann kein Einspruch einlegen. Hab bis heute keinen Bescheid bekommen seit dem angeben der Daten im Januar.🤷🏼♂️ Bei meinem zweien Grundstück in den neuen Bundesländern kam der Bescheid innerhalb kurzer Zeit im letzten Frühjahr. Da brauchte ich nix machen, Grundsteuer wurde billiger als vorher.
Hervorragend! Vielen Dank für ihre Recherche!!!
Danke für das Lob!
Ihr Hans Reinold Horst
Ein großes Lob für Ihre gut verständlichen Ausführungen. Was mich interessieren würde ist, ob ich den Bodenwert auch in Hessen beim Flächen Faktor Modell neu berechnen lassen könnte. Hier gilt doch auch der Bodenrichtwert als Bemessungsgrundlage? Habe einen 7fach erhöhten Grundsteuermessbetrag erhalten bei einem Hebesatz von derzeit 950 %!!! Das Haus und Grundstück hat wert mindernde Eigenschaften wie hoher sanierungsbedarf, Überschwemmungs Gefahr wegen Tallage neben 2 Bachläufen. Haus und Garten standen schon 2 mal unter Wasser mit erheblichen Schäden für Grundstück und Bausubstanz, Kanal Netze im Garten, ungünstiger Grundstuckszuschnitt, Lage an einer vielbefahrenenen Hauptverkehrsstraße usw. Der Bodenrichtwert bildet hier in keiner Weise die tatsächlichen Gegebenheiten ab. Auch die Möglichkeiten zum Verkauf des Grundstücks sind schlecht, da niemand eine hochbesteuerte, alte sanierungsbedürftige ehemalige Hofstelle mit Überschwemmungsgefahr kaufen möchte, in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 950 %. Bin ratlos. Das kann doch nicht rechtens sein?
Danke fur ihre kompetente und ausführliche Informationen Weitergabe, sogar für jeden gut verständlich.
Vileen Dank!
Danke für das Lob!
Ihr Hans Reinold Horst
Lieben Dank, das Ganze kapiert ja kein Mensch.
Super Video, bitte machen Sie mit solchen Inhalten weiter :)
Herzlichen Dank für Ihren Kommentar. Er motiviert sehr.
Ihr Hans Reinold Horst
Das war sehr interessant und ich werde das auf jeden Fall probieren
Wieder top erklärt. Vielen lieben Dank 👍
Danke für das Lob!
Ihr Hans Reinold Horst
Top
👍
Ich habe mich über Ihren Kurzkommentar sehr gefreut.
Ihr Hans Reinold Horst
Danke
Gerne
Ihr Hans Reinold Horst
Hallo Herr Dr. Horst, ich habe im Jahr 2023 Widerspruch gegen den Grundsteuermessebetrag eingereicht. Begründung, bezüglich des Bodengrundwerts habe ich Verfassungsmäßigkeit Bedenken. Ich habe bis zum heutigen Tag nicht Mal eine Eingangsbestätigung vom Finanzamt im Saarland erhalten. Grund: auf 1er von 2 Parzellen steht eine ca. 50 Etw's Wohnanlage. Obwohl die 2te Parzelle als private Parkanlage im Grundbuch ausgewiesen wird für beide Parzellen der gleiche Bodenrichtwert berechnet. Der entsprechende Ausschuss bei der Gemeinde nimmt grundsätzlich keine Aktualisierungen vor. Vielen Dank für ihre Infos
@@onkelhulk58 Bei mir genau das Gleiche! Keine Eingangsbestätigung, nichts! Schreiben an diese vermeintlichen „Ämter“ verschicke ich seither nur noch mit Einschreiben-Rückschein!
@@elmarius1 interessant, ich hatte auch Einspruch eingelegt im Juli 2023 und bis heute null Reaktion, Empfangsbestätigung..Aber nun habe ich den neuen Bescheid zugesand bekommen..lohnt es da überhaupt, nochmals Widerspruch einzulegen? Von ca 600€ auf 1500€ ist schon ein heftiger Anstieg
Die Bodenrichtwerte waren nie für diese Zwecke erdacht.
Sie sollten nur einen schnellen groben Überblick für den Baulandpreis geben. Wenn da ein Grundstück zu 95% seiner Fläche nicht bebaut werden darf nach Bebauungsplan, dann hat das der Gutachterausschuss im Zweifel nie erfahren - er muss sich darum auch nicht kümmern.
Desweiteren sind die Gutachter i.d.R. ehrenamtlich tätig - das soll _nicht_ heißen, dass sie nicht fachkundig sind.
Jetzt plötzlich diese Bodenrichtwerte als Grundlage einer Besteuerung zu nutzen ist mindestens verwegen - wenn nicht sogar dreist.
Wir haben noch nicht mal diesen Bemessungskram bekommen. Hatten aber auch keinen Zensus mitgemacht. Alles, was man Anfragt, und nicht unterschreibt, können sie nicht bearbeiten. Schicken aber selber jedes Schreiben ohne Unterschrift. Merkwürdig 🤷🤦♂️
@@elmarius1 Schreiben Sie doch per ELSTER. Ist viel günstiger. Oder sind Sie digital noch im Steinzeitalter.
Vielen Dank erstmal für Ihre ausführliche Information. Mich würde noch interessieren wie ich einen Einspruch für den Messbescheid begründe. Interessant ist auch der variable Bodenrichtwert in der Boristabelle. 2022 hatte ich einen Richtwert in Höhe von 1.100 €, beim Fragebogen, jetzt 2024 nach Zusendung des Messbescheides liegt der Bodenrichtwert komischerweise bei 680 €. Verstehe ich nicht.... Muss jetzt das dreifache bezahlen.
Sollten Sie den Einspruch eingelegt haben, sollten Sie ergänzend auf diesen Umstand hinweisen. Sollte Ihr Bescheid bestandskräftig geworden sein, müssen Sie einen Änderungsantrag stellen.
Ihr Hans Reinold Horst
Kann man den Bodenrichtwert auch in Hessen beim Flächen Faktor Modell anfechten ? Bei einer Immobilie mit den von Ihnen genannten wertmindernden Eigen schaften?
Hatte auch Wiederspruch erhoben. In NRW, ähnlich wegen Lasten und Beschränkungen in Abt. II. Antwort FA sinngemäß, ich soll mich doch nicht aufregen, der Meßwert ist doch niedriger wie zuvor. Was soll ich tun? Weitere Einlassungen erscheinen mir zu aufwendig und mit sehr ungewissem Erfolg.
Kann kein Einspruch einlegen. Hab bis heute keinen Bescheid bekommen seit dem angeben der Daten im Januar.🤷🏼♂️
Bei meinem zweien Grundstück in den neuen Bundesländern kam der Bescheid innerhalb kurzer Zeit im letzten Frühjahr. Da brauchte ich nix machen, Grundsteuer wurde billiger als vorher.
Grundsteuer billiger... klingt ja gut... aber vielleicht nicht billig genug. Denn die sind nicht blöd und erhöhen fast überall die Hebesätze
❤🫵🙏🕊🙏
Wer soll denn das als Bürger leisten können, schon garnicht meine 88 jährigen Eltern. Ich empfinde diese ganze Macherei als absolute Frechheit