Bin grad dabei ein Tutoring business zu gründen und werde wahrscheinlich die KUR in Anspruch nehmen. Soll nur als Cashcow während des studiums dienen. Hab jedoch auch Kunden aus non-Eu countrys, weil ich halt IB online nachhilfe machen werd(zum Beispiel UK). Was muss man da beachten?
@@bennetschumann9428 Hier sind einige Videos, die dir eventuell helfen könnten: Online-Kurse: th-cam.com/video/KOPYdOXl1nM/w-d-xo.htmlsi=ORTT5Vp7Vp2ghCX- Reverse-Charge: th-cam.com/video/vpoC8Nl4Fg0/w-d-xo.htmlsi=bSzW45ElwsWT7UYI Ausländische Kunden: th-cam.com/video/DCHlT9kbFCo/w-d-xo.htmlsi=O_HBlwkBucvNwGEM Zusammenfassende Meldung: th-cam.com/video/cLptG52C1tc/w-d-xo.htmlsi=qLWbblZ3Ic4ERbIC
Hallo. Können Sie mir bitte sagen, was ich bei der Registrierung eines Gewerbetreibenden in Kapitel 17 angeben muss? Das heißt, wenn das Gewerbetreibende einen Mitarbeiter haben muss? Was soll ich außerdem in Kapitel 18, Punkt 147 und 149 schreiben? Was muss ich dem Kapitel 22 beifügen, wenn ich noch keinen Steuerberater habe?
@@STEUERFIT.Selbststaendige Thank you very much Your videos helped me a lot. But I don't know if I am obliged to have a worker employed on the Gewerbe and what documents I have to attach at the end of the registration in Elster if I don't have a tax consultant. Please, if you can answer me. Thank you very much for your kindness.
Vielen Dank. Das Video hat bestätigt, dass die Kleinunternehmenregelung genau das Richtige für mich ist. Bitte, gerne mehr Content zum internationalen Handel als Kleinunternehmer 😊
Sehr gerne ein Video zu auslandsumsätzen als Kleinunternehmer. Folgende Themen interessieren mich: -kommisionsverkäufe in der Eu -Lieferungen in der Eu (Versendungen und Beförderungen) -Verkauf an Stores in Luxemburg (online wird Preis abgemacht. Ware befördert nach Lux. Und dann bekomme ich meine Zahlung) Super Videos immer. Selten eins verpasst. Beste Grüße
Vielen Dank für das tolle Video! Mich würden die vertieften Infos zu den internationalen Geschäften als Kleinunternehmerin auch sehr interessieren. 😊🙏🏻
Also echt bombe. In mir reift gerade eine Idee für eine Gründung. Hochinteressant dass Ganze und super informativ, kompetent und sympathisch rübergebracht. Besten Dank dafür.🎉
🙏 danke. Rein zufällig gefunden und ich werde es mir noch öfter anschauen. Bin Künstlerin, färbe unter anderem Wolle, sozusagen Liebhaberei, so das Finanzamt. Habe jeden Monat, wo ich mal gut verkaufe, Panik, dass ich zu viel verdiene… vielen Dank. Vielleicht kapiere ich diesen gesamten Steuerwahnsinn ja noch mal. Alles Gute.
Vielleicht hilft dir dieses Video zur Liebhaberei auch: th-cam.com/video/_0Nz6Q5o3yg/w-d-xo.htmlsi=iZKnw858-2gu9s3i Wichtiger Rat für dich: Dokumentiere deine Einnahmen und Ausgaben. So kannst du nachweisen, dass du keine Gewinne machst und eventuell beruhigt es dich auch etwas mehr, wenn du es schwarz auf weiß siehst. :D
Für mich wäre es sehr interessant, wenn Sie mal ein Video ganz speziell zum Dropshipping bzw. Streckengeschäftsmodell machen würden. Dies scheint für mich als deutlich komplizierter als andere Businessarten, da man mehrere und manchmal recht komplexe Geschäftsbeziehungen hat.
Absolut! Kennst du schon das Video von mir? th-cam.com/video/ejAPI7AOGtA/w-d-xo.htmlsi=rf8dBOtN8XjGOtQK Zu dem Thema kommen bald auch noch ein paar mehr 🙂
Super ich schaue mir gerne an, wir hatten heute das Thema kurz besprochen - Einfuhr-Versandhandelsumsatz, fingierte Rheiengeschäft @@STEUERFIT.Selbststaendige
Hi Melchior, sehr interessante Videos bei Dir!Danke dafür. Ich werde im Dachraum Geschäfte durch Dropshipping machen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Du dazu Videos machen könntest, was man bei diesen Geschäften steuerlich beachten muss.
Du kannst dir auf jeden Fall schonmal das Video anschauen: th-cam.com/video/ejAPI7AOGtA/w-d-xo.htmlsi=rf8dBOtN8XjGOtQK Es folgen bald auch noch mehr Videos zum Thema eCommerce 🙂
Vielen Dank für die Zusammenfassung. Mich würde bezüglich der EU-KU-Regelung interessieren, ob sich diese Aufwandstechnisch rentiert da man als KU ja bis jetzt auf das Reverse Charge Verfahren hinweist und die vierteljährlichen Voranmeldungen abgibt. Man ersetzt dann doch lediglich die Abgabestelle der Voranmeldungen an das BZST oder übersehe ich etwas? Gruß
Das Thema internationale Geschäfte als Kleinunternehmer zu vertiefen, wäre auf jeden Fall interessant! Frage zur Beachaffung aus dem EU-Ausland: Kann ich nicht einfach als Kleinunternehmer keine USt-ID angeben und somit als "Privatperson" bei Google, Meta, etc. einkaufen? Dann wird die USt ja bereits abgeführt, aber ist das so auch richtig?
Danke für das Video. Kommt gerade richtig für mich. Ich plane gerade als Coach nebenbei zu arbeiten. Das wird unter einem anderen Coach laufen, aber ich werde als Selbstständige ihr die Dienstleistung in Rechnung stellen. Da sie ihnen Sitz in Wien hat würde mich das ganze Thema Reverse-Charge für Kleinunternehmer etc. sehr interessieren.
Hi, deine Videos sind wirklich super und auf den Punkt! Ein Video für das Internationale Geschäft (im E-commerce) als Kleinunternehmer wäre wirklich sehr hilfreich! 🙏
Danke, habe ich mir angeschaut! Hat sich aber nicht die Kleinunternehmerregelung in der EU gändert? Also dass man die in der EU in Anspruch nehmen kann? Vielleicht bringe ich aber auch was durcheinander 😅 sorry
Hallo Herr Neumann, erstmal herzlichen Dank wie immer für das super informative Video!! Leider ist mir vor Erschrecken dadurch eins bewusst geworden - ich bin mit dem Reverse Charge Verfahren als Kleinunternehmer bereits letztes Quartal Umsatzsteuervoranmeldungspflichtig gewesen da ich bei Google Werbung geschaltet habe. Das ist natürlich nicht passiert und jetzt mach ich mir große Sorgen, weil dies ja momentan Vierteljährlich passieren muss. Wie gehe ich hier am Besten vor um glimpflich aus der Sache rauszukommen? Kann ich diese einfach regular in meiner Anmeldung für Q4 mit angeben? Herzlichen Dank im Voraus!
Du gibst einfach für das III. Quartal eine Voranmeldung ab. Mit ganz viel Pech kriegst du nen bösen Brief vom Finanzamt mit Du Du Du mach das nie wieder aber im Normalfall passiert da gar nichts.
Denke ich auch. Melde einfach das 3. Quartal und dann wird nichts passieren. Theoretisch könntest du auch noch einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Dann wäre die Umsatzsteuer-Voranmeldung für das 3. Quartal erst zum 10.11. fällig und du bist pünktlich
Eine weitere Sache, die mich interessieren würde und die ich noch nicht so ganz verstanden habe: Mit der Einführung der EU-KU-Regelung und der KU-IdNr., die man dann extra beantragen muss, läuft dann ja alles über das neue Portal beim BZST. Bringt dies nur Vorteile, wenn ich an Business- und Privatkunden im EU-Ausland meine Dienstleistungen verkaufe oder habe ich auch Vorteile wenn ICH Kunde anderer Unternehmen im EU-Ausland bin und Dienstleistungen beziehe? Also ist das Reverse-Charge-Verfahren dann überhaupt noch relevant, wenn man unter den Grenzen bleibt, oder hat das damit gar nichts zu tun?
kurze Frage zum Verkauf im EU-Ausland als deutscher Kleinunternehmer an Endkunden: Wenn ich also ab 2025 digitale Produkte (z.B. ein Infobrief im PDF Format als Abo) z.B. auch nach Österreich verkaufen möchte (als Steuerdeutscher) muss ich dem Endkunden keine Umsatzsteuer berechnen, sondern beziehe mich dann auch auf §19 und verkaufe das digitale Abo netto wie jetzt schon in Deutschland?
Danke für das Video, das war sehr hilfreich. Eine Frage noch. Was heißt hunderttausend? Einnahme oder Gewinn? Das muss keinen 19% auf der Rechnung sein? Vielen Dank im Voraus!
Die 100.000 beziehen sich auf den Umsatz. Die 19% müssen dann nicht nur nicht auf der Rechnung stehen, die dürfen da auch nicht stehen. Damit hättest du unberechtigt Umsatzsteuer ausgewiesen, und die musst du ans Finanzamt abführen. Und ein bißchen Zoff mit deinen Kunden kannsr du dann wahrscheinlich auch einplanen: Unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer kann nicht als Vorsteuer abgezogen werden, was zumindest Gewerbekunden nicht sehr freuen wird.
Grüße, danke für das informative Video. Eine kleine Verständnisfrage. Wenn ich dieses Jahr 23.000€ Umsatz mache (22.000€ Umsatzgrenze), zähle ich für das Jahr 2025 immer noch unter die Kleinunternehmerregelung? Lieben Dank im Voraus.
Mega Content und super erklärt!! Vielmehr kannst du mir auch eine eigentlich einfache Frage beantworten, welche mir bis dato weder das Finanzamt, noch ein Steuerberater, noch das Internet mal eindeutig beantworten kann. Nämlich: Wie lange (auf Jahre gesehen) kann ich die Kleinunternehmer Regelung beanspruchen? Weil es ist immer nur von diesen Bedingungen mit unter dem Umsatz bleiben von dem ersten Jahr (grob unter 24k) und dm zweiten Jahr (grob früher unter 50k, ab 2025 ja scheinbar 100k) die Rede. Was aber ist ab dem dritten Jahr? Hier gibt es nirgends konkrete Infos, allgemein wird einen meist gesagt, dass man ab dem dritten Jahr dann automatisch Umsatzsteuerpflichtig ist. Aber ist das wirklich so oder kann man es nicht einfach weiter bleiben und wenn ja was für Grenzen gelten? Wäre dir echt Mega dankbar, wenn du das beantworten könntest!! Weil ich seit Jahren auf der Suche nach dieser Antwort bin!
Solange du die Umsatzgrenzen nicht übersteigt, kannst du die Kleinunternehmerregelung weiter anwenden. Dann gilt das nächste Jahr wieder als das erste Jahr.
Diese Frage können wir dir ganz einfach beantworten. Du kannst für immer Kleinunternehmer sein, solange du unter den Grenzen bist. 🤓 Denn die Grenzen lauten NICHT "22.000 € im ersten und 50.000 € im zweiten Jahr" sondern "22.000 € im Vorjahr und 50.000 € im laufenden Jahr" (ab 2025 dann 25.000 € und 100.000 €). Hier jetzt einmal mit den neuen Grenzen ab 2025: Du prüfst also einmal am 01.01. ob du im letzten Jahr über 25.000 € Umsatz gemacht hast. Wenn dem so ist, dann musst du ab jetzt Umsatzsteuer ausweisen und bist kein Kleinunternehmer mehr. Solltest du unter 25.000 € Umsatz gemacht haben, aber in diesem Jahr die 100.00 € knacken, zum Beispiel am 30.09., dann bist du ab sofort kein Kleinunternehmer mehr und musst ab dem 01.10. Umsatzsteuer ausweisen. Solltest du unter der 100.000 € Grenze bleiben, dann beginnt das Ganze am 01.01. des neuen Jahres wieder von vorne und du prüfst, ob du im letzten Jahr über 25.000 € Umsatz gemacht hast.
Tausend Dank für den tollen Content!! Ich starte im Frühjahr 2025 (Praxis für Tierphysiotherapie) und denke, dass sich die Kleinunternehmerregelung für mich anfangs schon anbietet. Allerdings werden bestimmt im ersten Jahr einige Ausgaben anfallen für Praxiseinrichtung (hydraulische Liege...) und auch Therapiegeräte (Laser etc.). Ein Kundenstamm muss sich hingegen erst aufbauen... Die Kosten werden dann aber im Laufe der Zeit deutlich geringer. Da ich auf 5 Jahre gebunden wäre, denke ich, dass ich mit der Kleinunternehmerregelung starten werde... Oder was meinst du? Es ist schwer, das genau zu berechnen, da ich nicht weiß, wie es sich entwickelt. Ich plane auf Lange Sicht auch, Seminare anzubieten etc. Aber ob das in den ersten 2 Jahren stattfinden wird, kommt auf die Entwicklung an. Danke für jeden Tipp :)
Vielleicht helfen dir diese Videos bei der Entscheidung: Vorteile: th-cam.com/video/OBTPF0kSdf8/w-d-xo.htmlsi=UQgvInrla8YxtWJF Nachteile: th-cam.com/video/3ANllYnP7kU/w-d-xo.htmlsi=61E8dI-0NfggzC5p
Super Video! Ein weiterers zum EU-weiten Handel mit bspw. Dienstleistern/Zwischenstellen auf EU-Ebene wäre super (in meinem Fall Print-On-Demand Partner).
Hallo, könntest du vielleicht mal ein Video darüber machen, wenn man mit online verkaufen anfängt, ab wann man da Steuern zahlen muss und wie man das anmeldet? Trau mich nämlich deswegen noch nicht anzufangen 😄
Wenn du ein Einzelunternehmen gründen möchtest, ist das recht einfach: Du gehst zu deiner Stadtverwaltung (evtl. musst du einen Termin vereinbaren, dass kannst du auf der Webseite deiner Stadt nachschauen) und meldest dein Gewerbe an. Dazu brauchst du deinen Ausweis und so ca. 30 Euro (ist je nach Stadt etwas unterschiedlich). Was du vorher wissen solltest: genaue Beschreibung deines Gewerbes, also nicht "Onlinehandel" sondern Onlinehandel mit Keksdosen und Quitscheenten. Dann bekommst du dort deine Gewerbeanmeldung. In vielen Städten geht das auch online (kannst du googlen: Gewerbeanmedung Klein Kleckersdorf. Dazu brauchst du aber ein BundID-Konto, dass du vorher anlegen musst, ggf. geht das auch mit Personalausweis und Passwort. Danach eröffnest du ein Bankkonto für dein Unternehmen. Da gibts angefangen von deiner Hausbank bis hin zu Onlinebanken reichlich Auswahl, hier auf dem Kanal auch einige Empfehlungen. Sobald du deine IBAN hast (brauchst du für den nächsten Schritt) gehts weiter. Firmenkonto ist zwar nicht zwingend, aber absolut zu empfehlen (schon deshalb, weil du sonst auch deine ganzen Privatausgaben auf den Kontoauszügen in der Buchhaltung erfassen musst, und das ist unnötige Arbeit.) Als nächstes musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Das geht nur noch online über Elster. Da musst du ein Konto anlegen (Unternehmenskonto auswählen). Den Fragebogen kannst du ohne "vollwertiges" Konto ausfüllen. Dazu gibts hier auf dem Kanal auch ein Video, wo das erklärt wird. Überlegung: Du musst einen (geschätzen) vorläufigen Gewinn für das aktuelle Jahr und das Folgejahr angeben, ebenso deine weiteren Einkünfte. Nach deiner Schätzung berechnet das Finanzamt die Einkommen- und ggf. Gewerbesteuervorauszahlungen. Gibst du niedrige Gewinne an, musst du nach der Steuererklärung mit Nachzahlungen rechnen, dann solltest du das berücksichtigen und dafür Geld zur Seite legen. Gibt es auch ein Video zu hier. Dann musst du dir überlegen, ob du bei der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung wählst oder nicht. Das musst du im Fragebogen ankreuzen. Möglich ist dies bis zu einem Jahresumsatz von 25.000 im laufenden und 100.000 Euro im Folgejahr. Weißt du jetzt schon, dass du da drüber kommst, geht das nicht. Kleinunternehmerregelung hat den Vorteil, dass du keine Umsatzsteuer zahlen musst, keine Voranmeldungen abgeben und keine Jahreserklärung. Allerdings kannst du auch keine Vorsteuer abziehen. Bei der Regelbesteuerung musst du Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen, kannst aber auch die Vorsteuern abziehen. Auch dazu gibts hier einige Videos. Weiterhin beantragst du (wenn du keine Kleinunternehmerregelung willst) die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten. (Dann wird die Umsatzsteuerzahlung ans Finanzamt erst fällig, wenn dein Kunde auch tatsächlich zahlt, und nicht schon, wenn du die Rechnung schreibst.) Zum Schluss beantragst du im Fragebogen eine UnsatzsteuerID-Nr. Die brauchst du, wenn du dich z. B. bei Ebay als gewerblicher Verkäufer anmelden willst. Nachdem du den Fragebogen ans Finanzamt geschickt hast, bekommst du eine Steuernummer vom Finanzamt und die UmsatzsteuerID vom Bundesamt für Finanzen. Dann kannst du dir überlegen, ob du deine Buchhaltung selbst machst, oder zum Steuerberater gehen willst. Beim Steuerberater kannst du mit dem besprechen, wie die Buchhaltung gestaltet werden soll, machst du sie selbst, gibts hier viele Videos, wo die unterschiedlichen Programme vorgestellt werden. Wenn du auch deine Steuererklärung selbst machen willst, achte drauf, das dein Programm das kann, ansonsten musst du dich mit Elster rumschlagen. Aber auch das wird hier auf dem Kanal erklärt. Ganz neu ist noch Seewara, da kannst du deine Belege hochladen, und die Buchhaltung sellbst übernimmt ein Buchhalter oder auch Steuerberater. Ist aber nicht ganz "billig". Dann kannst du dir überlegen: Verkauf mit eigenem Shop, auf einer Plattform wie ebay oder beides. Für einen eigenen Shop brauchst du dann einen Provider (und der Shop muss erstellt werden), bei den Plattformen musst du dich anmelden. Beachte bei Dropshipping, dass du als Verkäufer für Gewährleistung und Rücksendungen bei Widerruf selbst zuständig bist. Überlegen solltest du dir ggf. noch, ob ubd wie du Werbung machen möchtest. Dann wirst du Post von der IHK bekommen. Die wollen einen (Zwangs)beitrag, den du grundsätzlich auch zahlen musst. In den ersten drei Jahren bist du aber befreit, wenn dein Gewinn unter 25.000 Euro liegt. Das musst du aber beantragen, steht aber auch im Brief. Ebenso wirst du Post von der Berufsgenossenschaft bekommen. Da kannst du bei den meisten wählen, ob du freiwillig Mitglied werden willst oder nicht. Das musst du dann selbst entscheiden. Zu den Steuern (auch da wieder: Du kannst die Videos hier schauen). Umsatzsteuer: Fällt bei Kleinunternehmerregelung nicht an, ansonsten vierteljährlich eine Voranmeldung und eine Jahreserklärung. Höhe entsprechend deinen Umsätzen und deinen Vorsteuern. Gewerbesteuer: Fällt erst an bei einem Gewinn ab 24.500. Danach: Gewinn - 24 500 Freibetrag x 3,5% (Gewerbesteuermessbetrag) x Hebesatz deiner Gemeinde (den kannst du googlen) = zu zahlende Steuer. Anrechnung auf deine Einkommensteuer (Gewerbesteuer wird zum Teil auf deine Einkommensteuer angerechnet): Gewerbesteuermessbetrag × 4 Einkommensteuer: Ist abhängig von deinem Gewinn und deinen weiteren Einkünften. Dazu gibts Rechner im Internet, das kannst du dir also ausrechnen. Weiteres Thema: Krankenkasse. Bist du sozialversicherungspflichtig beschäftigt, und übst dein Gewerbe nicht hauptberuflich aus, musst du keine Beiträge zusätzlich zahlen. Wird oder ist dein Gewerbe hauptberuflich, musst du dich freiwillig versichern (oder eine private KV wählen). Der Beitrag ist abhängig vom Gewinn, es gibt einen Mindestbeitrag von rd. 200 Euro incl. Pflegeversicherung. Bist du bisher familienversichert, musst du dich selbst versichern, wenn dein Gewinn monatlich 505 Euro übersteigt. So... Das wären die wesentlichen Punkte. Viel Erfolg 😊
Hi, super spannendes Video! 🎉 Darf man als Kleinunternehmer ebenfalls Kleinbetragsrechnungen für B2B und B2C ausstellen, wo z.B. das Leistungsdatum nicht angegeben ist?
Was irgendwie nicht so klar war für mich ist ob man jetzt unter 100000 Euro in der EU machen kann u dann das Jahr drauf noch Kleinunternehmer bleiben kann oder welche Grenze gilt da genau ?
Wieder mal ein super Video. Vielen Dank!! Die EU-Kleingewerberegelung ist höchst interessant. Ich verbringe viel Zeit in Griechenland und hier ist dieses Konzept noch komplett unbekannt. Hier zahlt jeder Selbständige/Unternehmer ab dem 1. Euro 24 % Ust. Falls sich das 2025 wirklich ändern sollte, hätte ich einige Geschäftsideen.
Vielen Dank für das gute Video! Meine Produkte kommen aus dem EU Ausland und ich habe eine IOSS Nr. Aktuell verkaufe ich über die Kleinunternehmerregelung nur in DE. Dies könnte ich dann in 2025 ändern, wenn ich das Richtig verstanden habe. Gibt es schon ein Video von Euch zu dieser Problematik? Besten Dank & weiter so.....
Danke für das super Video! Hat mir richtig geholfen. 👍🏼Eine Frage habe ich dennoch, bedeutet das ich als Kleinunternehmer überhaupt nicht vorweisen muss wenn ich unter den 25.000€ liege?
Du musst nur keine Umsatzsteuer Voranmeldungen und keine Jahreserklärung abgeben. Einkommensteuer und Anlage EÜR allerdings schon, eine Gewerbesteuererklärung bei einem Gewinn über 24 500 oder wenn das Finanzamt dich dazu aufdordert.
Hallo Melchior, Vielen Dank für das Video. Wo kann man nachlesen, dass diese Regelung als Gesetz verabschiedet wurde? Ich lese im Netz nur von einem Regierungsentwurf. Würde gerne an einer Stelle nachlesen, dass das jetzt gesetzlich gilt. Vielen Dank!
Danke fürs Vid. Heißt auch dass wenn ich noch kleinunternehmer bin, eine Rechnung in Höhe von 1Mio stelle, sind diese noch Umsatzsteuerfrei? und nach erhalt des geldes bin ich dann erst umsatzsteuerpflichtig?
Das hat viell. nicht so viel mit Steuern zu tun, aber wie sieht es aus mit Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und sonstigen Dingen? Muss man diese Ämter auch informieren, wenn man Kleinunternehmer ist? Ich weiß, das man als Student die Nebentätigkeit dem Bafög Amt mitteilen muss und ab einem Jahresbruttoeinkommen von 6.456 € einem das Bafög gekürzt wird (Stand 2024).
Wie so oft: Kommt drauf an. U. a.: Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit bleibst du beim Arbeitgeber krankenversichert, bei hauptberuflicher Selbstständigkeit nicht (§ 5 Abs. 5 SGB V i.V.m. § 20 SGB XI. Bei Familienvericherung auch beim Kleingewerbe, sobald der Gewinn monatlich 505 Euro übersteigt. Bei EM - Rente die Rentenversicherung (Stundenzahl, Gewinn) und die Krankenkasse (bei Pflichtversicherten in der KV der Rentner wird der Gewinn KV - pflichtig, wenn er 176 Euro monatlich übersteigt, dann auch Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung). Für bestimmte Selbstständige besteht Rentenversicherungspflicht (auch bei Nebengewerbe, was das BSG ausdrücklich entschieden hat). Hierzu gehören z. B. Lehrer, Erzieher, Trainer aller Art Handwerker, Liste gibt es im SGB V. Die Arbeitslosenversicherung betrifft das nicht, außer du beziehst Leistungen ALG I oder ALG II. Das Einkommen aus dem Nebengewerbe wird (teilweise) angerechnet. Beziehst du andere Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag, Elterngeld....) ist die Nebentätigkeit auch zu melden bzw. die Gewinne daraus anzugeben.
lieben Dank wie so oft. Hab zur Zeit tausend Fragen im Kopf und keiner will oder kann mir so recht weiterhelfen😓😓 ....darf ich dir/euch eine email senden, für den entscheidenden Tipp den ich brauche? wäre super lieb, es geht um unseren Kanal, der sich nun anders entwickelt hat wie Anfangs gedacht 🙏❤LG Mandy
Du erreichst uns auch auf Instagram für kleine Tipps und Tricks. Wir dürfen derzeit allerdings keine steuerliche Beratung vornehmen. Falls du einen Experten brauchst, dann können wir dir gerne helfen diesen zu finden. Dafür kannst du dich hier unverbindlich eintragen: steuerfit.tv/steuerberater-finden
Bitte ein Video über Umsatzsteuer Id! Also wenn man es beantragen muss weil man Waren aus EU einkaufen und in Deutschland verkaufen möchte, muss man trotz der niedrigen Umsatz also weniger als 25.000€ auf Kleinunternehmer Reglung verzichten?
Hier findest du schon einige Infos. Du kannst die Umsatzsteuer-ID auch als Kleinunternehmer beantragen. Sie verpflichtet dich zu nichts. Steuernummern: th-cam.com/video/84R4pYmDMF4/w-d-xo.htmlsi=7jfib0071iIY6O3_ Umsatzsteuer-ID beantragen: th-cam.com/video/EnZLRGx6qVo/w-d-xo.htmlsi=IF9Yyxai9QzHdz8o Q&A: th-cam.com/video/bM_UJstQAmQ/w-d-xo.htmlsi=zwnlFB4mTPHeRfQe
Danke für das neue Update für 2025! 🥳 Habe heute auf Sevdesk gelesen, dass sich die 25.000€ ab 2025 sogar auf den Nettoumsatz beziehen und nicht auf den Bruttoumsatz wie bieher. Kannst du hierzu auch etwas sagen? Zitat Sevdesk: "Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die bisherigen Grenzen Bruttosummen waren, während die neuen Grenzen Nettosummen sind. Nach der alten Berechnungsmethode haben sich die Grenzen somit sogar auf 29.750 Euro im letzten Jahr und 119.000 Euro im laufenden Jahr erhöht, sofern deine Leistungen dem vollen Steuersatz unterliegen."
Interessante Frage, wobei ich nicht verstehe wie das nun „Nettosummen“ sein sollen; mit der Kleinunternehmer Regelung bestätigt man ja, keine USt auszuweisen und abzuführen; auf den Rechnungen steht dann der Vermerk: „kein USt Ausweis wegen §19 Kleinunternehmer Regelung“; heißt meiner Meinung nach: sämtliche Einnahmen sind brutto=netto, weil ja keine Steuer „draufgerechnet“ wird. Wie soll unter den Voraussetzungen dann der „Brutto Freibetrag“ bei 29.xxx€ liegen? 🤔
Hallo, zuerst danke für das gute Video. Frage: Was ist wenn man im Jahr 2024 unter 25.000 Euro bleibt, jedoch im Jahr 2025 dann z.B. auf 30.000 Euro kommt, dann wäre man ab dem Jahr 2026 Umsatzsteuerpflichtig. Wenn man nun im Jahr 2026 eine Netto-Rechnungssumme von unter 25.000 Euro hat, aber mit der MWST über 25.000 Euro liegt - kommt man dann ab dem Jahr 2027 wieder in die Kleinunternehmerregelung zurück? Oder geht das nur, wenn man im Jahr 2026 insgesamt (Netto-Rechnungsbeträge + jeweiligen MWST-Betrag) unter 25.000 Euro liegen würde ? Vielen Dank.
können Sie bitte auch ein Video für den Aspekt der Selbständigkeit (international) machen, wie Sie es in dem Video gesagt haben. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Erkenntnisse sowohl aus der Sicht der EU als auch aus der Sicht von Nicht-EU-Ländern darlegen würden. Ich danke Ihnen.
Witzig, Anfang der Woche Gewerbe angemeldet und zack kommt vor dem Fragebogen der steuerlichen Erfassung das richtige Video :D Danke! Dein Content hat mir extrem geholfen bisher! Ich habe zu der Reglung aber jetzt eine Frage. Ich mache es in der Tat als Nebentätigkeit und meine Kunden sind Endkunden, also B2C. Ich habe aber durch Mindesmengen bei Herstellern einen relativ großen Wareneinsatz von 2000 -3000 EUR. Dazu zählen jetzt noch nicht anderen Investionen. Macht die Regelung dann dennoch Sinn? Ich habe halt bisschen schiss, dass wenn ich zB Ein Artikel für 20 EUR anbiete und der Laden durch die Decke geht; dann muss ich im (schlimmste/besten Fall) ja die Preise erhöhen...und ich weiss nicht ob das SO geil ist. Wie denkst du darüber?
Taschenrechner nehmen und mal kalkulieren. Bei 3.000 Einkauf und weiteren Investitionen kommen da schon ein paar Euro Vorsteuer rum, die du "mitnehmen" kannst. Preise solltest du grob kalkulieren, was du mit und ohne Umsatzsteuer haben musst. Mit Kleinunternehmerregelung ist auch der Einkauf "teurer", da du eben die Vorsteuer nicht zurückbekommst. Letztendlich ist es jedoch immer eine indivduelle Entscheidung, die für dich selber treffen musst.😊
@@lutzvormann Hi danke für deine Antwort, ich tendiere ehrlicherweise eher die Regelung bei mir nicht zu nutzen, eben aus den von dir genannten gründen.
Die Kleinunternehmerregelung ist rein finanziell häufig nachteilig. Und das Verwalten der UGs dürfte erheblich teurer sein als die möglichen Vorteile, die du mit der Regelung hast.
Und da gibt es immer noch den hübschen § 42 der Abgabenordnung. Bei 50 UGs, um die Kleinunternehmerregelung nutzen zu können, könnte das FA schon mal auf die gar nicht blöde Idee kommen, dass das eine Steuerumgehung ist 😂
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ich würde es dringend empfehlen. Hier haben wir 5 Gründe besprochen, warum das sinnvoll ist: th-cam.com/video/6RhYM2RXnsU/w-d-xo.html
Was ich irgendwie noch nicht verstanden habe, ist folgendes: Wenn ich 2024 dann 24.000€ erwirtschaftet habe. Dann wäre das nach der Regelung aktuell über der ersten Grenze (die ja bei 22.000€ liegt). Aber ab 2025 gilt ja dann die neue Grenze 25.000€ im Vorjahr. Heißt das, dass ich weiter Kleinunternehmer bleiben würde weil dann automatisch für meine Steuererklärung für 2024 die Grenze von der Regelung ab 01.01.2025 greift, oder nicht?
Wie berechnet man sein zu versteuerndes Einkommen als Kleinunternehmer nebenberuflich? Muss ich nur den Gewinn dazurechnen oder meinen kompletten Umsatz?
Sehr interessant, vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Wollte mal allgemein in die Runde fragen, bzgl. Erreichbarkeit Finanzamt: mein zuständiges Finanzamt ist weder per eMail, noch telefonisch erreichbar. Email-Empfangsadresse wurde abgeschaltet, wenn man anruft, geht nie jemand ans Telefon (ist lt. Rezessionen allgemein bekannt). Wenn man Kleinunternehmer ist, wie verhält es sich dann mit der Krankenversicherung?
Die Kleinunternehmerregelung hat keine Auswirkung auf die Krankenversicherung. Was möchtest du denn da genau wissen? Mehr zur Krankenversicherung findest du hier: th-cam.com/video/WMLLIqJ2rVI/w-d-xo.htmlsi=f8FDR6sbfuswqrD1
Über die Ereichbarkeit der Finanzämter kann ich hier nicht meckern. Wenn das bei dir nicht so gut funktioniert, besorg dir einen Elster-Zugang, da kannst du ja auch Mitteilungen schreiben oder Unterlagen hochladen und auch um einen Rückruf bitten, wenn du mit deinem SB telefonieren willst.
Vielen Dank für dieses tolle Video👍. Ich hátte eine Frage. Ein tschechisches Bauunternehmen ist tátig in der BRD. An ausgestellten Rechnungen an deutsche Kunden gibt es keine USt. (Reverse charge Regelung). Weil das Unternehnen in der BRD tschechische Subunternegmer beauftragt, macht es quartalweise an das deutsche FA USt.-Voranmeldung sowie jährlich USt.- Erklärung. Kann man im Rahnen der USt.-Voranmeldubgen sich die USt. von Rechnungen von deutschen Unternehmen (Hotel, Tankstellen, Autoreparatureb, Einkauf Werkzeug, Arbeitskleidung etc ) von deutschem FA zurückholen? Wenn ja, gibt es dort irgendeine Bedingung? Reicht es, weenn an Rechnungen die deutsche Steuernummer des tschech. Unternehmens angegeben wird? Es wäre sehr lieb, wenn du Rat geben könntest. Liebe Grüße
Aber das bezieht sich nur auf inländische Umsätze oder? Also wenn ich jedes Jahr 24999 Euro im Inland mache, dafür aber 20 Millionen Euro Umsatz in den USA und China kann icb trotzdem die Kleinunternehmerregelung nutzen oder? Vorteil wäre dann keine Abgabe der Umsatzsteuer Voranmeldung und Erklärung. Ist das so richtig oder übersehe ich was?
Wie ist das wenn man Geld für Bilder bekommt, die ein Unternehmen verkauft und ich Provision dafür bekomme. Der Sitz ist den USA und ich bekomme ja keine Rechnung, bzw. ich schreibe keine, sondern bekomme das Geld einfach ausgezahlt. Das Finanzamt hat mir dafür eine Steuernummer gegeben weil ich einmal Geld dafür bekommen habe. Bin da total verwirrt, da es weit weg von 22k/€ sogar weit weg von 1000€ ist.
Das Gesetz der neuen Umsatzsteuergrenze ist aber noch nicht durch alle Gesetzgebungsinstazen durch und tritt erst mit dem Tag der Verkündung in Kraft, ist das richtig? Viele Grüße Anja 🙂
Was ist denn mit denen, die zwar als Freiberufler unterwegs sind und einen Umsatz über 100.000 machen, aber gar keine Umsatzsteuer einnehmen, weil deren Kunden nicht in der EU sitzen? Permanente Null-Steuererklärung?
Moin, habe heute endlich den Schritt gewagt und angemeldet. Kann ich nicht einfach ein zweites Girokonto eröffnen, ich weis du hast erklärt das das die Banken nicht gerne sehen aber habe gelesen als Kleinunternehmer ist das möglich?
Würde ich nicht empfehlen, da es das Risiko mit sich bringt, dass dein Konto geschlossen wird und du nicht an dein Geld kommst. Außerdem möchtest du ja auch wachsen. Es gibt aber auch kostenlose Geschäftskonten für kleine Selbstständigkeiten. Beispiele sind da Kontist (steuerfit.tv/kontist-konto) und FINOM (steuerfit.tv/finom).
Danke für deine super Erklärungen!!!! Eine Frage zu meinem Fall: Ich plane, freiberuflich (in Teilzeit) mit einer Plattform für Online-Beratungen mit Sitz im EU-Ausland zusammen zu arbeiten. D.h. ich führe Beratungen durch, die über diese Plattform laufen. Die KundInnen zahlen pro Beratung direkt an die Plattform, welche einen bestimmten Prozentsatz einbehält (ca. 20 % für ihre Vermittlungsdienste und Werbung etc.) und den Rest an mich ausbezahlt. Auf den einbehaltenen Teil muss ich lt. Plattform die dt. Umsatzsteuer zahlen (richtig?), also 19%. Lohnt sich vor dem Hintergrund für mich die Kleinunternehmer-Regelung?? OHNE Kleinunternehmerregelung könnte ich mir die USt auf den einbehaltenen Teil wieder holen - aber müsste dann USt auf die 80 % zahlen... ist das richtig? --- Bin verwirrt. DANKE dir im Voraus!!! 🤪
Hallo Melchior. Ich habe ein Gewerbe bei dem ich die Kleinunternehmerregelung nutze. Nun möchte ich ein zweites Gewerbe (ganz etwas anderes) anmelden. Im zweiten Gewerbe wäre die Kleinunternehmerregelung von Nachteil, da ich vor allem erstmal Ausgaben plane. Mir ist klar, dass die Summe der Einnahmen aus beiden Gewerben für die Kleinunternehmerregelung zusammengerechnet wird. Ist es möglich das erste Gewerbe MIT Kleinunternehmerregelung weiterzuführen und das neue zweite OHNE Kleinunternehmerregelung?
Im Prinzip ja, wenn du aber vorher freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hast, bist du für fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden und kannst nicht die Kleinunternehmerregelung wählen.
Hi nochmal! Ich habe mich beim Dropshipping gegen die Kleinunternehmer Regelung entschieden. Was hälst Du davon Melchior, wenn ich diesbezüglich im Dachraum verkaufe?
Das ist natürlich schwer zu beantworten, ohne den Kontext zu kennen. Aber ich bin generell immer skeptisch, wenn jemand ein eCommerce Business hat und dann noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Bei 22k bzw. 25k Umsatz ist der Gewinn ja nochmal ordentlich niedriger. Bei einer so niedrigen Gewinnplanung lohnt sich das Ganze doch gar nicht wirklich. Ich hätte also auch auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.
Wenn ich in diesem Jahr (2024) auf einen Umsatz von 24000 Euro komme, kann ich dann im nächsten Jahr (2025) die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Da dieses Jahr ja noch die Grenze von 22.000 Euro gilt, bin ich mir unsicher, was nun zählt. Wäre dankbar für eine kurze Antwort!:)
Hallo,danke für Infos,eine frage ich habe Hauptberuf und ab 2025 in Lieferservis gastronomie Selbständig machen, können Sie mir sagen welche Tätigkeit ist besser wenn,als nebengwerbe oder Keine Gewerbe anmelden soll!? Danke für Ihr Aufmerksamkeit über Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. LG Amir Ali
Das ist keine Entweder/Oder-Frage, sondern eine Kleinunternehmerregelung "ja oder nein"-Frage. Ob du diese anwenden möchtest, musst du selbst entscheiden oder durchrechnen.
wie ist der relevante Umsatz genau definiert? Versandkosten sind m.E. enthalten oder? Aber werden beispielsweise Umsätze aus Verkäufen eingerechnet die vom Kunden (im Rahmen der 14 Tage Frist im Onlinehandel) widerrufen und zeitnah erstattet werden?
Fülle grad bei ELSTER den Fragebogen zur steuerlicher Erfassung aus. Bin auf der Seite mit der Kleinunternehmerreglung. Da ich meine Selbstständigkeit zum 4.11.2024 angemeldet habe, muss ich diesen Fragebogen ja innerhalb von 4 Wochen ausfüllen, richtig? Und kann ich das jetzt trotzdem fortsetzen, auch wenn sich 2025 alles grundlegend ändert? Danke für die Hilfe!
Hallo ich hätte eine sehr wichtige frage, wenn ich eine Webseite erstelle und ein print on demand Händler nutze der im EU Ausland seinen hauptsitzt hat aber dieser hat die Deutschen Umsatzsteuer in meinem Einkaufspreis schon enthalten, muss ich dann trotzdem auf den Betrag Umsatzsteuer zahlen abzüglich von deren Umsatzsteuer oder hat der print on demand händler das dann schon für mich übernommen? Vielen Dank für die Videos :D
kannst du bitte nochmal darauf eingehen wie das ist, wenn man als Dienstleister seine Rechnungen an Fiverr ausstellen möchte bzw. ja auch soll (wie es bei Fiverr steht). Da Fiverr in Israel Ansässig ist und nicht EU-Ausland ist, würde mich dies sehr interessieren.
Wie ist es eigentlich aus sicht von Amazon-Business? Wenn man nebenberuflich mit Amazon KDP starten möchte und eigentlich nichts mit Steuervoranmeldung zu tun haben will, also direkt mit der Kleinunternehmer Regelung starten möchte, wäre das dann so möglich oder machbar? Grad in Bezug auf das Thema Reverse-Charge-Verfahren, was man auf die Rechnung schreiben muss. Muss ich dann trotzdem 19% "aus meiner eigener Tasche" bezahlen oder ist das dann irrelevant?
Ich habe mich für die Kleinunternehmerregelung entschieden. Als ich jetzt meine Einkommsteuer zusammen mit der EüR abgegeben habe, kam die Antwort vom Finanzamt, das sie von mir eine Umsatzsteuererklärung haben möchten. In diesem Video erklären Sie, das ich damit aber nichts zu tun habe. Wie verhalte ich mich den jetzt?
Du bist erst ab dem Steuerjahr 2024 nicht mehr dazu verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung als Kleinunternnehmer abzugeben. Für 2023 musst du das noch tun. Generell gilt außerdem, wenn das Finanzamt etwas fordert, dann hast du das einzureichen.
Ich habe folgendes Problem. Gründungsjahr 2022 (1.Februar) ...Kleinunternehmerregelung. In 22 war ich aucg unter 22.000. In 2023 war ich bei 26.000, somit bin ich 2024 in dee Regelbesteuerung. Das Finanzamt möchte jetzt, dass ich rückwirkend für 2024 die Ust in RG ausweise. Aber wie verhalte ich mich jetzt in 2025? Die neue Regelung besagt, dass ich 2024 unter 25000 verdienen darf um in der Kleinunternehmerregelung zu bleiben. Wenn dem so ist muss ich dann für 2024 trotzdem ust ausweisen oder kann ich dem Finanzamt sagen und für 2025 wieder Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ich 2024 unter 250000 liege?
Hallo, ist es möglich zwei Firmen zu haben und bei der einen die Kleinunternehmer Regel Inanspruchnahme zu nehmen und bei der anderen nicht? Auch wenn der Gesamtumsatz beider Firmen unter 25.000 liegt oder ist die Regel Personengebunden?
Hallo Melchior, auch noch vielen Dank für das Video :) Könntest du uns noch einmal Klarheit schaffen? Ich bin Kleinunternehmer habe derzeit einen Umsatz von 21900 und habe darauf geachtet die grenze nicht zu überschreiten die ja bei 22000 liegt. Jetzt gibt es die Regelung und ich würde gerne wissen ob ich einen Umsatz bis 24900€ noch in diesen Jahr 2024 machen kann um die Kleinunternehmerregelung im Jahr 2025 behalten zukönnen? Viele Dank im Voraus Viele Grüße David
Reverse Charge macht ja diese Regelung komplett sinnlos für alle Businesses die auch nur ein bisschen online stattfinden sollen, also bestimmt 90% lol 🤦♂️
Hi, ich werde erstmalig in 2024 Einnahmen im b@c in Höhe von €26.000 haben. In 2025 wird sich das voraussichtlich wiederholen. Sind die neuen Grenzen brutto zu sehen, sodass ich netto betrachtet doch unter den T€ 25 falle?
Tja. Leider zu spät gehört. Habe in 2023 gegründet ( freier Handelsvertreter) In Ausbildung und Materien investiert. Ca Minus 3000 Euro Umsatz. Dann in 2024 ca 30.000 Euro Umsatz ( wieder viel in Material/ etc) investiert. Blöd, denn die USt vom Material kann ich nicht zurückholen. Wenn ich also am 01.01.25 ins Jahr 2024 schaue: über 25.000 Umsatz; somit wieder Regelbesteuerung in 2025. richtig verstanden ? Wenn ja, dann werde ich jetzt meine weiteren Investitionen nach 2025 verschieben
Ja, genau richtig wie du beschreibst. Du bist also 2025 umsatzsteuerpflichtig (und hast die Möglichkeit dir die Umsatzsteuer bei Investitionen wieder zu holen).
Hi Melchior, kurze Verständnisfrage. Gilt die Umsatzsteuergrenze fürs Folgejahr mit 100.000€ nur für die, die sich ab 2025 selbständig machen?? Oder auch für die, die schon paar jahre als Kleinunternehmer selbständig sind? Danke für deine Antwort im voraus
Ja das habe ich verstanden, aber ich glaub die Frage habe ich nicht ausdrücklich gestellt. 2026 zb. 60.000€ erreicht. 2027 zb auch so ähnlich und so weiter..Ist man dann immer noch für die weiteren Jahre unter 100.000€ Kleinunternehmer bzw von der Umsatzsteuer befreit?
Also darf ich konstant nach dem ersten jahr immer 100.000 euro umsatz machen? Das heißt 1. Jahr 25k (Gründungsjahr) 2. Jahr 100k 3. Jahr 100k immer so weiter?
Nein, im Vorjahr immer unter 25.000 und im laufenden Jahr immer unter 100.000. Um dauerhaft die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, musst du also immer unter 25.000 bleiben.
🤔Hast du dich aktiv für oder gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden? Was waren deine Gründe? Schreibt uns einen Kommentar! 👇
Bin grad dabei ein Tutoring business zu gründen und werde wahrscheinlich die KUR in Anspruch nehmen. Soll nur als Cashcow während des studiums dienen. Hab jedoch auch Kunden aus non-Eu countrys, weil ich halt IB online nachhilfe machen werd(zum Beispiel UK). Was muss man da beachten?
@@bennetschumann9428 Hier sind einige Videos, die dir eventuell helfen könnten:
Online-Kurse: th-cam.com/video/KOPYdOXl1nM/w-d-xo.htmlsi=ORTT5Vp7Vp2ghCX-
Reverse-Charge: th-cam.com/video/vpoC8Nl4Fg0/w-d-xo.htmlsi=bSzW45ElwsWT7UYI
Ausländische Kunden: th-cam.com/video/DCHlT9kbFCo/w-d-xo.htmlsi=O_HBlwkBucvNwGEM
Zusammenfassende Meldung: th-cam.com/video/cLptG52C1tc/w-d-xo.htmlsi=qLWbblZ3Ic4ERbIC
Hallo.
Können Sie mir bitte sagen, was ich bei der Registrierung eines Gewerbetreibenden in Kapitel 17 angeben muss? Das heißt, wenn das Gewerbetreibende einen Mitarbeiter haben muss?
Was soll ich außerdem in Kapitel 18, Punkt 147 und 149 schreiben?
Was muss ich dem Kapitel 22 beifügen, wenn ich noch keinen Steuerberater habe?
@@MarinaCamelia Hier ist eine Anleitung: th-cam.com/video/ERlmfP4D9YM/w-d-xo.html
@@STEUERFIT.Selbststaendige
Thank you very much
Your videos helped me a lot.
But I don't know if I am obliged to have a worker employed on the Gewerbe and what documents I have to attach at the end of the registration in Elster if I don't have a tax consultant.
Please, if you can answer me.
Thank you very much for your kindness.
oh ja, bitte ein video zu eu-weitem handel als kleinunternehmer*in! vielen dank für den vielen hilfreichen content😊
@@Laura-yb8he Yes! ich werde das bei der Prüfung haben.
Das Thema international Dienstleister als Kleinunternehmer wäre sehr interessant für mich :). Gerne dazu ein vertiefendes Video :D
Ist notiert!
Für mich auch.
Vielen Dank. Das Video hat bestätigt, dass die Kleinunternehmenregelung genau das Richtige für mich ist. Bitte, gerne mehr Content zum internationalen Handel als Kleinunternehmer 😊
Na das sind doch mal gute Nachrichten, dass ich das ganze Thema E-Rechnung ignorieren kann.
Genau nach den Infos hatte ich gesucht, danke!
Perfekt. Ich will ab 2025 starten und da sind die neuesten News jetzt genau richtig. DANKE
Mega, ich auch. In welchem Bereich und machst du dich hauptberuflich selbständig?
Same 👍 viel Erfolg euch
Sehr gerne ein Video zu auslandsumsätzen als Kleinunternehmer.
Folgende Themen interessieren mich:
-kommisionsverkäufe in der Eu
-Lieferungen in der Eu (Versendungen und Beförderungen)
-Verkauf an Stores in Luxemburg (online wird Preis abgemacht. Ware befördert nach Lux. Und dann bekomme ich meine Zahlung)
Super Videos immer. Selten eins verpasst.
Beste Grüße
Wäre super wenn du die aktuelle Rechtslage thematisierest und die kommende
Danke für die Themenvorschläge!
Nen Video über die EU Kleinunternehmer Regelung wäre echt interessant
Kommt auf jeden Fall 🙂
Bitte mach ein Video zu dem letzten Thema... Das wäre für mich sehr interessant
Vielen Dank für das tolle Video! Mich würden die vertieften Infos zu den internationalen Geschäften als Kleinunternehmerin auch sehr interessieren. 😊🙏🏻
Danke! Kenne das alles zwar schon aber eine kleine Auffrischung schadet nicht. Zum Glück gibt es Menschen wie dich.❤
Also echt bombe. In mir reift gerade eine Idee für eine Gründung. Hochinteressant dass Ganze und super informativ, kompetent und sympathisch rübergebracht.
Besten Dank dafür.🎉
Super erklärt! Endlich mal jemand der nicht alle Begriffe durcheinander wirft. Danke für dieses Video
So eine schöne Aussprache des Deutschen! Ich höre mir nur Ihre Videos an, um mein Deutsch zu verbessern.
Danke für das Thema, in Ö ist die Umsatzgrenze bis Euro 35.000, ab 2025 bis Euro 55.000
In vielen Ländern sind die Grenzen höher als in Deutschland
Super einfach und klar erklärt🎉
🙏 danke. Rein zufällig gefunden und ich werde es mir noch öfter anschauen. Bin Künstlerin, färbe unter anderem Wolle, sozusagen Liebhaberei, so das Finanzamt. Habe jeden Monat, wo ich mal gut verkaufe, Panik, dass ich zu viel verdiene… vielen Dank. Vielleicht kapiere ich diesen gesamten Steuerwahnsinn ja noch mal. Alles Gute.
Vielleicht hilft dir dieses Video zur Liebhaberei auch: th-cam.com/video/_0Nz6Q5o3yg/w-d-xo.htmlsi=iZKnw858-2gu9s3i
Wichtiger Rat für dich: Dokumentiere deine Einnahmen und Ausgaben. So kannst du nachweisen, dass du keine Gewinne machst und eventuell beruhigt es dich auch etwas mehr, wenn du es schwarz auf weiß siehst. :D
Super, vielen lieben Dank. Bitte, gerne mehr Content zum internationalen Handel als Kleinunternehmer
Für mich wäre es sehr interessant, wenn Sie mal ein Video ganz speziell zum Dropshipping bzw. Streckengeschäftsmodell machen würden. Dies scheint für mich als deutlich komplizierter als andere Businessarten, da man mehrere und manchmal recht komplexe Geschäftsbeziehungen hat.
Absolut! Kennst du schon das Video von mir? th-cam.com/video/ejAPI7AOGtA/w-d-xo.htmlsi=rf8dBOtN8XjGOtQK
Zu dem Thema kommen bald auch noch ein paar mehr 🙂
@@STEUERFIT.Selbststaendige Das hatte ich mir noch nicht angeschaut, wird direkt gemacht. Danke!
Super ich schaue mir gerne an, wir hatten heute das Thema kurz besprochen - Einfuhr-Versandhandelsumsatz, fingierte Rheiengeschäft
@@STEUERFIT.Selbststaendige
Mal wieder ein gutes Video, vielen Dank.
Hi Melchior, sehr interessante Videos bei Dir!Danke dafür. Ich werde im Dachraum Geschäfte durch Dropshipping machen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Du dazu Videos machen könntest, was man bei diesen Geschäften steuerlich beachten muss.
Du kannst dir auf jeden Fall schonmal das Video anschauen: th-cam.com/video/ejAPI7AOGtA/w-d-xo.htmlsi=rf8dBOtN8XjGOtQK
Es folgen bald auch noch mehr Videos zum Thema eCommerce 🙂
Vielen Dank für die Zusammenfassung. Mich würde bezüglich der EU-KU-Regelung interessieren, ob sich diese Aufwandstechnisch rentiert da man als KU ja bis jetzt auf das Reverse Charge Verfahren hinweist und die vierteljährlichen Voranmeldungen abgibt. Man ersetzt dann doch lediglich die Abgabestelle der Voranmeldungen an das BZST oder übersehe ich etwas? Gruß
Das Thema internationale Geschäfte als Kleinunternehmer zu vertiefen, wäre auf jeden Fall interessant!
Frage zur Beachaffung aus dem EU-Ausland: Kann ich nicht einfach als Kleinunternehmer keine USt-ID angeben und somit als "Privatperson" bei Google, Meta, etc. einkaufen? Dann wird die USt ja bereits abgeführt, aber ist das so auch richtig?
Danke. Ich schreibe immer alles auf.
Dankeschön 😊
Danke für das Video. Kommt gerade richtig für mich.
Ich plane gerade als Coach nebenbei zu arbeiten. Das wird unter einem anderen Coach laufen, aber ich werde als Selbstständige ihr die Dienstleistung in Rechnung stellen. Da sie ihnen Sitz in Wien hat würde mich das ganze Thema Reverse-Charge für Kleinunternehmer etc. sehr interessieren.
Hier findest du ein Video dazu: th-cam.com/video/CkdeACNwZ9Y/w-d-xo.htmlfeature=shared
Danke für das Video, mega hilfreich und verständlich 😍
Sehr gutes Video Danke!
Hi, deine Videos sind wirklich super und auf den Punkt! Ein Video für das Internationale Geschäft (im E-commerce) als Kleinunternehmer wäre wirklich sehr hilfreich! 🙏
Vielleicht hilft dieses schonmal weiter: th-cam.com/video/G2HDQjxP7Xo/w-d-xo.htmlfeature=shared
Danke, habe ich mir angeschaut! Hat sich aber nicht die Kleinunternehmerregelung in der EU gändert? Also dass man die in der EU in Anspruch nehmen kann? Vielleicht bringe ich aber auch was durcheinander 😅 sorry
@@anastasiastojko5828 Dazu kommt auf jeden Fall auch noch was. :)
Hallo Herr Neumann, erstmal herzlichen Dank wie immer für das super informative Video!! Leider ist mir vor Erschrecken dadurch eins bewusst geworden - ich bin mit dem Reverse Charge Verfahren als Kleinunternehmer bereits letztes Quartal Umsatzsteuervoranmeldungspflichtig gewesen da ich bei Google Werbung geschaltet habe. Das ist natürlich nicht passiert und jetzt mach ich mir große Sorgen, weil dies ja momentan Vierteljährlich passieren muss. Wie gehe ich hier am Besten vor um glimpflich aus der Sache rauszukommen? Kann ich diese einfach regular in meiner Anmeldung für Q4 mit angeben?
Herzlichen Dank im Voraus!
Du gibst einfach für das III. Quartal eine Voranmeldung ab. Mit ganz viel Pech kriegst du nen bösen Brief vom Finanzamt mit Du Du Du mach das nie wieder aber im Normalfall passiert da gar nichts.
Denke ich auch. Melde einfach das 3. Quartal und dann wird nichts passieren.
Theoretisch könntest du auch noch einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Dann wäre die Umsatzsteuer-Voranmeldung für das 3. Quartal erst zum 10.11. fällig und du bist pünktlich
@@STEUERFIT.Selbststaendige Herzlichen Dank an euch, werde ich so machen - beruhigt mich etwas!
Sehr hilfreich, danke!
Eine weitere Sache, die mich interessieren würde und die ich noch nicht so ganz verstanden habe: Mit der Einführung der EU-KU-Regelung und der KU-IdNr., die man dann extra beantragen muss, läuft dann ja alles über das neue Portal beim BZST. Bringt dies nur Vorteile, wenn ich an Business- und Privatkunden im EU-Ausland meine Dienstleistungen verkaufe oder habe ich auch Vorteile wenn ICH Kunde anderer Unternehmen im EU-Ausland bin und Dienstleistungen beziehe? Also ist das Reverse-Charge-Verfahren dann überhaupt noch relevant, wenn man unter den Grenzen bleibt, oder hat das damit gar nichts zu tun?
Danke für deine Videos!!!
kurze Frage zum Verkauf im EU-Ausland als deutscher Kleinunternehmer an Endkunden: Wenn ich also ab 2025 digitale Produkte (z.B. ein Infobrief im PDF Format als Abo) z.B. auch nach Österreich verkaufen möchte (als Steuerdeutscher) muss ich dem Endkunden keine Umsatzsteuer berechnen, sondern beziehe mich dann auch auf §19 und verkaufe das digitale Abo netto wie jetzt schon in Deutschland?
Es wäre toll ein Video über Online-Kurse, die von Kunden in EU /Ausland gekauft werden können. Info-Business halt 😃
Meinst du sowas hier? :D th-cam.com/video/jqutb0sIiK4/w-d-xo.html
Super Video!
Danke für das Video, das war sehr hilfreich. Eine Frage noch. Was heißt hunderttausend? Einnahme oder Gewinn? Das muss keinen 19% auf der Rechnung sein?
Vielen Dank im Voraus!
Die 100.000 beziehen sich auf den Umsatz. Die 19% müssen dann nicht nur nicht auf der Rechnung stehen, die dürfen da auch nicht stehen. Damit hättest du unberechtigt Umsatzsteuer ausgewiesen, und die musst du ans Finanzamt abführen. Und ein bißchen Zoff mit deinen Kunden kannsr du dann wahrscheinlich auch einplanen: Unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer kann nicht als Vorsteuer abgezogen werden, was zumindest Gewerbekunden nicht sehr freuen wird.
100.000 € Umsatz
@@lutzvormann vielen Dank für Ihre Antworten.
Grüße, danke für das informative Video. Eine kleine Verständnisfrage. Wenn ich dieses Jahr 23.000€ Umsatz mache (22.000€ Umsatzgrenze), zähle ich für das Jahr 2025 immer noch unter die Kleinunternehmerregelung? Lieben Dank im Voraus.
Ja, da die Umsatzgrenze auf 25.000 € im Vorjahr erhöht wird.
Mega Content und super erklärt!! Vielmehr kannst du mir auch eine eigentlich einfache Frage beantworten, welche mir bis dato weder das Finanzamt, noch ein Steuerberater, noch das Internet mal eindeutig beantworten kann.
Nämlich: Wie lange (auf Jahre gesehen) kann ich die Kleinunternehmer Regelung beanspruchen? Weil es ist immer nur von diesen Bedingungen mit unter dem Umsatz bleiben von dem ersten Jahr (grob unter 24k) und dm zweiten Jahr (grob früher unter 50k, ab 2025 ja scheinbar 100k) die Rede. Was aber ist ab dem dritten Jahr? Hier gibt es nirgends konkrete Infos, allgemein wird einen meist gesagt, dass man ab dem dritten Jahr dann automatisch Umsatzsteuerpflichtig ist. Aber ist das wirklich so oder kann man es nicht einfach weiter bleiben und wenn ja was für Grenzen gelten? Wäre dir echt Mega dankbar, wenn du das beantworten könntest!! Weil ich seit Jahren auf der Suche nach dieser Antwort bin!
Solange du die Umsatzgrenzen nicht übersteigt, kannst du die Kleinunternehmerregelung weiter anwenden. Dann gilt das nächste Jahr wieder als das erste Jahr.
Diese Frage können wir dir ganz einfach beantworten. Du kannst für immer Kleinunternehmer sein, solange du unter den Grenzen bist. 🤓 Denn die Grenzen lauten NICHT "22.000 € im ersten und 50.000 € im zweiten Jahr" sondern "22.000 € im Vorjahr und 50.000 € im laufenden Jahr" (ab 2025 dann 25.000 € und 100.000 €).
Hier jetzt einmal mit den neuen Grenzen ab 2025: Du prüfst also einmal am 01.01. ob du im letzten Jahr über 25.000 € Umsatz gemacht hast. Wenn dem so ist, dann musst du ab jetzt Umsatzsteuer ausweisen und bist kein Kleinunternehmer mehr. Solltest du unter 25.000 € Umsatz gemacht haben, aber in diesem Jahr die 100.00 € knacken, zum Beispiel am 30.09., dann bist du ab sofort kein Kleinunternehmer mehr und musst ab dem 01.10. Umsatzsteuer ausweisen.
Solltest du unter der 100.000 € Grenze bleiben, dann beginnt das Ganze am 01.01. des neuen Jahres wieder von vorne und du prüfst, ob du im letzten Jahr über 25.000 € Umsatz gemacht hast.
Tausend Dank für den tollen Content!! Ich starte im Frühjahr 2025 (Praxis für Tierphysiotherapie) und denke, dass sich die Kleinunternehmerregelung für mich anfangs schon anbietet. Allerdings werden bestimmt im ersten Jahr einige Ausgaben anfallen für Praxiseinrichtung (hydraulische Liege...) und auch Therapiegeräte (Laser etc.). Ein Kundenstamm muss sich hingegen erst aufbauen... Die Kosten werden dann aber im Laufe der Zeit deutlich geringer. Da ich auf 5 Jahre gebunden wäre, denke ich, dass ich mit der Kleinunternehmerregelung starten werde... Oder was meinst du? Es ist schwer, das genau zu berechnen, da ich nicht weiß, wie es sich entwickelt. Ich plane auf Lange Sicht auch, Seminare anzubieten etc. Aber ob das in den ersten 2 Jahren stattfinden wird, kommt auf die Entwicklung an. Danke für jeden Tipp :)
Vielleicht helfen dir diese Videos bei der Entscheidung:
Vorteile: th-cam.com/video/OBTPF0kSdf8/w-d-xo.htmlsi=UQgvInrla8YxtWJF
Nachteile: th-cam.com/video/3ANllYnP7kU/w-d-xo.htmlsi=61E8dI-0NfggzC5p
Super Video! Ein weiterers zum EU-weiten Handel mit bspw. Dienstleistern/Zwischenstellen auf EU-Ebene wäre super (in meinem Fall Print-On-Demand Partner).
Schauen wir uns an. Vielleicht hilft das hier schon mal weiter: th-cam.com/video/77BImTV_YWA/w-d-xo.htmlsi=jn_RXOrAqYNEXHzf
Hallo,
könntest du vielleicht mal ein Video darüber machen, wenn man mit online verkaufen anfängt, ab wann man da Steuern zahlen muss und wie man das anmeldet?
Trau mich nämlich deswegen noch nicht anzufangen 😄
Wenn du ein Einzelunternehmen gründen möchtest, ist das recht einfach:
Du gehst zu deiner Stadtverwaltung (evtl. musst du einen Termin vereinbaren, dass kannst du auf der Webseite deiner Stadt nachschauen) und meldest dein Gewerbe an. Dazu brauchst du deinen Ausweis und so ca. 30 Euro (ist je nach Stadt etwas unterschiedlich). Was du vorher wissen solltest: genaue Beschreibung deines Gewerbes, also nicht "Onlinehandel" sondern Onlinehandel mit Keksdosen und Quitscheenten.
Dann bekommst du dort deine Gewerbeanmeldung. In vielen Städten geht das auch online (kannst du googlen: Gewerbeanmedung Klein Kleckersdorf. Dazu brauchst du aber ein BundID-Konto, dass du vorher anlegen musst, ggf. geht das auch mit Personalausweis und Passwort.
Danach eröffnest du ein Bankkonto für dein Unternehmen. Da gibts angefangen von deiner Hausbank bis hin zu Onlinebanken reichlich Auswahl, hier auf dem Kanal auch einige Empfehlungen. Sobald du deine IBAN hast (brauchst du für den nächsten Schritt) gehts weiter. Firmenkonto ist zwar nicht zwingend, aber absolut zu empfehlen (schon deshalb, weil du sonst auch deine ganzen Privatausgaben auf den Kontoauszügen in der Buchhaltung erfassen musst, und das ist unnötige Arbeit.)
Als nächstes musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Das geht nur noch online über Elster. Da musst du ein Konto anlegen (Unternehmenskonto auswählen). Den Fragebogen kannst du ohne "vollwertiges" Konto ausfüllen. Dazu gibts hier auf dem Kanal auch ein Video, wo das erklärt wird.
Überlegung: Du musst einen (geschätzen) vorläufigen Gewinn für das aktuelle Jahr und das Folgejahr angeben, ebenso deine weiteren Einkünfte. Nach deiner Schätzung berechnet das Finanzamt die Einkommen- und ggf. Gewerbesteuervorauszahlungen. Gibst du niedrige Gewinne an, musst du nach der Steuererklärung mit Nachzahlungen rechnen, dann solltest du das berücksichtigen und dafür Geld zur Seite legen. Gibt es auch ein Video zu hier.
Dann musst du dir überlegen, ob du bei der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung wählst oder nicht. Das musst du im Fragebogen ankreuzen. Möglich ist dies bis zu einem Jahresumsatz von 25.000 im laufenden und 100.000 Euro im Folgejahr. Weißt du jetzt schon, dass du da drüber kommst, geht das nicht. Kleinunternehmerregelung hat den Vorteil, dass du keine Umsatzsteuer zahlen musst, keine Voranmeldungen abgeben und keine Jahreserklärung. Allerdings kannst du auch keine Vorsteuer abziehen. Bei der Regelbesteuerung musst du Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen, kannst aber auch die Vorsteuern abziehen. Auch dazu gibts hier einige Videos.
Weiterhin beantragst du (wenn du keine Kleinunternehmerregelung willst) die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten. (Dann wird die Umsatzsteuerzahlung ans Finanzamt erst fällig, wenn dein Kunde auch tatsächlich zahlt, und nicht schon, wenn du die Rechnung schreibst.)
Zum Schluss beantragst du im Fragebogen eine UnsatzsteuerID-Nr. Die brauchst du, wenn du dich z. B. bei Ebay als gewerblicher Verkäufer anmelden willst.
Nachdem du den Fragebogen ans Finanzamt geschickt hast, bekommst du eine Steuernummer vom Finanzamt und die UmsatzsteuerID vom Bundesamt für Finanzen.
Dann kannst du dir überlegen, ob du deine Buchhaltung selbst machst, oder zum Steuerberater gehen willst. Beim Steuerberater kannst du mit dem besprechen, wie die Buchhaltung gestaltet werden soll, machst du sie selbst, gibts hier viele Videos, wo die unterschiedlichen Programme vorgestellt werden. Wenn du auch deine Steuererklärung selbst machen willst, achte drauf, das dein Programm das kann, ansonsten musst du dich mit Elster rumschlagen. Aber auch das wird hier auf dem Kanal erklärt. Ganz neu ist noch Seewara, da kannst du deine Belege hochladen, und die Buchhaltung sellbst übernimmt ein Buchhalter oder auch Steuerberater. Ist aber nicht ganz "billig".
Dann kannst du dir überlegen: Verkauf mit eigenem Shop, auf einer Plattform wie ebay oder beides. Für einen eigenen Shop brauchst du dann einen Provider (und der Shop muss erstellt werden), bei den Plattformen musst du dich anmelden. Beachte bei Dropshipping, dass du als Verkäufer für Gewährleistung und Rücksendungen bei Widerruf selbst zuständig bist.
Überlegen solltest du dir ggf. noch, ob ubd wie du Werbung machen möchtest.
Dann wirst du Post von der IHK bekommen. Die wollen einen (Zwangs)beitrag, den du grundsätzlich auch zahlen musst. In den ersten drei Jahren bist du aber befreit, wenn dein Gewinn unter 25.000 Euro liegt. Das musst du aber beantragen, steht aber auch im Brief.
Ebenso wirst du Post von der Berufsgenossenschaft bekommen. Da kannst du bei den meisten wählen, ob du freiwillig Mitglied werden willst oder nicht. Das musst du dann selbst entscheiden.
Zu den Steuern (auch da wieder: Du kannst die Videos hier schauen). Umsatzsteuer: Fällt bei Kleinunternehmerregelung nicht an, ansonsten vierteljährlich eine Voranmeldung und eine Jahreserklärung. Höhe entsprechend deinen Umsätzen und deinen Vorsteuern.
Gewerbesteuer: Fällt erst an bei einem Gewinn ab 24.500. Danach: Gewinn - 24 500 Freibetrag x 3,5% (Gewerbesteuermessbetrag) x Hebesatz deiner Gemeinde (den kannst du googlen) = zu zahlende Steuer.
Anrechnung auf deine Einkommensteuer (Gewerbesteuer wird zum Teil auf deine Einkommensteuer angerechnet): Gewerbesteuermessbetrag × 4
Einkommensteuer: Ist abhängig von deinem Gewinn und deinen weiteren Einkünften. Dazu gibts Rechner im Internet, das kannst du dir also ausrechnen.
Weiteres Thema: Krankenkasse. Bist du sozialversicherungspflichtig beschäftigt, und übst dein Gewerbe nicht hauptberuflich aus, musst du keine Beiträge zusätzlich zahlen.
Wird oder ist dein Gewerbe hauptberuflich, musst du dich freiwillig versichern (oder eine private KV wählen). Der Beitrag ist abhängig vom Gewinn, es gibt einen Mindestbeitrag von rd. 200 Euro incl. Pflegeversicherung.
Bist du bisher familienversichert, musst du dich selbst versichern, wenn dein Gewinn monatlich 505 Euro übersteigt.
So... Das wären die wesentlichen Punkte. Viel Erfolg 😊
Das Video sollte dir weiterhelfen: th-cam.com/video/5LznsgvEaTs/w-d-xo.htmlfeature=shared
Viel Erfolg! 🚀
Hi, super spannendes Video! 🎉 Darf man als Kleinunternehmer ebenfalls Kleinbetragsrechnungen für B2B und B2C ausstellen, wo z.B. das Leistungsdatum nicht angegeben ist?
Ja, darfst du. Hier findest du mehr Infos: th-cam.com/video/u8U1A0Dac1k/w-d-xo.htmlsi=vSDc8ZEFQCIRDbo2
Was irgendwie nicht so klar war für mich ist ob man jetzt unter 100000 Euro in der EU machen kann u dann das Jahr drauf noch Kleinunternehmer bleiben kann oder welche Grenze gilt da genau ?
Wieder mal ein super Video. Vielen Dank!! Die EU-Kleingewerberegelung ist höchst interessant. Ich verbringe viel Zeit in Griechenland und hier ist dieses Konzept noch komplett unbekannt. Hier zahlt jeder Selbständige/Unternehmer ab dem 1. Euro
24 % Ust. Falls sich das 2025 wirklich ändern sollte, hätte ich einige Geschäftsideen.
Vielen Dank für das gute Video! Meine Produkte kommen aus dem EU Ausland und ich habe eine IOSS Nr. Aktuell verkaufe ich über die Kleinunternehmerregelung nur in DE. Dies könnte ich dann in 2025 ändern, wenn ich das Richtig verstanden habe. Gibt es schon ein Video von Euch zu dieser Problematik? Besten Dank & weiter so.....
Danke für das super Video! Hat mir richtig geholfen. 👍🏼Eine Frage habe ich dennoch, bedeutet das ich als Kleinunternehmer überhaupt nicht vorweisen muss wenn ich unter den 25.000€ liege?
Du musst nur keine Umsatzsteuer Voranmeldungen und keine Jahreserklärung abgeben. Einkommensteuer und Anlage EÜR allerdings schon, eine Gewerbesteuererklärung bei einem Gewinn über 24 500 oder wenn das Finanzamt dich dazu aufdordert.
Das sieht das Finanzamt spätestens bei deiner Einkommensteuererklärung. :)
Hallo Melchior,
Vielen Dank für das Video. Wo kann man nachlesen, dass diese Regelung als Gesetz verabschiedet wurde? Ich lese im Netz nur von einem Regierungsentwurf. Würde gerne an einer Stelle nachlesen, dass das jetzt gesetzlich gilt.
Vielen Dank!
Die finale Verabschiedung steht noch aus. Aber da es „nur“ eine Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht ist, ist das eine reine Formsache.
Danke fürs Vid. Heißt auch dass wenn ich noch kleinunternehmer bin, eine Rechnung in Höhe von 1Mio stelle, sind diese noch Umsatzsteuerfrei? und nach erhalt des geldes bin ich dann erst umsatzsteuerpflichtig?
Das hat viell. nicht so viel mit Steuern zu tun, aber wie sieht es aus mit Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und sonstigen Dingen? Muss man diese Ämter auch informieren, wenn man Kleinunternehmer ist? Ich weiß, das man als Student die Nebentätigkeit dem Bafög Amt mitteilen muss und ab einem Jahresbruttoeinkommen von 6.456 € einem das Bafög gekürzt wird (Stand 2024).
Wie so oft: Kommt drauf an. U. a.: Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit bleibst du beim Arbeitgeber krankenversichert, bei hauptberuflicher Selbstständigkeit nicht (§ 5 Abs. 5 SGB V i.V.m. § 20 SGB XI. Bei Familienvericherung auch beim Kleingewerbe, sobald der Gewinn monatlich 505 Euro übersteigt. Bei EM - Rente die Rentenversicherung (Stundenzahl, Gewinn) und die Krankenkasse (bei Pflichtversicherten in der KV der Rentner wird der Gewinn KV - pflichtig, wenn er 176 Euro monatlich übersteigt, dann auch Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung). Für bestimmte Selbstständige besteht Rentenversicherungspflicht (auch bei Nebengewerbe, was das BSG ausdrücklich entschieden hat). Hierzu gehören z. B. Lehrer, Erzieher, Trainer aller Art Handwerker, Liste gibt es im SGB V. Die Arbeitslosenversicherung betrifft das nicht, außer du beziehst Leistungen ALG I oder ALG II. Das Einkommen aus dem Nebengewerbe wird (teilweise) angerechnet. Beziehst du andere Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag, Elterngeld....) ist die Nebentätigkeit auch zu melden bzw. die Gewinne daraus anzugeben.
lieben Dank wie so oft. Hab zur Zeit tausend Fragen im Kopf und keiner will oder kann mir so recht weiterhelfen😓😓 ....darf ich dir/euch eine email senden, für den entscheidenden Tipp den ich brauche? wäre super lieb, es geht um unseren Kanal, der sich nun anders entwickelt hat wie Anfangs gedacht 🙏❤LG Mandy
Du erreichst uns auch auf Instagram für kleine Tipps und Tricks. Wir dürfen derzeit allerdings keine steuerliche Beratung vornehmen. Falls du einen Experten brauchst, dann können wir dir gerne helfen diesen zu finden. Dafür kannst du dich hier unverbindlich eintragen: steuerfit.tv/steuerberater-finden
Habe mich Dank Deiner Videos dagegen entschieden, die meisten Einnahmen kommen aus der EU, Google, Amazon u. andere. Weißt ja selber warum 🙂
Klingt sehr sinnvoll 🙂
Bitte ein Video über Umsatzsteuer Id! Also wenn man es beantragen muss weil man Waren aus EU einkaufen und in Deutschland verkaufen möchte, muss man trotz der niedrigen Umsatz also weniger als 25.000€ auf Kleinunternehmer Reglung verzichten?
Hier findest du schon einige Infos. Du kannst die Umsatzsteuer-ID auch als Kleinunternehmer beantragen. Sie verpflichtet dich zu nichts.
Steuernummern: th-cam.com/video/84R4pYmDMF4/w-d-xo.htmlsi=7jfib0071iIY6O3_
Umsatzsteuer-ID beantragen: th-cam.com/video/EnZLRGx6qVo/w-d-xo.htmlsi=IF9Yyxai9QzHdz8o
Q&A: th-cam.com/video/bM_UJstQAmQ/w-d-xo.htmlsi=zwnlFB4mTPHeRfQe
Trifft das letzte Thema auch zu wenn man Material aus anderen Ländern bezieht um es weiterzuverarbeiten zum eigenen Endprodukt ?
Danke für das neue Update für 2025! 🥳
Habe heute auf Sevdesk gelesen, dass sich die 25.000€ ab 2025 sogar auf den Nettoumsatz beziehen und nicht auf den Bruttoumsatz wie bieher. Kannst du hierzu auch etwas sagen?
Zitat Sevdesk: "Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die bisherigen Grenzen Bruttosummen waren, während die neuen Grenzen Nettosummen sind. Nach der alten Berechnungsmethode haben sich die Grenzen somit sogar auf 29.750 Euro im letzten Jahr und 119.000 Euro im laufenden Jahr erhöht, sofern deine Leistungen dem vollen Steuersatz unterliegen."
Interessante Frage, wobei ich nicht verstehe wie das nun „Nettosummen“ sein sollen; mit der Kleinunternehmer Regelung bestätigt man ja, keine USt auszuweisen und abzuführen; auf den Rechnungen steht dann der Vermerk: „kein USt Ausweis wegen §19 Kleinunternehmer Regelung“; heißt meiner Meinung nach: sämtliche Einnahmen sind brutto=netto, weil ja keine Steuer „draufgerechnet“ wird. Wie soll unter den Voraussetzungen dann der „Brutto Freibetrag“ bei 29.xxx€ liegen? 🤔
@@MissxduCoeurx3 Genau das, was du nennst, verwirrt mich eben an der Aussage.
Versteh ich auch nicht...
Hallo, zuerst danke für das gute Video. Frage: Was ist wenn man im Jahr 2024 unter 25.000 Euro bleibt, jedoch im Jahr 2025 dann z.B. auf 30.000 Euro kommt, dann wäre man ab dem Jahr 2026 Umsatzsteuerpflichtig. Wenn man nun im Jahr 2026 eine Netto-Rechnungssumme von unter 25.000 Euro hat, aber mit der MWST über 25.000 Euro liegt - kommt man dann ab dem Jahr 2027 wieder in die Kleinunternehmerregelung zurück? Oder geht das nur, wenn man im Jahr 2026 insgesamt (Netto-Rechnungsbeträge + jeweiligen MWST-Betrag) unter 25.000 Euro liegen würde ? Vielen Dank.
können Sie bitte auch ein Video für den Aspekt der Selbständigkeit (international) machen, wie Sie es in dem Video gesagt haben. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Erkenntnisse sowohl aus der Sicht der EU als auch aus der Sicht von Nicht-EU-Ländern darlegen würden. Ich danke Ihnen.
Kommt auf die Liste
Hallo Melchior, kann man bei dir eine kostenpflichtige Erstberatung mit Fragen per online oder Teams bekommen?
Derzeit leider nicht.
Witzig, Anfang der Woche Gewerbe angemeldet und zack kommt vor dem Fragebogen der steuerlichen Erfassung das richtige Video :D
Danke! Dein Content hat mir extrem geholfen bisher!
Ich habe zu der Reglung aber jetzt eine Frage. Ich mache es in der Tat als Nebentätigkeit und meine Kunden sind Endkunden, also B2C. Ich habe aber durch Mindesmengen bei Herstellern einen relativ großen Wareneinsatz von 2000 -3000 EUR. Dazu zählen jetzt noch nicht anderen Investionen.
Macht die Regelung dann dennoch Sinn? Ich habe halt bisschen schiss, dass wenn ich zB Ein Artikel für 20 EUR anbiete und der Laden durch die Decke geht; dann muss ich im (schlimmste/besten Fall) ja die Preise erhöhen...und ich weiss nicht ob das SO geil ist.
Wie denkst du darüber?
Taschenrechner nehmen und mal kalkulieren. Bei 3.000 Einkauf und weiteren Investitionen kommen da schon ein paar Euro Vorsteuer rum, die du "mitnehmen" kannst. Preise solltest du grob kalkulieren, was du mit und ohne Umsatzsteuer haben musst. Mit Kleinunternehmerregelung ist auch der Einkauf "teurer", da du eben die Vorsteuer nicht zurückbekommst. Letztendlich ist es jedoch immer eine indivduelle Entscheidung, die für dich selber treffen musst.😊
@@lutzvormann Hi danke für deine Antwort, ich tendiere ehrlicherweise eher die Regelung bei mir nicht zu nutzen, eben aus den von dir genannten gründen.
KOOL! Kann man dann nicht 50 UGs anmelden um die Umsatzgrenzen zu erhöhen? Bin wahrscheinlich nicht der erste mit der Idee 😄
Die Kleinunternehmerregelung ist rein finanziell häufig nachteilig. Und das Verwalten der UGs dürfte erheblich teurer sein als die möglichen Vorteile, die du mit der Regelung hast.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Ja schon klar, aber tausche UG mal durch einen anderen Parameter aus.
Mit einem Einzelunternehmen ist das zum Beispiel nicht möglich. Da musst du mit allen Umsätzen zusammen unter der Grenze bleiben.
Und da gibt es immer noch den hübschen § 42 der Abgabenordnung. Bei 50 UGs, um die Kleinunternehmerregelung nutzen zu können, könnte das FA schon mal auf die gar nicht blöde Idee kommen, dass das eine Steuerumgehung ist 😂
Brauche ich als Kleinunternehmer zwingend ein Geschäftskonto oder würdest du das grundsätzlich empfehlen ?!
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ich würde es dringend empfehlen. Hier haben wir 5 Gründe besprochen, warum das sinnvoll ist: th-cam.com/video/6RhYM2RXnsU/w-d-xo.html
Was ich irgendwie noch nicht verstanden habe, ist folgendes: Wenn ich 2024 dann 24.000€ erwirtschaftet habe. Dann wäre das nach der Regelung aktuell über der ersten Grenze (die ja bei 22.000€ liegt). Aber ab 2025 gilt ja dann die neue Grenze 25.000€ im Vorjahr. Heißt das, dass ich weiter Kleinunternehmer bleiben würde weil dann automatisch für meine Steuererklärung für 2024 die Grenze von der Regelung ab 01.01.2025 greift, oder nicht?
Das Frage ich mich auch. Darf ich dieses Jahr schon über 22.000 Umsatz machen?
Ja, mit der neuen Regelung bleibst du dann trotzdem Kleinunternehmer.
Wie ist es wenn man Geschäftsinventar importiert hat per DDP incoterm ,?
Nicht zu vergessen: innergemeinschaftlicher Erwerb über 12.500, dann auch hier muss Kleinunternehmer Steuer abführen
Thank you very much.
Wie berechnet man sein zu versteuerndes Einkommen als Kleinunternehmer nebenberuflich? Muss ich nur den Gewinn dazurechnen oder meinen kompletten Umsatz?
Den Gewinn
Sehr interessant, vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Wollte mal allgemein in die Runde fragen, bzgl. Erreichbarkeit Finanzamt: mein zuständiges Finanzamt ist weder per eMail, noch telefonisch erreichbar. Email-Empfangsadresse wurde abgeschaltet, wenn man anruft, geht nie jemand ans Telefon (ist lt. Rezessionen allgemein bekannt). Wenn man Kleinunternehmer ist, wie verhält es sich dann mit der Krankenversicherung?
Die Kleinunternehmerregelung hat keine Auswirkung auf die Krankenversicherung. Was möchtest du denn da genau wissen?
Mehr zur Krankenversicherung findest du hier: th-cam.com/video/WMLLIqJ2rVI/w-d-xo.htmlsi=f8FDR6sbfuswqrD1
Über die Ereichbarkeit der Finanzämter kann ich hier nicht meckern. Wenn das bei dir nicht so gut funktioniert, besorg dir einen Elster-Zugang, da kannst du ja auch Mitteilungen schreiben oder Unterlagen hochladen und auch um einen Rückruf bitten, wenn du mit deinem SB telefonieren willst.
Vielen Dank für dieses tolle Video👍. Ich hátte eine Frage. Ein tschechisches Bauunternehmen ist tátig in der BRD. An ausgestellten Rechnungen an deutsche Kunden gibt es keine USt. (Reverse charge Regelung). Weil das Unternehnen in der BRD tschechische Subunternegmer beauftragt, macht es quartalweise an das deutsche FA USt.-Voranmeldung sowie jährlich USt.- Erklärung. Kann man im Rahnen der USt.-Voranmeldubgen sich die USt. von Rechnungen von deutschen Unternehmen (Hotel, Tankstellen, Autoreparatureb, Einkauf Werkzeug, Arbeitskleidung etc ) von deutschem FA zurückholen? Wenn ja, gibt es dort irgendeine Bedingung? Reicht es, weenn an Rechnungen die deutsche Steuernummer des tschech. Unternehmens angegeben wird? Es wäre sehr lieb, wenn du Rat geben könntest. Liebe Grüße
Aber das bezieht sich nur auf inländische Umsätze oder? Also wenn ich jedes Jahr 24999 Euro im Inland mache, dafür aber 20 Millionen Euro Umsatz in den USA und China kann icb trotzdem die Kleinunternehmerregelung nutzen oder? Vorteil wäre dann keine Abgabe der Umsatzsteuer Voranmeldung und Erklärung. Ist das so richtig oder übersehe ich was?
Ja, richtig 👍
Wie ist das wenn man Geld für Bilder bekommt, die ein Unternehmen verkauft und ich Provision dafür bekomme.
Der Sitz ist den USA und ich bekomme ja keine Rechnung, bzw. ich schreibe keine, sondern bekomme das Geld einfach ausgezahlt.
Das Finanzamt hat mir dafür eine Steuernummer gegeben weil ich einmal Geld dafür bekommen habe.
Bin da total verwirrt, da es weit weg von 22k/€ sogar weit weg von 1000€ ist.
Hallo, ich bin ab 01.01. Rentner und behalte mein Gewerbe wegen
einem Kunden. Wäre da die Kleinunternehmen-Regelung sinnvoll.
Das Gesetz der neuen Umsatzsteuergrenze ist aber noch nicht durch alle Gesetzgebungsinstazen durch und tritt erst mit dem Tag der Verkündung in Kraft, ist das richtig?
Viele Grüße Anja 🙂
Die finale Verabschiedung steht noch aus. Aber da es „nur“ eine Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht ist, ist das eine reine Formsache.
Also wenn ich nächstes Jahr mit meinem bestehendem Gewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme muss ich bis 100k keine Umsatzsteuer zahlen?
Was ist denn mit denen, die zwar als Freiberufler unterwegs sind und einen Umsatz über 100.000 machen, aber gar keine Umsatzsteuer einnehmen, weil deren Kunden nicht in der EU sitzen? Permanente Null-Steuererklärung?
Moin, habe heute endlich den Schritt gewagt und angemeldet. Kann ich nicht einfach ein zweites Girokonto eröffnen, ich weis du hast erklärt das das die Banken nicht gerne sehen aber habe gelesen als Kleinunternehmer ist das möglich?
Würde ich nicht empfehlen, da es das Risiko mit sich bringt, dass dein Konto geschlossen wird und du nicht an dein Geld kommst. Außerdem möchtest du ja auch wachsen. Es gibt aber auch kostenlose Geschäftskonten für kleine Selbstständigkeiten. Beispiele sind da Kontist (steuerfit.tv/kontist-konto) und FINOM (steuerfit.tv/finom).
Danke für deine super Erklärungen!!!! Eine Frage zu meinem Fall: Ich plane, freiberuflich (in Teilzeit) mit einer Plattform für Online-Beratungen mit Sitz im EU-Ausland zusammen zu arbeiten. D.h. ich führe Beratungen durch, die über diese Plattform laufen. Die KundInnen zahlen pro Beratung direkt an die Plattform, welche einen bestimmten Prozentsatz einbehält (ca. 20 % für ihre Vermittlungsdienste und Werbung etc.) und den Rest an mich ausbezahlt. Auf den einbehaltenen Teil muss ich lt. Plattform die dt. Umsatzsteuer zahlen (richtig?), also 19%. Lohnt sich vor dem Hintergrund für mich die Kleinunternehmer-Regelung?? OHNE Kleinunternehmerregelung könnte ich mir die USt auf den einbehaltenen Teil wieder holen - aber müsste dann USt auf die 80 % zahlen... ist das richtig? --- Bin verwirrt. DANKE dir im Voraus!!! 🤪
Hallo Melchior.
Ich habe ein Gewerbe bei dem ich die Kleinunternehmerregelung nutze. Nun möchte ich ein zweites Gewerbe (ganz etwas anderes) anmelden. Im zweiten Gewerbe wäre die Kleinunternehmerregelung von Nachteil, da ich vor allem erstmal Ausgaben plane. Mir ist klar, dass die Summe der Einnahmen aus beiden Gewerben für die Kleinunternehmerregelung zusammengerechnet wird.
Ist es möglich das erste Gewerbe MIT Kleinunternehmerregelung weiterzuführen und das neue zweite OHNE Kleinunternehmerregelung?
Ist es möglich zur Kleinunternehmer Regel zu wechseln für 2025 und für 2026 wieder zur Regelbesteuerung ?
Im Prinzip ja, wenn du aber vorher freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hast, bist du für fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden und kannst nicht die Kleinunternehmerregelung wählen.
Hi nochmal! Ich habe mich beim Dropshipping gegen die Kleinunternehmer Regelung entschieden. Was hälst Du davon Melchior, wenn ich diesbezüglich im Dachraum verkaufe?
Das ist natürlich schwer zu beantworten, ohne den Kontext zu kennen.
Aber ich bin generell immer skeptisch, wenn jemand ein eCommerce Business hat und dann noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Bei 22k bzw. 25k Umsatz ist der Gewinn ja nochmal ordentlich niedriger. Bei einer so niedrigen Gewinnplanung lohnt sich das Ganze doch gar nicht wirklich.
Ich hätte also auch auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.
Wenn ich in diesem Jahr (2024) auf einen Umsatz von 24000 Euro komme, kann ich dann im nächsten Jahr (2025) die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Da dieses Jahr ja noch die Grenze von 22.000 Euro gilt, bin ich mir unsicher, was nun zählt.
Wäre dankbar für eine kurze Antwort!:)
Kannst du 👍
@STEUERFIT.Selbststaendige Mega, danke für die schnelle Antwort! Echt ein super Video, was ich gerade zum richtigen Zeitpunkt gebraucht habe.
Kann man als Kleinunternehmer Dinge wie Schreibtisch, Laptop oder Lageregale absetzten?
Ja. Du kannst dir nur die Umsatzsteuer nicht wiederholen.
Hallo,danke für Infos,eine frage
ich habe Hauptberuf und
ab 2025 in Lieferservis gastronomie Selbständig machen, können Sie mir sagen welche Tätigkeit ist besser wenn,als nebengwerbe oder Keine Gewerbe anmelden soll!?
Danke für Ihr Aufmerksamkeit über Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
LG Amir Ali
Das ist keine Entweder/Oder-Frage, sondern eine Kleinunternehmerregelung "ja oder nein"-Frage. Ob du diese anwenden möchtest, musst du selbst entscheiden oder durchrechnen.
wie ist der relevante Umsatz genau definiert? Versandkosten sind m.E. enthalten oder? Aber werden beispielsweise Umsätze aus Verkäufen eingerechnet die vom Kunden (im Rahmen der 14 Tage Frist im Onlinehandel) widerrufen und zeitnah erstattet werden?
Wenn dein Kunde sein Widerrufsrecht ausübt und du ihm das Geld erstattest, hast du ja einen negativen Umsatz, der deinen Gesamtzmsatz vermindert.
Fülle grad bei ELSTER den Fragebogen zur steuerlicher Erfassung aus. Bin auf der Seite mit der Kleinunternehmerreglung. Da ich meine Selbstständigkeit zum 4.11.2024 angemeldet habe, muss ich diesen Fragebogen ja innerhalb von 4 Wochen ausfüllen, richtig? Und kann ich das jetzt trotzdem fortsetzen, auch wenn sich 2025 alles grundlegend ändert? Danke für die Hilfe!
Du kannst das jetzt natürlich trotzdem alles ausfüllen.
Hallo ich hätte eine sehr wichtige frage,
wenn ich eine Webseite erstelle und ein print on demand Händler nutze der im EU Ausland seinen hauptsitzt hat aber dieser hat die Deutschen Umsatzsteuer in meinem Einkaufspreis schon enthalten, muss ich dann trotzdem auf den Betrag Umsatzsteuer zahlen abzüglich von deren Umsatzsteuer oder hat der print on demand händler das dann schon für mich übernommen? Vielen Dank für die Videos :D
kannst du bitte nochmal darauf eingehen wie das ist, wenn man als Dienstleister seine Rechnungen an Fiverr ausstellen möchte bzw. ja auch soll (wie es bei Fiverr steht). Da Fiverr in Israel Ansässig ist und nicht EU-Ausland ist, würde mich dies sehr interessieren.
Ich arbeite mit Network aus Ö, wie ist es dann ? Was kann ich als Kleinunternehmer dann überhaupt absetzen ? ZB Network
Wie ist es eigentlich aus sicht von Amazon-Business? Wenn man nebenberuflich mit Amazon KDP starten möchte und eigentlich nichts mit Steuervoranmeldung zu tun haben will, also direkt mit der Kleinunternehmer Regelung starten möchte, wäre das dann so möglich oder machbar? Grad in Bezug auf das Thema Reverse-Charge-Verfahren, was man auf die Rechnung schreiben muss. Muss ich dann trotzdem 19% "aus meiner eigener Tasche" bezahlen oder ist das dann irrelevant?
Schau mal hier rein: th-cam.com/video/qiXkkAd5a2g/w-d-xo.htmlsi=gmMMPf_JFYyScorl&t=452
Ich habe mich für die Kleinunternehmerregelung entschieden. Als ich jetzt meine Einkommsteuer zusammen mit der EüR abgegeben habe, kam die Antwort vom Finanzamt, das sie von mir eine Umsatzsteuererklärung haben möchten. In diesem Video erklären Sie, das ich damit aber nichts zu tun habe. Wie verhalte ich mich den jetzt?
Du bist erst ab dem Steuerjahr 2024 nicht mehr dazu verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung als Kleinunternnehmer abzugeben. Für 2023 musst du das noch tun. Generell gilt außerdem, wenn das Finanzamt etwas fordert, dann hast du das einzureichen.
Ich habe folgendes Problem. Gründungsjahr 2022 (1.Februar) ...Kleinunternehmerregelung. In 22 war ich aucg unter 22.000. In 2023 war ich bei 26.000, somit bin ich 2024 in dee Regelbesteuerung. Das Finanzamt möchte jetzt, dass ich rückwirkend für 2024 die Ust in RG ausweise.
Aber wie verhalte ich mich jetzt in 2025? Die neue Regelung besagt, dass ich 2024 unter 25000 verdienen darf um in der Kleinunternehmerregelung zu bleiben. Wenn dem so ist muss ich dann für 2024 trotzdem ust ausweisen oder kann ich dem Finanzamt sagen und für 2025 wieder Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ich 2024 unter 250000 liege?
Ich Blicke nämlich überhaupt nicht mehr durch
@@manuelapliske8396 Ja, das geht.
Hallo, ist es möglich zwei Firmen zu haben und bei der einen die Kleinunternehmer Regel Inanspruchnahme zu nehmen und bei der anderen nicht? Auch wenn der Gesamtumsatz beider Firmen unter 25.000 liegt oder ist die Regel Personengebunden?
Nein, das geht nicht. Die Umsatzsteuer und damit auch die Kleinunternehmerregelung richtet sich nach dir als Person
Da Gründe eine Genossenschaft oder ähnliches. Ist Finanztechnisch und rechtlich eh besser. Das ander machst als Einzel Firma.
Hi wie mache ich es wenn ich als Kleinunternehmer von Privat auf Ebay kaufe, bekomme ja keine Rechnung. Reicht der Beleg der Zahlung?
Hallo,
Ich suche einen Steuerberater für die Anmeldung in Elster, dann für die Bautätigkeit. Können Sie mir helfen?
Hallo! Wir können dir dabei helfen, den passenden Experten zu finden: steuerfit.tv/steuerberater-finden
Sind die Änderungen für 2025 noch immer nur ein Entwurf oder jetzt fix? Grüße
Die finale Verabschiedung steht noch aus. Aber da es „nur“ eine Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht ist, ist das eine reine Formsache.
Hallo Melchior,
auch noch vielen Dank für das Video :)
Könntest du uns noch einmal Klarheit schaffen?
Ich bin Kleinunternehmer habe derzeit einen Umsatz von 21900 und habe darauf geachtet die grenze nicht zu überschreiten die ja bei 22000 liegt.
Jetzt gibt es die Regelung und ich würde gerne wissen ob ich einen Umsatz bis 24900€ noch in diesen Jahr 2024 machen kann um die Kleinunternehmerregelung im Jahr 2025 behalten zukönnen?
Viele Dank im Voraus
Viele Grüße
David
Du kannst in diesem Jahr noch bis zu 25.000 Euro Umsatz machen und bleibst 2025 Kleinunternehmer
Reverse Charge macht ja diese Regelung komplett sinnlos für alle Businesses die auch nur ein bisschen online stattfinden sollen, also bestimmt 90% lol 🤦♂️
Hi, ich werde erstmalig in 2024 Einnahmen im b@c in Höhe von €26.000 haben. In 2025 wird sich das voraussichtlich wiederholen. Sind die neuen Grenzen brutto zu sehen, sodass ich netto betrachtet doch unter den T€ 25 falle?
was ist eig im 3. jahr? vorjahr 25k , folgejahr 100k.und im 3. jahr?
Es gibt kein 3. Jahr. Es gilt immer das Vorjahr und das laufende Jahr. Auch noch nach 80 Jahren.
Tja. Leider zu spät gehört.
Habe in 2023 gegründet ( freier Handelsvertreter) In Ausbildung und Materien investiert. Ca Minus 3000 Euro Umsatz.
Dann in 2024 ca 30.000 Euro Umsatz ( wieder viel in Material/ etc) investiert.
Blöd, denn die USt vom Material kann ich nicht zurückholen.
Wenn ich also am 01.01.25 ins Jahr 2024 schaue: über 25.000 Umsatz; somit wieder Regelbesteuerung in 2025.
richtig verstanden ?
Wenn ja, dann werde ich jetzt meine weiteren Investitionen nach 2025 verschieben
Ja, genau richtig wie du beschreibst. Du bist also 2025 umsatzsteuerpflichtig (und hast die Möglichkeit dir die Umsatzsteuer bei Investitionen wieder zu holen).
Hi Melchior, kurze Verständnisfrage. Gilt die Umsatzsteuergrenze fürs Folgejahr mit 100.000€ nur für die, die sich ab 2025 selbständig machen??
Oder auch für die, die schon paar jahre als Kleinunternehmer selbständig sind? Danke für deine Antwort im voraus
Nein, die 100.000 Euro-Grenze gilt für alle
Danke. Die 100.00€ gilt dann auch nur einmalig für das Jahr dann 2026 richtig? Das heißt ab 2027 wäre man dann umsatzsteuerpflichtig?
Sobald du die 100.000 € überschreitest bist du umsatzsteuerpflichtig. Das kann auch unterjährig passieren.
Ja das habe ich verstanden, aber ich glaub die Frage habe ich nicht ausdrücklich gestellt. 2026 zb. 60.000€ erreicht. 2027 zb auch so ähnlich und so weiter..Ist man dann immer noch für die weiteren Jahre unter 100.000€ Kleinunternehmer bzw von der Umsatzsteuer befreit?
Also darf ich konstant nach dem ersten jahr immer 100.000 euro umsatz machen?
Das heißt
1. Jahr 25k (Gründungsjahr)
2. Jahr 100k
3. Jahr 100k
immer so weiter?
Nein, im Vorjahr immer unter 25.000 und im laufenden Jahr immer unter 100.000.
Um dauerhaft die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, musst du also immer unter 25.000 bleiben.