Ich habe 1998 gekauft, damals war der Hebesatz 610, der jetzt auf 795 ansteigen soll. Es ist noch nicht endgültig entschieden. Das ist aber nicht der Kostentreiber. Der Bodenrichtwert ist von 235€ auf 530€ gestiegen. Jetzt liegt er sogar lt Boris bei 600 €. Das ist der Kostentreiber, dabei wohne ich an einer Bundesstraße...
Wer jetzt verkaufen möchte, kann mit viel Glück auf einen Bruchteil dieser von den sogenannten "Unabhängigen Gutachterausschüssen" ermittelten Bodenrichtwerten hoffen. Dies Gutachterausschüsse sind NICHT unabhängig und werden meist politisch instrumentalisiert. Sie unterliegen keiner unabhängige Kontrolle und haben "Narrenfreiheiheit" die politisch missbraucht wird. Diese "Traum-" Werte werden später für einen möglichen Lastenausgleich und/ oder im Vermögensregister missbraucht. Außerdem werden sie bei der Schenkungs-/ Erbschaftssteuer berücksichtigt, deren Freibeträge seit 2009 nicht (mehr) angepasst wurden. Die politische Agenda ist somit auf Zielkurs.
Danke für die kompetenten und hilfreichen Erläuterungen. Zur Neuberechnung der Grundsteuer: Warum wird nicht schlicht und einfach kommuniziert, dass die Grundlage der (notwendigen) Neufestsetzung der Grundsteuer die Abkehr von der Bemessungsgrundlage Einheitswert hin zur Zugrundelegung des Bodenrichtwertes, der annähernd den aktuellen Verkehrswert widerspiegeln soll, ist? Das wäre zwar immer noch ärgerlich, aber eben auch verständlich.
Sollte man jetzt das Einzugsermächtigung oder Verfahren schon mal vorsorglich kündigen, da die alte Grundsteuer nicht mehr gilt, sodass der Zahlbescheid von der Kommune 2025 vorläufig ausgesetzt werden kann?
mir hat man gestern geschrieben: da die gerichte noch nichts entschieden haben, bitten sie mich noch um geduld. ich hatte gleich zu anfang widerspruch eingelegt.
Wie schon mehrfach von mir hier geschrieben. Das Finanzamt bestätigt bis heute nicht einmal schriftlich den Eingang eines Widerspruchs gegen den Grundsteuerwert. Da wird versucht bis zu irgendwelchen Urteilen die Sache auszusitzen. Kann man nix machen?
Ich habe 3 mal nachgefragt wegen der Bestätigung. Als dann keine Antwort kam, habe ich bei der nächst höheren Stelle eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit eingereicht. Das hilft meistens, wenn man keine Antwort bekommt.
Ja zur Fristwahrung von einem Monat genügt es erst einmal einen Einspruch ohne Begründung einzureichen. Eine Begründung (gem. Mustereinsprüche) würde ich aber möglichst immer gleich mit in den Einspruch schreiben.
Ein großes Lob an Sie, sehr Informativ und kompakt!
Herzlichen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Hans Reinold Horst
Ich habe 1998 gekauft, damals war der Hebesatz 610, der jetzt auf 795 ansteigen soll. Es ist noch nicht endgültig entschieden. Das ist aber nicht der Kostentreiber. Der Bodenrichtwert ist von 235€ auf 530€ gestiegen. Jetzt liegt er sogar lt Boris bei 600 €. Das ist der Kostentreiber, dabei wohne ich an einer Bundesstraße...
Wer jetzt verkaufen möchte, kann mit viel Glück auf einen Bruchteil dieser von den sogenannten "Unabhängigen Gutachterausschüssen" ermittelten Bodenrichtwerten hoffen.
Dies Gutachterausschüsse sind NICHT unabhängig und werden meist politisch instrumentalisiert. Sie unterliegen keiner unabhängige Kontrolle und haben "Narrenfreiheiheit" die politisch missbraucht wird.
Diese "Traum-" Werte werden später für einen möglichen Lastenausgleich und/ oder im Vermögensregister missbraucht. Außerdem werden sie bei der Schenkungs-/ Erbschaftssteuer berücksichtigt, deren Freibeträge seit 2009 nicht (mehr) angepasst wurden. Die politische Agenda ist somit auf Zielkurs.
Danke für die kompetenten und hilfreichen Erläuterungen. Zur Neuberechnung der Grundsteuer: Warum wird nicht schlicht und einfach kommuniziert, dass die Grundlage der (notwendigen) Neufestsetzung der Grundsteuer die Abkehr von der Bemessungsgrundlage Einheitswert hin zur Zugrundelegung des Bodenrichtwertes, der annähernd den aktuellen Verkehrswert widerspiegeln soll, ist? Das wäre zwar immer noch ärgerlich, aber eben auch verständlich.
Sollte man jetzt das Einzugsermächtigung oder Verfahren schon mal vorsorglich kündigen, da die alte Grundsteuer nicht mehr gilt, sodass der Zahlbescheid von der Kommune 2025 vorläufig ausgesetzt werden kann?
mir hat man gestern geschrieben: da die gerichte noch nichts entschieden haben, bitten sie mich noch um geduld. ich hatte gleich zu anfang widerspruch eingelegt.
Wie schon mehrfach von mir hier geschrieben. Das Finanzamt bestätigt bis heute nicht einmal schriftlich den Eingang eines Widerspruchs gegen den Grundsteuerwert. Da wird versucht bis zu irgendwelchen Urteilen die Sache auszusitzen. Kann man nix machen?
@@onkelhulk58 Bitte per Einschreiben-Einwurf schicken.
Ich habe 3 mal nachgefragt wegen der Bestätigung. Als dann keine Antwort kam, habe ich bei der nächst höheren Stelle eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit eingereicht. Das hilft meistens, wenn man keine Antwort bekommt.
PS: dann kam die Bestätigung auch umgehend.
Bin gespannt, wie es weiter geht. Meine Stadt hat den Hebesatz (Grundsteuer B) von 555% auf 780% erhöht.
Auf den Grund würde ich ja noch verstehen,,,aber wie so auf das Haus das würde doch genug besteuert
Nicht einmal auf den Grund! Denn den hatten meine Vorfahren bereits käuflich erworben!
Kann ich einen Widerspruch einlegen und liefere die Begründung später?
Ja zur Fristwahrung von einem Monat genügt es erst einmal einen Einspruch ohne Begründung einzureichen.
Eine Begründung (gem. Mustereinsprüche) würde ich aber möglichst immer gleich mit in den Einspruch schreiben.
Für meine landwirtschaftlichen Flächen ca 12 ha soll ich jetzt 5000 Euro bezahlen 😢
Wahnsinn im Vergleich zu vorher..
Ist das rechtens?