Neues Mieterstrommodell die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Neuerungen im Solarpaket 1
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- เผยแพร่เมื่อ 24 ก.ค. 2024
- In unserer EG Sprechstunde zum Solarpaket 1 zeigen wir euch die spannenden Neuerungen und Vereinfachungen für die Nutzung von Photovoltaik. Matthias Schlagenhauf von der Energieagentur Zollernalb erklärt uns alles, was ihr wissen müsst.
Erfahrt mehr über Repowering und was bei einem Modultausch mit der Vergütung passiert. Außerdem geht es um das Mieterstrommodell, das neue Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und Anpassungen für Stecker PV Anlagen.
Lasst euch diese interessanten Informationen nicht entgehen und schaut jetzt rein! 🌍💡
00:00 Intro
00:26 Einleitung Referent
02:35 PV Ausbauziele
04:19 Einordnung Solarpaket
05:24 Dachanlagen
11:33 Mieterstrom Übersicht der Modelle
12:49 Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
16:23 Garten PV
17:45 Stecker PV
22:14 Freiflächen Anlagen
25:28 Ausblick Solarpaket 2
#Photovoltaik #Solarpaket1 #ErneuerbareEnergie #Mieterstrom #EGSprechstunde #GemeinschaftlicheGebäudeversorgung #Solarpaket2
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Interessante Infos. Wo kann ich Details zur Garten PV nachlesen? Habe ich das richtig verstanden, dass ich nun im Garten eine PV-Anlage unabhängig vom Dach installieren kann?
Hallo, danke für das tolle Video.
Dazu habe ich noch ein paar Fragen:
1. Repowering (Minute 05:20)
a) Wird das dann über eine Mischvergütung mit einem gemeinsamen Zähler gemacht?
b) Dürfen alter und neuer Leistungsteil auch über einen gemeinsamen neuen Wechselrichter laufen?
c) falls a) und b) ja, funktioniert das eigentlich nur, wenn beide Leistungsteile entweder Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung sind, habe ich das so richtig verstanden?
d) Wie wird der alte Leistungsteil vergütet, wenn er „ausgefördert“ ist?
2.Zum Punkt erhöhte Förderung für Dachanlagen zwischen 40-750kW (Minute 06:30) (natürlich vorbehaltlich der EU-Genehmigung):
a) Ist es vorgesehen, dass auch Altanlagen von dieser Regelung (Erhöhung um 1,5ct.) profitieren?
b) Soll das sowohl für Überschusseinspeisung, als auch Direkteinspeisung gelten?
c) Gilt das nur für gewerblich genutzte Gebäude, oder auch für privat/gemischt genutzte?
3. Zum Punkt GartenPV (Minute 16:25)
• Gilt die Vergütung für Überschusseinspeisung und Volleinspeisung?
4. Zum Punkt Stecker-PV (Minute 17:45)
a) Was ist, wenn durch die bestehende PV-Anlage der Netzanschluss schon voll ausgenutzt wird?
b) Bei einer Überschusseinspeisung bekomme ich dann die Vergütung meiner bestehenden Anlage, z.B. Altanlage von 2011 → ca. 26ct. Habe ich das so richtig verstanden?
c) Darf hier eine 800W-Anlage pro Netzanschlusspunkt, oder z.B. pro Zähler angeschlossen werden?
Viele Grüße
Gerhard
Hallo Gerhard,
anbei die Rückmeldung des Referenten:
1. Repowering (Minute 05:20)
a) Wird das dann über eine Mischvergütung mit einem gemeinsamen Zähler gemacht? Genau, der Leistungsanteil der über die bisherige Leistung hinausgeht wird auf die eingespeiste Strommenge übertragen. Dieser Anteil wird mit den aktuellen Konditionen vergütet.
b) Dürfen alter und neuer Leistungsteil auch über einen gemeinsamen neuen Wechselrichter laufen? Da die Stromaufteilung anhand der Leistung geschieht ist es unerheblich aus wie vielen Wechselrichtern der Photovoltaikstrom kommt.
c) falls a) und b) ja, funktioniert das eigentlich nur, wenn beide Leistungsteile entweder Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung sind, habe ich das so richtig verstanden? Das ist richtig. Trotzdem kann eine neue PV-Anlage mit eigenem Netzanschluss parallel zur bestehenden PV-Anlage mit unterschiedlicher Einspeisung betrieben werden.
d) Wie wird der alte Leistungsteil vergütet, wenn er „ausgefördert“ ist? Ü20-Anlagen bekommen den Jahresmarktwert Solar. Das geschieht automatisch und die Regelung gilt aktuell bis 2032. Alternativ kann die PV-Anlage, falls es noch nicht der Fall ist, auf Überschusseinspeisung mit Eigenverbrauch umgestellt werden.
2.Zum Punkt erhöhte Förderung für Dachanlagen zwischen 40-750kW (Minute 06:30) (natürlich vorbehaltlich der EU-Genehmigung):
a) Ist es vorgesehen, dass auch Altanlagen von dieser Regelung (Erhöhung um 1,5ct.) profitieren? Für PV-Anlagen gilt die aktuelle EEG-Novelle zum Installationszeitpunkt. Das heißt spätere Änderungen sind für Bestandsanlagen nicht gültig.
b) Soll das sowohl für Überschusseinspeisung, als auch Direkteinspeisung gelten? Die erhöhten Fördersätze beziehen sich auf die Überschusseinspeisung sowie die Volleinspeisung.
c) Gilt das nur für gewerblich genutzte Gebäude, oder auch für privat/gemischt genutzte? Das EEG Unterscheidet bei der Vergütung nicht zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Es gilt also für alle Gebäude.
3. Zum Punkt GartenPV (Minute 16:25)
• Gilt die Vergütung für Überschusseinspeisung und Volleinspeisung? Die erhöhten Förderquoten für die Volleinspeisung gelten nur für PV-Anlagen an Gebäuden. Eine Garten-PV-Anlage bis 20 kWp erhält die Vergütung für Freiflächenanlagen in Höhe von 6,53 Cent/kWh unabhängig ob ein Teil des Stromes selbst verbracht wird oder nicht.
4. Zum Punkt Stecker-PV (Minute 17:45)
a) Was ist, wenn durch die bestehende PV-Anlage der Netzanschluss schon voll ausgenutzt wird? Am besten direkt mit dem Netzbetreiber abklären
b) Bei einer Überschusseinspeisung bekomme ich dann die Vergütung meiner bestehenden Anlage, z.B. Altanlage von 2011 → ca. 26ct. Habe ich das so richtig verstanden? Stecker-Solargeräte können eine Vergütung für den Überschussstrom erhalten. Dafür ist eine weitere Anmeldung bei dem zuständigen Netzbetreiber notwendig. Man erhält, wie bei neuen PV-Anlagen, den aktuell gültigen Vergütungssatz.
c) Darf hier eine 800W-Anlage pro Netzanschlusspunkt, oder z.B. pro Zähler angeschlossen werden? Am besten direkt mit dem Netzbetreiber abklären
Die Antworten sind ohne Gewähr
@@energiegemeinschaft Vielen herzlichen Dank für die ausführliche und kompetente Rückmeldung an Sie und Ihren Referenten.
Viele Grüße
Gerhard
Mehr wie eigenverbrauch lohnt sich nicht.Verguetung zu wenig rechnet sich nicht