Genauso wie bisher - nach Recht und Ordnung, denn, ich als AN, bin nicht haftbar zu machen, für meine Verstöße gegen das ArbZG, welche aus der, durch die Disposition geplante Tour, resultieren. Ich habe im aktuellen Unternehmen das "Glück" das, egal wie früh/spät ich an der Baustelle "pünktlich" auftauche, JEDE Wartezeit, da die Dauer bestenfalls sehr grob abzuschätzen wäre (Entladung per Kran - etwas mehr Wind, die Sache dauert länger, Windstille, alles passt zusammen, es geht ruckzuck...) definitiv als Arbeitszeit im Digitaltacho aufzuzeichnen ist. Wenn ich mal, kommt oft genug vor, bei 'Fremdfirmen' lade, statt bei unseren Stammkunden, kenne ich diese NICHT, daher keine Erfahrungswerte, ergo, ARBEITSZEIT .... Wir wissen bekanntlich ALLE das einem Fahrer NICHT gesagt wird, das es mindestens X Minuten/Stunden dauern wird, mit Pech bekommt man nen Pieper, oder muss ne Anzeigetafel im Blick behalten, oder auf Lautsprecherdurchsagen achten.... somit nix mit Bereitschaft/Pause für mich. Aber ja, auch ich nutze die Unkontrollierbarkeit dieser Gummiparagraphen aus, wenn es ZU MEINEN GUNSTEN, für mich, sinnvoll erscheint.... also z.B Freitag Nachmittags, Beladung für Montag, ne halbe Stunde Pause wurde, vor erreichen der sechsten Stunde, absolviert, dann weiter gefahren .... wenn nun aber langsam die Restlenkzeit eng wird um heim zu kommen, steht das Dingen eben mal ne halbe Stunde auf Pause, bei Beladung - ich bin mir der nicht ganz korrekten Bedienung bewusst, aber, wie sagt man so schön, wo kein Kläger, da kein Urteil ... oder so 😅🤣😎 Nichtsdestotrotz, in meinen, bis zu 15 Stunden "Schichtzeit" gibt es so gut wie nie Bereitschaftszeiten - die maximal zulässige Arbeitszeit wird quasi TÄGLICH überschritten, solange ich den Digitacho ordnungsgemäß bediene..... Wir Fahrer sitzen dort gewaltig zwischen den Stühlen - entweder Rechtskonform, aber für keinen Unternehmer wirtschaftlich erträglich, oder eben etwas weniger Rechtskonform, dafür aber wirtschaftlich für den Unternehmer 'intressant' .... Ich mach das 'Späßchen' HIER mit, denn WIR müssen wenig wirklich arbeiten, außer Gurte drüber, Gurte ab und KM schrubben, ist es ein sehr sehr sehr lockerer Job - müsste ich selbst be- & entladen (Hubwagen, Ameise o.ä) würde ich SO nicht agieren. Es ist und bleibt ein Geben und Nehmen.....
Ich kann mich dem Kommentar anschließen. Bei mir im Baustellenverkehr, Schüttgut, wird von Arbeitsbeginn bis Ende, also Start/ Ende in der Firma bezahlt, abzüglich der Pause nach Arbeitszeitgesetz. Ist zwar anfangs etwas umständlich mit der Pause gewesen, aber gut. Wenn man es rechtens machen will wird man ständig gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Also eine gesunde Mischung finden bzw. schauen was der Chef wie bezahlt und den Digi Tacho richtig bedienen.
Sehe das auch so wie der Kommentar vor mir . Wenn ich im Baustellenverkehr nach Arbeitzeitgesetz meine Pause machen würde müsste ich oft eine zweite Pause machen ( und das sehe ich als Heimschläfer überhaupt nicht ein wäre ja dadurch erst 45 Min . später daheim)da nach 6 Stunden die 4,5 Std Lenk Zeit noch nicht voll sind. Ich muss mich auch etwas nach den Pausenzeiten der Maschinisten richten. Wenn ich gaaaaaaaanz ehrlich bin interessiert mich das Arbeitzeitgesetz überhaupt nicht.
@@worti23, wenn du dich an das Arbeitszeitgesetz hälst, musst du wirklich eine zweite Pause machen, dies kostet dich aber KEINE 45 Minuten zum Feierabend... Du müsstest innerhalb der ersten Stunden 30 Minuten gemäß Arbeitszeitgesetz machen, diese darfst du ja sogar splitten ^^ Beispiel für dich im Kipper: - Arbeitsbeginn 6 Uhr (bis 12 Uhr müsstest du also nun 30 Minuten Pause gemacht haben) - dein Baggerfahrer macht um 9 Uhr Pause, du weißt das, kommst kurz vor 9 am Bagger an - machst dann AUCH Pause - vll 15 Minuten... Dann geht's bis Mittags normal weiter, du wirst kurz vor 12 vll 3 Stündchen Lenkzeit zusammen haben (?!), nun machste kurz vor 12 ne ausgiebige Mittagspause von 45 Minuten, isst etwas usw usf... Am Nachmittag wirst du (setze ich jetzt mal voraus...) bis zu deinem Feierabend, nicht mehr als 4,5 Stunden Lenkzeit zusammenbekommen. Wie du nun siehst, kostet dich dieses legale Pausensplitting NUR 15 Minuten gesamt am Tag, sollte also verkraftbar sein, oder? Beispiel 2: Arbeitsbeginn 6 Uhr Bis 12 Uhr machst du IRGENDWANN 30 Minuten Pause, zum frühstücken.... setzt deinen Arbeitstag dann fort, bis deine Lenkzeit eine zweite Pause von 30 Minuten erfordert, sagen wir mal, 14:30 wäre dein Lenkzeitblock 'voll' .... Du hättest also um 10 Uhr 30 Minuten Pause gemacht, dein EG Kontrollgerät wertet diese als 15 Minuten, fürs Arbeitszeitgesetz waren es die erforderlichen 30 Minuten. Nachmittags machste die Pause voll - hast dann um 15 Uhr nen neuen Block von 4,5 Stunden Lenkzeit, der dir HOFFENTLICH bis zum Feierabend um 19 Uhr ausreicht. Dann brav deine 11er Tagesruhezeit und am nächsten Tag um 6 beginnt das Spiel von vorne.... Wie du siehst, das Arbeitszeitgesetz und die VO 561/2006 müssen nicht zwingend kollidieren, du als Fahrer kannst dich (fast perfekt) an beide Regelungen halten. Ja, uns allen ist bekannt, das die höchstzulässige Arbeitszeit von 10 Stunden vermutlich überschritten wurde.... Aber die dir vorgegebenen Pausen, die du machen MUSST und die dir ZUSTEHEN, kannst du ohne Probleme machen ;-)
@@basaltkopp_WW Kollege da bist du im Irrtum.. Wenn du während der Beladung auf Pause stellst so ist das nach der EU Fahrpersonals Verordnung Betrug. Und dies ist ein Straftatbestand.. Wenn du Schweiz fahren würdest ja dann würdest du dir das ganz schnell angewöhnen.. Dies käme dann mindestens 250,00 CHF.. sind nach dem heutigen Kurs das 250.00 Euro..
Auch gut zu wissen, dass wir nicht für jeden das Letzte sind aufgrund der Darstellung von Unfällen durch verschiedene Medien. Ich meine damit, dass bei jedem Verkehrsunfall, in den ein LKW-Fahrer beteiligt ist - wenn auch nur als Geschädigter - sofort von einem LKW-Unfall berichtet wird. Man nimmt in Kauf, daß dadurch das Ansehen nicht nur unseres Berufes herabgesetzt wird. Wir arbeiten manchmal 50 Stunden oder mehr pro Woche - wenn man das durchrechnet für sehr wenig Stundenlohn. Kein Wunder, daß deutsche bzw. deutschsprachige Fahrer als "aussterbende Art" gelten 😂
Obwohl Ich nicht aus dieser Branche komme interessieren mich diese Themen sehr. Bisher war mir das alles aber zu kompliziert und eine Welt für sich. Aber dieser Kanal bringt diese Themen verständlich näher und werden super erklärt. Danke dafür und Daumen hoch das du dir die Zeit dafür nimmst.
Ich schreibe in 1 Woche meine Abschlussprüfung als Speditionskaufmann und wollte mich mal für die vielen informativen Videos bedanken hat mir sehr viel geholfen :)
Ich trag mal zur Verunsicherung bei. Wenn wie in diesem Beispiel eine vorher bekannte Wartezeit von 3 Std feststeht, dann kann ich auch auf Pause stellen. Hat den Vorteil, dass ich diese Zeit für mich nutzen kann und dass ich meine tägliche reguläre Ruhezeit splitten kann.(3+9) Das hat (besonders im Fernverkehr) den Vorteil, dass ich vielleicht am WE 2 Std früher zu Hause bin, ohne eine reduzierte tägliche Ruhezeit machen zu müssen, die an anderer Stelle angebrachter wäre
Moin Horst wieder ein sehr schöner Betrag. 👍👍 In der Tat ist es so das sehr viele Fahrer von diesem Thema mal gar keine Ahnung haben. Das merkt man immer dann wenn es mal wieder zur Schulung geht. Für dich und deinen Kanal 👍👍👍
Ronny, das merkt man JEDEN Tag, an JEDER Rampe.... ich waage mich mal weit ausm Fenster und behaupte, das 95% den Digitacho an der Rampe auf Pause stehen haben, ebenso während der Anmeldung bei Be- & Entladestelle..... Die wenigsten werden hier, auch nur ansatzweise, vernünftig, zu Ihren Gunsten, arbeiten (arbeiten im Sinne der Bedienung des EG Kontrollgerätes...) Die Unternehmer freut es, die Disponenten freut es, es wird hingenommen, bei manch "schwarzen Schaf" von Frachtführer, sogar gefordert, wer nicht mitzieht, darf gehen....
Ja hatte auch schon so nen Kollegen der meinte das der digitale Fahrtenschreiber das alleine macht. Man müsste nichts daran drücken. Hab mal nix dazu gesagt und mir meinen Teil gedacht. Tja selber schuld wenn was ist. So viel wissen sollte man schon haben.
Danke, endlich hast du mir meine Fragen zum Arbeitszeitgesetz beantwortet. Das war mir vorher noch nicht so klar. Ich arbeite im Fernverkehr ja immer hart an der Grenze, aber sehe jetzt klarer. Danke für dieses Video!
Vielen lieben Dank für Erklärung. Bereite mich grade für sach und fachkunde für Güterkraftverkehr und war durcheinander mit den Lenk und Ruhe Zeiten und Arbeitszeiten.
Super Video! Klasse erklärt!!! Auch gut zu wissen das man als Arbeitnehmer bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz nicht belangt werden kann.... Wenn Vorschriften so erklärt werden,dann werden sie auch verstanden 👍👍👍👍
Du machst richtig gute Videos und hast es selber "gesagt". Das funktioniert überall, nur nicht auf der Straße. Das einzig gute was unsere Theorie- Gesetzgeber richtig gemacht haben, ist die (nicht geplante)😊 Lenkzeitüberschreitung von 2h um in das Wochenende zu kommen.
Vielen Dank für das tolle Video. Es hat mir bei meiner, doch etwas anders gelagerten Frage (aktuell und vorübergehend 2-Fahrerbetrieb) sehr weitergeholfen. Danke für Deine Arbeit!
Ich mag Felix, ist voll der nette Kollege 😉 Danke für eure tollen Videos, ich mag eure Erklärungen, sind oftmals sehr hilfreich 👍 Macht weiter so, kann euch nur weiterempfehlen 🙋♂️
Man darf sich nicht einfach nur auf die reine Lenkzeit konzentriern, man muss auch die Gesamtarbeitszeit beachten! diese umfasst 6 Stunden, dazu zählen Lenkzeit selber und die Arbeitszeit wenn man steht, beispielsweies Be/Entladen beim Kunden, oder auch das Stehn an `ner Ampel! Nicht mit eingeschlossen sind Pause und Bereitschaft! Spätestens dann muss man mindestens 30 Minuten Pause machen! Die Gesamtarbeitszeit kann auch dann überschritten werden, noch bevor man die volle Lenkzeit erreicht hat! Auf den ersten Eindruck sieht das so aus als wenn man zweimal Pause machen muss, aber das ist nicht nötig! Ihr könnt beide Pausen zusammen legen, d.h. Lenk & Gesamtarbeitszeit gleichzeitig pausieren, auch wenn ihr die ersten 15 Minuten der Lenkzeit schon vorher pausiert habt! Das könnt ihr machen wie ihr wollt! Um die Gesamtarbeitszeit so weit herausziehn zu können, dass ihr sie mit der Lenkzeit so zusammenlegen könnt, dass beide zeiten so ziemlich gleich voll sind, empfehl ich euch, öfters das Bereitschaftszeichen zu benutzen! Grad wenn ihr auf den Kunden wawrten müsst bis ihr euer Auto entladen könnt, amsonsten geht davon zu viel Zeit verloren..... Damit könnt ihr die Gesamtarbeitszeit so in Grenzen halten, dass ihr erst bei Vollendung der Lenkzeit pausiern müsst! Mit dem Pause - Zeichen geht das zwar auch, aber das Bereitschaftszeichen macht bei Kontrollen einen besseren Eindruck........ Zuviel mal den Fahrtenschreiber auf Pause gestellt macht keinen guten Eindruck! Das kann man zwischendurch einmal machen, aber nicht mehr! Lieber dann auf Bereitschaft stellen! Und noch zum Schluß, wenn bei Überschreiten der Gesamtarbeitszeit - genau wie bei der Lenkzeit ein Unfall passiert, zahlt die Versicherung nicht!
Die 1/6-Regelung bei öffentlichem Busverkehr, nach Dienstplan, wäre mal spannend. Diese lässt ja teilweise Regelarbeitszeiten von weit über 9 Stunden zu.
Hallo Horst, Dein Schlusswort zum Thema ArbZG gegen LuRZ trifft genau den Kern der Sache. Allerdings verstehe ich nicht, wie der Gesetzgeber auf die Definition der Bereitschaftszeit kommt. Für MICH ist Bereitschaft eine Zeit, in der ich eben NICHT tun und lassen kann wie ich will (zB. ein Schnitzel in des Kunden Kantine verspeisen), sondern ich der ich AUF ABRUF BEREIT sein muss, den ElKahWeh an die Rampe zu bugsieren. Wenn ich weiß, dass ich bis 13:00 warten muss, DANN kann ich doch aus eigenem Antrieb entscheiden, ob ich Pause (also Bettstellung) mache oder nicht, und ggf. in einem benachbarten Imbiss was zu mir nehme, einkaufen gehe, oder gar mit gestelltem Wecker das zur Verfügung gestellte Bett mit meinem Astralkörper belege. Aber wie Du sagst.... wer soll das prüfen, und lohnt der Aufwand seitens der Prüforganisation.... Informiere uns weiter! Deine Videos bringen die Themen auf den Punkt, die Moderation ist klar und deutlich, Du hast eine sehr angenehme Stimme, und lässt auch eine gute Portion Humor und Ironie (oder gar Sarkasmus) nicht fehlen. Grüße aus Südpfalz! Jerry
der Imbiss in der Kantine war ja auch im Video als Pause erwähnt. Bereitschaft ist es dann, wenn du nicht einfach die 3h Wartezeit vom Firmengelände verschwinden kannst, aber eben auch nicht minütlich damit rechnen musst um 30m vorzufahren.
Super Video. Alles top erklärt. Daumen wie immer nach oben. Könntest du vielleicht mal ein Video machen, wie man sich im Falle einer Kontrolle durch das BAG verhällt. Da hört man ja auch immer wieder die wildesten Geschichten. Grüße aus dem Münsterland 👋🏼
Auch wenn eine 15-stündige Schicht zulässig ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass der Kraftfahrer auch so lange arbeiten darf. Denn in § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) heißt es: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Es ist laut Gesetz also eigentlich nicht erlaubt, mehr als 10 Stunden zu arbeiten. Die lange Schichtzeit für Lkw-Fahrer kommt zustande, weil auch Pausen und Bereitschaftszeiten dabei berücksichtigt werden.
Hallo Horst, super erklärt, hättest noch drauf eingehen können, dass die Bereitschaftszeit vom Arbeitgeber als Arbeitszeit bezahlt werden muss. Gruß Doni
Die Bereitschaftszeit muss bezahlt werden, aber nicht zwingend als Arbeitszeit - jedoch aber mindestens den gültigen Mindestlohn. Man kann also theoretisch einen anderen Satz vereinbaren.
Das wäre dann durchaus intressant, wie dies, bei Stundenlohn, arbeitsvertraglich, vereinbart ist 😅🤨 Also, für 'normale Berufsbedingte Tätigkeiten' z.B 17,40€ Brutto die Stunde, für Bereitschaftszeit den jeweils aktuell gültigen Mindestlohn ...... DA freut sich doch die Lohnbuchhaltung tierisch die Arbeitszeiten anhand der Fahrerkartendaten, abrechnen zu dürfen 🤣🤣🤣🤣
Soweit wie ich das weiß, werden die meisten Arbeitsverträge bei Kraftfahrern aber mit einem Gehalt vereinbart/aufgezwungen.Da steht dann zbs. Gehalt 2000 oder 2200€ für 192h im Monat ( das ist kein Witz, solche Arbeitsverträge gibt es im Osten massenhaft). Die wirklich guten Arbeitgeber, muss man mit der Lupe suchen. Und ob sie auch wirklich gut sind, zeigt leider erst Die Zeit.
@@olafh7206 Da hast du voll und ganz Recht. Nur bleibt es nicht bei den Stunden, meistens werden es dann 200 für das Geld. Da kannst du auch gleich im Aldi Regale einräumen, oder am besten abhartzen.
@@doni7368 Das stimmt.wobei wir dann auch wieder bei dem Unsinn Bereitschaftszeit/Arbeitszeit sind. Dies sollte abgeschafft, oder Umformuliert werden. Sobald ich meine Zeit auf Arbeit verbringe, sollte es Arbeitszeit heißen/sein. Kann ich Die Zeit auf Abruf aber zu Hause verbringen, dann sollte es Bereitschaftszeit sein. So und nicht anderst, sollte das Gesetz lauten, und wäre somit auch Eindeutig.
Ich finde das Video auch sehr informativ. Was ich allerdings nicht verstehe, warum wird hier von einer sechs Tage Woche gesprochen? LKW-Fahrer müssen doch die Wochenendruhezeiten auch einhalten. Wie sieht das Ganze denn bei einer Fünftagewoche aus? Ich wäre sehr dankbar für eine Information. Liebe Grüße
Moin moin Horst 🙋♂️ Erstmal ein Kompliment an Dich 👍 deine Videos sind wirklich gut einfach top 👍 weiter so 👏‼️ Nun zum Thema 😅👍‼️ Was mir aufgefallen ist 🤔‼️ wo in der ganzen Berechnung der Lenk -/ und Ruhezeiten bzw. Der Schichtzeiten 1. bleibt das tanken ( Diesel u. AdBlue ) 15 min ohne warte Zeiten bei warten auch mal 30 min durch andere Kollegen 🤷♂️⁉️ 2. bei Gas Fahrzeugen LNG 15 min ohne warte Zeiten bei warten auch mal 30 min hier auch mal gut 45-60 min durch andere nicht geschulte Kollegen oder was häufiger vor kommt defekte Tankanlage 🤷♂️⁉️ Das wird bei den meisten Dispositionen außer acht gelassen Mann hört immer nur is Fahrer Sache ja is klar normal aber ich stelle dabei aber nicht auf Pause 🤷♂️ weil Arbeitszeit ‼️ Genauso Staus is Bereitschaftsdienst meiner Meinung nach nicht Pause 🤷♂️‼️ es gibt so viele Kleinigkeiten die wir Tag täglich mit in unsere Arbeitszeit reinnehmen und der Fahrten Schreiber automatisch auf Pause stellt ( ☝️ sollte jeder Kollege drauf achten 👍‼️) So weit so gut ich könnte noch so viel schreiben was wir Tag täglich durchmachen da draußen‼️ Also Horst über ein Video mit den von mir angesprochenen Tätigkeiten wäre, wenn es dir möglich sein sollte echt mal interessant 🧐 und dann ne gute Vorlage für die ganzen Chefs und Disponenten zusätzlich 😅😁😂👍‼️ Über so ein Video würde ich mich mal freuen quasi von Fahrer Seite aus 😂😂😂👍‼️ Danke im Voraus Horst 👍👍👍😎‼️ Gruß Christian
@@Logistik-Kanal oh doch. 8h täglich normal. 10h als Ausnahme, welche zur Regel wird, wenn der 16 wochendurchschnitt 48h nicht überschreitet. Die 48h beziehen sich aber auf eine 6 Tage Woche. Richtig heißt es wohlbemerkt im Gesetz und nicht in Schulungsunterlagen das bei einem 16 Wochendurchschnitt die werktägliche Arbeitszeit von 8h nicht überschritten werden darf und somit sind wir bei einer 5 Tage Woche wieder bei 40h!!!! Im Fernverkehr wird natürlich kein Unternehmer eine 5 Tagewoche im Arbeitsvertrag erwähnen um sich alle Möglichkeiten offen zu lassen. Aber wer als Heimschläfer regulär nur eine 5 Tagewoche hat, für den ist das ein großer und wichtiger Faktor. Maximal 40h im 16 Wochendurchschnitt. Denn ein Pauschal oder Monatslohm der oft so deklariert ist das damit alle Überstunden abgegolten sind, ist nichtig. Stunden die das Arbeitszeitgesetz überschreiten sind extra zu vergüten. Die Bereitschaft ist ein Zwitter, ein Joker für den Unternehmer. Zwar gilt sie nicht als Arbeitszeit, ist aber trotzdem zu vergüten. Für mich gibt es diese Option aus Prinzip nicht. Schon garnicht in Unternehmen die grundsätzlich in der EIGENEN Verladung 3h Wartezeit vom Fahrer abverlangen, dann 1h beladen und dann auf Knochen der Fahrer alles was geht abverlangen. 15h Schicht, 9h Pause usw. Ich habe den Mist 10 Jahre gemacht. Für mich gibt es als Heimschläfer nur noch eine 5 Tagewoche mit einer werktäglichen Arbeitszeit von 8h!!!! Davon abgesehen, würden BAG, Polizei und Zoll das nationale Arbeitszeitgesetz durchsetzen, könnten die deutschen Unternehmen alle dicht machen. Denn es fehlt an einer internationalen Einigkeit. 9h Lenkzeit sind auch so eine Theorie. 2x 4,5h Lenkzeit sind unrealistisch. Einmal kommt ein freier Parkplatz nach 4h10min und dann nach 4h20. Das sind 8,5h. Fur weitere 30 min Fahrt mache ich keine 45min Pause um den Tag noch mehr zu ziehen. Von mir aus kann die Branche den Bach runter gehen. Die 2x in der Woche erlaubten 10h Lenkzeit sind nach Gesetz auch nicht durchführbar. Maximal 9h45min wenn man 15min Abfahrtskontrolle berücksichtigt. Ach das ist ein Thema ohne Ende mit Herzinfarktrisiko. Aber ansonsten ein guter Film wie auch alle anderen.
@@dannykowollik1923 Schlage mich gerade bzgl. dieses Thema mit meinem AG rum, er will einfach nicht einsehen dass er mir meine Überstunden zu vergüten hat. Habe ihn jetzt schriftlich dazu aufgefordert und von 16 Wochen Regelung erzählt, höchstwahrscheinlich kommt jetzt wohl die Kündigung. Nun, dann Arbeitsgericht...
Hallo Horst...mal ne frage wie ist das mit den 11 Std lenkzeit vielleicht kannst du dazu nochmal was sagen....ansonsten sehr hilfreiche sache von dir lieben dank....Freddy....Trucker Hawk1
Ich brauche diese Infos für meine Umschulung Fachkraft für Lagerlogistik. Haben Sie noch vielleicht manuelle Tourenplanung im Angebot? Da findet man bei TH-cam kaum was hilfreiches.
Und noch ein Leckerchen. Vorhersehbare Wartezeit muss nicht unbedingt in einer Zeiteinheit gemessen werden, um Bereitschaftszeit zu sein. Es gibt genug Fälle, wo gesagt wird es sind noch zwei Lkw vor dir danach bist du dran. Hier wird auf Erfahrungswerte abgezielt, die einen abschätzen lassen, wie lange es tstsächlich dauert bis man selbst an der Reihe ist.
Hallo Horst! Verstöße gegen das ArbZG muss der AN also nicht büßen, Verstöße gegen die Lenk und Ruhezeiten schon. Ich meine für die erste Stunde, die überzogen wird, 30 Euro für den Fahrer. Und wie ist es bei Überschreitung der Schichtzeit von 13 bzw 15 Stunden? Danke für die Aufklärung! Super Video!
Hallo Dischi, ich bin gerade dabei den Bußgeldern ein eigenes Video zu widmen. Das produziere ich gerade und wird voraussichtlich in den nächsten 2 Wochen online gehen ;)
Gut aufbereitete Informationen auf diesem Kanal, TOP! Aber was für ein bürokratischer Irrsinn unter dem Deckmantel des Schutzes der Arbeiter . Kollegen fahren jetzt wieder in den Urlaub nach Spanien , 2.200 km ohne große Pausen - was privat alles so geht ...
wie verhält sich das eigentlich bei Wenigfahrenden/Aushilfen bezüglich des Tachographen? Wenn die Fahrerkarte (z.B. nach zwei Wochen) eingelegt wird fragt das Gerät ja bekanntlich nach den vergangenen Zeiträumen. Muss dann dort erst die Arbeits und Freizeit der letzten zwei Wochen nachgetragen werden auch wenn diese keine Lenkzeiten beinhaltet (z.B. weil im Hauptjob kein LKW gefahren wird, muss dann die gesammte Arbeitszeit als "sonstige Arbeit" eingetragen werden?)
Hallo Horst, ich habe eine Frage zu 21a, absatz 2: 2) Eine Woche im Sinne dieser Vorschriften ist der Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr. In einer woche durchsnittlich 48 stunden arbeit innerhalb 16 wochen. Max 60 stunden arbeit in der Woche. Wo steht etwas über Max 8 oder Max 10 stunden pro Tag, wenn paragraf 21a nur alles innerhalb eine woche rechnet?
TOP Horst, TOOOPPPPP!!!!! Kam der Vorschlag nicht sogar von mir?! Oder irre ich mich grade?! Auch dein 'Disclimber' (du kannst/möchtest diese Sache nicht (be)werten, keine Aussage treffen, kennst den Unterschied zwischen Theorie (Gesetzeslage) und der Praxis (Tacho steht meist auf Pause, wenn gewartet, be- & entladen wird....) Joa, ich bin mit diesem Content FAST wunschlos glücklich - ein netter dezenter Hinweis, bei der Aufzählung/Differenzierung für wen das Arbeistzeitgesetz gilt, hätte ich durchaus noch dazu gern gehört, das dies seit (keine Ahnung wann genau...) auch für Selbstständige gilt - also auch der Arbeitgeber (THEORETISCH) nicht mehr wie die erlaubten 10 Stunden täglich ARBEITEN dürfte.... aber naja, lassen wir das besser - auch der Wink mit dem Zaunpfahl zu unseren Beamten war amüsant, hoffentlich nimmt die das keiner von denen krumm 😎😅🤣
Ja ich meine du hattest dir das Thema auch gewünscht. Es waren aber tatsächlich mehrere Personen die das haben wollten. Freut mich, dass Euch das Video gut gefällt.
Hallo, ich habe eine Frage zu 21a , absatz 2 : 2) Eine Woche im Sinne dieser Vorschriften ist der Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr. In einer woche durchsnittlich 48 stunden arbeit innerhalb 16 wochen. Max 60 stunden arbeit in der Woche. Wo steht etwas über Max 8 oder Max 10 stunden pro Tag, wenn paragraf 21a nur alles innerhalb eine woche rechnet?
Super erklärt danke dafür ^^ Unser Fahrlehrer hat uns deine Videos empfohlen da wir die beschleunigte Grundqualifikation machen für den Berufskraftfahrer und parallel dazu den Führerschein für C/CE, Die Themen sind teilweise sehr trocken da kommen deine Videos echt sehr gelegen um das ganze etwas aufzulockern =)
Ich habe da mal eine Frage, wie ist es, wen man in der Industrie arbeitet und nur nebenher bei einer anderen Firma am Wochenende sagen wir nur Samstag fährt? Darf man das machen? Welche Arbeitszeiten gelten dann? Danke.
hallo noch mal.ich habe einen neuen lkw mit dem neusten tachografen und der fängt jeden tag an zu blincken nach 9.45 uhr egal was ich gefahren habe wie viel arbeitszeit ich gedrückt habe oder pausen und berreitschafft ich gedrückt habe und verlangt das ich in 15 minuten arbeitsende habe.also nur im ganzen 10 stunden am tag arbeiten.??????
Das ist ja auch die Aufgabe des Dozenten, der euch nach der Modulschulung, das Zertifikat aushändigt, wenn etwas anderes (nachweisbar) vermittelt würde, hätte der Dozent nen Problem.... Viel interessanter ist doch wohl, wird dieses vermittelte Wissen auch rechtskonform angewandt? IMMER und von ALLEN Beteiligten (Dispo, Fahrer, Verlader...)???
Nicht darf, sondern muss. Und der Arbeitgeber darf dies nur Anordnen bzw. man ist verpflichtet der Anweisung nachzukommen, wenn das im Arbeits- und oder dem Tarifvertrag diese Frage geregelt ist. Grundsätzlich gibt es nämlich per Gesetz keinen Zang Überstunden ableisten zu müssen. In meinem Fall besagt der Arbeitsvertrag, dass ich Überstunden ableisten muss (er beinhaltet aber nicht mal die wöchentliche Arbeitszeit, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben ist), der Tarifvertrag hingegen stellt fest, dass abweichende Regelungen mit den Betriebsrat vereinbart werden können und müssen - und nur mit dem Betriebsrat. Daher muss ich natürlich keine Überstunden leisten, da der Tarifvertrag das höhere Recht ist, und wir keinen Betriebsrat haben, mit dem man diese vereinbaren könnte. Und wer hat heute noch eine Sechs-Tage-Woche?! Die Entgeldfortzahlung oder Urlaub basieren ja auch auf der 5-Tage-Woche.
Du bist schon länger abonniert. War wieder sehr gut dargestellt. Aber warum werden Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz nicht geahndet? Das ist das Totschlagargument der Disposition. ":Das kostet ja nix!".
@@weialles_weinix3900 Das war mir nicht bekannt. Aber dann müßte da bei und schon das Eine-oder Andere Mal was eingelaufen sein. Ich dokumentiere meine Zeiten exakt wie in dem Video beschrieben, und dann kommt man schon mal über die 10 Stunden.
@@arminkiel7037 Das Auswerten der Daten findet bei der zuständigen Behörde ab. Diese werden bei "Auffälligkeiten" von dieser Behörde beim Arbeitgeber angefordert. "Auffälligkeiten " sind z.B. wenn die Fahrer einer Firma häufig gegen LuR Zeiten verstösst, die bei Kontrollen auf der Strasse festgestellt werden.
Hallo sehr gut erklärt aber für mich bisschen schwer zu verstehen war. Ich fahre mit dem LKW auf Baustelle und arbeiten. Ich arbeite 10 Stunden ohne Pause und mein Kolleg sagt, dass ich die tachograf auf Pause einstellen so bald ich auf der Baustelle bin. Natürlich ist das nicht richtig. Was soll man machen!
Wie wäre es, wenn man sich einfach ans Gesetz und die Vorschriften hält. Im übrigen ist die Aufforderung gegen geltendes Recht zu verstoßen, bzw. jemand dazu zu Nötigen eine Straftat.
Hallo Horst, du sagst in diesem Video, dass der Vorgesetzte, also der Arbeitgeber Überstunden anordnen könne. Ich mache gerade eine Ausbildung zur Berufskraftfahrerin und mein Politiklehrer hat uns beigebracht, ich zitiere: "Überstunden können nicht angeordnet werden, sind immer Verhandlungssache! Egal, ob in der Ausbildung oder im regulären Arbeitsverhältnis." Nun frage ich mich natürlich, wer denn nun recht hat?!
Ich kann die Pausenzeit um 15 Minuten und 30 Minuten Splitten aber ab wann genau die 15 Minuten vor den 2,5 Stunden oder nach 2,5 Stunden ? Und dann anschließend natürlich nach 4,5 Stunden die 30
Interessantes Thema, aber als kommerzieller Pilot ist es schon lustig das mir TH-cam dieses (und andere Logistiker-Videos) vorschlägt. Wir in der Luftfahrt sind vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen und für uns gelten damit ausschließlich die europäischen Regelungen der Flugdienst- und Ruhezeiten. Insofern muss man sich nur um eine Regelung kümmern. Diese ist aber extrem komplex, insbesondere weil sie auch noch firmenspezifische Regelungen erlaubt, die aber natürlich von der jeweiligen Aufsichtsbehörde oder Behörden genehmigt werden müssen. Wobei hier nit der Stationierungsort gilt, sondern der Firmensitz. So bin ich zwar in Deutschland stationiert, aber meine Firme hat ihren offiziellen Firmensitz in Österreich (und ihre Firmenzentrale im Vereinigten Königreich inklusive der Dienstplanung), hat das deutsche Luftfahrt-Bundesamt nichts mit meinem firmenspezifischen Flugdienst- und Ruhezeiten zu tun, dafür ist Austrocontrol zuständig, wobei die wiederum nur von der englischen CAA abschreiben, bisher zumindest denn mit Brexit wird alles anders.
Hallo wie immer gut erklärt ! Nur hab ich eine Frage! Wie ist das wenn ich nicht 10 h lenkzeit mache, sondern nur eine normale 9er ? Ist dann das Arbeiten und das Lenken in den 9 h zulässig oder kann ich da 9h fahren und 1h Arbeiten also z.b Beladen und entladen? Grüße
Du darfst jeden Tag 10 Stunden arbeiten, also z.B. 9 Stunden Lenken und 1 Stunde anderweitige Arbeiten. Oder eben weniger Lenkzeit und dafür mehr anderweitige Arbeitzeit (insgesamt nie mehr als 10Std.). 2x mal die Woche dürfen es (rein theoretisch) 10 Std. Lenkenzeit sein, dann aber ohne anderweitige Arbeiten. Aber das mit den 10 Std Lenkenzeit klappt nicht, weil man ja eine Abfahrtskontrolle durchführen muss, die zu anderweitigen Arbeiten zählt. Als 10 Std. Lenken, abzuglich der Zeit, für die Abfahrtskontrolle. Und diese bitte immer im Fahrteschreiber mit Arbeitszeit dokumentieren, ansonsten gilt diese als nicht durchgeführt. Wenn es dann mal 10 Std. Lenkzeit wird, plus 15 Minuten Abfahrtskontrolle, also insgesamt 10,25 Std Arbeitszeit, wird es in einer Kontrolle auch nicht gleich ein Bußgeld geben. Sofern das nicht jeden Tag, bzw. regelmäßig passiert. Denn dann sieht das schwer nach Absicht, also Vorsatz aus.
@@howie4538 was dann alleine da schon mit der Abfahrtskontrolle kollidiert, die ja mind. 10-15 Minuten betragen sollte. diese geht von der rein theoretisch maximal möglichen Lenkzeit von 10h in 10h Arbeitszeit weg.
@@davidstefan1978 So meine Aussage! Das was viele vergessen, das es mehr als nur ein Gesetz gibt, welche hier alle einzuhalten sind. Hier kollidiert eben, das Arbeitszeitgesetz mit den Lenk- & Ruhezeiten. Auch wenn die Nichteinhaltung des Arbeitszeitgesetzes, nur zu Lasten des Arbeitsgeber geht.
@@howie4538Da hat jemand die Lenk- und Ruhezeiten nicht verstanden! Be- und Entladetätigkeiten werden wie Lenkzeit behandelt! Wartezeiten oder Bereitschaftszeiten eben nicht!!!
@@BeaBosse Wen meinst Du? Dich? Be- und Entladezeiten können Arbeitszeit sein, wenn der Fahrer diese Tätigkeit selber verrichtet. Sie können aber auch Ruhe- wie auch Bereitschaftszeit sein, wenn diese Arbeiten von anderen Personen als den Fahrer verrichtet werden. Ruhezeit, wenn der Fahrer weiß, wann diese Arbeit zeitlich beendet sind und er in dieser Zeit das Fahrzeug verlassen kann, um seine Ruhezeit frei zu nutzen. Bereitschaftzeit, wenn der Fahrer vor ort warten muss, bis die Be- Entladung abgeschlossen ist. Wenn er z.B. nicht weiß, wie lange es dauert. Aber auf keinen Fall, ist es Lenkzeit. Lenkzeit ist zwar Arbeitszeit, aberArbeitszeit nicht zwingend Lenkzeit. Soweit die Theorie. In der Praxis, sieht es aber ganz anders aus. Da kommt es darauf an, was der Fahrtenschreiber schreibt, was nicht immer mit dem übereinstimmt, was der Fahrer macht. Solange diese vor Ort, genau in diesem Moment niemand kontrolliert, bzw. niemand überwacht, zählt die Aufzeichnung des Fahrtenschreibers. Deren Aussage im Nachhinein, niemand widerlegen, bzw. kaum widerlegen kann. Auch wenn der Fahrer sich dabei selber bescheißt. Was sehr viele machen, um noch die Tour, den nächsten Termin zu schaffen, oder weil sie ansonsten Ärger mit dem Arbeitgeber oder mit dem Kunden befürchten.
@@Logistik-Kanal Servus, sorry für die späte antwort. Azubis Müssen sich ja auch Zusätzlich noch an Andere Arbeiszeiten halten in anderen Brangen (Schichtzeit Max 12 Stunden auf Maximal 10 Stunden Arbeit am Tag, müssen eigentlich keine Überstunden machen usw)
Hallo Horst, bitte wenn's möglich ist auch Autobus Bereich zu erklären... Also D Lenker und nicht nur CE Lenker. Danke. Deine Videos sind sehr gut. Liebe Grüße aus Wien, Österreich
Hallo, Und was wenn meine LKW von Verlader beladen wird? Er sagte aber vorher, dass Ladervorgang eine Stunde dauern wird? Ist das Arbeits- oder Bereitschaftzeit?
Keins von beiden, sofern Du Dich in dieser Zeit vom Fahrzeug entfernen kannst, um z.B. ess zu gehen. Dann ist es Ruhezeit (Pause). Musst Du aber beim Fahrzeug bleiben, um es jederzeit wieder zu bewegen (z.B. um es sofort nach der Be- Entladung von der Rampe zu ziehen), dann ist es Bereitschaftzeit. Arbeitszeit ist es nur, wenn Du bei der Be- oder Entladung hilfst, bzw. diese selber durchführst oder in der Zeit andere Arbeiten durchführst. Z.B. Pflege- oder Wartungsarbeiten am Fahrzeug, oder Papiere im Büro machst.
Hallo Horst, Ich fahre im Nahverkehr und habe vertraglich Arbeitszeiten von 5 Tage von Mo-Freit. 45 Stunden in der Woche wie sieht es da mit den 60 Std aus in der Woche und wenn der Chef 2 Überstd.vorgibt also 10 anstatt 8 Std täglich muss ich die bezahlt bekommen? Oder Nicht!
Hallo Stefan, ich kann und darf natürlich hier keine Rechtsberatung geben. Daher muss ich dich bitten, dich direkt an einen Fachanwalt zu wenden. Es kommt ja auch darauf an, wie dein Arbeitsvertrag gestaltet ist. Beste Grüße Horst
Wenn die Woche wirklich als 5 Tagewoche im Vertrag deklariert ist dann sind das 5 unbezahlte Überstunden. Da immer vom maximalen ausgegangen wird, heißt es immer maximal 48 h im 16 wochendurchschnitt. Richtig heißt es im 16 Wochendurchschnitt darf die werktägliche Arbeitszeit von 8h nicht überschritten werden. Damit sind die 40h das Maß der Dinge.
Hallo! Ich habe folgende Frage zu diesem Thema: ich fahre regelmäßig seinen Kunden an, bei dem ich nicht weiß wie lange ich warten muss. Heißt: ich muss warten, weiß aber nicht wie lange. Mal sind es 30 Minuten aber auch wie in meinem Fall am Freitag noch mal gute 10 Stunden. Wenn ich weiß dass ich warten muss, aber die Wartezeit immer unterschiedlich sind, ist es dann generell bei Arbeitszeit zu werten? Danke und liebe Grüße
ja, ist es. ist dann allerdings bei einer Wartezeit von 10h schwierig, weil das ja sämtliche verfügbaren Tagesarbeitsstunden sprengt. 10h Wartezeit würde ich mir aber auch nicht bieten lassen sondern dort eine Regelung und Absprache mit dem Kunde und der Dispo suchen. 10h Wartezeit mit unbekannter Restzeit kannst du ja weder Essenspause machen noch aufs Klo gehen ... .
@@davidstefan1978 Danke dir für die Info. Mittlerweile ist es aber so das ich bei uns in der Firma den Kunden gewechselt habe und mir dieses Desaster nicht mehr antun muss. Bei dem Kunden haben nur Arbeitslegastheniker gearbeitet und wir mussten das in Form von hohen Wartezeiten ausbaden. Jetzt bin ich fast ausschließlich für mich allein verantwortlich. Heißt: ich lade mein Auto selbst, ich bin liefere Autowerkstätten wo es meistens auch keine Wartezeiten gibt, und wenn ich schnell bin habe ich auch dementsprechend früh Feierabend.
Also jetzt nochmal, die arbeitszeit gehört zu lenkzeit habe ich nun z.b 6 Stunden gelenkt darf ich nur noch 4 Stunden arbeiten und danach muss ich meine ruhzeit beginnen?
Hallo, ich habe da eine Frage zum Video bezüglich der Bereitschaftszeit und Arbeitszeitgesetz: Felix startet um 6 Uhr - 10 Uhr (4 Stunden Arbeitszeit) weiter nach 3 Stunden Bereitschaft von 13 Uhr bis 14 Uhr (1 Stunde Arbeitszeit) weiter von 14 Uhr bis 16 Uhr (2 Stunden Arbeitszeit) Somit kommt Felix um 15 Uhr auf 6 Stunden Arbeitszeit und müsste die Fahrt unterbrechen und min. 30min laut Arbeitszeitgesetz Pause einlegen, da Bereitschaftszeit von 3 Stunden zwar keine Arbeitszeit aber auch keine Pause ist. ????
Wenn du 6Uhr anfängst, dann darfst du nach Arbeitszeitgesetz bis 12Uhr arbeiten und musst dann 30min. Pause machen. Machst du, wie in Deinem Beispiel ab 10Uhr eine 30min. Pause dann darfst du nach dem Arbeitszeitgesetz bis 16Uhr30 arbeiten. Ja, die blöden Kraftfahrer( hast du nicht gesagt) müssen das und ihre eigentliche Tätigkeit im Auge haben
Ich bin der Meinung ein Arbeitszeitgesetz hätte gereicht. Auch für mich ist es immer wieder ein Thema was wie wo und wie wir gerade erfahren haben, ist die Ehrlichkeit des Fahrers, die Einstellung des Fahrers zum Job und der Firma sowie eine unrealistische und umfängliche Kommunikation von allen Seiten notwendig. Meine Wahrnehmung ist, dass dies nicht möglich ist. Außerdem, sind wir mal ehrlich, kann es für alle beiteiligten so kompliziert werden, das sich keiner mehr daran halten kann, auch meine Meinung, lenk und Ruhezeiten sind schön und auch gut, aber der Endverbraucher/Kunde ist nicht gewillt die Mehrkosten zu tragen nicht vorhandenes Fahrpersonal und Fahrzeuge einzustellen/anzuschaffen. Unsere Gesetze stehen und dermaßen im Weg, dass unsere ehemaligen Tugenden zum Thema Arbeit völlig ausgerottet werden. Entweder haben wir sehr motivierte Mitarbeiter, welche aber nicht dürfen wie sie wollen oder wir haben Leute die mit Arbeit nicht viel am Hut haben.
die Lenk- und Ruhezeiten wurden geschaffen, um die schweren und teils tödlichen Unfälle mit LKW-Beteiligung zu verringern, wenn möglich sogar abzuschaffen. ein LKW Fahrer, der zu lange fährt, ist unaufmerksam und müde und viel gefährdeter, einen Unfall zu verursachen, als ein ausgeruhter Fahrer. und Unfälle mit LKW Beteiligung sind immer weitaus schlimmer im Ergebnis als Unfälle nur mit PKW-Beteiligung (wobei die durchaus auch schlimm enden können, das will ich nicht ausschließen). das Einzige was da sehr schwierig ist, wie im Video zu sehen, ist die Kollision zwischen den beiden Gesetzen und der Entscheidung welches eher wirksam wird. und entsprechend die Planung dass man trotz beider Gesetze noch nach Hause kommt.
Nur wenn du nicht schon in der Woche für jemand anderen fährst. Falls doch dann solltest du am WE einen anderen Mini Job machen da du die sonst deine Ruhezeiten zerschiesst.
Kein Wunder wieso keiner Kraftfahrer werden möchte. Wenn man keinen Parkplatz findet begeht man ein Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeit . Biste zum Kunden unterwegs und weißt das Standzeit auf einen warten brauchst du ja eigentlich nicht hetzen, zu blöd nur das das nachher auf deine eigenen Kosten, nämlich der Zeit auf dem Weg nachhause, geht, also musst du maximal sprinten um so schnell wie möglich auf Bereitschaft zu stellen. Der Spedition ist es teilweise egal, den die hämmert fette Standzeitkosten beim Kunden rein und spart gleichzeitig Lohnkosten. Man selbst ist nur der dumme - weil man dann beim Kunden rumeiert wie blöd und wartet und das kostenlos. Soll es bezahlt werden muss es als Arbeitszeit deklariert werden, aber dann guckt man blöd in die Röhre bei der Parkplatzsuche bzw. bei der Heimfahrt. Derartige Standzeiten sind im übrigen mehr Altag, als die Ausnahme. Das gilt sowohl bei Lade- als auch Entladestellen. Man darf also sich gleich 2x in den Hintern treten lassen. Dann noch der Kunde der pünktlich das Lager um 12 oder 13 Uhr schließt, während man wegen Stau bisschen später da ist als gehofft, schon darf man die Nacht da verbringen. Jackpot für jene die dann einen LKW-Schaden schaden kurz vorm Wochenende.
Wie werdet ihr das in Zukunft handhaben? Werdet ihr mit dem Wissen jetzt mehr auf Arbeitszeit oder Bereitschaftszeit stellen? Wie handhabt ihr das?
Genauso wie bisher - nach Recht und Ordnung, denn, ich als AN, bin nicht haftbar zu machen, für meine Verstöße gegen das ArbZG, welche aus der, durch die Disposition geplante Tour, resultieren. Ich habe im aktuellen Unternehmen das "Glück" das, egal wie früh/spät ich an der Baustelle "pünktlich" auftauche, JEDE Wartezeit, da die Dauer bestenfalls sehr grob abzuschätzen wäre (Entladung per Kran - etwas mehr Wind, die Sache dauert länger, Windstille, alles passt zusammen, es geht ruckzuck...) definitiv als Arbeitszeit im Digitaltacho aufzuzeichnen ist.
Wenn ich mal, kommt oft genug vor, bei 'Fremdfirmen' lade, statt bei unseren Stammkunden, kenne ich diese NICHT, daher keine Erfahrungswerte, ergo, ARBEITSZEIT .... Wir wissen bekanntlich ALLE das einem Fahrer NICHT gesagt wird, das es mindestens X Minuten/Stunden dauern wird, mit Pech bekommt man nen Pieper, oder muss ne Anzeigetafel im Blick behalten, oder auf Lautsprecherdurchsagen achten.... somit nix mit Bereitschaft/Pause für mich.
Aber ja, auch ich nutze die Unkontrollierbarkeit dieser Gummiparagraphen aus, wenn es ZU MEINEN GUNSTEN, für mich, sinnvoll erscheint.... also z.B Freitag Nachmittags, Beladung für Montag, ne halbe Stunde Pause wurde, vor erreichen der sechsten Stunde, absolviert, dann weiter gefahren .... wenn nun aber langsam die Restlenkzeit eng wird um heim zu kommen, steht das Dingen eben mal ne halbe Stunde auf Pause, bei Beladung - ich bin mir der nicht ganz korrekten Bedienung bewusst, aber, wie sagt man so schön, wo kein Kläger, da kein Urteil ... oder so 😅🤣😎
Nichtsdestotrotz, in meinen, bis zu 15 Stunden "Schichtzeit" gibt es so gut wie nie Bereitschaftszeiten - die maximal zulässige Arbeitszeit wird quasi TÄGLICH überschritten, solange ich den Digitacho ordnungsgemäß bediene..... Wir Fahrer sitzen dort gewaltig zwischen den Stühlen - entweder Rechtskonform, aber für keinen Unternehmer wirtschaftlich erträglich, oder eben etwas weniger Rechtskonform, dafür aber wirtschaftlich für den Unternehmer 'intressant' ....
Ich mach das 'Späßchen' HIER mit, denn WIR müssen wenig wirklich arbeiten, außer Gurte drüber, Gurte ab und KM schrubben, ist es ein sehr sehr sehr lockerer Job - müsste ich selbst be- & entladen (Hubwagen, Ameise o.ä) würde ich SO nicht agieren. Es ist und bleibt ein Geben und Nehmen.....
Ich kann mich dem Kommentar anschließen. Bei mir im Baustellenverkehr, Schüttgut, wird von Arbeitsbeginn bis Ende, also Start/ Ende in der Firma bezahlt, abzüglich der Pause nach Arbeitszeitgesetz. Ist zwar anfangs etwas umständlich mit der Pause gewesen, aber gut. Wenn man es rechtens machen will wird man ständig gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Also eine gesunde Mischung finden bzw. schauen was der Chef wie bezahlt und den Digi Tacho richtig bedienen.
Sehe das auch so wie der Kommentar vor mir . Wenn ich im Baustellenverkehr nach Arbeitzeitgesetz meine Pause machen würde müsste ich oft eine zweite Pause machen ( und das sehe ich als Heimschläfer überhaupt nicht ein wäre ja dadurch erst 45 Min . später daheim)da nach 6 Stunden die 4,5 Std Lenk Zeit noch nicht voll sind. Ich muss mich auch etwas nach den Pausenzeiten der Maschinisten richten. Wenn ich gaaaaaaaanz ehrlich bin interessiert mich das Arbeitzeitgesetz überhaupt nicht.
@@worti23, wenn du dich an das Arbeitszeitgesetz hälst, musst du wirklich eine zweite Pause machen, dies kostet dich aber KEINE 45 Minuten zum Feierabend...
Du müsstest innerhalb der ersten Stunden 30 Minuten gemäß Arbeitszeitgesetz machen, diese darfst du ja sogar splitten ^^
Beispiel für dich im Kipper:
- Arbeitsbeginn 6 Uhr (bis 12 Uhr müsstest du also nun 30 Minuten Pause gemacht haben)
- dein Baggerfahrer macht um 9 Uhr Pause, du weißt das, kommst kurz vor 9 am Bagger an - machst dann AUCH Pause - vll 15 Minuten...
Dann geht's bis Mittags normal weiter, du wirst kurz vor 12 vll 3 Stündchen Lenkzeit zusammen haben (?!), nun machste kurz vor 12 ne ausgiebige Mittagspause von 45 Minuten, isst etwas usw usf...
Am Nachmittag wirst du (setze ich jetzt mal voraus...) bis zu deinem Feierabend, nicht mehr als 4,5 Stunden Lenkzeit zusammenbekommen.
Wie du nun siehst, kostet dich dieses legale Pausensplitting NUR 15 Minuten gesamt am Tag, sollte also verkraftbar sein, oder?
Beispiel 2:
Arbeitsbeginn 6 Uhr
Bis 12 Uhr machst du IRGENDWANN 30 Minuten Pause, zum frühstücken.... setzt deinen Arbeitstag dann fort, bis deine Lenkzeit eine zweite Pause von 30 Minuten erfordert, sagen wir mal, 14:30 wäre dein Lenkzeitblock 'voll' ....
Du hättest also um 10 Uhr 30 Minuten Pause gemacht, dein EG Kontrollgerät wertet diese als 15 Minuten, fürs Arbeitszeitgesetz waren es die erforderlichen 30 Minuten. Nachmittags machste die Pause voll - hast dann um 15 Uhr nen neuen Block von 4,5 Stunden Lenkzeit, der dir HOFFENTLICH bis zum Feierabend um 19 Uhr ausreicht. Dann brav deine 11er Tagesruhezeit und am nächsten Tag um 6 beginnt das Spiel von vorne....
Wie du siehst, das Arbeitszeitgesetz und die VO 561/2006 müssen nicht zwingend kollidieren, du als Fahrer kannst dich (fast perfekt) an beide Regelungen halten. Ja, uns allen ist bekannt, das die höchstzulässige Arbeitszeit von 10 Stunden vermutlich überschritten wurde.... Aber die dir vorgegebenen Pausen, die du machen MUSST und die dir ZUSTEHEN, kannst du ohne Probleme machen ;-)
@@basaltkopp_WW Kollege da bist du im Irrtum.. Wenn du während der Beladung auf Pause stellst so ist das nach der EU Fahrpersonals Verordnung Betrug. Und dies ist ein Straftatbestand.. Wenn du Schweiz fahren würdest ja dann würdest du dir das ganz schnell angewöhnen.. Dies käme dann mindestens 250,00 CHF.. sind nach dem heutigen Kurs das 250.00 Euro..
Möchte mich bei allen LKWfahrern,innen bedanken ''DANKESCHÖN,, dass es euch gibt.
Auch gut zu wissen, dass wir nicht für jeden das Letzte sind aufgrund der Darstellung von Unfällen durch verschiedene Medien. Ich meine damit, dass bei jedem Verkehrsunfall, in den ein LKW-Fahrer beteiligt ist - wenn auch nur als Geschädigter - sofort von einem LKW-Unfall berichtet wird. Man nimmt in Kauf, daß dadurch das Ansehen nicht nur unseres Berufes herabgesetzt wird. Wir arbeiten manchmal 50 Stunden oder mehr pro Woche - wenn man das durchrechnet für sehr wenig Stundenlohn. Kein Wunder, daß deutsche bzw. deutschsprachige Fahrer als "aussterbende Art" gelten 😂
Bin echt froh, dass sich jemand die Mühe gibt für so einen Kanal, TOP. Danke!
Ich schreibe meine Zeiten auf,seit Jahren. Bin Fernfahrer international. Danke für Deine unermüdliche Arbeit.
Obwohl Ich nicht aus dieser Branche komme interessieren mich diese Themen sehr. Bisher war mir das alles aber zu kompliziert und eine Welt für sich. Aber dieser Kanal bringt diese Themen verständlich näher und werden super erklärt. Danke dafür und Daumen hoch das du dir die Zeit dafür nimmst.
Ich schreibe in 1 Woche meine Abschlussprüfung als Speditionskaufmann und wollte mich mal für die vielen informativen Videos bedanken hat mir sehr viel geholfen :)
Dann warte mal die Praxis ab! Viel Spaß dabei!
Ein ganz toller Kanal...Dank Herr Götze und Frau Schäfer als Dozentin bin ich guter Hoffnung für meine anstehende Prüfung. 🙂
Ich trag mal zur Verunsicherung bei.
Wenn wie in diesem Beispiel eine vorher bekannte Wartezeit von 3 Std feststeht, dann kann ich auch auf Pause stellen. Hat den Vorteil, dass ich diese Zeit für mich nutzen kann und dass ich meine tägliche reguläre Ruhezeit splitten kann.(3+9) Das hat (besonders im Fernverkehr) den Vorteil, dass ich vielleicht am WE 2 Std früher zu Hause bin, ohne eine reduzierte tägliche Ruhezeit machen zu müssen, die an anderer Stelle angebrachter wäre
Ich liebe Ihre Videos!
Bitte nicht aufhören.
Wie immer,sehr gut erklärt.
Ich freue mich auf das was da noch kommen wird an Videos.
Vielen Dank für deine Zeit und Mühe beim erstellen.
Moin Horst
wieder ein sehr schöner Betrag. 👍👍 In der Tat ist es so das sehr viele Fahrer von diesem Thema mal gar keine Ahnung haben. Das merkt man immer dann wenn es mal wieder zur Schulung geht. Für dich und deinen Kanal 👍👍👍
Ronny, das merkt man JEDEN Tag, an JEDER Rampe.... ich waage mich mal weit ausm Fenster und behaupte, das 95% den Digitacho an der Rampe auf Pause stehen haben, ebenso während der Anmeldung bei Be- & Entladestelle..... Die wenigsten werden hier, auch nur ansatzweise, vernünftig, zu Ihren Gunsten, arbeiten (arbeiten im Sinne der Bedienung des EG Kontrollgerätes...)
Die Unternehmer freut es, die Disponenten freut es, es wird hingenommen, bei manch "schwarzen Schaf" von Frachtführer, sogar gefordert, wer nicht mitzieht, darf gehen....
Ja hatte auch schon so nen Kollegen der meinte das der digitale Fahrtenschreiber das alleine macht. Man müsste nichts daran drücken. Hab mal nix dazu gesagt und mir meinen Teil gedacht. Tja selber schuld wenn was ist. So viel wissen sollte man schon haben.
Dieses Video sollte stehst im TV für alle gesendete werden .
Dafür bin ich Meine Meinung
Danke, endlich hast du mir meine Fragen zum Arbeitszeitgesetz beantwortet. Das war mir vorher noch nicht so klar. Ich arbeite im Fernverkehr ja immer hart an der Grenze, aber sehe jetzt klarer. Danke für dieses Video!
Danke für eure tollen Videos
Ich fahre selber seid ca 30 Jahren
Lkw und finde eure Videos sehr gut
und logisch aufgebaut
Vielen lieben Dank für Erklärung. Bereite mich grade für sach und fachkunde für Güterkraftverkehr und war durcheinander mit den Lenk und Ruhe Zeiten und Arbeitszeiten.
hallo.ein super hinweiß für uns lkw fahrer(was viele lkw fahrer nicht wissen).das habe ich gerade an mein disponenten geschickt.vielen dank
Ja, ich finde es ziemlich krass so ein Gesetz zu machen, wo sehr viel unklar definiert bleibt und die ganze Verantwortung allein beim Fahrer ist
Super Video! Klasse erklärt!!! Auch gut zu wissen das man als Arbeitnehmer bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz nicht belangt werden kann....
Wenn Vorschriften so erklärt werden,dann werden sie auch verstanden 👍👍👍👍
Hi Mario, danke für das tolle Feedback! Freut mich! Willkommen auf dem Kanal! :-)
Einfach und verständlich Erklärt Top
Ja
Dieses. Video ist im allen Kategorien sehr gut erklärt und Interessant und Lehrreich sollte jeder bei Interesse rein schauen
Du machst richtig gute Videos und hast es selber "gesagt".
Das funktioniert überall, nur nicht auf der Straße. Das einzig gute was unsere Theorie- Gesetzgeber richtig gemacht haben, ist die (nicht geplante)😊 Lenkzeitüberschreitung von 2h um in das Wochenende zu kommen.
Super Horst. Gut gemachte Videos, alles drin, was rein muss und verständlich erklärt. Keine Halbweisheiten
Super Klasse und verständlich erklärt. Vielen Dank für deine Arbeit!😊👍
Hallo Horst , vielen Dank für dieses Video ! Mal wieder super erklärt . Und danke das du meiner Bitte nach gekommen bist ! 👍
Alles nur Theorie, im wahren Leben wurde sich noch nie daran gehalten. Kein Wunder das niemand mehr diesen Job machen will!
tja, bei einer vernünftigen firma im nahverkehr, hat man damit keine probleme..
Das ist auch wahr
Die Firma muss man erst Mal finden die Problemlos ist
Selber Schuld wenn du über dein Limit fährst.
Ich hatte noch bei keiner firma probleme mit ser fahrzeit@@olafdoerschel5283
Hallo Horst, Danke für ein wieder einmal ein sehr Informatives Video.👍
Vielen Dank für das tolle Video. Es hat mir bei meiner, doch etwas anders gelagerten Frage (aktuell und vorübergehend 2-Fahrerbetrieb) sehr weitergeholfen. Danke für Deine Arbeit!
Super einfach erklährt , vielen lieben Dank dass es eurer Kanal gibt !!!
Ich mag Felix, ist voll der nette Kollege 😉
Danke für eure tollen Videos, ich mag eure Erklärungen, sind oftmals sehr hilfreich 👍
Macht weiter so, kann euch nur weiterempfehlen 🙋♂️
Man darf sich nicht einfach nur auf die reine Lenkzeit konzentriern, man muss auch die Gesamtarbeitszeit beachten! diese umfasst 6 Stunden, dazu zählen Lenkzeit selber und die Arbeitszeit wenn man steht, beispielsweies Be/Entladen beim Kunden, oder auch das Stehn an `ner Ampel! Nicht mit eingeschlossen sind Pause und Bereitschaft! Spätestens dann muss man mindestens 30 Minuten Pause machen!
Die Gesamtarbeitszeit kann auch dann überschritten werden, noch bevor man die volle Lenkzeit erreicht hat!
Auf den ersten Eindruck sieht das so aus als wenn man zweimal Pause machen muss, aber das ist nicht nötig! Ihr könnt beide Pausen zusammen legen, d.h. Lenk & Gesamtarbeitszeit gleichzeitig pausieren, auch wenn ihr die ersten 15 Minuten der Lenkzeit schon vorher pausiert habt! Das könnt ihr machen wie ihr wollt!
Um die Gesamtarbeitszeit so weit herausziehn zu können, dass ihr sie mit der Lenkzeit so zusammenlegen könnt, dass beide zeiten so ziemlich gleich voll sind, empfehl ich euch, öfters das Bereitschaftszeichen zu benutzen! Grad wenn ihr auf den Kunden wawrten müsst bis ihr euer Auto entladen könnt, amsonsten geht davon zu viel Zeit verloren..... Damit könnt ihr die Gesamtarbeitszeit so in Grenzen halten, dass ihr erst bei Vollendung der Lenkzeit pausiern müsst! Mit dem Pause - Zeichen geht das zwar auch, aber das Bereitschaftszeichen macht bei Kontrollen einen besseren Eindruck........ Zuviel mal den Fahrtenschreiber auf Pause gestellt macht keinen guten Eindruck! Das kann man zwischendurch einmal machen, aber nicht mehr! Lieber dann auf Bereitschaft stellen!
Und noch zum Schluß, wenn bei Überschreiten der Gesamtarbeitszeit - genau wie bei der Lenkzeit ein Unfall passiert, zahlt die Versicherung nicht!
Sehr gut Erklärt und es steht auch noch in den Büchern für die BKrFQG.MfG.Ake Glück auf
Ganz großes Kino. Toll erklärt wie immer. 👍
Perfekt und maximal verständlich erklärt, weiter so!
Die 1/6-Regelung bei öffentlichem Busverkehr, nach Dienstplan, wäre mal spannend. Diese lässt ja teilweise Regelarbeitszeiten von weit über 9 Stunden zu.
Hallo Horst,
Dein Schlusswort zum Thema ArbZG gegen LuRZ trifft genau den Kern der Sache.
Allerdings verstehe ich nicht, wie der Gesetzgeber auf die Definition der Bereitschaftszeit kommt. Für MICH ist Bereitschaft eine Zeit, in der ich eben NICHT tun und lassen kann wie ich will (zB. ein Schnitzel in des Kunden Kantine verspeisen), sondern ich der ich AUF ABRUF BEREIT sein muss, den ElKahWeh an die Rampe zu bugsieren. Wenn ich weiß, dass ich bis 13:00 warten muss, DANN kann ich doch aus eigenem Antrieb entscheiden, ob ich Pause (also Bettstellung) mache oder nicht, und ggf. in einem benachbarten Imbiss was zu mir nehme, einkaufen gehe, oder gar mit gestelltem Wecker das zur Verfügung gestellte Bett mit meinem Astralkörper belege.
Aber wie Du sagst.... wer soll das prüfen, und lohnt der Aufwand seitens der Prüforganisation....
Informiere uns weiter! Deine Videos bringen die Themen auf den Punkt, die Moderation ist klar und deutlich, Du hast eine sehr angenehme Stimme, und lässt auch eine gute Portion Humor und Ironie (oder gar Sarkasmus) nicht fehlen.
Grüße aus Südpfalz!
Jerry
der Imbiss in der Kantine war ja auch im Video als Pause erwähnt.
Bereitschaft ist es dann, wenn du nicht einfach die 3h Wartezeit vom Firmengelände verschwinden kannst, aber eben auch nicht minütlich damit rechnen musst um 30m vorzufahren.
Super erklärt
So hätte ich mir das in der Ausbildung auch gewünscht
In weniger als 15 Minuten so verständlich erklärt
Einfach Mal ein dicken like
Das Lernst du bei der 95 Schulung... Wenn nicht der Spediteur... Die Schulung kauft weil er keinen die 35 Std frei stellen will 😂
@@martinseeland2587 joa
Aber bei mir in der Ausbildung würde das so kompliziert erklärt
Aber es geht ja auch einfacher
Immer wieder super erklärt, egal welches Thema.
Dies ist wichtig für mich, um den C / E 🇩🇪 кур Kurs zu belegen
Super Video. Alles top erklärt. Daumen wie immer nach oben. Könntest du vielleicht mal ein Video machen, wie man sich im Falle einer Kontrolle durch das BAG verhällt. Da hört man ja auch immer wieder die wildesten Geschichten. Grüße aus dem Münsterland 👋🏼
...einfach toll erklärt aber mit dem Leben eines Truckers hat das nix zu tun...da hast du nämlich immer eine 60 Stunden Woche 💪🏻
top Video...top erklärt wie immer! DANKE!
Gerne! :-)
Dankeschön, sehr informativ.
Auch wenn eine 15-stündige Schicht zulässig ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass der Kraftfahrer auch so lange arbeiten darf. Denn in § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) heißt es:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Es ist laut Gesetz also eigentlich nicht erlaubt, mehr als 10 Stunden zu arbeiten. Die lange Schichtzeit für Lkw-Fahrer kommt zustande, weil auch Pausen und Bereitschaftszeiten dabei berücksichtigt werden.
Hallo Horst, super erklärt, hättest noch drauf eingehen können, dass die Bereitschaftszeit vom Arbeitgeber als Arbeitszeit bezahlt werden muss.
Gruß Doni
Die Bereitschaftszeit muss bezahlt werden, aber nicht zwingend als Arbeitszeit - jedoch aber mindestens den gültigen Mindestlohn. Man kann also theoretisch einen anderen Satz vereinbaren.
Das wäre dann durchaus intressant, wie dies, bei Stundenlohn, arbeitsvertraglich, vereinbart ist 😅🤨
Also, für 'normale Berufsbedingte Tätigkeiten' z.B 17,40€ Brutto die Stunde, für Bereitschaftszeit den jeweils aktuell gültigen Mindestlohn ...... DA freut sich doch die Lohnbuchhaltung tierisch die Arbeitszeiten anhand der Fahrerkartendaten, abrechnen zu dürfen 🤣🤣🤣🤣
Soweit wie ich das weiß, werden die meisten Arbeitsverträge bei Kraftfahrern aber mit einem Gehalt vereinbart/aufgezwungen.Da steht dann zbs. Gehalt 2000 oder 2200€ für 192h im Monat ( das ist kein Witz, solche Arbeitsverträge gibt es im Osten massenhaft). Die wirklich guten Arbeitgeber, muss man mit der Lupe suchen. Und ob sie auch wirklich gut sind, zeigt leider erst Die Zeit.
@@olafh7206 Da hast du voll und ganz Recht. Nur bleibt es nicht bei den Stunden, meistens werden es dann 200 für das Geld. Da kannst du auch gleich im Aldi Regale einräumen, oder am besten abhartzen.
@@doni7368
Das stimmt.wobei wir dann auch wieder bei dem Unsinn Bereitschaftszeit/Arbeitszeit sind. Dies sollte abgeschafft, oder Umformuliert werden. Sobald ich meine Zeit auf Arbeit verbringe, sollte es Arbeitszeit heißen/sein. Kann ich Die Zeit auf Abruf aber zu Hause verbringen, dann sollte es Bereitschaftszeit sein. So und nicht anderst, sollte das Gesetz lauten, und wäre somit auch Eindeutig.
Ich finde das Video auch sehr informativ. Was ich allerdings nicht verstehe, warum wird hier von einer sechs Tage Woche gesprochen? LKW-Fahrer müssen doch die Wochenendruhezeiten auch einhalten. Wie sieht das Ganze denn bei einer Fünftagewoche aus? Ich wäre sehr dankbar für eine Information. Liebe Grüße
Moin moin Horst 🙋♂️
Erstmal ein Kompliment an Dich 👍 deine Videos sind wirklich gut einfach top 👍 weiter so 👏‼️
Nun zum Thema 😅👍‼️
Was mir aufgefallen ist 🤔‼️ wo in der ganzen Berechnung der Lenk -/ und Ruhezeiten bzw. Der Schichtzeiten
1. bleibt das tanken ( Diesel u. AdBlue ) 15 min ohne warte Zeiten bei warten auch mal 30 min durch andere Kollegen 🤷♂️⁉️
2. bei Gas Fahrzeugen LNG 15 min ohne warte Zeiten bei warten auch mal 30 min hier auch mal gut 45-60 min durch andere nicht geschulte Kollegen oder was häufiger vor kommt defekte Tankanlage 🤷♂️⁉️
Das wird bei den meisten Dispositionen außer acht gelassen Mann hört immer nur is Fahrer Sache ja is klar normal aber ich stelle dabei aber nicht auf Pause 🤷♂️ weil Arbeitszeit ‼️
Genauso Staus is Bereitschaftsdienst meiner Meinung nach nicht Pause 🤷♂️‼️ es gibt so viele Kleinigkeiten die wir Tag täglich mit in unsere Arbeitszeit reinnehmen und der Fahrten Schreiber automatisch auf Pause stellt ( ☝️ sollte jeder Kollege drauf achten 👍‼️)
So weit so gut ich könnte noch so viel schreiben was wir Tag täglich durchmachen da draußen‼️
Also Horst über ein Video mit den von mir angesprochenen Tätigkeiten wäre, wenn es dir möglich sein sollte echt mal interessant 🧐 und dann ne gute Vorlage für die ganzen Chefs und Disponenten zusätzlich 😅😁😂👍‼️
Über so ein Video würde ich mich mal freuen quasi von Fahrer Seite aus 😂😂😂👍‼️
Danke im Voraus Horst 👍👍👍😎‼️
Gruß Christian
Da stimme ich dir zu!!! Tagtäglich mit Taschenrechner zu Gange…😂
Genau diese Thema hätte ich verdammt gerne auf Basis 5-Tage-Woche
Da ändert sich doch nichts mehr, außer das noch die wöchentliche Ruhezeit hinzukommt.
@@Logistik-Kanal oh doch.
8h täglich normal.
10h als Ausnahme, welche zur Regel wird, wenn der 16 wochendurchschnitt 48h nicht überschreitet.
Die 48h beziehen sich aber auf eine 6 Tage Woche.
Richtig heißt es wohlbemerkt im Gesetz und nicht in Schulungsunterlagen das bei einem 16 Wochendurchschnitt die werktägliche Arbeitszeit von 8h nicht überschritten werden darf und somit sind wir bei einer 5 Tage Woche wieder bei 40h!!!!
Im Fernverkehr wird natürlich kein Unternehmer eine 5 Tagewoche im Arbeitsvertrag erwähnen um sich alle Möglichkeiten offen zu lassen.
Aber wer als Heimschläfer regulär nur eine 5 Tagewoche hat, für den ist das ein großer und wichtiger Faktor.
Maximal 40h im 16 Wochendurchschnitt.
Denn ein Pauschal oder Monatslohm der oft so deklariert ist das damit alle Überstunden abgegolten sind, ist nichtig.
Stunden die das Arbeitszeitgesetz überschreiten sind extra zu vergüten.
Die Bereitschaft ist ein Zwitter, ein Joker für den Unternehmer.
Zwar gilt sie nicht als Arbeitszeit, ist aber trotzdem zu vergüten.
Für mich gibt es diese Option aus Prinzip nicht.
Schon garnicht in Unternehmen die grundsätzlich in der EIGENEN Verladung 3h Wartezeit vom Fahrer abverlangen, dann 1h beladen und dann auf Knochen der Fahrer alles was geht abverlangen.
15h Schicht, 9h Pause usw.
Ich habe den Mist 10 Jahre gemacht.
Für mich gibt es als Heimschläfer nur noch eine 5 Tagewoche mit einer werktäglichen Arbeitszeit von 8h!!!!
Davon abgesehen, würden BAG, Polizei und Zoll das nationale Arbeitszeitgesetz durchsetzen, könnten die deutschen Unternehmen alle dicht machen. Denn es fehlt an einer internationalen Einigkeit.
9h Lenkzeit sind auch so eine Theorie. 2x 4,5h Lenkzeit sind unrealistisch.
Einmal kommt ein freier Parkplatz nach 4h10min und dann nach 4h20.
Das sind 8,5h.
Fur weitere 30 min Fahrt mache ich keine 45min Pause um den Tag noch mehr zu ziehen.
Von mir aus kann die Branche den Bach runter gehen.
Die 2x in der Woche erlaubten 10h Lenkzeit sind nach Gesetz auch nicht durchführbar.
Maximal 9h45min wenn man 15min Abfahrtskontrolle berücksichtigt.
Ach das ist ein Thema ohne Ende mit Herzinfarktrisiko.
Aber ansonsten ein guter Film wie auch alle anderen.
@@dannykowollik1923 Natürlich antwortet der Horst dir nicht, du hast nämlich vollkommen Recht.
@@lassiteroo yes. Danke. 😎😊
@@dannykowollik1923 Schlage mich gerade bzgl. dieses Thema mit meinem AG rum, er will einfach nicht einsehen dass er mir meine Überstunden zu vergüten hat. Habe ihn jetzt schriftlich dazu aufgefordert und von 16 Wochen Regelung erzählt, höchstwahrscheinlich kommt jetzt wohl die Kündigung. Nun, dann Arbeitsgericht...
Herzlich
Willkommen....
In
Deutschland!
Hallo Horst...mal ne frage wie ist das mit den 11 Std lenkzeit vielleicht kannst du dazu nochmal was sagen....ansonsten sehr hilfreiche sache von dir lieben dank....Freddy....Trucker Hawk1
Das Schlußwort ist sehr klug gewählt 😉
Super gut und verständlich erklärt, dankeschön.
Funktioniert das für alle Berufskraftfahrer so mit den spesen?
Ja klar. Nicht nur für Berufskraftfahrer, sondern theoretisch für alle Berufe die auswärts tätig sind.
Ich brauche diese Infos für meine Umschulung Fachkraft für Lagerlogistik. Haben Sie noch vielleicht manuelle Tourenplanung im Angebot? Da findet man bei TH-cam kaum was hilfreiches.
Und noch ein Leckerchen.
Vorhersehbare Wartezeit muss nicht unbedingt in einer Zeiteinheit gemessen werden, um Bereitschaftszeit zu sein. Es gibt genug Fälle, wo gesagt wird es sind noch zwei Lkw vor dir danach bist du dran.
Hier wird auf Erfahrungswerte abgezielt, die einen abschätzen lassen, wie lange es tstsächlich dauert bis man selbst an der Reihe ist.
Danke für das tolle Video
Hallo Horst! Verstöße gegen das ArbZG muss der AN also nicht büßen, Verstöße gegen die Lenk und Ruhezeiten schon. Ich meine für die erste Stunde, die überzogen wird, 30 Euro für den Fahrer. Und wie ist es bei Überschreitung der Schichtzeit von 13 bzw 15 Stunden? Danke für die Aufklärung! Super Video!
Hallo Dischi, ich bin gerade dabei den Bußgeldern ein eigenes Video zu widmen. Das produziere ich gerade und wird voraussichtlich in den nächsten 2 Wochen online gehen ;)
Hallo , danke dir , das ist sehr interesant , LG Hartwig
Sehr tolle Erklärung
Gut aufbereitete Informationen auf diesem Kanal, TOP! Aber was für ein bürokratischer Irrsinn unter dem Deckmantel des Schutzes der Arbeiter . Kollegen fahren jetzt wieder in den Urlaub nach Spanien , 2.200 km ohne große Pausen - was privat alles so geht ...
super gute videos, danke dir dafür
wie verhält sich das eigentlich bei Wenigfahrenden/Aushilfen bezüglich des Tachographen? Wenn die Fahrerkarte (z.B. nach zwei Wochen) eingelegt wird fragt das Gerät ja bekanntlich nach den vergangenen Zeiträumen. Muss dann dort erst die Arbeits und Freizeit der letzten zwei Wochen nachgetragen werden auch wenn diese keine Lenkzeiten beinhaltet (z.B. weil im Hauptjob kein LKW gefahren wird, muss dann die gesammte Arbeitszeit als "sonstige Arbeit" eingetragen werden?)
Top erklärt ❤
Hallo Horst, ich habe eine Frage zu 21a, absatz 2: 2) Eine Woche im Sinne dieser Vorschriften ist der Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr. In einer woche durchsnittlich 48 stunden arbeit innerhalb 16 wochen. Max 60 stunden arbeit in der Woche. Wo steht etwas über Max 8 oder Max 10 stunden pro Tag, wenn paragraf 21a nur alles innerhalb eine woche rechnet?
TOP Horst, TOOOPPPPP!!!!! Kam der Vorschlag nicht sogar von mir?! Oder irre ich mich grade?!
Auch dein 'Disclimber' (du kannst/möchtest diese Sache nicht (be)werten, keine Aussage treffen, kennst den Unterschied zwischen Theorie (Gesetzeslage) und der Praxis (Tacho steht meist auf Pause, wenn gewartet, be- & entladen wird....)
Joa, ich bin mit diesem Content FAST wunschlos glücklich - ein netter dezenter Hinweis, bei der Aufzählung/Differenzierung für wen das Arbeistzeitgesetz gilt, hätte ich durchaus noch dazu gern gehört, das dies seit (keine Ahnung wann genau...) auch für Selbstständige gilt - also auch der Arbeitgeber (THEORETISCH) nicht mehr wie die erlaubten 10 Stunden täglich ARBEITEN dürfte.... aber naja, lassen wir das besser - auch der Wink mit dem Zaunpfahl zu unseren Beamten war amüsant, hoffentlich nimmt die das keiner von denen krumm 😎😅🤣
Ja ich meine du hattest dir das Thema auch gewünscht. Es waren aber tatsächlich mehrere Personen die das haben wollten. Freut mich, dass Euch das Video gut gefällt.
Sehr gut erklärt, Vielen Dank
Sehr gutes Video und ich danke dir 😊 jeder Video super erklärt ✌🏼Können Sie in den Videos weitere Sprachoptionen hinzufügen, z. B. Türkisch 😄
Hallo, ich habe eine Frage zu 21a , absatz 2 : 2) Eine Woche im Sinne dieser Vorschriften ist der Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr. In einer woche durchsnittlich 48 stunden arbeit innerhalb 16 wochen. Max 60 stunden arbeit in der Woche. Wo steht etwas über Max 8 oder Max 10 stunden pro Tag, wenn paragraf 21a nur alles innerhalb eine woche rechnet?
Tolles Video 👍👍👍
Ich habe eine Frage ich habe eine neue Fahrer Stelle. Mein alter Arbeitgeber fordert die Modelle abziehen ist das erlaubt alle zurück.
Super Erklärt
Super erklärt danke dafür ^^ Unser Fahrlehrer hat uns deine Videos empfohlen da wir die beschleunigte Grundqualifikation machen für den Berufskraftfahrer und parallel dazu den Führerschein für C/CE, Die Themen sind teilweise sehr trocken da kommen deine Videos echt sehr gelegen um das ganze etwas aufzulockern =)
Ich habe da mal eine Frage, wie ist es, wen man in der Industrie arbeitet und nur nebenher bei einer anderen Firma am Wochenende sagen wir nur Samstag fährt? Darf man das machen? Welche Arbeitszeiten gelten dann? Danke.
❤ beste Informationen TOP
Top Video. Danke
Super erklärt tolles Video. Könntet ihr sowas auch mal für Kommunale Entsorger machen? Danke.
ich wüsste nicht was da anders sein sollte? Bin in der Entsorgungslogistik aber auch kein Experte.
Das ist ein Zeichen, das mein Name immer als Beispiel genommen wird.
hallo noch mal.ich habe einen neuen lkw mit dem neusten tachografen und der fängt jeden tag an zu blincken nach 9.45 uhr egal was ich gefahren habe wie viel arbeitszeit ich gedrückt habe oder pausen und berreitschafft ich gedrückt habe und verlangt das ich in 15 minuten arbeitsende habe.also nur im ganzen 10 stunden am tag arbeiten.??????
Moin, bei uns im Unternehmen wird das genauso in den Weiterbildungsmodulen ausgebildet.
Das ist ja auch die Aufgabe des Dozenten, der euch nach der Modulschulung, das Zertifikat aushändigt, wenn etwas anderes (nachweisbar) vermittelt würde, hätte der Dozent nen Problem....
Viel interessanter ist doch wohl, wird dieses vermittelte Wissen auch rechtskonform angewandt? IMMER und von ALLEN Beteiligten (Dispo, Fahrer, Verlader...)???
@@basaltkopp_WW Das wird schon angewandt seitens der Firma.
Da wird man von den Kunden ja immer schön verarscht habt ja ne tolle Gewerkschaft
Nicht darf, sondern muss. Und der Arbeitgeber darf dies nur Anordnen bzw. man ist verpflichtet der Anweisung nachzukommen, wenn das im Arbeits- und oder dem Tarifvertrag diese Frage geregelt ist. Grundsätzlich gibt es nämlich per Gesetz keinen Zang Überstunden ableisten zu müssen.
In meinem Fall besagt der Arbeitsvertrag, dass ich Überstunden ableisten muss (er beinhaltet aber nicht mal die wöchentliche Arbeitszeit, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben ist), der Tarifvertrag hingegen stellt fest, dass abweichende Regelungen mit den Betriebsrat vereinbart werden können und müssen - und nur mit dem Betriebsrat. Daher muss ich natürlich keine Überstunden leisten, da der Tarifvertrag das höhere Recht ist, und wir keinen Betriebsrat haben, mit dem man diese vereinbaren könnte.
Und wer hat heute noch eine Sechs-Tage-Woche?! Die Entgeldfortzahlung oder Urlaub basieren ja auch auf der 5-Tage-Woche.
Du bist schon länger abonniert. War wieder sehr gut dargestellt. Aber warum werden Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz nicht geahndet? Das ist das Totschlagargument der Disposition. ":Das kostet ja nix!".
Du bekommst es nur nicht mit.
@@weialles_weinix3900 Wie meinst Du das?
@@arminkiel7037
Weil Bußgelder immer nur gegen den Arbeitgeber erhoben werden. Der Arbeitnehmer ist NICHT Adressat dieser Verstöße.
@@weialles_weinix3900 Das war mir nicht bekannt. Aber dann müßte da bei und schon das Eine-oder Andere Mal was eingelaufen sein. Ich dokumentiere meine Zeiten exakt wie in dem Video beschrieben, und dann kommt man schon mal über die 10 Stunden.
@@arminkiel7037
Das Auswerten der Daten findet bei der zuständigen Behörde ab. Diese werden bei "Auffälligkeiten" von dieser Behörde beim Arbeitgeber angefordert.
"Auffälligkeiten " sind z.B. wenn die Fahrer einer Firma häufig gegen LuR Zeiten verstösst, die bei Kontrollen auf der Strasse festgestellt werden.
Hallo sehr gut erklärt aber für mich bisschen schwer zu verstehen war. Ich fahre mit dem LKW auf Baustelle und arbeiten. Ich arbeite 10 Stunden ohne Pause und mein Kolleg sagt, dass ich die tachograf auf Pause einstellen so bald ich auf der Baustelle bin. Natürlich ist das nicht richtig. Was soll man machen!
Wie wäre es, wenn man sich einfach ans Gesetz und die Vorschriften hält.
Im übrigen ist die Aufforderung gegen geltendes Recht zu verstoßen, bzw. jemand dazu zu Nötigen eine Straftat.
Hallo Horst, du sagst in diesem Video, dass der Vorgesetzte, also der Arbeitgeber Überstunden anordnen könne. Ich mache gerade eine Ausbildung zur Berufskraftfahrerin und mein Politiklehrer hat uns beigebracht, ich zitiere: "Überstunden können nicht angeordnet werden, sind immer Verhandlungssache! Egal, ob in der Ausbildung oder im regulären Arbeitsverhältnis."
Nun frage ich mich natürlich, wer denn nun recht hat?!
Indirekt zum Tachobetrug via Bereitschaft raten...habt ihr sie noch alle?
Danke für info
Dankeschön
Ich kann die Pausenzeit um 15 Minuten und 30 Minuten Splitten aber ab wann genau die 15 Minuten vor den 2,5 Stunden oder nach 2,5 Stunden ? Und dann anschließend natürlich nach 4,5 Stunden die 30
Interessantes Thema, aber als kommerzieller Pilot ist es schon lustig das mir TH-cam dieses (und andere Logistiker-Videos) vorschlägt.
Wir in der Luftfahrt sind vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen und für uns gelten damit ausschließlich die europäischen Regelungen der Flugdienst- und Ruhezeiten. Insofern muss man sich nur um eine Regelung kümmern. Diese ist aber extrem komplex, insbesondere weil sie auch noch firmenspezifische Regelungen erlaubt, die aber natürlich von der jeweiligen Aufsichtsbehörde oder Behörden genehmigt werden müssen. Wobei hier nit der Stationierungsort gilt, sondern der Firmensitz. So bin ich zwar in Deutschland stationiert, aber meine Firme hat ihren offiziellen Firmensitz in Österreich (und ihre Firmenzentrale im Vereinigten Königreich inklusive der Dienstplanung), hat das deutsche Luftfahrt-Bundesamt nichts mit meinem firmenspezifischen Flugdienst- und Ruhezeiten zu tun, dafür ist Austrocontrol zuständig, wobei die wiederum nur von der englischen CAA abschreiben, bisher zumindest denn mit Brexit wird alles anders.
Hallo wie immer gut erklärt !
Nur hab ich eine Frage! Wie ist das wenn ich nicht 10 h lenkzeit mache, sondern nur eine normale 9er ? Ist dann das Arbeiten und das Lenken in den 9 h zulässig oder kann ich da 9h fahren und 1h Arbeiten also z.b Beladen und entladen?
Grüße
Du darfst jeden Tag 10 Stunden arbeiten, also z.B. 9 Stunden Lenken und 1 Stunde anderweitige Arbeiten. Oder eben weniger Lenkzeit und dafür mehr anderweitige Arbeitzeit (insgesamt nie mehr als 10Std.).
2x mal die Woche dürfen es (rein theoretisch) 10 Std. Lenkenzeit sein, dann aber ohne anderweitige Arbeiten.
Aber das mit den 10 Std Lenkenzeit klappt nicht, weil man ja eine Abfahrtskontrolle durchführen muss, die zu anderweitigen Arbeiten zählt.
Als 10 Std. Lenken, abzuglich der Zeit, für die Abfahrtskontrolle.
Und diese bitte immer im Fahrteschreiber mit Arbeitszeit dokumentieren, ansonsten gilt diese als nicht durchgeführt.
Wenn es dann mal 10 Std. Lenkzeit wird, plus 15 Minuten Abfahrtskontrolle, also insgesamt 10,25 Std Arbeitszeit, wird es in einer Kontrolle auch nicht gleich ein Bußgeld geben.
Sofern das nicht jeden Tag, bzw. regelmäßig passiert.
Denn dann sieht das schwer nach Absicht, also Vorsatz aus.
@@howie4538 was dann alleine da schon mit der Abfahrtskontrolle kollidiert, die ja mind. 10-15 Minuten betragen sollte. diese geht von der rein theoretisch maximal möglichen Lenkzeit von 10h in 10h Arbeitszeit weg.
@@davidstefan1978
So meine Aussage!
Das was viele vergessen, das es mehr als nur ein Gesetz gibt, welche hier alle einzuhalten sind.
Hier kollidiert eben, das Arbeitszeitgesetz mit den Lenk- & Ruhezeiten.
Auch wenn die Nichteinhaltung des Arbeitszeitgesetzes, nur zu Lasten des Arbeitsgeber geht.
@@howie4538Da hat jemand die Lenk- und Ruhezeiten nicht verstanden! Be- und Entladetätigkeiten werden wie Lenkzeit behandelt! Wartezeiten oder Bereitschaftszeiten eben nicht!!!
@@BeaBosse
Wen meinst Du? Dich?
Be- und Entladezeiten können Arbeitszeit sein, wenn der Fahrer diese Tätigkeit selber verrichtet.
Sie können aber auch Ruhe- wie auch Bereitschaftszeit sein, wenn diese Arbeiten von anderen Personen als den Fahrer verrichtet werden.
Ruhezeit, wenn der Fahrer weiß, wann diese Arbeit zeitlich beendet sind und er in dieser Zeit das Fahrzeug verlassen kann, um seine Ruhezeit frei zu nutzen.
Bereitschaftzeit, wenn der Fahrer vor ort warten muss, bis die Be- Entladung abgeschlossen ist.
Wenn er z.B. nicht weiß, wie lange es dauert.
Aber auf keinen Fall, ist es Lenkzeit.
Lenkzeit ist zwar Arbeitszeit, aberArbeitszeit nicht zwingend Lenkzeit.
Soweit die Theorie.
In der Praxis, sieht es aber ganz anders aus.
Da kommt es darauf an, was der Fahrtenschreiber schreibt, was nicht immer mit dem übereinstimmt, was der Fahrer macht.
Solange diese vor Ort, genau in diesem Moment niemand kontrolliert, bzw. niemand überwacht, zählt die Aufzeichnung des Fahrtenschreibers.
Deren Aussage im Nachhinein, niemand widerlegen, bzw. kaum widerlegen kann.
Auch wenn der Fahrer sich dabei selber bescheißt.
Was sehr viele machen, um noch die Tour, den nächsten Termin zu schaffen, oder weil sie ansonsten Ärger mit dem Arbeitgeber oder mit dem Kunden befürchten.
Für ein Fahrer ist das ja alles gut und schön, aber könnte man da auch eine Erweiterung zu Azubis eventuell machen?
Hallo Zylla, was meinst du genau?
@@Logistik-Kanal Servus, sorry für die späte antwort.
Azubis Müssen sich ja auch Zusätzlich noch an Andere Arbeiszeiten halten in anderen Brangen (Schichtzeit Max 12 Stunden auf Maximal 10 Stunden Arbeit am Tag, müssen eigentlich keine Überstunden machen usw)
Hallo Horst, bitte wenn's möglich ist auch Autobus Bereich zu erklären... Also D Lenker und nicht nur CE Lenker. Danke. Deine Videos sind sehr gut. Liebe Grüße aus Wien, Österreich
Hi. Danke. Wenn ich richtig verstehen, darf Mann nach 10 St. Lenkzeit oder 9St. Lenkzeit und 1St. Arbeitszeit nicht mehr Arbeiten bzw. fahren? Danke
Genau, da du deine 10 Std. Arbeitszeit voll hast.
Moin. die Pause`n sind schlecht, Erklärt.
Hallo, Und was wenn meine LKW von Verlader beladen wird?
Er sagte aber vorher, dass Ladervorgang eine Stunde dauern wird?
Ist das Arbeits- oder Bereitschaftzeit?
Keins von beiden, sofern Du Dich in dieser Zeit vom Fahrzeug entfernen kannst, um z.B. ess zu gehen.
Dann ist es Ruhezeit (Pause).
Musst Du aber beim Fahrzeug bleiben, um es jederzeit wieder zu bewegen (z.B. um es sofort nach der Be- Entladung von der Rampe zu ziehen), dann ist es Bereitschaftzeit.
Arbeitszeit ist es nur, wenn Du bei der Be- oder Entladung hilfst, bzw. diese selber durchführst oder in der Zeit andere Arbeiten durchführst.
Z.B. Pflege- oder Wartungsarbeiten am Fahrzeug, oder Papiere im Büro machst.
Tolles Video😁👍
Hallo Horst,
Ich fahre im Nahverkehr und habe vertraglich Arbeitszeiten von 5 Tage von Mo-Freit. 45 Stunden in der Woche wie sieht es da mit den 60 Std aus in der Woche und wenn der Chef 2 Überstd.vorgibt also 10 anstatt 8 Std täglich muss ich die bezahlt bekommen? Oder Nicht!
Hallo Stefan, ich kann und darf natürlich hier keine Rechtsberatung geben.
Daher muss ich dich bitten, dich direkt an einen Fachanwalt zu wenden. Es kommt ja auch darauf an, wie dein Arbeitsvertrag gestaltet ist.
Beste Grüße Horst
Wenn die Woche wirklich als 5 Tagewoche im Vertrag deklariert ist dann sind das 5 unbezahlte Überstunden.
Da immer vom maximalen ausgegangen wird, heißt es immer maximal 48 h im 16 wochendurchschnitt.
Richtig heißt es im 16 Wochendurchschnitt darf die werktägliche Arbeitszeit von 8h nicht überschritten werden.
Damit sind die 40h das Maß der Dinge.
Hallo!
Ich habe folgende Frage zu diesem Thema: ich fahre regelmäßig seinen Kunden an, bei dem ich nicht weiß wie lange ich warten muss. Heißt: ich muss warten, weiß aber nicht wie lange. Mal sind es 30 Minuten aber auch wie in meinem Fall am Freitag noch mal gute 10 Stunden.
Wenn ich weiß dass ich warten muss, aber die Wartezeit immer unterschiedlich sind, ist es dann generell bei Arbeitszeit zu werten?
Danke und liebe Grüße
ja, ist es. ist dann allerdings bei einer Wartezeit von 10h schwierig, weil das ja sämtliche verfügbaren Tagesarbeitsstunden sprengt.
10h Wartezeit würde ich mir aber auch nicht bieten lassen sondern dort eine Regelung und Absprache mit dem Kunde und der Dispo suchen.
10h Wartezeit mit unbekannter Restzeit kannst du ja weder Essenspause machen noch aufs Klo gehen ... .
@@davidstefan1978 Danke dir für die Info. Mittlerweile ist es aber so das ich bei uns in der Firma den Kunden gewechselt habe und mir dieses Desaster nicht mehr antun muss. Bei dem Kunden haben nur Arbeitslegastheniker gearbeitet und wir mussten das in Form von hohen Wartezeiten ausbaden.
Jetzt bin ich fast ausschließlich für mich allein verantwortlich. Heißt: ich lade mein Auto selbst, ich bin liefere Autowerkstätten wo es meistens auch keine Wartezeiten gibt, und wenn ich schnell bin habe ich auch dementsprechend früh Feierabend.
Also jetzt nochmal, die arbeitszeit gehört zu lenkzeit habe ich nun z.b 6 Stunden gelenkt darf ich nur noch 4 Stunden arbeiten und danach muss ich meine ruhzeit beginnen?
Richtig!
Was für ein Blödsinn. Du darfst 15h arbeiten. Aber doch nur 10.
Lass dir das mal von den Theoretikern erklären.
Wie ist das eigentlich in der Schweiz giltet es dann auch das man für die Arbeitszeit nicht belangt werden kann?
Das Arbeitszeitgesetz, ist ein deutsches Gesetz.
Hallo, ich habe da eine Frage zum Video bezüglich der Bereitschaftszeit und Arbeitszeitgesetz: Felix startet um 6 Uhr - 10 Uhr (4 Stunden Arbeitszeit) weiter nach 3 Stunden Bereitschaft von 13 Uhr bis 14 Uhr (1 Stunde Arbeitszeit) weiter von 14 Uhr bis 16 Uhr (2 Stunden Arbeitszeit) Somit kommt Felix um 15 Uhr auf 6 Stunden Arbeitszeit und müsste die Fahrt unterbrechen und min. 30min laut Arbeitszeitgesetz Pause einlegen, da Bereitschaftszeit von 3 Stunden zwar keine Arbeitszeit aber auch keine Pause ist. ????
Wenn ich richtig verstanden habe : Bereitschaftszeit = Pause
Wenn du 6Uhr anfängst, dann darfst du nach Arbeitszeitgesetz bis 12Uhr arbeiten und musst dann 30min. Pause machen. Machst du, wie in Deinem Beispiel ab 10Uhr eine 30min. Pause dann darfst du nach dem Arbeitszeitgesetz bis 16Uhr30 arbeiten.
Ja, die blöden Kraftfahrer( hast du nicht gesagt) müssen das und ihre eigentliche Tätigkeit im Auge haben
Ich bin der Meinung ein Arbeitszeitgesetz hätte gereicht. Auch für mich ist es immer wieder ein Thema was wie wo und wie wir gerade erfahren haben, ist die Ehrlichkeit des Fahrers, die Einstellung des Fahrers zum Job und der Firma sowie eine unrealistische und umfängliche Kommunikation von allen Seiten notwendig. Meine Wahrnehmung ist, dass dies nicht möglich ist. Außerdem, sind wir mal ehrlich, kann es für alle beiteiligten so kompliziert werden, das sich keiner mehr daran halten kann, auch meine Meinung, lenk und Ruhezeiten sind schön und auch gut, aber der Endverbraucher/Kunde ist nicht gewillt die Mehrkosten zu tragen nicht vorhandenes Fahrpersonal und Fahrzeuge einzustellen/anzuschaffen. Unsere Gesetze stehen und dermaßen im Weg, dass unsere ehemaligen Tugenden zum Thema Arbeit völlig ausgerottet werden. Entweder haben wir sehr motivierte Mitarbeiter, welche aber nicht dürfen wie sie wollen oder wir haben Leute die mit Arbeit nicht viel am Hut haben.
die Lenk- und Ruhezeiten wurden geschaffen, um die schweren und teils tödlichen Unfälle mit LKW-Beteiligung zu verringern, wenn möglich sogar abzuschaffen.
ein LKW Fahrer, der zu lange fährt, ist unaufmerksam und müde und viel gefährdeter, einen Unfall zu verursachen, als ein ausgeruhter Fahrer.
und Unfälle mit LKW Beteiligung sind immer weitaus schlimmer im Ergebnis als Unfälle nur mit PKW-Beteiligung (wobei die durchaus auch schlimm enden können, das will ich nicht ausschließen).
das Einzige was da sehr schwierig ist, wie im Video zu sehen, ist die Kollision zwischen den beiden Gesetzen und der Entscheidung welches eher wirksam wird. und entsprechend die Planung dass man trotz beider Gesetze noch nach Hause kommt.
frage, ist es möglich auf 500euro basis noch für wem anderes zufahren am we?
Nur wenn du nicht schon in der Woche für jemand anderen fährst. Falls doch dann solltest du am WE einen anderen Mini Job machen da du die sonst deine Ruhezeiten zerschiesst.
Kein Wunder wieso keiner Kraftfahrer werden möchte. Wenn man keinen Parkplatz findet begeht man ein Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeit . Biste zum Kunden unterwegs und weißt das Standzeit auf einen warten brauchst du ja eigentlich nicht hetzen, zu blöd nur das das nachher auf deine eigenen Kosten, nämlich der Zeit auf dem Weg nachhause, geht, also musst du maximal sprinten um so schnell wie möglich auf Bereitschaft zu stellen. Der Spedition ist es teilweise egal, den die hämmert fette Standzeitkosten beim Kunden rein und spart gleichzeitig Lohnkosten. Man selbst ist nur der dumme - weil man dann beim Kunden rumeiert wie blöd und wartet und das kostenlos. Soll es bezahlt werden muss es als Arbeitszeit deklariert werden, aber dann guckt man blöd in die Röhre bei der Parkplatzsuche bzw. bei der Heimfahrt.
Derartige Standzeiten sind im übrigen mehr Altag, als die Ausnahme. Das gilt sowohl bei Lade- als auch Entladestellen.
Man darf also sich gleich 2x in den Hintern treten lassen. Dann noch der Kunde der pünktlich das Lager um 12 oder 13 Uhr schließt, während man wegen Stau bisschen später da ist als gehofft, schon darf man die Nacht da verbringen. Jackpot für jene die dann einen LKW-Schaden schaden kurz vorm Wochenende.
…und das tagtäglich 😢😢