1%-Regelung, Steuerhinterziehung bei Privatnutzung, Firmen-Pkw, Lastkraftwagen, Steuerhinterziehung

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  • เผยแพร่เมื่อ 7 ก.ย. 2024

ความคิดเห็น • 7

  • @lutzvormann
    @lutzvormann 2 ปีที่แล้ว

    So schön restaurierter Käfer oder T2 bietet sich an....
    Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung 😇

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 ปีที่แล้ว

      Guten Tag, Herr Vormann. Richtig. Der niedrige Bruttolistenpreis "klebt" am Fahrzeug 😊. Vorteil aus der Pauschalregelung. Gegenstück ist der Erwerb eines gebrauchten Autos für 5.000 Euro mit BLP von 100k. Hier sollten Unternehmer immer vorab mit ihrem Steuerberater sprechen. Danke für Ihren Kommentar. StB Stefan Mücke

  • @carstenthoms3710
    @carstenthoms3710 2 ปีที่แล้ว

    Wieder super 💪

  • @dominikkoenen4214
    @dominikkoenen4214 2 ปีที่แล้ว

    Oh , Herr Mücke, ich glaube ,da bleibt manchem die Kinlade stehen. Wenn ich da an meinen Bekannten denke, welcher eigentlich immer mit einem sog. Poolfahrzeug unterwegs ist,
    Ich denke aber, dass die Finanzbehörden auf andere Schwerpunkte setzen werden

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 ปีที่แล้ว +1

      Guten Tag, Danke für Ihren Kommentar. Das Auto ist quasi Gegenstand jeder Betriebsprüfung, insbesondere bei Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben. Das "Poolmodell" ist eine gute Möglichkeit um zu verhindern, dass sogar mehrmals die 1%-Regelung versteuert werden muss. StB Stefan Mücke

  • @user-id5qu9sk3o
    @user-id5qu9sk3o 2 ปีที่แล้ว

    Es fehlt der Hinweis, dass sich durchaus die Nutzung eines PlugIn Hybrides oder Elektrofahrzeuges lohnen kann.
    Da sind wir bei einem anderen Thema, wo ich mal ihren Expertenrat bräuchte. Stichwort Nutzungskosten. Tankbelege sammeln funktioniert bei Fahrzeugen mit Steckern ja nicht mehr. Auch bekommt man ja auch nicht immer beim Laden eine saubere Abrechnung. Und beim Laden aus der Steckdose zu Hause auch nicht. Auch ein Zähler an einer Wallbox muss ja nicht mal ausreichend sein, denn theoretisch können daran ja auch andere Fahrzeuge laden.
    So, nun mal Hand aufs Herz: grüne Ideen zur Gesamtelektrifizierung ist ja das Eine. Aber wie kann ich dem Fiskus die Betriebskosten meines E-Fahrzeugs ausreichend beweisen? Oder reicht eine Zeitraumbetrachtung des Verbrauchs (Boardcomputer) mit geschätzten Stromkosten aus?
    Da haben wir auch schon das nächste Problem. Der Boardcomputer weißt beim E-Fahrzeug ja nicht den verbrauchten geladenen Strom aus, sondern immer den geladenen Strom zuzüglich der kostenlos erzeugen Rekuperationsenegie. Boardcomputer weisen in der Statisik aber nicht aus, wieviel des verbrauchten Stromes geladen war, und wieviel "recycelt" wurde. Ich würde aktuell sogar mal davon ausgehen, dass der Fiskus aktuell noch gar keinen Plan darüber hat, wie das mit den Elektrofahrzeugen überhaupt funktioniert. Was meinen Sie?