Muss man ein Fahrtenbuch führen beim fast ausschließlich privat genutzten Privatauto, das auch zu Fahrten zum Kunden im Nebengewerbe genutzt wird? Oder kann ich einfach auf die Kilometerpauschale verzichten und mir somit auch den ganzen Aufwand sparen?
Zunächst, Danke für die interessanten und informativen Videos. Schade, dass eine Frage aus den Kommentaren nicht beantwortet wurde, hätte mich interessiert. Will man eben nebenberuflich eine Selbstständigkeit beginnen, nutzt man sein privates Fahrzeug, dass ja schon vorhanden ist, zu Fahrten in der Selbstständigkeit. Nicht so viel, wie Privat, aber eben geschäftlich. Wie kann man nun seine „Kosten“ geltend machen. Danke für eine kleine Antwort oder einen Hinweis.
Hallo Melchior, Nehmen wir mal an, ich hätte mein jetziges Auto für den Betrieb gekauft (ich bin Einzelunternehmer/Handelsvertreter) und meine Betriebsstätte ist mein Zuhause, somit fahre ich ja gar nicht wirklich zu einem Betrieb. Wie beläuft sich das dann mit den Kosten hierfür? Kann man dann die Kilometerpauschale sowie der Privat/Betriebsanteil-Part weglassen? Also muss hierfür keine 0,03%xkm berechnet werden? Liebe Grüße Anthony
Das leidige Thema 1% Regelung hat so viele Fassetten. Aktuell ist bei mir das Thema Kostendeckelung relevant. Habe die ersten drei Monate Fahrtenbuch geführt um den Nachweis der Höhe der Privatnutzung zu haben. Hierbei kamen 30% Privatnutzung heraus. Jetzt bin ich im Rahmen der Kostendeckelung über das Thema sachgerechte Schätzung bei der USt-Berechnung gestoßen. Wäre schön wenn das Thema Kostendeckelung in einem weiteren Video beleuchtet würde.
Die Versteuerung von dem Firmenwagen ist unabhängig davon, wie du dein Auto angeschafft hast. Die Berechnung ist also identisch. Bei geleasten Autos sind deine Anschaffungskosten entsprechend niedriger und die laufenden Kosten höher.
Korrekt 👍 Dazu kommt in den kommenden Tagen noch ein ausführlicheres Video. Es gibt zur 1%-Regelung noch ein paar Dinge, die beachtet werden sollten. Das hätte in diesem Video aber den Rahmen gesprengt.
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Vielen lieben Dank
Muss man ein Fahrtenbuch führen beim fast ausschließlich privat genutzten Privatauto, das auch zu Fahrten zum Kunden im Nebengewerbe genutzt wird? Oder kann ich einfach auf die Kilometerpauschale verzichten und mir somit auch den ganzen Aufwand sparen?
Super Informationen, nur kann ich leider nicht auf das Google Sheet Template zugreifen. Gibt es eine Möglichkeit, das noch anders zu bekommen?
Link ist aktualisiert. :) Hier kommst du zur Vorlage: steuerfit.tv/1vsFahrtenbuch
wie ist es bei leasing?
Zunächst, Danke für die interessanten und informativen Videos. Schade, dass eine Frage aus den Kommentaren nicht beantwortet wurde, hätte mich interessiert. Will man eben nebenberuflich eine Selbstständigkeit beginnen, nutzt man sein privates Fahrzeug, dass ja schon vorhanden ist, zu Fahrten in der Selbstständigkeit. Nicht so viel, wie Privat, aber eben geschäftlich. Wie kann man nun seine „Kosten“ geltend machen. Danke für eine kleine Antwort oder einen Hinweis.
Hallo Melchior,
Nehmen wir mal an, ich hätte mein jetziges Auto für den Betrieb gekauft (ich bin Einzelunternehmer/Handelsvertreter) und meine Betriebsstätte ist mein Zuhause, somit fahre ich ja gar nicht wirklich zu einem Betrieb. Wie beläuft sich das dann mit den Kosten hierfür? Kann man dann die Kilometerpauschale sowie der Privat/Betriebsanteil-Part weglassen? Also muss hierfür keine 0,03%xkm berechnet werden?
Liebe Grüße
Anthony
Im Prinzip nehmen wir an mit Fahrten buch muß ich auch private Fahrten rein tragen.
Vorab danke
Das leidige Thema 1% Regelung hat so viele Fassetten. Aktuell ist bei mir das Thema Kostendeckelung relevant. Habe die ersten drei Monate Fahrtenbuch geführt um den Nachweis der Höhe der Privatnutzung zu haben. Hierbei kamen 30% Privatnutzung heraus. Jetzt bin ich im Rahmen der Kostendeckelung über das Thema sachgerechte Schätzung bei der USt-Berechnung gestoßen. Wäre schön wenn das Thema Kostendeckelung in einem weiteren Video beleuchtet würde.
Wie sieht das bei geleasten Autos aus?
Die Versteuerung von dem Firmenwagen ist unabhängig davon, wie du dein Auto angeschafft hast. Die Berechnung ist also identisch.
Bei geleasten Autos sind deine Anschaffungskosten entsprechend niedriger und die laufenden Kosten höher.
Hey Bettina! 😊
Wir haben deine Frage ausführlich in einem Video beantwortet. 🤩Schau doch mal rein: th-cam.com/video/A1HAgY5-ekw/w-d-xo.html
Die von Ihnen angeforderte Datei wurde gelöscht. Schade :)
Hier geht's zur Vorlage: steuerfit.tv/1vsFahrtenbuch
@@STEUERFIT.Selbststaendige Vielen dank! Das ging sehr schnell!
Erwähnt werden sollte hier , dass die 1% Regel nur Anwendung findet, wenn das Fahrzeug zu mindestens 50% betrieblich genutzt wird …
Korrekt 👍
Dazu kommt in den kommenden Tagen noch ein ausführlicheres Video. Es gibt zur 1%-Regelung noch ein paar Dinge, die beachtet werden sollten. Das hätte in diesem Video aber den Rahmen gesprengt.
Man muss 800 Euro bezahlen für ein Auto was einem eh gehört? 🤔😂
Nur, wenn du die Kosten für das Auto gewinnmindernd in der Steuererklärung angibst.