Schöne Herleitung mit den Eigentumsrechten. Hier macht sich wirklich mal jemand Gedanken darüber, wie man den Stoff gut und verständlich aufbereitet. 🙏🏽
Ich finde es super, dass hier der ökonomische Hintergrund gut rüberkommt; vielen Studierenden ist das so nicht bewusst, aber für das Rechtsverständnis ist das meines Erachtens enorm wichtig!
Vielen lieben Dank für ihre Mühe! Ich habe mich bisher vor dem Sachenrecht total gesperrt und hoffe das jetzt endlich mal ordentlich in Angriff nehmen zu können
@@jurapodcast ich hätte noch eine kurze Nachfrage, falls sie hier darauf eingehen können. Vielleicht gehen sie auch noch in den folgenden Einheiten darauf ein, aber meine Frage bezieht sich auf die Fehleridentität im Sachenrecht. Stellt diese wirklich eine "Ausnahme" zum Abstraktionsprinzip dar? Und kann man bei einem Fall des § 119 II BGB, genau so wie bei § 123 I BGB immer annehmen, dass der Fehler an dem das Kausalgeschäft leidet auch auf das dingliche Geschäft durchschlägt?
Gute Frage! In der Tat stellt die Fehleridentität keine echte Ausnahme zum Abstraktionsprinzip dar. Es ist eher ein Zufall, dass der Fehler hier sowohl auf die schuldrechtliche als auch auf die sachenrechtliche Ebene durchschlägt. Bei § 123 BGB ist das regelmäßig der Fall, weil die für die Eingehung des schuldrechtlichen Vertrags ursächliche Täuschung bzw. der dadurch hervorgerufene Irrtum häufig auch noch bis zum dinglichen Vollzug des Vertrags fortwirken. Bei § 119 Abs. 2 BGB ist das regelmäßig anders: Wer als Verkäufer sein Fahrzeug für älter hält, als es eigentlich ist, kann den Kaufvertrag nach § 119 Abs. 2 BGB anfechten, nicht aber die Übereignung, denn veräußern wollte er das Fahrzeug ja so oder so, nur eben auf schuldrechtlicher Ebene zu einem anderen Preis.
Herzlichen Dank, schon und er ersten Folge sind mir viele Dinge klar geworden, die ich im Selbststudium nicht ganz verstanden hatte. Sie machen das sehr interessant, man möchte direkt dran bleiben! 🙂☺️
Danke für das Reinstellen. Nächstes Jahr beginne ich mit der Examensvorbereitung (NRW) Diese Sachenrechts-Vorlesung eignet sich hervorragend zum Wiederholen. Bin der Lerntyp, der den Dozenten sehen muss, um sich konzentrieren zu können, deshalb ist diese Art der Vorlesung für mich ideal, zumal ich Herrn Fries sehr schätze. Seine LMU-Podcasts waren für mich im Studium eine grosse Hilfe.
Der Gebrauch erlaubt das Ziehen von Nutzungen und noch mehr, nämlich das Ausschließen Anderer. Im Grunde überträgt der Eigentümer alles, was ihm von Gesetzes wegen (§ 903 BGB) zusteht, mit dem Besitz auf denjenigen, dem der Gebrauch gewährt wird, z.B. auf den Mieter.
Sehr geehrter Herr Dr. Fries, die Playlist zum Deliktsrecht habe ich mir bereits mit Begeisterung angesehen und damit gelernt. Nun frage ich mich, ob sich die Playlist zum Sachenrecht eher für Examenskanditaten und Examenskanditatinnen oder auch für in diesem Rechtsgebiet Neulinge eignet. Ich freue mich, wenn Sie Ihre Einschätzung teilen könnten. Viele Grüße und ein großes Dankeschön für Ihre ausgezeichnete Arbeit!
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Die Vorlesung zum Sachenrecht ist vom Schwierigkeitsgrad her ziemlich genau das, was Sie auch im dritten Semester in der Präsenzvorlesung erwarten dürfen. Die Vorlesung hat Examensniveau, und da muss man sich erst einmal ranarbeiten. Wenn es die erste Berührung mit dem Stoff ist, ist es ganz normal, wenn man noch nicht alles auf Anhieb versteht, aber Richtung Examen wird es einfacher, weil die Wissensinseln immer größer werden und daraus irgendwann ein großes Ganzes entsteht. Also nur Mut...!!
Dankeschön! Super Vorlesung. Ich würde auf E-Learning umsteigen und finde Ihre Vorlesung super. Hat sich was im Sachenrecht seit 2021 geändert? Oder sind die Inhalte noch aktuell? Liebe Grüße
Hallo Herr Fries, vielen vielen Dank für Ihre ganzen Videos. Würden Sie sagen, dass man sich mit all Ihren tollen Videos ausreichend für das Examen vorbereiten kann oder sollte man noch weitere Bücher/Skripte etc. hinzuziehen? Liebe Grüße
Vielen Dank für das Lob! Ich würde sagen, mit meinen Vorlesungen kommen Sie schon sehr weit, aber zusätzliche Lernmaterialien sind bei jeder Vorlesung sinnvoll, einfach damit man den Stoff noch einmal über einen anderen Kanal wahrnimmt und absichert. Und Probeklausuren schreiben bzw. skizzieren sollten Sie natürlich sowieso…
Sehr geehrter Herr Prof. Fries, ich gehe gerade ihre Vorlesungen noch einmal durch und stehe vor einem großen Verständnisproblem, das ich auch in der Literatur nicht behandelt finde. Strom bzw. elektrische Energie ist ja keine Sache. Ist auf selbigen dann überhaupt das Sachenrecht anwendbar? Also kann Eigentum oder Besitz an Strom begründet werden? Und wenn nicht - ist dann also ein Anspruch aus z.B. § 823 I bei der Entziehung von elektrischer Energie zu verneinen? Vielen Dank schon im Voraus für eine etwaige Beantwortung
Mit elektrischer Energie ist es wie mit Software: Das Sachenrecht kann damit schwer umgehen, also muss man sich irgendwie helfen. Das geht dort vergleichsweise gut, wo Software bzw. Energie irgendwo gespeichert ist. Im einfachsten Fall nimmt mir jemand meine Batterie weg, dann bin ich über die Besitzverletzung direkt im § 823 Abs. 1 BGB und im § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 242 StGB. Entlädt jemand meine Batterie, kommt man auf diesem Wege nicht weiter, in Betracht kommt aber zumindest einen Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB in Betracht. Und natürlich § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 248c StGB...
Ich schreibe nächste Woche eine Methodikklausur und wollte Sie fragen, ob es es möglich ist, noch vor nächste Woche ein Video zu machen über die wichtigsten Anspruchsgrundlage im Schuld- und Sachenrecht, die am häufigsten gefragt werden. Ich tue mir immer etwas schwer, die richtigen Anspruchsgrundlage zu finden, und stolpere auch gern über das Sachenrecht an sich…
Herzlichen Dank für die Anregung! Es hat etwas länger gedauert als geplant, aber hier ist mein neues Video, extra für Sie: th-cam.com/video/34i1Fw5bjGs/w-d-xo.html. Ich hoffe, es kommt noch rechtzeitig. Falls Ihre Klausur schon vorbei ist, kommen ja bestimmt irgendwann noch weitere... ;-)
Tolle Vorlesung. Vielen Dank für Ihre wertvolle Informationen. Ich habe BGB AT, Schuldrecht At und BT im Wirtschaftsprivatrecht als Verpflichtung für meinen Abschluss gelernt. Arbeitsrecht habe aber danach rein aus Spaß gelernt. Jetzt geht es weiter mit Sachenrecht, auch rein aus Spaß. Vllt gibt es an meiner HS ein Modul, das ich außerhalb des Curriculums machen kann. Gibt es dafür besondere Zertifikate, die man machen kann oder sich darin prüfen lässt?
@@jurapodcast Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich meinte eigentlich, ob es in Deutschland solche Scheine bzw. Zertifikate von irgendwelcher Uni oder irgendwelchem Institut gibt.
@@radwanalbakkour6128 Solche Zertifikate sind mir tatsächlich nicht bekannt. Das muss allerdings nicht heißen, dass es sie nicht gibt, ich habe mich einfach nur noch nicht damit beschäftigt…
@@jurapodcast super! Noch ein kleiner Hinweis: Wenn man in der Videobeschreibung auch einen Timestamp bei 0:00 setzt, unterteilt TH-cam die Zeitleiste in die Kapitel
Frage: Wird das komplette Sachenrecht bei dieser Videoreihe verdeutlicht; also Sachenrecht I und II? Und reicht die Videoreihe für eine Klausurvorbereitung aus Ihrer Ansicht nach aus? MfG.
Die Vorlesung hat den Umfang und die Tiefe einer typischen Vorlesung zum Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht. Wenn Sie noch tiefer schürfen wollen, könnten Sie das dicke Lehrbuch von Baur/Stürner lesen, das geht aber m.E. deutlich über das hinaus, was man in Studium und Staatsexamen von Ihnen erwartet. Viel Erfolg bei Ihrer Klausur!
Die Frage geht vielleicht etwas weit, aber wie kann man denn elektronische Daten, welche ja keine Sachen iSd § 90 BGB sind, vollstrecken? Wenn ich zB einen Anspruch auf Herausgabe von elektronischen Kontoauszügen habe, wie komme ich konkret an jene ran? §§ 883 ff. ZPO können ja gem. dem Wortlaut nicht anwendbar sein, oder? Aber wenn die Kontoauszüge in haptischer Form vorhanden wären, würde die Vollstreckung ja unter diese Normen fallen... Vielen Dank und liebe Grüße
Bei Kontoauszügen wird es regelmäßig um einen Auskunftsanspruch gehen, der in der Vollstreckung mit Zwangsgeld oder Zwangshaft durchgesetzt wird. Wenn die elektronischen Kontoauszüge auf einem Speichermedium gespeichert sind, kann dieses Speichermedium klassisch gepfändet werden.
Behandelt die VL hier das gesamte examensrelevante Sachenrecht? Weil ich kann Ihnen viel besser folgen als der Professorin bei mir an der Uni, aber der zeitliche Umfang hier ist geringer, daher frage ich mich nur, ob es auch alles abdeckt 🙈😄
Endlich folgt das Sachenrecht! :-) Ich bin (mehr oder weniger: leider) nicht der "Lehrbuch-Lerntyp", daher kommt mir Ihre Vorlesung zur Wiederholung (Examen) Ideal. Werden im Rahmen der Hypothek und Grundschuld auch die Konstellationen rund um Einreden etc pp. behandelt? (Also was alles passiert wenn der Eigentümer oder Schuldner auf die Hypothek oder Forderung zahlt - das hat bei mir damals schon etwas für Verwirrung gesorgt ;d) Besten Dank für Ihren Support!
Gute Frage! Der Typenzwang bringt Transparenz und erleichtert die Registerführung. Wo das der Rechtsprechung nicht flexibel genug war, hat sie den Grundsatz einfach durchbrochen, z.B. bei den Anwartschaftsrechten...
Die 19. Auflage vom Baur/Stürner/Stadler ist immer noch angekündigt. Jetzt für 2024. Sie hatten also vor zwei Jahren schon recht, was die Verlage betrifft 😂
Martin Fries Sie sind der absolute Wahnsinn! Gott segne diesen TH-cam Kanal! Sofort Abonniert! Dankeschön dass Sie uns beim Studium unterstützten!
Gern geschehen! Ich gebe alles, Sie geben alles, und Ihr Examen wird großartig!
Ein Glück, dass wir in einer Zeit leben, in der man sich Vorlesungen in dieser Qualität auf TH-cam anhören kann. Vielen Dank.
Danke schön!
Sie sind super! Sehr viele Professoren können sich davon noch eine Scheibe abschneiden.
Vielen Dank für das Lob!
Und wie, habe ich auch schon geschrieben 👍🏽
Er lehrt auch mit Herz und Kopf,
das sieht man sofort.
Vielen Dank für das öffentliche Angebot und so auch für Studierende anderer Universitäten!
Sehr gerne, vielen Dank!
Rhetorisch wunderbar und sehr angenehm. Gibt keinen Grund, die Wiedergabegeschwindigkeit zu erhöhen. Das ist super selten. Vielen Dank, Herr Fries.
Gern geschehen und vielen Dank für die Rückmeldung!
Ich danke Ihnen von ganzem Herzen! Ich benutze ihre videos um fürs Staatsexamen zu wiederholen und ergänze meine Unterlagen. Vielen lieben Dank!
Sehr gerne - und viel Erfolg im Examen!
Und, wie ist es gelaufen?
Schöne Herleitung mit den Eigentumsrechten. Hier macht sich wirklich mal jemand Gedanken darüber, wie man den Stoff gut und verständlich aufbereitet. 🙏🏽
Herzlichen Dank!
Freue mich auf die Reihe, danke!
Sehr gerne!
Vielen Dank! Man kann Ihnen sehr gut folgen. Die Jura-Podcast Seite ist sehr hilfreich und total schön gestaltet!
Herzlichen Dank für das nette Feedback!
Vielen Dank für Ihre Arbeit. Tolle Vorlesung, wie immer eigentlich :)
Sehr gerne!
Ich finde es super, dass hier der ökonomische Hintergrund gut rüberkommt; vielen Studierenden ist das so nicht bewusst, aber für das Rechtsverständnis ist das meines Erachtens enorm wichtig!
Ja, ich kann das gar nicht ausblenden…
Ihre Videos retten meine Examensvorbereitung! Dankeschön!
Das tun meine Videos sehr gerne!
Ich kann mich den anderen Kommentaren uneingeschränkt anschließen. Einfach klasse.
Herzlichen Dank!!
Ich bin Ihnen so dankbar, Herr Fries
Sehr gern und Ihnen viel Erfolg!
Vielen lieben Dank für ihre Mühe! Ich habe mich bisher vor dem Sachenrecht total gesperrt und hoffe das jetzt endlich mal ordentlich in Angriff nehmen zu können
Dann viel Spaß dabei! :)
Herr Fries sie sind wirklich toll! Danke!
Vielen Dank für das nette Lob! Ich gebe mir Mühe!
@@jurapodcast ich hätte noch eine kurze Nachfrage, falls sie hier darauf eingehen können. Vielleicht gehen sie auch noch in den folgenden Einheiten darauf ein, aber meine Frage bezieht sich auf die Fehleridentität im Sachenrecht. Stellt diese wirklich eine "Ausnahme" zum Abstraktionsprinzip dar? Und kann man bei einem Fall des § 119 II BGB, genau so wie bei § 123 I BGB immer annehmen, dass der Fehler an dem das Kausalgeschäft leidet auch auf das dingliche Geschäft durchschlägt?
Gute Frage! In der Tat stellt die Fehleridentität keine echte Ausnahme zum Abstraktionsprinzip dar. Es ist eher ein Zufall, dass der Fehler hier sowohl auf die schuldrechtliche als auch auf die sachenrechtliche Ebene durchschlägt. Bei § 123 BGB ist das regelmäßig der Fall, weil die für die Eingehung des schuldrechtlichen Vertrags ursächliche Täuschung bzw. der dadurch hervorgerufene Irrtum häufig auch noch bis zum dinglichen Vollzug des Vertrags fortwirken. Bei § 119 Abs. 2 BGB ist das regelmäßig anders: Wer als Verkäufer sein Fahrzeug für älter hält, als es eigentlich ist, kann den Kaufvertrag nach § 119 Abs. 2 BGB anfechten, nicht aber die Übereignung, denn veräußern wollte er das Fahrzeug ja so oder so, nur eben auf schuldrechtlicher Ebene zu einem anderen Preis.
@@jurapodcast vielen lieben Dank, das hat mir sehr geholfen!!
Grüße aus Polen. Vielen Dank für Ihre Vorträge
Herzlichen Dank!!! Sie sind meine Rettung 😊😊
Das ist nett gesagt! :)
@@jurapodcast Ist nur die Wahrheit ☺️
Vielen Dank für die großartige Vorlesung!
Gerne!
Vielen Dank für diese hilfreiche Reihe 😊
Gerne!
Herzlichen Dank, schon und er ersten Folge sind mir viele Dinge klar geworden, die ich im Selbststudium nicht ganz verstanden hatte. Sie machen das sehr interessant, man möchte direkt dran bleiben! 🙂☺️
Herzlichen Dank, dann bleiben Sie dran! :)
Genialer You Tube Kanal! Hier begreife ich die Grundlagen. Vielen Dank!
Herzlich willkommen! :)
Danke für den Output/Input. Große Klasse 👍
Gerne, vielen Dank!
Vielen vielen Dank, dass sie die Vorlesung hier online für alle zur Verfügung stellen! Hab gerne ein Like und Abo da gelassen!
Das freut mich, herzlichen Dank!
Wie immer ein tolles Video. Wir gefällt die "Better Call Saul"-Tasse :D
Vielen Dank!
Sehr schöne Vorlesung, danke!
Vielen Dank für das nette Feedback, das freut mich!
Danke für das Reinstellen. Nächstes Jahr beginne ich mit der Examensvorbereitung (NRW) Diese Sachenrechts-Vorlesung eignet sich hervorragend zum Wiederholen. Bin der Lerntyp, der den Dozenten sehen muss, um sich konzentrieren zu können, deshalb ist diese Art der Vorlesung für mich ideal, zumal ich Herrn Fries sehr schätze. Seine LMU-Podcasts waren für mich im Studium eine grosse Hilfe.
Freut mich, herzlichen Dank!
Mega gut! Sie haben mir in Sachenrecht den Ar*** gerettet 🤗😊
Das freut mich!
Endlich geht's los.
Nach dem Semester ist vor dem Semester... :)
Einfach nur Klasse !
Vielen herzlichen Dank!
Herzlichen Dank! Ich freue mich sehr !
Das freut mich!
Sehr gutes Video! Vielen lieben Dank :)
Herzlichen Dank!
Vielen lieben Dank👍🏻👍🏻👍🏻
Sehr gerne!
Vielen Dank für die Vorlesung; Sie meinten sicherlich die "Matroschka"-Puppe, anstelle der Babuschka (Großmutter). :)
Ja, völlig richtig, mir fiel das Wort in der Situation nicht mehr ein... :)
01:20:00 in dem Teilmengenschema, wie ist da die Gebrauchsgewährung einzuordnen (§535(1))?
Der Gebrauch erlaubt das Ziehen von Nutzungen und noch mehr, nämlich das Ausschließen Anderer. Im Grunde überträgt der Eigentümer alles, was ihm von Gesetzes wegen (§ 903 BGB) zusteht, mit dem Besitz auf denjenigen, dem der Gebrauch gewährt wird, z.B. auf den Mieter.
Vielen vielen Dank
Sehr gerne!
Vielen Dank!
Danke, das ist nett!
Sehr geehrter Herr Dr. Fries, die Playlist zum Deliktsrecht habe ich mir bereits mit Begeisterung angesehen und damit gelernt.
Nun frage ich mich, ob sich die Playlist zum Sachenrecht eher für Examenskanditaten und Examenskanditatinnen oder auch für in diesem Rechtsgebiet Neulinge eignet. Ich freue mich, wenn Sie Ihre Einschätzung teilen könnten.
Viele Grüße und ein großes Dankeschön für Ihre ausgezeichnete Arbeit!
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Die Vorlesung zum Sachenrecht ist vom Schwierigkeitsgrad her ziemlich genau das, was Sie auch im dritten Semester in der Präsenzvorlesung erwarten dürfen. Die Vorlesung hat Examensniveau, und da muss man sich erst einmal ranarbeiten. Wenn es die erste Berührung mit dem Stoff ist, ist es ganz normal, wenn man noch nicht alles auf Anhieb versteht, aber Richtung Examen wird es einfacher, weil die Wissensinseln immer größer werden und daraus irgendwann ein großes Ganzes entsteht. Also nur Mut...!!
@@jurapodcast Ich danke Ihnen für die schnelle Rückmeldung! Das Sachenrecht kann kommen.
ist die Vorlesungsreihe auch aktuell im Hinblick auf die eventuelle Gesetzesänderungen noch zu empfehlen? Vielen Dank!!
Ja, denn im Sachenrecht ändert sich tatsächlich fast nie etwas. :)
Dankeschön! Super Vorlesung.
Ich würde auf E-Learning umsteigen und finde Ihre Vorlesung super. Hat sich was im Sachenrecht seit 2021 geändert? Oder sind die Inhalte noch aktuell?
Liebe Grüße
Hat sich nix geändert, das Sachenrecht ist was für die Ewigkeit! 🤩
Hallo Herr Fries, vielen vielen Dank für Ihre ganzen Videos. Würden Sie sagen, dass man sich mit all Ihren tollen Videos ausreichend für das Examen vorbereiten kann oder sollte man noch weitere Bücher/Skripte etc. hinzuziehen?
Liebe Grüße
Vielen Dank für das Lob! Ich würde sagen, mit meinen Vorlesungen kommen Sie schon sehr weit, aber zusätzliche Lernmaterialien sind bei jeder Vorlesung sinnvoll, einfach damit man den Stoff noch einmal über einen anderen Kanal wahrnimmt und absichert. Und Probeklausuren schreiben bzw. skizzieren sollten Sie natürlich sowieso…
Sehr geehrter Herr Prof. Fries, ich gehe gerade ihre Vorlesungen noch einmal durch und stehe vor einem großen Verständnisproblem, das ich auch in der Literatur nicht behandelt finde. Strom bzw. elektrische Energie ist ja keine Sache. Ist auf selbigen dann überhaupt das Sachenrecht anwendbar? Also kann Eigentum oder Besitz an Strom begründet werden? Und wenn nicht - ist dann also ein Anspruch aus z.B. § 823 I bei der Entziehung von elektrischer Energie zu verneinen? Vielen Dank schon im Voraus für eine etwaige Beantwortung
Mit elektrischer Energie ist es wie mit Software: Das Sachenrecht kann damit schwer umgehen, also muss man sich irgendwie helfen. Das geht dort vergleichsweise gut, wo Software bzw. Energie irgendwo gespeichert ist. Im einfachsten Fall nimmt mir jemand meine Batterie weg, dann bin ich über die Besitzverletzung direkt im § 823 Abs. 1 BGB und im § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 242 StGB. Entlädt jemand meine Batterie, kommt man auf diesem Wege nicht weiter, in Betracht kommt aber zumindest einen Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB in Betracht. Und natürlich § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 248c StGB...
Ich schreibe nächste Woche eine Methodikklausur und wollte Sie fragen, ob es es möglich ist, noch vor nächste Woche ein Video zu machen über die wichtigsten Anspruchsgrundlage im Schuld- und Sachenrecht, die am häufigsten gefragt werden. Ich tue mir immer etwas schwer, die richtigen Anspruchsgrundlage zu finden, und stolpere auch gern über das Sachenrecht an sich…
Herzlichen Dank für die Anregung! Es hat etwas länger gedauert als geplant, aber hier ist mein neues Video, extra für Sie: th-cam.com/video/34i1Fw5bjGs/w-d-xo.html. Ich hoffe, es kommt noch rechtzeitig. Falls Ihre Klausur schon vorbei ist, kommen ja bestimmt irgendwann noch weitere... ;-)
Tolle Vorlesung. Vielen Dank für Ihre wertvolle Informationen. Ich habe BGB AT, Schuldrecht At und BT im Wirtschaftsprivatrecht als Verpflichtung für meinen Abschluss gelernt. Arbeitsrecht habe aber danach rein aus Spaß gelernt. Jetzt geht es weiter mit Sachenrecht, auch rein aus Spaß. Vllt gibt es an meiner HS ein Modul, das ich außerhalb des Curriculums machen kann. Gibt es dafür besondere Zertifikate, die man machen kann oder sich darin prüfen lässt?
Da müssten Sie tatsächlich mal an Ihrer Hochschule fragen. Viel Erfolg! Und schön, dass Ihnen Jura Spaß macht!
@@jurapodcast Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich meinte eigentlich, ob es in Deutschland solche Scheine bzw. Zertifikate von irgendwelcher Uni oder irgendwelchem Institut gibt.
@@radwanalbakkour6128 Solche Zertifikate sind mir tatsächlich nicht bekannt. Das muss allerdings nicht heißen, dass es sie nicht gibt, ich habe mich einfach nur noch nicht damit beschäftigt…
Uuuuuuhhh 🙏🏽👌🏽
Vielen Dank für Ihre tolle Arbeit! Wird es in der Vorlesung auch eine Einheit zum Pfandrecht geben?
Ja, in einer der letzten Einheiten, ungefähr Mitte Juni!
@@jurapodcast super! Noch ein kleiner Hinweis: Wenn man in der Videobeschreibung auch einen Timestamp bei 0:00 setzt, unterteilt TH-cam die Zeitleiste in die Kapitel
Herzlichen Dank, das setze ich gerne sofort um!
👏🏻👏🏻
Frage: Wird das komplette Sachenrecht bei dieser Videoreihe verdeutlicht; also Sachenrecht I und II? Und reicht die Videoreihe für eine Klausurvorbereitung aus Ihrer Ansicht nach aus? MfG.
Die Vorlesung hat den Umfang und die Tiefe einer typischen Vorlesung zum Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht. Wenn Sie noch tiefer schürfen wollen, könnten Sie das dicke Lehrbuch von Baur/Stürner lesen, das geht aber m.E. deutlich über das hinaus, was man in Studium und Staatsexamen von Ihnen erwartet. Viel Erfolg bei Ihrer Klausur!
@@jurapodcast Vielen dank für Ihre Antwort!
bedeutet dass dann, wenn ich eine Vignette in ein fremdes Auto klebe, geht das Eigentum "automatisch" über und ich verliere das Eigentum?
Genau, nach § 947 Abs. 2 BGB.
Die Frage geht vielleicht etwas weit, aber wie kann man denn elektronische Daten, welche ja keine Sachen iSd § 90 BGB sind, vollstrecken? Wenn ich zB einen Anspruch auf Herausgabe von elektronischen Kontoauszügen habe, wie komme ich konkret an jene ran? §§ 883 ff. ZPO können ja gem. dem Wortlaut nicht anwendbar sein, oder? Aber wenn die Kontoauszüge in haptischer Form vorhanden wären, würde die Vollstreckung ja unter diese Normen fallen... Vielen Dank und liebe Grüße
Bei Kontoauszügen wird es regelmäßig um einen Auskunftsanspruch gehen, der in der Vollstreckung mit Zwangsgeld oder Zwangshaft durchgesetzt wird. Wenn die elektronischen Kontoauszüge auf einem Speichermedium gespeichert sind, kann dieses Speichermedium klassisch gepfändet werden.
Behandelt die VL hier das gesamte examensrelevante Sachenrecht? Weil ich kann Ihnen viel besser folgen als der Professorin bei mir an der Uni, aber der zeitliche Umfang hier ist geringer, daher frage ich mich nur, ob es auch alles abdeckt 🙈😄
Der Umfang der Vorlesung entspricht ungefähr 3 SWS und umfasst alles, was Sie für das Examen wissen müssen. Also: Herzlich willkommen!
Dr. Martin Fries auf 1,5 Wiedergabegeschwindigkeit :)
Dann darf ich also schneller werden!? 😜
@@jurapodcast Ob Sie das dürfen Herr Doktor, können Sie besser beurteilen, aber ich bin mir sicher, dass Sie das können.
Endlich folgt das Sachenrecht! :-)
Ich bin (mehr oder weniger: leider) nicht der "Lehrbuch-Lerntyp", daher kommt mir Ihre Vorlesung zur Wiederholung (Examen) Ideal.
Werden im Rahmen der Hypothek und Grundschuld auch die Konstellationen rund um Einreden etc pp. behandelt? (Also was alles passiert wenn der Eigentümer oder Schuldner auf die Hypothek oder Forderung zahlt - das hat bei mir damals schon etwas für Verwirrung gesorgt ;d)
Besten Dank für Ihren Support!
Natürlich, das kommt alles dran, ungefähr Anfang Juni...
Was ist mit der Frage: Warum herrscht Typenzwang im Sachenrecht?
Gute Frage! Der Typenzwang bringt Transparenz und erleichtert die Registerführung. Wo das der Rechtsprechung nicht flexibel genug war, hat sie den Grundsatz einfach durchbrochen, z.B. bei den Anwartschaftsrechten...
@@jurapodcast danke, hab diese Frage in einer Prüfung beantworten müssen.
Die 19. Auflage vom Baur/Stürner/Stadler ist immer noch angekündigt. Jetzt für 2024. Sie hatten also vor zwei Jahren schon recht, was die Verlage betrifft 😂
Wer hätte das gedacht…
Ich sehe in diesem Video 2 gute Rechtswissenschaftler
Der andere ist nur auf einer Tasse abgebildet
😊
die rettung! meine professorin ist sehr selbstgefällig und kann sehr schlecht erklären
Danke, danke, aber das würden manche auch über mich sagen. Jeder hat halt so seinen Stil…🤓
Vielen Dank!!
Gerne doch!