Immobilien VERKAUFEN statt VERSCHENKEN - Vermögen STEUERFREI übertragen

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  • เผยแพร่เมื่อ 5 ต.ค. 2024

ความคิดเห็น • 82

  • @marupp68
    @marupp68 3 ปีที่แล้ว +7

    Sehr kreativ und methodisch gut dargestellt! Danke, AMS-Team!

    •  3 ปีที่แล้ว +1

      Danke für das motivierende Lob!😀 Echtes Teamwork. Gerade bei so komplexen Themen helfen Darstellungen, den Ausführungen zu folgen.

    • @fabianpasalk6185
      @fabianpasalk6185 2 ปีที่แล้ว

      @
      Wie genau würde man sich denn ein Darlehensangebot von einer Bank einholen? Gehe ich da mit offenen Karten hin und sage, dass das Angebot nur für den Drittvergleich ist und ich ihn eh nicht haben will? Machen Banken da dann mit? Oder wie argumentierte ich eine solche Anfrage der Bank gegenüber?
      Und macht die sich überhaupt die Mühe, wenn ich in deren Augen gar nicht kreditwürdig bin? Mit meinem derzeitigen Gehalt würde mir sicherlich keine Bank der Welt einen Kredit von 1,2 Mio gewähren, meine Eltern würden mir hingegen diesen Kredit gewähren. Beißt sich dann nicht der Hund in den Schwanz: ohne BankAngebot kein vor dem FA vertretbarer Elterndarlehen?

    •  2 ปีที่แล้ว

      @@fabianpasalk6185 Es geht um den Drittvergleich, d.h. du brauchst eine Zinsindikation. Ich würde mich zum richtigen Ansprechpartner in der Bank empfehlen lassen, der Darlehen über 1 Mio bearbeitet. Dann würde ich nur sagen, dass du Konditionen für ein Darlehen von 1,2 Mio Euro vergleichst - dann beschreibst du welche Art Darlehen (dinglich gesichert/ungesichert - Beleihungsauslauf z.B. 80%, Art des Objekts (Wohnen) - und bittest darum, dass man dir die aktuelle Kondition ausdruckt. Auf Nachfrage bestätigst du, dass das natürlich keine Kreditzusage ist, dass sich die Kondition auch täglich ändern kann usw. Dir geht es nur um einen groben Vergleich. Dann kannst du auch erwähnen, dass der Verkäufer dir ein Verkäuferdarlehen angeboten hat und du eben parallel auch eine Bankfinanzierung in Erwägung ziehst. Vielleicht kennst du ja auch einen Banker, der dir die Kondition schriftlich besorgt.

  •  3 ปีที่แล้ว

    Danke an das gesamte Team für das gelungene Video! Tolle Erklärungen und Animationen.

    • @metinbilgic4125
      @metinbilgic4125 3 ปีที่แล้ว

      Die Eltern haben früher mehr als 3212€ Netto bekommen

  • @thorstensyring3902
    @thorstensyring3902 3 ปีที่แล้ว +1

    Topp, wie immer sehr informativ

    •  3 ปีที่แล้ว

      Danke! 😃

  • @sylvia7142
    @sylvia7142 2 ปีที่แล้ว

    Danke! Das sind sehr spannende Ideen.

    •  2 ปีที่แล้ว

      Sehr gerne!

  • @axelfenske1784
    @axelfenske1784 2 ปีที่แล้ว +4

    Bei den Mieteinnahmen der Eltern wurde falsch gerechnet (s. ca. 10:30). Die Steuern sind von 8.000 € Mieteinahmen abzuziehen, d.h. es verbleiben den Eltern noch 5.312 € Mieteinnahmen und nicht wie im Video beschrieben 3.712 €.

    •  2 ปีที่แล้ว +1

      Da hast du absolut recht, das haben wir übersehen. Der Vorteil liegt tatsächlich "nur" bei €1.000,- (immerhin ca. 19%). Aber einzig aus diesem Grund einen Verkauf an Kinder durchzuführen ist sicherlich zu kurz gesprungen. Da sollten noch andere Aspekte und Vorteile hinzu kommen, die im Video ja auch angesprochen werden.

  • @fabianpasalk6185
    @fabianpasalk6185 2 ปีที่แล้ว +2

    Klasse Video, genau so etwas habe ich gesucht. Wow, was es für Möglichkeiten gibt.
    Wie wäre denn das genaue Prozedere? Erst GbR gründen, dann kaufen oder als Privatperson kaufen und dann gemeinschaftlich Gbr gründen? Hier in den Kommentaren schreiben Sie, Geschwister sollten als GbR agieren. Fällt beim Kauf durch eine GbR nicht auch Grunderwerbsteuer an, da es ja nicht an die Kinder sondern an die Personengesellschaft geht?
    Hat ein solcher Kauf nicht auch steuerliche Nachteile für einzelne Käufer - wenn zb Geschwister kaufen, aber sie von Schlecht- (oder Gar nicht-)verdiener bis Gutverdiener aufgestellt sind? Würde nicht der Steuersatz des Schlechtverdieners sich eventuell deutlich erhöhen und ihn finaziell schlechter dastehen lassen (wegen Steuerforderungen) als vorher? Und das obwohl er durch den Hauskauf zunächst keinen finanziellen Vorteil hat, da in den ersten Jahren/Jahrzehnten ja nur abgetilgt wird. Oder hab ich das falsch verstanden?
    Macht es auch da einen Unterschied, ob man als GbR fungiert oder nicht?
    Welches Familienmitglied sollte oder darf denn das Darlehen gewähren? Nur der Besitzer der Immobilie oder zB die Immobilie gehört nur dem Vater, aber das Adrlehen wird (wegen längerer Lebenserwartung) von der Mutter gewährt. Wäre so etwas denkbar? Oder wird ähnlich wie bei einem Berliner Testament im Todesfall dann sowiese umgeschuldet?
    Sollten sich die Eltern nachträglich entscheiden, das Darlehen via Schenkungen den Kindern nach und nach zu erlassen, wäre dann die Abschreibung hinfällig, weil das Haus ja doch irgendwie nachträglich geschenkt wurde oder schaut das FA nur auf den ursprünglichen Kaufpreis?
    Würde mich über ein Feedback freuen.
    Viele Grüße aus Köln

    •  2 ปีที่แล้ว +2

      Danke für das Lob. Das sind natürlich viele Fragen... Das Video soll eine Anregung geben, über Verkauf mit Verkäuferdarlehen nachzudenken statt Schenkung. U.a., um eben gerade nicht mehrere Eigentümer / Erben im Grundbuch zu haben oder eine GbR. Im Kommentar ging es um einen Fall, in dem es anscheinend nicht möglich war, dass nur 1 Nachkomme Einzeleigentümer wird und die anderen auszahlt. Genau der Grund, den du anführst - unterschiedliche Einkommen/Steuersätze, Ziele - ist eine wichtige Begründung dafür.
      Der "Gründungsvorgang" einer GbR ist unkompliziert und bedarf keiner notariellen Beurkundung. Es reicht im Prinzip, dem Notar mitzuteilen, dass als GbR gekauft wird, nicht in Bruchteilen. Vorteil ist u.a., dass Anteile ohne Beurkundung untereinander verkauft werden können und auch später ein Share-Deal (unter bestimmten Voraussetzungen) möglich ist. Für die GbR werden die Einkünfte vom FA in einem einheitlich gesonderten Verfahren festgestellt und das Ergebnis direkt jedem Gesellschfter mit dem jeweiligen Anteil zugeordnet.
      Das Verkäuferdarlehen kann nur der Eigentümer geben. Wenn die Ehefrau länger lebt, erbt diese ja die Ansprüche des Ehemannes (Zugewinn + Erbe=75%) oder als Vorerbin erstmal komplett (Berliner Testament). Insofern wäre ihre Versorgung gesichert.
      Die Abschreibung richtet sich nach dem Kaufpreis und wird nicht gesenkt, wenn Beträge geschenkt werden. Die Finanzierung ist separat von der Abschreibung zu sehen. Sie können ja auch eine Immobilie mit EK kaufen und haben trotzdem die Abschreibung.
      Ich hoffe, wir konnten einige Fragen beantworten😐 Im Einzelfall muss man sich genau anschauen (Gesamtvermögen, Anzahl Erben, Versorgung Erblasser usw) was bei der jeweiligen Familienkonstellation passt.

    •  2 ปีที่แล้ว

      @@kavenstmann4776 Die Zinsen und weitere Kosten werden natürlich berücksichtigt. Trotzdem ergeben sich aufgrund der geringen Zinsen oft positive Einkünfte aus Vermietung. Gerade auch, wenn innerhalb der Familie ´günstig´ gekauft wird. Und die werden dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, der unterschiedlich ist. Auch bei Investitionen spielen unterschiedliche Steuersätze eine Rolle: der eine GbR-Gesellschafter möchte gern investieren, da er die Verluste gut nutzen kann, der andere zahlt evtl. gar keine Steuern.
      Danke für die Anregung zum Videothema.

  • @dte01video
    @dte01video ปีที่แล้ว

    Danke für die guten Anregungen. Warum ist das Steuerrecht so kompliziert? Man kommt sich vor, wie jemand, der Tricks anwendet, um etwas nicht ganz legal zu umgehen.

    •  ปีที่แล้ว

      Unser Steuerrecht ist wirklich ein Thema für sich .... Die ursprüngliche Absicht war u.a., es möglichst für alle/viele "gerecht" zu gestalten. Das ist im Laufe der Jahre ausgeufert. Die meisten steuerl. Regelungen beschäftigen sich allerdings damit, wie man Steuern sparen kann. Der Staat möchte mit Steuern Investitionen lenken (z.B. Erneuerbare Energien, Elektroautos, Sanierungen usw) geworden. Insofern musst du kein schlechtes Gefühl haben, wenn du legale oder sogar vom Staat beabsichtigte Strategien nutzt, die meist nur die wohlhabenden und reichen Familien anwenden, weil sie entsprechend beraten werden.

  • @andreasweber1703
    @andreasweber1703 3 ปีที่แล้ว +1

    Super Content. Danke! Kurze Frage: man könnte doch auch Kindern das Geld schenken und die kaufen dann damit die Wohnung. So generiert man auch die höhere Abschreibung und hat das Thema Sterblichkeit beim Verkäuferdarlehen raus. Wenn man ein größeres Portfolio hat, verkauft man halt eine extern um Cash zu generieren und damit macht man dann die Schenkung und den Kauf. Weitere Spielart: die Eltern gründen schon zu Lebzeiten die VV GmbH und verkaufen dort die Objejte rein und die Kinder/Enkel erhalten sukzessiv Anteile an der GmbH.

    •  3 ปีที่แล้ว

      Danke für dein positives Feedback, über das wir uns sehr freuen. Ja, es gibt viele Möglichkeiten und die richtige Strategie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei minderjährigen Kindern ist der Kauf von Immobilien immer etwas "kompliziert". Bei Verschenkung von Anteilen an Kinder/Enkel entsteht u.a. das Problem der steuerlichen Bewertung der GmbH. Lösbar, aber komplex.

  • @henry0o753
    @henry0o753 ปีที่แล้ว

    Vielen Dank für das tolle Video! Für mich ergeben sich zwei Fragen: 1. Ich (Kind) kaufe das Objekt meinen verheirateten Eltern (Mutter+Stiefvater) ab. Kaufpreis Beispielhaft: 500.000 Euro. Wenn man ein Verkäuferdarlehen in der Familie macht, ich die Zinsen überweise (ohne Tilgung), kann dann auch einfach nach einer gewissen Zeit die Forderung ganz oder teilweise "geschenkt" werden. Eltern haben ja 400 TEUR je Kind (Stiefvater auch zu Lebzeiten bei nicht adoptierten Kindern, soweit ich weiß). 2. Was wäre wenn dies nicht passiert. Also keine Schenkung und es kommt zum Ableben. Hiermit würde ich ja meine eigene Forderung an mich "erben"? Hebt sich diese dann auf? Wie kann man das verstehen.

    •  ปีที่แล้ว

      Ja, die Forderung kann verschenkt werden, auch in Teilbeträgen. Der Gesamtbetrag kann auch unter Kindern beispielsweise aufgeteilt werden, um es "gerechter" zu machen. Auch Enkel können mit einbezogen werden, Freibetrag T€200. Dann ist es schon in der nächsten Generation. Bsp: Du hättest 2 Kinder, kaufst deinen Eltern das Obj. mit Verkäuferdarl. ab, deine Eltern haben T€500 an dich. Jetzt könnten deine Eltern irgendwann die Forderung deinen 2 Kindern schenken, z.B. je T€200. Jetzt zahlst du Zinsen an deine Kinder. Kinder haben allerdings meist kein eigenes Einkommen, so dass die ZInsen bis zu einer Höhe von ca. T€10 komplett steuerfrei sind. Davon können dann besondere Reisen oder Hobby´s für deine Kinder bezahlt werden. Alles, was über das "Normalmaß" hinausgeht. Oder eben schon Kapital fürs Studium, Führerschein oä angespart werden. Das Geld bleibt in der Familie.
      Wenn deine Eltern ableben, greift die gesetzl. Erbfolge, falls nichts anderes vereinbart. Die Forderung an dich wird dann unter den Erben (z.B. Geschwister) aufgeteilt. Falls du Alleinerbe bist, dann erbst du deine eigene Forderung, d.h. diese erlischt de facto. Das Modell macht natürlich besonders bei vermieteten Objekten Sinn, weil die MIeteinnahmen die Zinsen abdecken und auch die höhere Abschreibung nur dann greift.

  • @henry0o753
    @henry0o753 10 หลายเดือนก่อน

    Hallo liebes Vermögensaufbau mit Immobilien-Team, toller Videobeitrag und interessante Infos!
    Wie wäre das denn wenn man zu zweit (je 1/2) eine Immobilie erwirbt. Also ein Erwerber/ein Dritter kauft (Kaufpreis) und ein Erwerber/Partner/Kind des Verkäufers die andere Hälfte geschenkt bekommt?
    Der Käufer (zahlende) hat mit dem Preis die klare Abscheibungsgrundlage. Wird beim „geschenkten“ Anteil des Verwandten an den Erwerber dann der einstige Herstellungswert und die bis dato erfolgte Abschreibung übernommen/fortgeführt oder kann dann nur eine Hälfte abgeschrieben werden? Was ist der Ausgangswert/Anschaffungswert für die AfA wenn man diesen braucht weil das Objekt dann vermietet wird?

    •  10 หลายเดือนก่อน

      Bei einer Schenkung wird die Afa grundsätzlich in dem Umfang fortgesetzt, die auch der Schenkende bisher genutzt hat. Unter Anrechnung der schon genutzten Jahre. Deshalb unserer Meinung nach der bessere Weg: Verkauf an Kind etc. (ohne GrErwSt) mit Verkäuferdarlehen. Dann kann der Verkäufer später das Verkäuferdarlehen (also den Kaufpreis) ganz oder tlw schenken - unter optimaler Ausnutzung der Freibeträge.

  • @dirklieb8760
    @dirklieb8760 ปีที่แล้ว

    Sehr tolles Video was mich zum Nachdenken gebracht hat weil meine Eltern eine Immobilie an mich verschenken wollen. Im Video bei 13:44 erwähnen Sie den Vorteil "Keine Erbschaftssteuer- / Schenkungssteuer. Nun ja - die Immobilie wurde verkauft - das ist korrekt - nur haben die Eltern durch die Tilgungszahlung doch Geld erhalten was Sie später wieder vererben - und doch somit auf das Barvermögen Schenkungssteuer anfällt. Ich sehe hier einzig den Vorteil der Abschreibung - oder sehe ich das falsch?!?
    Viele Grüße Dirk

    •  ปีที่แล้ว +1

      Zunächst danke für das Lob und dein Interesse an unseren Inhalten. Der Sinn der Aktion ist zum einen - wie du richtig sagst - die Afa zu erhöhen. Oft können die Kinder aufgrund höherer Steuersätze generell steuerlich mehr mit den Immobilien ´anfangen´, die Eltern profitieren von max.25% auf Kaperträge.
      Aber natürlich dient die Transaktion auch dazu, ErbSchSt/SchenkSt möglichst zu vermeiden, in dem die Eltern jetzt ihre Geldforderung im Rahmen der Freibeträge alle 10 Jahre verschenken. Hier können auch minderjährige Enkel eingebunden werden, an die sonst ohne Rechtspfleger keine Immos verschenkt werden können. Da es sich um Geldforderungen handelt, können die Beträge gut aufgeteilt werden. Die Eltern sollten natürlich noch so viel Geld behalten, wie sie brauchen werden. Das sind aber dann meist Summen, die sich innerhalb der Freibeträge bewegen.
      Wenn Eltern noch von Zinsen/Dividenden profitieren wollen, kann sogar ein Depot mit Nießbrauch verschenkt werden, das eröffnet bei großen Vermögen noch mehr Möglichkeiten.

  • @michdok12de
    @michdok12de 3 ปีที่แล้ว +2

    Guten Morgen! Können Sie mir sagen, wieso sie bei Min 12:03 bei der Rechnung der Eltern: 6.400€ (also der zu Versteuernde Betrag) - die Steuer rechnen, um den Ertrag rauszubekommen und warum bei der Rechnung der Kinder die Steuern allerdings von der MIETE p.a. abziehen und NICHT vom zu versteuernden Betrag?
    Wäre wirklich dankbar über eine Antwort!
    LG

    •  3 ปีที่แล้ว

      Danke für den Hinweis 😀 Da haben sie absolut recht, das haben wir übersehen. Der Vorteil liegt tatsächlich "nur" bei €1.000,- (immerhin ca. 19%). Aber einzig aus diesem Grund einen Verkauf an Kinder durchzuführen ist sicherlich zu kurz gesprungen. Da sollten noch andere Aspekte und Vorteile hinzu kommen, die im Video ja auch angesprochen werden.

    • @michdok12de
      @michdok12de 3 ปีที่แล้ว +2

      @ Vielen Dank für die Antwort! Nur jetzt bin ich verwirrter als zu vor. Wenn der Ertrag bei den Kindern wegen (4000-1680) nur noch bei 2320 liegt bei den Eltern jedoch bei 3712, ergibt sich doch rein rechnerisch AM ENDE gar kein Vorteil Bein den Kindern oder versteh ich da etwas falsch? Ich weiß, dass man sich bei der Entscheidung nicht allein darauf beschränken sollte, aber bezüglich auf die Rechnung ist mir diese Erklärung doch sehr wichtig. Würd mich freuen wenn Sie nochmal drauf antworten würden.

    • @kavenstmann4776
      @kavenstmann4776 2 ปีที่แล้ว

      @@michdok12de Hallo, wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, liegt der Rechenfehler nicht bei den Kindern. Diese haben den richtig berechneten Nettobetrag von 6.320 € (8.000 € Miete minus errechnete Steuer). Vielmehr muss auf der Elternseite die berechnete Steuer auch von der 8.000 € Gesamtmiete abgezogen werden (und nicht wie hier gemacht von dem zu versteuernden Betrag), so dass sich da ein Nettoertrag von 5.312 € ergibt. Es sind als knapp 1.000 € zugunsten der "Verkauf an Kind"-Variante.

  • @RainerHenneberger
    @RainerHenneberger ปีที่แล้ว

    Sehr guter Beitrag!! Frage: Ergebnis beim Verkaufen an das Kind € 6320,-
    Ergebnis bei den Eltern € 3712,- (hier ist die Abschreibung mit abgezogen) beim
    Kind nicht?? ist das Ergebnis 6320 zu 5312 Richtig ?
    Vielen Dank und viele Grüße

    •  ปีที่แล้ว

      Danke für das Lob! Ja, das ist absolut richtig, das haben wir übersehen. Der Vorteil liegt tatsächlich "nur" bei €1.000,- (immerhin ca. 19%). Aber einzig aus diesem Grund einen Verkauf an Kinder durchzuführen ist sicherlich zu kurz gesprungen. Da sollten noch andere Aspekte und Vorteile hinzu kommen, die im Video ja auch angesprochen werden.

  • @rep_de_rep_de_
    @rep_de_rep_de_ 2 ปีที่แล้ว +1

    Ist hier nicht ein Rechenfehler in dem Beispiel?? Bei den Eltern beziehen Sie sich auf den Betrag abzüglich der Abschreibung. Hingegen bei den Kindern wird der Bezug auf die gesamte Mieteinnahme genommen. Aus meiner Sicht ein Fehler!! Gravierend!!

    •  2 ปีที่แล้ว +1

      Danke für den Hinweis, das haben wir übersehen. Der Kommentar von ´Pilsator2000´ hat das schon thematisiert und wir haben unter seinem Kommentar schon korrigierte Zahlen genannt. Der Vorteil liegt tatsächlich "nur" bei €1.000,- (immerhin ca. 19%). Aber einzig aus diesem Grund einen Verkauf an Kinder durchzuführen ist sicherlich zu kurz gesprungen. Da sollten noch andere Aspekte und Vorteile hinzu kommen, die im Video ja auch angesprochen werden

  • @EvaSchmädicke-Stahl
    @EvaSchmädicke-Stahl 3 หลายเดือนก่อน

    Hallo
    Was kostet denn eine Beratung bei Euch für eine Immobilien Stuktur?
    VG

    •  3 หลายเดือนก่อน

      Danke für die Nachfrage. Das machen wir üblicherweise nur für unsere Kunden, da wir deren finanzielle u. familiäre Verhältnisse u. auch die Objekte am besten kennen. Zur Zeit sind wir diesbzgl. auch ausgebucht. Die Kosten richten sich nach dem Aufwand u. werden pro Std. abgerechnet, meist zwischen T€1,5 und T€2.

  • @rentaflatCMPL
    @rentaflatCMPL 2 ปีที่แล้ว

    Vielen Dank für das sehr informative Video. Der Sachverhalt ist sehr gut erklärt. Eine Frage: Ist auch der Verkauf einer bereits belasteten Immobilie an die Kinder ebenfalls möglich? Beispiel: Die Immobilie hat einen Wert von 200.000,- die Eltern nehmen einen Kredit auf die Immobilie in höhe von 50.000,- auf, Darlehensnehmer sind somit die Eltern. Kann man dann diese Immobilie an die Kinder über ein Verkäuferdarlehen verkaufen. Gibt es hier Vor- und Nachteile?

    •  2 ปีที่แล้ว

      Danke für das schöne Feedback! Ja, der Verkauf einer belasteten Immobilie an (volljährige) Kinder ist ebenfalls möglich. Bei der Kaufpreisfindung wird die Belastung dann berücksichtigt. Es kann dann vereinbart werden, dass der Käufer die Rate für die noch bestehende Belastung im Innenverhältnis übernimmt. Vorteile: Keine Vorfälligkeit. Nachteile: Vertrag wird komplizierter.

  • @GuenterLukasVideo
    @GuenterLukasVideo ปีที่แล้ว

    Ich würde das Video schnell löschen, der Rechenfehler bei Minute 12 disqualifiziert es.

  • @bekirdeniz5458
    @bekirdeniz5458 ปีที่แล้ว +1

    💪👍👏

  • @nikolai6923
    @nikolai6923 9 หลายเดือนก่อน

    Vielen Dank für das Video! Zur Ausgestaltung des Verkäuferdarlehens: Ich muss fremdübliche Zinsen vereinbaren sonst unterstellt das FA eine Schenkung richtig? Wie penibel ist das FA in solchen Angelegenheiten, kann ich statt 4% marktüblicher Zins nur 3,5% vereinbaren oder wird da schon gemeckert? Vielen Dank!

    •  9 หลายเดือนก่อน +1

      Wir können hier natürlich nicht steuerlich beraten. Hier sollte der Einzelfall mit einem StB besprochen werden, der sich mit der Materie auskennt. Einige Ideen aus unserer Praxis: Der Grundsatz bei Darlehen zwischen Familienangehörigen ist, dass die Zinsen "marktüblich" sind. Am besten daher 1-3 Finanzierungsangebote einholen, so dass du die im Zweifelsfall vorlegen kannst. Nach unserer Erfahrung ist es durchaus üblich, dass Zinssätze bei verschiedenen Banken auch mal 0,5% auseinander liegen. Es kommt ja auch noch auf die üblichen Bedingungen im DV an (Tilgungsvereinbarungen, Sicherheiten usw). Bei Verkäuferdarlehen, die im Kaufvertrag mit vereinbart werden, gibt es ja noch weitere Aspekte. Evtl. wäre die Immobilie sonst gar nicht zu dem Preis verkauft worden? Evtl. liegt auch das Angebot eines Dritten vor? Letztlich kann man im Zweifelsfall einen höheren Zins vereinbaren und dann irgendwann einen Teil der Forderung schenken, was die tatsächlich Zinslast reduziert.

  • @Hozan-Zilan
    @Hozan-Zilan 5 หลายเดือนก่อน

    Super video, ich habe ein paar ETW den ich mein kinder verkaufen möchte. Meine kinder sind 8 und 15. Geht das auch bei Minderjährigen Kinder?

    •  5 หลายเดือนก่อน +1

      Danke für das Lob und dein Interesse an unseren Inhalten, über das wir uns sehr freuen 😀
      Theoretisch geht das auch bei minderjährigen Kindern, allerdings muss wg. des Interessenkonflikts dann ein Ergänzungspfleger vom Familiengericht bestellt werden. Das verlangsamt u. verkompliziert die Sache, so dass wir allgemein raten, bis zur Volljährigkeit zu warten, wenn nicht andere dringende Gründe dagegen sprechen.

    • @Hozan-Zilan
      @Hozan-Zilan 5 หลายเดือนก่อน

      @ vielen Dank für ihre Nachricht. Gibt's kein anderen Weg damit ich Steuer spare? Umschreibung? Eintragung im Grundbuch? Damit die Kinder die Miete erhalten?

    •  5 หลายเดือนก่อน +1

      Wenn Mieteinnahmen auf die Kinder verlagert werden sollen, ist eine unentgeltliche Übertragung der Immobilie (Schenkung) möglich. Wenn die Übertragung für die Kinder nur Vorteile hat (lastenfreies Grundstück z.B.), braucht man normalerweise keine Zustimmung des Familiengerichts. Das wird dann der beauftragte Notar klären. Auch Modelle mit einer Familienstiftung sind denkbar.

  • @tomorrowchannel4961
    @tomorrowchannel4961 11 หลายเดือนก่อน

    Hallo, ich hätte Mal eine Frage. Person A möchte Person B (Fremder) eine Immobilie verschenken. Auf die Immobilie kommen dann ja Schenkungssteuer hinzu. Macht es nicht eher mehr Sinn, wenn man die Immobilie mit einem Leibrente Verfahren kaufen würde? Renter ist 83 Jahre alt... Wenn Person A dann nach 2 Jahren sterben sollte, dann hätte man keine weitere abzugebenen Kosten oder, auch nur wenn bis dahin 50.000€ an Leibrente gezahlt worden sind... Wie sollte man vorgehen? Vielen Dank im voraus

    •  11 หลายเดือนก่อน

      Wie du richtig sagst, ist eine Schenkung unter Fremden - übrigens auch unter Geschwistern - unter steuerl. Gesichtspunkten eine teure Lösung. Nur T€20 Freibetrag, hoher Steuersatz. Selbstverständlich ist es dann gut, eine Leibrente oder Nießbrauch zu vereinbaren, das wird dann gegen gerechnet, der Betrag richtet sich nach den Tabellen im Bewertungsgesetz. Ich hatte gerade einen Fall, bei dem das Nießbrauchrecht einer 85jährigen Dame bei einem kleinen MFH mit T€60 Kaltmiete p.a. einen steuerlichen Wert von immerhin knapp T€300.
      Eine andere Möglichkeit ist natürlich, möglichst viele Personen rein zu nehmen, z.B. in Form einer GbR, der die Immobilie dann gehört, u. jeweils die T€20 auszunutzen. Bsp: Onkel/Bruder verschenkt an Schwester/Bruder, dessen (Ehe)Partner u. 3 Kinder. Das wären T€100 Freibetrag zusammen. Bei jüngeren Schenkern könnte das nach 10 Jahren wiederholt werden. Auch hier ist die Kombination eines Verkaufs mit Verkäuferdarl. u. Schenkungen eine Überlegung, da man die Beträge besser abstimmen kann u. Forderungen an Minderjährige.
      Man könnte im Kaufvertrag neben der Leibrente / Nießbrauch auch noch andere Gegenleistungen vereinbaren, z.B. regelmäßige Reinigung der Wohnung, wöchentliche Einkäufe usw. Ich habe mal einen Kaufvertrag gesehen, in dem dadurch ein Verkehrswert von ca. T€174 bei einer 86jährigen auf einen KP von nur noch T€36 reduziert wurde.
      Es lohnt sich also kreativ zu werden. Die Ideen sollten dann mit StB u. Notar abgestimmt werden.

  • @sohabtihrsgwollt5089
    @sohabtihrsgwollt5089 ปีที่แล้ว

    Beim Verkauf der Immobilie an Kinder über Ratenzahlung bzw. Leibrente, teilt das Finanzamt den Ratenbetrag aber in einen Tilgungsanteil und einen Zinsanteil auf. Den Zinsanteil muss man versteuern und hier legt das Finanzamt einen Zinssatz von 5,5% fest - egal was im Notarvertrag anders vereinbart wurde! Wie kann ich diesen Zinssatz auf einen marktüblichen Wert reduduzieren?

    •  ปีที่แล้ว +1

      Wir leisten hier natürlich keine StB, aber soweit ich das verstehe, werden vom FA lediglich dann Zinsen festgelegt, wenn der KP bzw. die Summe der Kaufpreisraten niedriger sind als der Verkehrswert der Immobilie. Um die Zinsanrechnung zu vermeiden, ist also auf die Höhe des KP zu achten (evtl. mit Guthaben), dann ist das vermeidbar. Evtl. ist es günstiger, die Immobilie teurer zu verkaufen und dann den Kindern einen Teil zu schenken (Ausnutzung Freibetrag) als unter dem VKW zu verkaufen. Die Kaufpreisraten können z.B. der Höhe der Abschreibungen entsprechen (oder ungefähr), dann werden Steuern bei Kindern für Mieteinkünfte vermieden. Für eine endgültige Gestaltung ruhig mal einen kompetenten StB fragen.

    • @sohabtihrsgwollt5089
      @sohabtihrsgwollt5089 ปีที่แล้ว

      Danke für die schnelle Rückmeldung 👍@

  • @Pilsator
    @Pilsator 3 ปีที่แล้ว +1

    Da hat sich doch ein Fehler beim Errechnen des Ertrags variante kauf durch Eltern eingeschlichen.
    Im Beispiel wurden die Steuern (2.688€) vom zu versteurenden Betrag (6.400€) abgezogen. Richtig ist die Steuern von der NKM (8.000€) abzuziehen. Der AfA-Wert (1.600€) ist ja nur kalkulatorisch und stellen keine reellen monetären Kosten dar.
    Der Netto Betrag ist 5.312€ und somit "nur" 1000€ geringer als die Verkauf an Kindvariante.
    Stellt sich die Frage ob der ganze Aufwand es wert ist wegen 1000€ p.a.
    Aber das ist sicherlich abhängig vom individuellen Fall

    •  3 ปีที่แล้ว

      Danke für den Hinweis, da hast du absolut recht. Das haben wir übersehen. Der Vorteil liegt tatsächlich "nur" bei €1.000,- (immerhin ca. 19%). Aber einzig aus diesem Grund einen Verkauf an Kinder durchzuführen ist sicherlich zu kurz gesprungen. Da sollten noch andere Aspekte und Vorteile hinzu kommen, die im Video ja auch angesprochen werden.

  • @rentaflatCMPL
    @rentaflatCMPL 2 ปีที่แล้ว

    Wer setzt in der beschriebenen Konstellation einen Vertrag für ein Verkäuferdarlehen mit Verkauf gegen lebenslange Rentenzahlungen auf? Macht das ein Steuerberater, ein Anwalt, ein Notar oder gibt es hierfür Vorlagen, die man selbst ausfüllen kann?

    •  2 ปีที่แล้ว +1

      Das sind sehr individuelle Verträge. Bei Aufsetzen eines Verkäuferdarlehensvertrag kann ein fachkundiger Anwalt helfen. Abstimmen solltest du den dann mit deinem StB. Bei lebenslangen Rentenzahlungen, die im Kaufvertrag verankert werden, hilft ein Notar. Auch wieder wichtig, die Zahlen mit dienem Steuerberater abzustimmen, wenn du selbst nicht ausreichend fachkundig bist.

  • @reginechristiane35
    @reginechristiane35 4 หลายเดือนก่อน

    Wenn ein Haus einen Wert von 550 000,-' Wert hat, dieses soll durch Schenkung an meine Tochter gehen. Sie hat 400 000 Euro steuerfrei. Muss sie nun für die 150 000 Euro Erbschaftssteuer zahlen ?

    •  4 หลายเดือนก่อน +1

      So, wie du es beschreibst, wäre das so, die Differenz (T€150 wäre mit 11% zu versteuern, d.h. €16.500).
      Aber es gibt sicherlich legale Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. Schenkung gegen Auflagen (Wohnrecht/Nießbrauchrecht, Leibrente, Pflegeverpflichtung usw), die vom Wert abgezogen würden. Oder erstmal nur einen Teil des Hauses schenken, d.h. die Immobilie ´stufenweise´ verschenken.
      Um die optimale Gestaltung zu finden, kommt es natürlich auf das Gesamtvermögen u. die Zielsetzung an.
      Wenn du beides kennst, lass dich dazu von einem guten Steuerberater beraten.
      Hinweis:
      Wenn es sich um ein selbstgenutztes Haus handelt, das bis zum Tod von dir selbst bewohnt wird u. wenn deine Tochter es im Erbfall mind. 10 J. selbst nutzen würde, wäre eine Schenkung evtl. unnötig. Denn ein solches selbst genutztes Objekt bleibt im Erbfall steuerfrei.

    • @reginechristiane35
      @reginechristiane35 4 หลายเดือนก่อน

      Herzlichen Dank für die detaillierte Information

    •  4 หลายเดือนก่อน

      @@reginechristiane35 Gern!

  • @elenaw.3104
    @elenaw.3104 3 ปีที่แล้ว

    Wenn die Eltern den Kindern die Immobilie verkaufen und die Kinder ein Darlehen zurück zahlen müssen, so bekommen die Kinder keinen Kredit (oder zumindest einen Schlechteren), wenn sie die (ehemals) elterliche Immobilie beleihen wollen um eine weitere Immobilie finanzieren zu können? Sehe ich das richtig?

    •  3 ปีที่แล้ว

      Wenn die Eltern das Darlehen tatsächlich erstrangig im Grundbuch besichert haben wollen, dann ist eine Beleihung schwierig. Die Frage ist dann - auch bei Schenkung - ob die Eltern die Beleihung überhaupt wollen. Wenn Eltern das Darlehen dagegen (evtl. auch teilweise) nach dem Verkauf ´schenken´, dann muss auch keine Sicherheit im Grundbuch eingetragen werden. Im Video ging es ja um die Idee: "Verkaufen statt verschenken" und die Vorteile.

    • @elenaw.3104
      @elenaw.3104 3 ปีที่แล้ว

      @ vielen Dank für die Antwort! In unserem Fall sind die Eltern abgesichert. Da ginge es eher darum, rechtzeitig vor Ableben Immobilien an das Kind zu schenken. Wenn das Kind nun aber in einigen Jahren die Immobilie für einen Kredit nutzen will, da das Vermögen in Immobilien steckt und nicht so viel Geld vorhanden ist, kommt dann wohl nur die Schenkung in Frage

    •  3 ปีที่แล้ว +1

      Oder eben Verkauf mit Verkäuferdarlehen, das dann im 2. Schritt "geschenkt" wird. Vorteil: Es gibt bei richtiger Gestaltung keine Diskussionen mit dem Finanzamt über den Wert des Objektes und man spart sich teure Gutachten. Eltern können auch erstmal nur einen Teil des Darlehens schenken und noch Ansprüche behalten wenn gewünscht.

  • @MrLoewe99
    @MrLoewe99 ปีที่แล้ว

    Interessant, aber endlose Vorreden unnötig!

    •  ปีที่แล้ว

      😉 Dafür ohne Werbung!

  • @susanneschauf7417
    @susanneschauf7417 11 หลายเดือนก่อน

    Erst nach 5 min. gehts los 🙄

  • @ericfellhauer4215
    @ericfellhauer4215 3 ปีที่แล้ว

    meine oma möchte mir ein grundstück samt haus schenken. ich möchte das haus abreissen und ein mehrfamilienhaus bauen. kann ich nach einer schenkung das mfh abschreiben oder wäre an dieser stelle ein verkauf besser? danke vorab

    •  3 ปีที่แล้ว

      Wichtig ist, dass du den Freibetrag bei der Schenkungsteuer beachtest, bei Großeltern-Enkel T€200. Problem ist jetzt, dass das Finanzamt bei einer Schenkung den Wert höher einschätzen könnte, vor allem wenn du hinterher neu darauf baust. Bei einem Kauf ist erstmal der Wert mit dem Kaufpreis vereinbart (den das FA natürlich nachprüft). Hier solltest du auf jeden Fall einen StB prüfen lassen, ob du innerhalb der Grenzen liegst. Sonst evtl. noch Rente oä vereinbaren. Auch für die spätere Abschreibung könnte Verkauf einfacher sein. Grundstück ist dann quasi dein Kaufpreis Altbau abzüglich Abrisskosten. In jedem Fall ist es doch genial, dass du ein Grundstück geschenkt bekommst🙂

    • @ericfellhauer4215
      @ericfellhauer4215 3 ปีที่แล้ว

      @ Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe grundsätzlich kein Problem damit, Steuern zu bezahlen. Ich wüsste nur gerne, ob ich bei einer Schenkung das neue errichtete Mehrfamilienhaus komplett abschreiben kann, das wäre mir wichtig.

    •  3 ปีที่แล้ว

      @@ericfellhauer4215 Geschenkt wird ja „nur“ das Grundstück mit Abrisshaus. Da du das MFH baust und die Kosten bezahlst, kannst du das Gebäude auch voll abschreiben. (Das Grundstück wird ja nie abgeschrieben)

    • @ericfellhauer4215
      @ericfellhauer4215 3 ปีที่แล้ว

      @ Super, vielen Dank. Aber am besten fahre ich dann doch wie folgt: Die Immobilie hat einen Verkehrwert von 350.000 €. D.h. ich müsste 150.000 € versteuern bei einer Schenkung. Wenn ich meiner Oma die Immobilie für 300.000 € abkaufe und den Kaufpreis auf Raten bezahle, dann spare ich mir die Schenkungssteuer. Reisse das Haus ab, baue ein MFH und kann dieses voll abschreiben. Das wäre der für mich "günstigste" Weg, richtig? Gibt es einen Haken bei dem Plan?

    •  3 ปีที่แล้ว

      @@ericfellhauer4215 Aus meiner Sicht besser: Für T€300 kaufen, Verkäuferdarlehen. Dann schenkt dir deine Oma nach 1 Jahr oä T€200 bzw erlässt dir T€200 vom Darlehen. So nutzt du Freibetrag.

  • @MrSucus
    @MrSucus 3 ปีที่แล้ว

    Hallo zusammen, sehr gut verständliches Video :-) Aber ich hätte da zu meinem Fall eine Frage: Mein Vater (76) hat eine Eigentumswohnung die er mir (Einzelkind) mit Wohnrecht schenken möchte. Vor 25 Jahren hatte sie einen Gebäudewert von ca. 150.000,- und heute ca. 230.000,- Um die volle Anschaffungskosten absetzen zu können , müsste ich über ein Verkäuferdarlehen meinem Vater die Wohnung abkaufen. Wäre es eine Lösung das mein Vater mir die Miete von 650,- monatlich überweist und ich ihm eine Darlehensrückzahlung monatlich von 650,- Kann das Finanzamt uns dann nicht an den Karren fahren und uns der Täuschung bezichtigt?? Vor allem, wenn mein Vater nach 1 Jahr mir das Darlehen erlässt. Was würde passieren wenn er ein Pflegefall wird (hoffentlich nicht), hat dann das Pflegeheim Anspruch auf das Darlehen von mir an meinen Vater falls er mir es noch nicht erlassen hat? Oder ist dann die Schwenkung doch sinnvoller? Vielen Dank für eventuelle Antworten :-)

    •  3 ปีที่แล้ว +2

      Das sind ja sehr viele Fragen auf einmal😉 Danke für dein Interesse an unseren Inhalten. Das Wohnrecht für deinen Vater, das im Grundbuch Abt. II eingetragen wird, mindert den Wert der Wohnung. Den Wert des Wohnrechts solltest du dir ausrechnen oder StB fragen (theoretische Miete x Restnutzung, d.h. Lebensalter nach Sterbetrafel - das wird hochgerechnet). Das Wohnrecht sollte auch so ausgestattet sein, dass dein Vater noch die Nebenkosten trägt. Der Wert des Wohnrechts, z.B. 65.000 EUR wird nun vom KP runter gerechnet. Wenn du sonst z.B. T€ 200 KP hättest, sind es jetzt nur T€135. Dazu könntest du dich noch verpflichten, bis zum Lebensende Reinigungskraft für die Whg. zu organisieren u. zu bezahlen uvm. So könnte der KP gedrückt werden. Wie auch immer: Es ist kein Problem, wenn ihr erst ein Verkäuferdarlehen macht (du zahlst nur Zinsen, z.B. 1%-2%, endfällige Tilgung in 30 Jahren) und dann die Schenkung. Das ist legal und keine Täuschung. Du hast ja gekauft und dich kann niemand zwingen, die durch die Schenkung erworbene Wohnung zu veräußern. Es könnte lediglich sein, dass du die Miete weiterleiten musst. Du könntest auch das Verkäuferdarlehen laufen lassen. Dann kann dich niemand zwingen, der Vertragsauflösung des Darlehens vor Ablauf von 30 Jahren zuzustimmen. Beim Kauf gibt es keine Diskussionen, das Amt kann dann "nur" verlangen, dass die Wohnung vermietet wird und die Mieteinnahme weiter geleitet wird. Oder - wie du vorgeschlagen hast - sauber zum Marktpreis verkaufen, dein Vater mietet und es gibt wieder ein Verkäuferdarlehen über 30 Jahre. Wenn du dazu weitere Infos haben möchtest, schick uns am besten mal eine Mail an: info@ams-gmbh-online.de.

  • @simplyyunak3189
    @simplyyunak3189 8 หลายเดือนก่อน

    Algo Kommi

    •  8 หลายเดือนก่อน

      Danke🙂

  • @hansvetter8653
    @hansvetter8653 ปีที่แล้ว

    No ch so ein YT-Trittbettfahrer.

    •  ปีที่แล้ว

      Was genau meinst du damit? Wir geben kostenlos und werbefrei Wissen u. Content aus unserer 20jährigen Praxis weiter und steigern unsere Bekanntheit. Wer mag, kann sich melden, von uns beraten und unser Mandant werden. Uns sind gar nicht so viel YT-Kanäle bekannt, die keine Coachings anbieten, sondern bei denen du direkt Immobilien kaufen kannst mit Rundum-Service.

  • @gunterseiffert8266
    @gunterseiffert8266 2 ปีที่แล้ว

    Bitte demnächst schneller zum Thema kommen. Fast 5 Minuten bla bla ist einfach zu lang und braucht kein Mensch.