Super video...Sie zeigen die verschiedenen Szenarien...alle anderen haben bisher nur die Vorteile des Verkaufs dargestellt, nie evtl. Nachteile...danke dafür
Muss mir das Video nochmal anschauen, als Laie habe ich nicht alles direkt nachvollziehen können. Ich plane das Haus meiner Großeltern abzukaufen, auch mit dem Darlehen und ohne Zinsen. Da muss ich mich noch weiter informieren, ob das der richtige Ansatz ist.
Hallo, eine Frage habe ich noch. Der Verkauf oder die Schenkung läuft doch über einen Notar, oder? Das kostet doch auch zusätzlich Gebühren, oder? Danke im Voraus für Ihre Antwort
Hallo, der Übertragungsvertrag wird vom Notar beurkundet und dabei ist es egal, ob die Immobilie durch Schenkung oder Verkauf übertragen wird. Die Kosten der Beurkundung richtet sich nach dem Wert der Immobilie und können bei einem Notar vorab nachgefragt werden oder hilfsweise gibt es auch Rechner dazu im Internet.
Vielen lieben Dank für die differenziertere Auseinandersetzung mit dem Thema. Was sind die Lösungen zu diesen Fehlern? zu 1. Rentenmodell mit Löschung der Forderung nach Tod zu 2. Testament machen! Bzw wenn Lösung 1 umgesetzt, dann gibt es doch nichts mehr im Testament zu regeln, oder? zu 3. Zinsen und Tilgung im Darlehensvertrag festhalten zu 4. die Steuer fällt doch nur bei Gewinn an, oder? Also, wenn der Wert von 1 Mio beim Verkauf nicht überschritten wird, fällt keine Steuer an, richtig? zu 5. Grund und Boden Aufteilung kann ich doch bis zu 80:20 in den Kaufvertrag schreiben und kann dann vom FA nicht mehr geändert werden, oder? Vielen Dank für das Video!
Ok, folgende Frage wurde wohl nicht behandelt: wenn ich das Haus an meine 2 Kinder zu je 50% verkaufe und die es dann mit einer ganz normalen Hypothek abtragen und ich es dann Miete dann sollten doch keine weiteren kosten entstehen da der verkauf ja sogar Steuerbefreit ist. Oder? 🤔
Vielen Dank für dieses sehr hilfreiche Video. Da ich mein Haus an mein Kind verkaufen möchte, habe ich mir über die Abschreibung auch schon Gedanken gemacht. Im Kaufvertrag muss ich doch den Anteil von Grund und Boden angeben. Ich würde hier aber nur 20% Anteil angeben. Kann das Finanzamt das ablehnen? Vielen Dank
Das Finanzamt ermittelt die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude mit einem eigenen Arbeitspapier, welches man auf der Website eines Finanzamtes herunterladen kann, hier beim BMF (Bundesministerium der Finanzen) , einfach "BMF Kaufpreisaufteilung Excel" googeln.
Die Eigenheimregelung funktioniert bei Schenkungen nur zwischen Ehegatten. Im Todesfall gibt es diese Befreiung auch für das Kind. Hier muss die Immobilie vor dem Tod das Familienheim des Verstorbenen gewesen sein und nach dem Tod noch 10 Jahre vom Kind bewohnt werden.
@@Reitz-Steuerberater vielen Dank für die schnelle Antwort. Eine Frage noch wenn sie erlauben.:Wenn die Tochter aber nach dem Tod eines Elternteils inner halb von 6 Monate einzieht, trifft doch die Befreiung ebenfalls zu?
Hallo, wenn ich das Haus meines Stiefvaters kaufen möchte, natürlich zu einem realistischen Preis, mein Stiefvater mit meiner Mutter zudem lebenslanges Wohnrecht besitzen möchte und ich mit meinem Partner auch in dem Haus lebe als WG - habe ich später Probleme im Sterbefall meines Stiefvaters mit seinem Sohn bezüglich Pflichtteil? Vielen Dank :)
Verschenke ich Vermögen zu Lebzeiten, kann der Wert (nicht das Vermögen selbst) des verschenkten Vermögens bis zu 10 Jahren noch in den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch des Sohnes des Stiefvaters mit einfließen. Wird das Haus verkauft, befindet sich das Geld anstelle des Hauses im Vermögen des Stiefvaters. Da das Haus nicht verschenkt wurde, gehören weder der Wert des Hauses, noch das Geld in den Pflichtteilergänzungsanspruch. Vielmehr kann der Sohn des Stiefvaters das Geld erben oder eben, falls er nichts erbt, ein Teil davon über den Pflichtteil einfordern.
So allgemein ist die Frage sehr schwer zu beantworten. Sie sollten die Immobilie bewerten, prüfen welche Freibeträge genutzt werden können und dann die Immobilie ganz oder anteilig übertragen, ggf. mit Vereinbarung eines Vorbehaltsnießbrauchs übertragen.
Oder man überschreibt die Immobilie einfach früh genug. Nach 10 Jahren, gibts auch nichts mehr zu versteuern, egal wie hoch der Wert ist. Müssen uns hier gerade mit 3 Häusern rumschlagen wovon nur eines vor 7 Jahren überschrieben wurde...
Also ganz Konkret: Falls ich das richtig verstehe Darlehensvertrag von den Eltern mit Tilgung und fremdüblichen Zinsensatz z.b 5% Eltern können in der Wohnung/Haus wohnen bleiben und zahlen Miete an das Kind Im Gegenzug bekommen die Eltern eine Tilgung und Zinsen (Zinsen zu 25% zu versteuern, Kapitaleinkünfte) von dem Kind Bei dem Kind wird auf Grundlage der AfA eine neue Abschreibung auf den Gebäudewert generiert (könnte man auch schätzen lassen und somit sogar mehr als 2/2,5% jährlich abschreiben) Die Forderung an das Kind bleibt auch nach ableben bestehen und diese Forderung die auf die Erben verteilt wird kann dann von den Erben eingefordert werden In Zahlen Darlehnsvertrag über 1Millionen mit 4% Zinsen und 3% Tilgung Mietvertrag über 4.166,67 / 50.000 Jahreskaltmiete (5% vom Kaufpreis) Eltern bekommen 30.000 Tilgung jährlich 40 000 Zinsen im 1. Jahr (progressiv sinkend, je weniger Restforderung) Eltern versteuern die Zinseinkünfte zu 25% Kind bekommt Haus mit netto Mieteinnahmen 50.000 im Jahr Abschreibung Annahme 2% auf (65% Haus 650.000 , 35% Boden) Abschreibung jährlich: 13.000 Wertsteigerung Haus (Annahme 1%) Wertsteigerung 10.000 Reperaturen/Renovierung steuerlich geltend machen -- Jahr 1 Eltern 30.000 Tilgung 30.000 steuerfrei Zinsen =60.000 (+10.000 nach Abzug Miete) Kind 50.000 Mieteinnahmen 13.000 Abschreibung 10.000 Wertsteigerung =73.000 (+13.000 nach Abzug Darlehen) Die Berechnungen sind natürlich grob und es gibt ja noch kosten die nicht auf den Mieter umgelegt werden können Also wäre das trotzdem ein Übergang an das Kind ohne das wirklich viel Vermögen vernichtet wird über die Freigenzen hinaus. Würde aber auch Sinn machen bei kleineren Immobilien mit deutlich weniger Marktwert Falls jemand Input hat, gerne kommentieren
Super video...Sie zeigen die verschiedenen Szenarien...alle anderen haben bisher nur die Vorteile des Verkaufs dargestellt, nie evtl. Nachteile...danke dafür
Spannendes Video. Danke für die Veröffentlichung. Wenn man sich mit der Materie befasst sind Ihre Anmerkungen und Hinweise bares Geld wert.
Vielen Dank
Danke dass endlich mal jemand differenziert, klasse
Muss mir das Video nochmal anschauen, als Laie habe ich nicht alles direkt nachvollziehen können. Ich plane das Haus meiner Großeltern abzukaufen, auch mit dem Darlehen und ohne Zinsen. Da muss ich mich noch weiter informieren, ob das der richtige Ansatz ist.
Klasse Informationen, sehr sachlich und einfach anhand von Beispielen erklärt.
Wichtiges Video!
Danke für das Lob.
Vielen Dank
Gerne
Hallo, eine Frage habe ich noch. Der Verkauf oder die Schenkung läuft doch über einen Notar, oder? Das kostet doch auch zusätzlich Gebühren, oder? Danke im Voraus für Ihre Antwort
Hallo, der Übertragungsvertrag wird vom Notar beurkundet und dabei ist es egal, ob die Immobilie durch Schenkung oder Verkauf übertragen wird. Die Kosten der Beurkundung richtet sich nach dem Wert der Immobilie und können bei einem Notar vorab nachgefragt werden oder hilfsweise gibt es auch Rechner dazu im Internet.
Vielen lieben Dank für die differenziertere Auseinandersetzung mit dem Thema. Was sind die Lösungen zu diesen Fehlern?
zu 1. Rentenmodell mit Löschung der Forderung nach Tod
zu 2. Testament machen! Bzw wenn Lösung 1 umgesetzt, dann gibt es doch nichts mehr im Testament zu regeln, oder?
zu 3. Zinsen und Tilgung im Darlehensvertrag festhalten
zu 4. die Steuer fällt doch nur bei Gewinn an, oder? Also, wenn der Wert von 1 Mio beim Verkauf nicht überschritten wird, fällt keine Steuer an, richtig?
zu 5. Grund und Boden Aufteilung kann ich doch bis zu 80:20 in den Kaufvertrag schreiben und kann dann vom FA nicht mehr geändert werden, oder?
Vielen Dank für das Video!
Gerne antworte ich etwas ausführlicher nach meinem Urlaub
Ok, folgende Frage wurde wohl nicht behandelt: wenn ich das Haus an meine 2 Kinder zu je 50% verkaufe und die es dann mit einer ganz normalen Hypothek abtragen und ich es dann Miete dann sollten doch keine weiteren kosten entstehen da der verkauf ja sogar Steuerbefreit ist. Oder? 🤔
Vielen Dank für dieses sehr hilfreiche Video. Da ich mein Haus an mein Kind verkaufen möchte, habe ich mir über die Abschreibung auch schon Gedanken gemacht. Im Kaufvertrag muss ich doch den Anteil von Grund und Boden angeben. Ich würde hier aber nur 20% Anteil angeben. Kann das Finanzamt das ablehnen? Vielen Dank
Das Finanzamt ermittelt die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude mit einem eigenen Arbeitspapier, welches man auf der Website eines Finanzamtes herunterladen kann, hier beim BMF (Bundesministerium der Finanzen) , einfach "BMF Kaufpreisaufteilung Excel" googeln.
Die Schenkungssteuer entfällt doch, wenn die Tochter das Haus selbst nutzt?
Die Eigenheimregelung funktioniert bei Schenkungen nur zwischen Ehegatten. Im Todesfall gibt es diese Befreiung auch für das Kind. Hier muss die Immobilie vor dem Tod das Familienheim des Verstorbenen gewesen sein und nach dem Tod noch 10 Jahre vom Kind bewohnt werden.
@@Reitz-Steuerberater vielen Dank für die schnelle Antwort. Eine Frage noch wenn sie erlauben.:Wenn die Tochter aber nach dem Tod eines Elternteils inner halb von 6 Monate einzieht, trifft doch die Befreiung ebenfalls zu?
Hallo, wenn ich das Haus meines Stiefvaters kaufen möchte, natürlich zu einem realistischen Preis, mein Stiefvater mit meiner Mutter zudem lebenslanges Wohnrecht besitzen möchte und ich mit meinem Partner auch in dem Haus lebe als WG - habe ich später Probleme im Sterbefall meines Stiefvaters mit seinem Sohn bezüglich Pflichtteil? Vielen Dank :)
Verschenke ich Vermögen zu Lebzeiten, kann der Wert (nicht das Vermögen selbst) des verschenkten Vermögens bis zu 10 Jahren noch in den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch des Sohnes des Stiefvaters mit einfließen. Wird das Haus verkauft, befindet sich das Geld anstelle des Hauses im Vermögen des Stiefvaters. Da das Haus nicht verschenkt wurde, gehören weder der Wert des Hauses, noch das Geld in den Pflichtteilergänzungsanspruch. Vielmehr kann der Sohn des Stiefvaters das Geld erben oder eben, falls er nichts erbt, ein Teil davon über den Pflichtteil einfordern.
Wenn ich an Sohn verkaufe...kann ich mir ein Wohnrecht einräumen?
Sie können ihre Immobilie veräußern und sich dabei ein Wohnrecht zurückbehalten.
Wie kann ich meine Wohnung steuerfrei an meine Tochter weiter geben?
So allgemein ist die Frage sehr schwer zu beantworten. Sie sollten die Immobilie bewerten, prüfen welche Freibeträge genutzt werden können und dann die Immobilie ganz oder anteilig übertragen, ggf. mit Vereinbarung eines Vorbehaltsnießbrauchs übertragen.
@@Reitz-Steuerberater Dankeschön für Ihren Antwort
Mich würde interessieren ob ich auch minderjährige Kinder verkaufen kann um z.B. den Freibetrag der Kinder zu nutzen?
Die Kinder müssen geschäftsfähig sein.
Oder man überschreibt die Immobilie einfach früh genug.
Nach 10 Jahren, gibts auch nichts mehr zu versteuern, egal wie hoch der Wert ist.
Müssen uns hier gerade mit 3 Häusern rumschlagen wovon nur eines vor 7 Jahren überschrieben wurde...
Also ganz Konkret: Falls ich das richtig verstehe
Darlehensvertrag von den Eltern mit Tilgung und fremdüblichen Zinsensatz z.b 5%
Eltern können in der Wohnung/Haus wohnen bleiben und zahlen Miete an das Kind
Im Gegenzug bekommen die Eltern eine Tilgung und Zinsen (Zinsen zu 25% zu versteuern, Kapitaleinkünfte) von dem Kind
Bei dem Kind wird auf Grundlage der AfA eine neue Abschreibung auf den Gebäudewert generiert (könnte man auch schätzen lassen und somit sogar mehr als 2/2,5% jährlich abschreiben)
Die Forderung an das Kind bleibt auch nach ableben bestehen und diese Forderung die auf die Erben verteilt wird kann dann von den Erben eingefordert werden
In Zahlen
Darlehnsvertrag über 1Millionen mit 4% Zinsen und 3% Tilgung
Mietvertrag über 4.166,67 / 50.000 Jahreskaltmiete (5% vom Kaufpreis)
Eltern bekommen
30.000 Tilgung jährlich
40 000 Zinsen im 1. Jahr (progressiv sinkend, je weniger Restforderung)
Eltern versteuern die Zinseinkünfte zu 25%
Kind bekommt
Haus mit netto Mieteinnahmen
50.000 im Jahr
Abschreibung Annahme 2% auf (65% Haus 650.000 , 35% Boden)
Abschreibung jährlich: 13.000
Wertsteigerung Haus (Annahme 1%)
Wertsteigerung 10.000
Reperaturen/Renovierung steuerlich geltend machen
-- Jahr 1
Eltern
30.000 Tilgung
30.000 steuerfrei Zinsen
=60.000
(+10.000 nach Abzug Miete)
Kind
50.000 Mieteinnahmen
13.000 Abschreibung
10.000 Wertsteigerung
=73.000
(+13.000 nach Abzug Darlehen)
Die Berechnungen sind natürlich grob und es gibt ja noch kosten die nicht auf den Mieter umgelegt werden können
Also wäre das trotzdem ein Übergang an das Kind ohne das wirklich viel Vermögen vernichtet wird über die Freigenzen hinaus.
Würde aber auch Sinn machen bei kleineren Immobilien mit deutlich weniger Marktwert
Falls jemand Input hat, gerne kommentieren