Ich finde den Kanal wirklich klasse & sehr informativ. Jedoch sind immer wieder mal kleine "Schönheitsfehler" drin; da wird dann was angesprochen, aber nur zur Hälfte erklärt. Nießbrauch hat steuerlich noch viel mehr Auswirkungen (Afa, Mieteinnahmen usw.) & ist mit einem Wohnrecht nicht zu vergleichen!
👍Danke Frau Lederer für diesen wichtigen Beitrag. ☝Haben den 3. Grund gegen Niesbrauch als Geschwister selbst erlebt. 👉 Am Ende war das angedachte Erbe für die Enkel futsch. Unterstützung, Anerkennung, Dank und Grüße an alle, die aufklären und Präsenz zeigen!
Guten Abend, Frau Lederer. Wieder mal eine sehr informatives und lernreiches Video- großen Lob an Sie und Ihrer Team. Vielen Dank, noch Mal dafür. Schönen Abend wünsche ich Ihnen, bleiben Sie gesund😊😊.
Danke, die Übertragung mit Niessbrauch wurde uns auch empfohlen. Habe ich aber bis jetzt abgelehnt. Werde den Notar einmal mit Ihren Argumenten konfrontieren.
Vielen Dank Frau Lederer, ich hätte „fast“ den Fehler gemacht, ich wollte meinen Kindern die Möglichkeit einräumen, das Haus hoch zu beleihen, bis mir Freunde total abrieten weil vielleicht ein Kind die Abzahlung des Kredites nicht leisten kann und so alle Beteiligten betroffen wären. Es ging zwar nicht um die vererbte Immobilie, aber das Risiko ist dasselbe
Den Beitrag hätte ich im Dezember letzten Jahres gebraucht... Nun 60.000€ schenkungssteuer... Ich finde es ein Unding, dass der Notar nicht einen Satz dazu gesagt und gewarnt hat!!! Er wusste, es gibt nur den einen Sohn, der auch noch in dem Haus lebt... Er hätte nach Erbschaft der Immobilie 3 Jahre drin wohnen bleiben müssen und hätte steuerfrei die Immobilie verkaufen können...
@@gargoyle7863tare sind nur an ihrem Verdienst interessiert. Selbst erlebt mit so einem Halsabschneider, der mir keine richtige Auskunft gab, immer auf der Seite des viel erbenden, das gehört mal öffentlich gemacht. Der gutmütige, der für alte kranke Eltern sorgt, geht meist leer aus. Da nützen beste Verträge nichts.
@@gargoyle7863 Notare tun das nicht, weil diese vom Staat eingesetzt sind. Ein Notar muss bei diesem Thema nicht unbedingt der Freund des Bürgers sein.
Wenn die Eltern in ein Heim müssen, ist das Haus futsch. Nicht dagegen, wenn es den Kindern gehört. Auf der anderen Seite kann das Geld vom Hausverkauf für einen besseren Heimplatz genutzt werden. Nur bei den Heimpreisen ist so ein Haus ziemlich schnell aufgebraucht.
Hier würde ich ein anwaltlichen Rat suchen!? Denn in den letzten Jahren hat sich in der Rechtslage der pflegeverpflichtung von Angehörigen sehr viel getan mit Einkommens und schonenden Vermögens grenzen. Zum anderen ist die Frage wurde im Niesbrauchs Vertrag auf den Mietzins hingewiesen bei Pflegefall im Heim. Zum anderem ist der Niesbrauchs Vertrag jünger als 10 Jahre kann Das Jugendamt (das für pflegefälle zuständig ist) den Vertrag rückgängig machen je nach dem was wirtschaftlich not wendig für die zu Pflegende ist.
Wir haben das gemacht. Allerdings gibts in dem Notardokument einen Passus, dass im Falle einer Insolvenz oder Kriminalität (genau hab ich’s nicht im Kopf) der Anteil dieses Kindes (in unserem Fall 2) an die Eltern zurückgeht!
@HEIMAT64 Wir haben unser Haus zu gleichen Teilen unseren Söhnen überschreiben lassen, deren Ehe- bzw. Lebenspartner blieben außen vor. Ich bin kein Experte, aber mit Sicherheit kann man das explizit ausschließen. Der Notar hat uns mindestens eine Stunde lang über die Konsequenzen informiert und alles so festgehalten wie wir das wollten. Alles Gute!
@@dorettafrauke1898 zum Beispiel, wenn der Schenknehmer vorverstirbt; oder die Zwangsvollstreckung betrieben wird; oder das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Etc.....
Warum "gingen wieder zur Miete"? Das ist unpräzise. Wenn die Eltern Nießbrauch haben, kriegt sie Keiner aus dem Haus oder Wohnung raus. Wenn Ihnen der neue Eigentümer unsympathisch ist, können die Eltern vermieten und mit den Mieteinnahmen (Nießbrauch!) woanders in Miete wohnen, davon geht die Welt nicht unter.
Vielleicht erläutern Sie auch noch, welche Auswirkungen ein Nießbrauch beim Vererben oder Verschenken eines "Familienheims" haben kann. Das Thema "Familienheim" könnte eine separate Folge wert sein. In einem anderen Podcast rätseln zwei steuerlich ggf. nur Halbgebildete gerade über das Vererben des "Bauernhofs am Tegernsee".
Liebe Frau Lederer , Das Klingt ja alles gut und schön aber wenn der/die alte Eigentümer/in einen Schlaganfall bekommt, dann kommt der tolle medizinische Dienst und sagt Sie haben doch ein Haus verkaufen Sie das erst! Das liebe Frau Lederer haben sie nicht berücksichtigt! Das ist uns passiert. meine Mutter hatte zwei Schlaganfälle, sie hatte vom Hausarzt Pflegestufe 2 in einem Gutachten des Arztes an die Krankenkasse angefordert bekommen. Der medizinische Dienst sah jedoch überhaupt keine Notwendigkeit trotz Rollator und Augenklappe unter anderem wegen visuelle Wahrnehmungsstörungen nach dem Schlaganfall. Man muss sich das so vorstellen wenn meiner Mutter etwas heruntergefallen ist Und sie sich bücken wollte um es aufzuheben ist sie unten liegen geblieben sie wusste nicht mehr wo unten und oben ist um es zu verdeutlichen! Wir haben fast ein Jahr Mit dem medizinischen Dienst gestritten! der im übrigen nicht aus Fachkräften besteht! Die haben auch keine medizinische Ausbildung! aber sie bevormunden den eigenen Arzt❗ Ich kann nur jeden Anraten der mit seinen Eltern ein gutes Verhältnis hat diese bis zum Lebensende in Würde im eigenen Haus wohnen zu lassen! ansonsten gemeinsam Entscheidungen treffen z.b. ein Mehrfamilienhaus im Austausch kaufen wo man immer in Reichweite und füreinander da ist! Manchmal ist das leider beruflich nicht möglich man sollte jedoch stets gemeinsam planen und sich das Dach über dem Kopf nicht wegnehmen lassen❗ Gerade bei diesen schrecklichen letzten zwei Jahren wo die Heime für Verwandte nicht zugänglich gewesen ist und einen furchtbaren einsamen Tod es ist einfach nur schrecklich ich will in keinem Heim und hätte ich die Möglichkeit das Geld was automatisch für die Pflege vom Staat eingehalten wird anderweitig anzulegen als diese blöde Pflegeversicherung, dann würde ich das machen! ich will auf jeden Fall in keinem Heim nachdem was ich dort mitbekommen habe! das war schrecklich, unfassbar menschenunwürdig. Es sollte freiwillig sein und nicht einfach so einbehalten werden dann kann man zum Beispiel eine Art au pair mit pflegeerfahrung im Haus selbst zu den gleichen Kosten wesentlich sinnvoller und menschenwürdige einsetzen!
Das wünscht sich jeder für seine Eltern! ich auch. Ist aber nicht so glatt gelaufen, wie ich es mir mit meiner Mutter dachte und musste sie dann doch in ein "gutes" Heim geben. Nur ist ein Heim so gut wie seine Pflegekräfte und die Pflegedienstleitung! Es war eine schrecklich schmerzhafte Zeit für mich und ich (alleinstehend) sterbe lieber in aller Stille zu hause.
danke für diesen persönlichen Bericht. Mir graut es auch breits vor dieser Zeit mit meinen eigenen Eltern. Wenige denken darüber nach, wie sinnvoll diese überbordenden Sozialabgaben und Steuern tatsächlich sind. In Wahrheit ermöglichen diese Abgaben horrende Steuereinnahmen für den Staat. Über diese könnne dann korrupte Politiker schalten und walten wie es ihnen gefällt in diesen menschenverachtenden, gottlosen Zeiten. Aus der Rentenkasse bedient sich der Staat/Politiker bereits seit Jahrzehnten!
Sehr schlimm und Menschenunwürdig alles hier in Deutschland. Das miese ist ein ganzes Arbeitsleben wird pünktlich abgebucht (Krankenkasse, Pflegeversicherung) und wenn du es brauchst musst Anträge ausfüllen, Widersprüche schreiben, kämpfen. Dich mit Leuten zanken. Wo sind da die Anwälte? Die dieses unfaire System in dem der Mensch nur ein Kostenfaktor ist mal dahin verklagen wo es hin gehört. Es ist ein Vertrag der nicht eingehalten wird!
Hallo Frau Lederer, wie ist es denn wenn die Eltern sterben die dort wohnten? Danke vorab. Es ist schon unverschämt genug, dass man Erbschaftsteuer zahlen muss für Objekte die bereits mit Steuern bedient wurden. In welchem Land gibt es das eigentlich noch???
Haben Sie schon Steuern gezahlt auf das Vermögen Ihrer Eltern? Nein? Ok, das war einfach zu erklären. Gern geschehen....das ist wirklich das dümmste Argument, das ich kenne.
@@andreadederichs2453 Tut mir leid. Ich werde wahrscheinlich im niedrigen siebenstelligen Bereich erben...meine Kinder und Frau bekämen jetzt schon mehr. Ändert aber nichts daran, dass das "irgendwer hat irgendwann doch schon mal Geld versteuert" wirklich nur für Deppen ist.
.... und dann kommt da noch die Sache mit dem geplanten Lastenausgleich. Dass könnte dann im schlimmsten Fall die Lage noch verkomplizieren. Vielleich können Sie in einem anderen Video noch mal darauf eingehen.
da fehlen zwei wichtige Informationen: a) das Niessbrauchrecht ist pfändbar, b) ein Wohnungsrecht wäre nicht pfändbar, egal, was die Kinder an Problemen haben könnten
@@MrPiepmatz1 klar nein. Beim Niessbrauchrecht werden vorrangig/ auch die möglichen oder tatsächlichen „Erträge“ gesehen oder/und abgesichert ( die im Zuge einer Zwangsvollstreckung verloren gehen, resp. gepfändet werden können) , während es beim Wohnungsrecht um das unendgeldliche lebenslange höchst persönliche und auf die eigene Person bezogene „Wohnrecht“, also die Benutzung zu eigenen! Wohnzwecken geht, das nicht verloren gehen kann und , üblicherweise , erst mit dem Tod des/der Berechtigten endet.
@@MrPiepmatz1 Nein , nichts dasselbe, Nießbrauch ermöglicht Nutznießer des Gebrauchs der Immobilie zu sein, Vermietung incl. Über die gesamten Unterschiede sollte man sich beraten lassen
Ist es nicht schlimm, wie oft eine Steuer in Deutschland gezahlt werden soll. Erst die Einkommenssteuer auf den Lohn. Dann die Grunderwerbsteuer auf den Kauf des Grundstücks oder des Hauses. Danach die jährliche Grundsteuer und am Ende noch eine Erbschaftssteuer für die Kinder. Und nach dem Bericht kann keine gewählte Variante einen Sieg versprechen, da die Variablen immer schlecht ausgehen können.
Als Jurist empfehle ich Ihnen diese Video ob der vielen gravierenden Fehlern zu löschen und nochmals sauber zu recherchieren. Die von Ihnen aufgezeigten Probleme lassen sich in der Praxis recht einfach lösen. Das von Ihnen dargestellte steuerliche Problem beim Verkauf eines mit Nießbrauch, welches sich "einzig" "vielleicht" durch einen Tausch lösen lässt, ist ebenfalls kein Problem. Der Kaufpreis wird entsprechend des wahren Wertes angesetzt und der Käufer zahlt im Übrigen für den Verzicht auf den Nießbrauch; Ergebnis: keine Schenkung, keine Schenkungssteuer.
Vielen Dank für diese Info Frau Lederer.Eine Frage,die zur Zeit wohl einige bewegt: Was ist bei dem Zugriff des Staates im Falle eines Lastenausgleichs ? Hat hier ein Nießbrauch im Grundbuch einen Vorrang bzw. schützt es die Eltern,daß sie nicht "auf die Straße" müssen ?
Hallo Frau Lederer, vielen Dank für diese Informationen. Endet denn das Nießbrauchrecht, wenn die Person, welche das Wohnrecht hat, in ein Heim muß? Das wäre mal interessant zu wissen. Liebe Grüße und eine schöne Woche.
Nießbrauch beenden, restliche Forderung mit Lebenserwartungs-Faktor kapitalisieren und durch weitere regelmäßige Zahlungen ablösen? Also praktisch Leibrente statt Nießbrauch? Gefährlicher ist wenn der Schenker bald nach der Schenkung stirbt, dann gibt's Schenkungssteuer/Erbschaftssteuer.
Das würde ich als Eigentümer NIEMALS machen. Ich habe auch meinem Kind vertraut und bin als Kreditnehmer 2 in den Kreditvertrag für ihr Auto eingestiegen ... eingestiegen im wahrsten Sinne des Wortes und hatte dann nach GANZ kurzer Zeit das böse Erwachen. Nie und nimmer würde ich noch einmal vertrauen und mich auf solch dünnes Eis begeben.
Mein Mann ist verstorben und wir haben einen Sohn. Der hat Interesse an dem Haus. Wir haben gemeinsam überlegt, dass ich das Haus als Familienheim vererbe. Ich wohne bereits seit 20 Jahren hier, als alleiniger Besitzer und mein Sohn muss dann eben auch 10 Jahre mal hier wohnen.
Ich würde Ihnen raten gehen Sie zum Notar der Ihnen die 10 Jahres teil Schenkungen empfiehlt wobei Sie älterer Generation sind wird der Notar Ihnen was anderes empfehlen. Um Erbkosten zu Senken.
Folgenden Fall habe ich noch im Freundeskreis mitbekommen: Dem Sohn als Einzelkind wurde die Immobilie übertragen. Vater inzwischen verstorben. Mutter mit Nießbrauchsrecht. Jetzt muss die Mutter ins Pflegeheim. Sohn unter 100.000 Euro Einkommen. Der Sohn muss ihr jetzt wohl mtl. die fiktive Miete für das Nießbrauchsrechtt bezahlen, weil die Mutter das ja nicht mehr wahrnimmt. Die genauen Details kenne ich jetzt nicht. Aber können sie vielleicht noch zu diesem Fallstrick etwas sagen?
Die Mutter kann ja ihre Nießbrauchs-Immobilie vermieten, wenn Sie geistig dazu nicht mehr in der Lage ist, macht das ein Betreuer, im besten Fall mit rechtzeitiger Vorsorgevollmacht der Sohn als Betreuer. Mit der Miete kann das Heim oder ein Teil davon bezahlt werden. Oder der Sohn zieht als Mieter ein, das könnte zunächst unbefriedigend sein dass er Miete zahlen muss, dafür hat er aber im Todesfall der Mutter einen erheblichen Steuervorteil.
@@KarlMaier-lc2jq Dann muss er eben seinen Teil als fiktive Miete leisten. Der Trick kann vor Erbschaftssteuer bewahren, aber eben nicht von sämtlichen Unterhaltspflichten. (Ist ja in der Konstellation fast ne Unterhaltspflicht. Die er ja eh hätte, wenn er nicht zu arm ist.)
@@KarlMaier-lc2jq Worin liegt dann das Problem? Wenn "die Mutter" das Nießbrauch berechtigte "Nutzungsrecht" nur schwer oder auch nicht "vermieten" kann, ist das doch für den Sohn eher von Vorteil, da der Wert entsprechend geringer werden müsste, oder? 😂
Hallo, erstmal ein super Lob für Ihre schlüssigen Infos. Die Frage von mir ist folgende: wenn ich im Grundbuch den Niesbrauch für meinen Mann eintragen lasse wäre das dann eine höhere Absicherung gegen den Zugriff durch den Staat bzgl eines Lastenausgleichs welcher im Gespräch ist ? Ich bin selbst RA Fachangestellte und suche nach Lösungen zur Sicherung. Vielleicht gibt's dafür von Ihnen einen Tip😊 mfg
Wenn mann das haus weiter behält u.nicht schon zu Lebzeiten an das kind übergibt u.man muss doch ins pflegeheim ist das haus auch weg wenn die pflegeheim kosten nicht reichen 😮
Sehr geehrte Frau Lederer, ihre Beiträge sind immer wieder äußerst interessant! Könnte man die aufgezeigten Probleme nicht dadurch umgehen, wenn sich das eigene Kind in unserem Haus einen Zweitwohnsitz eintragen lässt? Und wie lange müsste dieser Zweitwohnsitz dann bestehen, um erbschaftssteuerfrei auszugehen?
Danke für Ihren Tipp Frau Lederer. 👍 Einen Teil davon war mir bereits bekannt, aber z.B. nicht, dass die 400.000 Euro je Kind gelten. Gut an der zeitigen Überschreibung der Immobilie (solange man sich mit den Kindern versteht) ist auch, dass ein eingetragenes Nießbrauchrecht der Eltern, ja den aktuellen Wert der Immobilien senkt. Sollte es trotz aller Unkenrufe doch zu einer Neuanwendung des Lastenausgleichsgesetzes ab dem 01.01.2024 (wurde ja in 12/2019 im Bundestag verabschiedet) kommen, ist zumindest der Wert der Immobilie geringer, als ohne ein eingetragenes Nießbrauchrecht.
Andererseits: Kenne eine ältere Dame, 95, muss vermutlich bald ins Altersheim. Die Kinder haben beim Tod des Vaters auf ihr Pflichtteil verzichtet (nach Berliner Testament). Jetzt wird das Haus vermutlich für die Altenheimkosten aufgezehrt, Unterstützung gibt es erst, wenn das Geld weg ist. - So eine Situation würde ich lieber vermeiden und meinen Kindern das Haus hinterlassen. Daher könnte ich mir die Übertragung mit Nießbrauch in ein paar Jahren gut vorstellen. Insbesonders wenn man dement werden sollte (auch wenn man hofft, dass es nicht eintritt), würde zumindest etwas weitergegeben werden.
Danke für den Beitrag. Ich habe nur eine Frage, ich kenne den Nießbrauch so, dass man im Nießbrauch Vertrag festlegen kann, dass bei einer Insolvenz des Beschenken das Objekt zurückgegeben werden muss und der Nießbrauch erlischt. So ungefähr. Ist diese Information, die ich bekommen habe, nicht richtig? Würde mich über eine Nachricht sehr freuen. Vielen Dank
Frau Lederer, wie immer ein sehr gutes Video. Im Dez. 2022 haben mein Mann und ich eine ETW als Schenkung an unsere einzige Tochter mit Nießbrauch gegeben. Die Tochter wohnt seit dem Kauf 2010 mit Familie in dieser Wohnung. Es war eine Vermietung unter nahen Angehörigen und seit der Schenkung bekommen wir diese Miete weiter als Nießbrauch. Könnten Sie dazu bitte mal Ihre Meinung sagen. LG
Vielen Dank für Ihre Informationen. Wir haben eine Tante mit 84, sie ist kinderlos. Sie möchte uns ihr Haus übertragen, und anschließend ins betreue Wohnen gehen. Das Haus ist eine Menge wert, und unser Freibetrag ist gering. Wir würden das Haus nicht verkaufen, weil wir 3 Kinder haben. Der Nisbrauch wäre doch bei uns eine gute Möglichkeit hier Steuern zu sparen. Wie sehen Sie das?
@@sonnenblume.nordlicht 😅 Tierschutzverein als Erbe eintragen und gut ist. Leider sieht man die Langen Gesichter bei Testamentseröffnung nicht mehr, wenn man schon Asche ist.
Guten Tag, Gnädige Frau,höre ständig ihre Videos an und bin auf eine Frage gestoßen,Wir haben unseres Haus abbezahlt und da hatte ich gedacht ist besser wenn ich das Grundbuch schließe,was bedeutet ,das für uns ???
Wenn es zum Streit zwischen Eltern und Kindern kommt und die Eltern schon relativ alt sind und z.B. dement werden und vom Betreuungsgericht als unmündig erklärt werden, dann könnten die Kinder die Eltern ins Pflegeheim "abschieben"/ unterbringen, wenn Sie als Betreuer eingesetzt wurden, obwohl eine Pflege im Haus möglich wäre. Dann dürfte der Niesbrauch bzw. das Wohnrecht auch nichts mehr nutzen, bzw. ausser Kraft gesetzt werden. Also Hände weg vom Niesbrauch. Das Kind/die Kinder könnten durch Bewohnen der Immobilie über 10 Jahre bei weniger als 199 qm Wohnfläche das Haus sowieso steuerfrei erben. Also meiner Meinung nach Hände weg vom Niessbrauch, da zuviel Unsicherheiten.
Achtung, die Immobilie bzw. Wohneinheit die der Erbe dann min. 10 Jahre selber bewohnt ist m.M.n. ERBSCHAFTSSTEUERFREI! Sollte man schon erwähnen, wobei ich nicht weiss ob das auch eine 20Mio-Villa betrifft, aber im Prinzip denke ich schon.
@@frankgrimes4340 Das ist tatsächlich ne Tricky frage. Grundsätzlich müssten die 10Jahre auch bei Nießbrauch greifen. Aber wenn da lauter auflösende Bedingungen / Rückübertragungsklauseln drin stecken. 🤔
Danke Frau Lederer ❤️ soweit hab ich noch gar nicht gedacht. Ich möchte im Grundbuch bleiben mit meiner Frau ohne Wohnrecht. Preise der Immobilien werden ja gegenwärtig eh in den Keller getrieben durch die beste Regierung aller Zeiten. Da brauchen wir um Erbschaftssteuern keine Gedanken machen
Hallo Frau Lederer, kann eine GmbH bzw. eine juristische Person einen Nießbrauchvertrag, also einen Wohnrechtsvertrag, unterschreiben ? Oder ist dies gesetzlich eingeschränkt bzw. nicht gestattet ? Besten Dank um Ihre Feedback. Beste Grüße
Ich Pflege meine 92-jährige Mutter im Elternhaus. Meinen Beruf kann ich nur noch stundenweise ausüben. Wie kann ich es ansprechen, eventuell das Elternhaus später zu einem günstigen Preis übertragen zu bekommen
M.M.n. absolut richtig. Wohnrecht berechtigt nur zum reinen "selbst" Bewohnen. Nießbrauch auch zum vermieten dieser Wohnung und dadurch könnten dem Eigentümer evtl. entsprechende Kosten entstehen, wenn gewisse staatliche Stellen "beteiligt" sind/werden und der Eigentümer diese nicht "fremdvermieten" lassen möchte und deshalb selbst "anmieten" müsste bis der/die Nießbraucher versterben. Schönen Tag und viele Grüße B.
es ist immer wieder spannend, was alles möglich ist um hart erarbeitetes Geld zu sparen. Die Frage, die ich hätte wäre: Wie sieht es aus, wenn bereits ein Wohnrecht für eine Person im Grundbuch steht? Dieser Jemand ist ein ehemaliger Lebensgefährte. Er lebt jetzt in einer anderen Stadt mit einer anderen Partnerin. Kann ich trotzdem das Wohnrecht für mich als Mutter eines Sohnes eintragen lassen, neben dem schon bestehenden?
Was passiert , wenn mein Kind vorher stirbt ? Ich hab den Niesbrauch auf meine Wohnung , das Kind hat das Haus geerbt . Wie muss ich es regeln , damit ich dann nicht für mein vererbtes Haus plötzlich wieder steuern zahlen muss ?
Ich gebe die Juristen Antwort. Kommt darauf an. Selbst genutzte Immobilie? Natürlich. Denn - ob das jetzt passiert oder nach dem eigenen Ableben? Die Immobilie ist auf jeden Fall weg. Ich weiss nicht ob es das noch gibt. Ein Leibgeding. Schliesst ggf. Die Pflege mit ein oder ermöhlicht dass man 3* mal im Monat von den Eigentümern / Kindern eingeladen wird und die mit dabei sind. Bei einer Fremdgenutzten also vermieteten? Nein. Da ist ein Verkauf an die Kinder mit einem Kredit der Eltern an die Kinder interessanter denke ich. Ist auch insgesamt Steuersparender, da meist die Weniger Einkünfte als die Eltern haben. Aber das gehört immer auch zur Steuergestaltung. Kleiner Exkurs den ich in einem anderen Video aufgeschnappt habe.
Muss bei Schenkung einer Immobilie an den leiblichen Sohn Schenkungssteuer gezahlt werden, obwohl schenker und beschenkter seit Jahrzehnten dort wohnen? Es ist ein Haupthaus mit Anbauhaus
Kleine Ergänzung zu dem Wert des Nießbrauchs, der bei einer Schenkung vom dem Schenkungswert abgezogen wird. Der Nießbrauch berechnet sich nach der zu erwartenden verbleibenden Lebensdauer laut statistischer Sterbetabelle multipliziert mit einer angenommenen JahresNettokaltmiete. Hier muss man beachten, dass Frauen nach der Tabelle länger leben. Wenn man nun nach dem Selbstbestimmungsgesetzt (und nicht wegen der Steuer) das Geschlecht von Mann zu Frau geändert hat, so ist der Nießbrauchswert höher und es wird weniger verschenkt (und besteuert). Das sollte nicht sein.
Sie sprechen oft von "Immobilie", ist hiermit die Immobilie(das Gebäude) oder Immobilie und Grundstück gemeint??? Ist dies in den Gesetzen eindeutig vormuliert?
Wie sieht es mit der Afa beim Nießbrauch aus? Ich möchte meiner Tochter das Haus überschreiben, ich habe Nießbrauch und meine Tochter mietet es. Bekomme ich dann die Afa? Dankeschön
Wie sieht es aus wenn die Eltern ins Heim müssen weil Pflegefall und die Rente reicht nicht. Was macht das Amt? 1: Eltern habe ein Kind das verheiratet ist und selber nur eine Halbtagesstelle hat. Mann ist der Vollverdiener 2: Eltern hat wieder ein Kind und das Kind ist ein gut Verdiener. Wie sieht es im Fall 1 aus. Das Kind muss nicht zuzahlen weil die Grenze xyz nicht erreicht ist. In Fall 2 liegen die einnahmen über diese Grenze. Es muss eine Zuzahlung erfolgen. Wie sieht das dann mit dem Haus aus. Kann das Amt verlangen das Haus zu verkaufen?
Der dritte Haken ist so nicht korrekt. Beim Notar kann ich eine Rückgabe vereinbaren in diesen Extremfällen. Die Immobilie geht entsprechend in bestimmten Fällen an den ursprünglichen Schenker zurück.
Kann das durch das Nießbrauchrecht entstandene Wohnrecht bei Pfändungen nicht hochgerechnet werden, und der „Wohnrechtinhaber“ wird wertmässig ausgeglichen und vor die Tür gesetzt? IWI
Kann man eine Immobilie wirklich nicht verkaufen, wenn Niesbrauch drauf ist? Das kann nicht sein. Ich kann doch mein Haus mit samt den Niesbrauchnutzern verkaufen. Der Käufer weiß ja, dass er dann noch warten muss, bis er selbst das Haus nutzen kann.
Insolvenz + Scheidung etc... Kann notarielle alles ausgeschlossen werden. Dann können Sie Eltern die Immobilie wieder absprechen, Genau wie bei Straftaten gegen Eltern...etc.
@TaxPro, Patricia Lederer;Frage: Ich habe vor 25 Jahren zusammen mit meinen beiden Eltern unser Haus zusammen gekauft, jeder Person gehört 1/3 des Hauses, meine Eltern sind mittlerweile beide verstorben, ich bin Einzelkind, es gibt keine weiteren Erben, muß ich in dem Fall unabhängig vom Freibetrag von 400 Tsd. Euro überhaupt auf das Eigenheim Erbschaftssteuer bezahlen oder nicht...?
Was wird mit dem Nießbrauch, wenn das einzige Kind vor den Eltern stirbt? Ein Elternteil evtl. schon verstorben ist? Das Grundeigentum geht zurück an die Eltern, falls das Kind die Eltern nicht per Testament enterbt hat.(außer dem Pflichtteilsanspruch]
Ich finde den Kanal wirklich klasse & sehr informativ. Jedoch sind immer wieder mal kleine "Schönheitsfehler" drin; da wird dann was angesprochen, aber nur zur Hälfte erklärt. Nießbrauch hat steuerlich noch viel mehr Auswirkungen (Afa, Mieteinnahmen usw.) & ist mit einem Wohnrecht nicht zu vergleichen!
Stimmt, Wohnrecht, sogar Wohnungsrecht und Nießbrauch sehr verschieden
Dieser Kanal ist mindestens für Otto N. extrem wichtig. Darum, danke Frau Lederer, für die excellente Aufklärung und Ihre Power!
Dankeschön :)
👍Danke Frau Lederer für diesen wichtigen Beitrag.
☝Haben den 3. Grund gegen Niesbrauch als Geschwister selbst erlebt.
👉 Am Ende war das angedachte Erbe für die Enkel futsch.
Unterstützung, Anerkennung, Dank und Grüße an alle, die aufklären und Präsenz zeigen!
😂A2f😂😂ww😂w😂c,😂❤😂
Guten Abend, Frau Lederer. Wieder mal eine sehr informatives und lernreiches Video- großen Lob an Sie und Ihrer Team. Vielen Dank, noch Mal dafür. Schönen Abend wünsche ich Ihnen, bleiben Sie gesund😊😊.
Herzlichen Dank für Ihr Feedback :)
SIE SIND WIE IMMER SUUUPER VERTÄNDLICH , TOLL ❤ DANKESCHÖN 🎉
Danke, die Übertragung mit Niessbrauch wurde uns auch empfohlen. Habe ich aber bis jetzt abgelehnt. Werde den Notar einmal mit Ihren Argumenten konfrontieren.
Vielen Dank Fr. Lederer, sind Sie die beste.
Danke für das Lob!
Sehr lehrreich!
So ähnlich denke ich aber natürlich ohne das Fachwissen von Ihnen.Bin bestärkt den Niesbrauch NICHT einzutragen.
Danke
Ist auch besser so!
Wie immer Hammer….😃
Vielen Dank 👍
Vielen herzlichen Dank für Ihr tolles Viedeo, sehr geehrte Frau Lederer
Danke für das Lob!
Danke Frau Lederer, wie immer bekommt man bei Ihnen wichtige und lehrreiche Informationen.
Herzlichen Dank!
Angesichts der unterschiede sollte schon zwischen wohnrecht und niessbrauch klar unterschieden werden
Vielen Dank Frau Lederer, ich hätte „fast“ den Fehler gemacht, ich wollte meinen Kindern die Möglichkeit einräumen, das Haus hoch zu beleihen, bis mir Freunde total abrieten weil vielleicht ein Kind die Abzahlung des Kredites nicht leisten kann und so alle Beteiligten betroffen wären. Es ging zwar nicht um die vererbte Immobilie, aber das Risiko ist dasselbe
Den Beitrag hätte ich im Dezember letzten Jahres gebraucht... Nun 60.000€ schenkungssteuer... Ich finde es ein Unding, dass der Notar nicht einen Satz dazu gesagt und gewarnt hat!!! Er wusste, es gibt nur den einen Sohn, der auch noch in dem Haus lebt... Er hätte nach Erbschaft der Immobilie 3 Jahre drin wohnen bleiben müssen und hätte steuerfrei die Immobilie verkaufen können...
Notare sind keine Steuerberater. Wenn er mitdenkt, weist er natürlich auf Alternativen hin, ist streng genommen aber nicht sein Job.
@@gargoyle7863 ja... schon klar... aber wissen tun sie es!!!
@@gargoyle7863tare sind nur an ihrem Verdienst interessiert. Selbst erlebt mit so einem Halsabschneider, der mir keine richtige Auskunft gab, immer auf der Seite des viel erbenden, das gehört mal öffentlich gemacht. Der gutmütige, der für alte kranke Eltern sorgt, geht meist leer aus. Da nützen beste Verträge nichts.
@@gargoyle7863 Notare tun das nicht, weil diese vom Staat eingesetzt sind. Ein Notar muss bei diesem Thema nicht unbedingt der Freund des Bürgers sein.
@@annileonov3700 er hat die Verpflichtung zur auskunftspflicht/aufklärungspflicht, solange es seinen Bereich betrifft!!!
Vielen Dank, sehr interessante Ansätze. Es lohnt sich es vollständig zu durchdenken 👍💚
Herzlichen Dank für Ihr Feedback 😊
Wenn die Eltern in ein Heim müssen, ist das Haus futsch. Nicht dagegen, wenn es den Kindern gehört. Auf der anderen Seite kann das Geld vom Hausverkauf für einen besseren Heimplatz genutzt werden. Nur bei den Heimpreisen ist so ein Haus ziemlich schnell aufgebraucht.
Wenn die Eltern in ein Heim müssten, können sie die Wohnung vermieten. Geht mit Nießbrauch.
@@wz9285 Miete ist begrenzt. Zumal wenn bspw. beide im Heim sind. Ich denke das ist bei vielen ein Thema.
Hier würde ich ein anwaltlichen Rat suchen!? Denn in den letzten Jahren hat sich in der Rechtslage der pflegeverpflichtung von Angehörigen sehr viel getan mit Einkommens und schonenden Vermögens grenzen. Zum anderen ist die Frage wurde im Niesbrauchs Vertrag auf den Mietzins hingewiesen bei Pflegefall im Heim. Zum anderem ist der Niesbrauchs Vertrag jünger als 10 Jahre kann
Das Jugendamt (das für pflegefälle zuständig ist) den Vertrag rückgängig machen je nach dem was wirtschaftlich not wendig für die zu Pflegende ist.
Wir haben das gemacht. Allerdings gibts in dem Notardokument einen Passus, dass im Falle einer Insolvenz oder Kriminalität (genau hab ich’s nicht im Kopf) der Anteil dieses Kindes (in unserem Fall 2) an die Eltern zurückgeht!
Kann aufgrund einer Scheidung der Kinder das Vermögen zurück bekommen werden?
@HEIMAT64 Wir haben unser Haus zu gleichen Teilen unseren Söhnen überschreiben lassen, deren Ehe- bzw. Lebenspartner blieben außen vor. Ich bin kein Experte, aber mit Sicherheit kann man das explizit ausschließen. Der Notar hat uns mindestens eine Stunde lang über die Konsequenzen informiert und alles so festgehalten wie wir das wollten. Alles Gute!
@giselaaltmann6089 Herzlichen Dank.
Das richtige Video zur richtigen Zeit, 🧡lichen Dank
Sehr gerne 😊
Das Insolvenzrisiko der Kinder wird in der Regel durch eine Rückübertragungsvormerkung für diesen Fall gelöst.
Das ist richtig. Es gibt noch weitere Klauseln für eine Rückübertragung im Fall der Fälle.
@@sigilehmann4898welche Klausel noch?
@@dorettafrauke1898 zum Beispiel, wenn der Schenknehmer vorverstirbt; oder die Zwangsvollstreckung betrieben wird; oder das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Etc.....
@@sigilehmann4898 gibt es einen Unterschied zwischen privater und geschäftlicher Insolvenz?
Muss die Rückübertragungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen werden?
Ja genauso ist es Bekannten ergangen. Nießbrauch und Sohn pleite. Eltern gingen wieder zur Miete. Gruselig ! Danke für die Information
Da wurde einfach die Rückübertragungsvormerkung(en) im Notarvertrag und anschließend im Grundbuch "vergessen". Dann wäre das nicht passiert.
Warum "gingen wieder zur Miete"? Das ist unpräzise. Wenn die Eltern Nießbrauch haben, kriegt sie Keiner aus dem Haus oder Wohnung raus. Wenn Ihnen der neue Eigentümer unsympathisch ist, können die Eltern vermieten und mit den Mieteinnahmen (Nießbrauch!) woanders in Miete wohnen, davon geht die Welt nicht unter.
Pleite des Sohns ändert am Nießbrauch ja nichts. Da ist halt dann die Bank Eigentümer, aber was soll's, Miete zahlst trotzdem nicht. 🤷♀
Sie sind wirklich toll!
Vielleicht erläutern Sie auch noch, welche Auswirkungen ein Nießbrauch beim Vererben oder Verschenken eines "Familienheims" haben kann.
Das Thema "Familienheim" könnte eine separate Folge wert sein. In einem anderen Podcast rätseln zwei steuerlich ggf. nur Halbgebildete gerade über das Vererben des "Bauernhofs am Tegernsee".
Liebe Frau Lederer ,
Das Klingt ja alles gut und schön aber wenn der/die alte Eigentümer/in
einen Schlaganfall bekommt, dann kommt der tolle medizinische Dienst und sagt Sie haben doch ein Haus verkaufen Sie das erst!
Das liebe Frau Lederer haben sie nicht berücksichtigt!
Das ist uns passiert. meine Mutter hatte zwei Schlaganfälle, sie hatte vom Hausarzt Pflegestufe 2 in einem Gutachten des Arztes an die Krankenkasse angefordert bekommen.
Der medizinische Dienst sah jedoch überhaupt keine Notwendigkeit trotz Rollator und Augenklappe unter anderem wegen visuelle Wahrnehmungsstörungen nach dem Schlaganfall.
Man muss sich das so vorstellen wenn meiner Mutter etwas heruntergefallen ist
Und sie sich bücken wollte um es aufzuheben ist sie unten liegen geblieben sie wusste nicht mehr wo unten und oben ist um es zu verdeutlichen!
Wir haben fast ein Jahr Mit dem medizinischen Dienst gestritten!
der im übrigen nicht aus Fachkräften besteht!
Die haben auch keine medizinische Ausbildung! aber sie bevormunden den eigenen Arzt❗
Ich kann nur jeden Anraten der mit seinen Eltern ein gutes Verhältnis hat diese bis zum Lebensende in Würde im eigenen Haus wohnen zu lassen!
ansonsten gemeinsam Entscheidungen treffen z.b. ein Mehrfamilienhaus im Austausch kaufen wo man immer in Reichweite und füreinander da ist!
Manchmal ist das leider beruflich nicht möglich man sollte jedoch stets gemeinsam planen und sich das Dach über dem Kopf nicht wegnehmen lassen❗
Gerade bei diesen schrecklichen letzten zwei Jahren wo die Heime für Verwandte nicht zugänglich gewesen ist und einen furchtbaren einsamen Tod es ist einfach nur schrecklich ich will in keinem Heim und hätte ich die Möglichkeit das Geld was automatisch für die Pflege vom Staat eingehalten wird anderweitig anzulegen als diese blöde Pflegeversicherung, dann würde ich das machen!
ich will auf jeden Fall in keinem Heim nachdem was ich dort mitbekommen habe!
das war schrecklich, unfassbar menschenunwürdig.
Es sollte freiwillig sein und nicht einfach so einbehalten werden dann kann man zum Beispiel eine Art au pair mit pflegeerfahrung im Haus selbst zu den gleichen Kosten wesentlich sinnvoller und menschenwürdige einsetzen!
Das wünscht sich jeder für seine Eltern! ich auch. Ist aber nicht so glatt gelaufen, wie ich es mir mit meiner Mutter dachte und musste sie dann doch in ein "gutes" Heim geben. Nur ist ein Heim so gut wie seine Pflegekräfte und die Pflegedienstleitung! Es war eine schrecklich schmerzhafte Zeit für mich und ich (alleinstehend) sterbe lieber in aller Stille zu hause.
danke für diesen persönlichen Bericht. Mir graut es auch breits vor dieser Zeit mit meinen eigenen Eltern. Wenige denken darüber nach, wie sinnvoll diese überbordenden Sozialabgaben und Steuern tatsächlich sind. In Wahrheit ermöglichen diese Abgaben horrende Steuereinnahmen für den Staat. Über diese könnne dann korrupte Politiker schalten und walten wie es ihnen gefällt in diesen menschenverachtenden, gottlosen Zeiten. Aus der Rentenkasse bedient sich der Staat/Politiker bereits seit Jahrzehnten!
Sehr schlimm und Menschenunwürdig alles hier in Deutschland. Das miese ist ein ganzes Arbeitsleben wird pünktlich abgebucht (Krankenkasse, Pflegeversicherung) und wenn du es brauchst musst Anträge ausfüllen, Widersprüche schreiben, kämpfen. Dich mit Leuten zanken. Wo sind da die Anwälte? Die dieses unfaire System in dem der Mensch nur ein Kostenfaktor ist mal dahin verklagen wo es hin gehört. Es ist ein Vertrag der nicht eingehalten wird!
Hallo Frau Lederer, wie ist es denn wenn die Eltern sterben die dort wohnten? Danke vorab. Es ist schon unverschämt genug, dass man Erbschaftsteuer zahlen muss für Objekte die bereits mit Steuern bedient wurden. In welchem Land gibt es das eigentlich noch???
Haben Sie schon Steuern gezahlt auf das Vermögen Ihrer Eltern? Nein? Ok, das war einfach zu erklären. Gern geschehen....das ist wirklich das dümmste Argument, das ich kenne.
@@bitcoin4life
aaaah!!! Noch so ein NICHTERBE!!!
@@andreadederichs2453 Tut mir leid. Ich werde wahrscheinlich im niedrigen siebenstelligen Bereich erben...meine Kinder und Frau bekämen jetzt schon mehr. Ändert aber nichts daran, dass das "irgendwer hat irgendwann doch schon mal Geld versteuert" wirklich nur für Deppen ist.
@bitcoin4life lol
@@andreadederichs2453 Ich weiß, passt nicht so in dein schwarz-weiß-Weltbild 🙂
.... und dann kommt da noch die Sache mit dem geplanten Lastenausgleich. Dass könnte dann im schlimmsten Fall die Lage noch verkomplizieren. Vielleich können Sie in einem anderen Video noch mal darauf eingehen.
sehr gut dargestellt! Vielen Dank!
Danke für das Lob!
@@TaxProGmbH Ehre, wem Ehre gebürt!
Ein wertvoller Beitrag.Danke
Gern geschehen :)
Mich wollte man reinlegen..Danke, für Ihre sehr gute Info!
Vielen Dank
da fehlen zwei wichtige Informationen: a) das Niessbrauchrecht ist pfändbar, b) ein Wohnungsrecht wäre nicht pfändbar, egal, was die Kinder an Problemen haben könnten
Gute Info. Danke
Dann ist Niesbrauchrecht und Wohnungsrecht nicht das selbe?
@@MrPiepmatz1 klar nein. Beim Niessbrauchrecht werden vorrangig/ auch die möglichen oder tatsächlichen „Erträge“ gesehen oder/und abgesichert ( die im Zuge einer Zwangsvollstreckung verloren gehen, resp. gepfändet werden können) , während es beim Wohnungsrecht um das unendgeldliche lebenslange höchst persönliche und auf die eigene Person bezogene „Wohnrecht“, also die Benutzung zu eigenen! Wohnzwecken geht, das nicht verloren gehen kann und , üblicherweise , erst mit dem Tod des/der Berechtigten endet.
@@MrPiepmatz1 Nein , nichts dasselbe, Nießbrauch ermöglicht Nutznießer des Gebrauchs der Immobilie zu sein, Vermietung incl.
Über die gesamten Unterschiede sollte man sich beraten lassen
Ist es nicht schlimm, wie oft eine Steuer in Deutschland gezahlt werden soll. Erst die Einkommenssteuer auf den Lohn. Dann die Grunderwerbsteuer auf den Kauf des Grundstücks oder des Hauses. Danach die jährliche Grundsteuer und am Ende noch eine Erbschaftssteuer für die Kinder. Und nach dem Bericht kann keine gewählte Variante einen Sieg versprechen, da die Variablen immer schlecht ausgehen können.
Vielen Dank für die Information ❤️
Gerne 😊
Sehr gut erklärt!
Freut mich, danke!
Als Jurist empfehle ich Ihnen diese Video ob der vielen gravierenden Fehlern zu löschen und nochmals sauber zu recherchieren. Die von Ihnen aufgezeigten Probleme lassen sich in der Praxis recht einfach lösen. Das von Ihnen dargestellte steuerliche Problem beim Verkauf eines mit Nießbrauch, welches sich "einzig" "vielleicht" durch einen Tausch lösen lässt, ist ebenfalls kein Problem. Der Kaufpreis wird entsprechend des wahren Wertes angesetzt und der Käufer zahlt im Übrigen für den Verzicht auf den Nießbrauch; Ergebnis: keine Schenkung, keine Schenkungssteuer.
Haben sie nicht vergessen Betreuung und Pflegeheim mit einzukalkulieren? Was wenn die Eltern gebrechlich sind?
Oh und war das das verschenken mit 10 Jahren zuvor verschenken. Das hat mein Opa gemacht.😁
Vielen Dank für diese Info Frau Lederer.Eine Frage,die zur Zeit wohl einige bewegt: Was ist bei dem Zugriff des Staates im Falle eines Lastenausgleichs ? Hat hier ein
Nießbrauch im Grundbuch einen Vorrang bzw. schützt es die Eltern,daß sie nicht "auf die Straße" müssen ?
Danke war interessant.
Das ist sehr interessant..
Hallo Frau Lederer, vielen Dank für diese Informationen. Endet denn das Nießbrauchrecht, wenn die Person, welche das Wohnrecht hat, in ein Heim muß? Das wäre mal interessant zu wissen. Liebe Grüße und eine schöne Woche.
Normal nein denn es gilt dann den Wohnzins zu zahlenden das Objekt an Netto Miete bringen würde bis zum Tod.
Hallo Frau Lederer, ich feu mich immer auf ihre tollen Lektionen. Bin noch unentschieden ob ich den Niesbrauch nutzen würde
Herzlichen Dank für Ihr Feedback :)
Nießbrauch hin oder her…..solange ein Elternteil noch in seinem Haus lebt, haben die Kinder das Haus nicht zu verkaufen. Punkt!
Die Kinder sollten aber wirtschaftlich stabil sein, damit keine Versteigerung passiert.
Nießbrauch beenden, restliche Forderung mit Lebenserwartungs-Faktor kapitalisieren und durch weitere regelmäßige Zahlungen ablösen? Also praktisch Leibrente statt Nießbrauch? Gefährlicher ist wenn der Schenker bald nach der Schenkung stirbt, dann gibt's Schenkungssteuer/Erbschaftssteuer.
Das würde ich als Eigentümer NIEMALS machen. Ich habe auch meinem Kind vertraut und bin als Kreditnehmer 2 in den Kreditvertrag für ihr Auto eingestiegen ... eingestiegen im wahrsten Sinne des Wortes und hatte dann nach GANZ kurzer Zeit das böse Erwachen. Nie und nimmer würde ich noch einmal vertrauen und mich auf solch dünnes Eis begeben.
Mein Mann ist verstorben und wir haben einen Sohn. Der hat Interesse an dem Haus. Wir haben gemeinsam überlegt, dass ich das Haus als Familienheim vererbe. Ich wohne bereits seit 20 Jahren hier, als alleiniger Besitzer und mein Sohn muss dann eben auch 10 Jahre mal hier wohnen.
Ich würde Ihnen raten gehen Sie zum Notar der Ihnen die 10 Jahres teil Schenkungen empfiehlt wobei Sie älterer Generation sind wird der Notar Ihnen was anderes empfehlen.
Um Erbkosten zu Senken.
Folgenden Fall habe ich noch im Freundeskreis mitbekommen:
Dem Sohn als Einzelkind wurde die Immobilie übertragen. Vater inzwischen verstorben. Mutter mit Nießbrauchsrecht.
Jetzt muss die Mutter ins Pflegeheim. Sohn unter 100.000 Euro Einkommen.
Der Sohn muss ihr jetzt wohl mtl. die fiktive Miete für das Nießbrauchsrechtt bezahlen, weil die Mutter das ja nicht mehr wahrnimmt.
Die genauen Details kenne ich jetzt nicht. Aber können sie vielleicht noch zu diesem Fallstrick etwas sagen?
Als ich den Titel las, dachte ich, das wäre der Fallstrick.
Die Mutter kann ja ihre Nießbrauchs-Immobilie vermieten, wenn Sie geistig dazu nicht mehr in der Lage ist, macht das ein Betreuer, im besten Fall mit rechtzeitiger Vorsorgevollmacht der Sohn als Betreuer. Mit der Miete kann das Heim oder ein Teil davon bezahlt werden. Oder der Sohn zieht als Mieter ein, das könnte zunächst unbefriedigend sein dass er Miete zahlen muss, dafür hat er aber im Todesfall der Mutter einen erheblichen Steuervorteil.
@@schorschbaier5575 Das Haus hat 120 m² und wurde von Sohn und Mutter gemeinsam genutzt. Mit Vermieten ist da also nichts.
@@KarlMaier-lc2jq Dann muss er eben seinen Teil als fiktive Miete leisten. Der Trick kann vor Erbschaftssteuer bewahren, aber eben nicht von sämtlichen Unterhaltspflichten. (Ist ja in der Konstellation fast ne Unterhaltspflicht. Die er ja eh hätte, wenn er nicht zu arm ist.)
@@KarlMaier-lc2jq Worin liegt dann das Problem? Wenn "die Mutter" das Nießbrauch berechtigte "Nutzungsrecht" nur schwer oder auch nicht "vermieten" kann, ist das doch für den Sohn eher von Vorteil, da der Wert entsprechend geringer werden müsste, oder? 😂
Hallo, erstmal ein super Lob für Ihre schlüssigen Infos. Die Frage von mir ist folgende: wenn ich im Grundbuch den Niesbrauch für meinen Mann eintragen lasse wäre das dann eine höhere Absicherung gegen den Zugriff durch den Staat bzgl eines Lastenausgleichs welcher im Gespräch ist ? Ich bin selbst RA Fachangestellte und suche nach Lösungen zur Sicherung. Vielleicht gibt's dafür von Ihnen einen Tip😊 mfg
Bei uns war auch das angedachte Erbe futsch es wurde einfach so zur Pflege eingesetzt obwohl meiner Mutter die Pflegestufe 2 zugestanden hätte
Trotz Nießbrauch? Die frühzeitige Überschreibung an den Erben sollte doch eigentlich genau dazu gedacht sein, das zu verhindern?
6 Riesen habe ich für die Bewertung, die Notarkosten und die Änderung im Grundbuch bezahlt. Aber gut, das Kind spart mehr, wenn ich mal dahinscheide.
Wenn mann das haus weiter behält u.nicht schon zu Lebzeiten an das kind übergibt u.man muss doch ins pflegeheim ist das haus auch weg wenn die pflegeheim kosten nicht reichen 😮
Sehr geehrte Frau Lederer, ihre Beiträge sind immer wieder äußerst interessant! Könnte man die aufgezeigten Probleme nicht dadurch umgehen, wenn sich das eigene Kind in unserem Haus einen Zweitwohnsitz eintragen lässt? Und wie lange müsste dieser Zweitwohnsitz dann bestehen, um erbschaftssteuerfrei auszugehen?
Zweitwohnungssteuer wird sofort fällig heutzutage
@@JMatz-ot1sw verstehe ich das richtig, dass bei für eine Zweitwohnung Steuern zahlen muss?
Wie ist es, wenn ein oder beide Elternteile ins Pflegeheim müssen? Können sie über dieses Thema ein Video machen?? Danke😊
danke
Danke für Ihren Tipp Frau Lederer. 👍 Einen Teil davon war mir bereits bekannt, aber z.B. nicht, dass die 400.000 Euro je Kind gelten.
Gut an der zeitigen Überschreibung der Immobilie (solange man sich mit den Kindern versteht) ist auch, dass ein eingetragenes Nießbrauchrecht der Eltern, ja den aktuellen Wert der Immobilien senkt.
Sollte es trotz aller Unkenrufe doch zu einer Neuanwendung des Lastenausgleichsgesetzes ab dem 01.01.2024 (wurde ja in 12/2019 im Bundestag verabschiedet) kommen, ist zumindest der Wert der Immobilie geringer, als ohne ein eingetragenes Nießbrauchrecht.
Andererseits: Kenne eine ältere Dame, 95, muss vermutlich bald ins Altersheim. Die Kinder haben beim Tod des Vaters auf ihr Pflichtteil verzichtet (nach Berliner Testament). Jetzt wird das Haus vermutlich für die Altenheimkosten aufgezehrt, Unterstützung gibt es erst, wenn das Geld weg ist. - So eine Situation würde ich lieber vermeiden und meinen Kindern das Haus hinterlassen. Daher könnte ich mir die Übertragung mit Nießbrauch in ein paar Jahren gut vorstellen. Insbesonders wenn man dement werden sollte (auch wenn man hofft, dass es nicht eintritt), würde zumindest etwas weitergegeben werden.
Soweit ich weiß musst du das mindestens zehn Jahre VOR dem Pflegefalleintritt an die Kinder Amtlich übergeben haben.
@@karinkoehler2777 Eben. Jetzt wäre es zu spät.
Wie ist es wenn man keine Kinder hat! Sondern nur Neffen und Nichten? Dann ist es wohl eine andere Rechnung!!
Klar, da sind andere Freibeträge.... googeln googeln googeln....da ist viel zu finden
Wenn der Nießbrauch endet durch den Todesfall,fallen dann auch Steuern an?
Danke für den Beitrag. Ich habe nur eine Frage, ich kenne den Nießbrauch so, dass man im Nießbrauch Vertrag festlegen kann, dass bei einer Insolvenz des Beschenken das Objekt zurückgegeben werden muss und der Nießbrauch erlischt. So ungefähr. Ist diese Information, die ich bekommen habe, nicht richtig? Würde mich über eine Nachricht sehr freuen. Vielen Dank
Frau Lederer, wie immer ein sehr gutes Video. Im Dez. 2022 haben mein Mann und ich eine ETW als Schenkung an unsere einzige Tochter mit Nießbrauch gegeben. Die Tochter wohnt seit dem Kauf 2010 mit Familie in dieser Wohnung. Es war eine Vermietung unter nahen Angehörigen und seit der Schenkung bekommen wir diese Miete weiter als Nießbrauch. Könnten Sie dazu bitte mal Ihre Meinung sagen. LG
Vielen Dank für Ihre Informationen. Wir haben eine Tante mit 84, sie ist kinderlos. Sie möchte uns ihr Haus übertragen, und anschließend ins betreue Wohnen gehen. Das Haus ist eine Menge wert, und unser Freibetrag ist gering. Wir würden das Haus nicht verkaufen, weil wir 3 Kinder haben. Der Nisbrauch wäre doch bei uns eine gute Möglichkeit hier Steuern zu sparen. Wie sehen Sie das?
Wie ist das, wenn der Nießbrauchsinhaber ins Heim muss, die Kosten nicht tragen kann und das Nießbrauchsrecht verwertet werden muss?
@@sonnenblume.nordlicht 😅 Tierschutzverein als Erbe eintragen und gut ist. Leider sieht man die Langen Gesichter bei Testamentseröffnung nicht mehr, wenn man schon Asche ist.
Guten Tag, Gnädige Frau,höre ständig ihre Videos an und bin auf eine Frage gestoßen,Wir haben unseres Haus abbezahlt und da hatte ich gedacht ist besser wenn ich das Grundbuch schließe,was bedeutet ,das für uns ???
Wenn es zum Streit zwischen Eltern und Kindern kommt und die Eltern schon relativ alt sind und z.B. dement werden und vom Betreuungsgericht als unmündig erklärt werden, dann könnten die Kinder die Eltern ins Pflegeheim "abschieben"/ unterbringen, wenn Sie als Betreuer eingesetzt wurden, obwohl eine Pflege im Haus möglich wäre. Dann dürfte der Niesbrauch bzw. das Wohnrecht auch nichts mehr nutzen, bzw. ausser Kraft gesetzt werden. Also Hände weg vom Niesbrauch. Das Kind/die Kinder könnten durch Bewohnen der Immobilie über 10 Jahre bei weniger als 199 qm Wohnfläche das Haus sowieso steuerfrei erben.
Also meiner Meinung nach Hände weg vom Niessbrauch, da zuviel Unsicherheiten.
Achtung, die Immobilie bzw. Wohneinheit die der Erbe dann min. 10 Jahre selber bewohnt ist m.M.n. ERBSCHAFTSSTEUERFREI!
Sollte man schon erwähnen, wobei ich nicht weiss ob das auch eine 20Mio-Villa betrifft, aber im Prinzip denke ich schon.
Während der Ablauf der 10-Jahresfrist für Schenkungen durch das Nießbrauchsrecht womöglich gehemmt wird?
@@frankgrimes4340 Das ist tatsächlich ne Tricky frage. Grundsätzlich müssten die 10Jahre auch bei Nießbrauch greifen. Aber wenn da lauter auflösende Bedingungen / Rückübertragungsklauseln drin stecken. 🤔
Ist der Nießbrauch gegenüber Nicht-Verwandten anwendbar? Kann mir dies bitte jemand beantworten?
Ich habe das so gemacht🎉🎉🎉
Danke Frau Lederer ❤️ soweit hab ich noch gar nicht gedacht. Ich möchte im Grundbuch bleiben mit meiner Frau ohne Wohnrecht. Preise der Immobilien werden ja gegenwärtig eh in den Keller getrieben durch die beste Regierung aller Zeiten. Da brauchen wir um Erbschaftssteuern keine Gedanken machen
Kann das Wohnrecht auch weiter vererbt werden?
Stimmt es das anstatt Verben vermacht wird, das dann auch Steuererleichterungen existieren?
Guten Tag Frau Lederer, was ist mit dem § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG? Best Grüße
Hallo Frau Lederer, kann eine GmbH bzw. eine juristische Person einen Nießbrauchvertrag, also einen Wohnrechtsvertrag, unterschreiben ? Oder ist dies gesetzlich eingeschränkt bzw. nicht gestattet ? Besten Dank um Ihre Feedback. Beste Grüße
Mach eine Stiftung.
Ich Pflege meine 92-jährige Mutter im Elternhaus. Meinen Beruf kann ich nur noch stundenweise ausüben. Wie kann ich es ansprechen, eventuell das Elternhaus später zu einem günstigen Preis übertragen zu bekommen
Geht Nießbrauch auch mit den Enkeln?
Wohnrecht und Nießbrauch sind zwei verschieden Dinge!
M.M.n. absolut richtig. Wohnrecht berechtigt nur zum reinen "selbst" Bewohnen. Nießbrauch auch zum vermieten dieser Wohnung und dadurch könnten dem Eigentümer evtl. entsprechende Kosten entstehen, wenn gewisse staatliche Stellen "beteiligt" sind/werden und der Eigentümer diese nicht "fremdvermieten" lassen möchte und deshalb selbst "anmieten" müsste bis der/die Nießbraucher versterben.
Schönen Tag und viele Grüße B.
es ist immer wieder spannend, was alles möglich ist um hart erarbeitetes Geld zu sparen. Die Frage, die ich hätte wäre: Wie sieht es aus, wenn bereits ein Wohnrecht für eine Person im Grundbuch steht? Dieser Jemand ist ein ehemaliger Lebensgefährte. Er lebt jetzt in einer anderen Stadt mit einer anderen Partnerin. Kann ich trotzdem das Wohnrecht für mich als Mutter eines Sohnes eintragen lassen, neben dem schon bestehenden?
Was passiert , wenn mein Kind vorher stirbt ?
Ich hab den Niesbrauch auf meine Wohnung , das Kind hat das Haus geerbt .
Wie muss ich es regeln , damit ich dann nicht für mein vererbtes Haus plötzlich wieder steuern zahlen muss ?
Geht es denn auch andersrum das die Kinder Nießbrauch in der Immobilie der Eltern haben? Zum Beispiel im Mehrparteienhaus...
Ich gebe die Juristen Antwort. Kommt darauf an.
Selbst genutzte Immobilie? Natürlich.
Denn - ob das jetzt passiert oder nach dem eigenen Ableben? Die Immobilie ist auf jeden Fall weg.
Ich weiss nicht ob es das noch gibt. Ein Leibgeding.
Schliesst ggf. Die Pflege mit ein oder ermöhlicht dass man 3* mal im Monat von den Eigentümern / Kindern eingeladen wird und die mit dabei sind.
Bei einer Fremdgenutzten also vermieteten? Nein.
Da ist ein Verkauf an die Kinder mit einem Kredit der Eltern an die Kinder interessanter denke ich.
Ist auch insgesamt Steuersparender, da meist die Weniger Einkünfte als die Eltern haben.
Aber das gehört immer auch zur Steuergestaltung. Kleiner Exkurs den ich in einem anderen Video aufgeschnappt habe.
Vergessen wurde nur, das jeder so genannte Gesetz
Null und nichtig ist 🤣
Guten Abend, geht das auch bei minderjährigen Kindern?
Muss bei Schenkung einer Immobilie an den leiblichen Sohn Schenkungssteuer gezahlt werden, obwohl schenker und beschenkter seit Jahrzehnten dort wohnen? Es ist ein Haupthaus mit Anbauhaus
Aber nur zum Teil, weil es ein großes Haus ist❤
Kleine Ergänzung zu dem Wert des Nießbrauchs, der bei einer Schenkung vom dem Schenkungswert abgezogen wird. Der Nießbrauch berechnet sich nach der zu erwartenden verbleibenden Lebensdauer laut statistischer Sterbetabelle multipliziert mit einer angenommenen JahresNettokaltmiete. Hier muss man beachten, dass Frauen nach der Tabelle länger leben. Wenn man nun nach dem Selbstbestimmungsgesetzt (und nicht wegen der Steuer) das Geschlecht von Mann zu Frau geändert hat, so ist der Nießbrauchswert höher und es wird weniger verschenkt (und besteuert). Das sollte nicht sein.
Meine Frau und ich erben ein Haus , Sie ist die Nichte und ich der Ehemann ,wie ist das bei so einer Konstellation.
Sie sprechen oft von "Immobilie", ist hiermit die Immobilie(das Gebäude) oder Immobilie und Grundstück gemeint??? Ist dies in den Gesetzen eindeutig vormuliert?
Was ist mit dem Eintrag im Katasteramt? Wer ist dort Eigentümer?
Man schenke der Nichte usw.
Wie sieht es mit der Afa beim Nießbrauch aus? Ich möchte meiner Tochter das Haus überschreiben, ich habe Nießbrauch und meine Tochter mietet es. Bekomme ich dann die Afa? Dankeschön
Wie sieht es steuerlich aus, wenn man eine Immobilie erbt, von keinen Familienmidglied?
Wie sieht es aus wenn die Eltern ins Heim müssen weil Pflegefall und die Rente reicht nicht. Was macht das Amt?
1: Eltern habe ein Kind das verheiratet ist und selber nur eine Halbtagesstelle hat. Mann ist der Vollverdiener
2: Eltern hat wieder ein Kind und das Kind ist ein gut Verdiener.
Wie sieht es im Fall 1 aus. Das Kind muss nicht zuzahlen weil die Grenze xyz nicht erreicht ist.
In Fall 2 liegen die einnahmen über diese Grenze. Es muss eine Zuzahlung erfolgen.
Wie sieht das dann mit dem Haus aus. Kann das Amt verlangen das Haus zu verkaufen?
Der dritte Haken ist so nicht korrekt. Beim Notar kann ich eine Rückgabe vereinbaren in diesen Extremfällen. Die Immobilie geht entsprechend in bestimmten Fällen an den ursprünglichen Schenker zurück.
Was ist, wenn das Eigentümer-Kind vor den Eltern verstirbt. Fällt das Eigentumsrecht dann wieder und zwar steuerunschädlich an die Eltern zurück?
Kann das durch das Nießbrauchrecht entstandene Wohnrecht bei Pfändungen nicht hochgerechnet werden, und der „Wohnrechtinhaber“ wird wertmässig ausgeglichen und vor die Tür gesetzt? IWI
Was tun, wenn ein Nachbar Tag und Nacht ständig raucht?
Kann man eine Immobilie wirklich nicht verkaufen, wenn Niesbrauch drauf ist?
Das kann nicht sein.
Ich kann doch mein Haus mit samt den Niesbrauchnutzern verkaufen. Der Käufer weiß ja, dass er dann noch warten muss, bis er selbst das Haus nutzen kann.
Insolvenz + Scheidung etc...
Kann notarielle alles ausgeschlossen werden.
Dann können Sie Eltern die Immobilie wieder absprechen,
Genau wie bei Straftaten gegen Eltern...etc.
Meine Eltern sind beide verstorben, aber das Wohnrecht ist noch im Grundbuch eingetragen. Muss ich da wg. Finanzamt tätig werden?
Kann man auch Enteignetwerden und sein Haus verlieren wenn der Nießbrauch drin steht
@TaxPro, Patricia Lederer;Frage: Ich habe vor 25 Jahren zusammen mit meinen beiden Eltern unser Haus zusammen gekauft, jeder Person gehört 1/3 des Hauses, meine Eltern sind mittlerweile beide verstorben, ich bin Einzelkind, es gibt keine weiteren Erben, muß ich in dem Fall unabhängig vom Freibetrag von 400 Tsd. Euro überhaupt auf das Eigenheim Erbschaftssteuer bezahlen oder nicht...?
Na klar.
@@gaswirt Warum...? Ich bin ja schon Miteigentümer des Hauses, warum soll dann dafür Erbschaftssteuer zahlen...?
@@arme007sau Die Erbschaftssteuer müssen Sie natürlich nur auf die Anteile Ihrer Eltern zahlen
NEIN! Wenn Sie im Haus ab Erbfall bzw. recht zeitnah min. 10 Jahren selber wohnen.
für das geerbete Zweidrittel ?
Mit Nießbrauch kann das Haus nicht enteignet werden Stimmt das ?
Was wird mit dem Nießbrauch, wenn das einzige Kind vor den Eltern stirbt? Ein Elternteil evtl. schon verstorben ist? Das Grundeigentum geht zurück an die Eltern, falls das Kind die Eltern nicht per Testament enterbt hat.(außer dem Pflichtteilsanspruch]