Dieser Kanal ist der HAMMER! Hab schon einiges gelernt! Kein Blabla. Kein Clickbait, keine Angstmacherei in Titel und Thumbnail. Super erklärt! Bitte weiter so!!! ❤
Danke für die Info. Jetzt bin ich beruhigt. Da ich in 26 Monaten die Fa. aufgebe, geht mich das nichts mehr an. Wieder eine Bestätigung mehr, den „Laden“ zu schließen.
Ja, sehr schade diese Entwicklung hier. Aber solange Leistung in Deutschland weiter bestraft wird, mit immer höheren Kosten und Regelungen für Unternehmen, wird es auch immer mehr Aussteiger geben. Ich überlege auch schon mit meinem Betrieb auszuwandern. Irgendwann werden unsere völlig realitätsfremden Politiker halt auf die harte Tour lernen müssen, daß man Steuerbescheide nicht fressen kann. 🤷
als kleinstbetrieb kann man die bude echt besser einfach abschliessen irgendwann.. die software firmen verlangen gern unsummen für ihre programme garnicht leistbar bei kleinsten gewinnen.. ab ins bürgergeld:-) - früher gabs nen rechnungsprogramm für 29,50 und gut war das
Für einmalige 29,50 € dürfte dafür der Rechnungsprogrammersteller wohl ins Bürgergeld gegangen sein, bei der Definition :) Aber wer denn Mac nutzen sollte, könnte bspw. GrandTotal nutzen - das kostet je nach Paket zwischen 59 und 149 € pro Jahr und sollte somit auch für einen Kleinstbetrieb leistbar sein. (ob es sowas für den schmalen Taler auch für Win gibt, habe ich nicht geschaut, da wir eh andere Software nutzen und ich GrandTotal nur aus einem Podcast her kenne)
@@herbie030LG nee war tatsächlich von lexware und die firma gibts ja noch.. wenn auch mit ner ganz anderen strategie.. (das waren damals sogar noch DM preise..
So eine Scheiße. Wir machen noch alles in Papierform und unsere Kunden wollen das auch so haben. Viele sind alt und haben nicht mal einen Computer. Also der nächste Kleinbetrieb Handwerker geschlossen. Jeden Monat Geld abdrucken, dann funktioniert es nicht etc. Hatten im Dezember fast 6 Wochen kein Internet, der Anbieter hat uns kalt abblitzen lassen Gute Nacht Deutschland.
Dein Kanal ist absolut Gold wert! Vielen lieben Dank für deinen großartigen Content!🥳 Habe von dir in den letzten Tagen so unglaublich viel nützliches dazu gelernt wow! 🤩 Danke!!
@@STEUERFIT.Selbststaendigedas Hauptproblem wird die GoBD konforme Archivierung! Und während der Übergangsphase MUSS der Empfänger zustimmen in dem „sonstigen“ Format Rechnungen zu erhalten
Danke für diese klare info. Ich werde die verbliebene zeit nutzen, habe alles schon seit 2005 gut organisiert und strukturiert. Das e rechnungsding ist doch zusätzliche Arbeit als kleiner Handwerksbetrieb, bis das alles läuft. Es ist ja nicht das einzige, was ständig neu überarbeitet und geändert werden muss. 😢
Wie machst du denn bisher deine Buchhaltung oder schreibst deine Rechnungen? Wenn du sowieso schon ein Tool verwendest, wirst du wahrscheinlich nicht viel ändern müssen.
Mal eine Frage, wenn ich ab 2025 e Rechnung empfangen muß, reicht also eine Email Adresse! Jetzt schickt mir mein Lieferante diese zum Beispiel als XRechnung. Kann ich diese dann ausdrucken und erkennen was ich überweisen muss? Oder Brauche ich dafür auch schon eine Software?
Nur ruhig Blut, niemand weiß was genaues, ich lasse es einfach auf mich als Kleinunternehmer zu kommen, von dieser Regierung kommt mal wieder nur halb gares, und genau so muss man das behandeln. Ich habe an den Anfang des Threads noch einen Link verlinkt. 😁
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke für dein Video! Kannst du denn eine möglichst kostenlose Software für das Lesen von XRechnungen empfehlen? Möglichst auch für Ubuntu?
3:35 ..." ...und dadurch ermöglichen diese standardisierten Formate eine automatisierte Buchhaltung...." jo und jetzt ein Schelm der böses dabei denkt.......dadurch ermöglichen diese standardisierten Formate ebenso einen Sekunden schnellen Abgleich mit dem Finanzamt denn jede E Rechnung wird automatisch in Zukunft als Kopie zum FA geschickt ganz einfach. Das alles ist nichts anderes als der nächste Schritt zur totalen Kontrolle. Orwell lässt grüßen.
Machen wir uns nichts vor: Wir reden hier vom Finanzamt. Das bekommt schon heute alle Informationen, die es haben möchte. Und wenn ich die Wahl habe, werde ich lieber automatisch überwacht als dass mir Arbeit dadurch entsteht 😂🤓
Eine Papierrechnung habe ich gelocht/ein PDF gedruckt, gelocht und in einem (Jahres-) Ordner abgeheftet und diese 10 Jahre für das Finanzamt aufbewahrt. Wie schaut das mit der eRechung aus, was muß ich dann im Rahmen einer Nachschau bereit halten bzw. zur Verfügung stellen?
Alle erhaltenen E-Recnungen. Dabei spielt das erhaltene Format keine Rolle. Du kannst die Dateien auf deinem PC und als Backup nochmal in der Cloud speichern.
Format ist spezifiziert, das XML ist ja ein Format .... llässt sich sicher in jedes Buchhaltungsprogramm einbinden, und wer etwas kreativ ist kriegt es auch mit Excel (OpenOffice/LibreOffice) hin._
@@nichtnur4124 ne da ist Schluß für alle, auch die die unter 800 Tsd Euro Umsatz haben. Ende 2026 Ende der Schonfrist für alle inkl. Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerpflicht.
Na ja - theoretisch könnte man die XRechnung auch per Post versenden - das ist ja nur eine XML-Datei. Diese müsste dann jedoch per OCR eingescannt werden!
Ich habe gehört, dass dann in der PDF selbst der Format-Code der E-Rechnung enthalten ist. Oder wird es so sein, dass entweder in der PDF selbst oder eine gesonderte Datei mit den E-Daten verschickt wird. Vielleicht hängt das dann ja auch vom jeweiligen Software-Haus ab, wie es sich für die Umsetzung entscheidet? Wir in der Kanzlei würden dann einmal eine Datei der E-Daten (XML zum Beispiel) und zusätzlich eine PDF-Datei haben. Wäre ja dann auch wieder alles doppelt, wenn beide Verfahren zum tragen kämen. Wissen Sie da schon etwas mehr darüber?
Kann ein Rechnungsempfänger, ab 01.01.2025, auf eine E-Rechnung bestehen?, also die Analogrechnung ablehnen? Hat der Rechnungsempfänger einen rechtlichen Anspruch auf eine E-Rechnung? Damit meine ich auch die Zahlung verweigern?
Danke für das Video! Könntet ihr vielleicht ein kleines Video zu den GobD zaubern und was diese in der Praxis bedeuten? Worum muss man sich kümmern (Software kaufen?), was geht leider nicht so einfach (Buchführung/Rechnungen mit Office); diesem ganzen Kuddelmuddel vielleicht etwas Struktur geben? :)
Mir kommt es so vor, als würde es nicht komplizierter, sondern einfacher. Man stelle sich vor, Online-Banking würde so funktionieren, wie Rechnungen heute funktionieren: Alle schicken unstrukturierte Überweisungen als individuell gestaltete PDF-Dateien oder gar Papierausdrucke, die dann von verschiedenen Systemen mehr oder weniger treffsicher gelesen und einzeln händisch überprüft und freigegeben werden. Eine unglaubliche Verschwendung von Energie und Lebenszeit. Eigentlich verrückt, dass wir im Rechnungsbereich immer noch so arbeiten.
@@STEUERFIT.SelbststaendigeIch denke mal eher, dass das Ziel dabei wieder mal die "totale" Kontrolle ist, wie das in der Zwischenzeit ja bei fast allen Dingen der Fall ist (z.B. auch bei dem digitalen Euro, der in absehbarer zeit kommen wird.)
Wie gut, das ich 2025 kein Gewerbe mehr habe. Das habe ich auch schon gehört mit neuer E- Rechnung😅. Danke für deine kompetente Fachliche Erklärung trotzdem. Bist Klasse 👍👍👍👍 was sollten wir bloß ohne dich machen🎉😊.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Hier auch, eine pdf-Rechnung war bisher schon eine eRechnung, die automatisch ausgelesen werden konnte, ohne dass vorgeschrieben war, an welcher Stelle was zu stehen hat. Das ist wieder eine Gelddruckmaschine für alle Softwarehäuser - gute Lobbyarbeit gemacht! (Ist dem Staat wirklich so viel an USt. verloren gegangen, damit so ein globaler Aufwand gerechtfertigt ist?)
Danke für das Video. Woher bekommst du diese Informationen? Gibt es da so etwas wie eine Website, wo solche Informationen bekannt gegeben werden oder wie kann man sich das vorstellen?
Das kommt ganz darauf an. Die Informationen zu diesem Video standen im Wesentlichen im Wachstumschancengesetz, das Ende März 2024 verabschiedet wurde. Und das ist ja öffentlich aufrufbar. Ansonsten habe ich Zugang zu Fachdatenbanken von Haufe, DATEV, dem NWB Verlag und von dem Otto Schmidt Verlag.
@@rugenurlaub1008klar...weil wir ja dazu unsere Firma gegründet haben... Es ist echt nicht mehr lustig. Wenn du größer bist und Buchhaltung hast, OK..Aber als One men Show...echt grenzwertig. Und ich habe nicht nur EÜR...
Herzlichen Dank für die Infos. Darf ich nachfragen, ich sitze im Ausland und stelle eine Handvoll Rechnungen an meine deutschen Kunden. Wir haben hier QR Rechnungen. Muss ich jetzt die QR mit Eurem neuen Format irgendwie verknüpfen? Wie muss ich vorgehen?
Die E-Rechnung ist ab dem 01.01.2025 nur für B2B-Geschäfte innerhalb Deutschlands verpflichtend. Für Geschäfte über Grenzen hinaus ändert sich also erstmal nichts. :)
Also ich habe einen Onlineshop mit B2B Produkten. Heißt also wenn ich die Bestellungen bis max 249€ einstelle, dann bin ich erstmal safe?! Geiler Kanal - danke für das Video
Also für mich, als Solo- Kleingewerbebetreiber, der Rechnungen direkt an den Verbraucher/Dienstleistungsempfämpfer stellt, ist das Thema, so wie ich es verstanden habe, erstmal nicht relevant. Danke für das einfach erklärte Video 😎
_XML-Format ist wirklich kein Hexenwerk, lässt sich eigentlich schnell selbst basteln, wenn man etwas Ahnung von Excel hat. Vielleicht ist das sogar gut für kleinere Unternehmen, da man dann einfach per Datei zum Steuerbüro mailen kann usw...._
@@djfunkey, _so genau weiß man es nie, auch als Laden der Brötchen verkauft kann man einen Auftrag für 'ne Betriebsfeier bekommen, und so dann im B2B ist. Klar .._ _Aber wie gesagt, so ein XML kann man zusammenbasteln (lassen), also auch ohne großes Rechnungsprogram. Und dann kann man jedem Kunde*in seine Rechnung als PDF oder XML ausstellen, und dem Steuerbüro alles in XML übergeben, dass er es dann beim Pfinanzamt weiter verwursten kann usw._
Ich mache meine ganze Buchhaltung selber und nutze Rechnungen als PDF Datei und schicke sie per Email. Finde es daher eine Frechheit, dass ich zukünftig Geld ausgeben muss, um für ein System zu zahlen, welches ich nur für Rechnungen brauche. Werde mir wohl Gedanken machen, ob ich meine nebenberufliche Selbständigkeit ab 2028 dann einfach einstelle. Möchte nicht für Kosten arbeiten, die in meinen Augen Schwachsinn sind. Dankeschön für die tolle Erklärung 😊
Ich habe eine kleine Firma ohne Mitarbeiter, führe mein Kassenbuch immer noch manuell und schreibe auch nur eine Rechnung pro Monat, da ich nur mit einem Kunden arbeite. Ich habe ein Buchhaltungsbüro, das sich seit über 20 Jahren um die Finanzen meines Unternehmens kümmert. Ich habe nur ein Apple-Tablet und ein Apple-Telefon. Welches Programm empfehlen Sie mir, um eine elektronische Rechnung mit einem Apple-Gerät auszuführen?!
Accountable hat gerade erst angekündigt, dass man mit der Software ab nächstem Jahr kostenlos eRechnungen schreiben kann 🙂 Link findest du in der Videobeschreibung.
Falls du deine gesamte Buchhaltung „überwiegend“ mit der Software führen möchtest, kann ich dir auch Lexoffice empfehlen. Einfach mal kostenlos testen und danach sind es 10-20€ monatlich. Alles andere war mir auch zu teuer
2025 und 2026 ist das Jahr der Buchhaltungssoftware. Danach gibt’s dann KI Tools die dir deine handschriftliche Rechnung digitalisieren und keiner braucht sev desk oder Datev
hi. Super danke! :) Ich habe mir viele Programme angeschaft und sie sind alle oder fast alle auf Abo Basis - schlau ;) Gib es Software um eRechunngen zu erstellen, das nicht auf Abo Basis ist?
Hallo.... habe das Video gerade angeschaut.... gut erklärt.... aber wie bekomme ich meinen Firmen-Briefkopf in das Rechnungsprogramm, damit ich eine eRechnung mit meinem Briefkopf erstellen kann ??? benutze Lexware faktura + auftrag 2024 Version 28.05 Gruß Müller / Fa. Urlhardt
Bei der genauen Software kann ich dir das nicht beantworten. Aber wenn du eine XRechnung verschickst, wars das auch mit Firmen-Briefköpfen. Du verschickst dann ja eine XML-Datei, die ist visuell nicht designt.
Na so trivial ist das Rechnung-Empfangen nicht. Eine E-Mail alleine reicht nicht. Wenn ich nicht gerade ein ZUGFeRd Rechnung bekomme, die äußerliche wie eine normale PDF aussieht, dann benötige ich eine Software, die in der Lage ist, diesen XML-Code zu buchen.
Erstmal geht es ja um das Empfangen und das ist per Mail möglich. Die Verarbeitung ist dann ja der nächste Schritt, der aber nicht zwingend ab dem 1.1.25 gegeben sein muss. Es würde mich sehr, sehr wundern, wenn Lexoffice, Sevdesk, WISO und Co. das nicht anbieten werden.
Man man man, da geht es doch nur darum, dem Finanzamt den Einsatz von KI bei der Prüfung von Buchhaltungen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.... Naja, mich als freiberuflicher Fachplaner würde mal brennend interessieren, wie die Formulare für kumulierende Rechnungsschreibung aussehen sollen? Bei vielen meiner Projekte muss ich mit Abschlagszahlungen arbeiten, die vom Kunden in kumulierender Form verlangt werden und besonders spannend wird es dann, wenn zur Hauptauftragssumme dann noch Mehraufwand aufgeschlagen wird wegen Planungssonderleistungen oder wenn es blöd läuft Minderung wegen gestrichener Planungsinhalte.
Ja… unter anderem darum geht es. Aber dagegen habe ich gar nichts, wenn die Erstellung der Buchhaltung genauso automatisiert mit KI funktioniert. Und zu deinen Überlegungen: Darauf bin ich auch gespannt. Aber da müssen wir wohl noch warten, bis die ersten Softwareunternehmen die Regelung vollständig umgesetzt haben.
Dito! Dir öffentlichen AG machen viele Ausnahmen im Bereich von Baurechnungen und Planerhonorare. Letzten Endes müssen wir die Bauherrn in Zukunft dazu bewegen unsere Leistungen in Positionen zu packen und keine Abschlagszahlungen zu hoai Verträgen zu stellen.
@@kmss Ich versuche immer nen Zahlungsplan bei Auftragserteilung im Vertrag mit festzuschreiben, klappt bisher ganz gut bei Pauschalbeauftragungen wo ich die LPH2/3/5/6/7 bringen muss. Die LPH8 versuche ich zu meiden und unterstütze da nur mit Abrechnung nach Zeit und Aufwand.
Oder umgekehrt: Es geht darum, KI überflüssig zu machen. Aktuell benötigen wir künstliche Lesehilfen, um unstrukturierte PDF-Dateien oder digitalisiertes Papier durchkämmen und hoffentlich einigermaßen korrekt lesen zu können. E-Rechnungen ermöglichen eine ähnliche Automatisierung wie Online-Banking, ohne Interpretationsspielräume. Das bringt langfristig wirtschaftliche Vorteile und kann auch gegen Steuerhinterziehung helfen. Ich bin froh, dass diese überfällige Umstellung allmählich angegangen wird.
Super erklärt vielen Dank. Wie sieht das ganze bei einem Treuhandkonto aus zum Beispiel bei Cardmarket? Man verkauft dort seine Sachen, das Geld wird aber nicht auf dein Bankonto überwiesen sondern bleibt auf der Plattform bis du es auzahlen lässt. Nach der Auszahlung bekommt man dann eine Email mit ... Euro ausgezahlt. Ist das dann mein einziger Gelderhalt was ich in den jeweiligen Buchhaltungsprogramm eingeben muss oder die ganzen einzelnen Rechnungen die ich bis dato an den endkunden geschrieben habe. Schwierig weil ja noch Provision von der Plattform einbehalten wird. Bitte um Hilfe von dir und den anderen Community Mitgliedern. Danke danke danke
Ist denn so eine Rechnungsstellung auch notwendig, wenn man Kleinunternehmer nebenberuflich ist und wirklich eher Gefahr läuft aufgrund des geringen Gehalt, dass einem das Gewerbe noch entzogen wird? Also Umsatz
Wenn du Geschäftskunden hast, dann tritt die E-Rechnungspflicht erst ab 2028 vollständig für dich in Kraft. Bei Privatkunden musst du erstmal keine E-Rechnungen ausstellen.
Vorab wie immer ein sehr gutes Video! Ich habe jedoch eine Frage, wie genau Bucht man diese Rechnungen wenn man nur einen code bekommt und wie schreibt man diese Rechnungen? Ich bin neu in dem Thema😅😅
Danke für das tolle Erklärungsvideo. Eine allgemeine Frage, wie sieht es aus, wenn man mit den Pflegekassen abrechnet? Ich kann mir sehr gut vorstellen, das diese wieder nicht zurechtkommen werden 🙈 Gibt es dort ansatzweise informationen? Liebe Grüße 😊
Die haben ja schon Probleme mit ner Papierrechnung 😂 Pflegekasse ist aber kein Unternehmen, so dass die Abrechnung dort kein B2B darstellt. So zumindest die Auskunft der AOK.
Ist das dann auch für den Steuerberater einfacher ? Wenn ich eine x Rechnung schreibe und die meinem Steuerberater gebe oder bringe ich da was durcheinander ? Ausdrucken muss ich sie ja weiterhin sowieso oder ?
Ja, das sollte für alle Steuerberater eine Arbeitsersparnis sein. Um ehrlich zu sein, ist das Ausdrucken von Rechnungen schon seit vielen Jahren eigentlich nicht notwendig. Wenn der Steuerberater das verlangt, liegt das daran, dass er nicht digitalisiert arbeitet. Gesetzlich vorgeschrieben ist das überhaupt nicht.
Melchior..wie sieht es eigentlich aus, wenn ich was bestelle und natürlich nicht vorher abchecke, ob der Lieferant E Rechnung ausstellen kann oder nicht. Wenn die ausländische Firma dann mir was sendet, was ich nicht in einem E Format erhalte ? Oder ist das ausgeschlossen? Ist das trotzdem als Aufwand buchbar oder wie siehst du das? Hatten das Problem ja schon bei Bewirtung beim Dönermann.. Ist quasi Beschränkung meiner Freiheit, denn ich muss erst schauen ob der Gegenüber E Rechnung ausstellen kann. Da vergeht dir das Bewirten .. Habe natürlich auch letztens bei Dienstreise in Bosnien eine Quittung erhalten, wo per QR Code selbst Google Maps die Location fand... Ist das der große Plan? danke dir
Wie funktioniert das denn dann für Privatrechnungen? Beispielsweise so Miiiiiniii-Coaches, die neben ihrem Hauptjob einmalig eingeladen werden, mal einen Workshop oder so zu halten, weit von jeglicher Regelmäßigkeit. C2B, wenn man so will: Dürfen Unternehmen solche Rechnungen dann noch verarbeiten?
Ohne den Kontext zu kennen, ist das ein wenig schwierig zu beantworten. Aber wenn es wirklich eine Rechnung von einer Privatperson ist, ist es streng genommen gar keine Rechnung, sondern nur etwas wie eine Quittung/Abrechnung/Zahlungsaufforderung. Und das kannst du weiterhin schreiben, wie du willst.
Ich würde unter aktueller Rechtslage argumentieren, ist nicht umsatzsteuerpflichtig - kein B2B - folglich fällt es nicht unter die Pflicht und ist Teil der Übergangsfristen. Leistungen/ Lieferungen im B2B sind definiert. Was ich spannend finde, wie verhält es sich bei Vermietung mit optierung - das unterliegt der Umsatzsteuer - bedeutet Mietvertrag muss zukünftig Rechnung sein.
Bleiben die Ausnahmerechnungen auch nach 2027 bestehen? Sprich: wenn ich die Rechnung an einen Kunden schicke, kann ich dann auch weiterhin pdf verschicken?
@@STEUERFIT.SelbststaendigeDas was du bei 04:40 sagst. Ich verkaufe grundsätzlich nur an Endverbraucher und die können ja mit den E-Rechnungen nicht viel anfangen.
Gute infos, aber warum schreist du immer so energisch in die Kamera? Bin beim gucken die ganzen Zeit agitated und muss zwischendurch aktiv durchatmen um mich zu beruhigen.
warum kommt die E-Rechnung erst jetzt und nicht schon vor 20 Jahren. Wir haben als Einzelhandelsgroßhändler schon 1995 Standarts mit der Industrie zum Datenaustausch entwickelt, das war eine gigantische Arbeitserleichterung und Papierersparnis.
Merkwürdig - welches Buchhaltungsprogramm schreibt bzw. erstellt Rechnungen? Machen das nicht Fakturierungs- oder Warenwirtschaftsprogramme oder bei vielen kleineren Selbstständigen vermutlich eher Word oder Excel?
Mit den meisten Buchhaltungsprogrammen kannst du auch Rechnungen schreiben. Zum Beispiel Accountable, lexoffice und co. Auch mit Kontist lassen sich beispielsweise Rechnungen schreiben.
Die werden wahrscheinlich genauso aussehen wie bisher auch. Unternehmen aus USA, China, aber auch Schweiz und Großbritannien interessieren sich (vollkommen berechtigt) recht wenig für die deutschen Vorschriften für Rechnungen. Und da du aus solchen Rechnungen keine Vorsteuer geltend machst, ist das für dich auch nicht schlimm.
Super Video. Danke dafür Melchior. Meinst du, PDF wird dann tatsächlich irgendwann komplett abgelöst werden, oder für die Visualisierung immer beibehalten werden?
Nein, glaube ich nicht. Dafür gibt es einfach zu viele Ausnahmen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass Adobe, Apple & Co in Zukunft auch einfach xRechnungen etc öffnen und visuell darstellen können.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Am Ende ist das ja dann ggf. einfach eine vollständigere "Bestellbestätigung" mit strukturierten Daten. In Portugal ist die Welt übrigens schon weiter. Dort sagt man im Supermarkt an der Kasse einfach seine Steuernummer, und damit ist der Einkauf sofort in der Steuererklärung berücksichtigt. Echt cool und ein tolles Beispiel dafür, dass die elektronische Erfassung (und Übermittlung) auch im B2C Bereich kein Problem sein würde. Gibt es da schon ewig.
@@christianhaefner, _ich vermute dass es dann wieder wegen Datenschutz schwierig sein könnte, in Deutschland hat man ja immer Gründe warum etwas nicht geht ..._
@@lutzvormann gemeint ist wahrscheinlich etwas konfektioniertes. Ich mach Lagerhaltung und Rechnungserstellung inkl. Artikel-, Kunden- und Lieferantenerfassung mit selbsterstellter Access-Datei.
Ich verstehe die Kritik nicht. Alle beklagen den deutschen Rückstand in der Digitalisierung und wenn dann etwas in die richtige Richtung läuft, ist es auch nicht recht. Natürlich müssen wir uns umstellen und die Automatisierung immer weiter vorantreiben - gegen das Beharrungsvermögen mancher Betroffener. Gerade der Bereich Auftrag - Rechnung - Rechnungsprüfung - Zahlungsverkehr- Kontieren/Buchen ist oft sehr rückständig und paßt nicht in die heutige Zeit.
Also ganz im Sinne der Agenda 2030 bzw. dem "Great Reset" und der totalen Orwellschen Überwachung und Dystrophie. Unsere bereits völlig abgestumpfte und willfährige Menschheit lebt ja bereits jetzt schon schon auf einem Sklavenplaneten. Wo soll das bitte noch alles hinführen?
Zwar gut erklärt, aber noch mehr Bürokratie und Zwangsmaßnahmen sollten uns Unternehmer nicht mehr egal sein. Was aber egal sein wird, ist diese E-Rechnungspflicht. Bis 2028 wird es kaum noch Betriebe geben, die hier noch Umsätze machen werden, wenn das hier in Deutschland mit dem kollektiven Abstieg so weiter geht. Dann interessiert auch niemanden mehr irgendwelche Pflichten, wenn wir zu einem Entwicklungsland absteigen. Wir sind dann zwar keine Industrienation mehr, aber mit etwas Glück können wir uns vielleicht noch als Agrarnation bewähren. 🤦
Gerade in solchen Zeiten braucht es doch Unternehmer. Ich kenne zig Unternehmen, denen es gerade blendend geht und habe selbst hunderte Neugründungen in meinem Seminar. Mir ist doch egal, was in der Zeitung steht. Mir ist es auch egal, ob irgendein Automobilkonzern Leute entlässt. Das verändert mein eigenes Leben nahezu null.
Kurz: innerhalb von Deutschland? Lang: Soweit ich das verstanden habe, abgesehen der bereits erwähnten Ausnahmen - und korrigiert mich wenn ich da falsch liege - gilt das ganze für B2B Geschäfte INNERHALB von Deutschland. Also nicht für z.B. Geschäfte zwischen Deutschland und Irland für all die TH-camr die das hier eventuell lesen. Quelle unter anderen: Seeburger Blog E-Invoicing Edit: Gedankenstriche wurden von YT zu durchgestrichen stilisiert. das habe ich geändert
Danke für das Video. Habe mal ein Abo da gelassen. Derzeit erstelle ich die Rechnungen mit Open Office und versende sie als PDF. Warum sollte ich mir ne Buchhaltungssoftware kaufen/mieten? Wird es da auch eine Lösung(Formatvorlage) für geben oder MUSS ich ne Software nutzen? P.S. Kann ich dadurch auch meinen Steuerberater einsparen? Dann habe ich ja das Geld für die Software. 😁
Ich bin zufrieden mit meinen Papierrechnungen als kleines Dienstleistungsunternehmen im Nebenerwerb. Jetzt so eine unnotige E- Rechnung machen zu müssen nervt leicht. Ich werde es aufjedenfall rauszögern bis zu letzt.
Das ist nicht korrekt, eine Zustimmung müsste nur erfolgen, wenn die Rechnung im z. B. PDF Format erstellt werden würde. Papierrechnungen sind weiterhin innerhalb der Übergangsfrist möglich ohne Zustimmung. Bei orgaMAX gibt es nen guten Blogbeitrag dazu.
Aussage ist nicht korrekt: Bis Ende 2026 dürfen für in 2025 und 2026 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format (z. B. PDF) entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig, allerdings ist hierfür (wie bisher) die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich (§ 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG n. F.) Wovon nicht die Papierrechnungen betroffen sind. Bis Ende 2027 dürfen für in 2027 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig; wie in 2025 und 2026 (s. o.) ist hierfür die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich; zusätzliche Voraussetzung ist allerdings, dass der Rechnungsaussteller einen Vorjahresumsatz (Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG) von max. 800.000 EUR hat (§ 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG n. F.). Heisst @fabiankun - bis zuletzt kann jetzt sogar auf das Jahr festgelegt werden 😅😊
_das mit den E-Rechnungen hört sich schlimmer an als es ist, es ist ein einfaches XML-Format was einheitlich ist, damit man wohl die Rechnungen automatisiert einlesen kann, wenn der Steuerberater diese Daten bekommt, und an das Finanzamot weiterleitet._ _mit Excel lässt sich das sicher auch umsetzen, und somit auch für keinere Mini-Firmen machbar._
@@FrauHaferniehl Meine 'Mini-Firma' macht eine EÜR und meine Rechnungen werden mit einem selbsterstellten Acces-Programm erstellt, natürlich als pdf. Jede pdf kann heute schon vollständig ausgelesen und evrarbeitet werden, egabl, anb welcher Stelle welche Informationen stehen. Ich habe also auch kein umfängliches Buchungsprogramm sondern freeware, mit der ich völlig zufrieden bin. Jede zusätzliche Ausgabe für eine Buchhaltung und Zusatzprodukte führen endgültig zu Verlusten. Es ist somit überhaupt nicht darstellbar und führt dazu, dass am 31.12.2026 die Lichter ausgehen werden.
Wenn du Rechnungen an Unternehmen schreibst, bist du spätestens ab 2028 mit dabei. Und wenn du Rechnungen von Unternehmen bekommst, bist du ebenso verpflichtet, die empfangen zu können. Das hat EÜR oder nicht nichts zu tun.
Vielen Dank für die Erklärung, aber bitte doch gleich am Anfang und nicht erst nach 5 Minuten erwähnen, für wen es nicht Pflicht ist: Nicht bei B2C und nicht unter 250 Brutto. Auch nebenberuflich selbständig steuerliche Kleinunternehmer haben nicht unbegrenzt Zeit sich komplette Videos anzusehen, die nicht für sie gelten. In diesem "feinen" Land hat man als Selbständiger schon genug "Spass".
Danke für das Feedback! Werde ich beherzigen. Ich versuche auch sonst schon immer ganz am Anfang zu sagen, für wen das Video relevant ist. Das ist in diesem Video etwas abhanden gekommen, weil das Thema wirklich komplex ist.
Heute, am 23.05.2024, erhielt ich eine E-Mail vom Steuerberater, dass sich die Rechnungsmethode geändert hat. Ich habe auf TH-cam gesucht und festgestellt, dass Sie über diese Änderung sprechen Modell für diese elektronische Rechnung, damit wir es einsehen können? Ich glaube, ich bin nicht dabei, weil mein monatliches Einkommen zweitausend Euro oder weniger beträgt
Die haben sie doch nicht mehr alle am Lattenzaun! Was sollen diese ganzen Vorschriften bringen? Unterm Strich überhaupt nichts, genau wie die Umstellung der Postleitzahlen!
Das hört sich ja erst mal ganz gut an. Jedoch hast Du vergessen, die meisten Firmen werden ihr Rechnungen demnächst als E-Rechnungen versenden. Was ist dann, wenn Du diese nicht verarbeiten kannst?
Ehrlicherweise brauchst du schon die ganze Zeit eine Software. Rechnungen mit Word oder Excel sind nicht GoBD-konform. Eine Buchhaltung ohne Buchhaltungssoftware ist in nahezu allen Fällen nicht rechtssicher.
Bei mir läuft es seit 8 Jahren mit PDF-Dateien. Das ist einfach wieder nur unausgegorene EU-Scheiße. Muss den Bürger psychisch belasten und am Ende schön viel Geld kosten. So mit der EU-DSGVO, das hat mich 3.000 Euro gekostet für nichts und wieder nichts, dieser Dreckscheiß.
Wie is das dann mit dem Datenschutz? Ich darf ja ohne Zustimmung des Kunden keine Rechnung per E-Mail senden, weil das etwa so sicher ist wie eine Postkarte. Verschlüsseln wir jetzt endlich E-Mails?
Du darfst deine E-Mails schon immer verschlüsseln. Und die Zustimmungspflicht wird ab dem 1.1.2025 umgedreht. Dann brauchst du eine Zustimmung vom Empfänger, wenn du keine elektronische Rechnung versendest.
@@STEUERFIT.Selbststaendige das heißt ich sende dann unverschlüsselte E-Rechnungen? Weil verschlüsseln dürfen hat ja leider nichts mit der Realität zu tun, dass die meisten einfach keine verschlüsselten E-Mails können.
Beratungsleistungen in dem Bereich werden in den nächsten zwei Jahren extrem durch die Decke gehen. Wenn du sowieso Berater bist, würde ich voll auf das Thema setzen 🙂 Und zur Frage: Ich weiß natürlich nicht, wie die gelebte Praxis in der Zukunft aussehen wird. Aber im Zweifel verschickst du eine unverschlüsselte E-Mail, ja 👍
Hallo und danke für die Info. Wird denn die rudimentäre Rechnung in Kontist auch auf e-Rechnung umgestellt werden? Danke wenn Du das klären könntest LG
Ich bin ja seit etwa einem Jahr nicht mehr bei Kontist, aber ich versuche es mal herauszufinden 👍 Aber generell müssen sie es ja umstellen. Das ist ja kein Macht-das-vllt-wenn-ihr-Lust-habt-Gesetz.
@@peetfischer1269 Also ich brauche keine Minute für die Rechnung, vor Ort beim Kunden! Kein Drucker oder Strom nötig! Generell läuft eh 80% Cash auf die Hand und ohne Rechnung, effektiver geht nicht mehr.
@@martinmayer9288 und deine Buchhaltung machst du auch per Hand mit Papier? Und die EÜR? Die akzeptiert Papa Finanzamt nur in digital. Spätestens dann musst du ALLES eintippen. Riesen Aufwand.
💸KOSTENLOS E-Rechnungen schreiben? Das geht! Wir zeigen euch in unserem Video wie genau -> th-cam.com/video/nbuN0sc5CQw/w-d-xo.html
Dieser Kanal ist der HAMMER! Hab schon einiges gelernt! Kein Blabla. Kein Clickbait, keine Angstmacherei in Titel und Thumbnail. Super erklärt! Bitte weiter so!!! ❤
Danke! 🙏
@@STEUERFIT.Selbststaendige Echt einfach nur super interessant, informativ und dazu noch sympathisch verpackt!
Danke für die Info. Jetzt bin ich beruhigt. Da ich in 26 Monaten die Fa. aufgebe, geht mich das nichts mehr an.
Wieder eine Bestätigung mehr, den „Laden“ zu schließen.
Dito. 👍😁
dann schau dir mal die GPRS an...... ist Pflicht für ALLE ab 13.12.2024. Das bricht KLEINEN eh das Genick.
So schade 🥺
Ich mach auch in 2 Jahren den Laden dicht, kein Bock mehr auf den Stress. Sollen die doch zusehen woher sie Steuern bekommen.
Ja, sehr schade diese Entwicklung hier. Aber solange Leistung in Deutschland weiter bestraft wird, mit immer höheren Kosten und Regelungen für Unternehmen, wird es auch immer mehr Aussteiger geben. Ich überlege auch schon mit meinem Betrieb auszuwandern. Irgendwann werden unsere völlig realitätsfremden Politiker halt auf die harte Tour lernen müssen, daß man Steuerbescheide nicht fressen kann. 🤷
als kleinstbetrieb kann man die bude echt besser einfach abschliessen irgendwann.. die software firmen verlangen gern unsummen für ihre programme garnicht leistbar bei kleinsten gewinnen.. ab ins bürgergeld:-) - früher gabs nen rechnungsprogramm für 29,50 und gut war das
Für einmalige 29,50 € dürfte dafür der Rechnungsprogrammersteller wohl ins Bürgergeld gegangen sein, bei der Definition :)
Aber wer denn Mac nutzen sollte, könnte bspw. GrandTotal nutzen - das kostet je nach Paket zwischen 59 und 149 € pro Jahr und sollte somit auch für einen Kleinstbetrieb leistbar sein.
(ob es sowas für den schmalen Taler auch für Win gibt, habe ich nicht geschaut, da wir eh andere Software nutzen und ich GrandTotal nur aus einem Podcast her kenne)
@@herbie030LG nee war tatsächlich von lexware und die firma gibts ja noch.. wenn auch mit ner ganz anderen strategie.. (das waren damals sogar noch DM preise..
Du kannst für Lexoffice bis zu 30€ im Monat zahlen Thorsten :) Die Buchhaltungssoftware für 30€ gibt es also immernoch.
@@gkdgkd5641 öhm.. nur ich muss sie immer wieder zahlen.. ich bin doch armer youtuber
So eine Scheiße. Wir machen noch alles in Papierform und unsere Kunden wollen das auch so haben. Viele sind alt und haben nicht mal einen Computer. Also der nächste Kleinbetrieb Handwerker geschlossen. Jeden Monat Geld abdrucken, dann funktioniert es nicht etc. Hatten im Dezember fast 6 Wochen kein Internet, der Anbieter hat uns kalt abblitzen lassen
Gute Nacht Deutschland.
Dein Kanal ist absolut Gold wert! Vielen lieben Dank für deinen großartigen Content!🥳 Habe von dir in den letzten Tagen so unglaublich viel nützliches dazu gelernt wow! 🤩 Danke!!
Viel Erfolg weiterhin! 🚀
Vielen Dank für die ausführlichen und SEHR hilfreichen Videos!!!
Top Erklärt danke sehr für deine Informativen Videos.
Danke! Ganz ohne Panikmache! Super erklärt!
Endlich eine gute Erklärung ohne das typische Panik gemache.... vielen Dank 👍
Danke! Nichts wird so heiß gegessen wie’s gekocht wird 🙂
@@STEUERFIT.Selbststaendigedas Hauptproblem wird die GoBD konforme Archivierung! Und während der Übergangsphase MUSS der Empfänger zustimmen in dem „sonstigen“ Format Rechnungen zu erhalten
🤣🤣🤣🤣🤣🙂
vielen Dank, du hast alles mega gut erklärt, besser als das Seminar, woran ich vor kurzem teilgenommen habe :)
Danke, diesesVideo hat mir sehr geholfen und mir sehr beruhigt und mir bestätigt, ich bin mit Lexoffice super unterwegs. Danke.
Mal wieder super erklärt!👍 Danke dir!!
Danke für diese klare info. Ich werde die verbliebene zeit nutzen, habe alles schon seit 2005 gut organisiert und strukturiert. Das e rechnungsding ist doch zusätzliche Arbeit als kleiner Handwerksbetrieb, bis das alles läuft. Es ist ja nicht das einzige, was ständig neu überarbeitet und geändert werden muss. 😢
Wie machst du denn bisher deine Buchhaltung oder schreibst deine Rechnungen? Wenn du sowieso schon ein Tool verwendest, wirst du wahrscheinlich nicht viel ändern müssen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige das läuft über das shopsystem.
Sehr gut erklärt ! Bravo 👏👏👏👏
Danke!! Ich bin total beruhigt. Als Kleinunternehmen sind 800000€ lustige Zahlen für mich😅
Selbst mit 5 Vollzeit-Mitarbeitern wäre das sehr, sehr gut 😅
Ab 2027 müssen alle darauf umstellen. Ab 2025 nur die Unternehmen die über 800.000€ Jahresumsatz sind
Vielen Dank! Jetzt ist mir vieles klarer!
An welche Adresse in Brüssel schicke ich meine Rechnung über die Rechnungsumstellung?
VdL
sehr klar und auf den Punkt gebracht. vielen Dank!
Mal eine Frage, wenn ich ab 2025 e Rechnung empfangen muß, reicht also eine Email Adresse! Jetzt schickt mir mein Lieferante diese zum Beispiel als XRechnung. Kann ich diese dann ausdrucken und erkennen was ich überweisen muss? Oder Brauche ich dafür auch schon eine Software?
Nur ruhig Blut, niemand weiß was genaues, ich lasse es einfach auf mich als Kleinunternehmer zu kommen, von dieser Regierung kommt mal wieder nur halb gares, und genau so muss man das behandeln. Ich habe an den Anfang des Threads noch einen Link verlinkt. 😁
Dafür benötigst du eine Software - zumindest wenn es eine XRechnung ist. Eine ZUGFeRD-Rechnung kannst du auch so lesen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke für die Info
Kann ich bestimmen, welches Format ich erhalten will und muss sich mein Lieferant dann daran halten?
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke für dein Video! Kannst du denn eine möglichst kostenlose Software für das Lesen von XRechnungen empfehlen? Möglichst auch für Ubuntu?
Gut und verständlich erklärt
3:35 ..." ...und dadurch ermöglichen diese standardisierten Formate eine automatisierte Buchhaltung...." jo und jetzt ein Schelm der böses dabei denkt.......dadurch ermöglichen diese standardisierten Formate ebenso einen Sekunden schnellen Abgleich mit dem Finanzamt denn jede E Rechnung wird automatisch in Zukunft als Kopie zum FA geschickt ganz einfach. Das alles ist nichts anderes als der nächste Schritt zur totalen Kontrolle. Orwell lässt grüßen.
Machen wir uns nichts vor: Wir reden hier vom Finanzamt. Das bekommt schon heute alle Informationen, die es haben möchte.
Und wenn ich die Wahl habe, werde ich lieber automatisch überwacht als dass mir Arbeit dadurch entsteht 😂🤓
Danke, sehr hilfreich
Eine Papierrechnung habe ich gelocht/ein PDF gedruckt, gelocht und in einem (Jahres-) Ordner abgeheftet und diese 10 Jahre für das Finanzamt aufbewahrt.
Wie schaut das mit der eRechung aus, was muß ich dann im Rahmen einer Nachschau bereit halten bzw. zur Verfügung stellen?
Alle erhaltenen E-Recnungen. Dabei spielt das erhaltene Format keine Rolle.
Du kannst die Dateien auf deinem PC und als Backup nochmal in der Cloud speichern.
Gibt es Open Source Lösungen?
Ist das Format öffentlich spezifiziert?
Kann man seine eigene Software schreiben, ohne Geld abdrücken zu müssen?
Format ist spezifiziert, das XML ist ja ein Format .... llässt sich sicher in jedes Buchhaltungsprogramm einbinden, und wer etwas kreativ ist kriegt es auch mit Excel (OpenOffice/LibreOffice) hin._
Wird sich zeigen/ja/ja
💸Wir haben gestern ein Video dazu veröffentlich, wie ihr kostenlos E-Rechnungen verschicken könnt. -> th-cam.com/video/nbuN0sc5CQw/w-d-xo.html
Gibt es da etwas passendes im Open Source Bereich? Vor allen zur Verwendung unter Linux?
Super erklärt!!!! Danke!!!
Das hilft sehr bei der Entscheidungsfindung, wann ich meinen Laden schließen werde. Genau am 31.12.2026!
Oder du hast am 01.01.2027 weniger als 700.000 €
@@nichtnur4124 ne da ist Schluß für alle, auch die die unter 800 Tsd Euro Umsatz haben. Ende 2026 Ende der Schonfrist für alle inkl. Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerpflicht.
So siehts aus. Ende 2026 melde ich dann auch das Gewerbe ab. Ich mach dann wohl ne Pommessbude auf, mit Würstchen und nur in bar.:)
Na ja - theoretisch könnte man die XRechnung auch per Post versenden - das ist ja nur eine XML-Datei. Diese müsste dann jedoch per OCR eingescannt werden!
😂 das wäre sooo lustig
@@STEUERFIT.Selbststaendige Lustig - ABER konform!
Super erklärt ! Danke ! Klasse
Ich habe gehört, dass dann in der PDF selbst der Format-Code der E-Rechnung enthalten ist.
Oder wird es so sein, dass entweder in der PDF selbst oder eine gesonderte Datei mit den E-Daten verschickt wird.
Vielleicht hängt das dann ja auch vom jeweiligen Software-Haus ab, wie es sich für die Umsetzung entscheidet?
Wir in der Kanzlei würden dann einmal eine Datei der E-Daten (XML zum Beispiel) und zusätzlich eine PDF-Datei haben. Wäre ja dann auch wieder alles doppelt, wenn beide Verfahren zum tragen kämen. Wissen Sie da schon etwas mehr darüber?
Kanal gerade entdeckt. Kanal abonniert!
Wie verarbeitet man E-Rechnungen, die man bekommt?
Wie machst Du das heute, wenn Du eine PDF bekommst? Genau so verarbeitest Du die neuen Formate.
frage ich mich auch, eine pdf kann ich lesen, das neue Format auch?
@@rugenurlaub1008brauchst natürlich eine Erkennungssoftware.. Lex Office kann das wohl
Danke❤
Kann ein Rechnungsempfänger, ab 01.01.2025, auf eine E-Rechnung bestehen?, also die Analogrechnung ablehnen? Hat der Rechnungsempfänger einen rechtlichen Anspruch auf eine E-Rechnung? Damit meine ich auch die Zahlung verweigern?
Mega gut erklärt 👍🏼
_schönes Benutzerbild hast Du @Corny_official !_
ja, steht so im Gesetz ...
Danke für das Video!
Könntet ihr vielleicht ein kleines Video zu den GobD zaubern und was diese in der Praxis bedeuten? Worum muss man sich kümmern (Software kaufen?), was geht leider nicht so einfach (Buchführung/Rechnungen mit Office); diesem ganzen Kuddelmuddel vielleicht etwas Struktur geben? :)
Kennst du schon das Video von uns? Da gehen wir auf die GobD ein: th-cam.com/video/xKRmB3V88Z8/w-d-xo.htmlsi=-lrE8zoI7vRHSPnQ
@@STEUERFIT.Selbststaendige Nun.. upsi, vielen Dank fürs Raussuchen! :D
Beantwortet auch alle meine Fragen, wunderbar
Warum muss man alles so kompliziert machen? Eine einfache Rechnung schreiben und fertig.
Ziel ist vor allem Automatisierung. Und das ist mit einer einfachen Rechnung nicht so einfach wie mit dem neuen Format.
Mir kommt es so vor, als würde es nicht komplizierter, sondern einfacher. Man stelle sich vor, Online-Banking würde so funktionieren, wie Rechnungen heute funktionieren: Alle schicken unstrukturierte Überweisungen als individuell gestaltete PDF-Dateien oder gar Papierausdrucke, die dann von verschiedenen Systemen mehr oder weniger treffsicher gelesen und einzeln händisch überprüft und freigegeben werden. Eine unglaubliche Verschwendung von Energie und Lebenszeit. Eigentlich verrückt, dass wir im Rechnungsbereich immer noch so arbeiten.
Willkommen nach Deutschland.
@@STEUERFIT.SelbststaendigeIch denke mal eher, dass das Ziel dabei wieder mal die "totale" Kontrolle ist, wie das in der Zwischenzeit ja bei fast allen Dingen der Fall ist (z.B. auch bei dem digitalen Euro, der in absehbarer zeit kommen wird.)
Wie gut, das ich 2025 kein Gewerbe mehr habe. Das habe ich auch schon gehört mit neuer E- Rechnung😅. Danke für deine kompetente Fachliche Erklärung trotzdem. Bist Klasse 👍👍👍👍 was sollten wir bloß ohne dich machen🎉😊.
► Mein Steuer-Buch für Gründer & Selbstständige: steuerfit.tv/40RkiQb
► Mein Gründer-Seminar (10% Rabatt mit dem Code STEUERFIT): steuerfit.tv/gruenderseminar
Da wundert man sich noch dass das Schwarzgeld Volumen in Deutschland jedes Jahr drastisch steigt. Wer hätte es gedacht.
Es gibt in 🇩🇪 nichts was nicht geregelt ist,entsetzlich
E-Rechnungen gibt es in vielen anderen Ländern schon sehr lange
Wir leben in einer Firma namens BRiD- GmbH. Du weißt bestimmt gut bescheid.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Hier auch, eine pdf-Rechnung war bisher schon eine eRechnung, die automatisch ausgelesen werden konnte, ohne dass vorgeschrieben war, an welcher Stelle was zu stehen hat. Das ist wieder eine Gelddruckmaschine für alle Softwarehäuser - gute Lobbyarbeit gemacht! (Ist dem Staat wirklich so viel an USt. verloren gegangen, damit so ein globaler Aufwand gerechtfertigt ist?)
Danke für das Video. Woher bekommst du diese Informationen? Gibt es da so etwas wie eine Website, wo solche Informationen bekannt gegeben werden oder wie kann man sich das vorstellen?
Das kommt ganz darauf an. Die Informationen zu diesem Video standen im Wesentlichen im Wachstumschancengesetz, das Ende März 2024 verabschiedet wurde. Und das ist ja öffentlich aufrufbar.
Ansonsten habe ich Zugang zu Fachdatenbanken von Haufe, DATEV, dem NWB Verlag und von dem Otto Schmidt Verlag.
einfach mal das Gesetz lesen, steht da so genau drin.
@@rugenurlaub1008klar...weil wir ja dazu unsere Firma gegründet haben... Es ist echt nicht mehr lustig. Wenn du größer bist und Buchhaltung hast, OK..Aber als One men Show...echt grenzwertig.
Und ich habe nicht nur EÜR...
Wieviel kostet das Lexoffice für E-Rechnungen?
E-Rechnungen sind in allen Lexoffice-Paketen enthalten
Herzlichen Dank für die Infos. Darf ich nachfragen, ich sitze im Ausland und stelle eine Handvoll Rechnungen an meine deutschen Kunden. Wir haben hier QR Rechnungen. Muss ich jetzt die QR mit Eurem neuen Format irgendwie verknüpfen? Wie muss ich vorgehen?
Die E-Rechnung ist ab dem 01.01.2025 nur für B2B-Geschäfte innerhalb Deutschlands verpflichtend. Für Geschäfte über Grenzen hinaus ändert sich also erstmal nichts. :)
Also ich habe einen Onlineshop mit B2B Produkten. Heißt also wenn ich die Bestellungen bis max 249€ einstelle, dann bin ich erstmal safe?! Geiler Kanal - danke für das Video
Ja.
@@STEUERFIT.Selbststaendige geil - Danke
Also für mich, als Solo- Kleingewerbebetreiber, der Rechnungen direkt an den Verbraucher/Dienstleistungsempfämpfer stellt, ist das Thema, so wie ich es verstanden habe, erstmal nicht relevant.
Danke für das einfach erklärte Video 😎
Richtig 👍 Das Ganze gilt nur dann, wenn du Unternehmen als Kunden hast.
_XML-Format ist wirklich kein Hexenwerk, lässt sich eigentlich schnell selbst basteln, wenn man etwas Ahnung von Excel hat. Vielleicht ist das sogar gut für kleinere Unternehmen, da man dann einfach per Datei zum Steuerbüro mailen kann usw...._
Wenn mich jedoch z.B. ein anderer DJ dazu bucht, oder meine Technik, und ich ihm darüber eine Rechnung stelle, bin ich ja schon im B2B-Bereich 🙈
@@djfunkey, _so genau weiß man es nie, auch als Laden der Brötchen verkauft kann man einen Auftrag für 'ne Betriebsfeier bekommen, und so dann im B2B ist. Klar .._
_Aber wie gesagt, so ein XML kann man zusammenbasteln (lassen), also auch ohne großes Rechnungsprogram. Und dann kann man jedem Kunde*in seine Rechnung als PDF oder XML ausstellen, und dem Steuerbüro alles in XML übergeben, dass er es dann beim Pfinanzamt weiter verwursten kann usw._
@@STEUERFIT.Selbststaendige Allerdings muss man wohl gelegentlich auch mal selbst etwas b2b kaufen, schwupps erhält man eine eRechnung.
wie kann ich R Rechnungen empfangen auf der E-Rechnungsplattform von Datev kann man nur Rechnungen schreiben einrichten ?
08:24 fehlt hier nicht die Werbekennzeichnung?
Wenn er dafür kein Geld bekommt, muss er Nichts tun!
Sehr gutes Video, gibt es da auch eine Option zu der Rechnung eine Packliste oder Lieferschein für das Lager zu erstellen ?
das macht mein selbstgebasteltes Access-Programm. Aber damit ist ja spätestens Ende 2026 Schluss.
Nur frage mein Steuerberater hat große liste für leistungen mit rechnungen am meisten stbvv ist das günstig?
Na ja, über günstig lässt sich streiten. Aber die StbVV ist gesetzlich vorgegeben.
Was für ein Drama… das Leistungsdatum kann irgendwo auf der Rechnung stehen?!?! Himmel, wir sind verloren…😮
Ich mache meine ganze Buchhaltung selber und nutze Rechnungen als PDF Datei und schicke sie per Email. Finde es daher eine Frechheit, dass ich zukünftig Geld ausgeben muss, um für ein System zu zahlen, welches ich nur für Rechnungen brauche. Werde mir wohl Gedanken machen, ob ich meine nebenberufliche Selbständigkeit ab 2028 dann einfach einstelle. Möchte nicht für Kosten arbeiten, die in meinen Augen Schwachsinn sind. Dankeschön für die tolle Erklärung 😊
Inzwischen gibt es einige kostenlose Angebote: th-cam.com/video/nbuN0sc5CQw/w-d-xo.htmlsi=DdJW1mcNZCdGa824
Für die Entwickler von Buchhaltungsprogrammen ist es ein JACKPOT
Die beschweren sich gerade wahrscheinlich eher weniger 😅
Ich habe eine kleine Firma ohne Mitarbeiter, führe mein Kassenbuch immer noch manuell und schreibe auch nur eine Rechnung pro Monat, da ich nur mit einem Kunden arbeite. Ich habe ein Buchhaltungsbüro, das sich seit über 20 Jahren um die Finanzen meines Unternehmens kümmert. Ich habe nur ein Apple-Tablet und ein Apple-Telefon. Welches Programm empfehlen Sie mir, um eine elektronische Rechnung mit einem Apple-Gerät auszuführen?!
Accountable hat gerade erst angekündigt, dass man mit der Software ab nächstem Jahr kostenlos eRechnungen schreiben kann 🙂 Link findest du in der Videobeschreibung.
Falls du deine gesamte Buchhaltung „überwiegend“ mit der Software führen möchtest, kann ich dir auch Lexoffice empfehlen. Einfach mal kostenlos testen und danach sind es 10-20€ monatlich. Alles andere war mir auch zu teuer
2025 und 2026 ist das Jahr der Buchhaltungssoftware. Danach gibt’s dann KI Tools die dir deine handschriftliche Rechnung digitalisieren und keiner braucht sev desk oder Datev
Genau das glaube ich auch. Auch weil die eRechnung die perfekte Grundlage für den Einsatz von KI in der Buchhaltung ist.
Hallo
Ist das lexoffice mit lieferanten vernetzbar ?
Schau da am besten einmal bei Lexware Office selbst nach: steuerfit.tv/lexoffice
hi. Super danke! :) Ich habe mir viele Programme angeschaft und sie sind alle oder fast alle auf Abo Basis - schlau ;) Gib es Software um eRechunngen zu erstellen, das nicht auf Abo Basis ist?
Schau mal, wenn du magst, bei Datev E-Rechnunngsplattform. Die kostet 5 Euro im Jahr, wenn du Rechnungen schreiben willst.
💸Wir haben gestern ein Video dazu veröffentlich, wie ihr kostenlos E-Rechnungen verschicken könnt. -> th-cam.com/video/nbuN0sc5CQw/w-d-xo.html
Hallo.... habe das Video gerade angeschaut.... gut erklärt.... aber wie bekomme ich meinen Firmen-Briefkopf in das Rechnungsprogramm, damit ich eine eRechnung mit meinem Briefkopf erstellen kann ??? benutze Lexware faktura + auftrag 2024 Version 28.05 Gruß Müller / Fa. Urlhardt
Bei der genauen Software kann ich dir das nicht beantworten.
Aber wenn du eine XRechnung verschickst, wars das auch mit Firmen-Briefköpfen. Du verschickst dann ja eine XML-Datei, die ist visuell nicht designt.
Na so trivial ist das Rechnung-Empfangen nicht. Eine E-Mail alleine reicht nicht. Wenn ich nicht gerade ein ZUGFeRd Rechnung bekomme, die äußerliche wie eine normale PDF aussieht, dann benötige ich eine Software, die in der Lage ist, diesen XML-Code zu buchen.
Erstmal geht es ja um das Empfangen und das ist per Mail möglich.
Die Verarbeitung ist dann ja der nächste Schritt, der aber nicht zwingend ab dem 1.1.25 gegeben sein muss. Es würde mich sehr, sehr wundern, wenn Lexoffice, Sevdesk, WISO und Co. das nicht anbieten werden.
was eine 💩💩💩
Man man man, da geht es doch nur darum, dem Finanzamt den Einsatz von KI bei der Prüfung von Buchhaltungen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern....
Naja, mich als freiberuflicher Fachplaner würde mal brennend interessieren, wie die Formulare für kumulierende Rechnungsschreibung aussehen sollen?
Bei vielen meiner Projekte muss ich mit Abschlagszahlungen arbeiten, die vom Kunden in kumulierender Form verlangt werden und besonders spannend wird es dann, wenn zur Hauptauftragssumme dann noch Mehraufwand aufgeschlagen wird wegen Planungssonderleistungen oder wenn es blöd läuft Minderung wegen gestrichener Planungsinhalte.
Ja… unter anderem darum geht es. Aber dagegen habe ich gar nichts, wenn die Erstellung der Buchhaltung genauso automatisiert mit KI funktioniert.
Und zu deinen Überlegungen: Darauf bin ich auch gespannt. Aber da müssen wir wohl noch warten, bis die ersten Softwareunternehmen die Regelung vollständig umgesetzt haben.
Dito! Dir öffentlichen AG machen viele Ausnahmen im Bereich von Baurechnungen und Planerhonorare. Letzten Endes müssen wir die Bauherrn in Zukunft dazu bewegen unsere Leistungen in Positionen zu packen und keine Abschlagszahlungen zu hoai Verträgen zu stellen.
@@kmss Ich versuche immer nen Zahlungsplan bei Auftragserteilung im Vertrag mit festzuschreiben, klappt bisher ganz gut bei Pauschalbeauftragungen wo ich die LPH2/3/5/6/7 bringen muss. Die LPH8 versuche ich zu meiden und unterstütze da nur mit Abrechnung nach Zeit und Aufwand.
Oder umgekehrt: Es geht darum, KI überflüssig zu machen. Aktuell benötigen wir künstliche Lesehilfen, um unstrukturierte PDF-Dateien oder digitalisiertes Papier durchkämmen und hoffentlich einigermaßen korrekt lesen zu können. E-Rechnungen ermöglichen eine ähnliche Automatisierung wie Online-Banking, ohne Interpretationsspielräume. Das bringt langfristig wirtschaftliche Vorteile und kann auch gegen Steuerhinterziehung helfen. Ich bin froh, dass diese überfällige Umstellung allmählich angegangen wird.
Super erklärt vielen Dank. Wie sieht das ganze bei einem Treuhandkonto aus zum Beispiel bei Cardmarket? Man verkauft dort seine Sachen, das Geld wird aber nicht auf dein Bankonto überwiesen sondern bleibt auf der Plattform bis du es auzahlen lässt. Nach der Auszahlung bekommt man dann eine Email mit ... Euro ausgezahlt. Ist das dann mein einziger Gelderhalt was ich in den jeweiligen Buchhaltungsprogramm eingeben muss oder die ganzen einzelnen Rechnungen die ich bis dato an den endkunden geschrieben habe. Schwierig weil ja noch Provision von der Plattform einbehalten wird. Bitte um Hilfe von dir und den anderen Community Mitgliedern. Danke danke danke
Ist denn so eine Rechnungsstellung auch notwendig, wenn man Kleinunternehmer nebenberuflich ist und wirklich eher Gefahr läuft aufgrund des geringen Gehalt, dass einem das Gewerbe noch entzogen wird? Also Umsatz
Wenn du Geschäftskunden hast, dann tritt die E-Rechnungspflicht erst ab 2028 vollständig für dich in Kraft. Bei Privatkunden musst du erstmal keine E-Rechnungen ausstellen.
Vorab wie immer ein sehr gutes Video! Ich habe jedoch eine Frage, wie genau Bucht man diese Rechnungen wenn man nur einen code bekommt und wie schreibt man diese Rechnungen? Ich bin neu in dem Thema😅😅
Dazu haben wir hier ein Video gemacht: th-cam.com/video/EefJPhTFzfo/w-d-xo.html
Danke für das tolle Erklärungsvideo.
Eine allgemeine Frage, wie sieht es aus, wenn man mit den Pflegekassen abrechnet? Ich kann mir sehr gut vorstellen, das diese wieder nicht zurechtkommen werden 🙈
Gibt es dort ansatzweise informationen?
Liebe Grüße 😊
Die haben ja schon Probleme mit ner Papierrechnung 😂 Pflegekasse ist aber kein Unternehmen, so dass die Abrechnung dort kein B2B darstellt.
So zumindest die Auskunft der AOK.
@@lutzvormann 😂 das stimmt allerdings. 🤭
Ganz lieben Dank für die Antwort 😊
@@LeniThal2 Gerne 😊
Ist das dann auch für den Steuerberater einfacher ?
Wenn ich eine x Rechnung schreibe und die meinem Steuerberater gebe oder bringe ich da was durcheinander ?
Ausdrucken muss ich sie ja weiterhin sowieso oder ?
Ja, das sollte für alle Steuerberater eine Arbeitsersparnis sein.
Um ehrlich zu sein, ist das Ausdrucken von Rechnungen schon seit vielen Jahren eigentlich nicht notwendig. Wenn der Steuerberater das verlangt, liegt das daran, dass er nicht digitalisiert arbeitet. Gesetzlich vorgeschrieben ist das überhaupt nicht.
Melchior..wie sieht es eigentlich aus, wenn ich was bestelle und natürlich nicht vorher abchecke, ob der Lieferant E Rechnung ausstellen kann oder nicht.
Wenn die ausländische Firma dann mir was sendet, was ich nicht in einem E Format erhalte ? Oder ist das ausgeschlossen?
Ist das trotzdem als Aufwand buchbar oder wie siehst du das?
Hatten das Problem ja schon bei Bewirtung beim Dönermann.. Ist quasi Beschränkung meiner Freiheit, denn ich muss erst schauen ob der Gegenüber E Rechnung ausstellen kann. Da vergeht dir das Bewirten ..
Habe natürlich auch letztens bei Dienstreise in Bosnien eine Quittung erhalten, wo per QR Code selbst Google Maps die Location fand...
Ist das der große Plan?
danke dir
Hallo! Die E-Rechnungspflicht besteht momentan nur für Geschäfte zwischen zwei deutschen Unternehmen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige ah..danke, dann eine Sorge weniger
Wie funktioniert das denn dann für Privatrechnungen? Beispielsweise so Miiiiiniii-Coaches, die neben ihrem Hauptjob einmalig eingeladen werden, mal einen Workshop oder so zu halten, weit von jeglicher Regelmäßigkeit. C2B, wenn man so will: Dürfen Unternehmen solche Rechnungen dann noch verarbeiten?
Ohne den Kontext zu kennen, ist das ein wenig schwierig zu beantworten. Aber wenn es wirklich eine Rechnung von einer Privatperson ist, ist es streng genommen gar keine Rechnung, sondern nur etwas wie eine Quittung/Abrechnung/Zahlungsaufforderung. Und das kannst du weiterhin schreiben, wie du willst.
@@STEUERFIT.Selbststaendige spannend, vielen lieben Dank!
Ich würde unter aktueller Rechtslage argumentieren, ist nicht umsatzsteuerpflichtig - kein B2B - folglich fällt es nicht unter die Pflicht und ist Teil der Übergangsfristen.
Leistungen/ Lieferungen im B2B sind definiert.
Was ich spannend finde, wie verhält es sich bei Vermietung mit optierung - das unterliegt der Umsatzsteuer - bedeutet Mietvertrag muss zukünftig Rechnung sein.
Bleiben die Ausnahmerechnungen auch nach 2027 bestehen? Sprich: wenn ich die Rechnung an einen Kunden schicke, kann ich dann auch weiterhin pdf verschicken?
Welche Ausnahmen meinst du? Grundsätzlich werden PDFs in Zukunft Stück für Stück abgeschafft.
@@STEUERFIT.SelbststaendigeDas was du bei 04:40 sagst. Ich verkaufe grundsätzlich nur an Endverbraucher und die können ja mit den E-Rechnungen nicht viel anfangen.
B2C ist bisher nicht von der Regelung betroffen.
Gute infos, aber warum schreist du immer so energisch in die Kamera? Bin beim gucken die ganzen Zeit agitated und muss zwischendurch aktiv durchatmen um mich zu beruhigen.
Sorry! 😂 Das Feedback habe ich auch schon nach Terminen im echten Leben bekommen. Das hat also nur bedingt etwas mit den Videos zu tun 🙈
warum kommt die E-Rechnung erst jetzt und nicht schon vor 20 Jahren. Wir haben als Einzelhandelsgroßhändler schon 1995 Standarts mit der Industrie zum Datenaustausch entwickelt, das war eine gigantische Arbeitserleichterung und Papierersparnis.
Immerhin lässt sie nicht noch länger auf sich warten :)
Merkwürdig - welches Buchhaltungsprogramm schreibt bzw. erstellt Rechnungen? Machen das nicht Fakturierungs- oder Warenwirtschaftsprogramme oder bei vielen kleineren Selbstständigen vermutlich eher Word oder Excel?
Mit den meisten Buchhaltungsprogrammen kannst du auch Rechnungen schreiben. Zum Beispiel Accountable, lexoffice und co. Auch mit Kontist lassen sich beispielsweise Rechnungen schreiben.
Ich empfange relativ viele Rechnungen von drittländer und stelle da auch Rechnungen aus, wie sieht es da denn aus?😅
Die werden wahrscheinlich genauso aussehen wie bisher auch. Unternehmen aus USA, China, aber auch Schweiz und Großbritannien interessieren sich (vollkommen berechtigt) recht wenig für die deutschen Vorschriften für Rechnungen.
Und da du aus solchen Rechnungen keine Vorsteuer geltend machst, ist das für dich auch nicht schlimm.
Super Video. Danke dafür Melchior. Meinst du, PDF wird dann tatsächlich irgendwann komplett abgelöst werden, oder für die Visualisierung immer beibehalten werden?
Nein, glaube ich nicht. Dafür gibt es einfach zu viele Ausnahmen.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass Adobe, Apple & Co in Zukunft auch einfach xRechnungen etc öffnen und visuell darstellen können.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Am Ende ist das ja dann ggf. einfach eine vollständigere "Bestellbestätigung" mit strukturierten Daten.
In Portugal ist die Welt übrigens schon weiter. Dort sagt man im Supermarkt an der Kasse einfach seine Steuernummer, und damit ist der Einkauf sofort in der Steuererklärung berücksichtigt. Echt cool und ein tolles Beispiel dafür, dass die elektronische Erfassung (und Übermittlung) auch im B2C Bereich kein Problem sein würde. Gibt es da schon ewig.
Lindner hat in diesem Kontext andere EU-Länder auch immer wieder als Beispiel genannt. Ich denke schon, dass etwas ähnliches das ultimative Ziel ist.
@@christianhaefner, _ich vermute dass es dann wieder wegen Datenschutz schwierig sein könnte, in Deutschland hat man ja immer Gründe warum etwas nicht geht ..._
@@christianhaefner ohohoh - das wird hier aber am Datenschutz scheitern ....
mit welchem programm tut man als normale rechnungen ohne software schreiben?
Lexoffice zum Beispiel
Programm ohne Software dürfte sich ausschließen. 😂 Theoretisch kannst du natürlich Zettel und Stift nehmen.
Ansomsten: s. oben.
@@lutzvormann gemeint ist wahrscheinlich etwas konfektioniertes. Ich mach Lagerhaltung und Rechnungserstellung inkl. Artikel-, Kunden- und Lieferantenerfassung mit selbsterstellter Access-Datei.
Ich verstehe die Kritik nicht. Alle beklagen den deutschen Rückstand in der Digitalisierung und wenn dann etwas in die richtige Richtung läuft, ist es auch nicht recht. Natürlich müssen wir uns umstellen und die Automatisierung immer weiter vorantreiben - gegen das Beharrungsvermögen mancher Betroffener. Gerade der Bereich Auftrag - Rechnung - Rechnungsprüfung - Zahlungsverkehr- Kontieren/Buchen ist oft sehr rückständig und paßt nicht in die heutige Zeit.
Sehe ich auch so und ich freue mich, dass die Regelung nun endlich im Wachstumschancengesetz beschlossen wurde.
Also ganz im Sinne der Agenda 2030 bzw. dem "Great Reset" und der totalen Orwellschen Überwachung und Dystrophie. Unsere bereits völlig abgestumpfte und willfährige Menschheit lebt ja bereits jetzt schon schon auf einem Sklavenplaneten. Wo soll das bitte noch alles hinführen?
Digitalisierung ist für sich noch kein Heilsversprechen!
Verstehe ich das richtig, daß technisch gesehen eigentlich nur anstelle einer PDF, ein XML-File als Rechnung per Mail verschickt werden muss ?
Ganz genau. Am Ende ändert sich nur die Datei-Endung.
Zwar gut erklärt, aber noch mehr Bürokratie und Zwangsmaßnahmen sollten uns Unternehmer nicht mehr egal sein. Was aber egal sein wird, ist diese E-Rechnungspflicht. Bis 2028 wird es kaum noch Betriebe geben, die hier noch Umsätze machen werden, wenn das hier in Deutschland mit dem kollektiven Abstieg so weiter geht. Dann interessiert auch niemanden mehr irgendwelche Pflichten, wenn wir zu einem Entwicklungsland absteigen. Wir sind dann zwar keine Industrienation mehr, aber mit etwas Glück können wir uns vielleicht noch als Agrarnation bewähren. 🤦
Gerade in solchen Zeiten braucht es doch Unternehmer. Ich kenne zig Unternehmen, denen es gerade blendend geht und habe selbst hunderte Neugründungen in meinem Seminar.
Mir ist doch egal, was in der Zeitung steht. Mir ist es auch egal, ob irgendein Automobilkonzern Leute entlässt. Das verändert mein eigenes Leben nahezu null.
Kurz: innerhalb von Deutschland?
Lang: Soweit ich das verstanden habe, abgesehen der bereits erwähnten Ausnahmen - und korrigiert mich wenn ich da falsch liege - gilt das ganze für B2B Geschäfte INNERHALB von Deutschland.
Also nicht für z.B. Geschäfte zwischen Deutschland und Irland für all die TH-camr die das hier eventuell lesen.
Quelle unter anderen: Seeburger Blog E-Invoicing
Edit: Gedankenstriche wurden von YT zu durchgestrichen stilisiert. das habe ich geändert
Und ab 250 Euro
Danke für das Video. Habe mal ein Abo da gelassen.
Derzeit erstelle ich die Rechnungen mit Open Office und versende sie als PDF. Warum sollte ich mir ne Buchhaltungssoftware kaufen/mieten? Wird es da auch eine Lösung(Formatvorlage) für geben oder MUSS ich ne Software nutzen?
P.S. Kann ich dadurch auch meinen Steuerberater einsparen? Dann habe ich ja das Geld für die Software. 😁
💸Wir haben gestern ein Video dazu veröffentlich, wie ihr kostenlos E-Rechnungen verschicken könnt. -> th-cam.com/video/nbuN0sc5CQw/w-d-xo.html
@@STEUERFIT.Selbststaendige Danke. Habe ich gesehen. Warum kann ich nicht die Punkte, die z.B. PDF24 nutzt in meinem OpenOffice nachbauen?
@@SKohlenberg Solange am Ende eine ZUGFeRD oder XRechnung bei rum kommt, kannst du das machen.
Gibt es eine Kostenlose lösung?
💸Wir haben gestern ein Video dazu veröffentlich, wie ihr kostenlos E-Rechnungen verschicken könnt. -> th-cam.com/video/nbuN0sc5CQw/w-d-xo.html
Ich bin zufrieden mit meinen Papierrechnungen als kleines Dienstleistungsunternehmen im Nebenerwerb. Jetzt so eine unnotige E- Rechnung machen zu müssen nervt leicht. Ich werde es aufjedenfall rauszögern bis zu letzt.
Das ist dein gutes Recht 👍
Edit: @BuchhaltungsPaddy hat eine richtigere und bessere Antwort gegeben 😅
Das ist nicht korrekt, eine Zustimmung müsste nur erfolgen, wenn die Rechnung im z. B. PDF Format erstellt werden würde.
Papierrechnungen sind weiterhin innerhalb der Übergangsfrist möglich ohne Zustimmung.
Bei orgaMAX gibt es nen guten Blogbeitrag dazu.
Aussage ist nicht korrekt:
Bis Ende 2026
dürfen für in 2025 und 2026 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden.
Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format (z. B. PDF) entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig, allerdings ist hierfür (wie bisher) die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich (§ 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG n. F.)
Wovon nicht die Papierrechnungen betroffen sind.
Bis Ende 2027 dürfen für in 2027 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden.
Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig; wie in 2025 und 2026 (s. o.) ist hierfür die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich; zusätzliche Voraussetzung ist allerdings, dass der Rechnungsaussteller einen Vorjahresumsatz (Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG) von max. 800.000 EUR hat (§ 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG n. F.).
Heisst @fabiankun - bis zuletzt kann jetzt sogar auf das Jahr festgelegt werden 😅😊
_das mit den E-Rechnungen hört sich schlimmer an als es ist, es ist ein einfaches XML-Format was einheitlich ist, damit man wohl die Rechnungen automatisiert einlesen kann, wenn der Steuerberater diese Daten bekommt, und an das Finanzamot weiterleitet._
_mit Excel lässt sich das sicher auch umsetzen, und somit auch für keinere Mini-Firmen machbar._
@@FrauHaferniehl Meine 'Mini-Firma' macht eine EÜR und meine Rechnungen werden mit einem selbsterstellten Acces-Programm erstellt, natürlich als pdf. Jede pdf kann heute schon vollständig ausgelesen und evrarbeitet werden, egabl, anb welcher Stelle welche Informationen stehen. Ich habe also auch kein umfängliches Buchungsprogramm sondern freeware, mit der ich völlig zufrieden bin. Jede zusätzliche Ausgabe für eine Buchhaltung und Zusatzprodukte führen endgültig zu Verlusten. Es ist somit überhaupt nicht darstellbar und führt dazu, dass am 31.12.2026 die Lichter ausgehen werden.
Die IHK sagt mir, dass die E Rechnung am 01. Januar 2025 noch keine Pflicht ist. Was stimmt denn nun?
Die IHK lügt 😅 Google das Thema gerne mal. Im Augenblick spricht fast jeder Steuerberater davon und es gibt hunderte Quellen
Was passiert, wenn ich als Selbstständiger nicht zur Buchhaltung verpflichtet bin (EÜR?)
Wenn du Rechnungen an Unternehmen schreibst, bist du spätestens ab 2028 mit dabei. Und wenn du Rechnungen von Unternehmen bekommst, bist du ebenso verpflichtet, die empfangen zu können. Das hat EÜR oder nicht nichts zu tun.
Vielen Dank für die Erklärung, aber bitte doch gleich am Anfang und nicht erst nach 5 Minuten erwähnen, für wen es nicht Pflicht ist: Nicht bei B2C und nicht unter 250 Brutto. Auch nebenberuflich selbständig steuerliche Kleinunternehmer haben nicht unbegrenzt Zeit sich komplette Videos anzusehen, die nicht für sie gelten. In diesem "feinen" Land hat man als Selbständiger schon genug "Spass".
Danke für das Feedback! Werde ich beherzigen.
Ich versuche auch sonst schon immer ganz am Anfang zu sagen, für wen das Video relevant ist. Das ist in diesem Video etwas abhanden gekommen, weil das Thema wirklich komplex ist.
Mit 250 Brutto ist Jahreseinkommen 250.000 brutto gemeint?
@@claudiaganzenmuller6665 Nein, es geht hier um Kleinbetragsrechnungen: th-cam.com/video/u8U1A0Dac1k/w-d-xo.htmlsi=epgH5etNUO49taW3
Heute, am 23.05.2024, erhielt ich eine E-Mail vom Steuerberater, dass sich die Rechnungsmethode geändert hat. Ich habe auf TH-cam gesucht und festgestellt, dass Sie über diese Änderung sprechen Modell für diese elektronische Rechnung, damit wir es einsehen können?
Ich glaube, ich bin nicht dabei, weil mein monatliches Einkommen zweitausend Euro oder weniger beträgt
Dein Einkommen spielt dabei keine Rolle
Die haben sie doch nicht mehr alle am Lattenzaun! Was sollen diese ganzen Vorschriften bringen? Unterm Strich überhaupt nichts, genau wie die Umstellung der Postleitzahlen!
Für die Automatisierung der Buchhaltung ist das ein unglaublich wichtiger Schritt
was ist mit SevDesk?
Bei denen gehe ich auch sehr stark davon aus, dass sie das alles pünktlich implementieren.
Würde mich im Geringsten nicht wundern, wenn wir Privatleute untereinander die XRechnung austellen müssen
Verstehe ich nicht ganz. Privatleute dürfen gar nicht so einfach Rechnungen ausstellen.
Das hört sich ja erst mal ganz gut an. Jedoch hast Du vergessen, die meisten Firmen werden ihr Rechnungen demnächst als E-Rechnungen versenden. Was ist dann, wenn Du diese nicht verarbeiten kannst?
Da wirst du (wie alle Unternehmen) nicht umhin kommen, dir eine entsprechende Softwarelösung anzuschaffen.
Ab 01.01.2025 bist du verpflichtet dieses empfangen zu können.
Was soll das Ganze ?.. kein Bargeld und den scheiss auch noch na super.
Ein weiterer Schritt zum überwachungsstaat
Überwachung ist eine der Kernfunktionen des Finanzamtes. Aber das ja schon immer 🤷♂️
Was ist wenn ich keine Software nutzen will. Ich bin jetzt gezwungen Buchhaltungssoftware zu kaufen??? Was soll das!
Ehrlicherweise brauchst du schon die ganze Zeit eine Software. Rechnungen mit Word oder Excel sind nicht GoBD-konform. Eine Buchhaltung ohne Buchhaltungssoftware ist in nahezu allen Fällen nicht rechtssicher.
Bei mir läuft es seit 8 Jahren mit PDF-Dateien. Das ist einfach wieder nur unausgegorene EU-Scheiße. Muss den Bürger psychisch belasten und am Ende schön viel Geld kosten. So mit der EU-DSGVO, das hat mich 3.000 Euro gekostet für nichts und wieder nichts, dieser Dreckscheiß.
Aber bis jetzt war es ja okay. Es geht wieder nur ums Geld 💰
💸Wir haben gestern ein Video dazu veröffentlich, wie ihr kostenlos E-Rechnungen verschicken könnt. -> th-cam.com/video/nbuN0sc5CQw/w-d-xo.html
Wer von der Regierung hat sich dieses Gestylte ausgedacht?
Die E-Rechnung basiert auf einer EU-Richtlinie.
Wie is das dann mit dem Datenschutz? Ich darf ja ohne Zustimmung des Kunden keine Rechnung per E-Mail senden, weil das etwa so sicher ist wie eine Postkarte. Verschlüsseln wir jetzt endlich E-Mails?
Du darfst deine E-Mails schon immer verschlüsseln.
Und die Zustimmungspflicht wird ab dem 1.1.2025 umgedreht. Dann brauchst du eine Zustimmung vom Empfänger, wenn du keine elektronische Rechnung versendest.
Erst mal einen Kunden finden, der einen Schlüssel hat, gegen den zu verschlüsseln kannst.
@@STEUERFIT.Selbststaendige das heißt ich sende dann unverschlüsselte E-Rechnungen? Weil verschlüsseln dürfen hat ja leider nichts mit der Realität zu tun, dass die meisten einfach keine verschlüsselten E-Mails können.
@@MarcusWolschon ich kann dem Kunde das Einrichten ja als Dienstleistung verkaufen…
Beratungsleistungen in dem Bereich werden in den nächsten zwei Jahren extrem durch die Decke gehen. Wenn du sowieso Berater bist, würde ich voll auf das Thema setzen 🙂
Und zur Frage: Ich weiß natürlich nicht, wie die gelebte Praxis in der Zukunft aussehen wird. Aber im Zweifel verschickst du eine unverschlüsselte E-Mail, ja 👍
Wie is hier die Aufbewahrungsfristen?wo soll man das alles achivieren?
Hallo und danke für die Info. Wird denn die rudimentäre Rechnung in Kontist auch auf e-Rechnung umgestellt werden? Danke wenn Du das klären könntest LG
Ich bin ja seit etwa einem Jahr nicht mehr bei Kontist, aber ich versuche es mal herauszufinden 👍
Aber generell müssen sie es ja umstellen. Das ist ja kein Macht-das-vllt-wenn-ihr-Lust-habt-Gesetz.
@@STEUERFIT.Selbststaendige lieben Dank!
Welches Buchhaltungsprogramm empfiehlst du und kostet nicht die Welt? 🌍
Ich selbst benutze Lexoffice. Preislich liegen die Tools alle nicht so weit auseinander.
💸Wir haben gestern ein Video dazu veröffentlich, wie ihr kostenlos E-Rechnungen verschicken könnt. -> th-cam.com/video/nbuN0sc5CQw/w-d-xo.html
Ich schreibe meine Rechnungen von Hand mit Firmenstempel drauf und Fertig.
Sehr gut
Sind papierrechnungen noch erlaubt?
Katastrophe. Effektiver kann man Lebenszeit nicht verschwenden.
@@peetfischer1269 Also ich brauche keine Minute für die Rechnung, vor Ort beim Kunden! Kein Drucker oder Strom nötig! Generell läuft eh 80% Cash auf die Hand und ohne Rechnung, effektiver geht nicht mehr.
@@martinmayer9288 und deine Buchhaltung machst du auch per Hand mit Papier? Und die EÜR? Die akzeptiert Papa Finanzamt nur in digital. Spätestens dann musst du ALLES eintippen. Riesen Aufwand.
Sie sehen eine Dauerwerbesendung für Lexoffice!