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wow ich danke dir so vielmals für diese informativen Videos. Du ahnst nicht wie viel mir deine ganzen Playlisten weitergeholfen haben. Einfach der Hammer
Punkt 1 musste ich weng grinsen, da haben die meisten Arbeitgeber eher Angst ihren Arbeitnehmer zu verlieren und setzten ihn damit eher unter Druck. Es gibt genug die über ihr Nebengewerbe in die volle Selbstständigkeit gehen können!!
Hi Melchior, Ein Problem was ich bei meiner Gründung hatte ist, dass ich im April gegründet habe und somit nicht die vollen 22.000€ Umsatzschwelle hatte sondern nur anteilig von April bis Dezember. Ich glaube das ist ein sehr sehr sehr wichtiger Punkt den viele übersehen. Die wenigsten Gründen ja genau im Januar. Ich hätte auch noch eine frage. Könntest du ein Grundlagen Video zum OSS machen der die Punkte im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abdeckt? Ich weiß dass das ein eigenes Gebiet ist und komplex ist. Allerdings ist es evtl. Trotzdem möglich die Grundlagen anhand des Fragebogens etwas genauer zu beleuchten. Vielen Dank für die Videos! Kontist Geschäftskonto ist super 👍
Moin Melchior, klasse Video wie immer. Sehr informativ und unterhaltsam. Die Regelungen zur Nebentätigkeit sind tatsächlich gar nicht so strikt wie man denkt. Ja dein Arbeitgeber kann im Vertrag festlegen, dass diese Nebentätigkeit genehmigungspflichtig ist. Das macht die Klausel allerdings nicht mehr rechtens als möglich. Der Arbeitgeber, kann dir die Nebentätigkeit nur bei berechtigtem Interesse verbieten. Viel logischer wäre es also von einer Anzeigepflicht zu sprechen, statt von einer Genehmigungspflicht. Denn der AG hat keine andere Wahl als die Nebentätigkeit zu genehmigen, wenn er keine Begründung findet, warum seine Interessen gefährdet sind. Klauseln die von vornerein Nebenjobs/Nebengewerbe verbieten sind rechtswidrig. Hat wenig mit Steuern zu tun, aber war mir wichtig zu erwähnen. 😊
@@Bilxl12 im öffentlichen Dienst ist es etwas strenger. Hier gelten Genehmigungspflichten und Zeitrestriktionen. Während man in der Privatwirtschaft theoretisch das Angebot des Arbeitgebers zur Genehmigung von 10 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit für das Nebengewerbe ablehnen kann und sagen kann man will 15 oder sogar gar keine restriktion geht das im Amt/ öffentlichen Dienst nicht. Hier gibt es auch nochmal Unterschiede zwischen Amtsträgern und im öffentlichen Dienst beschäftigten, da hört mein Wissen so langsam auf. Allerdings bist du im öffentlichen Dienst immer auf eine Einigung mit deinem Arbeitgeber angewiesen um diese Nebentätigkeit auszuführen. In der Privatwirtschaft, auch wenn es natürlich besser für das Arbeitsverhältnis ist, nicht. Hier darfst du der Tätigkeit nachgehen und musst deinen Arbeitgeber lediglich informieren. Auf eine Genehmigung warten musst du hier nicht. Hast du eine Einigung mit Zeitrestriktion unterschrieben musst du dich natürlich daran halten.
Wenn ich auf die Kleinunternehmerreglung verzichte, aber nicht soviel Umsatz mache, so dass ich theoretisch in der Kategorie "Kleinunternehmerreglung" falle. Wie sieht es dann mit der Besteuerung aus. Werde ich dann trotzdem wie ein kleinunternehmer behandelt obwohl ich die Kleinunternehmerreglung nicht in Anspruch genommen habe? Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen ❤️ Liebe Grüße
Wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, dann bist du voll Umsatzsteuerpflichtig. Geht mir genauso. Habe auch darauf verzichtet. Aber dafür hast du auch einen Vorsteuerabzug aus den Ausgaben.
Danke für die vielen lehrreichen Videos! Dennoch eine Frage: Ist die Nutzung der Kleinunternehmerregelung geeignet um dem Vorwurf der Liebhaberei zu entgehen oder sind die beiden Dinge gar nicht miteinander "verwandt"?
Die beiden Dinge haben gar nichts miteinander zu tun. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Regelung für die Umsatzsteuer und Liebhaberei gibt es nur bei der Einkommensteuer.
Super Video, danke! Ich habe tatsächlich eine Frage: Wenn ich einen 30h Teilzeitjob habe und ein Nebengewerbe aufnehmen möchte, gelten dann die gleichen Dinge? (30h Teilzeitjob = Hauptberuf?)
Ja, das ist dann dein Hauptberuf und darueber laeuft auch deine Sozialversicherung. (War bei mir ein Jahr so). Solange es eine Festanstellung ist und es dein Hauptberuf ist (du am meisten Zeit investierst und am meisten Geld verdienst) ist egal ob 40 oder 30h.
Die Frage kann ich dir nur für die Praxis beantworten. Wir haben das nie gemacht und auch nie Probleme bekommen. Ich will aber nicht ausschließen, dass es nicht unter Umständen irgendwo ein Gesetz geben könnte, dass das vorschreibt.
Wie ist dass wenn man Azubi ist in einem Unternhemen und ein nebengewerve im Bereich E-Commerce machen möchte und der Gewinn des Nebengewerbes auf einmal größer wird als das Azubi Gehalt bekommt mann dann irgendwelche probleme
hi es hat zwar wenig mit diesem Video zutun aber eine Frage habe ich trotzdem. Wenn ich ein System von verschiedenen Lieferanten gekauft habe, kann ich es mit verschiedenen Belegen als eine Anlage abschreiben? Die Gesamtsumme ist natürlich höher als 801€. Es ist ein Lampensystem also Schinen, Lampen und Verbinder.
Also ich kenne es so: Ein Anlagegut ist dann fertig, wenn es voll funktionstüchtig ist. Also kann es schon sein, dass dein System abgeschrieben werden musst. Es kommt nicht darauf an, wo du die Einzelteile kaufst. Es ist schwierig so etwas schriftlich zu erklären. Aber als Beispiel nehme ich mal den PC. Wenn du ihn selber zusammenbaust, dann zählt am Ende das Gesamtgerät. Egal, wo du die Einzelteile gekauft hast. Bei größeren Objekten wäre es z.B. ein Gebäudebau oder eine Maschine.
Hi , wie ist es wenn ich ein Haupt Job habe und zusätzlich schon ein Reise Gewerbe habe und noch ein neben Gewerbe anmelden möchte. Wie gehe ich vor? Ist das überhaupt möglich? Dankeschön im Voraus für die antworten 🙏🏻🤗
Hallo… und danke für diesen Beitrag. Ich bin leidenschaftliche Bastlerin, fertige Projekte aus Papier, habe mir über die letzten 3 Jahre ein Bastelzimmer mit viel Werkzeug und Material angelegt. Bisher habe ich nur aus Freude gewerkelt und Verpackungen usw. verschenkt. Meine Frage zielt auf die Gründung eines Kleinunternehmens im Jahr der Anmeldung. Wie viele Jahre rückwirkend kann ich Kosten für bereits angeschafftes Material und Werkzeug in der Steuererklärung absetzen? Ich freue mich auf deine Antwort und sende sonnige Grüße Kerstin
Hallo Kerstin! :) Diese Kosten kannst du bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen. Wichtig ist hierfür, dass du alle Belege gesammelt hast und natürlich ein Bezug der Kosten zur selbstständigen Tätigkeit vorliegen muss. Weitere Infos findest du in diesem Video: th-cam.com/video/fewB7gpTT94/w-d-xo.html Viel Erfolg! 🚀
😅 wenn man ein nebengewerbe hat und freunde gerne helfen würden wie funtioniert das besipielsweise: wenn man ein Weihnachtstand hat. 🫠 Deine Videos sind top danke aufjeden fall
Moin, klasse Video!!! Danke!! Wie ist es denn wenn ich von meinem Hauptjob Gehalt jeden Monat Geld auf meine Geschäftskonto überweise weil ich damit meine Selbständigkeit aufbauen möchte und Produkte kaufe. Wie gebe ich das denn bei der Steuererklärung an? Weil auf dem Geschäftskonto ist es ja eine Einnahme. Danke schon mal
Das ist eine Privateinlage und die ist steuerlich neutral. Ich hab zu dem Thema auch schon einmal ein eigenes Video gedreht. Schau es dir gern einmal an: th-cam.com/video/KGTBwx4bvZ0/w-d-xo.html
Die Videos sind sehr hilfreich. Zu einer Thematik finde ich bisher aber nichts brauchbares: Was ist bei der Geschäftsaufgabe zu beachten? Und angenommen, das Geschäftskonto wird aufgelöst und der gesamte Gewinn wird eines Tages auf das private Konto übertragen, wie macht sich das in der Einkommenssteuererklärung bemerkbar? Für mich ist die Thematik ganz neu, ich möchte mir jedoch schon vor Beginn eines Nebengewerbes im Klaren sein.
Gut, dass du dich schon vor der Anmeldung mit dem Thema beschäftigst. Dazu haben wir tatsächlich ein Video aufgenommen. Hier gibt's mehr Infos: th-cam.com/video/ZKMpXVCKczM/w-d-xo.htmlsi=vu62dD2rGuYTSXne
In meinem Arbeitsvertrag steht nichts drin das ich kein Nebengewerbe führen darf, lediglich einen Nebenjob muss ich offenbaren. Da dieses Gewerbe nichts mit meinem Hauptberuf zu tun hat ist es arbeitsrechtlich unbedenklich gekündigt zu werden. Zur Haupteinnahme gehört das Nebengewerbe nicht, da es in der Zeit von Montag bis Freitag Abend 3 Stunden betrieben würde und als Kleingewerbe angemeldet wird
Solange du nicht zu viel verdienst/arbeitest bleibst du in der Regel familienversichert. Am besten sprichst du da einmal mit deiner Krankenversicherung. Die können dir am besten weiterhelfen.
Wie sieht das denn aus als Erwerbsminderungsrenter mit Pflegegrad 1? Meine 2 Geschäftsideen: 1 Anbau Medizienisches Cannabis für ME/CFS (eine meiner Krankheiten) oder 2. Daytrading mit Kryptowährungen z.B. Bitcoin, Solana, usw. ....
Als EM - Rentner kannst du gewerblich tätig werden. Deine Rente wird aber gekürzt oder gestrichen, wenn du die Arbeitszeitgrenzen für die EM - Rente überschreitest (bei voller EM - Rente als 3 Stunden täglich). Deine EM - Rente wird ebenfalls gekürzt, wenn dein Gewinn in 2024 rd. 18.000 Euro übersteigt. Handel mit Kryptos ist nur bei entsprechend hohen Umsätzen/Gewinnen ein Gewerbe, daher für die meisten bei der Rente nicht relevant. Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie oben. ABER: Handelst du mit fremden Geld, ist das nicht nur ein Gewerbe, du brauchst dann auch eine Zulassung von der BaFin.
Habe seit mehreren Jahren ein Kleingewerbe in der Fotografie. Will jetzt zukünftig auch Reselling betreiben. Wird dazu ein weiters Kleingewerbe angemeldet, oder kann ich mein vorhandendes irgendwie erweitern? Bei der Steuererklärung 2 verschiedene EUR machen?
Steuer fand ich bisher ja persönlich total lahm.🤪🫣 ABER das Video hat mich von Anfang an gefesselt und ist selbst für mich interessant und verständlich gewesen, vielen Dank. 🙏🏼
Moin, richtig cooles Video erstmal. Ergeben sich Unterschiede für Beamte? Also wie gehen davon aus, dass der Dienstherr einem die Nebentätigkeit bereits genehmigt hat. Ich bleibe jetzt innerhalb der Kleinunternehmer Regelung und mache 20000€ Umsatz. Da ich investieren möchte, gebe ich aber genau 18000€ aus und damit bleiben 2000€ übrig. Diese 2000€ Gewinn werden sind ja dann Einkommensteuerpflichtig. Kannst du mir etwa sagen, wie viel das wäre? So wie ich das verstanden habe, macht es ja Sinn am Anfang eher minus als Plus zu machen. Ist es aber nicht so, dass wenn man 3 Jahre Minus macht, dass Gewerbe durch das Finanzamt geschlossen wird und als „Liebhaberei“ angetan wird? Sorry für die vielen Fragen, aber ich beabsichtige nächstes Jahr als Einzelunternehmer nebenbei noch was zu machen ☺️
Das Finanzamt kann das Gewerbe nicht schließen. Wenn mehrere Jahre Verluste entstehen, wird das Finanzamt eine Totalgewinnprognose anfordern und von dir Auskünfte haben wollen, was du unternehmen willst, um künftig Gewinne zu machen. Anhand dieser Unterlagen entscheidet das Finanzamt, ob es sich um ein Gewerbe oder Liebhaberei handelt. Liebhaberei heißt dann nicht, dass dein Gewerbe geschlossen wird, sondern die Verluste steuerlich nicht anerkannt werden. Beachte aber: Liebhaberei gilt nur für die Einkommensteuer, nicht aber für die Umsatzsteuer. Die musst du ggf. trotzdem zahlen. Wieviel Steuer auf die 2.000 Euro Gewinn anfallen, ist abhängug von deinen weiteren Einkünften und persönlichen, die Steuer beeinflussenden Gegebenheiten.
Du sagst alle Einkünfte aus dem Hauptberuf und aus dem Gewerbebetrieb werden zusammen versteuert. Wie sieht es hier mit der Steuerklasse aus? Müssen die Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb, aufgrund der Nebentätigkeit, nicht mit der Steuerklasse 6 versteuert werden?
In Deutschland gilt: Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, die aus dem steuerpflichtigen Einkommen, dass du im Rahmen deiner Jahressteuererklärung angibst ermittelt wird. Die Lohnsteuer, die du als Arbeitnehmer zahlst, ist lediglich eine Vorauszahlung auf deine anfallende Jahressteuer. Die fällt je nach Steuerklasse unterschiedlich aus, weil in die Steuerklasse Arbeitnehmerpauschbetrag und Sozialversicherungsbeiträge schon einbezogen wurden. Die Endabrechnung erfolgt alsi der Steuererklärung. Als Einzelunternehmer zahlst du auch keine Lohnsteuer, sondern ggf. entsprechend deinem Gewinn unter Berücksichtigung deines Arbeitslohns und der zu zahlenden Lohnsteuer vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen.
Wie ist es denn, wenn man zur Zeit ein Angestelltenverhältnis hat, sich aber in genehmigter Elternzeit befindet. Ich habe kein Einkommen von meinem Haupt AG möchte und kann aber selbstständig arbeiten (wegen der Zeiteinteilung und der Betreuung meines Kindes) Eine Genehmigung zur Ausübung einer Nebenberuflichen Tätigkeit habe ich bekommen. Meine Haupteinnahme wäre dann meine Selbstständige Arbeit, melde ich dann ein Nebengewerbe an, oder ein Kleinunternehmen? Danke dir und liebe Grüße
Für das Finanzamt gibt es weder ein Klein- noch ein Nebengewerbe. Die steuerlichen Verpflichtungen sind bei allen Gewerben identisch (Unterschiede nur nach Gewinn oder Umsatz). Lediglich bei der Gewerbeanmeldung wirst du gefragt, ob du das Gewerbe im Nebenerwerb betreibst. Das ist aber nur eine Angabe für die Statistik. Lediglich bei der Umsatzsteuer gibt es die Kleinunternehmerregelung. Die hat aber nichts mit der Anmeldung des Gewerbes zu tun.
Muss ich wenn ich im Fragebogen für steuerlichen erfassung die Umsatzsteuerid beantrage und die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehme ebenfalls eine Umsatzsteuer Erklärung abgeben? Da ich kleinunternehmer bin brauche ich das doch gar nicht oder? Aber wenn ich die Umsatzsteuerid beantrage dann schon? Bin verwirrt brauche professionelle Hilfeeeeee
Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer bezahlen. Aber jeder Kleinunternehmer muss eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Das hat mit der Umsatzsteuer ID nichts weiter zu tun.
Gibt es Probleme wenn man in der Steuererfassungsbogen den Kleinunternehmerreglung in Anspruch nimmt und gleichzeitig Die Ust Id beantragt? Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen ❤ Liebe Grüße
Hallo. Wenn ich eine Vollzeitstelle habe und mit Affiliate-Marketing beginnen möchte, zum Beispiel auf Amazon, und anfangs nicht viel davon profitiere, zum Beispiel 100 € im Monat, muss ich trotzdem ein Gewerbe anmelden und Steuern zahlen?
Wie sieht das eigentlich für Schüler/Studenten aus? Vor allem mit der Krankenversicherung. Müsste ich mich dann privat versichern wenn ich familienversichert bin?
Im Wesentlichen läuft es dann genauso. Du kannst auch „hauptberuflich“ Student oder Schüler sein und nebenberuflich selbstständig. Dann bist du über deinen „Hauptjob“ mitversichert (also Familienversicherung oder studentische Versicherung). Aber du solltest das unbedingt vorher mit der Krankenkasse besprechen.
Wie sieht es denn aus bei der vollen Erwerbsminderungsrente, die bekommen ja in Deutschland null mehr geld für diese ganze Inflation und Mehrkosten Strom usw. Kann man da ein Kleingewerbe anmelden, wo man maximal 10 Stunden die Woche von zuhause aus z.b. Kosmetiktaschen näht und diese verkaufen möchtest. Aber nie mehr als 500 Euro pro Monat, wenn überhaupt, wie sieht da die Lage aus? Danke für die Antwort und vlg
Du kannst als EM - Rentner ein Gewerbe anmelden. Überschreitest du mit deiner Arbeitszeit (bei voller EM - Rente 3 Stunden täglich) die Grenzen der Rentenversicherung wird deine Rente gekürzt oder gestrichen. Überschreitest du die Einkommensgrenze (bei voller EM - Rente rd. 18.000 Gewinn in 2024) wird deine Rente gekürzt.
Hallo Danny, ich hab auch nur zufällig hier reingeschaut, weil YT es grade vorgeschlagen hat. Wenn du Fragen hast, stell die besser unter den jeweils aktuellen Videos (auch wenns grad nicht zum Thema passt), da bekommst du eher eine Antwort. Liebe Grüße
Ich möchte gerne bei Amazon gerne Malbücher, Rätselheft verkaufen! Was braue ich dann! Passives Einkommen! Kleinunternehmen? Danke! Danke nochmal für deine Erklärung!
Ein Punkt der mir einfällt: Wenn ein Gewerbe auf die eigene Wohnanschrift angemeldet wird, sollte dies ebenfalls noch vorher vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sein. Ansonsten kann eventuell eine Kündigung der Wohnung drohen.
Hast du das erlebt? Ich halte das für äußerst unwahrscheinlich und habe es in 10 Jahren Steuerberatung auch noch nie mitbekommen, dass es da Probleme gab. Ich wüsste auch nicht, auf welcher Grundlage der Vermieter das verbieten sollte.
@@STEUERFIT.Selbststaendige "Für Tätigkeiten ohne Außenwirkung kann der Mieter nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vom Vermieter eine Erlaubnis einfordern. Der Vermieter ist in der Regel verpflichtet eine Erlaubnis zu erteilen, wenn der Mieter die Wohnung zwar beruflich nutzt, dies aber keine weiteren Auswirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter hat als bei einer normalen Wohnungsnutzung". Es ist in der Regel kein Problem, wenn der Vermieter aber nachweisen kann, dass die Immobilie durch den gewerblichen betrieb höher belastet wird (Abnutzung etc), dann kann das verboten werden. Sonderfall "Feriengäste als Untermieter": Hierbei kann die gewerbliche Nutzung des gemieteten Objekt als Ferienwohnung zur Untermiete über den Mietvertrag verboten sein, sonst ist auch das erlaubt :)
Du kannst als EM - Rentner ein Gewerbe anmelden. Überschreitest du mit deiner Arbeitszeit (bei voller EM - Rente 3 Stunden täglich) die Grenzen der Rentenversicherung wird deine Rente gekürzt oder gestrichen. Überschreitest du die Einkommensgrenze (bei voller EM - Rente rd. 18.000 Gewinn in 2024) wird deine Rente gekürzt.
Das heißt, man kann auch studieren, BAföG beziehen, einen Werkstudierendenjob haben und ein Gewerbe betreiben und das Werkstudigehalt mit den Verlusten aus dem Gewerbe zusammenrechnen und quasi so noch volles BAföG beziehen, weil man immer mehr in sein Gewerbe reininvestiert?
Im Normalfall muss er das sogar, da Ehegatten zusammen (also mit den Einkommen von beiden Ehegatten) veranlagt werden. Ihr könnt eine Einzelveranlagung beantragen, da zahlt ihr aber außer in Ausnahmefällen insgesamt mehr Steuern wir zusammen.
Hallo Ich habe dieses Jahr 6200€ Umsatz bei Ebay gemacht gemacht über 60 Artikel verkauft habe ich nicht als gewerbliche gemeldet . Und möchte ich nicht ab nächste Jahr mehr verkaufen. Muss ich Gewerbe anmelden oder nur Steuer Erklärung machen
Kommt drauf an. An der Steuerpflicht von ebay-Verkäufen hat sich nichts geändert. Verkaufst du "nur" deine alten Klamotten, wirst du da kaum Gewinne machen, und damit ist das weder steuerpflichtig noch ein Gewerbe . Machst du doch einen Gewinn mit einem Teil, das du noch kein Jahr besessen hast, sind das sonstige Einkünfte (steuerfrei bis 600 Euro). Kaufst du Waren, die du dann veräußerst, ist das ein Gewerbe.
geil, habe dieses Jahr viel Investiert und ein Minus erschaffen. Hat mich schon genervt. aber siehe, eigentlich bin ich durch das Hauptgewerbe noch weit von einem minus entfernt
Denkt auch an die gesetzliche Rentenversicherung! Wenn ihr nicht in einer berufsgenossenschaftlicher Rentenversicherung Mitglied seid, in denen andere Regeln gelten können, dann kann die Nebentätigkeit rentenversicherungspflichtig sein. Achtet bei euren Einnahmen/Rechnungen darauf, dass ihr nicht insgesamt 5/6 aller Einnahmen bei EINEM einzigen Kunden INNERHALB eines Jahres (01.01.xxxx-31.12.xxxx) generiert UND dass ihr nebenberuflich keine Tätigkeit ausübt, die von der Rentenversicherung als pflichtversicherte Beruf eingestuft ist (Lehrer und Dozenten, Hebammen und andere Angehörige von Pflegeberufen). Die große Frechheit dabei: Selbst wenn ihr im Hauptberuf ÜBER der Beitragsbemessungsgrenze verdient (also den maximalen Rentenbeitrag, der überhaupt geht), UND nebenberuflich aber Lehrer z.B. seid und damit eine pflichtversicherte Tätigkeit nebenberuflich ausführt, DANN müsst ihr trotzdem für die Nebentätigkeit Rentenbeiträge zahlen, obwohl ihr schon über dem Maximalbeitrag seid. Dann wird anteilig die Rentenzahlung bei eurem Hauptjob reduziert (auch für den Arbeitgeber der Anteil, kompliziertes Zurückrechnen und Rückabwicklung für euren Arbeitgeber) und den Rest bis zur Beitragsbemessungsgrenze wird von EUCH allein eingefordert.
Für die Einkommensteuer gibt es den Grundfreibetrag. Der liegt in diesem Jahr bei 11.784 €. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Regelung im Umsatzsteuergesetz und hat damit nichts zu tun.
Wie ist das denn eigentlich wenn man einen Hauptjob hat und Nebentätig selbstständig ist und dann noch einen Mini-Job annehmen möchte? Werden dann die 520€ doch versteuert?
@@STEUERFIT.Selbststaendige Aus steuerrechtlicher Sicht ist das vielleicht so, aber als freiwillig gesetzlich Versicherter werden Mini Job Einnahmen zum Einkommen dazugerechnet, welches für die Beitragsermessung der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge verwendet wird! ALSO VORSICHT! Abgaben zahlt man wahrscheinlich trotzdem. Kein Wunder, dass sich viele Selbstständige, wenn sie können, privat krankenversichern.
Lohnt es sich dann seinen Gewinn im Nebengewerbe dauerhaft durch Investitionen im Minus zu halten da das Geld sonst ohnehin durch die Besteuerung des Hauptjobs verloren geht?
Das Geld geht ja nicht vollständig verloren. Ein dauerhaftes Minus geht nicht, da das Finanzamt dir sonst Liebhaberei unterstellt und die Verluste nicht anerkennt.
Ja, gar kein Problem. Du solltest nur vorsichtig sein, wenn du in deinem Nebengewerbe mehr verdienst als in deinem Hauptjob. Aber wenn du beispielsweise 100.000 € als Angestellter verdienst, kannst du auch risikolos 60.000 € nebenbei als Selbstständiger verdienen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige ah ok ich denke werden die sozial Versicherung und alle Steuern regelmäßig abgezogen werden ..ich brauche dann dringend Steuerberater...ist so?
Thema Umsatzsteuer f Gastronomie. Im zweiten Halbjahr 2020 galten vorübergehend verringerte MwSt Sätze. 19% --> 16% und 7% --> 5%. Ende 2020 Stromauftrag unterzeichnet. Beginn war allerdings erst (wegen Restlaufzeit des vorherigen Anbieters) 01.01.2021. Alle Abschlagszahlungen wurden regelmäßig, vollständig und wie vereinbart gezahlt. Der Anbieter hatte dennoch erst Anfang 2023 die ersten Schreiben geschickt. Okay: Willkommensschreiben u Vertragsbestätigung u Abschlagsplan kam schon Ende 2020. Nur nichts in 2021. Ende 2022 kam eine Preisanpassung. Immer noch keine Rechnung. Vertrag beendet 31.12.2022. In 2023 kam Schlussabrechnung. Mit ausschließlich für die gesamte Zeitspanne (2021 u 2022) 16%. Natürlich sind geringere Gesamtkosten für mein Restaurant gut... :-) Muss ich mir einer Nachzahlung rechnen? Oder galten die 16% wegen Auftrag u Vertragsschluss im zweiten Halbjahr 2020? Oder galt die "Verlängerung" der 16% wegen der Sonderbehandlung für die Gastronomie?
Für Energieanbieter galt eine Sonderregelung, die konnten die Umsatzsteuersätze aufteilen, mussten aber nicht. Geringere Kosten hast aber nicht (außer du bist umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer) Ob du 16 Euro oder 19 Euro Steuer bezahlst, ist egal, da du den Betrag ja als Vorsteuer geltend machst. Deine Kosten bleiben also gleich.
3:09 WAS? Was isn das für ne bescheuerte Regelung? Warum darf mir der absolute Profi das Finanzamt dazu keine Tipps geben? Edit: Meine große Frage ist: Ab wann ergibt das alles überhaupt einen Sinn? Ich habe weder Kunden noch aufgebauten Shop, würde aber gerne ... und habe dementsprechend überhaupt keine Ahnung ob und wie viel ich von meinen Sachen verkaufen kann. Ich mein ich will mir nicht nen Haufen Arbeit mit Steuer und Versicherungen aufhalsen ohne das zu wissen. Kann man irgendwie "reintesten"? Gibt es irgendwo eine "Demoversion"? ^^
Bin nebenbei ein freiberuflicher Dozent in Sachen Fluhrförderzeuge . Mein Chef macht sogar Gebrauch daraus . Bin hauptberuflich als Logistikleiter im Großhandel tätig.
Möchte gerne mit der Person direkt Kontakt haben! Keine Figuren oder computer Verbindung wenn es geht? Ich habe keine Firma hatte nie ne Firma ! Verheiratet bin ich mit niemand ! Kinder ja! Aber das muss ich hier nicht schreiben ist auch privat Sache! Danke für Info ! Die sparkasse weist auch was Steuern für Auto sind! Für jeder Stadt immer was anderes ? Ich bewege mich kaum weit weg mit Auto !
Das mit der Genehmigung stimmt in vielen Fällen einfach nicht: Der Arbeitgeber darf pauschal die Nebentätigkeit nicht verbieten und muss auch keine Zustimmung geben. Als Arbeitnehmer ist man je nach Vertrag nur Meldepflichtig. D.h. man muss den Arbeitgeber nur informieren. Das steht z.B. in meinem Arbeitsvertrag, aber genehmigt muss hier gar nichts werden. * Wichtig ist nur: Er kann nur verbieten wenn man vorhat, bei der Konkurrenz zu arbeiten oder ein Konkurrenzprodukt zu baut. * Urlaub und Krankheitstage dienen der Erholung und Widerherstellung. Da „darf“ man nicht arbeiten, aber das muss er erstmal rausfinden ;) * Man muss das Arbeitszeitgesetz beachten. D.h. man darf nicht wegen der Nebentätigkeit müde zur Arbeit kommen und die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten. Man muss voll Leistungsfähig sein. Auch schwer beweisbar für den Arbeitgeber. Eine nicht gemeldet Tätigkeit ist kein Abmahn- oder Kündigungsgrund solange man die oberen Punkte nicht misachtet.
Hier geht es darum den Arbeitgeber zu informieren. "Genehmigt" werden muss hier gar nichts, außer man ist Beamter oder arbeitet in anderen Bereichen, die eine Gewisse Grundvoraussetzung haben, um in diesem Beruf zu arbeiten
@manuelkohn3244 Es ging nicht um sollte sondern um muss und gesetzliche Regeln. Da ist "sollte" generell die falsche Bezeichnung. Natürlich ist es falsch. Wurde in einem anderen Kommentar ausführlicher erklärt.
Es ist im Prinzip nicht falsch, wenn es im Arbeitsvertrag steht, muss man seinen Arbeitgeber informieren - verbieten darf man es dir nicht. Wenn nichts im Arbeitsvertrag steht, muss man auch niemanden informieren.
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Der Hammer, wie plausibel Du diese komplexen Sachverhalte erklären kannst👌
Danke 🤩🙏
Du erklärst das Mega gut. Danke 🙏🏻
Besonders den Hinweis mit dem Freibetrag fand ich super hilfreich. Besten Dank für die Klarstellung! :)
Stabil :D
10 Minuten, super geschnitten, knallharte Fakten. So muss das, danke!
Du bist denke ich der einziger auf TH-cam, der alles gut erklärt hat
Vielen Dank für die Arbeit und das Video. Habe jetzt mitlerweile ziemlich viele Videos angeschaut. Sind super informativ
Vielen Dank für die vielen sehr guten Tipps und die klasse Erklärungen
Deine Videos sind einfach super KLASSE 👍🏽👍🏽👍🏽
Danke!
Danke! 🙏💙
wow ich danke dir so vielmals für diese informativen Videos. Du ahnst nicht wie viel mir deine ganzen Playlisten weitergeholfen haben. Einfach der Hammer
Endlich jmd der das vernünftig erklärt
Richtig guter Inhalt, vielen Dank!🙏
Punkt 1 musste ich weng grinsen, da haben die meisten Arbeitgeber eher Angst ihren Arbeitnehmer zu verlieren und setzten ihn damit eher unter Druck.
Es gibt genug die über ihr Nebengewerbe in die volle Selbstständigkeit gehen können!!
Sehr informatives Video und leicht zu verstehen. Vielen Dank
Super Erklärung, danke👍🏽
Mega gute Infos !!! Ich danke dir 👍🏼
Super. Ich danke dir, sehr einfach und sachlich erklärt 👍
Super Hilfreich finde ich diese Videoreihe. Danke für diese Hilfe. Weiter so.
Hi Melchior,
Ein Problem was ich bei meiner Gründung hatte ist, dass ich im April gegründet habe und somit nicht die vollen 22.000€ Umsatzschwelle hatte sondern nur anteilig von April bis Dezember. Ich glaube das ist ein sehr sehr sehr wichtiger Punkt den viele übersehen. Die wenigsten Gründen ja genau im Januar.
Ich hätte auch noch eine frage. Könntest du ein Grundlagen Video zum OSS machen der die Punkte im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abdeckt? Ich weiß dass das ein eigenes Gebiet ist und komplex ist. Allerdings ist es evtl. Trotzdem möglich die Grundlagen anhand des Fragebogens etwas genauer zu beleuchten.
Vielen Dank für die Videos! Kontist Geschäftskonto ist super 👍
Moin Melchior, klasse Video wie immer. Sehr informativ und unterhaltsam.
Die Regelungen zur Nebentätigkeit sind tatsächlich gar nicht so strikt wie man denkt. Ja dein Arbeitgeber kann im Vertrag festlegen, dass diese Nebentätigkeit genehmigungspflichtig ist. Das macht die Klausel allerdings nicht mehr rechtens als möglich. Der Arbeitgeber, kann dir die Nebentätigkeit nur bei berechtigtem Interesse verbieten. Viel logischer wäre es also von einer Anzeigepflicht zu sprechen, statt von einer Genehmigungspflicht. Denn der AG hat keine andere Wahl als die Nebentätigkeit zu genehmigen, wenn er keine Begründung findet, warum seine Interessen gefährdet sind. Klauseln die von vornerein Nebenjobs/Nebengewerbe verbieten sind rechtswidrig.
Hat wenig mit Steuern zu tun, aber war mir wichtig zu erwähnen. 😊
Danke für die Ergänzung 🙂
Wie ist das wenn man im öffentlichen dienst ist?
@@Bilxl12 im öffentlichen Dienst ist es etwas strenger. Hier gelten Genehmigungspflichten und Zeitrestriktionen. Während man in der Privatwirtschaft theoretisch das Angebot des Arbeitgebers zur Genehmigung von 10 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit für das Nebengewerbe ablehnen kann und sagen kann man will 15 oder sogar gar keine restriktion geht das im Amt/ öffentlichen Dienst nicht. Hier gibt es auch nochmal Unterschiede zwischen Amtsträgern und im öffentlichen Dienst beschäftigten, da hört mein Wissen so langsam auf. Allerdings bist du im öffentlichen Dienst immer auf eine Einigung mit deinem Arbeitgeber angewiesen um diese Nebentätigkeit auszuführen. In der Privatwirtschaft, auch wenn es natürlich besser für das Arbeitsverhältnis ist, nicht. Hier darfst du der Tätigkeit nachgehen und musst deinen Arbeitgeber lediglich informieren. Auf eine Genehmigung warten musst du hier nicht. Hast du eine Einigung mit Zeitrestriktion unterschrieben musst du dich natürlich daran halten.
@@Bilxl12Beamte, Soldaten und Richter brauchen grundsätzlich die Genehmigung des Dienstherrn.
man man man WAS EIN GUTES VIDEO!!! DANKE 3-4 STEINE vom Herzen gefallen hahahah xD
Das freut mich 🤩
Mega Video ❤
Einfach Danke!!!
Sie sind lebende Legende
Wenn ich auf die Kleinunternehmerreglung verzichte, aber nicht soviel Umsatz mache, so dass ich theoretisch in der Kategorie "Kleinunternehmerreglung" falle. Wie sieht es dann mit der Besteuerung aus. Werde ich dann trotzdem wie ein kleinunternehmer behandelt obwohl ich die Kleinunternehmerreglung nicht in Anspruch genommen habe?
Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen ❤️
Liebe Grüße
Wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, dann bist du voll Umsatzsteuerpflichtig. Geht mir genauso. Habe auch darauf verzichtet. Aber dafür hast du auch einen Vorsteuerabzug aus den Ausgaben.
👍👍tolles video danke
Danke für die vielen lehrreichen Videos! Dennoch eine Frage: Ist die Nutzung der Kleinunternehmerregelung geeignet um dem Vorwurf der Liebhaberei zu entgehen oder sind die beiden Dinge gar nicht miteinander "verwandt"?
Die beiden Dinge haben gar nichts miteinander zu tun. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Regelung für die Umsatzsteuer und Liebhaberei gibt es nur bei der Einkommensteuer.
Klasse Erklärung :)
Sehr Interessant. Möchte gerne nach der Ausbildung nebenberuflich schlossern
Viel Erfolg! 🚀
@@STEUERFIT.Selbststaendige Danke
Super Video, danke! Ich habe tatsächlich eine Frage: Wenn ich einen 30h Teilzeitjob habe und ein Nebengewerbe aufnehmen möchte, gelten dann die gleichen Dinge? (30h Teilzeitjob = Hauptberuf?)
Würde mich auch interessieren.
Ja, das ist dann dein Hauptberuf und darueber laeuft auch deine Sozialversicherung. (War bei mir ein Jahr so). Solange es eine Festanstellung ist und es dein Hauptberuf ist (du am meisten Zeit investierst und am meisten Geld verdienst) ist egal ob 40 oder 30h.
@@Horrorzeitdanke ❤
Danke 🙏
Moin das Gegenrechnen Lohnsteuer gg Verlust klappt auch bei UG bzw GmbH?
Super💪sag mal angenommen ich melde ein nebengewerbe an und merke es läuft möchte dann hauptgewerbe muss ich ummelden?
Beim Finanzamt musst du dich nicht ummelden. Aber der Krankenkasse solltest du Bescheid geben.
@@STEUERFIT.Selbststaendige und muss ich das der Gemeinde der Stadt mitteilen oder nicht ?
Die Frage kann ich dir nur für die Praxis beantworten. Wir haben das nie gemacht und auch nie Probleme bekommen.
Ich will aber nicht ausschließen, dass es nicht unter Umständen irgendwo ein Gesetz geben könnte, dass das vorschreibt.
Danke Basti!!!
Wie ist dass wenn man Azubi ist in einem Unternhemen und ein nebengewerve im Bereich E-Commerce machen möchte und der Gewinn des Nebengewerbes auf einmal größer wird als das Azubi Gehalt bekommt mann dann irgendwelche probleme
Dankeschön 👌👍👍
Eure Themen sind super, mit der reinen App-Betreuung fürs Konto hab ich so meine Probleme... 😅😢
Was meinst du? Die Geschwindigkeit vom Kontist-Support?
@@STEUERFIT.Selbststaendige ja, telefonische Hotlines mit Menschen sind zwar voll retro, aber wenns eng wird, einfach Gold wert.
Ja, im Augenblick sind wir leider sehr dünn besetzt. Wir arbeiten daran, dass es zeitnah besser wird.
hi es hat zwar wenig mit diesem Video zutun aber eine Frage habe ich trotzdem. Wenn ich ein System von verschiedenen Lieferanten gekauft habe, kann ich es mit verschiedenen Belegen als eine Anlage abschreiben? Die Gesamtsumme ist natürlich höher als 801€. Es ist ein Lampensystem also Schinen, Lampen und Verbinder.
Also ich kenne es so: Ein Anlagegut ist dann fertig, wenn es voll funktionstüchtig ist. Also kann es schon sein, dass dein System abgeschrieben werden musst. Es kommt nicht darauf an, wo du die Einzelteile kaufst. Es ist schwierig so etwas schriftlich zu erklären. Aber als Beispiel nehme ich mal den PC. Wenn du ihn selber zusammenbaust, dann zählt am Ende das Gesamtgerät. Egal, wo du die Einzelteile gekauft hast. Bei größeren Objekten wäre es z.B. ein Gebäudebau oder eine Maschine.
Super👍sag mal nebenberuflich Rechnung Netto oder Brutto ?
Hi , wie ist es wenn ich ein Haupt Job habe und zusätzlich schon ein Reise Gewerbe habe und noch ein neben Gewerbe anmelden möchte. Wie gehe ich vor? Ist das überhaupt möglich?
Dankeschön im Voraus für die antworten 🙏🏻🤗
Hallo… und danke für diesen Beitrag. Ich bin leidenschaftliche Bastlerin, fertige Projekte aus Papier, habe mir über die letzten 3 Jahre ein Bastelzimmer mit viel Werkzeug und Material angelegt. Bisher habe ich nur aus Freude gewerkelt und Verpackungen usw. verschenkt. Meine Frage zielt auf die Gründung eines Kleinunternehmens im Jahr der Anmeldung. Wie viele Jahre rückwirkend kann ich Kosten für bereits angeschafftes Material und Werkzeug in der Steuererklärung absetzen?
Ich freue mich auf deine Antwort und sende sonnige Grüße
Kerstin
Hallo Kerstin! :)
Diese Kosten kannst du bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen. Wichtig ist hierfür, dass du alle Belege gesammelt hast und natürlich ein Bezug der Kosten zur selbstständigen Tätigkeit vorliegen muss.
Weitere Infos findest du in diesem Video: th-cam.com/video/fewB7gpTT94/w-d-xo.html
Viel Erfolg! 🚀
@@STEUERFIT.Selbststaendige Vielen Dank
😅 wenn man ein nebengewerbe hat und freunde gerne helfen würden wie funtioniert das besipielsweise: wenn man ein Weihnachtstand hat. 🫠 Deine Videos sind top danke aufjeden fall
Moin, klasse Video!!! Danke!!
Wie ist es denn wenn ich von meinem Hauptjob Gehalt jeden Monat Geld auf meine Geschäftskonto überweise weil ich damit meine Selbständigkeit aufbauen möchte und Produkte kaufe. Wie gebe ich das denn bei der Steuererklärung an? Weil auf dem Geschäftskonto ist es ja eine Einnahme. Danke schon mal
Das ist eine Privateinlage und die ist steuerlich neutral.
Ich hab zu dem Thema auch schon einmal ein eigenes Video gedreht. Schau es dir gern einmal an: th-cam.com/video/KGTBwx4bvZ0/w-d-xo.html
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke 🙏🏽
Die Videos sind sehr hilfreich. Zu einer Thematik finde ich bisher aber nichts brauchbares: Was ist bei der Geschäftsaufgabe zu beachten? Und angenommen, das Geschäftskonto wird aufgelöst und der gesamte Gewinn wird eines Tages auf das private Konto übertragen, wie macht sich das in der Einkommenssteuererklärung bemerkbar?
Für mich ist die Thematik ganz neu, ich möchte mir jedoch schon vor Beginn eines Nebengewerbes im Klaren sein.
Gut, dass du dich schon vor der Anmeldung mit dem Thema beschäftigst. Dazu haben wir tatsächlich ein Video aufgenommen. Hier gibt's mehr Infos: th-cam.com/video/ZKMpXVCKczM/w-d-xo.htmlsi=vu62dD2rGuYTSXne
In meinem Arbeitsvertrag steht nichts drin das ich kein Nebengewerbe führen darf, lediglich einen Nebenjob muss ich offenbaren. Da dieses Gewerbe nichts mit meinem Hauptberuf zu tun hat ist es arbeitsrechtlich unbedenklich gekündigt zu werden.
Zur Haupteinnahme gehört das Nebengewerbe nicht, da es in der Zeit von Montag bis Freitag Abend 3 Stunden betrieben würde und als Kleingewerbe angemeldet wird
Hey, vielen Dank für dein Video, habe auch schon einige andere von dir gesehen. Wie ist das als Schülerin mit den Versicherungen und dem Nebengewerbe?
Solange du nicht zu viel verdienst/arbeitest bleibst du in der Regel familienversichert. Am besten sprichst du da einmal mit deiner Krankenversicherung. Die können dir am besten weiterhelfen.
@@STEUERFIT.Selbststaendigevielen Dank für die schnelle Antwort.
Beachte aber: Unter 18 brauchst du die Zistimmung der Eltern UND des Familiengerichts für die Gründung eines Gewerbes.
Mehr dazu auch hier: th-cam.com/video/bhhM47SF93Y/w-d-xo.html
Wie sieht das denn aus als Erwerbsminderungsrenter mit Pflegegrad 1? Meine 2 Geschäftsideen: 1 Anbau Medizienisches Cannabis für ME/CFS (eine meiner Krankheiten) oder 2. Daytrading mit Kryptowährungen z.B. Bitcoin, Solana, usw. ....
Als EM - Rentner kannst du gewerblich tätig werden. Deine Rente wird aber gekürzt oder gestrichen, wenn du die Arbeitszeitgrenzen für die EM - Rente überschreitest (bei voller EM - Rente als 3 Stunden täglich). Deine EM - Rente wird ebenfalls gekürzt, wenn dein Gewinn in 2024 rd. 18.000 Euro übersteigt.
Handel mit Kryptos ist nur bei entsprechend hohen Umsätzen/Gewinnen ein Gewerbe, daher für die meisten bei der Rente nicht relevant. Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie oben.
ABER: Handelst du mit fremden Geld, ist das nicht nur ein Gewerbe, du brauchst dann auch eine Zulassung von der BaFin.
Also wenn ich jetzt ein Kleingewerbe bzw. nebengewerbe habe und noch normal angestellt bin habe ich einen Freibetrag von 22000€ im Jahr ?
Bis 22.000 Euro Umsatz kannst du auf die Umsatzsteuer verzichten.
Die Einkommensteuer und Gewerbesteuer musst du davon getrennt betrachten.
Habe seit mehreren Jahren ein Kleingewerbe in der Fotografie. Will jetzt zukünftig auch Reselling betreiben. Wird dazu ein weiters Kleingewerbe angemeldet, oder kann ich mein vorhandendes irgendwie erweitern? Bei der Steuererklärung 2 verschiedene EUR machen?
Du könntest eine Gewerbeerweiterung in deinem Gewerbeamt beantragen.
Steuer fand ich bisher ja persönlich total lahm.🤪🫣 ABER das Video hat mich von Anfang an gefesselt und ist selbst für mich interessant und verständlich gewesen, vielen Dank. 🙏🏼
Danke für das Lob! 🤩
Moin, richtig cooles Video erstmal.
Ergeben sich Unterschiede für Beamte? Also wie gehen davon aus, dass der Dienstherr einem die Nebentätigkeit bereits genehmigt hat.
Ich bleibe jetzt innerhalb der Kleinunternehmer Regelung und mache 20000€ Umsatz. Da ich investieren möchte, gebe ich aber genau 18000€ aus und damit bleiben 2000€ übrig.
Diese 2000€ Gewinn werden sind ja dann Einkommensteuerpflichtig. Kannst du mir etwa sagen, wie viel das wäre? So wie ich das verstanden habe, macht es ja Sinn am Anfang eher minus als Plus zu machen. Ist es aber nicht so, dass wenn man 3 Jahre Minus macht, dass Gewerbe durch das Finanzamt geschlossen wird und als „Liebhaberei“ angetan wird?
Sorry für die vielen Fragen, aber ich beabsichtige nächstes Jahr als Einzelunternehmer nebenbei noch was zu machen ☺️
Das Finanzamt kann das Gewerbe nicht schließen. Wenn mehrere Jahre Verluste entstehen, wird das Finanzamt eine Totalgewinnprognose anfordern und von dir Auskünfte haben wollen, was du unternehmen willst, um künftig Gewinne zu machen. Anhand dieser Unterlagen entscheidet das Finanzamt, ob es sich um ein Gewerbe oder Liebhaberei handelt. Liebhaberei heißt dann nicht, dass dein Gewerbe geschlossen wird, sondern die Verluste steuerlich nicht anerkannt werden.
Beachte aber: Liebhaberei gilt nur für die Einkommensteuer, nicht aber für die Umsatzsteuer. Die musst du ggf. trotzdem zahlen.
Wieviel Steuer auf die 2.000 Euro Gewinn anfallen, ist abhängug von deinen weiteren Einkünften und persönlichen, die Steuer beeinflussenden Gegebenheiten.
Du sagst alle Einkünfte aus dem Hauptberuf und aus dem Gewerbebetrieb werden zusammen versteuert. Wie sieht es hier mit der Steuerklasse aus? Müssen die Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb, aufgrund der Nebentätigkeit, nicht mit der Steuerklasse 6 versteuert werden?
In Deutschland gilt: Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, die aus dem steuerpflichtigen Einkommen, dass du im Rahmen deiner Jahressteuererklärung angibst ermittelt wird.
Die Lohnsteuer, die du als Arbeitnehmer zahlst, ist lediglich eine Vorauszahlung auf deine anfallende Jahressteuer. Die fällt je nach Steuerklasse unterschiedlich aus, weil in die Steuerklasse Arbeitnehmerpauschbetrag und Sozialversicherungsbeiträge schon einbezogen wurden.
Die Endabrechnung erfolgt alsi der Steuererklärung.
Als Einzelunternehmer zahlst du auch keine Lohnsteuer, sondern ggf. entsprechend deinem Gewinn unter Berücksichtigung deines Arbeitslohns und der zu zahlenden Lohnsteuer vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen.
Kann man Euch auch per Telefon ein paar wichtige Fragen stellen...natürlich nicht kostenlos...l.g
Noch ne frage zur Genehmigung vom Arbeitgeber. Wenn die nebenberufliche Tätigkeit ein Hobby ist muss ich das auch genehmigen lassen?
Nein, musst du nicht… außer du heißt Manuel Neuer und fährst als Hobby Ski 😉
@@STEUERFIT.Selbststaendige nein bin Imker.
Ich bin im öffentlichen Dienst tätig. Muss ich auch hier eine Genehmigung einholen?
Definitiv!
Wie ist es denn, wenn man zur Zeit ein Angestelltenverhältnis hat, sich aber in genehmigter Elternzeit befindet.
Ich habe kein Einkommen von meinem Haupt AG möchte und kann aber selbstständig arbeiten (wegen der Zeiteinteilung und der Betreuung meines Kindes)
Eine Genehmigung zur Ausübung einer Nebenberuflichen Tätigkeit habe ich bekommen.
Meine Haupteinnahme wäre dann meine Selbstständige Arbeit, melde ich dann ein Nebengewerbe an, oder ein Kleinunternehmen?
Danke dir und liebe Grüße
Für das Finanzamt gibt es weder ein Klein- noch ein Nebengewerbe. Die steuerlichen Verpflichtungen sind bei allen Gewerben identisch (Unterschiede nur nach Gewinn oder Umsatz). Lediglich bei der Gewerbeanmeldung wirst du gefragt, ob du das Gewerbe im Nebenerwerb betreibst. Das ist aber nur eine Angabe für die Statistik.
Lediglich bei der Umsatzsteuer gibt es die Kleinunternehmerregelung. Die hat aber nichts mit der Anmeldung des Gewerbes zu tun.
Muss ich wenn ich im Fragebogen für steuerlichen erfassung die Umsatzsteuerid beantrage und die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehme ebenfalls eine Umsatzsteuer Erklärung abgeben?
Da ich kleinunternehmer bin brauche ich das doch gar nicht oder? Aber wenn ich die Umsatzsteuerid beantrage dann schon?
Bin verwirrt brauche professionelle Hilfeeeeee
Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer bezahlen. Aber jeder Kleinunternehmer muss eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Das hat mit der Umsatzsteuer ID nichts weiter zu tun.
@@STEUERFIT.Selbststaendige die Umsatzsteuer Erklärung mache ich dann ebenfalls dann nur einmal im Jahr?
Ja genau 👍
Geht als Kleinunternehmer auch echt schnell. Hier findest du eine Anleitung: th-cam.com/video/X4_baImAlfY/w-d-xo.html
Hallo .Wenn ich dropshipping machen will ,kann ich mich als nebenberufliches Selbständigkeit anmelden?Obwohl ich Vollzeit angestellt bin?
Ja, absolut 👍
Gibt es Probleme wenn man in der Steuererfassungsbogen den Kleinunternehmerreglung in Anspruch nimmt und gleichzeitig Die Ust Id beantragt?
Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen ❤
Liebe Grüße
Nein, dann gibt’s gar keine Probleme. Man muss die USt-ID ja nicht benutzen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Vielen Dank für die schnelle Antwort.
hallo, ich würde gerne paar fragen stellen und zwar Gerne Telefonisch.
Hallo. Wenn ich eine Vollzeitstelle habe und mit Affiliate-Marketing beginnen möchte, zum Beispiel auf Amazon, und anfangs nicht viel davon profitiere, zum Beispiel 100 € im Monat, muss ich trotzdem ein Gewerbe anmelden und Steuern zahlen?
Ja 👍
Wie sieht das eigentlich für Schüler/Studenten aus? Vor allem mit der Krankenversicherung. Müsste ich mich dann privat versichern wenn ich familienversichert bin?
Im Wesentlichen läuft es dann genauso.
Du kannst auch „hauptberuflich“ Student oder Schüler sein und nebenberuflich selbstständig. Dann bist du über deinen „Hauptjob“ mitversichert (also Familienversicherung oder studentische Versicherung).
Aber du solltest das unbedingt vorher mit der Krankenkasse besprechen.
Hallo,
wenn man ein Nebengewerbe hat MwSt. Ausweisen ?
Wenn du nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, ja.
Wie sieht es denn aus bei der vollen Erwerbsminderungsrente, die bekommen ja in Deutschland null mehr geld für diese ganze Inflation und Mehrkosten Strom usw. Kann man da ein Kleingewerbe anmelden, wo man maximal 10 Stunden die Woche von zuhause aus z.b. Kosmetiktaschen näht und diese verkaufen möchtest. Aber nie mehr als 500 Euro pro Monat, wenn überhaupt, wie sieht da die Lage aus? Danke für die Antwort und vlg
Du kannst als EM - Rentner ein Gewerbe anmelden. Überschreitest du mit deiner Arbeitszeit (bei voller EM - Rente 3 Stunden täglich) die Grenzen der Rentenversicherung wird deine Rente gekürzt oder gestrichen. Überschreitest du die Einkommensgrenze (bei voller EM - Rente rd. 18.000 Gewinn in 2024) wird deine Rente gekürzt.
@@lutzvormann danke für die Antwort. Habe gar nicht mehr mit überhaupt einer Antwort gerechnet.
Hallo Danny,
ich hab auch nur zufällig hier reingeschaut, weil YT es grade vorgeschlagen hat. Wenn du Fragen hast, stell die besser unter den jeweils aktuellen Videos (auch wenns grad nicht zum Thema passt), da bekommst du eher eine Antwort.
Liebe Grüße
20 Std in der Woche, im Monat? Bitte genauere Angaben.
Ah sorry! Pro Woche 🙂
Ich möchte gerne bei Amazon gerne Malbücher, Rätselheft verkaufen! Was braue ich dann! Passives Einkommen! Kleinunternehmen? Danke! Danke nochmal für deine Erklärung!
Du musst ein Gewerbe anmelden. Mehr dazu findest du hier: th-cam.com/video/5LznsgvEaTs/w-d-xo.htmlsi=smqQ58Gwqc82FvYB
Ein Punkt der mir einfällt: Wenn ein Gewerbe auf die eigene Wohnanschrift angemeldet wird, sollte dies ebenfalls noch vorher vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sein. Ansonsten kann eventuell eine Kündigung der Wohnung drohen.
Hast du das erlebt? Ich halte das für äußerst unwahrscheinlich und habe es in 10 Jahren Steuerberatung auch noch nie mitbekommen, dass es da Probleme gab. Ich wüsste auch nicht, auf welcher Grundlage der Vermieter das verbieten sollte.
@@STEUERFIT.Selbststaendige "Für Tätigkeiten ohne Außenwirkung kann der Mieter nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vom Vermieter eine Erlaubnis einfordern. Der Vermieter ist in der Regel verpflichtet eine Erlaubnis zu erteilen, wenn der Mieter die Wohnung zwar beruflich nutzt, dies aber keine weiteren Auswirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter hat als bei einer normalen Wohnungsnutzung".
Es ist in der Regel kein Problem, wenn der Vermieter aber nachweisen kann, dass die Immobilie durch den gewerblichen betrieb höher belastet wird (Abnutzung etc), dann kann das verboten werden. Sonderfall "Feriengäste als Untermieter": Hierbei kann die gewerbliche Nutzung des gemieteten Objekt als Ferienwohnung zur Untermiete über den Mietvertrag verboten sein, sonst ist auch das erlaubt :)
Mega, danke 🙏
Interessant wäre zu wissen ob das das deutsche oder österreichische gemeint ist
Alles, was ich auf diesem Kanal erzähle, ist immer auf Deutschland bezogen 🙂
Mal eine Frage: kann ich als Rentner wegen Erwerbsminderung auch ein Nebengewerbe anmelden?
Du kannst als EM - Rentner ein Gewerbe anmelden. Überschreitest du mit deiner Arbeitszeit (bei voller EM - Rente 3 Stunden täglich) die Grenzen der Rentenversicherung wird deine Rente gekürzt oder gestrichen. Überschreitest du die Einkommensgrenze (bei voller EM - Rente rd. 18.000 Gewinn in 2024) wird deine Rente gekürzt.
► Mein Steuer-Buch für Gründer & Selbstständige: steuerfit.tv/40RkiQb
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bei einem kleingewerbe unter 22k unsatzt im ersten jahr ist man doch Umsatztsteuer befreit bzw muss man nicht aufführen oder?
Genau. Alles zur Kleinunternehmerregelung findest du hier: th-cam.com/video/89QIirxYjhA/w-d-xo.htmlsi=V6EVsNaS3FxKtciD
Das heißt, man kann auch studieren, BAföG beziehen, einen Werkstudierendenjob haben und ein Gewerbe betreiben und das Werkstudigehalt mit den Verlusten aus dem Gewerbe zusammenrechnen und quasi so noch volles BAföG beziehen, weil man immer mehr in sein Gewerbe reininvestiert?
Ich bin mir nicht sicher, ob das BaföG-Amt genauso rechnet wie das Finanzamt. Aber im Grundsatz wäre es so, ja
Wie ist das wenn mein Mann die Steuer macht kann er meine Anlage dann dazu machen von meinem Gewerbe?
Ich habe keine Hauptjob würde sich das negativ auf seine steuer auswirken
Im Normalfall muss er das sogar, da Ehegatten zusammen (also mit den Einkommen von beiden Ehegatten) veranlagt werden. Ihr könnt eine Einzelveranlagung beantragen, da zahlt ihr aber außer in Ausnahmefällen insgesamt mehr Steuern wir zusammen.
Hallo
Ich habe dieses Jahr 6200€ Umsatz bei Ebay gemacht gemacht über 60 Artikel verkauft habe ich nicht als gewerbliche gemeldet . Und möchte ich nicht ab nächste Jahr mehr verkaufen.
Muss ich Gewerbe anmelden oder nur Steuer Erklärung machen
Kommt drauf an. An der Steuerpflicht von ebay-Verkäufen hat sich nichts geändert. Verkaufst du "nur" deine alten Klamotten, wirst du da kaum Gewinne machen, und damit ist das weder steuerpflichtig noch ein Gewerbe . Machst du doch einen Gewinn mit einem Teil, das du noch kein Jahr besessen hast, sind das sonstige Einkünfte (steuerfrei bis 600 Euro).
Kaufst du Waren, die du dann veräußerst, ist das ein Gewerbe.
Bro was ist passiert hast du brief erhalten?
Bro und hast was erhalten vom Finanzamt?
geil, habe dieses Jahr viel Investiert und ein Minus erschaffen. Hat mich schon genervt. aber siehe, eigentlich bin ich durch das Hauptgewerbe noch weit von einem minus entfernt
Denkt auch an die gesetzliche Rentenversicherung! Wenn ihr nicht in einer berufsgenossenschaftlicher Rentenversicherung Mitglied seid, in denen andere Regeln gelten können, dann kann die Nebentätigkeit rentenversicherungspflichtig sein. Achtet bei euren Einnahmen/Rechnungen darauf, dass ihr nicht insgesamt 5/6 aller Einnahmen bei EINEM einzigen Kunden INNERHALB eines Jahres (01.01.xxxx-31.12.xxxx) generiert UND dass ihr nebenberuflich keine Tätigkeit ausübt, die von der Rentenversicherung als pflichtversicherte Beruf eingestuft ist (Lehrer und Dozenten, Hebammen und andere Angehörige von Pflegeberufen).
Die große Frechheit dabei: Selbst wenn ihr im Hauptberuf ÜBER der Beitragsbemessungsgrenze verdient (also den maximalen Rentenbeitrag, der überhaupt geht), UND nebenberuflich aber Lehrer z.B. seid und damit eine pflichtversicherte Tätigkeit nebenberuflich ausführt, DANN müsst ihr trotzdem für die Nebentätigkeit Rentenbeiträge zahlen, obwohl ihr schon über dem Maximalbeitrag seid. Dann wird anteilig die Rentenzahlung bei eurem Hauptjob reduziert (auch für den Arbeitgeber der Anteil, kompliziertes Zurückrechnen und Rückabwicklung für euren Arbeitgeber) und den Rest bis zur Beitragsbemessungsgrenze wird von EUCH allein eingefordert.
Danke für die Ergänzung!
Man darf nicht mehr als 20 Std. arbeiten Pro Woche oder pro Monat?
pro Woche
Was ist wenn man nur Teilzeit Arbeitet?
Dann solltest du unbedingt mit deiner Krankenversicherung sprechen. Dem Finanzamt ist es egal.
Wie ich verstanden habe,ist 11000€ Freibetrag bei Kleinegewerberegelung nur falls man keinen Hauptjob hat !😢
Für die Einkommensteuer gibt es den Grundfreibetrag. Der liegt in diesem Jahr bei 11.784 €. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Regelung im Umsatzsteuergesetz und hat damit nichts zu tun.
Wie ist das denn eigentlich wenn man einen Hauptjob hat und Nebentätig selbstständig ist und dann noch einen Mini-Job annehmen möchte? Werden dann die 520€ doch versteuert?
Nein, die 520 Euro bleiben immer steuerfrei
@@STEUERFIT.Selbststaendige Aus steuerrechtlicher Sicht ist das vielleicht so, aber als freiwillig gesetzlich Versicherter werden Mini Job Einnahmen zum Einkommen dazugerechnet, welches für die Beitragsermessung der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge verwendet wird! ALSO VORSICHT! Abgaben zahlt man wahrscheinlich trotzdem. Kein Wunder, dass sich viele Selbstständige, wenn sie können, privat krankenversichern.
Lohnt es sich dann seinen Gewinn im Nebengewerbe dauerhaft durch Investitionen im Minus zu halten da das Geld sonst ohnehin durch die Besteuerung des Hauptjobs verloren geht?
Das Geld geht ja nicht vollständig verloren.
Ein dauerhaftes Minus geht nicht, da das Finanzamt dir sonst Liebhaberei unterstellt und die Verluste nicht anerkennt.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Danke für die schnelle Rückmeldung.
Kannnals nebenerwerb im selbständig mehr als 60 000 €Brutto verdienen oder darf man nicht?
Ja, gar kein Problem. Du solltest nur vorsichtig sein, wenn du in deinem Nebengewerbe mehr verdienst als in deinem Hauptjob.
Aber wenn du beispielsweise 100.000 € als Angestellter verdienst, kannst du auch risikolos 60.000 € nebenbei als Selbstständiger verdienen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige ah ok ich denke werden die sozial Versicherung und alle Steuern regelmäßig abgezogen werden ..ich brauche dann dringend Steuerberater...ist so?
👍👍👍👍👍👍
danke
Wenn ein Totalverlust erzielt wird, können die Verluste rückwirkend wegen Liebhaberei/Hobby aberkannt werden...
Ja. Mehr zum Thema Liebhaberei hier: th-cam.com/video/_0Nz6Q5o3yg/w-d-xo.htmlsi=YVpQC5wo7PJABUyu
Thema Umsatzsteuer f Gastronomie.
Im zweiten Halbjahr 2020 galten vorübergehend verringerte MwSt Sätze.
19% --> 16% und 7% --> 5%.
Ende 2020 Stromauftrag unterzeichnet. Beginn war allerdings erst (wegen Restlaufzeit des vorherigen Anbieters) 01.01.2021.
Alle Abschlagszahlungen wurden regelmäßig, vollständig und wie vereinbart gezahlt. Der Anbieter hatte dennoch erst Anfang 2023 die ersten Schreiben geschickt. Okay: Willkommensschreiben u Vertragsbestätigung u Abschlagsplan kam schon Ende 2020.
Nur nichts in 2021.
Ende 2022 kam eine Preisanpassung.
Immer noch keine Rechnung.
Vertrag beendet 31.12.2022.
In 2023 kam Schlussabrechnung.
Mit ausschließlich für die gesamte Zeitspanne (2021 u 2022) 16%.
Natürlich sind geringere Gesamtkosten für mein Restaurant gut... :-)
Muss ich mir einer Nachzahlung rechnen?
Oder galten die 16% wegen Auftrag u Vertragsschluss im zweiten Halbjahr 2020?
Oder galt die "Verlängerung" der 16% wegen der Sonderbehandlung für die Gastronomie?
Für Energieanbieter galt eine Sonderregelung, die konnten die Umsatzsteuersätze aufteilen, mussten aber nicht. Geringere Kosten hast aber nicht (außer du bist umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer) Ob du 16 Euro oder 19 Euro Steuer bezahlst, ist egal, da du den Betrag ja als Vorsteuer geltend machst. Deine Kosten bleiben also gleich.
3:09 WAS? Was isn das für ne bescheuerte Regelung?
Warum darf mir der absolute Profi das Finanzamt dazu keine Tipps geben?
Edit: Meine große Frage ist: Ab wann ergibt das alles überhaupt einen Sinn? Ich habe weder Kunden noch aufgebauten Shop, würde aber gerne ... und habe dementsprechend überhaupt keine Ahnung ob und wie viel ich von meinen Sachen verkaufen kann. Ich mein ich will mir nicht nen Haufen Arbeit mit Steuer und Versicherungen aufhalsen ohne das zu wissen. Kann man irgendwie "reintesten"? Gibt es irgendwo eine "Demoversion"? ^^
Nur Steuer zahlen sehr geil bockt ja voll selbstständig zu sein 😂
schon direkt keine lust mehr!
Bin nebenbei ein freiberuflicher Dozent in Sachen Fluhrförderzeuge . Mein Chef macht sogar Gebrauch daraus . Bin hauptberuflich als Logistikleiter im Großhandel tätig.
Deswegen schreibst du Flurförderzeuge mit h?
@@alokinalset2755 Hast du was zur Sache , oder nur dumme Fragen ?
Möchte gerne mit der Person direkt Kontakt haben! Keine Figuren oder computer Verbindung wenn es geht? Ich habe keine Firma hatte nie ne Firma ! Verheiratet bin ich mit niemand ! Kinder ja! Aber das muss ich hier nicht schreiben ist auch privat Sache! Danke für Info ! Die sparkasse weist auch was Steuern für Auto sind! Für jeder Stadt immer was anderes ? Ich bewege mich kaum weit weg mit Auto !
Gehts dir gut?
Das mit der Genehmigung stimmt in vielen Fällen einfach nicht:
Der Arbeitgeber darf pauschal die Nebentätigkeit nicht verbieten und muss auch keine Zustimmung geben.
Als Arbeitnehmer ist man je nach Vertrag nur Meldepflichtig. D.h. man muss den Arbeitgeber nur informieren. Das steht z.B. in meinem Arbeitsvertrag, aber genehmigt muss hier gar nichts werden.
* Wichtig ist nur: Er kann nur verbieten wenn man vorhat, bei der Konkurrenz zu arbeiten oder ein Konkurrenzprodukt zu baut.
* Urlaub und Krankheitstage dienen der Erholung und Widerherstellung. Da „darf“ man nicht arbeiten, aber das muss er erstmal rausfinden ;)
* Man muss das Arbeitszeitgesetz beachten. D.h. man darf nicht wegen der Nebentätigkeit müde zur Arbeit kommen und die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten. Man muss voll Leistungsfähig sein. Auch schwer beweisbar für den Arbeitgeber.
Eine nicht gemeldet Tätigkeit ist kein Abmahn- oder Kündigungsgrund solange man die oberen Punkte nicht misachtet.
Hier geht es darum den Arbeitgeber zu informieren. "Genehmigt" werden muss hier gar nichts, außer man ist Beamter oder arbeitet in anderen Bereichen, die eine Gewisse Grundvoraussetzung haben, um in diesem Beruf zu arbeiten
Laut Artikel 12 des Grundgesetzes, hat der Mensch Berufsfreiheit. Das gilt auch für das Nebengewerbe.
Ich hasse diese Bürokratie
Das Ganze kann ganz schön überfordernd sein, aber wir versuchen euch so gut es geht dabei zu unterstützen. Nicht aufgeben! 💪☺️
Seit wann muss eine Nebentätigkeit vom AG genehmigt werden? Das ist doch Quark.
Nö ist kein Quark..
Erklärt er aber auch im Video, wieso man dies in einigen Fällen tun sollte.
@manuelkohn3244 Es ging nicht um sollte sondern um muss und gesetzliche Regeln. Da ist "sollte" generell die falsche Bezeichnung. Natürlich ist es falsch. Wurde in einem anderen Kommentar ausführlicher erklärt.
Dein Punkt nr 1, schlichtweg FALSCH
Was ist daran falsch?
@@sina-joanaboschen6933 alles, das Gegenteil wäre korrekt gewesen
@@lukasking2573 also man braucht keine Genehmigung vom Arbeitgeber?
Es ist im Prinzip nicht falsch, wenn es im Arbeitsvertrag steht, muss man seinen Arbeitgeber informieren - verbieten darf man es dir nicht. Wenn nichts im Arbeitsvertrag steht, muss man auch niemanden informieren.
@@tombeur7524 immer noch falsch, lassen sie sich das von einem Anwalt verifizieren wenn sie das nicht glauben können