Hallo Hans Wurst, kennen Sie schon unser Programm "Steuergestaltung 12.0": jp-media.coachannel.com/steuergestaltung Dahinter verbirgt sich genau das, was Sie sich wünschen. :) VG Ihr JUHNPartner Team
Hallo Hr. Juhn, klasse Video wie immer. Was mich aber etwas verwirrt hat hinsichtlich der Immobilien-Schenkung und der Ziel-Gesamtsumme 5 Mio€ ist, dass nicht klar ist, in welchem Zeitraum die Schenkungen stattfinden. Nach den 3*2*400.000€ würde ja bereits jeder weitere geschenkte Euro seitens Eltern an Kinder Schenkungssteuer auslösen. Die Freibeträge von Eltern an Kind sind dann innerhalb eines 10-Jahres Zeitraums ausgenutzt. Die Immobilien mit Nießbrauch kann man doch erst im darauffolgenden 10-Jahres Zeitraum verschenken, sonst wird doch Schenkungssteuer ausgelöst? Oder irre ich hier? DANKE!
Wieder sehr gutes Video. Ich beschäftige mich schon eine Weile mit der Familien KG. Eine Immobilie mit sehr hoher Rendite soll von mir dort eingebracht werden und dann Kommanditisten-Anteile an die Kinder (15 und 8) verschenkt. Ist wirklich ein Ergänzungspfleger (Wie hoch sind ca. die Kosten?) nötig? Wenn die Mutter nicht an der KG beteiligt ist könnte Sie doch die Kinder vertreten, oder?
Sehr gutes Video! Mich würde jetzt jedoch Interessieren ob der Nießbrauchsvorbehalt an eine Vermietung gekoppelt ist, da in Ihren Videos immer der Nießbrauchsvorbehalt in Kombination mit einer vermieteten Immobilie verwendet bzw. Erklärt wird.
tja ab gewissen Summen fällt dann trotzd noch so geschicktem Steuerberater ne gewisse Summe an Steuern an. Wenn man dann zu gierig wird hat man den Salat.
Das verkäuferdarlehen wurde Dann nicht als Belastung im Grundbuch stehen und somit quasi nicht den Betrag ca verdoppeln. Im Falle des darlehensverzicht liegt die schenkeung vor im Wert des Darlehen. Fällt der niesbrauch weg liegt kein Fall der Schenkung vor
Die Belastung im Grundbuch, hier also der niesbrauch, vermindert den Wert bei der Berechnung der erbschaftssteuer. Diesen Vorteil habe ich quasi nicht beim Darlehen
Hallo kopitiful, der Nießbrauch ist für die Erbschaftsteuer wichtig. Wie @Sascha Lambert bereits genannt hat, wird dieser dort steuermindernd berücksichtigt. Zum Vergleich gerne dieses andere Video von uns anschauen, Link: th-cam.com/video/_kdGP8FWzNo/w-d-xo.html VG Das Juhn Partner Team
Wie immer hervorragend Herr Juhn, eine Frage-ich selbst aus dem Süden kommend überlege schon länger nach Österreich zu gehen. Nach Wohnsitzverlagerung (Vater und Kind) nach 5 Jahren in AT ist man dort steuerpflichtig und kann somit Barvermögen steuerfrei unbegrenzt verschenken. So ist zumindest mein Verständnis?
In AT gibt es keine ErbSt, da diese Verfassungswiedrig ist. Allerdings kann das Geld was du erwirtschaftet hast in DE der ErbSt unterliegen, wenn du das Vermögen in DE erwirtschaftet hast und es einer Person verschenkst. Österreichisches Vermögen ist wie du es beschreibst steuerfrei zu verschenken, aber das gilt nicht für Deutsches. Ich bin keine StB! Nur Steuerstudent und StFachA. aber ich würde das so bewerten. (§2 ErbStG und §4 AStG)
Hi ich habe eine frage ich muss meine Steuererklärung machen. Bin seit 2017 Angestellter in einem Betrieb und habe von 2017 bis heute keine Steuererklärung gemacht. Was kann ein Steuerberater von mir verlangen wenn er das für mich macht was muss ich ihn geben wie viel Geld ist normal für die Bearbeitung weil er muss das ja machen weil ich keine Ahnung davon habe wie das Funktioniert. Ich verdiene immer so 1600 Euro Netto seit ich in dem Betrieb angefangen habe und ich bin Single das heißt ich habe die Lohnsteuerklasse 1 mit den meisten Abzügen denk ich ich weiß nicht ob die Klasse 4 mehr Abzüge hat. Wie gesagt hab die Klasse 1 was kann ich da an Geld zurück bekommen was ist Realistisch und kann ich erst mal ein Kostenvoranschlag bei einem Steuerberater machen also das ich hin gehe ihm meine Jahres Papier gebe was ich ja immer 1 mal im Jahr bekomme und er das dann ausrechnet oder kann er mir das erst sagen wenn er das bereits bearbeitet hat. Ich bin wie gesagt totaler Anfänger was sowas angeht ich hab aber mal gehört wenn man einmal eine Steuererklärung gemacht hat dann muss man das immer machen und außerdem soll das ja gut sein weil man ja Geld zurück bekommt :-) wäre für eine Antwort sehr dankbar :)
Ist die Erwachsenenadoption wirklich der einzige Weg? Meine Schwester hat keine Kinder und ich drei. Wir möchten sicherstellen, dass unser Familienvermögen in Immobilien in Gesamthand auch in der Familie bleibt
Wenn der Wechsel von der Gütertrennung in die Zugewinngemeinschaft zurück innerhalb von sechs Monaten erfolgt, ist das kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten?
Hallo Alex K., die sogenannte Güterstandsschaukel ist nach Auffassung des BFH kein Gestaltungsmissbrauch. Denn solange es keine Garantie gibt, dass aus der Gütertrennung zurück in die Zugewinngem. gewechselt wird, liegt kein Gestaltungsmissbrauch vor - sagt der BFH. VG Das Juhn Partner Team
Hallo Tobi, momentan haben wir m.W.n. kein solches Video. Grundsätzlich wird Vermögen auch in einer Linie von oben nach unten vererbt bzw. weiter gegeben. Ich reiche aber die Anfrage weiter, was die Schenkung/ Übertragung an Geschwister angeht. Vielleicht können wir dazu mal ein Video machen. VG Das Juhn Partner Team
@@juhnsteuerberater Danke, mir ist klar, dass das der übliche Weg ist. Aber es gibt ja auch Fälle, wie meinen, dass man als junger Mann was auf die Beine stellt und dann gerne seinen Eltern und Geschwistern etwas Gutes tun will. Das ist mit den 20k aber nur begrenzt möglich. Ich möchte aber, sobald es mir finanziell möglich ist, meine Eltern so unterstützen, dass sie nicht mehr arbeiten müssen. Da reichen keine 20k in 10 Jahren.
Hallo Rick Sanchez, der Nießbrauch ist steuermindernd zu berücksichtigen und erhöht somit die Grenze, ab wann besteuert werden muss. Wir haben dazu schon ein anderes Video gemacht, wo Sie das evtl. besser nachvollziehen können, wie sich der Nießbrauch steuerlich auswirkt. Link: th-cam.com/video/_kdGP8FWzNo/w-d-xo.html VG Das Juhn Partner Team
Jetzt Erstberatungstermin vereinbaren: www.juhn.com/terminvereinbarung/
Die besten der FOM in einem Video. ☺️👍
Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung
Wie immer ein tolles und interessantes Gespräch/Gast! 👌👍
Das Wissen für die Übertragung ist jetzt da, fehlen nur noch die 5 Millionen D:
Mir geht es ähnlich. Ich habe zwar die 5 Millionen, mir fehlen aber Frau und Kind.
@@Buecherwurm-iv6nn sie können mich gerne adoptieren. Das ist wirklich das geringste Problem hahaha
Dann musst du aber auch zehn Jahre mit…
Vielen Dank für ihre Videos. Sie sollten einen Kurs anbieten zb: „Steuerrecht für Unternehmer“
Hallo Hans Wurst,
kennen Sie schon unser Programm "Steuergestaltung 12.0": jp-media.coachannel.com/steuergestaltung
Dahinter verbirgt sich genau das, was Sie sich wünschen. :)
VG
Ihr JUHNPartner Team
Sehr interessant! Was man alles machen kann, wenn man nur weiß, wie es geht. 😁
Wie immer gilt, wenn man weiß wie’s geht, gelingt es!
Content Level: Champions League
Wahnsinn, was hier an Content kostenfrei rausgegeben wird.
Hallo Hr. Juhn,
klasse Video wie immer.
Was mich aber etwas verwirrt hat hinsichtlich der Immobilien-Schenkung und der Ziel-Gesamtsumme 5 Mio€ ist, dass nicht klar ist, in welchem Zeitraum die Schenkungen stattfinden. Nach den 3*2*400.000€ würde ja bereits jeder weitere geschenkte Euro seitens Eltern an Kinder Schenkungssteuer auslösen. Die Freibeträge von Eltern an Kind sind dann innerhalb eines 10-Jahres Zeitraums ausgenutzt. Die Immobilien mit Nießbrauch kann man doch erst im darauffolgenden 10-Jahres Zeitraum verschenken, sonst wird doch Schenkungssteuer ausgelöst? Oder irre ich hier? DANKE!
Sehr interessant, vielen Dank :)
Tolle Challenge. Bei welcher Folge/Nummer sind wir jetzt?
Sky
Wieder sehr gutes Video. Ich beschäftige mich schon eine Weile mit der Familien KG. Eine Immobilie mit sehr hoher Rendite soll von mir dort eingebracht werden und dann Kommanditisten-Anteile an die Kinder (15 und 8) verschenkt. Ist wirklich ein Ergänzungspfleger (Wie hoch sind ca. die Kosten?) nötig? Wenn die Mutter nicht an der KG beteiligt ist könnte Sie doch die Kinder vertreten, oder?
Sehr gutes Video! Mich würde jetzt jedoch Interessieren ob der Nießbrauchsvorbehalt an eine Vermietung gekoppelt ist, da in Ihren Videos immer der Nießbrauchsvorbehalt in Kombination mit einer vermieteten Immobilie verwendet bzw. Erklärt wird.
Da stellt man sich echt die Frage warum es Leute gibt die in unserem „Steuerparadies“ noch Steuern hinterziehen 😂
Danke für diesen tollen Vortrag.
tja ab gewissen Summen fällt dann trotzd noch so geschicktem Steuerberater ne gewisse Summe an Steuern an. Wenn man dann zu gierig wird hat man den Salat.
lol diese videos sind klasse
Warum verkaufen die Eltern nicht die Immobilie mit Verkäuferdarlehen an die Kinder? Was ist da der Nachteil ggü Nießbrauch?
Das verkäuferdarlehen wurde Dann nicht als Belastung im Grundbuch stehen und somit quasi nicht den Betrag ca verdoppeln. Im Falle des darlehensverzicht liegt die schenkeung vor im Wert des Darlehen. Fällt der niesbrauch weg liegt kein Fall der Schenkung vor
Die Belastung im Grundbuch, hier also der niesbrauch, vermindert den Wert bei der Berechnung der erbschaftssteuer. Diesen Vorteil habe ich quasi nicht beim Darlehen
Hallo kopitiful,
der Nießbrauch ist für die Erbschaftsteuer wichtig. Wie @Sascha Lambert bereits genannt hat, wird dieser dort steuermindernd berücksichtigt. Zum Vergleich gerne dieses andere Video von uns anschauen, Link: th-cam.com/video/_kdGP8FWzNo/w-d-xo.html
VG Das Juhn Partner Team
@@juhnsteuerberater
Danke für die krass guten Tipps.
Kriegt man sonst von Niemand.
Wie immer hervorragend Herr Juhn, eine Frage-ich selbst aus dem Süden kommend überlege schon länger nach Österreich zu gehen. Nach Wohnsitzverlagerung (Vater und Kind) nach 5 Jahren in AT ist man dort steuerpflichtig und kann somit Barvermögen steuerfrei unbegrenzt verschenken. So ist zumindest mein Verständnis?
In AT gibt es keine ErbSt, da diese Verfassungswiedrig ist. Allerdings kann das Geld was du erwirtschaftet hast in DE der ErbSt unterliegen, wenn du das Vermögen in DE erwirtschaftet hast und es einer Person verschenkst. Österreichisches Vermögen ist wie du es beschreibst steuerfrei zu verschenken, aber das gilt nicht für Deutsches. Ich bin keine StB! Nur Steuerstudent und StFachA. aber ich würde das so bewerten. (§2 ErbStG und §4 AStG)
Und theoretisch kann der Vorgang in zehn Jahren wiederholt werden...
Hi ich habe eine frage ich muss meine Steuererklärung machen. Bin seit 2017 Angestellter in einem Betrieb und habe
von 2017 bis heute keine Steuererklärung gemacht. Was kann ein Steuerberater von mir verlangen wenn er das für mich macht
was muss ich ihn geben wie viel Geld ist normal für die Bearbeitung weil er muss das ja machen weil ich keine Ahnung davon habe
wie das Funktioniert. Ich verdiene immer so 1600 Euro Netto seit ich in dem Betrieb angefangen habe und ich bin Single das heißt ich habe die Lohnsteuerklasse 1 mit den meisten Abzügen denk ich ich weiß nicht ob die Klasse 4 mehr Abzüge hat. Wie gesagt hab die Klasse 1 was kann ich da an Geld zurück bekommen was ist Realistisch und kann ich erst mal ein Kostenvoranschlag bei
einem Steuerberater machen also das ich hin gehe ihm meine Jahres Papier gebe was ich ja immer 1 mal im Jahr bekomme und er
das dann ausrechnet oder kann er mir das erst sagen wenn er das bereits bearbeitet hat. Ich bin wie gesagt totaler Anfänger was sowas
angeht ich hab aber mal gehört wenn man einmal eine Steuererklärung gemacht hat dann muss man das immer machen und außerdem
soll das ja gut sein weil man ja Geld zurück bekommt :-) wäre für eine Antwort sehr dankbar :)
Geh zur Lohnsteuerhilfe, die machen das für dich für ein paar Kröten.
Dafür brauchst du keinen Steuerberater.
Höchstens ne Stunde Arbeit für die.
@@andyx2299 Wo gibt es sowas Lohnsteuerhilfe?
Ist die Erwachsenenadoption wirklich der einzige Weg? Meine Schwester hat keine Kinder und ich drei. Wir möchten sicherstellen, dass unser Familienvermögen in Immobilien in Gesamthand auch in der Familie bleibt
Zum Wort "Gestaltungspraxis" drängt sich mir das Wort "Steuerhinterziehung" auf :) oder neudeutsch "kreative Bilanzgestaltung" :)
Wenn der Wechsel von der Gütertrennung in die Zugewinngemeinschaft zurück innerhalb von sechs Monaten erfolgt, ist das kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten?
Hallo Alex K.,
die sogenannte Güterstandsschaukel ist nach Auffassung des BFH kein Gestaltungsmissbrauch. Denn solange es keine Garantie gibt, dass aus der Gütertrennung zurück in die Zugewinngem. gewechselt wird, liegt kein Gestaltungsmissbrauch vor - sagt der BFH.
VG Das Juhn Partner Team
@@juhnsteuerberater alles klar, vielen Dank! :)
Gibt es auch Möglichkeiten, wenn man seinen Eltern oder Geschwistern einen größeren Betrag schenken möchte? Leider nur 20k Freibetrag.
Das würde mich auch interessieren. Wäre super wenn sowas auch mal kommen würde.
Hallo Tobi,
momentan haben wir m.W.n. kein solches Video. Grundsätzlich wird Vermögen auch in einer Linie von oben nach unten vererbt bzw. weiter gegeben. Ich reiche aber die Anfrage weiter, was die Schenkung/ Übertragung an Geschwister angeht. Vielleicht können wir dazu mal ein Video machen.
VG Das Juhn Partner Team
@@juhnsteuerberater Danke, mir ist klar, dass das der übliche Weg ist. Aber es gibt ja auch Fälle, wie meinen, dass man als junger Mann was auf die Beine stellt und dann gerne seinen Eltern und Geschwistern etwas Gutes tun will. Das ist mit den 20k aber nur begrenzt möglich. Ich möchte aber, sobald es mir finanziell möglich ist, meine Eltern so unterstützen, dass sie nicht mehr arbeiten müssen. Da reichen keine 20k in 10 Jahren.
Und wo bleibt die Moral?? MfG
11:35 beim Nießbrauch verstehe ich nur nicht wie man auf 4,8 Millionen kommt.
Hallo Rick Sanchez,
der Nießbrauch ist steuermindernd zu berücksichtigen und erhöht somit die Grenze, ab wann besteuert werden muss. Wir haben dazu schon ein anderes Video gemacht, wo Sie das evtl. besser nachvollziehen können, wie sich der Nießbrauch steuerlich auswirkt.
Link: th-cam.com/video/_kdGP8FWzNo/w-d-xo.html
VG Das Juhn Partner Team