Einfach genial - wie immer. Wahnsinn. Man sieht Herrn Juhn die Begeisterung förmlich an! Ich bin mal wieder schwer beeindruckt, und gleichermaßen dankbar, derart wertvollen Inhalt einfach so kostenfrei lernen zu dürfen.
Ich finde, Herr Juhn erklärt die Dinge sehr gut, weil er immer wieder alles zusammenfasst und man Besonderheiten dadurch gut einordnen kann. Bei diesem Kanal lohnt sich das Abo wirklich!
Hallo Rheinlandkanal, das freut uns zu hören! Wir bemühen uns alle Sachverhalte und Themen nachvollziehbar und verständlich zu erläutern. Wenn Sie hier was lernen und verstehen, dann freut uns das ganz besonders. VG Das Juhn Partner Team
@@juhnsteuerberater Kann es sein, dass bei der Übertragung von Immobilien auf die Stiftung der dritte Fall (Auslandsimmobilie) vergessen wurde? Welches wäre hier die geeignete Konstellation?
Tolles Video zu einem sonst weitgehend unbeachteten Thema. Ich bitte als Ergänzung noch die laufenden Kosten für eine lichtensteinische Stiftung mit Aktienvermögen von 1 Mio EUR ungefähr abzuschätzen. Sind wir da eher bei 0.5% p.a. oder 2% p.a. (oder geht es um feste Beträge a la 5000 EUR jährlich)? Wenn die Kosten bei bis zu 2% p.a. der Anlagesumme liegen, dann fällt ja wieder die Rendite von 8% auf das Anlagevermögen zurück auf 6% p.a., nur eben ändert sich die Kostenart zu Strukturkosten in Liechtenstein von Kapitalertragssteuer in Deutschland. Dann könnte der Zinseszins-Effekt doch nicht so schön wirken wie im Video genannt. Bei einer dt. Stiftung sind ja die laufenden Strukturkosten recht vernachlässigbar.
Ich kann Ihnen versichern, die Kosten für eine deutsche Familienstiftung sind nicht vernachlässigbar, spätestens wenn der Stifter irgendwann, aus welchen Gründen auch immer, als Geschäftsleitungsmitglied ausfällt. Und genau für diesen Fall ist die Stiftung ja gedacht. Professionelles Stiftungsmanagement kostet auch in Deutschland Geld, wenn man es denn überhaupt bekommt. Ausserdem ist die deutsche Stiftung starr und kann nicht wegziehen. Man hängt mit seiner Struktur auf ewig in Deutschland, egal was kommt. Kann man mögen, muss man aber nicht...🤓
1 Mio. ist aber in den meisten Fällen zu wenig. Wir selbst werden erst ab einem vorhandenen oder kurzfristig erwartbarem liquiden Vermögen ab 3 Mio. Euro tätig. Da rechnet es sich dann auch so gut wie immer.
6:10 Das stimmt nicht. Aktienfonds-Erträge werden zu 30% freigestellt. Das gilt auch für ETFs mit extrem geringer Kostenquote. Effektiver Steuersatz für ETFs beträgt also nur 18,375%.
Sehr interessant! Entscheidend sind wohl die Strukturkosten bei Vermögen im unteren Bereich. Mit welche Beträgen müsste bei der besagten Mio gerechnet werden, für Einrichtung und laufend? Böte die Konstruktion auch einen Schutz im Falle von Zwangsanleihen und Vermögensabgaben? Und wäre die Einbringung vorhandener GmbHs und GmbH&CoKGs (nicht mehr aktiv) sinnvoll?
Wenn ein GmbH-Gesellschafter seine Anteile an die Stiftung überträgt, muss dieser nun ehemalige Gesellschafter die Stiftung bei jeder Gesellschafterversammlung zur richtigen Entscheidung beraten, oder kann die Stiftung, ohne Nebenwirkungen, dem Stifter eine dauerhafte Vollmacht zur Vertretung, auch zum etwaigen Verkauf, einräumen, dass sich der Anteil ähnlich verhält wie im eigenen Besitz? Wie sieht es mit den Auswirkungen aus für einen Gesellschafter-Geschäftsführer, dieser wird zwangsläufig zum nichtselbstständigen Arbeitnehmer, da er na nicht mehr beherrschend ist, ganz ohne Anteile? Dieser etwaige Kontrollverlust scheint mir ein Nachteil der Stiftung zu sein.
Herzlichsten Dank, für Ihre sehr geschätzten und sehr interessanten Ausführungen und Discussionen, mit Herrn - Dr. - Dr. Gierhake ! Aber - wie sehen die Gebühren Strukturen, in der Gestaltung dieser, sehr vielfältigen - Stiftungs - Möglichkeiten aus und wer ist der Schriftführer, bzw. Organisator und somit der Abrechner, dieser erforderlichen Leistungen, für diese Leistungen - dieser Stiftungsgestaltungen ? Vielen Dank an Sie, für Ihre - sehr geschätzten Antworten, die andere Zuseher und Zuhörer, auch interessieren könnten ?
Sie weisen auf einen wichtigen Punkt hin. Gebühren müssen transparent sein, Rechnungen müssen absprachekonform gestellt werden und die Abrechnungen müssen interessenkonfliktfrei kontrolliert werden. Und zwar nicht allein vom Stifter, denn das wäre bereits ein Indiz dafür, dass das Vermögen nicht wirklich verselbstständigt wurde, sondern faktisch immer boch am Stifter hängt. Sie sehen, eine professionelle Foundation Governance ist nicht trivial. Sie ist aber durchaus machbar. Vorsicht ist in jedem Fall geboten, wenn Stiftungsdienstleister durch Stundenlöhne incentiviert werden, möglichst „viel“ zu arbeiten. Ein klassischer Interessenkonflikt, der in vielen Fällen dazu führen kann, das die Stiftungsorgane gerne vor Gericht auf Stiftungskosten streiten oder über viele Dinge erstaunlich langsam und unter Einbindung recht vieler kompetenter Menschen „nachdenken“…😉
Wenn die Liechtensteinische Familienstiftung so ein tolles Modell ist, frage ich mich warum seit Jahren die Anzahl der Stiftungen in Liechtenstein stark abnimmt.
Einfach: weil zivilrechtlich mögliche widerrufliche Stiftungen, wie sie auch von Deutschen gerne vor 2008 gegründet wurden, steuerrechtlich schlicht keinen Sinn machen. Es wurden deswegen viele solche Stiftungen tatsächlich widerrufen und damit aufgelöst.
Als Einkommensinvestor würde mich interessieren ob eine Umgestaltung Sinn macht wenn Erträge brutto ein mittleres Jährliches Einkommen entspräche (Jährlich knapper 6 stelliger Betrag brutto im Jahr).lg Finanzwerker
Inwieweit spielt dann auch das deutsche AStG eine Rolle, wenn der Begünstigte der FL Stiftung in De residiert oder seinen Firmensitz hat, Herr Prof. Dr Dr.. Gierhackl ?
Die für Auslandsstiftungen relevante Vorschrift ist § 15 des Aussensteuergesetzes (AStG). Diese ist natürlich schon bei der Ausgestaltung der Stiftung von Bedeutung und muss im Blick gehalten werden, wenn Stifter oder Stiftungsbegünstigte in Deutschland wohnen.
Sehr interessantes Video, habe allerdings einen Punkt nicht ganz verstanden: es wird gesagt, die Stiftung könnte für Immobilienbesitz in Deutschland eine GmbH & Co KG gründen. Dann würde nur 15% Körperschaftssteuer pro Jahr anfallen und nach 10 Jahren könne steuerfrei verkauft werden. Ich habe mir durchaus das Video zur gewerblichen Entprägung einer GmbH & Co KG angeschaut (Kommanditist wird auch GF), wollte hier aber trotzdem noch nachfragen: Die Haftungs-GmbH gehört der Stiftung und die Stiftung ist auch der Kommanditist, richtig? Dass nach 10 Jahren steuerfrei verkauft werden kann, verstehe ich weil das ganze eine gewerblich entprägte Personengesellschaft ist (siehe oben), aber woher kommen die 15% Steuern pro Jahr auf den Gewinn, ich dachte, das wäre so bei einer gewerblich entprägten VV GmbH? (oder wird die Stiftung wie eine solche behandelt?)
Die KG selbst ist kein Einkommen- oder Körperschaftsteuersubjekt. Auf Ebene der Gesellschaft werden lediglich die verschiedenen Einkünfte, die die KG hat, einheitlich und gesondert festgestellt und dann anteilig den Gesellschaftern zur Besteuerung zugewiesen. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Immobilie werden dann eben z.B. zu 94,9% der liechtensteinischen Stiftung zugewiesen und z.B. zu 5.1% dem geschäftsführenden Kommanditisten, der häufig ein Familienmitglied ist. Der 5,1% Gewinnanteil wird aufgrund der unbeschränkten Steuerpflicht des Kommanditisten in Deutschland der Einkommensteuer unterworfen, wie bisher auch (max. 45% zzgl. Soli und ggf. KiSt, also knapp 50%). Der 94,9% Gewinnanteil wird der liechtensteinischen Stiftung zugewiesen, die hinsichtlich dieses Gewinnanteils in Deutschland beschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist (15% zzgl. Soli). Deswegen zahlt die liechtensteinische Stiftung auf die deutschen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung also rd. 15,8%% deutsche Körperschaftsteuer. In Liechtenstein zahlt sie aufgrund des Territorialprinzips des liechtensteinischen Körperschaftsteuerrechts nichts mehr zusätzlich. Wenn nach 10 Jahren die im Eigentum der Stiftung stehende Immobilie verkauft wird, passiert hinsichtlich des Verkaufes grundsätzlich das gleiche. Da aber Immobilienverkäufe aus dem Privatvermögen in Deutschland steuerfrei sind und bei Stiftungen (weder bei deutschen, noch bei liechtensteinischen) die Einkünfte auch nicht - wie bei einer GmbH oder AG - alle gewerblich umqualifiziert werden, bleibt der Veräusserungsgewinn sowohl beim Kommanditisten einkommensteuerfrei als auch bei der Stiftung körperschaftsteuerfrei.
@@vermoegensschutz Danke für Ihre Antwort - die verstehe ich jetzt so, dass die liechtensteinische Stiftung direkt der Komplementär ist (und der Stifter oder Familienmitglied der Kommanditist), während im Video mehrmals von einer GmbH & Co KG die Rede war - das war dann aber nur als Analogie gemeint, es gibt im ganzen Konstrukt keine GmbH, richtig?
@@buhltbuhlt Nein, die Stiftung ist Mehrheits-Kommanditist (neben dem Stifter). Komplementär ist eine GmbH, die im Eigentum der KG steht. Man nennt das "Einheits- GmbH & Co. KG"
klasse, sehr informativ! Eine Frage... wenn ich als Deutscher ein Darlehen an eine solche Stiftung gebe, ist doch das Darlehen ein Vermögenswert. Muss ich fürchten, daß ich auf diese Forderung eine Vermögensteuer in Deutschland zu zahlen habe?
Ja, natürlich. Allerdings findet der weitere Wertzuwachs des Familienvermögens in der Stiftung, und damit bei Nicht deutschen Anlageobjekten ausserhalb der Reichweite des dt. Fiskus statt.
Wenn ich mein Vermögen in einer GmbH verwalte (Aktien) und diese Holding noch eine Tochter hat (Trading termingeschäfte, Operative Beratung) kann ich auch einfach dieses Unternehmen in die Stiftung geben und trotzdem als Stifter alleiniger GF der GmbH sein? Dann kann ich ja über Ausschüttungen der Tochter an die Holding gut steuern welchen Gewinn die Holding macht, und der Eigentümer der Holding (die Stiftung) kann dann darauf nach festgelegten Kriterien reagieren. Meine Idee ist somit trotzdem operative Kontrolle über meine Vermögensverwaltung zu haben und über einen vor"programmierten" Kanal zur Stiftung dann entsprechend Zuwendungen zu mir privat fließen zu lassen. Und dabei möchte ich auch den Vorteil haben dass ich dann irgendwann auswandern kann weil das Vermögen gehört mir ja nicht.Wo ist mein Denkfehler? ...Ergänzung: Dieses Video und die anderen sind sehr verständlich und informativ und auch wenn natürlich ein Werbeanteil dabei ist vielen vielen Dank für die gute Präsentation!
Hallo unimatrix bbq, das kann man machen, ja. Aber bei der letztlichen Ausschüttung von der Stiftung an den Destinatär würde ja auch 25% KapESt anfallen. Wenn Sie das nur wegen der Wegzugsbesteuerung machen wollen würde schon eher eine Doppelte Holding mit einer GmbH & Co. KG ganz oben Sinn ergeben. Falls Sie unser Video zur doppelten Holding noch nicht kennen, empfehle ich das hier mal, Link: th-cam.com/video/OmRd506tPK0/w-d-xo.html Wenn Sie das der Wirtschaftlichkeit wegen machen wollen geht natürlich alles. VG Das Juhn Partner Team
Vielen Dank für die Antwort@@juhnsteuerberater die Idee wäre diese Ausschüttung in eine Phase zu legen wo man sich zufällig mal für 1-2 Jahre in einem 0% Steuerland befindet, oder ggf. auch im Alter, wenn die Kinder unabhängig sind, Deutschland verlässt, das Problem Wegzugsteuer frühzeitig aus dem Weg geschafft hat, und dann die Ausschüttungen später empfängt wenn man 1. im Ausland ist und 2. kein anderes Einkommen hat.Melde mich dazu sicher mal für eine persönliche Beratung, muss aber in 2021 erstmal noch an dem entsprechenden Geld arbeiten.
@vermoegensschutz tätigt man Termingeschäfte in einer dt. GmbH fallen auf die Gewinne 30% Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer an. Mit einer Stiftung in Liechtenstein wären diese Gewinne auf Ebene der Stiftung steuerfrei? Vielen Dank
Kurze Verstaendnisfrage: Ich Gruende also also Stifter eine Tochtergesellschaft eine GmbH und Co KG - und bring in diese mein privates Immobilien Vermoegen als komanditist ein? Wo wird hier denn dann Grunderwerbsteuer faellig? Oder meinen Sie ich soll meine Immobilien alle verkaufen wenn ich sie 10 Jahre habe und dann das Vermoegen in die Stiftung mit einbringen und dann ueber Asset/Share deal die GrEst sparen? 🤔 Kurze Erlaeuterung waer nicht schlecht. Danke 🤝👍
Es gibt verschiedene Wege, deren Sinnhaftigkeit von der genauen Ausgagssituation und den verfolgten Zielen abhängen. Ich persönlich würde z.B. aus einer Vielzahl von Gründen (politisches Risiko und steuerliches Änderungsrisiko, mikrige Rendite gemessen am aktuellen Bewertungsniveau, Klumpenrisiko, Illiquidität, hoher Verwaltungsaufwand, etc., hohe Transaktionskosten, Lock-In Effekt, ggf. Bankenabhängigkeit) gar keine deutschen Immobilien mehr halten, sondern diese verkaufen, den Erlös darlehenswegig an die Stiftung geben und dort breit gestreut kosten- und steuergünstig am Kapitalmarkt anlegen. Muss aber natürlich jeder selbst wissen.
@@vermoegensschutz ich bin mit Immobilien mein ganzes Leben lang super gefahren und hab dadurch ein ganz ordentliches Vermögen geschaffen. Am Aktienmarkt bin ich persönlich nie erfolgreich gewesen. Hab damals 400k DM bei Infineon verloren - seitdem hab ich mir gesagt da lass ich die Finger von. Die Punkte die sie nennen sind alle richtig und dementsprechend mach ich mir auch solche Gedanken, - nur kann ich mich mit dem Gedanken der Stiftung nicht ganz anfreunden. Wie sieht das mit einer lux SICAR bspw aus oder ich geb mein Vermögen nach Zypern oder in eine irische Gesellschaft? Hab ich da nicht ähnliche Vorteile wie bei einer Li Stiftung? Danke
Die in den Wertpapieren enthaltenen stillen Reserven sind zu versteuern, nicht der Gesamtbetrag. Es sei denn, man hat die Wertpapiere, die an die Stiftung verkauft werden, für 0 Euro eingekauft... ;-)
Sehr geehrte Herren, welcher Steuerklasse bzw welchem Steuersatz im Schenkungssteuergesetz unterliegt denn die Schenkung von Barvermögen in Höhe von 1.000.000,- Euro an die Stiftung? Denn nur mit Schenkung entgeht man doch einer Vermögenssteuer in Deutschland, oder? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Manfred Neulinger
Nach deutschem Steuerrecht gilt Steuerklasse 3 mit einem Steuersatz von 30%. Es gibt allerdings ein von einem unserer Kunden erstrittenes Urteil des Finanzgerichts Kassel, dass die dafür verantwortliche gesetzliche Regelung - im Einklang mit der herrschenden Literaturmeinung - inzwischen bestandskräftig als europarechtswidrig klassifiziert und als nicht anwendbar erklärt hat. Bei geeigneter Ausgestaltung ist deswegen heute auch mit Aussicht auf Erfolg die Nutzung des sog. Schenkungssteuerklassenprivilegs möglich, das bei Steuerklasse 1 und Widmungsbeträgen zwischen 600 T€ und 6 M€ je Stifter einen Schenkungssteuersatz von 19% ermöglicht.
Es gibt übrigens noch einen weiteren Weg, der Vermögenssteuer zu entgehen, auch ohne gleich endlos Schenkungssteuern zahlen zu müssen. Tipp: suchen Sie mal nach meinem Interview mit Herrn Juhn zum Thema Auslandslebensversicherungen…😉
Luxemburger Familienstiftung wäre auch interessant. Die soll ähnlich gut sein wie die liechtensteiner Familienstiftung. Bitte ein Video dazu, wenn möglich.
Nö. Aber in den meisten Fällen können Sie eine Schweizer Familienstiftung aus einer Vielzahl von Gründen gleich wieder vergessen, wenn Sie nicht in der Schweiz wohnen. Wahrscheinlich ist sie aber selbst dann uninteressant….
Ein Treuhänder ist eine in Liechtenstein geschützte Berufsbezeichnung für ein Berufsbild, das auf Stundenbasis Buchhaltungsleistungen, Steuerberatung, Anti-Geldwäsche-Prüfungen und einige andere Beratungservices für Mandanten anbietet. Stiftungsmanagement ist die geschickte, arbeitsteilige Organisationsform für eine juristische Person ohne Anteilseigner (Stiftung), so dass das Eigentum der Stiftung bestmöglich für die Versorgung und Förderung sowie dem Schutz der Begünstigten verwaltet wird. Man braucht professionelle Treuhänder, um gutes Stiftungsmanagement zu betreiben. Genauso, wie jede erfolgreiche Firma eine gute Buchhaltungsabteilung eines Steuerberaters braucht. Umgekehrt kann aber längst nicht jeder Steuerberater eine mittelständische Firma allein leiten. Deswegen ist gutes Stiftungsmanagement deutlich mehr als das, was ein Treuhänder oder auch ein Anwalt typischerweise zu leisten imstande ist.
@@vermoegensschutz vielen Dank für die Antwort. Wir haben uns längst für eine Familienstiftung in LIE entschieden und wollen diese die nächsten Wochen umsetzen. Ihre Bücher und die Videos dazu studiere ich derzeit fleißig. Leider sind wir von den Voluminas des finanziellen Rahmens etwas entfernt, wir würden uns sicher und wohl fühlen mit Ihnen und Dr. Juhn. Wir sind sehr dankbar, dass Sie ihr Wissen teilen. Sehr sehr spannendes neues Feld für uns. 👍
Welche Möglichkeiten gibt es für Normalsterbliche, so etwas wie eine eigene Familienstiftung zu gründen? Gibt es vlt so etwas wie zweckgebundene Vererbungen im Sinne einer Satzung? Weil ich gerne mein erarbeitetes Kapital später weiteren Generationen zur Verfügung stellen möchte, um den Zinseszinseffekt über meinen Tod hinaus ausnutzen zu können. Wie sieht es damit aus?
@@maxxmax1647 Ich meine jetzt unter 1mio. naja, dann geht das Geld ja direkt an die Personen, dann kann ich aber nicht mehr beeinflussen, was die damit machen. Mit so einer Satzung oder einem Mantel wäre das irgendwie besser. Dann würde das auch über die nächste generation noch wachsen können.
Deutsche Familienstiftungen kann man auch mit wenig Kapital gründen, je nach Bundesland zwischen 30.000 und 200.000€. Und bei kleineren Beträgen geht die Ersatzerbschaftsteuer auch meist ins Leere oder ist nicht so tragisch. Allerdings darf man sich mit den deutschen Stiftungsaufsichtsbehörden "beschäftigen" und eine internationale Vermögensdiversifizierung ist das natürlich auch nicht. Ausserdem gibt es in Deutschland, soweit ich das überblicke, kein professionelles Stiftungsmanagement für Familienstiftungen. Das machen fast alle Stifter selber, was natürlich das Problem aufwirft, was passiert, wenn eben dieser Stifter stirbt.
@@vermoegensschutz Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! Ist das dann ein deutsches Familienmanagement nicht eine Marktlücke? Es scheint sich anscheinend nicht zu lohnen. Ich danke Ihnen für die Antwort.
@@geeo_official Würden Sie als Unternehmer oder vermögende Privatperson noch eine deutsche Familienstiftung nach Durchsicht dieses Videos gründen? Genau, ich auch nicht. Insofern ist das Marktpotential m.E. vielleicht vorhanden, aber begrenzt. In Deutschland müsste man ja alles neu entwickeln, was es in Liechtenstein schon lange gibt.
Man könnte natürlich auch drüber nachdenken, sich selbständig zu machen und hart zu arbeiten. Dann kann man 1 Mio. aufwärts auch in absehbarer Zeit erreichen. Aber klar: ohne harte Arbeit, Verzicht und kalkulierte Risiken geht´s halt nicht.
@@vermoegensschutz Ich lege derzeit monatlich 1000 bis 1500 beiseite um mir einen Puffer für die Selbständigkeit zu schaffen. Die Frage ist dann nur in was man sich selbständig macht und wie hoch das Risiko ist. Ich hab keine Lust das ganze Geld zu verlieren was ich mir die letzten 2 Jahren angespart habe. Ich arbeite seitdem ich 16 bin und hab mir alles selbst finanziert... also erzähl mir nix von Verzicht.
@@vermoegensschutz Früher haben Sie noch gesagt es lohnt sich wegen den Kosten ab 5 Mio. Euro, dann waren es 2,5 Mio. Euro und jetzt nur noch 1 Mio. Euro. Haben sich die Kosten so stark verringert oder warum diese unterschiedlichen Angaben?
Was genau ist jetzt der Vorteil. Das habe ich auch bei der Deutschen. Ich kann auch eine amerikanische Foundation grünen. In Deutschland kenne ich mich rechtlich etwas aus. Wer kennt sich in Lichtenstein aus? Ich mache mich nur abhängig von anderen
Hallo patriequo17, die deutsche Familienstiftung unterliegt der sog. Erbersatzsteuer. Alle 30 Jahre wird eine fiktive Erbschaft des Familienvermögens unterstellt - der Gesetzgeber geht davon aus, dass alle 30 Jahre das Vermögen auf die nächste Generation übergeht. Die Familienstiftung in Liechtenstein unterliegt nicht der Erbersatzsteuer. VG Das Juhn Partner Team
@@juhnsteuerberater das ist alles, echt jetzt? Mal Ehrlich, in Lichtenstein brauche ich einen Verwalter, kenne die Gesetze weniger, dann will das Finanzamt noch was, usw. ach ja, steuern fallen meines Wissens dort auch an. Wenn man diese hochrechnet, kommt man auch min. auf die Summe von den 30 Jahren. Wenn ich steuerlich gestalte, dann fallen bei der deutschen Variante bis zu keine Steuern an. Also bin ich im steuerparadies Deutschland doch besser dran.
@@vermoegensschutz Deutschland ist und bleibt ein steuerparadies. Du musst nur die Regeln kennen. Und nach 30 Jahren 1% p.a auf Erträge wegen Steuer ist doch okay. Ich will ja, dass die Straßen abends beleuchtet sind, die Kinder in die Schule können, etc. Also: ich stehe zu meiner Aussage. Deutsche Stiftung einfacher zu kontrollieren als liechtensteinische. Grüsse
Hahahaha. Wenn ich mich nicht impfen lassen, dann bin ich unsolidarisch. Aber wenn ich Geld in ne Stiftung packe, dann ist das was ganz anderes. Ich lach mich weg.
Jetzt Erstberatungstermin vereinbaren: www.juhn.com/terminvereinbarung/
Wenn der Professor zum Schüler wird. Dr. GIERHAKE ist m. E. einer der besten Steuergestalter die es überhaupt im DACH Bereich gibt. Tolles Interview!
Einfach genial - wie immer. Wahnsinn. Man sieht Herrn Juhn die Begeisterung förmlich an! Ich bin mal wieder schwer beeindruckt, und gleichermaßen dankbar, derart wertvollen Inhalt einfach so kostenfrei lernen zu dürfen.
Die Fachkompetenz der beiden Herren ist herausragend.
Ich ziehe meinen Hut.
Ich finde, Herr Juhn erklärt die Dinge sehr gut, weil er immer wieder alles zusammenfasst und man Besonderheiten dadurch gut einordnen kann. Bei diesem Kanal lohnt sich das Abo wirklich!
Hallo Rheinlandkanal,
das freut uns zu hören! Wir bemühen uns alle Sachverhalte und Themen nachvollziehbar und verständlich zu erläutern. Wenn Sie hier was lernen und verstehen, dann freut uns das ganz besonders.
VG Das Juhn Partner Team
@@juhnsteuerberater Kann es sein, dass bei der Übertragung von Immobilien auf die Stiftung der dritte Fall (Auslandsimmobilie) vergessen wurde? Welches wäre hier die geeignete Konstellation?
Macht Spass Ihrer Unterhaltung zuzuhören 👍
Tolles Video zu einem sonst weitgehend unbeachteten Thema.
Ich bitte als Ergänzung noch die laufenden Kosten für eine lichtensteinische Stiftung mit Aktienvermögen von 1 Mio EUR ungefähr abzuschätzen. Sind wir da eher bei 0.5% p.a. oder 2% p.a. (oder geht es um feste Beträge a la 5000 EUR jährlich)? Wenn die Kosten bei bis zu 2% p.a. der Anlagesumme liegen, dann fällt ja wieder die Rendite von 8% auf das Anlagevermögen zurück auf 6% p.a., nur eben ändert sich die Kostenart zu Strukturkosten in Liechtenstein von Kapitalertragssteuer in Deutschland. Dann könnte der Zinseszins-Effekt doch nicht so schön wirken wie im Video genannt.
Bei einer dt. Stiftung sind ja die laufenden Strukturkosten recht vernachlässigbar.
Ich kann Ihnen versichern, die Kosten für eine deutsche Familienstiftung sind nicht vernachlässigbar, spätestens wenn der Stifter irgendwann, aus welchen Gründen auch immer, als Geschäftsleitungsmitglied ausfällt. Und genau für diesen Fall ist die Stiftung ja gedacht. Professionelles Stiftungsmanagement kostet auch in Deutschland Geld, wenn man es denn überhaupt bekommt. Ausserdem ist die deutsche Stiftung starr und kann nicht wegziehen. Man hängt mit seiner Struktur auf ewig in Deutschland, egal was kommt. Kann man mögen, muss man aber nicht...🤓
1 Mio. ist aber in den meisten Fällen zu wenig. Wir selbst werden erst ab einem vorhandenen oder kurzfristig erwartbarem liquiden Vermögen ab 3 Mio. Euro tätig. Da rechnet es sich dann auch so gut wie immer.
@@vermogensschutzliechtenste883 Können Sie in etwa sagen, wie hoch die Kosten bei ~3 Mio. pro Jahr sind? Können Sie da eine Schätzung abgeben?
dann spart man bei Aktien wohl nichts, dafür ist man sicherer und unantastbar!?
6:10 Das stimmt nicht. Aktienfonds-Erträge werden zu 30% freigestellt. Das gilt auch für ETFs mit extrem geringer Kostenquote. Effektiver Steuersatz für ETFs beträgt also nur 18,375%.
Sehr interessant! Entscheidend sind wohl die Strukturkosten bei Vermögen im unteren Bereich. Mit welche Beträgen müsste bei der besagten Mio gerechnet werden, für Einrichtung und laufend?
Böte die Konstruktion auch einen Schutz im Falle von Zwangsanleihen und Vermögensabgaben? Und wäre die Einbringung vorhandener GmbHs und GmbH&CoKGs (nicht mehr aktiv) sinnvoll?
Tolles Interview! 👍
Wenn ein GmbH-Gesellschafter seine Anteile an die Stiftung überträgt, muss dieser nun ehemalige Gesellschafter die Stiftung bei jeder Gesellschafterversammlung zur richtigen Entscheidung beraten, oder kann die Stiftung, ohne Nebenwirkungen, dem Stifter eine dauerhafte Vollmacht zur Vertretung, auch zum etwaigen Verkauf, einräumen, dass sich der Anteil ähnlich verhält wie im eigenen Besitz? Wie sieht es mit den Auswirkungen aus für einen Gesellschafter-Geschäftsführer, dieser wird zwangsläufig zum nichtselbstständigen Arbeitnehmer, da er na nicht mehr beherrschend ist, ganz ohne Anteile? Dieser etwaige Kontrollverlust scheint mir ein Nachteil der Stiftung zu sein.
Ja das stimmt. Er ist dann ja kein Gesellschafter mehr.
Herzlichsten Dank, für Ihre sehr geschätzten und sehr interessanten Ausführungen und Discussionen, mit Herrn - Dr. - Dr. Gierhake ! Aber - wie sehen die Gebühren Strukturen, in der
Gestaltung dieser, sehr vielfältigen - Stiftungs - Möglichkeiten aus und wer ist der Schriftführer, bzw. Organisator und somit der Abrechner, dieser erforderlichen Leistungen, für diese
Leistungen - dieser Stiftungsgestaltungen ?
Vielen Dank an Sie, für Ihre - sehr geschätzten Antworten, die andere Zuseher und Zuhörer, auch interessieren könnten ?
Sie weisen auf einen wichtigen Punkt hin. Gebühren müssen transparent sein, Rechnungen müssen absprachekonform gestellt werden und die Abrechnungen müssen interessenkonfliktfrei kontrolliert werden. Und zwar nicht allein vom Stifter, denn das wäre bereits ein Indiz dafür, dass das Vermögen nicht wirklich verselbstständigt wurde, sondern faktisch immer boch am Stifter hängt. Sie sehen, eine professionelle Foundation Governance ist nicht trivial. Sie ist aber durchaus machbar.
Vorsicht ist in jedem Fall geboten, wenn Stiftungsdienstleister durch Stundenlöhne incentiviert werden, möglichst „viel“ zu arbeiten. Ein klassischer Interessenkonflikt, der in vielen Fällen dazu führen kann, das die Stiftungsorgane gerne vor Gericht auf Stiftungskosten streiten oder über viele Dinge erstaunlich langsam und unter Einbindung recht vieler kompetenter Menschen „nachdenken“…😉
Hallo Herr Juhn, welche Kosten entstehen ca. wenn eine Stiftung in Lichtenstein gründe ? bitte auch laufende kosten !!
Wenn die Liechtensteinische Familienstiftung so ein tolles Modell ist, frage ich mich warum seit Jahren die Anzahl der Stiftungen in Liechtenstein stark abnimmt.
Einfach: weil zivilrechtlich mögliche widerrufliche Stiftungen, wie sie auch von Deutschen gerne vor 2008 gegründet wurden, steuerrechtlich schlicht keinen Sinn machen. Es wurden deswegen viele solche Stiftungen tatsächlich widerrufen und damit aufgelöst.
Als Einkommensinvestor würde mich interessieren ob eine Umgestaltung Sinn macht wenn Erträge brutto ein mittleres Jährliches Einkommen entspräche (Jährlich knapper 6 stelliger Betrag brutto im Jahr).lg Finanzwerker
18:15 ab welchen Volumen macht das Sinn? Wie hoch sind die operativen Kosten für so ein Konstrukt?
Ab 3 Mio. Euro. Die Kosten variieren. Von Stundenlöhnen des Stiftungsrats ist aufgrund von offensichtlichen Interessenskonflikten abzuraten.
Inwieweit spielt dann auch das deutsche AStG eine Rolle, wenn der Begünstigte der FL Stiftung in De residiert oder seinen Firmensitz hat, Herr Prof. Dr Dr.. Gierhackl ?
Die für Auslandsstiftungen relevante Vorschrift ist § 15 des Aussensteuergesetzes (AStG). Diese ist natürlich schon bei der Ausgestaltung der Stiftung von Bedeutung und muss im Blick gehalten werden, wenn Stifter oder Stiftungsbegünstigte in Deutschland wohnen.
mein Kopf dampft, aber super spannend
Angenommen die Stiftung hält Aktien von US Unternehmen fällt dann bei der Ausschüttung von Dividenden Quellensteuer an?
Ja, die fällt immer an. Um eine Rückerstattung zu erzielen, muss man etwas nachdenken….😉🤓
Sehr interessantes Video, habe allerdings einen Punkt nicht ganz verstanden: es wird gesagt, die Stiftung könnte für Immobilienbesitz in Deutschland eine GmbH & Co KG gründen. Dann würde nur 15% Körperschaftssteuer pro Jahr anfallen und nach 10 Jahren könne steuerfrei verkauft werden.
Ich habe mir durchaus das Video zur gewerblichen Entprägung einer GmbH & Co KG angeschaut (Kommanditist wird auch GF), wollte hier aber trotzdem noch nachfragen:
Die Haftungs-GmbH gehört der Stiftung und die Stiftung ist auch der Kommanditist, richtig?
Dass nach 10 Jahren steuerfrei verkauft werden kann, verstehe ich weil das ganze eine gewerblich entprägte Personengesellschaft ist (siehe oben), aber woher kommen die 15% Steuern pro Jahr auf den Gewinn, ich dachte, das wäre so bei einer gewerblich entprägten VV GmbH? (oder wird die Stiftung wie eine solche behandelt?)
Die KG selbst ist kein Einkommen- oder Körperschaftsteuersubjekt. Auf Ebene der Gesellschaft werden lediglich die verschiedenen Einkünfte, die die KG hat, einheitlich und gesondert festgestellt und dann anteilig den Gesellschaftern zur Besteuerung zugewiesen. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Immobilie werden dann eben z.B. zu 94,9% der liechtensteinischen Stiftung zugewiesen und z.B. zu 5.1% dem geschäftsführenden Kommanditisten, der häufig ein Familienmitglied ist. Der 5,1% Gewinnanteil wird aufgrund der unbeschränkten Steuerpflicht des Kommanditisten in Deutschland der Einkommensteuer unterworfen, wie bisher auch (max. 45% zzgl. Soli und ggf. KiSt, also knapp 50%). Der 94,9% Gewinnanteil wird der liechtensteinischen Stiftung zugewiesen, die hinsichtlich dieses Gewinnanteils in Deutschland beschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist (15% zzgl. Soli). Deswegen zahlt die liechtensteinische Stiftung auf die deutschen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung also rd. 15,8%% deutsche Körperschaftsteuer. In Liechtenstein zahlt sie aufgrund des Territorialprinzips des liechtensteinischen Körperschaftsteuerrechts nichts mehr zusätzlich. Wenn nach 10 Jahren die im Eigentum der Stiftung stehende Immobilie verkauft wird, passiert hinsichtlich des Verkaufes grundsätzlich das gleiche. Da aber Immobilienverkäufe aus dem Privatvermögen in Deutschland steuerfrei sind und bei Stiftungen (weder bei deutschen, noch bei liechtensteinischen) die Einkünfte auch nicht - wie bei einer GmbH oder AG - alle gewerblich umqualifiziert werden, bleibt der Veräusserungsgewinn sowohl beim Kommanditisten einkommensteuerfrei als auch bei der Stiftung körperschaftsteuerfrei.
@@vermoegensschutz Danke für Ihre Antwort - die verstehe ich jetzt so, dass die liechtensteinische Stiftung direkt der Komplementär ist (und der Stifter oder Familienmitglied der Kommanditist), während im Video mehrmals von einer GmbH & Co KG die Rede war - das war dann aber nur als Analogie gemeint, es gibt im ganzen Konstrukt keine GmbH, richtig?
@@buhltbuhlt Nein, die Stiftung ist Mehrheits-Kommanditist (neben dem Stifter). Komplementär ist eine GmbH, die im Eigentum der KG steht. Man nennt das "Einheits- GmbH & Co. KG"
@@vermoegensschutz Danke - verstanden und es macht jetzt alles Sinn..
@@buhltbuhlt :-)
Ob Herr Juhn auch eine FL-Stiftung hat?
klasse, sehr informativ! Eine Frage... wenn ich als Deutscher ein Darlehen an eine solche Stiftung gebe, ist doch das Darlehen ein Vermögenswert. Muss ich fürchten, daß ich auf diese Forderung eine Vermögensteuer in Deutschland zu zahlen habe?
Wäre interessant zu wissen
Ja, natürlich. Allerdings findet der weitere Wertzuwachs des Familienvermögens in der Stiftung, und damit bei Nicht deutschen Anlageobjekten ausserhalb der Reichweite des dt. Fiskus statt.
Wenn ich mein Vermögen in einer GmbH verwalte (Aktien) und diese Holding noch eine Tochter hat (Trading termingeschäfte, Operative Beratung) kann ich auch einfach dieses Unternehmen in die Stiftung geben und trotzdem als Stifter alleiniger GF der GmbH sein? Dann kann ich ja über Ausschüttungen der Tochter an die Holding gut steuern welchen Gewinn die Holding macht, und der Eigentümer der Holding (die Stiftung) kann dann darauf nach festgelegten Kriterien reagieren. Meine Idee ist somit trotzdem operative Kontrolle über meine Vermögensverwaltung zu haben und über einen vor"programmierten" Kanal zur Stiftung dann entsprechend Zuwendungen zu mir privat fließen zu lassen. Und dabei möchte ich auch den Vorteil haben dass ich dann irgendwann auswandern kann weil das Vermögen gehört mir ja nicht.Wo ist mein Denkfehler? ...Ergänzung: Dieses Video und die anderen sind sehr verständlich und informativ und auch wenn natürlich ein Werbeanteil dabei ist vielen vielen Dank für die gute Präsentation!
Hallo unimatrix bbq,
das kann man machen, ja. Aber bei der letztlichen Ausschüttung von der Stiftung an den Destinatär würde ja auch 25% KapESt anfallen. Wenn Sie das nur wegen der Wegzugsbesteuerung machen wollen würde schon eher eine Doppelte Holding mit einer GmbH & Co. KG ganz oben Sinn ergeben. Falls Sie unser Video zur doppelten Holding noch nicht kennen, empfehle ich das hier mal, Link: th-cam.com/video/OmRd506tPK0/w-d-xo.html
Wenn Sie das der Wirtschaftlichkeit wegen machen wollen geht natürlich alles.
VG Das Juhn Partner Team
Vielen Dank für die Antwort@@juhnsteuerberater die Idee wäre diese Ausschüttung in eine Phase zu legen wo man sich zufällig mal für 1-2 Jahre in einem 0% Steuerland befindet, oder ggf. auch im Alter, wenn die Kinder unabhängig sind, Deutschland verlässt, das Problem Wegzugsteuer frühzeitig aus dem Weg geschafft hat, und dann die Ausschüttungen später empfängt wenn man 1. im Ausland ist und 2. kein anderes Einkommen hat.Melde mich dazu sicher mal für eine persönliche Beratung, muss aber in 2021 erstmal noch an dem entsprechenden Geld arbeiten.
👍
@vermoegensschutz tätigt man Termingeschäfte in einer dt. GmbH fallen auf die Gewinne 30% Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer an. Mit einer Stiftung in Liechtenstein wären diese Gewinne auf Ebene der Stiftung steuerfrei? Vielen Dank
Kurze Verstaendnisfrage: Ich Gruende also also Stifter eine Tochtergesellschaft eine GmbH und Co KG - und bring in diese mein privates Immobilien Vermoegen als komanditist ein? Wo wird hier denn dann Grunderwerbsteuer faellig? Oder meinen Sie ich soll meine Immobilien alle verkaufen wenn ich sie 10 Jahre habe und dann das Vermoegen in die Stiftung mit einbringen und dann ueber Asset/Share deal die GrEst sparen? 🤔 Kurze Erlaeuterung waer nicht schlecht. Danke 🤝👍
Es gibt verschiedene Wege, deren Sinnhaftigkeit von der genauen Ausgagssituation und den verfolgten Zielen abhängen. Ich persönlich würde z.B. aus einer Vielzahl von Gründen (politisches Risiko und steuerliches Änderungsrisiko, mikrige Rendite gemessen am aktuellen Bewertungsniveau, Klumpenrisiko, Illiquidität, hoher Verwaltungsaufwand, etc., hohe Transaktionskosten, Lock-In Effekt, ggf. Bankenabhängigkeit) gar keine deutschen Immobilien mehr halten, sondern diese verkaufen, den Erlös darlehenswegig an die Stiftung geben und dort breit gestreut kosten- und steuergünstig am Kapitalmarkt anlegen. Muss aber natürlich jeder selbst wissen.
@@vermoegensschutz ich bin mit Immobilien mein ganzes Leben lang super gefahren und hab dadurch ein ganz ordentliches Vermögen geschaffen. Am Aktienmarkt bin ich persönlich nie erfolgreich gewesen. Hab damals 400k DM bei Infineon verloren - seitdem hab ich mir gesagt da lass ich die Finger von. Die Punkte die sie nennen sind alle richtig und dementsprechend mach ich mir auch solche Gedanken, - nur kann ich mich mit dem Gedanken der Stiftung nicht ganz anfreunden. Wie sieht das mit einer lux SICAR bspw aus oder ich geb mein Vermögen nach Zypern oder in eine irische Gesellschaft? Hab ich da nicht ähnliche Vorteile wie bei einer Li Stiftung? Danke
Vorsicht! Wenn man sein Depo an die Stiftung gegen Kaufrate Verkauft, ist der Gesamtbetrag jedoch sofort zu Versteuern!
Die in den Wertpapieren enthaltenen stillen Reserven sind zu versteuern, nicht der Gesamtbetrag. Es sei denn, man hat die Wertpapiere, die an die Stiftung verkauft werden, für 0 Euro eingekauft... ;-)
Geldmarktfonds führen die Differenzierung zwischen Dividenden, Zinsen und Kurssteigerungen ad absurdum.
Sehr geehrte Herren, welcher Steuerklasse bzw welchem Steuersatz im Schenkungssteuergesetz unterliegt denn die Schenkung von Barvermögen in Höhe von 1.000.000,- Euro an die Stiftung? Denn nur mit Schenkung entgeht man doch einer Vermögenssteuer in Deutschland, oder? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Manfred Neulinger
Nach deutschem Steuerrecht gilt Steuerklasse 3 mit einem Steuersatz von 30%. Es gibt allerdings ein von einem unserer Kunden erstrittenes Urteil des Finanzgerichts Kassel, dass die dafür verantwortliche gesetzliche Regelung - im Einklang mit der herrschenden Literaturmeinung - inzwischen bestandskräftig als europarechtswidrig klassifiziert und als nicht anwendbar erklärt hat. Bei geeigneter Ausgestaltung ist deswegen heute auch mit Aussicht auf Erfolg die Nutzung des sog. Schenkungssteuerklassenprivilegs möglich, das bei Steuerklasse 1 und Widmungsbeträgen zwischen 600 T€ und 6 M€ je Stifter einen Schenkungssteuersatz von 19% ermöglicht.
Es gibt übrigens noch einen weiteren Weg, der Vermögenssteuer zu entgehen, auch ohne gleich endlos Schenkungssteuern zahlen zu müssen. Tipp: suchen Sie mal nach meinem Interview mit Herrn Juhn zum Thema Auslandslebensversicherungen…😉
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Luxemburger Familienstiftung wäre auch interessant. Die soll ähnlich gut sein wie die liechtensteiner Familienstiftung. Bitte ein Video dazu, wenn möglich.
Muss ich Schweizer sein oder in der Schweiz leben um die Stiftung in der Schweiz zu gründen und darüber das Aktien depot zu führen ?
Nö. Aber in den meisten Fällen können Sie eine Schweizer Familienstiftung aus einer Vielzahl von Gründen gleich wieder vergessen, wenn Sie nicht in der Schweiz wohnen. Wahrscheinlich ist sie aber selbst dann uninteressant….
Um es zu verstehen. Stiftungsmanagement ist etwas anderes als der Treuhänder? Das ist mir nicht klar.
Ein Treuhänder ist eine in Liechtenstein geschützte Berufsbezeichnung für ein Berufsbild, das auf Stundenbasis Buchhaltungsleistungen, Steuerberatung, Anti-Geldwäsche-Prüfungen und einige andere Beratungservices für Mandanten anbietet. Stiftungsmanagement ist die geschickte, arbeitsteilige Organisationsform für eine juristische Person ohne Anteilseigner (Stiftung), so dass das Eigentum der Stiftung bestmöglich für die Versorgung und Förderung sowie dem Schutz der Begünstigten verwaltet wird. Man braucht professionelle Treuhänder, um gutes Stiftungsmanagement zu betreiben. Genauso, wie jede erfolgreiche Firma eine gute Buchhaltungsabteilung eines Steuerberaters braucht. Umgekehrt kann aber längst nicht jeder Steuerberater eine mittelständische Firma allein leiten. Deswegen ist gutes Stiftungsmanagement deutlich mehr als das, was ein Treuhänder oder auch ein Anwalt typischerweise zu leisten imstande ist.
@@vermoegensschutz vielen Dank für die Antwort. Wir haben uns längst für eine Familienstiftung in LIE entschieden und wollen diese die nächsten Wochen umsetzen. Ihre Bücher und die Videos dazu studiere ich derzeit fleißig. Leider sind wir von den Voluminas des finanziellen Rahmens etwas entfernt, wir würden uns sicher und wohl fühlen mit Ihnen und Dr. Juhn. Wir sind sehr dankbar, dass Sie ihr Wissen teilen. Sehr sehr spannendes neues Feld für uns. 👍
@@anitastockmeier2355 Viel Erfolg! 😀
Erst ab einer Million😱
Welche Möglichkeiten gibt es für Normalsterbliche, so etwas wie eine eigene Familienstiftung zu gründen? Gibt es vlt so etwas wie zweckgebundene Vererbungen im Sinne einer Satzung?
Weil ich gerne mein erarbeitetes Kapital später weiteren Generationen zur Verfügung stellen möchte, um den Zinseszinseffekt über meinen Tod hinaus ausnutzen zu können. Wie sieht es damit aus?
Was heißt Normalsterbliche? die Erbschaftssteuer hat ein Freibetrag von 500.000 Ehepartner und 400.000 Kinder...
@@maxxmax1647 Ich meine jetzt unter 1mio. naja, dann geht das Geld ja direkt an die Personen, dann kann ich aber nicht mehr beeinflussen, was die damit machen. Mit so einer Satzung oder einem Mantel wäre das irgendwie besser. Dann würde das auch über die nächste generation noch wachsen können.
Deutsche Familienstiftungen kann man auch mit wenig Kapital gründen, je nach Bundesland zwischen 30.000 und 200.000€. Und bei kleineren Beträgen geht die Ersatzerbschaftsteuer auch meist ins Leere oder ist nicht so tragisch. Allerdings darf man sich mit den deutschen Stiftungsaufsichtsbehörden "beschäftigen" und eine internationale Vermögensdiversifizierung ist das natürlich auch nicht. Ausserdem gibt es in Deutschland, soweit ich das überblicke, kein professionelles Stiftungsmanagement für Familienstiftungen. Das machen fast alle Stifter selber, was natürlich das Problem aufwirft, was passiert, wenn eben dieser Stifter stirbt.
@@vermoegensschutz Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! Ist das dann ein deutsches Familienmanagement nicht eine Marktlücke? Es scheint sich anscheinend nicht zu lohnen. Ich danke Ihnen für die Antwort.
@@geeo_official Würden Sie als Unternehmer oder vermögende Privatperson noch eine deutsche Familienstiftung nach Durchsicht dieses Videos gründen? Genau, ich auch nicht. Insofern ist das Marktpotential m.E. vielleicht vorhanden, aber begrenzt. In Deutschland müsste man ja alles neu entwickeln, was es in Liechtenstein schon lange gibt.
Ich: hey vielleicht ist das ja was für mich.
Prof: ab 1 Mio aufwärts
Ich: Ok wieder nur was für Leute die eh schon Geld haben
Man könnte natürlich auch drüber nachdenken, sich selbständig zu machen und hart zu arbeiten. Dann kann man 1 Mio. aufwärts auch in absehbarer Zeit erreichen. Aber klar: ohne harte Arbeit, Verzicht und kalkulierte Risiken geht´s halt nicht.
@@vermoegensschutz Ich lege derzeit monatlich 1000 bis 1500 beiseite um mir einen Puffer für die Selbständigkeit zu schaffen. Die Frage ist dann nur in was man sich selbständig macht und wie hoch das Risiko ist. Ich hab keine Lust das ganze Geld zu verlieren was ich mir die letzten 2 Jahren angespart habe. Ich arbeite seitdem ich 16 bin und hab mir alles selbst finanziert... also erzähl mir nix von Verzicht.
@@vermoegensschutz Früher haben Sie noch gesagt es lohnt sich wegen den Kosten ab 5 Mio. Euro, dann waren es 2,5 Mio. Euro und jetzt nur noch 1 Mio. Euro.
Haben sich die Kosten so stark verringert oder warum diese unterschiedlichen Angaben?
Wenn ich ein breit gestreutes ETF depot übertrage, gilt dann das Fondsdomizil als Ausland und ist sofern steuerfrei?
@@Andre-ih1yg Mit 1.500 Euro hast du bei 6% deine Million nach 25 Jahren zusammen. ^^
Was genau ist jetzt der Vorteil. Das habe ich auch bei der Deutschen. Ich kann auch eine amerikanische Foundation grünen. In Deutschland kenne ich mich rechtlich etwas aus. Wer kennt sich in Lichtenstein aus? Ich mache mich nur abhängig von anderen
Hallo patriequo17,
die deutsche Familienstiftung unterliegt der sog. Erbersatzsteuer. Alle 30 Jahre wird eine fiktive Erbschaft des Familienvermögens unterstellt - der Gesetzgeber geht davon aus, dass alle 30 Jahre das Vermögen auf die nächste Generation übergeht. Die Familienstiftung in Liechtenstein unterliegt nicht der Erbersatzsteuer.
VG Das Juhn Partner Team
@@juhnsteuerberater das ist alles, echt jetzt? Mal Ehrlich, in Lichtenstein brauche ich einen Verwalter, kenne die Gesetze weniger, dann will das Finanzamt noch was, usw. ach ja, steuern fallen meines Wissens dort auch an. Wenn man diese hochrechnet, kommt man auch min. auf die Summe von den 30 Jahren. Wenn ich steuerlich gestalte, dann fallen bei der deutschen Variante bis zu keine Steuern an. Also bin ich im steuerparadies Deutschland doch besser dran.
@@pami5428 ist schon was dran an deiner Rechnung. Man muss aber auch noch andere Aspekte berücksichtigen.
@pa mi, ihre Schlussfolgerungen sind zumindest ab einem gewissen Mindeststiftungsvermögen nicht korrekt.
@@vermoegensschutz Deutschland ist und bleibt ein steuerparadies. Du musst nur die Regeln kennen. Und nach 30 Jahren 1% p.a auf Erträge wegen Steuer ist doch okay. Ich will ja, dass die Straßen abends beleuchtet sind, die Kinder in die Schule können, etc. Also: ich stehe zu meiner Aussage. Deutsche Stiftung einfacher zu kontrollieren als liechtensteinische. Grüsse
Hahahaha. Wenn ich mich nicht impfen lassen, dann bin ich unsolidarisch. Aber wenn ich Geld in ne Stiftung packe, dann ist das was ganz anderes. Ich lach mich weg.