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Wir haben das Nestmodell welche Rechten und Pflichten haben dann die beiden Elternteile. Ein Beispiel meine Ex-Partnerin lebt bereits bei Ihrem neuen Partner und moechte nun mirt usnerem Kindern und ihm in den Skiurlaub. Zudem waere das auch in meiner Woche. Muss ich trotzdem zustimmen ? Was muss der Partner dulden und was darf er nicht ?
Entgegen dem Wunsch der Kindesmutter, möchte ich nicht 50% aller Ferien übernehmen. Letztes sowie dieses Jahr, übernehme ich zusätzlich zur 2 Wochen Regelung 1 Woche während der Sommerferien (Kitaferien). Wenn mein Kind im Schulalter ist, bin ich dann zur Hälfte verpflichtet? Oder nur zu den Zeiten, die ich bereit bin? Also in meinem Fall, 1-2 Wochen der gesamtferien im Jahr?
Hallo, ist eine einvernehmliche Absprache mit der Kindesmutter nicht möglich, muss das Familiengericht die Sache klären. Eltern sind grundsätzlich zum Umgang mit den Kindern berechtigt, aber auch verpflichtet. Die genaue Gestaltung der Umgangszeiten obliegt den Eltern oder bei Uneinigkeit dem Familiengericht. Das Familiengericht entscheidet häufig, dass die Ferien hälftig oder im Wechsel auf die Eltern aufgeteilt werden. Insofern ist das Verlangen der Kindesmutter, in der Hälfte der Ferien das Kind zu betreuen, nicht aus der Luft gegriffen. Entscheidend ist jedoch immer, ob die Regelung dem Kindeswohl entspricht. Hier zählt dann auch, ob ein Elternteil eine solche Ferienregelung auch umsetzen will. Denn es ist nicht im Sinne des Kindeswohls etwas zu beschließen, an das sich der Elternteil dann nicht halten will. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Ferienreglung wurde durch das Gericht festgelegt „Beschluss“ nur das Problem ist: Ich wohne 500km weit weg von meinem Sohn. Kindesmutter ist weg gezogen. Das Gericht hat entschieden, das ich alle Ferien mein Sohn 500km abhole und wieder zurück fahre. Ist das nicht unfair? Obwohl bei dem letzten Verhandlung über ,Abwechseln von den Fahrten’ gesprochen wurde.Ich möchte ein Wiederruf einlegen, aber was ist in der Zeit mit den Ferien? Welche Reglung zählt?
Hallo, es gilt immer der aktuelle Gerichtsbeschluss, auch dann, wenn Sie gegen den Beschluss vorgehen wollen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Es sind 3 Wochen Schließzeit in der Kita. Ich bin Lehrer und habe Sommerferien. Ich möchte mit meinem Sohn, er ist 4,5 Jahre alt, für 7 Tage zu seiner Oma, Cousin, Onkel, Tante (ca. 220 km entfernt). Seine Mutter, meine Ex, stellt nur 5 Tage am Stück zur Verfügung. Sie wiederum beansprucht 10 Tage am Stück und zum Ende hin weitere 3 Tage. Von den 3 Wochen Schließzeit gesteht sie mir nur 5 Tage am Stück zu. Wir sind beide Sorgeberechtigt. Der Kleine übernachtet jedes 2 WE von Fr. - So. bei mir. Darf sie mir das vorschreiben? Kann ich nicht auch ohne ihre Zustimmung für 7 - 10 Tage am Stück zu seiner Oma fahren? Vielen Dank für eine Antwort. LG
Hallo, gerne möchten wir Ihnen helfen. Leider können wir Ihnen auf diesem Weg jedoch keinen konkreten Rat geben, was Sie tun sollen. Das wäre nur im Rahmen einer individuellen Rechtsberatung möglich. Nach Ihrer Schilderung besteht eine Umgangsvereinbarung ohne Ferienregelung. Dann gilt auch die Umgangsvereinbarung weiterhin in den Ferien. Eine verbindliche (gerichtliche) Umgangsvereinbarung sollte von keinem Elternteil einseitig abgeändert werden, da der Umgangsberechtigte dann einen Ordnungsgeldantrag stellen könnte. Wollen Sie die Ferien verbindlich neben dem regulären Umgang regeln, so sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und einen Antrag beim Familiengericht stellen. Vielleicht finden Sie in unserem Blogartikel zum Thema “Umgangsrecht: welche Regeln gelten für Ferien?” die Antworten, die Sie suchen: www.kanzlei-hasselbach.de/blog/umgangsrecht-ferien-feiertage/ Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
@@kanzlei_hasselbach Hallo, vielen Dank für die Antwort. Also, es besteht keine gerichtliche Umgangsvereinbarung. Den jetzigen Umgang hat meine Ex festgelegt. Mit ihrem Plan bin ich jedoch nicht einverstanden und wir versuchen via Anwalt einen Konsens zu finden. Leider scheint es nicht möglich. Daher geht es wohl bald vors Familiengericht. Darf ich mit meinem Sohn gegen den Willen der Mutter für 7-10 Tage Urlaub machen ohne, dass es mir vor Gericht angelastet werden kann? Meine Ex macht ja genau das gleiche. LG
Das vollstrecken einer Geldstrafe ist für dauerhaft arbeitslose und sowieso bereits hochverschuldete Expartner ein absoluter Witz. Wenn der Vater seine Kinder einfach nicht abholt und seinen Umgangskontakt nicht wahrnimmt, kann man dann als alleinerziehe Mutter eigentlich gar nichts durchsetzen oder die Kinder einfach vor seiner Haustür abstellen...
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Wir haben das Nestmodell welche Rechten und Pflichten haben dann die beiden Elternteile. Ein Beispiel meine Ex-Partnerin lebt bereits bei Ihrem neuen Partner und moechte nun mirt usnerem Kindern und ihm in den Skiurlaub. Zudem waere das auch in meiner Woche. Muss ich trotzdem zustimmen ? Was muss der Partner dulden und was darf er nicht ?
Laut Statistik wird bei Gericht der Umgang zu 80 Prozent der Frau zugeschrieben.
Toller Tip 👍
Danke dafür.
Entgegen dem Wunsch der Kindesmutter, möchte ich nicht 50% aller Ferien übernehmen.
Letztes sowie dieses Jahr, übernehme ich zusätzlich zur 2 Wochen Regelung 1 Woche während der Sommerferien (Kitaferien).
Wenn mein Kind im Schulalter ist, bin ich dann zur Hälfte verpflichtet?
Oder nur zu den Zeiten, die ich bereit bin?
Also in meinem Fall, 1-2 Wochen der gesamtferien im Jahr?
Hallo,
ist eine einvernehmliche Absprache mit der Kindesmutter nicht möglich, muss das Familiengericht die Sache klären. Eltern sind grundsätzlich zum Umgang mit den Kindern berechtigt, aber auch verpflichtet. Die genaue Gestaltung der Umgangszeiten obliegt den Eltern oder bei Uneinigkeit dem Familiengericht. Das Familiengericht entscheidet häufig, dass die Ferien hälftig oder im Wechsel auf die Eltern aufgeteilt werden. Insofern ist das Verlangen der Kindesmutter, in der Hälfte der Ferien das Kind zu betreuen, nicht aus der Luft gegriffen. Entscheidend ist jedoch immer, ob die Regelung dem Kindeswohl entspricht. Hier zählt dann auch, ob ein Elternteil eine solche Ferienregelung auch umsetzen will. Denn es ist nicht im Sinne des Kindeswohls etwas zu beschließen, an das sich der Elternteil dann nicht halten will.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Ferienreglung wurde durch das Gericht festgelegt „Beschluss“ nur das Problem ist: Ich wohne 500km weit weg von meinem Sohn. Kindesmutter ist weg gezogen. Das Gericht hat entschieden, das ich alle Ferien mein Sohn 500km abhole und wieder zurück fahre. Ist das nicht unfair? Obwohl bei dem letzten Verhandlung über ,Abwechseln von den Fahrten’ gesprochen wurde.Ich möchte ein Wiederruf einlegen, aber was ist in der Zeit mit den Ferien? Welche Reglung zählt?
Hallo,
es gilt immer der aktuelle Gerichtsbeschluss, auch dann, wenn Sie gegen den Beschluss vorgehen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Es sind 3 Wochen Schließzeit in der Kita. Ich bin Lehrer und habe Sommerferien. Ich möchte mit meinem Sohn, er ist 4,5 Jahre alt, für 7 Tage zu seiner Oma, Cousin, Onkel, Tante (ca. 220 km entfernt). Seine Mutter, meine Ex, stellt nur 5 Tage am Stück zur Verfügung.
Sie wiederum beansprucht 10 Tage am Stück und zum Ende hin weitere 3 Tage. Von den 3 Wochen Schließzeit gesteht sie mir nur 5 Tage am Stück zu. Wir sind beide Sorgeberechtigt. Der Kleine übernachtet jedes 2 WE von Fr. - So. bei mir.
Darf sie mir das vorschreiben? Kann ich nicht auch ohne ihre Zustimmung für 7 - 10 Tage am Stück zu seiner Oma fahren?
Vielen Dank für eine Antwort.
LG
Hallo,
gerne möchten wir Ihnen helfen. Leider können wir Ihnen auf diesem Weg jedoch keinen konkreten Rat geben, was Sie tun sollen. Das wäre nur im Rahmen einer individuellen Rechtsberatung möglich.
Nach Ihrer Schilderung besteht eine Umgangsvereinbarung ohne Ferienregelung. Dann gilt auch die Umgangsvereinbarung weiterhin in den Ferien. Eine verbindliche (gerichtliche) Umgangsvereinbarung sollte von keinem Elternteil einseitig abgeändert werden, da der Umgangsberechtigte dann einen Ordnungsgeldantrag stellen könnte. Wollen Sie die Ferien verbindlich neben dem regulären Umgang regeln, so sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und einen Antrag beim Familiengericht stellen.
Vielleicht finden Sie in unserem Blogartikel zum Thema “Umgangsrecht: welche Regeln gelten für Ferien?” die Antworten, die Sie suchen:
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Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
@@kanzlei_hasselbach
Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Also, es besteht keine gerichtliche Umgangsvereinbarung. Den jetzigen Umgang hat meine Ex festgelegt. Mit ihrem Plan bin ich jedoch nicht einverstanden und wir versuchen via Anwalt einen Konsens zu finden. Leider scheint es nicht möglich. Daher geht es wohl bald vors Familiengericht.
Darf ich mit meinem Sohn gegen den Willen der Mutter für 7-10 Tage Urlaub machen ohne, dass es mir vor Gericht angelastet werden kann? Meine Ex macht ja genau das gleiche.
LG
Das vollstrecken einer Geldstrafe ist für dauerhaft arbeitslose und sowieso bereits hochverschuldete Expartner ein absoluter Witz. Wenn der Vater seine Kinder einfach nicht abholt und seinen Umgangskontakt nicht wahrnimmt, kann man dann als alleinerziehe Mutter eigentlich gar nichts durchsetzen oder die Kinder einfach vor seiner Haustür abstellen...
Jugendamtsentscheidungen sind nicht bindend. Geschultes Personal in Jugendämtern? Da machen die meisten Väter leider ganz andere Erfahrungen..