Unterhaltszahlungen im Wechselmodell - Wer zahlt wie viel? - Kanzlei Hasselbach

แชร์
ฝัง
  • เผยแพร่เมื่อ 11 ธ.ค. 2024

ความคิดเห็น • 31

  • @kanzlei_hasselbach
    @kanzlei_hasselbach  3 ปีที่แล้ว

    Wir sind auch auf Instagram & Facebook!🎉
    Für wöchentliche Rechtstipps und aktuelle News zum Arbeits- & Familienrecht folgen Sie uns auf:
    👉 instagram.com/kanzleihasselbach
    👉 facebook.com/Kanzlei.Hasselbach

  • @stefankrohn4040
    @stefankrohn4040 4 ปีที่แล้ว +5

    Seit nun über 7 Jahren ( Kind ist nun 11 ) erfolgreich das Wechselmodell ( 50 50 ).
    Wir wohnen im gleichen Ort und nur 2 Straßen entfernt. Das Wechselmodell kann nur funktionieren wenn beide Seiten sich verstehen.
    Ich zahle keinen Unterhalt da wir beide fast das gleiche verdienen.
    Sie behält das Kindergeld.
    Da ich etwas mehr verdiene, bezahle ich aber auch gerne die Betreuung usw. .

    • @kingblaatand6778
      @kingblaatand6778 ปีที่แล้ว

      Glückwunsch zum gelebten Modell.
      Einzige Anmerkung: Gerade das Wechselmodell ist das einzige, was auch bei zerstrittenen Eltern funktionieren kann. Rein rechnerisch hat man schon weniger Wechsel pro Monat, weniger Dinge für die Übergaben zu beachten und zu packen und beide bekommen die Kinder im Alltag / Schule mit.
      Anmerkung zur Vollständigkeit: Die höchstrichterliche Rechtsprechung folgt leider weiterhin dem Mantra, dass die Eltern kommunizieren müssen, was manche dazu einlädt, das Modell einseitig zu torpedieren.

  • @アレキサンダーアルケンス
    @アレキサンダーアルケンス 2 ปีที่แล้ว +3

    Alles verstanden, aber.... Das Kind möchte nicht wechseln, sondern 10 Tage beim Anderen Elternteil verbringen, ich hab aber nur 1157€ zum überleben übrig.
    Was soll ich Dieses Kind zum essen Anbieten? Es gehört Eine art Verpflegungs Geld oder sowas Ähnliches?

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  2 ปีที่แล้ว +2

      Hallo,
      etwas wie ein Verpflegungsgeld gibt es nicht. Wenn Ihr Einkommen nicht zum leben ausreicht, können Sie prüfen, ob Sie Ihren Selbstbehalt erhöhen können. Dazu haben wir folgendes Video für Sie:
      th-cam.com/video/UVOhSNpxm0Q/w-d-xo.html&ab_channel=KanzleiHasselbach
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

    • @アレキサンダーアルケンス
      @アレキサンダーアルケンス 2 ปีที่แล้ว +1

      Rechts herzlichen dang für den Hinweis.

  • @caaarl6588
    @caaarl6588 หลายเดือนก่อน

    So richtig fair ist die Unterhaltsaufteilung beim Wechselmodell im Prinzip ja auch nicht. Wofür muss überhaupt eine Ausgleichszahlung stattfinden, wenn beide Elternteile alle Kosten zur Btereuung (Kita, Hort, ARzt, Versicherung) und Betreuungszeiten 50% teilen. Klingt irrational.

  • @Mahe5489
    @Mahe5489 5 หลายเดือนก่อน +1

    Was ist denn, wenn ich vollzeit arbeite, meine frau sich aber weigert? obwohl wir gleich die Kinder haben?

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  หลายเดือนก่อน

      Hallo,
      vielen Dank für Ihre Frage. Wenn Sie Vollzeit arbeiten und Ihre Frau nicht Vollzeit arbeiten möchte, obwohl Sie beide die Kinder gemeinsam betreuen, kann dies Auswirkungen auf die Unterhaltszahlungen haben. Im echten Wechselmodell wird erwartet, dass beide Elternteile ihren Teil zur finanziellen und emotionalen Unterstützung der Kinder beitragen. Sollte Ihre Frau nicht in der Lage oder bereit sein, eine Vollzeitstelle anzunehmen, könnte dies bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden. Es könnten insofern ggf. auch fiktive Einkünfte hinzugerechnet werden, wenn eine mögliche und zumutbare Tätigkeit unterlassen wird. Dies kann dazu führen, dass Sie keinen Unterhalt an die Kindesmutter zahlen müssen.
      Wenn Sie sich über die Konditionen einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei informieren möchten, besuchen Sie gerne unsere Website: www.kanzlei-hasselbach.de/ueber-uns/kosten/
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @LuisRodriguez-qg4gk
    @LuisRodriguez-qg4gk 8 หลายเดือนก่อน

    Tabelle Düsseldorfer hat keine gesetzliche Kraft, Warum muss man also bezahlen, wie es in der Düsseldorfer Tabela??In der Düsseldorfer Tabelle steht zum Beispiel, dass man 500 Euro zahlen muss, aber ist keine gesetzlich Kraft, dann kann ich 400€ zahlen??

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  5 หลายเดือนก่อน

      Hallo,
      die Düsseldorfer Tabelle ist zwar rechtlich nicht bindend, sie dient aber als Orientierungshilfe und Richtwert für die Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts. Auch wenn die Tabelle nicht zwingend eingehalten werden muss, sind Unterhaltsverpflichtete in der Regel gehalten, sich an den dort aufgeführten Beträgen zu orientieren. Denn: Eine willkürliche Unterschreitung der Düsseldorfer Tabelle ohne triftigen Grund wäre rechtlich problematisch und könnte als Verletzung der Unterhaltspflicht gewertet werden.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @abdo3754
    @abdo3754 3 ปีที่แล้ว +1

    Hallo Frau Hasselbach,
    Ich habe eine Frage, wenn beide Eltern arbeiten, und die Kindern leben bei der Mutter.
    Der Man verdient mehr als die Mutter.
    Wie wird die Unterhalt berechnet.?
    muss hier der Man eine Differenz oder ganzen Unterhalt Betrag zahlen.? Könnten Sie mir bitte hier eine konkrete Beispiel geben.
    vielen Dank im Vor raus

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  3 ปีที่แล้ว

      Hallo,
      wenn die Kinder ausschließlich bei der Mutter leben und die Mutter die Betreuungsleistungen erbringt, ist kein Wechselmodell gegeben, das Auswirkungen auf den Unterhalt hat. In diesem Fall zahlt der Vater den vollen Unterhalt. Abzüge (eine Differenz) kann sich ergeben, wenn der Vater Sonderausgaben hat (siehe dazu unser Video th-cam.com/video/2T-stvsl5Kk/w-d-xo.html&ab_channel=KanzleiHasselbach)
      Sie gehen also von Ihrem Nettoeinkommen aus (abzgl. oben genannter berücksichtigungsfähiger Abzüge) und ermitteln damit das unterhaltsrechtliche Einkommen anhand dessen Sie dann über die Düsseldorfer Tabelle den Unterhalt ermitteln können. Ratsam wäre jedoch durchaus eine anwaltliche Beratung, da das Unterhaltsrecht durchaus schwierig sein kann. In Ihrem Fall würde das Einkommen der Mutter jedenfalls keine Rolle spielen.
      Sollten Sie eine verbindliche Beratung oder ausführliche Auskunft
      wünschen, können Sie uns gerne kontaktieren:
      www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
      Ich hoffe, wir konnten Ihnen helfen.
      Mit freundlichen Grüßen,
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @sebastianm.3622
    @sebastianm.3622 ปีที่แล้ว

    Ist das immernoch aktuell dass es nahe 50% sein muss?
    Hatte da auch von 60/40 gehört.
    Auch 70/30 ist schon mal erwähnt worden.
    Kann das sein?
    Was ist wenn die Kinder in der Woche trotzdem den anderen Elternteil besucht?
    Also zum Beispiel Hausaufgaben bei der Mama macht und dann erst zum Papa fährt?

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  9 หลายเดือนก่อน

      Hallo,
      es gibt verschiedene Modelle wie z. B. den wöchentlichen Wechsel. Tatsächlich ist dann die exakte Ermittlung der Betreuungszeiten leichter als bei flexibleren Modellen beziehungsweise einem häufigen Wechsel während der Woche. Es sind immer die tatsächlichen Zeiten zugrunde zu legen.
      Die genaue Aufteilung der Betreuungszeiten wird von den Eltern festgelegt. Soll das Wechselmodell angewandt werden, so müssen in der Tat die Betreuungsleistungen in einem Verhältnis von nahezu 50/50 stehen. Ein echtes Wechselmodell liegt nur dann vor, wenn die Betreuungsleistungen annähernd gleich sind. Das heißt ca. 49-50 %. 45 zu 55 % reichen bereits nicht mehr aus.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @lio_n791
    @lio_n791 ปีที่แล้ว

    Werde aufgefordert der Unterhaltsvorschussstelle Auskunft über meine Einkünfte zu erteilen. In dem Fragebogen eingetragen dass ich einen Unterhaltsbeitrag von 50€, statt 252 € leisten könne. Können die dennoch darauf bestehen den aufgeführten Betrag zu verlangen?
    Meine Dauerrente beträgt 499€. Wohne bei meinen Eltern und habe einen Wohngeldanspruch, da ich demnächst Wohngeld beantragen werde. Kann die Wohngeldstelle die Beitragszahlungen übernehmen?
    Nach derzeitiger Aktenlage wird der beantragte Unterhaltsvorschuss (den die Kindsmutter beantragt hat) voraussichtlich ab 01.01.2023 bewilligt und in Höhe von 252€ mtl. im voraus gezahlt werden.

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  9 หลายเดือนก่อน

      Hallo,
      Leider können wir Ihnen ohne detaillierte Informationen beziehungsweise einen Blick in die Unterlagen keinen konkreten Rat geben.
      Wenn Sie sich über die Konditionen einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei informieren möchten, besuchen Sie gerne unsere Website:
      www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @harrylongfil1676
    @harrylongfil1676 3 หลายเดือนก่อน

    Wie schaut es aus , wenn ein Elternteil arbeitslos ist ?

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  หลายเดือนก่อน +1

      Hallo,
      vielen Dank für Ihre Frage. Im Wechselmodell müssen beide Elternteile für den Kindesunterhalt aufkommen, auch wenn ein Elternteil arbeitslos ist. Der unterhaltspflichtige Elternteil hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, was bedeutet, dass er sich ernsthaft um eine neue Anstellung bemühen muss, um seinen Unterhaltspflichten nachzukommen. Wenn er dies nicht tut oder nicht nachweisen kann, dass er aktiv nach Arbeit sucht, kann ihm ein fiktives Einkommen angerechnet werden, was zu einer höheren Unterhaltspflicht führen kann.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @malinamalina8031
    @malinamalina8031 ปีที่แล้ว

    Hat es auch Auswirkungen auf den Unterhalt bzw. auf die Betreuungszeit wenn ich nur Teilzeit arbeite? Ich meine habe ich dadurch mehr Betreuungszeit als er da er Vollzeit arbeitet?

    • @tobidobi5651
      @tobidobi5651 ปีที่แล้ว +1

      tja bei der neuen rechtslage wenn dein ex ein guten anwalt hat wirst du verpföichtet vollzeit zu arbeiten. Das ist auch gut so

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  9 หลายเดือนก่อน

      Hallo,
      ein echtes Wechselmodell liegt nur dann vor, wenn die Betreuungsleistungen annähernd gleich sind. Das heißt ca. 49-50 %. 45 zu 55 % reichen bereits nicht mehr aus. Liegt kein echtes Wechselmodell vor, so muss derjenige mit der geringeren Betreuungsleistung eigentlich den vollen Unterhalt zahlen. Durch die zeitlich intensivere Betreuung des Kindes kann auf der anderen Seite ebenfalls der Unterhaltsverpflichtung nachgekommen werden.
      Die genauen Auswirkungen hängen von verschiedenen Faktoren ab und sollten im Einzelfall geklärt werden.
      Leider können wir ohne detaillierte Informationen keinen konkreten Rat geben. Ich hoffe, wir konnten Ihnen dennoch weiterhelfen.
      Wenn Sie sich über die Konditionen einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei informieren möchten, besuchen Sie gerne unsere Website: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
      Ein Erstkontakt ist für Sie übrigens kostenfrei. Über Kosten klären wir selbstverständlich vorab umfassend auf.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @sarahsa835
    @sarahsa835 2 ปีที่แล้ว

    Hallo Frau Hesselbach. Mein ex Partner und ich haben auch das wechselmodell. Er bezieht laut seiner Aussage 200 Euro Zuschuss vom Amt. Jetzt verlangt das Amt von mir Unterhalt. Ist das rechtens? Mein ex und ich haben ausgemacht, das wir beide auf Unterhalt verzichten. Kann ich das dem Amt auch vorlegen?Ich bekomme ja auch kein Unterhalt was mir zu steht! Ich habe ja genauso Kosten wie mein ex Partner. Er hat einen Job gefunden bekommt aber nich zusätzlich vom Amt 200 Euro laut seiner Aussage. Vielen Dank

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  2 ปีที่แล้ว

      Hallo,
      das können wir ohne Weiteres leider nicht beantworten. In diesem Fall müssten wir erst prüfen, ob ihr Kind gegenüber Ihnen oder Ihrem Ex Partner Anspruch auf Unterhalt hat. Falls Sie eine individuelle Rechtsberatung und Prüfung Ihrer Situation wünschen, können Sie uns gerne kontaktieren: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
      Über die anfallenden Beratungskosten informieren wir Sie selbstverständlich vorab.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @hasankaraman2688
    @hasankaraman2688 3 ปีที่แล้ว

    Hallo
    Sehr schön erklärt, super video.
    Ich habe eine frage!
    Darf ich den von Kinderunterhalt im voraus gesamt summe von 1 Jahr auf ein mal zahlen??

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  3 ปีที่แล้ว

      Hallo,
      vielen Dank, wir freuen uns, dass Ihnen unser Video gefallen hat! Zu Ihrer Frage: per Gesetz ist der Unterhalt monatlich im Voraus zu zahlen (§ 1612 Absatz 3 BGB). Das ist jedoch lediglich eine Mindestanforderung.
      Das heißt, Sie können auch die Gesamtsumme für ein Jahr Unterhalt auf einmal im voraus bezahlen. Vermerken Sie in der Überweisung jedoch unbedingt, welchen Unterhaltszeitraum die Zahlung umfasst.
      Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @ahmetkucuk6161
    @ahmetkucuk6161 3 ปีที่แล้ว

    Hallo frau Hasselbach
    Ich habe da mal eine frage und zwar habe ich zwei Kindern von dem ich getrennt lebe und ich auch jahre lang Unterhalt gezahlt hab.
    Meine frage ist, das ich nochmal geheiratet habe und noch zwei weiterer kinder beckommen hab.
    Erhöht sich dadurch meine eigen bedarf und mus nicht meher volle summe zahlen?
    Wurde mich sehr freuen wen sie mir die frage abtworten könnten
    Lg

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  3 ปีที่แล้ว +1

      Hallo,
      sobald Sie als Unterhaltspflichtiger weiteren Nachwuchs bekommen, kann die Höhe Ihrer Unterhaltspflicht gegenüber Ihren ersten Kindern in der Tat sinken. Da die Düsseldorfer Tabelle von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht, kommt eine Umgruppierung in eine niedrigere Einkommensgruppe in Betracht, wenn weitere Unterhaltsberechtigte hinzukommen. Der Selbstbehalt erhöht sich dabei nicht. Jedoch wird das übrige Einkommen dann auf vier statt auf zwei Kinder aufgeteilt. Dabei gibt es eine Rangfolge: minderjährige Kinder erhalten vor volljährigen Kindern Unterhalt.
      Sie sollten die Unterhaltsverpflichtung auf keinen Fall in Eigenregie kürzen. Denn zum einen kommt es auf Ihre finanzielle Situation an, ob Sie tatsächlich weniger Unterhalt zahlen müssen. Und zum anderen sind Sie bei Vorliegen eines Unterhaltstitels solange zur Zahlung des festgesetzten Unterhalts verpflichtet, bis eine gerichtliche Abänderung erfolgt. Sofern ein Unterhaltstitel besteht, müssen Sie eine Änderung beim Familiengericht beantragen.
      In Ihrem Fall wäre das Vorgehen wie folgt:
      - Ermittlung Ihres Einkommens und Ihres Selbstbehalts
      - Berechnung des Unterhalts für alle Kinder
      - ggf. Abänderungsantrag beim Familiengericht
      Gerne prüfen wir Ihre Unterhaltspflichten und unterstützen Sie bei der gerichtlichen Abänderung eines Unterhaltstitels. Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über unser Kontaktformular:
      www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
      Der Erstkontakt ist für Sie kostenlos. Über die Konditionen einer Unterhaltsprüfung informieren wir Sie dann vorab.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach