DEKRA München Ost sagt, sie behandeln Fahrzeuge mit nationaler BE genauso wie welche mit EU BE, weil es technisch keinen Grund gibt es anders zu machen. Beispiel aus der Praxis: Sohn von meiner Freundin fährt mit seiner 2001er Speed Triple und Fabrikatsbindung im Schein zur DEKRA um Michelin Road 5 mittels Freigabe eintragen zu lassen, haben sie nicht gemacht, weil muss nicht. Er hat extra den Chef kommen lassen und der hat das so bestätigt. Das Jahr drauf hat er mit den Reifen auch ohne Beanstandung die HU dort geschafft.
Lieber Herr Riedel, vielen Dank für Ihre Infos. Wie kommen Sie darauf das sich die Rechtslage ändern sollte? Ich bin Mitglied bei einem Automobilverein und die tun genau nichts. Aus meiner Sicht ist das Wirtschaftsförderung für die Prüforganisationen und politische gewollt. Die alten Möhren (habe selbst 3 Stück) sollen von der Straße. Vielleicht sagen die Prüfungorganisationen: "wir machen da nicht mit" . Sehr unwahrscheinlich und sehr traurig.
Die Frage ist berechtigt! Ich/ wir erwarte/n nicht dass sich von allein etwas ändert, es erstaunt mich/ uns vielmehr, dass es so unter den Tisch gekehrt wird und wurde. Es gibt Aktionen wegen Streckensperrungen im Ausland, die den Biker keinen Cent kosten und da wo es wirklich ums eigene Geld und dem Umgang mit den Motorradfahreren geht, ist es egal? Das überrascht doch ein wenig. Wir haben in letzter Zeit ständig Kunden die mit Ihren Bikes durch die Abnahmen fallen, weil diese es einfach nicht besser wussten und nun um Rat oder nach dem Sinn der Änderung fragen. Damit die Fahrer besser vorbereitet sind, dieses Video. Viele Grüße aus Plön
... und dafür bist Du dann noch ordentlich durch die Gegend gefahren, hast Dir evtl. noch einen Tag Urlaub nehmen müssen! Wenn Dir dann nur der aktuell montierte Reifensatz eingetragen wurde wie bei den Kunden die es bei uns bieher betroffen hat, geht das Spiel dann ja in rund 4 Jahren erneut los, weil es dann die aktuell montierten Reifen nicht mehr gibt. Viele liebe Grüße aus Plön
Ist doch ähnlich wie mit der Reifenunbedenklichkeitserklärung. Ich musste für meine Yamaha Bulldog den 180er Hinterreifen (DOT ab 2020) eintragen lassen, da im Schein nur ein 170er eingetragen war. Die Eintragung des 180er Reifens ist jetzt kein Riesendrama. Aber es wurde auch der Reifenhersteller und der Reifentyp (Pirelli Angel GT2) eingetragen. Wenn ich beim nächsten Reifenwechsel den GT3 montieren lasse, müsste dieser auch wieder von TÜV abgenommen werden und neu eingetragen werden. Das ist genauso geisteskrank wie das im Video gezeigte Problem. Alles Geldmacherei!
weshalb? scheint diese originale Reifengröße zu haben, diese wird eingetragen sein. Oder was ist bei dir eingetragen? 120/70ZR17 (58W) TL 190/50ZR17 (73W) TL
Moin, wir waren selbst irritiert wieviele Bikes es in der BRD betrifft! Es gibt beinahe 5.000.000 Motorräder in Deutschland und wenn man das sehr vorsichtig mit 10% betroffenen Fahrzeuge berücksichtigt ist das schon heftig, vermutlich sind es mehr,da es unterm Strich nahezu alle Motorräder mit einer Erstzulassung vor 2000 betrifft und zudem alle Fahrzeuge mit einer Einzelbetriebserlaubnis. Es geht nicht nur um eine abweichende Reifengröße, da sind alle Motorräder nun raus, da nur noch die im Fahrzeugschein eingetragenen Größen samt Geschwindigkeitsindex zählen. Es geht auch um die Reifen selbst. Bei allen aufgeführten Fahrzeugen in denen in den Fahrzeugpapieren ODER in der ABE vom Fahrzeug Reifen eingetragen sind, dürfen NUR noch diese Reifen gefahren werden. Da es diese Reifen in den meisten Fällen nicht mehr gibt, müssen die aktuell montierten Reifen eingetragen oder im Idealfall die Reifenbindung ausgetragen werden. Das darf aber nur ein amtlich annerkannter Sachverständiger mit dieser befugnis. Die bisher genutzten Freigaben der Reifenhersteller sind nicht mehr gültig und können ggf. noch als Grundlage für eine Eintragung genutz werden. Das heißt, bei einem betroffenem Fahrzeug muss ein Sachverständiger den aktuellen Reifensatz eintragen oder die Reifenbindung austragen, dann kommt noch der Gang zur Zulassungsstelle wo die Papiere geändert werden müssen. Macht man das nicht, verliert das Motorrad seine Betriebserlaubnis samt Versicherungsschutz und es gibt natürlich keine Plakette mehr. Technisch betrachtet konnte mir bisher niemand erklären was das Ganze soll, vor allem weil hier zwischen National genehmigten Fahrzeugen und EG/EU genehmigten Fahrzeugen unterschieden wird, was als solches schon ein Unding ist.
Gibt Bestandsschutz ;-) und das Grundrecht der Gleichbehandlung - Regelung somit verfassungswidrig - da braucht man auch gar nicht mehr weiter zu spekulieren.
Leider falsch, es gibt rein rechtlich keinen Bestandschutz was diese Thematik angeht! Rein rechtlich sehe ich tatsächlich den Bereich der Gleichstellung zwischen Nationalgenehmigten und EG/ EU typgenehmigten Fahrzeuge als einzigen Ansatz. Viele liebe Grüße aus Plön
Doch den gibt es. Weil sich Gesetze an unser Grundgesetz halten müssen und wir das Grundrecht der Gleichbehandlung haben. Werden diese Fahrzeuge bzw. deren Halter plötzlich schlechter gestellt, so ist das Gesetz verfassungswidrig 😏 Das sind eigentlich die Basics im Recht/Jura. Einfach weiterfahren wie bisher und klagen, wenn jemand diese verfassungswidriger Regelung anwendet. Wenn Reifenfreigaben der Hersteller bisher zulässig waren, sind sie es weiterhin. Bei neuen Reifen gibt es dann keine Freigaben mehr, dann zählt auch die Regelung. Das war im übrigen schon immer so im Straßenverkehrsrecht. Du darfst ja auch mit bestimmten Fahrzeugen in die Umweltzone, eben wegen dem Bestandsschutz... P s. Sinn und Zweck dieser Regelung ist ja die Verkehrssicherheit und die ändert sich sich nicht, wenn bisher eine Freigabe bzw. Unbedenklichkeitserklärung vorlag. Streng genommen verschlechtert es sogar die bisherigen Regelungen, da man jetzt komplett kombinieren darf, was totaler Quark ist. Die Regelung ist also von Inkompetenten erlassen worden und scheitert schon an der Geeignetheit.
@@Lew4R Mit letzterem hast Du Recht. Hoffentlich machst Du bei der nächsten Wahl nicht wieder das Kreuz an der falschen Stelle. Nicht das die CSU dann wieder den Verkehrsminister stellt.
Mein Gott, wenn interessierts ? Irgendwann muss es weiter gehen. Wir reden hier von Fahrzeugen die über 22 Jahre alt sind ! Wer sowas fährt, fährt zum Prüfer und lässt eintragen.
Hi, Danke für das Feedback! Genau wegen dieser Einstellung läuft es bei uns im Land so wie es halt läuft! Was sind schon 200€ (für manche viel Geld)- hier geht es doch vielmehr darum, dass wieder einmal etwas ohne Sinn und Sachverstand beschlossen wurde und der "kleine Mann" und die Unternehmen müssen es "ausbaden" Viele Grüße aus Plön
@@rr-motorradtechnik Sorry aber was muss das kleine Unternehmen ausbaden ? Kunden aufklären wie die Rechtslage jetzt ist und fertig. Da gibt es keine Probleme.
@@LA-Darkwing Ursprünglich ware es so, dass ein Kunde nach Reifen fragt, wir ziehen eine Freigabe vom Reifenhersteller bieten dem Kunden etwas passendes an und montierte die Reifen fertig! Jetzt kommt der Kunde und wir prüfen als erstes ob das Fahrzeug National, EG oder EU typgenehmigt ist. Ist das Bike National genehmigt, stellen wir eine Anfrage bei unseren Sachverständigen und fragen ab ob in der ABE Reifen hinterlegt sind, nur weil im Schein unten nichts steht heißt es nicht, dass in der ABE nichts hinterlegt ist. Ist dort nichts hinterlegt geht es wie gewohnt weiter, sind dort Reifen hinterlegt, erklären wir dem Kunden wie er nach aktueller Sachlage Vorgehen muss. Anschl. bestellen wir, wenn der Kunde das dann noch möchte und finanziell kann, Reifen und Unterstützenden den Kunden dann soweit machbar bis zur Abnahme. Das ist nicht einmal eben in 5 Minuten gemacht. Viele Grüße aus Plön
Auf dem Standesamt kann du einfach per Unterschift dein Geschlecht ändern....aber versuch mal Reifen einzutragen bei TÜV
🤣
DEKRA München Ost sagt, sie behandeln Fahrzeuge mit nationaler BE genauso wie welche mit EU BE, weil es technisch keinen Grund gibt es anders zu machen. Beispiel aus der Praxis: Sohn von meiner Freundin fährt mit seiner 2001er Speed Triple und Fabrikatsbindung im Schein zur DEKRA um Michelin Road 5 mittels Freigabe eintragen zu lassen, haben sie nicht gemacht, weil muss nicht. Er hat extra den Chef kommen lassen und der hat das so bestätigt. Das Jahr drauf hat er mit den Reifen auch ohne Beanstandung die HU dort geschafft.
Lieber Herr Riedel, vielen Dank für Ihre Infos. Wie kommen Sie darauf das sich die Rechtslage ändern sollte? Ich bin Mitglied bei einem Automobilverein und die tun genau nichts. Aus meiner Sicht ist das Wirtschaftsförderung für die Prüforganisationen und politische gewollt. Die alten Möhren (habe selbst 3 Stück) sollen von der Straße. Vielleicht sagen die Prüfungorganisationen: "wir machen da nicht mit" . Sehr unwahrscheinlich und sehr traurig.
Die Frage ist berechtigt! Ich/ wir erwarte/n nicht dass sich von allein etwas ändert, es erstaunt mich/ uns vielmehr, dass es so unter den Tisch gekehrt wird und wurde. Es gibt Aktionen wegen Streckensperrungen im Ausland, die den Biker keinen Cent kosten und da wo es wirklich ums eigene Geld und dem Umgang mit den Motorradfahreren geht, ist es egal? Das überrascht doch ein wenig. Wir haben in letzter Zeit ständig Kunden die mit Ihren Bikes durch die Abnahmen fallen, weil diese es einfach nicht besser wussten und nun um Rat oder nach dem Sinn der Änderung fragen. Damit die Fahrer besser vorbereitet sind, dieses Video. Viele Grüße aus Plön
Reiner finanzboost für die Prüfstellen, habe 150€ für die austragung und 40€ auf der Zulassung gelöhnt!
... und dafür bist Du dann noch ordentlich durch die Gegend gefahren, hast Dir evtl. noch einen Tag Urlaub nehmen müssen! Wenn Dir dann nur der aktuell montierte Reifensatz eingetragen wurde wie bei den Kunden die es bei uns bieher betroffen hat, geht das Spiel dann ja in rund 4 Jahren erneut los, weil es dann die aktuell montierten Reifen nicht mehr gibt. Viele liebe Grüße aus Plön
Ist doch ähnlich wie mit der Reifenunbedenklichkeitserklärung. Ich musste für meine Yamaha Bulldog den 180er Hinterreifen (DOT ab 2020) eintragen lassen, da im Schein nur ein 170er eingetragen war. Die Eintragung des 180er Reifens ist jetzt kein Riesendrama. Aber es wurde auch der Reifenhersteller und der Reifentyp (Pirelli Angel GT2) eingetragen. Wenn ich beim nächsten Reifenwechsel den GT3 montieren lasse, müsste dieser auch wieder von TÜV abgenommen werden und neu eingetragen werden. Das ist genauso geisteskrank wie das im Video gezeigte Problem. Alles Geldmacherei!
Bin beroffen 😢 meine Z1000 Bj. 2003 hat eine Einzelbetriebserlaubnis
weshalb? scheint diese originale Reifengröße zu haben, diese wird eingetragen sein. Oder was ist bei dir eingetragen?
120/70ZR17 (58W) TL
190/50ZR17 (73W) TL
Moin, wir waren selbst irritiert wieviele Bikes es in der BRD betrifft! Es gibt beinahe 5.000.000 Motorräder in Deutschland und wenn man das sehr vorsichtig mit 10% betroffenen Fahrzeuge berücksichtigt ist das schon heftig, vermutlich sind es mehr,da es unterm Strich nahezu alle Motorräder mit einer Erstzulassung vor 2000 betrifft und zudem alle Fahrzeuge mit einer Einzelbetriebserlaubnis. Es geht nicht nur um eine abweichende Reifengröße, da sind alle Motorräder nun raus, da nur noch die im Fahrzeugschein eingetragenen Größen samt Geschwindigkeitsindex zählen. Es geht auch um die Reifen selbst. Bei allen aufgeführten Fahrzeugen in denen in den Fahrzeugpapieren ODER in der ABE vom Fahrzeug Reifen eingetragen sind, dürfen NUR noch diese Reifen gefahren werden. Da es diese Reifen in den meisten Fällen nicht mehr gibt, müssen die aktuell montierten Reifen eingetragen oder im Idealfall die Reifenbindung ausgetragen werden. Das darf aber nur ein amtlich annerkannter Sachverständiger mit dieser befugnis.
Die bisher genutzten Freigaben der Reifenhersteller sind nicht mehr gültig und können ggf. noch als Grundlage für eine Eintragung genutz werden. Das heißt, bei einem betroffenem Fahrzeug muss ein Sachverständiger den aktuellen Reifensatz eintragen oder die Reifenbindung austragen, dann kommt noch der Gang zur Zulassungsstelle wo die Papiere geändert werden müssen.
Macht man das nicht, verliert das Motorrad seine Betriebserlaubnis samt Versicherungsschutz und es gibt natürlich keine Plakette mehr.
Technisch betrachtet konnte mir bisher niemand erklären was das Ganze soll, vor allem weil hier zwischen National genehmigten Fahrzeugen und EG/EU genehmigten Fahrzeugen unterschieden wird, was als solches schon ein Unding ist.
Gibt Bestandsschutz ;-) und das Grundrecht der Gleichbehandlung - Regelung somit verfassungswidrig - da braucht man auch gar nicht mehr weiter zu spekulieren.
Leider falsch, es gibt rein rechtlich keinen Bestandschutz was diese Thematik angeht! Rein rechtlich sehe ich tatsächlich den Bereich der Gleichstellung zwischen Nationalgenehmigten und EG/ EU typgenehmigten Fahrzeuge als einzigen Ansatz. Viele liebe Grüße aus Plön
Doch den gibt es. Weil sich Gesetze an unser Grundgesetz halten müssen und wir das Grundrecht der Gleichbehandlung haben. Werden diese Fahrzeuge bzw. deren Halter plötzlich schlechter gestellt, so ist das Gesetz verfassungswidrig 😏
Das sind eigentlich die Basics im Recht/Jura.
Einfach weiterfahren wie bisher und klagen, wenn jemand diese verfassungswidriger Regelung anwendet.
Wenn Reifenfreigaben der Hersteller bisher zulässig waren, sind sie es weiterhin. Bei neuen Reifen gibt es dann keine Freigaben mehr, dann zählt auch die Regelung.
Das war im übrigen schon immer so im Straßenverkehrsrecht. Du darfst ja auch mit bestimmten Fahrzeugen in die Umweltzone, eben wegen dem Bestandsschutz...
P s. Sinn und Zweck dieser Regelung ist ja die Verkehrssicherheit und die ändert sich sich nicht, wenn bisher eine Freigabe bzw. Unbedenklichkeitserklärung vorlag.
Streng genommen verschlechtert es sogar die bisherigen Regelungen, da man jetzt komplett kombinieren darf, was totaler Quark ist.
Die Regelung ist also von Inkompetenten erlassen worden und scheitert schon an der Geeignetheit.
@@Lew4R Mit letzterem hast Du Recht. Hoffentlich machst Du bei der nächsten Wahl nicht wieder das Kreuz an der falschen Stelle. Nicht das die CSU dann wieder den Verkehrsminister stellt.
siehe Profilbild
Mein Gott, wenn interessierts ? Irgendwann muss es weiter gehen. Wir reden hier von Fahrzeugen die über 22 Jahre alt sind ! Wer sowas fährt, fährt zum Prüfer und lässt eintragen.
Und,dein e-bike funktioniert gut? Dann gute Fahrt,du hast hier nichts verloren 👆
@@KTM-ll8ld Ja, mein Pinarello Dogma läuft gut. Deine KTM auch ? Oder ist die Nocke schon eingelaufen ? 🤣🤣🤣🤣
Hi, Danke für das Feedback! Genau wegen dieser Einstellung läuft es bei uns im Land so wie es halt läuft! Was sind schon 200€ (für manche viel Geld)- hier geht es doch vielmehr darum, dass wieder einmal etwas ohne Sinn und Sachverstand beschlossen wurde und der "kleine Mann" und die Unternehmen müssen es "ausbaden" Viele Grüße aus Plön
@@rr-motorradtechnik Sorry aber was muss das kleine Unternehmen ausbaden ? Kunden aufklären wie die Rechtslage jetzt ist und fertig. Da gibt es keine Probleme.
@@LA-Darkwing Ursprünglich ware es so, dass ein Kunde nach Reifen fragt, wir ziehen eine Freigabe vom Reifenhersteller bieten dem Kunden etwas passendes an und montierte die Reifen fertig! Jetzt kommt der Kunde und wir prüfen als erstes ob das Fahrzeug National, EG oder EU typgenehmigt ist. Ist das Bike National genehmigt, stellen wir eine Anfrage bei unseren Sachverständigen und fragen ab ob in der ABE Reifen hinterlegt sind, nur weil im Schein unten nichts steht heißt es nicht, dass in der ABE nichts hinterlegt ist. Ist dort nichts hinterlegt geht es wie gewohnt weiter, sind dort Reifen hinterlegt, erklären wir dem Kunden wie er nach aktueller Sachlage Vorgehen muss. Anschl. bestellen wir, wenn der Kunde das dann noch möchte und finanziell kann, Reifen und Unterstützenden den Kunden dann soweit machbar bis zur Abnahme. Das ist nicht einmal eben in 5 Minuten gemacht. Viele Grüße aus Plön
Wer denkt sich sowas aus.
Theoretiker oder die, die davon finanziell profitieren!
@@rr-motorradtechnikAus dem Bauch heraus würde ich sagen, zweiteres.
"Eurokraten".
Und sich dann über EU-kritische Haltungen/Einstellungen/Tendenzen wundern... :-(
Das sicher die Greendeal cdu Hexe Uschi Layen