Hallo, ich vin Quereinsteiger und habe folgende Frage. Ist es die Regel, dass Immobilienmakler mit Objektinteressenten immer auch einen Vermittlungsvertrag schließen und damit die Doppeltätigkeit eigentlich fast immer gegeben ist oder ist die Doppeltätigkeit die seltene Ausnahme? Ich frage mich das, weil mir nicht klar ist wie Immobilienmakler für die Käuferseite und Verkäuferseite vermittelnd tätig werden können, wenn sie gleichzeitig an strikte Neutralität gebunden sein müssen. Ich würde mich über eine Erklärung freuen. Beispiel: Ein Objektinteressent fragt ein Kaufangebot über die Webseite an und schließt ein Online-Maklervertrag, damit er das Exposé erhält. Ist der Makler jetzt für Ihn als Nachweis und/oder Vermittlungsmakler tätig? Wenn er hierbei als Vermittlungsmakler tätig wäre und dies auch für die Verkäuferseite, dann würde ja eine Doppeltätig vorliegen, oder?
Hallo, wie geht man als damit um, wenn ein Nachweismakler die Info über einen Kaufinteressenten/Verkaufsinteressenten vermittelt, die jeweilige Immobilie aber schon über ein anderes Maklerbüro (Vermittlungsmakler) beworben wird. Kann dann sowohl von den Vermittlungs-, sowie den Nachweismakler eine Provision verlangt werden?
Hi, also quasi als Zwischenmakler?! Falls ja, wird das der Makler entscheiden müssen der den Makler-Allein-Auftrag hat bzw. die Immobilie verkauft. ...grundlegend darf man schon gleichzeitig als Vermittlungs- und Nachweismakler tätig werden. In der Regel ist man der Vermittlungsmakler beim Verkäufer und der Nachweismakler beim Käufer.
Hallo, ich vin Quereinsteiger und habe folgende Frage. Ist es die Regel, dass Immobilienmakler mit Objektinteressenten immer auch einen Vermittlungsvertrag schließen und damit die Doppeltätigkeit eigentlich fast immer gegeben ist oder ist die Doppeltätigkeit die seltene Ausnahme? Ich frage mich das, weil mir nicht klar ist wie Immobilienmakler für die Käuferseite und Verkäuferseite vermittelnd tätig werden können, wenn sie gleichzeitig an strikte Neutralität gebunden sein müssen. Ich würde mich über eine Erklärung freuen. Beispiel: Ein Objektinteressent fragt ein Kaufangebot über die Webseite an und schließt ein Online-Maklervertrag, damit er das Exposé erhält. Ist der Makler jetzt für Ihn als Nachweis und/oder Vermittlungsmakler tätig? Wenn er hierbei als Vermittlungsmakler tätig wäre und dies auch für die Verkäuferseite, dann würde ja eine Doppeltätig vorliegen, oder?
Hallo, wie geht man als damit um, wenn ein Nachweismakler die Info über einen Kaufinteressenten/Verkaufsinteressenten vermittelt, die jeweilige Immobilie aber schon über ein anderes Maklerbüro (Vermittlungsmakler) beworben wird. Kann dann sowohl von den Vermittlungs-, sowie den Nachweismakler eine Provision verlangt werden?
Hi, also quasi als Zwischenmakler?! Falls ja, wird das der Makler entscheiden müssen der den Makler-Allein-Auftrag hat bzw. die Immobilie verkauft.
...grundlegend darf man schon gleichzeitig als Vermittlungs- und Nachweismakler tätig werden. In der Regel ist man der Vermittlungsmakler beim Verkäufer und der Nachweismakler beim Käufer.