Tolles Video kurz und prägnant. Auch die Checkliste zum Download ist gut. Den Kanal habe ich auch abonniert, verstehe gar nicht, weshalb so wenige das Video geliket haben. Aber der Punkt "Erstellung eines Kaufvertrages" stimmt so ja nicht ganz, oder? Der Makler beauftragt hierfür ja einen Notar. Richtig wäre meiner Meinung nach daher "Beauftragung eines Notars zur Erstellung eines Kaufvertrages und Begleitung zum Notar" Oder wie sehen Sie das?
Das stimmt soweit. Unsere Formulierung ist nicht ganz passend. Der Makler beauftragt im Auftrag des Käufers einen Notar für die Erstellung des Kaufvertrages. Schön dass dir unser Video gefallen hat. Gruß Carsten
Der Maklervertrag wird ja in den meisten Fällen zwischen dem Verkäufer und dem Makler geschlossen. Nun ist es üblich, dass die Verkaufs-Provision für den Makler meistens der Käufer zu tragen hat. Das steht natürlich auch im Maklervertrag, der zwischen Verkäufer und Makler geschlossen wurde. Muss der Makler dann auch mit dem Käufer einen Vertrag abschießen? Schließlich wird der Makler schlussendlich nicht von seinem Vertragspartner bezahlt, sondern von einem Ditten (Käufer)
Hallo Jörn, du hast recht mit deiner Annahme. Es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich wer wieviel an den Makler zahlt. Der Maklervertrag mit dem Käufer kommt durch ein konkludentes Handeln zustande. Er zeigt Interesse an dem Objekt, bekommt ein Exposé mit dem Hinweis auf eine Provision und er vereinbart einem Besichtigungstermin. Mit diesem typischen Verhalten entsteht ein Vertrag ohne Unterschrift. Gruß Carsten
@@maklermacher Hallo, besten Dank für die Info. Wenn dadurch ein Vertrag mit dem Käufer zustande kommt, dann hat der Käufer auch über sein Widerrufsrecht informiert zu werden oder?
Hinzuziehungsklausel ist rechtswidrig
Super erklärt 👌🏽
Jap echt tolle Erklärung
Tolles Video kurz und prägnant. Auch die Checkliste zum Download ist gut. Den Kanal habe ich auch abonniert, verstehe gar nicht, weshalb so wenige das Video geliket haben.
Aber der Punkt "Erstellung eines Kaufvertrages" stimmt so ja nicht ganz, oder? Der Makler beauftragt hierfür ja einen Notar. Richtig wäre meiner Meinung nach daher "Beauftragung eines Notars zur Erstellung eines Kaufvertrages und Begleitung zum Notar" Oder wie sehen Sie das?
Das stimmt soweit. Unsere Formulierung ist nicht ganz passend. Der Makler beauftragt im Auftrag des Käufers einen Notar für die Erstellung des Kaufvertrages. Schön dass dir unser Video gefallen hat. Gruß Carsten
keine Checkliste vorhanden ?
Der Maklervertrag wird ja in den meisten Fällen zwischen dem Verkäufer und dem Makler geschlossen. Nun ist es üblich, dass die Verkaufs-Provision für den Makler meistens der Käufer zu tragen hat. Das steht natürlich auch im Maklervertrag, der zwischen Verkäufer und Makler geschlossen wurde. Muss der Makler dann auch mit dem Käufer einen Vertrag abschießen? Schließlich wird der Makler schlussendlich nicht von seinem Vertragspartner bezahlt, sondern von einem Ditten (Käufer)
Hallo Jörn, du hast recht mit deiner Annahme. Es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich wer wieviel an den Makler zahlt. Der Maklervertrag mit dem Käufer kommt durch ein konkludentes Handeln zustande. Er zeigt Interesse an dem Objekt, bekommt ein Exposé mit dem Hinweis auf eine Provision und er vereinbart einem Besichtigungstermin. Mit diesem typischen Verhalten entsteht ein Vertrag ohne Unterschrift. Gruß Carsten
@@maklermacher Hallo, besten Dank für die Info. Wenn dadurch ein Vertrag mit dem Käufer zustande kommt, dann hat der Käufer auch über sein Widerrufsrecht informiert zu werden oder?
Jörn das stimmt auch. Das muss der Makler in dem Moment machen wenn das Exposé angefragt wird. Läuft meisten mit einem Haken beim Exposé Download.