Homeoffice im Ausland: Wo zahlt man Steuern? Interview mit Michael Wohlfart

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  • เผยแพร่เมื่อ 5 ก.ย. 2024

ความคิดเห็น • 60

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  3 ปีที่แล้ว +1

    Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung

  • @taxplanationGmbH
    @taxplanationGmbH 3 ปีที่แล้ว +5

    Sehr gute Übersicht, sauber dargestellt, wie immer im Duo sympathisch und dynamisch. insbesondere Michael hat gut und verständlich erklärt. Kann ich nur empfehlen

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  3 ปีที่แล้ว +1

      Danke für das Lob! Besonders die Ausführungen zu Michael Wohlfart können wir bestätigen ;)
      VG
      Ihr JUHNPartner Team

  • @levilou
    @levilou 3 ปีที่แล้ว +3

    Top Infos! Michael kennt sich hervorragend aus 💪🏼

  • @hansimenke2145
    @hansimenke2145 3 ปีที่แล้ว +2

    Starkes Interview! Vielen Dank für das Video :)

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  3 ปีที่แล้ว

      Danke für das Lob! :)
      VG
      Ihr JUHNPartner Team

  • @martincastillovm7649
    @martincastillovm7649 3 ปีที่แล้ว +2

    Extrem wertvoller Kanal.

  • @allgaueremobilist1010
    @allgaueremobilist1010 2 ปีที่แล้ว

    @ Michael Wolfart: stimmt das mit der Sozialversicherung für den Franzosen im genannten Beispiel, wir haben doch das "Ausstrahlungsprinzip". Außer der Franzose ist für den dt. AG permanent aus seinem Homeoffice tätig.

  • @GranParadiso
    @GranParadiso 3 ปีที่แล้ว +3

    Wie verhält es sich denn mit Besitzgesellschaft/Betriebsaufspaltung, wenn die wesentlichen Geschäftsentscheidungen überwiegend aufn Segelboot/Wohnmobil im wechselden Ausland getroffen werden?

  • @berndfreudinger8754
    @berndfreudinger8754 2 ปีที่แล้ว

    Was hier noch vergessen wurde, wenn ein Arbeitnehmer bzw Angestellter im Ausland arbeitet und in DE seinen Wohnsitz behält : Er kann dann sehr viel steuerlich absetzen was z B. im Auslandstätigkeiten- Erlass und Regelungen wie Doppelte Haushaltsführung und höhere Reisekostenpauschalen im Ausland erfasst ist.

  • @TheWeberca
    @TheWeberca 3 ปีที่แล้ว +3

    Da Ihre Frage mit der Weltumseglung (4:50) nicht so wirklich beantwortet wurde, wollte ich diesbezüglich nochmal nachfragen. Wo bin ich denn dann steuerpflichtig (gern auch als Selbstständiger), wenn ich ganzjährig auf einem Segelboot wäre für eine Weltumseglung (d.h. nicht vor Anker)? Ich bin ja folglich nirgends beschränkt steuerpflichtig? Muss ich dann überhaupt Steuern bezahlen?

    • @TheGiant6969
      @TheGiant6969 3 ปีที่แล้ว +2

      Hierbei ist der § 2 AStG zu beachten, dieser greift bei so genannten „staatenlosen“. Sie wären das grundsätzlich weiterhin erweitert beschränkt steuerpflichtig. Im Detail müssten man das prüfen, weil wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

    • @FeeJai60
      @FeeJai60 3 ปีที่แล้ว +1

      Dazu gibt‘s hier ein Video vom Fachanwalt: th-cam.com/video/l7wcsDjLdAw/w-d-xo.html

  • @andreasthomas
    @andreasthomas 3 ปีที่แล้ว

    7:19 es geht auch um die stteuerlichen Themen. Hier nicht nur um die richtige Abführung von Lohnsteuer, sondern insbesondere auch um die Gefahr versehentlich eine Betriebsstätte zu gründen.

    • @StB_Wohlfart_easydigitax_kwp
      @StB_Wohlfart_easydigitax_kwp 3 ปีที่แล้ว +1

      I.d.R. begründet ein normaler remote Angestellter keine Betriebsstätte.

    • @andreasthomas
      @andreasthomas 3 ปีที่แล้ว

      @@StB_Wohlfart_easydigitax_kwp Stimmt in großen Teilen, insbesondere dann wenn der Mitarbeiter lediglich eine Hilfs- und Nebentätigkeit ausübt und/oder der Arbeitgeber keinen Zugriff auf die Home Office Räumlichkeiten hat.
      Ist das Home Office aber der einzige Arbeitsort, so sehen das einige Staaten schon wieder enger, aus der Betriebsstätte kommt man dann nur noch über die Hilfs- und Nebentätigkeit raus. (So wohl z. B. Tschechien, allerdings noch nicht abschließend klar).
      Auch Österreich scheint dies zunehmend strenger zu sehen. So wurde jüngst die Annahme einer HuN-Tätigkeit ausgeschlossen wenn der Mitarbeiter Leistungen für eine andere Konzerngesellschaft erbringt, selbst wenn dieser MA in einer Intra-Konzern Service provider Gesellschaft tätig ist.
      Schlussendlich geben DBAs grundsätzlich hierzu nichts genaues her, der OECD Musterkommentar ist nicht rechtsverbindlich und damit ist am Ende die Perspektive des einzelnen Staates relevant. Diese Perspektive für jeden Einzelfall durch einen Berater abzuklären ist auch großen Unternehmen oft zu mühsam.

    • @andreasthomas
      @andreasthomas 3 ปีที่แล้ว

      Um Missverständnisse vorzubeugen. Auch ich vertrete die Auffassung dass wohl mehr als 90% der Fälle unproblematisch sein sollten. Mein Punkt ist aber dass viele Unternehmen das Restrisiko nicht bereit sind zu tragen, bzw. Evaluieren zu lassen und daher an dieses Thema restriktiv herangehen.

  • @Kaan_Solo
    @Kaan_Solo 3 ปีที่แล้ว +1

    Wie sieht es eigentlich aus wenn man sich über 183 Tage, nicht in einem Land sondern in verschiedenen Ländern aufhält? Beispiel: 1 Monat Spanien, dann 1 Monat Öserreich,Zwischendurch 1Monat zurück nach Deutschland dann 2 Monate Ungarn usw. . Gibt es dann dort auch etwas zu beachten?
    In meinem Beispiel bleibt der Wohnsitz in Deutschland und der Job auch, es wird dann Remote gearbeitet. LG

  • @unendlich-endlich
    @unendlich-endlich ปีที่แล้ว

    Was ist wenn man durchgehend Länder wechselt ohne Steuerpflichtig zu werden (weniger als 183 Tage) und seit Jahren nicht in DE/AT war aber außerhalb der EU?
    Mein Wohnsitz ist in DE/AT mein Arbeitgeber auch.
    Die Steuern sind mir nicht wichtig als Arbeitnehmer wo ich sie zahle, in Ländern mit wenigen Lebenshaltungskosten ist mir das nicht wichtig.
    In solch einem Beispiel ist das doch rechtlich ok, oder etwa nicht?

  • @christopherdosin292
    @christopherdosin292 3 ปีที่แล้ว +3

    Muss der Arbeitgeber dann auch im Ausland wo sein Mitarbeiter sitzt eine Niederlassung gründen oder ähnliches?
    Oder muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer „nur“ im anderen EU Land steuerlich registrieren und dann auch dort die Steuern abführen?

    • @StB_Wohlfart_easydigitax_kwp
      @StB_Wohlfart_easydigitax_kwp 3 ปีที่แล้ว

      Insb. in der EU ist das oft sehr unterschiedlich. Oft können die deklaratorischen Verpflichtungen durch den Arbeitnehmer im Ausland übernommen werden (z.B. für Sozialversicherung).

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  3 ปีที่แล้ว

      Hallo Christopher Dosin,
      eine Niederlassung wird durch einen Mitarbeiter grundsätzlich nicht gegründet. Je nach Art und Umfang (und der Rechtsauffassung des Landes) kann es aber doch zu einer Betriebsstätte oder einem "ständigen Vertreter" kommen. Hierbei kommt es auf den Einzelsachverhalt und die Gestaltung, Ausstattung an.
      Lohnsteuer würde vom deutschen AG einbehalten werden - da alle deutschen AG hierzu verpflichtet sind.
      VG Das Juhn Partner Team

    • @jorghofig2769
      @jorghofig2769 3 ปีที่แล้ว +1

      @@juhnsteuerberater Das Betriebsstätten Thema halte ich für das risikobehafteste Thema im ganzen Komplex. Private Steuern lassen sich regelsn. SV ist kompliziert aber machbar. Das Thema Betriebsstätten Gründung durch Tätigkeiten ist oft unterschätz und hier gehen auch die Auffassungen der Länder wann dieses Eintritt sehr weit auseinander.

  • @mr.quantum1518
    @mr.quantum1518 ปีที่แล้ว

    Wie sieht es mit Homeoffice von außerhalb der Eu aus?

  • @lieberfreialsgleich
    @lieberfreialsgleich 3 ปีที่แล้ว +3

    Wie mache ich das mit der 2. Variante, wenn ich 11 Monate im Ausland bin und einen Monat in Deutschland? Auf jeden Fall möchte ich eine Wegzugssteuer vermeiden.

  • @Sanal_Hayat91
    @Sanal_Hayat91 ปีที่แล้ว

    Das heißt bei der Variante 2 wo man vom Ausland aus für eine deutsche Firma arbeitet und sich in Deutschland abmeldet unterliegt die Einkommensteuer nicht in Deutschland sondern in dem jeweiligen Land wo man sich aufhält?

  • @geilwietoastbrot
    @geilwietoastbrot 3 ปีที่แล้ว +2

    Kann das HO des AN im Ausland nicht auch eine Betriebstätte begründen?

    • @berndfreudinger8754
      @berndfreudinger8754 2 ปีที่แล้ว

      Der AN kann doch als Nichtselbständiger keine Betriebsstätte haben !🥴

  • @SebiLorenz32
    @SebiLorenz32 2 ปีที่แล้ว

    Hallo vielen Dank für das Video. Könnt ihr die umgekehrte Frage auch beantworten: Arbeitnehmer arbeiten für ein deutsches Unternehmen in Frankreich (entsendet). Arbeitsverträge sind direkt mit dem deutschen Unternehmen abgeschlossen. AN sind in Frankreich unbeschränkt steuerpflichtig. Nun machen die Arbeitnehmer von Zeit zu Zeit Home Office oder Dienstreisen nach Deutschland

  • @melissaw3259
    @melissaw3259 ปีที่แล้ว

    Also ist es unproblematisch, als Steuerberater seine Niederlassung in DE zu haben, obwohl sich der Wohnsitz im Ausland befindet? Wäre es auch möglich seinen Wohnsitz in DE zu behalten und sowohl Steuern, als auch Sozialabgaben weiter in DE zu zahlen, OBWOHL man sich den Großteil des Jahres im Ausland aufhält?

  • @TobiasLA
    @TobiasLA 2 ปีที่แล้ว

    Christoph hat die richtigen Fragen gestellt, leider wurden nicht alle fragen richtig beantwortet

  • @karld9482
    @karld9482 2 ปีที่แล้ว

    Wie ist die steuerrechtliche Einordnung bei Fernwartungen Selbstständiger?
    Konkretes Beispiel: Ich biete selbstständig Dienstleitungen in Form eines
    IT-Helpdesks per Fernwartungssoftware und Telefon an. Ich und mein
    steuerlicher Wohnsitz befinden sich im Ausland, der betreute Kunde befindet
    sich aber in Deutschland. Ist der Ort der Leistungserbringung, wo die
    Einkünfte versteuert werden müssen in diesem Fall im Ausland (wo ich
    tatsächlich physisch sitze und die Leistung erbringe), oder in Deutschland
    (wo der Computer steht, auf dem die Arbeit ferngesteuert erbracht wird)?

  • @justeserksnyte
    @justeserksnyte 2 ปีที่แล้ว

    Variante 2... Heißt es, dass ich mein volles Gehalt brutto ins Ausland überwiesen bekomme und dann zahle dort vor Ort die Steuern selbst?

  • @mikim7721
    @mikim7721 ปีที่แล้ว

    Wie ist der Sachverhalt wenn ich bin Deutschland angestellt bin und dort auch meine Wohnung haben. Kann ich mich problemlos um die 180 Tage im Ausland aufhalten? Wenn ich diese 6 Monate nicht am stück mache und es immer Mal wieder auf Wochen aufsplitten sollte es doch möglich ohne eine Menge Vorschriften einhalten zu müssen? 6 Monate raus aus Deutschland ist besser als nichts ;)

  • @iamhappydreamer7702
    @iamhappydreamer7702 ปีที่แล้ว

    Hallo Prof. Dr. Juhn,
    ich habe eine Frage :
    was muss man machen beachten wenn man zum Beispiel seinen kompletten Wohnsitz nach nicht EU Land (bzw. Drittland ) versetzt, Arbeitet per Remote für eine deutsche Firma und die Firma hat keine Tochtergesellschaft. Darf man so arbeiten ? Oder gibt es Probleme ? Vielen Dank für die Rückmeldung im Voraus, Sonja

  • @tobiasleissner
    @tobiasleissner 3 ปีที่แล้ว

    Super Inhalt, toller Überblick. Dazu jedoch eine Detailfrage:
    Wie ist das denn in Variante 2?
    Leben und Arbeiten (Remote) im Ausland für einen deutschen Arbeitgeber für meist deutsche Kunden.
    Man ist aber für mehrere Wochen pro Jahr vor Ort in Deutschland bei diesen Kunden des deutschen Arbeitgebers (nicht beim Arbeitgeber selbst, üblich bei Consulting-Tätigkeiten). Zählt das als "Entsendung" und wird dann im Ausland besteuert, oder muss man diese Zeit immer in Deutschland versteuern weil der Arbeitgeber in Deutschland ist?
    Vielen Dank für die Unterstützung!

    • @jorghofig2769
      @jorghofig2769 3 ปีที่แล้ว +1

      Auf jeden Fall eine gefährliche Konstellation um nicht wieder eine Ansässigkeit und damit eine unbeschränkte Steuerpflicht zu begründen.

  • @Slickhubert
    @Slickhubert 3 ปีที่แล้ว

    Neben den steuerlichen Aspekten sollten auch die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden. Wenn man sich das Land anhand der Dichte der Palmen auswählt, hat man schnell das eine Leid gegen ein anderes getauscht.

    • @StB_Wohlfart_easydigitax_kwp
      @StB_Wohlfart_easydigitax_kwp 3 ปีที่แล้ว

      Der Vorteil einer rechtssicheren Auswanderung ist, dass man sich dann selbst um diese Aspekte kümmern kann. Z.B. eine private Krankenversicherung, welche deutlich günstiger als vergleichbar in Deutschland bessere Leistungen erbringt.

  • @bitcoin4life
    @bitcoin4life 3 ปีที่แล้ว +1

    Ist es realistisch, dass man zwar nicht als AN weiter beschäftigt ist, aber als Freelancer dabei bleibt, wenn man etwa auf einem Segelboot unterwegs ist?

    • @StB_Wohlfart_easydigitax_kwp
      @StB_Wohlfart_easydigitax_kwp 3 ปีที่แล้ว

      Freelancer ist meist die bessere Option, wenn es umsetzbar ist. Dazu braucht man aber ein ordentliches Auslandsunternehmen.

    • @sowhat8995
      @sowhat8995 3 ปีที่แล้ว +1

      @@StB_Wohlfart_easydigitax_kwp "Dazu braucht man aber ein ordentliches Auslandsunternehmen."
      Damit der ehemalige Arbeitgeber die Rechnung in D steuerlich geltend machen kann, bspw.?
      Könnte einem, sofern man ausschließlich für den ehem. AG arbeitet, sowas wie Scheinselbständigkeit vorgeworfen werden? Das würde vermutlich von den lokalen Gesetzen abhängen, oder?

    • @SiggiUA
      @SiggiUA 3 ปีที่แล้ว

      Das Segelboot ist schon ein Extrembeispiel, rein aus praktischen Erwägungen heraus. Aber wenn der AG mitmacht, spricht nichts gegen den Schritt in die Selbständigkeit. In DE gibt es Regelungen bzgl. Scheinselbständigkeit. Ich würde vorschlagen eine ausländische Kapitalgesellschaft (z.B. in England oder auch der Schweiz) zu gründen und über diese abzurechnen. Aber das verursacht zusätzliche Kosten und ist deswegen nur lohnend, wenn man in einem Bereich tätig ist, in dem wann auch höhere Stundensätze verrechnen kann. Ich selbst bin seit 2004 im Ausland für Kunden in Westeuropa tätig. Zuerst als AN (angestellt als Geschäftsführer in der eigenen deutschen GmbH) und später als Selbständiger. Der Wohnsitz befand sich im einen DBA Land mit niedrigem Steuerniveau. Anfangs war sogar noch ein Wohnsitz in DE vorhanden. Das ist bei Vorhandensein eines DBA absolut unkritisch. Meine GmbH beantragte die Freistellung des Lohns und die Versteuerung erfolgte (nach Aufteilung gemäß Ausführungsort) hauptsächlich im Wohnsitzstaat. Meiner Erfahrung nach ist die steuerliche Seite nicht das Komplizierte, sondern Kunden zu finden, die keinerlei Probleme damit haben, wenn man Tausende von Kilometern entfernt ist.

    • @bitcoin4life
      @bitcoin4life 3 ปีที่แล้ว

      @@SiggiUA Bei mir ginge es eher um ein paar kleinere Aufträge hier und da, um den Kontakt zu meinem Arbeitsbereich nicht komplett zu verlieren. Mit Segelboot wäre es wohl eher schwierig irgendwo außerhalb Deutschlands ein Unternehmen anzumelden.

    • @christopherdosin292
      @christopherdosin292 3 ปีที่แล้ว

      @@sowhat8995 Es gibt keine Scheinselbständigkeit, wenn du eine Kapitalgesellschaft hast. Auch nicht wenn du als Freelancer aus dem Ausland arbeitest.
      Nur wenn du im Inland lebst und selbstständig bist, dann kann es Probleme geben.
      Aber auch hier wider: Eine UG reicht im Inland und Zack: gibt keine Scheinselbständigkeit mehr 🤪

  • @fationsunboxingchannel4760
    @fationsunboxingchannel4760 2 ปีที่แล้ว

    Wie ist es eigentlich wenn man im Ausland angestellt ist zb in England aber die Arbeit aus Deutschland ausübt im Home-Office??wo zahle ich Lohnsteuer und Sozialversicherung usw??

  • @CS-nj7un
    @CS-nj7un 3 ปีที่แล้ว

    Wie erfährt denn das Finanzamt, oder sonstige Institute, ob ich mich länger als 183 Tage im Ausland befinde?
    Beispiel: Ich könnte ein Haus in Spanien besitzen, in dem ich auch wohne. Mit dem Auto gehts über die Grenze.
    Ich bin in Deutschland unter der Adresse meiner Schwester gemeldet. Post wird also geöffnet.
    Zusätzlich besitze ich noch die Staatsbürgerschaft des Landes, in dem ich ganzjährig bin.
    Wie soll das jemals rauskommen, wenn mein deutscher Arbeitgeber mir 100%iges Home Office / mobiles Arbeiten ermöglicht?
    Spannend :)

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  3 ปีที่แล้ว +1

      Hallo C S,
      im EU/EWR-Raum gibt es umfangreiche Informationsauskünfte zwischen den Mitgliedstaaten. Sowohl in Deutschland als auch in Spanien & Co. ist man Wohnmeldepflichtig, wenn man hier oder dort eine Wohnung/ Haus besitzt bzw. bewohnt. Dazu können dann noch z.B. alle Verwendungen mit der EC-Karte kommen, insbesondere Bargeldauszahlungen könnten dann zum Problem werden.
      Das Ganze muss auch nicht sofort vom Finanzamt erfolgen, sondern bspw. erst nach 4 Jahren festgestellt werden. Ganz ausschließen kann man das Risiko also nie.
      VG Das Juhn Partner Team

    • @Aussenluft
      @Aussenluft 2 ปีที่แล้ว

      @@juhnsteuerberater Es gibt in der EU für Schengenangehörige außerhalb von DE keine Meldepflicht die vergleichbar mit dem BMG ist.

  • @gemeinerwolfsfu4389
    @gemeinerwolfsfu4389 ปีที่แล้ว

    „Ich bin ein Arbeitstier!“.. Boomer in a Nutshell

  • @requiemdream9763
    @requiemdream9763 3 ปีที่แล้ว +1

    Leider sehr oberflächlich. Kein Geheimtipp etc.

  • @WatchFood
    @WatchFood 2 ปีที่แล้ว

    spaniCHe`, kritiCHe