Vielen Dank für die Anerkennung! In 2017 habe ich übrigens mit meiner Frau auch das deutsche Steuerberaterexamen abgelegt, mich dann aber wegen meiner Tätigkeit im Ausland nicht bestellen lassen... Die Vorbereitung auf dieses ja nicht ganz einfache Examen war für den Feinschliff der heutigen Stiftungskonzeptionen sehr hilfreich...;-)
@@vermoegensschutz Ja das Steuerberater-Examen macht man nicht mal mit Links. Beeindruckend und motivierend! Dann geht es Ihnen wie mir - Steuerberaterexamen erfolgreich abgelegt, aber nicht bestellen lassen. Grund bei mir: Tätigkeit als Betriebsprüfer ;-) Viele Grüße, Daniel Denker
Anstatt hier Beweihreucherungen am laufenden Band vom Stapel zu lassen: Zumwinkel dachte auch er könnte irgendwas vermeiden. Gesetze werden immer wieder angepasst. Nichts lässt sich auf längere Zeit vermeiden! Wer Steuer sparen will muss ins Ausland umziehen wo man Steuerfreiheit geniessen kann. Wer hier leben will kann die Belastung dieses Staates nicht umgehen, es sei denn man belässt den Gewinn für immer im Unternehmen. Aber selbst das führt zu nix.
Im Video blättert Herr Juhn in einer deutschen Steuergesetzsammlung. Sie können aber auch „§ 15 AStG“ googlen und das bei „gesetze im internet“ nachlesen. Nähere Ausführungen zum Thema finden Sie in meinem Buch „Souverän Vermögen schützen“….😉
Was ist denn der Vorteil des Gesetzgebers für diese Art Stiftungen? Also es muss doch auch einen Grund für diese Stiftungsmoeglichkeiten geben? Was hat der Staat davon wenn ich - von mir aus auch in Deutschland - eine Stiftung Gründe? Anders kann man steuerliche Vorteile doch nicht erklären? Kann der Staat im Fall der Fälle schneller Vermögen beschlagnahmen oder was ist der Hintergrund?
Hinter der "Staats-Fassade" stehen eben auch Vermögende Personen die ihr Geld Behalten möchten das muss nur so Kompliziert sein damit der Dumme Michel das nicht versteht und Braf sein Schutzgeld ähm Steurn Zahlt...
Was für „Vorteile“? Es gibt keine Vorteile, die der deutsche Fiskus liechtensteinischen Stiftungen einräumt, ganz im Gegenteil. § 15 AStG ist doch ein klares Beispiel. Die darin statuierten Nachteile gegenüber deutschen Stiftungen richten sich ausschliesslich gegen aus deutscher Sicht ausländische Stiftungen. Die hier beschriebene Gestaltung führt bestenfalls dazu, dass ausländische Stiftungen von Deutschland endlich so behandelt werden, wie Deutschland es in Bezug auf die Behandlung deutscher Stiftungen auch vom Ausland erwartet. Deutschland und Liechtenstein sind souveräne Staaten, die freiwillig dem Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum beigetreten sind. Dass Deutschland Liechtenstein nicht mehr wie ein „Schmuddelkind“ behandeln darf (und es auch nur noch punktuell tut) ist ein schlicht völkerrechtlich notwendige Folge dieser Entscheidung.
@@vermogensschutzliechtenste883 Die Frage war allgemein auf Stiftungen bezogen. Warum gibt es diese Form überhaupt? Was hat der Fiskus davon? Warum sollte eine Stiftung anders behandelt werden als eine ganz normale GmbH?
@@patrickthoma2934 Stiftungen gibt es seit Jahrhunderten. Seit wann dienen Rechtsformen dem Fiskus? Sind wir schon so weit? Stiftungen haben mit "ganz normalen GmbHs" fast nichts gemein, deswegen werden sie auch unterschiedlich behandelt. Drei Hauptpunkte: 1. Stiftung haben, anders als GmbH, keine Eigentümer. Sie haben damit - obwohl sie juristische Personen sind - mit natürlichen Personen, zumindest seit Abschaffung der Sklaverei in Europa, mehr gemein als mit einer GmbH. Sie können damit - wie natürliche Personen und anders als jede GmbH - auch ein Privatvermögen haben. 2. Stiftungen in Liechtenstein sind nie (in Deutschland fast nie) gewerblich tätig, weil sie das gar nicht dürfen. GmbH sind - zumindest steuerrechtlich gemäss §8 Abs. 2 KStG - alle immer und ausschliesslich "gewerblich" tätig. 3. Stiftungen haben immer einen "Zweck", z.B. Versorgung der Stifterfamilie oder Kinderkrebsforschung. Eine GmbH hat regelmässig den einzigen Zweck, Geld zu verdienen und an die Gesellschafter auszuschütten. Ich habe noch nicht erlebt, dass sich der Geschäftsführer einer GmbH für die Schulausbildung der Kinder der Anteilseigner interessiert. Sollte nach meiner Meinung als tragfähige Gründe langen, sie nicht gleich zu behandeln wie eine GmbH. Sowohl in Deutschland, als auch in Liechtenstein. Passiert ja auch. Hier kommt niemand zu kurz, auch nicht der Fiskus. Man kann Äpfel (Stiftungen) eben nur eingeschränkt mit Birnen (GmbH) vergleichen.
0℅ Steuern in Deutschland ist schon mal sehr gut. Aber was zahle ich in Liechtenstein ℅tual an Steuern, wie komme ich an das Vermögen ran und wie kann ich es legal nach Deutschland transferieren, ohne das Thema Geldwäsche Prüfung durch die Bank bei Bank Transaktionen auszulösen. Sollte das in den nächsten beiden Teilen besprochen werden, lasse ich mich überraschen. Übrigens, sehr gutes Format!!! Top, weiter so!
Null Prozent Steuern in Deutschland gibt es streng genommen eher selten. Steuerpflichtig in Deutschland bleiben, auch bei liechtensteinischen Stiftungen, fast alle Vermögenseinkünfte aus Deutschland, darunter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Unternehmens- und Betriebstätteneinkünfte. Die meisten ausländischen Einkünfte können aber auf der Ebene liechtensteinischer Stiftungen ohne deutsche Steuern vereinnahmt werden, anders als bei fast allen innerdeutschen Gestaltungen. Ausserdem sind in Deutschland, falls die Begünstigten dort ansässig sind, Stiftungsleistungen und Zinsen auf Stifterdarlehen ganz normal steuerpflichtig. Besondere Vorteile ergeben sich im Bereich der Erbschaft- und künftig vielleicht auch einer Vermögenssteuer in Deutschland. Kommt aber alles noch im Detail in den Folgevideos...
Und Illegal ist hier natürlich gar nichts. Und die Anti-Geldwäsche-Rahmenbedingungen sind in Liechtenstein um ein vielfaches strenger als in Deutschland.
Jeder vermögende Unternehmer wird sich neben dem Steuerrecht auch mit den rechtlichen Gegebenheiten in Liechtenstein auseinander setzen müssen. Stichwort Abhängigkeit von Dienstleistern und Banken
Ganz wichtiges Thema, das gerne unterschätzt wird! Es muss in vernünftiger Mix von Verantwortung und Kontrolle der handelnden Personen gefunden werden, der langfristig, auch über die Lebensspanne des Stifters hinaus, tragfähig ist. Interessenskonflikte müssen z.B. definitiv ausgeschlossen werden, gerade bei Dienstleistern, Banken und Vermögensverwaltern. Aber das gilt natürlich nicht nur in Liechtenstein, sondern auch und erst recht in Deutschland, wo das rechtliche Regulierungsniveau dieser Fragen deutlich niedriger ist als in Liechtenstein.
Sehr interessantes Video und angenehme Konversation. Welche Frage mir etwas zu kurz kam: welche positiven konkreten Ergebnisse stehen dem negativen Eigentumsübergang auf die Liechtensteiner Stiftung gegenüber?
Sie stellen eine ganz zentrale Frage. „Eigentum“ repräsentiert ein ganzes Bündel von Vorteilen (Nutzung von Erträgen und Substanz, Wertakkumulation, stressfreier Lebensunterhalt, Möglichkeiten zur Zukunftsvorsorge, Gefühl, etwas geschaffen zu haben etc.) aber eben auch Nachteile (Verantwortung, Entscheidungsnotwendigkeiten, Begehrlichkeiten Dritter, Steuern, Erpressbarkeit, Stress, Verlustängste, schwierige Zukunftsfragen). Die Übertragung von Eogentum auf eine gut organisierte liechtensteinische Stiftung bietet die Möglichkeit, die Vorteile des Eigentums den Begünstigten (Familienangehörige, gemeinnützige Projekte etc) zugänglich zu machen, ohne sie notwendigerweise mit den Nachteilen zu konfrontieren (weil die Stiftung sie managed). Nähere Einzelheiten in den Folgevideos...😀
Gutes Interview und toller Herr. Leider wird gar nicht auf die entsprechenden Kosten bei der Gründung sowie die laufenden Kosten eingegangen. Wird es ein Follow-Up Video geben?
@@MF-pn1gg Ja, stimmt als Grössenordnung, ist aber natürlich vom Einzelfall abhängig. Deswegen lohnt der Aufwand typischerweise auch erst ab einem siebenstelligen Vermögen. Man kann in Liechtenstein aber natürlich auch "billigere" Angebote finden, dessen Gründe sich dann meist erst im Zeitablauf erschliessen. Empfehle, ganz genau hinzuschauen und insbesondere künftige Interessenskonflikte, spätestens nach dem Tod des Stifters, auszuschliessen. Genauere Hintergründe hierzu in meinem neuen Buch "Souverän Vermögen schützen", ab sofort bestellbar überall.
Da kann man nur froh sein nocht mehr im doofen, repessiven Deutschland zu residieren, wie es auch Chr. Heuermann gemacht hat, der ebenfalls von diesem Dteckstaat Deutschland mit all seinen Schikanen und Bevormundungen sich ein fùr alle mal verabschiedet hat.
Vielen Dank für das tolle Video und danke an die beiden Spezialisten. Dennoch ein kleiner Kritikpunkt. 1. Welche Vorteile hat eine Stiftung? Welche Nachteile? Warum der ganze Aufwand? (das hätte man ruhig gleich vorweg nehmen können, um überhaupt zu verstehen, wer und warum eine Stiftung gründet) 2. Wenn ich dann vom Vermögen, zumindest auf den Ersten Blick, komplett abgeschnitten bin, wozu mache ich das dann? Das ist zunächst nicht klar. Dann kann ich das Geld auch gleich einer Organisation schenken/spenden, wenn ich schon keine Verfügung habe. Oder kann ich doch irgendwie an das Geld wieder rankommen? (3. Kann eine Stiftung in Aktien investieren, um das Vermögen zu mehren? Der dritte Punkt soll keine Kritik sein, es Interessiert mich einfach)
Schauen Sie mal bei der Antwort zum Beitrag von Bernd H. D J. (oder so), etwas weiter oben. Vielleicht hilft Ihnen das schon. In den Folgevideos, die deulich weniger „steuertechnisch“ sind, werden die Dinge hoffentlich noch klarer. Oder Sie bestellen sich mein Buch „Souverän Vermögen schützen“, da wird es ganz ausführlich dargestellt. Und, ja, natürlich können liechtensteinische Stiftungen in Aktien investieren, auch zu 100%, wenn das gewünscht ist. Wird sind ja nicht in Deutschland, wo alles immer „gaaaanz schwierig“ ist...😉
Tut mir leid, wenn das so rüberkommt. Uns ging es darum, möglichst genau zu begründen, warum eine Liechtensteinische Stiftung nichts unanständiges oder gar illegales ist, weil das leider unberechtigterweise immer noch in den Köpfen herumgeistert. Erst wenn das klar ist, macht es Sinn, sich mit den praktischen Anwendungen und Nutzenpotentialen zu beschäftigen. Dies passiert in den Follow-up Videos, die in einigen Wochen hier erscheinen. Versprochen!
Was für „Lücken“? Es gibt keine Lücken. Wenn überhaupt, dann sollte sich die liechtensteinische (!) Steuerverwaltung sich gegen einige nach wie vor bestehende europarechtswidrige deutsche Diskriminierungen wehren, die seit Jahren nicht beseitigt werden, obwohl sogar deutsche (!) Gerichte sie bestätigt haben. Etwa in Bezug auf § 15 Abs. 2 Erbschaftsteuergesetz. Abgesehen davon sollte man liechtensteinische Stiftungen als Unternehmer oder vermögende Privatperson ohnehin nicht aus steuerlichen Gründen errichten. Tut auch niemand. Ich kenne jedenfalls keinen einzigen.
@@vermogensschutzliechtenste883 Ok, dann keine "Lücken", sondern rechtlichen Gestaltungsspielraum. Die von mir gestellte Frage bleibt aber. Ich selbst hab dazu keine Meinung in die eine oder andere Richtung, vermute aber, dass Finanzminister lieber mehr Staatseingriff befürworten als umgekehrt.
Viele Finanzbeamte und insbesondere Betriebsprüfer schauen regelmäßig unseren Kanal. Selbst bei Betriebsprüfungen bei unseren Mandanten werden wir hierauf angesprochen. Die Gestaltungsmodelle sind tief im deutschen Steuerrecht verankert und werden nicht wegen YT-Videos geschlossen. BG, CJ
Ich finde eher peinlich, dass der raffgierige Staat für noch mehr Steuerverschwendung den Leistungsträgern mit immer neuen und höheren Steuern in die Tasche greifen will, statt gesund und maßvoll zu haushalten.
Ja schlimm dass es Studiengänge und Berufe gibt, welche dafür sorgen, dass jeder seinen gesetzlichen Rahmen ausnutzen kann. Total schlimm, dass es Hilfe gibt sich juristisch Beraten zu lassen
Jetzt Erstberatungstermin vereinbaren: www.juhn.com/terminvereinbarung/
ausgezeichnet, angenehmes Format und von den Gesprächspartnern sehr gut dargestellt. Delling und Netzer des Rechts...:-)
Herr Gierhake: Chapeau!!!
Gutes Video, angenehmes Gespräch und die Vita von Prof. Olaf Gierhake ist ja einfach der Wahnsinn! Chapeau!
Vielen Dank für die Anerkennung! In 2017 habe ich übrigens mit meiner Frau auch das deutsche Steuerberaterexamen abgelegt, mich dann aber wegen meiner Tätigkeit im Ausland nicht bestellen lassen... Die Vorbereitung auf dieses ja nicht ganz einfache Examen war für den Feinschliff der heutigen Stiftungskonzeptionen sehr hilfreich...;-)
@@vermoegensschutz Ja das Steuerberater-Examen macht man nicht mal mit Links. Beeindruckend und motivierend! Dann geht es Ihnen wie mir - Steuerberaterexamen erfolgreich abgelegt, aber nicht bestellen lassen. Grund bei mir: Tätigkeit als Betriebsprüfer ;-) Viele Grüße, Daniel Denker
Mal wieder fantastisch gemacht und moderiert. Am besten als Prof Juhn dann sagt: " Ich lese den §15 (6) mal vor..." großes Kino
Junge - Junge sogar unser Professor Dr. Respekt hat
Danke Herr Juhn für Ihre informativen Videos!
Super Video, danke sehr!
Gerne! Danke für das Feedback. :)
Sehr beeindruckend!
Ich habe schon einige Qualifikationen gesehen, aber Jurist, Steuerberater, Ingenieur und Psychologe übertrifft sicherlich alles.
Dr. med würde noch fehlen😂😂😂😂
Super Video!!!
Ich hatte vor einigen Monaten mit Herrn Gierharke Kontakt und kann seine Expertise bestätigen.
Danke für die Blumen...😀
Anstatt hier Beweihreucherungen am laufenden Band vom Stapel zu lassen: Zumwinkel dachte auch er könnte irgendwas vermeiden. Gesetze werden immer wieder angepasst. Nichts lässt sich auf längere Zeit vermeiden! Wer Steuer sparen will muss ins Ausland umziehen wo man Steuerfreiheit geniessen kann. Wer hier leben will kann die Belastung dieses Staates nicht umgehen, es sei denn man belässt den Gewinn für immer im Unternehmen. Aber selbst das führt zu nix.
Vielen Dank fuer das Video!
Ich haette Eine Frage: Wie heisst das Buch mit dem sie gearbeitet haben?
Mich persoenlich inspiriert dieses Thema sehr!❤
Im Video blättert Herr Juhn in einer deutschen Steuergesetzsammlung. Sie können aber auch „§ 15 AStG“ googlen und das bei „gesetze im internet“ nachlesen. Nähere Ausführungen zum Thema finden Sie in meinem Buch „Souverän Vermögen schützen“….😉
Eine Frage nachdem ich mein Geld mit allen rechten nach Lichtenstein abgedrehten habe, wie kann ich dann zukünftig darauf zugreifen
Können Sie bitte nächstes mal jemanden mit besseren und mehr Qualifikationen einladen. Danke im voraus!
Was ist denn der Vorteil des Gesetzgebers für diese Art Stiftungen? Also es muss doch auch einen Grund für diese Stiftungsmoeglichkeiten geben? Was hat der Staat davon wenn ich - von mir aus auch in Deutschland - eine Stiftung Gründe? Anders kann man steuerliche Vorteile doch nicht erklären?
Kann der Staat im Fall der Fälle schneller Vermögen beschlagnahmen oder was ist der Hintergrund?
Hinter der "Staats-Fassade" stehen eben auch Vermögende Personen die ihr Geld Behalten möchten das muss nur so Kompliziert sein damit der Dumme Michel das nicht versteht und Braf sein Schutzgeld ähm Steurn Zahlt...
Was für „Vorteile“? Es gibt keine Vorteile, die der deutsche Fiskus liechtensteinischen Stiftungen einräumt, ganz im Gegenteil. § 15 AStG ist doch ein klares Beispiel. Die darin statuierten Nachteile gegenüber deutschen Stiftungen richten sich ausschliesslich gegen aus deutscher Sicht ausländische Stiftungen. Die hier beschriebene Gestaltung führt bestenfalls dazu, dass ausländische Stiftungen von Deutschland endlich so behandelt werden, wie Deutschland es in Bezug auf die Behandlung deutscher Stiftungen auch vom Ausland erwartet. Deutschland und Liechtenstein sind souveräne Staaten, die freiwillig dem Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum beigetreten sind. Dass Deutschland Liechtenstein nicht mehr wie ein „Schmuddelkind“ behandeln darf (und es auch nur noch punktuell tut) ist ein schlicht völkerrechtlich notwendige Folge dieser Entscheidung.
@@vermogensschutzliechtenste883
Die Frage war allgemein auf Stiftungen bezogen. Warum gibt es diese Form überhaupt? Was hat der Fiskus davon? Warum sollte eine Stiftung anders behandelt werden als eine ganz normale GmbH?
@@patrickthoma2934 Stiftungen gibt es seit Jahrhunderten. Seit wann dienen Rechtsformen dem Fiskus? Sind wir schon so weit? Stiftungen haben mit "ganz normalen GmbHs" fast nichts gemein, deswegen werden sie auch unterschiedlich behandelt. Drei Hauptpunkte:
1. Stiftung haben, anders als GmbH, keine Eigentümer. Sie haben damit - obwohl sie juristische Personen sind - mit natürlichen Personen, zumindest seit Abschaffung der Sklaverei in Europa, mehr gemein als mit einer GmbH. Sie können damit - wie natürliche Personen und anders als jede GmbH - auch ein Privatvermögen haben.
2. Stiftungen in Liechtenstein sind nie (in Deutschland fast nie) gewerblich tätig, weil sie das gar nicht dürfen. GmbH sind - zumindest steuerrechtlich gemäss §8 Abs. 2 KStG - alle immer und ausschliesslich "gewerblich" tätig.
3. Stiftungen haben immer einen "Zweck", z.B. Versorgung der Stifterfamilie oder Kinderkrebsforschung. Eine GmbH hat regelmässig den einzigen Zweck, Geld zu verdienen und an die Gesellschafter auszuschütten. Ich habe noch nicht erlebt, dass sich der Geschäftsführer einer GmbH für die Schulausbildung der Kinder der Anteilseigner interessiert.
Sollte nach meiner Meinung als tragfähige Gründe langen, sie nicht gleich zu behandeln wie eine GmbH. Sowohl in Deutschland, als auch in Liechtenstein. Passiert ja auch. Hier kommt niemand zu kurz, auch nicht der Fiskus. Man kann Äpfel (Stiftungen) eben nur eingeschränkt mit Birnen (GmbH) vergleichen.
0℅ Steuern in Deutschland ist schon mal sehr gut. Aber was zahle ich in Liechtenstein ℅tual an Steuern, wie komme ich an das Vermögen ran und wie kann ich es legal nach Deutschland transferieren, ohne das Thema Geldwäsche Prüfung durch die Bank bei Bank Transaktionen auszulösen.
Sollte das in den nächsten beiden Teilen besprochen werden, lasse ich mich überraschen.
Übrigens, sehr gutes Format!!! Top, weiter so!
Kommt...😀
Null Prozent Steuern in Deutschland gibt es streng genommen eher selten. Steuerpflichtig in Deutschland bleiben, auch bei liechtensteinischen Stiftungen, fast alle Vermögenseinkünfte aus Deutschland, darunter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Unternehmens- und Betriebstätteneinkünfte. Die meisten ausländischen Einkünfte können aber auf der Ebene liechtensteinischer Stiftungen ohne deutsche Steuern vereinnahmt werden, anders als bei fast allen innerdeutschen Gestaltungen. Ausserdem sind in Deutschland, falls die Begünstigten dort ansässig sind, Stiftungsleistungen und Zinsen auf Stifterdarlehen ganz normal steuerpflichtig. Besondere Vorteile ergeben sich im Bereich der Erbschaft- und künftig vielleicht auch einer Vermögenssteuer in Deutschland. Kommt aber alles noch im Detail in den Folgevideos...
@@vermoegensschutz bitte schnell ;-) :-)
@@user-nx3ru1mw3x Kleiner Tip: LinkedIn-Gruppe...😉
Und Illegal ist hier natürlich gar nichts. Und die Anti-Geldwäsche-Rahmenbedingungen sind in Liechtenstein um ein vielfaches strenger als in Deutschland.
Jeder vermögende Unternehmer wird sich neben dem Steuerrecht auch mit den rechtlichen Gegebenheiten in Liechtenstein auseinander setzen müssen. Stichwort Abhängigkeit von Dienstleistern und Banken
Ganz wichtiges Thema, das gerne unterschätzt wird! Es muss in vernünftiger Mix von Verantwortung und Kontrolle der handelnden Personen gefunden werden, der langfristig, auch über die Lebensspanne des Stifters hinaus, tragfähig ist. Interessenskonflikte müssen z.B. definitiv ausgeschlossen werden, gerade bei Dienstleistern, Banken und Vermögensverwaltern. Aber das gilt natürlich nicht nur in Liechtenstein, sondern auch und erst recht in Deutschland, wo das rechtliche Regulierungsniveau dieser Fragen deutlich niedriger ist als in Liechtenstein.
Sehr interessantes Video und angenehme Konversation.
Welche Frage mir etwas zu kurz kam: welche positiven konkreten Ergebnisse stehen dem negativen Eigentumsübergang auf die Liechtensteiner Stiftung gegenüber?
Sie stellen eine ganz zentrale Frage. „Eigentum“ repräsentiert ein ganzes Bündel von Vorteilen (Nutzung von Erträgen und Substanz, Wertakkumulation, stressfreier Lebensunterhalt, Möglichkeiten zur Zukunftsvorsorge, Gefühl, etwas geschaffen zu haben etc.) aber eben auch Nachteile (Verantwortung, Entscheidungsnotwendigkeiten, Begehrlichkeiten Dritter, Steuern, Erpressbarkeit, Stress, Verlustängste, schwierige Zukunftsfragen). Die Übertragung von Eogentum auf eine gut organisierte liechtensteinische Stiftung bietet die Möglichkeit, die Vorteile des Eigentums den Begünstigten (Familienangehörige, gemeinnützige Projekte etc) zugänglich zu machen, ohne sie notwendigerweise mit den Nachteilen zu konfrontieren (weil die Stiftung sie managed). Nähere Einzelheiten in den Folgevideos...😀
Ich: Befolge die Anweisungen
Auch ich: Eingeknastet wegen Gestaltungsmissbrauch
Gutes Interview und toller Herr. Leider wird gar nicht auf die entsprechenden Kosten bei der Gründung sowie die laufenden Kosten eingegangen. Wird es ein Follow-Up Video geben?
Ok, Antwort selbst gefunden:
Grob gesagt einmalig 1% Setup, mind. 25 K;
0,5% p.a., mind 15 K.
@@MF-pn1gg Ja, stimmt als Grössenordnung, ist aber natürlich vom Einzelfall abhängig. Deswegen lohnt der Aufwand typischerweise auch erst ab einem siebenstelligen Vermögen. Man kann in Liechtenstein aber natürlich auch "billigere" Angebote finden, dessen Gründe sich dann meist erst im Zeitablauf erschliessen. Empfehle, ganz genau hinzuschauen und insbesondere künftige Interessenskonflikte, spätestens nach dem Tod des Stifters, auszuschliessen. Genauere Hintergründe hierzu in meinem neuen Buch "Souverän Vermögen schützen", ab sofort bestellbar überall.
Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung
Da kann man nur froh sein nocht mehr im doofen, repessiven Deutschland zu residieren, wie es auch Chr. Heuermann gemacht hat, der ebenfalls von diesem Dteckstaat Deutschland mit all seinen Schikanen und Bevormundungen sich ein fùr alle mal verabschiedet hat.
Trüffel Schwein😄👍
Leider erst ab über 1 Mio interessant, darunter zahlt es sich nicht aus.
Vielen Dank für das tolle Video und danke an die beiden Spezialisten. Dennoch ein kleiner Kritikpunkt. 1. Welche Vorteile hat eine Stiftung? Welche Nachteile? Warum der ganze Aufwand? (das hätte man ruhig gleich vorweg nehmen können, um überhaupt zu verstehen, wer und warum eine Stiftung gründet) 2. Wenn ich dann vom Vermögen, zumindest auf den Ersten Blick, komplett abgeschnitten bin, wozu mache ich das dann? Das ist zunächst nicht klar. Dann kann ich das Geld auch gleich einer Organisation schenken/spenden, wenn ich schon keine Verfügung habe. Oder kann ich doch irgendwie an das Geld wieder rankommen? (3. Kann eine Stiftung in Aktien investieren, um das Vermögen zu mehren? Der dritte Punkt soll keine Kritik sein, es Interessiert mich einfach)
Schauen Sie mal bei der Antwort zum Beitrag von Bernd H. D J. (oder so), etwas weiter oben. Vielleicht hilft Ihnen das schon. In den Folgevideos, die deulich weniger „steuertechnisch“ sind, werden die Dinge hoffentlich noch klarer. Oder Sie bestellen sich mein Buch „Souverän Vermögen schützen“, da wird es ganz ausführlich dargestellt. Und, ja, natürlich können liechtensteinische Stiftungen in Aktien investieren, auch zu 100%, wenn das gewünscht ist. Wird sind ja nicht in Deutschland, wo alles immer „gaaaanz schwierig“ ist...😉
Zu theoretisch
Tut mir leid, wenn das so rüberkommt. Uns ging es darum, möglichst genau zu begründen, warum eine Liechtensteinische Stiftung nichts unanständiges oder gar illegales ist, weil das leider unberechtigterweise immer noch in den Köpfen herumgeistert. Erst wenn das klar ist, macht es Sinn, sich mit den praktischen Anwendungen und Nutzenpotentialen zu beschäftigen. Dies passiert in den Follow-up Videos, die in einigen Wochen hier erscheinen. Versprochen!
Haben Sie keine Angst, dass ein Finanzminister Ihren Kanal sieht und die ganzen Lücken schließt?
Was für „Lücken“? Es gibt keine Lücken. Wenn überhaupt, dann sollte sich die liechtensteinische (!) Steuerverwaltung sich gegen einige nach wie vor bestehende europarechtswidrige deutsche Diskriminierungen wehren, die seit Jahren nicht beseitigt werden, obwohl sogar deutsche (!) Gerichte sie bestätigt haben. Etwa in Bezug auf § 15 Abs. 2 Erbschaftsteuergesetz. Abgesehen davon sollte man liechtensteinische Stiftungen als Unternehmer oder vermögende Privatperson ohnehin nicht aus steuerlichen Gründen errichten. Tut auch niemand. Ich kenne jedenfalls keinen einzigen.
@@vermogensschutzliechtenste883 Ok, dann keine "Lücken", sondern rechtlichen Gestaltungsspielraum.
Die von mir gestellte Frage bleibt aber.
Ich selbst hab dazu keine Meinung in die eine oder andere Richtung, vermute aber, dass Finanzminister lieber mehr Staatseingriff befürworten als umgekehrt.
Viele Finanzbeamte und insbesondere Betriebsprüfer schauen regelmäßig unseren Kanal.
Selbst bei Betriebsprüfungen bei unseren Mandanten werden wir hierauf angesprochen.
Die Gestaltungsmodelle sind tief im deutschen Steuerrecht verankert und werden nicht wegen YT-Videos geschlossen.
BG, CJ
Mein Gott merkt ihr eigentlich wie peinlich das ist.? Warum soviel Studiengänge? Leute die eh schon genug haben noch mehr Zuschachern , Pfui
Ich finde eher peinlich, dass der raffgierige Staat für noch mehr Steuerverschwendung den Leistungsträgern mit immer neuen und höheren Steuern in die Tasche greifen will, statt gesund und maßvoll zu haushalten.
Ja schlimm dass es Studiengänge und Berufe gibt, welche dafür sorgen, dass jeder seinen gesetzlichen Rahmen ausnutzen kann. Total schlimm, dass es Hilfe gibt sich juristisch Beraten zu lassen
Super Video !