Geht eher um das Vermögen, was gesichert werden soll. Demnach schwer zu sagen. Grundsätzlich für eine GmbH wurde im Video der Einfachheit halber ein Betrag von 100k genannt
Hallo Bastian Schmidt, die Antwort zu Deiner Frage haben wir als Video aufgenommen und als Reel zur Verfügung gestellt: instagram.com/reel/Cr0R7aSAtpa/? Wir freuen uns auf weitere Kommentare, zu denen wir Videos/Reels aufnehmen können. Viele Grüße Dein JUHN-Partner-Team!
Dritte Frage, rechtes Szenario: Wenn eine der Ops-GmbH insolvent geht, und der Insoverwalter kommt, dann kann er doch Ausschüttungen rückgängig machen, wenn ich mich richtig erinnere? Da gabs doch eine 10-Jahre-Frist?
zweite Frage: im mittleren Szenario mit einer GmbH -> kann man doch einfach alles ausschütten und kein GF-Gehalt bezahlen? Oder muss man zwingend ein GF-Gehalt bezahlen, wenn man eine GmbH hat? (weil so könnte ja eine verdeckte Gewinnausschüttung entstehen)
Hm, zu sagen, eine GmbH lohne sich erst ab 100.000€ Gewinn halte ich für zu stark vereinfacht. Dabei geht verloren, dass man in der GmbH ganz anders Gewinne und Verluste verrechnen kann, als als Einzelunternehmer. Neben der Rechtssicherheit ist dies, aus meiner Sicht, auch ein gravierender Punkt, der extreme Steuerersparnisse einbringen kann. Es wäre schön, wenn diese Punkte im Rahmen solcher Präsentationen ebenfalls angesprochen würden. Beste Grüße.
Ja. Das ist sehr vereinfacht. Es gibt auch viele Mandanten bei uns, für die die Rechtsform der GmbH bei geringeren Gewinnen lohnt. Wir können/wollen in dem Video aber nicht umfangreich über alle Details sprechen. BG, CJ
@@Ruben12345 gering gewerblich genutztes Kfz, Mieten, GF-„Gehalt“, … gibt schon ein paar Punkte die für die GmbH sprechen unabhängig vom Gewinn. Aber immer die Substanzkosten im Blick halten.
@@Ruben12345 Kann man mit einer Holdingstruktur machen, da werden Gewinne/Verluste der Tochtergesellschaften mit der Holding verrechnet, wenn man einen Gewinnabführungsvertrag abschließt. Ansonsten ist die Steuerbelastung ein großer Vorteil der GmbH, wenn man über einem Einkommensteuersatz von 30% liegt. Oder GF-Gehälter werden als Kosten angerechnet, was bei einem Einzelunternehmen nicht geht usw. usw.. :) ABER! Eine GmbH hat auch höhere Kosten als eine EU und wesentlich mehr Auflagen wie z.B. die jährliche Bilanzveröffentlichung im Offenlegungsregister, welche natürlich auch Geld kostet. Muss man sich also sehr gut überlegen. Steuerberatungskosten sind auch nicht zu vernachlässigen, wenn man ne Holding+GmbH hat, kostet alles doppelt, da zwei Buchhaltungen+Bilanzen erstellt werden müssen.
Hallo Herr Prof. Dr. Christoph Juhn, Bei GmbH und Holding haben Sie gesagt 200.000 € *nach Steuer bei **5:38* meinte Sie: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 30 %? Das heißt, auch wenn Mann eine Holding hat, muss immer Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 30 % noch bezahlen, und danach 1,5% versteuer zu Holding?
Ja, genau. Ausnahmen sind Tochter-GmbHs, die vemögensverwaltend sind, dann entfällt die Gewerbesteuer und es sind nur 15%. ZB bei einer Immobilien-GmbH
Korrekt, also ~30% + 1,5% anstelle ~30% + ~25% um Insolvenzschutz mit diesem Konstrukt für vorherige Gewinne zu erhalten. Der Hauptvorteil entsteht aber erst beim Verkauf der operativen Kapitalgesellschaft…
Wenn die Tochtergesellschaft liquidiert wird und die Holding OHNE operativen Geschäftsbetrieb und OHNE Beteiligungen bestehen bleibt (also das gesamte Vermögen in der Holding, aber keine Einkünfte mehr erwirtschaftet werden), wie verhält es sich dann mit der Wegzugsbesteuerung wenn der alleinige Gesellschafter-GF der Holding in's Ausland zieht?
@@wiezumteufel9024 Danke! Die Frage ist, wenn die Holding z.B. ausschließlich ein Barguthaben hat und keine operative Tätigkeiten oder Beteiligungen, was passiert dann bei der Wegzugsbesteuerung? Wird dann das Barguthaben fiktiv an den Gesellschafter ausgeschüttet oder kann es in der GmbH verbleiben? ChatGPT sagt dazu folgendes: "Wenn die GmbH in Deutschland ausschließlich ein Barguthaben hat und keine operativen Tätigkeiten, Beteiligungen, Einkünfte oder stillen Reserven aufweist, gibt es für den Gesellschafter in Deutschland im Zusammenhang mit der Wegzugsbesteuerung in der Regel keine unmittelbaren steuerlichen Konsequenzen." Das wäre spannend, ob das stimmt ;-)
@@Dr_Michael_Lang (sofern es auf dem Papier existiert😉) ist es ja ein Vermögenswert der Gesellschaft, dessen Besteuerung sich das Finanzamt nicht einfach so entgehen lassen wird. Die werden mit Sicherheit für diesen Fall eine andere Bewertungsmethode heranziehen, anstatt die reguläre (Umsatz * Faktor * ...%.). Es wäre einfach zu schön um wahr zu sein. Sicher sagen kann dir das aber nur ein Profi in dem Gebiet.
Super Beiträge und sehr hilfreich! Weiter so👍🏼 Für mich stellt sich nur abschließend die Frage ob ein GF der GmbH nicht sozialversicherungspflichtig wird, da der Gesellschafter die Holding ist? Er müsste ja zu mindestens 50% beteiligt sein oder reicht es aus wenn man den GF wesentliche Freiheiten einräumt wie Ort/Zeit, keinen Urlaub und keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Kann ich dann wiederum den Lohn des GF innerhalb der GmbH absetzen oder bekommt man da Probleme? Ist es besser wenn die Holding der GmbH eine Rechnung für die GF Tätigkeit schreibt und man Angestellter GF der Holding mit 60.000 Euro p.a. ist?
Ich behaupte mal: Den GF in der Ops-GmbH, dem geben wir keinen Arbeitsvertrag sondern stellen ihn an auf Honorarbasis. In der Holding wiederum ist der GF angestellt, da er aber mehr als 50% besitzt kann er das Verfahren bei der Rentenversicherung durchlaufen und sich aufgrund seiner Position von den Einzahlungen befreien lassen. @Prof Juhn: Wie sehen Sie das?
Macht es bei einer Gründung eines Unternehmens Sinn, die Holding direkt mit zu etablieren (eine operative GmbH würde auf jeden Fall entstehen) auch wenn ein Gewinn erst in ca. 3 Jahren ausgewiesen werden kann? Davor werden Verluste geschrieben und die Holding produziert durchnSteuerberater usw. nur kosten… ?! Danke für eine Rückmeldung
Sie sagen ab 60.000€ lohne sich eine Umwandlung. Ab ca. 30.000€ muss doch für jeden Euro mehr als 30% Steuern bezahlt werden? Klar hat man Mehrkosten für die Buchführung, aber würde sich eine Umwandlung nicht schon ab ca. 40.000€ lohnen, oder liege ich da falsch?
Bei der Umsatzgröße kannst du die Buchhaltung selbst machen, mit sowas wie LexWare. Oder du bist Freiberufler mit entsprechender Steuernummer - dann reicht eine Einnahmen/Überschussrechnung. Zumindest bisher.
naja, Ausführungen sind aus steuerlicher Sicht sicherlich richtig, aber in der Realität sieht es oft anders aus.... Wenn die operative GmbH Finanzmittel (Kredit oä) benötigt, läßt sich JEDE Bank in Deutschland eine Mitverpflichtung (Bürgschaft) der Holding KG geben, um noch besser sich abzusichern auch privat. Falls dann eine Insolvenz ansteht, so wird auch die Holding zur Haftung heran gezogen. Man hat dann zwar jahrelang Steuern gespart, aber das Vermögen ist dann dennoch nicht auf Drittzugriff geschützt.
zur Holding würde ich gerne bei Ihrem Beispiel von 100.000 bleiben. Verstehe ich es also richtig, dass in der GmbH 30% Steuern zu zahlen sind und bei jährlicher Ausschüttung (GmbH an die Holding des verbleibenden Nachsteueranteils) zusätzlich 1,5% zu zahlen sind? Also insgesamt 31,5% Steuern anfallen. (Haftungsfragen lasse ich außen vor).
Bei der Gewinnausschüttung Richtung Holding reden wir dann nicht über einen Gewinnabführungsvertrag sondern über eine (einmalig oder jährlich neu) beschlossene Ausschüttung? Danke für die vielen Infos, einfach erklärt..
Klar, als Kredit. Solange einigermaßen marktübliche Zinsen zwischen den Gesellschaften vereinbart werden, kann da niemand was dagegen haben. Macht aber wenig Sinn, lässt man das Geld gleich in der Tochter Gesellschaft spart man sich die 1,5% Steuern, die bei der Ausschüttung fällig werden.
@@zahlex Darlehen von der Holding an die Tochter können sehr günstig gestaltet werden, es muss nur >0% vereinbart sein, zB 0,01%. Der Vorteil ist, dass du die Darlehen selbst steuern kannst und somit aktiv die Haftungsmasse der operativen Tochter beeinflussen kannst.
Ja, das ist sogar eine besonders gute Gelegenheit, weiter Geld von der GmbH an die Holding umzuleiten. Marktübliche Zinsen, ungesichert, liegen bei mindestens 10%, eher mehr.
Wie wirkt sich die Freistellung von der Gewerbesteuer für Freiberufler auf die Rechnung aus? Mal abgesehen von der Haftungsproblematik (für die man sich auch eine gute Versicherung besorgen kann) macht das doch das GmbH Konstrukt deutlich teurer als einfach Freiberufler zu bleiben, oder?
Haftung verstehst du hier wohl falsch. Wenn du Mist baust, z.B. als Bauunternehmer den Kran in den teuersten Wolkenkratzer der Nachbarschaft zu steuern, dann zahlt evtl. deine Haftpflichtversicherung. Wenn du allerdings Pleite gehst, weil keine Aufträge mehr reinkommen, dann ist es sehr wohl zum Vorteil, wenn du eine GmbH hast, weil das was an dich privat ausgeschüttet wurde unantastbar ist. Alles was in der GmbH liegt, ist dann allerdings weg. Als Einzelunternehmer bist du allerdings komplett haftbar, auch mit Privatvermögen. D.h., sämtliche offene Rechnungen werden dir von deinem privaten Konto gepfändet.
Ja, aber siehe: § 8b (3) KStG: „Von dem jeweiligen Gewinn im Sinne des Absatzes 2 Satz 1, 3 und 6 gelten 5 Prozent als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen.“
Ist für mich ein eher uninteressantes Konzept. Zu geringe Steuerersparnis im Verhältnis zum Aufwand. Weiterhin bin ich in Deutschland "gefangen" gerade in der heutigen Zeit, möchte ich mit meinem Vermögen flexibel über den Globus reisen können und evtl. sozialistischen Übergriffen auf mein Kapital über einen Wegzug entfliehen können. Dann lieber in den sauren Apfel beißen und das Geld rausholen und versteuern.
@@st.jimmie9326 wenn man sich unsere Regierung mal anhört, ist das mittlerweile nicht mehr so weit hergeholt. Stichwort Lastenausgleich, Vermögenssteuer, Erbschafts und Schenkungssteuer, Mietgesetzgebung,....
Gar nicht. Auch hier bezahlt man 25%. Der große nutzen der Holding ist eigentlich das langfristige Anlegen des Geldes. In meinem Einzelunternehmen konnte ich früher nur 50% nach Steuern anlegen, mit der Holding sind es aber um die 70%. Das macht bei 10+ Jahren anlagehorizont schon einiges aus. Was man aber nicht vergessen darf sind einfach die Steuerberaterkosten für eine Holdingstruktur! (ein Ausrufezeichen ist hier eigentlich nicht genug)
Auch da gäbe es Möglichkeiten zB eine private Immobilie außerhalb der Spekulationsfrist die man in seine Holding verkauft oder Ähnliches Auch interessant innerhalb der Holding sind Aktienkursgewinne steuerfrei
@@bjornrei1871 die Spekulationsgewinne aus Aktien sind in der GmbH immer zu 95% steuerfrei (bei einer Beteiligung unter 1%)da braucht es die Holding gar nicht
Ja aber es geht ja um die Vorteile einer Holding im Vergleich zu privat bzw. operative GmbH - privat müssten die Aktiengewinne versteuert werden. In einer operativen GmbH zu investieren ist Quatsch da stimmen sie sicherlich zu. Falls sie meinen in einer extra GmbH ist es wieder ein Problem dort Geld hin zu bekommen. In einer Holding problemlos mit 1,5% dorthin ausschütten.
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Ich wünschte mir ihr Verständniss über das Steuerrecht zu besitzen 👍👊💪
Es wird nirgendwo anders so gut erklärt !
Sehr gute Körpersprache 😊
Großartige Arbeit, freue mich auf mehr
Freut mich, danke!
Top erklärt 👍
Ich würde mir ein Video über das Thema Trust wünschen der über der Holding steht auch in Bezug auf die Wegzugststeuer :)
Menschen ohne Holding haben ihr Leben nicht im Griff 😘
kann ich eine GmbH Holding später in eine Stiftungsholding umwandeln
Ab wie viel Umsatz/Gewinn macht die Holding Sinn?
Geht eher um das Vermögen, was gesichert werden soll. Demnach schwer zu sagen. Grundsätzlich für eine GmbH wurde im Video der Einfachheit halber ein Betrag von 100k genannt
Hallo Bastian Schmidt,
die Antwort zu Deiner Frage haben wir als Video aufgenommen und als Reel zur Verfügung gestellt: instagram.com/reel/Cr0R7aSAtpa/?
Wir freuen uns auf weitere Kommentare, zu denen wir Videos/Reels aufnehmen können.
Viele Grüße
Dein JUHN-Partner-Team!
Kann man auch wieder kurzfristig Gelder aus der Holding in die operative GmbH überführen?
Dritte Frage, rechtes Szenario:
Wenn eine der Ops-GmbH insolvent geht, und der Insoverwalter kommt, dann kann er doch Ausschüttungen rückgängig machen, wenn ich mich richtig erinnere?
Da gabs doch eine 10-Jahre-Frist?
Wieviel % Fallen dann an bei einer Ausschüttung des Holding Vermögens?
Genau!
Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung
zweite Frage:
im mittleren Szenario mit einer GmbH -> kann man doch einfach alles ausschütten und kein GF-Gehalt bezahlen? Oder muss man zwingend ein GF-Gehalt bezahlen, wenn man eine GmbH hat? (weil so könnte ja eine verdeckte Gewinnausschüttung entstehen)
Eine Holding ist keine Rechtsform. Eine Holding kann in verschiedenen Rechtsformen realisiert werden.
Good Catch! ++1 :)
Hm, zu sagen, eine GmbH lohne sich erst ab 100.000€ Gewinn halte ich für zu stark vereinfacht.
Dabei geht verloren, dass man in der GmbH ganz anders Gewinne und Verluste verrechnen kann, als als Einzelunternehmer. Neben der Rechtssicherheit ist dies, aus meiner Sicht, auch ein gravierender Punkt, der extreme Steuerersparnisse einbringen kann. Es wäre schön, wenn diese Punkte im Rahmen solcher Präsentationen ebenfalls angesprochen würden.
Beste Grüße.
Ja. Das ist sehr vereinfacht.
Es gibt auch viele Mandanten bei uns, für die die Rechtsform der GmbH bei geringeren Gewinnen lohnt.
Wir können/wollen in dem Video aber nicht umfangreich über alle Details sprechen.
BG, CJ
Welche Gewinne und Verluste kannst Du denn in der GmbH besser verrechnen, als im Einzelunternehmen?
@@Ruben12345 Gar keine. Das ist Unfug.
@@Ruben12345 gering gewerblich genutztes Kfz, Mieten, GF-„Gehalt“, … gibt schon ein paar Punkte die für die GmbH sprechen unabhängig vom Gewinn. Aber immer die Substanzkosten im Blick halten.
@@Ruben12345 Kann man mit einer Holdingstruktur machen, da werden Gewinne/Verluste der Tochtergesellschaften mit der Holding verrechnet, wenn man einen Gewinnabführungsvertrag abschließt. Ansonsten ist die Steuerbelastung ein großer Vorteil der GmbH, wenn man über einem Einkommensteuersatz von 30% liegt. Oder GF-Gehälter werden als Kosten angerechnet, was bei einem Einzelunternehmen nicht geht usw. usw.. :) ABER! Eine GmbH hat auch höhere Kosten als eine EU und wesentlich mehr Auflagen wie z.B. die jährliche Bilanzveröffentlichung im Offenlegungsregister, welche natürlich auch Geld kostet. Muss man sich also sehr gut überlegen. Steuerberatungskosten sind auch nicht zu vernachlässigen, wenn man ne Holding+GmbH hat, kostet alles doppelt, da zwei Buchhaltungen+Bilanzen erstellt werden müssen.
Hallo Herr Prof. Dr. Christoph Juhn,
Bei GmbH und Holding haben Sie gesagt 200.000 € *nach Steuer bei **5:38* meinte Sie: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 30 %? Das heißt, auch wenn Mann eine Holding hat, muss immer Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 30 % noch bezahlen, und danach 1,5% versteuer zu Holding?
Ja, genau.
Ausnahmen sind Tochter-GmbHs, die vemögensverwaltend sind, dann entfällt die Gewerbesteuer und es sind nur 15%. ZB bei einer Immobilien-GmbH
@@dagorgonzoladotco so einfach ist das nicht. Nur über die erweiterte Grundstückskürzung bekommt man eine GmbH aus der Gewerbesteuer.
Korrekt, also ~30% + 1,5% anstelle ~30% + ~25% um Insolvenzschutz mit diesem Konstrukt für vorherige Gewinne zu erhalten.
Der Hauptvorteil entsteht aber erst beim Verkauf der operativen Kapitalgesellschaft…
Wieso ziehen Sie Gehalt des GF Von Gewinn und nicht von Umsatz bei GmbH beispiel ???
Wenn die Tochtergesellschaft liquidiert wird und die Holding OHNE operativen Geschäftsbetrieb und OHNE Beteiligungen bestehen bleibt (also das gesamte Vermögen in der Holding, aber keine Einkünfte mehr erwirtschaftet werden), wie verhält es sich dann mit der Wegzugsbesteuerung wenn der alleinige Gesellschafter-GF der Holding in's Ausland zieht?
Die Wegzugsteuer wird trotzdem fällig. Das kann man nur vermeiden, wenn man noch eine GmbHG&CoKG drüberschaltet.
@@wiezumteufel9024 Danke! Die Frage ist, wenn die Holding z.B. ausschließlich ein Barguthaben hat und keine operative Tätigkeiten oder Beteiligungen, was passiert dann bei der Wegzugsbesteuerung? Wird dann das Barguthaben fiktiv an den Gesellschafter ausgeschüttet oder kann es in der GmbH verbleiben?
ChatGPT sagt dazu folgendes: "Wenn die GmbH in Deutschland ausschließlich ein Barguthaben hat und keine operativen Tätigkeiten, Beteiligungen, Einkünfte oder stillen Reserven aufweist, gibt es für den Gesellschafter in Deutschland im Zusammenhang mit der Wegzugsbesteuerung in der Regel keine unmittelbaren steuerlichen Konsequenzen." Das wäre spannend, ob das stimmt ;-)
@@Dr_Michael_Lang (sofern es auf dem Papier existiert😉) ist es ja ein Vermögenswert der Gesellschaft, dessen Besteuerung sich das Finanzamt nicht einfach so entgehen lassen wird. Die werden mit Sicherheit für diesen Fall eine andere Bewertungsmethode heranziehen, anstatt die reguläre (Umsatz * Faktor * ...%.).
Es wäre einfach zu schön um wahr zu sein.
Sicher sagen kann dir das aber nur ein Profi in dem Gebiet.
Der Kauf der Beteiligung:
Kann man den nichit auch noch steuerlich mindernd geltend machen?
Das ist doch quasi eine Betriebsausgabe? 😀
Super Beiträge und sehr hilfreich! Weiter so👍🏼
Für mich stellt sich nur abschließend die Frage ob ein GF der GmbH nicht sozialversicherungspflichtig wird, da der Gesellschafter die Holding ist? Er müsste ja zu mindestens 50% beteiligt sein oder reicht es aus wenn man den GF wesentliche Freiheiten einräumt wie Ort/Zeit, keinen Urlaub und keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Kann ich dann wiederum den Lohn des GF innerhalb der GmbH absetzen oder bekommt man da Probleme? Ist es besser wenn die Holding der GmbH eine Rechnung für die GF Tätigkeit schreibt und man Angestellter GF der Holding mit 60.000 Euro p.a. ist?
Ich behaupte mal:
Den GF in der Ops-GmbH, dem geben wir keinen Arbeitsvertrag sondern stellen ihn an auf Honorarbasis.
In der Holding wiederum ist der GF angestellt, da er aber mehr als 50% besitzt kann er das Verfahren bei der Rentenversicherung durchlaufen und sich aufgrund seiner Position von den Einzahlungen befreien lassen.
@Prof Juhn: Wie sehen Sie das?
Spannend nur bedingt jede Struktur auch Verwaltung und das kostet auch Geld
Die Substanzkosten immer im Blick behalten! Besonders die Steuerberater langen da gerne zu.
Macht es bei einer Gründung eines Unternehmens Sinn, die Holding direkt mit zu etablieren (eine operative GmbH würde auf jeden Fall entstehen) auch wenn ein Gewinn erst in ca. 3 Jahren ausgewiesen werden kann? Davor werden Verluste geschrieben und die Holding produziert durchnSteuerberater usw. nur kosten… ?! Danke für eine Rückmeldung
Kostet kaum mehr als 1500€ pro Jahr die Holding am Leben zu halten + Gründung paar tausend
Sie sagen ab 60.000€ lohne sich eine Umwandlung. Ab ca. 30.000€ muss doch für jeden Euro mehr als 30% Steuern bezahlt werden? Klar hat man Mehrkosten für die Buchführung, aber würde sich eine Umwandlung nicht schon ab ca. 40.000€ lohnen, oder liege ich da falsch?
Bei der Umsatzgröße kannst du die Buchhaltung selbst machen, mit sowas wie LexWare.
Oder du bist Freiberufler mit entsprechender Steuernummer - dann reicht eine Einnahmen/Überschussrechnung. Zumindest bisher.
naja, Ausführungen sind aus steuerlicher Sicht sicherlich richtig, aber in der Realität sieht es oft anders aus....
Wenn die operative GmbH Finanzmittel (Kredit oä) benötigt, läßt sich JEDE Bank in Deutschland eine Mitverpflichtung (Bürgschaft) der Holding KG geben, um noch besser sich abzusichern auch privat.
Falls dann eine Insolvenz ansteht, so wird auch die Holding zur Haftung heran gezogen.
Man hat dann zwar jahrelang Steuern gespart, aber das Vermögen ist dann dennoch nicht auf Drittzugriff geschützt.
Und was zahle ich, wenn ich das Geld aus der Holding haben möchte?
Regelmäßig sind es 25 % Kapitalertragsteuer + evtl. Soli auf privater Ebene. Aber auch hier gibt es unter Umständen Gestaltungsmöglichkeiten. :)
zur Holding würde ich gerne bei Ihrem Beispiel von 100.000 bleiben. Verstehe ich es also richtig, dass in der GmbH 30% Steuern zu zahlen sind und bei jährlicher Ausschüttung (GmbH an die Holding des verbleibenden Nachsteueranteils) zusätzlich 1,5% zu zahlen sind? Also insgesamt 31,5% Steuern anfallen. (Haftungsfragen lasse ich außen vor).
Ja
Wie schützt man die Holding vor der Erbschaftsteuer und Wegzugsbesteuerung?
gmbh und Co kg soweit ich weis
Gar nicht.
Die Holding gleich im Ausland gründen? :)
Oder eine Doppel-Holding, da gibts auch ein Video von ihm.
Super!
Bei der Gewinnausschüttung Richtung Holding reden wir dann nicht über einen Gewinnabführungsvertrag sondern über eine (einmalig oder jährlich neu) beschlossene Ausschüttung? Danke für die vielen Infos, einfach erklärt..
Richtig das ist kein EAV
Kann der Gewinn, welcher am Ende des Jahres in der Holding landet, wieder im kommenden Geschäftsjahr der Tochter GmbH zu Verfügung gestellt werden?
Klar, als Kredit. Solange einigermaßen marktübliche Zinsen zwischen den Gesellschaften vereinbart werden, kann da niemand was dagegen haben. Macht aber wenig Sinn, lässt man das Geld gleich in der Tochter Gesellschaft spart man sich die 1,5% Steuern, die bei der Ausschüttung fällig werden.
@@zahlex Darlehen von der Holding an die Tochter können sehr günstig gestaltet werden, es muss nur >0% vereinbart sein, zB 0,01%.
Der Vorteil ist, dass du die Darlehen selbst steuern kannst und somit aktiv die Haftungsmasse der operativen Tochter beeinflussen kannst.
Ja, das ist sogar eine besonders gute Gelegenheit, weiter Geld von der GmbH an die Holding umzuleiten. Marktübliche Zinsen, ungesichert, liegen bei mindestens 10%, eher mehr.
Kann man auch in die Kapitalrücklage /steuerfreies Einlagekonto stecken
@@dagorgonzoladotco Da das dann ein Gesellschafterdsrlehen ist, wird das im Haftungsfall nachrangig behandelt. Es ist also so oder so weg.
Wie wirkt sich die Freistellung von der Gewerbesteuer für Freiberufler auf die Rechnung aus?
Mal abgesehen von der Haftungsproblematik (für die man sich auch eine gute Versicherung besorgen kann) macht das doch das GmbH Konstrukt deutlich teurer als einfach Freiberufler zu bleiben, oder?
Das Geschäftsmodell einer Versicherung ist es, im Schadensfall nicht zu zahlen…
Haftung verstehst du hier wohl falsch. Wenn du Mist baust, z.B. als Bauunternehmer den Kran in den teuersten Wolkenkratzer der Nachbarschaft zu steuern, dann zahlt evtl. deine Haftpflichtversicherung.
Wenn du allerdings Pleite gehst, weil keine Aufträge mehr reinkommen, dann ist es sehr wohl zum Vorteil, wenn du eine GmbH hast, weil das was an dich privat ausgeschüttet wurde unantastbar ist. Alles was in der GmbH liegt, ist dann allerdings weg. Als Einzelunternehmer bist du allerdings komplett haftbar, auch mit Privatvermögen. D.h., sämtliche offene Rechnungen werden dir von deinem privaten Konto gepfändet.
Ich dachte wenn die Holding die operative Gesellschaft verkauft, bleiben die Gewinne außer Ansatz (§ 8b (2) S.1 KStG).
Ja, aber siehe: § 8b (3) KStG: „Von dem jeweiligen Gewinn im Sinne des Absatzes 2 Satz 1, 3 und 6 gelten 5 Prozent als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen.“
4:11 ab 100.000 € Gewinn versteht sich.
2:48 Ja, Sie dürfen abkürzen. 70% * 25% sind jedoch 17,5%, nicht 20%, Herr Professor.
Endlich mal ein Juhn Video ohne gravierende Fehler, das ich das noch erleben darf
Ist für mich ein eher uninteressantes Konzept. Zu geringe Steuerersparnis im Verhältnis zum Aufwand. Weiterhin bin ich in Deutschland "gefangen" gerade in der heutigen Zeit, möchte ich mit meinem Vermögen flexibel über den Globus reisen können und evtl. sozialistischen Übergriffen auf mein Kapital über einen Wegzug entfliehen können. Dann lieber in den sauren Apfel beißen und das Geld rausholen und versteuern.
sozialistische Übergriffe 😂 Ein bisschen die Bodenhaftung im 911er verloren?
@@st.jimmie9326 wenn man sich unsere Regierung mal anhört, ist das mittlerweile nicht mehr so weit hergeholt.
Stichwort Lastenausgleich, Vermögenssteuer, Erbschafts und Schenkungssteuer, Mietgesetzgebung,....
@@thedrunkensailor8026 sogenannte soziale Marktwirtschaft also?
Naja wohl eher die Frage ab wann man sozMW und Sozialismus abgrenzt
@@bjornrei1871 laut dem Asozialen oben ist eine Erbschaftssteuer ja scheinbar Sozialismus 😂
wenn ich das nur verstehen würde. 🤒🤒🤒🤒
Und wie kriegt man das Geld aus der Holding ausgeschüttet ohne Steuern zu zahlen?
Gar nicht. Auch hier bezahlt man 25%. Der große nutzen der Holding ist eigentlich das langfristige Anlegen des Geldes. In meinem Einzelunternehmen konnte ich früher nur 50% nach Steuern anlegen, mit der Holding sind es aber um die 70%. Das macht bei 10+ Jahren anlagehorizont schon einiges aus. Was man aber nicht vergessen darf sind einfach die Steuerberaterkosten für eine Holdingstruktur! (ein Ausrufezeichen ist hier eigentlich nicht genug)
Auch da gäbe es Möglichkeiten zB eine private Immobilie außerhalb der Spekulationsfrist die man in seine Holding verkauft oder Ähnliches
Auch interessant innerhalb der Holding sind Aktienkursgewinne steuerfrei
@@bjornrei1871 die Spekulationsgewinne aus Aktien sind in der GmbH immer zu 95% steuerfrei (bei einer Beteiligung unter 1%)da braucht es die Holding gar nicht
Ja aber es geht ja um die Vorteile einer Holding im Vergleich zu privat bzw. operative GmbH - privat müssten die Aktiengewinne versteuert werden.
In einer operativen GmbH zu investieren ist Quatsch da stimmen sie sicherlich zu.
Falls sie meinen in einer extra GmbH ist es wieder ein Problem dort Geld hin zu bekommen. In einer Holding problemlos mit 1,5% dorthin ausschütten.
@@philliesbluntch steuerberater beraten gerne Holdings weil sie dadurch mehr Geld machen😂