Photovoltaikanlage beim Finanzamt anmelden via Elster - Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

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    Photovoltaikanlage beim Finanzamt anmelden via Elster - Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
    Mit dem Jahressteuergesetzt 2022 (JStG 2022) wurde am 20.12.2022 rückwirkend zum 1.1.2022 die Steuerbefreiung vieler PV-Anlagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (§ 3 Nr. 72 EStG). Eine Steuerbefreiung hört sich positiv an und das ist sie auch - grundsätzlich zumindest.
    PV-Betreiber sind trotz der Neuregelung Gewerbetreibende und Unternehmer. PV-Betreiber sind nach dem Gesetz verpflichtet die Erwerbstätigkeit und das Unternehmen beim Finanzamt anzumelden, damit einer steuerliche Erfassung erfolgen kann. Warum aber eine steuerliche Erfassung, wenn die PV-Anlage keine steuerlichen Konsequenzen mehr auslöst? Das Bundesfinanzministerium hat neue Regeln über die steuerliche Erfassung aufgestellt. Die Regeln gelten ab sofort.
    Vielen Dank Ihnen.
    Steuerberater Stefan Mücke
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    Inhalt
    0:27 Überblick und Grundsätze
    4:17 PV-Anlagen ab 2023
    5:42 PV-Anlagen 2022
    8:54 Fragebogen per Elster
  • แนวปฏิบัติและการใช้ชีวิต

ความคิดเห็น • 119

  • @t.w.7516
    @t.w.7516 ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, ich verfolge ihre Berichte regelmäßig und es ist immer sehr lehrreich. Ich habe eine gemietete PV Anlage aus 2022 und hatte schon mal gefragt, ob es auch hierzu ein Video geben wird und bejaht. Daher meine Frage, ob da noch was kommt, oder ich etwas verpasst habe. Vielen Dank und weiter so 👍🏻

  • @RoliRegenbogen
    @RoliRegenbogen ปีที่แล้ว +3

    Danke für das Video! Ende nächsten Monats endet die Frist für die jährliche Steuererklärung bei PV Anlagen wenn man privat einreicht (wenn ich mir das damals richtig im Kalender notiert habe). Planen Sie hier auch ein Video mit Tipps, besonders auch in Bezug auf die aktuelle Lage bei Altbetreibern?

  • @florian1967
    @florian1967 ปีที่แล้ว

    Ich bin immer noch glücklich darüber, dass ich letztes Jahr Liebhaberei-Antrag gem. BMF-Schreiben gestellt habe. Jetzt habe ich erweitert und es ist immet noch Liebhaberei

  • @jurgenbuchmann6969
    @jurgenbuchmann6969 ปีที่แล้ว +7

    Super, alles richtig gemacht😊
    Keine MwSt UND kein Finanzamt mehr❤Vielen Dank Herr Mücke

    • @Scary_Monkey
      @Scary_Monkey 9 หลายเดือนก่อน

      Also muss man seine PV nicht mehr beim Finanzamt melden ?

  • @jerrylefunk5402
    @jerrylefunk5402 ปีที่แล้ว +2

    Vielen Dank. Anschaffung und Inbetriebnahme in 2023 als normaler Arbeitnehmer. Muss mein Lohnsteuerhilfevereinen nix angeben. Anlagen ist 15,4KWp auf Mehrfamilienhaus.

  • @user-uf8xd5pt2c
    @user-uf8xd5pt2c ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke,
    vielen Dank für Ihre toll verständlichen und informativen Videos 👍. Ich habe mir am Wochenende Ihre Module/ musterschreiben zum Pattenberg Modell gekauft.
    Bei uns liegt folgender Fall vor:
    Anlage ( 9,9kwp) incl Speicher im Februar 22 bestellt. Aufbau der Anlage Nov 22, Inbetriebnahme im Mai 23 wg erforderlichem Zählerwechsel e.dis. Der Speicher ist noch nicht geliefert.
    Wir haben die Anlage beim FA Brandenburg angemeldet u vorsteuer schon erstattet bekommen. Ich muss jetzt 1/4 jährl eine Umsatzsteuervoranmeldung für den verkauften Strom abgeben.
    Ich würde jetzt aber beantragen, nach Ihrem Musterschreiben, die Anlage zum 01.07 ?? aus dem Betriebsvermögen zu entnehmen wg beabsichtigtem Batteriespeicher? so dass ich dann nur die Zeit vom 22.5 ( Zählerwechsel ) - 01.07. für den selbstverbrauch zahle? Oder geht auch die Befreiung rückwirkend zum 22.5?
    Ergänzend dazu haben wir einen neuen Brauchwasserwärmepumpenspeicher angeschafft um auch dort den Strom nutzen zu können.
    Es wäre super, wenn Sie einen kurzen Kommentar zu meiner Frage hinterlassen können.
    Herzlichen Dank u sonnige Grüße aus Brandenburg

  • @makio7465
    @makio7465 7 หลายเดือนก่อน

    Danke für die Erläuterung! Ich war verwirrt, da mir mein Netzbetrieber ein Infoblatt geschickt hat und dort zwar Kleinunternehmer eingetragen hat, aber auch beim Feld Steuer-Nr. nach dieser gefragt hat! Kann ich dann ja ignorieren.

  • @christianknapp551
    @christianknapp551 ปีที่แล้ว

    Ich verstehe bei Steuer zwar meistens nur Bahnhof, aber den Bahnhof in Sachen PV-Anlagen und Versteuerung erklären Sie jedes Mal sehr gut. In meinem Fall hat es sich gelohnt, die Sache einfach auszusitzen. PV Anlage im April 23 in Betrieb genommen und einfach mal gewartet. Und schwups, habe ich mit dem FA nichts mehr zu tun. Steuer kann so einfach sein.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Vielen Dank für Ihren Kommentar und ihr positives Feedback. StB Stefan Mücke

    • @fabiangebhardt9586
      @fabiangebhardt9586 ปีที่แล้ว +1

      Hallo Christian, haben Sie dann auch kein Kleinunternehmen angemeldet und die Anlage einfach ohne das Finanzamt in Kenntnis zu setzen in Betrieb genommen? Oder muss ich das Kleinunternehmen trotzdem noch anmelden? Ich bin verwirrt 😅

    • @Source212
      @Source212 ปีที่แล้ว

      Hallo. Wo haben Sie die 19% MwSt bei Elster eingetragen? Ich verstehe auch nur Bahnhof)) Hab 2022 gekauft und 2023 in Betrieb genommen. Danke im voraus!

    • @Scary_Monkey
      @Scary_Monkey 9 หลายเดือนก่อน

      @@SteuerberaterMueckeHallo Herr Mücke, bei mir geht’s jetzt auch bald los mit der PV, aber ich verstehe da nur Bahnhof mit dem Finanzamt meine PV Anlage wird 14 kWp groß, muss man diese jetzt beim Finanzamt melden oder nicht.
      Grüße

  • @SmartMediaService
    @SmartMediaService ปีที่แล้ว +3

    Hab meinen FA die PV 6,15 kW/p (2023) mitgeteilt per E-Mail. Bis dato fast 6 Wochen her, keine Antwort. Laut Video muss ich meine Anlage nicht mehr beim FA melden? Dann wäre meine Mail hinfällig und eh nicht mehr relevant. Keine Antwort muss nicht immer was gutes heißen. Man will ja auch keinen Ärger bekommen. FA würde sich normal melden wenn Angaben nicht passen?

  • @Rikkert-RS
    @Rikkert-RS ปีที่แล้ว

    @Steuerberater Stefan Mücke. Vielen Dank für die immer sehr klaren deutlichen Erklärungen. Mir ist aber leider noch immer nicht ganz klar wie es mit Altanlagen läuft die weit vor 2019-23 angeschafft wurden. Speziell geht es mir um Anlagen die um 2009 bis 2012 in Betrieb gegangen sind (EEG 2009) wo der Eigenstrom ja noch vergütet wird. Bis Dato hat es sich nicht gelohnt hier auf die Kleinunternehmerregel zu wechseln. Könnten sie eventuell auch hier für uns nicht so Steuer affine Menschen etwas Licht ins dunkel bringen? Danke im Voraus

  • @MV-du8ii
    @MV-du8ii ปีที่แล้ว

    Besten Dank für die hilfreichen Informationen.
    Kann man auf einem Zweifamilienhaus eine Anlage mit mehr als 15 kWp betreiben oder müssen es zwei kleinere mit sein?

  • @LeadingInnovations
    @LeadingInnovations ปีที่แล้ว +1

    Selbstbauanlage mit gekauften Modulen und Wechselrichter 2022, Inbetriebnahme von einem Elektrobetrieb 2023. Nullsteuersatz für die Inbetriebnahme und Kleinunternehmer für den geringst möglichen Aufwand beim Finanzamt, richtig?

  • @franzderbasher5168
    @franzderbasher5168 ปีที่แล้ว

    Meine PV-Anlage wurde 2019 erstellt. Nun möchte ich diese von 4,03 kw/p auf 6 kw/p erhöhen. Wie wirkt sich das Steuertechnisch aus?

  • @mecorowa5642
    @mecorowa5642 ปีที่แล้ว +1

    Hallo Herr Mücke,
    ich habe eine Frage zur anstehenden Steuererklärung 2022. Ich habe einen IAB in 2021 (wurde unter Vorbehalt gewährt) gebildet und die Inbetriebnahme erfolgt in 2023. Muss ich erneut Angaben zum IAB machen und falls ja, welche. Vielen Dank für Ihre Antwort.😊

  • @jurgenbuchmann6969
    @jurgenbuchmann6969 10 หลายเดือนก่อน +2

    Hallo Herr Mücke,
    welcher Quelle kann ich entnehmen, dass eine Anzeige beim FA nicht mehr erforderlich ist?
    Vielen Dank

  • @DavidGiebert
    @DavidGiebert ปีที่แล้ว

    Mein Finanzamt hat seit März die Entnahme noch nicht bestätigt.Jetzt steht die erste Umsatzsteuervoranmeldung an. Sollte ich die Entnahme als akzeptiert annehmen und keine Besteuerung auf den Eigenverbrauch mehr erklären?

  • @obsoleszenzneindanke8562
    @obsoleszenzneindanke8562 11 หลายเดือนก่อน

    Welches ist denn der Zeitpunkt der ANSCHAFFUNG ???
    Die Anmeldung ... oder Kauf von Einzelkomponenten, die ich anschaffe?
    Ich habe angefangen in 2021 Teile zukaufen und zu montieren, auch probeweise einzuspeisen... aber die ANMELDUNG erfolgte in Mai 2023.

  • @Daniel-gi2js
    @Daniel-gi2js ปีที่แล้ว

    Guten Tag,
    Ich bin PV Vermittler. Ich habe einen Kunden, der seit 16 Jahren eine PV Ablage betreibt und sich jetzt eine neue anschaffen möchte.
    Laut dem Schreiben vom Bundesfinanzministerium, muss er die neue Anlage nicht beim Finanzamt anmelden.
    Gilt durch diese neue Regelung eine separate Veranlagung, sodass die Erträge der neuen PV Anlage nicht mehr versteuert werden müssen?

  • @manuelripollsturm4218
    @manuelripollsturm4218 ปีที่แล้ว +2

    Moin Moin
    Ich bin verwirrt, werde ich nun die PV Anlage anmelden müssen oder nicht?
    Bin gerade dabei mir eine 6,2 kWp Anlage in Auftrag zu geben.

  • @SASCHOK007
    @SASCHOK007 ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, ich habe meine Anlage 11,72kwp im Oktober 2022 installieren lassen. Ich habe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen. Ich werde jetzt vom Finanzamt aufgefordert, eine Umsatzsteuererklärung für 2022 zu übermitteln. Meine Frage ist: Warum muss ich das noch machen? Vor drei Monaten teilte mir noch ein Mitarbeiter telefonisch mit, dass ich nichts machen muss, weil im November 2022 ein neues Gesetz in Kraft getreten ist, wo Anlagen bis 30kwp auch rückwirkend für 2022 von der Umsatzsteuer und der Einkommenssteuer entlastet werden? Was ist jetzt richtig und was muss ich jetzt machen ?Viele Dank für Ihre Hilfe!

  • @mzett7320
    @mzett7320 ปีที่แล้ว

    Wie immer ein exzellent vorgetragenes Video. Vielen Dank

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Vielen Dank für Ihren Kommentar und das positive Feedback. StB Stefan Mücke

  • @MB-dn4dq
    @MB-dn4dq ปีที่แล้ว

    Mahlzeit, habe meine 6,75kwp Anlage auch zum 01.04.2023 via Entnahmeschreiben aus dem P-Modell beim Finanzamt Bottrop (NRW) entnommen.
    Batteriespeicher vorhanden sowie 2 E-Autos.
    Schriftliche Auskunft erst heute erhalten mit folgendem Wortlaut:
    Zurzeit wird noch auf Bund- und Länderebene abgestimmt, inwieweit hier weiter verfahren wird.
    Daher wurde ihr Antrag auf Wiedervorlage gelegt und bearbeitet, sobald eine Entscheidung vorliegt.
    Meine Nachbarn von gegenüber (Abgabe des Entnahmebescheides nur 1-3 Wochen versetzt), haben jeweils unterschiedliche Antworten erhalten.
    1 positive Bestätigung der Entnahme in schriftlicher Form.
    Die zweite nur mündlich, da auf Verlangen einer schriftlichen Stellungnahme abgelehnt werden müsse, bis hin zum Widerruf...
    Wie soll man sich denn jetzt dazu passend verhalten...
    Und soll ich für das 2 Quartal die Umsatzsteuer auf den Selbstverbrauch noch entrichten?
    Man hat ja dann wieder "Angst" vor eventuellen Mahnschreiben...
    Man kann wirklich nur noch verrückt werden, bei der unabgestimmten Behandlungsweise 😢

  • @rainerromer6026
    @rainerromer6026 4 หลายเดือนก่อน

    Hallo Herr Mücke, vielen Dank für dieses erfrischende Video. Gibt es auch ein Video für die Situation als Vermieter? Also: Vermieter investiert in 2022 22kWp + 10kWh Batterie + Wärmepumpe + EnergiemanagementSystem + Managementsystem + Wallboxen in Mietsgebäude und betreibt mit dem Strom Wärmepumpe + Wallboxen. Was kann der Vermieter alles absetzen? Geht Sonder AFA schon für 2022? Können die nicht zurückgezahlte MWst in 2022 als Verlust geltend gemacht werden?

  • @klaus_dr7463
    @klaus_dr7463 ปีที่แล้ว

    Update zu Anschaffung in 2022 (Teilrechnung) und in Betriebnahme in 2023:
    Finanzamt in NRW: Entnahme ist rückwirkend zum 01.01.2023 möglich. Mitarbeiterin des FA hat wegen der Konstellation (2022/2023, s. o.) vorsorglich Rücksprache mit OFD genommen.
    Wichtig: Rückwirkende Entnahme nur noch bis 30.06. möglich, am besten über Elster erklären. Diese Regelung gilt vermutlich nur in NRW!

  • @franco7860
    @franco7860 3 หลายเดือนก่อน

    Ich verstehe es auch nicht,jeder erzählt was anderes!Muss ich die PV Anlage bei FA anmelden oder nicht?

  • @bienthomas5250
    @bienthomas5250 ปีที่แล้ว

    Guten Tag Herr Mücke, unsere Anlage vom 11.2021 wurde mit dem Plattenbergmodell im März23 entnommen. Wir sind noch in der Regelbesteuerung. Was ist eigentlich, wenn wir innerhalb der Regelbesteuerung die Anlage erweitern (von 9,9 auf ca. 15-18 kwp ? (In der Einkommensteuer haben wir die Liebhaberei erklärt)
    Oder warten wir besser insgesamt ab, bis wir nach 5 bzw 6 Jahren in die KUR wechseln.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag. Sie können die jetzt im Privatvermögen befindliche PV-Anlage erweitern. Für die Erweiterung gilt unter den übrigen Voraussetzung der Nullsteuersatz. Die gesetzliche Bindefrist für die Kleinunternehmerregelung müssen Sie nicht abwarten. StB Stefan Mücke

  • @benjaminvanhusen1753
    @benjaminvanhusen1753 ปีที่แล้ว

    Das bedeutet im Umkehrschluss:
    Wenn ich bereits ein Gewerbe habe, dadurch der Regelbesteuerung (Umsatzsteuer) unterliege, die PV aber privat abgeschafft habe, dass ich für die Einkünfte aus der Einspeisung Umsatzsteuer abführen muss?
    Danke und viele Grüße!

    • @felixschneider1419
      @felixschneider1419 ปีที่แล้ว

      "In der Umsatzsteuer kann jeder Steuerpflichtige nur ein "Unternehmen" haben. Das Unternehmen umfasst dann die Einnahmen aus der Photovoltaik und aus allen anderen Einnahmequellen. Eine Aufteilung in "Tätigkeitsbereiche" wie in der Ertragssteuer findet in der Umsatzsteuer nicht statt." Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Ich würde die privat angeschaffte PV auf jemand anderen "anmelden".

  • @stephanthelen5082
    @stephanthelen5082 ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, vielen Dank für das informative Video. Heißt das bei Anschaffung in 2023, aber IAB in 2022 (Steuerbescheid noch offen) ebenfalls keinen Verwaltungsaufwand mehr?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag. Wenn eine begünstigte PV-Anlage betrieben wird, dann sind die Einnahmen steuerfrei und die Betriebsausgaben nicht mehr abzugsfähig. wir müssen einmal abwarten, bis sich die Finanzverwaltung zum selbst gemachten Scherbenhaufen positioniert. StB Stefan Mücke

  • @m0rph3u54
    @m0rph3u54 ปีที่แล้ว +5

    Hallo,
    Gibt es mittlerweile Reaktionen aus BW zur Entnahme ? Ich warte immer noch (FA Bruchsal)

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +3

      Guten Tag. Wir haben eine Anfrage an die Pressestelle der OFD Karlsruhe gestellt und hoffen in der nächsten Woche eine Rückmeldung mit echten Antworten und nicht nur mit nichtssagenden Phrasen zu erhalten. Sobald uns Informationen vorliegen werden wir berichten. StB Stefan Mücke

    • @joffreyupper3746
      @joffreyupper3746 ปีที่แล้ว

      Ich warte auch noch auf eine Rückmeldung des FA Bruchsal.

  • @rom6134
    @rom6134 ปีที่แล้ว +2

    Hallo Herr Mücke, gibt es inzwischen neue Informationen aus BW zur Entnahme?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag. Leider blieb unsere Anfrage an die Pressestelle unbeantwortet. So als ob uns alle die Steuern nichts angehen würde. Eine solche Einstellung der OFD KA und das Landesfinanzministeriums ist abzulehnen. Unabhängig davon soll aber der Stein ins Rollen kommen. vereinzelt haben wir schon einige Hinweise vorliegen. StB Stefan Mücke

  • @r.t.h.1273
    @r.t.h.1273 11 หลายเดือนก่อน +3

    Ist also bei Anschaffung und Montage in 2023 keinerlei Kontakt zum Finanzamt mehr nötig?

    • @Scary_Monkey
      @Scary_Monkey 9 หลายเดือนก่อน

      Genau das selbe hatte ich mich jetzt auch schon gefragt.

  • @patrickb.4813
    @patrickb.4813 10 หลายเดือนก่อน

    Wie sieht es aus wenn man schon als Einzel Unternehmer tätig ist und jetzt noch eine PV Anlage anschaffen will ?

  • @user-pq4cn5ch9t
    @user-pq4cn5ch9t ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke,
    vorab vielen Dank für Ihre sehr aufschlussreichen Videos. **TOP**
    Könnten Sie mir eine Empfehlung zu folgender Frage geben?
    "Lohnt sich noch der Aufwand einen IAB für das Kallenderjahr 2022 zu stellen?"
    Meine PV Anlage wurde 2022 bestellt, Teilzahlung für Materialien in 2022, Dachmontage in 2022, elt. Anschluss der Anlage im April 2023. Die Anlage ist noch nicht in Betrieb genommen (Warten auf Zählerwechsel) und auch die Schlussrechnung steht aus.
    Es ist eine privat genutzte Anlage und die Steuererklärung 2022 ist noch nicht abgegeben.
    VG Steffen

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Danke für das positive Feedback. Wir wollen am Sonntag zum IAB berichten. StB Stefan Mücke

  • @JB-cx3be
    @JB-cx3be 11 หลายเดือนก่อน

    Hallo Herr Mücke,
    Unsere PV Anlage (nur 4.3kWp) wurde am 18.07. in Betrieb genommen und anschließend vom Elektriker dem Netzbetreiber gemeldet.
    Sie sagen das ich mich beim Finanzamt nicht mehr melden muss. Aber gegenüber dem Netzbetreiber als Kleinunternehmer auftreten soll. Diese Angabe verwirrt mich. Muss ich nicht auch als solcher beim Finanzamt gemeldet sein?
    Schon einmal vielen lieben Dank für ihre Antwort vorab.
    Mfg.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  11 หลายเดือนก่อน

      Guten Tag. eine steuerliche Erfassung ist nicht mehr nötig. Beim Netzbetreiber erklären Sie sich als Kleinunternehmer. Beim Kleinunternehmer wird keine Umsatzsteuer vergütet und muss daher auch nicht abgeführt werden. In Zukunft entfällt auch die Erklärungspflicht für einen PV-Betreiber, der Kleinunternehmer ist. Stefan Mücke

  • @stefanhackmann7730
    @stefanhackmann7730 10 หลายเดือนก่อน

    Habe die PV-Anlage 2022 gekauft und in Betrieb genommen. Das heißt, dass heute im September, keine Möglichkeit mehr besteht, die Steuerrückerstattung zu beantragen, da nach dem 01.07.2023 oder gibt es noch Möglichkeiten?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  10 หลายเดือนก่อน

      Guten Tag. Bitte schauen Sie das Video vom kommenden Sonntag an. Schöne Grüße. Stefan Mücke

  • @xstefan92
    @xstefan92 ปีที่แล้ว +1

    Welche Steuernummer muss man dann als KU beim Netzbetreiber angeben, wenn man nichts mehr beim FA meldet?

    • @wiederre
      @wiederre ปีที่แล้ว

      Das würde mich auch interessieren.

    • @FunkeFreak
      @FunkeFreak 9 หลายเดือนก่อน

      Keine. Steuernummer nur wenn der Haken bei Regelbesteuerung gesetzt wurde.@@wiederre

  • @klaus_dr7463
    @klaus_dr7463 ปีที่แล้ว +1

    Hallo Herr Mücke, die Finanzverwaltung NRW nimmt m.E. mustergültig zur steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen Stellung. Unter Fragen zur Umsatzsteuer Punkt 8 bis 10 wird auch die Entnahme thematisiert.
    Dort steht u.a.: "Im Hinblick auf die bislang ungeklärten Rechtsfragen bei den Photovoltaikanlagen kann ausnahmsweise unter den übrigen Voraussetzungen eine bis zum 30. Juni 2023 gegenüber dem Finanzamt erklärte Entnahme auch rückwirkend zum 1. Januar 2023 angenommen werden."
    Noch einmal meine Fallkonstruktion: Kauf mit Umsatzsteuer in 2022 und Verzicht auf Kleinunternehmerregelung, Jahreserklärung 2022 abgegeben, Bescheid liegt vor, Vorsteuer zurückerhalten. Inbetriebnahme zum Eigenverbrauch im 1. Quartal 2023, Einspeisung ab April (2. Quartal 2023).
    Kann ich gefahrlos die Anlage entnehmen, wenn ja, zu welchem Termin?
    01.01.2023 => Das wäre ja in Wirklichkeit mit Ablauf des 31.12.2022, macht auch in meinem Fall wenig Sinn.
    Mit Ablauf 31.01.2023 / 28.02.2023 / 31.03.2023 => bis dahin kein oder nur Eigenverbrauch, Mit Ablauf 30.06.2023 => bis dahin auf jeden auch eingespeist,
    Oder sicherheitshalber erst mit Ablauf 31.07.2023 => damit ist eine Umsatzsteuervoranmeldung mit Einspeisevergütung zumindest abgegeben,
    Oder sicherheitshalber erst mit Ablauf 31.12.2023? Ich weiß, dass ich mit mit meiner Frage wiederhole, den Kommentaren entnehme ich aber, dass diese Fallkonstruktion bei einigen Betreibern vorliegt. Vielen Dank, wenn Sie Zeit für eine Rückmeldung finden. Sonnige Grüße!

    • @user-sx4ye6rn3q
      @user-sx4ye6rn3q ปีที่แล้ว

      Hallo, wo kann man das Schreiben der Finazverwaltung einsehen?

    • @klaus_dr7463
      @klaus_dr7463 ปีที่แล้ว

      Links sind wohl bei TH-cam nicht erlaubt. Ich versuche es mal so:
      finanzverwaltung [Punkt] NRW [Punkt] de [Slash] photovoltaik-und-das-finanzamt

    • @klaus_dr7463
      @klaus_dr7463 ปีที่แล้ว

      Ich habe meine Anlage inzwischen rückwirkend zum 01.01.2023 entnommen, ging wohl nur bei Erklärung bis zum 30.06. (s. FAQ und auch Video von Herrn Mücke aus letzter Woche)

  • @jesko..
    @jesko.. 8 หลายเดือนก่อน

    👍

  • @timo7153
    @timo7153 10 หลายเดือนก่อน

    Leider hat mich Solateur ewig vertröstet, weil er doch die Umsatzsteuer der in 2022 gelieferten (nicht montierten) und gezahlten Anlage mit der Montage in 2023 verrechnen wollte.
    Jetzt ist der 31.07. bereits lange überschritten. Kann ich mir dennoch jetzt noch den Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung nach dem Modell ausfüllen und mir die in 2022 gezahlte Steuer zurück holen?
    Und kann ich dann dennoch das Plattenberg Modell nutzen?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  10 หลายเดือนก่อน

      Guten Tag, ich empfehle Ihnen quasi sofort die Umsatzsteuererklärung 2022 zu erstellen und einzureichen. coronabedingt haben wir dieses Jahr eine Abgabefrist bis zum 30.9 (2.10). wenn die Umsatzsteuer erstattet wurde, dann kann der nächste Schritt angegangen werden. Stefan Mücke

  • @thomasbeer783
    @thomasbeer783 ปีที่แล้ว

    Moin Ich habe auch das plattenberg Modell gemacht aber mein FA Nienburg wartet noch auf irgendeine Entscheidung und vertröstet mich immer wieder. Ich soll in 3 Wochen noch mal nachfragen. Das nervt und was kann ich machen? Gruß

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +1

      Guten Tag. Danke für Ihren Kommentar. Ist Niedersachsen oder? Von Niedersachen kommen positive Rückbestätigungen. Wenn Sie die Entnahme schon erklärt haben, dann einfach abwarten, weil die Entnahme ist nicht von der Rückbestätigung abhängig. Unabhängig wäre schön, wenn der Steuerpflichtige auch eine Rückmeldung erhalten würde. Die "Schuldigen" sitzen nicht bei den Finanzämtern, sondern ein Stück "weiter oben". 😥. StB Stefan Mücke

    • @thomasbeer783
      @thomasbeer783 ปีที่แล้ว

      @@SteuerberaterMuecke Danke für die Antwort Ja Niedersachsen. Soll ich in der vierteljährlichen Abgabe einfach nicht den Eigenverbrauch angeben? Gruß Thomas

  • @TPV369
    @TPV369 ปีที่แล้ว

    Hallo, muss ich als Betreiber (Anschaffung in 2023) nun überhaupt noch etwas beim FA anmelden? Im Video war noch von der Umsatzsteuererklärung die Rede, aber dazu müsste ich im Vorfeld ja erst einmal den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben oder sehe ich das falsch?
    Und welche Rechtsgrundlage liegt dem Verzicht auf den Fragebogen zu Grunde?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +2

      Guten Tag. Danke für Ihren Kommentar. Ja, genau das unterstreicht unsere These, dass die Umsatzsteuererklärung entfallen wird (oder muss). Das Finanzamt legt kein Umsatzsteuer-Kennzeichen mehr für den Steuerpflichtigen an und kann dann mit einer Umsatzsteuererklärung auch gar nichts anfangen. So mein Verständnis als Außenstehender zur Finanzverwaltung. StB Stefan Mücke

    • @speedyhb
      @speedyhb ปีที่แล้ว +2

      @@SteuerberaterMuecke Die jährlich Umsatzsteuermeldung entfällt, hat mein FA bestätigt !

    • @supfan7230
      @supfan7230 ปีที่แล้ว +2

      Hat meins (FA Ribnitz-Damgarten) auch bestätigt.

    • @r.t.h.1273
      @r.t.h.1273 11 หลายเดือนก่อน

      Also ist keinerlei Kontakt mit dem Finanzamt meht nötig? Die Anlage kann also ohne jeglichen Kontakt zum Finanzamt in Betrieb gehen?@@supfan7230

  • @matthiasschweizer6221
    @matthiasschweizer6221 ปีที่แล้ว +2

    Hallo, wenn ich es richtig sehe ist das Thema "Entnahme" noch immer nicht bundesweit "klar". Ich warte schon einige Wochen auf Rückmeldung von FA in BaWü.... Dann werde ich da demnächst wieder anrufen, sobald es um die UST für Q2 geht, denn eigentlich würde ich da nur noch die UST für die Einspeißung angeben wollen.... Freundliche Grüße

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +1

      Guten Tag. Wenn Sie die Entnahme gegenüber dem Finanzamt erklärt haben, dann sollten/können Sie in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sich auf die Einspeiseumsätze beschränken. Die Entnahme ist nicht von einer Rückbestätigung abhängig. Wir haben die Pressestelle der OFD Karlsruhe angeschrieben und Einzelfragen gestellt. Wir hoffen, dass wir echte Antworten und Positionieren von der OFD (und nicht nur positions- oder sinnfreie Ausführungen) erhalten. Sobald uns diese vorliegen werden wir berichten. StB Stefan Mücke

    • @bernhardvogt9415
      @bernhardvogt9415 ปีที่แล้ว

      Guten Morgen, bei mir das gleiche Leid. Entnahme wurde schriftlich zum 31. März erklärt, aber in der USTVa Q1 noch nicht angegeben, weil keine positive Rückmeldung vom Finanzamt (BW) . Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch werde ich in Q2 nicht mehr angeben auch wenn noch keine positive Rückmeldung vorliegt. Kann/muss ich die Entnahme per Umsatzsteuerberichtigung Q1 erklären?

    • @tobiasleyh6362
      @tobiasleyh6362 ปีที่แล้ว

      Bei mir dasselbe Leid: Vor Monaten das Entnahmeschreiben aus dem Plattenbergmodell beim FA Ravensburg, Ba-Wü, eingereicht, wurde nun schon mit einer 2. Antwort aus dem FA zurückgestellt 😔

  • @Source212
    @Source212 ปีที่แล้ว

    Hallo. Meine PV Anlage wurde im November 2022 angeschafft, somit wurden 19% MwSt. gezahlt und im März 2023 installiert und abgenommen. Kann ich die PV Anlage auch mit der WISO erfassen und an das FA einreichen? Gibt es irgendwo Beispiele wie ich das am besten mache, damit ich halt diese 19% MwSt. zurückbekomme? Danke!

    • @felixschneider1419
      @felixschneider1419 ปีที่แล้ว

      Verzicht auf Kleinunternehmerregelung ist der Schlüssel. Die Anmeldung ist im Video für "Altanlagen" dargestellt.

    • @Source212
      @Source212 ปีที่แล้ว

      @@felixschneider1419
      Dankeschön!

  • @Bermatingen
    @Bermatingen หลายเดือนก่อน

    Hello Herr Mücke, vielen Dank für Ihr Video, ich habe 04/2024 eine 8,4KW Anlage in Betrieb genommen, muss ich also dem Finanzamt "gar nichts mehr melden" trotz dessen dass ich 8 Cent je KW Einspeisung bekommen ? und wie und wo melde ich dem Netzbetreiber dass ich Kleinunternehmer bin ? reicht eine einfache email ? Liebe Grüße Tomislav

    • @BlackCat75585
      @BlackCat75585 18 วันที่ผ่านมา

      Üblicherweise fragt der Netzbetreiber bei der Anmeldung nach, ob auf die KUR verzichtet wurde. Wenn nicht, dann zahlt er die Einspeisevergütung ohne Mwst. aus. Ich würde da mit dem Finanzamt gar nichts mehr machen.

  • @dervectramann
    @dervectramann 10 หลายเดือนก่อน

    Hallo Herr Mücke, ich habe eine Pv-Anlage mir 24,8kwp 2023 errichtet auf einem Einfamilienhaus. Verstehe ich das richtig das ich mit dem Finanzamt nichts machen muss? Nichts anmelden, kein Gewerbe usw.?
    Beim Markstamdatenregisrer ist angemeldet.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  10 หลายเดือนก่อน +1

      Guten Abend. ja richtig, das ist der Idealfall. Stefan Mücke

    • @dervectramann
      @dervectramann 10 หลายเดือนก่อน

      @@SteuerberaterMuecke vielen Dank für ihre Antwort

  • @thomaseutin3681
    @thomaseutin3681 3 หลายเดือนก่อน

    Hallo Herr Mücke. Eins habe ich jetzt nicht verstanden..
    Zum Einen sagen Sie, ich brauche ich mich beim Finanzamt wegen der PV-Anlage nicht zu melden...
    Zum Anderen sagen Sie, "... gegenüber dem Netzbetreiber soll ich sagen, das ich Kleinunternehmer bin..."
    Also muss ich dann doch beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung beantragen?
    ...oder wie?
    LG Tom

    • @BlackCat75585
      @BlackCat75585 18 วันที่ผ่านมา

      Nein, bei der Anmeldung beim Finanzamt wird man gefragt ob man auf die KUR verzichten möchte. Wenn man also nichts macht, keine Anmeldung, ist man automatisch in der KUR.

  • @SimonJentzschX7
    @SimonJentzschX7 11 หลายเดือนก่อน

    Ich habe meine PV Anlage Ende 2022 beauftragt und angezahlt während diese 2023 fertiggestellt, bezahlt und in Betrieb genommen wurde. Welche Reglung gilt dann für mich bezüglich der USt?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  11 หลายเดือนก่อน

      Guten Tag. Die Lieferung unterliegt (Wohnungsnähe vorausgesetzt) dem Nullsteuersatz. Stefan Mücke

    • @SimonJentzschX7
      @SimonJentzschX7 11 หลายเดือนก่อน

      @@SteuerberaterMuecke Danke für die schnelle Antwort. Nun war hat der Installateur auch in der Rechnung die 19% Ust berechnet (die ich auch gezahlt habe). Gibt es da eine Möglichkeit diese wieder zurückzuholen vom Finanzamt?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  11 หลายเดือนก่อน +1

      Guten Tag. ich behaupte ohne Details zu kennen, dass die Abrechnung falsch ist. gerne können Sie uns die Rechnung einmal mailen. die Mailadresse lautet info@steuerakademie.de
      Stefan Mücke

    • @SimonJentzschX7
      @SimonJentzschX7 11 หลายเดือนก่อน

      @@SteuerberaterMuecke Danke, mach ich gern

  • @user-tb7rx3bc3l
    @user-tb7rx3bc3l ปีที่แล้ว +1

    @SteuerberaterMuecke Habe heute positive Nachricht aus BaWü FA Freudenstadt. Anlage kann rückwirkend zum 1.1.2023 entnommen werden da mit Speicher von einer 90% Nutzung ausgegangen werden kann.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag. Schöne und gute Nachrichten. Sie haben vermutlich nur eine telefonische Info oder haben Sie sogar etwas schriftliches erhalten? Wenn etwas schriftliches vorliegt, so freuen wir uns über eine Übermittlung an: info@steuerakademie.de / Danke Ihnen. StB Stefan Mücke

    • @rainerromer6026
      @rainerromer6026 4 หลายเดือนก่อน

      Was bedeutet ‚entnommen‘?

  • @Scary_Monkey
    @Scary_Monkey 9 หลายเดือนก่อน

    Ich versteh nur Bahnhof, also wenn ich mir jetzt eine PV anschaffe und diese anmelde muss sie jetzt beim Finanzamt gemeldet werden oder nicht ?

    • @martinst826
      @martinst826 5 หลายเดือนก่อน

      Ich musste etwas recherchieren. Aber ich konnte über andere Seiten herausfinden, dass in der Theorie deine Anlage beim Finanzamt angemeldet werden sollte, aber durch den Erlass des Bundesfinanzministerium im Juni 2023 wurde klargestellt: Es gibt keinen Ärger, wenn du das einfach nicht machst. Vorausgesetzt es ist eine "kleinere" PV-Anlage und ist von der Gewerbesteuer befreit...

  • @dirkvehling4297
    @dirkvehling4297 ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke !
    Wie sieht es aus bei einem IAB in 2021 und Anschaffung in 2023. Kann ich bei dieser Konstellation auch auf eine Anmeldung beim Finanzamt verzichten oder wäre diese evtl. schädlich für den IAB?
    Vilen Dank und viele Grüße aus Mainz!

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว +1

      Guten Tag. Die Steuererklärung für 2021 ist noch "offen"? Wenn Sie die Betriebseröffnungsphase in 2021 darstellen können, dann sollten Sie den Abzug beantragen. Die 2te Hürde bleibt dann die endgültige Anerkennung und wir warten immer noch auf eine offizielle Positionierung der Finanzverwaltung. Wie im Video genannt, gibt es schon einige negative Einzelfälle; wir vermuten hier "übermotivierte" Bearbeiter. Ob das Finanzamt bei IBN in 2023 trotz IAB 2021 dann eine steuerliche Erfassung verlangt muss abgewartet werden. Die Anzeige ist erst bei der Eröffnung - der Aufnahme der werbenden Tätigkeit - erforderlich. Ich vermute aus technischen Gründen ist aber wegen den negativen Einkünften in 2021 eine steuerliche Erfassung erforderlich. Falls ein Vertreter der Finanzverwaltung den Kommentar liest und dazu etwas sagen kann, freuen wir uns natürlich. Vielen Dank. StB Stefan Mücke

    • @nicoleronny9077
      @nicoleronny9077 ปีที่แล้ว

      Wie verhält sich das mit dem iab 2022 wenn die Anlage 2023 installiert wurde?

    • @WalterLohmuller
      @WalterLohmuller ปีที่แล้ว

      Habe dieselbe Frage

    • @mecorowa5642
      @mecorowa5642 ปีที่แล้ว

      @@SteuerberaterMuecke Hallo Herr Mücke, auf was stützt sich Ihre Vermutung, das eine Erfassung in Elster erforderlich wird, wenn ein IAB in 2021 gebildet wurde?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      @@nicoleronny9077 Guten Tag. sachlich und vom Ergebnis ist ein IAB in 2022 für eine befreite Anlage in 2023 nicht zu rechtfertigen. Bedenklich ist dies für die Fälle, in denen die Anlage bereits in 2022 bestellt, die Betreiber den IAB in die Finanzierung einkalkuliert haben und von der rückwirkenden Steuerbefreiung überrascht wurden. Auch ist die Befreiung mit Scheuklappen in das Gesetz, unabgestimmt zur IAB-Vorschrift eingefügt worden. wir warten daher gespannt auf die Positionierung der Verwaltung zum IAB 2021 und anschließend ist ein IAB 2022 zu diskutieren. StB Stefan Mücke

  • @Thomase004
    @Thomase004 11 หลายเดือนก่อน

    Wir haben den 31. Juli für die Umsatzsteuererklärung verpasst .. ist das ein großes Problem?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  11 หลายเดือนก่อน

      Guten Tag. Sie haben in 2022 die PV-Anlage angeschafft und wollen sich durch die Erklärung noch die Vorsteuer erstatten lassen?

    • @Thomase004
      @Thomase004 11 หลายเดือนก่อน

      @@SteuerberaterMuecke ja genau, das ist der Plan .. leider wurde das Thema sehr lange verdrängt, auch weil der Netzbetreiber bis Juni gebraucht hat sich zu rühren. Wir würden gerne auch noch in das Plattenbergermodell einsteigen, wenn das mit der Umsatzsteuer noch klappt.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  11 หลายเดือนก่อน

      @@Thomase004 Guten Tag. Wir empfehlen die Erklärung ganz kurzfristig zu erstellen und zu übermitteln. wir haben verlängerte Abgabefristen; wir empfahlen für die notwendige Unternehmenszuordnung bisher den 31.7. Am besten heute übermitteln 👍
      Stefan Mücke

    • @Thomase004
      @Thomase004 11 หลายเดือนก่อน

      @@SteuerberaterMuecke danke für ihre Hilfe

    • @Thomase004
      @Thomase004 11 หลายเดือนก่อน

      @@SteuerberaterMuecke Leider habe ich noch eine Frage ... die Umsatzsteuererklärung wird nicht durch "Steuerliche Erfassung für Einzelunternehmen" durchgeführt und muss separat erfolgen? Wir haben noch keine Steuernummer, da die "Steuerliche Erfassung für Einzelunternehmen" noch nicht ausgefüllt wurde.

  • @jurgenbuchmann6969
    @jurgenbuchmann6969 10 หลายเดือนก่อน

    Hallo,
    ich blicke da nicht mehr durch...
    muss ich unsere PV mit 8.2 kwP nun beim FA anmelden oder nicht
    Die geht morgen ans Netz
    Vielen Dank

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  10 หลายเดือนก่อน +1

      Guten Tag. Eine Anzeige ist jetzt nicht mehr erforderlich. Stefan Mücke

    • @jurgenbuchmann6969
      @jurgenbuchmann6969 10 หลายเดือนก่อน

      @@SteuerberaterMuecke
      Vielen Dank Herr Mücke.
      Gibt es eine Quelle worin ersichtlich ist, dass die Nichtanmeldung entfällt?

    • @jurgenbuchmann6969
      @jurgenbuchmann6969 10 หลายเดือนก่อน

      @@SteuerberaterMuecke
      Quelle Herr Mücke?

  • @MK-tp1cl
    @MK-tp1cl ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Mücke, vielen Dank erstmal für die vielen hilfreichen Videos .
    Soll man mit der Einkommenssteuer für 2022 noch warten? IAB wurde für 2021 anerkannt. Anlage wurde im August 22 in Betrieb genommen.
    Haben Sie Erfahrungen aus Bayern, ob die Entnahme aus dem Umsatzsteuerlichen Betriebsvermögen korrekt gemacht wird.. ich möchte mir damit den IAB nicht kaputt machen

    • @christianrode2549
      @christianrode2549 ปีที่แล้ว

      Die selbe Frage habe ich auch - gleiche Ausgangssituation

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  ปีที่แล้ว

      Guten Tag. Wir wollen am Sonntag zum IAB berichtigen. StB Stefan Mücke

  • @astridd.868
    @astridd.868 ปีที่แล้ว

    Hallo, Herr Mücke,
    zunächst vielen Dank für Ihre Videos, die jedes Mal sehr interessant sind.
    Ich habe eine Sonderfall: die Anlage wurde im August 2022 bestellt, die PV-Module sind im Herbst geliefert, montiert und als Teilrechnung mit 19% USt abgerechnet worden. Die Zahlung erfolgte bereits im Oktober 2022. Der Batteriespeicher wurde nun erst im Mai 2023 geliefert. Es wurde ein Termin für die AC-Montage für August 2023 angesetzt. Danach wird es nochmal ca. 3 Wochen dauern, bis die Anlage endgültig ans Netz gehen kann.
    Kann oder muss ich jetzt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung jetzt noch bis 31.07.2023 beim Finanzamt einreichen, damit ich die für die schädliche Teillieferung in 2022 gezahlte USt i.H.v. knapp 5.100,00 EUR als Vorsteuer wieder zurückerhalte? Der Steuerberater der Firma, bei der ich die Anlage gekauft habe, ist der Meinung, dass die Umsatzsteuererklärung erst bei vollständiger Installation und Anschluss der PV-Anlage sowie Abrechnung und Zahlung beim Finanzamt angegeben/angemeldet werden muss. Ich bin hier eher anderer Meinung, habe ehrlich gesagt große Bedenken, dass ich die gezahlte USt nicht erstattet bekomme, wenn ich die Erklärung erst nach dem 31.07.2023 einreiche.
    Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung, dass ich noch die entsprechende Entscheidung treffen kann, ob ich bis 31.07.2023 die USt-Erklärung und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei meinem Finanzamt einreichen kann.
    Freundliche Grüße vom Bodensee! 🙂