Sehr gut! Endlich mal jemand, der die Sachen in die Hand nimmt und Verantwortung zeigt. Das ist wichtig für diesen Kanal darüber aufzuklären, denn schließlich dreht es sich hier um Finanzen :) mercie
Kann ich gut nachvollziehen Deine Vorsicht. Auch wenn es noch unter den Grenzen wäre oder alle noch ohne gehen würde. Bevor das FA am Ende auf dem Programm steht und anfängt zu schätzen etc. Der Gang zur Steuerberaterin definitiv richtig. Als „Investor“ im Namen des Kanals ist ein Gewerbe schlussendlich vom Flavor natürlich nur passend ;)
Vielleicht noch erwähnenswert: sobald man mit dem Verkauf auf Cardmarket auf einem Account 20.000€ innerhalb eines Jahres macht, egal ob man es Auszahlen läßt oder dafür neue Karten kauft, wird der Account für den Verkauf gesperrt und man muss erst einen Gewerbeschein haben sonst darf man nicht weiter Verkaufen. So bin ich damals ins gewerbliche eingestiegen und bin nun bei ca. 80-120 Verkäufen täglich.
Super, Danke für die Info! Den Betrag wollten die mir nicht nennen. Ab diesem Jahr wird es wegen dem neuen Gesetz noch strenger! Ein Video folgt am We.
@ich nich, würde gerne mit Dir in Kontakt treten, schon in dem anderen Video, würde gerne mit dir darüber reden, wie du Deine Verkäufe so schnell auf 1500 im monat gebracht hast. Wie heißt Du denn auf cardmarket oder wie könnten wir kontakt aufnehmen?
@@MrMousch Hallo, ich werde nicht jemand anderes Video benutzen um meinen CM Channel zu bewerben, das gehört sich nicht. Man kann bestimmt über YT irgendwelche Nachrichten irgendwie verschicken
@@ichnich3362 ok, das ist eine sehr nette Einstellung, an die indirekte Werbung hatte ich in dem Moment gar nicht gedacht. Bei yt gibt es keine Nachrichten soweit ich weiß. Bist du vlt. In mtg-foren oder so angemeldet oder auf discord unterwegs?
Hi, Danke für die spannenden Infos. Ich habe zwei Fragen dazu: 1. Ändert das Steuertransparenzgesetz etwas? 2. (etwas umfassender) was ist denn wenn man Displays kauft, diese aufmacht und einen Teil davon in Decks steckt und den anderen Teil verkauft? Ich erreiche damit (bei den gestiegenen Preisen) und anderen alten Sammlungsverkäufen mittlerweile auch die 17.000er Grenze. Mach aber keinen Gewinn, weil ich vieles für die Sammlung und Decks nutze. Ich meine, wenn ich die Verkäufe der Sachen, die ich nicht brauche, auch noch steuerlich anmelden müsste, dann zahlte ich ja Gewerbe-, Umsatz- und Einkommenssteuer, wenn ich Dich recht verstehe, oder? Dann wäre das Hobby ja gar nicht mehr erschwinglich... Würde mich freuen, von Dir zu hören.
Hallo 1. Das Gesetz ändert eigentlich nix, nur dass die Plattformen dich melden und das Finanzamt besser informiert ist. 2. Auf Karten, die du länger als 1 Jahr hast, gilt die Spekulationsfrist nicht mehr. Die sind steuerfrei bei Verkauf, da sie ja, wie du sagst, in deiner Sammlung waren. Bei neuen Karten kann man schon nachvollziehen, wenn sie kein Jahr alt sind. Aber ob da Rosinenpickerei betrieben wird... und du hast keine Absicht Gewinne zu erzielen, das spricht auch gegen eine Gewerbeanmeldung. Ich denke du solltest bei so grossen Summen einen Steuerberater hinzuziehen, um sicher zu gehen. [Keine Finanz- und Anlageberatung]
@@der_magische_Investor Ja, klar. Danke. Mir ging es auch nur um diesen, wie ich finde, auch einigermaßen typischen Fall. Ist zwar meist teurer als Einzelkarten zu kaufen, aber der Thrill des Päckchen-Aufreißen ist halt auch cool, für mich wenigstens.
Das hast Du sehr gut erklärt, das hat mich schon lange interessiert. So lange ich nur einkaufe und nicht verkaufe, benötige ich wohl kein Gewerbe ? Also kann ich das Gewerbe auch anmelden so bald ich mit Verkäufen beginne ?
Macht eigentlich nicht so viel Sinn, weil du die Ausgaben mit den Einnahmen verrechnen möchtest. Ausser es handelt sich um keinen langen Zeitraum. Auf jeden Fall alle Ausgaben tracken.
Zum thema garantie es gibt aber ein Wiederufsrecht, weswegen du eh alles zurück nehmen musst was du Online verkaufst. Und das darfst du nicht eingrenzen. Aber das mit der Einkommensteuer wird für viele wohl katastrophal sein.Und ich würde das mit der Spekulation und dem Gewerbe nie mischen das führt mega schnell zu einer Prüfung.
Hi schau mir gerade ein paar deiner Videos an, in diesem Video hast du entweder dich versprochen oder deine Steuerberaterin hat es dir falsch gesagt. Denn die 22.000€ ist die UMSATZgrenze für Kleingewerbe, übersteigst du diesen Umsatz wirst du im Folgejahr in der Regel automatisch als vollgewerbe gelten und dann Umsatzsteuerpflichtig. (Bin selbst nach einem jahr raus gewesen steht auch auf der Seite der IHK etc. Sprich der Spielraum zum Handeln ist nicht so groß wie man denk. Ich hab letztes jahr mehr als 100.000€ Umsatz gemacht aber keine 10.000€ Gewinn weil ich alles in neue Ware Investiere. Dennoch Ist man dann kein Kleingewerbe mehr und muss Quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt machen.
Super Video! Noch eine Frage: Verstehe ich es richtig wenn ich ein Nebengewerbe anmelde und dann z.B. ein Display (OVP) kaufe, dieses öffne und dort ein oder mehrer seltene Karten herausziehe diese dann verkaufe z.b. mit 10.000€ Gewinn gilt die Spekulationssteuuer nicht, da sie nur auf private verkäufe gilt? Aber ich muss auch keine Steuer darauf bezahlen sofern ich in diesem Jahr nicht mehr als 22.000€ Umsatz mache?
Da ist glaube ich etwas durcheinander gekommen. Mit einem Gewerbe zahlst du immer Einkommenssteuer. Umsatzsteuer entfällt aber, wenn du den Grenzbereag nicht überschreitest. Spekulationssteuer gibt es nicht - nur eine Spekulationsfrist. Das betrifft dann aber private Verkäufe und nicht das Gewerbe!
@@der_magische_Investor danke für die schnelle Antwort! Ok ja da habe ich tatsächlich etwas durcheinander gebracht. Ok dann erübrigt sich natürlich die Frage da dann wenn ich es richtig verstehe die Einkommensteuer beim Gewerbe quasi zum gleichen Regelsteuersatz gemessen wird wie der Spekulationsgewinn bei privaten Verkauf sofern ich unter einem Jahr verkaufe?
Ich bin ein Hobby Sammler von Pokemon und kaufe für mich Produkte zum öffnen und sammeln. Wenn ich mal was doppelt ziehe, Bulk oder sonstiges nicht benötige, verkaufe ich das auf Cardmarket. Nun bin ich bei Einkäufen von 4700€ und Auszahlungen von 4100€ also kein Gewinn theoretisch. Sollte ich trotzdem ein Kleingewerbe anmelden?
Genau hier liegt das Problem. Es wird dem Finanzamt gemeldet ab 30 Verkäufen. Da du aber ganz klar keine Gewinnerzielung beabsichtigst, kann man auch nicht sagen, dass du gewerbetätig bist. Das ist zumindest meine Meinung. Wie das das Finanzamt oder dein Steuerberater sehen ist vlt eine andere Sache...
Aber wie verhält es sich wennnich z.b. für eine Firma karten Breake ich die ware gestellt bekomme aber nicht selbst beziehe, und ich nur am Umsatz beteiligt werde ?
Gute Frage. Das sollte diese Firma dann wissen, wie es bei so einem Modell steuerlich aussieht. In solch einem Fall würde ich einen Steuerberater kontaktieren um sicher zu gehen.
Ist es gesetzlich verpflichtend beim Nebenerwerbe die Differenz zu belegen zwischen an und verkauf der Ware auch wenn ich durchschnittlich im Jahr einzelkarten verkaufe für Rund 10000€ ? Das lässt sich ja nicht wirklich belegen. Oder reicht dann eine Meldungen aller gesamt Verkäufe solange diese unter den 17500€ Umsatz liegen?
Ich denke du verkaufst über Cardmarket? Dort werden ja alle Daten gesammelt und ein Nachweis ist damit gut möglich. In deinem Beispiel gilt die Kleinunternehmertegelung - also keine Umsatzsteuer. Meine Steuerberaterin meinte, dass man Ausgaben und Einnahmen angeben muss um den Gewinn zu ermitteln. Dieser wird ja schließlich mit der Einkommensteuer besteuert.
@@der_magische_Investor Aber wenn man für die Tabelle keine genaue Datenbelegung benötigt, kann ja jeder die Gewinnverteilung manipulieren. Als Beispiel wenn man über 1 | 2 Jahre Duplikate auf Cardmarket kauft und diese für unterschiedliche Preise ankauft. Wenn ich die direkt oder Jahre später verkaufen möchte kann ich da ja kein genauen Kaufpreis angeben. Und so wie ich das sehe verkaufst du auch teilsweise tausende einzelkarten. Dazu kommt ja noch die Tatsache das teilweise Sammlungen angekauft werden. Falls man diese verkaufen möchte wie soll man dafür einen Preis belegen? Da kann ich ja keine Verteilungsrechnung machen. Vllt hast du da ja eine Antwort drauf :) Viele Grüße
@@nilsreichard4307 klar kann man da tricksen. Wenn der Gewinn jedoch immer niedrig bleibt, dann ist das auch auffällig und kann eine Überprüfung nach sich ziehen. Persönlich habe ich keine Erfahrungen damit. Doch mit dem neuen Gesetz sollte es für die Steuerbehöden leichter sein, die großen Fische an Land zu ziehen.
@@Bonebounder93 klar geht das. Einfach ab 30 Verkäufen oder 2000€ Umsatz wird es beim Finanzamt gemeldet - was jedoch nicht viel zu bedeuten haben sollte, ausser falls man es übertreibt.
Sehr gut! Endlich mal jemand, der die Sachen in die Hand nimmt und Verantwortung zeigt. Das ist wichtig für diesen Kanal darüber aufzuklären, denn schließlich dreht es sich hier um Finanzen :)
mercie
Genau das was ich gesucht habe !
Ein lehrer, der mit magic zu tun hat. Ich wünschte ich hätte damals so ein lehrer gehabt ❤
Heutzutage sammeln die Kids leider nur Pokémon oder Yugi-Oh
Kann ich gut nachvollziehen Deine Vorsicht. Auch wenn es noch unter den Grenzen wäre oder alle noch ohne gehen würde. Bevor das FA am Ende auf dem Programm steht und anfängt zu schätzen etc. Der Gang zur Steuerberaterin definitiv richtig. Als „Investor“ im Namen des Kanals ist ein Gewerbe schlussendlich vom Flavor natürlich nur passend ;)
Ein Video zur aktuellen Situation rund um das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) folgt demnächst!
Sehr gut, vielen Dank. !
Vielleicht noch erwähnenswert: sobald man mit dem Verkauf auf Cardmarket auf einem Account 20.000€ innerhalb eines Jahres macht, egal ob man es Auszahlen läßt oder dafür neue Karten kauft, wird der Account für den Verkauf gesperrt und man muss erst einen Gewerbeschein haben sonst darf man nicht weiter Verkaufen. So bin ich damals ins gewerbliche eingestiegen und bin nun bei ca. 80-120 Verkäufen täglich.
Super, Danke für die Info! Den Betrag wollten die mir nicht nennen. Ab diesem Jahr wird es wegen dem neuen Gesetz noch strenger! Ein Video folgt am We.
@ich nich, würde gerne mit Dir in Kontakt treten, schon in dem anderen Video, würde gerne mit dir darüber reden, wie du Deine Verkäufe so schnell auf 1500 im monat gebracht hast. Wie heißt Du denn auf cardmarket oder wie könnten wir kontakt aufnehmen?
@@MrMousch Hallo,
ich werde nicht jemand anderes Video benutzen um meinen CM Channel zu bewerben, das gehört sich nicht. Man kann bestimmt über YT irgendwelche Nachrichten irgendwie verschicken
@@ichnich3362 ok, das ist eine sehr nette Einstellung, an die indirekte Werbung hatte ich in dem Moment gar nicht gedacht. Bei yt gibt es keine Nachrichten soweit ich weiß. Bist du vlt. In mtg-foren oder so angemeldet oder auf discord unterwegs?
@@MrMousch Ich werde für meinen Kanal auch noch einen Discord eröffnen, dann können wir uns dort besser austauschen!
Danke für dieses Video!
Hi, Danke für die spannenden Infos. Ich habe zwei Fragen dazu:
1. Ändert das Steuertransparenzgesetz etwas?
2. (etwas umfassender) was ist denn wenn man Displays kauft, diese aufmacht und einen Teil davon in Decks steckt und den anderen Teil verkauft?
Ich erreiche damit (bei den gestiegenen Preisen) und anderen alten Sammlungsverkäufen mittlerweile auch die 17.000er Grenze. Mach aber keinen Gewinn, weil ich vieles für die Sammlung und Decks nutze.
Ich meine, wenn ich die Verkäufe der Sachen, die ich nicht brauche, auch noch steuerlich anmelden müsste, dann zahlte ich ja Gewerbe-, Umsatz- und Einkommenssteuer, wenn ich Dich recht verstehe, oder? Dann wäre das Hobby ja gar nicht mehr erschwinglich...
Würde mich freuen, von Dir zu hören.
Hallo
1. Das Gesetz ändert eigentlich nix, nur dass die Plattformen dich melden und das Finanzamt besser informiert ist.
2. Auf Karten, die du länger als 1 Jahr hast, gilt die Spekulationsfrist nicht mehr. Die sind steuerfrei bei Verkauf, da sie ja, wie du sagst, in deiner Sammlung waren.
Bei neuen Karten kann man schon nachvollziehen, wenn sie kein Jahr alt sind. Aber ob da Rosinenpickerei betrieben wird... und du hast keine Absicht Gewinne zu erzielen, das spricht auch gegen eine Gewerbeanmeldung.
Ich denke du solltest bei so grossen Summen einen Steuerberater hinzuziehen, um sicher zu gehen.
[Keine Finanz- und Anlageberatung]
@@der_magische_Investor Ja, klar. Danke. Mir ging es auch nur um diesen, wie ich finde, auch einigermaßen typischen Fall. Ist zwar meist teurer als Einzelkarten zu kaufen, aber der Thrill des Päckchen-Aufreißen ist halt auch cool, für mich wenigstens.
@@HaleG9 jeder öffnet gerne Booster 😉
Das hast Du sehr gut erklärt, das hat mich schon lange interessiert.
So lange ich nur einkaufe und nicht verkaufe, benötige ich wohl kein Gewerbe ?
Also kann ich das Gewerbe auch anmelden so bald ich mit Verkäufen beginne ?
Macht eigentlich nicht so viel Sinn, weil du die Ausgaben mit den Einnahmen verrechnen möchtest. Ausser es handelt sich um keinen langen Zeitraum. Auf jeden Fall alle Ausgaben tracken.
Sehr spannendes Thema! Ich bin wohl jemand, der einfach in der Spekulationsfrist bleiben möchte und nicht sehr viel "handelt" :)
Auch gut 👍
Zum thema garantie es gibt aber ein Wiederufsrecht, weswegen du eh alles zurück nehmen musst was du Online verkaufst. Und das darfst du nicht eingrenzen. Aber das mit der Einkommensteuer wird für viele wohl katastrophal sein.Und ich würde das mit der Spekulation und dem Gewerbe nie mischen das führt mega schnell zu einer Prüfung.
Hi schau mir gerade ein paar deiner Videos an, in diesem Video hast du entweder dich versprochen oder deine Steuerberaterin hat es dir falsch gesagt. Denn die 22.000€ ist die UMSATZgrenze für Kleingewerbe, übersteigst du diesen Umsatz wirst du im Folgejahr in der Regel automatisch als vollgewerbe gelten und dann Umsatzsteuerpflichtig. (Bin selbst nach einem jahr raus gewesen steht auch auf der Seite der IHK etc.
Sprich der Spielraum zum Handeln ist nicht so groß wie man denk. Ich hab letztes jahr mehr als 100.000€ Umsatz gemacht aber keine 10.000€ Gewinn weil ich alles in neue Ware Investiere. Dennoch Ist man dann kein Kleingewerbe mehr und muss Quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt machen.
Super Video!
Noch eine Frage: Verstehe ich es richtig wenn ich ein Nebengewerbe anmelde und dann z.B. ein Display (OVP) kaufe, dieses öffne und dort ein oder mehrer seltene Karten herausziehe diese dann verkaufe z.b. mit 10.000€ Gewinn gilt die Spekulationssteuuer nicht, da sie nur auf private verkäufe gilt? Aber ich muss auch keine Steuer darauf bezahlen sofern ich in diesem Jahr nicht mehr als 22.000€ Umsatz mache?
Da ist glaube ich etwas durcheinander gekommen. Mit einem Gewerbe zahlst du immer Einkommenssteuer. Umsatzsteuer entfällt aber, wenn du den Grenzbereag nicht überschreitest. Spekulationssteuer gibt es nicht - nur eine Spekulationsfrist. Das betrifft dann aber private Verkäufe und nicht das Gewerbe!
@@der_magische_Investor danke für die schnelle Antwort!
Ok ja da habe ich tatsächlich etwas durcheinander gebracht. Ok dann erübrigt sich natürlich die Frage da dann wenn ich es richtig verstehe die Einkommensteuer beim Gewerbe quasi zum gleichen Regelsteuersatz gemessen wird wie der Spekulationsgewinn bei privaten Verkauf sofern ich unter einem Jahr verkaufe?
richtig schönes video
Danke, freut mich :)
Ich bin ein Hobby Sammler von Pokemon und kaufe für mich Produkte zum öffnen und sammeln. Wenn ich mal was doppelt ziehe, Bulk oder sonstiges nicht benötige, verkaufe ich das auf Cardmarket. Nun bin ich bei Einkäufen von 4700€ und Auszahlungen von 4100€ also kein Gewinn theoretisch. Sollte ich trotzdem ein Kleingewerbe anmelden?
Genau hier liegt das Problem. Es wird dem Finanzamt gemeldet ab 30 Verkäufen. Da du aber ganz klar keine Gewinnerzielung beabsichtigst, kann man auch nicht sagen, dass du gewerbetätig bist. Das ist zumindest meine Meinung. Wie das das Finanzamt oder dein Steuerberater sehen ist vlt eine andere Sache...
Aber wie verhält es sich wennnich z.b. für eine Firma karten Breake ich die ware gestellt bekomme aber nicht selbst beziehe, und ich nur am Umsatz beteiligt werde ?
Gute Frage. Das sollte diese Firma dann wissen, wie es bei so einem Modell steuerlich aussieht.
In solch einem Fall würde ich einen Steuerberater kontaktieren um sicher zu gehen.
Ist es gesetzlich verpflichtend beim Nebenerwerbe die Differenz zu belegen zwischen an und verkauf der Ware auch wenn ich durchschnittlich im Jahr einzelkarten verkaufe für Rund 10000€ ? Das lässt sich ja nicht wirklich belegen. Oder reicht dann eine Meldungen aller gesamt Verkäufe solange diese unter den 17500€ Umsatz liegen?
Ich denke du verkaufst über Cardmarket? Dort werden ja alle Daten gesammelt und ein Nachweis ist damit gut möglich.
In deinem Beispiel gilt die Kleinunternehmertegelung - also keine Umsatzsteuer. Meine Steuerberaterin meinte, dass man Ausgaben und Einnahmen angeben muss um den Gewinn zu ermitteln. Dieser wird ja schließlich mit der Einkommensteuer besteuert.
@@der_magische_Investor Aber wenn man für die Tabelle keine genaue Datenbelegung benötigt, kann ja jeder die Gewinnverteilung manipulieren. Als Beispiel wenn man über 1 | 2 Jahre Duplikate auf Cardmarket kauft und diese für unterschiedliche Preise ankauft. Wenn ich die direkt oder Jahre später verkaufen möchte kann ich da ja kein genauen Kaufpreis angeben. Und so wie ich das sehe verkaufst du auch teilsweise tausende einzelkarten.
Dazu kommt ja noch die Tatsache das teilweise Sammlungen angekauft werden. Falls man diese verkaufen möchte wie soll man dafür einen Preis belegen? Da kann ich ja keine Verteilungsrechnung machen. Vllt hast du da ja eine Antwort drauf :) Viele Grüße
@@nilsreichard4307 klar kann man da tricksen. Wenn der Gewinn jedoch immer niedrig bleibt, dann ist das auch auffällig und kann eine Überprüfung nach sich ziehen. Persönlich habe ich keine Erfahrungen damit. Doch mit dem neuen Gesetz sollte es für die Steuerbehöden leichter sein, die großen Fische an Land zu ziehen.
Kann ich privat auf cm verkaufen? ja oder nein machen ja viele
@@Bonebounder93 klar geht das. Einfach ab 30 Verkäufen oder 2000€ Umsatz wird es beim Finanzamt gemeldet - was jedoch nicht viel zu bedeuten haben sollte, ausser falls man es übertreibt.
Hast du schon was vom Steuertransparenzgesetz gehört! Somit alles nichtig was du hier erklärst! Sorry
Ergänzung folgt direkt noch heute