Vielen Dank für das gute Feedback. Ja, diese Gestaltungsmodelle sind eine echte „Geheimwaffe“. Ich hab mir gedacht, die müssen wir mal öffentlich bekannt geben 😉
Bei der Berechnung der Tilgungsdauer wird nicht berücksichtigt, dass die Zinszahlungen von Jahr zu Jahr (aufgrund der Tilgung) weniger werden. Somit dürfte die Tilgungsdauer bei allen Formen nochmal kürzer sein.
Hallo @@g.starkiller6354, danke für deine Anmerkung. Ich habe sogar eine deutschsprachige QLA-Whatsapp-Gruppe gegründet in der wir jetzt über 30 Leute sind und uns gegenseitig unterstützen den ersten Deal zu machen ;) Das letzte was mir Sorgen bereitet ist Konkurrenz. Schönen Abend!
Super interessant, vielen Dank für den Beitrag. Leider beziehen sich die meisten Beiträge auf 100% Kauf/Verkauf. Wie sieht es aber aus wenn man beispielsweise nur 51% Kaufen möchte/kann weil nur einer der Gesellschafter verkaufen möchte?
Moin, ist beim einen Verkauf/Kauf dann aber für beide Seiten nicht einfach ein Share-Deal besser und der Käufer soll halt eine Holding gründen und dann verschmelzen. So haben beide die besten Vorteile. Der Verkäufer zahlt wenig Steuern und der Käufer relativ wenig. Die Summe des Verkaufs/Kaufs kann daran ja angepasst werden.
Würde es sich nicht für den Erwerber ohne Holdingstruktur ggf. auch anbieten die Erträge als laufende Kapitalerträge zu behandeln und sie ins TEV bei (anteiligem) WK Abzug zu überführen?
Guten Tag, eine Frage bitte, wenn der Kunde keinen Share Deal möchte beim Grundstücksverkauf auch wenn in der GmbH keine Buchungen sind, die GmbH gehört der Holding muss man dann trotzdem 30% steuern zahlen oder gibt es hier eine Möglichkeit wie man das gestalten kann. Käufer ist ein Fond. Danke und Liebe Grüße
Hallo, ich verfolge seit einiger Zeit den Denken eines Assetdeals. Jedoch stellen sich mir unzählige Fragen. Für Ihr Bsp.: Meine zu gründende B-GmbH soll als Holding ohne anschließende Verschmelzung fungieren . Wenn ihre angenommene 20%-ige Ebitda-Rendite aus der zu erwerbenden A-GmbH 100 GE abwerfen soll, beinhaltet das per Definition bereits die Afa (Annahme: Anlagen auf 10J.) in der Bilanz der A-Gmbh. Darf die A-GmbH dann trotzdem eine Afa auf WG; hier das Asset, also Unternehmen A als solches, über 15J ansetzen?
Hi Tarkan, Ich bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstanden haben: Entweder machst du einen Asset-Deal. Dann kannst du ohnehin abschreiben und brauchst keine Verschmelzung. Wenn du die B-GmbH per Share-Deal erwirbst und anschließend verschmilzt, hast du erhebliche Vorteile bei den Zinskosten und der Tilgung. Steuerliches Abschreibungsvolumen hast du in dem Fall aber leider nicht. Der Asset-Deal ist also wegen der Afa immer besser als der Share-Deal ✌🏼
Danke für den Gedankenanstoß! Sollte man bei dem Share Deal nicht auch Afa beachten? Verständlich kann man in so einem allgemeinem Beispiel nicht genau sagen wie hoch diese wären.
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Super Video und verschständlich erklärt.
Wunderbar verstaendlich erklaert!
Wahnsinns Video. Danke!
Gerne! :-)
Wieder einmal ein tolles Video von dir
Vielen lieben Dank! :)
wowwww!!! sehr interessant !!!! Weiter so !!!
Vielen Dank für das gute Feedback. Ja, diese Gestaltungsmodelle sind eine echte „Geheimwaffe“. Ich hab mir gedacht, die müssen wir mal öffentlich bekannt geben 😉
Richtig gutes Video.
Vielen Dank für die Erklärung!!!
Bei der Berechnung der Tilgungsdauer wird nicht berücksichtigt, dass die Zinszahlungen von Jahr zu Jahr (aufgrund der Tilgung) weniger werden. Somit dürfte die Tilgungsdauer bei allen Formen nochmal kürzer sein.
Tolles video danke
Sehr gut erklärt :D
Ich bin durch Dan Peña und QLA auf dieses Video gestoßen. To your Quantum Leap in life and business!!
Schön sich selbst mehr Konkurrenz machen *facepalm*
Hallo @@g.starkiller6354, danke für deine Anmerkung. Ich habe sogar eine deutschsprachige QLA-Whatsapp-Gruppe gegründet in der wir jetzt über 30 Leute sind und uns gegenseitig unterstützen den ersten Deal zu machen ;)
Das letzte was mir Sorgen bereitet ist Konkurrenz.
Schönen Abend!
@@commodore59 freut mich 😅
Super interessant, vielen Dank für den Beitrag. Leider beziehen sich die meisten Beiträge auf 100% Kauf/Verkauf. Wie sieht es aber aus wenn man beispielsweise nur 51% Kaufen möchte/kann weil nur einer der Gesellschafter verkaufen möchte?
Moin, ist beim einen Verkauf/Kauf dann aber für beide Seiten nicht einfach ein Share-Deal besser und der Käufer soll halt eine Holding gründen und dann verschmelzen. So haben beide die besten Vorteile. Der Verkäufer zahlt wenig Steuern und der Käufer relativ wenig. Die Summe des Verkaufs/Kaufs kann daran ja angepasst werden.
Würde es sich nicht für den Erwerber ohne Holdingstruktur ggf. auch anbieten die Erträge als laufende Kapitalerträge zu behandeln und sie ins TEV bei (anteiligem) WK Abzug zu überführen?
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Guten Tag, eine Frage bitte, wenn der Kunde keinen Share Deal möchte beim Grundstücksverkauf auch wenn in der GmbH keine Buchungen sind, die GmbH gehört der Holding muss man dann trotzdem 30% steuern zahlen oder gibt es hier eine Möglichkeit wie man das gestalten kann. Käufer ist ein Fond. Danke und Liebe Grüße
Seit wann wird die Steuer auf das Ebitda berechnet?
Hallo, ich verfolge seit einiger Zeit den Denken eines Assetdeals. Jedoch stellen sich mir unzählige Fragen. Für Ihr Bsp.: Meine zu gründende B-GmbH soll als Holding ohne anschließende Verschmelzung fungieren . Wenn ihre angenommene 20%-ige Ebitda-Rendite aus der zu erwerbenden A-GmbH 100 GE abwerfen soll, beinhaltet das per Definition bereits die Afa (Annahme: Anlagen auf 10J.) in der Bilanz der A-Gmbh. Darf die A-GmbH dann trotzdem eine Afa auf WG; hier das Asset, also Unternehmen A als solches, über 15J ansetzen?
Hi Tarkan,
Ich bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstanden haben:
Entweder machst du einen Asset-Deal. Dann kannst du ohnehin abschreiben und brauchst keine Verschmelzung.
Wenn du die B-GmbH per Share-Deal erwirbst und anschließend verschmilzt, hast du erhebliche Vorteile bei den Zinskosten und der Tilgung. Steuerliches Abschreibungsvolumen hast du in dem Fall aber leider nicht. Der Asset-Deal ist also wegen der Afa immer besser als der Share-Deal ✌🏼
Hallo, wie verhält sich das ganze wenn die Holding eine Gmbh&Co KG kauft?
Danke für den Gedankenanstoß! Sollte man bei dem Share Deal nicht auch Afa beachten? Verständlich kann man in so einem allgemeinem Beispiel nicht genau sagen wie hoch diese wären.
Beim Share Deal gibts keine AfA auf die erworbenen Gesellschaftsanteile.
Es gibt keine AfA, da GmbH Anteile nicht abschreibungsfähig sind.
Wenn man dann noch eine Immobilien GmbH gründet so könne man sich doch noch die 15 % gewerbesteuer sparen oder?
Hallo Tom Steffen Niedner,
stimmt eine Immobilien GmbH kann die erweiterte Grundbesitzkürzung in Anspruch nehmen.
VG Das Juhn Partner Team
@@juhnsteuerberater danke für die schnelle Antwort ihr/sie machen sehr gute, informative Videos 👍🏼
6% zins?😮
Ja vor einem Jahr klang das noch unrealistisch. 😂