Wenn ihr nicht verpassen wollt wie es mit meiner Anlage weiter geht und auch weiterhin an solchen Videos interessiert seid, dann denkt an das abonnieren und die Glocke 😉 Bis demnächst 😉 euer Christian
17:53 jetzt haben wir endlich einheitliche Vorgaben bezüglich der "Steckersolaranlagen", aber sofort wird das Thema Speicher von den Netzbetreibern wieder genutzt, um uns das leben schwer zu machen. Es lebe die Bürokratie.
Ne, andersrum. Wir haben eben bisher keine einheitlichen Regeln, zusammen mit den massenhaften Minianlagen macht dies den Netzbetreibern das Leben schwer, dabei sollten die auch zukünftig eine konstante und sichere Versorgung gewährleisten.
@@sore4803 Hätten die Versorger das letzte Jahrhundert nicht gepennt sondern die Netze Zukunftssicher gemacht gebe es keine Probleme mit den Netzen und der Stabilität. Da wird nen Schuh draus.
@@frank-michaelotto6311 über diesen dümmlichen Kommentar solltest Du evtl. noch mal nachdenken. Vor einem Jahrhundert gab's die Netze noch gar nicht, und was heißt zukunftssicher, wie viel würdest Du in etwas investieren, von dem Du nicht weisst, ob Du es je brauchst, währenddessen Du verpflichtet bist wirtschaftlich und kostengünstig zu arbeiten und Du nur wirklich betriebsnotwendige Kosten über die Netzentgelte wiederbekommst, das ganze bei zunehmenden Engpässen bei Personal, Dienstleistern, langen Lieferzeiten und steigenden Beschaffungskosten. Andererseits, wieviel wärst Du seit Jahren bereit mehr für Deinen Strom zu bezahlen für ein solches zukunftssicheres Netz? Und Probleme könnte es dennoch geben, denn weder das Stromnetz noch die technische Entwicklung sind über ein Jahrhundert planbar. Also bitte vorher mal informieren.
Warum fallen Speicher beim EEG nicht in die Vereinfachung? Weil sie mit der eigentlichen Netzeinspeisung gar nichts zu tun haben. Dass der Wechselrichter das Netz nicht verunreinigen darf, ist klar und muss vom Hersteller bestätigt werden, aber der Speicher hat den Netzbetreiber genauso wenig zu interessieren, wie wenn ich in den Supermarkt gehe und mir eine Packung Batterien kaufe.
@@DerKanaloch, ich glaube die Hersteller und ihre Produkte könnten auch gelegentlich einer Überprüfung unterzogen werden. Komischerweise (z.B.) wächst bei manchen PV-Modulherstellern gerade die Positiv-Abweichung. Sortierung 0 bis plus 5 Watt waren ja üblich. Derzeit gibt's auch plus 5 Prozent (wären bei 500 Watt peak Modul also 25 Watt "mehr") oder plus 13 Watt. Desweiteren geht Bifazialität nicht ein. Sieht irgendwie "unrund" aus 🤷...
@@U_H89 gut erkannt 😉 und das ist ja der große Vorteil an der Definition über die Nennleistung auf dem Typenschild des Moduls 😉 ohne irgendwelche Einflussfaktoren
Ja es wird einfacher. Im Formular "E.3 Datenblatt für Speicher" steht bislang "(vom Errichter (eingetragener Elektrofachbetrieb) auszufüllen)". Laut neuem Entwurf „ E.1.2 Vereinfachter Anschlussprozess für Kleinsterzeugungsanlagen und/oder Kleinstspeicher mit in Summe SAmax ≤ 800 VA beim Netzbetreiber“ soll das Formular nur noch vom Anschlussnutzer ausgefüllt werden, was bei einer selbst gekauften und installierten plug and play Speicheranlage erst recht Sinn macht.
Als TH-camr ohne technischen Hintergrund - wie hier jemand in den Kommentaren schrieb - sehe ich das so: Steckersolargeräte mit zusätzlichem Speicher sind im Trend und aus meiner Sicht auch sinnvoll und wirtschaftlich. Für Steckersolargeräte gibt es jetzt die vereinfachte Anmeldung über das MStR gem. EEG, alles prima. Scheinen ja jetzt auch viele zu machen. Schaffe ich mir so ein Ding mit Speicher an, werde ich Monate später über das MStR von meinem Netzbetreiber informiert, dass ich noch ein weiteres Formular ausfüllen muss, obwohl ich den Speicher wie im Video gezeigt schon im MStR angemeldet habe. Am besten noch in Papierform und per Post. Auch wenn der Aufwand überschaubar ist, hat das mit Entbürokratisierung nicht viel zu tun. Ich finde es auch nicht förderlich, mit der früher noch viel schlechteren Lösung zu argumentieren. Warum nicht jetzt gleich vernünftig und nachvollziehbar machen? Mir geht hier die Sicht des Ottonormalverbrauchers etwas verloren. Warum trennt man nicht Kleinsterzeugungsanlagen von Steckersolargeräten mit und ohne Speicher? Ein Steckersolargerät mit Speicher braucht keine Vergütung. Hat hier mal jemand Kleinsterzeugungsanlage gegoogelt? Auf Seite zwei gibt es als ersten Link zu einer nicht österreichischen Seite einen Artikel der Frankfurter Rundschau, in dem alles in einen Topf geworfen wird. Wenn ich schon mit dem Bagger anrolle, kann ich auch gleich den ganzen Graben zuschütten.
@@gewaltignachhaltig die Argumentation "aktuell ist aufwändiger und mit dem Entwurf wird alles einfacher" ist ja aber das Hauptargument gegen die genannten Artikel. Diese Artikel erwecken den Anschein der Entwurf Sorge für eine Verschlechterung zum IST Zustand, aber dem ist ja nicht so, es ist eine Verbesserung, weil es einfacher und unkomplizierter wird. Natürlich könnte man mit dem Bagger anrücken, aber das wurde halt nicht getan, aber das wäre eher was für die Artikel gewesen, also es wird einfacher und unkomplizierter, aber es könnte noch einfacher und noch unkomplizierter sein.
@@DerKanal Nein, die Artikel bezogen sich immer auf der Verschlechterung im Vergleich zu den speicherfreien Anlagen , nicht auf die Zustände vor der Gesetzesänderung ! Es gibt überhaupt keinen Grund, nur auf Grund eines Speichers das Verfahren zu erschweren. Z.B.: warum sollte ein Speicher der Zustimmung des Vermieters bedürfen ?
@@ekkiwege1030 dann haben wir die Artikel unterschiedlich verstanden. In den Artikeln heißt es ja, dass man jetzt auch nur den Speicher im Marktstammdatenregister eintragen müsse. Und selbst wenn es so wäre wie du es verstanden hast, dann ist es ja so, dass diese "Verschlechterung" nicht neu ist, sie ist die ganze Zeit schon so im Vergleich zu Anlagen ohne Speicher. Weil die Privilegierung nur für Steckersolargeräte gilt und nach den Definitionen (grob im EEG und fein dann in der Produktnorm) gehört ein Speicher nicht zu einem Steckersolargerät. Aber das habe ich dir doch auch schon vor drei Wochen in meinem Video über den Entwurf der Norm geschrieben.
Hallo, eigentlich macht es nur Sinn, Batterien zu erfassen (um sie später evtl. mal als Regelleistung zu betreiben ), wenn Sie NICHT durch einen 800VA Wechselrichter "gedrosselt" sind. Alles andere ist m.E. reine Sammelwut und sollte unterbunden werden.
Wieso? Mit den neuen Entwurf kannst du eine Anlage bauen welche so viel Kapazität hat, dass du rund um die Uhr 800VA in dein Haus speisen kannst, was du ja heute nur mit 600VA machen kannst. Also macht es schon Sinn das zu erfassen für die Planung und Vorrausbrrechnungen.
Als Sammelwut wird es nur von Leuten bezeichnet, die keine Vorstellung der Wirkung auf die Netzstabilität von 100 tausenden Speichern (Tendenz steigend) haben.
@@sore4803 Wir reden hier nur von Speichern in Balkonkraftwerken hinter einem 800VA Mikrowechselrichter, den 90% der Besitzer per Shelly 3EM so steuern wollen, dass nicht eine kwh eingespeist wird. Die einzige Wirkung auf die Netzstabilität ist, dass der Besitzer als Stromkunde (im Sommer) ausfällt.
Das ist ja so, als wenn ich meinen Metzger vorab informieren müsste, wenn ich beabsichtige, Veganer zu werden. Im Rahmen der Energiewende müssen halt alle lernen, mit einem schwankenden Bedarf umzugehen. Mein Bedarf ist übrigens so wie immer, nur der Bedarf aus dem Netz hängt neuerdings auch von den Sonnenstunden ab, auf die ich keinen Einfluss habe. Im übrigen: Ein nach dem Prinzip der geregelten Nulleinspeisung betriebener Speicher trägt wohl tendenziell eher zur Glättung des Bedarfs bei. Wieso wehren sich die Stromkonzerne also so gegen Speicher? Der wahre Grund ist schon klar: Unter dem Deckmantel der Deckung des Stand-By-Verbrauchs hatten die Stromkonzerne gehofft, der dumme Verbraucher würde am Tag stundenlang 600 Watt kostenlos ins Netz einspeisen. Dank der Schwarmintelligenz findiger Bastler und Hersteller ist dieser Schuss allerdings voll nach hinten losgegangen. Das müssen einige Herrschaften erst noch verdauen.
Hallo Christian, Aufgrund deines Videos habe ich vor einigen Tagen meinen Netzbetreiber (Netze-BW) angeschrieben und nachgefragt, welches Formular sie für die Meldung des Speichers benötigen. Gestern kam die Antwort, dass die Änderung (Umstellung Balkonkraftwerk auf mehr PV-Leistung plus Speicher) ihnen mitgeteilt und hinterlegt wurde. Ein Formular wurde nicht angefordert. Im MaStR steht seither für den Speicher "geprüft". Es gibt also wohl Netzbetreiber, die das recht entspannt sehen und dafür keine weitere Daten benötigen. Gruß Andreas
Es gibt Netzt Betreiber die sich sofort melden und dir das Anmeldeformular zusenden. Ich habe das am Anfang auch nicht gewusst. Danke für die Aufklärung! Viele Grüße Detlef
@@erwa8729 Denke ich auch oder es wird eine Abnahme durch ein Elektromeister Betrieb gefordert. Manchmal ist es erforderlich keine schlafenden Hunde zu wecken! Es ist doch definitiv ausreichend wenn man ein BKW angemeldet hat ob jetzt mit oder ohne Speicher mehr als dato 800W gehen doch eh nicht ins Netz.
@@berndall-androit7918 wenn du einen Speicher selbst gebaut hast, hast du Datenblätter der Zellen, Datenblätter des BMS und Datenblätter des eventuellen AC Ladegeräts und für den Wechselrichter hast du auch alle Datenblätter und Zertifikate. Somit hast du alles was du auch bekommst wenn du einen konventionellen PV Speicher mit integriertem Wechselrichter fertig kaufst. Nur halt alles einzeln und nicht alles als ein Stück Papier.
Wie ist dass eigentlich? Bei mir kommt hier und da mal ein neues Modul dazu oder mal weg. Und vom 600er Lumentree auf 800er gewechselt. Hab nix gefunden im Marktstammdatenregister für kleine Änderungen.... Muss ich jedesmal alles komplett neu anmelden? Wollte auch eine dritte 25,6v 100ah erweitern. Wie machst Du da bei Deinen Änderungen?
Wenn ein vorhandener Gabelstapler bzw. dessen Batterie mit einer Kapazität von 11,5 kw (Blei-Säure) täglich geladen und entladen wird, und zwar mit Solarstrom, gilt der als Speicher oder ist das nach wie vor ein Gabelstapler???
@@Hans-GeorgBischof das kommt darauf an wohin die Energie entladen wird, also wenn sie in den Motor des Gabelstapler geht ist sie natürlich nach wie vor ein Gabelstapler.
Wenn ein Lifepo4 - Speicher ein Boot antreibt und somit ortsveränderbar ist und zu Hause geladen wird, gilt er denn auch als Speicher ???😂😂- Diese Konstrukte sind im Streitfall schwer dingfest zu machen. Es gibt Lücken im System. Viele Grüße 🖖🏼
Danke für die Erklärungen. Wie wäre denn dann das Thema mit Zustimmungspflicht des Vermieters? Wäre das dann wieder die Möglichkeit für den Vermieter wenn er keine Lust auf ein Balkonkraftwerk hat hierüber die Ankage zu verbieten? Ansonsten schön erklärt. Schön wäre es halt wenn das in Zukunft alles über ein Portal eingegeben werden könnte. Zusätzliche Formulare teils noch per Post zu versenden finde ich in der heutigen Zeit schon ziemlich überholt....
Sehr gerne. Zustimmung des Vermieters ist nur nötig wenn du eine Anlage verwenden willst, welche nicht den Vorgaben aus dem EEG entspricht. Dein Vermieter darf nur bei Anlagen wie sie im EEG definiert sind nur bei triftigen Gründen den Betrieb verweigern, bei allen anderen darf er immer verweigern.
Bedeutet dass dies weder jetzt noch zukünftig mit den derzeitigen Regelungen bzw Vorschlägen ohne Zustimmung des Vermieters möglich wäre das BKW auch inklusive Akku zu betreiben. Kann man nur hoffen dass dies noch angepasst wird um alle Mieter zu stärken. Einen wahren Grund bzgl des Speichers kann es aus Vermietersicht ja nicht wirklich geben. Informationspflicht wäre wegen den bürokratischen Vorgaben noch nachvollziehbar aber Zustimmungspflicht finde ich sehr grenzwertig.
@@alexjustdoit2255 richtig, nach heutiger Gesetzes und Norm Lage und nach den Stand heute geplanten Dingen, musst du immer, wenn es kein Steckersolargerät ist die Zustimmung haben.
Hallo, wenn ich den Umbau meines alten Ballonkraftwerkes auf Eigenbau Anlage < 600 VA mit Speicher anmelden möchte, ist also: 1. Ein neuer Antrag (nicht Änderung) im Marktstammdatenregister als Solaranlage (nicht Balkonkraftwerk) nötig? 2. Eine neue Meldung beim Netzbetreiber als Solaranlage (nicht Balkonkraftwerk) nötig, ggf mit Hinweis, dass die alte Anlage umgebaut wurde und nicht mehr vorhanden ist? 3. Die alte Anlage muss nicht im Marktstammdatenregister abgemeldet werden?
Vielen Dank für das interessante Video. Eine Frage stellt sich mir aber noch immer. In den TAB steht doch, dass ich nur anmelden muss,wenn ich ins Netz einspeisen. Was ist wenn ich dafür sorge, dass niemals ins Netz eingespeist wird („Nulleinspeisung“)? Also muss ich es einfach anmelden, aber es darf nicht abgelehnt werden, da es keine Zustimmungspflicht gibt?
@@michaelstreit6338 sehr gerne. Nulleinspeisung gibt es zwei Lösungen, mathematische 0 oder physikalische 0. Bei der mathematischen musst du physikalisch immer in das Netz speisen. Bei der physikalischen 0 musst du nicht einspeisen. Aber kannst bei der physikalischen 0 definitiv bestätigen dass du nie in das Netz einspeist? Aber dort steht anmelden immer, aber Zustimmung brauchst du nur wenn auch Einspeisung erfolgt.
Wieso? Weil die Schreiber der Zeitungen nicht wissen wie es "richtig" ist? Oder weil die anderen Länder mit ihren deutlich strengeren und aufwändigeren Vorgaben den Nutzern deutlich weniger Spielraum bieten?
Die Meldungen im Stammdatenregiester wird an den lokalen Stromversorger weiter gegeben. Mein Stromversorger hatte die Anlagemeldung bereits gekannt als ich beim Stromversorger erschienen bin. Aktuell sind alle Stammdaten(PV Anlage und Balkonkraftwerk) "ungeprüft" oder "Prüfung nicht vorgesehen". Ich habe jedoch überall ein Abnahmeprotokoll. Der Speicherwechselrichter wurde bei mir nicht mal auf In Betrieb gesetzt, weil dieser nicht aktive einspeisst, sondern nur den Eingenbedarf aus der Batterie decket.
Ändert alles nichts daran, dass es den Netzbetreiber einen Sch..dreck zu interessieren hat ob ich eine Batterie vor den 800VA Wechselrichter schalte oder nicht. Die 2 KWp-Grenze ist m. E. auch ziemlich sinnbefreit.
@@DerKanal Der 800 VA WR ist ja angemeldet und der NB muss damit umgehen. Der Speicher erhöht nicht die Einspeisung und hat auch sonst keine Auswirkungen auf das Netz hinter dem Hausanschluss, Einsparungen des Betreibers mal außen vor. Zudem kann der NB den Speicher weder steuern oder anderweitig netzdienlich einsetzen. Außer willkürlich Daten zu sammeln tendiert die Meldung beim Nutzen gegen 0. Da kann man gleich den Bestand an AA Batterien melden, wäre auch ein schönes Formular aber trotzdem sinnlos.
@@DerKanal Das ist doch Haarspalterei und kein Argument. Beim 800 VA WR kann der NB das auch nicht vorhersehen. Der weis halt nicht ob ich ne O/W-Anlage oder ein Nord-/ Süddach belegt habe und wie die Verschattungssituation bei mir ist. Das Argument ist theoretisch verständlich aber völlig irrelevant. Es betreibt niemand einen Speicher um ins Netz einzuspeisen, es sei denn man möchte gleich sein Geld einfach verbrennen. Es gibt keine Netzbelastung durch Speicher an 800 VA Balkonkraftwerkwechselrichtern, die Regelungen zum Speicher sind einfach Lobbyhumbug und Datensammlungswut. Die 800 VA zum Schutz des unwissenden Endverbrauchers und im Sinne des Brandschutzes kann man ja nachvollziehen, die Meldepflicht eines Speichers davor allerdings nicht. Wann ich die Energie aus dem Speicher bei mir im Haushalt verbrauche geht den NB halt immer noch nichts an.
Mir scheint, es ist eine neue deutsche Tugend nur diejenigen Regeln zu beachten, die der ganz persönliche Interessenlage gerecht werden oder für die es empfindliche Sanktionen gibt...
21:50 kann ich wirklich noch ein BKW installieren mit mehr als 2kWp nur dann nicht mit vereinfachter Anmdldung nur im Marktstammdatenregister sondern dann wie bisher Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatrnregister? Bin verwirrt.
@@DerKanal Das ist ja interessant. Das heißt ich könnte mein im Januar 2023 installiertes und korrekt im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber angemeldetes BKW auch heute noch aufrüsten auf sagen wir mal 7x450 vorausgesetzt der Wechselrichter kann mit der höheren Leistung der Module umgehen und ist auf 600 VA begrenzt. Ich Frage deshalb weil ich hin und her überlegt habe einen Speicher zu installieren der sich aber mit den bisher installierten 3x345 Watt nicht so richtig gelohnt hat. Ich habe natürlich das Video zum Hoymiles Speicher gelesen und fände den top als Ergänzung.
Es hieß, Inselanlagen sind nicht meldbar. Das Formular zur VDE-AR-N 4105:2018-11, Nummer E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen enthält eine Angabe zu Inselbetrieb. Ist das nicht damit gemeint?
@@DerKanal Hab noch ein Kurzvideo von "Solarmodule-Gladbeck" gesehen, der hierzu eine Stellungnahme von der BNetzA vorliegen hatte. Die beschreiben Inselanlagen so, dass jederzeit technisch und physisch der Kontakt zum Netz ausgeschlossen werden muss, also gar kein Netzanschluss in der Nähe. Ohje. Es macht mich kirre.
@erwa8729 das ist doch unmittelbar und mittelbar. Es darf keine Einspeisung in das Netz möglich sein, wie würdest du z.B. sonst eine USV Anlage betreiben wollen?
Hallo Christian, erst einmal vielen Dank für das gute Video, das etwas Klarheit in den aktuell mehr als verwirrenden Jungle aus Normen, Vorschriften und Veröffentlichungen bringt. Die erwähnst die TAB, aus der nach deiner Ansicht eine grundsätzliche Anmeldepflicht für Speicher hervorgeht. An dieser Stelle verstehe ich die TAB etwas anders. Es geht nach meinem Verständnis um Speicher, die ihre Ladung aus dem Netz beziehen. Denn die Fußnote 3 verweist auf Abschnitt 3 Nr. 37 wo es heißt: "Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie hinsichtlich der Stromentnahme (Einspeicherung) mit einer Bemessungsleistung > 4,2 kW". Es geht also um die Netzbelastung beim Laden eines Speichers aus dem Netz. In der Tabelle stehen ja auch kW und nicht kWh. Die Balkonkraftwerksspeicher fallen zumindest nicht in die Speicherkategorie der TAB. Das ändert aber nichts daran, dass - wie du richtig dargestellt hast - Speicher grundsätzlich angemeldet werden müssen auch wenn das MaStR etwas anderes vorgaukelt. Die Anmeldepflicht ergibt sich aus der VDE-AR-N 4105 und dem FNN-Hinweis "Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz". Wenn der Entwurf zur Überarbeitung der VDE-AR-N 4105 so bleibt, dann gibt es tatsächlich eine Vereinfachung für Balkonkraftwerke mit Speicher in Anlagen mit Samax
Hallo Walter, danke dir. Diese Fußnote ist für die extra Regelungen nach EnWg Paragraph 14a. Grundsätzlich sind Speicher meldepflichtig nach der Tabelle.
Ja auch das ist natürlich richtig, aber mein Elektriker der meine Haus vor 10 Jahren gebaut hat, sagte das er nicht beim Netzbetreiber gemeldet ist für PV. Vielleicht muss ich mal noch weiter recherchieren …soweit ich zumindest mit bekommen habe ist hier die EWE sehr bürokratisch und vergleichbar wie Beamtentum. Warte ab ob ich eine Antwort vom Sonnenladen bekomme… wie gesagt es muss Verhältnis zwischen bleiben Ausgaben für ein neue. Wechselrichter und Modulen Kabel etc. und Kosten der Inbetriebnahme. Man kennt immer eine Elektrofachkraft …doch dann ist einen zu finden der Anmelden dar und Inbetriebnahmen der Anlage darf ist ein Problem.
Die Anmeldung einer PVA (nicht BKW) durch den Elektriker ist derart kompliziert und bürokratisch aufwändig, 😮daß dieses von den meisten " normalen" Elektrikern verweigert wird (die verdienen ihr Geld nicht gerne am Schreibtisch/PC)... sodaß mein Elektrikermeister seine eigene PVA errichtet hat, aber durch einen PV erfahrenen Elektriker anmelden ließ😢
@@obsoleszenzneindanke8562 hat er dir das so gesagt? Ich denke es hat eher den Grund, dass es sicherere ist diesen Weg zu gehen, weil wenn du selbst deine eigene Arbeit abnimmst und meldest könnten Zweifel aufkommen.
Wie siehst Du eigentlich folgende Produkte bezüglich Registrierungspflicht nach Marktstammdatenregister "Speicher": - Powerstation - Außenlampe mit kl. PV Modul, Akku und Netzteil - Bedientablet fürs Smarthome, fest in der Wand oder an Treppe verbaut - Akkuwerkstattfluter an der Decke mit Ladekabel o.ä.
@@U_H89 1. Wenn sie zum einspeisen genutzt wird: Meldepflicht 2. Ist eine netzgestützte Insel. Netzgestützte Insel müssen nicht angemeldet werden, außer sie können Einspeisen. 3. Ist ein Verbraucher mit einer geringen Leistung 4. Ist ein Verbraucher mit einem Akku welcher aus dem Netz mit geringer Leistung geladen wird, nicht meldepflichtig, außer du kannst mit dieser Lampe einspeisen.
@@DerKanal laut FAQ geht es nicht um die Einspeisefähigkeit, auch USV und Notausgangsbeleuchtung sind u.U. meldepflichtig. Auf die Frage "Müssen Stromspeicher registriert werden?" heißt es im FAQ: Ja, alle Einheiten, die Strom oder Gas speichern und mittelbar oder unmittelbar an das Netz angeschlossen sind, müssen registriert werden. Dies gilt insbesondere für Batteriespeicher im Zusammenhang mit einer Solaranlage. Speicher müssen separat im MaStR registriert werden. Es handelt sich ebenfalls um Erzeugungsanlagen. Die Frage unter welchen Voraussetzungen Batteriespeicher, die als ortsfeste Notstromaggregate oder Stromerzeugungseinheiten zur unterbrechungsfreien Stromversorgung oder Sicherheitsbeleuchtung eingesetzt werden, registriert werden müssen, wird in folgendem Dokument durch die Bundesnetzagentur konkretisiert: (PDF-Datei)
@@DerKanal okay, das interpretiere ich anders. Siehe letztes Beispiel im PDF; dort wird die USV zur Eigenverbrauchserhöhung eingesetzt. Das könnte (je nach konkreter Nutzung) alles auch auf meine vier Eingangsbeispiele zutreffen 🤷.
Mal eine Frage: Ich habe ein Stecker-Balkonkraftwerk (800W). Ich hatte jetzt die Idee, die DC-Zuleitung zu splitten und einfach noch an einen zweiten Wechselrichter/Laderegler zu hängen. Mit dieser "parallelen Inselanlage" würde ich hin und wieder gern mal eine Powerbank oder eine Jackery laden, oder dergleichen. Würde das prinzipiell gehen?
@@DerKanal Ok, das wäre ja aber zu simpel. 😅 Warum sollte ein Split nicht gehen? Nach meinem Verständnis, würde im Parallelbetrieb etwas DC-Stromstärke weniger ihren Weg in den normalen Einspeise-Wechselrichter finden. Wäre ja ähnlich, wie wenn etwas Schatten ist. Wo siehst Du hier einen Unterschied?
@@w-hisky weil sich die beiden MPP Tracker gegenseitig beeinflussen, der eine will eventuell die Spannung hoch regeln und der andere will dann wieder runter regeln usw usw usw
@@DerKanal Nagut, aber dieses Hoch- und Runterregeln findet ja *im* Gerät, *nach* dem Eingang statt. Das hat doch keine Rückwirkung auf die Spannung, die aus dem Solarmodul kommt. Die ist doch durch die Physik, bzw. die Bauform festgelegt. Alles andere muss sich danach richten. Oder habe ich hier etwas falsch verstanden? 😳
@w-hisky ein PV Modul ist eine Spannungsquelle welche je nach Stromabgabe eine andere Spannung ausgibt, das macht der MPP Tracker, dadurch verändert sich die anliegende Spannung am anderen Tracker und dieser will dann auch nachregeln.
Hallo Cristian, ist es von vorteil meine anlage (2490Wp-5120wSpeicher-Sun600) jetzt noch nach dem `alten´ VDE-AR-N 4105:2018-11 anzumelden, oder auf die neue fassung zu warten?
@@DerKanal Kann ich da auf die Nase fallen weil ich die Anlage ohne Elektriker instaliert habe? Oder bleiben die gleichen Regeln der VDE-2018-11 nur kürzer so wie im Video beschrieben. 600VA mit mehr als 2000Wp und Speicher immer noch ohne Elektriker? und zum schluss wann kommt die ´eine DIN A4` deiner meinung nach.
Kann ich da auf die Nase fallen weil ich die Anlage ohne Elektriker instaliert habe? Oder bleiben die gleichen Regeln der VDE-2018-11 nur kürzer so wie im Video beschrieben. 600VA mit mehr als 2000Wp und Speicher immer noch ohne Elektriker? und zum schluss wann kommt die ´eine DIN A4` deiner meinung nach.
Mein Speicher ist Mobil,muss ich den Speicher immer wieder an und ab Melden?Braucht mein Speicher eine TÜV Abnahme wenn er im Camper mitgeführt wird? Was passiert mit dem Speicher im Europäischen Ausland bei einer Nutzung im gemieteten Ferienhaus,oder eigenen Ferienhaus?
Frage 1: Nein, es reicht wenn du ihn einmal anmeldest. Frage 2: nein, aber er wird bei der Hauptuntersuchung mit betrachtet Frage 3: im gemieteten Ferienhaus: musst du den Vermieter fragen wie die Auflagen dort sind. Im eigenen Ferienhaus: musst du rausfinden wie die Auflagen in diesem Land sind und kannst dann dort den Speicher auch anmelden, aber höchstwahrscheinlich mit einem örtlichen Elektriker und dazu noch (je nach Land) mit einer Besichtigung durch die örtliche Feuerwehr.
@@DerKanal oder zu Frage 3, auch nach dem 3 Versuch zu erklären was man will, verstehen sie nicht was der deutsche da von ihnen will und sagen irgendwann genervt, man junge mach doch einfach und nerv nicht.....🤣🤣
@@DerKanal oki....Sind also alle Zähler die getauscht werden,bzw von einer großen PV die ordnungsgemäß Vergütung usw bekommen ,alle aus der Ferne abrufbar?? In der Nacht könnte ich es verstehen ,wenn man Einspeisung messen würde ,aber am Tag,kann man Solare Einspeisung durch Batterie Einspeisung unterscheiden? Never...glaube ich! Durch die intelligente Steuerung ,bzw zendure und shelly....wie kommt dann eine Einspeisung zustande ?? Ich bin gerade max verwirrt ....
Also ich hab‘s überprüft: mein Lumentree-Wechselrichter besitzt keinerlei Speicher. Zwar habe ich in meinem System einen Akku verbaut, aber den muss ich eindeutig dem Victron-Solarladeregler zuordnen, da dieser ohne Akku gar nicht arbeiten kann. Und dass ich die Möglichkeiten meines Systems, z.B. geregelte Nulleinspeisung, nutze, wird mir ja wohl kein Wahnsinniger dieser Welt verbieten wollen.
@@sore4803 ick habe eine kleine inselanlage... 🤔😳🙄 und bei Bedarf tackere mein ecoflow wechselrichter dran... Meine Anlagen zusammen haben nur 370wp an solar...
@@sore4803 Für die Inselanlage gelten aber die Leistungsgrenzen für ein Steckersolargerät nicht mehr. Man kann also größer bauen, sofern vom Platz her möglich.
Sehr gut das du mal Erklärst wie das in der 4105 gedacht ist. Es scheint mir so, dass bei den Kleinspeichern aktuell irgendeine Kampagne gefahren wird, damit die mit Stecker und AC Kopplung dann im EEG noch stärker reglementiert und begrenzt werden. Selbst einige große TH-camr sind da auf den Zug aufgesprungen und lamentieren plötzlich ohne technischen Hintergrund von 'komplizierter' Extraanmeldung für Speicher und rufen zu entsprechend technisch unqualifizierten Kommentaren zur Norm auf. Mir ist noch nicht klar welche Interessen dahinter stecken. Bei der 800W Wechselrichterleistung war das ja auch ein Schuss ins Knie, da dadurch im EEG die 2kWp Grenze eingeführt wurde und nun im Entwurf der Produktnorm eine generelle Begrenzung auf 120% (auch die mit 600W) stand.
Die Begrenzung im EEG war unumgänglich weil das EEG nunmal nach Bruttoleistungs-Logik funktioniert. Mehr als 4 Module sind auch kaum als laienbedienbares Steckersolargerät zu betrachten. Und bei den Speichern geht es darum, die Entbürokratisierung an das Balkonkraftwerk anzugleichen. Schließlich ist technisch egal, aus welcher Quelle die Energie stammt, solange sie netzseitig soweit begrenzt ist, dass sie sicher ist. Die 4105 hätte das tun sollen. Stattdessen wird wieder ein neuer Graben ausgehoben. Das ist eine Verhinderungstaktik. Schade, dass das hier nicht gesehen wird. Und der Drops mit der Modulleistung in der Produktnorm ist noch nicht gelutscht. Wir sind dran.
Ortsveränderbare Speicher müssen doch weiterhin nicht registriert werden? Ortveränderbar heißt, dass er mindestens alle sechs Monate 1x bewegt werden muss.
@@Plusquamperfekt0815 Das sollen sie schon seit 2011, was glaubst du den wieviel ein Ferraris gerade mit von der EU geforderten Energiespartechnik mehr zählt! 🤣 Bei uns waren es 700kWh jedes Jahr!
Hallo, Kann ich in 2025 immer noch einen 600 VA Wechselrichter (und Trucki Stick) mit mehr als 2 kW Modulleistung legal als BKW anmelden? Und mit einem 5 kW Speicher?
@@DerKanal Weil seit Mai kein NB mehr die Möglichkeit zur Anmeldung einer solchen Konstellation anbietet. Weil die gesetzliche Obergrenze von 2kW auch hier gilt. Und weil es für Speicher gar keine vereinfachte Anmeldung gibt, siehe Video.
@@sore4803 wie im Video gezeigt, kannst du diese Formulare, die heute gültigen, auch nutzen für eine 600VA Anlage mit mehr als 2 kWp. Kein Netzbetreiber musst diese eigenen abgespeckten Formulare anbieten, jeder Netzbetreiber hätte auch auch einfach auf die VDE AR-N 4105 Formulare Verweisen können. Weil ja Ausnahme in Punkt 5.5.3 die vereinfachte Meldung dich Laien regelt.
Ja, IMO geht es den Netzbetreiber und den Staat absolut gar nichts an, was ich auf der reinen DC-Seite habe. Die Begrenzung der Modulleistung auf 2000 Wp ist ohne jeden physikalischen oder technischen Grund erfolgt. Wozu soll sie dienen, außer den Leuten das Leben unnötig schwer zu machen, und deren Möglichkeiten zu beschneiden. Genau so wenig geht es Netzbetreiber und Staat was an, ob ich einen Akku habe, und welche Kapazität der hat. Und die Frage nach der Leistung des Akkus ist physikalisch sowieso völlig sinnfrei, denn der kann Leistung bis zum Kurzschlussstrom abgeben. Offenkundig sind den "Fachleuten" dort nur Akkus mit integriertem WR bekannt. Und wer die Technik so wenig kennt, sollte nicht die Erlaubnis haben, technische Regeln vorzuschreiben. Relevant sollte für Netzbetreiber und Staat AUSSCHLIESSLICH die Leistung des Wechselrichters sein. Alles andere ist Schikane.
@@tomberger6484 die 2 kWp Grenze ist eine Grenze bis wann die Eintragung im Marktstammdatenregister ausreichend ist, einfach nur als Grenze. Du kannst, wie ich dir schon öfter schrieb und auch in diesem Video gezeigt habe, mehr Modulleistung aufbauen, dann allerdings, wie seit 2018, mit Meldung beim Netzbetreiber.
..hmm fällt es immer noch nicht auf 🧐? Wie so sollte man überhaupt netzparallele Anlagen betreiben, noch dazu für "umme"? Und klar ist auch wegen dem NA-Schutz, daß auch 300, 600-800 Watt Anlagen aus sind, wenn der Netzbetreiber das entsprechende Signal schickt!🤓 Also es lebe "die Insel" das ist nicht ja nicht verboten😊 Nur wenn die Insel eine "Halbinsel" werden soll muss auch diese Halbinsel (=netzparallel) den Vorschriften entsprechen, wie in diesem Video richtig erklärt wird 😶
Deshalb Speicher, dann findet die Bildung der Differenz erzeugter minus verbrauchter Strom direkt an den Polen der Batterie statt und wird für den Zähler unsichtbar.
Langsam wird es absurd... Wenn der VDE entwurf so durchkommt kann man zum ersten mal ohne zertifizierten elektriker eine PV Anlage anmelden. Wenn die geplante Änderung des EEG durchkommt muss die PV Steuerbar werden, also wohl zertifizierter elektricker oder es muss eine Nulleinspeisung werden....😢
Es ist komplizierter, da die meisten Eigenbau-BKW nicht den Anforderungen der VDE entsprechen und somit auch nicht von der einfachen Anmeldung profitieren können. Stattdessen muss ich nun eine zus. Auswahl treffen und mich ggfs. stärker fremdregulieren lassen. Würden die BKW-Betreiber und Anschlussinhaber alles korrekt umsetzen, wären die Netzbetreiber mit dem bürokratischen Prozedere komplett überfordert.
Das verstehe ich nicht, wieso ist es komplizierter? Weil mit dem neuen Formular kannst du auch Anlagen anmelden welche nicht der Produktnorm entsprechen.
@@DerKanal Du gehst auch von Deiner Vorkenntnis aus. Der gewöhnliche Nutzer dürfte keine Kenntnis mit dem Umgang haben, noch wissen, welches Formular er jetzt ausfüllen muss. Von Entbürokratisierung kann daher auch gar keine Rede sein.
@@DerKanal Ich verstehe nicht, warum man die Regelungen nicht auf nur das allernotwendigste beschränkt. Und in dem Fall wäre alles unnötig, wenn es nur ein (oder mehr) Mikrowechselrichter wären, welche ein bissel Energie ins Netz Speisen. Alles dahinter könnte egal sein. Aber die Deutschen haben solch eine Art entwickelt, alle Infos zu sammeln und Regularien zu entwerfen, weil gewisse Stellen Angst haben, nichts zu wissen oder steuern zu können. Von einer Bürgerenergiewende und somit Autarkie sind wir somit gleichfalls immer weiter entfernt. Unabhängigkeit wird regelrecht bekämpft. Und selbst für das, was sich Andreas Schmitz einsetzt, dürfte am Ende noch mehr Fremdbestimmung rauskommen. Dann hat der Energieversorger auch noch die Hohheit über sämtlich Anlagen und Akkus.
@@erwa8729 in anderen Ländern darf der Laie gar nichts machen, in anderen Ländern muss die Feuerwehr gucken kommen, die Liste kann man immer weiter fortführen, hier darfst du die kleinen Anlagen selbst machen und musst nur ein paar Daten angeben. Ich gebe lieber Daten an, als gar nichts selbst zu dürfen.
Moin. Das Video finde ich klasse. Endlich mal aufgeklärt. Was mich jetzt noch interessieren würde wie sich das Ganze bei selbst gebauten Speicher verhält? Bekommt man die auch angemeldet, oder muss ich die in die Tonne kloppen. Gruß HP
Moin, danke dir. Verhält sich genauso, weil auch für den selbstgebauten Speicher hast du doch Datenblätter der Zellen und des BMS usw. Nur halt mehrere Datenblätter und nicht eines für alles.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Anhang der Mail finden sie die Formulare aus der VDE AR-N4105 inklusive aller Unterlagen zum Speicher und aller nötigen Zertifikate.
Hallo Christian Danke für dein Video. Das heißt ich könnte über das Formular eine 5kw/p Anlage mit ein paar Victron Laderegler an einem 10 KW Speicher anschließen und dann meinen Hausverbrauch über einen gesteuerten Mikrowechselrichter, zum Beispiel einen Lumentree 800 und Nulleinspeisung versorgen? Ob das Wirtschaftlich ist lassen wir mal außen vor. Gruß Lutz
Was ist mit DC gekoppeltem Speicher? Wenn ich zum Beispiel einen Selbstbau Akku habe habe ich ja nur die Zertifikate des Normkonformen Mikro Wechselrichters. Kriege ich den Speicher dann angemeldet oder muss ich den extra off grid betreiben? Das fände ich blöd. Und würde, fals es so möglich wäre auch eine Anlage mit auf 800VA gedrosselten Wechselrichter und mehr als 2000W Solarzellen ohne Elektriker Normkonform sein wenn der Netzbetreiber sein ok gibt? Wäre schon blöd wenn Lösungen die in örtlichen Info Veranstaltungen der Gemeinde vorgeschlagen werden nicht legal durchführbar wären. 😉 Der Vortragende, auch ein Ing., hätte dann ja selbst eine eigentlich nicht normkonforme Anlage.
Bei einem Selbstbau Akku hast du Datenblätter von den Zellen und vom BMS, somit hast du auch alle Daten zur Hand. Wenn der neue Entwurf durch ist, kannst du, wie im Video erwähnt, dieses neue Formular auch nutzen bzw. musst es nutzen wenn du bei einem 800VA Wechselrichter mehr als 2 kWp Modulleistung Verbaut hast. Heute kannst du das alles auch machen, allerdings nur mit 600VA Wechselrichterleistung.
Ok danke, im Winter stört eine weitere Drosselung auf 600W sowieso wenig. Selbst mit Speicher wüsste ich nicht wo ich die Fläche herbekommen sollte die auszunutzen. Und von 600VA auf 800VA umzumelden und dann auch umzustellen dürfte wenn die neuen Formulare da sind im Frühjahr ja eigentlich kein Hexenwerk sein. Danke für die Info.
Hallo zusammen, verstehe ich das richtig, dass wenn ich nur einen 600W Wechselrichter habe mehr als 2000w PV Leistung anschließen darf? Falls ja, wie sieht die Anmeldung im Markstammdatenregister dann aus? Grüße Robert
@@Robert-xp4ls dann sieht das im Markstammregister so aus, wie ich es schon in ein paar Videos beschrieben habe, dass du dann die "normale" Variante nutzen musst und nirgends sagen darfst du hast ein Steckerfertige Anlage. Also so wie vor März 2024.
Der Mieter bestätigt, dass der Vermieter zugestimmt hat?!? Könnte im Streitfall spannend werden. Der Vermieter schreibt dem NB, dass der Mieter eine Anlage ohne Zustimmung betreibt, also gegen die TAB verstößt. NB rückt aus und klemmt den Strom ab 😉.
Alles schönen guten Tag ich Robert Mihaly ich wollte nur nachfragen ich habe die zendure hub 2000 und ab 2000 zweimal ich habe und machtregister registriert hat sich der netzbetreiber bei mir gemeldet und hat mir diese Formular geschrieben was haben sie in der Video beschrieben aber den den netzbetreiber will nicht akzeptiert das ohne ein Elektriker ohne zu schreiben
@@brot3933 die EcoFlow Powerstation speist nicht ein, als braucht sie kein Einheitenzertifikat und keine NA Zertifikat. Diese Zertifikate benötigt der Wechselrichter, welcher an die Powerstation angeschlossen wird.
Ich warte mal ab dann sehe ich weiter.......noch ist die Anlage ohne Speicher Angemeldet und wenn der Speicher dazu kommt muss die Alte eh abgemeldet und die neue angemeldet werden.
Moin 👋🏻 Ich habe meinen Speicher im April als Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen. Seit dem habe ich keine neuen Informationen vom Netzbetreiber bekommen. Wenn da was nicht in Ordnung ist,werden die sich schon melden . Mehr weiß ich auch nicht 🤷🏻♂️ Grüße 🖖 👋🏻👋🏻
@@DerKanal Alles klar👍 Dann schauen wir mal was da noch kommt... dann machen wir das auch noch 🤔 Aber mal ehrlich, ist schon alles ein bißchen durcheinander. Wenn ich jetzt kein TH-cam hätte, wüsste ich nicht mal die Hälfte seit meiner ersten Bkw Anmeldung, die ich noch direkt beim Netzbetreiber gemacht habe. Danke für das Video. Grüße
Schade, das dass nicht schon vor gut einem Jahr gekommen ist. Da hätte ich ein haufen geld für den elektriker gespart. Mein Netzbetriber hat die selbstanmeldung mit einspeisevergütung praktisch unmöglich gemacht.
Wenn man bei stromnetz Berlin eine PV bis 30 KWP ammelden will steht scho im Portal, das das nur mit Zertifizierten Elektriker geht. Und im Emailvrkeher hat Stronetz Berlin gesagt, das es auch bei 600 VA nur it den ausführlichen anmeldeverfahren EEG vergütung gibt. Da hatte ich dann aufgegebwn. Habe schon längr eine Netz gestützte Insel und wollte halt mit ein SUN 600 wenigsten ein bischen einspeisen... Der Punkt oben unterstellt also, dass der entwurf so wie von dir beschrieben durch kommt.
@@schlossDj mit den aktuellen Formularen aus der AR-N 4105 kannst du das auch jetzt schon machen, wie im Video gezeigt. Und zum Ende zeige ich dann wie es werden soll, wenn der Entwurf so durchgeht.
Hallo zusammen Hallo Christian Leider hilft mir das Video nicht besonders weiter. Mein selbsgebauter LFP mit 600er lumentree bekommt zwar ne MaStaRegister Eintragung, aber keine Zulassung vom Versorger, da es ja keine Unterschrift vom zugelassenen Elektriker mit Konzession gibt. Es scheitert an der Unterschrift auf dem E.8 unten rechts. Meine kleine Anlage steht auf Rädern, ist mobil, aber Netzgebunden und läuft eigentlich nur 5 Monate effizient. Selbst das befreiht mich nicht von der Anmeldepflicht, oder? Egal wie, es läuft, kann aber nicht angemeldet werden.
@@DerKanalNein, die Bürokratie muss komplett weg. Dieses "wir müssen alles erfassen was geht um den Leuten dann später ans Bein pissen zu können" geht mir sowas von auf die Nerven. Bei mir hat es im Prinzip aufgehört, als die Gängelung mit der 2000W Grenze für die Panels kam. Dieses kam soweit ich weis auch vom VDE. Dieser Verein gehört entsorgt.
Hallo Christian! Vielen Dank für die Mühe, die Du Dir wieder gemacht hast! 👍🏻 Grundsätzliche Frage: Wie kann ich als Privatperson in einem Formular etwas nach VDE XX.XX bestätigen? Dazu müsste ich doch erst den Einblick haben und auch verstehen, was dort geschrieben steht, oder? Was den Speicher betrifft: Warum kann man das nicht auch so machen, wie beim BKW? Anmeldung über Marktstammdatenregister, mit allen nötigen Daten, die auch in dem Formular abgefragt werden. Und die übermitteln das auch wieder an den jeweiligen NB und der meldet sich, wenn es noch Probleme oder Fragen gibt bzw. gibt grünes Licht. Weil eine Rückmeldung ans Marktstammdatenregister kommt ja sowieso. Das wäre doch zumindest eine Zentralisierung der Bürokratie. LG David!
Weil das nicht beim Solarpaket 1 und den Petitionen enthalten war und somit nicht in das EEG aufgenommen wurde. Und somit da halt vom Gesetz alles beim Alten geblieben ist.
@@DerKanal Also wäre es mit einer nachträglichen Aufnahme, wenn das irgendwie machbar wäre, möglich. Vielleicht sollte man das zusätzlich anstreben...?
@@BlutYyy ich würde das nicht anstreben, weil es dann wieder zu anderen Einschränkungen kommt. So wie jetzt angedacht musst du nur eine Seite ausfüllen und du darfst eigentlich alles machen wie du es willst, Hauptsache du hast nur in Summe 800VA.
@@DerKanalwenn das so käme wäre es optimal. Lieber ein paar Seiten ausfüllen und es passt so als wenn mann mit irgend welchen teuren Workarounds seine Anlage wesentlich unsicherer grau errichten muss. Bei Steckersolar muss die sichere schnelle Abschaltung bzw. Trennung vom Hersteller nachgewiesen sein und die Leitung muss zur Leistung Passen. Bei ordentlicher Nulleinspeisung auf 2,5mm2 Extrastromkreis ist es eigentlich egal ob -2000W bis +20W in Kombination mit einem 600VA oder 800VA WR kommen das geht im Rauschen unter, man kann ja auch seine 10W Led Lampe einschalten ohne das Netz gleich zu killen. Eigentlich wäre fürs Netz auch ein Stärkerer WR egal so lange der nur ein bis niedrig zweistellige W einspeist.
Wenn Speicher nur bei Einspeisung ins öffentliche Netz zustimmungspflichtig sind, dann sind sie es in der Betriebsart „geregelte Nulleinspeisung“ eindeutig n i c h t, da keine Einspeisung ins öffentliche Netz stattfindet. Somit ist ein Speicher wieder das, was er schon immer war: meine Privatsache.
Hast du eine saldierte oder physikalische 0? Bei der saldierten speist du auf einer Phase immer physikalisch in das Netz ein. Und auch bei einer physikalischen 0 kannst du nicht garantieren das es nie, in keiner Situation, nicht doch zu einer kurzzeitigen Einspeisung aufgrund von Regelträgheit kommt.
Im Moment habe ich noch gar nichts, da mein Lumentree noch unterwegs ist. Aber um des lieben Friedens Willen kann ich auch einphasig arbeiten; die 2. und 3. Phase wird meines Wissens nur vom Herd genutzt, und der läuft im Gegensatz zum Kühlschrank zum Glück nur einen Bruchteil der Zeit. Wenn der Netzbetreiber unbedingt möchte, dass ich nur e i n e Phase kompensiere, dann soll er das so bekommen.
Aber daraus wird mir ja wohl niemand einen Strick drehen wollen. Von wieviel Wattsekunden reden wir da überhaupt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass deswegen beim Netzbetreiber ein Trafo abraucht. Die Trägheit der Regelung würde ich als systembedingt bezeichnen genauso wie z.B. die Zählerungenauigkeit und hat nichts mit meiner kriminellen Energie zu tun.
@bernhardfritz ich möchte dir nur versuchen zu verdeutlichen das jeder Speicher welcher an einem netzparallelen Wechselrichter hängt unweigerlich, in irgendeiner Art und Weise irgendwann, in das öffentliche Netz speist.
😂 Christian da ist ja wieder viel Bürokratie, ich habe mal versucht meine Speicher offiziell anzumelden da würde mir Netzbetreiber gesagt muss Elektriker machen 🤣 dieser hat mich nur angerufen was den mit EWE nicht stimmt. Eine Tragbare Batterie mit 24V100Ah muss nicht vom Elektriker Inbetriebnahme genommen werden. Es im Sande verlaufen … läuft auch so …egal wie man es macht immer liest jeder Gesetze und Normen anders. Siehe hier die Unruhe im Netz th-cam.com/video/GhqVVXIPz1o/w-d-xo.htmlsi=VEHd67C8gU7QnQvW
Naja das keine weiß wohin die Reise hingeht, ich findet es traurig das im Jahr 2024 es nicht möglich ist im Rahmen der Digitalisierung ist eine Anmeldung so zu hinterlegen das beim Ausfüllen beim Netzbetreiber alles verständlich ist.
@@M-eu2ue mit jeder Gesetzänderung oder Änderung einer Norm gibt es neue Wege, mal sind sie "besser" oder "einfacher" wie in diesem Fall hier und mal das Gegenteil. Man weiß nie wo die Reise hin geht. Ich sehe diesen Entwurf als mega Spitzenklasse an, weil es deutlich einfach wird und du als Bastler mega viele Freiheiten hast, so gar mehr als heute.
Ok das wäre dann auch wünschenswert, habe auch ein Problem wieso es so kompliziert ist bzw Änderung von mehr als 0,8 VA nur möglich Zusammenhang mit einen Zählerschrank nachVDE-AR-N 410 Wechsel ist. Wenn die technischen Voraussetzungen schon erfüllt sind . Diese vom Elektriker einfach abgenommen werden könnten. Also eigener Stromkreis zum Storm Verteiler mit FI und Sicherungen auf 2,5mm2. Nein 👎 man muss kompletten Zählerschrank tauschen mit Anschluss investieren ca 2000 -4000€ mit Anmeldung für eine Leistung von 2400Watt … also was passiert sie laufen schwarz mit Nulleinspeisung. Wir sind ja dankbar da du und der Rest Community hier Lanzen gebrochen habt und es einfach wird. Durch eure Arbeit ist ja er richtig Druck auf dem Kessel das die Politik was umgesetzt hat. Danke 🙏 für eure Unterstützung und Arbeit 😊
@@M-eu2ue bezüglich Zählerschrank: schau dir die TAB Niederspannung genau an und die Ergänzungen von deinem Netzbetreiber, häufig muss der Schrank nicht neu, es kann alles nötige nachgerüstet werden. Nur die Betriebe wissen das alles nicht, weil das Feld der Elektrotechnik einfach viel zu groß ist und man nicht alles wissen kann. Mein alter Schrank, bis zum Wasserschaden, war von 1982, ich konnte alles nachrüsten lassen was nötig ist/war für die Änderung der Betriebsart dieses Schrankes, weil es alle Bauteile schon damals gab, somit hat die Anpassung des Schranks inklusive Arbeitslohn unter 500 Euro gekostet, für 3 Zählerplätze, also keine 200 Euro pro Zählerplatz.
@@DerKanal bei alldenen, die bisher geglaubt haben, dass schon alles gut sei, wenn man den Stecker reingesteckt hätte. Und auch bei jenen, die sich über nicht gemachte Aufgaben beim Netzbetreiber beschweren, aber am eigenen Netzanschluss "wilde Sau" spielen. Man möge diese Liste fortsetzen, mir fallen noch einige ein.
Der Denkmalschutz des VDE bei ihren Mitgliedern kann mich mal. Im Brand und Personenschutz sind wir dem VDE um 25Jahre vorraus, der aktuelle Stand der Technik sind ihre Normen nicht! Beim Netzbetreiber verwendete ich 2020 ein Zitat vom Götz von Berlichingen, und der Zähler wurde für 140€ getauscht. 🤣
du bist aber in sachen besitzerwechselmeldepflicht auf nen nkompletten holzweg. du bist als neuer vertragsnehmer automatisch der neune kunde, und kannst dich IMMER auf den ISTSTAND der zum umschreibezeitpunkt berufen... du Schlaubi.
@@DerKanalAber das trifft auf den 2kWh Speicher von Balkonkraftwerken wohl eher weniger zu. Die sind ja von Außen nicht Steuerbar und nicht alle WR sind am Internet😉
Top Video. Mir hilt die Info sehr. Ich bezweifele, dass die meisten BKW-Betreiber das alles wussten und den Speicher richtig angemeldet haben. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist so auch BKW-Speicher mit ca. 4kWh und 6-8 Modulen (2,4-3,4kWh) einfach anmeldbar im MSDR.
Danke dir. Nein, im Marktstammdatenregister kannst du die abgespeckte ganz simple Variante nur nutzen wenn du maximal 2 kWp hast, darüber hinaus musst du die normale Variante im Marktstammdatenregister nutzen.
Zum Glück gibt es auch noch Menschen wie Andreas Schmitz. Setzt sich ein für die Vereinfachung mit Erfolg. Ob es der komische Stecker mit Dose ist und nun geht d er Unsinn weiter mit den Kleinen Speichern. Dabei sind genau die die Lösung. Aber Hauptsache dagegen, noch mehr Bürokratie, Geschäftsführer, blabla
@@skipper967 wieso noch mehr Bürokratie? Hast du das Video verstanden? Ich zeige den "Aufwand" jetzt und den "Aufwand" wie es dann sein soll wenn dieser Entwurf kommt. Wenn du mir jetzt sagen kannst wo es "dann noch mehr" Bürokratie als heute ist, wäre ich dir sehr verbunden. Und zum "Stecker und Dose", du darfst deine Anlage noch immer nicht per Schukostecker anschließen 😉 Und jede Vereinfachung bringt weitere Begrenzungen und jede weitere Begrenzungen macht es komplizierter.
@@DerKanal Erstmal noch Dankeschön für das Video. Ich habe halt ein Problem mit der Reglungswut in Deutschland weil es alles behindert. Und ich habe das schon verstanden nur auch so ist es Schwachsinn. Naja ,ich darf das nicht mit dem komischen Stecker.. Fast alle machen es so außer die ganz genauen. Läuft seit Jahren so , dank der 2 Schutzmechanismen ist das völlig ungefährlich. Ich habe einen Bekannten, Elektroingenieur, hat sich das mit dem Speicher selber gebastelt, läuft super seit einem Jahr. Na klar, der schmeißt alles weg weil er irgendwelche Dinge nicht eintragen kann... Bin selber Elektrofachkraft seit über 40 Jahren und weiß was ich tu. Hat viel mit Lobby zu tun das ganze . Meine Meinung. Und ich frage mich immer wem schadet es, und wem nützt es. Die Stromkonzerne haben sicher kein Interesse an solchen Konzepten wollen lieber Strom verkaufen. Und der Netzbetreiber gründet dann noch eine Tochterfirma die sich nur mit den Kleinspeichern beschäftigt mit 3 Geschäftsführern :-) Das die kleinen Speicher genauso vereinfacht werden kommt mit Sicherheit. Tagsüber die Spannung unnötig hochjubeln obwohl der Verbrauch nicht da ist, sinnlos und auch nicht gut .Mit den Kleinspeichern wo die Leute auch selber noch bezahlen kann man viel tun für die Energiewende . Aber dann kommen wieder die ganz genauen . Es geht auch anders ,man muss es nur wollen und es schadet niemanden. Mein Verbrauch hat sich mehr als halbiert durch solche Sachen.
Na dann bist du ja eigentlich bei mir auf meinem Kanal genau richtig, weil ich zeige dir hier Dinge welche du als Laie darfst, wie du sie trotz allem richtig meldeste, weil es halt einfach Lücken gibt. Mit dem neuen VDE Entwurf und dem neuen EEG kannst du dir eine Anlage mit 6,99999 kWp bauen, einem z.B. 15 kWh großen Speicher und speist 24 Stunden 800VA in dein Haus ein, alles was du nutzt nutzt du und alles andere lässt du dir vergüten. Und was musst du dann dafür machen? Genau 1 DIN A4 Seite ausfüllen, fertig. Und wieso "Regelungswut in Deutschland"? Hast du dir mal angeschaut wie es in anderen Ländern ist? Auf welcher Grundlage die Normen dort beruhen nachdenken gehandelt werden muss bzw. welche Normen sie einfach so nutzen ohne eigene zu schreiben? Und was für Auflagen und Vorgaben dort auch bei den kleinen Erzeugungsanlagen gelten?
Was soll denn die unsinnige Frage in der Anmeldung bei Marktstammdatenregister nach der "Leistung" des Speichers, der am BKW hängt? Die relevante Leistung wird ja schon beim Wechselrichter des BKWs angegeben. Ein weiterer Wechselrichter existiert beim BKW in aller Regel nicht. Und die Leistung des Speichers ist nur durch dessen Kurzschlussstrom begrenzt. Da bringen die "Fachleute" des Marktstammdatenregisters die Begriffe total durcheinander und verlangen unsinnige Daten.
Nicht zwingend, schau dir den Hoymiles MS-A2. Aber genau dafür ist ja dann die Prüfung durch den Netzbetreiber nötig, um zu schauen ob das was du da eingetragen hast auch passend zu den ist was du ausführlich auf den Formularen eingereicht hast.
@@DerKanal Naja, das ist ein Akku mit integriertem Wechselrichter. Kennen Netzbetreiber, VDE-Autoren und die Ingenieure beim Marktstammdatenregister wirklich nur Akkus mit integriertem WR, so dass sie ausschließlich danach fragen? Wenn die keine Ahnung von der Technik haben, sollten sie keine technischen Regeln vorschreiben dürfen. Was ist mit jemandem, der ein BKW mit Lumentree WR ohne Speicher ordentlich angemeldet hat, und der nun nachträglich einen Akku dran hängen will. Was soll der denn in die Anmeldeunterlagen schreiben, wo physikalisch völlig unsinnig nach der Leistung des Akkus gefragt wird? Lustig: im Einheitenzertifikat des Victron-Multiplus wird dieses Gerät als "Energiespeicher mit Umrichter" bezeichnet, OBWOHL dieses Gerät ja gar keinen Speicher enthält und problemlos ohne Speicher betrieben werden kann. Aber damit kann man dann wohl die unsinnigen Anfragen beantworten.
@@DerKanal Hab' ich nicht gesehen und auch bei wiederholtem Durchsehen nicht. Ich kann im Formular das BKW anmelden, und da ist ganz unten ein Häkchen zu setzen, wenn man da einen Speicher dran hat. Und dann wird völlig unsinnig nach der "Leistung" des Speichers gefragt, obwohl weiter oben ja schon die Leistung des BKW-Wechselrichters abgefragt wurde.
😂😂😂 Ich muss anrufen um eine 5kw Kreissäge zu betreiben??!! Was läuft hier falsch?? Vor gar nicht so langer Zeit waren Häuser mit Durchlauferhitzer bestückt. Und das mit 8 h bis 24 kW.
Wenn das in deinem Vertrag drin steht, dann musst du dieses machen. Ja, Durchlauferhitzer gibt es heute noch und die mussten schon immer gleich von Anfang an mit gemeldet werden.
@@DerKanal ich sage Mal, bei großen induktiven lasten verständlich. Aber , vieles ist bereits schon ein Schwerer Eingriff in die eigene Privatsphäre und Verletzung des Persönlichen rechtes. Das war früher nicht so. Und mein Haus, meine Sache. Meine Meinung. Unser Netzbetreiber ist hier bereits mehr als kulant und Lösungsansätze suchend geworden. Vor allem wenn man wie ich selbst Elektroinstallateur sowie Anlagenelektriker ist. Da ich unseren Netzmeister kenne, gab es sogar fast Narrenfreiheit, da es auch wie überall kaum Fachpersonal gibt. So das ich sogar Zähler selber verblomben durfte. Das gibt's nicht überall. Und ich betreibe einen 57,5kwh Stromspeicher zum E-Auto laden Insel und Netzparallel, must nur nachweisen daß ich nicht aus den Netz lade. Und der zweite Speicher ist fürs Haus sammt Wärmepumpe, mit 125kwh, ebenfalls Insel und Netz-Parallel möglich. Einmal vor Ort Technische Erläuterungen und ausführliche Technische Besichtigung. Und das wars. Wurden aufgenommen und beim Netzbetreiber eingetragen. Das wars, wenn man vernünftig Arbeit und vom Fach ist geht vieles.
Hallo Christian, danke für das Video, das die Vereinfachungen sehr klar aufzeigt. Wie verhält es sich mit den Einheiten- und NA-Schutz-Zertifikaten, wenn die VDE-AR-N 4105 abgeändert wird? Die Zertifikate der Wechselrichter beziehen sich beispielsweise beim Lumentree Sun 600 auf die Ausgabe VDE-AR-N 4105: 2018-11 + Correction 1: 2020-10. Muss der Wechselrichterhersteller neue Zertifikate zur Verfügung stellen, wenn die VDE-AR-N 4105: 2024-xx in Kraft gesetzt wird und der Anlagenbetreiber sich auf diese neue Norm beziehen will? Oder ist in der VDE-AR-N 4105: 2024-xx ein "Bestandsschutz" für Zertifikate nach der alten Norm vorgesehen?
Danke dir. Das kommt drauf an, ob sich was an den Vorgaben für diese beiden Zertifikate ändert. Bislang ist das nicht der Fall. Sollte das der Fall sein, wird es eine Übergangszeit geben, so wie auch 2018. Da gab es auch die Übergangszeit von 4 Jahren bis alle Zertifikate auf den neuesten Stand sein mussten. Deswegen kannst du ja auch heute sehr viele "alte" Wechselrichter von vor 2018 nicht mehr "neu" melden. Weil die Hersteller dieses Modell nicht mehr herstellen, habe sie dir Zertifikate nicht erneuert.
Wenn ihr nicht verpassen wollt wie es mit meiner Anlage weiter geht und auch weiterhin an solchen Videos interessiert seid, dann denkt an das abonnieren und die Glocke 😉
Bis demnächst 😉 euer Christian
17:53 jetzt haben wir endlich einheitliche Vorgaben bezüglich der "Steckersolaranlagen", aber sofort wird das Thema Speicher von den Netzbetreibern wieder genutzt, um uns das leben schwer zu machen.
Es lebe die Bürokratie.
Wieso sofort? Schon die ganze Zeit ist das so. Es war nie anders. Weil Speicher für Steckersolargeräte im EEG nicht in die Vereinfachung fallen.
Ne, andersrum. Wir haben eben bisher keine einheitlichen Regeln, zusammen mit den massenhaften Minianlagen macht dies den Netzbetreibern das Leben schwer, dabei sollten die auch zukünftig eine konstante und sichere Versorgung gewährleisten.
@@sore4803 Hätten die Versorger das letzte Jahrhundert nicht gepennt sondern die Netze Zukunftssicher gemacht gebe es keine Probleme mit den Netzen und der Stabilität. Da wird nen Schuh draus.
@@frank-michaelotto6311 über diesen dümmlichen Kommentar solltest Du evtl. noch mal nachdenken. Vor einem Jahrhundert gab's die Netze noch gar nicht, und was heißt zukunftssicher, wie viel würdest Du in etwas investieren, von dem Du nicht weisst, ob Du es je brauchst, währenddessen Du verpflichtet bist wirtschaftlich und kostengünstig zu arbeiten und Du nur wirklich betriebsnotwendige Kosten über die Netzentgelte wiederbekommst, das ganze bei zunehmenden Engpässen bei Personal, Dienstleistern, langen Lieferzeiten und steigenden Beschaffungskosten.
Andererseits, wieviel wärst Du seit Jahren bereit mehr für Deinen Strom zu bezahlen für ein solches zukunftssicheres Netz? Und Probleme könnte es dennoch geben, denn weder das Stromnetz noch die technische Entwicklung sind über ein Jahrhundert planbar. Also bitte vorher mal informieren.
Warum fallen Speicher beim EEG nicht in die Vereinfachung? Weil sie mit der eigentlichen Netzeinspeisung gar nichts zu tun haben. Dass der Wechselrichter das Netz nicht verunreinigen darf, ist klar und muss vom Hersteller bestätigt werden, aber der Speicher hat den Netzbetreiber genauso wenig zu interessieren, wie
wenn ich in den Supermarkt gehe und mir eine Packung Batterien kaufe.
Das Innenministerium prüft die Gründung einer Balkonkraftwerk Polizei,aus Gründen der inneren Sicherheit.
Wenn sich jeder an die Vorgaben halten würde, wären diese Prüfungen gar nicht nötig
@@DerKanaloch, ich glaube die Hersteller und ihre Produkte könnten auch gelegentlich einer Überprüfung unterzogen werden.
Komischerweise (z.B.) wächst bei manchen PV-Modulherstellern gerade die Positiv-Abweichung.
Sortierung 0 bis plus 5 Watt waren ja üblich.
Derzeit gibt's auch plus 5 Prozent (wären bei 500 Watt peak Modul also 25 Watt "mehr") oder plus 13 Watt.
Desweiteren geht Bifazialität nicht ein.
Sieht irgendwie "unrund" aus 🤷...
@@U_H89 gut erkannt 😉 und das ist ja der große Vorteil an der Definition über die Nennleistung auf dem Typenschild des Moduls 😉 ohne irgendwelche Einflussfaktoren
Dann brauchen wir aber noch eine Balkonkraftwerksünderkartei, abgestufte Strafen, und natürlich Punkte.
@@user-rq9qg4gs1v der Strafrahmen ist ja schon definiert mit bis zu 50000 Euro.
Ja es wird einfacher.
Im Formular "E.3 Datenblatt für Speicher" steht bislang "(vom Errichter (eingetragener Elektrofachbetrieb) auszufüllen)".
Laut neuem Entwurf „ E.1.2 Vereinfachter Anschlussprozess für Kleinsterzeugungsanlagen und/oder Kleinstspeicher mit in Summe SAmax ≤ 800 VA beim Netzbetreiber“ soll das Formular nur noch vom Anschlussnutzer ausgefüllt werden, was bei einer selbst gekauften und installierten plug and play Speicheranlage erst recht Sinn macht.
👍🏻👍🏻
Als TH-camr ohne technischen Hintergrund - wie hier jemand in den Kommentaren schrieb - sehe ich das so: Steckersolargeräte mit zusätzlichem Speicher sind im Trend und aus meiner Sicht auch sinnvoll und wirtschaftlich. Für Steckersolargeräte gibt es jetzt die vereinfachte Anmeldung über das MStR gem. EEG, alles prima. Scheinen ja jetzt auch viele zu machen. Schaffe ich mir so ein Ding mit Speicher an, werde ich Monate später über das MStR von meinem Netzbetreiber informiert, dass ich noch ein weiteres Formular ausfüllen muss, obwohl ich den Speicher wie im Video gezeigt schon im MStR angemeldet habe. Am besten noch in Papierform und per Post.
Auch wenn der Aufwand überschaubar ist, hat das mit Entbürokratisierung nicht viel zu tun. Ich finde es auch nicht förderlich, mit der früher noch viel schlechteren Lösung zu argumentieren. Warum nicht jetzt gleich vernünftig und nachvollziehbar machen? Mir geht hier die Sicht des Ottonormalverbrauchers etwas verloren.
Warum trennt man nicht Kleinsterzeugungsanlagen von Steckersolargeräten mit und ohne Speicher? Ein Steckersolargerät mit Speicher braucht keine Vergütung.
Hat hier mal jemand Kleinsterzeugungsanlage gegoogelt? Auf Seite zwei gibt es als ersten Link zu einer nicht österreichischen Seite einen Artikel der Frankfurter Rundschau, in dem alles in einen Topf geworfen wird.
Wenn ich schon mit dem Bagger anrolle, kann ich auch gleich den ganzen Graben zuschütten.
@@gewaltignachhaltig die Argumentation "aktuell ist aufwändiger und mit dem Entwurf wird alles einfacher" ist ja aber das Hauptargument gegen die genannten Artikel. Diese Artikel erwecken den Anschein der Entwurf Sorge für eine Verschlechterung zum IST Zustand, aber dem ist ja nicht so, es ist eine Verbesserung, weil es einfacher und unkomplizierter wird.
Natürlich könnte man mit dem Bagger anrücken, aber das wurde halt nicht getan, aber das wäre eher was für die Artikel gewesen, also es wird einfacher und unkomplizierter, aber es könnte noch einfacher und noch unkomplizierter sein.
@@DerKanal Nein, die Artikel bezogen sich immer auf der Verschlechterung im Vergleich zu den speicherfreien Anlagen , nicht auf die Zustände vor der Gesetzesänderung ! Es gibt überhaupt keinen Grund, nur auf Grund eines Speichers das Verfahren zu erschweren. Z.B.: warum sollte ein Speicher der Zustimmung des Vermieters bedürfen ?
@@ekkiwege1030 dann haben wir die Artikel unterschiedlich verstanden. In den Artikeln heißt es ja, dass man jetzt auch nur den Speicher im Marktstammdatenregister eintragen müsse.
Und selbst wenn es so wäre wie du es verstanden hast, dann ist es ja so, dass diese "Verschlechterung" nicht neu ist, sie ist die ganze Zeit schon so im Vergleich zu Anlagen ohne Speicher.
Weil die Privilegierung nur für Steckersolargeräte gilt und nach den Definitionen (grob im EEG und fein dann in der Produktnorm) gehört ein Speicher nicht zu einem Steckersolargerät.
Aber das habe ich dir doch auch schon vor drei Wochen in meinem Video über den Entwurf der Norm geschrieben.
Vielen Dank für die geduldigen Erläuterungen!
@@wiona33 ich habe zu danken
Hallo, eigentlich macht es nur Sinn, Batterien zu erfassen (um sie später evtl. mal als Regelleistung zu betreiben ), wenn Sie NICHT durch einen 800VA Wechselrichter "gedrosselt" sind. Alles andere ist m.E. reine Sammelwut und sollte unterbunden werden.
Wieso? Mit den neuen Entwurf kannst du eine Anlage bauen welche so viel Kapazität hat, dass du rund um die Uhr 800VA in dein Haus speisen kannst, was du ja heute nur mit 600VA machen kannst. Also macht es schon Sinn das zu erfassen für die Planung und Vorrausbrrechnungen.
Als Sammelwut wird es nur von Leuten bezeichnet, die keine Vorstellung der Wirkung auf die Netzstabilität von 100 tausenden Speichern (Tendenz steigend) haben.
@@sore4803 Wir reden hier nur von Speichern in Balkonkraftwerken hinter einem 800VA Mikrowechselrichter, den 90% der Besitzer per Shelly 3EM so steuern wollen, dass nicht eine kwh eingespeist wird. Die einzige Wirkung auf die Netzstabilität ist, dass der Besitzer als Stromkunde (im Sommer) ausfällt.
Und jeder dieser Leute ist dann nicht vorhersehbar und jeder dieser Leute kommt bei Schwankungen im Netz schlagartig wieder als Verbraucher mit hinzu.
Das ist ja so, als wenn ich meinen Metzger vorab informieren müsste, wenn ich beabsichtige, Veganer zu werden. Im Rahmen der Energiewende müssen halt alle lernen, mit einem schwankenden Bedarf umzugehen. Mein Bedarf ist übrigens so wie immer, nur der Bedarf aus dem Netz hängt neuerdings auch von den Sonnenstunden ab, auf die ich keinen Einfluss habe. Im übrigen: Ein nach dem Prinzip der geregelten Nulleinspeisung betriebener Speicher trägt wohl tendenziell eher zur Glättung des Bedarfs bei. Wieso wehren sich die Stromkonzerne also so gegen Speicher? Der wahre Grund ist schon klar: Unter dem Deckmantel der Deckung des Stand-By-Verbrauchs hatten die Stromkonzerne gehofft, der dumme Verbraucher würde am Tag stundenlang 600 Watt kostenlos ins Netz einspeisen. Dank der Schwarmintelligenz findiger Bastler und Hersteller ist dieser Schuss allerdings voll nach hinten losgegangen. Das müssen einige Herrschaften erst noch verdauen.
Hallo Christian,
Aufgrund deines Videos habe ich vor einigen Tagen meinen Netzbetreiber (Netze-BW) angeschrieben und nachgefragt, welches Formular sie für die Meldung des Speichers benötigen. Gestern kam die Antwort, dass die Änderung (Umstellung Balkonkraftwerk auf mehr PV-Leistung plus Speicher) ihnen mitgeteilt und hinterlegt wurde. Ein Formular wurde nicht angefordert. Im MaStR steht seither für den Speicher "geprüft". Es gibt also wohl Netzbetreiber, die das recht entspannt sehen und dafür keine weitere Daten benötigen.
Gruß Andreas
@@andreasseifert9176 hallo Andreas, das ist ja erfreulich zu hören. Aber auch erst auf Nachfrage.
Manchmal ist die Basis vernünftiger als die Oberen in ihren Arbeitskreisen.
Es gibt Netzt Betreiber die sich sofort melden und dir das Anmeldeformular zusenden. Ich habe das am Anfang auch nicht gewusst. Danke für die Aufklärung! Viele Grüße Detlef
@@bikevanlife so könnte das bei dem einem Speicher wo die Prüfung schon abgeschlossen war auch gewesen sein
Danke!
@@wiona33 vielen Dank 😊
Endlich sieht man Euch mal zusammen 😂
🤣🤣🤣
Was macht man wenn man einen Speicher selbst gebaut hat?
@@klauseisenmenger5949 das selbe
Wird verboten werden.
@@erwa8729 Denke ich auch oder es wird eine Abnahme durch ein Elektromeister Betrieb gefordert. Manchmal ist es erforderlich keine schlafenden Hunde zu wecken! Es ist doch definitiv ausreichend wenn man ein BKW angemeldet hat ob jetzt mit oder ohne Speicher mehr als dato 800W gehen doch eh nicht ins Netz.
Das selbe.....?
Mit welchem Zertifikat.
Hersteller DIY ???
@@berndall-androit7918 wenn du einen Speicher selbst gebaut hast, hast du Datenblätter der Zellen, Datenblätter des BMS und Datenblätter des eventuellen AC Ladegeräts und für den Wechselrichter hast du auch alle Datenblätter und Zertifikate.
Somit hast du alles was du auch bekommst wenn du einen konventionellen PV Speicher mit integriertem Wechselrichter fertig kaufst. Nur halt alles einzeln und nicht alles als ein Stück Papier.
Wie ist dass eigentlich? Bei mir kommt hier und da mal ein neues Modul dazu oder mal weg. Und vom 600er Lumentree auf 800er gewechselt. Hab nix gefunden im Marktstammdatenregister für kleine Änderungen.... Muss ich jedesmal alles komplett neu anmelden? Wollte auch eine dritte 25,6v 100ah erweitern. Wie machst Du da bei Deinen Änderungen?
@@NERD2k1 alles immer neu
@@DerKanal okay das is ja doof 🤪 danke Dir 🙏
Bedeutet das, man muß, wenn sich die Anzahl der Module ändert, die alte Anlage löschen und dann eine neue anlegen ??
@@klausnull5336 da du diese Änderung der vorhandenen Anlage machen kannst, bleibt dir nichts anderes übrig.
Wenn ein vorhandener Gabelstapler bzw. dessen Batterie mit einer Kapazität von 11,5 kw (Blei-Säure) täglich geladen und entladen wird, und zwar mit Solarstrom, gilt der als Speicher oder ist das nach wie vor ein Gabelstapler???
@@Hans-GeorgBischof das kommt darauf an wohin die Energie entladen wird, also wenn sie in den Motor des Gabelstapler geht ist sie natürlich nach wie vor ein Gabelstapler.
Wenn ein Lifepo4 - Speicher ein Boot antreibt und somit ortsveränderbar ist und zu Hause geladen wird, gilt er denn auch als Speicher ???😂😂- Diese Konstrukte sind im Streitfall schwer dingfest zu machen. Es gibt Lücken im System. Viele Grüße 🖖🏼
Danke für die Erklärungen. Wie wäre denn dann das Thema mit Zustimmungspflicht des Vermieters? Wäre das dann wieder die Möglichkeit für den Vermieter wenn er keine Lust auf ein Balkonkraftwerk hat hierüber die Ankage zu verbieten? Ansonsten schön erklärt. Schön wäre es halt wenn das in Zukunft alles über ein Portal eingegeben werden könnte. Zusätzliche Formulare teils noch per Post zu versenden finde ich in der heutigen Zeit schon ziemlich überholt....
Sehr gerne.
Zustimmung des Vermieters ist nur nötig wenn du eine Anlage verwenden willst, welche nicht den Vorgaben aus dem EEG entspricht.
Dein Vermieter darf nur bei Anlagen wie sie im EEG definiert sind nur bei triftigen Gründen den Betrieb verweigern, bei allen anderen darf er immer verweigern.
Bedeutet dass dies weder jetzt noch zukünftig mit den derzeitigen Regelungen bzw Vorschlägen ohne Zustimmung des Vermieters möglich wäre das BKW auch inklusive Akku zu betreiben. Kann man nur hoffen dass dies noch angepasst wird um alle Mieter zu stärken. Einen wahren Grund bzgl des Speichers kann es aus Vermietersicht ja nicht wirklich geben. Informationspflicht wäre wegen den bürokratischen Vorgaben noch nachvollziehbar aber Zustimmungspflicht finde ich sehr grenzwertig.
@@alexjustdoit2255 richtig, nach heutiger Gesetzes und Norm Lage und nach den Stand heute geplanten Dingen, musst du immer, wenn es kein Steckersolargerät ist die Zustimmung haben.
Hallo, wenn ich den Umbau meines alten Ballonkraftwerkes auf Eigenbau Anlage < 600 VA mit Speicher anmelden möchte, ist also:
1. Ein neuer Antrag (nicht Änderung) im Marktstammdatenregister als Solaranlage (nicht Balkonkraftwerk) nötig?
2. Eine neue Meldung beim Netzbetreiber als Solaranlage (nicht Balkonkraftwerk) nötig, ggf mit Hinweis, dass die alte Anlage umgebaut wurde und nicht mehr vorhanden ist?
3. Die alte Anlage muss nicht im Marktstammdatenregister abgemeldet werden?
Da du keine Änderungen vornehmen kannst, musst du alles alte Stilllegen und dann neu melden.
Vielen Dank für das interessante Video. Eine Frage stellt sich mir aber noch immer. In den TAB steht doch, dass ich nur anmelden muss,wenn ich ins Netz einspeisen. Was ist wenn ich dafür sorge, dass niemals ins Netz eingespeist wird („Nulleinspeisung“)? Also muss ich es einfach anmelden, aber es darf nicht abgelehnt werden, da es keine Zustimmungspflicht gibt?
@@michaelstreit6338 sehr gerne.
Nulleinspeisung gibt es zwei Lösungen, mathematische 0 oder physikalische 0. Bei der mathematischen musst du physikalisch immer in das Netz speisen. Bei der physikalischen 0 musst du nicht einspeisen. Aber kannst bei der physikalischen 0 definitiv bestätigen dass du nie in das Netz einspeist?
Aber dort steht anmelden immer, aber Zustimmung brauchst du nur wenn auch Einspeisung erfolgt.
@@DerKanal Danke für die Antwort! Stimmt, da kommen ja die 3 Phasen ins Spiel...
@@michaelstreit6338 genau
Deutschland ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.
Wieso? Weil die Schreiber der Zeitungen nicht wissen wie es "richtig" ist? Oder weil die anderen Länder mit ihren deutlich strengeren und aufwändigeren Vorgaben den Nutzern deutlich weniger Spielraum bieten?
wie du hier deutlich zu erkennen gibst
Die Meldungen im Stammdatenregiester wird an den lokalen Stromversorger weiter gegeben. Mein Stromversorger hatte die Anlagemeldung bereits gekannt als ich beim Stromversorger erschienen bin. Aktuell sind alle Stammdaten(PV Anlage und Balkonkraftwerk) "ungeprüft" oder "Prüfung nicht vorgesehen". Ich habe jedoch überall ein Abnahmeprotokoll.
Der Speicherwechselrichter wurde bei mir nicht mal auf In Betrieb gesetzt, weil dieser nicht aktive einspeisst, sondern nur den Eingenbedarf aus der Batterie decket.
@@andrejlnnk richtig, sage ich ja im Video, beim Punkt was die Netzbetreiber Prüfung bedeutet.
Danke für die Aufklärung 👍
@@BackboneNF sehr gerne 😊
Ändert alles nichts daran, dass es den Netzbetreiber einen Sch..dreck zu interessieren hat ob ich eine Batterie vor den 800VA Wechselrichter schalte oder nicht. Die 2 KWp-Grenze ist m. E. auch ziemlich sinnbefreit.
@@Chivey4 wieso hat es den nicht zu interessieren?
@@DerKanal Der 800 VA WR ist ja angemeldet und der NB muss damit umgehen. Der Speicher erhöht nicht die Einspeisung und hat auch sonst keine Auswirkungen auf das Netz hinter dem Hausanschluss, Einsparungen des Betreibers mal außen vor. Zudem kann der NB den Speicher weder steuern oder anderweitig netzdienlich einsetzen. Außer willkürlich Daten zu sammeln tendiert die Meldung beim Nutzen gegen 0. Da kann man gleich den Bestand an AA Batterien melden, wäre auch ein schönes Formular aber trotzdem sinnlos.
@@Chivey4 natürlich hat der Auswirkungen, es ist vom Netzbetreiber nicht vorherzusehen wann du die Energie aus Speicher holst.
@@DerKanal Das ist doch Haarspalterei und kein Argument. Beim 800 VA WR kann der NB das auch nicht vorhersehen. Der weis halt nicht ob ich ne O/W-Anlage oder ein Nord-/ Süddach belegt habe und wie die Verschattungssituation bei mir ist. Das Argument ist theoretisch verständlich aber völlig irrelevant. Es betreibt niemand einen Speicher um ins Netz einzuspeisen, es sei denn man möchte gleich sein Geld einfach verbrennen. Es gibt keine Netzbelastung durch Speicher an 800 VA Balkonkraftwerkwechselrichtern, die Regelungen zum Speicher sind einfach Lobbyhumbug und Datensammlungswut. Die 800 VA zum Schutz des unwissenden Endverbrauchers und im Sinne des Brandschutzes kann man ja nachvollziehen, die Meldepflicht eines Speichers davor allerdings nicht. Wann ich die Energie aus dem Speicher bei mir im Haushalt verbrauche geht den NB halt immer noch nichts an.
Mir scheint, es ist eine neue deutsche Tugend nur diejenigen Regeln zu beachten, die der ganz persönliche Interessenlage gerecht werden oder für die es empfindliche Sanktionen gibt...
21:50 kann ich wirklich noch ein BKW installieren mit mehr als 2kWp nur dann nicht mit vereinfachter Anmdldung nur im Marktstammdatenregister sondern dann wie bisher Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatrnregister? Bin verwirrt.
Stand heute, mit einem 600VA Wechselrichter, ja
@@DerKanal Das ist ja interessant. Das heißt ich könnte mein im Januar 2023 installiertes und korrekt im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber angemeldetes BKW auch heute noch aufrüsten auf sagen wir mal 7x450 vorausgesetzt der Wechselrichter kann mit der höheren Leistung der Module umgehen und ist auf 600 VA begrenzt. Ich Frage deshalb weil ich hin und her überlegt habe einen Speicher zu installieren der sich aber mit den bisher installierten 3x345 Watt nicht so richtig gelohnt hat. Ich habe natürlich das Video zum Hoymiles Speicher gelesen und fände den top als Ergänzung.
@@wiona33 ja, mit den AR-N4105 Formularen, durch Ausnahme 5.5.3 kannst du 600VA Anlagen mit "unendlich" viel Modulleistung aufbauen.
@@DerKanal Vielen Dank!
@@wiona33 gerne
Es hieß, Inselanlagen sind nicht meldbar. Das Formular zur VDE-AR-N 4105:2018-11, Nummer E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen enthält eine Angabe zu Inselbetrieb. Ist das nicht damit gemeint?
@@erwa8729 nein, damit ist gemeint ob die Netzparallel Anlage inselfähig ist.
@@DerKanal ahhh. Schade. Rein theoretisch sollte der Netzbetreiber aber schon ein Interesse haben, dass ihm das gemeldet wird.
@erwa8729 ja, weil ein Insel den Netzbezug reduziert, aber ist halt nicht so
@@DerKanal Hab noch ein Kurzvideo von "Solarmodule-Gladbeck" gesehen, der hierzu eine Stellungnahme von der BNetzA vorliegen hatte. Die beschreiben Inselanlagen so, dass jederzeit technisch und physisch der Kontakt zum Netz ausgeschlossen werden muss, also gar kein Netzanschluss in der Nähe. Ohje. Es macht mich kirre.
@erwa8729 das ist doch unmittelbar und mittelbar. Es darf keine Einspeisung in das Netz möglich sein, wie würdest du z.B. sonst eine USV Anlage betreiben wollen?
Hallo Christian,
erst einmal vielen Dank für das gute Video, das etwas Klarheit in den aktuell mehr als verwirrenden Jungle aus Normen, Vorschriften und Veröffentlichungen bringt.
Die erwähnst die TAB, aus der nach deiner Ansicht eine grundsätzliche Anmeldepflicht für Speicher hervorgeht. An dieser Stelle verstehe ich die TAB etwas anders. Es geht nach meinem Verständnis um Speicher, die ihre Ladung aus dem Netz beziehen. Denn die Fußnote 3 verweist auf Abschnitt 3 Nr. 37 wo es heißt: "Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie hinsichtlich der Stromentnahme (Einspeicherung) mit einer Bemessungsleistung > 4,2 kW". Es geht also um die Netzbelastung beim Laden eines Speichers aus dem Netz. In der Tabelle stehen ja auch kW und nicht kWh. Die Balkonkraftwerksspeicher fallen zumindest nicht in die Speicherkategorie der TAB.
Das ändert aber nichts daran, dass - wie du richtig dargestellt hast - Speicher grundsätzlich angemeldet werden müssen auch wenn das MaStR etwas anderes vorgaukelt. Die Anmeldepflicht ergibt sich aus der VDE-AR-N 4105 und dem FNN-Hinweis "Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz".
Wenn der Entwurf zur Überarbeitung der VDE-AR-N 4105 so bleibt, dann gibt es tatsächlich eine Vereinfachung für Balkonkraftwerke mit Speicher in Anlagen mit Samax
Hallo Walter, danke dir.
Diese Fußnote ist für die extra Regelungen nach EnWg Paragraph 14a.
Grundsätzlich sind Speicher meldepflichtig nach der Tabelle.
Ja auch das ist natürlich richtig, aber mein Elektriker der meine Haus vor 10 Jahren gebaut hat, sagte das er nicht beim Netzbetreiber gemeldet ist für PV. Vielleicht muss ich mal noch weiter recherchieren …soweit ich zumindest mit bekommen habe ist hier die EWE sehr bürokratisch und vergleichbar wie Beamtentum. Warte ab ob ich eine Antwort vom Sonnenladen bekomme… wie gesagt es muss Verhältnis zwischen bleiben Ausgaben für ein neue. Wechselrichter und Modulen Kabel etc. und Kosten der Inbetriebnahme. Man kennt immer eine Elektrofachkraft …doch dann ist einen zu finden der Anmelden dar und Inbetriebnahmen der Anlage darf ist ein Problem.
Entweder ist dein Elektriker beim Netzbetreiber eingetragen oder nicht. Diese Eintragung bezieht sich nicht auf "nur das" oder "nur das andere".
Die Anmeldung einer PVA (nicht BKW) durch den Elektriker ist derart kompliziert und bürokratisch aufwändig, 😮daß dieses von den meisten " normalen" Elektrikern verweigert wird (die verdienen ihr Geld nicht gerne am Schreibtisch/PC)... sodaß mein Elektrikermeister seine eigene PVA errichtet hat, aber durch einen PV erfahrenen Elektriker anmelden ließ😢
@@obsoleszenzneindanke8562 hat er dir das so gesagt? Ich denke es hat eher den Grund, dass es sicherere ist diesen Weg zu gehen, weil wenn du selbst deine eigene Arbeit abnimmst und meldest könnten Zweifel aufkommen.
Wie siehst Du eigentlich folgende Produkte bezüglich Registrierungspflicht nach Marktstammdatenregister "Speicher":
- Powerstation
- Außenlampe mit kl. PV Modul, Akku und Netzteil
- Bedientablet fürs Smarthome, fest in der Wand oder an Treppe verbaut
- Akkuwerkstattfluter an der Decke mit Ladekabel
o.ä.
@@U_H89
1. Wenn sie zum einspeisen genutzt wird: Meldepflicht
2. Ist eine netzgestützte Insel. Netzgestützte Insel müssen nicht angemeldet werden, außer sie können Einspeisen.
3. Ist ein Verbraucher mit einer geringen Leistung
4. Ist ein Verbraucher mit einem Akku welcher aus dem Netz mit geringer Leistung geladen wird, nicht meldepflichtig, außer du kannst mit dieser Lampe einspeisen.
@@DerKanal laut FAQ geht es nicht um die Einspeisefähigkeit, auch USV und Notausgangsbeleuchtung sind u.U. meldepflichtig.
Auf die Frage "Müssen Stromspeicher registriert werden?" heißt es im FAQ:
Ja, alle Einheiten, die Strom oder Gas speichern und mittelbar oder unmittelbar an das Netz angeschlossen sind, müssen registriert werden. Dies gilt insbesondere für Batteriespeicher im Zusammenhang mit einer Solaranlage. Speicher müssen separat im MaStR registriert werden. Es handelt sich ebenfalls um Erzeugungsanlagen.
Die Frage unter welchen Voraussetzungen Batteriespeicher, die als ortsfeste Notstromaggregate oder Stromerzeugungseinheiten zur unterbrechungsfreien Stromversorgung oder Sicherheitsbeleuchtung eingesetzt werden, registriert werden müssen, wird in folgendem Dokument durch die Bundesnetzagentur konkretisiert: (PDF-Datei)
@@U_H89 genau, damit passt das ja zu meiner Antwort. Siehe PDF Datei am Ende
@@DerKanal okay, das interpretiere ich anders. Siehe letztes Beispiel im PDF; dort wird die USV zur Eigenverbrauchserhöhung eingesetzt. Das könnte (je nach konkreter Nutzung) alles auch auf meine vier Eingangsbeispiele zutreffen 🤷.
@@U_H89 deswegen schau in die PDF Datei welche du am Ende erwähnst.
Mal eine Frage: Ich habe ein Stecker-Balkonkraftwerk (800W). Ich hatte jetzt die Idee, die DC-Zuleitung zu splitten und einfach noch an einen zweiten Wechselrichter/Laderegler zu hängen. Mit dieser "parallelen Inselanlage" würde ich hin und wieder gern mal eine Powerbank oder eine Jackery laden, oder dergleichen. Würde das prinzipiell gehen?
@@w-hisky wenn du nicht Splittest sondern entweder oder machst, dann ja
@@DerKanal Ok, das wäre ja aber zu simpel. 😅 Warum sollte ein Split nicht gehen? Nach meinem Verständnis, würde im Parallelbetrieb etwas DC-Stromstärke weniger ihren Weg in den normalen Einspeise-Wechselrichter finden. Wäre ja ähnlich, wie wenn etwas Schatten ist. Wo siehst Du hier einen Unterschied?
@@w-hisky weil sich die beiden MPP Tracker gegenseitig beeinflussen, der eine will eventuell die Spannung hoch regeln und der andere will dann wieder runter regeln usw usw usw
@@DerKanal Nagut, aber dieses Hoch- und Runterregeln findet ja *im* Gerät, *nach* dem Eingang statt. Das hat doch keine Rückwirkung auf die Spannung, die aus dem Solarmodul kommt. Die ist doch durch die Physik, bzw. die Bauform festgelegt. Alles andere muss sich danach richten. Oder habe ich hier etwas falsch verstanden? 😳
@w-hisky ein PV Modul ist eine Spannungsquelle welche je nach Stromabgabe eine andere Spannung ausgibt, das macht der MPP Tracker, dadurch verändert sich die anliegende Spannung am anderen Tracker und dieser will dann auch nachregeln.
Hallo Cristian, ist es von vorteil meine anlage (2490Wp-5120wSpeicher-Sun600) jetzt noch nach dem `alten´ VDE-AR-N 4105:2018-11 anzumelden, oder auf die neue fassung zu warten?
@@huckybear1747 wenn du wartest wird es einfacher, weil nur eine DIN A4 Seite
@@DerKanal Kann ich da auf die Nase fallen weil ich die Anlage ohne Elektriker instaliert habe? Oder bleiben die gleichen Regeln der VDE-2018-11 nur kürzer so wie im Video beschrieben. 600VA mit mehr als 2000Wp und Speicher immer noch ohne Elektriker? und zum schluss wann kommt die ´eine DIN A4` deiner meinung nach.
@@huckybear1747 wenn sich nichts ändert kommt es so wie im Video gezeigt, ist aber halt nur der Entwurf.
Vor Mitte 2025 wird das nichts.
Kann ich da auf die Nase fallen weil ich die Anlage ohne Elektriker instaliert habe? Oder bleiben die gleichen Regeln der VDE-2018-11 nur kürzer so wie im Video beschrieben. 600VA mit mehr als 2000Wp und Speicher immer noch ohne Elektriker? und zum schluss wann kommt die ´eine DIN A4` deiner meinung nach.
Das habe ich eben doch schon beantwortet
@@DerKanal Oh, Sorry.
@@huckybear1747 kein Problem
Mein Speicher ist Mobil,muss ich den Speicher immer wieder an und ab Melden?Braucht mein Speicher eine TÜV Abnahme wenn er im Camper mitgeführt wird?
Was passiert mit dem Speicher im Europäischen Ausland bei einer Nutzung im gemieteten Ferienhaus,oder eigenen Ferienhaus?
Frage 1: Nein, es reicht wenn du ihn einmal anmeldest.
Frage 2: nein, aber er wird bei der Hauptuntersuchung mit betrachtet
Frage 3: im gemieteten Ferienhaus: musst du den Vermieter fragen wie die Auflagen dort sind. Im eigenen Ferienhaus: musst du rausfinden wie die Auflagen in diesem Land sind und kannst dann dort den Speicher auch anmelden, aber höchstwahrscheinlich mit einem örtlichen Elektriker und dazu noch (je nach Land) mit einer Besichtigung durch die örtliche Feuerwehr.
@@DerKanal oder zu Frage 3, auch nach dem 3 Versuch zu erklären was man will, verstehen sie nicht was der deutsche da von ihnen will und sagen irgendwann genervt, man junge mach doch einfach und nerv nicht.....🤣🤣
@@nhuck_corris8885 möglich, aber dann muss man auch mit den Konsequenzen leben
@@DerKanal "Das Leben ist eines der risikoreichsten..."🤷♀
@@nhuck_corris8885 richtig
Ich frage mich gerade,wie man feststellen kann,dass man einen Speicher nachträglich zu einem registrierten BKW in Betrieb hat?
Z.b. durch Messungen oder durch übermittelnde Zähler
@@DerKanal oki....Sind also alle Zähler die getauscht werden,bzw von einer großen PV die ordnungsgemäß Vergütung usw bekommen ,alle aus der Ferne abrufbar??
In der Nacht könnte ich es verstehen ,wenn man Einspeisung messen würde ,aber am Tag,kann man Solare Einspeisung durch Batterie Einspeisung unterscheiden?
Never...glaube ich!
Durch die intelligente Steuerung ,bzw zendure und shelly....wie kommt dann eine Einspeisung zustande ??
Ich bin gerade max verwirrt ....
@@DerKanal sind den alle neuen Zähler übermittelnd?
Oder werden die alten Zähler irgendwann mal überprüft und mit Software ausgelesen?
@@Amagosa0815 nein, nicht alle. Alle digitalen Zähler werden alle 8 Jahre ausgetauscht und was dann damit gemacht wird überlasse ich deiner Fantasie 😉
@@DerKanal 🫣👍👍schönen Sonntag
Ab wann kann man das neue Formular zur Anmeldung beziehen?
Sobald aus dem Entwurf eine gültige Norm gewurden ist
Danke für die Rückmeldung. Das war extrem informativ.
@@natur.rabauken8777 gerne
Also ich hab‘s überprüft: mein Lumentree-Wechselrichter besitzt keinerlei Speicher. Zwar habe ich in meinem System einen Akku verbaut, aber den muss ich eindeutig dem Victron-Solarladeregler zuordnen, da dieser ohne Akku gar nicht arbeiten kann. Und dass ich die Möglichkeiten meines Systems, z.B. geregelte Nulleinspeisung, nutze, wird mir ja wohl kein Wahnsinniger dieser Welt verbieten wollen.
@@bernhardfritz ok 😅
Mega , weil ich genau das gerade brauche die Infos :)
Gerne
aber Inselanlagen sind immer noch nicht meldepflichtig... oder hat da sich wat geändert... 🤔🤔🤔
@@faulersack5364 solange es wirklich eine Insel ist, ist und bleibt (stand heute) alles wie gehabt
Hier geht es um Kleisterzeuger bzw. Kleinstspeicher. Niemand, der einen Netzanschluß hat, betreibt damit eine Inselanlage.
@@sore4803 ick habe eine kleine inselanlage... 🤔😳🙄 und bei Bedarf tackere mein ecoflow wechselrichter dran... Meine Anlagen zusammen haben nur 370wp an solar...
@@sore4803 Für die Inselanlage gelten aber die Leistungsgrenzen für ein Steckersolargerät nicht mehr. Man kann also größer bauen, sofern vom Platz her möglich.
@@lennartb7303 ja kannst Du, aber wie gesagt, nur wenn Du keinen Netzanschluß hast. Nur dann ist es eine Inselanlage.
Sehr gut das du mal Erklärst wie das in der 4105 gedacht ist. Es scheint mir so, dass bei den Kleinspeichern aktuell irgendeine Kampagne gefahren wird, damit die mit Stecker und AC Kopplung dann im EEG noch stärker reglementiert und begrenzt werden.
Selbst einige große TH-camr sind da auf den Zug aufgesprungen und lamentieren plötzlich ohne technischen Hintergrund von 'komplizierter' Extraanmeldung für Speicher und rufen zu entsprechend technisch unqualifizierten Kommentaren zur Norm auf. Mir ist noch nicht klar welche Interessen dahinter stecken. Bei der 800W Wechselrichterleistung war das ja auch ein Schuss ins Knie, da dadurch im EEG die 2kWp Grenze eingeführt wurde und nun im Entwurf der Produktnorm eine generelle Begrenzung auf 120% (auch die mit 600W) stand.
Das habe ich vor zwei oder drei Wochen eigentlich schon mal getan. Aber dann ging das plötzlich los dass viele den Entwurf "schlecht" gemacht haben.
Die Begrenzung im EEG war unumgänglich weil das EEG nunmal nach Bruttoleistungs-Logik funktioniert. Mehr als 4 Module sind auch kaum als laienbedienbares Steckersolargerät zu betrachten. Und bei den Speichern geht es darum, die Entbürokratisierung an das Balkonkraftwerk anzugleichen. Schließlich ist technisch egal, aus welcher Quelle die Energie stammt, solange sie netzseitig soweit begrenzt ist, dass sie sicher ist. Die 4105 hätte das tun sollen. Stattdessen wird wieder ein neuer Graben ausgehoben. Das ist eine Verhinderungstaktik. Schade, dass das hier nicht gesehen wird. Und der Drops mit der Modulleistung in der Produktnorm ist noch nicht gelutscht. Wir sind dran.
Neu ist der Graben doch nicht, er existiert schon die ganze Zeit, er wird nur deutlich kleiner mit dem neuen Entwurf
Ortsveränderbare Speicher müssen doch weiterhin nicht registriert werden? Ortveränderbar heißt, dass er mindestens alle sechs Monate 1x bewegt werden muss.
@@ThorstenWithP aber Speicher welche dazu genutzt werden einen Wechselrichter zu speisen welcher netzparallel arbeitet schon.
EDIT: Ab 20:18 gehts um die Neue. --- ALT: Hierfür braucht man ja ein Jurastudium. Furchtbar. Mehr Anarchie wagen.
@@AncapDude deswegen wird ja mit dem neuen Entwurf alles einfacher
@@DerKanal Achso ich dachte, das ist der neue Entwurf.
@@AncapDude die eine Seite welche ich am Ende vorstelle ist der neue Entwurf.
@@DerKanal Puh ok ich musste nach 2/3 abbrechen es waren zuviel Verordnungen für meinen Schädel. Hole es nach.
@@AncapDude alles klar 😅
Mein Balkonkraftwerk hat einen zwei Richtung Zähler,Vorwärts und Rückwärts 😂😂😂😂😂
Genieße die Zeit bis er getauscht wird
Dann darf der Netzbetreiber den Verbrauch schätzen, und das bis dahin eingespeiste abziehen, so steht es geschrieben.
@@Einst.Neubauten richtig
@@Einst.Neubauten
Die rüsten vielleicht den Zäher schneller nach, aber sonst nix, auch wenn einige Neider es anders wünschen.
@@Plusquamperfekt0815
Das sollen sie schon seit 2011, was glaubst du den wieviel ein Ferraris gerade mit von der EU geforderten Energiespartechnik mehr zählt! 🤣
Bei uns waren es 700kWh jedes Jahr!
Hallo,
Kann ich in 2025 immer noch einen 600 VA Wechselrichter (und Trucki Stick) mit mehr als 2 kW Modulleistung legal als BKW anmelden? Und mit einem 5 kW Speicher?
@@andreasrattay5909 hallo, wie im Video gezeigt, bleibt die aktuelle Variante so gültig bis die neue Norm aktiv wird.
Nein, das gehtnicht.
@@sore4803 warum nicht?
@@DerKanal Weil seit Mai kein NB mehr die Möglichkeit zur Anmeldung einer solchen Konstellation anbietet. Weil die gesetzliche Obergrenze von 2kW auch hier gilt. Und weil es für Speicher gar keine vereinfachte Anmeldung gibt, siehe Video.
@@sore4803 wie im Video gezeigt, kannst du diese Formulare, die heute gültigen, auch nutzen für eine 600VA Anlage mit mehr als 2 kWp. Kein Netzbetreiber musst diese eigenen abgespeckten Formulare anbieten, jeder Netzbetreiber hätte auch auch einfach auf die VDE AR-N 4105 Formulare Verweisen können.
Weil ja Ausnahme in Punkt 5.5.3 die vereinfachte Meldung dich Laien regelt.
Moin wie ist es wenn ich für den speicher 8 solar panele nutzte ,habe ja zum einspeisen bis 800 watt wehselrichter ?
@@eugenen3827 die Anzahl der Module ist nicht relevant, es geht um die Leistung in Summe
Ja, IMO geht es den Netzbetreiber und den Staat absolut gar nichts an, was ich auf der reinen DC-Seite habe. Die Begrenzung der Modulleistung auf 2000 Wp ist ohne jeden physikalischen oder technischen Grund erfolgt. Wozu soll sie dienen, außer den Leuten das Leben unnötig schwer zu machen, und deren Möglichkeiten zu beschneiden.
Genau so wenig geht es Netzbetreiber und Staat was an, ob ich einen Akku habe, und welche Kapazität der hat. Und die Frage nach der Leistung des Akkus ist physikalisch sowieso völlig sinnfrei, denn der kann Leistung bis zum Kurzschlussstrom abgeben. Offenkundig sind den "Fachleuten" dort nur Akkus mit integriertem WR bekannt. Und wer die Technik so wenig kennt, sollte nicht die Erlaubnis haben, technische Regeln vorzuschreiben.
Relevant sollte für Netzbetreiber und Staat AUSSCHLIESSLICH die Leistung des Wechselrichters sein. Alles andere ist Schikane.
@@tomberger6484 Die Begrenzung auf 2kWp sind ja neu. Ältere Installationen haben Bestandsstandschutz 😉
@@tomberger6484 die 2 kWp Grenze ist eine Grenze bis wann die Eintragung im Marktstammdatenregister ausreichend ist, einfach nur als Grenze. Du kannst, wie ich dir schon öfter schrieb und auch in diesem Video gezeigt habe, mehr Modulleistung aufbauen, dann allerdings, wie seit 2018, mit Meldung beim Netzbetreiber.
Aber nur für 600Watt - oder würde das ganze dann auch mit 800 Watt Wechselrichter Leistung gehen.?
..hmm fällt es immer noch nicht auf 🧐? Wie so sollte man überhaupt netzparallele Anlagen betreiben, noch dazu für "umme"?
Und klar ist auch wegen dem NA-Schutz, daß auch 300, 600-800 Watt Anlagen aus sind, wenn der Netzbetreiber das entsprechende Signal schickt!🤓
Also es lebe "die Insel" das ist nicht ja nicht verboten😊
Nur wenn die Insel eine "Halbinsel" werden soll muss auch diese Halbinsel (=netzparallel) den Vorschriften entsprechen, wie in diesem Video richtig erklärt wird 😶
Richtig
Wer ein alten Ferraris Zähler hat braucht keinen Speicher, sondern ein Steckersolargerät (Balkonkraftwerk
Bis zum Wechsel
@@DerKanal Die Zähler sollen in D bis zum Jahr 2032 getauscht werden. Nur keine Hektik. Und keine schlafenden Hunde wecken.
Wer das BKW nicht fristgemäß anmeldet und den Zähler dadurch zurück drehen lässt, begeht immer noch Betrug, und damit eine strafbare Handlung.
@@sore4803
Strom zu einer anderen Zeit zu verbrauchen als er erzeugt wird ist schwerlich als Betrug zu bezeichen.
Deshalb Speicher, dann findet die Bildung der Differenz erzeugter minus verbrauchter Strom direkt an den Polen der Batterie statt und wird für den Zähler unsichtbar.
To be honest, how to definition all in one product such as anker solix E1600 pro, this product Integrated inverter and battery?
@@Joe-b3m The all-in-one product is the classic storage, i.e. the battery with integrated battery inverter.
@@DerKanal i mean how to register all-in-one prodcut. In fact, energy storage and PV are completely separated
@@Joe-b3m oh, just like any other system with a storage unit and an inverter.
@@DerKanal your mean looks like the split system.
1. also register master and register vde docement?
@@Joe-b3m yes, exactly
Langsam wird es absurd... Wenn der VDE entwurf so durchkommt kann man zum ersten mal ohne zertifizierten elektriker eine PV Anlage anmelden. Wenn die geplante Änderung des EEG durchkommt muss die PV Steuerbar werden, also wohl zertifizierter elektricker oder es muss eine Nulleinspeisung werden....😢
@@schlossDj ja, so sieht es aus
Es ist komplizierter, da die meisten Eigenbau-BKW nicht den Anforderungen der VDE entsprechen und somit auch nicht von der einfachen Anmeldung profitieren können. Stattdessen muss ich nun eine zus. Auswahl treffen und mich ggfs. stärker fremdregulieren lassen.
Würden die BKW-Betreiber und Anschlussinhaber alles korrekt umsetzen, wären die Netzbetreiber mit dem bürokratischen Prozedere komplett überfordert.
Das verstehe ich nicht, wieso ist es komplizierter? Weil mit dem neuen Formular kannst du auch Anlagen anmelden welche nicht der Produktnorm entsprechen.
@@DerKanal Du gehst auch von Deiner Vorkenntnis aus. Der gewöhnliche Nutzer dürfte keine Kenntnis mit dem Umgang haben, noch wissen, welches Formular er jetzt ausfüllen muss. Von Entbürokratisierung kann daher auch gar keine Rede sein.
@@erwa8729 über Entbürokratisierung spreche ich auch nicht, ich spreche von es wird einfacher, weil man deutlich weniger Angaben machen muss.
@@DerKanal Ich verstehe nicht, warum man die Regelungen nicht auf nur das allernotwendigste beschränkt. Und in dem Fall wäre alles unnötig, wenn es nur ein (oder mehr) Mikrowechselrichter wären, welche ein bissel Energie ins Netz Speisen. Alles dahinter könnte egal sein. Aber die Deutschen haben solch eine Art entwickelt, alle Infos zu sammeln und Regularien zu entwerfen, weil gewisse Stellen Angst haben, nichts zu wissen oder steuern zu können. Von einer Bürgerenergiewende und somit Autarkie sind wir somit gleichfalls immer weiter entfernt. Unabhängigkeit wird regelrecht bekämpft. Und selbst für das, was sich Andreas Schmitz einsetzt, dürfte am Ende noch mehr Fremdbestimmung rauskommen. Dann hat der Energieversorger auch noch die Hohheit über sämtlich Anlagen und Akkus.
@@erwa8729 in anderen Ländern darf der Laie gar nichts machen, in anderen Ländern muss die Feuerwehr gucken kommen, die Liste kann man immer weiter fortführen, hier darfst du die kleinen Anlagen selbst machen und musst nur ein paar Daten angeben.
Ich gebe lieber Daten an, als gar nichts selbst zu dürfen.
Ist es eigentlich noch immer so dass man unbegrenzt DC Leistung anschließen kann, sofern man einen 600VA Wechselrichter nutzt ?
@@MoritzBauerBowlerR da die aktuelle Norm noch ihrer Gültigkeit hat, ja. Aber halt auch wie vor dem neuen EEG mit der Meldung beim Netzbetreiber.
@@DerKanal und einen speicher kann man dann auch problemlos mit anmelden?
@@MoritzBauerBowlerR du musst die Formulare nutzen
Moin. Das Video finde ich klasse. Endlich mal aufgeklärt. Was mich jetzt noch interessieren würde wie sich das Ganze bei selbst gebauten Speicher verhält? Bekommt man die auch angemeldet, oder muss ich die in die Tonne kloppen. Gruß HP
Moin, danke dir.
Verhält sich genauso, weil auch für den selbstgebauten Speicher hast du doch Datenblätter der Zellen und des BMS usw. Nur halt mehrere Datenblätter und nicht eines für alles.
Na dann werde ich es mal versuchen.
Na dann werde ich es mal versuchen.
@@prickelpitt 👍🏻
😂 der Anfang war cool 😂
😅🤣👍🏻
Heißt du musst deine riesen Speicher trotz Nulleinspeisung auch beim Netzbetreiber anmelden?
Ja, immer wenn er irgendwie netzparallel hängt
@@DerKanal Was hast du denen geschrieben?
Ich schrieb: ja, immer wenn er irgendwie netzparallel hängt
@@DerKanal ich meine was du dem Netzbetreiber geschrieben hast. ;)
Sehr geehrte Damen und Herren, im Anhang der Mail finden sie die Formulare aus der VDE AR-N4105 inklusive aller Unterlagen zum Speicher und aller nötigen Zertifikate.
Hallo Christian
Danke für dein Video. Das heißt ich könnte über das Formular eine 5kw/p Anlage mit ein paar Victron Laderegler an einem 10 KW Speicher anschließen und dann meinen Hausverbrauch über einen gesteuerten Mikrowechselrichter, zum Beispiel einen Lumentree 800 und Nulleinspeisung versorgen? Ob das Wirtschaftlich ist lassen wir mal außen vor.
Gruß Lutz
Hallo Lutz, ja mit diesem einfachen Formular ist das möglich
@@DerKanaldanke für di Info. Dann wird dies mein Winterprojekt. Bis zum nächsten Video von dir
Musst dann aber bis zu dem Winter nach der Veröffentlichung der Norm warten 😅
Was ist mit DC gekoppeltem Speicher?
Wenn ich zum Beispiel einen Selbstbau Akku habe habe ich ja nur die Zertifikate des Normkonformen Mikro Wechselrichters. Kriege ich den Speicher dann angemeldet oder muss ich den extra off grid betreiben?
Das fände ich blöd.
Und würde, fals es so möglich wäre auch eine Anlage mit auf 800VA gedrosselten Wechselrichter und mehr als 2000W Solarzellen ohne Elektriker Normkonform sein wenn der Netzbetreiber sein ok gibt?
Wäre schon blöd wenn Lösungen die in örtlichen Info Veranstaltungen der Gemeinde vorgeschlagen werden nicht legal durchführbar wären. 😉
Der Vortragende, auch ein Ing., hätte dann ja selbst eine eigentlich nicht normkonforme Anlage.
Bei einem Selbstbau Akku hast du Datenblätter von den Zellen und vom BMS, somit hast du auch alle Daten zur Hand.
Wenn der neue Entwurf durch ist, kannst du, wie im Video erwähnt, dieses neue Formular auch nutzen bzw. musst es nutzen wenn du bei einem 800VA Wechselrichter mehr als 2 kWp Modulleistung Verbaut hast.
Heute kannst du das alles auch machen, allerdings nur mit 600VA Wechselrichterleistung.
Ok danke, im Winter stört eine weitere Drosselung auf 600W sowieso wenig. Selbst mit Speicher wüsste ich nicht wo ich die Fläche herbekommen sollte die auszunutzen. Und von 600VA auf 800VA umzumelden und dann auch umzustellen dürfte wenn die neuen Formulare da sind im Frühjahr ja eigentlich kein Hexenwerk sein.
Danke für die Info.
@@MP-nc2pw gerne
Hallo zusammen, verstehe ich das richtig, dass wenn ich nur einen 600W Wechselrichter habe mehr als 2000w PV Leistung anschließen darf? Falls ja, wie sieht die Anmeldung im Markstammdatenregister dann aus? Grüße Robert
@@Robert-xp4ls dann sieht das im Markstammregister so aus, wie ich es schon in ein paar Videos beschrieben habe, dass du dann die "normale" Variante nutzen musst und nirgends sagen darfst du hast ein Steckerfertige Anlage.
Also so wie vor März 2024.
Der Mieter bestätigt, dass der Vermieter zugestimmt hat?!?
Könnte im Streitfall spannend werden.
Der Vermieter schreibt dem NB, dass der Mieter eine Anlage ohne Zustimmung betreibt, also gegen die TAB verstößt.
NB rückt aus und klemmt den Strom ab 😉.
Deswegen sollte man sich diese Bestätigung schriftlich geben lasse
Alles schönen guten Tag ich Robert Mihaly ich wollte nur nachfragen ich habe die zendure hub 2000 und ab 2000 zweimal ich habe und machtregister registriert hat sich der netzbetreiber bei mir gemeldet und hat mir diese Formular geschrieben was haben sie in der Video beschrieben aber den den netzbetreiber will nicht akzeptiert das ohne ein Elektriker ohne zu schreiben
@@robertmihaly5228 ja, alles soweit richtig. Weil man ja nach dem Vorgehen des Netzbetriebers vorgehen muss
Wo bekommt man z. B. für eine Ecoflow Powerstation ein Zertifikat her? Da geht's doch schon los.
@@brot3933 die EcoFlow Powerstation speist nicht ein, als braucht sie kein Einheitenzertifikat und keine NA Zertifikat. Diese Zertifikate benötigt der Wechselrichter, welcher an die Powerstation angeschlossen wird.
Auch wenn die per AC zusätzlich angeschlossen ist? Das wäre ja top, danke für das Video, erklärst das immer gut
Mir ist nicht bekannt das die EcoFlow Powerstation in das Netz speisen kann.
Danke dir
@@DerKanal So ist es, es funzt nur über den WR
@@Mar-ue2ue 👍🏻
Ich warte mal ab dann sehe ich weiter.......noch ist die Anlage ohne Speicher Angemeldet und wenn der Speicher dazu kommt muss die Alte eh abgemeldet und die neue angemeldet werden.
👍🏻
Moin 👋🏻
Ich habe meinen Speicher im April als Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen.
Seit dem habe ich keine neuen Informationen vom Netzbetreiber bekommen.
Wenn da was nicht in Ordnung ist,werden die sich schon melden .
Mehr weiß ich auch nicht 🤷🏻♂️
Grüße 🖖 👋🏻👋🏻
Und wie ist der Zustand deines Speichers im Markstammregister?
@@DerKanal Steht immer noch auf ungeprüft 🤷🏻♂️
Dann werden sie sich melden wenn du an der Reihe bist
@@DerKanal Alles klar👍
Dann schauen wir mal was da noch kommt... dann machen wir das auch noch 🤔
Aber mal ehrlich, ist schon alles ein bißchen durcheinander.
Wenn ich jetzt kein TH-cam hätte, wüsste ich nicht mal die Hälfte seit meiner ersten Bkw Anmeldung, die ich noch direkt beim Netzbetreiber gemacht habe.
Danke für das Video.
Grüße
Sehr gerne 😊
Schade, das dass nicht schon vor gut einem Jahr gekommen ist. Da hätte ich ein haufen geld für den elektriker gespart. Mein Netzbetriber hat die selbstanmeldung mit einspeisevergütung praktisch unmöglich gemacht.
@@schlossDj meinst du das Video? Weil das einfache Formular ist ja nur ein Entwurf.
Wenn man bei stromnetz Berlin eine PV bis 30 KWP ammelden will steht scho im Portal, das das nur mit Zertifizierten Elektriker geht. Und im Emailvrkeher hat Stronetz Berlin gesagt, das es auch bei 600 VA nur it den ausführlichen anmeldeverfahren EEG vergütung gibt. Da hatte ich dann aufgegebwn. Habe schon längr eine Netz gestützte Insel und wollte halt mit ein SUN 600 wenigsten ein bischen einspeisen...
Der Punkt oben unterstellt also, dass der entwurf so wie von dir beschrieben durch kommt.
@@schlossDj mit den aktuellen Formularen aus der AR-N 4105 kannst du das auch jetzt schon machen, wie im Video gezeigt. Und zum Ende zeige ich dann wie es werden soll, wenn der Entwurf so durchgeht.
@@DerKanalwie gesagt habe ich meinen Netzbetreiber so verstanden, dass er die von mir eh nicht akzeptiert hätte...
@@schlossDj Ausnahme 5.5.3 erlaubt dir 600VA Wechselrichter ohne Elektriker
Mein Speicher heißt Ferraris Zähler
Aber nicht mehr lange
Hallo zusammen
Hallo Christian
Leider hilft mir das Video nicht besonders weiter. Mein selbsgebauter LFP mit 600er lumentree bekommt zwar ne MaStaRegister Eintragung, aber keine Zulassung vom Versorger, da es ja keine Unterschrift vom zugelassenen Elektriker mit Konzession gibt.
Es scheitert an der Unterschrift auf dem E.8 unten rechts.
Meine kleine Anlage steht auf Rädern, ist mobil, aber Netzgebunden und läuft eigentlich nur 5 Monate effizient. Selbst das befreiht mich nicht von der Anmeldepflicht, oder?
Egal wie, es läuft, kann aber nicht angemeldet werden.
@@elektrICH auf E8 steht doch Ausnahme 5.5.3, diese besagt bei 600VA kann die Unterschrift des Errichters entfallen
Stimmt, da steht sie „kann“ entfallen, aber einige Netzbetreiber nutzen ihr Recht und verlangen es.
@@Jafreumich das ist mir nicht bekannt, ich habe bislang von niemandem eine Rückmeldung bekommen, dass es nicht geklappt habe
Diese Änderungen sind, wie zu erwarten, mal wieder totaler Blödsinn.
Also du würdest es lieber so lassen wollen wie es heute ist?
@@DerKanalNein, die Bürokratie muss komplett weg. Dieses "wir müssen alles erfassen was geht um den Leuten dann später ans Bein pissen zu können" geht mir sowas von auf die Nerven. Bei mir hat es im Prinzip aufgehört, als die Gängelung mit der 2000W Grenze für die Panels kam. Dieses kam soweit ich weis auch vom VDE. Dieser Verein gehört entsorgt.
Hallo Christian! Vielen Dank für die Mühe, die Du Dir wieder gemacht hast! 👍🏻
Grundsätzliche Frage: Wie kann ich als Privatperson in einem Formular etwas nach VDE XX.XX bestätigen? Dazu müsste ich doch erst den Einblick haben und auch verstehen, was dort geschrieben steht, oder?
Was den Speicher betrifft: Warum kann man das nicht auch so machen, wie beim BKW? Anmeldung über Marktstammdatenregister, mit allen nötigen Daten, die auch in dem Formular abgefragt werden. Und die übermitteln das auch wieder an den jeweiligen NB und der meldet sich, wenn es noch Probleme oder Fragen gibt bzw. gibt grünes Licht. Weil eine Rückmeldung ans Marktstammdatenregister kommt ja sowieso.
Das wäre doch zumindest eine Zentralisierung der Bürokratie.
LG David!
Weil das nicht beim Solarpaket 1 und den Petitionen enthalten war und somit nicht in das EEG aufgenommen wurde. Und somit da halt vom Gesetz alles beim Alten geblieben ist.
@@DerKanal Also wäre es mit einer nachträglichen Aufnahme, wenn das irgendwie machbar wäre, möglich. Vielleicht sollte man das zusätzlich anstreben...?
@@BlutYyy ich würde das nicht anstreben, weil es dann wieder zu anderen Einschränkungen kommt.
So wie jetzt angedacht musst du nur eine Seite ausfüllen und du darfst eigentlich alles machen wie du es willst, Hauptsache du hast nur in Summe 800VA.
@@DerKanalwenn das so käme wäre es optimal. Lieber ein paar Seiten ausfüllen und es passt so als wenn mann mit irgend welchen teuren Workarounds seine Anlage wesentlich unsicherer grau errichten muss.
Bei Steckersolar muss die sichere schnelle Abschaltung bzw. Trennung vom Hersteller nachgewiesen sein und die Leitung muss zur Leistung Passen. Bei ordentlicher Nulleinspeisung auf 2,5mm2 Extrastromkreis ist es eigentlich egal ob -2000W bis +20W in Kombination mit einem 600VA oder 800VA WR kommen das geht im Rauschen unter, man kann ja auch seine 10W Led Lampe einschalten ohne das Netz gleich zu killen. Eigentlich wäre fürs Netz auch ein Stärkerer WR egal so lange der nur ein bis niedrig zweistellige W einspeist.
Was meinst du hier mit "optimal wenn es so käme"?
falsch. alleine die speicherlimitierung geplant ist schon ein weg in die falsche richtung
Was ist falsch?
Welche Limitierung?
Self Talk 😅 ❤
Da versteht man sich wenigstens immer 🤣😅🤣😅
Wenn Speicher nur bei Einspeisung ins öffentliche Netz zustimmungspflichtig sind, dann sind sie es in der Betriebsart „geregelte Nulleinspeisung“ eindeutig n i c h t, da keine Einspeisung ins öffentliche Netz stattfindet. Somit ist ein Speicher wieder das, was er schon immer war: meine Privatsache.
Hast du eine saldierte oder physikalische 0? Bei der saldierten speist du auf einer Phase immer physikalisch in das Netz ein. Und auch bei einer physikalischen 0 kannst du nicht garantieren das es nie, in keiner Situation, nicht doch zu einer kurzzeitigen Einspeisung aufgrund von Regelträgheit kommt.
Im Moment habe ich noch gar nichts, da mein Lumentree noch unterwegs ist. Aber um des lieben Friedens Willen kann ich auch einphasig arbeiten; die 2. und 3. Phase wird meines Wissens nur vom Herd genutzt, und der läuft im Gegensatz zum Kühlschrank zum Glück nur einen Bruchteil der Zeit. Wenn der Netzbetreiber unbedingt möchte, dass ich nur e i n e Phase kompensiere, dann soll er das so bekommen.
@bernhardfritz aber auch dann hast du aufgrund von Regelträgheit gelegentlich kurzzeitig eine Einspeisung in das Netz.
Aber daraus wird mir ja wohl niemand einen Strick drehen wollen. Von wieviel Wattsekunden reden wir da überhaupt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass deswegen beim Netzbetreiber ein Trafo abraucht. Die Trägheit der Regelung würde ich als systembedingt bezeichnen genauso wie z.B. die Zählerungenauigkeit und hat nichts mit meiner kriminellen Energie zu tun.
@bernhardfritz ich möchte dir nur versuchen zu verdeutlichen das jeder Speicher welcher an einem netzparallelen Wechselrichter hängt unweigerlich, in irgendeiner Art und Weise irgendwann, in das öffentliche Netz speist.
😂 Christian da ist ja wieder viel Bürokratie, ich habe mal versucht meine Speicher offiziell anzumelden da würde mir Netzbetreiber gesagt muss Elektriker machen 🤣 dieser hat mich nur angerufen was den mit EWE nicht stimmt. Eine Tragbare Batterie mit 24V100Ah muss nicht vom Elektriker Inbetriebnahme genommen werden. Es im Sande verlaufen … läuft auch so …egal wie man es macht immer liest jeder Gesetze und Normen anders. Siehe hier die Unruhe im Netz th-cam.com/video/GhqVVXIPz1o/w-d-xo.htmlsi=VEHd67C8gU7QnQvW
Naja, meiner Meinung nach wird es weniger Bürokratie mit dem neuen Entwurf.
Welche Unruhe im Netz?
Naja das keine weiß wohin die Reise hingeht, ich findet es traurig das im Jahr 2024 es nicht möglich ist im Rahmen der Digitalisierung ist eine Anmeldung so zu hinterlegen das beim Ausfüllen beim Netzbetreiber alles verständlich ist.
@@M-eu2ue mit jeder Gesetzänderung oder Änderung einer Norm gibt es neue Wege, mal sind sie "besser" oder "einfacher" wie in diesem Fall hier und mal das Gegenteil. Man weiß nie wo die Reise hin geht.
Ich sehe diesen Entwurf als mega Spitzenklasse an, weil es deutlich einfach wird und du als Bastler mega viele Freiheiten hast, so gar mehr als heute.
Ok das wäre dann auch wünschenswert, habe auch ein Problem wieso es so kompliziert ist bzw Änderung von mehr als 0,8 VA nur möglich Zusammenhang mit einen Zählerschrank nachVDE-AR-N 410 Wechsel ist.
Wenn die technischen Voraussetzungen schon erfüllt sind . Diese vom Elektriker einfach abgenommen werden könnten.
Also eigener Stromkreis zum Storm Verteiler mit FI und Sicherungen auf 2,5mm2.
Nein 👎 man muss kompletten Zählerschrank tauschen mit Anschluss investieren ca 2000 -4000€ mit Anmeldung für eine Leistung von 2400Watt … also was passiert sie laufen schwarz mit Nulleinspeisung. Wir sind ja dankbar da du und der Rest Community hier Lanzen gebrochen habt und es einfach wird. Durch eure Arbeit ist ja er richtig Druck auf dem Kessel das die Politik was umgesetzt hat. Danke 🙏 für eure Unterstützung und Arbeit 😊
@@M-eu2ue bezüglich Zählerschrank: schau dir die TAB Niederspannung genau an und die Ergänzungen von deinem Netzbetreiber, häufig muss der Schrank nicht neu, es kann alles nötige nachgerüstet werden.
Nur die Betriebe wissen das alles nicht, weil das Feld der Elektrotechnik einfach viel zu groß ist und man nicht alles wissen kann.
Mein alter Schrank, bis zum Wasserschaden, war von 1982, ich konnte alles nachrüsten lassen was nötig ist/war für die Änderung der Betriebsart dieses Schrankes, weil es alle Bauteile schon damals gab, somit hat die Anpassung des Schranks inklusive Arbeitslohn unter 500 Euro gekostet, für 3 Zählerplätze, also keine 200 Euro pro Zählerplatz.
😂😂😂😂👍👍
@@johnbob4711 😉
Oh, Du verkündest die geltenden Vorschriften? Das wird nicht gut ankommen.
Bei wem?
@@DerKanal bei alldenen, die bisher geglaubt haben, dass schon alles gut sei, wenn man den Stecker reingesteckt hätte. Und auch bei jenen, die sich über nicht gemachte Aufgaben beim Netzbetreiber beschweren, aber am eigenen Netzanschluss "wilde Sau" spielen. Man möge diese Liste fortsetzen, mir fallen noch einige ein.
@@_Frank_ Ahhh, ja genau die Leute will ich triggern 🤣😅🤣
@@DerKanal Die sind aber sicher der Meinung, die Welt habe sich gegen sie verschworen, obwohl sie ja gar nix falsch gemacht haben.
Der Denkmalschutz des VDE bei ihren Mitgliedern kann mich mal. Im Brand und Personenschutz sind wir dem VDE um 25Jahre vorraus, der aktuelle Stand der Technik sind ihre Normen nicht! Beim Netzbetreiber verwendete ich 2020 ein Zitat vom Götz von Berlichingen, und der Zähler wurde für 140€ getauscht. 🤣
🤩😂😂😂😂😂😂💪💪💪💪
😉
du bist aber in sachen besitzerwechselmeldepflicht auf nen nkompletten holzweg. du bist als neuer vertragsnehmer automatisch der neune kunde, und kannst dich IMMER auf den ISTSTAND der zum umschreibezeitpunkt berufen... du Schlaubi.
Holzweg obwohl es so in deinem Vertrag steht? 🤔
und als nächstes kommt das der Netzbetreiber kostenlos euren Speicher nutzen kann 🤣😂
Ist doch indirekt schon seit 1.1.2024 so, nicht mitbekommen?
@@DerKanalleider nein, hab ich verschlafen, das ist so viel was sich in 1 Jahr an Technik und Gesetzen ändert
Achsooo, ist die Regelung über steuerbare Verbrauchseinrichtungen
@@DerKanalAber das trifft auf den 2kWh Speicher von Balkonkraftwerken wohl eher weniger zu. Die sind ja von Außen nicht Steuerbar und nicht alle WR sind am Internet😉
Das trifft für alle Speicher mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW zu. Und die Steuerung läuft lokal, nicht über das Internet.
Top Video. Mir hilt die Info sehr. Ich bezweifele, dass die meisten BKW-Betreiber das alles wussten und den Speicher richtig angemeldet haben. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist so auch BKW-Speicher mit ca. 4kWh und 6-8 Modulen (2,4-3,4kWh) einfach anmeldbar im MSDR.
Danke dir.
Nein, im Marktstammdatenregister kannst du die abgespeckte ganz simple Variante nur nutzen wenn du maximal 2 kWp hast, darüber hinaus musst du die normale Variante im Marktstammdatenregister nutzen.
@@DerKanal Danke. und dann auch beim Netzbetreiber melden...
@@Michael-jy8vz genau
Moin Christian, das kommt davon, wenn man "Gewaltig Nachhaltig" schaut. 🙃 Lg Max
Moin Max
😉
Zum Glück gibt es auch noch Menschen wie Andreas Schmitz. Setzt sich ein für die Vereinfachung mit Erfolg. Ob es der komische Stecker mit Dose ist und nun geht d er Unsinn weiter mit den Kleinen Speichern. Dabei sind genau die die Lösung. Aber Hauptsache dagegen, noch mehr Bürokratie, Geschäftsführer, blabla
@@skipper967 wieso noch mehr Bürokratie? Hast du das Video verstanden? Ich zeige den "Aufwand" jetzt und den "Aufwand" wie es dann sein soll wenn dieser Entwurf kommt. Wenn du mir jetzt sagen kannst wo es "dann noch mehr" Bürokratie als heute ist, wäre ich dir sehr verbunden.
Und zum "Stecker und Dose", du darfst deine Anlage noch immer nicht per Schukostecker anschließen 😉
Und jede Vereinfachung bringt weitere Begrenzungen und jede weitere Begrenzungen macht es komplizierter.
@@DerKanal
Erstmal noch Dankeschön für das Video. Ich habe halt ein Problem mit der Reglungswut in Deutschland weil es alles behindert. Und ich habe das schon verstanden nur auch so ist es Schwachsinn.
Naja ,ich darf das nicht mit dem komischen Stecker.. Fast alle machen es so außer die ganz genauen. Läuft seit Jahren so , dank der 2 Schutzmechanismen ist das völlig ungefährlich. Ich habe einen Bekannten, Elektroingenieur, hat sich das mit dem Speicher selber gebastelt, läuft super seit einem Jahr. Na klar, der schmeißt alles weg weil er irgendwelche Dinge nicht eintragen kann...
Bin selber Elektrofachkraft seit über 40 Jahren und weiß was ich tu. Hat viel mit Lobby zu tun das ganze . Meine Meinung. Und ich frage mich immer wem schadet es, und wem nützt es. Die Stromkonzerne haben sicher kein Interesse an solchen Konzepten wollen lieber Strom verkaufen. Und der Netzbetreiber gründet dann noch eine Tochterfirma die sich nur mit den Kleinspeichern beschäftigt mit 3 Geschäftsführern :-)
Das die kleinen Speicher genauso vereinfacht werden kommt mit Sicherheit. Tagsüber die Spannung unnötig hochjubeln obwohl der Verbrauch nicht da ist, sinnlos und auch nicht gut .Mit den Kleinspeichern wo die Leute auch selber noch bezahlen kann man viel tun für die Energiewende . Aber dann kommen wieder die ganz genauen . Es geht auch anders ,man muss es nur wollen und es schadet niemanden.
Mein Verbrauch hat sich mehr als halbiert durch solche Sachen.
Na dann bist du ja eigentlich bei mir auf meinem Kanal genau richtig, weil ich zeige dir hier Dinge welche du als Laie darfst, wie du sie trotz allem richtig meldeste, weil es halt einfach Lücken gibt. Mit dem neuen VDE Entwurf und dem neuen EEG kannst du dir eine Anlage mit 6,99999 kWp bauen, einem z.B. 15 kWh großen Speicher und speist 24 Stunden 800VA in dein Haus ein, alles was du nutzt nutzt du und alles andere lässt du dir vergüten. Und was musst du dann dafür machen? Genau 1 DIN A4 Seite ausfüllen, fertig.
Und wieso "Regelungswut in Deutschland"? Hast du dir mal angeschaut wie es in anderen Ländern ist? Auf welcher Grundlage die Normen dort beruhen nachdenken gehandelt werden muss bzw. welche Normen sie einfach so nutzen ohne eigene zu schreiben? Und was für Auflagen und Vorgaben dort auch bei den kleinen Erzeugungsanlagen gelten?
Was soll denn die unsinnige Frage in der Anmeldung bei Marktstammdatenregister nach der "Leistung" des Speichers, der am BKW hängt?
Die relevante Leistung wird ja schon beim Wechselrichter des BKWs angegeben. Ein weiterer Wechselrichter existiert beim BKW in aller Regel nicht. Und die Leistung des Speichers ist nur durch dessen Kurzschlussstrom begrenzt.
Da bringen die "Fachleute" des Marktstammdatenregisters die Begriffe total durcheinander und verlangen unsinnige Daten.
Nicht zwingend, schau dir den Hoymiles MS-A2.
Aber genau dafür ist ja dann die Prüfung durch den Netzbetreiber nötig, um zu schauen ob das was du da eingetragen hast auch passend zu den ist was du ausführlich auf den Formularen eingereicht hast.
@@DerKanal Naja, das ist ein Akku mit integriertem Wechselrichter. Kennen Netzbetreiber, VDE-Autoren und die Ingenieure beim Marktstammdatenregister wirklich nur Akkus mit integriertem WR, so dass sie ausschließlich danach fragen? Wenn die keine Ahnung von der Technik haben, sollten sie keine technischen Regeln vorschreiben dürfen.
Was ist mit jemandem, der ein BKW mit Lumentree WR ohne Speicher ordentlich angemeldet hat, und der nun nachträglich einen Akku dran hängen will. Was soll der denn in die Anmeldeunterlagen schreiben, wo physikalisch völlig unsinnig nach der Leistung des Akkus gefragt wird?
Lustig: im Einheitenzertifikat des Victron-Multiplus wird dieses Gerät als "Energiespeicher mit Umrichter" bezeichnet, OBWOHL dieses Gerät ja gar keinen Speicher enthält und problemlos ohne Speicher betrieben werden kann. Aber damit kann man dann wohl die unsinnigen Anfragen beantworten.
@@tomberger6484 nein, die kennen auch andere Arten, die Auswahlmöglichkeiten habe ich dir ja in diesem Video gezeigt.
@@DerKanal Hab' ich nicht gesehen und auch bei wiederholtem Durchsehen nicht. Ich kann im Formular das BKW anmelden, und da ist ganz unten ein Häkchen zu setzen, wenn man da einen Speicher dran hat. Und dann wird völlig unsinnig nach der "Leistung" des Speichers gefragt, obwohl weiter oben ja schon die Leistung des BKW-Wechselrichters abgefragt wurde.
@@tomberger6484 die VDE Formulare, welche du ja zusätzlich ausfüllen und beim Netzbetreiber einreichen musst
😂😂😂 Ich muss anrufen um eine 5kw Kreissäge zu betreiben??!! Was läuft hier falsch?? Vor gar nicht so langer Zeit waren Häuser mit Durchlauferhitzer bestückt. Und das mit 8 h bis 24 kW.
Wenn das in deinem Vertrag drin steht, dann musst du dieses machen.
Ja, Durchlauferhitzer gibt es heute noch und die mussten schon immer gleich von Anfang an mit gemeldet werden.
@@DerKanal ich sage Mal, bei großen induktiven lasten verständlich. Aber , vieles ist bereits schon ein Schwerer Eingriff in die eigene Privatsphäre und Verletzung des Persönlichen rechtes. Das war früher nicht so. Und mein Haus, meine Sache. Meine Meinung. Unser Netzbetreiber ist hier bereits mehr als kulant und Lösungsansätze suchend geworden. Vor allem wenn man wie ich selbst Elektroinstallateur sowie Anlagenelektriker ist. Da ich unseren Netzmeister kenne, gab es sogar fast Narrenfreiheit, da es auch wie überall kaum Fachpersonal gibt. So das ich sogar Zähler selber verblomben durfte. Das gibt's nicht überall. Und ich betreibe einen 57,5kwh Stromspeicher zum E-Auto laden Insel und Netzparallel, must nur nachweisen daß ich nicht aus den Netz lade. Und der zweite Speicher ist fürs Haus sammt Wärmepumpe, mit 125kwh, ebenfalls Insel und Netz-Parallel möglich. Einmal vor Ort Technische Erläuterungen und ausführliche Technische Besichtigung. Und das wars. Wurden aufgenommen und beim Netzbetreiber eingetragen. Das wars, wenn man vernünftig Arbeit und vom Fach ist geht vieles.
Hallo Christian, danke für das Video, das die Vereinfachungen sehr klar aufzeigt.
Wie verhält es sich mit den Einheiten- und NA-Schutz-Zertifikaten, wenn die VDE-AR-N 4105 abgeändert wird? Die Zertifikate der Wechselrichter beziehen sich beispielsweise beim Lumentree Sun 600 auf die Ausgabe VDE-AR-N 4105: 2018-11 + Correction 1: 2020-10. Muss der Wechselrichterhersteller neue Zertifikate zur Verfügung stellen, wenn die VDE-AR-N 4105: 2024-xx in Kraft gesetzt wird und der Anlagenbetreiber sich auf diese neue Norm beziehen will? Oder ist in der VDE-AR-N 4105: 2024-xx ein "Bestandsschutz" für Zertifikate nach der alten Norm vorgesehen?
Danke dir.
Das kommt drauf an, ob sich was an den Vorgaben für diese beiden Zertifikate ändert. Bislang ist das nicht der Fall. Sollte das der Fall sein, wird es eine Übergangszeit geben, so wie auch 2018. Da gab es auch die Übergangszeit von 4 Jahren bis alle Zertifikate auf den neuesten Stand sein mussten.
Deswegen kannst du ja auch heute sehr viele "alte" Wechselrichter von vor 2018 nicht mehr "neu" melden. Weil die Hersteller dieses Modell nicht mehr herstellen, habe sie dir Zertifikate nicht erneuert.