@@TBury100 Vielen Dank für Ihre Frage! Ja, meine aktuelle Planung lautet: Die letzten vier Einheiten Schuldrecht BT ab Ende November bis Weihnachten; Teaser Sachenrecht kurz vor Weihnachten, inhaltliche Einheiten zum Sachenrecht ab Januar 2021. Vielen Dank für Ihre Geduld!
Keine Ahnung ob er gutherzig ist, darüber mag ich nicht spekulieren. Aber dieser Kanal und die Herangehensweise von Herrn Fries hilft mir sehr beim Wiedereinstieg in Jura.
Was verstehst du denn unter gutherzigen Menschen ? Er versucht anderen Menschen dieses komplexe und geheime Studienfach zu entlarven bzw. zu erklären. Zumindest versucht er es, vor allem aus freien Stücken. Objektiv bedeutet es gutherzig! @@maitai1432
Herzlichen Dank, für die tollen Lehrvideos. Es hilft total, dass man sich die Videos immer wieder ansehen kann wenn man nochmal etwas wiederholen möchte. Es ist schön, dass auch die juristische Lehre endlich mehr digital erfolgt.
Mal neben der wohl unbestreitbaren fachlichen Expertise, will ich auch feststellen, dass Sie wohlmöglich der erste Dozent in den Rechtswissenschaften sind, der mir das Gefühl gibt, den Stoff bewältigen zu können. In meinem ersten Semester sagte mein Zivilrechtsdozent: "Na das war jetzt viel nicht wahr, beängstigend viel. Gut, ich will, dass sie Angst haben". In diesem Sinne: Danke Herr Fries!
Vielen Dank. Sie helfen mir und ich glaube ich kann für die Mehrzahl sprechen sehr mit ihren Online Vorlesungen. Leider werden an meiner Uni nur Textsammlungen und Fälle hochgeladen. Da bietet mir ihre Online Vorlesungsreihe den nötigen Ausgleich. Bitte mehr davon.
Sind die Schuldrecht AT Reihe sowie die Schuldrecht BT Reihe trotz Schuldrechtreform noch aktuell? Ausnahmsweise mal eine sehr angenehme Vermittlung des Stoffs, Vielen Dank !
Es gibt noch alte Schuldrechts-Videos, die ich in Kürze entfernen werde. Die aktuelle Playlist Schuldrecht AT finden Sie unter th-cam.com/video/ajO3uAwmJ40/w-d-xo.html, diejenige zum Schuldrecht BT unter th-cam.com/video/5MXhUXyVyRw/w-d-xo.html.
Vielen lieben Dank für diese großartigen Vorlesungen über die verschiedenen Gebiete ! Bist ein richtiger Geheimtipp werde dich sofort meiner Lerngruppe empfehlen ! Mir ist aufgefallen dass bei dem Schema ab Minute 47 zweimal von rechtshemmenden Einwendungen die Rede ist. Müsste nicht bei Anspruch entstanden vielmehr bin rechtshindernden Einwendungen die Rede sein ?
Sie haben völlig Recht, da hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Bei Punkt 1 muss es heißen: "Rechtshindernde Einwendungen". Vielen Dank für den Hinweis!
Super online Vorlesung ! Hatte heute meine erste Vorlesung im 2 Semester in Digitalform - lief leider nicht so flüssig wie hier ab ! Wann kommen die nächsten Videos?
Hallo Herr Fries vielen Dank für das Video :) ich habe aber noch eine Frage zu den Anspruchskategorien im Verhältnis zu einem unentgeltlichen Gefälligkeitsverhältnis. Angenommen ein Autofahrer nimmt jemanden am Seitenrand einer zB Bundesstraße mit (Tramper o.ä.) und dann baut der Autofahrer einen Unfall bei dem der Tramper verletzt wird. Prüft man jetzt nach den Anspruchsreihenfolgen so würde man ja mit 280 I beginnen, wo die Frage ist ob zwischen den beiden ein Schuldverhältnis überhaupt zustande gekommen ist. Daher muss man ja die Fahrt von einer gesetzlichen Norm abgrenzen. Ich frage mich jetzt aber welchen Schuldverhältnis dies am nächsten steht. Könnte man das Gefälligkeitsverhältnis vom Auftrag §662 abgrenzen um überhaupt einen gesetzlichen Anhaltspunkt zu haben oder gilt für solche Gefälligkeitsfahrten etwas besonderes? oder von was/ wie würden Sie die Fahrt abgrenzen, damit es schließlich nicht zu einem Anspruch aus 280 I kommt. Und die Zweite Frage: ist der Fahrer dann automatisch versichert (Haftpflichtversicherung) gegenüber dem Tramper bei dem Unfall für z.B. 823 I? Weil eine Haftpflichtversicherung ist ja glaube ich gesetzlich vorgeschrieben, sodass er eine haben müsste die die Schäden bzgl dem Beifahrer übernimmt Vielen Dank für Ihre Mühe und beste Grüße aus Köln :)
Ich würde gar nicht groß abgrenzen (manche Korrektoren hassen das wie die Pest...), sondern subsumieren und dann schauen, ob der Sachverhalt unter § 662 BGB passt. Wenn nicht, liegt in der Tat ein Gefälligkeitsverhältnis nahe. Ob die Haftpflichtversicherung auch den Tramper schützt, kann ich nicht sicher beurteilen, weil ich kein Versicherungsrechtler bin, aber ich würde das vermuten.
Die Inhalte des Buchs sind schon weiterhin aktuell, es sind eben nur die §§ 327 ff. BGB neu dazu gekommen. Soweit ich sehe, werden sie in dem Buch noch nicht abgebildet.
Wielviel Vorlesungen / Semester übers Schuldrecht haben denn die Studenten insgesamt an einer Uni ? Ist der ganze Stoff in Ihren Schuldrechts Videos enthalten ?
Das ist von Uni zu Uni sehr unterschiedlich. Meine beiden Videoreihen zu Schuldrecht AT und Schuldrecht BT decken das Wichtigste ab, zusätzlich gibt es an vielen Fakultäten Vertiefungsvorlesungen z.B. zum Kaufrecht, zum Deliktsrecht (bei mir in einer separaten Playlist) oder generell zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen.
Toll, dass Sie jetzt noch mit dem Schuldrecht weitermachen!
Ab Mitte Juli dann Schuldrecht BT und ab Mitte Oktober das Sachenrecht...
Das sind ja wunderbare Aussichten:)
Bester Mann, dieser Friese!! Dankeschön
@@jurapodcast Sehr geehrter Herr Fries, eine Nachfrage: Kommt denn das Sachenrecht noch?
@@TBury100 Vielen Dank für Ihre Frage! Ja, meine aktuelle Planung lautet: Die letzten vier Einheiten Schuldrecht BT ab Ende November bis Weihnachten; Teaser Sachenrecht kurz vor Weihnachten, inhaltliche Einheiten zum Sachenrecht ab Januar 2021. Vielen Dank für Ihre Geduld!
Sehr sympathischer und mit Sicherheit gutherziger Mensch!!!! Danke für Ihre Bemühung und Leidenschaft.
Vielen Dank!
Keine Ahnung ob er gutherzig ist, darüber mag ich nicht spekulieren. Aber dieser Kanal und die Herangehensweise von Herrn Fries hilft mir sehr beim Wiedereinstieg in Jura.
Was verstehst du denn unter gutherzigen Menschen ? Er versucht anderen Menschen dieses komplexe und geheime Studienfach zu entlarven bzw. zu erklären. Zumindest versucht er es, vor allem aus freien Stücken. Objektiv bedeutet es gutherzig! @@maitai1432
Danke für Ihre Videos!
Sind wirklich eine große Hilfe!!!! Bleiben Sie so.
Das freut mich, ganz herzlichen Dank!
Herzlichen Dank, für die tollen Lehrvideos. Es hilft total, dass man sich die Videos immer wieder ansehen kann wenn man nochmal etwas wiederholen möchte. Es ist schön, dass auch die juristische Lehre endlich mehr digital erfolgt.
Gern geschehen, vielen Dank!
Mal neben der wohl unbestreitbaren fachlichen Expertise, will ich auch feststellen, dass Sie wohlmöglich der erste Dozent in den Rechtswissenschaften sind, der mir das Gefühl gibt, den Stoff bewältigen zu können. In meinem ersten Semester sagte mein Zivilrechtsdozent: "Na das war jetzt viel nicht wahr, beängstigend viel. Gut, ich will, dass sie Angst haben". In diesem Sinne: Danke Herr Fries!
Herzlichen Dank für die nette Rückmeldung!
Ihre Vorlesungen sind echt Top !!!!
Herzlichen Dank!
Danke :) man braucht mehr Menschen wie Dich!!! Große Hilfe auch bei den AGBs gewesen. Thank you 🙏
Vielen Dank, das ist sehr nett!
Vielen Dank. Sie helfen mir und ich glaube ich kann für die Mehrzahl sprechen sehr mit ihren Online Vorlesungen. Leider werden an meiner Uni nur Textsammlungen und Fälle hochgeladen. Da bietet mir ihre Online Vorlesungsreihe den nötigen Ausgleich. Bitte mehr davon.
Dem kann ich mich nur anschließen!
Vielen Dank für die nette Rückmeldung, ich gebe mein Bestes!
Vielen lieben Dank für die Vorlesungen, sehr gut nahe gebracht.
Vielen Dank für das Feedback!
Vielen Dank, ich freue mich schon auf die weiteren Videos :)
Ist mir doch etwas zu spät für Jura, morgen schau ichs mir mal an :D
Ich freue mich auf die Vorlesungen!
Danke!!
super video! Vielen Dank.
Gerne!
Sind die Schuldrecht AT Reihe sowie die Schuldrecht BT Reihe trotz Schuldrechtreform noch aktuell? Ausnahmsweise mal eine sehr angenehme Vermittlung des Stoffs, Vielen Dank !
Es gibt noch alte Schuldrechts-Videos, die ich in Kürze entfernen werde. Die aktuelle Playlist Schuldrecht AT finden Sie unter th-cam.com/video/ajO3uAwmJ40/w-d-xo.html, diejenige zum Schuldrecht BT unter th-cam.com/video/5MXhUXyVyRw/w-d-xo.html.
Kann mir jemand Vorlesungen (TH-cam / Podcast) zum öffentlichen Recht empfehlen? Bin immer noch auf der Suche :(
Großes Lob für diesen Kanal. 🙂
Da kann ich Ihnen die Videos von Herrn Gersdorf aus Leipzig empfehlen: th-cam.com/channels/HHcXmzh5ku2Tkv8WI7xnuw.html
Vielen lieben Dank für diese großartigen Vorlesungen über die verschiedenen Gebiete ! Bist ein richtiger Geheimtipp werde dich sofort meiner Lerngruppe empfehlen !
Mir ist aufgefallen dass bei dem Schema ab Minute 47 zweimal von rechtshemmenden Einwendungen die Rede ist. Müsste nicht bei Anspruch entstanden vielmehr bin rechtshindernden Einwendungen die Rede sein ?
Sie haben völlig Recht, da hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Bei Punkt 1 muss es heißen: "Rechtshindernde Einwendungen". Vielen Dank für den Hinweis!
Super online Vorlesung ! Hatte heute meine erste Vorlesung im 2 Semester in Digitalform - lief leider nicht so flüssig wie hier ab ! Wann kommen die nächsten Videos?
Meine etwas verspätete Antwort: Die neuen Videos kommen immer Anfang der Woche, haben Sie aber vermutlich inzwischen auch gemerkt. ;-)
Hallo Herr Fries vielen Dank für das Video :) ich habe aber noch eine Frage zu den Anspruchskategorien im Verhältnis zu einem unentgeltlichen Gefälligkeitsverhältnis. Angenommen ein Autofahrer nimmt jemanden am Seitenrand einer zB Bundesstraße mit (Tramper o.ä.) und dann baut der Autofahrer einen Unfall bei dem der Tramper verletzt wird. Prüft man jetzt nach den Anspruchsreihenfolgen so würde man ja mit 280 I beginnen, wo die Frage ist ob zwischen den beiden ein Schuldverhältnis überhaupt zustande gekommen ist. Daher muss man ja die Fahrt von einer gesetzlichen Norm abgrenzen. Ich frage mich jetzt aber welchen Schuldverhältnis dies am nächsten steht. Könnte man das Gefälligkeitsverhältnis vom Auftrag §662 abgrenzen um überhaupt einen gesetzlichen Anhaltspunkt zu haben oder gilt für solche Gefälligkeitsfahrten etwas besonderes? oder von was/ wie würden Sie die Fahrt abgrenzen, damit es schließlich nicht zu einem Anspruch aus 280 I kommt.
Und die Zweite Frage: ist der Fahrer dann automatisch versichert (Haftpflichtversicherung) gegenüber dem Tramper bei dem Unfall für z.B. 823 I? Weil eine Haftpflichtversicherung ist ja glaube ich gesetzlich vorgeschrieben, sodass er eine haben müsste die die Schäden bzgl dem Beifahrer übernimmt
Vielen Dank für Ihre Mühe und beste Grüße aus Köln :)
Ich würde gar nicht groß abgrenzen (manche Korrektoren hassen das wie die Pest...), sondern subsumieren und dann schauen, ob der Sachverhalt unter § 662 BGB passt. Wenn nicht, liegt in der Tat ein Gefälligkeitsverhältnis nahe. Ob die Haftpflichtversicherung auch den Tramper schützt, kann ich nicht sicher beurteilen, weil ich kein Versicherungsrechtler bin, aber ich würde das vermuten.
Digitale Lehre > Vorlesung im Hörsaal
Ist denn der Medicus/Lorenz Schuldrecht AT aus 2021(22. Auflage) noch verwendbar oder ist dieser gar nicht mehr aktuell?
Die Inhalte des Buchs sind schon weiterhin aktuell, es sind eben nur die §§ 327 ff. BGB neu dazu gekommen. Soweit ich sehe, werden sie in dem Buch noch nicht abgebildet.
@@jurapodcast Vielen Dank!😊
Wielviel Vorlesungen / Semester übers Schuldrecht haben denn die Studenten insgesamt an einer Uni ? Ist der ganze Stoff in Ihren Schuldrechts Videos enthalten ?
Das ist von Uni zu Uni sehr unterschiedlich. Meine beiden Videoreihen zu Schuldrecht AT und Schuldrecht BT decken das Wichtigste ab, zusätzlich gibt es an vielen Fakultäten Vertiefungsvorlesungen z.B. zum Kaufrecht, zum Deliktsrecht (bei mir in einer separaten Playlist) oder generell zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen.
@@jurapodcast Vielen Dank.
Das ist ja auf Lorenz niveau
Oh, vielen Dank für die Blumen! :)
Inhaltlicher Beginn 33:34 min