Hallo nanobikes, kaum jemand traut sich auch ebenfalls die Ecken des JobRad leasings zu beleuchten :) z.B. was passiert bei einem Diebstahl? Wie genau greift da die Versicherung? wenn ich das richtig verstanden habe, dann bekommt JobRad den Wert des Rades ersetzt aber ich als Leasingnehmer schaue in die Röhre. Was passiert mit den Raten die man bis dahin geleistet hat? Leasing ist eben kein kaufen in Raten sondern ein mieten, daher finde ich die Aussage "dank JobRad wird Geld gespart" sehr problematisch.
Hallo Ben, vielen Dank für deine Frage. Wir denken hierbei handelt es sich nicht um ein Thema, welches sich „niemand traut zu beleuchten“, sondern eher um eine Sache, die im Leasing selbstverständlich ist, gerade WEIL es sich hierbei um ein „Mietobjekt“ handelt. Jeder Einzelleasingvertrag beinhaltet eine Vollkaskoversicherung & Mobilitätsgarantie, diese kann man auch nicht abwählen, diese wird automatisch in die Leasingrate eingerechnet. Im Falle eines Diebstahls muss lediglich vom Arbeitnehmer gewährleistet sein, dass das Fahrrad zu diesem Zeitpunkt mit einem Schloss mit einem Mindestwert von 49,95€ ortsfest angeschlossen war, um Versicherungsansprüche geltend zu machen. Das kommuniziert im Vorfeld der Leasinggeber, der Arbeitgeber und spätestens euer Fachhändler, bei dem ihr das Fahrrad kauft (wenn er Ahnung hat). Wenn das gegeben ist, muss direkt der Diebstahl unter Angabe der Rahmennummer der Polizei gemeldet werden. Danach meldet man sich im Leasingportal an und kann den Versicherungsfall der Leasingfirma melden. Dann werden die Leasingraten gestoppt und der Arbeitgeber wird keine weiteren Raten einziehen. Nun kommt es darauf an, ob man sich nach Diebstahl des letzten Rads ein neues Fahrrad aussucht oder nicht. Wenn KEIN neues Fahrrad gewünscht ist, dann endet der Leasingvertrag. Mit den bereits gezahlten Raten geschieht nichts, da man das Fahrrad vor Diebstahl ja zu 100% nutzen konnte und man für diese Nutzung seine „Mietgebühr“ gezahlt hat. Interessant ist jetzt der Punkt, wenn man sich nach Diebstahl des alten Rads (innerhalb der nächsten 6 Monate) ein NEUES Fahrrad aussucht. Sobald der Schaden bzw. Diebstahl durch die Versicherung reguliert ist, kann man ein neues Leasingrad beantragen. Wenn das neue Fahrrad nun mindestens 70% des Wertes vom alten Leasingfahrrad beträgt, werden 50% der bereits geleisteten alten Raten angerechnet. Das ist dem einen oder anderen vielleicht nicht genug, aber doch recht fair, wenn man bedenkt, dass ihr dann für die Nutzung vor dem Diebstahl im Grunde nur die Hälfte eines vollwertigen Fahrrads zahlt und die Leasingfirma (JobRad) auch nur den Anteil von der Versicherung gutgeschrieben bekommt, den das Fahrrad zu diesem Zeitpunkt noch wert ist/war. Dieser Ablauf ist kein Geheimnis, das wird offen auf der Homepage des Leasinggebers JobRad www.jobrad.org/aktuelles/faq.html kommuniziert und kann im Vorfeld (vor Vertragsabschluss oder vor der Registrierung) bereits eingesehen werden. Es wird also nicht zu wenig „beleuchtet“, sondern eher scheitert es am wirklichen Interesse sich um diese Information zu bemühen. Wir als Fachhändler beantworten solche Fragen gerne im Verkaufsgespräch. In Form dieses TH-cam Videos wäre es einfach zu viel und detaillierte Information gewesen, die den Rahmen des Videos sprengen würde. Trotzdem danke, dass du diese Frage gestellt hast. Wir hoffen, unsere Antwort hilft dir weiter, falls du noch weitere Fragen hast, lass es uns gerne wissen. Liebe Grüße nanobike
Hallo Nanobike! Was ist, wenn mein Arbeitgeber den Kaufpreis begrenzt hat, in meinem Fall auf 7000€ und jetzt kostet das Rad aber wenige hundert Euro mehr? In meinem Fall fast 400€? Kann der Händler dann eine andere Möglichkeit anbieten? Denn mein E-Bike was ich gerne mit Rohloff-Schaltung hätte kostet nämlich genau diesen blöden Mehrbetrag von 400€?
Hi, danke für deine Frage. Diesen Fall haben wir tatsächlich selbst häufig bei uns. Kurz gesagt, nein, der Händler hat keine Möglichkeit es passend zu machen, außer er geht noch mal (wie in deinem Beispiel) um 400€ im Preis runter, sodass es für dein Leasing passt. Häufig ist auch die Frage, ob hier eine Teilzahlung möglich wäre. Auch das geht nicht, da es voraussetzen würde, dass das Fahrrad dein Eigentum ist. Das Fahrrad gehört aber (und das wollen viele nicht hören) bis zum Ende des Leasings (36 Monate) der Leasingfirma, dein Arbeitgeber ist der Leasingnehmer und du hast einen Überlassungvertrag mit deinem Arbeitgeber für lediglich die Nutzung des Leasingobjekts (dem Bike) geschlossen. Manche Händler lassen sich auf die Teilzahlung ein, um unter allen Umständen das Fahrrad zu verkaufen. Das ist buchhalterisch nicht nur fragwürdig, sondern im Grunde auch ein Nachteil für dich. Sollte nämlich dein Leasingrad geklaut werden, erhälst du nur Schadensersatz auf der Grundlage der 7.000€, die dann -laut Vertrag - dein Rad "nur" wert ist. Die von dir gezahlten 400€ wären dann futsch. Manchen Kunden ist auch das egal, wenn der Fall dann aber tatsächlich eintritt, ärgern sie sich (verständlicherweise) doch. Die wirklich einzige Möglichkeit in diesem Fall wäre, den Arbeitgeber zu bitten, die Grenze höher zu setzen - da kann man nur nachfragen und hoffen. ^^ Wir hoffen, wir konnten deine Frage damit beantworten. :) Liebe Grüße
Es gibt viele gute Argumente für Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Dienstrad anzubieten. Zum Beispiel im Bezug auf die Gesundheit: Mitarbeiter, die regelmäßig mit dem Rad zur Arbeit kommen, sind pro Jahr im Schnitt zwei Tage weniger krank. Ebenso steigert es das Image des Betriebs: Dienstradleasing hat sich als innovatives Werkzeug bei der Suche und Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewährt. Unserer Erfahrung nach ist aus Mitarbeitersicht der beste Weg das Fahrradleasing im Unternehmen als ein allgemeines Benefit zu etablieren und nicht als individuelle Gehaltsabsprache. Denn es ist etwas wovon AG & AN gleichermaßen profitieren. Man könnte in deinem Fall also den Arbeitgeber einfach mal darauf aufmerksam machen, indem man sich selbst informiert und gute Beispiele ggf. Vorteile vorlegen kann. Manchmal hilft euch ein Gespräch mit der Personalabteilung im Betrieb, die generell für die Kommunikation zwischen AG & AN zuständig ist und gleichzeitig immer an Benefits für Ausschreibungen interessiert. Gibt uns gerne Rückmeldung, wie es bei dir ausgegangen ist. Liebe Grüße :)
Hallo nanobikes, kaum jemand traut sich auch ebenfalls die Ecken des JobRad leasings zu beleuchten :) z.B. was passiert bei einem Diebstahl? Wie genau greift da die Versicherung? wenn ich das richtig verstanden habe, dann bekommt JobRad den Wert des Rades ersetzt aber ich als Leasingnehmer schaue in die Röhre. Was passiert mit den Raten die man bis dahin geleistet hat? Leasing ist eben kein kaufen in Raten sondern ein mieten, daher finde ich die Aussage "dank JobRad wird Geld gespart" sehr problematisch.
Hallo Ben, vielen Dank für deine Frage. Wir denken hierbei handelt es sich nicht um ein Thema, welches sich „niemand traut zu beleuchten“, sondern eher um eine Sache, die im Leasing selbstverständlich ist, gerade WEIL es sich hierbei um ein „Mietobjekt“ handelt.
Jeder Einzelleasingvertrag beinhaltet eine Vollkaskoversicherung & Mobilitätsgarantie, diese kann man auch nicht abwählen, diese wird automatisch in die Leasingrate eingerechnet. Im Falle eines Diebstahls muss lediglich vom Arbeitnehmer gewährleistet sein, dass das Fahrrad zu diesem Zeitpunkt mit einem Schloss mit einem Mindestwert von 49,95€ ortsfest angeschlossen war, um Versicherungsansprüche geltend zu machen.
Das kommuniziert im Vorfeld der Leasinggeber, der Arbeitgeber und spätestens euer Fachhändler, bei dem ihr das Fahrrad kauft (wenn er Ahnung hat). Wenn das gegeben ist, muss direkt der Diebstahl unter Angabe der Rahmennummer der Polizei gemeldet werden. Danach meldet man sich im Leasingportal an und kann den Versicherungsfall der Leasingfirma melden. Dann werden die Leasingraten gestoppt und der Arbeitgeber wird keine weiteren Raten einziehen.
Nun kommt es darauf an, ob man sich nach Diebstahl des letzten Rads ein neues Fahrrad aussucht oder nicht.
Wenn KEIN neues Fahrrad gewünscht ist, dann endet der Leasingvertrag. Mit den bereits gezahlten Raten geschieht nichts, da man das Fahrrad vor Diebstahl ja zu 100% nutzen konnte und man für diese Nutzung seine „Mietgebühr“ gezahlt hat.
Interessant ist jetzt der Punkt, wenn man sich nach Diebstahl des alten Rads (innerhalb der nächsten 6 Monate) ein NEUES Fahrrad aussucht. Sobald der Schaden bzw. Diebstahl durch die Versicherung reguliert ist, kann man ein neues Leasingrad beantragen. Wenn das neue Fahrrad nun mindestens 70% des Wertes vom alten Leasingfahrrad beträgt, werden 50% der bereits geleisteten alten Raten angerechnet.
Das ist dem einen oder anderen vielleicht nicht genug, aber doch recht fair, wenn man bedenkt, dass ihr dann für die Nutzung vor dem Diebstahl im Grunde nur die Hälfte eines vollwertigen Fahrrads zahlt und die Leasingfirma (JobRad) auch nur den Anteil von der Versicherung gutgeschrieben bekommt, den das Fahrrad zu diesem Zeitpunkt noch wert ist/war.
Dieser Ablauf ist kein Geheimnis, das wird offen auf der Homepage des Leasinggebers JobRad www.jobrad.org/aktuelles/faq.html kommuniziert und kann im Vorfeld (vor Vertragsabschluss oder vor der Registrierung) bereits eingesehen werden. Es wird also nicht zu wenig „beleuchtet“, sondern eher scheitert es am wirklichen Interesse sich um diese Information zu bemühen.
Wir als Fachhändler beantworten solche Fragen gerne im Verkaufsgespräch. In Form dieses TH-cam Videos wäre es einfach zu viel und detaillierte Information gewesen, die den Rahmen des Videos sprengen würde. Trotzdem danke, dass du diese Frage gestellt hast. Wir hoffen, unsere Antwort hilft dir weiter, falls du noch weitere Fragen hast, lass es uns gerne wissen.
Liebe Grüße nanobike
@@nanobike vielen Dank für die ausführliche Antwort
Hallo Nanobike!
Was ist, wenn mein Arbeitgeber den Kaufpreis begrenzt hat, in meinem Fall auf 7000€ und jetzt kostet das Rad aber wenige hundert Euro mehr? In meinem Fall fast 400€? Kann der Händler dann eine andere Möglichkeit anbieten?
Denn mein E-Bike was ich gerne mit Rohloff-Schaltung hätte kostet nämlich genau diesen blöden Mehrbetrag von 400€?
Hi, danke für deine Frage. Diesen Fall haben wir tatsächlich selbst häufig bei uns. Kurz gesagt, nein, der Händler hat keine Möglichkeit es passend zu machen, außer er geht noch mal (wie in deinem Beispiel) um 400€ im Preis runter, sodass es für dein Leasing passt. Häufig ist auch die Frage, ob hier eine Teilzahlung möglich wäre. Auch das geht nicht, da es voraussetzen würde, dass das Fahrrad dein Eigentum ist. Das Fahrrad gehört aber (und das wollen viele nicht hören) bis zum Ende des Leasings (36 Monate) der Leasingfirma, dein Arbeitgeber ist der Leasingnehmer und du hast einen Überlassungvertrag mit deinem Arbeitgeber für lediglich die Nutzung des Leasingobjekts (dem Bike) geschlossen. Manche Händler lassen sich auf die Teilzahlung ein, um unter allen Umständen das Fahrrad zu verkaufen. Das ist buchhalterisch nicht nur fragwürdig, sondern im Grunde auch ein Nachteil für dich. Sollte nämlich dein Leasingrad geklaut werden, erhälst du nur Schadensersatz auf der Grundlage der 7.000€, die dann -laut Vertrag - dein Rad "nur" wert ist. Die von dir gezahlten 400€ wären dann futsch. Manchen Kunden ist auch das egal, wenn der Fall dann aber tatsächlich eintritt, ärgern sie sich (verständlicherweise) doch. Die wirklich einzige Möglichkeit in diesem Fall wäre, den Arbeitgeber zu bitten, die Grenze höher zu setzen - da kann man nur nachfragen und hoffen. ^^
Wir hoffen, wir konnten deine Frage damit beantworten. :) Liebe Grüße
Hallo, wie ist dass wenn ich zwei Bike´s (in meinem Fall 2xE-Bike´s) leasen möchte? VD Ronald
Hi Ronald, die Anzahl der Leasingräder, die ein Arbeitnehmer leasen kann, die bestimmt der Arbeitgeber.
Wie sage ich meinem Arbeitgeber, dass ich ein Fahrrad leasen möchte?😅😅
Es gibt viele gute Argumente für Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Dienstrad anzubieten. Zum Beispiel im Bezug auf die Gesundheit: Mitarbeiter, die regelmäßig mit dem Rad zur Arbeit kommen, sind pro Jahr im Schnitt zwei Tage weniger krank. Ebenso steigert es das Image des Betriebs: Dienstradleasing hat sich als innovatives Werkzeug bei der Suche und Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewährt. Unserer Erfahrung nach ist aus Mitarbeitersicht der beste Weg das Fahrradleasing im Unternehmen als ein allgemeines Benefit zu etablieren und nicht als individuelle Gehaltsabsprache. Denn es ist etwas wovon AG & AN gleichermaßen profitieren. Man könnte in deinem Fall also den Arbeitgeber einfach mal darauf aufmerksam machen, indem man sich selbst informiert und gute Beispiele ggf. Vorteile vorlegen kann. Manchmal hilft euch ein Gespräch mit der Personalabteilung im Betrieb, die generell für die Kommunikation zwischen AG & AN zuständig ist und gleichzeitig immer an Benefits für Ausschreibungen interessiert. Gibt uns gerne Rückmeldung, wie es bei dir ausgegangen ist. Liebe Grüße :)