Frag mich gerade ernsthaft wer das dislike gegeben hat und wofür? 🤔 Ich finde das war grad sehr informativ und neutral, kann ja nur jemand mit seinem Leben mal wieder nicht zufrieden gewesen sein 👻
Wie immer top, neutral und informativ. Danke dafuer! Vielleicht kommt der ganze Schlamassel in Deutschland eines Tages wieder in Ordnung, es sind ja immer 2 Seiten die aufeinander zugehen muessen. Coller Beitrag dazu jedenfalls.
Das passt perfekt zu der JP Story. Ich muss sagen, unsere Dorf Sheriffs hier sind echt schwer in Ordnung. Gibt definitiv auch gute Polizisten. Aber unser TÜV ist halt auch so genau, was der einträgt hat definitiv Hand und Fuß.... Das wissen vermutlich auch die Ordnungshüter
Gutes Video, vielen Dank dafür. Ja, die Gesetze sind so und ja es mag auch "gut" so sein für manche Spezialisten - aber die Gesetzeslage lässt halt irgendwie auch jedes Tor für Polizisten offen das ganze "etwas" auszunutzen. Die Rennerei hat immer der Fahrzeughalter ob im Recht oder nicht. Wenn der Polizist im Unrecht ist und offenkundig seine Stellung ausnutzt um uns zu Schaden (wie z.B. ein bekanntes Beispiel aus Dresden ;-) ) hat er im großen und ganzen nichts zu befürchten und macht jeden Abend wie gewohnt Feierabend. Desweiteren frag ich mich dann schon wozu wir noch etwas Eintragen lassen sollen wenn es dann im Ernstfall bestenfalls zum Arsch abwischen reicht. Da kommen sie ja auch immer an mit Sprüchen wie "ja das war sicher ihr Kumpel der es eingetragen hat" oder auch beliebt "na nach der Eintragung haben sie ja sicher noch etwas verändert" - als ob wir pauschal alles Husos wären... Und ja dagegen kann man angehen, aber man kann auch gegen einen Elektrozaun pissen - kommt in etwa aufs gleiche raus.
Sehr informativ da Kern sogar ich mit meinen 36 Jahren Nach einer 10 jährigen Pause mach ich mir einen Beetle zurecht und es hat sich schon einiges geändert ich bin nun auf dem Standpunkt das ich sogar ABE‘s eintragen lasse Weiter so
Das kannst du in Berlin komplett vergessen, das sich der Prüfer mit dem anderen Prüfer auseinandersetzt. Da wird nur die Mängrlliste geschrieben und fertig.
2:18 falsch! Die Identität kann auch mittels Führerschein festgestellt werden und auch durch mündliche Angaben. Das ist schon mal das erste. Zweitens musst du als Beschuldigter/Betroffener rein gar nichts, außer Angaben zu deiner Person mündlich zu machen. Das nachsehen im Kofferraum wäre eine Durchsuchung mitgeführter Gegenstände nach 102 StPO und Bedarf einer richterlichen Anordnung, wie jede Durchsuchung ;-) Einzige Ausnahme, es tropft offensichtlich Blut aus dem Kofferraum, dann hätten wir Gefahr im Verzug. Weiterhin gibt es noch andere Rechtsgrundlagen aus den jeweiligen Polizeigesetzen... auch der Zoll kann an Grenzen Kontrollen durchführen etc. Das mit dem Aushändigen von Gutachten etc. Ist bei der 36/V der Fall... nicht aber im Owi oder Strafverfahren. Da muss der Staat dir das nachweisen und es gilt die Unschuldsvermutung... Natürlich macht es sich sich vor Ort zu entlasten... Ich hab beispielsweise einen zugelassenen Endschalldämpfer mit E Nummer... schlechte rechtsunsichere Polizisten wollen dann oft eine ABE oder sowas sehen. Die es aber nicht braucht... Joa, dann macht man die Polizisten darauf aufmerksam, dass die nachfolgenden Kosten durch die Polizei zu zahlen sind, da die nachfolgenden Maßnahmen unrechtmäßig sind, da man den Verdacht nicht weiter begründen und somit aufrechterhalten kann. Dazu noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Ruhe ist. Voraussetzung ist natürlich, dass alles am Fahrzeug rechtmäßig ist... Gegen Willkür kann und sollte man sich wehren... P.s. die Polizei kann auch keine "Karre" stilllegen. Sie können die Weiterfahrt untersagen... die Stilllegung erfolgt durch die Zulassungsstelle in Ausführung kann dann in Amtshilfe durch die Polizei erfolgen... auch die Kennzeichen dürfen nicht einfach so von der Polizei demontiert werden, da diese mit dem Fahrzeug eine zusammengesetzte Urkunde darstellt... Kp wo das mit den Kennzeichen passiert ist, das ist aber definitiv nicht statthaft! Zu 100%
Auch falsch, der Führerschein ist kein Ausweis Dokument. Name sollte in der Regel zwar passen, nach einer Hochzeit oder einem Umzug passen Name und Adresse aber auch oft nicht mehr. Zur Identitäts Feststellung NUR Perso oder Reisepass. Darfst mich natürlich gerne verbessern.
@@pandaflamme4074 der Führerschein ist ein Ausweisdokument, da amtlich und Lichtbild vorhanden, somit die Odentität zweifelsfrei feststellbar... du bist auch nicht verpflichtet ein Ausweisdokument vorzuzeigen. Du bist verpflichtet Angaben zu deiner Person anzugeben, mündlich. Mehr nicht. § 111 OwiG regelt. Bei der 36/5 musst du aber den Führerschein laut FeV vorzeigen... Das Geile, du begründet das, mit ungültigen Angaben auf dem Dokument, also demzufolge einem ungültigen Ausweisdokument 🤣 Richtig ungültige Ausweisdokumente sind zur zweifelsfreien Identitätsfeststellung nicht geeignet. Das gilt auch für gefälschte Ausweisdokumente 🤣 Immer diese Hobbyjuristen hier -.-"
@@Lew4R Frage ist, wer ist verpflichtet Angaben zur Person zu machen? Da aus rechtlicher Sicht mir keine Person gehört und ich auch nicht befugt von den Bestand des Staates ändern.
Korrekt und sage es dazu, Identitätsfeststellung nach 163b STPO nur bei Verdächtigen einer Straftat, Zeugen müssen keine Angaben zu irgendwas machen... und in eigener Sache muss der Beschuldigte keine Angaben machen... und sich schon gar nicht selbst belasten, weder mündlich, noch schriftlich... der Beamte muss hier etwas beweisen, nicht der Beschuldigte... 👍
@@altblechasyl_cs2093 nicht ganz. Schsu mal in den Absatz 2 des 163b ;-) Auch von Zeigen können die Personalien festgestellt werden. Die StPO greift auch bei Ordungswidrigkeiten, also auch bei Betroffenen. Der Rest passt soweit. Natürlich macht es Sinn, die ABEs und Abnahmegutachten vorzuzeigen, um den Verdacht aus dem Weg zu räumen. Wenn man das verweigert, kannst du auf den Kosten einer Begutachtung und Abschleppung sitzen bleiben.. Wichtig ist halt, dass die Polizei nicht willkürlich handeln darf, was sie aber sehr oft einfach mal so machen. Einfach aus Unwissenheit. Gibt aber auch viele, die aufgrund ihrer Unwissenheit nichts machen.
Sehr gutes Video! In dem Sinne habe ich eine Frage bezüglich Bestandschutz von alten Eintragungen, die 20-30 Jahre in der Vergangenheit liegen und somit auch der Hersteller des Teils schon längst weg vom Fenster ist und es auch nachträglich keine Papiere mehr gibt. Gerade bei Frontbügeln und Stahlstoßstangen an alten Geländewagen keine Seltenheit, denn heute geht eine Eintragung davon nicht mehr so einfach. Kann ein Beamter mir das trotzdem anzweifeln und wie steht dann meine Chance die Eintragung zu behalten, beim nächst beliebigen Sachverständigen?
Kleine aber feine Anmerkung: Selbst wenn du den Mangel behebst, der das Problem verursachte, bleibt die Betriebserlaubnis erloschen. Und den Mangel, übrigens ein EM also erheblicher , bekommst vor Ort nie behoben. Deshalb MUSS dir keiner eine Weiterfahrt gestatten. Siehe hierzu Paragraph 19(5) StVZO. Ausnahmen sind nur in sehr geringen Maß möglich und selbst wenn du es über die Verhältnismäßigkeit begründen willst, MUSS keiner was. Ansonsten endlich mal wieder mehr Neutralität!
Wie läuft das ab wenn ,der Prüfer wo vor 5-6 Jahren alles abgenommen hat jetzt in Rente ist ? Dann kann man sich ja der andere Prüfer ja nicht mehr mit ihm auseinander setzen
Kannst du uns mal aufklären in welchen Modus gemessen werden darf? Je nach Marke und Baujahr gibt es sehr große Unterschiede zwischen normal oder Sport Plus.
Es kommt auf das Genehmigungsdatum der Anlage an. Bis zu einem gewissen Stichtag darf nur der Modus gemessen werden, der bei Motorstart drin ist. Nach dem Tag muss in ALLEN modi die Lautstärke eingehalten werden.
Ich wurde zum Glück erst einmal erwischt als Fahrwerk und Felgen noch nicht eingetragen waren. War halt gerade erst frisch eingebaut und man wollte am Wochenende trotzdem mit dem Auto fahren. Aber vor 15 Jahren bekam man selbst dafür nur ne Mängelkarte! und man konnte weiter fahren. Ich hoffe mit H-Kennzeichen ist das Ganze vielleicht etwas entspannter. Mein Auto von Damals soll bald,nach 14 Jahren in der Garage, wieder auf die Straße aber dann mit H-Kennzeichen. Der Umbau bzw. das Tuning ist ja Zeitgenössisch und wird dann hoffentlich weniger angezweifelt 😉
Persos dürfen auch bei einer normalen Kontrolle verlangt werden ,… wenn du zb in der Nähe vom Flughafen angehalten wirst.teilweise auch auf Autobahnen.
sehr informativ, aber achte doch mal bitte auf den Ton und damit meine ich nicht die Qualität, sondern die Lautstärke. erst relativ leise bzw normal und dann kommt das Intro, da schepperts gefühlt die Ohren weg
Aber sollte man mit Polizisten Ärger haben immer zur Staatsanwaltschaft gehen. Geht super und die haben immer ein offenes Ohr für sowas. Hatte da meine erfahrungen sammeln können.
Warum wird das Mittel der Mängelkarte nicht mehr verwendet? Wenn der Beamte einen Verdacht hat, das etwas nicht stimmt und ich den Mangel zugebe, hat er dann überhaupt noch eine Grundlage (Beweissicherung) mein Auto sicherzustellen? Insofern die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird natürlich.
Ja, weil der Mangel gerichtsverwertbar festgehalten werden muss. Und bei zb zu lautem Auspuff geht das nur mit geeichter Messung durch Sachverständigen. Du könntest deine Aussage vor Gericht ja wieder zurücknehmen. Das Mittel der Mängelkärte ist bei Vergehen mit Erlöschen der BE nicht zweckdienlich, da da noch andere Maßnahmen hintendran stehen
_... oder vielleicht doch gewollte Schikane ?_ _in den meisten Fällen steht doch der Aufwand nicht im Verhältnis, wenn es nur kleinigkeiten sind die Bemängelt werden ?_
@@MrDorfGangster wenn ich dem aber vor Ort unterschreibe das ich dem Mangel zustimme, dürfte ihm eigentlich die Grundlage zum Einziehen des Autos fehlen.
@@FrauHaferniehl ich denke, dass die Leute die diesen Beruf gelernt haben, das wesentlich besser beurteilen können, als du. Und wieso sollten sie sowas machen? Hast du ne Ahnung, wieviel Arbeit sie sich damit selbst machen? Das macht man nicht einfach mal so „um jemanden zu ärgern“. Und jetzt komm bitte nicht mit dem Sternejäger-Argument. Ich weiß ein wenig über die Beförderungen bei der Polizei und ich kann dir versichern, dass DAS dort keine Rolle spielt. Selbst wenn du jeden Tag ein Auto sicherstellst
@@stephanawd nein so einfach ist das nicht. In Sachen Geräuschmessung muss der Richter auch schwarz auf weiß sehen , WIE laut das Auto war. Ein „Ja der is zu laut“ reicht nicht aus, für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit. Da müssen genau zahlen her. Und das geht eben nur in oben beschriebener Weise
Sehr guter Tipp, leider nutzlos. Das Anbaugutachten zur 21er StVZO wird zB bei uns bei Übernahme in die ZulB1 von der SVB einbehalten, wird ja in die Papiere übertragen. Nur 19/3 Abnahmen bleibt das Anbaugutachten beim Halter, weil man damit auch nicht sofort zur SVB muss. 🤷♂️
Er meinte die TÜV Abnahme, bei der auch der Prüfer unterschreibt das alles positiv begutachtet wurde. Das behält man auch nach dem Verkehrsamt Besuch...
@@GSIRaptor Was ist für dich eine TÜV Abnahme ? Das TGA, falls vorhanden ? Das gehört dir, haste ja mit gekauft. Das Anbaugutachten zieht, zumindest bei uns, dir SVB ein. 🤔
@@altblechasyl_cs2093 teilweise müssen die Gutachten eingezogen werden steht dann meist mit drauf. Ob das richtig ist sei dahin gestellt. Wie du ja sagtest hat man ja mit bezahlt. Ich meine aber das Schreiben welches man vom TÜV bekommt, welches besagt, dass alle anbauten richtig sind. Mit dem man dann zum Verkehrsamt wandert um es im Fahrzeugschein eintragen zu lassen. Quasi die TÜV Abnahme... Die Zettel die beim TÜV ausm Drucker kommen, für mehrere 100 Euros...
Mein TÜV Mensch hat bestimmt 100 Bilder gemacht von allem. Das ist doch bestimmt abgespeichert. Da kann sich doch jeder Prüfer einloggen und die Bilder anschauen von den Eintragungen?
Zumindest bei der Dekra ist das nicht so. Ich habe im März 20 einen anderen Motor eintragen lassen, da wurde falsche Werte ( VMax und Nenndrehzahl ) übernommmen. Der damalige Prüfer hat heute keinen Zugriff mehr auf die Begutachtung, ich musste also erneut zahlen um die Werte korrigieren zu lassen damit ich meine H-Zulassung bekomme.
Kleiner gedanke: warum fährt man nicht direkt zu dem Gutachter den die Polizei "benutzt" und lässt es sich von ihm VOR einer Kontrolle eintragen. Eventuell ist die ganze Sache dann angenehmer ... ich mein wenn es den Richtlinien entspricht kann er es ja nicht einfach ablehnen oder? Tut mir leid bin da nicht so in der Materie :)
1. Polizeibeamte brauchen keine Rechtsgrundlage nennen. 2. Der Personalausweis kann auch durch verschiedenste andere präventive Maßnahmen verlangt werden. Es muss nicht erst eine Ordnungswidrigkeit/Straftat vorliegen. Gleiches gilt für die Persos der Mitfahrer. Beim §163b StPO gehts zudem nicht um das "Gefühl" des Polizeibeamten, sondern einen konkreten Tatverdacht. Weiterhin kann sich im Rahmen einer §36 V StVO-Kontrolle auch immer die Möglichkeit eröffnen, ein Ausweisdokument durch eine präv. oder StPO-Maßnahme aushändigen zu lassen. Bei eingerichteten Kontrollstellen müssen idR auch Persos/RP ausgehändigt werden. 3. Bei Kontrollen durch die Bundespolizei gelten andere Rechtsgrundlagen, da darf im 30km-Bereich immer ein Reisedokument (Perso, Reisepass) verlangt werden und außerdem sämtliche mitgeführten Sachen inkl. Kfz durchsucht werden (analog dem Zoll).
Im Endeffekt macht der Ton die Musik. Wenn die Bock haben nehmen die dich auseinander. Deshalb immer entspannt bleiben. Nicht umsonst Spitzname Bullen.
Frag mich gerade ernsthaft wer das dislike gegeben hat und wofür? 🤔 Ich finde das war grad sehr informativ und neutral, kann ja nur jemand mit seinem Leben mal wieder nicht zufrieden gewesen sein 👻
Herr G Punkt bestimmt 😂
Bestimmt Polizisten
Vllt der anzweifler
Genau das glaub ich alles eher nicht
Ich denke das es die Polizei Selbst war :D
Perfekt. Sowas hats gebraucht. Endlich mal einer der uns Hilft und zeigt wie wir uns verhalten dürfen und welche Rechte wir haben. Ehrenmann.
Sehr informativ. Alles was man nicht so weiß sehr gut und verständlich erzählt
Mal wieder ein sehr gelungenes Video und sicher für manche Leute hilfreich 👍🏻 nach weiter so 👌🏻
Wie immer top, neutral und informativ. Danke dafuer! Vielleicht kommt der ganze Schlamassel in Deutschland eines Tages wieder in Ordnung, es sind ja immer 2 Seiten die aufeinander zugehen muessen. Coller Beitrag dazu jedenfalls.
Danke für das Video sehr viele Infos aufgesaugt die man irgendwann save braucht 👍
Das passt perfekt zu der JP Story. Ich muss sagen, unsere Dorf Sheriffs hier sind echt schwer in Ordnung. Gibt definitiv auch gute Polizisten. Aber unser TÜV ist halt auch so genau, was der einträgt hat definitiv Hand und Fuß.... Das wissen vermutlich auch die Ordnungshüter
Wo sind denn die guten alten Mängelkarten hin warum wird immer gleich stillgelegt?
Gutes Video, vielen Dank dafür. Ja, die Gesetze sind so und ja es mag auch "gut" so sein für manche Spezialisten - aber die Gesetzeslage lässt halt irgendwie auch jedes Tor für Polizisten offen das ganze "etwas" auszunutzen. Die Rennerei hat immer der Fahrzeughalter ob im Recht oder nicht. Wenn der Polizist im Unrecht ist und offenkundig seine Stellung ausnutzt um uns zu Schaden (wie z.B. ein bekanntes Beispiel aus Dresden ;-) ) hat er im großen und ganzen nichts zu befürchten und macht jeden Abend wie gewohnt Feierabend. Desweiteren frag ich mich dann schon wozu wir noch etwas Eintragen lassen sollen wenn es dann im Ernstfall bestenfalls zum Arsch abwischen reicht. Da kommen sie ja auch immer an mit Sprüchen wie "ja das war sicher ihr Kumpel der es eingetragen hat" oder auch beliebt "na nach der Eintragung haben sie ja sicher noch etwas verändert" - als ob wir pauschal alles Husos wären... Und ja dagegen kann man angehen, aber man kann auch gegen einen Elektrozaun pissen - kommt in etwa aufs gleiche raus.
Sehr informativ da Kern sogar ich mit meinen 36 Jahren
Nach einer 10 jährigen Pause mach ich mir einen Beetle zurecht und es hat sich schon einiges geändert ich bin nun auf dem Standpunkt das ich sogar ABE‘s eintragen lasse
Weiter so
Das kannst du in Berlin komplett vergessen, das sich der Prüfer mit dem anderen Prüfer auseinandersetzt. Da wird nur die Mängrlliste geschrieben und fertig.
2:18 falsch! Die Identität kann auch mittels Führerschein festgestellt werden und auch durch mündliche Angaben.
Das ist schon mal das erste.
Zweitens musst du als Beschuldigter/Betroffener rein gar nichts, außer Angaben zu deiner Person mündlich zu machen.
Das nachsehen im Kofferraum wäre eine Durchsuchung mitgeführter Gegenstände nach 102 StPO und Bedarf einer richterlichen Anordnung, wie jede Durchsuchung ;-)
Einzige Ausnahme, es tropft offensichtlich Blut aus dem Kofferraum, dann hätten wir Gefahr im Verzug.
Weiterhin gibt es noch andere Rechtsgrundlagen aus den jeweiligen Polizeigesetzen... auch der Zoll kann an Grenzen Kontrollen durchführen etc.
Das mit dem Aushändigen von Gutachten etc. Ist bei der 36/V der Fall... nicht aber im Owi oder Strafverfahren. Da muss der Staat dir das nachweisen und es gilt die Unschuldsvermutung...
Natürlich macht es sich sich vor Ort zu entlasten...
Ich hab beispielsweise einen zugelassenen Endschalldämpfer mit E Nummer... schlechte rechtsunsichere Polizisten wollen dann oft eine ABE oder sowas sehen. Die es aber nicht braucht... Joa, dann macht man die Polizisten darauf aufmerksam, dass die nachfolgenden Kosten durch die Polizei zu zahlen sind, da die nachfolgenden Maßnahmen unrechtmäßig sind, da man den Verdacht nicht weiter begründen und somit aufrechterhalten kann. Dazu noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Ruhe ist. Voraussetzung ist natürlich, dass alles am Fahrzeug rechtmäßig ist...
Gegen Willkür kann und sollte man sich wehren...
P.s. die Polizei kann auch keine "Karre" stilllegen. Sie können die Weiterfahrt untersagen... die Stilllegung erfolgt durch die Zulassungsstelle in Ausführung kann dann in Amtshilfe durch die Polizei erfolgen... auch die Kennzeichen dürfen nicht einfach so von der Polizei demontiert werden, da diese mit dem Fahrzeug eine zusammengesetzte Urkunde darstellt...
Kp wo das mit den Kennzeichen passiert ist, das ist aber definitiv nicht statthaft! Zu 100%
Auch falsch, der Führerschein ist kein Ausweis Dokument. Name sollte in der Regel zwar passen, nach einer Hochzeit oder einem Umzug passen Name und Adresse aber auch oft nicht mehr. Zur Identitäts Feststellung NUR Perso oder Reisepass. Darfst mich natürlich gerne verbessern.
@@pandaflamme4074 der Führerschein ist ein Ausweisdokument, da amtlich und Lichtbild vorhanden, somit die Odentität zweifelsfrei feststellbar... du bist auch nicht verpflichtet ein Ausweisdokument vorzuzeigen. Du bist verpflichtet Angaben zu deiner Person anzugeben, mündlich. Mehr nicht. § 111 OwiG regelt.
Bei der 36/5 musst du aber den Führerschein laut FeV vorzeigen...
Das Geile, du begründet das, mit ungültigen Angaben auf dem Dokument, also demzufolge einem ungültigen Ausweisdokument 🤣
Richtig ungültige Ausweisdokumente sind zur zweifelsfreien Identitätsfeststellung nicht geeignet. Das gilt auch für gefälschte Ausweisdokumente 🤣
Immer diese Hobbyjuristen hier -.-"
@@Lew4R Frage ist, wer ist verpflichtet Angaben zur Person zu machen? Da aus rechtlicher Sicht mir keine Person gehört und ich auch nicht befugt von den Bestand des Staates ändern.
Korrekt und sage es dazu, Identitätsfeststellung nach 163b STPO nur bei Verdächtigen einer Straftat, Zeugen müssen keine Angaben zu irgendwas machen... und in eigener Sache muss der Beschuldigte keine Angaben machen... und sich schon gar nicht selbst belasten, weder mündlich, noch schriftlich... der Beamte muss hier etwas beweisen, nicht der Beschuldigte... 👍
@@altblechasyl_cs2093 nicht ganz. Schsu mal in den Absatz 2 des 163b ;-)
Auch von Zeigen können die Personalien festgestellt werden.
Die StPO greift auch bei Ordungswidrigkeiten, also auch bei Betroffenen. Der Rest passt soweit.
Natürlich macht es Sinn, die ABEs und Abnahmegutachten vorzuzeigen, um den Verdacht aus dem Weg zu räumen. Wenn man das verweigert, kannst du auf den Kosten einer Begutachtung und Abschleppung sitzen bleiben..
Wichtig ist halt, dass die Polizei nicht willkürlich handeln darf, was sie aber sehr oft einfach mal so machen. Einfach aus Unwissenheit.
Gibt aber auch viele, die aufgrund ihrer Unwissenheit nichts machen.
Sehr gutes Video! In dem Sinne habe ich eine Frage bezüglich Bestandschutz von alten Eintragungen, die 20-30 Jahre in der Vergangenheit liegen und somit auch der Hersteller des Teils schon längst weg vom Fenster ist und es auch nachträglich keine Papiere mehr gibt. Gerade bei Frontbügeln und Stahlstoßstangen an alten Geländewagen keine Seltenheit, denn heute geht eine Eintragung davon nicht mehr so einfach. Kann ein Beamter mir das trotzdem anzweifeln und wie steht dann meine Chance die Eintragung zu behalten, beim nächst beliebigen Sachverständigen?
Bei einen Dipl. Ingenieur gute Karten, bei den verblödeten Master eher schlechte.
Total ungebildet die Jungs von heute!!!
Mach doch mal so eine kleine Info Karte für ins Auto zu legen mit diesen Infos, dann man man die hinter Sonnenblende immer Griffbereit.
Kleine aber feine Anmerkung: Selbst wenn du den Mangel behebst, der das Problem verursachte, bleibt die Betriebserlaubnis erloschen. Und den Mangel, übrigens ein EM also erheblicher , bekommst vor Ort nie behoben. Deshalb MUSS dir keiner eine Weiterfahrt gestatten. Siehe hierzu Paragraph 19(5) StVZO. Ausnahmen sind nur in sehr geringen Maß möglich und selbst wenn du es über die Verhältnismäßigkeit begründen willst, MUSS keiner was. Ansonsten endlich mal wieder mehr Neutralität!
Wie läuft das ab wenn ,der Prüfer wo vor 5-6 Jahren alles abgenommen hat jetzt in Rente ist ?
Dann kann man sich ja der andere Prüfer ja nicht mehr mit ihm auseinander setzen
Kannst du uns mal aufklären in welchen Modus gemessen werden darf? Je nach Marke und Baujahr gibt es sehr große Unterschiede zwischen normal oder Sport Plus.
Bei bloch erklärt klappen auspuff wird das gesagt.
Glaub immer im lautesten, sonst hätte es ja auch kein Sinn
th-cam.com/video/0WKwJHMPKps/w-d-xo.html
Es kommt auf das Genehmigungsdatum der Anlage an. Bis zu einem gewissen Stichtag darf nur der Modus gemessen werden, der bei Motorstart drin ist. Nach dem Tag muss in ALLEN modi die Lautstärke eingehalten werden.
Ich wurde zum Glück erst einmal erwischt als Fahrwerk und Felgen noch nicht eingetragen waren. War halt gerade erst frisch eingebaut und man wollte am Wochenende trotzdem mit dem Auto fahren. Aber vor 15 Jahren bekam man selbst dafür nur ne Mängelkarte! und man konnte weiter fahren.
Ich hoffe mit H-Kennzeichen ist das Ganze vielleicht etwas entspannter. Mein Auto von Damals soll bald,nach 14 Jahren in der Garage, wieder auf die Straße aber dann mit H-Kennzeichen. Der Umbau bzw. das Tuning ist ja Zeitgenössisch und wird dann hoffentlich weniger angezweifelt 😉
Wenn du in Dortmund angehalten wirst, hast du save verkackt.... egal wegen was.
Persos dürfen auch bei einer normalen Kontrolle verlangt werden ,… wenn du zb in der Nähe vom Flughafen angehalten wirst.teilweise auch auf Autobahnen.
sehr informativ, aber achte doch mal bitte auf den Ton und damit meine ich nicht die Qualität, sondern die Lautstärke. erst relativ leise bzw normal und dann kommt das Intro, da schepperts gefühlt die Ohren weg
Ja diese Typische zu Tief Geschichte mit dem Fahrwerk. Wer kennt sie nicht 😂😂😂
Sehr gut gesagt 👍👍
...dem ist nichts hinzuzufügen es ist alles gesagt 😎👌
Aber sollte man mit Polizisten Ärger haben immer zur Staatsanwaltschaft gehen. Geht super und die haben immer ein offenes Ohr für sowas. Hatte da meine erfahrungen sammeln können.
Warum wird das Mittel der Mängelkarte nicht mehr verwendet? Wenn der Beamte einen Verdacht hat, das etwas nicht stimmt und ich den Mangel zugebe, hat er dann überhaupt noch eine Grundlage (Beweissicherung) mein Auto sicherzustellen? Insofern die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird natürlich.
Ja, weil der Mangel gerichtsverwertbar festgehalten werden muss. Und bei zb zu lautem Auspuff geht das nur mit geeichter Messung durch Sachverständigen. Du könntest deine Aussage vor Gericht ja wieder zurücknehmen. Das Mittel der Mängelkärte ist bei Vergehen mit Erlöschen der BE nicht zweckdienlich, da da noch andere Maßnahmen hintendran stehen
_... oder vielleicht doch gewollte Schikane ?_
_in den meisten Fällen steht doch der Aufwand nicht im Verhältnis, wenn es nur kleinigkeiten sind die Bemängelt werden ?_
@@MrDorfGangster wenn ich dem aber vor Ort unterschreibe das ich dem Mangel zustimme, dürfte ihm eigentlich die Grundlage zum Einziehen des Autos fehlen.
@@FrauHaferniehl ich denke, dass die Leute die diesen Beruf gelernt haben, das wesentlich besser beurteilen können, als du. Und wieso sollten sie sowas machen? Hast du ne Ahnung, wieviel Arbeit sie sich damit selbst machen? Das macht man nicht einfach mal so „um jemanden zu ärgern“. Und jetzt komm bitte nicht mit dem Sternejäger-Argument. Ich weiß ein wenig über die Beförderungen bei der Polizei und ich kann dir versichern, dass DAS dort keine Rolle spielt. Selbst wenn du jeden Tag ein Auto sicherstellst
@@stephanawd nein so einfach ist das nicht. In Sachen Geräuschmessung muss der Richter auch schwarz auf weiß sehen , WIE laut das Auto war. Ein „Ja der is zu laut“ reicht nicht aus, für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit. Da müssen genau zahlen her. Und das geht eben nur in oben beschriebener Weise
Wenn ich jetzt auf der Grundlage 36.5 angehalten werde darf der Polizist die Grundlage im Nachgang noch ändern ? Also dann auf diese 31 ?
würde mich auch interessieren
Ja, er darf sich dann selbstständig in einen 31er verwandeln 🤣🤣🤣
Sehr guter Tipp, leider nutzlos. Das Anbaugutachten zur 21er StVZO wird zB bei uns bei Übernahme in die ZulB1 von der SVB einbehalten, wird ja in die Papiere übertragen. Nur 19/3 Abnahmen bleibt das Anbaugutachten beim Halter, weil man damit auch nicht sofort zur SVB muss. 🤷♂️
Er meinte die TÜV Abnahme, bei der auch der Prüfer unterschreibt das alles positiv begutachtet wurde. Das behält man auch nach dem Verkehrsamt Besuch...
@@GSIRaptor Was ist für dich eine TÜV Abnahme ? Das TGA, falls vorhanden ? Das gehört dir, haste ja mit gekauft. Das Anbaugutachten zieht, zumindest bei uns, dir SVB ein. 🤔
@@altblechasyl_cs2093 teilweise müssen die Gutachten eingezogen werden steht dann meist mit drauf. Ob das richtig ist sei dahin gestellt. Wie du ja sagtest hat man ja mit bezahlt. Ich meine aber das Schreiben welches man vom TÜV bekommt, welches besagt, dass alle anbauten richtig sind. Mit dem man dann zum Verkehrsamt wandert um es im Fahrzeugschein eintragen zu lassen. Quasi die TÜV Abnahme... Die Zettel die beim TÜV ausm Drucker kommen, für mehrere 100 Euros...
19 dislikes ... Woher? Der Passat ist unauffällig, hat aber 150 PS unter der Haube ... 🤣
Kenn da so einen Beamten der auch aus den Medien bekannt ist, der kennt sowas wie eine Mängelkarte nicht. Da wird gleich der Abschlepper gerufen!
Mein TÜV Mensch hat bestimmt 100 Bilder gemacht von allem. Das ist doch bestimmt abgespeichert. Da kann sich doch jeder Prüfer einloggen und die Bilder anschauen von den Eintragungen?
Zumindest bei der Dekra ist das nicht so. Ich habe im März 20 einen anderen Motor eintragen lassen, da wurde falsche Werte ( VMax und Nenndrehzahl ) übernommmen. Der damalige Prüfer hat heute keinen Zugriff mehr auf die Begutachtung, ich musste also erneut zahlen um die Werte korrigieren zu lassen damit ich meine H-Zulassung bekomme.
In einem Land wo das Internet kein Neuland ist vielleicht xD
Gute Erklärung, aber wiegesagt , 36/5 kann man knicken .
Ausser Oma und Opa fahren .
Die werden aber eher selten angehalten .
Kleiner gedanke: warum fährt man nicht direkt zu dem Gutachter den die Polizei "benutzt" und lässt es sich von ihm VOR einer Kontrolle eintragen. Eventuell ist die ganze Sache dann angenehmer ... ich mein wenn es den Richtlinien entspricht kann er es ja nicht einfach ablehnen oder? Tut mir leid bin da nicht so in der Materie :)
1. Polizeibeamte brauchen keine Rechtsgrundlage nennen.
2. Der Personalausweis kann auch durch verschiedenste andere präventive Maßnahmen verlangt werden. Es muss nicht erst eine Ordnungswidrigkeit/Straftat vorliegen. Gleiches gilt für die Persos der Mitfahrer. Beim §163b StPO gehts zudem nicht um das "Gefühl" des Polizeibeamten, sondern einen konkreten Tatverdacht. Weiterhin kann sich im Rahmen einer §36 V StVO-Kontrolle auch immer die Möglichkeit eröffnen, ein Ausweisdokument durch eine präv. oder StPO-Maßnahme aushändigen zu lassen.
Bei eingerichteten Kontrollstellen müssen idR auch Persos/RP ausgehändigt werden.
3. Bei Kontrollen durch die Bundespolizei gelten andere Rechtsgrundlagen, da darf im 30km-Bereich immer ein Reisedokument (Perso, Reisepass) verlangt werden und außerdem sämtliche mitgeführten Sachen inkl. Kfz durchsucht werden (analog dem Zoll).
Im Endeffekt macht der Ton die Musik. Wenn die Bock haben nehmen die dich auseinander.
Deshalb immer entspannt bleiben.
Nicht umsonst Spitzname Bullen.
Junge die Geräusche im Hintergrund. Echt nervig