Wie verhält es sich, wenn man zuerst in ein Land ohne DBA (Dubai) zieht, mit der vorgeschalteten GmbH+Co Kg, 1-3 Jahre später aber z.B. in die USA (mit DBA). Was ist dann?
Mit einer zwischengeschalteten GmbH & Co. KG als Holding fällt keine Wegzugsteuer an. Dafür muss man aber andere Steuerentstrickungstatbestände beachten.
Da es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, sind diese Einkünfte prinzipiell in beiden Staaten steuerpflichtig. Durch die Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland entgeht man also der deutschen Besteuerung. Sollten dann aber noch Beteiligungen an Kapitalgesellschaften vorliegen, fällt jedoch Wegzugsteuer an. Man sollte also genau überlegen, ob man die Beteiligungen vorher steuerpflichtig veräußert oder ob man lieber die Wegzugsteuer zahlt.
Für Einzelunternehmen gilt die Wegzugsteuer nicht. Da man aber durch den deutschen Wohnsitz weiterhin steuerlich an Deutschland gebunden ist, kann es unter Umständen zu einer Doppelbesteuerung hier und dort kommen. Wenn Sie konkrete Pläne zu einem Wegzug in die VAE schmieden, rufen Sie uns am besten vorher an: Tel. 0221 999 832-01
Die Wegzugsteuer gilt nur für Kapitalgesellschaften wie der GmbH. Bei Personenunternehmen müssen andere Rechtsfolgen beachtet werden. Hier erhalten Sie professionelle Beratung: Tel. 0221 999 832-01
Der christoph lässt es sich gut gehen😉🤣
Er hat es sich verdient 😉
Super Video. Wie ist es bei 3 Jahren Verlusten? Wegzugssteuer null?
So mega 🎉🎉🎉🎉😊
Problem bei Variante 2 ist, dass die GmbH & Co KG aber einen Geschäftsführer braucht.
Ja, richtig, aber das sollte hoffentlich relativ leicht lösbar sein.
Wie verhält es sich, wenn man zuerst in ein Land ohne DBA (Dubai) zieht, mit der vorgeschalteten GmbH+Co Kg, 1-3 Jahre später aber z.B. in die USA (mit DBA). Was ist dann?
Mit einer zwischengeschalteten GmbH & Co. KG als Holding fällt keine Wegzugsteuer an. Dafür muss man aber andere Steuerentstrickungstatbestände beachten.
Wie verhält es sich denn bei der zweiten Gestaltung wenn ich noch eine Firma/Kapitalgesellschaft in den VAE gründe?
Da es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, sind diese Einkünfte prinzipiell in beiden Staaten steuerpflichtig. Durch die Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland entgeht man also der deutschen Besteuerung. Sollten dann aber noch Beteiligungen an Kapitalgesellschaften vorliegen, fällt jedoch Wegzugsteuer an. Man sollte also genau überlegen, ob man die Beteiligungen vorher steuerpflichtig veräußert oder ob man lieber die Wegzugsteuer zahlt.
wie verhält sich das bei Einzelunternehmen?
Für Einzelunternehmen gilt die Wegzugsteuer nicht. Da man aber durch den deutschen Wohnsitz weiterhin steuerlich an Deutschland gebunden ist, kann es unter Umständen zu einer Doppelbesteuerung hier und dort kommen. Wenn Sie konkrete Pläne zu einem Wegzug in die VAE schmieden, rufen Sie uns am besten vorher an: Tel. 0221 999 832-01
Gilt dies auch für Einzelunternehmen? Oder nur für GmbHs?
Die Wegzugsteuer gilt nur für Kapitalgesellschaften wie der GmbH. Bei Personenunternehmen müssen andere Rechtsfolgen beachtet werden. Hier erhalten Sie professionelle Beratung: Tel. 0221 999 832-01
Cooler verranzter Holztisch.super setting.
Meine Fresse🤮
Warum leicht, wenn es schwer geht? Willkommen in Deutschland