Eigene Anteile (Aktien des eigenen Unternehmens) werden über die Börso vom Unternehmen zurückgekauft. Vorher waren sie nicht im Eigen- sonder im Fremdbesitz.
Hallo Herr Ollram.Vielen Dank für das Video. Ich habe eine Frage zum Verkauf der eigenen Anteile. Wenn der Verkauf unter dem Einkaufskurs gelegen hätte, also z. B. bei 16€, ziehe ich das dann von den frei verfügbaren Rücklagen ab und weise es nicht mehr in der Vorspalte aus? Danke und VG
Der Ausweis in der Vorspalte vom gez. Kapital entfällt. Die freien Rücklagen werden dann nur noch anteilig aufgefüllt (mit dem den Nennwert übersteigenden Betrag)
ich habe eine Frage zur Lösung: gibt es Möglichkeit beim Einkauf der eigenen Anteile den gesamten Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und AK der eigenen Anteile nur mit der Kapitalrücklage zu verrechnen , damit die Gewinnrücklage beim Verkauf der eigene Anteile nicht zu berühren und der Differenzbetrag nicht zu verteilen?
Sie sind fester Bestandteil meiner Prüfungsvorbereitung Herr Ollram! Vielen Dank für alle Ihre Videos! ☆
Wieder fleißig der gute Herr Ollram, selbst am Sonntag:) BG
Check
Danke Oliver, ohne dich wäre ich aufgeschmissen
Vielen Dank
Hallo Oliver, bei 05:40: Kannst du mir erklären, warum man vom Rückkauf der eigenen Anteile spricht?
Eigene Anteile (Aktien des eigenen Unternehmens) werden über die Börso vom Unternehmen zurückgekauft. Vorher waren sie nicht im Eigen- sonder im Fremdbesitz.
Hallo, vielen Dank für die Aufgabe!
Müsste man zu Beginn der Aufgabe nicht auch noch § 71(2) AktG prüfen?
Ja sollte man machen. Hat die IHK in den neuesten Prüfungen auch mit in die Musterlösung aufgenommen.
Hallo Herr Ollram.Vielen Dank für das Video. Ich habe eine Frage zum Verkauf der eigenen Anteile. Wenn der Verkauf unter dem Einkaufskurs gelegen hätte, also z. B. bei 16€, ziehe ich das dann von den frei verfügbaren Rücklagen ab und weise es nicht mehr in der Vorspalte aus? Danke und VG
Der Ausweis in der Vorspalte vom gez. Kapital entfällt. Die freien Rücklagen werden dann nur noch anteilig aufgefüllt (mit dem den Nennwert übersteigenden Betrag)
ich habe eine Frage zur Lösung: gibt es Möglichkeit beim Einkauf der eigenen Anteile den gesamten Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und AK der eigenen Anteile nur mit der Kapitalrücklage zu verrechnen , damit die Gewinnrücklage beim Verkauf der eigene Anteile nicht zu berühren und der Differenzbetrag nicht zu verteilen?
Für die IHK sind die freien Rücklagen immer die anderen Gewinnrücklagen. Daher für die Prüfung nein.
wodurch ist die Eigenkapital im Jahr 2022 1.200.000 Euro mehr geworden?
Durch eine (Bar-)Kapitalerhöhung.