@@Oliver_Ollram d.h. Ganz normal nach der Regelung: sollte eine dauernde Wertminderung vorliegen, müsste man auf den Teilwert abschreiben. Ist die Wertminderung nicht mehr gegeben, müsste man eine Wertaufholung vornehmen. Man würde doch in der Regel abgeschrieben haben und dann müsste man halt die AfA berücksichtigen, also den niedrigen Buchwert ansetzen.
Hallo Herr Ollram, wie heißt das Video mit Teilwerterlass 2016? Ich kann es leider nicht finden. Vielen Dank.
th-cam.com/video/x3IVyMGthPg/w-d-xo.html Diese könnte es sein.
Vielen Dank!
@@Oliver_Ollram Das Video zum Teilwerteerlass ist leider auf "privat" gestellt?
@@Cheffe_Hess welches? Dieses ist öffentlich th-cam.com/video/2JntKo-E5Qg/w-d-xo.html
@@Oliver_Ollram Richtig. Ich meinte das im Skript zu diesem Video verlinkte Video.
Kann man Immobilien im Umlaufvermögen abschreiben, wenn man beispielsweise für 100 kauft und 200 verkauft.
@@mxmsk9557 Die verkauften Immobilien werden nicht mehr bilanziert nach dem Verkauf.
@ die Frage vielmehr ist, ob man die überhaupt vorher abschreibt, wenn sie dem Umlauf zugeordnet waren.
@@mxmsk9557 Das Umlaufvermögen wird nicht planmäßig abgeschrieben.
@@Oliver_Ollram d.h. Ganz normal nach der Regelung: sollte eine dauernde Wertminderung vorliegen, müsste man auf den Teilwert abschreiben.
Ist die Wertminderung nicht mehr gegeben, müsste man eine Wertaufholung vornehmen.
Man würde doch in der Regel abgeschrieben haben und dann müsste man halt die AfA berücksichtigen, also den niedrigen Buchwert ansetzen.