Ich finds ja extrem unbefriedigend, dass man steuerrechtlich nach § 5 (2) bei der Akivierung schon raus ist und dann bei der Abschreibung handelsrechtlich auf R 7.4 (1) ESTR verweist (Umgekehrte Maßgeblichkeit,hier auch noch ohne steuerrechtliche Rechtsfolge)... Gibts da nichts Besseres? :) Vielen Dank für die schöne Aufgabe!
Durch BilMoG ist die umgekehrte Maßgeblichkeit weggefallen. Damit auch die Möglichkeit viele handelsrechtliche "Lücken" mit den steuerlichen Vorschriften füllen zu können. Die gewünschte Alternative, die auch oft von der IHK genutzt wird, ist sich einfach auf die GoBs zu beziehen. Meine eigene Interpretation geht sinngemäß in die Richtung: " War schon immer so, wird auch weiterhin so gemacht (Grundsatz der Stetigkeit), bis der Gesetzgeber dazu eine Regelung erläst.
Hallo, mir wurde dieses Jahr im Kurs von einem Dozenten erklärt, dass die Vereinigung der Wirtschaftsprüfer sich jedes Jahr mit den steuerlichen Vorschriften beschäftigt und dann festlegt, dass man die steuerliche Vorschrift auch ins Handelrecht übernehmen darf z.B. Beginn der AfA R 7.4 (1), wenn es keine explizite Vorschrift im HGB gibt. Hoffe ich konnte dir helfen.
Tolle Aufgabe und eine schöne Darstellung der Lösung! Kleiner Fehler in der Aufgabenstellung - dort steht einmal Bibu GmbH, einmal BiBu OHG und einmal GmbH
Gute Aufgabe, verständlich erklärt. Ich bin jedoch mit dem Buchungssatz nicht so ganz einverstanden. Die Buchung "an andere aktivierte Eigenleistung" mit 36.900 ist in der Höhe nicht korrekt. Die Eigenleistung beträgt nur 31.900. Die restlichen 5.000 sind in Anspruch genommene Fremdleistungen (Patenanwalt und Patenamt). Es kann folglich nur gebucht werden mit 5.000 an sonstige betriebliche Erträgeoder Aufwand neutralisieren (an sonstigen betrieblichen Aufwand) Ich habe eine ähnliche Aufgabe aus meinem BiBu-Kurs auch damals mit meinem Dozenten besprochen und er hat mir da Recht gegeben. In Anspruch genommene Fremdleistungen sind keine Eigenleistung.
Dankeschön für die tolle Aufgabe. Warum rechnen in der Aufgabe die Gemeinkosten zu den AK dazu. Wann gehören die Gemeinkosten nicht zu AK (H 6.2 "Gemeinkosten" EStH). Dankeschön
Danke für die tollen Aufgaben. Das hilft mir sehr bei der Vorbereitung. Aufgabe 10201 Forderungen ist nur ein leeres Blatt. Kommt die Aufgabe und das Video noch?
Hallo Herr Ollram, in der Min. 12 wurde gesagt, dass handelsrechtlich degressive abgeschrieben werden könnte aber in der SB nicht, da unbewegliche VG ist. Irgendwie verstehe ich es nicht, könnten Sie mir bitte erklären? Vielen Dank
@@alitschulz675 handelsrechtlich darf man es abschreiben wie man will, auch degressiv, wichtig ist nur, dass man einen Plan hat (§253 (3) S1+S2); steuerrechtlich dürfen nur bewegliche WG degressiv abgeschrieben werden §7 (2) S1 EStG
Super Aufgaben👍 und die Lösung wie immer gut und verständlich erklärt. Die Ausschüttungssperre hatte ich gar nicht mehr auf dem Schirm...
Wieder super erklärt, vielen Dank!
Das war eine schöne Aufgabe. Das mit der Ausschüttungssperre war mir nicht ganz klar. Danke 😊
danke😊
Danke
15:17 gern geschehen :-D
Klasse Videos!
Ich finds ja extrem unbefriedigend, dass man steuerrechtlich nach § 5 (2) bei der Akivierung schon raus ist und dann bei der Abschreibung handelsrechtlich auf R 7.4 (1) ESTR verweist (Umgekehrte Maßgeblichkeit,hier auch noch ohne steuerrechtliche Rechtsfolge)... Gibts da nichts Besseres? :) Vielen Dank für die schöne Aufgabe!
Durch BilMoG ist die umgekehrte Maßgeblichkeit weggefallen. Damit auch die Möglichkeit viele handelsrechtliche "Lücken" mit den steuerlichen Vorschriften füllen zu können. Die gewünschte Alternative, die auch oft von der IHK genutzt wird, ist sich einfach auf die GoBs zu beziehen. Meine eigene Interpretation geht sinngemäß in die Richtung: " War schon immer so, wird auch weiterhin so gemacht (Grundsatz der Stetigkeit), bis der Gesetzgeber dazu eine Regelung erläst.
Hallo, mir wurde dieses Jahr im Kurs von einem Dozenten erklärt, dass die Vereinigung der Wirtschaftsprüfer sich jedes Jahr mit den steuerlichen Vorschriften beschäftigt und dann festlegt, dass man die steuerliche Vorschrift auch ins Handelrecht übernehmen darf z.B. Beginn der AfA R 7.4 (1), wenn es keine explizite Vorschrift im HGB gibt. Hoffe ich konnte dir helfen.
kleine Hinweis §285 HGB und nicht §284 HGB
super Video ausgezeichneter Dozent
Ja, gkaune im Skript hatte ich es schon korrigiert.
Tolle Aufgabe und eine schöne Darstellung der Lösung! Kleiner Fehler in der Aufgabenstellung - dort steht einmal Bibu GmbH, einmal BiBu OHG und einmal GmbH
Danke für den Hinweis. Habe es korrigiert
Gute Aufgabe, verständlich erklärt. Ich bin jedoch mit dem Buchungssatz nicht so ganz einverstanden. Die Buchung "an andere aktivierte Eigenleistung" mit 36.900 ist in der Höhe nicht korrekt. Die Eigenleistung beträgt nur 31.900. Die restlichen 5.000 sind in Anspruch genommene Fremdleistungen (Patenanwalt und Patenamt). Es kann folglich nur gebucht werden mit 5.000 an sonstige betriebliche Erträgeoder Aufwand neutralisieren (an sonstigen betrieblichen Aufwand) Ich habe eine ähnliche Aufgabe aus meinem BiBu-Kurs auch damals mit meinem Dozenten besprochen und er hat mir da Recht gegeben. In Anspruch genommene Fremdleistungen sind keine Eigenleistung.
Danke für den Hinweis. Habe die Aufgabe und Lösung entsprechend angepasst. Die Lösung ist jetzt zusätzlich in der Videobeschreibung verlinkt.
Dankeschön für die tolle Aufgabe. Warum rechnen in der Aufgabe die Gemeinkosten zu den AK dazu. Wann gehören die Gemeinkosten nicht zu AK (H 6.2 "Gemeinkosten" EStH). Dankeschön
Grundsätzlich richtig, aber es geht hier nicht um eine Anschaffung sondern eine Herstellung. Daher dürfen und müssen die Gemeinkosten mit rein.
@@Oliver_Ollram Vielen Dank 🌹
Danke für die tollen Aufgaben. Das hilft mir sehr bei der Vorbereitung.
Aufgabe 10201 Forderungen ist nur ein leeres Blatt. Kommt die Aufgabe und das Video noch?
Ja, das ist in der Planung
Check
Hallo Herr Ollram, in der Min. 12 wurde gesagt, dass handelsrechtlich degressive abgeschrieben werden könnte aber in der SB nicht, da unbewegliche VG ist. Irgendwie verstehe ich es nicht, könnten Sie mir bitte erklären? Vielen Dank
@@alitschulz675 handelsrechtlich darf man es abschreiben wie man will, auch degressiv, wichtig ist nur, dass man einen Plan hat (§253 (3) S1+S2); steuerrechtlich dürfen nur bewegliche WG degressiv abgeschrieben werden §7 (2) S1 EStG
Vielen Dank 👍