365 Aufgaben für Bilanzbuchhalter (010105) - Jahresabschluss erstellen - AV - § 6b EStG - GruBo

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  • เผยแพร่เมื่อ 10 ก.ย. 2024

ความคิดเห็น • 32

  • @ellasethgi1131
    @ellasethgi1131 2 ปีที่แล้ว +7

    Sehr ausführliche Aufgabe mit allen wichtigen Besonderheiten die zu § 6b zu beachten sind. Danke

  • @JackieCola1405
    @JackieCola1405 2 ปีที่แล้ว +2

    Danke für das ausführliche Besprechen der Aufgabe.

  • @sabinak2726
    @sabinak2726 3 หลายเดือนก่อน

    Vielen Dank. Mega gut erklärt

  • @katharinam.1724
    @katharinam.1724 3 หลายเดือนก่อน

    wieder ein klasse video :D Danke !!!

  • @rajaessaadi4688
    @rajaessaadi4688 ปีที่แล้ว

    super, danke für die Erklärung:)👍

  • @katja3164
    @katja3164 2 ปีที่แล้ว

    Hi Oliver, super Videos, super Erkärungen, danke dafür. VG Katja

  • @phillipreschke9309
    @phillipreschke9309 2 ปีที่แล้ว

    Danke für die tolle Erklärung

  • @nadinelabus2905
    @nadinelabus2905 ปีที่แล้ว +2

    Hi Oliver, heißt das, das ich die Übertragung der stillen Reserven immer zum Jahresanfang mache, obwohl der Verkauf erst im Juni getätigt wurde? Mein Fehler bestand nämlich darin dass ich die Abschreibung bis Juni weiterlaufen lassen habe und dann erst die Übertragung gemacht habe.. wäre das falsch? Lieben Dank schon mal!

    • @Oliver_Ollram
      @Oliver_Ollram  ปีที่แล้ว +1

      Ja, bei der Übertragung auf im Vorjahr angeschaffte WG gilt § 6b (5) EStG:
      (5) An die Stelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Sinne des Absatzes 1 tritt in den Fällen, in denen das Wirtschaftsgut im Wirtschaftsjahr vor der Veräußerung angeschafft oder hergestellt worden ist, der Buchwert am Schluss des Wirtschaftsjahres der Anschaffung oder Herstellung.

    • @nadinelabus2905
      @nadinelabus2905 ปีที่แล้ว

      @@Oliver_Ollram klar, macht sinn. :D
      Dankedankedanke!

  • @susikonig8945
    @susikonig8945 ปีที่แล้ว

    Danke!

  • @Dydy667u
    @Dydy667u 9 หลายเดือนก่อน

    👍👍👍

  • @arthurschmidt280
    @arthurschmidt280 ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Ollram,
    können Sie mir sagen wieso die stillen Reserven aus dem Gebäude nicht bei der Überleitung gem. 60 (2) EStDV korrigiert werden?
    Ich hätte die Überleitung wie folgt ermittelt (-1.050.000 - 1.205.000 - 64.350 + 67.013) = 2.252.337

    • @Oliver_Ollram
      @Oliver_Ollram  ปีที่แล้ว

      Grundsätzlich ist de nach § 60 (2) EStDV zu berücksichtigen. Die Höhe habe ich jetzt nicht nachgerechnet.

  • @Nadine..-nb3ib
    @Nadine..-nb3ib 9 หลายเดือนก่อน

    Hallo Oliver, sag bitte mal warum im 2021 hast du AfA für 6 Monaten gerechnet, nicht für 5?
    Danke im voraus für Antwort.

    • @Oliver_Ollram
      @Oliver_Ollram  9 หลายเดือนก่อน

      Analog der typischen IHK Auslegung für Jan -Juni

  • @vulkanius9046
    @vulkanius9046 7 หลายเดือนก่อน

    Hallo Oliver, erstmal herzlichen Dank für alle Ihre tollen Aufgaben. Die haben mir echt sehr gut geholfen. Eine Frage habe ich noch: Im Video haben Sie gesagt, dass R6,6 nicht die Vergangenheit bezogen kann, aber laut H6,6(3) ''Vorherige Anschaffung'' ist es doch möglich, oder? Falls ja, berechnen wir die Afa auch bis Ende des Anschaffungsjahres wie §6b(5)? Oder machen wir laut R7,3(4) Restbuchwert. Ich freue mich auf Ihre Antwort.

    • @Oliver_Ollram
      @Oliver_Ollram  7 หลายเดือนก่อน

      Übertragung auf eine vorherige Anschaffung ist nur möglich um einen behördlichen Eingriff zu vermeiden. Aber nicht im Fall der höheren Gewalt. Ich denke es sollte R 7.3 (4) EStR greifen.

    • @vulkanius9046
      @vulkanius9046 7 หลายเดือนก่อน

      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Genau habe ich Probleme hier mit R7,3(4), Angenommen geht es um einen behördlichen Angriff, 01.07.2022 wurde ein Gut angeschafft, Verkauft aber am 01.04.2023, Vor der Übertrag muss ich den Restbuchwert berechnen, soll ich bis zum 31.12.2022 oder bis 31.03.2023 berechnen? Ich habe R7.3(4) 20x gelesen, leider kann ich noch nicht genau verstehen@@Oliver_Ollram

    • @Oliver_Ollram
      @Oliver_Ollram  7 หลายเดือนก่อน +1

      @@vulkanius9046 hängt davon ab ob es ein Gebäude ist oder nicht. Gebäude von den AK, sonst vom Restbuchwert zum 31.12. des Vorjahres.

  • @badcompany9951
    @badcompany9951 ปีที่แล้ว

    Moin, eine Frage, warum ziehen wir zweimal Afa ab? Einmal von den 3.150.000€ i.H.v. 15.750€ und später nochmal i.H.v. 64.350€?

    • @Oliver_Ollram
      @Oliver_Ollram  ปีที่แล้ว +3

      Die 15.750 € sind für 2020 und die 64.375 € für 2021

  • @larisakomarova9943
    @larisakomarova9943 2 หลายเดือนก่อน

    Herr Olram in der Berechnung 26:10 min kommt doch einen negativen Wert raus🤔

    • @Oliver_Ollram
      @Oliver_Ollram  2 หลายเดือนก่อน

      Deswegen wird der Übergang dann mir Gebäude verrechnet

  • @ZodiakHH
    @ZodiakHH 2 ปีที่แล้ว

    Moin! Ich hoffe dass ich mich mit der Aussage jetzt nicht in die Nesseln setze :D Kann es sein dass du gegen Ende die Übertragung der stillen Reserven auf das Grundstück auch handelsrechtlich angenommen hast? Bei der Minderung nach 60(2) EStDV fehlt es zumindest. Wenn ich da was falsch denke würde ich mich über eine Info freuen :)

    • @Oliver_Ollram
      @Oliver_Ollram  2 ปีที่แล้ว

      Zumindest nicht absichtlich. 6b gilt ja nur für die Steuerbilanz

    • @ZodiakHH
      @ZodiakHH 2 ปีที่แล้ว +1

      @@Oliver_Ollram Moin! Das stimmt, ist mir bewusst :) Wollte nur entweder auf einen Fehler hinweisen der in der Lösung gemacht wurde oder aus meinem eigenen Fehler lernen ;) Würde mich freuen wenn Du das in einer ruhigen Minute einmal anschauen könntest.

  • @bebemikko
    @bebemikko ปีที่แล้ว

    Wäre es möglich, die Lösung zum Download bereitzustellen?

    • @Oliver_Ollram
      @Oliver_Ollram  ปีที่แล้ว +3

      drive.google.com/file/d/1LCTjvaAGO7qriehg1YKDmmnG9cOjlNqJ/view?usp=drivesdk

    • @bebemikko
      @bebemikko ปีที่แล้ว

      @@Oliver_Ollram vielen lieben Dank...

  • @larisakomarova9943
    @larisakomarova9943 2 หลายเดือนก่อน

    Also Kürzung der Handelsbilanz am Schluss => Wert ist negativ

    • @Oliver_Ollram
      @Oliver_Ollram  2 หลายเดือนก่อน

      Es ist nach 60(2) zu mindern, da der steuerliche Gewinn niedriger ist als der Jahresüberschuss