Was ist möglich bei Solarzellen 05.22 gekauft Wechselrichter und Montagezubehör 08.22 mit vollen 19% versteuert sollte eine Nulleinspeisung werden. Da sich die Gesetzeslage ab 2023 geändert hat, zu Gunsten des Verbrauchers, wo alles einfacher wurde mit 0% Mehrwertsteuer und dem Bürokratie. Anlage ging nun auch erst 02.24 ans Netz mit einer Einspeisevergütung. Was wäre Steuerlich noch geltend zu machen?
Guten Morgen Herr Mücke! Danke für das erneut informative Video. Schön, dass es nun ein Verfahren gegen das Verbot der Verlustverrechnung in 2022 gibt. Sollten in der Steuererklärung 2023 die Abschreibungen für die in 2022 angeschaffte PV-Anlage wieder geltend gemacht werden?
Vielen Dank für Ihre Arbeit. Wann kann man denn mit einer Entscheidung in München rechnen. Wochen, Monate oder in einem Jahr? Ich habe kein Gefühl dafür, wie lange sich sowas ziehen kann. Danke
Guten Tag. Ich erwarte eine Entscheidung im Beschwerdeverfahren in diesem Jahr. Vielleicht werden wir alle überrascht und der BFH äußert sich auch kurzfristig dazu, was im Hinblick auf die Vielzahl der Betroffenen zu wünschen wäre. Stefan Mücke
Vielen Dank Herr Mücke für die neuen Informationen. Eine Frage: wie kommt als Stichtag er 30.11.2023 zustande? Das Jahressteuergesetz 2022 trat doch erst am 21.12.2023 in Kraft.
Guten Tag. Am 30.11. wurde die Empfehlung des Finanzausschusses öffentlich, wonach die Steuerbefreiung rückwirkend zum 1.1.2022 beschlossen werden sollte. Ab diesem Stichtag besteht u.E. kein Vertrauensschutz mehr. Stefan Mücke
Hallo Hr. Mücke, vorab besten Dank für die tollen Videos und die Informationen. Ich habe eine Frage zum IAB2022, und zwar hat das für uns zuständige FA meinen IAB 2022 (Kauf der Anlage in 2022 vor dem Stichtag und Lieferung in 2023) mit Verweis auf die Steuerfreiheit der PV-Anlage abgelehnt. Bei meinem Schwager im gleichen Landkreis, beim gleichen Finanzamt und mit der identischen Situation (Kauf der Anlage in 2022 vor dem Stichtag und Lieferung in 2023) wurde der IAB 2022 anstandslos anerkannt. --> empfiehlt sich bei meinem geplanten Einspruch der Verweis auf die identische Situation meines Schwagers beim gleichen Finanzamt? Oder bringe ich ihn damit in Gefahr dass sein IAB rückgängig gemacht wird (Einspruchsfrist bei seinem Bescheid bereits abgelaufen)?
Hallo Herr Mücke, vielen Dank für die wertvollen Information! Wie steht es den mir der Einkommensteuer 2023 aus. Sollte man auch wieder prinzipiell eine Verlustrechnung bzw. Afa verrechnen oder abwarten bis über 2022 entschieden ist? Vielen Dank!
Danke fur das Video. FA Stormarn versucht seit einem Jahr, mich zur Rücknahme zu bewegen. Nach der hoffentlich baldigen Ablehnung des Einspruchs werde ich den 7G Komplex neu durcharbeiten und mich auf die Klage vorbereiten.
Guten Tag Herr Mücke, den Einsprüche ( mit Ihren Mustern ) zu 2021 (IAB) und 2022 ( Verlustverrechnung ) wurde nicht entsprochen und eine Frist gesetzt zur Rücknahme der Einsprüche, ansonsten werden die Einsprüche an die Rechtsbehelfstelle abgegeben. Aus meiner Sicht würde ich diese Abgabe jetzt abwarten und auf eine Zustimmung zum „Winterschlaf“ setzen. Ist dies auch Ihre Meinung? Vielen Dank für Ihre Mühe
Danke, dass hier gegen die Ungerechtigkeit des Verfalls von Investitionsabzugsbeträgen (vor 2021) vorgegangen wird. Es kann doch nicht sein, dass man in 2021 und früher Steuern zahlen mußte aber die Abschreibungen jetzt verfallen. Baden Württemberg ist hier wieder besonders langsam. Schnell bei Ablehnen und langsam bei der Bearbeitung des Widerspruchs.
Sie wollen also einen IAB 2021 haben obwohl in 2022 keine wirksame Hinzurechnung mehr erfolgt aufgrund Steuerfreiheit ? Ich verstehe es irgendwie offenbar nicht. Warum sollte man einen IAB bekommen wenn die Anlage steuerfrei läuft ? Totaler Unsinn. Abgesehen davon gehört sich der IAB ohnehin abgeschafft.
Guten Tag. Der IAB-Abzug dient der Förderung von betrieblichen Investitionen. Wenn auf Basis der Rechtslage 2021 eine Investition geplant (und dann auch durchgeführt wurde), dann kann nicht nachträglich durch eine rückwirkende Steuerbefreiung der steuerlichen Investitionsförderung die Grundlage entzogen werden. Stefan Mücke
@@SteuerberaterMuecke Hallo Herr Mücke, Ich habe 2023 eine PV Anlage angeschafft, für welche ich 2022 einen IAB geltend gemacht habe, da die Planung, Kreditaufnahme etc. alles schon im 1 HY 2022 stattgefunden hat. Für 2022 habe ich eine EÜR mit IAB abgeben und den Verlust in meiner Steuererklärung berücksichtigt. Erst hat das Finanzamt natürlich abgelehnt, dann den Bescheid für 2022 diesbezüglich unter Vorbehalt erlassen. Nun wollte ich den IAB in 2023 auflösen und das Finanzamt hat sogar nach meinem Einspruch mit Bitte um Ruhen des Verfahrens abgelehnt und den Vorbehalt von 2022 nachträglich aufgehoben. Argument war das aktuell keine anhängigen Verfahren bekannt seien sowie der Sachverhalt nach dem BFM Schreiben von 2023 final geklärt sei. @steuerberatermuecke : sehen sie wirklich eine Chance hier erfolgreich zu klagen bzw. wann wird es hierzu ein Verfahren geben welches man in der Argumentation des Einpruchs und Ruhen des Verfahrens nutzen kann? Oder ist es in diesem Fall aussichtslos auch nach dem Urteil des Kölner Finanzgerichtes?
Danke Herr Mücke für die Informationen
Super Video und danke für das Update!
Vielen Dank für das Update! Wie lautet denn das Aktenzeichen des beim FG BW in Stuttgart anhängigen Verfahrens?
Gibt es hierzu ein Update? Wie lautet das Aktenzeichen bitte?
Was ist möglich bei Solarzellen 05.22 gekauft Wechselrichter und Montagezubehör 08.22 mit vollen 19% versteuert sollte eine Nulleinspeisung werden. Da sich die Gesetzeslage ab 2023 geändert hat, zu Gunsten des Verbrauchers, wo alles einfacher wurde mit 0% Mehrwertsteuer und dem Bürokratie. Anlage ging nun auch erst 02.24 ans Netz mit einer Einspeisevergütung. Was wäre Steuerlich noch geltend zu machen?
Guten Morgen Herr Mücke! Danke für das erneut informative Video. Schön, dass es nun ein Verfahren gegen das Verbot der Verlustverrechnung in 2022 gibt. Sollten in der Steuererklärung 2023 die Abschreibungen für die in 2022 angeschaffte PV-Anlage wieder geltend gemacht werden?
Guten Tag. In 2023 ist die Steuerbefreiung durch das Jahressteuergesetz zu berücksichtigen. Eine Abschreibung ist nicht mehr zu erklären. Stefan Mücke
Vielen Dank für die Info und das BMF macht mit den Bürgern was er will!
Vielen Dank für das Update! Kann man denn ggf mit dem Urteil des Fananzhof München noch in diesem Jahr rechnen?
Guten Tag. Wir hoffen sehr auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhof im laufenden Jahr. Stefan Mücke
Vielen Dank für Ihre Arbeit. Wann kann man denn mit einer Entscheidung in München rechnen. Wochen, Monate oder in einem Jahr? Ich habe kein Gefühl dafür, wie lange sich sowas ziehen kann. Danke
Guten Tag. Ich erwarte eine Entscheidung im Beschwerdeverfahren in diesem Jahr. Vielleicht werden wir alle überrascht und der BFH äußert sich auch kurzfristig dazu, was im Hinblick auf die Vielzahl der Betroffenen zu wünschen wäre. Stefan Mücke
Vielen Dank.
Vielen Dank für den unermüdlichen Einsatz 😊
Vielen Dank für Ihr Feedback. Stefan Mücke
Vielen Dank Herr Mücke für die neuen Informationen. Eine Frage: wie kommt als Stichtag er 30.11.2023 zustande? Das Jahressteuergesetz 2022 trat doch erst am 21.12.2023 in Kraft.
Guten Tag. Am 30.11. wurde die Empfehlung des Finanzausschusses öffentlich, wonach die Steuerbefreiung rückwirkend zum 1.1.2022 beschlossen werden sollte. Ab diesem Stichtag besteht u.E. kein Vertrauensschutz mehr. Stefan Mücke
@@SteuerberaterMuecke Danke.
Hallo Hr. Mücke, vorab besten Dank für die tollen Videos und die Informationen. Ich habe eine Frage zum IAB2022, und zwar hat das für uns zuständige FA meinen IAB 2022 (Kauf der Anlage in 2022 vor dem Stichtag und Lieferung in 2023) mit Verweis auf die Steuerfreiheit der PV-Anlage abgelehnt. Bei meinem Schwager im gleichen Landkreis, beim gleichen Finanzamt und mit der identischen Situation (Kauf der Anlage in 2022 vor dem Stichtag und Lieferung in 2023) wurde der IAB 2022 anstandslos anerkannt.
--> empfiehlt sich bei meinem geplanten Einspruch der Verweis auf die identische Situation meines Schwagers beim gleichen Finanzamt? Oder bringe ich ihn damit in Gefahr dass sein IAB rückgängig gemacht wird (Einspruchsfrist bei seinem Bescheid bereits abgelaufen)?
Hallo Herr Mücke, leider funktioniert ihre Website nicht? Ich würde gerne mit Ihnen in Kontakt treten
Guten Tag. Danke für Ihren Hinweis. Zwischenzeitlich sollte der Zugriff wieder möglich sein. Stefan Mücke
Danke für das Video :)
Hallo Herr Mücke, vielen Dank für die wertvollen Information! Wie steht es den mir der Einkommensteuer 2023 aus. Sollte man auch wieder prinzipiell eine Verlustrechnung bzw. Afa verrechnen oder abwarten bis über 2022 entschieden ist? Vielen Dank!
Guten Tag. Im VZ 2023 ist die Steuerbefreiung und das Abzugsverbot u. E. frei von Zweifeln. Stefan Mücke
Vielen Dank, Herr Mücke! Wie lautet das Aktenzeichen für das beim BFH anhängige Verfahren?
Guten Tag. Unser Beschwerdeverfahren wird unter dem Aktenzeichen III B 24/24 beim Bundesfinanzhof geführt. Stefan Mücke
Danke fur das Video. FA Stormarn versucht seit einem Jahr, mich zur Rücknahme zu bewegen. Nach der hoffentlich baldigen Ablehnung des Einspruchs werde ich den 7G Komplex neu durcharbeiten und mich auf die Klage vorbereiten.
Guten Tag. Es ist wirklich die Taktik. Es geht um IAB-Rückgängigmachung in 2021 oder um Verlustverrechnung in 2022?
@@SteuerberaterMuecke Es geht um die Verlustrechnung 2022. Den IAB hatte ich aufgrund Unwissenheit nicht veranschlagt.
Wie heißt dort der Bearbeiter ? Interessiert mich wirklich brennende
Guten Tag Herr Mücke, den Einsprüche ( mit Ihren Mustern ) zu 2021 (IAB) und 2022 ( Verlustverrechnung ) wurde nicht entsprochen und eine Frist gesetzt zur Rücknahme der Einsprüche, ansonsten werden die Einsprüche an die Rechtsbehelfstelle abgegeben.
Aus meiner Sicht würde ich diese Abgabe jetzt abwarten und auf eine Zustimmung zum „Winterschlaf“ setzen.
Ist dies auch Ihre Meinung?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Guten Tag. Die Abgabe an die Rechtsbehelfstelle ist in Ordnung und richtig. Schöne Grüße. Stefan Mücke
👍👍💶💡🍀💡💶👍👍
Danke, dass hier gegen die Ungerechtigkeit des Verfalls von Investitionsabzugsbeträgen (vor 2021) vorgegangen wird. Es kann doch nicht sein, dass man in 2021 und früher Steuern zahlen mußte aber die Abschreibungen jetzt verfallen. Baden Württemberg ist hier wieder besonders langsam. Schnell bei Ablehnen und langsam bei der Bearbeitung des Widerspruchs.
Sie wollen also einen IAB 2021 haben obwohl in 2022 keine wirksame Hinzurechnung mehr erfolgt aufgrund Steuerfreiheit ? Ich verstehe es irgendwie offenbar nicht. Warum sollte man einen IAB bekommen wenn die Anlage steuerfrei läuft ? Totaler Unsinn. Abgesehen davon gehört sich der IAB ohnehin abgeschafft.
Aus meiner Sicht bildet Ihre „Ich-Botschaft“ den überzeugendsten Teil Ihres Kommentars
@@uli5630 ach ja. Welche steuerliche Vorbildung haben Sie denn ?
Guten Tag. Der IAB-Abzug dient der Förderung von betrieblichen Investitionen. Wenn auf Basis der Rechtslage 2021 eine Investition geplant (und dann auch durchgeführt wurde), dann kann nicht nachträglich durch eine rückwirkende Steuerbefreiung der steuerlichen Investitionsförderung die Grundlage entzogen werden. Stefan Mücke
@@Anton-o3n1m na, zumindest habe ich mich mit dem Thema beschäftigt und auch über den PV-Rand geschaut
@@SteuerberaterMuecke
Hallo Herr Mücke,
Ich habe 2023 eine PV Anlage angeschafft, für welche ich 2022 einen IAB geltend gemacht habe, da die Planung, Kreditaufnahme etc. alles schon im 1 HY 2022 stattgefunden hat.
Für 2022 habe ich eine EÜR mit IAB abgeben und den Verlust in meiner Steuererklärung berücksichtigt.
Erst hat das Finanzamt natürlich abgelehnt, dann den Bescheid für 2022 diesbezüglich unter Vorbehalt erlassen. Nun wollte ich den IAB in 2023 auflösen und das Finanzamt hat sogar nach meinem Einspruch mit Bitte um Ruhen des Verfahrens abgelehnt und den Vorbehalt von 2022 nachträglich aufgehoben.
Argument war das aktuell keine anhängigen Verfahren bekannt seien sowie der Sachverhalt nach dem BFM Schreiben von 2023 final geklärt sei.
@steuerberatermuecke : sehen sie wirklich eine Chance hier erfolgreich zu klagen bzw. wann wird es hierzu ein Verfahren geben welches man in der Argumentation des Einpruchs und Ruhen des Verfahrens nutzen kann? Oder ist es in diesem Fall aussichtslos auch nach dem Urteil des Kölner Finanzgerichtes?