Die Bus oder Straßenbahnampel gilt in diesem Fall auch für den Radverkehr. Ist hier doch eindeutig geregelt, man muss die Regeln bloß kennen. Dragonfighter begeht hier einen qualifizierten Rotlichtverstoß.
@@maxmustermann5122 tatsächlich, man lernt nie aus. Der Paragraph den du angegeben hast, ist aber falsch, es ist 37.2 Absatz 4. Ich bezweifel aber, dass mehr als 5% der Verkehrsteilnehmer die Regel kennen. Auch die meisten Polizisten werden die nicht kennen.
Antwort des ADFC "In § 37.4 der StVO ist geregelt, dass auf Busspuren, die für Radfahrer freigegeben sind, für Radfahrer auch die Ampelzeichen der Busspur gelten sofern keine eigene Fahrrad-Ampel vorhanden ist."
Na, dann müssen Radfahrer in dieser Stadt jetzt nur noch lernen, was die Ampelzeichen dieser speziellen ÖPNV-Ampeln bedeuten.... Also, das ist keine Raketenwissenschaft, aber man sieht ja in dem Video, was passieren kann, wenn man das Zeichen "waagerechter Balken" nicht direkt zuordnen kann.
@@guybrushthreepwood2650 Wenn man das nicht versteht, dann hält man sich halt an die Ampel, welche ein Fahrradsymbol dran hat, denn die gilt ja auch für diese Kreuzung.
@@maxmustermann5122 Ah, stimmt, da ist ja noch eine Ampel für Radfahrer - liegt aber nicht wirklich im Blickfeld. Also, gut gemacht ist das an der Stelle wirklich nicht.
5:10 und genau solche Situationen erziehen Radfahrer dazu, sich nicht auf Regeln zu verlassen und sie irgendwann auch nicht mehr ernst zu nehmen.
Die Bus oder Straßenbahnampel gilt in diesem Fall auch für den Radverkehr. Ist hier doch eindeutig geregelt, man muss die Regeln bloß kennen. Dragonfighter begeht hier einen qualifizierten Rotlichtverstoß.
@@maxmustermann5122 tatsächlich, man lernt nie aus. Der Paragraph den du angegeben hast, ist aber falsch, es ist 37.2 Absatz 4. Ich bezweifel aber, dass mehr als 5% der Verkehrsteilnehmer die Regel kennen. Auch die meisten Polizisten werden die nicht kennen.
@@MrGoesnuts Ich habe nur den ADFC zitiert. Ich wusste es auch so, deshalb habe ich mich auf die verlassen, dass es die richtige Ziffer ist.
@@MrGoesnuts Der angegebene § 37, Absatz 2, Satz 4 stimmt, denn hier werden die "Lichtzeichenanlagen" geregelt !
@@maxmustermann5122Seit wann?
Antwort des ADFC "In § 37.4 der StVO ist geregelt, dass auf Busspuren, die für Radfahrer freigegeben sind, für Radfahrer auch die Ampelzeichen der Busspur gelten sofern keine eigene Fahrrad-Ampel vorhanden ist."
Na, dann müssen Radfahrer in dieser Stadt jetzt nur noch lernen, was die Ampelzeichen dieser speziellen ÖPNV-Ampeln bedeuten.... Also, das ist keine Raketenwissenschaft, aber man sieht ja in dem Video, was passieren kann, wenn man das Zeichen "waagerechter Balken" nicht direkt zuordnen kann.
@@guybrushthreepwood2650 Wenn man das nicht versteht, dann hält man sich halt an die Ampel, welche ein Fahrradsymbol dran hat, denn die gilt ja auch für diese Kreuzung.
@@maxmustermann5122 Ah, stimmt, da ist ja noch eine Ampel für Radfahrer - liegt aber nicht wirklich im Blickfeld. Also, gut gemacht ist das an der Stelle wirklich nicht.
1:48 Tja, schließlich "muss" ja jeder unbedingt sein eigenes Auto haben. (Achtung, Spuren von Sarkasmus vorhanden)
Der Abstand von 1Meter ist zumindest in der Stadt total unrealistisch.
Warum?
Dann kann man eben nicht überholen. Ganz einfach. Außerdem sind es 1,50m
Zum Glück kam just in dem Moment die Polizei, um sich um die Radwegparker zu kümmern... Oder? ODER?
2:05 Anschreiben und nicht heimlich still und leise dran vorbeifahren.
1:55 Beide Gefährder abschleppen lassen.
1 like und 1 abo. xd