Ein Lob dafür, dass Du vor Gericht gegangen bist. Aus der lokalen Polizeipresse entnehme ich auch, dass die Polizei dazu neigt, Radfahrern die Schuld zu geben. Gut, dass Du gekämpft hast. Danke dafür.
@@AlexAlex-hv2bk die erneute Anzeige gegen den Dauerhuper wurde ebenfalls eingestellt. Man ignoriert weiterhin die neuen Fakten zum Fall. Da das ganze ein systemischen Problem ist und wir das gerne zukünftig verhindern möchten, gehen wir nun neue Wege. th-cam.com/video/F6JvuAzKy2U/w-d-xo.htmlfeature=shared
Würd ich für den Tapferkeits-Orden am Band vorschlagen, so wir das haben...einen bei gefilmter Verfehlung anzeigen - welch Mut in D... Soll die Dame doch mal einen Badito anzeigen der sie mit 50cm Abstand überholt, und dessen zu lautes Bike ...oder noch besser die Mafia und/oder anderes organisierte Verbrechen mit Filmchen der Polizei melden ...DANN kommen wir in Rgionen wo man von Mut reden könnte...
Wie verschoben kann die Wahrnehmung eigentlich sein? Radfahrende können Autofahrende nötigen, wenn sie *vor* ihnen herfahren? Man beachte, was Nötigung im rechtlichen Sinne eigentlich ist. Dass diese Wahrnehmung noch in großen Teilen der Gesellschaft verankert ist, ist schlimm genug. Aber die Polizeien sollten wirklich alles daran setzen, ihre Einsatzkräfte einem Realitätsabgleich zu unterziehen.
Im Rostocker "Fahrradforum" unterstellte die Straßenverkehrsbehörde allen Radfahrern welche in der Langen Straße regelkonform fahren, dass sie dort nur fahren, um Autofahrer zu provozieren. Die Behörde stellte Schilder "Überholabstand 1,50 m" auf die Straße, wo die Fahrbahnbreite ca. 3,80 m ist. Nachdem ich vorrechnete 2 m Auto + 1,50 m Überholabstand + 1,25 m Fahrradfahrspur, nahm sie die Schilder weg.
Schlimm. Zum Glück warst du da hinterher. Traurig, dass noch so viele Autofahrende und Menschen, die sich mit denen solidarisieren, in den Ämtern sitzen.
Als Nötigung nach § 240 StGB ist das Verhalten des nachfolgenden PKW-Fahrers zu bewerten. Die örtliche Polizei bzw. die Beamten müssen dringend nachgeschult werden wenn sie fälschlicherweise den Tatvorwurf umkehren gegen die geschädigte.
Vielleicht musst auch Du "dringend nachgeschult" werden. Wenn der Pkw-Fahrer darauf besteht, Anzeige zu erstatten, darf die Polizei dies nicht unter den Tisch fallen lassen. Genau dafür sind eben GERICHTE da, um über strittige Sachverhalte zu urteilen und eben nicht die Polizei!
@@d.l.3530 auch falsch. Zwar muss die Polizei ermitteln, aber wenn sich im Zuge dieser Ermittlungen der Tatvorwurf nicht erhärtet bzw. er sich als offensichtlich falsch herausstellt, kann die Behörde die Ermittlungen einstellen und der StA vorschlagen, das Verfahren fallenzulassen. Ein Gericht ist erst dann anzurufen, wenn der Tatvorwurf auf eine Weise begründet werden kann, die beispielsweise über ein "Ich konnte nicht überholen" hinausgeht. Wenn jeder Hinz und Kunz ein Gerichtsverfahren durch jede wie auch immer geartete Anschuldigung provozieren könnte, wäre unser Mangel an Richtern noch viel eklatanter, als er dies ohnehin bereits ist.
@@d.l.3530 du solltest dringend nachgeschult werden, dass man sich besser erst einmal mehr Infos zu einer Geschichte besorgt, wenn man sich nicht blamieren will. Der Autofahrer hat keine Anzeige erstattet. Die Anzeige der Radfahrerin wurde durch den Polizisten während der Zeugenvernehmung ohne (rechtzeitige) Belehrung in eine Beschuldigtenvernehmung umgedreht. Der Polizist hat nicht nur das Verhalten des Autofahrers verteidigt und sondern sogar gesagt, dass er selbst dort auch oft lang fährt und ihn die Radfahrer dort stören. Voreingenommenheit ist ein noch zu harmloses Wort.
@@magnusnufer4092 Das stimmt wohl. Wenn Du aber einmal richtig liest, habe ich darauf reagiert, dass der Kommentator eine "Nachschulung" DER POLIZEI fordert. Weil Gerichte letzten Endes als die entscheidende Instanz gelten, habe ich dies vollständigkeitshalber erwähnt.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig schreibt dann so schöne Sachen (kein Zitat), ja es war zwar rechtswidrig, aber nur von kurzer Dauer oder so, bei Fällen wo man abgedrängt und / oder ausgebremst wurde. Aber Bußgelder gegen Radfahrer werden relativ schnell ausgestellt.
Was ist daran mutig?? Wenn man solch Video hat welches klar den dämlich hupenden Audi zeigt gehört 0 Mut dazu - und die Praxis zeigte ja das sich Gerichte eben 0 mit Autofahrern "solidarisieren", noch regieren ja Grüne mit...und die Regierenden haben halt das sagen....
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Bitte gedulde dich noch 1 Woche. Die Gegenanzeige war die ursprüngliche Anzeige, die ist unter fadenscheinigen Gründen längst eingestellt.
@@azetbur Da kann man bei Rechtskraft des Urteils die Einstellung des Verfahrens bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wieder aufheben lassen ! Ansonsten kann man auch jederzeit eine neue Anzeige stellen, und damit die nicht mit dem Verweis auf "ist bereits eingestellt" gar nicht angenommen wird, ist hier der Adressat der neuen Anzeige dann das Gericht, welches die Anzeige am Ende zur Verhandlung bringen wird. Dieses Gericht beauftragt dann die Staatsanwaltschaft mit entsprechenden Ermittlungen, und diese wiederum die Polizei damit, diese durchzuführen.
@@Heiko881 Ich stelle ja normal bei der Staatsanwaltschaft anzeige. Und die bereits eingestellte gegen den Dauerhuper kann ich nochmal stellen? Und diesmal beim Amtsgericht? Da sitzt doch die Staatsanwaltschaft. Bin etwas verwirrt
@@azetbur Die Staatsanwaltschaften sitzen beim Bericht, richtig. Aber die Kammer, die das Verfahren dann durchführen muß, ist eigentlich immer die gleiche Kammer, nämlich die für Verkehrssachen. Diesem Richter/dieser Richterin kann man die Anzeige direkt zustellen. Dann wird die Anzeige von "oben nach unten" weitergereicht, aber die untere Verfolgungsbehörde, hier die Staatsanwaltschaft kann nicht "wegen Geringfügigkeit einstellen, oder gar wegen "mangelndem öffentlichem Interesse". Das kann in dem Fall nämlich nur das Gericht selbst, dem die Staatsanwaltschaft zuarbeitet. Diese Staatsanwaltschaft beauftragt dann die Polizei damit, Ermittlungen durchzuführen, und am Ende der Ermittlungen muss der Staatsanwalt die Ergebnisse dem Gericht vorlegen, damit der Richter/die Richterin die Anklage erheben, oder aber eben erneut einstellen kann. In vielen Fällen sehen Gerichte das öffentliche Interesse völlig anders als die Staatsanwaltschaften, die dieses Interesse oft als "bringt ja nur noch mehr Arbeit" empfinden, und damit viele Fälle abbügeln können.
@@azetbur Über die Anzeige und deren Verfolgung entscheidet das Gericht, wenn man dort die Anzeige stellt. Das Gericht beauftragt dann die Staatsanwaltschaft, und diese beauftragt dann die Polizei mit Ermittlungen. Eine Einstellung erfolgt dann durch die Staatsanwaltschaft jedenfalls nicht mehr. Fruchtet auch das nichts, reich man per Anwalt ein Klageerzwingungsverfahren ein. Über das entscheidet dann wieder ein Gericht, aber eben nicht die Staatsanwaltschaft, die sich aus Verfahren von Radlern gegenüber Autofahrenden oft nicht viel macht, weil es Arbeit bringen könnte.
Kann man das Video, also das von der vermeintlichen Tat, irgendwo sehen? Ich würde niemanden deswegen als "Autopolizei" bezeichnen, womit Du ja scheinbar suggerieren willst, dass die Polizei hier parteiisch gewesen sei, insbesondere nicht allein angesichts des Umstandes, dass es zur Anzeige gebracht wurde. Wenn der andere Verkehrsteilnehmer darauf besteht, MUSS die Polizei dem Ganzen entsprechend nachgehen. Edit: Okay, nachdem ich mir weitere Videos von Dir dazu angesehen habe, möchte ich jetzt nicht ausschließen, dass Du da einen einen eher parteiischen, unprofessionellen Polizeibeamten geraten bist. Ich finde grundsätzlich Dein Anliegen gut. Ich bin selbst viel mit dem Rad unterwegs gewesen und weiß, dass es einige massive Missstände gibt. Gleichzeitig finde ich Deinen Ansatz dennoch ebenfalls zu parteiisch und auch zu emotional und zu übertrieben... nur eben in die andere Richtung. Du forderst zum Beispiel eine Richtlinien, nachdem die Staatsanwaltschaft den jeweils "schwächeren Verkehrsteilnehmer" nicht verfolgen dürfe. Dies ist ja absoluter Unsinn, sorry! Es müssen stets die potientiellen Taten desjenigen verfolgt werden, der im Verdacht steht, ein verkehrsrechtliches Fehlverhalten an den Tag gelegt zu haben, KOMPLETT UNABHÄNGIG DAVON, mit welchem Verkehrsmittel derjenige unterwegs ist. Dass es heutzutage nur noch diese "Lagerbildungen" gibt und dadurch anstatt für Gerechtigkeit einzustehen, es oftmals viel mehr darum geht, Ungerechtigkeit einfach nur "umzudrehen" finde ich traurig. Zu Deinem Fall: Ich sehe absolut kein Fehlverhalten bei Dir, aber bei dem Pkw-Fahrer durchaus. Nur ist ein irres Dauerhupen aus juristischer Sicht nicht gleich eine Nötigung. Genauso ist die Unprofessionellalität und die scheinbare Parteilichkeit des PB mit Sicherheit problematisch, aber eben auch nicht gleich eine Strafvereitelung im Amt. An Deiner Stelle würde ich, falls noch nicht geschehen, mit dem Video einmal (zusammen mit dem Rechtsanwalt) an die Fahrerlaubnisbehörde herantreten. Halte ich insgesamt für aussichstreicher als diese Strafverfahren. Nochmal Edit: Ich habe jetzt erst gesehen, dass es auch noch ein Video "Dashcam nach hinten" gibt... Okay, angesichts des zudem anhaltenden derart dichten Auffahrens des Pkw-Fahrers möchte ich meine vorherige Einschätzung revidieren und meine, dass eine Nötigung doch erfüllt sein könnte. Dann beschreite doch vielleicht den sog. Privatklageweg!
Natürlich freut es mich, dass das abgeschmettert wurde. Trotzdem sollte man sich als Radfahrer gut überlegen wo man fährt. Auf der Straße herrscht das Recht des Stärkeren und aus dem Sarg holt einen kein Urteil dieser Welt zurück.
Aha. Also kann ich nicht mit dem Rad auf Arbeit fahren, weil da kein Radweg ist? Oder soll ich vielleicht warten bis die Straße frei ist? Wie siehts aus bei der Kleiderwahl von Frauen? Sind die auch selbst Schuld an einer Vergewaltigung oder sind nur Radfahrende dran Schuld angegriffen zu werden, weil sie regelkonform fahren? Ich fahre regelkonform und nix anderes erwarte ich von den anderen ebenso.
@@azetbur Ich sag ja nicht, dass das gut ist. Aber man kann die Fakten halt nicht wegdiskutieren. Ein Großteil der Autofahrer sind Idioten und der Gesetzgeber tut viel zu wenig dagegen. Man kann jetzt gerne auf seinem Recht bestehen, aber wenn man im Sarg oder Rollstuhl landet nutzt einem das auch nichts mehr. Schuld ist man dann natürlich noch lange nicht, wenn man von so einem umgefahren wird, aber was nutzt einem das?
Stimmt, gut überlegen sollte man. Und dann sollte man in der Regel zu dem Ergebnis kommen, dass man mit Sicherheitsabstand nach rechts deutlich sicherer unterwegs ist. Erstens lädt man dann Autofahrer nicht zum (viel zu dichten) Überholen trotz Gegenverkehr ein und zweitens hat man für den Fall, dass doch jemand viel zu dicht überholt, noch Ausweichraum nach rechts übrig. Wenn man schon "gaaaaaanz rechts" fährt und dann kommt jemand im Zentimeterabstand vorbeigekachelt, dann wird es halt ganz schnell richtig kritisch.
@@skifahrer1974 So siehts aus. Aber die Autopolizei sah darin eine Nötigung. Das ist un geklärt. Ich nehme mir weiterhin den Platz, den ich für meine Sicherheit benötige. Es gibt kein Recht auf Überholzwang.
@@azetbur Zumal die Rechtssprechung ja von mindestens 80 cm bis eine Meter vom Rand ausgeht. Und das natürlich vom Lenkerende, und wenn dann keinen Platz mehr zum Überholen ist, dann ist das so. Enges Fahren am Fahrbahnrad führt sehr oft auch zu engem überholen. Leider kommen Autofahrende fast immer ungeschoren davon, wir leben in einer #Autokratie.
Unabhängig davon sollte man Wissen, dass man bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer auch bei nächster Gelegenheit rechts ran fahren muss, um ein gefahrloses Überholen zu ermöglichen und damir den Verkehrsfluss wieder herzustellen. Bei einer Landstraße mit PKW = 100 km/h und Radfahrer 25 km/h sollte das einem der gesunde Menschenverstand schon sagen ...
Ja, nach angemessener Zeit und an einer geeigneten Stelle. 300 m reichen dafür nicht. Und eine geeignete Stelle gab es da auch nicht. Das musste sogar die Autojustiz begreifen. Diese Regelung besagt nicht, dass man sofort zur Seite springen muss. Bekommt endlich euren Überholzwang in Griff.
@@kalli130389 Ja hier geht es um 300 m. Und wenn ein Richter urteilt, ist mir die Meinung von irgendeinem Autoklaus egal. Ich war dort von anfang an im Recht. Es gilt nicht das Recht des Stärkeren.
@@azetbur Lesen und verstehen Sie meinen Kommentar? Da steht als allererstes "unabhängig davon". Wenn Sie nicht mal in der Lage sind, zu verstehen, was dort steht, dann weiß man direkt, was man von so einem Pedal-Hampelmann zu halten hat.
Alles schön und gut und für die Massen hier der Einzelvorgang nicht nachvollziehbar, da solche Vorgänge immer nur im Einzelfall geprüft werden können. §1 muß für alle gelten und da hat sich gerade bei Radfahrern ein immer größerer Mißstand ausgebreitet, man sieht es vor allem in Fußgängerzonen (also da, wo keine Auto fahren). Und ja, es gibt auch rücksichtlose Autofahrer, sowie eben inzwischen viele ausbremsende Radfahrer, die das sogar richtig zelebrieren und provozieren. Daher, kleiner Tip, man kann als Radfahrer nach einer Weile und bei geeigneter Stelle auch mal kurz anhalten und einen Schwung schnellere Autos vorbeilassen. Mache ich mit meinen Oldtimer auch so, speziell auf Landstraßen, wenn sich hinter mir eine Schlange schnelleres umd moderneres aufreiht. Warum muß ich auf meinem Recht so bestehen? Zumal es bei einem Unfall eben die Radfahrer sind, die unter dem Bus liegen - Echt toll, kann man sich dann den relevanten § auf seinen Grabstein schreiben. Wenn ich jedenfalls mal mit dem Rad unterwegs bin, achte ich auf verhaltene passive Fahrweise und prüfe immer meine Beleuchtung und setze einen Helm auf. Und meine Kinder kamen nie in so ein Cargobike oder wubbeligen Anhänger, das hat mir mein väterlicher Instinkt schon strikt verboten. Da brauche ich keine StVO oder StVZO, das diktiert gesunder Menschenverstand. Also, immer nur auf seinem Recht, ob tatsächlich oder eingeblidet, zu beharren, bringt uns alle nicht weiter. Im wahrsten Sinne des Wortes. Dieser auftrumpfend-triumphierende rechthaberische Ton, so auch wie in diesem Video, ist genau das, was so unendlich nervt. Völlig unsymphatisch. Recht hin oder her. Peace! aus Dresden
Moin Gerd, hier geht es nicht um Fußgängerzonen. Dein Whataboutism kannst du dir also sparen. Ich fahre regelkonform. In der Regel gehen die Probleme dann los. Gerade mit Autofahrenden, die §1 nur als Recht des Stärkeren interpretieren. Und die meisten sind auch nicht in der Lage den 2. Absatz zu lesen. Und was du auch nicht begreifst ist, dass es dort weder eine geeignete Stelle gab noch, dass es eben durchaus zumutbar ist mal 300 m hinter jemanden herzufahren, insbesondere, wenn man sowieso vorhat abzubiegen. Vorausschauendes Fahren sollte man auch im Auto können. Und ich bin nicht daran Schuld, wenn sich so ein krimineller Panzerfahrer mit seiner Fantasie-StVO nicht im Griff hat und andere Menschen gefährdet. Arbeite da mal an deiner Einstellung. Wie oft gefährdest du aus reinem Egoismus andere? Wenn das nicht der Fall ist, gut. Ansonsten ist du nicht besser als der dauerhupende Aggroautler. Also geh mir mit deinem Recht des Stärkeren nicht auf den Geist, fahre ordentlich.
@@azetbur Liebe Fr. Ulrike, Ich mag den Begriff des "Whataboutism" gar nicht, er sagt nichts aus, außer selber abzulenken. Man kann regelkonform fahren und trotzdem rücksichtslos sein oder eben unhöflich. Mir sind Leute äußerst suspekt, die sich nur auf sich beziehen. Und wenn dann auch noch ein Autofahrer als Panzerfahrer deklariert wird, ist alles klar - das gilt auch für den Rest der Kommunikation Ihrerseits: grüne Kampfbegriffe wie "Autopolizei" passen da ganz gut. Offenbar haben Sie beide (ich würde gern beim "Sie" bleiben) ein äußerst infantiles Weltbild. Laß' doch den Autofahrer-Idioten vorbei, anstatt sich selbst einen beschissen Tag zu organisieren. Winke ihn freundlich durch. Wer weiß, warum er es eilig hat... Und über die neue Rücksichtslosigkeit der "Renn"radfahrer müssen wir echt nicht diskutieren. Selbst mein Cousin, Busfahrer in Berlin, hat nach Eigenaussage ein einziges Feindbild: "Radfahrer". Also, keine Autofahrer, keine Fußgänger.... Vielleicht mal sich selbst reflektieren, trotz Gerichtsurteil? Täte uns allen gut. Und auch das stimmt nicht, daß die Polizei gegenüber Radfahrern angeblich schneller die Bußgelder verteilt. Was ich auf meinem Arbeitsweg hier durch die Stadt an permanenten Regelverstößen (bis hin zu völliger Dummheit und Überlebensinstinkt-Freiheit) durch Radfahrer erleben muß, ist so massiv, das füllt Bände. Mir fehlt da richtig eine "Radfahrerpolizei" und "Radfahrerjustiz". Ich rede von täglich und das zweimal. Und niemand unternimmt was dagegen. Also, bitte immer schön bei sich bleiben. Ich habe meine erste Antwort nicht umsonst etwas versöhnlich formuliert - Sie hingegen scheinen noch Nachholbedarf zu haben. Hauptsache "kämpferisch". Echt nervig und schlecht für's allgemeine Miteinander. Peace! aus Dresden PS: Sie glauben gar nicht, wieviel Radfahrern ich in diesen 7 Jahren schon das Leben gerettet habe - durch sehr beherzten Tritt auf die Bremse und dies war wirklich deren Schuld und Dummheit. Als Dank kassiert man dann schnell einen Mittelfinger, auch das verfolgt kein Polizist.
@@azetbur Ich mag den Begriff des "Whataboutism" gar nicht, er sagt nichts aus, außer selber abzulenken. Man kann regelkonform fahren und trotzdem rücksichtslos sein oder eben unhöflich. Mir sind Leute äußerst suspekt, die sich nur auf sich beziehen. Und wenn dann auch noch ein Autofahrer als Panzerfahrer deklariert wird, ist alles klar - das gilt auch für den Rest der Kommunikation Ihrerseits: grüne Kampfbegriffe wie "Autopolizei" passen da ganz gut. Offenbar haben Sie beide (ich würde gern beim "Sie" bleiben) ein äußerst infantiles Weltbild. Laß' doch den Autofahrer-Idioten vorbei, anstatt sich selbst einen beschissen Tag zu organisieren. Winke ihn freundlich durch. Wer weiß, warum er es eilig hat... Und über die neue Rücksichtslosigkeit der "Renn"radfahrer müssen wir echt nicht diskutieren. Selbst mein Cousin, Busfahrer in Berlin, hat nach Eigenaussage ein einziges Feindbild: "Radfahrer". Also, keine Autofahrer, keine Fußgänger.... Vielleicht mal sich selbst reflektieren, trotz Gerichtsurteil? Täte uns allen gut. Und auch das stimmt nicht, daß die Polizei gegenüber Radfahrern angeblich schneller die Bußgelder verteilt. Was ich auf meinem Arbeitsweg hier durch die Stadt an permanenten Regelverstößen (bis hin zu völliger Dummheit und fehlendem Überlebensinstinkt) durch Radfahrer erleben muß, ist so massiv, das füllte Bände. Mir fehlt da richtig eine "Radfahrerpolizei" und "Radfahrerjustiz". Ich rede von täglich und das zweimal. Und niemand unternimmt was dagegen. Also, bitte immer schön bei sich bleiben. Ich habe meine erste Antwort nicht umsonst etwas versöhnlich formuliert - Sie hingegen scheinen noch Nachholbedarf zu haben. Hauptsache "kämpferisch". Echt nervig und schlecht für's allgemeine Miteinander. Peace! aus Dresden
@@azetbur Ich mag den Begriff des "Whataboutism" gar nicht, er sagt nichts aus, außer selber abzulenken. Man kann regelkonform fahren und trotzdem rücksichtslos sein oder eben unhöflich. Mir sind Leute äußerst suspekt, die sich nur auf sich beziehen. Und wenn dann auch noch ein Autofahrer als Panzerfahrer deklariert wird, ist alles klar - das gilt auch für den Rest der Kommunikation Ihrerseits: grüne Kampfbegriffe wie "Autopolizei" passen da ganz gut. Offenbar haben Sie beide (ich würde gern beim "Sie" bleiben) ein äußerst infantiles Weltbild. Laß' doch den Autofahrer-Idioten vorbei, anstatt sich selbst einen beschissen Tag zu organisieren. Winke ihn freundlich durch. Wer weiß, warum er es eilig hat... Und über die neue Rücksichtslosigkeit der "Renn"radfahrer müssen wir echt nicht diskutieren. Selbst mein Cousin, Busfahrer in Berlin, hat nach Eigenaussage ein einziges Feindbild: "Radfahrer". Also, keine Autofahrer, keine Fußgänger.... Vielleicht mal sich selbst reflektieren, trotz Gerichtsurteil? Täte uns allen gut. Und auch das stimmt nicht, daß die Polizei gegenüber Radfahrern angeblich schneller die Bußgelder verteilt. Was ich auf meinem Arbeitsweg hier durch die Stadt an permanenten Regelverstößen (bis hin zu völliger Dummheit und fehlendem Überlebensinstinkt) durch Radfahrer erleben muß, ist so massiv, das füllte Bände. Mir fehlt da richtig eine "Radfahrerpolizei" und "Radfahrerjustiz". Ich rede von täglich und das zweimal. Und niemand unternimmt was dagegen. Also, bitte immer schön bei sich bleiben. Ich habe meine erste Antwort nicht umsonst etwas versöhnlich formuliert - Sie hingegen scheinen noch Nachholbedarf zu haben. Hauptsache "kämpferisch". Echt nervig und schlecht für's allgemeine Miteinander. Peace! aus Dresden
@@azetbur Ich mag den Begriff des "Whataboutism" gar nicht, er sagt nichts aus, außer selber abzulenken. Man kann regelkonform fahren und trotzdem rücksichtslos sein oder eben unhöflich. Mir sind Leute äußerst suspekt, die sich nur auf sich beziehen. Und wenn dann auch noch ein Autofahrer als Panzerfahrer deklariert wird, ist alles klar - das gilt auch für den Rest der Kommunikation Ihrerseits: grüne Kampfbegriffe wie "Autopolizei" passen da ganz gut. Offenbar haben Sie beide (ich würde gern beim "Sie" bleiben) ein äußerst infantiles Weltbild. Laß' doch den Autofahrer-Idioten vorbei, anstatt sich selbst einen beschissen Tag zu organisieren. Winke ihn freundlich durch. Wer weiß, warum er es eilig hat... Und über die neue Rücksichtslosigkeit der "Renn"radfahrer müssen wir echt nicht diskutieren. Selbst mein Cousin, Busfahrer in Berlin, hat nach Eigenaussage ein einziges Feindbild: "Radfahrer". Also, keine Autofahrer, keine Fußgänger.... Vielleicht mal sich selbst reflektieren, trotz Gerichtsurteil? Täte uns allen gut. Und auch das stimmt nicht, daß die Polizei gegenüber Radfahrern angeblich schneller die Bußgelder verteilt. Was ich auf meinem Arbeitsweg hier durch die Stadt an permanenten Regelverstößen (bis hin zu völliger Dummheit und fehlendem Überlebensinstinkt) durch Radfahrer erleben muß, ist so massiv, das füllte Bände. Mir fehlt da richtig eine "Radfahrerpolizei" und "Radfahrerjustiz". Ich rede von täglich und das zweimal. Und niemand unternimmt was dagegen. Also, bitte immer schön bei sich bleiben. Ich habe meine erste Antwort nicht umsonst etwas versöhnlich formuliert - Sie hingegen scheinen noch Nachholbedarf zu haben. Hauptsache "kämpferisch". Echt nervig und schlecht für's allgemeine Miteinander. Peace! aus Dresden
Ein Lob dafür, dass Du vor Gericht gegangen bist.
Aus der lokalen Polizeipresse entnehme ich auch, dass die Polizei dazu neigt, Radfahrern die Schuld zu geben.
Gut, dass Du gekämpft hast. Danke dafür.
Ist das nicht überall so?
Und der hupende Autofahrer kommt straffrei davon?
So sieht es aus.
Werden wir nie erfahren. Sowas darf ich im Video auch nicht sagen.
Warscheinlich leider 😢
@@AlexAlex-hv2bk die erneute Anzeige gegen den Dauerhuper wurde ebenfalls eingestellt. Man ignoriert weiterhin die neuen Fakten zum Fall. Da das ganze ein systemischen Problem ist und wir das gerne zukünftig verhindern möchten, gehen wir nun neue Wege. th-cam.com/video/F6JvuAzKy2U/w-d-xo.htmlfeature=shared
Großartig! Das hast du sehr mutig gemacht!
Würd ich für den Tapferkeits-Orden am Band vorschlagen, so wir das haben...einen bei gefilmter Verfehlung anzeigen - welch Mut in D...
Soll die Dame doch mal einen Badito anzeigen der sie mit 50cm Abstand überholt, und dessen zu lautes Bike ...oder noch besser die Mafia und/oder anderes organisierte Verbrechen mit Filmchen der Polizei melden ...DANN kommen wir in Rgionen wo man von Mut reden könnte...
Wie verschoben kann die Wahrnehmung eigentlich sein? Radfahrende können Autofahrende nötigen, wenn sie *vor* ihnen herfahren? Man beachte, was Nötigung im rechtlichen Sinne eigentlich ist. Dass diese Wahrnehmung noch in großen Teilen der Gesellschaft verankert ist, ist schlimm genug. Aber die Polizeien sollten wirklich alles daran setzen, ihre Einsatzkräfte einem Realitätsabgleich zu unterziehen.
Du sprichts mir aus der Seele. Völlig verzerrte Wahrnehmung dank Virus-Auto. Motonormativity eben
@@azetbur In Ihrer reinsten Form 😵💫
Im Rostocker "Fahrradforum" unterstellte die Straßenverkehrsbehörde allen Radfahrern welche in der Langen Straße regelkonform fahren, dass sie dort nur fahren, um Autofahrer zu provozieren. Die Behörde stellte Schilder "Überholabstand 1,50 m" auf die Straße, wo die Fahrbahnbreite ca. 3,80 m ist. Nachdem ich vorrechnete 2 m Auto + 1,50 m Überholabstand + 1,25 m Fahrradfahrspur, nahm sie die Schilder weg.
Schlimm. Zum Glück warst du da hinterher. Traurig, dass noch so viele Autofahrende und Menschen, die sich mit denen solidarisieren, in den Ämtern sitzen.
Als Nötigung nach § 240 StGB ist das Verhalten des nachfolgenden PKW-Fahrers zu bewerten. Die örtliche Polizei bzw. die Beamten müssen dringend nachgeschult werden wenn sie fälschlicherweise den Tatvorwurf umkehren gegen die geschädigte.
Vielleicht musst auch Du "dringend nachgeschult" werden. Wenn der Pkw-Fahrer darauf besteht, Anzeige zu erstatten, darf die Polizei dies nicht unter den Tisch fallen lassen.
Genau dafür sind eben GERICHTE da, um über strittige Sachverhalte zu urteilen und eben nicht die Polizei!
@@d.l.3530 auch falsch. Zwar muss die Polizei ermitteln, aber wenn sich im Zuge dieser Ermittlungen der Tatvorwurf nicht erhärtet bzw. er sich als offensichtlich falsch herausstellt, kann die Behörde die Ermittlungen einstellen und der StA vorschlagen, das Verfahren fallenzulassen.
Ein Gericht ist erst dann anzurufen, wenn der Tatvorwurf auf eine Weise begründet werden kann, die beispielsweise über ein "Ich konnte nicht überholen" hinausgeht.
Wenn jeder Hinz und Kunz ein Gerichtsverfahren durch jede wie auch immer geartete Anschuldigung provozieren könnte, wäre unser Mangel an Richtern noch viel eklatanter, als er dies ohnehin bereits ist.
@@d.l.3530 du solltest dringend nachgeschult werden, dass man sich besser erst einmal mehr Infos zu einer Geschichte besorgt, wenn man sich nicht blamieren will. Der Autofahrer hat keine Anzeige erstattet. Die Anzeige der Radfahrerin wurde durch den Polizisten während der Zeugenvernehmung ohne (rechtzeitige) Belehrung in eine Beschuldigtenvernehmung umgedreht. Der Polizist hat nicht nur das Verhalten des Autofahrers verteidigt und sondern sogar gesagt, dass er selbst dort auch oft lang fährt und ihn die Radfahrer dort stören. Voreingenommenheit ist ein noch zu harmloses Wort.
@@d.l.3530 Die Staatsanwaltschaft hätte das Verfahren sofort nach Kenntnisnahme des Videos einstellen können. Dafür muss man nicht vor Gericht.
@@magnusnufer4092 Das stimmt wohl. Wenn Du aber einmal richtig liest, habe ich darauf reagiert, dass der Kommentator eine "Nachschulung" DER POLIZEI fordert.
Weil Gerichte letzten Endes als die entscheidende Instanz gelten, habe ich dies vollständigkeitshalber erwähnt.
Super und besten Dank! 👍✌️
Das freut mich! Du hattest der TdV davon erzählt. Danke für deinen Einsatz!
Gratuliere zum Freispruch.Gibt es das erwähnte Video der zugrunde liegenden Situation irgendwo zu sehen?
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das gilt es noch abzuwarten
Auch von mir Glückwunsch. Würde das Video auch gerne sehen. Verlinkst du es hier?
th-cam.com/video/6MKwpnA5248/w-d-xo.html hier ist der Link zum Video
@@azetbur vielen Dank
Die Staatsanwaltschaft Leipzig schreibt dann so schöne Sachen (kein Zitat), ja es war zwar rechtswidrig, aber nur von kurzer Dauer oder so, bei Fällen wo man abgedrängt und / oder ausgebremst wurde. Aber Bußgelder gegen Radfahrer werden relativ schnell ausgestellt.
Dienstaufzichtbeschwerde. Verdächtigung/verfolgung unschuldiger im Amt.
Einzig richtige Antwort, selbst wenns eingestellt wird.. Bleibt in deren akte.
Besonders die "Dienstaufzichtbeschwerde" wäre zichtlich wirksam...😅🤣😂
Sehr interessant!
Kann ich das Video irgendwo ansehen?
th-cam.com/video/6MKwpnA5248/w-d-xo.html
Mutiger Schritt, dran zu bleiben!
Was ist daran mutig?? Wenn man solch Video hat welches klar den dämlich hupenden Audi zeigt gehört 0 Mut dazu - und die Praxis zeigte ja das sich Gerichte eben 0 mit Autofahrern "solidarisieren", noch regieren ja Grüne mit...und die Regierenden haben halt das sagen....
Wie ist das Aktenzeichen? Das kann man dann bei einer Diskussion gut verwenden. Und folgt jetzt die Gegenklage gegen die Person im PKW?
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Bitte gedulde dich noch 1 Woche. Die Gegenanzeige war die ursprüngliche Anzeige, die ist unter fadenscheinigen Gründen längst eingestellt.
@@azetbur Da kann man bei Rechtskraft des Urteils die Einstellung des Verfahrens bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wieder aufheben lassen !
Ansonsten kann man auch jederzeit eine neue Anzeige stellen,
und damit die nicht mit dem Verweis auf "ist bereits eingestellt" gar nicht angenommen wird, ist hier der Adressat der neuen Anzeige dann das Gericht, welches die Anzeige am Ende zur Verhandlung bringen wird.
Dieses Gericht beauftragt dann die Staatsanwaltschaft mit entsprechenden Ermittlungen, und diese wiederum die Polizei damit, diese durchzuführen.
@@Heiko881 Ich stelle ja normal bei der Staatsanwaltschaft anzeige. Und die bereits eingestellte gegen den Dauerhuper kann ich nochmal stellen? Und diesmal beim Amtsgericht? Da sitzt doch die Staatsanwaltschaft. Bin etwas verwirrt
@@azetbur Die Staatsanwaltschaften sitzen beim Bericht, richtig.
Aber die Kammer, die das Verfahren dann durchführen muß, ist eigentlich immer die gleiche Kammer, nämlich die für Verkehrssachen.
Diesem Richter/dieser Richterin kann man die Anzeige direkt zustellen.
Dann wird die Anzeige von "oben nach unten" weitergereicht, aber die untere Verfolgungsbehörde, hier die Staatsanwaltschaft kann nicht "wegen Geringfügigkeit einstellen, oder gar wegen "mangelndem öffentlichem Interesse".
Das kann in dem Fall nämlich nur das Gericht selbst, dem die Staatsanwaltschaft zuarbeitet.
Diese Staatsanwaltschaft beauftragt dann die Polizei damit, Ermittlungen durchzuführen, und am Ende der Ermittlungen muss der Staatsanwalt die Ergebnisse dem Gericht vorlegen, damit der Richter/die Richterin die Anklage erheben, oder aber eben erneut einstellen kann.
In vielen Fällen sehen Gerichte das öffentliche Interesse völlig anders als die Staatsanwaltschaften, die dieses Interesse oft als "bringt ja nur noch mehr Arbeit" empfinden, und damit viele Fälle abbügeln können.
@@azetbur Über die Anzeige und deren Verfolgung entscheidet das Gericht,
wenn man dort die Anzeige stellt.
Das Gericht beauftragt dann die Staatsanwaltschaft, und diese beauftragt dann die Polizei mit Ermittlungen.
Eine Einstellung erfolgt dann durch die Staatsanwaltschaft jedenfalls nicht mehr.
Fruchtet auch das nichts, reich man per Anwalt ein Klageerzwingungsverfahren ein.
Über das entscheidet dann wieder ein Gericht, aber eben nicht die Staatsanwaltschaft, die sich aus Verfahren von Radlern gegenüber Autofahrenden oft nicht viel macht, weil es Arbeit bringen könnte.
Kann man das Video, also das von der vermeintlichen Tat, irgendwo sehen?
Ich würde niemanden deswegen als "Autopolizei" bezeichnen, womit Du ja scheinbar suggerieren willst, dass die Polizei hier parteiisch gewesen sei, insbesondere nicht allein angesichts des Umstandes, dass es zur Anzeige gebracht wurde. Wenn der andere Verkehrsteilnehmer darauf besteht, MUSS die Polizei dem Ganzen entsprechend nachgehen.
Edit:
Okay, nachdem ich mir weitere Videos von Dir dazu angesehen habe, möchte ich jetzt nicht ausschließen, dass Du da einen einen eher parteiischen, unprofessionellen Polizeibeamten geraten bist.
Ich finde grundsätzlich Dein Anliegen gut. Ich bin selbst viel mit dem Rad unterwegs gewesen und weiß, dass es einige massive Missstände gibt.
Gleichzeitig finde ich Deinen Ansatz dennoch ebenfalls zu parteiisch und auch zu emotional und zu übertrieben... nur eben in die andere Richtung.
Du forderst zum Beispiel eine Richtlinien, nachdem die Staatsanwaltschaft den jeweils "schwächeren Verkehrsteilnehmer" nicht verfolgen dürfe. Dies ist ja absoluter Unsinn, sorry!
Es müssen stets die potientiellen Taten desjenigen verfolgt werden, der im Verdacht steht, ein verkehrsrechtliches Fehlverhalten an den Tag gelegt zu haben, KOMPLETT UNABHÄNGIG DAVON, mit welchem Verkehrsmittel derjenige unterwegs ist.
Dass es heutzutage nur noch diese "Lagerbildungen" gibt und dadurch anstatt für Gerechtigkeit einzustehen, es oftmals viel mehr darum geht, Ungerechtigkeit einfach nur "umzudrehen" finde ich traurig.
Zu Deinem Fall: Ich sehe absolut kein Fehlverhalten bei Dir, aber bei dem Pkw-Fahrer durchaus. Nur ist ein irres Dauerhupen aus juristischer Sicht nicht gleich eine Nötigung. Genauso ist die Unprofessionellalität und die scheinbare Parteilichkeit des PB mit Sicherheit problematisch, aber eben auch nicht gleich eine Strafvereitelung im Amt.
An Deiner Stelle würde ich, falls noch nicht geschehen, mit dem Video einmal (zusammen mit dem Rechtsanwalt) an die Fahrerlaubnisbehörde herantreten. Halte ich insgesamt für aussichstreicher als diese Strafverfahren.
Nochmal Edit:
Ich habe jetzt erst gesehen, dass es auch noch ein Video "Dashcam nach hinten" gibt...
Okay, angesichts des zudem anhaltenden derart dichten Auffahrens des Pkw-Fahrers möchte ich meine vorherige Einschätzung revidieren und meine, dass eine Nötigung doch erfüllt sein könnte.
Dann beschreite doch vielleicht den sog. Privatklageweg!
Natürlich freut es mich, dass das abgeschmettert wurde. Trotzdem sollte man sich als Radfahrer gut überlegen wo man fährt. Auf der Straße herrscht das Recht des Stärkeren und aus dem Sarg holt einen kein Urteil dieser Welt zurück.
Aha. Also kann ich nicht mit dem Rad auf Arbeit fahren, weil da kein Radweg ist? Oder soll ich vielleicht warten bis die Straße frei ist? Wie siehts aus bei der Kleiderwahl von Frauen? Sind die auch selbst Schuld an einer Vergewaltigung oder sind nur Radfahrende dran Schuld angegriffen zu werden, weil sie regelkonform fahren?
Ich fahre regelkonform und nix anderes erwarte ich von den anderen ebenso.
@@azetbur Ich sag ja nicht, dass das gut ist. Aber man kann die Fakten halt nicht wegdiskutieren. Ein Großteil der Autofahrer sind Idioten und der Gesetzgeber tut viel zu wenig dagegen. Man kann jetzt gerne auf seinem Recht bestehen, aber wenn man im Sarg oder Rollstuhl landet nutzt einem das auch nichts mehr. Schuld ist man dann natürlich noch lange nicht, wenn man von so einem umgefahren wird, aber was nutzt einem das?
Stimmt, gut überlegen sollte man. Und dann sollte man in der Regel zu dem Ergebnis kommen, dass man mit Sicherheitsabstand nach rechts deutlich sicherer unterwegs ist. Erstens lädt man dann Autofahrer nicht zum (viel zu dichten) Überholen trotz Gegenverkehr ein und zweitens hat man für den Fall, dass doch jemand viel zu dicht überholt, noch Ausweichraum nach rechts übrig. Wenn man schon "gaaaaaanz rechts" fährt und dann kommt jemand im Zentimeterabstand vorbeigekachelt, dann wird es halt ganz schnell richtig kritisch.
@@skifahrer1974 So siehts aus. Aber die Autopolizei sah darin eine Nötigung. Das ist un geklärt. Ich nehme mir weiterhin den Platz, den ich für meine Sicherheit benötige. Es gibt kein Recht auf Überholzwang.
@@azetbur Zumal die Rechtssprechung ja von mindestens 80 cm bis eine Meter vom Rand ausgeht. Und das natürlich vom Lenkerende, und wenn dann keinen Platz mehr zum Überholen ist, dann ist das so. Enges Fahren am Fahrbahnrad führt sehr oft auch zu engem überholen. Leider kommen Autofahrende fast immer ungeschoren davon, wir leben in einer #Autokratie.
Unabhängig davon sollte man Wissen, dass man bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer auch bei nächster Gelegenheit rechts ran fahren muss, um ein gefahrloses Überholen zu ermöglichen und damir den Verkehrsfluss wieder herzustellen. Bei einer Landstraße mit PKW = 100 km/h und Radfahrer 25 km/h sollte das einem der gesunde Menschenverstand schon sagen ...
Ja, nach angemessener Zeit und an einer geeigneten Stelle. 300 m reichen dafür nicht. Und eine geeignete Stelle gab es da auch nicht. Das musste sogar die Autojustiz begreifen. Diese Regelung besagt nicht, dass man sofort zur Seite springen muss. Bekommt endlich euren Überholzwang in Griff.
@azetbur
Geht es hier um 300 m? Oder wo steht das in meinem Beitrag? Bekommt langsam in den Griff, dass die Radfahrer nicht der Nabel der Welt sind.
@@kalli130389 Ja hier geht es um 300 m. Und wenn ein Richter urteilt, ist mir die Meinung von irgendeinem Autoklaus egal. Ich war dort von anfang an im Recht. Es gilt nicht das Recht des Stärkeren.
@@azetbur
Lesen und verstehen Sie meinen Kommentar? Da steht als allererstes "unabhängig davon". Wenn Sie nicht mal in der Lage sind, zu verstehen, was dort steht, dann weiß man direkt, was man von so einem Pedal-Hampelmann zu halten hat.
@@kalli130389 Wenn sie hier nur ihre Hetze abladen wollen, bringt das sowieso nichts. Hier geht es um eine ganz konkrete Situation.
Alles schön und gut und für die Massen hier der Einzelvorgang nicht nachvollziehbar, da solche Vorgänge immer nur im Einzelfall geprüft werden können.
§1 muß für alle gelten und da hat sich gerade bei Radfahrern ein immer größerer Mißstand ausgebreitet, man sieht es vor allem in Fußgängerzonen (also da, wo keine Auto fahren). Und ja, es gibt auch rücksichtlose Autofahrer, sowie eben inzwischen viele ausbremsende Radfahrer, die das sogar richtig zelebrieren und provozieren.
Daher, kleiner Tip, man kann als Radfahrer nach einer Weile und bei geeigneter Stelle auch mal kurz anhalten und einen Schwung schnellere Autos vorbeilassen. Mache ich mit meinen Oldtimer auch so, speziell auf Landstraßen, wenn sich hinter mir eine Schlange schnelleres umd moderneres aufreiht.
Warum muß ich auf meinem Recht so bestehen? Zumal es bei einem Unfall eben die Radfahrer sind, die unter dem Bus liegen - Echt toll, kann man sich dann den relevanten § auf seinen Grabstein schreiben.
Wenn ich jedenfalls mal mit dem Rad unterwegs bin, achte ich auf verhaltene passive Fahrweise und prüfe immer meine Beleuchtung und setze einen Helm auf. Und meine Kinder kamen nie in so ein Cargobike oder wubbeligen Anhänger, das hat mir mein väterlicher Instinkt schon strikt verboten. Da brauche ich keine StVO oder StVZO, das diktiert gesunder Menschenverstand.
Also, immer nur auf seinem Recht, ob tatsächlich oder eingeblidet, zu beharren, bringt uns alle nicht weiter. Im wahrsten Sinne des Wortes. Dieser auftrumpfend-triumphierende rechthaberische Ton, so auch wie in diesem Video, ist genau das, was so unendlich nervt. Völlig unsymphatisch. Recht hin oder her.
Peace! aus Dresden
Moin Gerd, hier geht es nicht um Fußgängerzonen. Dein Whataboutism kannst du dir also sparen. Ich fahre regelkonform. In der Regel gehen die Probleme dann los. Gerade mit Autofahrenden, die §1 nur als Recht des Stärkeren interpretieren. Und die meisten sind auch nicht in der Lage den 2. Absatz zu lesen. Und was du auch nicht begreifst ist, dass es dort weder eine geeignete Stelle gab noch, dass es eben durchaus zumutbar ist mal 300 m hinter jemanden herzufahren, insbesondere, wenn man sowieso vorhat abzubiegen. Vorausschauendes Fahren sollte man auch im Auto können. Und ich bin nicht daran Schuld, wenn sich so ein krimineller Panzerfahrer mit seiner Fantasie-StVO nicht im Griff hat und andere Menschen gefährdet. Arbeite da mal an deiner Einstellung. Wie oft gefährdest du aus reinem Egoismus andere? Wenn das nicht der Fall ist, gut. Ansonsten ist du nicht besser als der dauerhupende Aggroautler.
Also geh mir mit deinem Recht des Stärkeren nicht auf den Geist, fahre ordentlich.
@@azetbur
Liebe Fr. Ulrike,
Ich mag den Begriff des "Whataboutism" gar nicht, er sagt nichts aus, außer selber abzulenken.
Man kann regelkonform fahren und trotzdem rücksichtslos sein oder eben unhöflich.
Mir sind Leute äußerst suspekt, die sich nur auf sich beziehen. Und wenn dann auch noch ein Autofahrer als Panzerfahrer deklariert wird, ist alles klar - das gilt auch für den Rest der Kommunikation Ihrerseits: grüne Kampfbegriffe wie "Autopolizei" passen da ganz gut.
Offenbar haben Sie beide (ich würde gern beim "Sie" bleiben) ein äußerst infantiles Weltbild. Laß' doch den Autofahrer-Idioten vorbei, anstatt sich selbst einen beschissen Tag zu organisieren. Winke ihn freundlich durch. Wer weiß, warum er es eilig hat...
Und über die neue Rücksichtslosigkeit der "Renn"radfahrer müssen wir echt nicht diskutieren. Selbst mein Cousin, Busfahrer in Berlin, hat nach Eigenaussage ein einziges Feindbild: "Radfahrer". Also, keine Autofahrer, keine Fußgänger....
Vielleicht mal sich selbst reflektieren, trotz Gerichtsurteil? Täte uns allen gut.
Und auch das stimmt nicht, daß die Polizei gegenüber Radfahrern angeblich schneller die Bußgelder verteilt. Was ich auf meinem Arbeitsweg hier durch die Stadt an permanenten Regelverstößen (bis hin zu völliger Dummheit und Überlebensinstinkt-Freiheit) durch Radfahrer erleben muß, ist so massiv, das füllt Bände. Mir fehlt da richtig eine "Radfahrerpolizei" und "Radfahrerjustiz". Ich rede von täglich und das zweimal. Und niemand unternimmt was dagegen. Also, bitte immer schön bei sich bleiben. Ich habe meine erste Antwort nicht umsonst etwas versöhnlich formuliert - Sie hingegen scheinen noch Nachholbedarf zu haben. Hauptsache "kämpferisch". Echt nervig und schlecht für's allgemeine Miteinander.
Peace! aus Dresden
PS: Sie glauben gar nicht, wieviel Radfahrern ich in diesen 7 Jahren schon das Leben gerettet habe - durch sehr beherzten Tritt auf die Bremse und dies war wirklich deren Schuld und Dummheit. Als Dank kassiert man dann schnell einen Mittelfinger, auch das verfolgt kein Polizist.
@@azetbur
Ich mag den Begriff des "Whataboutism" gar nicht, er sagt nichts aus, außer selber abzulenken. Man kann regelkonform fahren und trotzdem rücksichtslos sein oder eben unhöflich. Mir sind Leute äußerst suspekt, die sich nur auf sich beziehen.
Und wenn dann auch noch ein Autofahrer als Panzerfahrer deklariert wird, ist alles klar - das gilt auch für den Rest der Kommunikation Ihrerseits: grüne Kampfbegriffe wie "Autopolizei" passen da ganz gut. Offenbar haben Sie beide (ich würde gern beim "Sie" bleiben) ein äußerst infantiles Weltbild.
Laß' doch den Autofahrer-Idioten vorbei, anstatt sich selbst einen beschissen Tag zu organisieren. Winke ihn freundlich durch. Wer weiß, warum er es eilig hat...
Und über die neue Rücksichtslosigkeit der "Renn"radfahrer müssen wir echt nicht diskutieren. Selbst mein Cousin, Busfahrer in Berlin, hat nach Eigenaussage ein einziges Feindbild: "Radfahrer". Also, keine Autofahrer, keine Fußgänger....
Vielleicht mal sich selbst reflektieren, trotz Gerichtsurteil? Täte uns allen gut. Und auch das stimmt nicht, daß die Polizei gegenüber Radfahrern angeblich schneller die Bußgelder verteilt. Was ich auf meinem Arbeitsweg hier durch die Stadt an permanenten Regelverstößen (bis hin zu völliger Dummheit und fehlendem Überlebensinstinkt) durch Radfahrer erleben muß, ist so massiv, das füllte Bände. Mir fehlt da richtig eine "Radfahrerpolizei" und "Radfahrerjustiz". Ich rede von täglich und das zweimal. Und niemand unternimmt was dagegen.
Also, bitte immer schön bei sich bleiben. Ich habe meine erste Antwort nicht umsonst etwas versöhnlich formuliert - Sie hingegen scheinen noch Nachholbedarf zu haben. Hauptsache "kämpferisch". Echt nervig und schlecht für's allgemeine Miteinander.
Peace! aus Dresden
@@azetbur
Ich mag den Begriff des "Whataboutism" gar nicht, er sagt nichts aus, außer selber abzulenken. Man kann regelkonform fahren und trotzdem rücksichtslos sein oder eben unhöflich. Mir sind Leute äußerst suspekt, die sich nur auf sich beziehen.
Und wenn dann auch noch ein Autofahrer als Panzerfahrer deklariert wird, ist alles klar - das gilt auch für den Rest der Kommunikation Ihrerseits: grüne Kampfbegriffe wie "Autopolizei" passen da ganz gut. Offenbar haben Sie beide (ich würde gern beim "Sie" bleiben) ein äußerst infantiles Weltbild.
Laß' doch den Autofahrer-Idioten vorbei, anstatt sich selbst einen beschissen Tag zu organisieren. Winke ihn freundlich durch. Wer weiß, warum er es eilig hat...
Und über die neue Rücksichtslosigkeit der "Renn"radfahrer müssen wir echt nicht diskutieren. Selbst mein Cousin, Busfahrer in Berlin, hat nach Eigenaussage ein einziges Feindbild: "Radfahrer". Also, keine Autofahrer, keine Fußgänger....
Vielleicht mal sich selbst reflektieren, trotz Gerichtsurteil? Täte uns allen gut. Und auch das stimmt nicht, daß die Polizei gegenüber Radfahrern angeblich schneller die Bußgelder verteilt. Was ich auf meinem Arbeitsweg hier durch die Stadt an permanenten Regelverstößen (bis hin zu völliger Dummheit und fehlendem Überlebensinstinkt) durch Radfahrer erleben muß, ist so massiv, das füllte Bände. Mir fehlt da richtig eine "Radfahrerpolizei" und "Radfahrerjustiz". Ich rede von täglich und das zweimal. Und niemand unternimmt was dagegen.
Also, bitte immer schön bei sich bleiben. Ich habe meine erste Antwort nicht umsonst etwas versöhnlich formuliert - Sie hingegen scheinen noch Nachholbedarf zu haben. Hauptsache "kämpferisch". Echt nervig und schlecht für's allgemeine Miteinander.
Peace! aus Dresden
@@azetbur
Ich mag den Begriff des "Whataboutism" gar nicht, er sagt nichts aus, außer selber abzulenken. Man kann regelkonform fahren und trotzdem rücksichtslos sein oder eben unhöflich. Mir sind Leute äußerst suspekt, die sich nur auf sich beziehen.
Und wenn dann auch noch ein Autofahrer als Panzerfahrer deklariert wird, ist alles klar - das gilt auch für den Rest der Kommunikation Ihrerseits: grüne Kampfbegriffe wie "Autopolizei" passen da ganz gut. Offenbar haben Sie beide (ich würde gern beim "Sie" bleiben) ein äußerst infantiles Weltbild.
Laß' doch den Autofahrer-Idioten vorbei, anstatt sich selbst einen beschissen Tag zu organisieren. Winke ihn freundlich durch. Wer weiß, warum er es eilig hat...
Und über die neue Rücksichtslosigkeit der "Renn"radfahrer müssen wir echt nicht diskutieren. Selbst mein Cousin, Busfahrer in Berlin, hat nach Eigenaussage ein einziges Feindbild: "Radfahrer". Also, keine Autofahrer, keine Fußgänger....
Vielleicht mal sich selbst reflektieren, trotz Gerichtsurteil? Täte uns allen gut. Und auch das stimmt nicht, daß die Polizei gegenüber Radfahrern angeblich schneller die Bußgelder verteilt. Was ich auf meinem Arbeitsweg hier durch die Stadt an permanenten Regelverstößen (bis hin zu völliger Dummheit und fehlendem Überlebensinstinkt) durch Radfahrer erleben muß, ist so massiv, das füllte Bände. Mir fehlt da richtig eine "Radfahrerpolizei" und "Radfahrerjustiz". Ich rede von täglich und das zweimal. Und niemand unternimmt was dagegen.
Also, bitte immer schön bei sich bleiben. Ich habe meine erste Antwort nicht umsonst etwas versöhnlich formuliert - Sie hingegen scheinen noch Nachholbedarf zu haben. Hauptsache "kämpferisch". Echt nervig und schlecht für's allgemeine Miteinander.
Peace! aus Dresden