Zugmaschinen im Karneval...(Brauchtumsveranstaltung im Sinne der 2. AusnVO zur StVO) dürfen abweichend von der FEV auch mit den Fahrerlaubnisklassen L und T von mindestens 18 Jahre alten Personen geführt werden.
Ich wollte mal fragen Ich mache grade C/CE und wenn ich C bestehe bekomme ich ja vom zuständigen TÜV ein Schreiben dass ich bestanden habe wenn ich jetzt CE bestanden habe bekomme ich vom Prüfer gleich den Führerschein oder griege ich ein Zettel und muss selber den Führerschein abholen?
Hallo, danke für Deinen Kommentar, ob Du den Führerschein direkt vom Prüfer ausgehändigt bekommst, hängt von Deiner Führerscheinstelle ab, ob diese den Führerschein an den TÜV schickt.
@@pahng418 Hallo, Danke für Dein Kommentar. Die IHK ist für die Prüfung der BGQ zuständig, unsere prüfende Stelle der Führerscheinprüfungen ist der TÜV Nord.
Was genau habt Ihr immer mit eurem Karneval? Das hat doch nichts mit dem öffentlichen Straßenverkehr im Allgemeinen zu tun. Im Umzug selber, hat die StVO rein gar nichts zu melden. Hier bestimmt alleine der Veranstalter und seine Versicherungen, wer was womit fahren darf. Denn das ganze findet ja auf abgesperrten Strecken statt und ist dann eher als Privatgrundstück einer Stadt / Ort anzusehen. Anders, auf dem Weg dorthin oder zurück. Hier gilt im grunde die StVO. Aber welcher Umzugswagen hat schon eine Zulassung und entspricht den gesetzlichen Bauvorschriften für Fahrzeuge. Und wer kontrolliert schon einen Umzugswagen, wer da mit welchem Führerschein drin sitzt? Vielerorts, hat die Polizie dann ganz andere sorgen. Bei uns werden diese Fahrzeuge, nur mit Führerscheininhabern CE besetzt und auf der An- und Abfahrt von Fahrzeugen der Polizei, des Ordnungsamtes oder Straßenmeisterei begleitet.
danke danke für die info
Zugmaschinen im Karneval...(Brauchtumsveranstaltung im Sinne der 2. AusnVO zur StVO) dürfen abweichend von der FEV auch mit den Fahrerlaubnisklassen L und T von mindestens 18 Jahre alten Personen geführt werden.
Danke ❤habe denn c Führerschein gemacht😊
Glückwunsch:
Ich wollte mal fragen Ich mache grade C/CE und wenn ich C bestehe bekomme ich ja vom zuständigen TÜV ein Schreiben dass ich bestanden habe wenn ich jetzt CE bestanden habe bekomme ich vom Prüfer gleich den Führerschein oder griege ich ein Zettel und muss selber den Führerschein abholen?
Hallo, danke für Deinen Kommentar, ob Du den Führerschein direkt vom Prüfer ausgehändigt bekommst, hängt von Deiner Führerscheinstelle ab, ob diese den Führerschein an den TÜV schickt.
@@dialogbz
Wieso TÜV?
Kommt der Prüfer bei euch nicht von der IHK?
@@pahng418 Hallo, Danke für Dein Kommentar. Die IHK ist für die Prüfung der BGQ zuständig, unsere prüfende Stelle der Führerscheinprüfungen ist der TÜV Nord.
Kleine Ergänzung, der Trecker im Karneval (mit Anhänger > 750 KG) benötigt Klasse CE, nicht C, das kann man im Video nicht gut verstehen.
Was genau habt Ihr immer mit eurem Karneval?
Das hat doch nichts mit dem öffentlichen Straßenverkehr im Allgemeinen zu tun.
Im Umzug selber, hat die StVO rein gar nichts zu melden.
Hier bestimmt alleine der Veranstalter und seine Versicherungen, wer was womit fahren darf.
Denn das ganze findet ja auf abgesperrten Strecken statt und ist dann eher als Privatgrundstück einer Stadt / Ort anzusehen.
Anders, auf dem Weg dorthin oder zurück. Hier gilt im grunde die StVO.
Aber welcher Umzugswagen hat schon eine Zulassung und entspricht den gesetzlichen Bauvorschriften für Fahrzeuge.
Und wer kontrolliert schon einen Umzugswagen, wer da mit welchem Führerschein drin sitzt?
Vielerorts, hat die Polizie dann ganz andere sorgen.
Bei uns werden diese Fahrzeuge, nur mit Führerscheininhabern CE besetzt und auf der An- und Abfahrt von Fahrzeugen der Polizei, des Ordnungsamtes oder Straßenmeisterei begleitet.