@@rentenfuchs Wer sollte das auch bereuen? Leider gibt es das bei uns nicht mehr, da es aus dem Tarifvertrag gestrichen wurde. Wäre schön gewesen, zumal, wenn man chronisch krank ist, einen pflegebedürftigen Angehörigen hat und dadurch schon Einschränkungen in der Lebensqualität hat. Hab Ihren Kanal aber mal abonniert, falls mein Arbeitgeber sich doch noch durchringen kann....
Hallo lieber Rentenfuchs Danke für deine sehr guten Rententipps Videos Schaue sie mir immer wieder sehr gerne an ! Aber da merkt man mal wieder wie ungerecht unser Rentensystem ist. Ich bin 62 und Handwerker war nie Arbeitslos und habe bis jetzt immer geschafft. Also die 45 Beitrags-Jahre sind für mich absolut kein Problem. Aber glaubt hier wirklich jemand mein Chef würde mich da bei den jetzigen Handwerker Mangel im Bestreben um Altersteilzeit unterstützen. Da krankt wieder mal das ganze System LEIDER
Da haben Sie natürlich recht: Die Möglichkeit der Altersteilzeit steht nur einem begrenzten Personenkreis zur Verfügung - und häufig gerade nicht denjenigen, die aufgrund gesundheitlich stark belastender Tätigkeiten die Option zum früheren Ausstieg aus dem Berufsleben am dringendsten brauchen würden. Das heißt jedoch nicht, dass man in einer Situation wie der Ihren keine Gestaltungsoptionen hätte: Gerade wenn die 45 Jahre bereits erfüllt sind, könnte beispielsweise der Weg über das Arbeitslosengeld I einer sein, der einem den früheren Renteneinstieg ermöglicht. Natürlich muss man dann die Nachteile "Sperrzeit" und "geringeres Einkommen" in Kauf nehmen, dafür winkt jedoch der vorzeitige Ruhestand. Dies sollte man zumindest einmal gedanklich durchgehen und durchrechnen.
Warum ist das eine Ungerechtigkeit des Rentensystems?? Aus Sicht der Rentenversicherung bekommen sie ab dem normalen Eintrittsalter die erreichte Rente. Wir reden hier über die Zeit vor der Rente- das Rentensystem hat hier garnichts mit zu tun. Sie können darüber sprechen das Ihr Chef sehr unflexibel ist.
Es ist eben freiwillig. Und da gerade auch im Handwerk Fachkräftemangel herrscht, wird dein Chef sich über jeden Tag freuen, an dem er dich einsetzen kann. Rücken und Gelenke interessiert das aber nicht.
Das Altersteilzeitsystem funzt wohl in großen Firmen, wo man auch mit 60%der Stammbelegschaft die Arbeit schafft...hier bei mir im Handwerk (ich komme eigentlich aus der Industrie und habe mein Hobby zum Beruf gemacht / Fahrradmechatroniker wird es heute wohl heißen)...arbeite seit knapp 5 Jahren in einem Familuenunternehmen mit 6 Angestellten, plus 4 Familienmitgliedern in der Auto-und Fahrradwerkstatt./Büro..hier braucht nur mal eine Person 1 oder 2 Tage ausfallen, schon steht die Geschäftsleitung Kopf, das ist halt so...Altersteilzeit-wo denken wir hin!!!? Im übrigen:Arbeit/Beschäftigung erdet unser Leben, gibt nen Teilsinn, bewahrt vor Schluderei!6 Tage sollst du arbeiten, danach (am 7.) ist der Ruhetag JAHWES....wer zu wenig oder zu viel zu tun hat, der gefährdet einerseits seine Physis, andererseits seine Psyche oder beides!!! Dann haben wir noch das Problem, daß mit uns '°Alten ", ich werd 60, mein Chef ist 76, dann auch das gewußt-wie an Erfahrung flöten geht...deshalb, wer noch im Rentenalter fit ist oder was tun will, der sollte sich im Ehrenamt einüben, wie auch immer das aussieht-das erdet und schafft meist noch wertvolle Beziehungen!!!Ansonsten ist kein Chef böse, wenn seine eingelernten Mitarbeiter bleiben!!!
Zum Thema Vorruhestand würde ich mir noch ein Video wünschen, insbesondere die Auswirkungen auf die spätere Rente. Meine Fahten (Beginn mit 58, Vorruhestandsgeld 70% des letzten Bruttomonatgsgehalts) Ansonsten wunderbare Videos von Dir! Einfach, kompetet und verständlich, Danke! Jetzt habe ich Vieles verstanden, wo vorher nur Halbwissen bei mir war.
Vielen Dank! Mit dem Thema "Vorruhestand" habe ich mich bisher maximal am Rande auseinandergesetzt. Mal schauen: Vielleicht arbeite ich mich hier mal tiefer ein und dann gibt es natürlich auch ein Video.
Hallo, Du Rentenfuchs! :-) 100 prozentig genau das im Video wiedergegeben, wie es mir mein Personalchef vorgetragen hat, insbesondere der Hinweis bei längerer Krankheit über 6 Wochen. Danke für den tollen Beitrag.
Gut erklärt und alles richtig, mein Arbeitgeber hatte 3 Jahre Anspar- und 3 Jahre Ruhephase angeboten. Ich habe das gemacht und bin jetzt schon im letzten Jahr der Ruhephase. Ich kann das nur jedem empfehlen. Ich habe 80% meines Gehaltes. Ich kann jedem der die Möglichkeit hat empfehlen das Altersteilzeitmodell wahr zu nehmen.
Bei mir fängt die ATZ im August an . In drei Jahren gehe ich in die "Ruhephase" . Mit 85% vom Netto. Rentenbeiträge werden von meinen Arbeitgeber auf 100% aufgestockt. Danach Abschlagsfrei in Rente. Jeder der kann , sollte ATZ machen.
@@andreasfriedrich4571 ja, da sieht man wie unterschiedlich Arbeitgeber das ausgestalten, guter Arbeitgeber. Bleibe gesund und genieße genieße die Zeit, Covid ist fast um und dann ist wieder alles möglich.
Stimme dem Video voll zu! Alte Leute brauchen weniger Geld! Also, mich wollte man mit 61 nicht mehr haben, da hab ich ATZ 1/1 gemacht und bin mit 63 in Rente! Mein AG hat auf 90% Gehalt in der ATZ aufgestockt! 50% SB und mit 10,8 % Abschlag in die Rente! Mit 60 war ich jedoch schon freigestellt! Offiziell mit 65,8 Jahren in Rente. 3 mal Beratung durch BR, Gewerkschaft und RV/Stadt! Somit war klar, mit Abfindung, SB, weniger Rentenversteuerung.... ab in die ATZ und Rente, jeden Tag davon genieße ich! In keinem Falle im Block krank werden! Nur Mut und durchrechnen! Hab 3 Kids, Haus/Landsitz, getrennt und lebe nun in der Schweiz und Liechtenstein! 2. Wohnsitz auf Cayman, machmal für 3 Monate auch Australien 🇦🇺. Steuern zahle ich kaum noch. Nur ab und zu habe ich noch nachts Alpträume, dass ich morgens früh aufstehen sollte und zur Arbeit muss? Wache dann um 10:00h auf, Frühstücke reichlich mit Obst, Sekt, Campus ist zu teuer und rauche danach erst mal ne Havanna. Reicht mir!
Hallo Fuchs, ich nutze dann mal diese Video um !! DANKE !! zu sagen für die ganzen Infos die Du so lieferst. Dank Deiner Videos kann das Thema sehr gut einschätzen und es hat mir bei meiner Entscheidung sehr geholfen. Ich unterschreibe dann mein ATZ Vertrag zum 01.01.2023 und gehe dann mit 59 quasi in den Ruhestand. Die 14,4% Abzug kann ich durch eine Abfindung (die ich nur bekomme wenn ich jetzt unterschreibe) fast ausgleichen. Das was fehlt zahle ich selbst und gehe dann mit einer gescheiten Rente in Rente ;-) Sehr interessant finde ich bei dem Thema Ausgleichzahlungen das Thema Steuer Ganz liebe Grüße S.
Vielen Dank für den netten Kommentar und freut mich sehr, dass Sie für sich einen guten und passenden Weg in de Ruhestand gefunden haben. Das Thema "Ausgleichszahlung" inklusive der steuerlichen Fragen finde ich auch höchst spannend. Speziell zur Steuerfrage bei der Ausgleichszahlung habe ich auch einen eigenen Beitrag auf meinem Blog veröffentlicht: Ausgleichszahlung für Rentenabschläge von der Steuer absetzen (www.rentenfuchs.info/ausgleichszahlung-rentenabschlaege-steuerlich-absetzen/).
@@rentenfuchs 10:03 Ein extrem wichtiger Punkt, zum Glück ist in meinem ATZ Vertrag beides ausgeschlossen. Also voller (ATZ)Lohn auch nach den 6 Wochen und vor allem muss ich die Zeit auf keinen Fall nacharbeiten. Die Punkte waren mir extrem wichtig, denn sonst kann man sich wenn es dumm läuft böse ins eigene Knie schießen
Was heißt mit 59 Ruhestand? brauchst du gar nicht arbeiten ab 59? Im Video wurde erklärt dass wir die hälfte der ATZ ganz normal (mit weniger Lohngehalt) arbeiten müssen?
@@srikanthpadava3834 Ab 63 kannst Du mit 14,4% Abzug in Rente gehen (wenn Du 35 Jahre voll hast) 8 Jahre Altersteilzeit 4 Jahre aktiv (also arbeiten) und 4 Jahre passiv (also zu Hause bleiben). Wenn Du also mit 55 Deine ATZ startest, dann kannst Du mit 59 zu Hause bleiben, in Ruhestand gehst Du dann erst mit 63, musst aber halt ab 59 nicht mehr arbeiten.
Klar verständlich erklärt. Vielen Dank! Ich habe auch so einen Vertrag vor 4 Wochen abgeschlossen, ich denke, dass war eine gute Entscheidung. Die Beratung durch die Rentenauskunft und durch das Personalbüro und Betriebsrat meiner Firma war sehr gut. Die volle Zeit konnte ich nicht ganz nutzen, da für den Antrag eine Betriebszugehörigkeit von min. 12 Jahren erforderlich ist.
Vielen Dank! Freut mich sehr für Sie, dass Sie mit der Altersteilzeit einen guten Weg Richtung Ruhestand gefunden haben. Ich vermute auch, dass das eine ganz gute Entscheidung war.
Hallo, genau dieses Modell "mache" ich jetzt und dadurch kann ich mit knapp 61 Jahre aufhören zu arbeiten! Blockmodell! So toll............! Und dann ab auf die Kanaren :-) Bitte, Leute macht das! Diese CHANCE gibt es nur einmal. Die finanzellen Einschränkungen kann man auffangen. Es gibt so lockere 540 Euro Jobs, wenn nötig.
Stimmt: Da tarifvertraglich vereinbart, ist die ATZ im öffentlichen Dienst tatsächlich recht häufig zu finden. Nach meiner Erfahrung haben aber auch die großen Industrieunternehmen häufig sehr attraktive ATZ-Angebote.
Ich habe die Altersteilzeit(Österreich) vor 2 Jahren unterschrieben! Bin ab März in der "Freistellungsphase"(Nullzeit)😁👍 Habe auch die Schwerarbeit angerechnet bekommen und kann dadurch auch früher in Pension gehen!
Hallo Rentenfuchs, das Video ist wirklich sehr informativ, ich würde auch gerne das Blockmodell wählen 3 Jahre aktiv und 3 Jahre passiv, mein Arbeitgeber gewährt mir die Altersteilzeit nur wenn er unterm Strich weniger Kosten hat. Gibt es einen Rechner wo man das ausrechnen kann ?
Hallo Rentenfuchs, danke für die gute Erklärung! Muss man nach der Altersteilzeit in Rente gehen, oder kann man noch mit ALG 1 überbrücken ,z.B 1 Jahr, bis zur Regelaltersrente, um Abschläge zu vermeiden?
Es gibt keine Verpflichtung dazu, nach Ende der Altersteilzeit auch direkt in Rente zu gehen. Alternativ kann man, wie von Ihnen angedacht, auch zunächst noch Arbeitslosengeld beantragen, um dann erst zu einem späteren Zeitpunkt mit geringeren Rentenabschlägen in die Rente zu wechseln. Dabei muss man sich jedoch bewusst sein, dass man a) eine Sperrzeit erhält, also zwölf Wochen lang gar kein Geld bekommt und b) das Arbeitslosengeld I - wie auch das Krankengeld - voraussichtlich recht gering ausfallen wird. Zum Thema "Muss ich Rente beantragen, wenn die Altersteilzeit endet?" habe ich übrigens ein eigenes Video veröffentlicht: th-cam.com/video/Ncnvqbf1YaQ/w-d-xo.html
Extremer kann man (ab 58 anspruch) auch 1. Altersteilzeit - dann kündigen und 2 Jahre lang ALG 1 beziehen - dann in Rente. Beispiel bei mir selber: Alter 57, eh nur Teilzeitjob, regulärer Renteneintritt ende 2029. Frühester Termin mit Abschlägen ende 2027. Altersbedingt ab nächstes Jahr ALG 1 Anspruch 24 Monate = Kündigen ende 2025 Kündigen ende 25 - ALG 1 bis ende 2027 - dann Rente mit Abschlägen wegen besonders langjährig versichert ( ü 45 Jahre voll) Voraussetzung: Genug Geld um die Sperrzeit zu überbrücken und die differenz Lohn/ALG 1 auszugleichen. Ergo: In dreieinhalb Jahren (also mit 60, 61 Jahren) könnte ich dem Arbeitsleben Adieu sagen.
In unserer Firma wurde wegen dem Mangel an Nachwuchs die Altersteilzeit abgeschafft. Doch dann kam Corona und wir hatten über 18 Monate Kurzarbeit und dann hat die Firma aufgegeben. Nach kurzer Zeit Arbeitslosigkeit konnte ich in Rente.
Auch ein Weg in den vorzeitigen Ruhestand. Wenn ich mich richtig erinnere, war das mit dem Kurzarbeitergeld für Sie schon eine ziemliche Umstellung, im Ergebnis waren Sie aber nicht allzu traurig drum, so vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden zu können. Oder täusche ich mich da?
@@rentenfuchs Sie liegen total richtig. Zumal ich diese Vorruhestandsregelung eigentlich in Anspruch nehmen wollte. Aber es eben etwas anders gekommen und mir soll es recht sein.
Hallo Rentenfuchs, zur Sicherheit auch nochmal von mir eine Frage zur Definition des "frühestmöglichen Renteneintrittstermins". Damit ist also sicher nicht der Eintritt in die reguläre Altersrente gemeint, sondern der Zeitpunkt an dem man frühestmöglich (... mit Abschlägen) in Rente gehen kann?
Hallo, korrekt! Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem man frühestmöglich in Rente gehen kann (natürlich kann man mit dem Arbeitgeber aber auch einen späteren, jedoch keinen früheren Zeitpunkt vereinbaren). Dies ist auch der Grund, warum die Personalabteilung vor Abschluss eines Altersteilzeitvertrags zunächst eine aktuelle Rentenauskunft anfordert, um anhand dessen prüfen zu können, ob man zum betreffenden Termin auch tatsächlich schon in Rente gehen kann.
Danke für die tolle Erklärung. Eine Frage bleibt noch offen. Wenn ich in Arbeitsteilzeit bin, wird diese dann den 45 Jahren hinzugerechnet, die ich für den Status des besonders langjährig Versicherten benötige?
Vielen Dank für den Kommentar! Während der Altersteilzeit werden ganz normal Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt - sowohl in der aktiven als auch in der passiven Phase. Die Zeiten zählen daher auch regulär bei den 45 Jahren mit.
Guten Tag, mich würde interessieren, ob im Fall der ATZ die Witwenrente (beziehe ich neben dem Gehalt) erhöht wird. Das ist ja grundsätzlich möglich, wenn sich das Einkommen verringert. Oder sagt die Witwen-RV, dass man "schuld" an der Verringerung sei und man daher keinen Anspruch auf eine Erhöhung hat? Vielen Dank im Voraus.
Vielen Dank für die Frage: Sofern Ihr Einkommen um mindestens 10 % geringer ausfällt, können Sie bei der Witwenrente eine Neuberechnung beantragen. Dass Sie die Einkommensminderung selbst herbeigeführt haben, spielt bei der Einkommensanrechnung keine Rolle.
Eine Frage hätte ich noch, wie verhält es sich mit tariflichen Gehaltserhöhungen im Blockmodell während der Freistellungsphase? Richten sich die Zahlungen dann nur nach dem Gehalt, das während der aktiven Zeit gezahlt wurde?
Ich habe hierzu folgende Information finden können: Während der Freistellungsphase nimmt der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht mehr an Lohnerhöhungen teil. Anderes gilt nur dann, wenn dieses vertraglich vereinbart wurde.
Danke, super erklärt, wie alle deine Beiträge. 🤗💗 Ich bin nun 58. habe eine Schwerbehinderung und der AG kam auf mich zu, ob ich nicht Lust hätte in die ATZ zu gehen. Soweit so gut, ich könnte aufgrund der Behinderung 2029 in die Frühberentung und 2023 in die reguläre Rente. Würde ich das Modell machen, 2 Jahre arbeiten, dann zwei Jahre in die Freiphase wäre das die Punktlandung, 2029 (Frühberentung). Nun haben mir Kollegen gesagt sie müssten extreme Steuern nachzahlen. Könntest du vielleicht darüber etwas erklären? Das wäre sehr toll. Und wie sieht das bei einer Schwerbehinderung aus? Oder kann mir jemand hier mit Erfahrungshintergrund diese Sache etwas genauer erläutern. Meine Kollegen konnten das nicht .. 🤔
Hallo lieber Rentenfuchs, wieder einmal toller Beitrag ! Habe ihn zweimal angesehen, aber eine kleine Frage habe ich doch noch. Ich "plane" mit dem Altersteilzeit "Blockmodell" - der Arbeitgeber ist nicht abgeneigt. Ich werde bald 56, bin zZ über 21 Jahre im Unternehmen. Ich werde - so der liebe Gott will ;-) - mit 65 abschlagsfrei gehen dürfen. Dann wäre ich seit 49 Jahren ohne Unterbrechung, Krankheit etc. in "Lohn + Brot". Finanziell ist alles "passend" - Haus ist bereits bezahlt, es warten drei lukrative LV's ( 2 x direkt) mit 63 bzw. 65 und es ist schon einiges auf der Kante da auch meine Frau noch 50% arbeitet und es keinerlei Verpflichtungen mehr gibt. Insofern wäre das Blockmodell finanziell keinerlei Problem; auch nicht ggf. mit einer Krankheit. Jedoch MEINE Frage: WIE früh, wäre der frühestmögliche Termin der ersten Phase des Blockmodells, wenn man von einem Renteneintritt (45 J. Beitrag) in Mitte 2031 ausgehen darf ?? 5 Jahre vorher ? So dass ich mit 62 1/2 gehen darf ? 6 Jahre vorher - also mit 62 ? Da bin ich nicht ganz schlau geworden und danke vorab für Info ! Viele Grüße P.S.: Oder wäre es theoretisch sogar möglich, einen gesamten "Block" von 55 bis 65 zu ziehen ? Also 5 Jahre AKTIV und 5 Jahre PASSIV ?
Vielen Dank für Ihren Kommentar, das klingt bei Ihnen schon einmal nach einem sehr guten Plan! Was die Dauer der Altersteilzeit betrifft, gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze. Wenn der Arbeitgeber es mitmacht, könnte man also auch eine 10-jährige Altersteilzeit vom 55. Lebensjahr bis zum 65. Lebensjahr vereinbaren. Die aktive Phase ginge dann von 55 bis 60 und die passive Phase von 60 bis 65. Wichtig ist lediglich die Gleichverteilung: Wenn man z.B. 6 Jahre Altersteilzeit vereinbart, heißt das: 3 Jahre aktiv und 3 Jahre passiv. Auf Ihr Beispiel übertragen also dann aktiv von 59 bis 62 und passiv von 62 bis 65.
@@rentenfuchs Hallo Rentenfuchs ! Vielen Dank für die schnelle Antwort ! Das war mir vorher nicht bewusst, aber ich habe es nach dem tollen Beitrag schon geahnt. Nun ja - dann werde ich demnächst schon einmal "vorfühlen" ob ich mit 62 abdanken darf ;-) - DANKE !
@@Groegselmaschupp Stimmt! Was geht und was nicht geht, hängt letztlich stark vom Angebot des Arbeitgebers bzw. den tarifvertraglichen Möglichkeiten ab.
Hallo, Ich hätte da auch noch eine Frage. Was passiert mit dem erarbeiteten Geld, wenn ich zu Beginn der passiven Phase versterbe? Bekommt mein Ehepartner das Geld ausbezahlt?
Hallo, ja, wenn ein Arbeitnehmer, der sich in Altersteilzeit im Blockmodell befindet, während der Arbeitsphase oder während der arbeitsfreien Phase verstirbt, wird das angesparte Wertguthaben an die Erben ausgezahlt.
Ich befinde mich z. Z. in der passiven Phase der Altersteilzeit. Lt. Rentenauskunft kann ich während der passiven Phase Rente für besonders langjährig Versicherter beantragen. Während das ein sogenannter Störfall. Die IG Metall ist der Tarifpartner.
Ich stand im letzten Jahr vor der Entscheidung. Meine finanzielle Situation kam dafür aber leider nicht infrage. Bei mir waren es 400 in der aktiven Phase und ca. 520 in der passiven Phase, die ich weniger bekommen hätte. Zudem legte mir mein AG nahe nochmal min. 100 zu sparen für die Steuerrückzahlungen. Die Differenz resultiert aus den Schichtzuschlägen, die in der passiven Zeit wegfallen. Ihr könnt mich gerne berichtigen, aber so habe ich es vorgerechnet bekommen.
Sie haben schon recht: Altersteilzeit muss man sich auch leisten können. Sowohl in der aktiven als auch in der passiven Phase muss man auf Geld verzichten. Auf wie viel genau hängt davon ab, wie gut das Angebot des Arbeitgebers ist bzw. um wie viel dieser das ATZ-Gehalt aufstockt.
Hallo, vielen Dank für das Video. Ich habe zwei drei Fragen. Ich bin derzeit 57 und wollte mit 63 (und hohen Abschlägen in Rente gehen, regulär wäre 67). Nun bietet mein AG aber wohl ab ~ 2023 Altersteilzeit an. Meine Frage nun, wenn es in der Fa angeboten wird, kann es mir persönlich dann verwehrt werden ( zB weil systemrelevante Position in der IT) ? - Und wie lang kann die Altersteilzeit im Blockmodell sein ? Kann ich z.B. ab 2024 4 Jahre Block Anwesenheit und 4 Jahre Block Abwesenheit vereinbaren ? Also gesamt 8 Jahre ? Wenn nein, z.B. es gehen nur 6 Jahre max. ( habe ich gelesen) sollte ich mit der Vereinbarung der 6 Jahre TZ noch zwei Jahre warten ? Oder kann ich das durchaus schon jetzt für 2025/2026 vereinbaren ? Einerseits hätte ich Angst, das es wieder abgeschafft wird z.B. 2024 und ich dann in die Röhre gucke, andererseits kann ich bei jetzigem Abschluss ab 2026 kann ich den Job nicht mehr wechseln ? Oder ? Ich hoffe, das ist verständlich ? Andere Parameter Höhe TZ Gehalt etc sind kein Problem. Danke
Hallo, Altersteilzeit ist zunächst einmal ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers, weshalb dieser auch die Konditionen festlegen kann, unter denen er Altersteilzeit anbietet. Demnach kann er dieses Angebot meines Erachtens durchaus auf einen bestimmten Personenkreis begrenzen, darf jedoch niemanden aus nicht-betrieblichen Gründen diskriminieren - z. B. wegen des Geschlechts oder einer Behinderung. Häufig wird im Rahmen eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt, wer unter welchen Voraussetzungen ein ATZ-Angebot erhält. Was die Dauer der ATZ betrifft, ist es tatsächlich so, dass ATZ meist für einen Maximalzeitraum von sechs Jahren angeboten wird. Denn dies ist der Zeitraum, für den der Arbeitgeber laut Altersteilzeitgesetz zur Aufstockung verpflichtet ist. Ein längerer ATZ-Zeitraum ist rechtlich jedoch nicht ausgeschlossen. Hier hängt es also auch vom Angebot des Arbeitgebers ab. Wichtig ist, dass ein ATZ-Vertrag nur dann abgeschlossen werden kann, wenn man zum Ende der ATZ zumindest theoretisch das Alter erreicht hätte, zu dem man in Rente gehen kann. Hier reicht auch ein Rentenbeginn mit Rentenabschlägen.
Hallo Rentenfuchs, ich mmöchte von Ihnen wissen ob es gesetzlich ist, dass sich meine Krankenversicherung weiterhin einen Betrag von meiner italienischen Witwenrente abzieht obwohl ich im Ausland lebe. Ich hoffe Sie haben eine Antwort für mich, danke
Hallo Ich möchte nächstes Jahr mit 40 beitragsjahren in altersteilzeit. Ich habe einen unbefristeten gdb von 50% Hat meine schwerbehindeung irgendeinen Einfluss auf die altersteilzeit?
Die Schwerbehinderung hat lediglich insoweit Einfluss auf die Altersteilzeit, als dass man als Enddatum für die Altersteilzeit auch einen etwas früheren Termin als das 63. Lebensjahr vereinbaren kann. Denn als schwerbehinderter Mensch kann man die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten und diese ermöglicht einen Renteneintritt vor dem 63. Geburtstag - für diejenigen, die 1964 oder später geboren wurden, zum Beispiel mit 62. Mehr Informationen zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen finden Sie in diesem Video: th-cam.com/video/EqzJJP64N2c/w-d-xo.html
Mansche Menschen sind gezwungen obligatorisch zum unterschreiben auch wenn sagt ich will nicht so haben, also ist viel zu viele Spiele in disse Sachen wer beschuzen Menschen, und Wer stoppen die Betrüger, weill überall gibt's eine welche stürzen leben, dazu Preise sind wansin, Dankeschön für ihre Videos
Wenn man beim Altersteilzeitangebot ein schlechtes Gefühl hat, sollte man sich unbedingt externe Beratung einholen. Eine Verpflichtung, den ATZ-Vertrag zu unterschreiben, gibt es nämlich nicht!
Alterszeit gibts auch 23 iahre iunge und fleißig, ohne Schikane, was bedeutet das nur ein krak haben in leben warum finanziell Menschen sind ruinieren welche ist unterschit zwischen eine ist schlau wie andere das ist zimlich Freiheit, wie soll leben Menschen ohne Existenz ,ich finden nicht lustig und nicht normal
Weis du ich denke muss nicht Angst zum Menschen machen einfach sol machen und soll geben. Geld braucht alle freilich Angst hat alle weil zu wenig gibt's und nimmt alle deswegen ist Angst gibt's zu viel lächerlich und ümverschemnt Menschen auf die Erde oder du brauchst für Erleichterung nich für Zwang Tasche für alle
Der Arbeitgeber muss in geeigneter Weise eine Insolvenzsicherung vornehmen, damit angesparte Beträge auch im Falle einer Insolvenz ausgezahlt werden können.
Hallo. Ja, ist schön gesagt, ni krank werden. Ich war gerade ein Jahr in diesem Model, als gabe ich mir sprungelenk sehnen gerissen. Müsste in München operiert werden. War längere Zeit krank,wegen Arzt Schlamperei. Habe zwar nur 30% Behinderung gekriegt, aber Gelenk macht Probleme. Und wie ist jetzt. Habe dass ende dess Vortrag nicht ganz verstanden. In wie viel kommt es zu geld Kürzung in ruhe phase. Ich werde jetzt ab 1.7.1022 in die phase eintreten. In summe war ich sieben Monate arbeitsunfähig.
Pauschal lässt sich das nicht sagen. Ich würde Ihnen auf jeden Fall empfehlen, Rücksprache mit Ihrer Personalabteilung zu halten, die Ihnen zu Ihrer Frage sicherlich eine genauere Auskunft geben kann.
Wie ab Minute 2:00 erklärt, ist Altersteilzeit frühestens ab 55 Jahren möglich. Die gesetzliche Höchstdauer der Altersteilzeit liegt bei 10 Jahren. Letztlich hängt es aber davon ab, was der Arbeitgeber anbietet oder auch nicht anbietet. Für den Rentenbeginn gelten die regulären Voraussetzungen des Rentenrechts. Im Regelfall heißt das: Wer nicht schwerbehindert ist und auf mindestens 35 Versicherungsjahre kommt, kann frühestens mit 63 in Rente gehen - dann aber mit Rentenabschlag.
Eine version wäre , schon mit 60 in rente zu gehen da es ohnehin probleme gibt mit der rente ( zu wenig ) kann nan sich früher auf den ärger vorbereiten und man hat dazu dann auch mehr puste
Hallo, du hast vergessen zu erwähnen, dass man in der Altersteilzeit kein Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und keine Sonderzahlungen erhält. Da gehen schnell ein paar tausend Euro flöten. Das sollte man schon beachten, schöne Grüße.
Hallo, vielen Dank für den Hinweis. Dies hätte man tatsächlich noch ansprechen können, wobei es nicht in jedem Fall so ist, dass die Einmalzahlungen entfallen. Dies ist vom individuellen ATZ-Vertrag abhängig, mag für die meisten Fälle aber zutreffen.
Von meinen Arbeitgeber bekomme ich 50% Weihnachtsgeld usw. Ich denke , es ist von Arbeitgeber zu Arbeitgeber verschieden. vielleicht auch Verhandlungssache .
@@Taifun248 Bei uns ist ein großer personeller Umbruch im Gange . Es wurde sogar die Quote für ATZ erhöht. Die "Altlasten" müssen weg. Da ist der Arbeitgeber etwas spendabler. Da habe ich die Chance genutzt. Schade dass das bei Ihnen nicht so ist .
Als Daimlermitarbeiter der keine Altersteilzeit gemacht hat muß ich nachträglich feststellen daß niemand ehrlich gesagt hat was er wirklich bekommen hat. Einige Kollegen beklagten sich am Ende der Altersteilzeit über eine Mogelpackung
Das habe ich tatsächlich höchst selten gehört: Natürlich muss einem klar sein, dass man während der Altersteilzeit weniger Geld in der Tasche hat als wenn man voll arbeiten würde. Dafür besteht jedoch die Möglichkeit, deutlich früher in Rente zu gehen - und dass mit nicht zu verachtenden Zuschüssen des Arbeitgebers bei der Rente und meist auch beim Lohn während der Altersteilzeit.
Ob während der ATZ Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld geleistet werden, ist vom individuellen ATZ-Vertrag abhängig. In den meisten Fälle dürfte Ihre Aussage jedoch zutreffend sein.
Ich komme aus NRW,da sieht es aber ganz böse aus eine Rente zu bekommen.Renten werden hier Grundsätzlich abgelehnt.Da hilft nur eine ewig lange Klage bei dem Soziagericht.Der Staat möchte einfach nicht zahlen.Nur einfordern.........
Bin gerade in der Freistellungsphase ..beste was es gibt!!!
Das freut mich sehr für Sie! Klingt so, als wenn Sie die Entscheidung für die Altersteilzeit in keiner Weise bereuen 😊
@@rentenfuchs Wer sollte das auch bereuen? Leider gibt es das bei uns nicht mehr, da es aus dem Tarifvertrag gestrichen wurde.
Wäre schön gewesen, zumal, wenn man chronisch krank ist, einen pflegebedürftigen Angehörigen hat und dadurch schon Einschränkungen in der Lebensqualität hat.
Hab Ihren Kanal aber mal abonniert, falls mein Arbeitgeber sich doch noch durchringen kann....
@@hansehexe5280 Das ist echt schade...drücke die Daumen, dass sich sich diesbezüglich bei Ihnen vielleicht doch noch etwas ergibt!
Hallo, endlich habe ich einen Podcast gefunden in dem das Thema Altersteilzeit verständlich erklärt wird. Vielen Dank dafür
Pia Bechtel
Freut mich, dass ich weiterhelfen konnte!
Ich stehe kurz vor dem Abschluss und hier wurde es nochmals super erklärt - danke.
Vielen Dank und Ihnen alles Gute für die Altersteilzeit!
Hallo lieber Rentenfuchs Danke für deine sehr guten Rententipps Videos
Schaue sie mir immer wieder sehr gerne an !
Aber da merkt man mal wieder wie ungerecht unser Rentensystem ist.
Ich bin 62 und Handwerker war nie Arbeitslos und habe bis jetzt immer geschafft. Also die 45 Beitrags-Jahre sind für mich absolut kein Problem.
Aber glaubt hier wirklich jemand mein Chef würde mich da bei den jetzigen Handwerker Mangel im Bestreben um Altersteilzeit unterstützen.
Da krankt wieder mal das ganze System LEIDER
Da haben Sie natürlich recht: Die Möglichkeit der Altersteilzeit steht nur einem begrenzten Personenkreis zur Verfügung - und häufig gerade nicht denjenigen, die aufgrund gesundheitlich stark belastender Tätigkeiten die Option zum früheren Ausstieg aus dem Berufsleben am dringendsten brauchen würden. Das heißt jedoch nicht, dass man in einer Situation wie der Ihren keine Gestaltungsoptionen hätte: Gerade wenn die 45 Jahre bereits erfüllt sind, könnte beispielsweise der Weg über das Arbeitslosengeld I einer sein, der einem den früheren Renteneinstieg ermöglicht. Natürlich muss man dann die Nachteile "Sperrzeit" und "geringeres Einkommen" in Kauf nehmen, dafür winkt jedoch der vorzeitige Ruhestand. Dies sollte man zumindest einmal gedanklich durchgehen und durchrechnen.
Warum ist das eine Ungerechtigkeit des Rentensystems?? Aus Sicht der Rentenversicherung bekommen sie ab dem normalen Eintrittsalter die erreichte Rente. Wir reden hier über die Zeit vor der Rente- das Rentensystem hat hier garnichts mit zu tun. Sie können darüber sprechen das Ihr Chef sehr unflexibel ist.
Es ist eben freiwillig. Und da gerade auch im Handwerk Fachkräftemangel herrscht, wird dein Chef sich über jeden Tag freuen, an dem er dich einsetzen kann. Rücken und Gelenke interessiert das aber nicht.
Das Altersteilzeitsystem funzt wohl in großen Firmen, wo man auch mit 60%der Stammbelegschaft die Arbeit schafft...hier bei mir im Handwerk (ich komme eigentlich aus der Industrie und habe mein Hobby zum Beruf gemacht / Fahrradmechatroniker wird es heute wohl heißen)...arbeite seit knapp 5 Jahren in einem Familuenunternehmen mit 6 Angestellten, plus 4 Familienmitgliedern in der Auto-und Fahrradwerkstatt./Büro..hier braucht nur mal eine Person 1 oder 2 Tage ausfallen, schon steht die Geschäftsleitung Kopf, das ist halt so...Altersteilzeit-wo denken wir hin!!!? Im übrigen:Arbeit/Beschäftigung erdet unser Leben, gibt nen Teilsinn, bewahrt vor Schluderei!6 Tage sollst du arbeiten, danach (am 7.) ist der Ruhetag JAHWES....wer zu wenig oder zu viel zu tun hat, der gefährdet einerseits seine Physis, andererseits seine Psyche oder beides!!! Dann haben wir noch das Problem, daß mit uns '°Alten ", ich werd 60, mein Chef ist 76, dann auch das gewußt-wie an Erfahrung flöten geht...deshalb, wer noch im Rentenalter fit ist oder was tun will, der sollte sich im Ehrenamt einüben, wie auch immer das aussieht-das erdet und schafft meist noch wertvolle Beziehungen!!!Ansonsten ist kein Chef böse, wenn seine eingelernten Mitarbeiter bleiben!!!
Zum Thema Vorruhestand würde ich mir noch ein Video wünschen, insbesondere die Auswirkungen auf die spätere Rente. Meine Fahten (Beginn mit 58, Vorruhestandsgeld 70% des letzten Bruttomonatgsgehalts)
Ansonsten wunderbare Videos von Dir! Einfach, kompetet und verständlich, Danke! Jetzt habe ich Vieles verstanden, wo vorher nur Halbwissen bei mir war.
Vielen Dank! Mit dem Thema "Vorruhestand" habe ich mich bisher maximal am Rande auseinandergesetzt. Mal schauen: Vielleicht arbeite ich mich hier mal tiefer ein und dann gibt es natürlich auch ein Video.
Hallo, Du Rentenfuchs! :-)
100 prozentig genau das im Video wiedergegeben, wie es mir mein Personalchef vorgetragen hat, insbesondere der Hinweis bei längerer Krankheit über 6 Wochen. Danke für den tollen Beitrag.
Vielen Dank für das Feedback ☺
Vielen Dank für die kompetente Beratung.
Vielen Dank für Ihren Kommentar!
Danke für den tollen Beitrag...sehr sehr informative👌
Vielen Dank für das Feedback!
Gut erklärt und alles richtig, mein Arbeitgeber hatte 3 Jahre Anspar- und 3 Jahre Ruhephase angeboten. Ich habe das gemacht und bin jetzt schon im letzten Jahr der Ruhephase. Ich kann das nur jedem empfehlen. Ich habe 80% meines Gehaltes. Ich kann jedem der die Möglichkeit hat empfehlen das Altersteilzeitmodell wahr zu nehmen.
Vielen Dank - auch für das Teilen Ihrer positiven Erfahrung mit der Altersteilzeit.
Bei mir fängt die ATZ im August an . In drei Jahren gehe ich in die "Ruhephase" . Mit 85% vom Netto. Rentenbeiträge werden von meinen Arbeitgeber auf 100% aufgestockt. Danach Abschlagsfrei in Rente. Jeder der kann , sollte ATZ machen.
@@andreasfriedrich4571 ja, da sieht man wie unterschiedlich Arbeitgeber das ausgestalten, guter Arbeitgeber. Bleibe gesund und genieße genieße die Zeit, Covid ist fast um und dann ist wieder alles möglich.
@@Roland5702 Danke
@@Roland5702 " Altlasten" müssen weg.
Stimme dem Video voll zu! Alte Leute brauchen weniger Geld! Also, mich wollte man mit 61 nicht mehr haben, da hab ich ATZ 1/1 gemacht und bin mit 63 in Rente! Mein AG hat auf 90% Gehalt in der ATZ aufgestockt! 50% SB und mit 10,8 % Abschlag in die Rente! Mit 60 war ich jedoch schon freigestellt! Offiziell mit 65,8 Jahren in Rente. 3 mal Beratung durch BR, Gewerkschaft und RV/Stadt! Somit war klar, mit Abfindung, SB, weniger Rentenversteuerung.... ab in die ATZ und Rente, jeden Tag davon genieße ich! In keinem Falle im Block krank werden! Nur Mut und durchrechnen! Hab 3 Kids, Haus/Landsitz, getrennt und lebe nun in der Schweiz und Liechtenstein! 2. Wohnsitz auf Cayman, machmal für 3 Monate auch Australien 🇦🇺. Steuern zahle ich kaum noch. Nur ab und zu habe ich noch nachts Alpträume, dass ich morgens früh aufstehen sollte und zur Arbeit muss? Wache dann um 10:00h auf, Frühstücke reichlich mit Obst, Sekt, Campus ist zu teuer und rauche danach erst mal ne Havanna. Reicht mir!
Du hast es gut gemacht, Respekt. 👍
Hallo Fuchs, ich nutze dann mal diese Video um !! DANKE !! zu sagen für die ganzen Infos die Du so lieferst.
Dank Deiner Videos kann das Thema sehr gut einschätzen und es hat mir bei meiner Entscheidung sehr geholfen.
Ich unterschreibe dann mein ATZ Vertrag zum 01.01.2023 und gehe dann mit 59 quasi in den Ruhestand.
Die 14,4% Abzug kann ich durch eine Abfindung (die ich nur bekomme wenn ich jetzt unterschreibe) fast ausgleichen. Das was fehlt zahle ich selbst und gehe dann mit einer gescheiten Rente in Rente ;-)
Sehr interessant finde ich bei dem Thema Ausgleichzahlungen das Thema Steuer
Ganz liebe Grüße
S.
Vielen Dank für den netten Kommentar und freut mich sehr, dass Sie für sich einen guten und passenden Weg in de Ruhestand gefunden haben. Das Thema "Ausgleichszahlung" inklusive der steuerlichen Fragen finde ich auch höchst spannend. Speziell zur Steuerfrage bei der Ausgleichszahlung habe ich auch einen eigenen Beitrag auf meinem Blog veröffentlicht: Ausgleichszahlung für Rentenabschläge von der Steuer absetzen (www.rentenfuchs.info/ausgleichszahlung-rentenabschlaege-steuerlich-absetzen/).
@@rentenfuchs 10:03 Ein extrem wichtiger Punkt, zum Glück ist in meinem ATZ Vertrag beides ausgeschlossen.
Also voller (ATZ)Lohn auch nach den 6 Wochen und vor allem muss ich die Zeit auf keinen Fall nacharbeiten.
Die Punkte waren mir extrem wichtig, denn sonst kann man sich wenn es dumm läuft böse ins eigene Knie schießen
@@Baujahr67 Stimmt! Lohnt sich also, das Video bis zum Ende zu schauen 😀
Was heißt mit 59 Ruhestand? brauchst du gar nicht arbeiten ab 59?
Im Video wurde erklärt dass wir die hälfte der ATZ ganz normal (mit weniger Lohngehalt) arbeiten müssen?
@@srikanthpadava3834 Ab 63 kannst Du mit 14,4% Abzug in Rente gehen (wenn Du 35 Jahre voll hast)
8 Jahre Altersteilzeit 4 Jahre aktiv (also arbeiten) und 4 Jahre passiv (also zu Hause bleiben).
Wenn Du also mit 55 Deine ATZ startest, dann kannst Du mit 59 zu Hause bleiben, in Ruhestand gehst Du dann erst mit 63, musst aber halt ab 59 nicht mehr arbeiten.
Klar verständlich erklärt. Vielen Dank! Ich habe auch so einen Vertrag vor 4 Wochen abgeschlossen, ich denke, dass war eine gute Entscheidung.
Die Beratung durch die Rentenauskunft und durch das Personalbüro und Betriebsrat meiner Firma war sehr gut.
Die volle Zeit konnte ich nicht ganz nutzen, da für den Antrag eine Betriebszugehörigkeit von min. 12 Jahren erforderlich ist.
Vielen Dank! Freut mich sehr für Sie, dass Sie mit der Altersteilzeit einen guten Weg Richtung Ruhestand gefunden haben. Ich vermute auch, dass das eine ganz gute Entscheidung war.
Super erklärt!🙋♂️
Danke 😊
Hallo, genau dieses Modell "mache" ich jetzt und dadurch kann ich mit knapp 61 Jahre aufhören zu arbeiten! Blockmodell! So toll............! Und dann ab auf die Kanaren :-)
Bitte, Leute macht das! Diese CHANCE gibt es nur einmal.
Die finanzellen Einschränkungen kann man auffangen. Es gibt so lockere 540 Euro Jobs, wenn nötig.
Das freut mich sehr für Sie! Klingt ziemlich gut...da kann man nur neidisch werden 😀
@@rentenfuchs Nicht neidisch werden. Auch so machen, sobald es möglich wird! Nochmals vielen Dank für ihre tolle Arbeit hier in YT.
Danke Rentenfuchs - alles super erklärt. Nun muss man nur noch einen Arbeitgeber finden, der ATZ anbietet. Meistens sind es AG im ÖD denke ich.
Stimmt: Da tarifvertraglich vereinbart, ist die ATZ im öffentlichen Dienst tatsächlich recht häufig zu finden. Nach meiner Erfahrung haben aber auch die großen Industrieunternehmen häufig sehr attraktive ATZ-Angebote.
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Gut und einfach erklärt Topp.
Vielen Dank ☺️
- sehr interessant 👍👍👍
Das freut mich 😊
Gute Sachaufklärung bei einer wichtigen Lebensentscheidung:-)
Danke!
Danke für dieses informative video
Vielen Dank für Ihren Kommentar!
Ich habe die Altersteilzeit(Österreich) vor 2 Jahren unterschrieben! Bin ab März in der "Freistellungsphase"(Nullzeit)😁👍 Habe auch die Schwerarbeit angerechnet bekommen und kann dadurch auch früher in Pension gehen!
Klingt nach einem ziemlich guten Plan!
Nur hat Österreich ein anderes Rentenrecht als Deutschland.
Hallo Rentenfuchs, das Video ist wirklich sehr informativ, ich würde auch gerne das Blockmodell wählen 3 Jahre aktiv und 3 Jahre passiv, mein Arbeitgeber gewährt mir die Altersteilzeit nur wenn er unterm Strich weniger Kosten hat. Gibt es einen Rechner wo man das ausrechnen kann ?
Vielen Dank! Freut mich, dass Ihnen das Video gefallen hat. Ein derartiger Rechner ist mir leider nicht bekannt.
Hallo Rentenfuchs, danke für die gute Erklärung! Muss man nach der Altersteilzeit in Rente gehen, oder kann man noch mit ALG 1 überbrücken ,z.B 1 Jahr, bis zur Regelaltersrente, um Abschläge zu vermeiden?
Es gibt keine Verpflichtung dazu, nach Ende der Altersteilzeit auch direkt in Rente zu gehen. Alternativ kann man, wie von Ihnen angedacht, auch zunächst noch Arbeitslosengeld beantragen, um dann erst zu einem späteren Zeitpunkt mit geringeren Rentenabschlägen in die Rente zu wechseln. Dabei muss man sich jedoch bewusst sein, dass man
a) eine Sperrzeit erhält, also zwölf Wochen lang gar kein Geld bekommt und
b) das Arbeitslosengeld I - wie auch das Krankengeld - voraussichtlich recht gering ausfallen wird.
Zum Thema "Muss ich Rente beantragen, wenn die Altersteilzeit endet?" habe ich übrigens ein eigenes Video veröffentlicht: th-cam.com/video/Ncnvqbf1YaQ/w-d-xo.html
Extremer kann man (ab 58 anspruch) auch 1. Altersteilzeit - dann kündigen und 2 Jahre lang ALG 1 beziehen - dann in Rente.
Beispiel bei mir selber:
Alter 57, eh nur Teilzeitjob, regulärer Renteneintritt ende 2029. Frühester Termin mit Abschlägen ende 2027.
Altersbedingt ab nächstes Jahr ALG 1 Anspruch 24 Monate = Kündigen ende 2025
Kündigen ende 25 - ALG 1 bis ende 2027 - dann Rente mit Abschlägen wegen besonders langjährig versichert ( ü 45 Jahre voll)
Voraussetzung: Genug Geld um die Sperrzeit zu überbrücken und die differenz Lohn/ALG 1 auszugleichen.
Ergo: In dreieinhalb Jahren (also mit 60, 61 Jahren) könnte ich dem Arbeitsleben Adieu sagen.
@@drhkleinert8241 Freut mich für Sie, dass das mögliche Ende des Arbeitslebens nicht mehr in allzu weiter Ferne liegt!
In unserer Firma wurde wegen dem Mangel an Nachwuchs die Altersteilzeit abgeschafft.
Doch dann kam Corona und wir hatten über 18 Monate Kurzarbeit und dann hat die Firma aufgegeben.
Nach kurzer Zeit Arbeitslosigkeit konnte ich in Rente.
Auch ein Weg in den vorzeitigen Ruhestand. Wenn ich mich richtig erinnere, war das mit dem Kurzarbeitergeld für Sie schon eine ziemliche Umstellung, im Ergebnis waren Sie aber nicht allzu traurig drum, so vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden zu können. Oder täusche ich mich da?
@@rentenfuchs
Sie liegen total richtig. Zumal ich diese Vorruhestandsregelung eigentlich in Anspruch nehmen wollte.
Aber es eben etwas anders gekommen und mir soll es recht sein.
Hallo Rentenfuchs, zur Sicherheit auch nochmal von mir eine Frage zur Definition des "frühestmöglichen Renteneintrittstermins". Damit ist also sicher nicht der Eintritt in die reguläre Altersrente gemeint, sondern der Zeitpunkt an dem man frühestmöglich (... mit Abschlägen) in Rente gehen kann?
Hallo, korrekt! Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem man frühestmöglich in Rente gehen kann (natürlich kann man mit dem Arbeitgeber aber auch einen späteren, jedoch keinen früheren Zeitpunkt vereinbaren). Dies ist auch der Grund, warum die Personalabteilung vor Abschluss eines Altersteilzeitvertrags zunächst eine aktuelle Rentenauskunft anfordert, um anhand dessen prüfen zu können, ob man zum betreffenden Termin auch tatsächlich schon in Rente gehen kann.
Super 👍. Vielen Dank!
Danke für die tolle Erklärung. Eine Frage bleibt noch offen. Wenn ich in Arbeitsteilzeit bin, wird diese dann den 45 Jahren hinzugerechnet, die ich für den Status des besonders langjährig Versicherten benötige?
Vielen Dank für den Kommentar! Während der Altersteilzeit werden ganz normal Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt - sowohl in der aktiven als auch in der passiven Phase. Die Zeiten zählen daher auch regulär bei den 45 Jahren mit.
Guten Tag, mich würde interessieren, ob im Fall der ATZ die Witwenrente (beziehe ich neben dem Gehalt) erhöht wird. Das ist ja grundsätzlich möglich, wenn sich das Einkommen verringert. Oder sagt die Witwen-RV, dass man "schuld" an der Verringerung sei und man daher keinen Anspruch auf eine Erhöhung hat? Vielen Dank im Voraus.
Vielen Dank für die Frage: Sofern Ihr Einkommen um mindestens 10 % geringer ausfällt, können Sie bei der Witwenrente eine Neuberechnung beantragen. Dass Sie die Einkommensminderung selbst herbeigeführt haben, spielt bei der Einkommensanrechnung keine Rolle.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort
Eine Frage hätte ich noch, wie verhält es sich mit tariflichen Gehaltserhöhungen im Blockmodell während der Freistellungsphase? Richten sich die Zahlungen dann nur nach dem Gehalt, das während der aktiven Zeit gezahlt wurde?
Ich habe hierzu folgende Information finden können: Während der Freistellungsphase nimmt der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht mehr an Lohnerhöhungen teil. Anderes gilt nur dann, wenn dieses vertraglich vereinbart wurde.
Danke, super erklärt, wie alle deine Beiträge. 🤗💗
Ich bin nun 58. habe eine Schwerbehinderung und der AG kam auf mich zu, ob ich nicht Lust hätte in die ATZ zu gehen.
Soweit so gut, ich könnte aufgrund der Behinderung 2029 in die Frühberentung und 2023 in die reguläre Rente.
Würde ich das Modell machen, 2 Jahre arbeiten, dann zwei Jahre in die Freiphase wäre das die Punktlandung, 2029 (Frühberentung).
Nun haben mir Kollegen gesagt sie müssten extreme Steuern nachzahlen.
Könntest du vielleicht darüber etwas erklären?
Das wäre sehr toll.
Und wie sieht das bei einer Schwerbehinderung aus?
Oder kann mir jemand hier mit Erfahrungshintergrund diese Sache etwas genauer erläutern. Meine Kollegen konnten das nicht .. 🤔
Hallo lieber Rentenfuchs,
wieder einmal toller Beitrag ! Habe ihn zweimal angesehen, aber eine kleine Frage habe ich doch noch.
Ich "plane" mit dem Altersteilzeit "Blockmodell" - der Arbeitgeber ist nicht abgeneigt. Ich werde bald 56, bin zZ über 21 Jahre im Unternehmen. Ich werde - so der liebe Gott will ;-) - mit 65 abschlagsfrei gehen dürfen. Dann wäre ich seit 49 Jahren ohne Unterbrechung, Krankheit etc. in "Lohn + Brot". Finanziell ist alles "passend" - Haus ist bereits bezahlt, es warten drei lukrative LV's ( 2 x direkt) mit 63 bzw. 65 und es ist schon einiges auf der Kante da auch meine Frau noch 50% arbeitet und es keinerlei Verpflichtungen mehr gibt. Insofern wäre das Blockmodell finanziell keinerlei Problem; auch nicht ggf. mit einer Krankheit.
Jedoch MEINE Frage:
WIE früh, wäre der frühestmögliche Termin der ersten Phase des Blockmodells, wenn man von einem Renteneintritt (45 J. Beitrag) in Mitte 2031 ausgehen darf ??
5 Jahre vorher ? So dass ich mit 62 1/2 gehen darf ? 6 Jahre vorher - also mit 62 ?
Da bin ich nicht ganz schlau geworden und danke vorab für Info !
Viele Grüße
P.S.: Oder wäre es theoretisch sogar möglich, einen gesamten "Block" von 55 bis 65 zu ziehen ? Also 5 Jahre AKTIV und 5 Jahre PASSIV ?
Vielen Dank für Ihren Kommentar, das klingt bei Ihnen schon einmal nach einem sehr guten Plan! Was die Dauer der Altersteilzeit betrifft, gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze. Wenn der Arbeitgeber es mitmacht, könnte man also auch eine 10-jährige Altersteilzeit vom 55. Lebensjahr bis zum 65. Lebensjahr vereinbaren. Die aktive Phase ginge dann von 55 bis 60 und die passive Phase von 60 bis 65. Wichtig ist lediglich die Gleichverteilung: Wenn man z.B. 6 Jahre Altersteilzeit vereinbart, heißt das: 3 Jahre aktiv und 3 Jahre passiv. Auf Ihr Beispiel übertragen also dann aktiv von 59 bis 62 und passiv von 62 bis 65.
@@rentenfuchs Hallo Rentenfuchs ! Vielen Dank für die schnelle Antwort ! Das war mir vorher nicht bewusst, aber ich habe es nach dem tollen Beitrag schon geahnt. Nun ja - dann werde ich demnächst schon einmal "vorfühlen" ob ich mit 62 abdanken darf ;-) - DANKE !
Es gilt aber ggf. die Regelung im Tarifvertrag. Z.B. TvöD max. 60 Monate Laufzeit.
@@Groegselmaschupp Stimmt! Was geht und was nicht geht, hängt letztlich stark vom Angebot des Arbeitgebers bzw. den tarifvertraglichen Möglichkeiten ab.
Hallo Rentenfuchs wie sieht es aus bei öffentlichen Dienst?
Die im Video angesprochenen Punkte gelten auch für den öffentlichen Dienst - sofern denn Altersteilzeit angeboten wird.
Hast Du ein Video für den Fall, dass man bei Altersteilzeit einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommt?
Leider nein.
Hallo,
Ich hätte da auch noch eine Frage.
Was passiert mit dem erarbeiteten Geld, wenn ich zu Beginn der passiven Phase versterbe? Bekommt mein Ehepartner das Geld ausbezahlt?
Hallo, ja, wenn ein Arbeitnehmer, der sich in Altersteilzeit im Blockmodell befindet, während der Arbeitsphase oder während der arbeitsfreien Phase verstirbt, wird das angesparte Wertguthaben an die Erben ausgezahlt.
Ich befinde mich z. Z. in der passiven Phase der Altersteilzeit. Lt. Rentenauskunft kann ich während der passiven Phase Rente für besonders langjährig Versicherter beantragen. Während das ein sogenannter Störfall.
Die IG Metall ist der Tarifpartner.
Korrekt, wenn Sie die Altersteilzeit vorzeitig beenden - z. B. durch den Wechsel in die Altersrente - kommt es zu einem Störfall.
Hallo,
wie erklärt sich die Bruttoaufstockung aus Tabelle nach TV FlexÜ Kategorie A+B bei verheiratet also Kategorie B .
Danke
Diese Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten.
Ich stand im letzten Jahr vor der Entscheidung. Meine finanzielle Situation kam dafür aber leider nicht infrage. Bei mir waren es 400 in der aktiven Phase und ca. 520 in der passiven Phase, die ich weniger bekommen hätte. Zudem legte mir mein AG nahe nochmal min. 100 zu sparen für die Steuerrückzahlungen.
Die Differenz resultiert aus den Schichtzuschlägen, die in der passiven Zeit wegfallen.
Ihr könnt mich gerne berichtigen, aber so habe ich es vorgerechnet bekommen.
Sie haben schon recht: Altersteilzeit muss man sich auch leisten können. Sowohl in der aktiven als auch in der passiven Phase muss man auf Geld verzichten. Auf wie viel genau hängt davon ab, wie gut das Angebot des Arbeitgebers ist bzw. um wie viel dieser das ATZ-Gehalt aufstockt.
Hallo, vielen Dank für das Video. Ich habe zwei drei Fragen. Ich bin derzeit 57 und wollte mit 63 (und hohen Abschlägen in Rente gehen, regulär wäre 67). Nun bietet mein AG aber wohl ab ~ 2023 Altersteilzeit an. Meine Frage nun, wenn es in der Fa angeboten wird, kann es mir persönlich dann verwehrt werden ( zB weil systemrelevante Position in der IT) ? - Und wie lang kann die Altersteilzeit im Blockmodell sein ? Kann ich z.B. ab 2024 4 Jahre Block Anwesenheit und 4 Jahre Block Abwesenheit vereinbaren ? Also gesamt 8 Jahre ? Wenn nein, z.B. es gehen nur 6 Jahre max. ( habe ich gelesen) sollte ich mit der Vereinbarung der 6 Jahre TZ noch zwei Jahre warten ? Oder kann ich das durchaus schon jetzt für 2025/2026 vereinbaren ? Einerseits hätte ich Angst, das es wieder abgeschafft wird z.B. 2024 und ich dann in die Röhre gucke, andererseits kann ich bei jetzigem Abschluss ab 2026 kann ich den Job nicht mehr wechseln ? Oder ? Ich hoffe, das ist verständlich ? Andere Parameter Höhe TZ Gehalt etc sind kein Problem. Danke
Hallo, Altersteilzeit ist zunächst einmal ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers, weshalb dieser auch die Konditionen festlegen kann, unter denen er Altersteilzeit anbietet. Demnach kann er dieses Angebot meines Erachtens durchaus auf einen bestimmten Personenkreis begrenzen, darf jedoch niemanden aus nicht-betrieblichen Gründen diskriminieren - z. B. wegen des Geschlechts oder einer Behinderung. Häufig wird im Rahmen eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt, wer unter welchen Voraussetzungen ein ATZ-Angebot erhält.
Was die Dauer der ATZ betrifft, ist es tatsächlich so, dass ATZ meist für einen Maximalzeitraum von sechs Jahren angeboten wird. Denn dies ist der Zeitraum, für den der Arbeitgeber laut Altersteilzeitgesetz zur Aufstockung verpflichtet ist. Ein längerer ATZ-Zeitraum ist rechtlich jedoch nicht ausgeschlossen. Hier hängt es also auch vom Angebot des Arbeitgebers ab.
Wichtig ist, dass ein ATZ-Vertrag nur dann abgeschlossen werden kann, wenn man zum Ende der ATZ zumindest theoretisch das Alter erreicht hätte, zu dem man in Rente gehen kann. Hier reicht auch ein Rentenbeginn mit Rentenabschlägen.
Hallo Rentenfuchs, ich mmöchte von Ihnen wissen ob es gesetzlich ist, dass sich meine Krankenversicherung weiterhin einen Betrag von meiner italienischen Witwenrente abzieht obwohl ich im Ausland lebe. Ich hoffe Sie haben eine Antwort für mich, danke
Erhalten Sie denn auch eine deutsche Rente und sind über diese in der deutschen Krankenversicherung versichert?
@@rentenfuchs Ja natürlich.
@@petraceolin5873 Dann dürfte der Abzug der Beiträge von der italienischen Rente rechtmäßig sein (§ 228 Absatz 1 Satz 2 SGB V).
Hallo
Ich möchte nächstes Jahr mit 40 beitragsjahren in altersteilzeit.
Ich habe einen unbefristeten gdb von 50%
Hat meine schwerbehindeung irgendeinen Einfluss auf die altersteilzeit?
Die Schwerbehinderung hat lediglich insoweit Einfluss auf die Altersteilzeit, als dass man als Enddatum für die Altersteilzeit auch einen etwas früheren Termin als das 63. Lebensjahr vereinbaren kann. Denn als schwerbehinderter Mensch kann man die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten und diese ermöglicht einen Renteneintritt vor dem 63. Geburtstag - für diejenigen, die 1964 oder später geboren wurden, zum Beispiel mit 62. Mehr Informationen zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen finden Sie in diesem Video: th-cam.com/video/EqzJJP64N2c/w-d-xo.html
Mansche Menschen sind gezwungen obligatorisch zum unterschreiben auch wenn sagt ich will nicht so haben, also ist viel zu viele Spiele in disse Sachen wer beschuzen Menschen, und Wer stoppen die Betrüger, weill überall gibt's eine welche stürzen leben, dazu Preise sind wansin, Dankeschön für ihre Videos
Wenn man beim Altersteilzeitangebot ein schlechtes Gefühl hat, sollte man sich unbedingt externe Beratung einholen. Eine Verpflichtung, den ATZ-Vertrag zu unterschreiben, gibt es nämlich nicht!
Alterszeit gibts auch 23 iahre iunge und fleißig, ohne Schikane, was bedeutet das nur ein krak haben in leben warum finanziell Menschen sind ruinieren welche ist unterschit zwischen eine ist schlau wie andere das ist zimlich Freiheit, wie soll leben Menschen ohne Existenz ,ich finden nicht lustig und nicht normal
Weis du ich denke muss nicht Angst zum Menschen machen einfach sol machen und soll geben. Geld braucht alle freilich Angst hat alle weil zu wenig gibt's und nimmt alle deswegen ist Angst gibt's zu viel lächerlich und ümverschemnt Menschen auf die Erde oder du brauchst für Erleichterung nich für Zwang Tasche für alle
Was ist, wenn das Unternehmen insolvent wird während der Altersteilzeitregelung?
Der Arbeitgeber muss in geeigneter Weise eine Insolvenzsicherung vornehmen, damit angesparte Beträge auch im Falle einer Insolvenz ausgezahlt werden können.
@@rentenfuchs Vielen Dank für die Info. Sollte man also vorher prüfen 😉
Hallo. Ja, ist schön gesagt, ni krank werden. Ich war gerade ein Jahr in diesem Model, als gabe ich mir sprungelenk sehnen gerissen. Müsste in München operiert werden. War längere Zeit krank,wegen Arzt Schlamperei. Habe zwar nur 30% Behinderung gekriegt, aber Gelenk macht Probleme. Und wie ist jetzt. Habe dass ende dess Vortrag nicht ganz verstanden. In wie viel kommt es zu geld Kürzung in ruhe phase. Ich werde jetzt ab 1.7.1022 in die phase eintreten. In summe war ich sieben Monate arbeitsunfähig.
Pauschal lässt sich das nicht sagen. Ich würde Ihnen auf jeden Fall empfehlen, Rücksprache mit Ihrer Personalabteilung zu halten, die Ihnen zu Ihrer Frage sicherlich eine genauere Auskunft geben kann.
Ab wann kann mann Altersteilzeit beginnen und bis wann?
Und ab wenn kann man schon in Rente gehen?
Wie ab Minute 2:00 erklärt, ist Altersteilzeit frühestens ab 55 Jahren möglich. Die gesetzliche Höchstdauer der Altersteilzeit liegt bei 10 Jahren. Letztlich hängt es aber davon ab, was der Arbeitgeber anbietet oder auch nicht anbietet. Für den Rentenbeginn gelten die regulären Voraussetzungen des Rentenrechts. Im Regelfall heißt das: Wer nicht schwerbehindert ist und auf mindestens 35 Versicherungsjahre kommt, kann frühestens mit 63 in Rente gehen - dann aber mit Rentenabschlag.
Eine version wäre , schon mit 60 in rente zu gehen da es ohnehin probleme gibt mit der rente ( zu wenig ) kann nan sich früher auf den ärger vorbereiten und man hat dazu dann auch mehr puste
Auch diese Option ist für mich bis zu einem altersteilzeit zu arbeiten müssen viel zu spät, weil ich jüngere jahrgang bin. 😅
Hallo, du hast vergessen zu erwähnen, dass man in der Altersteilzeit kein Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und keine Sonderzahlungen erhält. Da gehen schnell ein paar tausend Euro flöten. Das sollte man schon beachten, schöne Grüße.
Hallo, vielen Dank für den Hinweis. Dies hätte man tatsächlich noch ansprechen können, wobei es nicht in jedem Fall so ist, dass die Einmalzahlungen entfallen. Dies ist vom individuellen ATZ-Vertrag abhängig, mag für die meisten Fälle aber zutreffen.
Von meinen Arbeitgeber bekomme ich 50% Weihnachtsgeld usw. Ich denke , es ist von Arbeitgeber zu Arbeitgeber verschieden. vielleicht auch Verhandlungssache .
@@rentenfuchs Siehe meinen Kommentar
@@andreasfriedrich4571 Da haben Sie einen guten Arbeitgeber, bei meinem ist das leider nicht so.
@@Taifun248 Bei uns ist ein großer personeller Umbruch im Gange . Es wurde sogar die Quote für ATZ erhöht. Die "Altlasten" müssen weg. Da ist der Arbeitgeber etwas spendabler. Da habe ich die Chance genutzt. Schade dass das bei Ihnen nicht so ist .
Als Daimlermitarbeiter der keine Altersteilzeit gemacht hat muß ich nachträglich feststellen daß niemand ehrlich gesagt hat was er wirklich bekommen hat. Einige Kollegen beklagten sich am Ende der Altersteilzeit über eine Mogelpackung
Das habe ich tatsächlich höchst selten gehört: Natürlich muss einem klar sein, dass man während der Altersteilzeit weniger Geld in der Tasche hat als wenn man voll arbeiten würde. Dafür besteht jedoch die Möglichkeit, deutlich früher in Rente zu gehen - und dass mit nicht zu verachtenden Zuschüssen des Arbeitgebers bei der Rente und meist auch beim Lohn während der Altersteilzeit.
Schade, während der ATZ gibt's kein Weihnachts-Urlaubsgeld..
Dafür kann man sich schon mal an die noch geringere Rentenauszahlung gewöhnen...
Ob während der ATZ Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld geleistet werden, ist vom individuellen ATZ-Vertrag abhängig. In den meisten Fälle dürfte Ihre Aussage jedoch zutreffend sein.
Ich komme aus NRW,da sieht es aber ganz böse aus eine Rente zu bekommen.Renten werden hier Grundsätzlich abgelehnt.Da hilft nur eine ewig lange Klage bei dem Soziagericht.Der Staat möchte einfach nicht zahlen.Nur einfordern.........
Na drei mal darfst du raten warum nicht.
Wo liegt das Problem
Haha die Altersteilzeit steht bei den meisten Arbeitgebern vor dem Aus.
Früher in Aktien investieren und man kann ebenso eher in Rente gehen. Wesentlich eher.
Dem stimme ich zu: Ein breitgestreutes Aktieninvestment sollte auf jeden Fall Bestandteil der individuellen Altersvorsorgestrategie sein.
Ich habe Altersteilzeit eingereicht und ich habe sie bekommen. Ich habe eine richtige dicke Krawatte 😡
Das verstehe ich nicht? Sie haben sich doch bewusst für die Altersteilzeit entschieden?