Mehr zu Rentenmythen im Zusammenhang mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfahrt ihr hier: th-cam.com/video/5izYDXrBUuQ/w-d-xo.html.
Ich habe es "getan"! Im Moment bin ich in der Ruhephase (2 Jahre/ 4 Monate) der Altersteilzeit. Ich habe mit 15 Jahren angefangen zu arbeiten. Jetzt bin ich 61 Jahre und lebe mein Leben, wie ich will und solange es geht! Macht es bitte. Du kannst von Heute auf Morgen umfallen. Selbst mit kleinen Abzügen...........Geld ist nicht alles. Viel Glück! Kleine Anmerkung noch: So wie die Dame, sitze ich auch öfters abends am warmen Atlantik und schaue mir die Sterne an. 😀😀😀
Sehr guter Beitrag. Ich bin bereits Rentner, hab es nicht bereut. Habe die Altersrente für besonders Langjährige, zwei Jahre früher ohne Abzüge, allerdings 14 Monate länger um dies zu bekommen; Jahrgang 59---64+2Monate um Abschlagsfrei zu bekommen. Mir wurde die Möglichkeit länger zu arbeiten angeboten, mehr Geld, mehr Freizeit. Sicher nicht schlecht für mich, aber ich war mein ganzes Berufsleben im selben Unternehmen und irgendwann ist auch mal genug. Ich kann nur den Rat geben, nehmt alle möglichen Zuwendungen die ein Unternehmen anbietet um die Altersrente aufzustocken. Wer es sich zutraut sollte ein Teil anlegen. Viel Glück und Gesundheit.
Hallo, vielen Dank für das informative Video. Wie sieht es eigentlich aus, wenn man aus einer Altersteilzeit mit 65 Jahren in die Rente für besonders langjährige Versicherte gehen möchte. Ist die Rente dann abzugsfrei, da ja während der Altersteilzeit auch Beiträge gezahlt werden ? Vielen Dank im voraus und schönes Wochenende.
Vielen Dank für den Kommentar! Zu Ihrer Frage: Ja, nach der Altersteilzeit können Sie problemlos in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wechseln, wenn die 45 Jahre erfüllt sind. Besondere Regelungen gibt es hier nicht. Während der Altersteilzeit werden ganz normal Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt, die bei den 45 Jahren mitzählen.
Hallo, ich bin Baujahr 1966 und habe 2027 meine 45 Jahre voll. Dazu habe ich einen Schwerbehindertenausweis. Wann wäre da für mich der früheste Renteneintritt? Dies kann man leider nirgendwo nachlesen.....
Mit anerkannter Schwerbehinderung könnten Sie frühestens im Alter von 62 Jahren in Rente gehen - also 2028; dann jedoch mit einem dauerhaften Rentenabschlag von 10,8 %. Ein abschlagsfreier Renteneintritt ist erst mit 65 Jahren möglich - in Ihrem Fall also 2031. Mehr zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfahren Sie hier: th-cam.com/video/EqzJJP64N2c/w-d-xo.html
Ich arbeite seit 1989. Bis heute, 29.09.2024, war ich ununterbrochen vom 22. Oktober 1987 bis zum 29.06.1986 in der französischen Fremdenlegion Ich bin 56 Jahre alt und werde in fünf Jahren eine Rente bekommen können, wenn ich 45 Jahre arbeite.
Vielen Dank für das Informative Videos. Gelten die 45 Jahre auch wenn man davon in Teilzeit gearbeitet hat? Also, sodass man schok 2 Jahre früher in Rente kann😊 Super Video und allen ein schönes Wochenende
Genau das, was @marieluise33309 sagt: Ob Vollzeit oder Teilzeit spielt für die Mindestversicherungszeit keine Rolle. Wichtig ist lediglich, dass Beiträge gezahlt wurden. Zeiten einer betrieblichen Ausbildung, in denen man ein Ausbildungsgehalt erhalten hat und demzufolge auch Rentenbeiträge abgeführt wurden, werden bei der 45-jährigen Mindestversicherungszeit berücksichtigt. Anders ist es bei schulischen Ausbildungen: Diese zählen bei den 45 Jahren nicht mit, weil auch keine Beiträge gezahlt wurden.
Hab mit 15 meine erste Ausbildung gemacht. Dann eine zweite Ausbildung gemacht. Hab dann bis 29.LJ. voll gearbeitet. Dann Kind bekommen. War aber nur die Wochen vor und die Wochen nach der Geburt zu Hause. Dann 50 Prozent und 60 Prozent gearbeitet. Als mein Kind 12 Jahre alt wurde hab ich auf 75 Prozent aufgestockt. Betriebsrente bekomme ich seit Beginn der 2.Ausbildung. laut Rentenbrief arbeite ich bis ich 67 bin. Stimmt das so?
Sie sollten ja auf jeden Fall die 45-jährige Mindestversicherungszeit erfüllen. Dann können Sie auch bereits mit 65 Jahren ohne Rentenabschläge in Rente gehen. Wie ab Minute 9:14 erklärt, würde aber auch die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte etwas niedriger ausfallen als die Regelaltersrente, weil man zwei Jahre kürzer einzahlt.
Arbeitet man nach erreichen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte weiter entfällt der Anspruch auf Krankengeld, richtig? Wie sieht es steuerlich aus. Ist es ruchtug, dass das Finzamt Steuern nachfordert? Zudem wutde mir dazu geraten den Antrag V0800 für mein Kind einzureichen, weil es nir bis zum 10. Lebensjahr angerechnet wurde. Ändert dies etwas an der Anrechnungszeit?
Ganz einfach die Rente nicht als Vollrente beziehen. Da bekommt man, wenn man weiter arbeitet und doch mal krank wird zumindest die Lohnfortzahlung für 6 Wochen. Wie es mit Krankengeld aussieht weißt ich nicht. Ich kann Ihnen nur raten, sich einen Rentenberater zu suchen und sich beraten zu lassen. Und wegen der Krankengeldzahlung bei der Kasse nachfragen.
Wenn ich 44Jahre voll habe und 2 Jahre vor meiner Rente mit 64 und 8 Monaten (bin Bj. 62) arbeitslos würde, könnte ich doch mit meinem Zweitjob welcher in die Rentenkasse einzahlt (bekomme 180€ davon ca. 8€ in die Rentenkasse) das fehlende Jahr auffüllen?
Hallo und Danke Bin 1960 geboren und jetzt in Rente. Sollte ich Teilzeit weiter arbeiten bekomme ich die Rentenpunkte mit 66 und 4 Monate auf die Rente dazu???
Korrekt: Rentenbeiträge, die man nach Rentenbeginn, aber vor Erreichen der Regelaltersgrenze zahlt, werden mit Erreichen der Regelaltersgrenze berücksichtigt - bei 1960 geborenen Personen ist dies mit 66 Jahren und 4 Monaten der Fall.
Warum sollte ich die Rente nach 45 Jahren beantragen, wenn ich vor hätte, weiter arbeiten zu gehen ? Ich würde vielleicht versuchen die Rente später zu beantragen und in Teilzeit zu gehen. Aber ein Hinzuverdienst zur Rente, macht welchen Sinn?
Relativ einfach: Mehr Geld. Ein Aufschieben des Rentenbeginns hat in dieser Konstellation - wenn man die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten kann - keinerlei Vorteile.
Super Video. Frage lt. Rentenbescheid: Rentenbeginn 45 Jahre Wartezeit und Alter 65 Jahre erfüllt 9/25 möglich. Regelaltersrente aber erst 11/26. Fehlen also 14 Monate , welche Abzüge entstehen .Vielen Dank
Vielen Dank für den netten Kommentar! Wie viele Rentenpunkte Sie in den 14 Monaten noch erwerben würden, ist vom Verdienst in dieser Zeit abhängig. Bei einem Durchschnittsverdienst - aktuell 45 358 Euro - würden die 14 Monate ca. 45 Euro an monatlicher Brutto-Rente ausmachen.
In meinem Rentenbescheid steht das ich mit 64,8 Jahren ohne Abschlägen in Rente gehen kann. Wenn nun eine neue Regierung gewählt wird, könnte sich das Datum ändern, also so das ich erst mit 66,8 in die Regelaltersrente gehen kann? Ich bin Jahrgang 1962 und habe bereits 47 Jahre gearbeitet
Wir haben natürlich alles keine Glaskugel und wissen nicht, was eine neue Regierung an rentenpolitischen Entscheidungen treffen wird. Sollte eine neue Regierung Änderungen an der Altersrente für besonders langjährig Versicherte vornehmen wollen, muss diese jedoch das Vertrauen des Bürgers in bestehende Gesetze berücksichtigen (Vertrauensschutz). Das heißt: Je näher der beabsichtigte Rentenbeginn, desto mehr Argumente braucht es, um das Recht anzupassen, auf das sich die Bürger eingestellt haben. Angenommen wir haben Mitte 2025 eine neue Regierung und diese würde direkt das Rententhema angehen, dürfte frühestens im Jahr 2026 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden. Dann steht der Rentenbeginn bei Ihnen ja bereits kurz bevor. Da bin ich mir ziemlich sicher, dass eine derartige Änderung Sie nicht treffen wird.
Können Sie bitte video darüber machen,dass man sein Rentenbeitrag voll ausgezahlt bekommen möchte z.b als langjähriger Gastarbeiter ,beim auswandern bzw. Abmelden aus Deutschland
Wie verhält es sich mit einer Unfallrente von der BG bis zum Rentenalter oder mit einem verfrühten Renteneintritt? (mit 60) Würde eine solche Rente bei den Rentenpunkten mit berücksichtigt und wird diese Unfallrente bis zu Lebensende gezahlt?
Die Zahlung der Unfallrente endet nicht mit dem Beginn der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beide Renten werden nebeneinander gezahlt. Es kann jedoch sein, dass die Unfallrente auf die gesetzliche Rente angerechnet und die gesetzliche Rente infolgedessen gekürzt wird. Dies hängt jedoch von der individuellen Situation ab. Genaueres erfahren Sie in diesem Video: th-cam.com/video/3IIeSnHf0-U/w-d-xo.html
Wie werden Zeiten berücksichtigt, in denen man (ggf. kurzzeitig) aus der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers wegen Krankheit herausgefallen ist und man Leistungen der Krankenkasse erhalten hat? Zählen diese Zeiten auch zu den 45 Jahren dazu?
Danke fur das video. Ich bin 69 geboren und jetzt 55 habe mit 15 jahren angefangen zu arbeiten. Also habe ich mit 65 die 45 jahre locker voll und konnte ohne Abzüge in rente gehen. Und alles was ich noch dazu verdiene steuerfrei zur rente ohne Abzüge. Richtig versdanden? Lg
Ich glaube nicht. Sie können soviel dazu verdienen, wie Sie möchten. Das *Dazu* hat einen Freibetrag von ca. 530€ (entsprechend Minijob, der steuerfrei ist) Alles was darüber ist, muss weiterhin versteuert werden. Die Rente bleibt davon unangetastet. So hab ich es verstanden. Berichtigt mich, wenn es falsch ist.
Hallo, dass Sie ab dem Renteneintritt steuerfrei hinzuverdienen können, ist nicht korrekt. Wenn Sie neben der Rente noch arbeiten, müssen Sie den zusätzlichen Verdienst ganz normal versteuern. Der Hinzuverdienst wird jedoch nicht auf die Rente angerechnet.
Ja, das wäre nur gerecht, aber machen Sie sich mal nicht zu viel Hoffnung - ich bin mir zu 99,9 Prozent sicher, bis Sie in Rente gehen, werden wir ein Renteneintrittalter von 69 Jahren haben, und somit wird sich alles nach hinten verschieben.
Wie im Video ab Minute 6:13 erläutert, muss man, um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten zu können, nicht nur die 45-jährige Mindestversicherungszeit erfüllen, sondern auch ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens mit 65 Jahren erhalten. Alternativ kann man ab 63 die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, dann jedoch mit dauerhaften Rentenabschlägen.
Ich habe eine Frage zu besonders langjährig, versichert Altersrente. Ich ich habe von 1. August 2005 bis 31. Juli 2008 Hartz IV erhalten. Habe aber gleichzeitig während dieser Zeit eine Dreijährige komplette Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin gemacht. Bekomme ich diese Zeit angerechnet fürs Rentenkonto. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße Carola Behrendt
Das dürfte eher schlecht aussehen: Zeiten des Schul- und Fachschulbesuchs werden bei den 45 Jahren nicht mitgezählt, ebenso wenig Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II. Anders sähe es aus, wenn Sie während dieser Zeit Leistungen der Agentur für Arbeit wie zum Beispiel Unterhaltsgeld erhalten hätten. Bei der 35-jährigen Mindestversicherungszeit, die für die Altersrente für langjährig Versicherte und für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllt sein muss, zählen diese Zeiten hingegen mit.
@@carolabehrendt6249 Sehr ärgerlich. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, wäre meine Empfehlung, eine aktuelle Rentenauskunft anzufordern und zu prüfen, wie viele anrechenbare Monate für die 45-jährige Mindestversicherungszeit hier ausgewiesen werden.
@ das habe ich schon , ich habe heute Bescheid bekommen das ich zum 31.3.24 eine Summe von 469 Monate habe. Ich bin am 22.6.63 geboren und wollte als Pflegefachkraft im Hospiz gerne mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen.
Mal ein besonderer Fall: Wir haben 2007 Deutschland verlassen. Haben somit nur für ca. 25 Jahre Rentenanspruch und der wird auch nicht höher. Weil wir nicht wieder kommen. Eigentlich ist mir die Höhe der Rente egal, ich würde nur gerne wissen ab welchem Alter wir überhaupt irgendwas bekommen. Wir sind beide fast 58, haben jetzt schon 41 Arbeitsjahre auf dem Buckel und in 4 Jahren sollten wir wohl 45 Jahre voll haben. Was sagt der deutsche Staat dazu? Wir leben in Kanada, das Land hat ein Rentenabkommen mit Deutschland... Würde mich über eine Antwort freuen
Vielen Dank für den Kommentar! Auch wenn ich kein Experte für Kanada bin, habe ich mal einen Blick in das Sozialversicherungsabkommen mit Kanada geworfen, und hier folgende Informationen gefunden: - Um mit 63 mit Rentenabschlägen in Rente gehen zu können, muss die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt sein. Die deutschen und kanadischen Zeiten werden zusammengerechnet. Dabei werden alle Zeiten nach dem Abkommen mit Kanada berücksichtigt. Dies sind alle kanadischen Beitragsjahre des CPP und gegebenenfalls quebecischen Beitragsjahre des QPP, kanadischen Wohnzeiten der OAS sowie Zeiten des kanadischen Erwerbsunfähigkeits- und quebecischen Invalidenrentenbezuges. - Auch bei der 45-jährigen Mindestversicherungszeit, die erfüllt sein muss, um die abschlagsfreie Rente für für besonders langjährig Versicherte erhalten zu können - wer 1964 oder später geboren wurde, kann diese ab 65 erhalten - erfolgt eine Zusammenrechnung der deutschen und kanadischen Versicherungszeiten. Hier gibt es jedoch Einschränkungen. Denn bei der 45-jährigen Mindestversicherungszeit können nur die kanadischen Beitragsjahre des CPP und gegebenenfalls quebecischen Beitragsjahre des QPP (Nr. 9 Buchst. b SP zum SVA-Kanada) berücksichtigt werden.
Moin, Ich bin jetzt seit 43 Jahren durchgehend am arbeiten,und leider durch einen Arbeitsunfall krank geschriebem. Stehe kurz vor der Aussteuerung, und soll ALG 1 beziehen, erlischt jetzt meine Chance mit 65 in Rente zu gehen ? Was kann ich tun.....?
Wie nach sind Sie dem Rentenbeginn denn bereits? Arbeitslosengeld I wird lediglich in den beiden letzten Jahren vor Rentenbeginn nicht bei den 45 Jahren mitgezählt; davor hingegen schon. Was meistens sinnvoll ist, ist eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung. Die können sich Ihre Daten genau ansehen und Ihnen dann individuelle Empfehlungen geben.
Hallo, habe ich dass jetzt richtig verstanden ? Ich bin jetzt 63 Jahre und habe eine Arbeitszeit/Wartezeit von 45 Jahren am 01.08.2024 erreicht. Ich könnte jetzt meinen Job kündigen und die nächsten 1,5 Jahre mit Arbeitslosengeld überbrücken, um mit Erreichen meiner Altersgrenze von 64 Jahren und 6 Monaten meine Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu beantragen !? Gruß aus‘m Schwarzwald 🌲
Ich glaube, du hast das falsch verstanden und kannst die Rente sofort beantragen. Aber am besten einen Termin bei der Rentenversicherung machen. Dort wird man nach meiner Erfahrung sehr gut beraten!
@@KlaudiaS61Nein, das sollte sie nicht machen, dann bekommt sie pro Monat 0,3 Prozent, ein Leben lang, von der Rente abgezogen. Wenn sie sich nach 45 beitragsjahren bis zur Altersrente, arbeitslos meldet, wird von der Rente nicht abgezogen
Das haben Sie dem Grund nach richtig verstanden. Sie müssen nur beachten - wie es @olexbauer6611 bereits geschrieben hat -, dass die Agentur für Arbeit im Regelfall eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt, wenn Sie selbst kündigen. In dieser Zeit bekommen Sie also kein Geld. Außerdem verringert sich der Gesamtzeitraum, für den Arbeitslosengeld I gezahlt wird, um 25 %. Nach den 12 Wochen würden Sie also maximal für 1,5 Jahre (nicht für 2 Jahre) Arbeitslosengeld I erhalten. Dies ist in Ihrem Fall aber ja kein Problem. Und Sie müssen sich bewusst sein, dass Sie als arbeitslose Person für Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen müssen. Also womöglich auch die ein oder andere Bewerbung schreiben und Vorstellungsgespräche führen müssen.
Da war jetzt einiges neu für mich. Ich bin Bj. 68 und habe ein Schreiben der Rentenkasse das ich mit 63 mit Abzügen und mit 65 ohne Abzüge in Rente gehen kann. Von daher verstehe ich es nicht das ich Abzüge bekommen soll wenn ich mit 65 statt 67 Jahren in Rente gehe. oder verstehe ich da was falsch? Wie ist den das mit Teilrente 99.90% Rente🤔
Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Das tut mir leid. Wenn Sie die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren erfüllen, können Sie mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Wollen Sie jedoch vor 65 in Rente gehen, müssen Sie wissen, dass die Abzüge immer bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze berechnet werden. Würden Sie die Altersrente für langjährig Versicherte beispielsweise mit 64 Jahren und 6 Monaten beantragen, läge der Rentenabschlag bei 9 %, da Sie 30 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen würden. Was Sie jedoch wissen müssen: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte fällt etwas niedriger aus als die prognostizierte Regelaltersrente, da Sie, wenn Sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten würden, noch zwei Jahre länger einzahlen und Rentenpunkte erwerben würden. In diesem Zusammenhang empfehle ich mein folgendes Video: th-cam.com/video/5izYDXrBUuQ/w-d-xo.html
Ich bekomme eine EM-Rente, teilweise u. arbeite noch. Lohnt es sich wirklich für mich jetzt bereits Rente einzureichen und weiter zu arbeiten. Die Abzüge sind sehr hoch hoerte ich.
Die Empfehlung bezieht sich allein auf Personen, die die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllen - also auf die erforderlichen 45 Jahre kommen und das maßgebliche Lebensalter erreicht haben. In diesen Fällen lohnt es sich eigentlich immer, die Rente zu beantragen; auch dann, wenn man weiterhin arbeiten möchte. Dies wird auch der Fall sein, wenn man bereits eine Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bezieht und die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt.
@@rentenfuchs vielen lieben Dank für ihre prompte Antwort. Auch diese Rente habe ich zur gleichen Zeit erreicht wie die Rente WG. der Schwebi-Rente. Beraten Sie vielleicht auch ausführlich priv.?
Geht es um eine reguläre Berufsausbildung, während der man ein Ausbildungsgehalt bekommen hat, von dem auch Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden - dann ja. Eine schulische Ausbildung zählt hingegen nicht mit.
Wie sieht es bei besonders langjährig Versicherte mit GdB von 50%aus??Ich bin 1966 geboren und habe dies nächstes Jahr erreicht und bin dann 59 Jahre alt. Was nun?? 😳
Frühestmöglicher Rentenbeginn in Ihrem Fall wäre mit 62 Jahren und einem Rentenabschlag von 10,8 %. Das wäre dann aber nicht die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, sondern die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die ich in diesem Video genauer erklärt habe: th-cam.com/video/EqzJJP64N2c/w-d-xo.html. Wenn es um den abschlagsfreien Renteneintritt geht, gibt es zwischen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte und der Altersrente für schwerbehinderte Menschen keinen Unterschied: Dieser ist in beiden Fällen mit 65 Jahren möglich.
Ich persönlich finde es ungerecht, das nach mehr als 46 Jahren immer noch Abschläge in Kauf genommen werden müssen. Vor allem wenn man nicht mehr kann!!! Dieses Gesetz zur Rente ist ist mehr sls bedenklich 😢
Tja, und was tut man, wenn man keine 45 Jahre hat? Ich habe 3 Kinder und damals gab's noch keine Kitas und Kindergarten war von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, außer man hatte Glück und kam in die verlängerte Gruppe, die bis 13 Uhr ging. Ich hatte auch keine Oma, die auf die Kinder aufgepasst hätte, also was tun in den Ferien? Ich konnte also erst wieder arbeiten gehen, als die Kinder in der Schule waren.
Wie ab Minute 4:14 erklärt, stehen Kinder der Erfüllung der 45-jährigen Mindestversicherungszeit erst einmal nicht entgegen: Denn für jedes Kind wird dem Elternteil, der das Kind überwiegend erzieht, im Versicherungsverlauf eine sogenannte "Kinderberücksichtigungszeit" anerkannt. Diese geht bis zum 10. Geburtstag des Kindes und zählt für die 45-jährige Mindestversicherungszeit mit. Die Zeit, bis die Kinder in die Schule gegangen sind, ist in Ihrem Fall also über die Kinderberücksichtigungszeit abgedeckt und Sie haben was die 45 Jahre betrifft keine Lücke.
Hallo, vielen Dank für das Video und die tolle Erklärung. Könnten Sie bitte einmal einem Punkt (nach ca. 3:10 Min. Im Video) erläutern. Ich habe mit dem 31.07.24 die 45 Jahre voll. Bin aber seit dem 01.08. ohne Beschäftigung. Was bedeutet das wenn die 45 Jahre nur knapp erreicht sind? Danke im Vorraus.
Entweder Sie haben die 45 Jahre oder Sie haben Sie nicht. Mit entsprechendem Alter können Sie dann in die Rente für besonders langjährig Versicherte gehen.
Wenn Sie die 45 Jahre erfüllt haben, können Sie - sobald Sie das maßgebliche Lebensalter erreicht haben - die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten. Dabei ist es dann auch egal, ob Sie vorher Arbeitslosengeld I bezogen haben oder nicht, weil Sie die 45 Jahre ja auch ohne die Zeit des Arbeitslosengeld I-Bezugs erfüllt haben.
Das wird sich bald erledigt haben und wir dürfen alle bis 70 arbeiten und uns dabei erfüllt und glücklich fühlen wie uns einige Medien jetzt schon verkaufen wollen
Ja, während einer regulären beruflichen Ausbildung werden Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt, weshalb diese Zeit dann auch bei den 45 Jahren mitzählt. Eine Ausbildung an einer Fachschule - zum Beispiel zum Physiotherapeuten - zählt hingegen nicht mit, weil in dieser Zeit kein Ausbildungsgehalt gezahlt wird.
Pro Monat, den Sie früher als die Regelaltersgrenze in Rente gehen, wird ein dauerhafter Rentenabschlag von 0,3 % berücksichtigt. Wenn Sie 1964 oder später geboren wurden, würden Sie die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren erreichen. Gehen Sie stattdessen mit 64 Jahren in Rente - Altersrente für langjährig Versicherte - liegt der Abschlag bei 10,8 % (36 Monate x 0,3 %).
@@rainerhuth8110 Dann erreichen Sie die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 8 Monaten. Würden Sie mit 63 Jahren in Rente gehen, läge der Abschlag bei 13,2 % (44 Monate x 0,3 %). Sollten Sie die 45-jährige Mindestversicherungszeit erfüllen, könnten Sie alternativ mit 64 Jahren und 8 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen.
Nur leider bezahlen die Personen, die in der Rente weiter arbeiten, wahnsinnig hohe Steuern ans Finanzamt, was das ganze dann wieder unattraktiv macht. Wohin dagegen ein 520 Euro Job nicht versteuert wird.
Klar, hier muss man für sich selbst rechnen und entscheiden. Wer aber voll weiterarbeiten will, sollte dennoch die Rente beantragen und dann halt hohe Steuern auf die Rente zahlen als die Beantragung aufschieben. Denn zusätzlich zum Gehalt noch Rente zu bekommen, von der man hohe Steuern bezahlen muss, ist immer noch besser, als neben dem Gehalt keine Rente zu erhalten. Hinzu kommt, dass man sich so auch noch den höheren Rentenfreibetrag sichert. Denn je später das Jahr des Rentenbeginns, desto niedriger ist der Rentenfreibetrag.
Ja, während einer regulären beruflichen Ausbildung werden Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt, weshalb diese Zeit dann auch bei den 45 Jahren mitzählt. Eine Ausbildung an einer Fachschule - zum Beispiel zum Physiotherapeuten - zählt hingegen nicht mit, weil in dieser Zeit kein Ausbildungsgehalt gezahlt wird.
Ja, während einer regulären beruflichen Ausbildung werden Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt, weshalb diese Zeit dann auch bei den 45 Jahren mitzählt. Eine Ausbildung an einer Fachschule - zum Beispiel zum Physiotherapeuten - zählt hingegen nicht mit, weil in dieser Zeit kein Ausbildungsgehalt gezahlt wird.
Kurz gesagt: Zu 100 % wird Ihnen diese Frage niemand beantworten können. Dafür fehlt uns die Glaskugel. Ich persönlich gehe jedoch davon aus, dass es die Rente mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft noch geben wird - womöglich mit einigen Anpassungen wie einem späteren Renteneintrittsalter oder einem niedrigeren Rentenniveau. Sollten wir tatsächlich an den Punkt kommen, dass keine Rente mehr gezahlt werden kann, ist die Rente vermutlich unser geringstes Problem (meiner bescheidenen Meinung nach).
Es sollte bedacht werden, dass erst Rentenversicherung-Einzahlungen ab dem 17 Lebensjahr in die Berechnung der Rentenzeiten einbezogen werden. Diese Änderung habe ich mit meiner Rentenauskunft schriftlich erhalten. Diese Änderung soll ebenfalls den Rentenbeginn hinauszögern.
Für Schul- und Studienzeiten ist das richtig: Diese werden erst ab dem 17. Lebensjahr als Anrechnungszeiten berücksichtigt (§ 58 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB VI). Für die 45-jährige Mindestversicherungszeit spielt dies jedoch keine Rolle, da Schul- und Studienzeiten hier nicht mitzählen. Bei Beitragszeiten gibt es hingegen keine "Altersgrenze". Wer beispielsweise im Alter von 16 seine betriebliche Ausbildung startet, führt auch ab diesem Zeitpunkt Rentenbeiträge ab. Für die 45-jährige Mindestversicherungszeit zählen auch diese Monate bereits mit; also im Beispiel ab dem 16. Lebensjahr.
Und wenn du mit 63 in die Arbeitslosigkeit gehen kannst. So dass ich dein Arbeitgeber entlässt. Kannst du zwei Jahre lang arbeitslosengeld beziehen geh auf deine Rente mit angerechnet werden.
Auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zählen die beiden Jahren vor Rentenbeginn bei der 45-jährigen Mindestversicherungszeit nicht mit, wenn in dieser Zeit Arbeitslosengeld I bezogen wird. Ausnahme: Die Kündigung erfolgte aufgrund einer Insolvenz oder einer vollständigen Betriebsaufgabe (vgl. Video ab Minute 2:15).
Vielen Dank für den schlechten Beitrag. Ich gehe einfach mit 1,5 % Abzug in Rente. Also 5 Monate bevor der Gesetzgeber es vor sieht. Komplizierter wie Sie es darstellen geht es meiner Meinung nach nicht. Gut das es die DRV gibt, da kann man nachfragen. Oder anders, einen "Rentenfuchs" wie Sie brauch ich nicht.
Zunächst einmal freut es mich sehr, dass Sie bei der DRV gut beraten wurden. Sie haben Recht: Die Entscheidung, wann man am besten in Rente geht, sollte man nicht auf Grundlage eines TH-cam-Videos treffen, sondern unbedingt die Möglichkeit der kostenfreien Beratung bei der DRV nutzen. Den Trugschluss, den ich im Video darstellen wollte, war der, dass man die Altersrente für besonders langjährig Versicherte vorzeitig in Anspruch nehmen kann. Das ist rechtlich jedoch nicht möglich und ich bin mir sicher, dass auch Sie nicht die Altersrente für besonders langjährig Versicherte vorzeitig mit einem 1,5-prozentigen Rentenabschlag erhalten. Entweder sind Sie 5 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gegangen (Altersrente für langjährig Versicherte): Dann stimmen 1,5 % oder Sie verfügen über eine anerkannte Schwerbehinderung, konnten daher die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten und infolgedessen mit einem 1,5-prozentigen Rentenabschlag zwei Jahre und 5 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen.
Die Beratung bei der DRV scheint bei Ihnen nicht viel gebracht zu haben, sonst würden Sie hier die Angabe des Geburtjahrganges und die Anzahl der Rentenversicherungsjahre mit den geplanten Rentenbeginn, nicht "verheimlichen". Der negative Beitrag ist hier für alle Leser, bis auf die Empfehlung einer Rentenberatung bei der DRV, mehr als wertlos!
@@boogietom Ich bin alt genug und habe Jahrzehnte eingezahlt. Mir wurde von der DRV auch die Rente genannt, wenn ich früher gehe. Für mich reicht die. Es geht bei mir gesetzlich nur um 5 Monate. Nun können Sie selber rechnen. Ich hab sie schon beantragt und keiner von der DRV hat gesagt so geht es aber nicht. Es geht ! 0,3% mal 5 Monate macht 1,5% Abzug. Jetzt verstanden ???
@@karlheinzwittenbergschulz721 Wann und zu welchen Bedingungen ich meine Rente beantrage ist meine Sache. Ich glaube an die Berechnungen der DRV und nicht an Deine.
Mehr zu Rentenmythen im Zusammenhang mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfahrt ihr hier: th-cam.com/video/5izYDXrBUuQ/w-d-xo.html.
Sehr gut erklärt 👍
@@frankschmiedel4560 Danke 😊
Ich habe es "getan"!
Im Moment bin ich in der Ruhephase (2 Jahre/ 4 Monate) der Altersteilzeit. Ich habe mit 15 Jahren angefangen zu arbeiten. Jetzt bin ich 61 Jahre und lebe mein Leben, wie ich will und solange es geht! Macht es bitte. Du kannst von Heute auf Morgen umfallen. Selbst mit kleinen Abzügen...........Geld ist nicht alles. Viel Glück! Kleine Anmerkung noch: So wie die Dame, sitze ich auch öfters abends am warmen Atlantik und schaue mir die Sterne an. 😀😀😀
Das klingt richtig gut! Es freut mich sehr für Sie, dass Sie Ihr Leben so leben können, wie Sie es wollen. Besser geht es ja nicht 😊
@@rentenfuchs Vielen Dank!
So isses.
Klasse - vielen Dank. Das war wirklich mal sehr wichtig und aufschlussreich.
Vielen Dank für den Kommentar! Freut mich, dass ich weiterhelfen konnte 😊
Herzlichen Dank für die sehr wichtige Informationen.
Vielen Dank für den netten Kommentar!
Vielen Dank für die superverständliche Erklärung. 💯👍
Vielen Dank für den netten Kommentar! Freut mich, dass Ihnen das Video gefallen hat.
Vielen Dank, wie immer, für das informative Video!
Vielen Dank für den netten Kommentar! 😊
❤lichen Dank für Ihre sehr informativen Videos❣️💐
Vielen Dank für den sehr netten Kommentar 😊
Sehr guter Beitrag. Ich bin bereits Rentner, hab es nicht bereut. Habe die Altersrente für besonders Langjährige, zwei Jahre früher ohne Abzüge, allerdings 14 Monate länger um dies zu bekommen; Jahrgang 59---64+2Monate um Abschlagsfrei zu bekommen. Mir wurde die Möglichkeit länger zu arbeiten angeboten, mehr Geld, mehr Freizeit. Sicher nicht schlecht für mich, aber ich war mein ganzes Berufsleben im selben Unternehmen und irgendwann ist auch mal genug. Ich kann nur den Rat geben, nehmt alle möglichen Zuwendungen die ein Unternehmen anbietet um die Altersrente aufzustocken. Wer es sich zutraut sollte ein Teil anlegen. Viel Glück und Gesundheit.
Vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrungen! Freut mich zudem sehr, dass Ihnen das Video gefallen hat 😊
Ein unergrundliches Thema, das einen in den Wahnsinn treiben kann
🙈
Hallo, vielen Dank für das informative Video.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man aus einer Altersteilzeit mit 65 Jahren in die Rente für besonders langjährige Versicherte gehen möchte. Ist die Rente dann abzugsfrei, da ja während der Altersteilzeit auch Beiträge gezahlt werden ?
Vielen Dank im voraus und schönes Wochenende.
Vielen Dank für den Kommentar! Zu Ihrer Frage: Ja, nach der Altersteilzeit können Sie problemlos in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wechseln, wenn die 45 Jahre erfüllt sind. Besondere Regelungen gibt es hier nicht. Während der Altersteilzeit werden ganz normal Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt, die bei den 45 Jahren mitzählen.
@@rentenfuchs Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Hallo, ich bin Baujahr 1966 und habe 2027 meine 45 Jahre voll. Dazu habe ich einen Schwerbehindertenausweis. Wann wäre da für mich der früheste Renteneintritt? Dies kann man leider nirgendwo nachlesen.....
Mit anerkannter Schwerbehinderung könnten Sie frühestens im Alter von 62 Jahren in Rente gehen - also 2028; dann jedoch mit einem dauerhaften Rentenabschlag von 10,8 %. Ein abschlagsfreier Renteneintritt ist erst mit 65 Jahren möglich - in Ihrem Fall also 2031. Mehr zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfahren Sie hier: th-cam.com/video/EqzJJP64N2c/w-d-xo.html
Ich arbeite seit 1989. Bis heute, 29.09.2024, war ich ununterbrochen vom 22. Oktober 1987 bis zum 29.06.1986 in der französischen Fremdenlegion Ich bin 56 Jahre alt und werde in fünf Jahren eine Rente bekommen können, wenn ich 45 Jahre arbeite.
Ist aber eine sehr lange Zeit in der Fremdenlegion, bestimmt eine super gute Pension von der sich hervorragend leben lässt???
Vielen Dank für das Informative Videos. Gelten die 45 Jahre auch wenn man davon in Teilzeit gearbeitet hat? Also, sodass man schok 2 Jahre früher in Rente kann😊 Super Video und allen ein schönes Wochenende
Ja klar, eingezahlt haben ist wichtig. Nicht wieviel.
Super und vielen Dank für die schnelle Antwort❤ Eine Frage habe ich noch. Zählt die Ausbildung auch mit in die 45 Jahre mit rein. Vielen Dank😊
@@alibengator1751 bei mir ja..
Wenn Rentenbeiträge gezahlt wurden ja!
Genau das, was @marieluise33309 sagt: Ob Vollzeit oder Teilzeit spielt für die Mindestversicherungszeit keine Rolle. Wichtig ist lediglich, dass Beiträge gezahlt wurden. Zeiten einer betrieblichen Ausbildung, in denen man ein Ausbildungsgehalt erhalten hat und demzufolge auch Rentenbeiträge abgeführt wurden, werden bei der 45-jährigen Mindestversicherungszeit berücksichtigt. Anders ist es bei schulischen Ausbildungen: Diese zählen bei den 45 Jahren nicht mit, weil auch keine Beiträge gezahlt wurden.
Vielen Dank😃👍
Hab mit 15 meine erste Ausbildung gemacht. Dann eine zweite Ausbildung gemacht. Hab dann bis 29.LJ. voll gearbeitet. Dann Kind bekommen. War aber nur die Wochen vor und die Wochen nach der Geburt zu Hause. Dann 50 Prozent und 60 Prozent gearbeitet. Als mein Kind 12 Jahre alt wurde hab ich auf 75 Prozent aufgestockt. Betriebsrente bekomme ich seit Beginn der 2.Ausbildung. laut Rentenbrief arbeite ich bis ich 67 bin. Stimmt das so?
Sie sollten ja auf jeden Fall die 45-jährige Mindestversicherungszeit erfüllen. Dann können Sie auch bereits mit 65 Jahren ohne Rentenabschläge in Rente gehen. Wie ab Minute 9:14 erklärt, würde aber auch die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte etwas niedriger ausfallen als die Regelaltersrente, weil man zwei Jahre kürzer einzahlt.
Arbeitet man nach erreichen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte weiter entfällt der Anspruch auf Krankengeld, richtig? Wie sieht es steuerlich aus. Ist es ruchtug, dass das Finzamt Steuern nachfordert? Zudem wutde mir dazu geraten den Antrag V0800 für mein Kind einzureichen, weil es nir bis zum 10. Lebensjahr angerechnet wurde. Ändert dies etwas an der Anrechnungszeit?
Ganz einfach die Rente nicht als Vollrente beziehen. Da bekommt man, wenn man weiter arbeitet und doch mal krank wird zumindest die Lohnfortzahlung für 6 Wochen. Wie es mit Krankengeld aussieht weißt ich nicht. Ich kann Ihnen nur raten, sich einen Rentenberater zu suchen und sich beraten zu lassen. Und wegen der Krankengeldzahlung bei der Kasse nachfragen.
Wenn ich 44Jahre voll habe und 2 Jahre vor meiner Rente mit 64 und 8 Monaten (bin Bj. 62) arbeitslos würde, könnte ich doch mit meinem Zweitjob welcher in die Rentenkasse einzahlt (bekomme 180€ davon ca. 8€ in die Rentenkasse) das fehlende Jahr auffüllen?
Ja, das klappt. Wichtig ist, dass den Arbeitgeberbeitrag tatsächlich aufstockt und nicht auf die Versicherungspflicht verzichtet.
@@rentenfuchs Danke für die schnelle Antwort
Früher Rente anschließend Sozialamt. So einfach ist die Rechnung.
Hallo und Danke Bin 1960 geboren und jetzt in Rente. Sollte ich Teilzeit weiter arbeiten bekomme ich die Rentenpunkte mit 66 und 4 Monate auf die Rente dazu???
Korrekt: Rentenbeiträge, die man nach Rentenbeginn, aber vor Erreichen der Regelaltersgrenze zahlt, werden mit Erreichen der Regelaltersgrenze berücksichtigt - bei 1960 geborenen Personen ist dies mit 66 Jahren und 4 Monaten der Fall.
Warum sollte ich die Rente nach 45 Jahren beantragen, wenn ich vor hätte, weiter arbeiten zu gehen ? Ich würde vielleicht versuchen die Rente später zu beantragen und in Teilzeit zu gehen. Aber ein Hinzuverdienst zur Rente, macht welchen Sinn?
Relativ einfach: Mehr Geld. Ein Aufschieben des Rentenbeginns hat in dieser Konstellation - wenn man die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten kann - keinerlei Vorteile.
Super Video.
Frage lt. Rentenbescheid:
Rentenbeginn 45 Jahre Wartezeit und Alter 65 Jahre erfüllt 9/25 möglich.
Regelaltersrente aber erst 11/26.
Fehlen also 14 Monate , welche Abzüge entstehen .Vielen Dank
Vielen Dank für den netten Kommentar! Wie viele Rentenpunkte Sie in den 14 Monaten noch erwerben würden, ist vom Verdienst in dieser Zeit abhängig. Bei einem Durchschnittsverdienst - aktuell 45 358 Euro - würden die 14 Monate ca. 45 Euro an monatlicher Brutto-Rente ausmachen.
Herzlichen Dank für Ihre Info und schönes Wochenende
@@B.Z-s2v Das wünsche ich auch!
In meinem Rentenbescheid steht das ich mit 64,8 Jahren ohne Abschlägen in Rente gehen kann. Wenn nun eine neue Regierung gewählt wird, könnte sich das Datum ändern, also so das ich erst mit 66,8 in die Regelaltersrente gehen kann? Ich bin Jahrgang 1962 und habe bereits 47 Jahre gearbeitet
Wir haben natürlich alles keine Glaskugel und wissen nicht, was eine neue Regierung an rentenpolitischen Entscheidungen treffen wird. Sollte eine neue Regierung Änderungen an der Altersrente für besonders langjährig Versicherte vornehmen wollen, muss diese jedoch das Vertrauen des Bürgers in bestehende Gesetze berücksichtigen (Vertrauensschutz). Das heißt: Je näher der beabsichtigte Rentenbeginn, desto mehr Argumente braucht es, um das Recht anzupassen, auf das sich die Bürger eingestellt haben. Angenommen wir haben Mitte 2025 eine neue Regierung und diese würde direkt das Rententhema angehen, dürfte frühestens im Jahr 2026 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden. Dann steht der Rentenbeginn bei Ihnen ja bereits kurz bevor. Da bin ich mir ziemlich sicher, dass eine derartige Änderung Sie nicht treffen wird.
@@rentenfuchs Vielen Dank für ihre Einschätzung
@@frankm3995 Gerne doch!
Können Sie bitte video darüber machen,dass man sein Rentenbeitrag voll ausgezahlt bekommen möchte z.b als langjähriger Gastarbeiter ,beim auswandern bzw. Abmelden aus Deutschland
Sie werden, wenn es überhaupt möglich ist, nur Ihren Anteil der Beiträge zur RV ausgezahlt bekommen.
Das ist nicht möglich, egal wie.
Wo gibt es das denn??
Wie verhält es sich mit einer Unfallrente von der BG bis zum Rentenalter oder mit einem verfrühten Renteneintritt? (mit 60) Würde eine solche Rente bei den Rentenpunkten mit berücksichtigt und wird diese Unfallrente bis zu Lebensende gezahlt?
Die Zahlung der Unfallrente endet nicht mit dem Beginn der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beide Renten werden nebeneinander gezahlt. Es kann jedoch sein, dass die Unfallrente auf die gesetzliche Rente angerechnet und die gesetzliche Rente infolgedessen gekürzt wird. Dies hängt jedoch von der individuellen Situation ab. Genaueres erfahren Sie in diesem Video: th-cam.com/video/3IIeSnHf0-U/w-d-xo.html
@@rentenfuchs danke für Antwort
Wie werden Zeiten berücksichtigt, in denen man (ggf. kurzzeitig) aus der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers wegen Krankheit herausgefallen ist und man Leistungen der Krankenkasse erhalten hat? Zählen diese Zeiten auch zu den 45 Jahren dazu?
Ja, Zeiten des Bezugs von Krankengeld zählen bei den 45 Jahren mit.
@@rentenfuchs Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Danke fur das video. Ich bin 69 geboren und jetzt 55 habe mit 15 jahren angefangen zu arbeiten. Also habe ich mit 65 die 45 jahre locker voll und konnte ohne Abzüge in rente gehen. Und alles was ich noch dazu verdiene steuerfrei zur rente ohne Abzüge. Richtig versdanden? Lg
Ich glaube nicht. Sie können soviel dazu verdienen, wie Sie möchten. Das *Dazu* hat einen Freibetrag von ca. 530€ (entsprechend Minijob, der steuerfrei ist) Alles was darüber ist, muss weiterhin versteuert werden. Die Rente bleibt davon unangetastet. So hab ich es verstanden. Berichtigt mich, wenn es falsch ist.
Hallo, dass Sie ab dem Renteneintritt steuerfrei hinzuverdienen können, ist nicht korrekt. Wenn Sie neben der Rente noch arbeiten, müssen Sie den zusätzlichen Verdienst ganz normal versteuern. Der Hinzuverdienst wird jedoch nicht auf die Rente angerechnet.
Ja, das wäre nur gerecht, aber machen Sie sich mal nicht zu viel Hoffnung - ich bin mir zu 99,9 Prozent sicher, bis Sie in Rente gehen, werden wir ein Renteneintrittalter von 69 Jahren haben, und somit wird sich alles nach hinten verschieben.
Ich habe jetzt 45 Jahre kann ich jetzt Rente beantragen und weiter arbeiten gehen? Bin aber noch nicht 63
Wie im Video ab Minute 6:13 erläutert, muss man, um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten zu können, nicht nur die 45-jährige Mindestversicherungszeit erfüllen, sondern auch ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens mit 65 Jahren erhalten. Alternativ kann man ab 63 die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, dann jedoch mit dauerhaften Rentenabschlägen.
Ich habe eine Frage zu besonders langjährig, versichert Altersrente. Ich ich habe von 1. August 2005 bis 31. Juli 2008 Hartz IV erhalten. Habe aber gleichzeitig während dieser Zeit eine Dreijährige komplette Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin gemacht. Bekomme ich diese Zeit angerechnet fürs Rentenkonto.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße Carola Behrendt
Ich möchte vielleicht noch hinzufügen. Die Ausbildung Worte übers Arbeitsamt gefördert.
Das dürfte eher schlecht aussehen: Zeiten des Schul- und Fachschulbesuchs werden bei den 45 Jahren nicht mitgezählt, ebenso wenig Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II. Anders sähe es aus, wenn Sie während dieser Zeit Leistungen der Agentur für Arbeit wie zum Beispiel Unterhaltsgeld erhalten hätten. Bei der 35-jährigen Mindestversicherungszeit, die für die Altersrente für langjährig Versicherte und für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllt sein muss, zählen diese Zeiten hingegen mit.
@ ich bedanke mich für die schnelle Antwort, auch wenn sie für mich nicht befriedigend ist, es fehlen mir dadurch 36 Monate 😣
@@carolabehrendt6249 Sehr ärgerlich. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, wäre meine Empfehlung, eine aktuelle Rentenauskunft anzufordern und zu prüfen, wie viele anrechenbare Monate für die 45-jährige Mindestversicherungszeit hier ausgewiesen werden.
@ das habe ich schon , ich habe heute Bescheid bekommen das ich zum 31.3.24 eine Summe von 469 Monate habe. Ich bin am 22.6.63 geboren und wollte als Pflegefachkraft im Hospiz gerne mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen.
Mal ein besonderer Fall: Wir haben 2007 Deutschland verlassen. Haben somit nur für ca. 25 Jahre Rentenanspruch und der wird auch nicht höher. Weil wir nicht wieder kommen. Eigentlich ist mir die Höhe der Rente egal, ich würde nur gerne wissen ab welchem Alter wir überhaupt irgendwas bekommen. Wir sind beide fast 58, haben jetzt schon 41 Arbeitsjahre auf dem Buckel und in 4 Jahren sollten wir wohl 45 Jahre voll haben. Was sagt der deutsche Staat dazu? Wir leben in Kanada, das Land hat ein Rentenabkommen mit Deutschland... Würde mich über eine Antwort freuen
Vielen Dank für den Kommentar! Auch wenn ich kein Experte für Kanada bin, habe ich mal einen Blick in das Sozialversicherungsabkommen mit Kanada geworfen, und hier folgende Informationen gefunden:
- Um mit 63 mit Rentenabschlägen in Rente gehen zu können, muss die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt sein. Die deutschen und kanadischen Zeiten werden zusammengerechnet. Dabei werden alle Zeiten nach dem Abkommen mit Kanada berücksichtigt. Dies sind alle kanadischen Beitragsjahre des CPP und gegebenenfalls quebecischen Beitragsjahre des QPP, kanadischen Wohnzeiten der OAS sowie Zeiten des kanadischen Erwerbsunfähigkeits- und quebecischen Invalidenrentenbezuges.
- Auch bei der 45-jährigen Mindestversicherungszeit, die erfüllt sein muss, um die abschlagsfreie Rente für für besonders langjährig Versicherte erhalten zu können - wer 1964 oder später geboren wurde, kann diese ab 65 erhalten - erfolgt eine Zusammenrechnung der deutschen und kanadischen Versicherungszeiten. Hier gibt es jedoch Einschränkungen. Denn bei der 45-jährigen Mindestversicherungszeit können nur die kanadischen Beitragsjahre des CPP und gegebenenfalls quebecischen Beitragsjahre des QPP (Nr. 9 Buchst. b SP zum SVA-Kanada) berücksichtigt werden.
Moin, Ich bin jetzt seit 43 Jahren durchgehend am arbeiten,und leider durch einen Arbeitsunfall krank geschriebem. Stehe kurz vor der Aussteuerung, und soll ALG 1 beziehen, erlischt jetzt meine Chance mit 65 in Rente zu gehen ? Was kann ich tun.....?
Wie nach sind Sie dem Rentenbeginn denn bereits? Arbeitslosengeld I wird lediglich in den beiden letzten Jahren vor Rentenbeginn nicht bei den 45 Jahren mitgezählt; davor hingegen schon. Was meistens sinnvoll ist, ist eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung. Die können sich Ihre Daten genau ansehen und Ihnen dann individuelle Empfehlungen geben.
Ähnlich wie bei mir.
Bin allerdings schon ausgesteuert und beziehe
Alg1 noch bis April 2025
Hallo, habe ich dass jetzt richtig verstanden ? Ich bin jetzt 63 Jahre und habe eine Arbeitszeit/Wartezeit von 45 Jahren am 01.08.2024 erreicht. Ich könnte jetzt meinen Job kündigen und die nächsten 1,5 Jahre mit Arbeitslosengeld überbrücken, um mit Erreichen meiner Altersgrenze von 64 Jahren und 6 Monaten meine Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu beantragen !? Gruß aus‘m Schwarzwald 🌲
Dann mit Sperre von Arbeitslosengeld!
Ich glaube, du hast das falsch verstanden und kannst die Rente sofort beantragen.
Aber am besten einen Termin bei der Rentenversicherung machen. Dort wird man nach meiner Erfahrung sehr gut beraten!
@@KlaudiaS61Nein, das sollte sie nicht machen, dann bekommt sie pro Monat 0,3 Prozent, ein Leben lang, von der Rente abgezogen. Wenn sie sich nach 45 beitragsjahren bis zur Altersrente, arbeitslos meldet, wird von der Rente nicht abgezogen
@@olexbauer6611 Die 3 Monate für die Sperrung hat sie ja schon eingeplant
Das haben Sie dem Grund nach richtig verstanden. Sie müssen nur beachten - wie es @olexbauer6611 bereits geschrieben hat -, dass die Agentur für Arbeit im Regelfall eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt, wenn Sie selbst kündigen. In dieser Zeit bekommen Sie also kein Geld. Außerdem verringert sich der Gesamtzeitraum, für den Arbeitslosengeld I gezahlt wird, um 25 %. Nach den 12 Wochen würden Sie also maximal für 1,5 Jahre (nicht für 2 Jahre) Arbeitslosengeld I erhalten. Dies ist in Ihrem Fall aber ja kein Problem. Und Sie müssen sich bewusst sein, dass Sie als arbeitslose Person für Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen müssen. Also womöglich auch die ein oder andere Bewerbung schreiben und Vorstellungsgespräche führen müssen.
Kann ich bei meiner Erwerbsminderungsrente die ich im Dezember das doppelte bekomme als im Oktober weiter Arbeiten.
Infos zur Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrenten finden Sie hier: th-cam.com/video/ju5iLvTvt7k/w-d-xo.html
Da war jetzt einiges neu für mich.
Ich bin Bj. 68 und habe ein Schreiben der Rentenkasse das ich mit 63 mit Abzügen und mit 65 ohne Abzüge in Rente gehen kann. Von daher verstehe ich es nicht das ich Abzüge bekommen soll wenn ich mit 65 statt 67 Jahren in Rente gehe.
oder verstehe ich da was falsch?
Wie ist den das mit Teilrente 99.90% Rente🤔
Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Das tut mir leid. Wenn Sie die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren erfüllen, können Sie mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Wollen Sie jedoch vor 65 in Rente gehen, müssen Sie wissen, dass die Abzüge immer bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze berechnet werden. Würden Sie die Altersrente für langjährig Versicherte beispielsweise mit 64 Jahren und 6 Monaten beantragen, läge der Rentenabschlag bei 9 %, da Sie 30 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen würden.
Was Sie jedoch wissen müssen: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte fällt etwas niedriger aus als die prognostizierte Regelaltersrente, da Sie, wenn Sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten würden, noch zwei Jahre länger einzahlen und Rentenpunkte erwerben würden. In diesem Zusammenhang empfehle ich mein folgendes Video: th-cam.com/video/5izYDXrBUuQ/w-d-xo.html
Ich bekomme eine EM-Rente, teilweise u. arbeite noch. Lohnt es sich wirklich für mich jetzt bereits Rente einzureichen und weiter zu arbeiten. Die Abzüge sind sehr hoch hoerte ich.
Die Empfehlung bezieht sich allein auf Personen, die die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllen - also auf die erforderlichen 45 Jahre kommen und das maßgebliche Lebensalter erreicht haben. In diesen Fällen lohnt es sich eigentlich immer, die Rente zu beantragen; auch dann, wenn man weiterhin arbeiten möchte. Dies wird auch der Fall sein, wenn man bereits eine Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bezieht und die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt.
@@rentenfuchs vielen lieben Dank für ihre prompte Antwort. Auch diese Rente habe ich zur gleichen Zeit erreicht wie die Rente WG. der Schwebi-Rente. Beraten Sie vielleicht auch ausführlich priv.?
@@authentischehrlich2476 Privat können Sie mich per E-Mail (rentenfuchs@gmx.de) kontaktieren.
Mal die DRV anrufen. Kostet ja nicht viel.
Zählt die Ausbildungszeit von 2 Jahren mit ?
Geht es um eine reguläre Berufsausbildung, während der man ein Ausbildungsgehalt bekommen hat, von dem auch Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden - dann ja. Eine schulische Ausbildung zählt hingegen nicht mit.
Wie sieht es bei besonders langjährig Versicherte mit GdB von 50%aus??Ich bin 1966 geboren und habe dies nächstes Jahr erreicht und bin dann 59 Jahre alt. Was nun?? 😳
Frühestmöglicher Rentenbeginn in Ihrem Fall wäre mit 62 Jahren und einem Rentenabschlag von 10,8 %. Das wäre dann aber nicht die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, sondern die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die ich in diesem Video genauer erklärt habe: th-cam.com/video/EqzJJP64N2c/w-d-xo.html. Wenn es um den abschlagsfreien Renteneintritt geht, gibt es zwischen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte und der Altersrente für schwerbehinderte Menschen keinen Unterschied: Dieser ist in beiden Fällen mit 65 Jahren möglich.
@@rentenfuchs Vielen lieben Dank fuer die schnelle Antwort. Ich habe mich sehr darüber gefreut und werde darüber nachdenken. 🤗
Ich persönlich finde es ungerecht, das nach mehr als 46 Jahren immer noch Abschläge in Kauf genommen werden müssen. Vor allem wenn man nicht mehr kann!!! Dieses Gesetz zur Rente ist ist mehr sls bedenklich 😢
Tja, und was tut man, wenn man keine 45 Jahre hat? Ich habe 3 Kinder und damals gab's noch keine Kitas und Kindergarten war von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, außer man hatte Glück und kam in die verlängerte Gruppe, die bis 13 Uhr ging. Ich hatte auch keine Oma, die auf die Kinder aufgepasst hätte, also was tun in den Ferien? Ich konnte also erst wieder arbeiten gehen, als die Kinder in der Schule waren.
Wie ab Minute 4:14 erklärt, stehen Kinder der Erfüllung der 45-jährigen Mindestversicherungszeit erst einmal nicht entgegen: Denn für jedes Kind wird dem Elternteil, der das Kind überwiegend erzieht, im Versicherungsverlauf eine sogenannte "Kinderberücksichtigungszeit" anerkannt. Diese geht bis zum 10. Geburtstag des Kindes und zählt für die 45-jährige Mindestversicherungszeit mit. Die Zeit, bis die Kinder in die Schule gegangen sind, ist in Ihrem Fall also über die Kinderberücksichtigungszeit abgedeckt und Sie haben was die 45 Jahre betrifft keine Lücke.
Hallo, vielen Dank für das Video und die tolle Erklärung. Könnten Sie bitte einmal einem Punkt (nach ca. 3:10 Min. Im Video) erläutern. Ich habe mit dem 31.07.24 die 45 Jahre voll. Bin aber seit dem 01.08. ohne Beschäftigung. Was bedeutet das wenn die 45 Jahre nur knapp erreicht sind? Danke im Vorraus.
Entweder Sie haben die 45 Jahre oder Sie haben Sie nicht. Mit entsprechendem Alter können Sie dann in die Rente für besonders langjährig Versicherte gehen.
Wenn Sie die 45 Jahre erfüllt haben, können Sie - sobald Sie das maßgebliche Lebensalter erreicht haben - die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten. Dabei ist es dann auch egal, ob Sie vorher Arbeitslosengeld I bezogen haben oder nicht, weil Sie die 45 Jahre ja auch ohne die Zeit des Arbeitslosengeld I-Bezugs erfüllt haben.
Das wird sich bald erledigt haben und wir dürfen alle bis 70 arbeiten und uns dabei erfüllt und glücklich fühlen wie uns einige Medien jetzt schon verkaufen wollen
Ja,dann weiter die alten Parteien wählen!
Wahrscheinlich ab 2035!
Das betrifft aber nur die, die es sich gefallen lassen....wandert aus oder werdet Muslime.
wiso ab 2035?@@konradadenauer140
AFD wählen, dann müssen Sie nicht bis 70 Jahre arbeiten.
Sorry, zählt die 3 jährige Ausbildungszeit mit?
Ja, während einer regulären beruflichen Ausbildung werden Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt, weshalb diese Zeit dann auch bei den 45 Jahren mitzählt. Eine Ausbildung an einer Fachschule - zum Beispiel zum Physiotherapeuten - zählt hingegen nicht mit, weil in dieser Zeit kein Ausbildungsgehalt gezahlt wird.
Verstehe ich das richtig?Pro Monat den ich früher gehe werden mir 0.3 Prozent abgezogen.Also bei 24 Monaten 7,2 Prozent Abzüge richtig???
Pro Monat, den Sie früher als die Regelaltersgrenze in Rente gehen, wird ein dauerhafter Rentenabschlag von 0,3 % berücksichtigt. Wenn Sie 1964 oder später geboren wurden, würden Sie die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren erreichen. Gehen Sie stattdessen mit 64 Jahren in Rente - Altersrente für langjährig Versicherte - liegt der Abschlag bei 10,8 % (36 Monate x 0,3 %).
@@rentenfuchs Ich bin 1962 geboren wie sieht es dann aus?
@@rainerhuth8110 Dann erreichen Sie die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 8 Monaten. Würden Sie mit 63 Jahren in Rente gehen, läge der Abschlag bei 13,2 % (44 Monate x 0,3 %). Sollten Sie die 45-jährige Mindestversicherungszeit erfüllen, könnten Sie alternativ mit 64 Jahren und 8 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen.
@@rentenfuchs Vielen lieben Dank
👍👍👍💶💶💡💶💶👍👍👍
😊😊
Nur leider bezahlen die Personen, die in der Rente weiter arbeiten, wahnsinnig hohe Steuern ans Finanzamt, was das ganze dann wieder unattraktiv macht. Wohin dagegen ein 520 Euro Job nicht versteuert wird.
Klar, hier muss man für sich selbst rechnen und entscheiden. Wer aber voll weiterarbeiten will, sollte dennoch die Rente beantragen und dann halt hohe Steuern auf die Rente zahlen als die Beantragung aufschieben. Denn zusätzlich zum Gehalt noch Rente zu bekommen, von der man hohe Steuern bezahlen muss, ist immer noch besser, als neben dem Gehalt keine Rente zu erhalten. Hinzu kommt, dass man sich so auch noch den höheren Rentenfreibetrag sichert. Denn je später das Jahr des Rentenbeginns, desto niedriger ist der Rentenfreibetrag.
Zahlt die Ausbildungszeit mit?
Ja, während einer regulären beruflichen Ausbildung werden Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt, weshalb diese Zeit dann auch bei den 45 Jahren mitzählt. Eine Ausbildung an einer Fachschule - zum Beispiel zum Physiotherapeuten - zählt hingegen nicht mit, weil in dieser Zeit kein Ausbildungsgehalt gezahlt wird.
Vielen Dank, ganz tolles Video!
Am besten sofort, jedoch frühestens 2031mit Abzüge. 🧐
💯
Hallo✌️zählt die Lehre mit?
Danke😄
Ja, während einer regulären beruflichen Ausbildung werden Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt, weshalb diese Zeit dann auch bei den 45 Jahren mitzählt. Eine Ausbildung an einer Fachschule - zum Beispiel zum Physiotherapeuten - zählt hingegen nicht mit, weil in dieser Zeit kein Ausbildungsgehalt gezahlt wird.
@@rentenfuchs Vielen lieben Dank :)
Wird es überhaupt noch Rente geben ? 🤔
Kurz gesagt: Zu 100 % wird Ihnen diese Frage niemand beantworten können. Dafür fehlt uns die Glaskugel. Ich persönlich gehe jedoch davon aus, dass es die Rente mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft noch geben wird - womöglich mit einigen Anpassungen wie einem späteren Renteneintrittsalter oder einem niedrigeren Rentenniveau. Sollten wir tatsächlich an den Punkt kommen, dass keine Rente mehr gezahlt werden kann, ist die Rente vermutlich unser geringstes Problem (meiner bescheidenen Meinung nach).
Es sollte bedacht werden, dass erst Rentenversicherung-Einzahlungen ab dem 17 Lebensjahr in die Berechnung der Rentenzeiten einbezogen werden. Diese Änderung habe ich mit meiner Rentenauskunft schriftlich erhalten. Diese Änderung soll ebenfalls den Rentenbeginn hinauszögern.
Für Schul- und Studienzeiten ist das richtig: Diese werden erst ab dem 17. Lebensjahr als Anrechnungszeiten berücksichtigt (§ 58 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB VI). Für die 45-jährige Mindestversicherungszeit spielt dies jedoch keine Rolle, da Schul- und Studienzeiten hier nicht mitzählen. Bei Beitragszeiten gibt es hingegen keine "Altersgrenze". Wer beispielsweise im Alter von 16 seine betriebliche Ausbildung startet, führt auch ab diesem Zeitpunkt Rentenbeiträge ab. Für die 45-jährige Mindestversicherungszeit zählen auch diese Monate bereits mit; also im Beispiel ab dem 16. Lebensjahr.
Und wenn du mit 63 in die Arbeitslosigkeit gehen kannst. So dass ich dein Arbeitgeber entlässt. Kannst du zwei Jahre lang arbeitslosengeld beziehen geh auf deine Rente mit angerechnet werden.
Auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zählen die beiden Jahren vor Rentenbeginn bei der 45-jährigen Mindestversicherungszeit nicht mit, wenn in dieser Zeit Arbeitslosengeld I bezogen wird. Ausnahme: Die Kündigung erfolgte aufgrund einer Insolvenz oder einer vollständigen Betriebsaufgabe (vgl. Video ab Minute 2:15).
Ja. Arbeiten. 48.jahre.und.noch.2.jahre.dann.mehr.geid.dann.ab.in der. Kiste
Vielen Dank für den schlechten Beitrag. Ich gehe einfach mit 1,5 % Abzug in Rente. Also 5 Monate bevor der Gesetzgeber es vor sieht. Komplizierter wie Sie es darstellen geht es meiner Meinung nach nicht. Gut das es die DRV gibt, da kann man nachfragen. Oder anders, einen "Rentenfuchs" wie Sie brauch ich nicht.
Sei schlau und frag die DRV!
Zunächst einmal freut es mich sehr, dass Sie bei der DRV gut beraten wurden. Sie haben Recht: Die Entscheidung, wann man am besten in Rente geht, sollte man nicht auf Grundlage eines TH-cam-Videos treffen, sondern unbedingt die Möglichkeit der kostenfreien Beratung bei der DRV nutzen. Den Trugschluss, den ich im Video darstellen wollte, war der, dass man die Altersrente für besonders langjährig Versicherte vorzeitig in Anspruch nehmen kann. Das ist rechtlich jedoch nicht möglich und ich bin mir sicher, dass auch Sie nicht die Altersrente für besonders langjährig Versicherte vorzeitig mit einem 1,5-prozentigen Rentenabschlag erhalten. Entweder sind Sie 5 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gegangen (Altersrente für langjährig Versicherte): Dann stimmen 1,5 % oder Sie verfügen über eine anerkannte Schwerbehinderung, konnten daher die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten und infolgedessen mit einem 1,5-prozentigen Rentenabschlag zwei Jahre und 5 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen.
Die Beratung bei der DRV scheint bei Ihnen nicht viel gebracht zu haben, sonst würden Sie hier die Angabe des Geburtjahrganges und die Anzahl der Rentenversicherungsjahre mit den geplanten Rentenbeginn, nicht "verheimlichen". Der negative Beitrag ist hier für alle Leser, bis auf die Empfehlung einer Rentenberatung bei der DRV, mehr als wertlos!
@@boogietom Ich bin alt genug und habe Jahrzehnte eingezahlt. Mir wurde von der DRV auch die Rente genannt, wenn ich früher gehe. Für mich reicht die. Es geht bei mir gesetzlich nur um 5 Monate. Nun können Sie selber rechnen. Ich hab sie schon beantragt und keiner von der DRV hat gesagt so geht es aber nicht. Es geht ! 0,3% mal 5 Monate macht 1,5% Abzug. Jetzt verstanden ???
@@karlheinzwittenbergschulz721 Wann und zu welchen Bedingungen ich meine Rente beantrage ist meine Sache. Ich glaube an die Berechnungen der DRV und nicht an Deine.
Es kommen Arbetzlager für Rentner