Ist es auch fristlos möglich wenn es das erste Mal vorkommt und es ohne Vorsatz begangen wurde? Mein Arbeitnehmer behauptet er hat das gar nicht bemerkt das er die falsche Zeit eingetragen hat.
Kommt immer auf den Einzelfall an. Einmaliges vorkommen kann mit Verwarnung oder Abmahnung " bestraft " werden. Wenn er aber über nem längeren Zeitraum " vergessen hat " oder was falschen eingetragen hat, kann es trz zur fristlosen Kündigung kommen
Ist es auch fristlos möglich wenn es das erste Mal vorkommt und es ohne Vorsatz begangen wurde? Mein Arbeitnehmer behauptet er hat das gar nicht bemerkt das er die falsche Zeit eingetragen hat.
Kommt immer auf den Einzelfall an. Einmaliges vorkommen kann mit Verwarnung oder Abmahnung " bestraft " werden. Wenn er aber über nem längeren Zeitraum " vergessen hat " oder was falschen eingetragen hat, kann es trz zur fristlosen Kündigung kommen
Vielen Dank
Gerne....