Sören du klasse Typ ich spreche bestimmt nicht nur für mich: danke für deine Mühe, du kannst dir nicht vorstellen wieviel du mir mit deinen Beiträgen weiterhilfst. Danke Danke Danke!
Habe mein 2. Staatsexamen mit der Hilfe von Jura-online mit einer soliden Note bestanden. Grüße gehen raus an Sören, der mich auf unendlichen Zugfahrten begleitete ;) Kann die Kurse nur weiterempfehlen! Eine super Ergänzung zur Wiederholung!
Sören, Hammer! Ich bin jetzt schon seit vielen Jahren Rechtsanwalt und habe seinerzeit bei dir mein Repetitorium gemacht.Jetzt schaue ich hier rein und merke, dass es noch immer viel Spaß macht dir zuzuhören. Wenn man erst mal im Beruf ist stellt man irgendwann fest, dass einem die Grundlagen irgendwie abhandengekommen sind. Und jetzt, wo ich deine Videos sehe, fällt es mir teilweise wie Schuppen von den Augen. Vielen, vielen Dank! Marvin A. Mc Kay
Überragendes Video, welches seinen Zweck wunderbar erfüllt. An die Leute, denen es zu schnell geht: Das ist ein Crashkurs! Perfekt um nochmal alles vor der Klausur zu wiederholen.
@@sophie9719 schon, aber das ist ja generell zum Schuldrecht AT und nicht zum kaufrecht. Selbst, wenn er beispielhaft paar alte Normen benutzt, ist das halb so wild. Besorg dir das Skript zur Reform von hemmer, das ist ganz gut.
Frage: bei 6:28, der Fall mit dem Auto und dem Totalschaden. Um einen Anspruch aus 280 I, III, 283 zu ziehen brauche ich ja folgende Voraussetzungen: I. Schuldverhältnis (+) II. Pflichtverletzung - Unmöglichkeit (+) III. Vertretenmüssen (+) IV. Schaden - wenn das Auto vor der Übereignung zerstört wurde, habe ich ja keinen Schaden, da es nicht mein Eigentum ist? Du hast gesagt, ich hätte es weiterverkaufen können; aber wenn ich es nicht weiterverkauft habe, und mich nur darauf gefreut habe, das Auto "günstig" zu bekommen, ist das ja noch kein Schaden? Wenn doch, in welcher Höhe? Bin etwas verwirrt, wäre super wenn mir jemand helfen könnte..
Doch, das Äquivalenzinteresse ist ja betroffen. und hättest du das Auto gehabt, hätte man es gewinnbringend weiterveräußern können wodurch der Schaden entsteht. Welche Schaden entsteht richtet sich ja nach der Differenzhypothese und das kommt auf den Sachverhalt an. Wenn ein anderer Kauf notwendig ist dann würde der Schaden sich auf die Mehrkosten der Neuanschaffung belaufen. In den meisten Fällen hast du aber schon einen Schaden, weil du jetzt anderweitig das Auto besorgen musst. Und diese Mehrkosten sind im Rahmen eines Anspruchs aus Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 280 I, 283 bzw. 311a II erstattungsfähig. Bei Ausschluss der Leistungspflicht entfällt aber der Anspruch auf die Gegenleistung nach § 326 I und er kann nach § 326 IV zurücktreten.
Schaden ist jede unfreiwillige Einbuße an einem rechtlich geschützten Interesse oder Rechtsgut. Das wäre eine zutreffendere Definition, da es nicht nur um Vermögenseinbußen geht.
Wenn man bei der cic auch Ansprüche gegen einen Dritten hat, dann richtet sich doch dieser Anspruch gegen diesen anderen und man würde vertragliche Ansprüche gegen den Verkäufer haben UND gegen den Dritten? Kumulieren diese Ansprüche?
Also ich sage mal klasse sache was du machst. kann dir aber schwer folgen wenn du da so extrem schnell durch fliegst durch die gesetze. Ein bisschen langsamer wäre toll, sodass man auch mal nachkommt was du gerade da vorliest. So muss ich alle 2 bis 3 sek. Das video anhalten und selbst nochmal nachlesen. Ansonsten gut
Sehr guter Beitrag. Leider ist die Sprache einfach zwei ticken zu schnell und genuschelt was es sehr anstrengend macht zu folgen. Hier wäre eine neue Aufsetzung Gold wert!
@@pimkieblue2001 Danke das ist wirklich ganz nice. Ich muss dazu auch sagen, dass ich von Helmut Rüßmanns Einführung ins BGB komme und das ist nun wirklich die Füßgängerzone :D
@@bellaluna4168 mit dem genannten Beispiel schon, aber es ist wohl kaum zu bestreiten, dass die Ausprache durch das Tempo teilweise eeecht grenzwertig und unverständlich ist. Aber gut, ist ja kostenlos, so dass Meckern eher unangebracht ist :)
1:43 Übersicht Vertagspflichten
4:10 Übersicht Schadensersatzansprüche und Abgrenzung SE statt und neben der Leistung
11:45 Prüfung eines Schadenersatzanspruchs §§ 280 ff.
15:08 Vertreten-müssen §§ 276- 278
22:45 Rechtsfolge: Schadensersatz §§ 249 ff.
26:10 Ausschlussgründe des Schadensersatzanspruchs
28:55 Mitverschulden § 254
32:10 Aufwendungsersatz nach § 284
35:55 Unmöglichkeit
41:20 Konkretisierung § 243 Abs. 2
44:42 Verortung der Unmöglichkeit im Anspruchsaufbau
50:50 Schuldnerverzug § 286
58:45 Annahmeverzug §§ 293 ff.
1:03:56 AGB-Kontrolle
1:08:30 Culpa in contrahendo / vorvertragliches Schuldverhältnis
1:13:10 Störung der Geschäftsgrundlage § 313
Sören du klasse Typ ich spreche bestimmt nicht nur für mich: danke für deine Mühe, du kannst dir nicht vorstellen wieviel du mir mit deinen Beiträgen weiterhilfst. Danke Danke Danke!
Schön gesagt, ich baller mir alle videos, jura regelt
studierst du nicht auch in göttingen?
@@jukkl Studieren wir nicht alle in Göttingen? :D
Niemals :D
@@staticbeatz4592 Nein
Wenn direkt vom ersten Semester an, der Stoff uns so beigebracht worden wäre, hätten wir alle das Examen längst in der Tasche! Klasse !c
Safe!
@@Super0tter Hast du das Examen mittlerweile?
Allerdings
Sören Ehrenmann
Bin zwar erst bei der 11. Minute und muss jetzt schon sagen, dass ich mehr verstanden hab als in einem Monat Vorlesungszeit:) 🤝 Danke !!!
Du rettest mein Studium trotz Corona, danke
Habe mein 2. Staatsexamen mit der Hilfe von Jura-online mit einer soliden Note bestanden. Grüße gehen raus an Sören, der mich auf unendlichen Zugfahrten begleitete ;) Kann die Kurse nur weiterempfehlen! Eine super Ergänzung zur Wiederholung!
Und als was arbeitest du mittlerweile?
Sören, Hammer! Ich bin jetzt schon seit vielen Jahren Rechtsanwalt und habe seinerzeit bei dir mein Repetitorium gemacht.Jetzt schaue ich hier rein und merke, dass es noch immer viel Spaß macht dir zuzuhören. Wenn man erst mal im Beruf ist stellt man irgendwann fest, dass einem die Grundlagen irgendwie abhandengekommen sind. Und jetzt, wo ich deine Videos sehe, fällt es mir teilweise wie Schuppen von den Augen. Vielen, vielen Dank! Marvin A. Mc Kay
Überragendes Video, welches seinen Zweck wunderbar erfüllt. An die Leute, denen es zu schnell geht: Das ist ein Crashkurs! Perfekt um nochmal alles vor der Klausur zu wiederholen.
"Ich bin immer noch Sören " :)
Jemand müsste hier mal mit "Sören's Phrasenbingo" anfangen...
Vieeeeelen Dank!😍 Schreibe in 2 Wochen meine Schuldrecht AT Klausur nach und du hast mir gerade mein Leben gerettet
Danke Sören, dass du uns mit diesen tollen Crashkursen hier beglückst! 🙏
Du erklärst es super! 👍🏻
Vielen vielen Dank! Du kannst dir wirklich nicht vorstellen, wie mir dieses Video gerade den Hintern rettet!
Danke für den super Überblick!
Die entspannteste Art den Stoff zu wiederholen. Die Webinare lasse ich u.a. beim Bügeln laufen.
Der einzige Prof, der nicht auf 0,5× Geschwindigkeit spricht
du bist ein Lebensretter! Danke!
Zählt nicht zu den VSS der §§ 280 ff. BGB noch der eigentliche Schaden?
Sören ich küss dein Herz. Rettet einfach mein Examen kostenlos der Ehrenmann
was ist mit der Schuldrechtsreform von 2022? Sind da nicht Änderungen eingetreten die in dem Video nicht thematisiert werden?
@@sophie9719 schon, aber das ist ja generell zum Schuldrecht AT und nicht zum kaufrecht. Selbst, wenn er beispielhaft paar alte Normen benutzt, ist das halb so wild. Besorg dir das Skript zur Reform von hemmer, das ist ganz gut.
Frage: bei 6:28, der Fall mit dem Auto und dem Totalschaden.
Um einen Anspruch aus 280 I, III, 283 zu ziehen brauche ich ja folgende Voraussetzungen:
I. Schuldverhältnis (+)
II. Pflichtverletzung - Unmöglichkeit (+)
III. Vertretenmüssen (+)
IV. Schaden - wenn das Auto vor der Übereignung zerstört wurde, habe ich ja keinen Schaden, da es nicht mein Eigentum ist?
Du hast gesagt, ich hätte es weiterverkaufen können; aber wenn ich es nicht weiterverkauft habe, und mich nur darauf gefreut habe, das Auto "günstig" zu bekommen, ist das ja noch kein Schaden? Wenn doch, in welcher Höhe?
Bin etwas verwirrt, wäre super wenn mir jemand helfen könnte..
Doch, das Äquivalenzinteresse ist ja betroffen. und hättest du das Auto gehabt, hätte man es gewinnbringend weiterveräußern können wodurch der Schaden entsteht. Welche Schaden entsteht richtet sich ja nach der Differenzhypothese und das kommt auf den Sachverhalt an. Wenn ein anderer Kauf notwendig ist dann würde der Schaden sich auf die Mehrkosten der Neuanschaffung belaufen. In den meisten Fällen hast du aber schon einen Schaden, weil du jetzt anderweitig das Auto besorgen musst. Und diese Mehrkosten sind im Rahmen eines Anspruchs aus Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 280 I, 283 bzw. 311a II erstattungsfähig. Bei Ausschluss der Leistungspflicht entfällt aber der Anspruch auf die Gegenleistung nach § 326 I und er kann nach § 326 IV zurücktreten.
Genial, danke
Sehr gerne!
Wo prüfe ich dann den Aufwendungsersatz?
Hammmmmmerrr !!! Mehr sage ich nicht ! 👍👍
Schaden ist jede unfreiwillige Einbuße an einem rechtlich geschützten Interesse oder Rechtsgut. Das wäre eine zutreffendere Definition, da es nicht nur um Vermögenseinbußen geht.
Wenn man bei der cic auch Ansprüche gegen einen Dritten hat, dann richtet sich doch dieser Anspruch gegen diesen anderen und man würde vertragliche Ansprüche gegen den Verkäufer haben UND gegen den Dritten? Kumulieren diese Ansprüche?
Vielen lieben Dank.
Top🎖
In welcher Minute war ein Fall zu § 282?🥲🧐
Danke
Also ich sage mal klasse sache was du machst.
kann dir aber schwer folgen wenn du da so extrem schnell durch fliegst durch die gesetze.
Ein bisschen langsamer wäre toll, sodass man auch mal nachkommt was du gerade da vorliest. So muss ich alle 2 bis 3 sek. Das video anhalten und selbst nochmal nachlesen. Ansonsten gut
pitch es runter😁👍
Naja es ist ein crash Kurs. also sollte man das schon irgendwie kennen bzw. mal gehört haben.
Ich küsse dein Auge habibi
Sehr guter Beitrag. Leider ist die Sprache einfach zwei ticken zu schnell und genuschelt was es sehr anstrengend macht zu folgen. Hier wäre eine neue Aufsetzung Gold wert!
man kann auf TH-cam das Video langsamer abspielen, falls das hilft :)
@@pimkieblue2001 Danke das ist wirklich ganz nice. Ich muss dazu auch sagen, dass ich von Helmut Rüßmanns Einführung ins BGB komme und das ist nun wirklich die Füßgängerzone :D
Nuscheln und Fußgängerzone?? Bei mir ist der Ton klar und auch die Redegeschwindigkeit genau passend.
Würde mich von Sören durchs Rote Meer führen lassen lowkey
Gerhold Pines
Gerne etwas langsamer nächste mal
Digga das ist ein Crashkurs
Paff 285
Super :)
Einzig die Aussprache ist hier und da nicht gut. Beispiel: statt SchadenERsatz klingt das immer so, als würden Sie Schandenssatz sagen.
und das nennt man dann wohl Jammern auf hohem Niveau?
@@bellaluna4168 mit dem genannten Beispiel schon, aber es ist wohl kaum zu bestreiten, dass die Ausprache durch das Tempo teilweise eeecht grenzwertig und unverständlich ist. Aber gut, ist ja kostenlos, so dass Meckern eher unangebracht ist :)