Besser nicht, da waren so viele Fehler bei. Mensch Pierre, diese billige Werbung für diesen Sachverständigen, hast Du echt nicht nötig. Sorry, aber da war so viel Unsinn bei. Bleibt doch bei Euren Leisten. vG
@@Till41987 Hallo Till, wenn das hier mehrheitlich von den Hörern gewünscht wird, nehme ich mir die Zeit noch einmal die Zeit und gehe das komplette Vidoe noch einmal durch, und gebe an jeder Fundstelle an, was nicht korrekt ist. Ist aber schon ein bissl Aufwand und es scheint ja außer Dir keinen zu interessieren. Ein kleines Beispiel: § 249 BGB ist keine Anspruchsgrundlage. Es ist eine haftungsausfüllende Norm. Anspruch besteht i.d.R. aus §7 StVG und ggf. §823 BGB. Es sind einfach handwerkliche Fehler in genau dem Bereich, in dem sich die Kollegen offensichtlich nicht auskennen. Der hinter Teil, wo es dann wirklich um die Bewertung des Fahrzeugschadens und die silverdat Kalkulation durchgegangen wird, also das Handwerk in dem der Herr wirklich Profi zu sein scheint, sieht aus meiner Sicht gut aus. Und genau das war mit dem Satz gemeint. Bleib bei Euren Leisten. vG
JP ein sehr interessantes Thema, was ICH nur so bestätigen kann. Denn mich hatte schon einmal in ähnlicher Form in 2008 dieses Thema berührt... Ein "kleiner Bums" ebenfalls auf einem Parkplatz gegen meinen A4 TDI, mit dem Ansinnen des Verursachers, diesen "kleinen Rempler/Kratzer vor Ort" mit "Bargeld zu regeln..." Ich ließ mich nicht darauf ein und meine Werkstatt des Vertrauens regelte alles über Gutachter/Anwalt bis zum kompletten Austausch der Stoßstange, denn diese war gerissen und ne Halterung gebrochen...
die Spannungsfelder zwischen Werkstatt (höchstmögichen Verdienst durch "alles austauschen" generieren), Versicherungen (soll immer günstige Prämien anbieten und den hohen Ansprüchen der Kunden genügen und jeden November jammert der Kunde über Erhöhungen), Hersteller (Ersatzteilpreispolitik je höher die Preise je höher der Gewinn), Gutachter (hohe Kosten für Begutachtungen, machen immer einen auf neutral, stimmt aber nicht, werden oft von Versicherungen beauftragt und somit ebenso Nutzniesser der Unfälle, desweiteren Geschädigte, die kleine Schäden aufblasen wollen, unter dem Motto: jetzt werden Mäuse gemacht, dann die Gerichte: über allem steht die Schadenminderungspflicht...Ihr Lieben - es wird sich niemals ändern - Jeder in diesen Spielchen hat seine Interessen... denn auch der Schädiger also der der den Schaden verursacht hat kommt..... das war doch nur n Kratzer bei dem Unfallgegner...warum zahlt die Versicherung so viel und ich muss jetzt mehr bezahlen....es wird immer spannend bleiben....desweiteren: wieviele Vertragswerkstätten geben die Lackierarbeiten oder gar alles weiter und schneiden sich selbst noch ein dickes Stück ab vom Schaden, obwohl sie nichts tun... dann der Anwalt, der ja sowieso alles im Griff hat :))) und ohne den ja jeder verloren ist - und wenn sie nicht schuld sind, dann drauf auf den Gegner.... nein alle sollten mal überlegen wo das endet... es endet in unsäglich hohen Kosten ..... hoffe nun ich habe niemanden im Spannungsfeld vergessen....dann der Abschlepper -komisch da kostet es dann 350,- Euro, aber bei Grosskunde Versicherung: 50,- Euro pro Abschleppen... dann Leasinggesellschaft: alles neu machen, sonst ist das Auto ja schlechter zu verwerten nach Ablauf der Leasingszeit und möglichst hohe Entschädigung bekommen wollen für Wertminderung... dann Autovermieter: komisch bei Ersatzwagen für Geschädigte die unschuldig sind und es der Versicherer zahlt viel höhere Kurse, bei Beschaffung durch die Versicherung nur noch ein Drittel...... usw. usw.. aber in einigen Feldern war und bin ich seid Langem tätig - denke es könnte was an meinen Auführungen drann sein.... würden sich alle korrekter Verhalten wäre vieles besser!!!! Bleibt allerdings bei so vielen Rädchen ein Wunsch.....
Was mir noch als extrem wichtige Info zur fiktiven Abrechung fehlt: Bitte nach erfolgter Reparatur (egal ob Privat oder nicht) eine Reparaturbestätigung beim gleichen Gutachter machen lassen und bei der Versicherung einreichen. Die erfolgte Reparatur wird dann auch in der Zentralkartei der Versicherer hinterlegt, sonst kann es passieren das im Falle eines zweiten ähnlichen Schadens eine andere Versicherung die Zahlung verweigert weil noch ein unreparierter Vorschaden im System steht.
@@advanqamili Nö wenn ein unreparierter vorschaden vor liegt und sagen wir z.b die Stoßstange gebrochen ist und beim zweiten Unfall nicht mehr beschädigt wird gibts für die Stoßstange auch nicht nochmal Geld.
Sehr gut erklärt und hilft hoffentlich vielen Zuschauern hier weiter. Ich hatte vor vier Jahren mal so einen Haftpflichtschadensfall als Geschädigter und zu dem Zeitpunkt kannte ich mich damit absolut nicht aus. Zum Glück war der Fahrer vom Abschleppdienst so freundlich und hat mir empfohlen diese ganze Sache einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu übergeben. Im Nachhinein war ich ihm sehr dankbar dafür, denn es handelte sich um ein „neues“ Fahrzeug welches keine drei Monate alt war zu diesen Zeitpunkt.
Ist mir tatsächlich mit meinem ersten Auto 2006 so passiert, jemand ist mir auf dem Parkplatz in die Seite reingefahren weil die Person nach Links auf die Straße geschaut hat und ich zum stehen geblieben bin weil ich das Auto abgewürgt hatte. Gutachter der gegnerischen Versicherung kam zwei Tage später und verhandelte regelrecht mit mir was er aufschreiben könne. Habe mich mit dem Geld das ich bekommen habe (waren nur ein paar hundert Euro) zufrieden gegeben weil ich nicht wusste wie die Schadensabwicklung überhaupt abläuft. Meine späteren Erfahrungen mit (unverschuldeten) Unfällen war nicht besser, die Leute lügen sich etwas zurecht oder kommen wie Jean-Pierre sagte mit Bargeld an. Da ich viel alleine fahre hab ich mir irgendwann eine Dashcam zugelegt denn sobald mehrere Personen im anderen Auto sitzen hat man verloren wenn man alleine ist.
Wow, gut zu wissen, dass man auf sowas achten muss. Auch der Tipp, einfach mal ein Video zum Überblick der Unfallstelle und vom "Fahrer" zu machen. Vielen Dank. Super gut erklärt.
Meinem Chef ist das mal passiert. Er fuhr mit nem nagelneuen geleasten A6 auf der Autobahn hinter einem Transporter mit ner Baumaschine drauf hinterher. Die Tür der Baumaschine flog auf und das Glas der Tür fiel raus und traf die Autos die dahinter fuhren. Die Glassplitter trafen auch den A6. Dieser hatte nun etliche Kratzer in der Front, im Lack, dem Grill, den Scheinwerfern und der Frontscheibe. Die Glassplitter steckten auch noch im Kühler zwischen den Lamellen. Ein unabhängiger Sachverständiger bezifferte den Schaden auf 20k. Der von der Versicherung bestellte auf 5k. Dann traf man sich zur Begehung des Autos, der unabhängige und der von der Versicherung diskutierten lange. Zum Beweis, dass die Schäden am Auto niemals von den Glassplittern hervorgerufen werden sein konnten, zog er einen der Glassplitter aus dem Kühler raus und pfefferte ihn mit voller Wucht auf das Auto. Und weil von dem kleinen Splitter kein Schaden feststellbar war muss es ja so gewesen sein. Weil er natülich auch den kleinen Splitter auf die 90km/h beschleunigen kann, die das Auto auf der Autobahn drauf hatte. Als mein Chef das Auto drei Jahre später wieder abgab war der Rechtsstreit immer noch nicht abgeschlossen.
omg, Kopfschmerzen 🤦🏼♀️ aber beim kassieren der Versicherungsgebühr wird nicht pinkelig nachgerechnet/recherchiert. Ich hab auch einiges erlitten, Versicherungen sind die größten Betrüger meiner Meinung.
@Der Günthi Bei BMW gibt es jetzt den Recorder, wenn man eine 360° Kamera hat zum dazu Buchen, der nimmt auf wie eine Dashcam, man kann auch einen Knopf drücken der die letzen X Minuten Speichert, dann hätte sich die Frage erledigt. Natürlich ist der Geschwindigkeitsunterschied geringer, aber die Aufprallfläche nicht, kann ein andere Winkel sein mit geringerer Aufprallfläche ( sehr spitz) und schon ist der Glassplitter im Kühler.
@Der Günthi Man muss nur die richtigen Gutachter haben, paar Tchetschenen, dann ist die Sache schnell erledigt, hört sich primitive an, aber funktioniert.
@Der Günthi Korrekt habe ich auch gemacht, hat auch funktioniert, mein TÜV Mann war der Gutachter, der hat das gemacht was er machen sollte, auf Totalschaden schätzen, da der Marktpreis enorm hoch war, habe ich für das Fahrzeug das bekommen was ich vor 4 Jahren bezahlt habe, also 4 Jahre umsonst gefahren, nur Sprit und Versicherung bezahlt, natürlich wurden Wartung etc. sorgfältig erledigt. Das die Frist für die Netzbeschaffung eines andere Autos verlängert wurde, wurden auch die Spritkosten usw. für sie fahrten zum Neuen bezahlt, muss lange suchen.
Unerlaubtes entfernen vom Unfallort ist immer eine Straftat, egal ob Privatgelände oder nicht. Kann man immer zur Anzeige bringen. Aber nützt wenig, der Täter wird fast nie ermittelt.
Eine Unfallflucht kann nur im öffentlichen Verkehrsraum begangen werden und nicht auf reinem Privatgelände. Ein Parkplatz vom Supermarkt ist aber öffentlich wenn er von Jedem befahren werden kann.
@@eastsida Da muss man jetzt sehr genau unterscheiden und definieren, was mit "Privatgelände" gemeint ist. Ich ging vom hier genannten Beispiel "Supermarktparkplatz" aus. Dieser wird überwiegend von den Gerichten als "öffentlicher Verkehrsraum" angesehen. Auf reinen Privatgrundstücken ist es was anderes. Dort weiß man aber in der Regel auch, wer sich dort aufhält, daher ist die Sachlage dort auch meist anders, denn ein Täter kann sehr viel einfacher ermittelt werden. Eine Sachbeschädigung kann auch auf einem Privatgelände zur Anzeige gebracht haben, das ist unerheblich wo und wie das passiert.
Wäre interessant zu sehen wie das Gutachten ausgefallen wäre, wenn die gegnerische Versicherung es beauftragt hätte 😏. Auch Gutachter beißen leider nicht die Hand, die sie füttert. Gutachter sind m.E. wie Anwälte,- sie drehen sich je nachdem woher die Kohle weht.
Ein nachgewiesener Betrug eines Gutachtenden kann sich fatal auf dessen "Karriere" auswirken. Ist die Glaubwürdigkeit erst einmal verloren, sind die Gutachten nichts mehr wert.
Das macht der zwei drei mal, dann hat er ein Problem, da er öffentlich vereidigt ist, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Da geht's auch schnell mal um die Zulassung. Dasselbe bei auf beiden Augen blinden Sachverständigen vom TÜV, Dekra usw. Kenne Fälle, wo die Zulassung des Gutachters aberkannt wurde.
Kleine juristische Korrektur: Der Hauptunterschied zwischen Pflichtversicherungsvertrag und Kaskoversicherung ist, dass die Pflichtversicherung fremde Schäden abdeckt, die Kaskoversicherung eigene. Und egal um welche Versicherung es sich handelt, Grundlage ist immer der Versicherungsvertrag. Der Versicherungsvertrag bestimmt auch, ob man eine Werkstattbindung hat oder nicht.
Das gilt dann aber nur für den Verursacher, wenn ich das richtig verstanden habe oder? Das heißt also wenn überhaupt im Falle der Kaskoversicherung. Der Geschädigte kann sich alles selbst aussuchen.
@Cpt_Tony: Im Außenverhältnis, also zw. Geschädigtem und Verursacher, ist einzig die gesetzliche Grundlage (BGB 823, StVG 7 und bestimmt weitere) relevant. Die Werkstattbindung kann nur auf privatrechtlicher Ebene (zwischen VN und VR) für Kasko vereinbart werden. Also, deine Korrektur bedarf einer Korrektur 😉
Sehr gutes Video. Alles gut und verständlich erklärt. Das nächste Problem wäre spätestens aufgetaucht, wenn ein Wertminderungsbetrag hätte ausgewiesen werden müssen. Der wäre bei dieser Kalkulation des Schadens völlig neben der Spur gewesen. Das Sachverständigenbüro ist mir persönlich bekannt und sehr zu empfehlen.
Großartiges Video Motoren Zimmer und lieber Kollege von Strebe und Elsner! Sehr schön zu Aufklärung für viele Menschen die leider wenig Ahnung vom KFZ´s haben. Mich würde sehr Interessieren ob hinter diesem Fall meine Lieblings Versicherung mit den den Buchstaben steht? ;) Ich würde zu eurem Beitrag gerne noch etwas ergänzen zum Thema fiktive Abrechnung. Hier sollte der Punkt HIS noch beachtet werden bevor man sich zu sehr über einen Geldsegen freut! Zu Erklärung: Die regulierenden Versicherer melden fiktiv abgerechnete Schäden ab einer gewissen Höhe an die HIS. Darüber wird man schriftlich informiert. Die HIS wird über Höhe und Umfang des Schadens informiert, um Versicherungsbetrug vorzubeugen. Guter Grundgedanke mit Bedarf zu Aufklärung. Wenn Ihr einen Schaden erleidet und diesen fiktiv mit der Versicherung abrechnet ,und danach selber oder auf anderem Weg Fach- und Sachgerecht instand setzen lasst, sollte zwingend eine Reparaturbestätigung im erstellt werden. Dies macht in der Regel der Gutachter, der euch das Haftpflichtgutachten erstellt hat, kostenlos. Nur damit kann garantiert werden das Ihr bei einer erneuten Schädigung an gleicher Stelle, oder dem Bereich, wieder vollen Anspruch auf den Schadensersatz habt. Repariert man einen Schaden nicht und es passiert erneuet einer an selber Stelle steht euch mitunter gar kein Schadensersatz wegen des Altschadens zu oder nur ein erheblich gemindertes Maß. LG Matthias vom Sachverständigenbüro Matthias Teine in Nidda
Es kommt auf die Versicherung an. Bei mir war es so. Mir ist einer in die Seite gefahren und ich habe mir einen Gutachter und einen Anwalt gesucht. Am Ende hat es sich Monate gezogen bis ich das Geld hatte. Dazu kam die Gegnerische Versicherung wollte den Gutachter nicht komplett bezahlen, weil er wohl ein unverhältnismäßiges Gutachten erstellt hat wobei dabei sogar die Achsvermessung gefehlt hat, weil es schon durch den optischen Schaden ein Wirtschaftlicher Totalschaden war. Das Ende vom Lied der Gutachter musste sein fehlendes Honorar vor Gericht einklagen.
Super. Danke für das Video. DESHALB gehe ich IMMER in meine Werkstatt. Und hab meine Versicherung meines vertrauens. Und trotzdem frage ich ALLES nach!
super Video gestern ist mir auch einer ins Auto gefahren... ich hatte viele Fragezeichen weil ....erster schaden ... danke für das Video viele fragen beantwortet !!!
Habe gerade ein ähnliches Prinzip. Mein Auto wurde auf der Autobahn beim Spurwechsel übersehen und ich bin aufgefahren. Die gegnerische Versicherung vollzog ein Telegutachten und zahlte eine geringe Summe. Dass die tatsächlichen Kosten deutlich darüber liegen, hatte ich erst bei meiner Fachwerkstatt erfahren. Ich habe daraufhin ein Gegengutachten von einem unabhängigen Gutachter durchgeführt und selbst dieses wurde angezweifelt. Woraufhin ein Gutachter der Versicherung mein Auto nochmals vor ort begutachtet hat. Ich habe jetzt einen Anwalt dazu geholt, damit ich nicht auf den paar Kröten sitzen bleibe. Ich muss mein Auto trotz Schaden nun seit fast 5 Monaten weiter fahren, weil nichts passiert und da Teile so extrem teuer sind, und ich den Wagen nicht reparieren darf, weiß ich echt nicht, was ich noch tun soll. Überlege sogar ob es sinnvoll ist, sich einfach n Gleiches Modell zu holen um damit zu fahren, bis das Verfahren abgelaufen ist, da mein Auto laut Gutachten nicht verkehrssicher is.
Hört sich schlimm an! Natürlich scheut man ein finanzielles Risiko. Aber wenn im Gutachten steht, es sei verkehrsunsicher sollte man auf keinen Fall damit fahren. Beim nächsten Unfall kann das teuer werden (Mitschuld /Vorsatz), denn die Versicherer tauschen sich aus !!! Ohne Anspruch auf Richtigkeit möchte ich doch meinen, daß ihr Anwalt der VR klar machen sollte, daß sie bis zur Reparatur notwendige Fahrten mit einem Leihfahrzeug machen und diese in Rechnung gestellt werden. Sind Gutachten erstellt, gibt es eine Frist in der die gegnerische Versicherung dagegen Einspruch erheben kann. Nach dieser Frist kann repariert werden (Schadenminderungspflicht des Geschädigten wg zB Leihwagen) Ihr Anwalt sollte Sie gründlich beraten bzw wechseln Sie. Verkehrsanwälte sind Spezialisten die in solchen Fällen bevorzugt werden sollten. Und : Bedenken Sie, daß bei einem Prozess immer ein Risiko besteht. Ist die Schuldfrage geklärt ??
Sehr gutes Infovideo, welches sicherlich viele Autofahrer betrifft. Hatte bis dato extrem Glück in meinen nun fast 30 Autojahren ohne Unfall und ich wusste das ein oder andere nicht. Danke für diese Infos
Danke euch für den Beitrag 👍🏻 Bei uns vor ca. 3 Wochen GENAU so passiert! Jemand fährt uns rückwärts ins Auto - Gegnerische Versicherung meldet sich, möchte Fotos. Anhand der Fotos erstellte ein Sachverständiger ein Gutachten - 900,- Euro Schaden. Der Scheck von der Versicherung kam direkt 3 Tage später 😂 Wir VOR einlösung des Schecks zur Werkstatt. Der Fällt aus allen Wolken, erstellt ein neues Gutachten über knapp 4000,- Euro 😱 Am Ende hat die Versicherung die 4000,- Euro übernommen…Aber ein Wahnsinn was man da erlebt wenn man nicht aufpasst…
Gutes Informatives Video. Ich mach schon seit über 25 Jahren nur mit eigenem Gutachter und Anwalt. Hab leider schon früh ( mit 19) mit Abzocker und Versicherung zu tun gehabt. Genau wie beschrieben, Fotos machen, lieber zu viel als zu wenig. 🙋🏼♂️
Joo piere und co, ihr macht echt sehr gute und informative videos. Ich finde bei solch einer Professionalität in eurem Kfz Alltag könnte dementsprechend auch die Mikro Qualität wie eure Arbeit sein. Mit ein paar Steckmikrofonen sollte die Audio Quali deutlich besser sein. Ohne, so wie es jetzt ist hallt es sehr. Ansonsten weiter so👍👍😊
Ist leider nicht so einfach. Das gesagte gilt nur, wenn der Schaden zu 100% reguliert wird. Aber; was ist bei einer Teilschuld von x%. X% der Gutachterkosten, x% vom Schaden, x% von den Mietwagenkosten. Mein anwaltlicher Tipp; zuerst muss die Haftung geklärt werden!! Zahlt die Versicherung 100%, dann gibt es keine Probleme. Ansonsten alles weitere mit der Werkstatt, Anwalt oder Versicherung klären.
War bei mir genau so. Mir ist ein Wohnmobil in mein Auto gefahren. Bis ich daheim war, hat die HUK schon auf meinem AB gequatscht (wir kümmern uns um alles., geben sie uns ihre Daten). Bis ich dann jemand bei denen erreicht habe, das hat gedauert. Bezüglich Ersatzauto würden sie mit einer Autovermietung zusammenarbeiten, die 20 KM von mir entfernt ist. Außerdem hätten sie mir nur etwas in der Größe eines Smart bezahlt (mein Auto war mein Firmenwagen, Dacia Dokker). Gott sei Dank habe ich eine gute Werkstatt. Die hat einen unabhängigen Gutachter mein Auto begutachten lassen und mir auch einen richtigen Ersatzwagen gestellt. Die HUK macht immer Werbung mit "wir kümmern uns um alles", aber ich hatte mit denen nur Stress. In mein vorheriges Auto ist auch mal einer reingefahren, der hatte so eine Internet-Versicherung (ich hatte noch nie was von der gehört). Damals gab es gar keine Probleme.
Meiner Erfahrung nach die übelste aller Versicherungen. Hatte gewerblich div Fahrzeuge laufen & einige Unfälle mit diesem Verein als gegnerischer Vers -- alles ging vor Gericht, jeden Prozess gewonnen, war aber extrem nervig.
@@dieselrules9261 Die haben bei meinem Fall scheinbar auch nicht die ganze Rechnung bezahlen wollen, hat sich aber meine Werkstatt drum gekümmert. Was erwartet man auch, wenn ich bei denen ewig in der Warteschleife hänge und mir die ganze Zeit ein Bandstimme vorbetet, wie günstig ihre Versicherung ist. Habe von einem Fall gehört, bei dem der Geschädigte ihren "wir kümmern uns um alles" Service nutzen wollte. Gab aber auch nur Ärger. Ist einfach plötzlich ein fremder Autotransport aufgetaucht und wollte das Auto mitnehmen. Sollte dann scheinbar im benachbarten Ausland repariert werden. Was macht man aber, wenn dann eine Reklamation auftritt? Muss man dann sein Auto selbst zu dieser Werkstatt bringen?
Die Erfahrung mit einem eigenem und einem von der Versicherung ausgesuchten Gutachter habe ich auch schon gemacht. Der schlechtere von beiden Fällen war zum Glück damals bei meiner Mofa (kein Witz), da habe ich keine großen Verluste gemacht. Seitdem greife ich auf den Gutachter zurück, der häufig mit meiner Werkstatt des Vertrauens zusammen arbeitet und das hat bisher sehr gut geklappt.
Super Video. Vor 2 Jahren ist mir ein LKW ins Auto gefahren (Auto parkte, er ist abgebogen...hat nicht gepasst, Heck rechts beschädigt) Die Werkstatt (Vertragshändler) hat mir direkt gesagt, ich solle einen Anwalt nehmen. Ich fand es zunächst übertrieben, aber auch der Gutachter hat es mir empfohlen. Ende vom Lied: Ohne Anwalt hätte ich deutlich weniger Geld erhalten, da der Anwalt genau weiß welche Ausfallzeiten etc abgerechnet werden können. Als Laie kommt man da ja nicht drauf. Die Versicherungen versuchen dann ja auch noch über die Restwertbörse mögliche Zahlungen zu drücken. Wenn man nämlich nicht reparieren lässt (Schaden war bei mir knapp am wirtschaftlichen totalschaden vorbei) bekommt man dann u.U. nicht den Schadenswert laut Gutachten, sondern nur die Differenz aus Restwert und Zeitwert ausgezahlt. Betraf mich zum glück nicht, da ich das Auto habe reparieren lassen.
VERzockt, VERkackt, VERäppelt, VERsichert.... Wenn ich eins sicher weiß, im Endeffekt zahlen die wenigsten Versicherungen 😅😅 Selbst wenn man im Recht ist, muss man schneller sein als die Gegenseite, sonst hat man Pech.
Ich hatte bis jetzt drei Haftpflichtschäden und die wurden alle ohne Diskussionen übernommen. Man sollte sich halt nen Anwalt nehmen, aber das müssen die Versicherungen ja ebenso bezahlen
@@hndrk_97_ Anwalt hatte ich, Gutachten auch, aber die Gegenseite war schneller. Darum musste ich das "Gegenteil" beweisen. 😅😅 Naja egal. So ist das halt.
@@energieundhobby Wie bitte? Du hast einen UNFALLschaden. Wir reden hier nicht von einer Gewährleistungspflicht wo nach 6 Monaten du in der Beweispflicht bist.
Nun ein Supermarktparkplatz ist öffentlicher Verkehrsraum. Ein angeschrammstes Auto ohne den Schrammer ist ein Entfernen vom Unfallort. Der Griff geht also zum Hörer und gewählt wird die Nr der örtlichen Polizei Inspektion. Und dann kommen die auch, keine Sorge. 😉
Der Vollständigkeit halber... Bagatellgrenze, Bereicherungsverbot, Schadenminderungspflicht, BMW-Urteil, Porsche-Urteil.. Das Sachverständigenhonorar ist abhängig von der kalkulierten Schadenhöhe😉 Dem Anwalt ist egal, wer seine Rechnung am Ende bezahlt..
Den Anruf hatte ich damals beim Unfall auch, aber erst am folgenden Tag. Was daran lag, das wir beide im Krankenhaus lagen. Der Verursacher sogar im Koma. Letzteres war für mich der Grund ca 1 Std vor dem Anruf mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Der hatte mich schon vorgewarnt. Der Anrufer der Versicherung war nicht begeistert. Mein Auto war 3 Monate alt und Totalschaden, auch hier das mit der MWST beachten!! Zudem ein Tipp: Geht NICHT auf das Restwert Angebot im Gutachten ein! Das waren gut 2000 Eur Unterschied, die ich hätte einklagen müssen. Auch und wenn Zustädigkeiten bei der Versicherung wechseln muss man auch hellhörig werden ;) Bei mir war das 3* in gut 6 Monaten. Zuletzt war die Zentrale zuständig.
Ich finde die Info eher oberflächlich, da einiges noch zu sagen wäre, bei der Fiktiven Auszahlung wird nicht nur die MwSt nicht abgerechnet, sondern auch - Verbringungskosten - 2% Kleinteile - 20% Lagerkosten
Danke! Sehr lehrreich! Was mir passiert ist: Streifunfall, komplette rechte Fahrzeugseite ist betroffen, Schäden sind aber quasi nur mit der Lupe erkennbar. Viel Lack kaputt, wenn man genau hinguckt. Das Auto war vor dem Crash ca. 3000€ wert. Habe unabhängigen Gutachter beauftragt, der stellt Wert vor Crash und Reparaturkosten fest. Was macht die Versicherung? Sie bietet das Auto Aufkäufern an, die aufgrund des Gutachtens Angebote abgeben. Dass das Auto über eine CNG-Anlage verfügt, durch die man sehr preiswert viele Km fahren kann, hat bei der Wertermittlung und auch bei den Aufkaufangeboten leider niemanden interessiert. Höchstes Angebot lag bei ca. 1600€. Mir wurde daher nicht der Betrag überwiesen, der für die Reparatur erforderlich gewesen wäre, sondern nur die Differenz zwischen dem Wert vor dem Crash und dem Aufkaufbetrag. Und der Witz an der Sache: Ich war beim gleichen Versicherer versichert wie der Schadenverursacher. Anschließend habe ich dort gekündigt.
Ich bin ein riesen Fan deiner Videos...aber dieses Video ist ja eine geballte Ladung an Halbwissen. Aber dass der Sachverständige so redet, ist mir klar, er will ja auch die Kunden für sich gewinnen. Aber er sollte bei der Bewertung von Schäden bleiben....bei den anderen Themen bräuchte er noch etwas Nachhilfe. Die Kasko-Versicherung ist weisungsbefugt. Aber wenn ich keine Werkstattbindung abgeschlossen habe, dann kann ich die Werkstatt auch nach Lust und Laune selbst bestimmen. Weisungsbefugt in diesem Kontext heißt eher, dass ich als Kunde nicht selbst einen Sachverständigen beauftrage, weil sowas die Versicherung bestimmt ob ein Gutachter nötig ist oder nicht. Und mein erster Ansprechpartner in einem Schadenfall ist meine Versicherung und / oder die Polizei, wenn es Streitigkeiten gibt. Nicht die Werkstatt und nicht der Sachverständige. Solche Ratschläge können dem Kunden ganz schön weh tun (finanziell). Weil alle rennen sofort zum Gutachter, ohne das mal die Haftung richtig geprüft / geklärt wurde. Nachher hat der Kunde selbst (zum Teil) Schuld am Unfall und darf den Gutachter (zum Teil) selbst bezahlen. Na danke. Die „Partnerwerkstätten“ sind meist auf Karosserie spezialisiere Betriebe. Diese Betriebe arbeiten aber nicht ausschließlich für eine Versicherung. Wenn man hört Partnerwerkstatt denkt man sofort, dass dieser Betrieb ausschließlich für die Versicherung arbeitet. Das ist falsch. Da kann jeder Kunde jederzeit hin. Ich finde es schon gefährlich, seinem Branchenkollegen zu unterstellen, „für die Versicherung zu arbeiten“. Wenn ein Sachverständiger schlampig gearbeitet hat, dann ist das mehr als ärgerlich. Aber gleich Betrug zu unterstellen. Naja...darüber hinaus will ich gar nicht anfangen darüber zu reden, wie viele schwarze Schafe es unter den selbstständigen Sachverständigen gibt. Gerne werden Vor- und Altschäden gekonnt ignoriert etc. Gibt ganz ganz viele Tricks. Wenn im Zuge der Reparatur festgestellt wird, dass der Gutachter etwas vergessen hat, oder übersehen hat, dann wird das nachkalkuliert. Nicht jeder Sachverständige demontiert gleich das halbe Auto, bei der Begutachtung. Nur weil das Gutachten geringer kalkuliert wurde, heißt es nicht, dass der Geschädigte auf dem Rest sitzen bleibt. Im Falle der fiktiven Abrechnung gebe ich euch recht. Das wäre dann mehr als ärgerlich, wenn sonst keiner drüber geschaut hätte. Hier wurde natürlich ein Paradebeispiel für schlampige Arbeit rausgesucht. Ich finde es schon schade, dass nur eine Partei ins schlechte Licht gerückt wird und pauschalisiert wird. In der Werkstatt, bei der Versicherung aber auch unter den Sachverständigen gibt es genug Leute, die besser nen anderen Job ausüben sollten.
wollte eigentlich auch kommentieren, aber hier ist fast alles gesagt. Subjektiv macht es für mich eher den Eindruck einer Werbeveranstaltung für freie Sachverständige, als einer objektiven Berichterstattung! Mit diesem Video wird sich sehr weit aus dem Fenster gelehnt und ist zum Teil auch unwahr bzw. falsch. Pierre mach lieber Fachkontent von dem Du was verstehst! Dieses Video ist weit unter deinem Niveau, leider!
Vielen Dank für das sehr informative Video. Diese Informationen können im Ernstfall mehr als hilfreich sein. Wer kennt sich mit dem Thema schon vollumfänglich aus? Wahrscheinlich niemand! Durch euer Video habt ihr auf jeden Fall Licht ins Dunkel gebracht! Vielen Dank nochmal! Gruß Jochen
Beitrag war super Informativ. Am Ton müsste man arbeiten. Da leider in der Werkstatthalle - wegen des Halles - z. T. etwas schwer zu verstehen. Trotz Kopfhörer.
Das allerwichtigste ist die Wertminderung die die Versicherung zu zahlen hat !!! Nichtnur den Schaden.wenn ich denke was so ein Mercedes kostet da ist man ganz fix bei über 10 000€ Wertminderung
Ehrlich gesagt, kann ich die „Aufregung“ mancher Leute (oder sagt man mittlerweile Leut*innen?) nicht nachvollziehen. Klar hätte man das Video kürzer und knackiger machen können, aber grundsätzlich sehe ich dies erstmal nur als einen Rat bzw. „Anleitung“, wie man im Falle eines Haftpflichtschadenfalls verfahren kann. Fertig. Auch verstehe ich den Vorwurf der „schlechten Werbung“ nicht. Der Kollege hat nicht einmal Sätze abgefeuert wie „Kommt nur zu mir!“ oder „Ruft nur mir an! Ich mache die besten Gutachten und hole die meiste Kohle raus!“. Dass sein Banner in seinen eigenen Räumen hängt ist doch wohl vollkommen normal…auch dass er auf seinen Verband (BVSK) verweist kann man ihm doch nicht übel nehmen. Und zu irgendeinem SV muss Pierre ja schließlich gehen. Ist doch wohl logisch, dass er dann zu einem SV geht den er kennt! Die restliche Kritik mit der Kameraführung und der Soundqualität ist einfach nur übertrieben…. Man sieht und versteht doch alles. Reicht und fertig. Jetzt auch mal zu meiner Meinung. Ich finde dennoch, dass das Video (bzw. der Titel) hier die Versicherung in ein ganz falsches Licht rückt, bzw. ganz billig als den Übeltäter ausmacht. Der von der Versicherung beauftragte SV hat hier den Mist gebaut und kein anderer! Wenn die Versicherung so von dem Gutachten des eigenen SV überzeugt gewesen wäre, hätten die niemals das andere Gutachten und die andere Schadensumme reguliert. Jetzt muss man sich aber auch mal fragen, warum die Versicherungen denn mittlerweile so akribisch die Gutachten „freier“ Sachverständiger prüft. Dieser Punkt wurde hier null behandelt, sondern es wurde wieder nur pauschal gesagt, dass die Sachverständigen die von einer Versicherung beauftragt werden befangen seien und den Schaden entsprechend niedrig taxieren. Mag vorkommen, ist aber auch nicht die Regel. Ich könnte euch unzählige Beispiele von Schadengutachten freier Sachverständiger nennen, die einfach nur ein Ziel haben… und zwar die eigenen Taschen (übers Honorar) und die des Kunden (über die Schadensumme im Gutachten) vollzustopfen. Und auch da ist es egal, von wem diese Sachverständigen zertifiziert oder öffentlich bestellt sind… Teilweise werden unnötige und auch aus technischer Sicht nicht begründbare Beilackierungsarbeiten aufgeschrieben. Erneuerung von Achsteilen oder Lenkgetrieben bei kleinsten Beschädigungen an Reifen oder Felge. Verbringungskosten des Fahrzeugs zur Lackierung, obwohl man keinen konkreten Reparaturbetrieb benennt. Teile sollen erneuert werden obwohl sich diese problemlos instandsetzen lassen. Das Aufziehen von Schonbezügen wird separat berechnet. Vollkommen unnötige Demontagearbeiten. Vor- oder Altschäden werden „übersehen“. Und der neuste Trend… durchzuführende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen aufgrund von Corona in schwindeleregender Höhe… sind nur so ein paar Beispiele, aber leider muss ich mal langsam mit der Arbeit anfangen 😂 Es gibt also immer zwei Seiten der Medaille. Auch das hätte man hier mal kurz anschneiden können. Und bitte nicht an eventuellen Rechtschreibfehlern aufziehen, habe den Text eben mitm Handy runtergerattert 👍
Der Unterschied der "unsicheren Frau" und "dem Mann" ist in der Praxis oft, dass beide keine Ahnung haben, der Mann das aber nicht einsieht. Sicher hier bei den Usern nen anderes Verhältnis, aber... Erfahrungswerte.
der Plural von user ist user. Weiterhin wird User nur am Satzanfang groß geschrieben. Ihr Satz müsste wie folgt lauten: "Sicher hier bei den user nen anderes Verhältnis, aber Erfahrungswerte"
Hatte inzwischen der 4. unverschuldeten Unfall. Meine Empfehlung: Zum Gutachter fahren und fragen ob sich für den Schaden voraussichtlich ein Gutachten lohnt. Falls nichts zur Werkstatt seines Vertrauen gehen und einen Kostenvoranschlag machen lassen. Mit dem Wisch dann zum Anwalt für Verkehrrecht gehen und die machen den Rest… keine Sorge, das alles zahlt der Unfallgegner.
Als geschädigter beim Leasing immer Polizei rufen. Dann mit den Daten des Unfallgegners die eigene Versicherung informieren. Dann zur Vertragswerkstatt mit Gutachter. Anschließend den Fall einer Fachanwaltkanzlei übergeben und keinen Stress mehr haben.
Sorry,.....sehr umständliche Erläuterung. Wichtige, einfache erste Handlungen völlig verzwickt erklärt. Ich verstehe euren Grundsatz (selbst Gutachter und Werkstattinhaber), aber für den Laien sind eure Erklärungen böhmische Dörfer. Kaso = Vollkasko, Versicherungsnehmer, Anspruchsteller usw. sind für euch geläufige Begriffe,....nicht aber für jeden TH-camr. Paragraph 249 besagt übrigens, der Schaden muss so wieder hergestellt werden, als wenn er nie entstanden wäre ! Grooooßer Unterschied zu einem Vollkaskoschaden.
Ich finde Euer Video Sehr gut! :) Aber das man sich gefühlt 15 mal Werbung anschauen muss, ist nicht so Lustig! Da kommt man auf komische Gedanken... ( Bitte nicht falsch verstehen) Ich würde mich auf eine Antwort sehr freuen :)
nach meinem schweren unfall damals wurde ich von meiner versicherung zu der des gegners geschickt, da er schuld war. als kleine randinfo: beide autos totalschaden, das waren allein bei meinem 45.000€. ich rief da an und wurde dann gefragt: "wie schlimm ist denn der schaden an ihrer stoßstange ? unser kunde hat schon mit mir telefoniert." da hat der kerl knallhart angegeben es wären nur die stoßstangen der beiden autos etwas defekt, sonst alles ok. bilder bilder bilder ganz wichtig. da hatte mein anwalt einiges aus zu diskutieren.
Vielleicht nochmal eine Info zum Fotoversand. Versendet man diese per WhatsApp werden die Fotos zum einen kleingerechnet und zum anderen die EXIF-Daten (Aufnahmezeitpunkt, teilweise Aufnahmeort und co) gelöscht. Die sind zwar nicht fälschungssicher, helfen aber meist trotzdem.
Als jemand der schon vereinzelt Unfälle hatte (den letzten im letzten Sommer - Totalschaden) habe auch ich was dazu gelernt, hoffentlich muss ich dieses wissen nie anwenden
Ist uns auch schon passiert mit so einem Sachverständigen der für die Versicherung arbeitet. Das hat eine Note von Korruption hier sollte der Gesetzgeber sofort handeln !!!
Was mir bei diesem Video fehlt, ist die evtl Kommunikation zwischen den Gutachtern. Findet diese statt oder nicht. Habe ich als Geschädigter das Recht den Gutachter zu verklagen?
Schön zu sehen, dass Ihr Eure Blase pflegt- unbezahlbar! Genauso machen wir es hier auch-Kontakte pflegen sichert Leben. Bitte weiter so- Dank und Respekt Deiner Arbeit.
Was leider nicht genau gesagt wurde mich aber brennend Interessiert: Wenn man nicht Reparieren lässt bzw selber Repariert bekommt man die Mehrwertsteuer nicht soweit klar aber bekommt man die Arbeitszeit auch abgezogen ? Also wird nur das Material bezahlt ? so war es bei mir die gegneriche Versicherung hat mir die Materialkosten (Stossstange + Lackierung) erstattet aber Mehrwertsteuer und Arbeitszeit wurde abgezogen... Schrauben usw waren garnicht erst vom Versicherungseigenem Gutachter aufgelisstet.
Muss hier mal eine Lanze für die Frauenwelt brechen… ich bin ein Mann und habe von Autos und allem drum herum auch keine Ahnung (Wischwasser bekomme ich noch hin)…. Top Video mal wieder
Ist ja echt ne Sauerei was da so abgeht,dann hoffe ich mal das der freie Gutachter auch alle Schäden sieht und Mann nicht selber darauf sitzen bleibt,danke für den Einblick,hab ich mir noch nie nen Kopf drum gemacht.👍👍👍👍👍
Schon dreimal gehabt. Ein Regulierer oder Sachverständiger der Versicherung kommt mir nie wieder ins Haus. Aber, leider hat die Versicherung auch das *Recht das Fahrzeug jederzeit zu besichtigen* Die machen dann schnell Fotos und "Zack" ist das Gutachten fertig! Das Beste war die Versicherung eines Unfallgegners, die 6 Wochen nach dem Unfall noch das Fahrzeug besichtigen wollte. Die dachten doch glatt, daß ich 6 Wochen Bus fahren und auf ihr *OK* warten würde! :O)))) Zu dem Zeitpunkt war der Leon schon 3 Wochen repariert! (Allerdings hat sich die Werkstatt auch nicht an die Schadenminderungspflicht gehalten, sodnern sehr teure Ersatzteile kakuliert , z. B einen Reifen, den man für 125€ bekommt mit 190€ berechnet! Also JEDER Beteiligte will besch*****)!
Wir hatten auch mal Nen Unfall ( unverschuldet ). Unsere Lösung war ganz Simpel: Adressen etc. ausgetauscht, ab in meine Vertragswerkstatt und eine Abtretungserklärung unterschrieben. Fazit: Unabhängiger Gutachter, Rechtsanwalt dazu, es wurde alle von der gegnerischen übernommen und ich hatte keine Rennerei.
Mit meinem ersten Unfall hatte ich auch richtig Spaß. Fahrzeug war ein subaru impreza wrx sti prodrive von 2003. Auf der Autobahn passierte direkt vor mir ein LKW Unfall, und ich bin mit rund 180kmh über die trümmerteile gefahren. Der erste Sachverständige hat einen Schaden von 7k aufgezählt, mit der Aussage wir können nicht alles auflisten daher die polnische Versicherung sonst einen gegengutachter schickt und das ewig dauert. (juckt mich doch nicht?) außerdem könne er kein Wertverlust vermerken weil das Fahrzeug dafür zu alt sei. (die Autos sind rund 100% im Preis gestiegen, hier sowie in Japan in den letzten 3-4 Jahren). Ich hab dem gutachter dann auch ziemlich deutlich zu verstehen gegeben dass er wohl seinen Job verfehlt hat, daher er auch einfach super viele Sachen nicht gesehen hat. Der nächste gutachter hat dann ein Gutachten von rund der doppelten Summe, 13k, notiert plus Wertverlust. 🤦♂️
Eine Andere Nummer der Versicherungen (Habe ich selber erlebt): Bei einem Kaskoschaden, z.B. Reh Unfall, welcher in Richtung des Widerbeschaffungswertes geht wird natürlich auch in jedem Fall ein Gutachter der eigenen Versicherung hinzugezogen. Dieser stellt einen Wiederbeschaffungswert und einen Restwert über Autobörsen und Auktionen im Internet fest. (Sogar das eigene verunfallte Auto stellen sie in eine Auktion zur Restwertermittlung!). Anschließend erhält man eine Kopie des Gutachtens Wo dann der Schadenswert, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert aufgeführt sind und zusätzlich noch die Ergebnisse der Auktion. Bei mir war der Restwert 2500€ (das Maximalgebot einer Auktion). Die Reparaturkosten (Schaden) waren 2800€ und die Widerbeschaffungskosten waren 4000 € Dann rief doch tatsächlich eine Versicherungstante an und wollte mich einlullen, dass ich doch das Auto verkaufen könne. Die Angebote aus den Auktionen seien für die Bieter bindend. Es sei ja schon ein älteres Auto und dann hätte man ja gleich die Gelegenheit ein neues Auto zu erwerben und müsste sich um den Verkauf des Alten nicht weiter kümmern... Wenn ihr mich fragt ging es der Versicherung dabei nur darum Geld zu sparen, da ja nur die Differenz aus Widerbeschaffungswert-Restwert (4000€-2500€=1500€) von der Versicherung an mich gezahlt worden wäre. Bei der Reparatur mussten sie dann ja 2800€ zahlen. Somit hätten sie 1300€ gespart, wenn ich darauf eingegangen wäre. Klar, für jemanden der sein Auto gerne verkaufen möchte, kann es unterUmständen trotzdem eine gute Option sein das Angebot anzunehmen. Nur den Mechanismus dahinter finde ich unverschämt, da die gute Frau mich in Wahrheit ja nicht zum Beraten angerufen hat, sondern um mir die für sie günstigste Entscheidung einzureden. Also immer: AUGEN AUF.
Zu diesem Thema gibt es auf Anwalt de einen sehr guten Artikel von Frau Dr. Claudia von Seck in Wiesbaden mit dem Titel "Unverschuldeter Verkehrsunfall - Was ist zu tun?". Sie hat mir damals sehr geholfen. Lesenswert!
14:40 Das ist gängige Praxis. Wobei man sagen muß, daß die Versicherungen das Recht haben, das FZ jederzeit "zu besichtigen" ; dannn folgt zu 100% ein Gutachten des versichrungseigenen Gutachters. Ich hatte bereits drei Mal das Vergnügen. Allerdings war ich mit Klagen erfolgreich!
diese recht, von dem du sprichst, gibt es so leider nicht. es bedarf schon triftiger gründe, dass die versicherung das fahrzeug des unfallgegners besichtigen darf. das wäre bspw. der fall, wenn ein vorschaden verschwiegen wurde.
@@lokist84 Nein! Die Versicherung hat das Recht den Schaden am Fahrzeug zu besichtigen. Sie ist auch im rechtlichen Sinne keine *dritte Person* der man das Verweigern könnte.
Ich kenne in den letzten Jahren fast nur Vorfälle von Fahrerflucht aber kein Austausch der Daten mit gegnerischer Versicherung. Moralischer Verfall. Hatte ähnlichen Vorfall vor dem Möbelhaus Parkplatz, wieder gekommen, Scheibe defekt und Haube. Mir blieb nur der Weg zur Werkstatt (Haube und Lack) und die Regelung über die Versicherung mit dem Glasschaden.
Man kann sich ganz schnell auch verschätzen wie groß ein Schaden ist. Meine Mutter hatte mal einen Auffahrunfall und es war auf den ersten Blick (für einen Laien) wohl nichts zu sehen. Meine Mutter war so geistesgegenwärtig trotzdem erst einmal den Kofferraum zu öffnen bevor der andere Fahrer einfach weiter fährt. Und der Kofferraum ging dann nicht mehr richtig zu. Ergebnis: Das Auto musste auf die Richtbank und ein paar Plastikteile mussten getauscht werden wo unten drunter (von außen nicht sichtbar) Stege, etc. gebrochen waren. 1400 € Schaden
Gutes Video bzw auch ein gutes Thema, was mal geklärt werden musste. Aber, bitte verwendet Mikrofone, es gibt Hall und Echo...bei Gelegenheit bitte abstellen, und ja ich weiß, jammern auf hohen Niveau 👍🏻
Am schwierigsten ist nach meinen Erfahrungen die Schuldfrage an sich. Selbst bei eindeutigen Situationen hatte ich Unfallgegner die hinterher das Blaue vom Himmel gelogen und wirklich alle Register bis hin zur Bedrohung gezogen haben um die Haftung abzuwenden. Selbst bei einer Unfallaufnahme durch die Polizei ist man nicht auf der sicheren Seite. Eine Dashcam kann helfen, deren rechtssicherer Einsatz ist aber nicht ganz einfach. Die Grundlage für eine halbwegs stressfreie Schadensregulierung ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Ich mag ja grundsätzlich eure Videos und hab hier ehrlich versucht dranzubleiben, aber das Video hat einfach keine klare Struktur. Es wird sich ständig unterbrochen, wodurch man kaum folgen kann. Was mich aber völlig rausgebracht hat ist die Kamera. Nicht nur, dass es ohne Ende wackelt. Er schwenkt ständig in unmöglichen Bildausschnitten hin und her. Wirklich unerträglich dieses mal. Ohne Mikros hört man halt auch nichts. Hab nach fünf Minuten abschalten müssen. Sorry
Als ich unverschuldeter Beteiligter an einem Unfall war, war die Abwicklung der gegnerischen Versicherung sehr gut. Negativ empfand ich Arbeit des Sachverständigen und die diesbezügliche Passivität der Versicherung. Mein Fahrzeug hatte einen Totalschaden. Der Wiederbeschaffungswert war 1600 € (99er Corolla). Anhand des Schadensbildes war jedem klar, dass da wirtschaftlich nichts mehr zu machen ist. Trotzdem wurde ein Gutachter beauftragt, der für 800 € ein Gutachter erstellt hat. Wie dreist kann man sein. Hätte mich die Versicherung gefragt, ob ich mit der Einstufung als Totalschaden ohne Gutachten einverstanden bin, hätte ich ja gesagt. Zumal ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt schon eine klare Richtung vorgegebenen hätte. So bleibt das Geschmäckle der Geldmacherei auf Kosten der Allgemeinheit. Ich habe jetzt auf jeden Fall Vorurteile ggü. Gutachtern. Da müsste man wahrscheinlich Mal auf den Busch klopfen.
Da kann der Gutachter doch nichts für, dass er - deinen Aussagen nach - unnötiger Weise bestellt wurde. Das liegt eher an der Versicherung, in der Hoffnung, Geld zu sparen.
Hier gibts sogar noch was zu gewinnen !
instagram.com/strebe_elsner?igshid=YmMyMTA2M2Y=
Besser nicht, da waren so viele Fehler bei.
Mensch Pierre, diese billige Werbung für diesen Sachverständigen, hast Du echt nicht nötig.
Sorry, aber da war so viel Unsinn bei.
Bleibt doch bei Euren Leisten.
vG
@@autosuchagent8076 Anstatt hier einfach pauschal auf Fehler zu verweisen, solltest du diese auch vielleicht mal benennen….
@@Till41987 Hallo Till,
wenn das hier mehrheitlich von den Hörern gewünscht wird, nehme ich mir die Zeit noch einmal die Zeit und gehe das komplette Vidoe noch einmal durch, und gebe an jeder Fundstelle an, was nicht korrekt ist. Ist aber schon ein bissl Aufwand und es scheint ja außer Dir keinen zu interessieren.
Ein kleines Beispiel: § 249 BGB ist keine Anspruchsgrundlage. Es ist eine haftungsausfüllende Norm. Anspruch besteht i.d.R. aus §7 StVG und ggf. §823 BGB.
Es sind einfach handwerkliche Fehler in genau dem Bereich, in dem sich die Kollegen offensichtlich nicht auskennen.
Der hinter Teil, wo es dann wirklich um die Bewertung des Fahrzeugschadens und die silverdat Kalkulation durchgegangen wird, also das Handwerk in dem der Herr wirklich Profi zu sein scheint, sieht aus meiner Sicht gut aus. Und genau das war mit dem Satz gemeint. Bleib bei Euren Leisten.
vG
@@autosuchagent8076 Auch meine Meinung, ich habe nur bis 2:15 geguckt, da musste ich schnell weiter zappen, bei so viel Unsinn...
JP ein sehr interessantes Thema, was ICH nur so bestätigen kann.
Denn mich hatte schon einmal in ähnlicher Form in 2008 dieses Thema berührt... Ein "kleiner Bums" ebenfalls auf einem Parkplatz gegen meinen A4 TDI, mit dem Ansinnen des Verursachers, diesen "kleinen Rempler/Kratzer vor Ort" mit "Bargeld zu regeln..." Ich ließ mich nicht darauf ein und meine Werkstatt des Vertrauens regelte alles über Gutachter/Anwalt bis zum kompletten Austausch der Stoßstange, denn diese war gerissen und ne Halterung gebrochen...
die Spannungsfelder zwischen Werkstatt (höchstmögichen Verdienst durch "alles austauschen" generieren), Versicherungen (soll immer günstige Prämien anbieten und den hohen Ansprüchen der Kunden genügen und jeden November jammert der Kunde über Erhöhungen), Hersteller (Ersatzteilpreispolitik je höher die Preise je höher der Gewinn), Gutachter (hohe Kosten für Begutachtungen, machen immer einen auf neutral, stimmt aber nicht, werden oft von Versicherungen beauftragt und somit ebenso Nutzniesser der Unfälle, desweiteren Geschädigte, die kleine Schäden aufblasen wollen, unter dem Motto: jetzt werden Mäuse gemacht, dann die Gerichte: über allem steht die Schadenminderungspflicht...Ihr Lieben - es wird sich niemals ändern - Jeder in diesen Spielchen hat seine Interessen... denn auch der Schädiger also der der den Schaden verursacht hat kommt..... das war doch nur n Kratzer bei dem Unfallgegner...warum zahlt die Versicherung so viel und ich muss jetzt mehr bezahlen....es wird immer spannend bleiben....desweiteren: wieviele Vertragswerkstätten geben die Lackierarbeiten oder gar alles weiter und schneiden sich selbst noch ein dickes Stück ab vom Schaden, obwohl sie nichts tun... dann der Anwalt, der ja sowieso alles im Griff hat :))) und ohne den ja jeder verloren ist - und wenn sie nicht schuld sind, dann drauf auf den Gegner.... nein alle sollten mal überlegen wo das endet... es endet in unsäglich hohen Kosten ..... hoffe nun ich habe niemanden im Spannungsfeld vergessen....dann der Abschlepper -komisch da kostet es dann 350,- Euro, aber bei Grosskunde Versicherung: 50,- Euro pro Abschleppen... dann Leasinggesellschaft: alles neu machen, sonst ist das Auto ja schlechter zu verwerten nach Ablauf der Leasingszeit und möglichst hohe Entschädigung bekommen wollen für Wertminderung... dann Autovermieter: komisch bei Ersatzwagen für Geschädigte die unschuldig sind und es der Versicherer zahlt viel höhere Kurse, bei Beschaffung durch die Versicherung nur noch ein Drittel...... usw. usw.. aber in einigen Feldern war und bin ich seid Langem tätig - denke es könnte was an meinen Auführungen drann sein.... würden sich alle korrekter Verhalten wäre vieles besser!!!! Bleibt allerdings bei so vielen Rädchen ein Wunsch.....
Da sage ich mal herzlichen Dank für den lehrreichen Content!!
Was mir noch als extrem wichtige Info zur fiktiven Abrechung fehlt:
Bitte nach erfolgter Reparatur (egal ob Privat oder nicht) eine Reparaturbestätigung beim gleichen Gutachter machen lassen und bei der Versicherung einreichen.
Die erfolgte Reparatur wird dann auch in der Zentralkartei der Versicherer hinterlegt, sonst kann es passieren das im Falle eines zweiten ähnlichen Schadens eine andere Versicherung die Zahlung verweigert weil noch ein unreparierter Vorschaden im System steht.
Ein sehr wichtiger Hinweis 👍
@@andreasa.7026 ja, wissen ganz viele nicht und wundern sich dann im Zweifel.
Und wen man nicht reparieren lässt ? Bekommt man das Geld des 2 schaden nicht ?
@@advanqamili Nö wenn ein unreparierter vorschaden vor liegt und sagen wir z.b die Stoßstange gebrochen ist und beim zweiten Unfall nicht mehr beschädigt wird gibts für die Stoßstange auch nicht nochmal Geld.
Und besonders wichtig wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden war, dann gibt es garnichts mehr wenn das nicht eingereicht wird
Sehr gut erklärt und hilft hoffentlich vielen Zuschauern hier weiter. Ich hatte vor vier Jahren mal so einen Haftpflichtschadensfall als Geschädigter und zu dem Zeitpunkt kannte ich mich damit absolut nicht aus. Zum Glück war der Fahrer vom Abschleppdienst so freundlich und hat mir empfohlen diese ganze Sache einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu übergeben. Im Nachhinein war ich ihm sehr dankbar dafür, denn es handelte sich um ein „neues“ Fahrzeug welches keine drei Monate alt war zu diesen Zeitpunkt.
Das war mal wieder super Interessant -> herzlichen Dank. Das wird helfen. Schöne Restwoche und weiter so 🙌
Ist mir tatsächlich mit meinem ersten Auto 2006 so passiert, jemand ist mir auf dem Parkplatz in die Seite reingefahren weil die Person nach Links auf die Straße geschaut hat und ich zum stehen geblieben bin weil ich das Auto abgewürgt hatte. Gutachter der gegnerischen Versicherung kam zwei Tage später und verhandelte regelrecht mit mir was er aufschreiben könne. Habe mich mit dem Geld das ich bekommen habe (waren nur ein paar hundert Euro) zufrieden gegeben weil ich nicht wusste wie die Schadensabwicklung überhaupt abläuft.
Meine späteren Erfahrungen mit (unverschuldeten) Unfällen war nicht besser, die Leute lügen sich etwas zurecht oder kommen wie Jean-Pierre sagte mit Bargeld an. Da ich viel alleine fahre hab ich mir irgendwann eine Dashcam zugelegt denn sobald mehrere Personen im anderen Auto sitzen hat man verloren wenn man alleine ist.
Schön dass ihr auch mal solche informativen Videos macht, wieder viel gelernt 👍
Wow, gut zu wissen, dass man auf sowas achten muss.
Auch der Tipp, einfach mal ein Video zum Überblick der Unfallstelle und vom "Fahrer" zu machen.
Vielen Dank.
Super gut erklärt.
Meinem Chef ist das mal passiert. Er fuhr mit nem nagelneuen geleasten A6 auf der Autobahn hinter einem Transporter mit ner Baumaschine drauf hinterher. Die Tür der Baumaschine flog auf und das Glas der Tür fiel raus und traf die Autos die dahinter fuhren. Die Glassplitter trafen auch den A6. Dieser hatte nun etliche Kratzer in der Front, im Lack, dem Grill, den Scheinwerfern und der Frontscheibe. Die Glassplitter steckten auch noch im Kühler zwischen den Lamellen. Ein unabhängiger Sachverständiger bezifferte den Schaden auf 20k. Der von der Versicherung bestellte auf 5k. Dann traf man sich zur Begehung des Autos, der unabhängige und der von der Versicherung diskutierten lange. Zum Beweis, dass die Schäden am Auto niemals von den Glassplittern hervorgerufen werden sein konnten, zog er einen der Glassplitter aus dem Kühler raus und pfefferte ihn mit voller Wucht auf das Auto. Und weil von dem kleinen Splitter kein Schaden feststellbar war muss es ja so gewesen sein. Weil er natülich auch den kleinen Splitter auf die 90km/h beschleunigen kann, die das Auto auf der Autobahn drauf hatte. Als mein Chef das Auto drei Jahre später wieder abgab war der Rechtsstreit immer noch nicht abgeschlossen.
omg, Kopfschmerzen 🤦🏼♀️ aber beim kassieren der Versicherungsgebühr wird nicht pinkelig nachgerechnet/recherchiert. Ich hab auch einiges erlitten, Versicherungen sind die größten Betrüger meiner Meinung.
@Der Günthi Bei BMW gibt es jetzt den Recorder, wenn man eine 360° Kamera hat zum dazu Buchen, der nimmt auf wie eine Dashcam, man kann auch einen Knopf drücken der die letzen X Minuten Speichert, dann hätte sich die Frage erledigt.
Natürlich ist der Geschwindigkeitsunterschied geringer, aber die Aufprallfläche nicht, kann ein andere Winkel sein mit geringerer Aufprallfläche ( sehr spitz) und schon ist der Glassplitter im Kühler.
Was gibt es da so lange zu diskutieren, es wird doch wohl 10 zeugen gegeben haben?!
@Der Günthi Man muss nur die richtigen Gutachter haben, paar Tchetschenen, dann ist die Sache schnell erledigt, hört sich primitive an, aber funktioniert.
@Der Günthi Korrekt habe ich auch gemacht, hat auch funktioniert, mein TÜV Mann war der Gutachter, der hat das gemacht was er machen sollte, auf Totalschaden schätzen, da der Marktpreis enorm hoch war, habe ich für das Fahrzeug das bekommen was ich vor 4 Jahren bezahlt habe, also 4 Jahre umsonst gefahren, nur Sprit und Versicherung bezahlt, natürlich wurden Wartung etc. sorgfältig erledigt.
Das die Frist für die Netzbeschaffung eines andere Autos verlängert wurde, wurden auch die Spritkosten usw. für sie fahrten zum Neuen bezahlt, muss lange suchen.
Was ist mit Unfallflucht/Sachbeschädigung? Ob Privatgelände oder nicht? Ist auf jedenfall Anzeigewürdig...?
Unerlaubtes entfernen vom Unfallort ist immer eine Straftat, egal ob Privatgelände oder nicht. Kann man immer zur Anzeige bringen. Aber nützt wenig, der Täter wird fast nie ermittelt.
Eine Unfallflucht kann nur im öffentlichen Verkehrsraum begangen werden und nicht auf reinem Privatgelände. Ein Parkplatz vom Supermarkt ist aber öffentlich wenn er von Jedem befahren werden kann.
@@eastsida Da muss man jetzt sehr genau unterscheiden und definieren, was mit "Privatgelände" gemeint ist. Ich ging vom hier genannten Beispiel "Supermarktparkplatz" aus. Dieser wird überwiegend von den Gerichten als "öffentlicher Verkehrsraum" angesehen. Auf reinen Privatgrundstücken ist es was anderes. Dort weiß man aber in der Regel auch, wer sich dort aufhält, daher ist die Sachlage dort auch meist anders, denn ein Täter kann sehr viel einfacher ermittelt werden. Eine Sachbeschädigung kann auch auf einem Privatgelände zur Anzeige gebracht haben, das ist unerheblich wo und wie das passiert.
@@grossmeister1181 habe nix anderes behauptet^^
Fahrerflucht immer das schlimmste!!! Oft mitbekommen.. einmal selber erlebt und auf den kosten sitzen geblieben..
Danke, ich habe nur bis 2:15 geguckt, ich habe dann weiter gezappt, bei so viel Unsinn... Hier fängt's auch wie bei den "Doktoren" an.
Wäre interessant zu sehen wie das Gutachten ausgefallen wäre, wenn die gegnerische Versicherung es beauftragt hätte 😏. Auch Gutachter beißen leider nicht die Hand, die sie füttert. Gutachter sind m.E. wie Anwälte,- sie drehen sich je nachdem woher die Kohle weht.
Als Geschädigter im Haftpflichtfall hast du freie Gutachterwahl. Bei der Kasko musst du uU den Versicherungsgutachter akzeptieren.
Ja bei den WBWs ist das definitiv so - obere und untere Grenze werden da gern genommen.
Ein nachgewiesener Betrug eines Gutachtenden kann sich fatal auf dessen "Karriere" auswirken.
Ist die Glaubwürdigkeit erst einmal verloren, sind die Gutachten nichts mehr wert.
@@altblechasyl_cs2093 Im Zweifelsfall kannst du n eigenen GA beauftragen und die Versicherung muss auch den blechen.
Das macht der zwei drei mal, dann hat er ein Problem, da er öffentlich vereidigt ist, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Da geht's auch schnell mal um die Zulassung. Dasselbe bei auf beiden Augen blinden Sachverständigen vom TÜV, Dekra usw. Kenne Fälle, wo die Zulassung des Gutachters aberkannt wurde.
Kleine juristische Korrektur:
Der Hauptunterschied zwischen Pflichtversicherungsvertrag und Kaskoversicherung ist, dass die Pflichtversicherung fremde Schäden abdeckt, die Kaskoversicherung eigene.
Und egal um welche Versicherung es sich handelt, Grundlage ist immer der Versicherungsvertrag. Der Versicherungsvertrag bestimmt auch, ob man eine Werkstattbindung hat oder nicht.
Das gilt dann aber nur für den Verursacher, wenn ich das richtig verstanden habe oder? Das heißt also wenn überhaupt im Falle der Kaskoversicherung.
Der Geschädigte kann sich alles selbst aussuchen.
Sofern man von einem Verursacher sprechen kann, ja. Der Geschädigte darf sich die Werkstatt natürlich selbst suchen.
Werkstattbindung betrifft aber nur den Schadensverursacher.
@@hausdepp nur wenn er eine Kaskodeckung mit Werkstattbindung hat. Ist immer in den AKB's zu deinem Versicherungsvertrag nachzulesen.
@Cpt_Tony: Im Außenverhältnis, also zw. Geschädigtem und Verursacher, ist einzig die gesetzliche Grundlage (BGB 823, StVG 7 und bestimmt weitere) relevant. Die Werkstattbindung kann nur auf privatrechtlicher Ebene (zwischen VN und VR) für Kasko vereinbart werden. Also, deine Korrektur bedarf einer Korrektur 😉
Ein sehr informatives Video danke schöne Grüße aus Minden
Hat mir sehr gefallen, hier kann ich nur dazu lernen...
Hochinteressant bitte mehr davon .
Sehr gutes Video. Alles gut und verständlich erklärt. Das nächste Problem wäre spätestens aufgetaucht, wenn ein Wertminderungsbetrag hätte ausgewiesen werden müssen. Der wäre bei dieser Kalkulation des Schadens völlig neben der Spur gewesen. Das Sachverständigenbüro ist mir persönlich bekannt und sehr zu empfehlen.
Danke für dieses sehr informative Video!
Großartiges Video Motoren Zimmer und lieber Kollege von Strebe und Elsner!
Sehr schön zu Aufklärung für viele Menschen die leider wenig Ahnung vom KFZ´s haben. Mich würde sehr Interessieren ob hinter diesem Fall meine Lieblings Versicherung mit den den Buchstaben steht? ;)
Ich würde zu eurem Beitrag gerne noch etwas ergänzen zum Thema fiktive Abrechnung. Hier sollte der Punkt HIS noch beachtet werden bevor man sich zu sehr über einen Geldsegen freut!
Zu Erklärung: Die regulierenden Versicherer melden fiktiv abgerechnete Schäden ab einer gewissen Höhe an die HIS. Darüber wird man schriftlich informiert. Die HIS wird über Höhe und Umfang des Schadens informiert, um Versicherungsbetrug vorzubeugen. Guter Grundgedanke mit Bedarf zu Aufklärung.
Wenn Ihr einen Schaden erleidet und diesen fiktiv mit der Versicherung abrechnet ,und danach selber oder auf anderem Weg Fach- und Sachgerecht instand setzen lasst, sollte zwingend eine Reparaturbestätigung im erstellt werden. Dies macht in der Regel der Gutachter, der euch das Haftpflichtgutachten erstellt hat, kostenlos. Nur damit kann garantiert werden das Ihr bei einer erneuten Schädigung an gleicher Stelle, oder dem Bereich, wieder vollen Anspruch auf den Schadensersatz habt. Repariert man einen Schaden nicht und es passiert erneuet einer an selber Stelle steht euch mitunter gar kein Schadensersatz wegen des Altschadens zu oder nur ein erheblich gemindertes Maß.
LG Matthias vom Sachverständigenbüro Matthias Teine in Nidda
Wenn du dann noch HIS erklären würdest, wäre das topp :o)
Es kommt auf die Versicherung an.
Bei mir war es so. Mir ist einer in die Seite gefahren und ich habe mir einen Gutachter und einen Anwalt gesucht. Am Ende hat es sich Monate gezogen bis ich das Geld hatte. Dazu kam die Gegnerische Versicherung wollte den Gutachter nicht komplett bezahlen, weil er wohl ein unverhältnismäßiges Gutachten erstellt hat wobei dabei sogar die Achsvermessung gefehlt hat, weil es schon durch den optischen Schaden ein Wirtschaftlicher Totalschaden war.
Das Ende vom Lied der Gutachter musste sein fehlendes Honorar vor Gericht einklagen.
Super. Danke für das Video. DESHALB gehe ich IMMER in meine Werkstatt. Und hab meine Versicherung meines vertrauens. Und trotzdem frage ich ALLES nach!
Ein untypisches Video von Motoren Zimmer. Finde es trotzdem gut, die Tips wie man sich im Schadensfall verhalten sollte. Wieder etwas gelernt. Danke!
super Video gestern ist mir auch einer ins Auto gefahren... ich hatte viele Fragezeichen weil ....erster schaden ... danke für das Video viele fragen beantwortet !!!
Ein tolles Video Piere,
Weiter so
Habe gerade ein ähnliches Prinzip. Mein Auto wurde auf der Autobahn beim Spurwechsel übersehen und ich bin aufgefahren. Die gegnerische Versicherung vollzog ein Telegutachten und zahlte eine geringe Summe. Dass die tatsächlichen Kosten deutlich darüber liegen, hatte ich erst bei meiner Fachwerkstatt erfahren. Ich habe daraufhin ein Gegengutachten von einem unabhängigen Gutachter durchgeführt und selbst dieses wurde angezweifelt. Woraufhin ein Gutachter der Versicherung mein Auto nochmals vor ort begutachtet hat. Ich habe jetzt einen Anwalt dazu geholt, damit ich nicht auf den paar Kröten sitzen bleibe. Ich muss mein Auto trotz Schaden nun seit fast 5 Monaten weiter fahren, weil nichts passiert und da Teile so extrem teuer sind, und ich den Wagen nicht reparieren darf, weiß ich echt nicht, was ich noch tun soll. Überlege sogar ob es sinnvoll ist, sich einfach n Gleiches Modell zu holen um damit zu fahren, bis das Verfahren abgelaufen ist, da mein Auto laut Gutachten nicht verkehrssicher is.
Hört sich schlimm an!
Natürlich scheut man ein finanzielles Risiko.
Aber wenn im Gutachten steht, es sei verkehrsunsicher sollte man auf keinen Fall damit fahren.
Beim nächsten Unfall kann das teuer werden (Mitschuld /Vorsatz), denn die Versicherer tauschen sich aus !!!
Ohne Anspruch auf Richtigkeit möchte ich doch meinen, daß ihr Anwalt der VR klar machen sollte, daß sie bis zur Reparatur notwendige Fahrten mit einem Leihfahrzeug machen und diese in Rechnung gestellt werden.
Sind Gutachten erstellt, gibt es eine Frist in der die gegnerische Versicherung dagegen Einspruch erheben kann.
Nach dieser Frist kann repariert werden (Schadenminderungspflicht des Geschädigten wg zB Leihwagen)
Ihr Anwalt sollte Sie gründlich beraten bzw wechseln Sie.
Verkehrsanwälte sind Spezialisten die in solchen Fällen bevorzugt werden sollten.
Und :
Bedenken Sie, daß bei einem Prozess immer ein Risiko besteht.
Ist die Schuldfrage geklärt ??
Also Kaskoschaden? Hast du es über einen Anwalt regeln lassen ?
um was geht es genau bei dem Thema ? um die Firma Streber und Elsner .
Sehr interessantes Video, vielen Dank für die Aufklärung.
Sehr gutes Infovideo, welches sicherlich viele Autofahrer betrifft. Hatte bis dato extrem Glück in meinen nun fast 30 Autojahren ohne Unfall und ich wusste das ein oder andere nicht. Danke für diese Infos
Strebe & Elsner macht wirklich professionelle und realistische Gutachten würd ich jederzeit wieder hin 👌
ein sehr interessantes Video, was für ein Service!
Danke euch für den Beitrag 👍🏻 Bei uns vor ca. 3 Wochen GENAU so passiert! Jemand fährt uns rückwärts ins Auto - Gegnerische Versicherung meldet sich, möchte Fotos. Anhand der Fotos erstellte ein Sachverständiger ein Gutachten - 900,- Euro Schaden. Der Scheck von der Versicherung kam direkt 3 Tage später 😂 Wir VOR einlösung des Schecks zur Werkstatt. Der Fällt aus allen Wolken, erstellt ein neues Gutachten über knapp 4000,- Euro 😱 Am Ende hat die Versicherung die 4000,- Euro übernommen…Aber ein Wahnsinn was man da erlebt wenn man nicht aufpasst…
Oha jetzt ist sein email Fach voll . Top Video .
Gutes Informatives Video.
Ich mach schon seit über 25 Jahren nur mit eigenem Gutachter und Anwalt. Hab leider schon früh ( mit 19) mit Abzocker und Versicherung zu tun gehabt.
Genau wie beschrieben, Fotos machen, lieber zu viel als zu wenig.
🙋🏼♂️
Joo piere und co, ihr macht echt sehr gute und informative videos. Ich finde bei solch einer Professionalität in eurem Kfz Alltag könnte dementsprechend auch die Mikro Qualität wie eure Arbeit sein. Mit ein paar Steckmikrofonen sollte die Audio Quali deutlich besser sein. Ohne, so wie es jetzt ist hallt es sehr. Ansonsten weiter so👍👍😊
Es gibt eine AI von Adobe welche automatisch die Tonqualität auf Studioqualität anpasst . Habe es selber getestet !
Klasse Info sehr Interessant danke 🙂👍🏻
Ist leider nicht so einfach. Das gesagte gilt nur, wenn der Schaden zu 100% reguliert wird.
Aber; was ist bei einer Teilschuld von x%. X% der Gutachterkosten, x% vom Schaden, x% von den Mietwagenkosten.
Mein anwaltlicher Tipp; zuerst muss die Haftung geklärt werden!!
Zahlt die Versicherung 100%, dann gibt es keine Probleme.
Ansonsten alles weitere mit der Werkstatt, Anwalt oder Versicherung klären.
War bei mir genau so. Mir ist ein Wohnmobil in mein Auto gefahren. Bis ich daheim war, hat die HUK schon auf meinem AB gequatscht (wir kümmern uns um alles., geben sie uns ihre Daten). Bis ich dann jemand bei denen erreicht habe, das hat gedauert. Bezüglich Ersatzauto würden sie mit einer Autovermietung zusammenarbeiten, die 20 KM von mir entfernt ist. Außerdem hätten sie mir nur etwas in der Größe eines Smart bezahlt (mein Auto war mein Firmenwagen, Dacia Dokker). Gott sei Dank habe ich eine gute Werkstatt. Die hat einen unabhängigen Gutachter mein Auto begutachten lassen und mir auch einen richtigen Ersatzwagen gestellt. Die HUK macht immer Werbung mit "wir kümmern uns um alles", aber ich hatte mit denen nur Stress. In mein vorheriges Auto ist auch mal einer reingefahren, der hatte so eine Internet-Versicherung (ich hatte noch nie was von der gehört). Damals gab es gar keine Probleme.
Meiner Erfahrung nach die übelste aller Versicherungen. Hatte gewerblich div Fahrzeuge laufen & einige Unfälle mit diesem Verein als gegnerischer Vers -- alles ging vor Gericht, jeden Prozess gewonnen, war aber extrem nervig.
@@dieselrules9261 Die haben bei meinem Fall scheinbar auch nicht die ganze Rechnung bezahlen wollen, hat sich aber meine Werkstatt drum gekümmert.
Was erwartet man auch, wenn ich bei denen ewig in der Warteschleife hänge und mir die ganze Zeit ein Bandstimme vorbetet, wie günstig ihre Versicherung ist. Habe von einem Fall gehört, bei dem der Geschädigte ihren "wir kümmern uns um alles" Service nutzen wollte. Gab aber auch nur Ärger. Ist einfach plötzlich ein fremder Autotransport aufgetaucht und wollte das Auto mitnehmen. Sollte dann scheinbar im benachbarten Ausland repariert werden. Was macht man aber, wenn dann eine Reklamation auftritt? Muss man dann sein Auto selbst zu dieser Werkstatt bringen?
Toller Bericht 👍
2:04 oha das wars......Motorenzimmer gecancelt
Top Video👍 weiter so
Gutes Video. Sowas müssen viele wissen.
Sehr interessant. Danke!
Die Erfahrung mit einem eigenem und einem von der Versicherung ausgesuchten Gutachter habe ich auch schon gemacht. Der schlechtere von beiden Fällen war zum Glück damals bei meiner Mofa (kein Witz), da habe ich keine großen Verluste gemacht. Seitdem greife ich auf den Gutachter zurück, der häufig mit meiner Werkstatt des Vertrauens zusammen arbeitet und das hat bisher sehr gut geklappt.
Sehr interessant👍🏻 Ging mir mal so ähnlich, Gutachter der Versicherung kam auf knapp 300€ was mich stutzig machte, freier Gutachter kam 1900€👍🏻
Versicherungen sind das schlimmste übel!!! Immer eigene Gutachter und Rechtsanwalt!!!
Super Video. Vor 2 Jahren ist mir ein LKW ins Auto gefahren (Auto parkte, er ist abgebogen...hat nicht gepasst, Heck rechts beschädigt)
Die Werkstatt (Vertragshändler) hat mir direkt gesagt, ich solle einen Anwalt nehmen. Ich fand es zunächst übertrieben, aber auch der Gutachter hat es mir empfohlen. Ende vom Lied: Ohne Anwalt hätte ich deutlich weniger Geld erhalten, da der Anwalt genau weiß welche Ausfallzeiten etc abgerechnet werden können. Als Laie kommt man da ja nicht drauf.
Die Versicherungen versuchen dann ja auch noch über die Restwertbörse mögliche Zahlungen zu drücken. Wenn man nämlich nicht reparieren lässt (Schaden war bei mir knapp am wirtschaftlichen totalschaden vorbei) bekommt man dann u.U. nicht den Schadenswert laut Gutachten, sondern nur die Differenz aus Restwert und Zeitwert ausgezahlt. Betraf mich zum glück nicht, da ich das Auto habe reparieren lassen.
...alternativ wird doch oft auch eine "Schadensabtretung" von den Werkstätten angeboten. Das Für und Wider hätte mich auch interessiert.
VERzockt, VERkackt, VERäppelt, VERsichert....
Wenn ich eins sicher weiß, im Endeffekt zahlen die wenigsten Versicherungen 😅😅
Selbst wenn man im Recht ist, muss man schneller sein als die Gegenseite, sonst hat man Pech.
Ich hatte bis jetzt drei Haftpflichtschäden und die wurden alle ohne Diskussionen übernommen.
Man sollte sich halt nen Anwalt nehmen, aber das müssen die Versicherungen ja ebenso bezahlen
@@hndrk_97_
Anwalt hatte ich, Gutachten auch, aber die Gegenseite war schneller. Darum musste ich das "Gegenteil" beweisen. 😅😅
Naja egal. So ist das halt.
@@energieundhobby
Wie bitte? Du hast einen UNFALLschaden. Wir reden hier nicht von einer Gewährleistungspflicht wo nach 6 Monaten du in der Beweispflicht bist.
@@VxO4fame
Schau dir einfach mein Video an.
Zu lang zum Schreiben 😅
Nun ein Supermarktparkplatz ist öffentlicher Verkehrsraum. Ein angeschrammstes Auto ohne den Schrammer ist ein Entfernen vom Unfallort. Der Griff geht also zum Hörer und gewählt wird die Nr der örtlichen Polizei Inspektion. Und dann kommen die auch, keine Sorge. 😉
Sehr informativ 👍 tolles Video
Tolles video vielen dank
Der Vollständigkeit halber...
Bagatellgrenze, Bereicherungsverbot, Schadenminderungspflicht, BMW-Urteil, Porsche-Urteil..
Das Sachverständigenhonorar ist abhängig von der kalkulierten Schadenhöhe😉
Dem Anwalt ist egal, wer seine Rechnung am Ende bezahlt..
Den Anruf hatte ich damals beim Unfall auch, aber erst am folgenden Tag. Was daran lag, das wir beide im Krankenhaus lagen. Der Verursacher sogar im Koma. Letzteres war für mich der Grund ca 1 Std vor dem Anruf mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Der hatte mich schon vorgewarnt. Der Anrufer der Versicherung war nicht begeistert.
Mein Auto war 3 Monate alt und Totalschaden, auch hier das mit der MWST beachten!! Zudem ein Tipp: Geht NICHT auf das Restwert Angebot im Gutachten ein!
Das waren gut 2000 Eur Unterschied, die ich hätte einklagen müssen.
Auch und wenn Zustädigkeiten bei der Versicherung wechseln muss man auch hellhörig werden ;) Bei mir war das 3* in gut 6 Monaten. Zuletzt war die Zentrale zuständig.
Ich finde die Info eher oberflächlich, da einiges noch zu sagen wäre, bei der Fiktiven Auszahlung wird nicht nur die MwSt nicht abgerechnet, sondern auch
- Verbringungskosten
- 2% Kleinteile
- 20% Lagerkosten
UPE Aufschläge nicht zu vergessen
Danke für das Video
Macht ihr jetzt auch noch Rechtsberatung?
Danke! Sehr lehrreich!
Was mir passiert ist:
Streifunfall, komplette rechte Fahrzeugseite ist betroffen, Schäden sind aber quasi nur mit der Lupe erkennbar. Viel Lack kaputt, wenn man genau hinguckt. Das Auto war vor dem Crash ca. 3000€ wert. Habe unabhängigen Gutachter beauftragt, der stellt Wert vor Crash und Reparaturkosten fest. Was macht die Versicherung? Sie bietet das Auto Aufkäufern an, die aufgrund des Gutachtens Angebote abgeben. Dass das Auto über eine CNG-Anlage verfügt, durch die man sehr preiswert viele Km fahren kann, hat bei der Wertermittlung und auch bei den Aufkaufangeboten leider niemanden interessiert. Höchstes Angebot lag bei ca. 1600€. Mir wurde daher nicht der Betrag überwiesen, der für die Reparatur erforderlich gewesen wäre, sondern nur die Differenz zwischen dem Wert vor dem Crash und dem Aufkaufbetrag. Und der Witz an der Sache: Ich war beim gleichen Versicherer versichert wie der Schadenverursacher. Anschließend habe ich dort gekündigt.
wie er schon sagte; selbe Versicherung ist egal, die Klagen auch Gegeneinader
Danke, vieles davon war mir gar nicht bewusst 👍
Ich bin ein riesen Fan deiner Videos...aber dieses Video ist ja eine geballte Ladung an Halbwissen.
Aber dass der Sachverständige so redet, ist mir klar, er will ja auch die Kunden für sich gewinnen. Aber er sollte bei der Bewertung von Schäden bleiben....bei den anderen Themen bräuchte er noch etwas Nachhilfe.
Die Kasko-Versicherung ist weisungsbefugt. Aber wenn ich keine Werkstattbindung abgeschlossen habe, dann kann ich die Werkstatt auch nach Lust und Laune selbst bestimmen. Weisungsbefugt in diesem Kontext heißt eher, dass ich als Kunde nicht selbst einen Sachverständigen beauftrage, weil sowas die Versicherung bestimmt ob ein Gutachter nötig ist oder nicht.
Und mein erster Ansprechpartner in einem Schadenfall ist meine Versicherung und / oder die Polizei, wenn es Streitigkeiten gibt. Nicht die Werkstatt und nicht der Sachverständige. Solche Ratschläge können dem Kunden ganz schön weh tun (finanziell). Weil alle rennen sofort zum Gutachter, ohne das mal die Haftung richtig geprüft / geklärt wurde. Nachher hat der Kunde selbst (zum Teil) Schuld am Unfall und darf den Gutachter (zum Teil) selbst bezahlen. Na danke.
Die „Partnerwerkstätten“ sind meist auf Karosserie spezialisiere Betriebe. Diese Betriebe arbeiten aber nicht ausschließlich für eine Versicherung. Wenn man hört Partnerwerkstatt denkt man sofort, dass dieser Betrieb ausschließlich für die Versicherung arbeitet. Das ist falsch. Da kann jeder Kunde jederzeit hin.
Ich finde es schon gefährlich, seinem Branchenkollegen zu unterstellen, „für die Versicherung zu arbeiten“. Wenn ein Sachverständiger schlampig gearbeitet hat, dann ist das mehr als ärgerlich. Aber gleich Betrug zu unterstellen. Naja...darüber hinaus will ich gar nicht anfangen darüber zu reden, wie viele schwarze Schafe es unter den selbstständigen Sachverständigen gibt. Gerne werden Vor- und Altschäden gekonnt ignoriert etc. Gibt ganz ganz viele Tricks.
Wenn im Zuge der Reparatur festgestellt wird, dass der Gutachter etwas vergessen hat, oder übersehen hat, dann wird das nachkalkuliert. Nicht jeder Sachverständige demontiert gleich das halbe Auto, bei der Begutachtung. Nur weil das Gutachten geringer kalkuliert wurde, heißt es nicht, dass der Geschädigte auf dem Rest sitzen bleibt.
Im Falle der fiktiven Abrechnung gebe ich euch recht. Das wäre dann mehr als ärgerlich, wenn sonst keiner drüber geschaut hätte.
Hier wurde natürlich ein Paradebeispiel für schlampige Arbeit rausgesucht.
Ich finde es schon schade, dass nur eine Partei ins schlechte Licht gerückt wird und pauschalisiert wird. In der Werkstatt, bei der Versicherung aber auch unter den Sachverständigen gibt es genug Leute, die besser nen anderen Job ausüben sollten.
wollte eigentlich auch kommentieren, aber hier ist fast alles gesagt. Subjektiv macht es für mich eher den Eindruck einer Werbeveranstaltung für freie Sachverständige, als einer objektiven Berichterstattung! Mit diesem Video wird sich sehr weit aus dem Fenster gelehnt und ist zum Teil auch unwahr bzw. falsch. Pierre mach lieber Fachkontent von dem Du was verstehst! Dieses Video ist weit unter deinem Niveau, leider!
Vielen Dank für das sehr informative Video. Diese Informationen können im Ernstfall mehr als hilfreich sein. Wer kennt sich mit dem Thema schon vollumfänglich aus? Wahrscheinlich niemand! Durch euer Video habt ihr auf jeden Fall Licht ins Dunkel gebracht! Vielen Dank nochmal! Gruß Jochen
3.39 wie haben sich die autos da gestapelt.. ich will nur wissen wie
Beim Benz hat bestimmt einer Gas und Bremse verwechselt und ist übers Ziel "hinausgeschossen"
Beitrag war super Informativ. Am Ton müsste man arbeiten. Da leider in der Werkstatthalle - wegen des Halles - z. T. etwas schwer zu verstehen. Trotz Kopfhörer.
Das allerwichtigste ist die Wertminderung die die Versicherung zu zahlen hat !!! Nichtnur den Schaden.wenn ich denke was so ein Mercedes kostet da ist man ganz fix bei über 10 000€ Wertminderung
Ehrlich gesagt, kann ich die „Aufregung“ mancher Leute (oder sagt man mittlerweile Leut*innen?) nicht nachvollziehen.
Klar hätte man das Video kürzer und knackiger machen können, aber grundsätzlich sehe ich dies erstmal nur als einen Rat bzw. „Anleitung“, wie man im Falle eines Haftpflichtschadenfalls verfahren kann. Fertig.
Auch verstehe ich den Vorwurf der „schlechten Werbung“ nicht. Der Kollege hat nicht einmal Sätze abgefeuert wie „Kommt nur zu mir!“ oder „Ruft nur mir an! Ich mache die besten Gutachten und hole die meiste Kohle raus!“. Dass sein Banner in seinen eigenen Räumen hängt ist doch wohl vollkommen normal…auch dass er auf seinen Verband (BVSK) verweist kann man ihm doch nicht übel nehmen. Und zu irgendeinem SV muss Pierre ja schließlich gehen. Ist doch wohl logisch, dass er dann zu einem SV geht den er kennt!
Die restliche Kritik mit der Kameraführung und der Soundqualität ist einfach nur übertrieben…. Man sieht und versteht doch alles. Reicht und fertig.
Jetzt auch mal zu meiner Meinung. Ich finde dennoch, dass das Video (bzw. der Titel) hier die Versicherung in ein ganz falsches Licht rückt, bzw. ganz billig als den Übeltäter ausmacht. Der von der Versicherung beauftragte SV hat hier den Mist gebaut und kein anderer! Wenn die Versicherung so von dem Gutachten des eigenen SV überzeugt gewesen wäre, hätten die niemals das andere Gutachten und die andere Schadensumme reguliert.
Jetzt muss man sich aber auch mal fragen, warum die Versicherungen denn mittlerweile so akribisch die Gutachten „freier“ Sachverständiger prüft. Dieser Punkt wurde hier null behandelt, sondern es wurde wieder nur pauschal gesagt, dass die Sachverständigen die von einer Versicherung beauftragt werden befangen seien und den Schaden entsprechend niedrig taxieren. Mag vorkommen, ist aber auch nicht die Regel.
Ich könnte euch unzählige Beispiele von Schadengutachten freier Sachverständiger nennen, die einfach nur ein Ziel haben… und zwar die eigenen Taschen (übers Honorar) und die des Kunden (über die Schadensumme im Gutachten) vollzustopfen. Und auch da ist es egal, von wem diese Sachverständigen zertifiziert oder öffentlich bestellt sind…
Teilweise werden unnötige und auch aus technischer Sicht nicht begründbare Beilackierungsarbeiten aufgeschrieben. Erneuerung von Achsteilen oder Lenkgetrieben bei kleinsten Beschädigungen an Reifen oder Felge. Verbringungskosten des Fahrzeugs zur Lackierung, obwohl man keinen konkreten Reparaturbetrieb benennt. Teile sollen erneuert werden obwohl sich diese problemlos instandsetzen lassen. Das Aufziehen von Schonbezügen wird separat berechnet. Vollkommen unnötige Demontagearbeiten. Vor- oder Altschäden werden „übersehen“. Und der neuste Trend… durchzuführende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen aufgrund von Corona in schwindeleregender Höhe… sind nur so ein paar Beispiele, aber leider muss ich mal langsam mit der Arbeit anfangen 😂
Es gibt also immer zwei Seiten der Medaille. Auch das hätte man hier mal kurz anschneiden können.
Und bitte nicht an eventuellen Rechtschreibfehlern aufziehen, habe den Text eben mitm Handy runtergerattert 👍
Finde auch dass es hier doch recht einseitig an die Sache rangegangen wurde
Sehr richtig und wichtig was du schreibst !!
Der Unterschied der "unsicheren Frau" und "dem Mann" ist in der Praxis oft, dass beide keine Ahnung haben, der Mann das aber nicht einsieht. Sicher hier bei den Usern nen anderes Verhältnis, aber... Erfahrungswerte.
der Plural von user ist user. Weiterhin wird User nur am Satzanfang groß geschrieben. Ihr Satz müsste wie folgt lauten: "Sicher hier bei den user nen anderes Verhältnis, aber Erfahrungswerte"
Hatte inzwischen der 4. unverschuldeten Unfall. Meine Empfehlung:
Zum Gutachter fahren und fragen ob sich für den Schaden voraussichtlich ein Gutachten lohnt. Falls nichts zur Werkstatt seines Vertrauen gehen und einen Kostenvoranschlag machen lassen. Mit dem Wisch dann zum Anwalt für Verkehrrecht gehen und die machen den Rest… keine Sorge, das alles zahlt der Unfallgegner.
Oder gleich zur Werkstatt und die ordern einen Gutachter
Als geschädigter beim Leasing immer Polizei rufen. Dann mit den Daten des Unfallgegners die eigene Versicherung informieren. Dann zur Vertragswerkstatt mit Gutachter. Anschließend den Fall einer Fachanwaltkanzlei übergeben und keinen Stress mehr haben.
Sorry,.....sehr umständliche Erläuterung. Wichtige, einfache erste Handlungen völlig verzwickt erklärt. Ich verstehe euren Grundsatz (selbst Gutachter und Werkstattinhaber), aber für den Laien sind eure Erklärungen böhmische Dörfer. Kaso = Vollkasko, Versicherungsnehmer, Anspruchsteller usw. sind für euch geläufige Begriffe,....nicht aber für jeden TH-camr.
Paragraph 249 besagt übrigens, der Schaden muss so wieder hergestellt werden, als wenn er nie entstanden wäre ! Grooooßer Unterschied zu einem Vollkaskoschaden.
Ich finde Euer Video Sehr gut! :) Aber das man sich gefühlt 15 mal Werbung anschauen muss, ist nicht so Lustig! Da kommt man auf komische Gedanken... ( Bitte nicht falsch verstehen) Ich würde mich auf eine Antwort sehr freuen :)
nach meinem schweren unfall damals wurde ich von meiner versicherung zu der des gegners geschickt, da er schuld war. als kleine randinfo: beide autos totalschaden, das waren allein bei meinem 45.000€. ich rief da an und wurde dann gefragt: "wie schlimm ist denn der schaden an ihrer stoßstange ? unser kunde hat schon mit mir telefoniert." da hat der kerl knallhart angegeben es wären nur die stoßstangen der beiden autos etwas defekt, sonst alles ok. bilder bilder bilder ganz wichtig. da hatte mein anwalt einiges aus zu diskutieren.
sehr interessant, Danke
Sehr interessant.Ab welchen Schaden in Euro gilt es denn, einen Sachverständigen einzuschalten?
Vielleicht nochmal eine Info zum Fotoversand. Versendet man diese per WhatsApp werden die Fotos zum einen kleingerechnet und zum anderen die EXIF-Daten (Aufnahmezeitpunkt, teilweise Aufnahmeort und co) gelöscht. Die sind zwar nicht fälschungssicher, helfen aber meist trotzdem.
Als jemand der schon vereinzelt Unfälle hatte (den letzten im letzten Sommer - Totalschaden) habe auch ich was dazu gelernt, hoffentlich muss ich dieses wissen nie anwenden
Was hast du gelernt wenn Mann fragen darf ?
Meine Erfahrung - die gegnerische Versicherung drückt den Fahrzeugwert
Was ist denn bei euch in der werkstatt der liebhaberservice?
Ist uns auch schon passiert mit so einem Sachverständigen der für die Versicherung arbeitet. Das hat eine Note von Korruption hier sollte der Gesetzgeber sofort handeln !!!
Danke 👍
Was mir bei diesem Video fehlt, ist die evtl Kommunikation zwischen den Gutachtern. Findet diese statt oder nicht. Habe ich als Geschädigter das Recht den Gutachter zu verklagen?
Schön zu sehen, dass Ihr Eure Blase pflegt- unbezahlbar! Genauso machen wir es hier auch-Kontakte pflegen sichert Leben. Bitte weiter so- Dank und Respekt Deiner Arbeit.
Gut erklärt
Was leider nicht genau gesagt wurde mich aber brennend Interessiert: Wenn man nicht Reparieren lässt bzw selber Repariert bekommt man die Mehrwertsteuer nicht soweit klar aber bekommt man die Arbeitszeit auch abgezogen ? Also wird nur das Material bezahlt ? so war es bei mir die gegneriche Versicherung hat mir die Materialkosten (Stossstange + Lackierung) erstattet aber Mehrwertsteuer und Arbeitszeit wurde abgezogen... Schrauben usw waren garnicht erst vom Versicherungseigenem Gutachter aufgelisstet.
Muss hier mal eine Lanze für die Frauenwelt brechen… ich bin ein Mann und habe von Autos und allem drum herum auch keine Ahnung (Wischwasser bekomme ich noch hin)….
Top Video mal wieder
25:10 Enrico Tetzlaf hasst diesen Trick
Ist ja echt ne Sauerei was da so abgeht,dann hoffe ich mal das der freie Gutachter auch alle Schäden sieht und Mann nicht selber darauf sitzen bleibt,danke für den Einblick,hab ich mir noch nie nen Kopf drum gemacht.👍👍👍👍👍
Schon dreimal gehabt. Ein Regulierer oder Sachverständiger der Versicherung kommt mir nie wieder ins Haus. Aber, leider hat die Versicherung auch das *Recht das Fahrzeug jederzeit zu besichtigen*
Die machen dann schnell Fotos und "Zack" ist das Gutachten fertig!
Das Beste war die Versicherung eines Unfallgegners, die 6 Wochen nach dem Unfall noch das Fahrzeug besichtigen wollte. Die dachten doch glatt, daß ich 6 Wochen Bus fahren und auf ihr *OK* warten würde! :O)))) Zu dem Zeitpunkt war der Leon schon 3 Wochen repariert!
(Allerdings hat sich die Werkstatt auch nicht an die Schadenminderungspflicht gehalten, sodnern sehr teure Ersatzteile kakuliert , z. B einen Reifen, den man für 125€ bekommt mit 190€ berechnet! Also JEDER Beteiligte will besch*****)!
Kann ich den Herrn auch anrufen wenn der Unfall gerade passiert ist ? Oder erst wenn ich mit der Versicherung telefoniert habe ?
Wir hatten auch mal Nen Unfall ( unverschuldet ). Unsere Lösung war ganz Simpel: Adressen etc. ausgetauscht, ab in meine Vertragswerkstatt und eine Abtretungserklärung unterschrieben. Fazit: Unabhängiger Gutachter, Rechtsanwalt dazu, es wurde alle von der gegnerischen übernommen und ich hatte keine Rennerei.
Mit meinem ersten Unfall hatte ich auch richtig Spaß.
Fahrzeug war ein subaru impreza wrx sti prodrive von 2003.
Auf der Autobahn passierte direkt vor mir ein LKW Unfall, und ich bin mit rund 180kmh über die trümmerteile gefahren.
Der erste Sachverständige hat einen Schaden von 7k aufgezählt, mit der Aussage wir können nicht alles auflisten daher die polnische Versicherung sonst einen gegengutachter schickt und das ewig dauert. (juckt mich doch nicht?) außerdem könne er kein Wertverlust vermerken weil das Fahrzeug dafür zu alt sei. (die Autos sind rund 100% im Preis gestiegen, hier sowie in Japan in den letzten 3-4 Jahren).
Ich hab dem gutachter dann auch ziemlich deutlich zu verstehen gegeben dass er wohl seinen Job verfehlt hat, daher er auch einfach super viele Sachen nicht gesehen hat.
Der nächste gutachter hat dann ein Gutachten von rund der doppelten Summe, 13k, notiert plus Wertverlust. 🤦♂️
Eine Andere Nummer der Versicherungen (Habe ich selber erlebt):
Bei einem Kaskoschaden, z.B. Reh Unfall, welcher in Richtung des Widerbeschaffungswertes geht wird natürlich auch in jedem Fall ein Gutachter der eigenen Versicherung hinzugezogen. Dieser stellt einen Wiederbeschaffungswert und einen Restwert über Autobörsen und Auktionen im Internet fest. (Sogar das eigene verunfallte Auto stellen sie in eine Auktion zur Restwertermittlung!). Anschließend erhält man eine Kopie des Gutachtens Wo dann der Schadenswert, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert aufgeführt sind und zusätzlich noch die Ergebnisse der Auktion. Bei mir war der Restwert 2500€ (das Maximalgebot einer Auktion). Die Reparaturkosten (Schaden) waren 2800€ und die Widerbeschaffungskosten waren 4000 €
Dann rief doch tatsächlich eine Versicherungstante an und wollte mich einlullen, dass ich doch das Auto verkaufen könne. Die Angebote aus den Auktionen seien für die Bieter bindend. Es sei ja schon ein älteres Auto und dann hätte man ja gleich die Gelegenheit ein neues Auto zu erwerben und müsste sich um den Verkauf des Alten nicht weiter kümmern...
Wenn ihr mich fragt ging es der Versicherung dabei nur darum Geld zu sparen, da ja nur die Differenz aus Widerbeschaffungswert-Restwert (4000€-2500€=1500€) von der Versicherung an mich gezahlt worden wäre. Bei der Reparatur mussten sie dann ja 2800€ zahlen. Somit hätten sie 1300€ gespart, wenn ich darauf eingegangen wäre. Klar, für jemanden der sein Auto gerne verkaufen möchte, kann es unterUmständen trotzdem eine gute Option sein das Angebot anzunehmen. Nur den Mechanismus dahinter finde ich unverschämt, da die gute Frau mich in Wahrheit ja nicht zum Beraten angerufen hat, sondern um mir die für sie günstigste Entscheidung einzureden. Also immer: AUGEN AUF.
Was ist denn eigentlich mit deinem s203 fastet over the world Kombi Kompressor.
Zu diesem Thema gibt es auf Anwalt de einen sehr guten Artikel von Frau Dr. Claudia von Seck in Wiesbaden mit dem Titel "Unverschuldeter Verkehrsunfall - Was ist zu tun?". Sie hat mir damals sehr geholfen. Lesenswert!
Einfach Top 👍
28 min für Nix 😂👍
14:40 Das ist gängige Praxis. Wobei man sagen muß, daß die Versicherungen das Recht haben, das FZ jederzeit "zu besichtigen" ; dannn folgt zu 100% ein Gutachten des versichrungseigenen Gutachters. Ich hatte bereits drei Mal das Vergnügen. Allerdings war ich mit Klagen erfolgreich!
diese recht, von dem du sprichst, gibt es so leider nicht. es bedarf schon triftiger gründe, dass die versicherung das fahrzeug des unfallgegners besichtigen darf. das wäre bspw. der fall, wenn ein vorschaden verschwiegen wurde.
@@lokist84 Nein! Die Versicherung hat das Recht den Schaden am Fahrzeug zu besichtigen. Sie ist auch im rechtlichen Sinne keine *dritte Person* der man das Verweigern könnte.
Ich kenne in den letzten Jahren fast nur Vorfälle von Fahrerflucht aber kein Austausch der Daten mit gegnerischer Versicherung. Moralischer Verfall. Hatte ähnlichen Vorfall vor dem Möbelhaus Parkplatz, wieder gekommen, Scheibe defekt und Haube. Mir blieb nur der Weg zur Werkstatt (Haube und Lack) und die Regelung über die Versicherung mit dem Glasschaden.
Man kann sich ganz schnell auch verschätzen wie groß ein Schaden ist. Meine Mutter hatte mal einen Auffahrunfall und es war auf den ersten Blick (für einen Laien) wohl nichts zu sehen. Meine Mutter war so geistesgegenwärtig trotzdem erst einmal den Kofferraum zu öffnen bevor der andere Fahrer einfach weiter fährt. Und der Kofferraum ging dann nicht mehr richtig zu. Ergebnis: Das Auto musste auf die Richtbank und ein paar Plastikteile mussten getauscht werden wo unten drunter (von außen nicht sichtbar) Stege, etc. gebrochen waren. 1400 € Schaden
Gutes Video bzw auch ein gutes Thema, was mal geklärt werden musste. Aber, bitte verwendet Mikrofone, es gibt Hall und Echo...bei Gelegenheit bitte abstellen, und ja ich weiß, jammern auf hohen Niveau 👍🏻
Am schwierigsten ist nach meinen Erfahrungen die Schuldfrage an sich. Selbst bei eindeutigen Situationen hatte ich Unfallgegner die hinterher das Blaue vom Himmel gelogen und wirklich alle Register bis hin zur Bedrohung gezogen haben um die Haftung abzuwenden. Selbst bei einer Unfallaufnahme durch die Polizei ist man nicht auf der sicheren Seite. Eine Dashcam kann helfen, deren rechtssicherer Einsatz ist aber nicht ganz einfach. Die Grundlage für eine halbwegs stressfreie Schadensregulierung ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Ich mag ja grundsätzlich eure Videos und hab hier ehrlich versucht dranzubleiben, aber das Video hat einfach keine klare Struktur. Es wird sich ständig unterbrochen, wodurch man kaum folgen kann. Was mich aber völlig rausgebracht hat ist die Kamera. Nicht nur, dass es ohne Ende wackelt. Er schwenkt ständig in unmöglichen Bildausschnitten hin und her. Wirklich unerträglich dieses mal. Ohne Mikros hört man halt auch nichts. Hab nach fünf Minuten abschalten müssen. Sorry
Das stimmt, mir gefiel das Video auch nicht …
Als ich unverschuldeter Beteiligter an einem Unfall war, war die Abwicklung der gegnerischen Versicherung sehr gut. Negativ empfand ich Arbeit des Sachverständigen und die diesbezügliche Passivität der Versicherung. Mein Fahrzeug hatte einen Totalschaden. Der Wiederbeschaffungswert war 1600 € (99er Corolla). Anhand des Schadensbildes war jedem klar, dass da wirtschaftlich nichts mehr zu machen ist. Trotzdem wurde ein Gutachter beauftragt, der für 800 € ein Gutachter erstellt hat. Wie dreist kann man sein. Hätte mich die Versicherung gefragt, ob ich mit der Einstufung als Totalschaden ohne Gutachten einverstanden bin, hätte ich ja gesagt. Zumal ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt schon eine klare Richtung vorgegebenen hätte.
So bleibt das Geschmäckle der Geldmacherei auf Kosten der Allgemeinheit.
Ich habe jetzt auf jeden Fall Vorurteile ggü. Gutachtern. Da müsste man wahrscheinlich Mal auf den Busch klopfen.
Da kann der Gutachter doch nichts für, dass er - deinen Aussagen nach - unnötiger Weise bestellt wurde. Das liegt eher an der Versicherung, in der Hoffnung, Geld zu sparen.
3:33 Ich kenne den Aldi, bin da fast jeden Tag 🤣