Hallo Andreas, vielen Dank für deinen/euren Einsatz!!! Sehe ich das richtig, das ich mir um die VDE Vorschrift keine Sorgen machen muss wenn ich eine eigene Leitung fürs Balkonkraftwerk gelegt habe?
Dann sowieso nicht, letztlich geht's immer darum: Wenn etwas passiert, kommt (vielleicht) ein Sachverständiger (Versicherung/Strafsache) und der hält sich an die VDE Normen.. Sobald du eine eigene Leitung hast oder die Sicherung reduziert hast, sollte das ja ok sein. Kontrollieren wird das vorher niemand. Theoretisch müssen solche Arbeiten aber vom Elektriker ausgeführt werden, inwiefern das geprüft wird: Weiß ich nicht. Ich pinn den Beitrag Mal an, die Frage kommt häufig.
Wenn Du selber Leitungen installieren zu müssen glaubst, hast Du das ganze Konzept der Sicherheit nicht kapiert. Ich könnte auch die Bremsen selber machen am Auto, aber ich zahle 1000 Euro beim Vertragshändler. Einstellungssache.
@@hammondclarkson9201 Es geht nicht zwangsweise darum, neue Leitungen zu installieren. Auch bei mir gibt es zahlreiche Leitungen, die praktisch nicht wirklich genutzt werden. Die kann man dann "opfern", indem man 2-3 ungenutzte Steckdosen abklemmt und feddich. Und auch eine neue Leitung zu ziehen, ist je nach Standort auch kein großes Drama.
@@hasserecht3678Warum? Nach NAV Paragraph 13 darf das nur ein beim Netzbetreiber eingetragener Installateur. Der Hinweis ist also durchaus verechtfertigt.
Hehehe, "Scheiß Lauch" geht ja noch. Mein Balkonnachbar (93 J. alt) hat bei der Installation meines BKW´s folgendes zu mir gesagt: "Sollen wir jetzt alle abfackeln, du alte Öko-Sau". Ich frage mich immer noch, wie wir es eigentlich aus der Höhle geschafft haben.
Hallo Andreas, einfach klasse, was Du hier immer wieder ablieferst. Ich bin ja schon knapp über 60 und interessiere mich schon über 40 Jahre für die nachhaltigen Energiethemen und versuche in meinem möglichen Rahmen etwas umzusetzen. Aber wie du das hier immer wieder für die breite Bevölkerung auf den Punkt bringst, meine allerhöchste Anerkennung! Wir brauchen Dich und Dein Team. DANKE für Deine wertvolle Arbeit für die Energiewende Rudi
Danke für all die Arbeit und den Einsatz, ihr Idealisten ! Wo wären wir,ohne euch ? Und lasst euch von den Anfeindungen der Doofen nicht drausbringen. Besten Dank nochmal, Gerald
Gut der Kommentar am Anfang war vielleicht unverschämt, aber er hatte recht mit dem was er sagt. Solaranlagen entlasten den Stromkreis und belasten ihn nicht. Zumindest eine auf dem Balkon
Echt toll, wie du für das Thema brennst! Wir sollten viel mehr Menschen mit deinem Enthusiasmus haben. Bitte mach weiter so! Vielen Dank für Deine/Eure Arbeit!
Hallo Andreas und Team, danke für all die Arbeit. Zum Thema Privilegierung für Mieter, bei uns is der Ablehnungsgrund: "schaut nicht schön aus" und das darf es einfach nicht sein! Hoff da kommt bald was gegen
Justizministerium ist leider FDP, da würde ich nicht viel erwarten. Ist zum Glück nicht das Verkehrsministerium, da hätte ich keine Hoffnung das irgendwas funktioniert.
Hallo Andreas, ich wollte dir hiermit Bescheid geben, dass das Solarpaket I, sprich die neuste Änderung des EEG, nun endlich vom Bundespräsidenten unterzeichnet wurde und somit ab morgen die neuen Regelungen gelten🥳
Moin, ich bin Inhaber einer PV Firma und bin dir mega dankbar für deine ganze Arbeit und Infos!!! Ohne dich hätte ich den einen oder anderen Kunden nicht so gut beraten können und viel mehr Zeit gebraucht mir die Infos selber raus zu suchen aus dem ganzen Wirrwarr! Vielen Dank 🙏🏼
Das große Problem mit der Energiespeicherung in Deutschland ist immer noch, dass das Netzentgelt zweimal gezahlt werden muss. Wir brauchen unbedingt Netmetering für Netzentgelte, damit die Netzkunden, egal ob privat oder industriell, Speicheranlagen bauen und bereitstellen, weil es ökonomischen Sinn macht. Es ist eine absolute Katastrophe, dass wir aktuell unseren günstigen Strom in die Schweiz und nach Österreich verkaufen, wo er dann von Pumpspeicheranlagen zu später Stunde wieder teuer an uns zurückverkauft wird. Der dafür meist notwendige Redispatch multipliziert die Absurdidät dieses Problems sogar noch.
Erst einmal vielen Dank für deinen Einsatz. Bei mir ist es inzwischen so, dass ich total den Überblick verloren habe, was erlaubt und sinnvoll ist und daher Abstand von einem Balkonkraftwerk (auf unseren Schuppen gebaut) genommen habe. Gut das sich etwas bewegt, aber für mich als Einsteiger, der ja auch noch andere wichtige Themen und Hobbies in seinem Leben hat, führt das Thema gerade zu Frust.
Servus Andreas. Erstmal geiler Job den Du da machst. Was ich nirgends nachlesen kann ob z.B. 1600 W Wechselrichter erlaubt sind die ich auf 800 W drosseln kann. Denn ich würde gerne 4 Module montieren und die kann man ja nicht an jeden 800 W Wechselrichter anschließen, da die meisten nur 2 MPP Tracker haben wo jeweils nur ein Modul angeschlossen werden kann.
Habe ich genauso gemacht, allerdings zu dem Zeitpunkt noch mit den 600W . Alles ordentlich angemeldet. Weder Netzbetreiber noch MaStR hatten daran etwas auszusetzen.
Hallo Andreas, habe mir auch 2 neue Leitungen 2,5mm2 zum kasten gelegt mit allen sicherungen die dem heutigen Standard entsprechen und von einem Fachmann einbauen lassen. Habe 2 glas glas module für die akkus und 2 für den 1600ter gedrosselt und angemeldet für den mikro wechselrichter. Das finde ich eigentlich io. Die leistung der Akkus kann ich über eine DTU drosseln und so selbst bestimmen wieviel raus geht und dwr mikro ist ja auch gedrosselt. Na ja mal sehen was die sich da noch einfallen lassen.... Macht weiter so, sind immer tolle Infos.
Ihr seid alle so euphorisch wegen den 800W. Aber dafür maximal 2000W Modulleistung, aber dann doch wieder die Grenze, so eigentlich nur 960W gehen. Die alte Regelung war doch im Realbetrieb besser. Meine Anlage hat knapp 3500Wp, eine 3,5 KW Batterie und einen 600W Wechselrechter. Das geht heute nicht mehr. Ich musste die letzten 2 Tage bei mäßigem Wetter nur 2 KWh zukaufen ;-)
Darf ich dann weiterhin eine 2000Wp Anlage mit 600W Wechselrichter benutzen oder ist alles über 960Wp Anlagen zukünftig "verboten"? Muss ich dann theoretisch meine Anlage verkleinern?
Soweit ich das verstanden habe, tritt das Gesetz erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Was dann hoffentlich diese Woche noch passiert ... Auf jeden Fall ein toller Erfolg. 👍
Weiß jemand warum man schon seit Wochen im marktstamm Register nur noch max. 2000W dc anmelden kann? Müsste da nicht weiterhin mehr wie 2000W dc anmeldbar sein?
Habe letztes Wochenende ein 2. BKW registriert, was im Februar beim VNB noch ordnungsgemäß "beantragt" und nach NAP "genehmigt" wurde. Im MaStR stand da nun was von "Status der Netzbetreiberprüfung: Nicht vorgesehen".
@@Akkudoktor, für die Zukunft, könnte ich mir 2 weitere Verbesserungen vorstellen. 1) Es sollte möglich sein, an jede Phase ein Balkonkraftwerk zu hängen, wenn geeignete Steckdosen mit unterschiedlichen Phasen erreichbar sind. 2) Die neuen Zähler sollten den eingespeisten Strom voll zählen und vom verbrauchten abziehen. Sollte man mehr eingespeist haben, bekommt man dafür kein Geld aber der Vorrat wird weiterhin gegen den abgenommenen gegengerechnet.
Da war ich ja mit meiner Prognose ..."hoffentlich diese Woche noch passiert"... doch sehr optimistisch 😅 fyi Gesetzt wurde wurde HEUTE im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit morgen in Kraft. "www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/151/VO.html" Damit gelten dann offiziell u.a. die neuen vereinfachten Anmelderegeln. (Inklusive mögliche Tolerierung von rückwärtslaufenden Zählern)
GsD noch rechtzeitig fertig geworden und die alte Anlage vorher noch angemeldet gehabt. Waren zwar nur 2 Tage, aber ich bin save. Ich kann jetzt meine Nulleinspeisung weiter realisieren mit >2kWp. In meinen Augen ist das zwar gut für die Vereinfachung, aber war jetzt auch nicht so schwer den VNB und das Marktstammdatenbeschisse zu Informieren.
Moin Andreas, deine Videos sind sehr informativ, herzlichen Dank für deinen Einsatz. Ich habe noch nen alten Ferraris Zähler, der seit 4 Jahren nicht mehr geeicht ist und entsprechend nicht ersetzt wurde. Das Spaßpotenzial ist enorm. Läuft seit 1,5 Jahren mit 800 Watt Solar und 600 Watt Einspeiseleistung des WR. Ich bin gerade dabei ne weitere PV an einen neuen Sunbooster GRID Batteriespeicher (den ich auch für meinen Camper nutze) anzuschließen und partiell nachts einzuspeisen. Mal gucken, wie lange das gut geht. Falls dann doch irgendwann jemand den Zähler tauschen will (angemeldet beim Marktstammdatenregister ist die Anlage natürlich) habe ich die Anlage für eine Nulleinspeisung bereits.
@@andreasbramftl1106genau so ist es bei mir. Schön über eine separat verlegte u extra abgesicherte Leitung (war für Trockner vorgesehen) volle 600W eingespeist und wenn der Zählerstand 20 bis 30 kWh zurück gezählt hat, trotz Verbrauch in meiner Wohnung, Lade ich soviel in mein E-Auddowagen, bis der Zähler wieder auf den zuletzt gemeldeten Wert steht. Also null Energieverbrauch! Zusätzlich habe ich in den 4 Wintermonaten, mit einem Akku, den ich kostenlos in der Firma geladen habe, den Zählerstand auch immer auf den zuletzt gemeldeten Wert gehalten. Somit hatte ich Energiekosten bei -LEU.ÖKO Strom- von nur 132€ (Grundkosten=11€/Monat) im letzten gesamten Jahr. Wichtig... Es gibt Anbieter unter 10€/Monat Grundkosten!
1:1 nannte sich jahrelang Belgisches Model . Eine Top Möglichkeit ohne das am Ende Geld irgendwie hin und her fließen muss. Aber war zu gut für die Bürger.
Am sinnvollsten wäre keine Beschränkung der Generator Leistung wenn die Einspeisung über eine exklusive Leitung an den Zählerkasten erfolgt! Dann nur noch Beschränkung der Wechselrichter Leistung notwendig!
@@BenutzernameXY Die Entlastung ist aber hauptsächlich an der Sicherung. Mit PV und 16A LSS kann man ja dann trotzdem die Leitungen theoretisch mit bis zu 19,4A statt 16A belasten. Also knapp 22% mehr. Abhängig von der Verkabelung natürlich. Beispiele: PV -> Verbraucher PV -> Verbraucher: hier sind jetzt die angesprochenen 19A bis 20A auf der Leitung nach der PV. Der Leitungsschutzschalter weiß aber nur von 16A.
Die Beschränkung gibt es, weil gerade KEINE exklusive Leitung benötigt oder vorhanden ist. Da eine separate Leitung idR nur im Wohneigentum und nur mit Elektriker geht, gibt und gab es in dem Fall gar keine Beschränkung.
Die Sache mit dem re-powering ist ja geil!!! Wie sieht’s denn aus mit den Zählern? Also: die Trennung „gute Vergütung für die bisherige kWhp“ und „dass was drüber liegt“ ist doch nur rein rechnerisch, oder? Das ist genial, weil es bedeutet: Ich habe mein Süd-Dach mit einer alten Anlage belegt und überlege nun zusätzlich aufs Nord-Dach auch noch zu belegen. Wenn ich jetzt stattdessen einfach BEIDE Flächen komplett mit neuen Modulen belege, spare ich mir einen zweiten Kabelweg, einen zweiten Zähler (bisher hätte ich ja getrennt abrechnen müssen) und kann das alles auch viel besser steuern (zb Speicher usw). Das ist ja wirklich schlicht genial!! Andreas, da solltest du wirklich ein paar Videos mit weiteren Details zu machen!
Moin Andreas, vielen Dank für deinen unermüdlichen Einsatz. Du erwähnst die Entwicklung eines EMS. Wann können wir mit Details rechnen. Wir lassen uns gegenwärtig eine PV Anlage samt Speicher bauen und das Laden vom Netz mittels eines Tarifs wie Tibber wären schon sehr interessant gerade für die dunklen Monaten. Vielen Dank!
2:10 gut dargestellt, danke. Musste das auch bereits in unzähligen Kommentaren immer und immer wieder erklären, also den Zusammenhang der PV-Peakleistung mit der Dauer der anliegenden maximalen AC-Leistung.
mein netzbetreiber hat mir schriftlich gesagt ich soll mein balkonkraftwerk schon anklemmen die paar watt interessieren die nicht xDDD zähler wurde 2 monate später getauscht^^
Es war doch vorher auch nicht "nicht easy". Fünf Minuten die PDF vom Netzbetreiber ausfüllen und zehn Minuten durchs MaStR klicken - wer das nicht hinbekommen hat, dem ist auch nicht mehr zu helfen :D
Hallo Andreas, kann ich den mein Balkonkraftwerk mit 1520 Watt Modulleistung von einem Elektrofachbetrieb direkt an den Stromkasten anschließen lassen? Wäre das dann erlaubt? Gruß T. A
Also meiner Meinung nach, müssten bei BAKW's der Zähler grundsätzlich ( von mir aus auch nur bis 600W ) Rückwärts zählen. Dass das nicht gewollt ist, zeigt ja nur die Raffgier der Netzbetreiber und Erzeuger.
Mit einem 600W BKW speist Du so wenig ein, dass es die Netzbetreiber nur am Rande interessiert. Bei mir würde ein BKW nur wenige Stunden im Jahr mehr als die Grundlast einspeisen. Die Raffgier ist, das der Strom meiner 15KWp Anlage mit 7c vergütet ins Kabel geht und 10m weiter dem Nachbarn für 30c verkauft wird. Aktuell bekommt RWE jedes Jahr ein „kostenloses AKW“ von uns Solarfarmern gespendet, was direkt positiv auf die Gewinne und Dividenden wirkt. Investitionen in den Netzausbau? Fehlanzeige! Durch die künstliche Verknappung der Netzkapazität kann man nämlich weiterhin die hohen Preise rechtfertigen. Wird Zeit, dass der Bund neben dem staatlichen Autobahn-Netz ein Stromtrassen-Netz baut, für das RWE, EON und Co dann „Maut“ pro TWh bezahlen. Damit wäre es schneller gebaut und finanziert, als auf die Multis zu warten.
Das Problem an dem rückwärtslaufendem Zähler ist, du speist deinen Stom ins Netz, wenn der fast nichts Wert ist und möchtest dann Strom haben, wenn die Sonne nicht mehr Scheint und er teuer erzeugt werden muss.
Ich plane eine PV-Anlage. Ich würde gerne Dein Optimierungssystem nutzen. Wie ist bei Dir gewährleistet, dass es zu beliebigen Anlagen kompatibel ist? Danke für Deine ganze Mühe und Arbeit. Auf Deinem Kanal fühle ich mich ehrlich und kompetent informiert!
Ich finde der VDE sollte eine Regelung für Balkonkraftwerke machen und einen Passus für Elektrofachkräfte hinzufügen. Die gedachten 960W sind mir definitiv zu wenig und die Einspeisedauer zu begrenzen, finde ich auch nur für Laien sinnvoll.
Der Staat sollte eigene Normen machen (macht er z.B. in der Luftfahrt auch). Es geht doch nicht an, dass sich eine Demokratie von einem Interessenverein auf der Nase herumtanzen lässt.
@@traumflug man müsste jetzt wissen, wie ist das Gesetz genau Formuliert, muss nach VDE ... sein, oder nur angeglichen Du bist nicht verpflichtet grundsätzlich nach VDE zu handeln, wenn was passiert, und nach VDE wäre es verhindert worden, kann es aber Probleme mit der Versicherung kommen
@@DerCamperHB Genau diese Ambiguität macht doch die VDE-Norm zum Quasi-Gesetz und genau deswegen gehört die abgeschafft. Gesetzliche Normen kann man ganz anders formulieren, denn da geht es nicht mehr darum, den Umsatz der Branche zu steigern, sondern um eine ausreichende und wirtschaftliche/preiswerte Ausführung.
@@traumflug ich muss aber zu gute halten, ich finde es sogar gut, das sie die VDE dabei einschalten die Bedingungen auszuhandeln, und nicht wieder ein Gesetz von unwissenden erstellen lassen, um im nachhinein zu sehen, es lässt sich nicht umsetzen. Ich bin aber ganz bei euch, nur weil es schlechte Leitungen gibt, die Leistung so zu kappen bringt es auch nicht, da müssen 2 oder 3 Verschiedene Voraussetzungen Formuliert werden, das auch eine 800W Dauereinspeisung möglich wäre
Hab für mein Balkonpanel jetzt ne Abmahnung erhalten, mit mietrechtlichen Konsequenzen droht die Wohnbau GmbH, und führt fadenscheinige Gründe an wie "Ist sichtbar von den Nachbarn", "Frieden unter Mitbewohnern gefährdet" und "bauliche Veränderungen" würden eh nie erlaubt. Was tun? Auf klein bei hab ich wenig Bock.
Die selbe Frage habe ich auch, wie kann ich als Mieter der Wohnungsbaugesellschaft die auf blöd macht endlich begegnen? Oder muss ich auf das Solarpaket 3+ warten?
Und was soll nach dem angedachten Zeitlimit bei 800w passieren? 0w für x Stunden zum Leitungabkühlen? Oder dann x Stunden auf 600w begrenzt? Und was, wenn ich den WR gleich auf 780w stelle und somit das LIMIT umgehe? Oder greift das Limit schon bei >600w?
Kann und darf man eigentlich an Stelle einer "großen Anlage" mehrere kleine Balkonanlagen betreiben und dies natürlich ganz normal anmelden wie eine große Anlage? (Und dann eben einspeisen) Warum sollte man sowas tun? Die Installation wäre viel einfacher, vieles könnte man selber machen. Bei Defekten fällt dann allenfalls mal ein kleiner Wechselrichter aus, den man dann ja auch wieder selber leicht auswechseln kann.
Ja, du kannst Dir auch eine größere Anlage mit Modulwechselrichtern bauen. Wie Du schon schreibst, brauchst Du einen Fachbetrieb der das für Dich anmeldet.
@@michaelp.4458 Man würde dieses Konstrukt dann ja nicht als "mehrere Balkonanlagen" ansehen, sondern zwei Panels mit einem kleinen Wechselrichter als Teil einer großen Anlage. Der Wechselrichter besteht also aus Untereinheiten, nämlich mehreren Wechselrichtern. Stellen Sie sich diese einzelnen kleinen Wechselrichter einfach in einem einzigen Gehäuse vor mit nur einer Anschlussleitung an das Stromnetz. Dann ist das EIN Wechselrichter. Vielleicht sind große Wechselrichter ja sogar aus solch kleineren Einheiten aufgebaut (und keiner weiß das 🤪)
@@alfonsgeigenberger52 , dann ist es ja wieder eine EEG Anlage und muss von einem zugelassenen Elektriker angemeldet werden. Solche Anlagen gibt es auch, habe selber eine von Enphase, jedes Modul hat einen eigenen kleinen Wechselrichter.
@@michaelp.4458 Damit ist doch meine Frage ja beantwortet. Ist es denn eine Hürde, dieses Konstrukt sich von einem zugelassenen Elektriker anmelden zu lassen?
Das hab ich nicht ganz verstanden. Darf man den Akku jetzt in beide Richtung legal betreiben. Also im schlimmsten Fall" Green Washing" betreiben? Beispiel Sommer am Wochenende, Tibber Strompreis bei -10ct. Ich mach vorher mein riesen Akku leer, lade dann in der Zeit wo man Geld fürs Strom beziehen bekommt den Akku damit voll. Abends mach ich den Akku wieder leer und bekomme dann meine 7-8ct Einspeisevergütung? Heißt ich könnte dann (mal abgesehen von den Verlusten) für jede kWh die ich aus dem Netz bezogen und später wieder eingespeist habe ca. 17ct verdienen? Das wäre ja dann ein netz-dienliches betreiben des Akkus.
Wo kommt die Mär von Tibber mit -10ct denn her? Unter 18ct geht der idR nicht wenn die Börse 0 ct ist. Liegt wohl an den Durchleitungskosten, die allerdings je Region variieren können. Aber vlt. gibts ja Iwo Timber mit unter 0ct. Hab ich noch nicht gesehen, daher gern her damit (mit Region bitte)
@@smarthomecoach Der Strompreis an der Börse kann auch negativ sein. In Europa ist dieser dann bei -50ct gedeckelt. Am 1. Mai war dieser z.B. für 2h bei -10ct. Letztes Jahr gab es an einem Sonntag im Sommer diese -50ct. Heißt man hätte je nach Region und Netzgebühren dann 25-30ct je kWh die man Verbraucht hat bekommen.
Eine der wichtigsten Verbraucherorganisationen mit einem Clickbait Titel zu diskreditieren ist absolut nicht in Ordnung. Die Messungen wurden von der Bundesnetzagentur bestätigt und sind valide. Ein Video das dann einfach als Antwort hat "Nein die haben doch Recht" braucht man nicht so Reiserisch erst eine Institution in Verruf bringen. Das hat "Norio" Niveau (wo die Antwort auf den Titel immer in 100% der Fälle NEIN ist) und ist es einfach nicht würdig für einen Kanal dieser Reichweite.
Ergibt sich nicht schon jetzt eine Lücke in der PV-Peak Leistung? Angenommen wir springen jetzt mal 4 Jahre weiter und so ein Speicher von Ecoflow, Anker oder wie sie alle heißen, haben 3kwh Kapazität und 6 DC Eingänge und 2 DC Ausgänge. Man knallt sich dann 6x450Watt Panels an den Speicher und der Speicher wiederrum speist mit 300Watt an den 800WR aus. Für den Wechselrichter gibt es nur die Batterie, die Panels selbst kennt er gar nicht. Wie soll sowas denn im Marktstammdatenregister gemeldet werden bzw. müsste ich das überhaupt? Schließlich ist KEIN Panel direkt am WR angebunden.
selbst gebastelte Lösungen sind nicht vorgehen. Das Wort heißt "steckerfertige" Solaranlagen. Es muss also einen Anbieter geben der das als Gesamtpaket so herstellt und von einer Prüforganisation abgenommen lassen hat. Unsere Politik nimmt nur noch den dümmsten anzunehmen Anwender an, ganz einfacher Sachverstand ist nicht vorgesehen. Ich hasse es auch.
Gaaanz wichtige Frage: Darf man jetzt einen Balkonkraftwerk nutzen, wenn man schon eine Fotovoltaik aufm Dach hat und alles über einen einzigen Zähler angeschlossen ist? Da könnt ich mir vorstellen, dass man damit keinen Strom mehr umsonst einspeisen muss.
Unsere Anlage habe ich mit Victron Komponenten aufgebaut. Victron ist dabei die Software zu erweitern das dynamische Stromtarife genutzt werden können. Den Akku aus dem Netz laden zu dürfen kommt da gerade recht.
Bin mal gespannt, ob NetzeBW (und andere Netzbetreiber, die den Ferrariszähler belassen habe) den Zähler nun auch innerhalb der vier Monate austauschen wird.
Unser kleiner Netzbetreiber (nur lokal aktiv) war da schon vorauseilend. Die haben vor 3 Jahren begonnen alle Ferraris durch digitale Zähler zu ersetzen. Die letzten waren Mitte 2023 dran.
sobald du dein Recht auf Anmeldung wahrnimmst, dann wird da 2 Wochen später ein externer Installateur bei dir sein der es austauscht. Man sollte schlafende Hunde nicht wecken und trotz Ferraris-Zähler nicht anmelden.
@@blob4159 Das hat doch mit der Frage nichts zu tun. NetzeBW hat bisher den Zähler belassen, bis die Eichfrist abläuft. Das machen auch andere Netzbetreiber so, weil sie das bisher - mangels gesetzlicher Regelung - machen konnten. Nun kommt die neue Übergangsfrist in den Mix.
@@NicMediaDesign genau das ist doch die Frage. Sobald es die Gegenseite etwas kostet, geht es oft sehr schnell. Oder durftest du das Balkonkraftwerk trotz Ferraris Zähler reinstecken? Dann hab ich natürlich nichts gesagt.
@@blob4159 Ich selbst bin nicht bei NetzeBW, aber es ist einer der bekanntesten Verteilnetzbetreiber, der das - auch bestätigt - so geregelt hat. Du durftest da dein angemeldetes Balkonkraftwerk legal am rückwärtsdrehenden Zähler betreiben. Gerne kannst du das auch auf deren Website nachlesen.
In England geht‘s schneller. Da installieren Küchenbauer die Elektrik und Strom zum Haus ist fast immer einphasig. Mehr als einen FI braucht man sowieso nicht… (/Ironie) Regulierung ist immer lästig, bis irgendwann die selbstgebautem Solarakkus das Haus in Brand setzen oder eine Wallbox am verlängerten Herd-Kabel die Drähte glühen lässt. Interessiert die „was soll schon passieren“-Franktion für die Aderendhülsen an den Shellys schon „Bevormundung durch die Behörden“ ist leider wenig! Für den VDE gilt halt - keine toten Kinder durch einen vermeidbaren Brand im Altbau. Deshalb dauert es länger und man entscheidet im Zweifel zugunsten der Sicherheit.
Eine Zeitbegrenzung auf 2h der 800W ist doch weder sinnvoll noch wirklich möglich. Was wäre denn wenn die 800W 2h genutzt wurden. Geht der WR dann auf 700W runter gehen. Oder auf 600W? Oder aus? Was wenn nach zB 2h dann wieder 800W möglich wären, geht es dann wieder? Man kann es auch tot-regulieren für Alle, nur weil es zwei Installationen in D damit ein Problem haben, da bin ich null bei Dir!
Mein Gott, wenn man Dinge nicht versteht: Einfach fragen, vielleicht sogar noch höflich 😤 Die Begrenzung würde in den meisten Fällen niemals eingesetzt. Aber ihr könntet dann 2000W an Pv Modulleistung anschließen. Anders geht's nicht, sonst wird der VDE 960W begrenzen und fertig. Mit fällt schwer zu verstehen, was man daran als Verbraucher nicht gut finden soll🧐
@@Akkudoktor mir unhöflich vorwerfen, was ich mE nicht war und selbst "nicht verstehen" vorwerfen. Kann man machen. Mit dem falschen Fuss aufgestanden? Und ich hatte gefragt auf was dann abgeregelt werden sollte. Was bringen mir 2000 W Module bei 800 Watt Limit wenn ich die 800W dann nicht über eine möglichst lange Zeit anliegen habe weil sie mir nach zB 2h abgeregelt werden (wohin würden sie denn dann abgeregelt ist als Frage ja noch offen)? 2000 W mach ich doch damit ich schon früher und länger die 800 Watt nutzen kann. Oder für schlechtes Wetter. Oder mehrere Himmelsrichtungen etc. Die 960 Watt Grenze hast Du ja in einem Video erklärt dass die den Worst Worst Case auch noch abdecken sollen weil die Leitungen überlastet werden können. Ich halte es halt für ein wenig reales Szenario das der Laie eh kaum kapiert aber sei es drum. Wenn ich das aufbaue, dann eh nur mit einer eigenen Leitung für die 800 Watt. Was würde ich denn dann mit einem WR wollen der mir die 800 Watt nur zB 2h lang gönnt? Und wie gesagt, wohin soll er dann gehen? Auf 600 Watt? Warum genau hätte ich dann die 2000 W? Nur noch für Schlecht Wetter? Für länger mehr Ertrag würde dann ja ausfallen, denn zb die 600 Watt würde ich ja auch mit 2 Modulen (im Sommer und Süden) lange genug hinbekommen. Kann es der Weg sein die 960 W oder 2000 W mit Zeitbegrenzung (was ja heute kein WR anbietet und auch keine VDE (bisher) interessiert.) für alle sein sollen weil es ein paar Installationen gibt die damit ein Problem haben. Dann doch lieber praxisnahe Vorgaben (die ja genauso möglich wären wie wenn jemand definiert 800 W für x Stunden) wie der Stromkreis darf nur mit x W belastet werden oder es muss anstatt 16A mit 13A abgesichert werden. Beides verbindet das Wärmeproblem auch. Ja, man kann weder die 13A noch die x W prüfen seitens VDE, ob auf 800 W für Zeit x gedrosselt war aber auch nicht da es keine Pflicht zur Aufzeichnung gibt. Bliebe also der (sehr seltene) Schadensfall und der potentielle Ärger mit der Versicherung. Dann würde sich ja rausstellen was wo überlastet war. Aber zurück zu meiner eigentlichen Frage: Wenn nach Zeit x die 800 W nicht mehr möglich sein sollen, auf welchen Wert würde es dann gehen? Frage 2: Wie wäre es bei jemandem der eine eigene Leitung nutzt. Oder auf 13A (oder 10A) die Sicherung reduziert? Müsste der dann auch die 800W auf Zeit x in Kauf nehmen?
@@Akkudoktor Das ist schon zu verstehen. Es läuft aber schief. Bereits 2000Wp mit einem Standard Balkonkraftwerk sind doof. Sehr viel Strom wird erst gar nicht erzeugt. 2000Wp an einem DC gekoppelten Speicher sind auch für einen 600VA Wechselrichter für 24/7 Rendite und dynamische Regelung zu wenig. Wenn schon „neue“ Geräte warum nicht eine Option dynamisch geregelt die Einspeisung auf Null und Bezug plus Einspeisung auf ein Maximum zu begrenzen. Muss ja nicht, aber sobald die Bezugs- und Einspeisewerte dem Gerät bekannt werden … endlich eine sinnvolle Verwendung für den SML Zähler mit Schnittstelle. Nur mit einem bundesweiten Tempo Null lässt sich das Unfallrisiko auf Einkaufswagen und Türrempler begrenzen ☹
@@Akkudoktor, was ich in deinen Beiträgen immer vermisse und was nicht erwähnt und ausgeführt wird ist , wie verhält es sich bei einer Leitung mit 2,5mm2 an der nur das BKw angeschlossen ist und mit einem 13A Sicherungsautomaten abgesichert ist . Es geht stets nur um Leitungen mit einem Querschnitt von 1,5mm2 wo noch Verbraucher mit dran hängen , zum erklären was wie passiert ist ja alles gut und schön aber leider nur eine Seite der Medaille . Wenn du sagst im Video es soll zeitlich begrenzt werden die Einspeisung wenn man einen Akku hat mag das bei einer 1,5mm2 Leitung mit noch anderen Verbrauchern die darüber laufen ja stimmen aber nicht bei einer extra Leitung mit 2,5mm2 Querschnitt mit einem 13A Automat wo nichts anderes mit angeschlossen ist !
Hilfrreich wäre eine höhere Moduleistung bei Ost-West-fassaden. Damit kann die Ertragszeit über den Tag deutlich gestreckt werden, und das Totschlagargument der Netzbetreiber, dass mittags zu viel Strom produziert wird, wäre sofort weggeblasen. Morgens Ost, abends West, - wenn am meisten Strom gebraucht wird, wird er auch produziert. wenn man aber nur EINEN Wechselrichter anschließen darf, wir das eine unelegante Lösung mit Parallelschaltung der Module und ewig langen Niedervolt-kabeln rund ums Haus.
Die Regelungen für die Einspeisevergütung sind möglicherweise verfassungswidrig. Im Extremfall kann es der Fall sein, dass eine größere Anlage weniger Geld pro Kwh erhält, als eine kleinere Anlage, wenn diese im selben Jahr errichtet, die kleinere Anlage aber auf Grund der Ausrichtung vergleichbare Erträge produziert. Dies verstößt gegen den Gleichhaltsgrundsatz, da für den gleichen Ertag im Jahr auch die gleichen Grundsätze für die Abrechnung gelten müssen. Die kleinere Anlage erhält 8,2 Cent während die größere nur 7,1 Cent erhält. Obwohl der Stromertrag der selbe sein kann.
Probleme über Probleme. Was soll der Unsinn mit 800W für zwei Stunden einspeisen, was soll dann mit dem Rest passieren. Ist das für wenig Stromverbraucher gedacht? Das sind gerade 1,5kWh. Dann bitte nur für ganz alte Stromverteilung. Die Energiewende lebt doch davon, dass viele Menschen Strom einspeisen und das kaum bezahlt bekommen. Jede Anlage ist doch auch ein Balkonkraftwerk. Und wenn ich drei Balkons habe, dann habe ich drei PV-Anlagen. (3 x 800W) Und wenn ich 10 kWh Speicher habe, dann könnte ich die ganze Nacht 800W einspeisen, oder nicht? Gibt es eine Begrenzung wie viele BKWs an einem Anschluss sein dürfen. Ist doch alles reglementiert in D. Nur noch eine Anmeldung auf die alle zugreifen können. Einfacher Ja, aber der Netzbetreiber schaut sich die genauen Daten im Marktstammregister an. Dennoch wird dadurch die Infrastruktur auf Niederstromseite nicht verbessern. Angeblich fehlen etliche leistungsfähige Transformatoren um den Solarstrom zu verteilen, die Netzbetreiber sind da gefragt und nicht die Begrenzung.😊
Würde in der kommenden VDE-Norm nicht ein Passus Sinn machen, der 2000Wp DC-seitig erlaubt, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind? Meinetwegen bei separater Absicherung der Leitung, welche ausschließlich dem Anschlus eines Balkonkraftwerks dient?
Das führt doch wieder zu der Bürokratie, dass man für die Absicherung einen Nachweis bringen muss. Wie anfangs schon Nachweisen für Einspeisesteckdosen gefordert wurden.
@@weagweagweag Ist das so? Oder darf ein Netzbetreiber in Zukunft dem Netzanschluss eines Balkonkraftwerks als "Steckersolar-Gerät" im vereinfachten Anmeldeverfahren widersprechen, wenn die kommende VDO-Norm nicht eingehalten wird? Wirklich klar ist mir dieser Punkt nicht.
@@luisdamian4562ich bin kein Rchtsverdreher aber: 1. der Gesetzgeber sagt 800VA, 2kWp gehen. Alles weitere betrifft Haftungsfragen. 2. Der VDE entwirft eine Produktnorm, nach der Komplettpakete zertifiziert werden können, sodass die in allen Häusern in DE unbedenklich sind (auch bei ungünstigen und veralteten Installationen) 3. mit einer separat abgesicherten Leitung stellst du die Unbedenklichkeit in deinem Fall her, sofern das Fachkundig erledigt wird -> sollte ohne Probleme gehen
Was, wenn ich 5 kWp Modulleistung an meine dauerbeschattete Nordfassade anbringen will, weil ich vielleicht Modulflächen schön finde? Alle Berechnungen zu Überlast treffen hier doch nicht zu.
Es geht um die Erwärmung der Leitung in der Wand. Die findet nur sehr langsam statt, also kann man eine Zeit lang eine höhere Leistung nutzen. Ist aber Erbsenzählerei. Im Extremfall sind mehr als ~6 kW erlaubt, da sind 0,2 kW mehr oder weniger Kleinkram.
können wir mal aufhören Normen mit Vollkasko-Mentalität und für den allerletzen Altbau mit Klingeldraht zu erstellen? Das gilt auch für die ganzen Bauvorschriften wo Beton doppelt soch dick und doppelt so viel Stahl braucht wie in anderen EU Ländern. Was wäre denn so schlimm daran wenn ich versichere das an der 16A Sicherung nur das Balkonkraftwerk hängt und ich dann 3.000 Watt selber kostengünstig anschließend dürfte? Darf man in Irland sogar machen. Sogar 16A pro Phase.
Würde mich auch interessieren. Schon ab dem Balkan ist erdbebensicheres Bauen vorgeschrieben, da hat jedes offiziell gebaute Einfamilienhaus ein Skelett aus Beton in den Außenwänden. Selbst bei einer Garage muss nach 4m Wandlänge eine Betonstütze rein, die die Verkehrslast der Decke bei einem Erdbeben abfängt. Wer sich an das Erdbeben in der Türkei erinnert - da wurde/wird gegen die Baufirmen gerichtlich vorgegangen, weil sie die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten haben. Mag also sein, dass in der Praxis Gesetze bewusst umgangen werden, was aber nicht bedeutet, dass die Gesetze dünnere Querschnitte und weniger Baustahl vorsehen als in Deutschland - eher im Gegenteil.
@@FredFiedlerWenn der Mantel bei Hitze von der Leitung krümmelt, dann ist es egal wie dick der Beton ist. Und 3680 W (16A/230V) auf einer 20m NYM mit 1,5mm2 ist schon ein Verstoß gegen die Norm, in Altbauten aber nicht unüblich. Hast Du jetzt noch 3000W am anderen Ende der Leitung - ohne LS/Sicherung - dann kann es in der Mitte zur Hitze-Katastrophe kommen. Auch wenn es hier viele nicht glauben wollen. Der VDE ist nicht komplett unfähig. Die verstehen das Problem sogar im Detail und müssen verhindern, dass es keine Opfer bei einem Dachstuhlbrand gibt, weil jemand 16 A von links aus dem Netz holt und 12A von rechts einspeist, während jemand in der Mitte eine Friteuse und einen Aufblas-Whirlpool anschliesst.
Meine Vermietung verlangt als Bedingung für das Balkonkraftwerk die Überprüfung der Hausverkabelung, die Installation und die jährliche Überprüfung durch einen Elektriker. Da wäre natürlich jegliche Ersparnis futsch. Dürfen sie das? Meine Argumente: - Es ist ein Neubau. Wenn die Hausinstallation nicht für 16A geeignet wäre, bestünde auch jetzt schon Gefahr une Handlungsbedarf. Gehen sie davon aus, dass hier etwas nicht in Ordnung ist? - Der Wechselrichter ist ein steckerfertiges Gerät. Ich muss ja aich nicht meinen Wasserkocher jährlich überprüfen lassen. Ist diese Forderung überhaupt zulässig?
Könntest du zu dem EMS, dass du aktuell entwickelst, ein eigenes Video machen? Mich würde interessieren, wie da der aktuelle Stand ist, was es am Ende können soll, warum du es entwickelst. Welche Geräte werden unterstützt werden oder geht es eher darum Signale zu generieren und man selbst baut sich noch eine Steuerung, um diese umzusetzen. Welche Vorteile siehst du gegenüber anderen Systemen wie OpenEMS.
Das Thema interessiert mich auch. Gerne jetzt auch mal mit einer Rechnung, ob sich ein Akku bei variablem Strompreis auch ohne PV refinanzieren kann. Das kann dann wirklich jeder ohne Probleme mit dem Vermieter/ der Eigentümergemeinschaft realisieren.
Vorsicht, das Gesetz (Solarpaket 1) dürfte doch erst gelten, wenn der Bundenpräsident Unterschrieben hat, oder? Laut Bundesgesetzblatt ist das noch nicht passiert.
Und dann kann die Gültigkeit des Gesetzes auf einen Zeitpunkt in der Zukunft definiert sein. Im Idealfall zeitnah. 15.05.2024 oder 31.05.2024. Im Schlechtfall steht dann da: gilt ab 01.12.2024 oder gar noch später...
Sooooo neidisch, bin in die USA ausgewandert und hier drueben kann man von sowas wie balkon kraftwerken nur trauemen. Verfolge es aber alles mit freude wie es voran geht fuer euch
@@LA-fb9bf alles fest in stromerzeuger hand. Die geben ihr monopol nocht auf trotz der gesetzes versuche, dazu kommt das wir nur 120 volt mit 16 ampere sicherungen haben und dadurch 600 oder gar 800 watt schon zuviel extra amps waeren um die leitungen nicht zu uberfordern. Daneben kommt noch das die kwh 13 cent kostet
@@abraxastulammo9940 Das ist seit Dezember 2020 so... wenn man die Wallbox wirklich will, dann hätte man sich spätestens in 2021 noch einmal drum gekümmert und schon seit 3 Jahren eine Wallbox.
Ich finde es ein Unding, dass eine Eigentümerversammlung eine Wallbox verhindern kann. Hier müsste aber das Verkehrsministerium ran und wer hat kein Interesse, dass ich hier was ändert? Na klar die FDP…
Verbieten kann man eine Wallbox nicht aber man kann darauf bestehen daß die Installation so gemacht wird daß jeder Mieter/Eigentümer auch eine installieren kann. Für alle gilt eben das gleiche Recht und das kann gewaltig ins Geld gehen. Habe eine Wohnung in einem Komplex mit 80 Wohnungen und Stellplätzen und da belaufen sich die Kosten (ohne eine einzige Wallbox!) auf ~80k€. Wird jetzt auf unsere Kosten eingebaut sodaß die Mieter nur noch den Zähler, das Kabel zum Stellplatz und die Wallbox zahlen müssen. Gibt eben irgend wann mal eine Mieterhöhung um 2-3€/Monat.
2KW Module und 800W Leistung. Wird schon nichts passieren. Meine Anlage läuft beinahe mit Nulleinspeisung und 5KW Speicher mit 1,1 KW Modulen. Da brauch ich keine anderen komischen 2 Stunden Regeln, ao ein Quatsch.
Jaja Mein kollege ist auch total stolz auf seinen alten Zähler, der sich seit einem jahr teilweise rückwärts dreht oder liebevoll "Cloudspeicher" genannt^^
Wo gibts denn da was zum Feiern?, bei einem immer noch so extremen Bürokratie Wahnsinn, mit einem weiteren 170+ Seiten und kaum leserlichen Gesetz. Das klein, klein des Paragraphendschungels setzt sich doch auch bei diesem Paket weiter fort. Trotzdem sind Deine Bemuehungen, lieber Andreas Schmitz, vorbildlich.
Für mich in 2 Punkten: - Mieterpriviligierung - 2.000Wp statt 800Wp Modulleistung Klar ist das längst nicht die offene Freiheit, die sich viele wünschen, aber es ist deutlich besser als zuvor.
@@gehteuchnixan8256 Die Modulleistung war vorher gar nicht begrenzt. Es war komplett legal fünf und mehr kWp für ein 600W Balkonkraftwerk anzumelden. Ich verstehe nicht, warum ein Rückschritt immer wieder als Fortschritt verkauft wird.
Das größte Problem in Deutschland ist der Bestandsschutz aka "nicht vorhandene Änderungspflicht"..... und die dazu gehörigen nicht vorhandenen Ausnahmen. Was wäre wenn, wird ja gar nicht in Betracht gezogen. Auch wenn es wahrscheinlich 100erte Konstellationen gibt, ist es sinnfrei die schlimmste Kombination als Ausgangspunkt zu nehmen. Ist praktisch das gleiche wie Merrit Order, egal wieviel Ökostrom produziert wird, ein Gaskraftwerk bestimmt am Ende den Preis 🤢
Was ist mit dem Thema Wieland Steckdose? Damit damit steht und fällt das Balkonkraftwerk. Denn wenn ich erst eine Dose installieren lassen muss - ich könnte es ausbildungstechnisch selbst, darf es aber sicherlich nicht - dann ist das Thema für die Meisten tod. Der Vermieter hätte sicherlich etwas dagegen, wenn "jemand" an der elektrischen Anlage "herumfummelt". Obwohl Schalter in der Wohnung habe ich auch schon gegen Dimmer getauscht und niemanden interessiert das. Aber ich müsste um auch juristisch sicher zu sein, eine Fachfirma beauftragen und darf ich das, ohne dass der Vermieter zustimmt? Und wenn es nicht zustimmt? Oder ich schneide den Wielandstecker ab und mache einen Schuko dran. Wahrscheinlich auch nicht so ganz legal. 😢
Dem Vermieter gehört die E-Installation und er muss natürlich informiert sein und zustimmen. Mit dem selbst eingebauten Dimmer ist es leider wie bei Allem: So lange Nichts passiert ist Alles gut. Statt dem Wielandstecker könnte man auch prüfen, ob es am Installationsort eine Abzweigdose gibt, in der die Leitungen direkt angeklemmt werden können. Oder eine Steckdose durch einen Wandauslass ersetzen. Natürlich auch in Absprache mit dem Vermieter.
Im Zweifelsfall... sieht keiner, weiß keiner, klagt keiner. Natürlich könntest du dir im Zweifelsfall auch eine Form von Adapter zulegen oder selbst basteln. Verteilerdose mit Wieland Eingang, Schukostecker Ausgang, Pflicht erfüllt, auch wenn es technisch nutzlos ist.
Das hat mit dem Solarpaket nichts zu tun. Der VDE hat gerade die Neufassung der entsprechenden Norm zum Kommentieren geöffnet. Da geht schuko dann, dauert aber noch ein paar Monate. Bis dahin: Festanschluss möglich?
Wenn ein BKW sowieso nur 960 Wp haben darf, wofür ist die zeitliche Begrenzung für die Einspeisung, wenn ein Akku angeschlossen ist??? Wenn ich nur max 960Wp Solarpanele habe, spielt es überhaupt keine Rolle, ob ich ein Akku habe oder nicht, da ich mit einem Akku keine Wh mehr einspeisen kann, da ich am Anfang schon mit 960Wp begrenzt bin!!! Was für ein Unsinn? Dazu es gibt keine günstige 480W Solarpanele, womit ich mit 2 Stück 960Wp installieren kann. Rechnerisch lieber ein Schritt zurück, also 600W Einspeisung und 2000Wp statt blöde 800W und 960Wp. Es ist keine Verbesserung sondern eine Verschlechterung, also keine gute Nachrichten.
--- vielen lieben dank andreas. sehr sehr informativ. damit sind eigendlich alle meine fragen beantwortet. ich kann leider erst weiter machen mit meiner anlage wenn die previligierung für mieter durch ist. zur zeit kann ich meine 2000w anlage nur als aufständerung auf dem balkon nutzen. wodurch ich durch verschattungen leider 3/4 verlust habe. maximal 1/4 leistung kommt an. meist aber noch weniger.
So und ich habe Ost West Balkone. Also liegt doch nah das man 2x 800W an je einem Wechselrichter betreiben will. An sich ist das ja kein Problem da sie nie gleichzeitig liefern. Aber wie meldet man sowas an??
Es haben vor allem schon so viele Leute 4 Module auf irgendwelchen Carports installiert, wäre doch eine Farce wenn die wieder abgebaut werden müssten 😂
Hallo Andreas, vielen Dank für deinen/euren Einsatz!!!
Sehe ich das richtig, das ich mir um die VDE Vorschrift keine Sorgen machen muss wenn ich eine eigene Leitung fürs Balkonkraftwerk gelegt habe?
Dann sowieso nicht, letztlich geht's immer darum: Wenn etwas passiert, kommt (vielleicht) ein Sachverständiger (Versicherung/Strafsache) und der hält sich an die VDE Normen..
Sobald du eine eigene Leitung hast oder die Sicherung reduziert hast, sollte das ja ok sein. Kontrollieren wird das vorher niemand. Theoretisch müssen solche Arbeiten aber vom Elektriker ausgeführt werden, inwiefern das geprüft wird: Weiß ich nicht.
Ich pinn den Beitrag Mal an, die Frage kommt häufig.
Wenn Du selber Leitungen installieren zu müssen glaubst, hast Du das ganze Konzept der Sicherheit nicht kapiert. Ich könnte auch die Bremsen selber machen am Auto, aber ich zahle 1000 Euro beim Vertragshändler. Einstellungssache.
@@hammondclarkson9201 Das ist mit Verlaub einer der dümmsten Kommentare die ich rund um das Thema PV bis jetzt gelesen habe.
@@hammondclarkson9201 Es geht nicht zwangsweise darum, neue Leitungen zu installieren. Auch bei mir gibt es zahlreiche Leitungen, die praktisch nicht wirklich genutzt werden. Die kann man dann "opfern", indem man 2-3 ungenutzte Steckdosen abklemmt und feddich. Und auch eine neue Leitung zu ziehen, ist je nach Standort auch kein großes Drama.
@@hasserecht3678Warum? Nach NAV Paragraph 13 darf das nur ein beim Netzbetreiber eingetragener Installateur. Der Hinweis ist also durchaus verechtfertigt.
💐 Danke, Danke, Danke auch an alle, die daran mitgewirkt haben❣️💝
Warum, dafür dass jetzt ne Begrenzung der Modulleistung kommt, die es vorher nicht gab?
Scheiß Lauch. 😂 Geil wie du mit sowas umgehst. Musste herzlich lachen.
Hehehe, "Scheiß Lauch" geht ja noch. Mein Balkonnachbar (93 J. alt) hat bei der Installation meines BKW´s folgendes zu mir gesagt: "Sollen wir jetzt alle abfackeln, du alte Öko-Sau". Ich frage mich immer noch, wie wir es eigentlich aus der Höhle geschafft haben.
Hallo Andreas, einfach klasse, was Du hier immer wieder ablieferst.
Ich bin ja schon knapp über 60 und interessiere mich schon über 40 Jahre für die nachhaltigen Energiethemen und versuche in meinem möglichen Rahmen etwas umzusetzen. Aber wie du das hier immer wieder für die breite Bevölkerung auf den Punkt bringst, meine allerhöchste Anerkennung!
Wir brauchen Dich und Dein Team.
DANKE für Deine wertvolle Arbeit für die Energiewende
Rudi
Danke für all die Arbeit und den Einsatz, ihr Idealisten ! Wo wären wir,ohne euch ? Und lasst euch von den Anfeindungen der Doofen nicht drausbringen. Besten Dank nochmal, Gerald
Gut der Kommentar am Anfang war vielleicht unverschämt, aber er hatte recht mit dem was er sagt. Solaranlagen entlasten den Stromkreis und belasten ihn nicht. Zumindest eine auf dem Balkon
Echt toll, wie du für das Thema brennst! Wir sollten viel mehr Menschen mit deinem Enthusiasmus haben. Bitte mach weiter so!
Vielen Dank für Deine/Eure Arbeit!
Die Bots wieder schneller als alle anderen hier.. Danke Andreas für deine Mühe!!
Tolle Errungenschaften! Danke für das Engagement!
Hallo Andreas und Team, danke für all die Arbeit. Zum Thema Privilegierung für Mieter, bei uns is der Ablehnungsgrund: "schaut nicht schön aus" und das darf es einfach nicht sein! Hoff da kommt bald was gegen
Justizministerium ist leider FDP, da würde ich nicht viel erwarten. Ist zum Glück nicht das Verkehrsministerium, da hätte ich keine Hoffnung das irgendwas funktioniert.
Hallo Andreas,
ich wollte dir hiermit Bescheid geben, dass das Solarpaket I, sprich die neuste Änderung des EEG, nun endlich vom Bundespräsidenten unterzeichnet wurde und somit ab morgen die neuen Regelungen gelten🥳
Danke für deine Mühe und dein Engagement 😀👋
Moin, ich bin Inhaber einer PV Firma und bin dir mega dankbar für deine ganze Arbeit und Infos!!! Ohne dich hätte ich den einen oder anderen Kunden nicht so gut beraten können und viel mehr Zeit gebraucht mir die Infos selber raus zu suchen aus dem ganzen Wirrwarr!
Vielen Dank 🙏🏼
Das große Problem mit der Energiespeicherung in Deutschland ist immer noch, dass das Netzentgelt zweimal gezahlt werden muss. Wir brauchen unbedingt Netmetering für Netzentgelte, damit die Netzkunden, egal ob privat oder industriell, Speicheranlagen bauen und bereitstellen, weil es ökonomischen Sinn macht.
Es ist eine absolute Katastrophe, dass wir aktuell unseren günstigen Strom in die Schweiz und nach Österreich verkaufen, wo er dann von Pumpspeicheranlagen zu später Stunde wieder teuer an uns zurückverkauft wird. Der dafür meist notwendige Redispatch multipliziert die Absurdidät dieses Problems sogar noch.
Netzentgeld = Netzentgelt!
Erst einmal vielen Dank für deinen Einsatz. Bei mir ist es inzwischen so, dass ich total den Überblick verloren habe, was erlaubt und sinnvoll ist und daher Abstand von einem Balkonkraftwerk (auf unseren Schuppen gebaut) genommen habe. Gut das sich etwas bewegt, aber für mich als Einsteiger, der ja auch noch andere wichtige Themen und Hobbies in seinem Leben hat, führt das Thema gerade zu Frust.
Servus Andreas. Erstmal geiler Job den Du da machst. Was ich nirgends nachlesen kann ob z.B. 1600 W Wechselrichter erlaubt sind die ich auf 800 W drosseln kann. Denn ich würde gerne 4 Module montieren und die kann man ja nicht an jeden 800 W Wechselrichter anschließen, da die meisten nur 2 MPP Tracker haben wo jeweils nur ein Modul angeschlossen werden kann.
Habe ich genauso gemacht, allerdings zu dem Zeitpunkt noch mit den 600W . Alles ordentlich angemeldet. Weder Netzbetreiber noch MaStR hatten daran etwas auszusetzen.
Besten Dank!
Verständlich die relevanten Punkte erklärt, spitze 👍🏼
Ich betreibe 800w WR plus 2000w PV und 6kW Akku plus Hichi und bestens zufrieden. Danke Andreas für die Arbeit
Aber ist das denn jetzt "legal"?
Soweit ich verstanden habe nein. 800w Wechselrichter + 960w Module max
Hallo Andreas, habe mir auch 2 neue Leitungen 2,5mm2 zum kasten gelegt mit allen sicherungen die dem heutigen Standard entsprechen und von einem Fachmann einbauen lassen. Habe 2 glas glas module für die akkus und 2 für den 1600ter gedrosselt und angemeldet für den mikro wechselrichter. Das finde ich eigentlich io. Die leistung der Akkus kann ich über eine DTU drosseln und so selbst bestimmen wieviel raus geht und dwr mikro ist ja auch gedrosselt. Na ja mal sehen was die sich da noch einfallen lassen.... Macht weiter so, sind immer tolle Infos.
Kinder bringt schnell einen Sonnenschirm für die PV Module,die zwei Stunden sind um.😂😂😂😂😂
Bei allem gebashe gegen die Ampel, das wäre mit der CDU in der Regierung nicht möglich gewesen.
Und die AfD war auch dagegen.
Völlig Richtig
Wtf 😅 da hätten wir vermutlich auch nicht solche Stromkreise….aber wer kann schon in die Glaskugel schauen 🎉
Sehr geiles Video! Bitte mehr davon!😊
Ihr seid alle so euphorisch wegen den 800W. Aber dafür maximal 2000W Modulleistung, aber dann doch wieder die Grenze, so eigentlich nur 960W gehen. Die alte Regelung war doch im Realbetrieb besser. Meine Anlage hat knapp 3500Wp, eine 3,5 KW Batterie und einen 600W Wechselrechter. Das geht heute nicht mehr. Ich musste die letzten 2 Tage bei mäßigem Wetter nur 2 KWh zukaufen ;-)
Darf ich dann weiterhin eine 2000Wp Anlage mit 600W Wechselrichter benutzen oder ist alles über 960Wp Anlagen zukünftig "verboten"? Muss ich dann theoretisch meine Anlage verkleinern?
Danke für deinen Einsatz ! Top !
Soweit ich das verstanden habe, tritt das Gesetz erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Was dann hoffentlich diese Woche noch passiert ...
Auf jeden Fall ein toller Erfolg. 👍
Ja das stimmt, aber da kann nichts mehr passieren.
Weiß jemand warum man schon seit Wochen im marktstamm Register nur noch max. 2000W dc anmelden kann? Müsste da nicht weiterhin mehr wie 2000W dc anmeldbar sein?
Habe letztes Wochenende ein 2. BKW registriert, was im Februar beim VNB noch ordnungsgemäß "beantragt" und nach NAP "genehmigt" wurde.
Im MaStR stand da nun was von "Status der Netzbetreiberprüfung: Nicht vorgesehen".
@@Akkudoktor, für die Zukunft, könnte ich mir 2 weitere Verbesserungen vorstellen.
1) Es sollte möglich sein, an jede Phase ein Balkonkraftwerk zu hängen, wenn geeignete Steckdosen mit unterschiedlichen Phasen erreichbar sind.
2) Die neuen Zähler sollten den eingespeisten Strom voll zählen und vom verbrauchten abziehen. Sollte man mehr eingespeist haben, bekommt man dafür kein Geld aber der Vorrat wird weiterhin gegen den abgenommenen gegengerechnet.
Da war ich ja mit meiner Prognose ..."hoffentlich diese Woche noch passiert"... doch sehr optimistisch 😅
fyi
Gesetzt wurde wurde HEUTE im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit morgen in Kraft.
"www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/151/VO.html"
Damit gelten dann offiziell u.a. die neuen vereinfachten Anmelderegeln.
(Inklusive mögliche Tolerierung von rückwärtslaufenden Zählern)
Über den Ferrariszählerkommentar musst ich erstma 5 Minuten wiehern=) Gradios!
Schon heftig an was ihr euch alles in der BRD halten müsst. Super Video und ich hoffe ihr erlangt mehr Freiheit. Liebe Grüße aus Alabama.
wir Deutschen wollen das so. Hat ein bisschen was von Masochismus.🤔
GsD noch rechtzeitig fertig geworden und die alte Anlage vorher noch angemeldet gehabt. Waren zwar nur 2 Tage, aber ich bin save. Ich kann jetzt meine Nulleinspeisung weiter realisieren mit >2kWp. In meinen Augen ist das zwar gut für die Vereinfachung, aber war jetzt auch nicht so schwer den VNB und das Marktstammdatenbeschisse zu Informieren.
Schmitz for Präsident. Das würde uns vor ran bringen
Gemessen an den anderen Kandidat*innen, ja. Aber wirklich besser als Habeck?
Wird nicht viel nützen. Der Flaschenhals sitzt auf den übrigen Plätzen.
Och nö. Mir geht das hier schon mehr als genug auf die Nerven :D
Moin Andreas, deine Videos sind sehr informativ, herzlichen Dank für deinen Einsatz. Ich habe noch nen alten Ferraris Zähler, der seit 4 Jahren nicht mehr geeicht ist und entsprechend nicht ersetzt wurde. Das Spaßpotenzial ist enorm. Läuft seit 1,5 Jahren mit 800 Watt Solar und 600 Watt Einspeiseleistung des WR. Ich bin gerade dabei ne weitere PV an einen neuen Sunbooster GRID Batteriespeicher (den ich auch für meinen Camper nutze) anzuschließen und partiell nachts einzuspeisen. Mal gucken, wie lange das gut geht. Falls dann doch irgendwann jemand den Zähler tauschen will (angemeldet beim Marktstammdatenregister ist die Anlage natürlich) habe ich die Anlage für eine Nulleinspeisung bereits.
Wenn der Zähler rückwärts läuft, ist das der einzige Moment wo du richtig entlohnt wirst !!!
Das ist Steuerbetrug!
@@andreasbramftl1106genau so ist es bei mir. Schön über eine separat verlegte u extra abgesicherte Leitung (war für Trockner vorgesehen) volle 600W eingespeist und wenn der Zählerstand 20 bis 30 kWh zurück gezählt hat, trotz Verbrauch in meiner Wohnung, Lade ich soviel in mein E-Auddowagen, bis der Zähler wieder auf den zuletzt gemeldeten Wert steht.
Also null Energieverbrauch!
Zusätzlich habe ich in den 4 Wintermonaten, mit einem Akku, den ich kostenlos in der Firma geladen habe, den Zählerstand auch immer auf den zuletzt gemeldeten Wert gehalten.
Somit hatte ich Energiekosten bei -LEU.ÖKO Strom- von nur 132€ (Grundkosten=11€/Monat) im letzten gesamten Jahr.
Wichtig... Es gibt Anbieter unter 10€/Monat Grundkosten!
Problem ist nur wenn ich am Jahresende 1500 kWh weniger habe ist der Netzanbieter schnell da oder
Bei mir hat das von der Meldung an 14 Tage gedauert. Da war der Zähler gewechselt.
1:1 nannte sich jahrelang Belgisches Model . Eine Top Möglichkeit ohne das am Ende Geld irgendwie hin und her fließen muss. Aber war zu gut für die Bürger.
Danke!
Am sinnvollsten wäre keine Beschränkung der Generator Leistung wenn die Einspeisung über eine exklusive Leitung an den Zählerkasten erfolgt! Dann nur noch Beschränkung der Wechselrichter Leistung notwendig!
Ein Solarkraftwerk entlastet und belastet nicht. Der Kommentar am Anfang hatte schon recht, nur nicht die Beleidigung. Grüße vom Elektroniker
Wildwuchs will keiner!
@@BenutzernameXY Die Entlastung ist aber hauptsächlich an der Sicherung. Mit PV und 16A LSS kann man ja dann trotzdem die Leitungen theoretisch mit bis zu 19,4A statt 16A belasten. Also knapp 22% mehr. Abhängig von der Verkabelung natürlich.
Beispiele:
PV -> Verbraucher PV -> Verbraucher: hier sind jetzt die angesprochenen 19A bis 20A auf der Leitung nach der PV. Der Leitungsschutzschalter weiß aber nur von 16A.
Die Beschränkung gibt es, weil gerade KEINE exklusive Leitung benötigt oder vorhanden ist. Da eine separate Leitung idR nur im Wohneigentum und nur mit Elektriker geht, gibt und gab es in dem Fall gar keine Beschränkung.
Einfach machen und über den Deutschen Zaun springen 😉
Die Sache mit dem re-powering ist ja geil!!!
Wie sieht’s denn aus mit den Zählern? Also: die Trennung „gute Vergütung für die bisherige kWhp“ und „dass was drüber liegt“ ist doch nur rein rechnerisch, oder?
Das ist genial, weil es bedeutet:
Ich habe mein Süd-Dach mit einer alten Anlage belegt und überlege nun zusätzlich aufs Nord-Dach auch noch zu belegen. Wenn ich jetzt stattdessen einfach BEIDE Flächen komplett mit neuen Modulen belege, spare ich mir einen zweiten Kabelweg, einen zweiten Zähler (bisher hätte ich ja getrennt abrechnen müssen) und kann das alles auch viel besser steuern (zb Speicher usw).
Das ist ja wirklich schlicht genial!!
Andreas, da solltest du wirklich ein paar Videos mit weiteren Details zu machen!
Große Klasse 👍🏻 danke Andreas und danke an das Team für den Einsatz . Grüße Mario
Moin Andreas, vielen Dank für deinen unermüdlichen Einsatz. Du erwähnst die Entwicklung eines EMS. Wann können wir mit Details rechnen. Wir lassen uns gegenwärtig eine PV Anlage samt Speicher bauen und das Laden vom Netz mittels eines Tarifs wie Tibber wären schon sehr interessant gerade für die dunklen Monaten. Vielen Dank!
Du machst einen klasse Job und inspirierst hoffentlich viele zur persönlichen Energiewende. Weiter so und DANKE!
2:10 gut dargestellt, danke. Musste das auch bereits in unzähligen Kommentaren immer und immer wieder erklären, also den Zusammenhang der PV-Peakleistung mit der Dauer der anliegenden maximalen AC-Leistung.
Wann ist das Solarpaket offiziell in Kraft? Dieses muss noch veröffentlicht werden?
Das ist zum Großteil dir zu verdanken. Ein dank der Menschen an dich, für deine Arbeit.
Vielen Dank für das informative Video.
mein netzbetreiber hat mir schriftlich gesagt ich soll mein balkonkraftwerk schon anklemmen die paar watt interessieren die nicht xDDD zähler wurde 2 monate später getauscht^^
dein bloße Erscheinung erklärt einiges, quasi alles... Schmitz, das war mal ein Name!!
Einfach machen! Es ist so easy geworden.
Es war doch vorher auch nicht "nicht easy". Fünf Minuten die PDF vom Netzbetreiber ausfüllen und zehn Minuten durchs MaStR klicken - wer das nicht hinbekommen hat, dem ist auch nicht mehr zu helfen :D
Hallo Andreas, kann ich den mein Balkonkraftwerk mit 1520 Watt Modulleistung von einem Elektrofachbetrieb direkt an den Stromkasten anschließen lassen? Wäre das dann erlaubt? Gruß T. A
Super Andreas wie du den unqualifizierten und respektlosen Kommentar zitierst, drüber stehst und noch lachen kannst! 👍
bald die 350K Abo, echt wohlverdient, top😊
Also meiner Meinung nach, müssten bei BAKW's der Zähler grundsätzlich ( von mir aus auch nur bis 600W ) Rückwärts zählen. Dass das nicht gewollt ist, zeigt ja nur die Raffgier der Netzbetreiber und Erzeuger.
Ne, die Einspeisung geht mit einer Reduktion der Übertragungsverluste einher und damit dann für die Allgemeinheit.
Mit einem 600W BKW speist Du so wenig ein, dass es die Netzbetreiber nur am Rande interessiert. Bei mir würde ein BKW nur wenige Stunden im Jahr mehr als die Grundlast einspeisen.
Die Raffgier ist, das der Strom meiner 15KWp Anlage mit 7c vergütet ins Kabel geht und 10m weiter dem Nachbarn für 30c verkauft wird.
Aktuell bekommt RWE jedes Jahr ein „kostenloses AKW“ von uns Solarfarmern gespendet, was direkt positiv auf die Gewinne und Dividenden wirkt.
Investitionen in den Netzausbau? Fehlanzeige! Durch die künstliche Verknappung der Netzkapazität kann man nämlich weiterhin die hohen Preise rechtfertigen.
Wird Zeit, dass der Bund neben dem staatlichen Autobahn-Netz ein Stromtrassen-Netz baut, für das RWE, EON und Co dann „Maut“ pro TWh bezahlen. Damit wäre es schneller gebaut und finanziert, als auf die Multis zu warten.
Das Problem an dem rückwärtslaufendem Zähler ist, du speist deinen Stom ins Netz, wenn der fast nichts Wert ist und möchtest dann Strom haben, wenn die Sonne nicht mehr Scheint und er teuer erzeugt werden muss.
Ich plane eine PV-Anlage. Ich würde gerne Dein Optimierungssystem nutzen.
Wie ist bei Dir gewährleistet, dass es zu beliebigen Anlagen kompatibel ist?
Danke für Deine ganze Mühe und Arbeit. Auf Deinem Kanal fühle ich mich ehrlich und kompetent informiert!
Andreas, ich habe Hochachtung vor Deinem Engagement und bin Dir sehr dankbar für die tolle Aufarbeitung. Spitze! 👍🏻
Top video
Danke!🤘
Einfach nur assozial, wie sich manche in den Kommentaren verhalten , danke für deine Mühe und Arbeit. 😊
Ich finde der VDE sollte eine Regelung für Balkonkraftwerke machen und einen Passus für Elektrofachkräfte hinzufügen. Die gedachten 960W sind mir definitiv zu wenig und die Einspeisedauer zu begrenzen, finde ich auch nur für Laien sinnvoll.
Aber genau dafür muß der VDE die Regeln machen. Ist leider so.
Der Staat sollte eigene Normen machen (macht er z.B. in der Luftfahrt auch). Es geht doch nicht an, dass sich eine Demokratie von einem Interessenverein auf der Nase herumtanzen lässt.
@@traumflug man müsste jetzt wissen, wie ist das Gesetz genau Formuliert, muss nach VDE ... sein, oder nur angeglichen
Du bist nicht verpflichtet grundsätzlich nach VDE zu handeln, wenn was passiert, und nach VDE wäre es verhindert worden, kann es aber Probleme mit der Versicherung kommen
@@DerCamperHB Genau diese Ambiguität macht doch die VDE-Norm zum Quasi-Gesetz und genau deswegen gehört die abgeschafft. Gesetzliche Normen kann man ganz anders formulieren, denn da geht es nicht mehr darum, den Umsatz der Branche zu steigern, sondern um eine ausreichende und wirtschaftliche/preiswerte Ausführung.
@@traumflug ich muss aber zu gute halten, ich finde es sogar gut, das sie die VDE dabei einschalten die Bedingungen auszuhandeln, und nicht wieder ein Gesetz von unwissenden erstellen lassen, um im nachhinein zu sehen, es lässt sich nicht umsetzen.
Ich bin aber ganz bei euch, nur weil es schlechte Leitungen gibt, die Leistung so zu kappen bringt es auch nicht, da müssen 2 oder 3 Verschiedene Voraussetzungen Formuliert werden, das auch eine 800W Dauereinspeisung möglich wäre
Hab für mein Balkonpanel jetzt ne Abmahnung erhalten, mit mietrechtlichen Konsequenzen droht die Wohnbau GmbH, und führt fadenscheinige Gründe an wie "Ist sichtbar von den Nachbarn", "Frieden unter Mitbewohnern gefährdet" und "bauliche Veränderungen" würden eh nie erlaubt. Was tun? Auf klein bei hab ich wenig Bock.
Die selbe Frage habe ich auch, wie kann ich als Mieter der Wohnungsbaugesellschaft die auf blöd macht endlich begegnen? Oder muss ich auf das Solarpaket 3+ warten?
Und was soll nach dem angedachten Zeitlimit bei 800w passieren?
0w für x Stunden zum Leitungabkühlen? Oder dann x Stunden auf 600w begrenzt?
Und was, wenn ich den WR gleich auf 780w stelle und somit das LIMIT umgehe?
Oder greift das Limit schon bei >600w?
Mensch, stelle doch nicht so genaue Fragen. Das bringt die Erbsenzähler beim VDE völlig durcheinander!
Kann und darf man eigentlich an Stelle einer "großen Anlage" mehrere kleine Balkonanlagen betreiben und dies natürlich ganz normal anmelden wie eine große Anlage? (Und dann eben einspeisen)
Warum sollte man sowas tun?
Die Installation wäre viel einfacher, vieles könnte man selber machen. Bei Defekten fällt dann allenfalls mal ein kleiner Wechselrichter aus, den man dann ja auch wieder selber leicht auswechseln kann.
Nein, ein BKW nach dem Zähler.
Ja, du kannst Dir auch eine größere Anlage mit Modulwechselrichtern bauen. Wie Du schon schreibst, brauchst Du einen Fachbetrieb der das für Dich anmeldet.
@@michaelp.4458 Man würde dieses Konstrukt dann ja nicht als "mehrere Balkonanlagen" ansehen, sondern zwei Panels mit einem kleinen Wechselrichter als Teil einer großen Anlage.
Der Wechselrichter besteht also aus Untereinheiten, nämlich mehreren Wechselrichtern.
Stellen Sie sich diese einzelnen kleinen Wechselrichter einfach in einem einzigen Gehäuse vor mit nur einer Anschlussleitung an das Stromnetz. Dann ist das EIN Wechselrichter.
Vielleicht sind große Wechselrichter ja sogar aus solch kleineren Einheiten aufgebaut (und keiner weiß das 🤪)
@@alfonsgeigenberger52 , dann ist es ja wieder eine EEG Anlage und muss von einem zugelassenen Elektriker angemeldet werden.
Solche Anlagen gibt es auch, habe selber eine von Enphase, jedes Modul hat einen eigenen kleinen Wechselrichter.
@@michaelp.4458 Damit ist doch meine Frage ja beantwortet.
Ist es denn eine Hürde, dieses Konstrukt sich von einem zugelassenen Elektriker anmelden zu lassen?
Danke, wiedermal...
Das hab ich nicht ganz verstanden. Darf man den Akku jetzt in beide Richtung legal betreiben. Also im schlimmsten Fall" Green Washing" betreiben? Beispiel Sommer am Wochenende, Tibber Strompreis bei -10ct. Ich mach vorher mein riesen Akku leer, lade dann in der Zeit wo man Geld fürs Strom beziehen bekommt den Akku damit voll. Abends mach ich den Akku wieder leer und bekomme dann meine 7-8ct Einspeisevergütung? Heißt ich könnte dann (mal abgesehen von den Verlusten) für jede kWh die ich aus dem Netz bezogen und später wieder eingespeist habe ca. 17ct verdienen? Das wäre ja dann ein netz-dienliches betreiben des Akkus.
Hab ich auch nicht kapiert. Es war doch vorher schon erlaubt den Akku ausm netz zu laden.
Wo kommt die Mär von Tibber mit -10ct denn her? Unter 18ct geht der idR nicht wenn die Börse 0 ct ist. Liegt wohl an den Durchleitungskosten, die allerdings je Region variieren können. Aber vlt. gibts ja Iwo Timber mit unter 0ct. Hab ich noch nicht gesehen, daher gern her damit (mit Region bitte)
@@smarthomecoach Der Strompreis an der Börse kann auch negativ sein. In Europa ist dieser dann bei -50ct gedeckelt. Am 1. Mai war dieser z.B. für 2h bei -10ct. Letztes Jahr gab es an einem Sonntag im Sommer diese -50ct. Heißt man hätte je nach Region und Netzgebühren dann 25-30ct je kWh die man Verbraucht hat bekommen.
Das wäre schon echt geil. Dann würde ich meinen Speicher auch der Allgemeinheit zur Verfügung stellen
Eine der wichtigsten Verbraucherorganisationen mit einem Clickbait Titel zu diskreditieren ist absolut nicht in Ordnung. Die Messungen wurden von der Bundesnetzagentur bestätigt und sind valide. Ein Video das dann einfach als Antwort hat "Nein die haben doch Recht" braucht man nicht so Reiserisch erst eine Institution in Verruf bringen. Das hat "Norio" Niveau (wo die Antwort auf den Titel immer in 100% der Fälle NEIN ist) und ist es einfach nicht würdig für einen Kanal dieser Reichweite.
Ergibt sich nicht schon jetzt eine Lücke in der PV-Peak Leistung?
Angenommen wir springen jetzt mal 4 Jahre weiter und so ein Speicher von Ecoflow, Anker oder wie sie alle heißen, haben 3kwh Kapazität und 6 DC Eingänge und 2 DC Ausgänge. Man knallt sich dann 6x450Watt Panels an den Speicher und der Speicher wiederrum speist mit 300Watt an den 800WR aus. Für den Wechselrichter gibt es nur die Batterie, die Panels selbst kennt er gar nicht. Wie soll sowas denn im Marktstammdatenregister gemeldet werden bzw. müsste ich das überhaupt? Schließlich ist KEIN Panel direkt am WR angebunden.
selbst gebastelte Lösungen sind nicht vorgehen.
Das Wort heißt "steckerfertige" Solaranlagen. Es muss also einen Anbieter geben der das als Gesamtpaket so herstellt und von einer Prüforganisation abgenommen lassen hat.
Unsere Politik nimmt nur noch den dümmsten anzunehmen Anwender an, ganz einfacher Sachverstand ist nicht vorgesehen.
Ich hasse es auch.
Danke!
Gaaanz wichtige Frage: Darf man jetzt einen Balkonkraftwerk nutzen, wenn man schon eine Fotovoltaik aufm Dach hat und alles über einen einzigen Zähler angeschlossen ist? Da könnt ich mir vorstellen, dass man damit keinen Strom mehr umsonst einspeisen muss.
Hat sich wohl nix geändert, leider.
Nach meinem Verständnis sind das zwei Paar Schuhe.
Unsere Anlage habe ich mit Victron Komponenten aufgebaut. Victron ist dabei die Software zu erweitern das dynamische Stromtarife genutzt werden können. Den Akku aus dem Netz laden zu dürfen kommt da gerade recht.
Bin mal gespannt, ob NetzeBW (und andere Netzbetreiber, die den Ferrariszähler belassen habe) den Zähler nun auch innerhalb der vier Monate austauschen wird.
Unser kleiner Netzbetreiber (nur lokal aktiv) war da schon vorauseilend. Die haben vor 3 Jahren begonnen alle Ferraris durch digitale Zähler zu ersetzen. Die letzten waren Mitte 2023 dran.
sobald du dein Recht auf Anmeldung wahrnimmst, dann wird da 2 Wochen später ein externer Installateur bei dir sein der es austauscht.
Man sollte schlafende Hunde nicht wecken und trotz Ferraris-Zähler nicht anmelden.
@@blob4159 Das hat doch mit der Frage nichts zu tun. NetzeBW hat bisher den Zähler belassen, bis die Eichfrist abläuft. Das machen auch andere Netzbetreiber so, weil sie das bisher - mangels gesetzlicher Regelung - machen konnten. Nun kommt die neue Übergangsfrist in den Mix.
@@NicMediaDesign genau das ist doch die Frage. Sobald es die Gegenseite etwas kostet, geht es oft sehr schnell.
Oder durftest du das Balkonkraftwerk trotz Ferraris Zähler reinstecken? Dann hab ich natürlich nichts gesagt.
@@blob4159 Ich selbst bin nicht bei NetzeBW, aber es ist einer der bekanntesten Verteilnetzbetreiber, der das - auch bestätigt - so geregelt hat.
Du durftest da dein angemeldetes Balkonkraftwerk legal am rückwärtsdrehenden Zähler betreiben.
Gerne kannst du das auch auf deren Website nachlesen.
Danke!
Danke!
FI LS zwischen Steckdose und Einspeiseleitung das ganze im Verteilerkasten aufgelegt , schonmal besser wie Nix
Das es immer alles so zäh sein muss in Deutschland
Danke für deinen Beitrag!
Preussisches Beamtentum... Es wäre doch gelacht, wenn man in Deutschland nicht noch den Schlucktakt auf m Volksfest Regulieren könnte....
Wie sollen denn diese ganzen Regelungen kontrolliert werden? Basiert das alles auf goodwill?
@@boatMatthias ist wie immer. Wo kein Kläger da kein Richter.
Wenn es aber ein Kläger gibt oder es zu Problemen kommt wird es zum Problem.
In England geht‘s schneller. Da installieren Küchenbauer die Elektrik und Strom zum Haus ist fast immer einphasig. Mehr als einen FI braucht man sowieso nicht… (/Ironie)
Regulierung ist immer lästig, bis irgendwann die selbstgebautem Solarakkus das Haus in Brand setzen oder eine Wallbox am verlängerten Herd-Kabel die Drähte glühen lässt.
Interessiert die „was soll schon passieren“-Franktion für die Aderendhülsen an den Shellys schon „Bevormundung durch die Behörden“ ist leider wenig!
Für den VDE gilt halt - keine toten Kinder durch einen vermeidbaren Brand im Altbau. Deshalb dauert es länger und man entscheidet im Zweifel zugunsten der Sicherheit.
Thanks
Vielen Dank, für deinen Einsatz und das von deinem Team!
Danke Andy.
Eine Zeitbegrenzung auf 2h der 800W ist doch weder sinnvoll noch wirklich möglich. Was wäre denn wenn die 800W 2h genutzt wurden. Geht der WR dann auf 700W runter gehen. Oder auf 600W? Oder aus? Was wenn nach zB 2h dann wieder 800W möglich wären, geht es dann wieder? Man kann es auch tot-regulieren für Alle, nur weil es zwei Installationen in D damit ein Problem haben, da bin ich null bei Dir!
Mein Gott, wenn man Dinge nicht versteht: Einfach fragen, vielleicht sogar noch höflich 😤
Die Begrenzung würde in den meisten Fällen niemals eingesetzt. Aber ihr könntet dann 2000W an Pv Modulleistung anschließen. Anders geht's nicht, sonst wird der VDE 960W begrenzen und fertig. Mit fällt schwer zu verstehen, was man daran als Verbraucher nicht gut finden soll🧐
@@Akkudoktor mir unhöflich vorwerfen, was ich mE nicht war und selbst "nicht verstehen" vorwerfen. Kann man machen. Mit dem falschen Fuss aufgestanden?
Und ich hatte gefragt auf was dann abgeregelt werden sollte.
Was bringen mir 2000 W Module bei 800 Watt Limit wenn ich die 800W dann nicht über eine möglichst lange Zeit anliegen habe weil sie mir nach zB 2h abgeregelt werden (wohin würden sie denn dann abgeregelt ist als Frage ja noch offen)?
2000 W mach ich doch damit ich schon früher und länger die 800 Watt nutzen kann. Oder für schlechtes Wetter. Oder mehrere Himmelsrichtungen etc.
Die 960 Watt Grenze hast Du ja in einem Video erklärt dass die den Worst Worst Case auch noch abdecken sollen weil die Leitungen überlastet werden können. Ich halte es halt für ein wenig reales Szenario das der Laie eh kaum kapiert aber sei es drum.
Wenn ich das aufbaue, dann eh nur mit einer eigenen Leitung für die 800 Watt. Was würde ich denn dann mit einem WR wollen der mir die 800 Watt nur zB 2h lang gönnt?
Und wie gesagt, wohin soll er dann gehen? Auf 600 Watt? Warum genau hätte ich dann die 2000 W? Nur noch für Schlecht Wetter? Für länger mehr Ertrag würde dann ja ausfallen, denn zb die 600 Watt würde ich ja auch mit 2 Modulen (im Sommer und Süden) lange genug hinbekommen.
Kann es der Weg sein die 960 W oder 2000 W mit Zeitbegrenzung (was ja heute kein WR anbietet und auch keine VDE (bisher) interessiert.) für alle sein sollen weil es ein paar Installationen gibt die damit ein Problem haben.
Dann doch lieber praxisnahe Vorgaben (die ja genauso möglich wären wie wenn jemand definiert 800 W für x Stunden) wie der Stromkreis darf nur mit x W belastet werden oder es muss anstatt 16A mit 13A abgesichert werden. Beides verbindet das Wärmeproblem auch.
Ja, man kann weder die 13A noch die x W prüfen seitens VDE, ob auf 800 W für Zeit x gedrosselt war aber auch nicht da es keine Pflicht zur Aufzeichnung gibt.
Bliebe also der (sehr seltene) Schadensfall und der potentielle Ärger mit der Versicherung. Dann würde sich ja rausstellen was wo überlastet war.
Aber zurück zu meiner eigentlichen Frage: Wenn nach Zeit x die 800 W nicht mehr möglich sein sollen, auf welchen Wert würde es dann gehen?
Frage 2: Wie wäre es bei jemandem der eine eigene Leitung nutzt. Oder auf 13A (oder 10A) die Sicherung reduziert? Müsste der dann auch die 800W auf Zeit x in Kauf nehmen?
@@Akkudoktor Das ist schon zu verstehen. Es läuft aber schief.
Bereits 2000Wp mit einem Standard Balkonkraftwerk sind doof. Sehr viel Strom wird erst gar nicht erzeugt.
2000Wp an einem DC gekoppelten Speicher sind auch für einen 600VA Wechselrichter für 24/7 Rendite und dynamische Regelung zu wenig.
Wenn schon „neue“ Geräte warum nicht eine Option dynamisch geregelt die Einspeisung auf Null und Bezug plus Einspeisung auf ein Maximum zu begrenzen.
Muss ja nicht, aber sobald die Bezugs- und Einspeisewerte dem Gerät bekannt werden … endlich eine sinnvolle Verwendung für den SML Zähler mit Schnittstelle.
Nur mit einem bundesweiten Tempo Null lässt sich das Unfallrisiko auf Einkaufswagen und Türrempler begrenzen ☹
@@Akkudoktor, was ich in deinen Beiträgen immer vermisse und was nicht erwähnt und ausgeführt wird ist , wie verhält es sich bei einer Leitung mit 2,5mm2 an der nur das BKw angeschlossen ist und mit einem 13A Sicherungsautomaten abgesichert ist .
Es geht stets nur um Leitungen mit einem Querschnitt von 1,5mm2 wo noch Verbraucher mit dran hängen , zum erklären was wie passiert ist ja alles gut und schön aber leider nur eine Seite der Medaille .
Wenn du sagst im Video es soll zeitlich begrenzt werden die Einspeisung wenn man einen Akku hat mag das bei einer 1,5mm2 Leitung mit noch anderen Verbrauchern die darüber laufen ja stimmen aber nicht bei einer extra Leitung mit 2,5mm2 Querschnitt mit einem 13A Automat wo nichts anderes mit angeschlossen ist !
Top, gut zusammengefasst
Hilfrreich wäre eine höhere Moduleistung bei Ost-West-fassaden. Damit kann die Ertragszeit über den Tag deutlich gestreckt werden, und das Totschlagargument der Netzbetreiber, dass mittags zu viel Strom produziert wird, wäre sofort weggeblasen. Morgens Ost, abends West, - wenn am meisten Strom gebraucht wird, wird er auch produziert. wenn man aber nur EINEN Wechselrichter anschließen darf, wir das eine unelegante Lösung mit Parallelschaltung der Module und ewig langen Niedervolt-kabeln rund ums Haus.
Gibt doch genug MicroWR mit zwei Strings. Z.B. den Hoymiles HM800. Die sind nur leider in der Stringspannung arg begrenzt.
Die Regelungen für die Einspeisevergütung sind möglicherweise verfassungswidrig.
Im Extremfall kann es der Fall sein, dass eine größere Anlage weniger Geld pro Kwh erhält, als eine kleinere Anlage, wenn diese im selben Jahr errichtet, die kleinere Anlage aber auf Grund der Ausrichtung vergleichbare Erträge produziert. Dies verstößt gegen den Gleichhaltsgrundsatz, da für den gleichen Ertag im Jahr auch die gleichen Grundsätze für die Abrechnung gelten müssen. Die kleinere Anlage erhält 8,2 Cent während die größere nur 7,1 Cent erhält. Obwohl der Stromertrag der selbe sein kann.
Wieder ein Top Beitrag! Es geht in die richtige Richtung
Probleme über Probleme. Was soll der Unsinn mit 800W für zwei Stunden einspeisen, was soll dann mit dem Rest passieren. Ist das für wenig Stromverbraucher gedacht?
Das sind gerade 1,5kWh. Dann bitte nur für ganz alte Stromverteilung. Die Energiewende lebt doch davon, dass viele Menschen Strom einspeisen und das kaum bezahlt bekommen.
Jede Anlage ist doch auch ein Balkonkraftwerk. Und wenn ich drei Balkons habe, dann habe ich drei PV-Anlagen. (3 x 800W) Und wenn ich 10 kWh Speicher habe, dann könnte ich die ganze Nacht 800W einspeisen, oder nicht?
Gibt es eine Begrenzung wie viele BKWs an einem Anschluss sein dürfen. Ist doch alles reglementiert in D. Nur noch eine Anmeldung auf die alle zugreifen können. Einfacher Ja, aber der Netzbetreiber schaut sich die genauen Daten im Marktstammregister an. Dennoch wird dadurch die Infrastruktur auf Niederstromseite nicht verbessern. Angeblich fehlen etliche leistungsfähige Transformatoren um den Solarstrom zu verteilen, die Netzbetreiber sind da gefragt und nicht die Begrenzung.😊
Würde in der kommenden VDE-Norm nicht ein Passus Sinn machen, der 2000Wp DC-seitig erlaubt, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind? Meinetwegen bei separater Absicherung der Leitung, welche ausschließlich dem Anschlus eines Balkonkraftwerks dient?
Das führt doch wieder zu der Bürokratie, dass man für die Absicherung einen Nachweis bringen muss. Wie anfangs schon Nachweisen für Einspeisesteckdosen gefordert wurden.
Das verbietet dir ja niemand
@@weagweagweag Ist das so? Oder darf ein Netzbetreiber in Zukunft dem Netzanschluss eines Balkonkraftwerks als "Steckersolar-Gerät" im vereinfachten Anmeldeverfahren widersprechen, wenn die kommende VDO-Norm nicht eingehalten wird?
Wirklich klar ist mir dieser Punkt nicht.
@@luisdamian4562ich bin kein Rchtsverdreher aber:
1. der Gesetzgeber sagt 800VA, 2kWp gehen. Alles weitere betrifft Haftungsfragen.
2. Der VDE entwirft eine Produktnorm, nach der Komplettpakete zertifiziert werden können, sodass die in allen Häusern in DE unbedenklich sind (auch bei ungünstigen und veralteten Installationen)
3. mit einer separat abgesicherten Leitung stellst du die Unbedenklichkeit in deinem Fall her, sofern das Fachkundig erledigt wird
-> sollte ohne Probleme gehen
Was, wenn ich 5 kWp Modulleistung an meine dauerbeschattete Nordfassade anbringen will, weil ich vielleicht Modulflächen schön finde?
Alle Berechnungen zu Überlast treffen hier doch nicht zu.
Den Vorteil einer Zeitregelung für WR müsste mir mal einer erklären.
Es geht um die Erwärmung der Leitung in der Wand. Die findet nur sehr langsam statt, also kann man eine Zeit lang eine höhere Leistung nutzen.
Ist aber Erbsenzählerei. Im Extremfall sind mehr als ~6 kW erlaubt, da sind 0,2 kW mehr oder weniger Kleinkram.
@@Mr21December2012 Guck doch einfach mal das Video von Andreas dazu an. Nichts für ungut, doch so langsam nervt es, Dinge 5x erklären zu müssen.
@@Mr21December2012informiere dich über den Unterschied zwischen "nur Verbraucher hinter LS" und "Kombination von Verbraucher und Erzeuger hinter LS'
Wäre toll wenn du noch mal erläutern könntest wie man nun eine existierende mit Balkonkraftwerken kombinieren kann.
können wir mal aufhören Normen mit Vollkasko-Mentalität und für den allerletzen Altbau mit Klingeldraht zu erstellen?
Das gilt auch für die ganzen Bauvorschriften wo Beton doppelt soch dick und doppelt so viel Stahl braucht wie in anderen EU Ländern.
Was wäre denn so schlimm daran wenn ich versichere das an der 16A Sicherung nur das Balkonkraftwerk hängt und ich dann 3.000 Watt selber kostengünstig anschließend dürfte?
Darf man in Irland sogar machen. Sogar 16A pro Phase.
Das mit dem Beton würde mich mal konkret interessieren, da wir ja die Bemessung nach EuroCode machen.
Wo ist das so?
@@thomasbauer2489 vermutlich Quatsch.
Würde mich auch interessieren.
Schon ab dem Balkan ist erdbebensicheres Bauen vorgeschrieben, da hat jedes offiziell gebaute Einfamilienhaus ein Skelett aus Beton in den Außenwänden. Selbst bei einer Garage muss nach 4m Wandlänge eine Betonstütze rein, die die Verkehrslast der Decke bei einem Erdbeben abfängt.
Wer sich an das Erdbeben in der Türkei erinnert - da wurde/wird gegen die Baufirmen gerichtlich vorgegangen, weil sie die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten haben.
Mag also sein, dass in der Praxis Gesetze bewusst umgangen werden, was aber nicht bedeutet, dass die Gesetze dünnere Querschnitte und weniger Baustahl vorsehen als in Deutschland - eher im Gegenteil.
@@FredFiedlerWenn der Mantel bei Hitze von der Leitung krümmelt, dann ist es egal wie dick der Beton ist.
Und 3680 W (16A/230V) auf einer 20m NYM mit 1,5mm2 ist schon ein Verstoß gegen die Norm, in Altbauten aber nicht unüblich. Hast Du jetzt noch 3000W am anderen Ende der Leitung - ohne LS/Sicherung - dann kann es in der Mitte zur Hitze-Katastrophe kommen.
Auch wenn es hier viele nicht glauben wollen. Der VDE ist nicht komplett unfähig.
Die verstehen das Problem sogar im Detail und müssen verhindern, dass es keine Opfer bei einem Dachstuhlbrand gibt, weil jemand 16 A von links aus dem Netz holt und 12A von rechts einspeist, während jemand in der Mitte eine Friteuse und einen Aufblas-Whirlpool anschliesst.
Meine Vermietung verlangt als Bedingung für das Balkonkraftwerk die Überprüfung der Hausverkabelung, die Installation und die jährliche Überprüfung durch einen Elektriker. Da wäre natürlich jegliche Ersparnis futsch. Dürfen sie das?
Meine Argumente:
- Es ist ein Neubau. Wenn die Hausinstallation nicht für 16A geeignet wäre, bestünde auch jetzt schon Gefahr une Handlungsbedarf. Gehen sie davon aus, dass hier etwas nicht in Ordnung ist?
- Der Wechselrichter ist ein steckerfertiges Gerät. Ich muss ja aich nicht meinen Wasserkocher jährlich überprüfen lassen. Ist diese Forderung überhaupt zulässig?
Könntest du zu dem EMS, dass du aktuell entwickelst, ein eigenes Video machen? Mich würde interessieren, wie da der aktuelle Stand ist, was es am Ende können soll, warum du es entwickelst. Welche Geräte werden unterstützt werden oder geht es eher darum Signale zu generieren und man selbst baut sich noch eine Steuerung, um diese umzusetzen.
Welche Vorteile siehst du gegenüber anderen Systemen wie OpenEMS.
Das Thema interessiert mich auch.
Gerne jetzt auch mal mit einer Rechnung, ob sich ein Akku bei variablem Strompreis auch ohne PV refinanzieren kann.
Das kann dann wirklich jeder ohne Probleme mit dem Vermieter/ der Eigentümergemeinschaft realisieren.
Danke ❤
Vorsicht, das Gesetz (Solarpaket 1) dürfte doch erst gelten, wenn der Bundenpräsident Unterschrieben hat, oder? Laut Bundesgesetzblatt ist das noch nicht passiert.
Es gilt erst nach der veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Und dann kann die Gültigkeit des Gesetzes auf einen Zeitpunkt in der Zukunft definiert sein.
Im Idealfall zeitnah. 15.05.2024 oder 31.05.2024.
Im Schlechtfall steht dann da: gilt ab 01.12.2024 oder gar noch später...
@@helgegrimm9384 cool, danke für die Klarstellung. Also Gesetz ist "durch" aber noch nicht in Kraft.
Sooooo neidisch, bin in die USA ausgewandert und hier drueben kann man von sowas wie balkon kraftwerken nur trauemen. Verfolge es aber alles mit freude wie es voran geht fuer euch
Warum? Ist Strom dort so billig?
@@LA-fb9bf alles fest in stromerzeuger hand. Die geben ihr monopol nocht auf trotz der gesetzes versuche, dazu kommt das wir nur 120 volt mit 16 ampere sicherungen haben und dadurch 600 oder gar 800 watt schon zuviel extra amps waeren um die leitungen nicht zu uberfordern. Daneben kommt noch das die kwh 13 cent kostet
Die Eigentümversammlung hat uns schon die Wallbox verhindert.Bei den PV Modulen hört der Spaß auf,dann gibt es Krieg!!!
Die Wallbox ist doch schon eine priviligierte Maßnahme, was haben die denn da argumentiert?!
@@koaschten Vielleicht wars vor der Änderung? 🤔
@@abraxastulammo9940 Das ist seit Dezember 2020 so... wenn man die Wallbox wirklich will, dann hätte man sich spätestens in 2021 noch einmal drum gekümmert und schon seit 3 Jahren eine Wallbox.
Ich finde es ein Unding, dass eine Eigentümerversammlung eine Wallbox verhindern kann. Hier müsste aber das Verkehrsministerium ran und wer hat kein Interesse, dass ich hier was ändert? Na klar die FDP…
Verbieten kann man eine Wallbox nicht aber man kann darauf bestehen daß die Installation so gemacht wird daß jeder Mieter/Eigentümer auch eine installieren kann. Für alle gilt eben das gleiche Recht und das kann gewaltig ins Geld gehen. Habe eine Wohnung in einem Komplex mit 80 Wohnungen und Stellplätzen und da belaufen sich die Kosten (ohne eine einzige Wallbox!) auf ~80k€. Wird jetzt auf unsere Kosten eingebaut sodaß die Mieter nur noch den Zähler, das Kabel zum Stellplatz und die Wallbox zahlen müssen. Gibt eben irgend wann mal eine Mieterhöhung um 2-3€/Monat.
wieviel Cannabis kann ich mit 800Watt Balkonkraftwerk anbauen, bei einem Stromverbrauch von 1,6KWh/Tag für 2 Pflanzen?
2KW Module und 800W Leistung. Wird schon nichts passieren. Meine Anlage läuft beinahe mit Nulleinspeisung und 5KW Speicher mit 1,1 KW Modulen. Da brauch ich keine anderen komischen 2 Stunden Regeln, ao ein Quatsch.
2 kWp; 800 VA; 5 kWh; 1,1 kWp. Bitteschön.
Jaja Mein kollege ist auch total stolz auf seinen alten Zähler, der sich seit einem jahr teilweise rückwärts dreht oder liebevoll "Cloudspeicher" genannt^^
Wo gibts denn da was zum Feiern?, bei einem immer noch so extremen Bürokratie Wahnsinn, mit einem weiteren 170+ Seiten und kaum leserlichen Gesetz. Das klein, klein des Paragraphendschungels setzt sich doch auch bei diesem Paket weiter fort. Trotzdem sind Deine Bemuehungen, lieber Andreas Schmitz, vorbildlich.
Für die Balkon-PV sind nur ein paar Seiten von dem ganzen Gesetz relevant.
Ganz ehrlich, ich sehe da zu jetzigen Zeitpunkt auch noch keinen Grund zum Feiern.
Für mich in 2 Punkten:
- Mieterpriviligierung
- 2.000Wp statt 800Wp Modulleistung
Klar ist das längst nicht die offene Freiheit, die sich viele wünschen, aber es ist deutlich besser als zuvor.
@@gehteuchnixan8256 Die Modulleistung war vorher gar nicht begrenzt. Es war komplett legal fünf und mehr kWp für ein 600W Balkonkraftwerk anzumelden. Ich verstehe nicht, warum ein Rückschritt immer wieder als Fortschritt verkauft wird.
Das größte Problem in Deutschland ist der Bestandsschutz aka "nicht vorhandene Änderungspflicht"..... und die dazu gehörigen nicht vorhandenen Ausnahmen. Was wäre wenn, wird ja gar nicht in Betracht gezogen. Auch wenn es wahrscheinlich 100erte Konstellationen gibt, ist es sinnfrei die schlimmste Kombination als Ausgangspunkt zu nehmen. Ist praktisch das gleiche wie Merrit Order, egal wieviel Ökostrom produziert wird, ein Gaskraftwerk bestimmt am Ende den Preis 🤢
Was ist mit dem Thema Wieland Steckdose? Damit damit steht und fällt das Balkonkraftwerk.
Denn wenn ich erst eine Dose installieren lassen muss - ich könnte es ausbildungstechnisch selbst, darf es aber sicherlich nicht - dann ist das Thema für die Meisten tod. Der Vermieter hätte sicherlich etwas dagegen, wenn "jemand" an der elektrischen Anlage "herumfummelt". Obwohl Schalter in der Wohnung habe ich auch schon gegen Dimmer getauscht und niemanden interessiert das.
Aber ich müsste um auch juristisch sicher zu sein, eine Fachfirma beauftragen und darf ich das, ohne dass der Vermieter zustimmt? Und wenn es nicht zustimmt?
Oder ich schneide den Wielandstecker ab und mache einen Schuko dran. Wahrscheinlich auch nicht so ganz legal. 😢
Dem Vermieter gehört die E-Installation und er muss natürlich informiert sein und zustimmen.
Mit dem selbst eingebauten Dimmer ist es leider wie bei Allem: So lange Nichts passiert ist Alles gut.
Statt dem Wielandstecker könnte man auch prüfen, ob es am Installationsort eine Abzweigdose gibt, in der die Leitungen direkt angeklemmt werden können. Oder eine Steckdose durch einen Wandauslass ersetzen. Natürlich auch in Absprache mit dem Vermieter.
Im Zweifelsfall... sieht keiner, weiß keiner, klagt keiner. Natürlich könntest du dir im Zweifelsfall auch eine Form von Adapter zulegen oder selbst basteln. Verteilerdose mit Wieland Eingang, Schukostecker Ausgang, Pflicht erfüllt, auch wenn es technisch nutzlos ist.
Das hat mit dem Solarpaket nichts zu tun. Der VDE hat gerade die Neufassung der entsprechenden Norm zum Kommentieren geöffnet. Da geht schuko dann, dauert aber noch ein paar Monate.
Bis dahin: Festanschluss möglich?
Wenn ein BKW sowieso nur 960 Wp haben darf, wofür ist die zeitliche Begrenzung für die Einspeisung, wenn ein Akku angeschlossen ist???
Wenn ich nur max 960Wp Solarpanele habe, spielt es überhaupt keine Rolle, ob ich ein Akku habe oder nicht, da ich mit einem Akku keine Wh mehr einspeisen kann, da ich am Anfang schon mit 960Wp begrenzt bin!!! Was für ein Unsinn? Dazu es gibt keine günstige 480W Solarpanele, womit ich mit 2 Stück 960Wp installieren kann. Rechnerisch lieber ein Schritt zurück, also 600W Einspeisung und 2000Wp statt blöde 800W und 960Wp. Es ist keine Verbesserung sondern eine Verschlechterung, also keine gute Nachrichten.
Wenn das mit den 600W vs. 800W so weiter geht, bohren wir noch die Wand an, um einen Temperaturfühler an die Leitung zu klemmen 🙂
Bring die nicht auf dumme Gedanken 😅
--- vielen lieben dank andreas. sehr sehr informativ. damit sind eigendlich alle meine fragen beantwortet. ich kann leider erst weiter machen mit meiner anlage wenn die previligierung für mieter durch ist. zur zeit kann ich meine 2000w anlage nur als aufständerung auf dem balkon nutzen. wodurch ich durch verschattungen leider 3/4 verlust habe. maximal 1/4 leistung kommt an. meist aber noch weniger.
So und ich habe Ost West Balkone. Also liegt doch nah das man 2x 800W an je einem Wechselrichter betreiben will. An sich ist das ja kein Problem da sie nie gleichzeitig liefern. Aber wie meldet man sowas an??
Einfach machen
Garnicht, weil die Grenze mit den 800W als Grenze für den Zähler gilt und nicht Ost - West ;)
Könnte sein, dass du einen Balkon vergisst bei der Anmeldung
Nur einen anmelden... 😊
Geile Sache, danke fürs aufarbeiten.
Kannst du das für den Gewerblichen Teil auch noch machen?
Wäre für mich hochinteressant.
Danke dir
800W WR / 2000W PVModule wäre die Lösung, die viele akzeptieren und es auch anmelden würden. 960W PV Module sind für viele zu wenig.
Es haben vor allem schon so viele Leute 4 Module auf irgendwelchen Carports installiert, wäre doch eine Farce wenn die wieder abgebaut werden müssten 😂
Warum Alte Modelle runter neu drauf. Ist doch wie mit Liesing nach 3 Jahren kommt was neues.