TIPP Immobilie geerbt: Erben ins Grundbuch eintragen und dabei Geld sparen!

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  • เผยแพร่เมื่อ 1 ธ.ค. 2024

ความคิดเห็น • 21

  • @renatedewald4213
    @renatedewald4213 ปีที่แล้ว +2

    Danke für den wertvollen Beitrag und deiner Ehrlichkeit und das handeln

    • @rechtsanwalt
      @rechtsanwalt  ปีที่แล้ว

      Ich danke für den netten Kommentar :-)

  • @pusteblume6918
    @pusteblume6918 2 ปีที่แล้ว +2

    Vielen Dank, sehr gut erklärt!

  • @gerhardbeschorner2851
    @gerhardbeschorner2851 ปีที่แล้ว

    Super Tipps, danke. Alles Gute. 😊

  • @tanjajohansson7952
    @tanjajohansson7952 11 หลายเดือนก่อน

    Steht denn da im Grundbuchamt dann das ich Besitzer Eigentümer des Hauses bin, obwohl ich mit meiner juristischen Person unterschreibe, obwohl juristische personen mein "Stroh Ann" ist.
    Den laut Gesetz sind wir ja Sachen, und Sachen können nicht ein Haus besitzen.
    Danke für die Antwort.

    • @rechtsanwalt
      @rechtsanwalt  11 หลายเดือนก่อน

      Ich verstehe den Kommentar nicht.

    • @tanjajohansson7952
      @tanjajohansson7952 11 หลายเดือนก่อน

      @@rechtsanwalt in ordnung. Wenn ich mich im Grundbuchamt durch eine Berichtigung des eintragen meinen Namen einsetzte.
      Bekomme ich dann vom Grundbuchamt eine schriftliche Bestätigung das ich die Besitzerin des Grundstückes bin..Das das Haus samt Grund und Boden mir gehört und nicht dem Grundbuchamt?

    • @rechtsanwalt
      @rechtsanwalt  11 หลายเดือนก่อน +1

      Ja, so läuft das. Sie müssen (z.B. durch Vorlage eines Erbscheins oder eines notariellen Testaments mit Eröffnungsprotokoll) dem Grundbuchamt nachweisen, dass Sie der Erbe sind. Sie können dann eine Berichtigung des Grundbuchs beantragen, so dass Sie anstelle der verstorbenen Person als neuer Eigentümer eingetragen werden. Sie bekommen dann darüber eine sog. Eintragungsnachricht, die dann Ihren Namen als neuen Eigentümer zeigt.

  • @Blackiesoundzz
    @Blackiesoundzz ปีที่แล้ว

    ine Sache verstehe ich noch nicht so ganz, was ist wenn zwei erben eine Immobilie erben sollte. weil im Erbschein steht das jeder die hälfte kriegt. aber ein Erbe von der Immobilie abtreten will und vorher das Grundbuch noch nicht berichtigt wurde. muss mann dies dann über einen Notar laufen lassen oder geht die Berichtigung auf nur einen erben schriftlich wenn alle Miterben damit einverstanden sind? Dies dann auch ohne Notar?

    • @rechtsanwalt
      @rechtsanwalt  ปีที่แล้ว

      Da kommen Sie OHNE Notar NICHT weiter.

    • @kerstinschumann2427
      @kerstinschumann2427 ปีที่แล้ว

      Danke für das interessante Video.Meine Eltern hatten ein handschriftliches Testament verfasst,wir sind 3 Kinder.Meine Eltern haben mir das Haus mit Grundstück vererbt,da ich sie gepflegt hatte und meine Brüder erbten das Geld vom Konto und alles aus der elterlichen Wohnung was sie haben wollten.Ich benötigte zwei Erbscheine,da meine Eltern innerhalb von 12 Tagen beide verstorben sind.Die Erbscheine habe ich beantragt und alle Kinder standen auf dem Erbschein.Demzufolge wurden wir nun alle ins Grundbuch eingetragen.Meine Brüder beteiligen sich an keinen Kosten und das Bankkonto wurde gleich aufgelöst.Was kann ich tun um meine Brüder aus dem Grundbuch entfernen zu lassen,so war es ja nicht von meinen Eltern verfasst.Wende ich mich lieber an einen Rechtsanwalt oder Notar?Danke

    • @rechtsanwalt
      @rechtsanwalt  ปีที่แล้ว +1

      @kerstinschumann2427 Es muss eine notarielle Erbauseinandersetzung erfolgen. Wenn Ihre Geschwister einverstanden sind, können Sie sich an einen Notar wenden, der den erforderlichen Vertrag entwirft und dann beurkundet.

    • @kerstinschumann2427
      @kerstinschumann2427 ปีที่แล้ว

      @@rechtsanwalt dankeschön.wir reden nicht mehr zusammen.trotzdem notar?

    • @rechtsanwalt
      @rechtsanwalt  ปีที่แล้ว +1

      @kerstinschumann2427 Sie werden miteinander sprechen müssen, bevor Sie sich an einen Notar wenden. Es bringt Ihnen ja nichts, wenn Sie den Notar beauftragen und Ihre Geschwister - aus welchen Gründen auch immer - dann nicht unterschreiben.

  • @annalenaberger8823
    @annalenaberger8823 11 หลายเดือนก่อน

    Kann ich als Alleinerbe auch ein Überweisungszeugnis beim Nachlassgericht beantragen statt eines Erbscheins? Ein Überweisungszeugnis umfasst dann nur allein die Immobilie. Ein Erbschein wird teurer, weil er auch die Konten umfasst, für die ich aber gar keinen Nachweis benötige, weil die Bank da durch meine Vollmacht längst alles anerkannt hat. Geht das mit dem Überweisungszeugnis?

    • @rechtsanwalt
      @rechtsanwalt  11 หลายเดือนก่อน +1

      Nein, das klappt nicht. Das liegt daran, dass Sie Alleinerbe sind.

    • @annalenaberger8823
      @annalenaberger8823 11 หลายเดือนก่อน

      @@rechtsanwalt danke für die Antwort. Habe meinen Notar gefragt, mit dem ich im Übrigen ja nicht zufrieden bin, da er soviele Fehler und Desinformationen in den Entwurf geschrieben hat. Nun weigert der sich mir das Überlassungszeugnis zu machen.
      Ich hab mich auf §36 GBO bezogen, auf Absatz 1 und 2.
      Er kannte das mit dem Überweisungszeugnis gar nicht: Wollte sich das mal angucken, schrieb mir dann abends, dass das (angeblich) nicht ginge. Die Begründung hat er aus dem Absatz 2 a) gezogen,
      dabei steht in Absatz 1 und 2 das die Vorraussetzungen für einen Erbschein reichen. Er macht da aber ein Auseinandersetzungszeugnis daraus,
      DAS allerdings steht in einem anderen Paragraphen, wortwörtlich.
      Es ärgert mich, da der Erbschein durch seine Weigerung doppelt so teuer wird.
      Ist denn das rechtens?

    • @rechtsanwalt
      @rechtsanwalt  11 หลายเดือนก่อน +1

      Nach § 36 GBO müssen zwar die Voraussetzungen für einen Erbschein erfüllt sein. Jedoch ist nach Abs. 1 der Vorschrift erforderlich, dass mehrere Personen geerbt haben ("... einer der Beteiligten ..."), es sich also um eine Erbengemeinschaft handelt und hier einer der Erben ("einer der Beteiligten") als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden soll. In Ihrer Situation besteht also das "Problem", dass Sie Alleinerbe sind. Hier hilft das Überweisungszeugnis leider nicht.

    • @annalenaberger8823
      @annalenaberger8823 11 หลายเดือนก่อน

      @@rechtsanwalt okay danke für die Information bzw. bessere Erklärung als es mein Notar getan hat. Der hat als Gegenargument NUR eine Auseinandersetzung innerhalb einer Erbengemeinschaft beschrieben. Hat zwar auch dabei gesagt, dass ich ja Alleinerbe bin ABER...als Laie verstehe ich aus dem Absatz 1 nicht wirklich, weil ja Absatz 2 folgt, dass es zwingend eine Erbengemeinschaft sein MUSS und Alleinerben ausgeschlossen sind. Das GBO § 36 ist ziemlich dehnbar in seiner Auslegung.
      Aber trotzdem danke, denn an anderer Stelle habe ich gelesen, dass es seit ca. 2013 keinen reduzierten Erbschein mehr geben soll, das war vorher der Fall, also "reduzierte Erbschrein" (ist jetzt nicht der Fachbegriff) wäre so was wie ein Immobilienerbschein nur auf die Immobilie beschränkt.
      Es gibt einen Erbratgeber von einem Dr. Georg Weißenfels, der auch sehr verwirrtend ist, da wird nämlich auf diese Möglichkeit um Kosten zu sparen mit dem Überlassungszeugnis extra hingewiesen OHNE das von einer Erbengemeinschaft die Rede ist. Leider kann man den Herrn Dr. auf seiner Website nicht anschreiben.