sehr interessant. Könnten Sie auch ein Video machen, wie das bei unverheirateten Paaren aussehen würde , wenn einer von beiden stirbt, wer dann erbt, wie man sich gegenseitig absichern könnte und was dies in etwa kostet, z. B. Erbvertrag oder Testament notariell beglaubigt bzw. was wäre die günstigste und trotzdem effektivste Abschicherung?
Klar kann man dem Lebenspartner testamentarisch einiges vermachen, aber dafür fällt Erbschaftssteuer an. Besser anders regeln.. bin gespannt was in einem späteren Video empfohlen wird
@rechtsanwalt ja natürlich, aber versuchen Sie mal, die Menschen in der Nachfolgegeneration davon zu überzeugen. Aber vielleicht denken sie in 10 Jahren anders
@@eva-mariamuller2938 Das ist so nicht ganz richtig, bei der Gütertrennung kommt es darauf an, welchem der Ehepartner was gehört. Bei uns z.B. waren die Immobilien in meinem Eigentum, als mein Mann starb, konnten die Schwiegereltern darauf keinen Anspruch geltend machen. Da meistens die Frau den Mann überlebt, sollte man sich beizeiten Gedanken machen, wem bei der Gütertrennung das Familienheim gehört. Sonst kann es für die Witwe bitter werden, wenn sie auch noch ihr Zuhause verliert. Man kann den anderen Partner aber mit einem lebenslangen, personenbezogenen Wohnrecht absichern.
@@rechtsanwalt Das ist richtig. Die Eltern hatten ein Berliner Testament. Die Kinder können einen Pflichtteil fordern. Den Pflichtteil unterbinden, da muss erhebliches vorgefallen sein, und nicht ohne weiteres möglich.
Meine Großeltern hatten ein Berliner Testament mit dem Zusatz, sollte eines der Kinder vor dem Ableben des zweiten Partners auf seinem Pflichtteil bestehen und somit den Willen der Eltern nicht respektieren, so würde es enterbt werden.
Und, wussten Sie das?
Ja, tatsächlich. Aber es ist sehr gut, dass Sie dies erklären. Die Unwissenheit in der Bevölkerung ist sehr groß.
@@KaiStephanKussatz 👍Sehr gut
Sorry,es gibt keinen Tod!!
@katharinahochreiter2270 🤔
@katharinahochreiter2270: Soweit mir bekannt liegt die Sterbequote bei Menschen nach wie vor bei 100 Prozent.
sehr interessant. Könnten Sie auch ein Video machen, wie das bei unverheirateten Paaren aussehen würde , wenn einer von beiden stirbt, wer dann erbt, wie man sich gegenseitig absichern könnte und was dies in etwa kostet, z. B. Erbvertrag oder Testament notariell beglaubigt bzw. was wäre die günstigste und trotzdem effektivste Abschicherung?
Danke für die Idee.
Klar kann man dem Lebenspartner testamentarisch einiges vermachen, aber dafür fällt Erbschaftssteuer an. Besser anders regeln.. bin gespannt was in einem späteren Video empfohlen wird
@@barbaraaaa8151 Eine Lösung kann die Heirat sein ;-)
@rechtsanwalt ja natürlich, aber versuchen Sie mal, die Menschen in der Nachfolgegeneration davon zu überzeugen. Aber vielleicht denken sie in 10 Jahren anders
SEHR wichtige Informationen... ich wusste es nicht 😯
Danke für das Feedback!
Sehr interessant. Vielen Dank.
Danke für‘s Feedback!
@rechtsanwalt gerne 😊
Jetzt bin ich aber platt. Hätte ich nie gedacht. Mist. Und wie hoch ist der Anteil der unverhofft glücklichen Schwiegereltern?
Bei "normaler" Ehe: 1/4 geht an die Schwiegereltern. Wenn es einen Ehevertrag mit Gütertrennung gibt, dann erben die Schwiegereltern sogar 1/2.
@rechtsanwalt vielen Dank für die Warnung
😊
@@eva-mariamuller2938
Das ist so nicht ganz richtig, bei der Gütertrennung kommt es darauf an, welchem der Ehepartner was gehört.
Bei uns z.B. waren die Immobilien in meinem Eigentum, als mein Mann starb, konnten die Schwiegereltern darauf keinen Anspruch geltend machen. Da meistens die Frau den Mann überlebt, sollte man sich beizeiten Gedanken machen, wem bei der Gütertrennung das Familienheim gehört. Sonst kann es für die Witwe bitter werden, wenn sie auch noch ihr Zuhause verliert. Man kann den anderen Partner aber mit einem lebenslangen, personenbezogenen Wohnrecht absichern.
Die Schwiegereltern haben ihr Kind beerdigt. Wahrscheinlich sind sie nicht sehr glücklich damit.
Danke, war sehr informativ für mich!
Das freut mich!
Das war schon in den 80ger so ,genau so .
Richtig ✅
Sehr interessant,danke
Das freut mich!
Stimmt es, dass der Pflichtteil verjährt?
Ja, nach drei Jahren
...dann können wir ja jetzt heiraten....😊alle sind tod 😢
Ab zum Standesamt.
Berliner Testament und fertig .
SO IST ES.
Es bleibt der Pflichtteil.
@@rechtsanwalt Das ist richtig. Die Eltern hatten ein Berliner Testament. Die Kinder können einen Pflichtteil fordern. Den Pflichtteil unterbinden, da muss erhebliches vorgefallen sein, und nicht ohne weiteres möglich.
Ja, und Eltern haben (wenn es keine Kinder gibt) auch ein Pflichtteilsrecht.
Meine Großeltern hatten ein Berliner Testament mit dem Zusatz, sollte eines der Kinder vor dem Ableben des zweiten Partners auf seinem Pflichtteil bestehen und somit den Willen der Eltern nicht respektieren, so würde es enterbt werden.